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DE102007054869A1 - Möbelstück - Google Patents

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DE102007054869A1
DE102007054869A1 DE102007054869A DE102007054869A DE102007054869A1 DE 102007054869 A1 DE102007054869 A1 DE 102007054869A1 DE 102007054869 A DE102007054869 A DE 102007054869A DE 102007054869 A DE102007054869 A DE 102007054869A DE 102007054869 A1 DE102007054869 A1 DE 102007054869A1
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DE
Germany
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seat element
piece
furniture
seat
furniture according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102007054869A
Other languages
English (en)
Inventor
Gernot Bohmann
Harald Gründl
Martin Bergmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Walter Knoll AG & Co KG
Original Assignee
Walter Knoll AG & Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Walter Knoll AG & Co KG filed Critical Walter Knoll AG & Co KG
Priority to DE102007054869A priority Critical patent/DE102007054869A1/de
Priority to ES11158784T priority patent/ES2379229T3/es
Priority to EP11158784A priority patent/EP2338381B1/de
Priority to AT08848496T priority patent/ATE502549T1/de
Priority to PCT/EP2008/008257 priority patent/WO2009059665A1/de
Priority to DE502008002973T priority patent/DE502008002973D1/de
Priority to EP08848496A priority patent/EP2205129B1/de
Priority to AT11158784T priority patent/ATE544372T1/de
Priority to ES08848496T priority patent/ES2360170T3/es
Priority to EP11188208A priority patent/EP2420162A1/de
Publication of DE102007054869A1 publication Critical patent/DE102007054869A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C17/00Sofas; Couches; Beds
    • A47C17/04Seating furniture, e.g. sofas, couches, settees, or the like, with movable parts changeable to beds; Chair beds
    • A47C17/34Joining seats, chairs, or couches to form beds
    • A47C17/36Changing corner couches into a double bed
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C15/00Other seating furniture
    • A47C15/002Corner seating furniture, e.g. corner sofas
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C3/00Chairs characterised by structural features; Chairs or stools with rotatable or vertically-adjustable seats
    • A47C3/18Chairs or stools with rotatable seat

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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
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  • Chairs For Special Purposes, Such As Reclining Chairs (AREA)
  • Special Chairs (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein variierbares Möbelstück mit mindestens zwei Sitzelementen, auf denen jeweils eine Person Platz nehmen kann, wobei mindestens ein Sitzelement zwischen einer ersten und einer zweiten Stellung hin- und herverlagerbar ist. Um die Variationsmöglichkeiten des Möbelstücks zu erweitern, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass das mindestens eine Sitzelement derart verlagerbar ist, dass eine Person wahlweise von einer ersten Seite oder von einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite des Möbelstückes auf dem Sitzelement Platz nehmen kann.

Description

  • Die Anmeldung betrifft ein variierbares Möbelstück mit mindestens zwei Sitzelementen, auf denen jeweils eine Person Platz nehmen kann, wobei mindestens ein Sitzelement zwischen einer ersten und einer zweiten Stellung hin und her verlagerbar ist.
  • Derartige Möbelstücke sind beispielsweise in Form von Sofas bekannt, bei denen ein Sitzelement um 90° um eine vertikale Schwenkachse verschwenkt werden kann. Dies gibt die Möglichkeit, die Geometrie des Möbelstückes zu variieren, so dass zum Beispiel ein geradliniges Sofa zu einem Ecksofa mit zwei senkrecht zueinander ausgerichteten Schenkeln umgebaut werden kann. Ein Ecksofa mit zwei senkrecht zueinander ausgerichteten Schenkeln, bei dem ein Schenkel zwischen einer ersten, senkrecht zum anderen Schenkel ausgerichteten Stellung und einer zweiten, parallel zum anderen Schenkel ausgerichteten Stellung hin und her bewegbar ist, ist aus der Patentschrift DE 100 01 558 C1 bekannt.
  • Eine bequem auf einem Sitzelement Platz nehmende Person weist grundsätzlich eine durch die Ausrichtung des Sitzelementes vorgegebene Blickrichtung auf. Das Möbelstück nimmt im Raum üblicherweise eine vorgegebene Stellung ein. Dies hat zur Folge, dass die Blickrichtung der auf dem Sitzelement Platz nehmenden Person letztlich durch die Anordnung des Möbelstückes im Raum vorgegeben wird. Ein Benutzer des Möbelstückes muss sich daher sehr genau überlegen, wie er das Möbelstück im Raum anordnet, denn durch das Möbelstück wird der Raum in zwei unterschiedliche Bereiche unterteilt, wobei das Möbelstück nur von einem Bereich aus bequem zugänglich ist und Personen, die auf dem Möbelstück Platz nehmen, nur einem der beiden Bereiche zugewandt sind. Die Kommunikation mit Personen im anderen Bereich wird dadurch erschwert.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Möbelstück der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass es verbesserte Variationsmöglichkeiten aufweist und dadurch bei einer Positionierung inmitten eines Raumes einer starren Unterteilung des Raumes in zwei getrennte Bereiche entgegenwirkt.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Möbelstück der gattungsgemäßen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das mindestens eine Sitzelement derart verlagerbar ist, dass eine Person wahlweise von einer ersten Seite oder von einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite des Möbelstückes auf dem Sitzelement Platz nehmen kann.
  • In die Erfindung fließt der Gedanke mit ein, dass einer starren Unterteilung eines Raumes in einen Bereich vor dem Möbelstück und einen Bereich hinter dem Möbelstück entgegengewirkt werden kann, indem zumindest ein Sitzelement in seiner Ausrichtung um 180° verändert werden kann. Dies gibt einer Person die Möglichkeit, wahlweise von einer ersten oder von einer gegenüberliegenden zweiten Seite des Möbelstückes auf dem Sitzelement Platz zu nehmen. Die Platz nehmende Person kann sich durch einfache Verlagerung des Sitzelementes wahlweise dem Raumbereich vor dem Möbelstück oder dem Raumbereich hinter dem Möbelstück zuwenden. Die Kommunikation zwischen den im Raum befindlichen Personen wird dadurch verbessert, einer starren Unterteilung des Raumes in zwei getrennte Bereiche wird entgegengewirkt.
  • Von Vorteil ist es, wenn das mindestens eine verlagerbare Sitzelement um mindestens 180° um eine vertikale Achse schwenkbar ist. Dies macht das Sitzelement auf einfache Weise von einander gegenüberliegenden Seiten des Möbelstückes aus zugänglich.
  • Vorzugsweise ist das mindestens eine verlagerbare Sitzelement zumindest um 270° um eine vertikale Achse schwenkbar. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das mindestens eine verlagerbare Sitzelement um 360° um eine vertikale Achse schwenkbar ist. Die Variations- und Einsatzmöglichkeiten des Möbelstückes werden dadurch beträchtlich verbessert. Das Möbelstück kann inmitten eines Raumes positioniert werden, und dennoch sind durch Verlagerung des Sitzelementes sämtliche Raumbereiche vom Sitzelement aus auf einfache Weise zugänglich.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Möbelstückes weist das mindestens eine verlagerbare Sitzelement erste und zweite Lehnenteile auf, wobei in einer ersten Stellung des Sitzelementes das erste Lehnenteil als Rückenlehne und das zweite Lehnenteil als Armlehne fungiert und wobei in der zweiten Stellung des Sitzelementes das erste Lehnenteil als Armlehne und das zweite Lehnenteil als Rückenlehne fungiert. Eine derartige Ausgestaltung hat den Vorteil, dass je nach Ausrichtung des Sitzelementes ein Lehnenteil wahlweise als Armlehne oder als Rückenlehne dienen kann. Hierbei ist es von besonderem Vorteil, wenn das mindestens eine verlagerbare Sitzelement um 90° um eine vertikale Achse schwenkbar ist. Da die Lehnenteile als Armlehne und auch als Rückenlehne fungieren können, reicht eine Schwenkbewegung um 90° aus, um die Ausrichtung des Sitzelementes um 180° zu verändern. Dies erleichtert die Handhabung des Möbelstückes. Alter nativ kann vorgesehen sein, dass das mindestens eine verlagerbare Sitzelement um 270° um eine vertikale Achse schwenkbar ist.
  • Bevorzugt sind die beiden Lehnenteile identisch ausgebildet.
  • Günstig ist es, wenn die beiden Lehnenteile unmittelbar miteinander verbunden sind. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die beiden Lehnenteile einstückig miteinander verbunden sind.
  • Eine weitere Vereinfachung der Handhabung des Möbelstückes beim Verlagern des mindestens einen Sitzelementes wird bei einer vorteilhaften Ausführungsform dadurch erzielt, dass das erste Lehnenteil beim Übergang des verlagerbaren Sitzelementes von der ersten Stellung in die zweite Stellung in die einem unmittelbar benachbarten Sitzelement abgewandte Richtung schwenkbar ist.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass das erste Lehnenteil beim Übergang des verlagerbaren Sitzelementes von der ersten Stellung in die zweite Stellung in die einem unmittelbar benachbarten Sitzelement zugewandte Richtung schwenkbar ist.
  • Bevorzugt umfasst das Möbelstück mindestens ein erstes, verlagerbares Sitzelement und mindestens ein zweites, nicht verlagerbares Sitzelement. Besonders günstig ist es, wenn das Möbelstück mindestens zwei Sitzelemente aufweist, die derart verlagerbar sind, dass eine Person wahlweise von einer ersten Seite oder von einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite des Möbelstückes auf dem jeweiligen Sitzelement Platz nehmen kann.
  • Dies verbessert die Variations- und Einsatzmöglichkeiten des Möbelstückes. Durch Verlagerung des jeweiligen Sitzelementes können sich mindestens zwei auf dem Möbelstück Platz nehmende Personen wahlweise einem Raumbereich vor dem Möbelstück oder auch einem Raumbereich hinter dem Möbelstück zuwenden.
  • Günstigerweise ist zwischen den beiden verlagerbaren Sitzelementen ein weiteres Sitzelement angeordnet. Das weitere Sitzelement kann beispielsweise derart ausgestaltet sein, dass es weder eine Armlehne noch eine Rückenlehne aufweist. Dies gibt dem Benutzer die Möglichkeit, nicht nur eine sitzende Position auf einem der beiden verlagerbaren Sitzelemente einzunehmen, sondern er kann auch eine liegende Position einnehmen, wobei er zusätzlich zu einem verlagerbaren Sitzelement auch das weitere Sitzelement beansprucht.
  • Das weitere Sitzelement ist bevorzugt unbeweglich gehalten.
  • Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Möbelstückes zeichnet sich dadurch aus, dass das Möbelstück in der Draufsicht L-förmig ausgestaltet ist und zwei senkrecht zueinander ausgerichtete Schenkel aufweist, wobei am freien Ende zumindest eines Schenkels ein Sitzelement angeordnet ist, das derart verlagerbar ist, dass eine Person wahlweise von einer ersten Seite oder von einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite des Möbelstückes auf dem Sitzelement Platz nehmen kann.
  • Bevorzugt ist auch im Verbindungsbereich der beiden Schenkel ein Sitzelement angeordnet, das derart verlagerbar ist, dass eine Person wahlweise von einer ersten Seite oder von einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite des Möbelstückes auf dem Sitzelement Platz nehmen kann.
  • Die Verlagerung des mindestens einen Sitzelementes erfolgt bei einer vorteilhaften Ausgestaltung dadurch, dass das Sitzelement um eine senkrechte Schwenkachse schwenkbar und in einer senkrecht zur Schwenkachse ausgerichteten Ebene verschiebbar ist. Die Verschiebbarkeit gibt die Möglichkeit, das verlagerbare Sitzelement zunächst derart zu verschieben, dass es zu einem unmittelbar benachbarten Sitzelement einen größeren Abstand einnimmt. Anschließend kann das Sitzelement um die vertikale Schwenkachse verschwenkt und dann wieder in Richtung des benachbarten Sitzelementes verschoben werden.
  • Die Lagerung des mindestens einen verlagerbaren Sitzelementes erfolgt bevorzugt über eine Kulissenführung. Dies erhöht die mechanische Belastbarkeit des Möbelstückes. Die Gefahr, dass das verlagerbare Sitzelement bei seiner Bewegung verkantet, kann durch die Kulissenführung gering gehalten werden. Die Kulissenführung erlaubt es dem Benutzer, das Sitzelement ohne großen Kraftaufwand zu verlagern.
  • Die Kulissenführung ermöglicht eine bewegliche Lagerung des mindestens einen Sitzelementes an einem Stützteil. Letzteres kann beispielsweise eine Kulissenplatte aufweisen mit mindestens einer Führungsnut, in der ein am Sitzelement gehaltener Kulissenstein verschiebbar ist.
  • Bevorzugt weist die Kulissenführung eine geradlinige und eine geschwungene Führungsnut auf, in denen jeweils ein Kulissenstein verschiebbar ist. Die ge radlinige Führungsnut ermöglicht es auf einfache Weise, das Sitzelement in einer senkrecht zur vertikalen Schwenkachse ausgerichteten Ebene zu verschieben, um dadurch den Abstand dieses Sitzelementes zu einem benachbarten Sitzelement zu vergrößern. Anschließend kann das Sitzelement durch die Bereitstellung der geschwungenen Führungsnut auf einfache Weise verschwenkt werden.
  • Als günstig hat es sich erwiesen, wenn das Sitzelement eine Rücken- und eine Armlehne aufweist, die senkrecht zueinander ausgerichtet sind, und wenn die geradlinige Führungsnut bezogen auf die erste Stellung des Sitzelementes in Richtung der Winkelhalbierenden zwischen der Rückenlehne und der Armlehne ausgerichtet ist.
  • Weist das Sitzteil nur eine Rückenlehne auf, so ist es günstig, wenn die geradlinige Führungsnut parallel zur Rückenlehne ausgerichtet ist.
  • Das Möbelstück kann in vielfältiger Form ausgestaltet sein. Von besonderem Vorteil ist es, wenn das Möbelstück gepolstert ist.
  • Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Darstellung eines Möbelstückes schräg von oben mit drei verlagerbaren Sitzelementen in einer ersten Stellung, wobei die Lagerung eines Sitzelementes nach Art einer Explosionszeichnung veranschaulicht ist;
  • 2: eine perspektivische Darstellung des Möbelstückes aus 1 schräg von unten;
  • 3: eine perspektivische Darstellung des Möbelstückes aus 1 schräg von oben beim Übergang der verlagerbaren Sitzelemente von einer ersten in eine zweite Stellung;
  • 4: eine Draufsicht auf die Lagerung eines der Sitzelemente des Möbelstücks aus 1;
  • 5: eine perspektivische Darstellung des Möbelstücks aus 1 schräg von oben, wobei die Sitzelemente eine zweite Stellung einnehmen;
  • 6: eine perspektivische Darstellung eines alternativ zum Einsatz kommenden Sitzelementes in einer ersten Stellung und
  • 7: eine perspektivische Darstellung des Sitzelementes aus 6 in einer zweiten Stellung.
  • In den 1 bis 5 ist schematisch ein erfindungsgemäßes Möbelstück in Form eines Sofas 10 dargestellt. Das Sofa 10 ist in der Draufsicht L-förmig ausgestaltet und weist einen ersten Schenkel 11 und einen zweiten Schenkel 12 auf, die rechtwinklig zueinander ausgerichtet sind. Das Sofa 10 hat insgesamt fünf Sitzelemente. Ein erstes Sitzelement 14 ist im Verbindungsbereich zwischen den beiden Schenkeln 11 und 12 angeordnet und kann zwischen ei ner ersten Stellung, die in 1 illustriert ist, und einer zweiten Stellung, die in 5 dargestellt ist, hin und her verlagert werden. Darauf wird nachfolgend noch näher eingegangen.
  • Im Bereich des ersten Schenkels 11 schließt sich an das erste Sitzelement 14 ein zweites Sitzelement 16 an, das nicht verlagert werden kann, und an das zweite Sitzelement 16 schließt sich im Bereich des ersten Schenkels 11 ein drittes Sitzelement 18 an, das das freie Ende des Schenkels 11 bildet und ebenso wie das erste Sitzelement 14 zwischen einer in 1 dargestellten ersten Stellung und einer in 5 dargestellten zweiten Stellung hin und her verlagert werden kann.
  • Im Bereich des zweiten Schenkels 12 schließt sich an das erste Sitzelement 14 ein viertes Sitzelement 20 an, das identisch ausgestaltet ist wie das zweite Sitzelement 16 und ebenfalls nicht verlagert werden kann. An das vierte Sitzelement 20 schließt sich im Bereich des freien Endes des zweiten Schenkels 12 ein fünftes Sitzelement 22 an, das ebenfalls verlagert werden kann zwischen einer ersten, in 1 dargestellten Stellung und einer zweiten, in 5 dargestellten Stellung.
  • Die verlagerbaren Sitzelemente 14, 18 und 22 sind identisch ausgebildet. Sie weisen jeweils ein erstes Lehnenteil 24 und ein zweites Lehnenteil 25 auf, die einstückig miteinander verbunden und identisch ausgestaltet sind. In der in 1 dargestellten ersten Stellung der Sitzelemente 14, 18 und 22 fungiert das erste Lehnenteil 24 als Rückenlehne und das zweite Lehnenteil 25 fungiert als Armlehne. Die Blickrichtung einer Person, die auf den verlagerbaren Sitzelementen 14, 18 oder 22 in deren ersten Stellung Platz nimmt, ist im We sentlichen in den Bereich zwischen den beiden Schenkeln 11 und 12 gerichtet. Von diesem Bereich aus sind die Sitzelemente 14, 18 und 22 in deren ersten Stellung zugänglich.
  • Nehmen die verlagerbaren Sitzelemente 14, 18 und 22 ihre zweite Stellung ein, so fungieren die ersten Lehnenteile 24 als Armlehne und die zweiten Lehnenteile 25 übernehmen die Funktion einer Rückenlehne. In Ihrer zweiten Stellung sind die Sitzelemente 14 und 18 von der anderen Seite des Sofas aus zugänglich. Die Blickrichtung einer Person, die auf dem ersten Sitzelement 14 oder auf dem dritten Sitzelement 18 Patz nimmt, ist nun dem zweiten Schenkel 12 abgewandt. Verglichen mit der ersten Stellung hat sich die Ausrichtung der Sitzelemente 14 und 18 um 180° gedreht, eine sitzende Person ist nunmehr nicht dem Bereich zwischen den beiden Schenkeln 11 und 12 zugewandt sondern dem gegenüberliegenden Bereich auf der anderen Seite des ersten Schenkels 11.
  • Nimmt eine Person auf dem fünften Sitzelement 22 in dessen zweiter Stellung Platz, so ist sie weiterhin dem Bereich zwischen den Schenkeln 11 und 12 zugewandt, allerdings ist das erste Lehnenteil 24 nunmehr quer zur Längsrichtung des zweiten Schenkels 12 ausgerichtet ist und übernimmt die Funktion einer Armlehne und das zweite Lehnenteil 25 dient als Rückenlehne. Das fünfte Sitzelement ist in der zweiten Stellung aber nicht nur vom Bereich zwischen den beiden Schenkeln zugänglich, eine Person kann sich auch von der freien Stirnseite des zweiten Schenkels 12 aus auf das fünfte Sitzelement setzen, wobei sie sich mit dem Rücken an das erste Lehnenteil 24 anlehnt.
  • Der Übergang der verlagerbaren Sitzelemente 14, 18 und 22 zwischen der ersten und der zweiten Stellung ist in 3 veranschaulicht. Er erfolgt durch eine kombinierte Schiebe- und Schwenkbewegung. Die Sitzelemente 14 und 18 werden zunächst schräg zur Längsrichtung des ersten Schenkels 11 nach außen verschoben, so dass sie einen größeren Abstand zu den restlichen Sitzelementen aufweisen, und dann werden sie um eine vertikale Schwenkachse um 90° verschwenkt. Die Schwenkrichtung beim Übergang von der ersten in die zweite Stellung ist derart gewählt, dass das in der ersten Stellung als Rückenlehne fungierende erste Lehnenteil 24 in die dem benachbarten zweiten Sitzelement 16 abgewandte Richtung nach außen verschwenkt wird.
  • Das verlagerbare fünfte Sitzelement 22 wird beim Übergang von der ersten in die zweite Stellung zunächst schräg zur Längsrichtung des zweiten Schenkels 12 nach außen verschoben, so dass es einen größeren Abstand zu den restlichen Sitzelementen aufweist, und anschließend wird es um eine vertikale Schwenkachse um 90° verschwenkt. Beim fünften Sitzelement 22 ist die Schwenkrichtung beim Übergang von der ersten in die zweite Stellung derart gewählt, dass das zunächst als Rückenteil fungierende erste Lehnenteil 24 in die dem benachbarten vierten Sitzelement zugewandte Richtung verschwenkt wird. Im Unterschied zum ersten Sitzelement 14 und zum dritten Sitzelement 18, bei denen durch eine Schwenkbewegung um 90° eine Änderung der Ausrichtung des Stützelementes um 180° erzielt wird, wird beim fünften Sitzelement 22 lediglich eine Änderung der Ausrichtung um 90° erzielt. Unter der Ausrichtung eines Sitzelementes wird hierbei die Zugangsrichtung für eine auf dem Sitzelement Platz nehmende Person verstanden.
  • Denkbar wäre es jedoch, auch das fünfte Sitzelement 22 entsprechend den Sitzelementen 14 und 18 derart zu verschwenken, dass das in der ersten Stellung als Rückenlehne fungierende erste Lehnenteil 24 in die dem unmittelbar benachbarten Sitzelement 20 abgewandte Richtung verschwenkt wird. Es könnte dann ebenfalls durch eine Verschwenkbewegung um 90° eine Änderung der Ausrichtung des Sitzelementes 22 um 180° erzielt werden.
  • Bei der in den 1 bis 5 dargestellten Ausführungsform sind die verlagerbaren Sitzelemente 14, 18 und 22 jeweils über eine Kulissenführung 28 an einer Kulissenplatte 30 gelagert. Die Kulissenplatte 30 weist eine geradlinige Führungsnut 32 und eine ungefähr kreisbogenförmig geschwungene Führungsnut 33 auf, in die jeweils ein starr mit dem jeweiligen Sitzelement 14, 18 bzw. 22 verbundener Kulissenstein 35 bzw. 36 eintaucht. Auf der Unterseite der Kulissenplatte 30 sind die beiden Kulissensteine 35, 36 über einen Verbindungsarm 38 miteinander verbunden.
  • Die geradlinige Führungsnut 32 ist – bezogen auf die erste, in 1 dargestellte Stellung der Sitzelemente 14, 18 und 22 – jeweils in Richtung der Winkelhalbierenden zwischen dem ersten Lehnenteil 24 und dem zweiten Lehnenteil 25 ausgerichtet. Die geschwungene Führungsnut 33 weist jeweils einen ersten Endabschnitt 40 auf, in dem der Kulissenstein 35 in der ersten Stellung des jeweiligen Sitzelementes angeordnet ist, und einen zweiten Endabschnitt 41, der im Wesentlichen quer zum ersten Endabschnitt 40 ausgerichtet ist und in dem der Kulissenstein in der zweiten Stellung des jeweiligen Sitzelementes positioniert ist. Mittels der beiden Führungsnuten 32 und 33 kann das jeweilige Sitzelement 14, 18 und 22, wie voranstehend bereits erläutert, beim Übergang von der ersten Stellung in die zweite Stellung zunächst in Abstand zum un mittelbar benachbarten Sitzelement gebracht und anschließend um 90° um eine vertikale Schwenkachse verschwenkt werden, um dann wieder einen geringeren Abstand zum unmittelbar benachbarten Sitzelement einzunehmen.
  • Die verlagerbaren Sitzelemente 14, 18 und 22 weisen jeweils eine Armlehne und eine Rückenlehne auf und sind um 90° schwenkbar. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass mindestens ein verlagerbares Sitzelement zum Einsatz kommt, das lediglich eine Rückenlehne aufweist und das nicht nur um 90° sondern um 180° um eine vertikale Schwenkachse verschwenkt werden kann. Ein derartiges Sitzelement 45 ist in den 6 und 7 schematisch dargestellt. Es umfasst lediglich ein Lehnenteil 46, das in beiden Endstellungen des Sitzelementes 47 eine Rückenlehne ausbildet und das alternativ auf der Außenseite des jeweiligen Schenkels 11 oder 12 oder auf dessen Innenseite positioniert werden kann. Als Innenseite wird hierbei die dem anderen Schenkel zugewandte Seite betrachtet und die Außenseite ist die dem anderen Schenkel abgewandte Seite.
  • Auch das Sitzelement 45 ist mittels einer Kulissenführung 48 beweglich gehalten. Die Kulissenführung 48 weist eine geradlinige Führungsnut 50 auf, die parallel zum Lehnenteil 46 und damit auch parallel zur Längsrichtung des jeweiligen Schenkels 11 oder 12 ausgerichtet ist, und eine geschwungene Führungsnut 51 mit fluchtend zueinander ausgerichteten ersten und zweiten Endabschnitten 53, 54, die im Winkel von 45° zur geradlinigen Führungsnut 50 ausgerichtet sind.
  • Aus dem Voranstehenden wird deutlich, dass das Sofa 10 eine Vielzahl von Variationsmöglichkeiten aufweist, indem einzelne oder alle verlagerbaren Sitz elemente 14, 18 und 22 bzw. 45 in unterschiedliche Stellungen bewegt werden. Die verlagerbaren Sitzelemente 14 und 18 des ersten Schenkels 11 können sowohl in Richtung des Bereiches zwischen den beiden Schenkeln 11 und 12 ausgerichtet werden als auch in den gegenüberliegenden Bereich, d. h. die Ausrichtung der Sitzelemente 14 und 18 kann um 180° verändert werden, wobei hierzu die Sitzelemente 14 und 18 lediglich um 90° um eine vertikale Achse verschwenkt werden müssen. Alternativ wäre selbstverständlich auch eine Verschwenkbewegung um 270° denkbar. Eine Verschwenkbewegung lediglich um 90° erleichtert es einem Benutzer jedoch, die verlagerbaren Sitzelemente 11 und 18 in die jeweils gewünschte Richtung auszurichten.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10001558 C1 [0002]

Claims (24)

  1. Variierbares Möbelstück mit mindestens zwei Sitzelementen, auf denen jeweils eine Person Platz nehmen kann, wobei mindestens ein Sitzelement zwischen einer ersten und einer zweiten Stellung hin und her verlagerbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Sitzelement (14, 18, 45) derart verlagerbar ist, dass eine Person wahlweise von einer ersten Seite oder von einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite des Möbelstückes (10) auf dem Sitzelement (14, 18, 45) Platz nehmen kann.
  2. Möbelstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine verlagerbare Sitzelement (45) um mindestens 180° um eine vertikale Achse schwenkbar ist.
  3. Möbelstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine verlagerbare Sitzelement um mindestens 270° um eine vertikale Achse schwenkbar ist.
  4. Möbelstück nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine verlagerbare Sitzelement um 360° um eine vertikale Achse schwenkbar ist.
  5. Möbelstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine verlagerbare Sitzelement (14, 18; 22) erste und zweite Lehnenteile (24, 25), wobei in einer ersten Stellung des Sitzelements (14, 18; 22) das erste Lehnenteil (24) als Rückenlehne und das zweite Lehnenteil (25) als Armlehne fungiert und wobei in der zweiten Stellung des Sitzelementes (14, 18; 22) das erste Lehnenteil (24) als Armlehne und das zweite Lehnenteil (25) als Rückenlehne fungiert.
  6. Möbelstück nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine verlagerbare Sitzelement (14, 18, 22) um 90° um eine vertikale Achse schwenkbar ist.
  7. Möbelstück nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine verlagerbare Sitzelement um 270° um eine vertikale Achse schwenkbar ist.
  8. Möbelstück nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Lehnenteile (24, 25) identisch ausgestaltet sind.
  9. Möbelstück nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Lehnenteile (24, 25) unmittelbar miteinander verbunden sind.
  10. Möbelstück nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Lehnenteil (24) beim Übergang des verlagerbaren Sitzelements (14, 18) von der ersten Stellung in die zweite Stellung in die einem unmittelbar benachbarten Sitzelement (16) abgewandte Richtung verschwenkbar ist.
  11. Möbelstück nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Lehnenteil (24) beim Übergang des verlagerbaren Sitzelements (22) von der ersten Stellung in die zweite Stellung in die einem unmittelbar benachbarten Sitzelement (20) zugewandte Richtung verschwenkbar ist.
  12. Möbelstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Möbelstück mindestens zwei Sitzelemente (14, 18) aufweist, die derart verlagerbar sind, dass eine Person wahlweise von einer ersten Seite oder von einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite des Möbelstückes (10) auf dem Sitzelement (14, 18) Platz nehmen kann.
  13. Möbelstück nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden verlagerbaren Sitzelementen (14, 18) ein weiteres Sitzelement (16) angeordnet ist.
  14. Möbelstück nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Sitzelement (16) weder eine Armlehne noch eine Rückenlehne aufweist.
  15. Möbelstück nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Sitzelement (16) unbeweglich gehalten ist.
  16. Möbelstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Möbelstück (10) zwei senkrecht zueinander ausgerichtete Schenkel (11, 12) aufweist, wobei am freien Ende zumindest eines Schenkels (11) ein Sitzelement (18) angeordnet ist, das derart ver lagerbar ist, dass eine Person wahlweise von einer ersten Seite oder von einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite des Möbelstückes (10) auf dem Sitzelement (18) Platz nehmen kann.
  17. Möbelstück nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass im Verbindungsbereich der beiden Schenkel (11, 12) ein Sitzelement (14) angeordnet ist, das derart verlagerbar ist, dass eine Person wahlweise von einer ersten Seite oder von einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite des Möbelstückes (10) auf dem Sitzelement (14) Platz nehmen kann.
  18. Möbelstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine verlagerbare Sitzelement (14, 18, 22, 45) um eine senkrechte Schwenkachse verschwenkbar und in einer senkrecht zur Schwenkachse ausgerichteten Ebene verschiebbar ist.
  19. Möbelstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine verlagerbare Sitzelement (14, 18, 22, 45) über eine Kulissenführung (28; 48) an einem Stützteil (30) beweglich gelagert ist.
  20. Möbelstück nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützteil eine Kulissenplatte (30) ausbildet mit mindestens einer Führungsnut (22, 23; 50, 51), in der ein am Sitzelement (14, 18, 22, 45) gehaltener Kulissenstein (35) verschiebbar ist.
  21. Möbelstück nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Kulissenführung (28; 48) eine geradlinige und eine geschwungene Führungsnut (32, 33; 50, 51) aufweist, in denen jeweils ein Kulissenstein (35, 36) verschiebbar ist.
  22. Möbelstück nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzelement (14, 18, 22) eine Rückenlehne und eine Armlehne aufweist, die senkrecht zueinander ausgerichtet sind, und dass die geradlinige Führungsnut (32) bezogen auf die erste Stellung des Sitzelementes (14, 18, 22) in Richtung der Winkelhalbierenden zwischen der Rückenlehne und der Armlehne ausgerichtet ist.
  23. Möbelstück nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzelement (45) eine Rückenlehne (46) aufweist und die geradlinige Führungsnut (50) parallel zur Rückenlehne (46) ausgerichtet ist.
  24. Möbelstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Möbelstück (10) gepolstert ist.
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