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Die
Anmeldung betrifft ein variierbares Möbelstück
mit mindestens zwei Sitzelementen, auf denen jeweils eine Person
Platz nehmen kann, wobei mindestens ein Sitzelement zwischen einer
ersten und einer zweiten Stellung hin und her verlagerbar ist.
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Derartige
Möbelstücke sind beispielsweise in Form von Sofas
bekannt, bei denen ein Sitzelement um 90° um eine vertikale
Schwenkachse verschwenkt werden kann. Dies gibt die Möglichkeit,
die Geometrie des Möbelstückes zu variieren, so
dass zum Beispiel ein geradliniges Sofa zu einem Ecksofa mit zwei
senkrecht zueinander ausgerichteten Schenkeln umgebaut werden kann.
Ein Ecksofa mit zwei senkrecht zueinander ausgerichteten Schenkeln,
bei dem ein Schenkel zwischen einer ersten, senkrecht zum anderen
Schenkel ausgerichteten Stellung und einer zweiten, parallel zum
anderen Schenkel ausgerichteten Stellung hin und her bewegbar ist,
ist aus der Patentschrift
DE
100 01 558 C1 bekannt.
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Eine
bequem auf einem Sitzelement Platz nehmende Person weist grundsätzlich
eine durch die Ausrichtung des Sitzelementes vorgegebene Blickrichtung
auf. Das Möbelstück nimmt im Raum üblicherweise
eine vorgegebene Stellung ein. Dies hat zur Folge, dass die Blickrichtung
der auf dem Sitzelement Platz nehmenden Person letztlich durch die
Anordnung des Möbelstückes im Raum vorgegeben wird.
Ein Benutzer des Möbelstückes muss sich daher
sehr genau überlegen, wie er das Möbelstück
im Raum anordnet, denn durch das Möbelstück wird
der Raum in zwei unterschiedliche Bereiche unterteilt, wobei das
Möbelstück nur von einem Bereich aus bequem zugänglich
ist und Personen, die auf dem Möbelstück Platz
nehmen, nur einem der beiden Bereiche zugewandt sind. Die Kommunikation
mit Personen im anderen Bereich wird dadurch erschwert.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Möbelstück
der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass es verbesserte
Variationsmöglichkeiten aufweist und dadurch bei einer
Positionierung inmitten eines Raumes einer starren Unterteilung
des Raumes in zwei getrennte Bereiche entgegenwirkt.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Möbelstück der gattungsgemäßen
Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
das mindestens eine Sitzelement derart verlagerbar ist, dass eine
Person wahlweise von einer ersten Seite oder von einer der ersten
Seite gegenüberliegenden zweiten Seite des Möbelstückes auf
dem Sitzelement Platz nehmen kann.
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In
die Erfindung fließt der Gedanke mit ein, dass einer starren
Unterteilung eines Raumes in einen Bereich vor dem Möbelstück
und einen Bereich hinter dem Möbelstück entgegengewirkt
werden kann, indem zumindest ein Sitzelement in seiner Ausrichtung
um 180° verändert werden kann. Dies gibt einer
Person die Möglichkeit, wahlweise von einer ersten oder
von einer gegenüberliegenden zweiten Seite des Möbelstückes
auf dem Sitzelement Platz zu nehmen. Die Platz nehmende Person kann sich
durch einfache Verlagerung des Sitzelementes wahlweise dem Raumbereich
vor dem Möbelstück oder dem Raumbereich hinter
dem Möbelstück zuwenden. Die Kommunikation zwischen
den im Raum befindlichen Personen wird dadurch verbessert, einer
starren Unterteilung des Raumes in zwei getrennte Bereiche wird
entgegengewirkt.
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Von
Vorteil ist es, wenn das mindestens eine verlagerbare Sitzelement
um mindestens 180° um eine vertikale Achse schwenkbar ist.
Dies macht das Sitzelement auf einfache Weise von einander gegenüberliegenden
Seiten des Möbelstückes aus zugänglich.
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Vorzugsweise
ist das mindestens eine verlagerbare Sitzelement zumindest um 270° um
eine vertikale Achse schwenkbar. Insbesondere kann vorgesehen sein,
dass das mindestens eine verlagerbare Sitzelement um 360° um
eine vertikale Achse schwenkbar ist. Die Variations- und Einsatzmöglichkeiten
des Möbelstückes werden dadurch beträchtlich
verbessert. Das Möbelstück kann inmitten eines Raumes
positioniert werden, und dennoch sind durch Verlagerung des Sitzelementes
sämtliche Raumbereiche vom Sitzelement aus auf einfache
Weise zugänglich.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Möbelstückes weist das mindestens eine verlagerbare
Sitzelement erste und zweite Lehnenteile auf, wobei in einer ersten Stellung
des Sitzelementes das erste Lehnenteil als Rückenlehne
und das zweite Lehnenteil als Armlehne fungiert und wobei in der
zweiten Stellung des Sitzelementes das erste Lehnenteil als Armlehne
und das zweite Lehnenteil als Rückenlehne fungiert. Eine derartige
Ausgestaltung hat den Vorteil, dass je nach Ausrichtung des Sitzelementes
ein Lehnenteil wahlweise als Armlehne oder als Rückenlehne
dienen kann. Hierbei ist es von besonderem Vorteil, wenn das mindestens
eine verlagerbare Sitzelement um 90° um eine vertikale
Achse schwenkbar ist. Da die Lehnenteile als Armlehne und auch als
Rückenlehne fungieren können, reicht eine Schwenkbewegung
um 90° aus, um die Ausrichtung des Sitzelementes um 180° zu
verändern. Dies erleichtert die Handhabung des Möbelstückes.
Alter nativ kann vorgesehen sein, dass das mindestens eine verlagerbare
Sitzelement um 270° um eine vertikale Achse schwenkbar
ist.
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Bevorzugt
sind die beiden Lehnenteile identisch ausgebildet.
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Günstig
ist es, wenn die beiden Lehnenteile unmittelbar miteinander verbunden
sind. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die beiden Lehnenteile
einstückig miteinander verbunden sind.
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Eine
weitere Vereinfachung der Handhabung des Möbelstückes
beim Verlagern des mindestens einen Sitzelementes wird bei einer
vorteilhaften Ausführungsform dadurch erzielt, dass das
erste Lehnenteil beim Übergang des verlagerbaren Sitzelementes
von der ersten Stellung in die zweite Stellung in die einem unmittelbar
benachbarten Sitzelement abgewandte Richtung schwenkbar ist.
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Es
kann auch vorgesehen sein, dass das erste Lehnenteil beim Übergang
des verlagerbaren Sitzelementes von der ersten Stellung in die zweite Stellung
in die einem unmittelbar benachbarten Sitzelement zugewandte Richtung
schwenkbar ist.
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Bevorzugt
umfasst das Möbelstück mindestens ein erstes,
verlagerbares Sitzelement und mindestens ein zweites, nicht verlagerbares
Sitzelement. Besonders günstig ist es, wenn das Möbelstück
mindestens zwei Sitzelemente aufweist, die derart verlagerbar sind,
dass eine Person wahlweise von einer ersten Seite oder von einer
der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite des Möbelstückes
auf dem jeweiligen Sitzelement Platz nehmen kann.
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Dies
verbessert die Variations- und Einsatzmöglichkeiten des
Möbelstückes. Durch Verlagerung des jeweiligen
Sitzelementes können sich mindestens zwei auf dem Möbelstück
Platz nehmende Personen wahlweise einem Raumbereich vor dem Möbelstück
oder auch einem Raumbereich hinter dem Möbelstück
zuwenden.
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Günstigerweise
ist zwischen den beiden verlagerbaren Sitzelementen ein weiteres
Sitzelement angeordnet. Das weitere Sitzelement kann beispielsweise
derart ausgestaltet sein, dass es weder eine Armlehne noch eine
Rückenlehne aufweist. Dies gibt dem Benutzer die Möglichkeit,
nicht nur eine sitzende Position auf einem der beiden verlagerbaren
Sitzelemente einzunehmen, sondern er kann auch eine liegende Position
einnehmen, wobei er zusätzlich zu einem verlagerbaren Sitzelement
auch das weitere Sitzelement beansprucht.
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Das
weitere Sitzelement ist bevorzugt unbeweglich gehalten.
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Eine
besonders bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Möbelstückes zeichnet sich dadurch aus, dass das
Möbelstück in der Draufsicht L-förmig
ausgestaltet ist und zwei senkrecht zueinander ausgerichtete Schenkel
aufweist, wobei am freien Ende zumindest eines Schenkels ein Sitzelement angeordnet
ist, das derart verlagerbar ist, dass eine Person wahlweise von
einer ersten Seite oder von einer der ersten Seite gegenüberliegenden
zweiten Seite des Möbelstückes auf dem Sitzelement
Platz nehmen kann.
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Bevorzugt
ist auch im Verbindungsbereich der beiden Schenkel ein Sitzelement
angeordnet, das derart verlagerbar ist, dass eine Person wahlweise
von einer ersten Seite oder von einer der ersten Seite gegenüberliegenden
zweiten Seite des Möbelstückes auf dem Sitzelement
Platz nehmen kann.
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Die
Verlagerung des mindestens einen Sitzelementes erfolgt bei einer
vorteilhaften Ausgestaltung dadurch, dass das Sitzelement um eine
senkrechte Schwenkachse schwenkbar und in einer senkrecht zur Schwenkachse
ausgerichteten Ebene verschiebbar ist. Die Verschiebbarkeit gibt
die Möglichkeit, das verlagerbare Sitzelement zunächst
derart zu verschieben, dass es zu einem unmittelbar benachbarten
Sitzelement einen größeren Abstand einnimmt. Anschließend
kann das Sitzelement um die vertikale Schwenkachse verschwenkt und
dann wieder in Richtung des benachbarten Sitzelementes verschoben
werden.
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Die
Lagerung des mindestens einen verlagerbaren Sitzelementes erfolgt
bevorzugt über eine Kulissenführung. Dies erhöht
die mechanische Belastbarkeit des Möbelstückes.
Die Gefahr, dass das verlagerbare Sitzelement bei seiner Bewegung
verkantet, kann durch die Kulissenführung gering gehalten
werden. Die Kulissenführung erlaubt es dem Benutzer, das
Sitzelement ohne großen Kraftaufwand zu verlagern.
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Die
Kulissenführung ermöglicht eine bewegliche Lagerung
des mindestens einen Sitzelementes an einem Stützteil.
Letzteres kann beispielsweise eine Kulissenplatte aufweisen mit
mindestens einer Führungsnut, in der ein am Sitzelement
gehaltener Kulissenstein verschiebbar ist.
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Bevorzugt
weist die Kulissenführung eine geradlinige und eine geschwungene
Führungsnut auf, in denen jeweils ein Kulissenstein verschiebbar ist.
Die ge radlinige Führungsnut ermöglicht es auf einfache
Weise, das Sitzelement in einer senkrecht zur vertikalen Schwenkachse
ausgerichteten Ebene zu verschieben, um dadurch den Abstand dieses
Sitzelementes zu einem benachbarten Sitzelement zu vergrößern.
Anschließend kann das Sitzelement durch die Bereitstellung
der geschwungenen Führungsnut auf einfache Weise verschwenkt
werden.
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Als
günstig hat es sich erwiesen, wenn das Sitzelement eine
Rücken- und eine Armlehne aufweist, die senkrecht zueinander
ausgerichtet sind, und wenn die geradlinige Führungsnut
bezogen auf die erste Stellung des Sitzelementes in Richtung der Winkelhalbierenden
zwischen der Rückenlehne und der Armlehne ausgerichtet
ist.
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Weist
das Sitzteil nur eine Rückenlehne auf, so ist es günstig,
wenn die geradlinige Führungsnut parallel zur Rückenlehne
ausgerichtet ist.
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Das
Möbelstück kann in vielfältiger Form ausgestaltet
sein. Von besonderem Vorteil ist es, wenn das Möbelstück
gepolstert ist.
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Die
nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren
Erläuterung. Es zeigen:
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1:
eine perspektivische Darstellung eines Möbelstückes
schräg von oben mit drei verlagerbaren Sitzelementen in
einer ersten Stellung, wobei die Lagerung eines Sitzelementes nach
Art einer Explosionszeichnung veranschaulicht ist;
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2:
eine perspektivische Darstellung des Möbelstückes
aus 1 schräg von unten;
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3:
eine perspektivische Darstellung des Möbelstückes
aus 1 schräg von oben beim Übergang
der verlagerbaren Sitzelemente von einer ersten in eine zweite Stellung;
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4:
eine Draufsicht auf die Lagerung eines der Sitzelemente des Möbelstücks
aus 1;
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5:
eine perspektivische Darstellung des Möbelstücks
aus 1 schräg von oben, wobei die Sitzelemente
eine zweite Stellung einnehmen;
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6:
eine perspektivische Darstellung eines alternativ zum Einsatz kommenden
Sitzelementes in einer ersten Stellung und
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7:
eine perspektivische Darstellung des Sitzelementes aus 6 in
einer zweiten Stellung.
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In
den 1 bis 5 ist schematisch ein erfindungsgemäßes
Möbelstück in Form eines Sofas 10 dargestellt.
Das Sofa 10 ist in der Draufsicht L-förmig ausgestaltet
und weist einen ersten Schenkel 11 und einen zweiten Schenkel 12 auf,
die rechtwinklig zueinander ausgerichtet sind. Das Sofa 10 hat
insgesamt fünf Sitzelemente. Ein erstes Sitzelement 14 ist im
Verbindungsbereich zwischen den beiden Schenkeln 11 und 12 angeordnet
und kann zwischen ei ner ersten Stellung, die in 1 illustriert
ist, und einer zweiten Stellung, die in 5 dargestellt
ist, hin und her verlagert werden. Darauf wird nachfolgend noch näher
eingegangen.
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Im
Bereich des ersten Schenkels 11 schließt sich
an das erste Sitzelement 14 ein zweites Sitzelement 16 an,
das nicht verlagert werden kann, und an das zweite Sitzelement 16 schließt
sich im Bereich des ersten Schenkels 11 ein drittes Sitzelement 18 an,
das das freie Ende des Schenkels 11 bildet und ebenso wie
das erste Sitzelement 14 zwischen einer in 1 dargestellten
ersten Stellung und einer in 5 dargestellten
zweiten Stellung hin und her verlagert werden kann.
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Im
Bereich des zweiten Schenkels 12 schließt sich
an das erste Sitzelement 14 ein viertes Sitzelement 20 an,
das identisch ausgestaltet ist wie das zweite Sitzelement 16 und
ebenfalls nicht verlagert werden kann. An das vierte Sitzelement 20 schließt
sich im Bereich des freien Endes des zweiten Schenkels 12 ein
fünftes Sitzelement 22 an, das ebenfalls verlagert
werden kann zwischen einer ersten, in 1 dargestellten
Stellung und einer zweiten, in 5 dargestellten
Stellung.
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Die
verlagerbaren Sitzelemente 14, 18 und 22 sind
identisch ausgebildet. Sie weisen jeweils ein erstes Lehnenteil 24 und
ein zweites Lehnenteil 25 auf, die einstückig
miteinander verbunden und identisch ausgestaltet sind. In der in 1 dargestellten ersten
Stellung der Sitzelemente 14, 18 und 22 fungiert
das erste Lehnenteil 24 als Rückenlehne und das
zweite Lehnenteil 25 fungiert als Armlehne. Die Blickrichtung
einer Person, die auf den verlagerbaren Sitzelementen 14, 18 oder 22 in
deren ersten Stellung Platz nimmt, ist im We sentlichen in den Bereich zwischen
den beiden Schenkeln 11 und 12 gerichtet. Von
diesem Bereich aus sind die Sitzelemente 14, 18 und 22 in
deren ersten Stellung zugänglich.
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Nehmen
die verlagerbaren Sitzelemente 14, 18 und 22 ihre
zweite Stellung ein, so fungieren die ersten Lehnenteile 24 als
Armlehne und die zweiten Lehnenteile 25 übernehmen
die Funktion einer Rückenlehne. In Ihrer zweiten Stellung
sind die Sitzelemente 14 und 18 von der anderen
Seite des Sofas aus zugänglich. Die Blickrichtung einer
Person, die auf dem ersten Sitzelement 14 oder auf dem
dritten Sitzelement 18 Patz nimmt, ist nun dem zweiten Schenkel 12 abgewandt.
Verglichen mit der ersten Stellung hat sich die Ausrichtung der
Sitzelemente 14 und 18 um 180° gedreht,
eine sitzende Person ist nunmehr nicht dem Bereich zwischen den
beiden Schenkeln 11 und 12 zugewandt sondern dem
gegenüberliegenden Bereich auf der anderen Seite des ersten
Schenkels 11.
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Nimmt
eine Person auf dem fünften Sitzelement 22 in
dessen zweiter Stellung Platz, so ist sie weiterhin dem Bereich
zwischen den Schenkeln 11 und 12 zugewandt, allerdings
ist das erste Lehnenteil 24 nunmehr quer zur Längsrichtung
des zweiten Schenkels 12 ausgerichtet ist und übernimmt
die Funktion einer Armlehne und das zweite Lehnenteil 25 dient
als Rückenlehne. Das fünfte Sitzelement ist in
der zweiten Stellung aber nicht nur vom Bereich zwischen den beiden
Schenkeln zugänglich, eine Person kann sich auch von der
freien Stirnseite des zweiten Schenkels 12 aus auf das
fünfte Sitzelement setzen, wobei sie sich mit dem Rücken
an das erste Lehnenteil 24 anlehnt.
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Der Übergang
der verlagerbaren Sitzelemente 14, 18 und 22 zwischen
der ersten und der zweiten Stellung ist in 3 veranschaulicht.
Er erfolgt durch eine kombinierte Schiebe- und Schwenkbewegung.
Die Sitzelemente 14 und 18 werden zunächst
schräg zur Längsrichtung des ersten Schenkels 11 nach
außen verschoben, so dass sie einen größeren
Abstand zu den restlichen Sitzelementen aufweisen, und dann werden
sie um eine vertikale Schwenkachse um 90° verschwenkt.
Die Schwenkrichtung beim Übergang von der ersten in die
zweite Stellung ist derart gewählt, dass das in der ersten Stellung
als Rückenlehne fungierende erste Lehnenteil 24 in
die dem benachbarten zweiten Sitzelement 16 abgewandte
Richtung nach außen verschwenkt wird.
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Das
verlagerbare fünfte Sitzelement 22 wird beim Übergang
von der ersten in die zweite Stellung zunächst schräg
zur Längsrichtung des zweiten Schenkels 12 nach
außen verschoben, so dass es einen größeren
Abstand zu den restlichen Sitzelementen aufweist, und anschließend
wird es um eine vertikale Schwenkachse um 90° verschwenkt.
Beim fünften Sitzelement 22 ist die Schwenkrichtung
beim Übergang von der ersten in die zweite Stellung derart gewählt,
dass das zunächst als Rückenteil fungierende erste
Lehnenteil 24 in die dem benachbarten vierten Sitzelement
zugewandte Richtung verschwenkt wird. Im Unterschied zum ersten
Sitzelement 14 und zum dritten Sitzelement 18,
bei denen durch eine Schwenkbewegung um 90° eine Änderung
der Ausrichtung des Stützelementes um 180° erzielt
wird, wird beim fünften Sitzelement 22 lediglich
eine Änderung der Ausrichtung um 90° erzielt.
Unter der Ausrichtung eines Sitzelementes wird hierbei die Zugangsrichtung
für eine auf dem Sitzelement Platz nehmende Person verstanden.
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Denkbar
wäre es jedoch, auch das fünfte Sitzelement 22 entsprechend
den Sitzelementen 14 und 18 derart zu verschwenken,
dass das in der ersten Stellung als Rückenlehne fungierende
erste Lehnenteil 24 in die dem unmittelbar benachbarten
Sitzelement 20 abgewandte Richtung verschwenkt wird. Es
könnte dann ebenfalls durch eine Verschwenkbewegung um
90° eine Änderung der Ausrichtung des Sitzelementes 22 um
180° erzielt werden.
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Bei
der in den 1 bis 5 dargestellten Ausführungsform
sind die verlagerbaren Sitzelemente 14, 18 und 22 jeweils über
eine Kulissenführung 28 an einer Kulissenplatte 30 gelagert.
Die Kulissenplatte 30 weist eine geradlinige Führungsnut 32 und
eine ungefähr kreisbogenförmig geschwungene Führungsnut 33 auf,
in die jeweils ein starr mit dem jeweiligen Sitzelement 14, 18 bzw. 22 verbundener
Kulissenstein 35 bzw. 36 eintaucht. Auf der Unterseite
der Kulissenplatte 30 sind die beiden Kulissensteine 35, 36 über
einen Verbindungsarm 38 miteinander verbunden.
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Die
geradlinige Führungsnut 32 ist – bezogen
auf die erste, in 1 dargestellte Stellung der Sitzelemente 14, 18 und 22 – jeweils
in Richtung der Winkelhalbierenden zwischen dem ersten Lehnenteil 24 und
dem zweiten Lehnenteil 25 ausgerichtet. Die geschwungene
Führungsnut 33 weist jeweils einen ersten Endabschnitt 40 auf,
in dem der Kulissenstein 35 in der ersten Stellung des
jeweiligen Sitzelementes angeordnet ist, und einen zweiten Endabschnitt 41,
der im Wesentlichen quer zum ersten Endabschnitt 40 ausgerichtet
ist und in dem der Kulissenstein in der zweiten Stellung des jeweiligen
Sitzelementes positioniert ist. Mittels der beiden Führungsnuten 32 und 33 kann
das jeweilige Sitzelement 14, 18 und 22,
wie voranstehend bereits erläutert, beim Übergang
von der ersten Stellung in die zweite Stellung zunächst
in Abstand zum un mittelbar benachbarten Sitzelement gebracht und
anschließend um 90° um eine vertikale Schwenkachse
verschwenkt werden, um dann wieder einen geringeren Abstand zum
unmittelbar benachbarten Sitzelement einzunehmen.
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Die
verlagerbaren Sitzelemente 14, 18 und 22 weisen
jeweils eine Armlehne und eine Rückenlehne auf und sind
um 90° schwenkbar. Alternativ kann auch vorgesehen sein,
dass mindestens ein verlagerbares Sitzelement zum Einsatz kommt,
das lediglich eine Rückenlehne aufweist und das nicht nur
um 90° sondern um 180° um eine vertikale Schwenkachse
verschwenkt werden kann. Ein derartiges Sitzelement 45 ist
in den 6 und 7 schematisch dargestellt. Es
umfasst lediglich ein Lehnenteil 46, das in beiden Endstellungen
des Sitzelementes 47 eine Rückenlehne ausbildet
und das alternativ auf der Außenseite des jeweiligen Schenkels 11 oder 12 oder
auf dessen Innenseite positioniert werden kann. Als Innenseite wird
hierbei die dem anderen Schenkel zugewandte Seite betrachtet und
die Außenseite ist die dem anderen Schenkel abgewandte Seite.
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Auch
das Sitzelement 45 ist mittels einer Kulissenführung 48 beweglich
gehalten. Die Kulissenführung 48 weist eine geradlinige
Führungsnut 50 auf, die parallel zum Lehnenteil 46 und
damit auch parallel zur Längsrichtung des jeweiligen Schenkels 11 oder 12 ausgerichtet
ist, und eine geschwungene Führungsnut 51 mit
fluchtend zueinander ausgerichteten ersten und zweiten Endabschnitten 53, 54,
die im Winkel von 45° zur geradlinigen Führungsnut 50 ausgerichtet
sind.
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Aus
dem Voranstehenden wird deutlich, dass das Sofa 10 eine
Vielzahl von Variationsmöglichkeiten aufweist, indem einzelne
oder alle verlagerbaren Sitz elemente 14, 18 und 22 bzw. 45 in
unterschiedliche Stellungen bewegt werden. Die verlagerbaren Sitzelemente 14 und 18 des
ersten Schenkels 11 können sowohl in Richtung
des Bereiches zwischen den beiden Schenkeln 11 und 12 ausgerichtet
werden als auch in den gegenüberliegenden Bereich, d. h.
die Ausrichtung der Sitzelemente 14 und 18 kann
um 180° verändert werden, wobei hierzu die Sitzelemente 14 und 18 lediglich
um 90° um eine vertikale Achse verschwenkt werden müssen.
Alternativ wäre selbstverständlich auch eine Verschwenkbewegung
um 270° denkbar. Eine Verschwenkbewegung lediglich um 90° erleichtert
es einem Benutzer jedoch, die verlagerbaren Sitzelemente 11 und 18 in die
jeweils gewünschte Richtung auszurichten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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