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Die
Erfindung betrifft eine Sensorapplikation für einen in
sich beweglichen Körper. Diese Sensorapplikation weist
eine elastische Trägerstruktur mit einer Verbindungsfläche
auf, die über diese Verbindungsfläche auf der
Oberfläche eines Körpers befestigbar ist. Weiterhin
weist die Sensorapplikation ein biegbares Sensorband auf, welches
durch die Trägerstruktur derart gehalten werden kann, dass
das Sensorband der Kontur der Oberfläche folgt. Weiterhin
betrifft die Erfindung ein biegbares Sensorband bzw. eine Trägerstruktur,
wobei diese Bauteile zur Verwendung in der Sensorapplikation geeignet
sind.
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Eine
Sensorapplikation bzw. ein Sensorband und eine Trägerstruktur
der eingangs genannten Art lässt sich beispielsweise der
US 7,033,281 B2 entnehmen.
Danach kommt eine Sensorapplikation zum Einsatz, um beispielsweise
den Beugewinkel des Ellenbogens zu ermitteln. Dabei wird der in
sich bewegliche Körper durch den menschlichen Arm gebildet. Damit
eine Bewegung des Ellenbogens möglich ist, muss die Trägerstruktur
für das Sensorband elastisch ausgeführt sein.
Gemäß der
US
7,033,281 B2 wird dies durch eine Manschette gewährleistet,
die über das Ellenbogengelenkt geschoben wird und einen
Teil des Oberarms bzw. des Unterarms abdeckt. Die Elastizität
der Manschette lässt eine Bewegung des Ellenbogengelenkes
zu und gewährleistet gleichzeitig, dass die Manschette
eng am Arm des Probanten anliegt, also der Kontur der Oberfläche
des Armes folgt. Hierdurch wird sichergestellt, dass ein Sensorband,
welches im Inneren der Manschette verlegt ist, aufgrund seiner Biegbarkeit
durch die Manschette der Kontur der Oberfläche folgend
gehalten werden kann.
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Die
Trägerstruktur muss natürlich nicht als Manschette
ausgeführt sein. Denkbar ist es auch, die Trägerstruktur
als streifenartiges Klebepflaster auszuführen, welches
das biegbare Sensorband aufnehmen kann. Andere Wirkprinzipien wie
Saugnäpfe, magnetische Kräfte oder elektrostatische
Kräfte sind abhängig von der Beschaffenheit des
zu vermessenden Körpers ebenfalls denkbar.
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Für
eine Anpassung an verschiedene Körpergrößen
bzw. aus hygienischen Gründen kann es angebracht sein,
die Sensorapplikation bei einer Anwendung am menschlichen Körper
aus zwei getrennten Baueinheiten, nämlich dem Sensorband
und der Trägerstruktur aufzubauen. Hinsichtlich einer solchen
Ausführung liegt die Aufgabe der Erfindung darin, eine
Sensorapplikation bzw. zur Verwendung in dieser geeignete Trägerstrukturen
und Sensorbänder anzugeben, deren Verwendung einen zuverlässigen und
fehlerfreien Betrieb garantiert.
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Diese
Aufgabe wird mit der eingangs genannten Sensorapplikation erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass das Sensorband und die Trägerstruktur
durch eine lösbare Verbindung miteinander verbunden sind,
wobei die Trägerstruktur einen Datenspeicher aufweist,
in dem ein Code abgelegt ist und der eine Sendeschnittstelle für
den Code aufweist und wobei das Sensorband eine Schalteinheit aufweist,
mit der die Sensorfunktion gesperrt und freigeschaltet werden kann.
Weiterhin weist das Sensorband eine Empfangsschnittstelle für
ein durch Auswertung des Codes gewonnenes Freischalt- oder Sperrsignal
auf. Damit eine Kommunikation zwischen der Trägerstruktur
und dem Sensorband gewährleistet ist, bedarf es einer Auswertungseinheit, die
allerdings nicht als Teil des Sensorbandes oder der Trägerstruktur
ausgeführt sein muss. Diese kommuniziert mit der Sendeschnittstelle
der Trägerstruktur, um den Code einzulesen. Durch Auswertung
des Codes kann unter der Voraussetzung einer einwandfreien Nutzungssituation
der Sensorapplikation ein Freischaltsignal an die Empfangsschnittstelle
des Sensorbandes gesendet werden. Ergibt die Auswertung des Codes
jedoch, dass eine einwandfreie Nutzung der Sensorapplikation nicht
möglich ist, so wird das Sensorband gesperrt und auf diesen
Wege eine fehlerhafte Messung verhindert. Dieser fehlerhafte Zustand
kann einem Verwender über eine Ausgabeeinrichtung, beispielsweise
eine rote LED, angezeigt werden.
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Die
Bezeichnungen Sendeschnittstelle und Empfangsschnittstelle sind
im Zusammenhang mit dieser Erfindung im weitesten Sinne zu verstehen. Das
Senden und Empfangen kann sowohl kabellos, beispielsweise als Funk-
oder Infrarot-Verbindung realisiert werden, es sind jedoch auch
kabelgebundene Übertragungsmechanismen (elektrisch, optisch) möglich.
Auch in letzterem Fall werden nämlich Signale gesendet
bzw. empfangen.
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Gemäß einer
alternativen Lösung der Aufgabe ist für die eingangs
angegebene Sensorapplikation vorgesehen, dass das Sensorband und
die Trägerstruktur durch eine lösbare Verbindung
miteinander verbunden sind, wobei die Trägerstruktur einen Datenspeicher
aufweist, in dem ein Code abgelegt ist. Außerdem weist
der Datenspeicher eine Sendeschnittstelle für den Code
auf. Das Sensorband ist mit einem Steuergerät verbunden,
das eine Empfangsschnittstelle für den Code und eine Auswertungseinheit
für den Code zur Erzeugung eines Freischalt- oder Sperrsignals
aufweist, mit dem die Sensorfunktion gesperrt und freigeschaltet
werden kann. In diesem Falle ist demnach ein externes Steuergerät nicht
erforderlich, da die zum Empfang und zur Auswertung des in der Trägerstruktur
gespeicherten Codes notwendigen Funktionselemente vollständig in das
Sensorband integriert sind. Hierdurch entsteht der Vorteil kurzer Übertragungswege
und aufgrund der Integration in ein Gehäuse eine Vermeidung
von Fehlerquellen, die beispielsweise durch eine unzureichende Verkabelung
entstehen können.
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Wenn
im Zusammenhang mit dieser Erfindung von Sperr- und Freischaltsignalen
die Rede ist, so können diese Signale im einfachsten Falle
auch binär durch die Versorgung der Signalleitung mit einem
Strom oder durch Abschalten dieses Stromes erzeugt werden. Die Schalteinheit
ist in diesem einfachen Fall ein Relais, welches beispielsweise
bei Vorliegen eines Stroms in der besagten Signalleitung (Freischaltsignal)
eingeschaltet wird und so eine Messung mittels des Sensorbandes
zulässt und welches bei dem Nichtvorliegen eines Stromes
(Sperrsignal) in der Signalleitung ausgeschaltet ist und auf diesem
Wege eine Messung mit dem Sensorband unterbindet.
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Die
Aufgabe wird auch durch eine elastische Trägerstruktur
der eingangs genannten Art gelöst, bei der eine lösbare
Verbindungsstruktur zur Befestigung des Sensorbandes und ein Datenspeicher
vorgesehen ist. In dem Datenspeicher ist ein Code abgelegt, der über
eine Sendeschnittstelle ausgelesen werden kann.
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Die
Aufgabe wird auch durch ein biegbares Sensorband der eingangs angegebenen
Art gelöst, wobei dieses Sensorband eine lösbare
Verbindungsstruktur zur der Kontur der Oberfläche des zu
vermessenden Körpers folgenden Befestigung auf dem Trägerband
und eine Schalteinheit aufweist. Mit der Schalteinheit kann die
Sensorfunktion gesperrt und freigeschaltet werden, wobei die Schalteinheit
mit einer Empfangsschnittstelle für ein zum Sperren und Freischalten
der Schalteinheit verwendetes Freischalt- oder Sperrsignal ausgestattet
ist. Das Frei schalt- oder Sperrsignal wird durch Auswertung eines
in der Trägerstruktur gespeicherten Codes gewonnen.
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Der
Code enthält nutzungsrelevante Daten, welche im Zusammenhang
mit der verwendeten Sensorapplikation als notwenige Voraussetzungen für
einen zuverlässigen Betrieb gewertet werden können.
Daher kann durch Auswertung des Codes ein Freischalt- oder Sperrsignal
erzeugt werden, um für den Fall eines unzulässigen
Betriebszustandes eine Messung zu verhindern. Hierdurch wird vorteilhaft eine
erhöhte Sicherheit gegen die Erzeugung von Messfehlern
erreicht, was beispielsweise bei der Verwendung der Sensorapplikation
am menschlichen oder tierischen Körper zu diagnostischen
Zwecken die notwendige Zuverlässigkeit der Messergebnisse gewährleistet
und Fehldiagnosen verhindert.
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Der
Code kann gemäß einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung beispielsweise eine Information über die
Beschaffenheit der zu verwendenden Sensorbänder enthalten.
Dies ist dann von besonderem Vorteil, wenn ein Baukastensystem aus unterschiedlichen
Sensorbändern und Trägerbändern Verwendung
findet, wobei nur bestimmte Sensorbänder und bestimmte
Trägerbänder miteinander kombiniert werden dürfen.
In diesem Fall muss auch eine Information über das verwendete
Sensorband verarbeitet werden, welche in einem weiteren Datenspeicher
in dem Sensorband abgelegt ist. Als Information über die
Beschaffenheit der zu verwendenden Sensorbänder können
beispielsweise mechanische Kennwerte (Biegesteifigkeit des Sensorbandes)
oder geometrische Kennwerte (Länge und/oder Breite des Sensorbandes)
Verwendung finden. Wird beispielsweise die Sensorapplikation zur
Vermessung der Wirbelsäulenkrümmung auf dem Rücken
menschlicher Probanden verwendet, so kann es abhängig von der
Körpergröße notwendig sein, Sensorbänder
und Trägerstrukturen unterschiedlicher Länge vorzuhalten.
Durch die Speicherung von Informationen über die Länge
der zu verwendenden Sensorbänder bei einer bestimmten Trägerstruktur
kann sichergestellt werden, dass nicht beispielsweise ein zu kurzes
Sensorband in eine Trägerstruktur eingesetzt wird, welches
an sich mit einem Sensorband anderer Länge verwendet werden
müsste.
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Gemäß einer
anderen Ausgestaltung der Trägerstruktur kann der Code
auch eine Seriennummer enthalten. Hierdurch wird es vorteilhaft
möglich, die verwendeten Trägerstrukturen anhand
der in ihnen gespeicherten Seriennummer eindeutig zuzuordnen. Es
kann beispielsweise vorgesehen werden, dass die Trägerstruktur
nur einmalig verwendet werden kann, was beispielsweise im medizinischen
Bereich aus hygienischen Gründen eine Forderung darstellen
kann. In diesem Fall benötigt die zur Auswertung des Codes
verwendete Auswertungseinheit einen zusätzlichen Datenspeicher,
in dem die Seriennummern der verwendeten Trägerstrukturen
abgelegt werden können. Durch einen Vergleich der Seriennummer
einer aktuell verwendeten Trägerstruktur mit den in der
Speichereinheit befindlichen Seriennummern kann eine unautorisierte
Mehrfachnutzung erkannt und die Funktion des Sensorbandes gesperrt werden.
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Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Code ein
Haltbarkeitsdatum enthält. Insbesondere im medizinischen
Bereich kann die Verwendung von Trägerstrukturen an einen
zulässigen Zeitraum geknüpft werden. Ähnlich
wie beispielsweise bei Verbandsmaterial können die Trägerstrukturen,
die vorzugsweise mittels einer Klebeschicht nach Art eines Pflasters
auf die Haut aufgebracht werden, durch Alterung ihre Wirksamkeit
bzw. Hautverträglichkeit verlieren. Durch Auswertung des Codes
kann die Auswertungseinheit dann feststellen, ob das Haltbarkeitsdatum
der verwendeten Trägerstruktur überschritten wurde.
Zu diesem Zweck muss die Aus wertungseinheit Zugang zum aktuellen
Datum haben, was beispielsweise mit einer internen Kalenderfunktion
realisiert werden kann. Für den Fall, dass das Haltbarkeitsdatum
der verwendeten Trägerstruktur überschritten wurde,
wird die Funktion des Sensorbandes gesperrt.
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Zuletzt
ist zu bemerken, dass die Verwendung eines Codes auch den Vorteil
hat, dass nichtautorisierte Produkte, beispielsweise Piraterieprodukte, als
Trägerstrukturen keine Verwendung finden können.
Diese werden gewöhnlich ohne eine Codierung hergestellt
werden, so dass die Auswertungseinheit auf die Codeanfrage keine
Antwort erhält. Für diesen Fall kann die Funktion
des Sensorbandes ebenfalls gesperrt werden. Auf diesem Wege kann
gewährleistet werden, dass nur autorisierte Trägerstrukturen
mit dem Sensorband Verwendung finden. Dies ist einer Zuverlässigkeit
und Genauigkeit der generierten Messwerte insofern zuträglich,
da die Trägerstruktur hinsichtlich ihrer mechanischen Eigenschaften
optimal auf die verwendeten Sensorbänder angepasst sein
muss, um ein optimales Messergebnis zu erzielen. Beispielsweise
muss sichergestellt werden, dass das Sensorband bei einer Formänderung
des Körpers auch der Oberfläche des Körpers
folgend auf der Trägerstruktur gelagert ist, da ein Abheben
des Sensorbandes beispielsweise zu Messfehlern führen würde.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn der Datenspeicher und die Sendeschnittstelle
der Trägerstruktur durch einen RFID-Transponder realisiert
sind. Dementsprechend ergibt sich eine besondere Ausgestaltung des
Sensorbandes dadurch, dass die Empfangseinrichtung aus einem Lesegerät
für RFID-Transponder besteht. Allerdings kann die Leseeinrichtung
auch durch ein externes Auswertungsgerät realisiert sein.
Die RFID-Technologie bietet den Vorteil, dass der Aufwand für
die elektronische Codierung der Trägerstrukturen, die häufig
ausgewechselt werden müssen, in Grenzen gehalten werden kann.
Dies wirkt sich positiv auf eine Wirtschaftlichkeit der Herstellung
aus. Die in der Trägerstruktur verwendeten RFID-Transponder
kommen ohne eine externe Stromversorgung aus, wenn die Energieeinspeisung
mittels des Lesegerätes über die Antenne des RFID-Transponders
erfolgt. Weiterhin können RFID-Transponder vorteilhaft
sehr flach ausgeführt werden, so dass sie sich leicht in
die Trägerstruktur integrieren lassen. Diese behält
dabei eine vorrangig flache Bauform, was eine wichtige Voraussetzung
für eine der Oberfläche des Körpers folgende
Verbindung darstellt. Insbesondere bei der Applikation der Trägerstruktur
auf dem menschlichen Körper wird hierdurch vorteilhaft
auch der Tragekomfort verbessert. Zuletzt führt die kabellose Übertragung
des Codes ebenfalls zu einer Verbesserung des Tragekomforts.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betreiben einer Sensorapplikation
für einen in sich beweglichen Körper, bei dem
folgende Schritte durchlaufen werden. Eine elastische Trägerstruktur mit
einer Verbindungsfläche wird auf der Oberfläche des
Körpers befestigt. Ein biegbares Sensorband wird auf der
Trägerstruktur der Kontur der Oberfläche folgend
befestigt. Die Kontur des Körpers beschreibende Messwerte
werden erzeugt.
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Ein
derartiges Verfahren ist in der eingangs bereits erwähnten
US 7,033,281 B1 beschrieben. Daraus
ergibt sich die Aufgabe, ein Verfahren zum Betrieb der eingangs
angegebenen Sensorapplikation anzugeben, bei dem vergleichsweise
zuverlässig Messwerte mit vergleichsweise geringen Messfehlern
erzeugt werden können.
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Diese
Aufgabe wird mit dem angegebenen Verfahren erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass das Sensorband und die Träger struktur
durch eine lösbare Verbindung miteinander verbunden werden, wobei
die Trägerstruktur einen Datenspeicher aufweist, in dem
ein Code abgelegt ist, der über eine Sendeschnittstelle
ausgelesen und ausgewertet wird und wobei das Sensorband für
die Erzeugung von Messwerten nur freigeschaltet wird, wenn die Auswertung
des Codes eine Eignung der Trägerstruktur für
das Sensorband ergibt, und ansonsten gesperrt wird.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren werden die bereits
erwähnten Vorteile erreicht. Die Verbesserung der Messqualität,
also eine Verringerung der Messfehler bzw. eine höhere
Zuverlässigkeit bei der Erzeugung der Messwerte wird dadurch
erreicht, dass in Fällen, in denen aufgrund einer Auswertung des
Codes ein fehlerhafter Betrieb der Sensorapplikation erwartet werden
muss, die Funktion des Sensorbandes nicht freigeschaltet, sondern
gesperrt wird. In diesen Fällen kommt es also nicht zu
der Generierung von Messwerten. Anstelle dessen kann der Fehler über
eine geeignete Ausgabeeinrichtung ausgegeben werden. Diese Ausgabeeinrichtung
kann beispielsweise aus einer LED bestehen, möglich ist auch
ein Display, welches zusätzliche Informationen über
die Art des Fehlers ausgeben kann.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung
beschrieben. Gleiche oder sich entsprechende Zeichnungselemente
sind dabei mit den gleichen Bezugszeichen versehen und werden nur
insoweit mehrfach erläutert, wie sich Unterschiede zwischen
den einzelnen Figuren ergeben. Es zeigen
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels der
erfindungsgemäßen Sensorapplikation, aufweisend
ein Ausführungsbeispiel des erfindungs gemäßen
Sensorbandes und ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Trägerstruktur,
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2 eine
alternative Ausgestaltung des Ausführungsbeispiels gemäß 1 als
Seitenansicht,
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3 ein
Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Sensorbandes, wobei die Schaltung für die Auswertung des
Codes als Blockschaltbild dargestellt ist und
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4 ein
anderes Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße
Auswertung des Codes gemäß dem erfindungsgemäßen
Verfahren als Blockschaltbild.
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Gemäß 1 ist
eine Sensorapplikation 11 dargestellt, welche aus einem
Sensorband 12 und einer Trägerstruktur 13 besteht.
Weiterhin ist eine Auswertungseinheit 14 vorgesehen, mit
der die Sensorapplikation 11 verkabelt ist (Kontaktierung
des Sensorbandes 12). Das Sensorband 12 kann mittels
einer Verbindungsstruktur 15 (Vertiefungen) mit einer korrespondierenden
Verbindungsstruktur 16 (Druckknöpfe) des Trägerbandes
formschlüssig verbunden werden, wodurch die Sensorapplikation
zu einer Baueinheit zusammengefasst wird. Die Sensorapplikation
kann über eine Verbindungsfläche 17 auf
einem zu vermessenden Körper (nicht dargestellt), der beispielsweise
durch den Rücken eines menschlichen Probanden bestehen
kann, befestigt werden. Hierbei kann beispielsweise eine Klebeschicht 18 (vgl. 2)
zum Einsatz kommen. Damit nach der Befestigung der Sensorapplikation 11 auf
dem Körper das biegbare Sensorband 12 der Kontur
der Oberfläche des Körpers folgt und nicht von
der Trägerstruktur 13 absteht, ist auf der Trägerstruktur 13 zusätzlich
eine elastische Tasche 19 ausgebildet, in die das freie
Ende 20 des Sensorbandes eingeschoben wird, bevor die Verbindungsstrukturen 15, 16 miteinander
verbunden werden. Die Trägerstruktur 13 selbst
besteht aus einem flexiblen Band, welches neben einer Biegbarkeit
auch eine Längendehnbarkeit aufweist, wobei durch eine
geeignete Gewebestruktur bei einer Längung des Bandes eine
Einschnürung verhindert wird. Daher kann das Sensorband
ungehindert in der Tasche gleiten, wenn aufgrund einer in die Sensorapplikation 11 eingeprägten
Biegung eine Relativbewegung zwischen Sensorband 12 und
Trägerstruktur 13 notwendig wird.
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Die
Verbindungsstruktur 16 ist auf einer starren Basisplatte 21 angebracht,
um eine zuverlässige Verbindung zwischen Trägerband 13 und
Sensorband 12 auch zu gewährleisten, wenn sich
die Trägerstruktur 13 elastisch verformt. Die
Basisplatte 21 dient gleichzeitig zur Aufnahme eines Datenspeichers 22 in
Form eines RFID-Transponders, der geschützt zwischen Basisplatte 21 und
Trägerstruktur 13 untergebracht sein kann. Dieser
wird von der Auswertungseinheit 14 aktiviert, so dass kabellos
die in dem Datenspeicher 22 gespeicherten Informationen ausgelesen
werden können. Abhängig von diesen Daten wird
die Auswertungseinheit ein Freischalt- oder Sperrsignal erzeugen
und an das Sensorband 14 weitergeben. Die Funktion des
Sensorbandes wird nur bei Vorliegen eines Freigabesignals aktiviert. Wird
beispielsweise ein zu kurzes Sensorband verwendet (angedeutet durch
das Ende 20a des Sensorbandes 12), so führt
ein Vergleich der aus den Datenspeicher 22 ausgelesenen
Daten mit den Daten, die in einem nicht dargestellten weiteren Datenspeicher in
dem Sensorband abgespeichert sind und über die Verkabelung
der Auswertungseinheit 14 zur Verfügung gestellt
werden, dazu, dass die Auswertungseinheit 14 die Verwendung
eines falschen Sensorbandes erkennt und ein Sperrsignal erzeugt,
welches die Funktion des zu kurzen Sensorbandes 12 außer Kraft
setzt.
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In 2 ist
ein Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem das Sensorband 12 in
dem (auch in 1 zu erkennenden) Endgehäuse 23 eine
nicht näher dargestellte Auswertungseinheit aufweist. Daher
kann auf die externe Auswertungseinheit 14 gemäß 1 verzichtet
werden. Als Datenspeicher 22 kommt eine Kontaktplatte auf
der Basisplatte 21 zum Einsatz, auf der ein bestimmtes
Kontaktmuster in einem Array von 3 × 3 Kontakten realisiert
ist. Dieses Kontaktmuster entspricht einem Datensatz, der durch
eine korrespondierende Kontaktplatte 24 am Endgehäuse 23 über
Federkontakte 25 abgegriffen werden kann. Die Federkontakte 25 sind
in nicht dargestellter Weise mit der ebenfalls nicht dargestellten Auswertungseinheit
verbunden, so dass diese die ermittelten Daten weiter verarbeiten
kann.
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Das
Endgehäuse 23 des Sensorbandes 12 gemäß 3 ist
mit einem Blockschaltbild der verwendeten Elemente einer Schaltung
zur Auswertung der im Trägerband gespeicherten Daten dargestellt. Es
ist zunächst eine Empfangseinrichtung 26 vorgesehen,
die einen nicht dargestellten Datenspeicher in Form eines RFID-Transponders
aktiviert und über eine nicht näher dargestellte
Empfangsschnittstelle (ausgeführt als Funkschnittstelle)
den Code einliest. Dieser wird an eine Auswertungseinrichtung 27 weitergegeben,
in der die in dem Code enthaltenen Informationen dekodiert und ausgewertet
werden. Abhängig vom Ergebnis der Auswertung wird entweder
das Trägerband als geeignet oder ungeeignet eingestuft. Wenn
das Trägerband geeignet ist, wird an eine Schalteinheit 28 ein
Freigabesignal gesendet, so dass die Schalteinheit 28 eine
Treiberelektronik 29 für das Sensorband 12 freigibt
und so Messwerte erzeugt werden können. Andernfalls sendet
die Auswertungseinrichtung 27 an die Schalteinrichtung 28 ein
Sperrsignal, wobei die Schalteinrichtung dann die Treiberelektronik 29 deaktiviert.
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Das
Verfahren lässt sich auch gemäß 4 nachvollziehen,
wobei hier eine externe Auswertungseinrichtung 14 gemäß 1 zum
Einsatz kommt. In der Auswertungseinrichtung 14 ist die
eigentliche Auswertungseinrichtung 27 durch einen Baustein
realisiert. Bei dieser Variante sitzt lediglich die Schalteinheit 28 in
dem Endgehäuse 23 des Sensorbandes 12.
Diese ist mit der Auswertungseinrichtung 27 verkabelt.
Ansonsten entspricht die Konfiguration derjenigen gemäß 3 und
funktioniert analog. Zu erkenn ist in 4 auch der
Datenspeicher 22 in Form des RFID-Transponders. Angedeutet
sind auch ein Aktivierungssignal 30, welches durch die Empfangseinrichtung 26 ausgesendet
wird und den Datenspeicher 22 aktiviert und ein Codesignal 31, welches
der Datenspeicher 22 daraufhin aussendet und welches die
in dem Code hinterlegten Informationen enthält.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 7033281
B2 [0002, 0002]
- - US 7033281 B1 [0018]