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DE102007018811B4 - Vorrichtung mit einem beweglichen Patiententisch und/oder Deckenstativ und Verfahren zum Ermöglichen des Bewegens eines beweglichen Patiententischs und /oder Deckenstativs nur durch eine berechtigte Bedienperson - Google Patents

Vorrichtung mit einem beweglichen Patiententisch und/oder Deckenstativ und Verfahren zum Ermöglichen des Bewegens eines beweglichen Patiententischs und /oder Deckenstativs nur durch eine berechtigte Bedienperson Download PDF

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Abstract

Vorrichtung (10) mit:
– einem beweglichen Patiententisch (12) und/oder Deckenstativ für eine Röntgenröhre und/oder einen Röntgendetektor,
– einer von einer Ansteuereinheit (34) angesteuerten Blockiereinrichtung (24), die in einem Grundzustand die Bewegung des beweglichen Patiententischs (12) und/oder Deckenstativs unterbindet,
– Abfragemitteln (36) zum Erfassen, ob sich ein tragbares automatisch abfragbares Identifizierungsobjekt (38) in einem vorbestimmten Mindestabstand zu den Abfragemitteln (36) befindet,
– einem Sensor (28), der eine Krafteinwirkung auf den beweglichen Patiententisch (12) und/oder das Deckenstativ erfasst,
wobei die Ansteuereinheit (34) dazu ausgelegt ist, den Grundzustand nicht zu beenden, solange sich nicht ein tragbares automatisch abfragbares Identifizierungsobjekt (38) in dem vorbestimmten Mindestabstand zu den Abfragemitteln (36) befindet und der Sensor (28) nicht eine Krafteinwirkung erfasst.

Description

  • Vorrichtung mit einem beweglichen Patiententisch und/oder Deckenstativ und Verfahren zum Ermöglichen des Bewegens eines beweglichen Patiententischs und/oder Deckenstativs nur durch eine berechtigte Bedienperson
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit einem beweglichen Patiententisch und/oder Deckenstativ. Die Erfindung ist aus Notwendigkeiten im Bereich der Medizintechnik motiviert, bei der bewegliche Bauteile (von Aufbauten oder Geräten) nicht durch jedermann, sondern nur durch eine berechtigte Bedienperson, z. B. den behandelnden Arzt, bewegbar sein sollen. Entsprechend betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zum Ermöglichen des Bewegens eines beweglichen Bauteils nur durch eine berechtigte Bedienperson.
  • Bei der Behandlung von Patienten ist es häufig erforderlich, den Patiententisch und/oder Deckenstativ so zu verfahren, dass der behandelnde Arzt optimal zum Patienten steht. Auch bei anderen Aufbauten wie beispielsweise (3D-)Deckenstativen für eine Röntgenröhre oder einen Röntgendetektor ist es erforderlich, dass z. B. der Arzt oder die Röntgenassistentin möglichst schnell, durch wenige Handgriffe, optimale Einstellungen vornehmen kann. Verhindert werden muss aber andererseits, dass der Patient seinerseits auf die beweglichen Bauteile Einfluss nimmt, sei dies aus Versehen durch unbewusste Bewegungen oder willentlich. Aus diesem Grund wird die Bewegung beweglicher Bauteile im Bereich von medizinischen Vorrichtungen, also medizinischen Aufbauten, Gestellen und Geräten, häufig blockiert. Es muss durch den behandelnden Arzt ein Schalter, zum Beispiel ein Fußschalter, betätigt werden, um die Blockade zu lösen. Das Betätigen des Schalters lenkt den Arzt von seiner behandelnden Tätigkeit ab, ist unergonomisch und kostet Zeit.
  • Die Verwendung von Radiofrequenztranspondern (RFID) zur Autentifizierung und zur Aktivierung medizinischer Geräte ist aus dem Stand der Technik bekannt. Die DE 199 45 208 A1 offenbart hierzu eine chirurgische Werkzeugstation mit mehreren Werkzeugen, welche über einen Fußschalter aktivierbar sind. Die Werkzeuge umfassen dabei Sende- und Empfangseinrichtungen, welche einen Radiofrequenztransponder einer sie bedienenden Person zu erkennen vermögen. Durch den Fußschalter wird daher nur das jenige Werkzeug aktiviert, welches von der Bedienperson gerade in der Hand gehalten wird.
  • Die DE 10 2005 021 604 A1 offenbart eine medizinische Untersuchungs- oder Behandlungseinrichtung, insbesondere eine Röntgen- oder CT-Einrichtung. Zur Steuerung der Einrichtung ist eine Fernbedienung vorgesehen. Neben Signalen zur eigentlichen Steuerung der Einrichtung können von der Fernbedienung Informationen über ihre Identität an ein Erfassungsmittel der Einrichtung übermittelt werden, wobei diesem Erfassungsmittel ein Erfassungsbereich zugeordnet ist. Befindet sich eine Fernbedienung mit passender Identität innerhalb des Erfassungsbereiches, so ist eine Steuerung der Einrichtung durch die Fernbedienung möglich; befindet sich die Fernbedienung außerhalb dieses Erfassungsbereiches, ist die Steuerung der Einrichtung durch die Fernbedienung gesperrt.
  • Somit ist es Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung mit einem beweglichen Patiententisch und/oder Deckenstativ anzugeben, bei der nur eine berechtigte Bedienperson den beweglichen Patiententisch und/oder Deckenstativ bewegen kann und eine unberechtigte Bedienperson nicht. Bereitgestellt werden soll auch ein Verfahren zum Ermöglichen des Bewegens eines beweglichen Patiententisch und/oder Deckenstativ nur durch eine berechtigte Bedienperson.
  • Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 1 und ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 4 gelöst.
  • Die Vorrichtung mit einem beweglichen Patiententisch und/oder Deckenstativ weist, eine von einer Ansteuereinheit angesteu erte Blockiereinrichtung auf, die in einem Grundzustand eine (nämlich jegliche) Bewegung des beweglichen Patiententischs und/oder Deckenstativs unterbindet. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist aber ein Fußschalter dadurch entbehrlich, dass Abfragemittel zum Erfassen bereitgestellt sind, ob sich ein tragbares automatisch abfragbares Identifizierungsobjekt in einem vorbestimmten Mindestabstand zu den Abfragemitteln befindet. Die Steuereinheit ist passend hierzu dazu ausgelegt, den Grundzustand nicht zu beenden, solange sich nicht ein tragbares automatisch abfragbares Identifizierungsobjekt in dem vorbestimmten Mindestabstand befindet.
  • Es muss nun lediglich die berechtigte Bedienperson, also zum Beispiel der Arzt, ein tragbares automatisch abfragbares I dentifizierungsobjekt tragen. Die Blockiereinrichtung unterbindet zumindest solange jegliche Bewegung des beweglichen Patiententischs und/oder Deckenstativs, wie sich die berechtigte Bedienperson nicht den Abfragemitteln und damit der Vorrichtung ausreichend nähert. Die berechtigte Bedienperson gibt sich somit nicht mehr wie im Stand der Technik durch Betätigen eines Schalters zu erkennen, sondern kann sich in natürlicher Weise bewegen. Das tragbare automatisch abfragbare Identifizierungsobjekt kann in einer Hemdtasche der berechtigten Bedienperson befindlich sein oder auch an einem Armband angeordnet sein.
  • Bevorzugt ist nicht alleinige Vorbedingung für das Aufheben der Blockade des beweglichen Patiententischs und/oder Deckenstativs durch die Blockiereinrichtung, dass sich das tragbare automatisch abfragbare Identifizierungsobjekt in dem vorbestimmten Mindestabstand befindet. Vielmehr kann als zusätzliche Voraussetzung vorgesehen sein, dass tatsächlich eine Krafteinwirkung auf den beweglichen Patiententisch und/oder Deckenstativ ausgeübt wird. Es ist dann bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein Sensor vorzusehen, der eine Krafteinwirkung auf den beweglichen Patiententisch und/oder Deckenstativ erfasst. Die Ansteuereinheit sollte dann dazu ausgelegt sein, den Grundzustand nicht zu beenden, solange der Sensor keine Krafteinwirkung erfasst.
  • Zwar kann vorgesehen sein, dass die Abfragemittel sowie der Sensor ständig aktiv sind, oder es können nur die Abfragemittel ständig aktiv sein und ab Erfassen des vorbestimmten Mindestabstands des tragbaren automatisch abfragbaren Identifizierungsobjekts dann der Sensor aktiviert werden. Am einfachsten wird die Lösung jedoch dann, wenn lediglich der Sensor ständig aktiv ist, was bei einem einfach gebauten Drucksensor ohne Weiteres möglich ist. Erst, wenn der Sensor eine Krafteinwirkung auf das bewegliche Bauteil erfasst, werden die Abfragemittel aktiviert (wozu eine möglicherweise höhergeordnete Steuerinstanz oder die Ansteuereinheit geeignet ausgelegt sein muss). Die möglicherweise komplizierter als der Sensor arbeitenden Abfragemittel erfassen dann, ob eine eingeleitete Bewegung des beweglichen Patiententischs und/oder Deckenstativs von einer berechtigten Bedienperson verursacht wurde oder nicht.
  • Als Abfragemittel eignen sich sämtliche bekannten und noch zu entwickelnden Techniken, vor allem drahtlos arbeitende Techniken, wie Infrarotübertragung, Bluetooth-Technik generell, oder auch Funk. Besonders vorteilhaft ist die Verwendung der relativ weit fortgeschrittenen Technik des Erkennens von Funketiketten, so genannten RFID-Tags Radio Frequency Identification Tags). Die Vorrichtung muss dann eine Funk-Sende-Empfangs-Einrichtung zum Erfassen eines Funketiketts umfassen, und die berechtigte Bedienperson muss das Funketikett tragen, gegebenenfalls mithilfe eines geeigneten Hilfsmittels wie etwa einem Armband oder einer Kette. Die Funk-Sende-Empfangs-Einrichtung sendet bei der Funketikettentechnik Funk mit einem Code aus. Das Funketikett reflektiert die Funkstrahlung zurück zur Funk-Sende-Empfangs-Einrichtung. Aus der Tatsache, dass überhaupt Funkstrahlung zurückempfangen wird, kann auf das Sich-Befinden eines Funketiketts, das zu dem ausgesandten Code passt, in der Nähe der Vorrichtung geschlossen werden. Die zurückgestrahlte Funkleistung ist zudem gegebenenfalls ein Maß für den Abstand. Zur Vereinfachung kann mit einem Schwellwert gearbeitet werden: Überschreitet die zurückgestrahlte Leistung eine Schwellleistung, wird davon ausgegangen, dass sich die berechtigte Bedienperson ausreichend nahe an der Vorrichtung und insbesondere dem beweglichen Patiententisch und/oder Deckenstativ befindet.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann ein geeignetes Gerät oder Gerätesystem umfassen, in dem der Patient gelagert wird. Die Vorrichtung kann in ihrer Funktionalität auch alleine auf die Lagerung eines Patienten gerichtet sein.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst ferner bevorzugt ein (bevorzugt dreidimensional verschwenkbares) Deckenstativ, zum Beispiel für eine Röntgenröhre und/oder einen Röntgendetektor.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum Ermöglichen des Bewegens eines beweglichen Patiententischs und/oder Deckenstativs nur durch eine berechtigte Bedienperson umfasst die Schritte:
    • – Blockieren der Bewegung des beweglichen Patiententischs und/oder Deckenstativs mithilfe einer Blockiereinrichtung,
    • – Ausstatten einer berechtigten Bedienperson mit einem tragbaren automatisch abfragbaren Identifizierungsobjekt,
    • – Erfassen, ob eine Kraft auf den beweglichen Patiententisch und/oder Deckenstativ ausgeübt wird, und falls dies der Fall ist:
    • – Abfragen des tragbaren automatisch abfragbaren Identifizierungsobjekts mit zugeordneten Abfragemitteln, und nur falls das Identifizierungsobjekt der berechtigten Bedienperson als in einem Mindestabstand zu einem Referenzobjekt befindlich erfasst wird (bzw. bei anderer Ausstattung der Abfragemittel überhaupt erfasst wird):
    • – Ansteuern der Blockiereinrichtung zum Freigeben der Bewegung des beweglichen Patiententisch und/oder Deckenstativ (entsprechend der Bedienung durch die berechtigte Bedienperson).
  • Nachfolgend wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung beschrieben, wobei die einzige FIG eine erfindungsgemäße Vorrichtung schematisch veranschaulicht.
  • Eine in der FIG gezeigte und im Ganzen mit 10 bezeichnete Patiententischvorrichtung umfasst einen Patiententisch 12 und/oder Deckenstativ auf dem vorliegend ein Patient 14 liegend gezeigt ist. Der Patiententisch 12 und/oder Deckenstativ ist mithilfe eines beliebig ausgestaltbaren Mechanismuses stabil in einer Position gehalten. Beispielhaft und nur schematisch erläuternd ist ein Haltegestell 16 mit zwei zueinander verschwenkbaren Gelenkarmen 18 und 20 gezeigt, an denen der Patiententisch 12 und/oder Deckenstativ aufgehängt ist. Die Lagerung des Patiententischs 12 und/oder Deckenstativs kann alternativ zum Beispiel auch hydraulisch oder pneumatisch erfolgen.
  • Die durch die Gelenkarme 18 und 20 grundsätzlich ermöglichte Bewegung des Patiententischs 12 und/oder Deckenstativs wird durch eine in einem Haltekörper 22 angeordnete Bremse 24 als Blockiereinrichtung blockiert, welche vorliegend an einem Fortsatz 26 des Patiententischs 12 und/oder Deckenstativs angreift. In der Halteeinrichtung 22 ist ferner ein Sensor 28 angeordnet, der erfasst, ob auf dem Patiententisch 12 und/oder Deckenstativ eine Kraft ausgeübt ist. Der Sensor 28 ist beispielsweise ein herkömmlicher druckempfindlicher Sensor. An dem Patiententisch 12 und/oder Deckenstativ befindet sich ein Griff 30, der durch eine Bedienperson 32 betätigbar ist und bei der in der FIG gezeigten Situation auch betätigt wird. Der Sensor 28 erfasst einen von der Bedienperson 32 ausgeübten Druck und sendet ein entsprechendes Signal an eine Ansteuereinheit 34. Die Ansteuereinheit 34 aktiviert daraufhin eine Funk-Sende-Empfangs-Einrichtung 36. Die Funk-Sende-Empfangs-Einrichtung 36 kann in ihrer Nähe befindliche Funketiketten erkennen. Vorliegend trägt die Bedienperson 32 ein Armband 38 mit einem solchen Funketikett. Die Funk-Sende-Empfangs-Einrichtung 36 sendet elektromagnetische Strahlung 40 mit einem zu dem Funketikett 38 passenden Code aus, und das Funketikett 38 sendet einen Teil 42 dieser Strahlung zu der Funk-Sende-Empfangs-Einrichtung 36 zurück. Die Funk-Sende-Empfangs-Einrichtung 36 umfasst eine Auswerteeinrichtung 44, welche passend zu dem von ihr definierten Code die eingehenden Signale auswertet. Ergibt sich, dass sich wie in der FIG gezeigt, das Funketikett 38 in der Nähe der Funk-Sende-Empfangs-Einrichtung 36 befindet, wird aufgrund des Empfangs von zurückreflektierten Signalen 42 überhaupt, oder wenn diese eine vorbestimmte Leistung überschreiten, darauf geschlossen, dass es die durch das Tragen des Funketiketts 38 als berechtigt erkannte Bedienperson 32 ist, die den Griff 30 betätigt. Die Auswerteeinheit 44 gibt eine entsprechende Information an die Ansteuereinheit 34 weiter, und diese steuert die Blockierelemente 24 so an, dass der Fortsatz 26 nicht länger blockiert wird und der Patiententisch 12 gemäß dem Wunsch der Bedienperson 32 verschoben wird.
  • Bei der in der FIG gezeigten Ausführungsform ist eine Hin- und Rückbewegung gemäß dem Doppelpfeil 46 möglich. Die Erfindung ist jedoch nicht auf lineare Bewegungen beschränkt, sondern kann bei allen solchen Vorrichtungen Anwendung finden, bei denen beliebige Bewegungsmuster möglich sind. Solche Vorrichtungen können Patiententischvorrichtungen sein, aber auch gänzlich andere Vorrichtungen, wie sie in der FIG nicht dargestellt sind, zum Beispiel Stativkonstruktionen.

Claims (4)

  1. Vorrichtung (10) mit: – einem beweglichen Patiententisch (12) und/oder Deckenstativ für eine Röntgenröhre und/oder einen Röntgendetektor, – einer von einer Ansteuereinheit (34) angesteuerten Blockiereinrichtung (24), die in einem Grundzustand die Bewegung des beweglichen Patiententischs (12) und/oder Deckenstativs unterbindet, – Abfragemitteln (36) zum Erfassen, ob sich ein tragbares automatisch abfragbares Identifizierungsobjekt (38) in einem vorbestimmten Mindestabstand zu den Abfragemitteln (36) befindet, – einem Sensor (28), der eine Krafteinwirkung auf den beweglichen Patiententisch (12) und/oder das Deckenstativ erfasst, wobei die Ansteuereinheit (34) dazu ausgelegt ist, den Grundzustand nicht zu beenden, solange sich nicht ein tragbares automatisch abfragbares Identifizierungsobjekt (38) in dem vorbestimmten Mindestabstand zu den Abfragemitteln (36) befindet und der Sensor (28) nicht eine Krafteinwirkung erfasst.
  2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, bei der der Sensor (28) ständig aktiv ist und die Abfragemittel (36) aktiviert werden, sobald der Sensor (28) eine Krafteinwirkung auf den beweglichen Patiententisch (12) und/oder das Deckenstativ erfasst.
  3. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abfragemittel eine Funk-Sende-Empfangs-Einrichtung (36) zum Erfassen eines Funketiketts (38) umfassen.
  4. Verfahren zum Ermöglichen des Bewegens eines beweglichen Patiententischs (12) und/oder Deckenstativs nur durch eine berechtigte Bedienperson (32), mit den Schritten: – Blockieren der Bewegung des beweglichen Patiententischs (12) und/oder Deckenstativs mit einer Blockiereinrichtung (24), – Ausstatten einer berechtigten Bedienperson (32) mit einem tragbaren automatisch abfragbaren Identifizierungsobjekt (38), – Erfassen, ob eine Kraft auf den beweglichen Patiententisch (12) und/oder das Deckenstativ ausgeübt wird, und falls dies der Fall ist: – Abfragen des tragbaren automatisch abfragbaren Identifizierungsobjekts (38) mit zugeordneten Abfragemitteln, und nur falls das Identifizierungsobjekt der berechtigten Bedienperson (32) als in einem Mindestabstand zu einem Referenzobjekt befindlich oder überhaupt erfasst wird: – Ansteuerung der Blockiereinrichtung (24) zum Freigeben der Bewegung des beweglichen Patiententischs (12) und/oder Deckenstativs.
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