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Die
Erfindung betrifft eine Bettpfanne gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Eine gattungsgemäße Bettpfanne
ist aus der
EP 1 231
882 B1 bekannt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrund, eine gattungsgemäße
Bettpfanne derart weiterzuentwickeln, dass sie einen verbesserten
Komfort für eine die Bettpfanne benutzende Person bietet.
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Diese
Aufgabe wird mit einer Bettpfanne gemäß dem Anspruch
1 gelöst.
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Dadurch,
dass die Bettpfanne erfindungsgemäß im Steißauflagebereich
mit einer Vertiefung ausgebildet ist, weist sie für auf
der Auflageschale liegende Personen einen erhöhten Komfort
auf, da die Knochen des unteren Endes der Wirbelsäule und
des Steißbeins druckentlastet sind und nicht in Schmerz erzeugende
Nähe zu der Auflagefläche kommen.
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Die
Unteransprüche 2 bis 5 kennzeichnen vorteilhafte Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Ausnehmung.
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Mit
den Merkmalen des Anspruchs 6 wird die Handhabbarkeit der Bettpfanne
verbessert, da die Kennzeichnung des Sollbereiches selbsterklärend ist.
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Mit
den Merkmalen des Anspruchs 7 wird eine erhöhte Auslaufsicherheit
auch bei unachtsamem Umgang mit der vollen Bettpfanne erzielt.
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Mit
den Merkmalen des Anspruchs 8 wird eine einfache Transportierbarkeit
der Bettpfanne erzielt.
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Mit
den Merkmalen des Anspruchs 9 kann die Bettpfanne derart benutzt
werden, dass Geruchsbelästigungen auf ein Minimum herabgesetzt
sind.
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Mit
den Merkmalen der Ansprüche 10 und 11 wird die Anpassbarkeit
der Oberschale an unterschiedlichste Personen verbessert.
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Mit
den Merkmalen des Anspruchs 12 wird erreicht, dass die Bettpfanne
nach Benutzung weitgehend ohne Geruchsbelästigungen für
die Umgebung transportiert werden kann.
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Der
Erfindung wird im Folgenden anhand schematischer Zeichnungen beispielsweise
und mit weiteren Einzelheiten erläutert.
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Es
stellen dar:
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1 eine
perspektivische Ansicht schräg seitlich auf die Auflageschale
einer Bettpfanne,
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2 eine
perspektivische Ansicht schräg von vorne auf die Auflageschale,
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3 die
Ansicht gemäß 1 mit auf
die Auflageschale aufgesetztem Deckel,
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4 eine
Vorderansicht der Bettpfanne im Transportzustand,
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5 unterschiedliche
Ansichten der Auflageschale,
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6 unterschiedliche
Ansichten der Unterschale,
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7 unterschiedliche
Ansichten der Oberschale,
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8 unterschiedliche
Ansichten des Deckels und
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9 unterschiedliche
Ansichten der Baugruppe aus Unterschale, Auflageschale und Oberschale.
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Gemäß 1 und 2 weist
eine Bettpfanne eine insgesamt mit 10 bezeichnete Auflageschale
auf, die einen bezüglich einer Unterseite der Auflageschale 10 insgesamt
ebenen, umlaufenden Rand 12 aufweist, von dem aus eine
Oberseite 14 der Auflageschale 10 in einem bezogen
auf eine Längserstreckung der Bettpfanne mittleren Bereich leicht
ansteigend, vorzugsweise konvex, zu einer Öffnung 16 verläuft.
In ihrem gemäß der 1 rechten Bereich
weist die Auflageschale einen nach oben vorstehenden Ansatz 18 auf,
der im Schnitt parallel zum Rand 12 insgesamt U-förmig
ist, wobei sich das U zur Öffnung 16 hin öffnet
und die Außenflächen 20 der Schenkel des
U weich gekrümmt in eine etwa senkrecht zur Ebene des umlaufenden
Randes gerichtete Richtung übergehen. Die Außenflächen 20 schließen
sich konkav gewölbt an die Oberseite 14 der Auflageschale 10 an.
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Die
Innenflächen des Ansatzes 18 bilden eine großflächige
Begrenzung der Öffnung 16, wobei die Innenseite
des Bodens 22 des U etwa senkrecht zur Ebene des Randes 12 gerichtet
ist.
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Auf
der von dem Ansatz 18 abgewandten Seite der Öffnung 16 ist
die Oberseite 14 der Auflageschale 10 mit einer
muldenförmigen Vertiefung 24 versehen, deren Rand
in Form eines Bogens 26 in geringem Abstand von dem Rand
der Öffnung 16 zum Rand 12 der Auflageschale 10 verläuft,
dann parallel zum Rand 12 läuft und schließlich
in Endbereichen 28 einwärts und rückwärts
in Richtung auf die Öffnung 16 verläuft.
Die muldenförmige Vertiefung 24 ist insgesamt
konkav und geht über insgesamt sichelförmige Schrägflächen 30,
deren Oberränder durch die Endbereiche 28 gebildet
werden, in eine kanal- bzw. rinnenförmige Vertiefung 32 über,
die im Bereich einer Längsmittellinie A-A der Auflageschale 10 von deren
gemäß 1 linkem Rand in die muldenförmige
Vertiefung 24 einläuft. In 1 deutlich
sichtbar ist, wie die Dicke bzw. Höhe des Randes 12 im
Bereich der Schrägflächen 30 abnimmt,
so dass die Auflageschale 10 im Bereich ihrer Längsmittellinie
A-A mit einem flachen Randbereich 34 ausgebildet ist. Die
rinnenförmige Vertiefung 32, die von der muldenförmigen
Vertiefung 24 ausgeht, bildet somit einen gegenüber
der Oberseite 14 der Auflageschale 10 weitestgehend
abgesenkten Bereich, der dafür sorgt, dass, wenn die Gesäßbacken
in den seitlichen Bereichen der muldenförmigen Vertiefung 24 angeordnet sind,
das untere Ende der Wirbelsäule von Auflagedruck auf die
Auflageschale 10 entlastet ist.
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Mit
L5 ist in 1 ein Wirbel des mit mehreren
Wirbeln dargestellten Endes der Wirbelsäule skizziert.
S1 bezeichnet das Steißbein.
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Mit
diesen Markierungen, die optional sind und insgesamt den Endbereich
der Wirbelsäule und den Steißbereich bezeichnen,
wird verdeutlicht, dass eine auf der Auflageschale befindliche Person
eine Position einnehmen soll, bei der sich das untere Ende der Wirbelsäule
im Bereich von L5 befindet, das Steißbein sich im Bereich
von S1 befindet, wobei durch den verhältnismäßig
steilen Übergang der Ausnehmung 24 zum Rand der Öffnung 16 hin
die Positionierung erleichtert.
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Die
Innenbereiche der Gesäßbacken schließen
sich an den Steißbereich an und umgeben die Öffnung 16 bis
zu den Außenflächen 20 des zwischen die
Beine genommenen Ansatzes 18, so dass eine von der Innenseite
des einen Oberschenkels über die Innenseite der einen Gesäßbacke,
den Steißbereich, die Innenseite der anderen Gesäßbacke
und die Innenseite des anderen Oberschenkels gebildete Anlagefläche
zwischen der Auflageschale 10 und einer Person gebildet
ist.
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Seitlich
neben den Außenflächen 20 des Ansatzes 18 und
an der Rückseite des Ansatzes 18 ist die Auflageschale 10 mit
Aussparungen versehen, so dass Griffbereiche 35, 36 und 37 gebildet
sind.
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3 zeigt
die Auflageschale 10 der 1 mit einem
die Öffnung 16 überdeckenden Deckel 40 dessen
Rand den Öffnungsrand im Wurzelbereich des Ansatzes 18 übergreift
und mit einer Verlängerung 42 den Querschnitt
des Ansatzes 18 überdeckt. Der Deckel 40 weist
zwei seitliche Augen 44 auf, mit denen er gehalten werden
kann.
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4 zeigt
eine Vorderansicht der erfindungsgemäßen Bettpfanne
mit der bereits beschriebenen Auflageschale 10, einer unter
der Auflageschale angeordneten Unterschale 46 zur Aufnahme des
durch die Öffnung 16 abgegebenen Urins bzw. Stuhls,
dem bereits beschriebenen Deckel 40, sowie einer noch nicht
beschriebenen Oberschale 48.
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In 4 deutlich
sichtbar ist der nach unten abfallende Übergang 50 von
der insgesamt verhältnismäßig flach ausgebildeten
Oberseite 14 in die muldenförmige Vertiefung 24 und
von dieser über die Schrägflächen 30 in
die kanalförmige Vertiefung 32 sowie der flache
Randbereich 34. In 4 ist weiter der
glatte und stetig gewölbte Übergang von der Oberseite 14 der
Auflageschale 10 zu den Außenflächen 20 des
Ansatzes 18 sichtbar.
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Im
Folgenden werden die genannten Bauteile anhand schematischer Darstellungen
in verschiedenen Ansichten erläutert.
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5 zeigt
die Auflageschale 10, wobei 4a)
eine perspektivische Darstellung zeigt und die 4c),
d), e) und f) Schnitte in den Ebenen c, d, e und f der 4b) zeigen.
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Insbesondere
in den 4a) und 4c)
sind an den Innenseiten der Seitenwände des im waagerechten
Schnitt U-förmigen Ansatzes 18 ausgebildete Nuten 54 sichtbar,
die nach unten und schräg in Richtung zum vom Griffbereich 34 abgewandten
Ende der Auflageschale 10 geneigt verlaufen. Die Funktion
der Nuten 54 wird weiter unten erläutert.
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6 zeigt
im Figurenteil a) eine Aufsicht auf die Unterschale 46 und
in den Figurenteilen b), c) und d) Schnitte durch die im Figurenteil
a) angegebenen Ebenen b, c und d.
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Wie
aus einem Vergleich der 6a) mit 5b) ersichtlich, stimmt die Kontur der
Auflageschale 10 etwa mit der der Unterschale 46 überein. Die
Unterschale 46 ist mit den Griffbereichen 35, 36, 37 der
Auflageschale entsprechenden Griffbereichen 56, 58 und 60 versehen,
wobei nach unten weisende Stege der Auflageschale zwischen nach
oben weisende Stege der Unterschale eingreifen, so dass die Griffbereiche
durch die entsprechenden Ausnehmungen hindurch gegriffen werden
können und dabei Unterschale und Auflageschale zusammen
gehalten werden. Die jeweiligen Stege können auch derart ausgebildet
sein, dass die beiden Bauteile in leicht zu lösender Weise
miteinander verrasten.
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Wie
aus 6a) weiter erkennbar, weist die Unterschale 46 eine
innere Ringwand 62 auf, die außerhalb der Öffnung 16 der
Auflageschale 10 verläuft und von einer weiteren
Ringwand 64 umgeben wird, so dass zwischen beiden Ringwänden 62 und 64 ein Überlaufraum 65 gebildet
ist, der etwaige über die Ringwand 62 fließende
Flüssigkeit aufnimmt. Die Ringwände 62 und 64 sind
bevorzugt derart ausgebildet, dass sie bis unmittelbar zur Unterseite
der Auflageschale 10 reichen oder in der Unterseite der
Auflageschale 10 ausgebildete Nuten eingreifen. Eine Bodenwand 66 der
Unterschale, von der aus die Ringwände 62 und 64 sowie
eine Außenwand 68 der Unterschale vorstehen, ist
vorzugsweise abgeschrägt, so dass der durch die Unterschale 46 gebildete,
nach oben offene Behälter in Richtung zu dem Griffbereich 58 hin
mit zunehmender Tiefe ausgebildet ist.
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7 zeigt
die Oberschale 48 in verschiedenen Ansichten. 7a) zeigt eine perspektivische Darstellung, 7b) zeigt eine Aufsicht und 7c) zeigt einen Längsmittelschnitt
durch die Oberschale, geschnitten längs der Linie c-c in 7b).
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Die
Oberschale 48 besteht aus einem mit U-förmigen
Querschnitt ausgebildeten Hauptteil 70 und einem mit dem
Hauptteil 70 beispielsweise über Zapfen gelenkig
verbundenen Endstück 72.
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Das
Hauptteil 70 weist an seinem vom Endstück 72 abgewandten
Ende einen U-förmigen Querschnitt auf, der etwa in den
U-förmigen Querschnitt des Ansatzes 18 passt,
wobei an den beiden Seitenwänden des Hauptteils 70 je
ein Zapfen 74 vorgesehen ist, der in die Nut 54 des
Ansatzes 18 einsetzbar ist. Auf diese Weise ist das Hauptteil 70 sowohl
relativ zum Ansatz 18 verschiebbar als auch verschwenkbar.
Das Hauptteil 70 ist gekrümmt ausgebildet und
in seinen von den Zapfen 74 abgewandten Endbereich ragt
ein ebenfalls mit U-förmigen Querschnitt ausgebildeter
Endbereich des Endstücks 72 ein, das an seinem
freien Ende geschlossen ist.
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7 zeigt
den Deckel 40 in verschiedenen Ansichten, nämlich 8a) eine perspektivische Ansicht des Deckels 40, 8b) eine Aufsicht auf den Deckel, 8c) einen Längsschnitt durch
den Deckel längs der Linie c-c der 8b)
und 8d) einen Querschnitt durch den
Deckel längs der Linie d-d in 8b).
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9 zeigt
verschiedene Ansichten der Zusammenbaugruppe aus Auflageschale 10,
und der Schale 46 und Oberschale 48, wobei 9a) eine perspektivische Ansicht, 9b) einen Schnitt längs der Linie
b-b in 9c) und 9c)
eine Aufsicht zeigt.
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Die
Funktion der beschriebenen Bettpfanne ist folgende:
Einer bettlägerigen
Person wird die Baugruppe aus Unterschale 46 und darauf
angebrachter Auflageschale 10 gereicht. Die so gebildete
Bettpfanne wird mit dem vom Griffbereich 36 abgewandten
Ende voraus zwischen die Beine der bettlägerigen Person
geschoben, bis deren Steiß in dem dafür vorgesehen Bereich
der muldenförmigen Vertiefung 24 angeordnet ist.
Die Oberschale 48 wird in den Ansatz 18 der Auflageschale 10 eingesetzt,
oder, sofern sie bereits eingesetzt ist, nach unten geschoben und
gedreht, so dass der Rand der Öffnung 16 am Steißbereich
und den Innenseiten der Gesäßbacken der Person
anliegt, die die Außenflächen 20 des
Vorsprungs 18 zwischen den Innenseiten der Oberschenkel
einklemmt, und der umlaufende freie Rand der Oberschale 48 von
der Innenseite eines Oberschenkels über den Scham- bzw.
Unterbauchbereich zur Innenseite des anderen Oberschenkels verläuft.
Durch die Kippbarkeit des Endstücks 72 relativ
zum Hauptteil 70 kann die Oberschale an die jeweiligen
Gegebenheiten angepasst werden. Insgesamt ist auf diese Weise der
durch den Genitalbereich der Person, die Oberschale, die Auflageschale
und die Unterschale begrenzte Raum gegenüber dem Außenraum
zumindest weitgehend abgedichtet, so dass ein Stuhlgang der die
Bettpfanne benutzenden Person die Umgebung nicht belästigt.
Nach Beendigung des Stuhlgangs wird die Bettpfanne in Richtung des
Ansatzes 18 von der sie benutzenden Person abgezogen, woraufhin
der Deckel 40 ohne Abnahme der Oberschale 48 zum
Verschluss der Öffnung 16 angebracht werden kann
und die gesamte verschlossene Bettschale für eine Entleerung
und Reinigung zur Verfügung steht.
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Die
Bettschale besteht vorteilhafterweise aus hochwertigem und maschinell
reinigbarem Kunststoff und kann vielfältig abgeändert
werden. Beispielsweise kann die muldenförmige Vertiefung 24,
deren Form beispielsweise dem Abdruck einer in die Oberseite der
Auflageschale eingedrückten Kugel oder eines eingedrückten
Ellipsoids entspricht, entfallen und es kann lediglich die kanalförmige
bzw. rinnenförmige Vertiefung 32 ausgebildet sein,
die den gemäß 1 linksseitigen
Randbereich 34 mit dem Rand der Öffnung 16 mit
einer Form derart vorgesehen sein, dass das untere Ende der Wirbelsäule
und der Steißbereich einer die Bettschale benutzenden Person
druckentlastet sind. Der Rand 12 kann zu dem Endbereich 28 bzw.
der Schrägfläche 30 hin, wie in 1 angedeutet,
zunächst mit leicht zunehmender Dicke auslaufen und dann
in den dünnen Randbereich 34 übergehen,
wodurch die muldenförmige Vertiefung 24 deutlicher
ausgebildet werden kann, so dass das Gesäß in
Richtung auf die Öffnung gedrückt wird, und die
durch die Schrägflächen 30 ausgebildete
Stufe ausgeprägter ist. Die Schrägflächen 30 müssen
nicht mit gleichmäßiger Steigung ausgebildet sein,
sondern können in sich abgestuft werden, wodurch die Sollposition
der Wirbelsäule bzw. des Steißbereichs genauer
definiert werden kann. Auch ist die sichelförmige Ausbildung
der Schrägflächen 30, die in 2 besonders
deutlich sichtbar ist und die zu einer Aufweitung der rinnenförmigen
Vertiefung 32 in Richtung auf den Rand der Auflageschale
führt, nicht zwingend. Weiter kann die Auflageschale im
Bereich des Randbereiches 34 eine Aussparung aufweisen
und/oder kann der Rand der Öffnung 16 im Steißbereich
abgesenkt sein. Die Auflageschale und die Unterschale können
auch einteilig miteinander ausgebildet sein, wobei die Entleerung
der Bettschale durch die Öffnung 16 hindurch erfolgt.
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Mit
der erfindungsgemäßen Bettschale wird die Versorgung
bettlägeriger Personen und die damit verbundene Arbeit
für Pflegepersonal vermindert und den auf die Benutzung
einer Bettschale angewiesenen Personen ein angenehmerer Stuhlgang
ermöglicht. Die erfindungsgemäße Bettschale
kann sowohl in Krankenhäusern als auch im häuslichen
Bereich verwendet werden.
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- 10
- Auflageschale
- 12
- Rand
- 14
- Oberseite
- 16
- Öffnung
- 18
- Ansatz
- 20
- Außenfläche
- 22
- Boden
- 24
- muldenförmige
Vertiefung
- 26
- Bogen
- 28
- Endbereich
- 30
- Schrägfläche
- 32
- rinnenförmige
Vertiefung
- 34
- Randbereich
- 35
- Griffbereich
- 36
- Griffbereich
- 37
- Griffbereich
- 40
- Deckel
- 42
- Verlängerung
- 44
- Auge
- 46
- Unterschale
- 48
- Oberschale
- 50
- Übergang
- 54
- Nut
- 56
- Griffbereich
- 58
- Griffbereich
- 60
- Griffbereich
- 62
- Ringwand
- 64
- Ringwand
- 65
- Überlaufraum
- 66
- Bodenwand
- 68
- Außenwand
- 70
- Hauptteil
- 72
- Endstück
- 74
- Zapfen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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