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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Transportieren
von mehreren Gegenständen,
insbesondere Postsendungen, zu Zielpunkten.
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Eine
Postsendung, z. B. ein Brief oder ein Paket, wird mit einem Zielpunkt
versehen und anschließend zu
diesem Zielpunkt transportiert. Hierbei durchläuft die Postsendung in der
Regel mindestens zweimal eine Sortieranlage. Möglich ist aber, dass ein Adressat
einen Zustellwunsch mitteilt und dadurch z. B. festlegt, dass er
eine neue Zustelladresse hat. Möglich
ist auch, dass der Versender kurzfristig eine Zustellung zu einem
anderen Zielpunkt wünscht,
und zwar, nachdem er die Postsendung bereits mit einem Zielpunkt
versehen hat oder sogar, nachdem er sie einem Transport-Dienstleister übergeben
hat. Um diese kurzfristige Änderung
auszuführen,
ist es nach dem heutigen Stand der Technik erforderlich, die Postsendung
mit einem Aufkleber zu versehen, der den geänderten Zielpunkt kennzeichnet.
Dies ist aber nur möglich,
bis die Postsendung zum letzten Mal eine Sortieranlage durchlaufen
hat.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Transport von Gegenständen
an vorgegebene Zielpunkte bereitzustellen, die es ermöglichen,
kurzfristige Änderungen
bei der Vorgabe von Zielpunkten noch zu berücksichtigen.
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Die
Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs
1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 10 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Jeder
zu transportierende Gegenstand ist mit einer Kennzeichnung eines
Zielpunkts versehen. Jeder zu transportierende Ge genstand wird zu
einem Zielpunkt transportiert. Möglich
ist, dass ein Gegenstand tatsächlich
zu einem anderen Zielpunkt transportiert wird als der, mit dem der
Gegenstand gekennzeichnet ist.
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Das
Verfahren und die Vorrichtung sehen die Möglichkeit vor, dass für mindestens
eine Zielpunkt-Kennzeichnung eine Zielpunkt-Änderung vorgegeben ist. Jede
vorgegebene Zielpunkt-Änderung
einer Zielpunkt-Kennzeichnung ist eine von der Zielpunkt-Kennzeichnung
abweichende Festlegung eines Zielpunkts.
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Der
Transport wird unter Verwendung mindestens eines Anzeigegeräts durchgeführt. Das
Anzeigegerät
zeigt wenigstens zeitweise während
des Transports jede vorgegebene Zielpunkt-Änderung
an.
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Für jeden
der zu transportierenden Gegenstände
werden folgende Schritte durchgeführt:
- – Ermittelt
wird, mit welcher Zielpunkt-Kennzeichnung dieser Gegenstand versehen
ist.
- – Geprüft wird,
ob das Anzeigegerät
für den
Zielpunkt, dessen Kennzeichnung ermittelt wurde, eine Zielpunkt-Änderung
anzeigt.
- – In
dem Fall, dass das Anzeigegerät
für diesen
Zielpunkt eine Zielpunkt-Änderung
anzeigt, wird der Gegenstand zu demjenigen Zielpunkt transportiert,
dessen Festlegung das Anzeigegerät
anzeigt.
- – Ansonsten
(also wenn das Anzeigegerät
für diesen
Zielpunkt keine Zielpunkt-Änderung
anzeigt) wird der Gegenstand zu demjenigen Zielpunkt transportiert,
mit dessen Kennzeichnung der Gegenstand versehen ist.
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Die
kurzfristigen Änderungen
werden mit Hilfe der vorgegebenen Zielpunkt-Änderungen noch berücksichtigt.
Sie werden an das Anzeigegerät übermittelt.
Das Anzeigegerät
zeigt diese Zielpunkt-Änderungen
an. Dadurch wird es ermöglicht,
auch solche Zielpunkt-Änderungen
noch zu berücksichtigen,
die erst dann vorgegeben werden, wenn der Transport des Gegenstands
zu diesem Zielpunkt bereits begonnen hat. Liegt für einen
Zielpunkt eine vorgegebene Zielpunkt-Änderung vor, so ersetzt die
angezeigte Zielpunkt-Änderung
denjenigen Zielpunkt, mit der der Gegenstand gekennzeichnet ist.
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Die
Erfindung lässt
sich zum Zustellen von Postsendungen oder auch von Gepäck an Adressaten
verwenden, wobei jede Postsendung bzw. jedes Gepäckstück mit einer Kennzeichnung
des Zielpunkts versehen ist oder im Laufe des Transports mit dieser
versehen wird. Der Zielpunkt kann z. B. ein Flugzeug oder sonstiges Verkehrsmittel
sein. Eine Zielpunkt-Änderung
resultiert aus kurzfristigen Umbuchungen oder daraus, dass ein Verkehrsmittel
kurzfristig nicht verfügbar
ist.
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Möglich ist
auch, die Erfindung für
den Transport von Gegenständen
zu Produktionsstätten
oder zu verschiedenen Fertigungsstraßen zu verwenden. Die Gegenstände sind
z. B. Container mit Waren oder Werkstücke oder Fertigungsobjekte
und werden mit Verkehrsmitteln oder Transportmitteln zu ihren jeweiligen
Zielpunkten transportiert.
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Das
Anzeigegerät
begleitet vorzugsweise den Transport der Gegenstände zu ihren jeweiligen Zielpunkten.
Dadurch wird ermöglicht,
eine Zielpunkt-Änderung
noch „auf
den letzten Metern" anzuzeigen.
Beispielsweise führt
ein Zusteller für
Postsendungen das Anzeigegerät
mit sich, während
er die Zielpunkte aufsucht, um die jeweiligen Postsendungen für diese
Zielpunkte zuzustellen. Während
des Zustellens zeigt ihm das Anzeigegerät Zielpunkt-Änderungen
für seine
Zustellroute an.
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Vorzugsweise
werden nur tatsächlich
benötigte
Zielpunkt-Änderungen
angezeigt. Dies wird bewirkt, indem abgespeichert wird, welche Zielpunkt-Kennzeichnungen
tatsächlich
gelesen wurden. Nur diejenigen Zielpunkt-Änderungen, die sich auf tatsächlich gelesene
Zielpunkt-Kennzeichnungen beziehen, wer den angezeigt. Die übrigen Zielpunkt-Kennzeichnungen
werden zum Transport dieser Gegenstände nicht benötigt.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben.
Dabei zeigen
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1 den
Weg von drei Postsendungen bis zum gemeinsamen Zustell-Postamt;
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2 den
weiteren Weg der drei Postsendungen aus 1 zu ihren
jeweiligen Zielpunkten.
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Im
Ausführungsbeispiel
sind die zu transportierenden Gegenstände Postsendungen, z. B. Briefe
oder Pakete. Jede zu transportierende Postsendung ist mit jeweils
einer Kennzeichnung eines Zielpunkts versehen. Dieser Zielpunkt
ist z. B.
- – eine
Kombination aus Adressat und Zustelladresse,
- – eine
Kombination aus Adressat und Postfach oder Fach einer Paketfachanlage
oder
- – ein
Postfach eines Empfängers
zahlreicher Postsendungen, das durch eine eigene Postleitzahl gekennzeichnet
ist.
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Jede
Postsendung durchläuft
auf ihrem Weg zum Ziel mindestens zweimal eine Sortieranlage und
wird anschließend
zu einem Zustell-Postamt transportiert. Jedes Zustell-Postamt ist
für einen
bestimmten Bereich von Zielpunkten zuständig. Dieser Bereich von Zielpunkten
ist wiederum in Zielgebiete unterteilt. Die Postsendungen, die zu
einem Zustell-Postamt transportiert wurden, werden auf die Zielgebiete
aufgeteilt. Jeweils mindestens ein Zusteller transportiert die Postsendungen
eines Zielgebiets zu ihren jeweiligen Zustellpunkten.
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1 zeigt
beispielhaft den Weg von drei Postsendungen Ps-1, Ps-2 und Ps-3 zu einem gemeinsamen
Zustell-Postamt. Mate rialflüsse
sind mit durchgezogenen Pfeilen gekennzeichnet, Datenflüsse mit
gestrichelten Linien.
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In 1 ist
Ps-1 mit einer Kennzeichnung Ke-1 des Zielpunkts x1 versehen, Ps-2
mit einer Kennzeichnung Ke-2 des Zielpunkts x2 und Ps-3 mit einer
Kennzeichnung Ke-3 des Zielpunkts x3. Die beiden Postsendungen Ps-1
und Ps-2 werden zu einer Sortieranlage Anl-1 transportiert, die
Postsendung Ps-3 zu einer Sortieranlage Anl-2. Die Sortieranlage
Anl-1 liest die Kennzeichnungen Ke-11 und Ke-2 der beiden Postsendungen
Ps-1 und Ps-2, die Sortieranlage Anl-2 die Kennzeichnung Ke-3 der
Postsendung Ps-3. Anschließend werden
alle drei Postsendungen zu einer Sortieranlage Anl-3 weitertransportiert.
Die Postsendungen Ps-1, Ps-2 und Ps-3 durchlaufen die Sortieranlage
Anl-3 und werden zu einem gemeinsamen Zustell-Postamt ZPA weitergeleitet.
Alle drei Sortieranlage Anl-1, Anl-2, Anl-3 sind mit einer Leseergebnis-Datenbank 5 verbunden, die
weiter unten erläutert
wird.
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Ein
Adressat kann eine Zielpunkt-Änderung
für einen
Zielpunkt vorgeben. Diese Zielpunkt-Änderung legt vorzugsweise folgendes
fest:
- – den
Namen des Adressaten,
- – eine
alte Zustelladresse und
- – eine
neue Zustelladresse für
diesen Adressaten.
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Im
Beispiel von 2 wird eine Zielpunkt-Änderung
Z-Ä vorgegeben.
Diese Zielpunkt-Änderung
Z-Ä legt
fest, dass Postsendungen, die mit einer Kennzeichnung des Zielpunkts
x1 versehen sind, tatsächlich
an den Zielpunkt y zugestellt werden sollen.
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Die
Zielpunkt-Änderung
kann unbefristet sein oder mit einem Gültigkeits-Zeitraum versehen
sein. Die Zielpunkt-Änderung
wird nur innerhalb des Gültigkeits-Zeitraums
angezeigt.
- – Beispielsweise legt eine
Zielpunkt-Änderung
fest, dass und nach wo ein Adressat umgezogen ist.
- – Ein
Adressat kann auch vorgeben, dass Postsendungen an ihn für einen
vorgegebenen Zeitraum im Zustell-Postamt gelagert werden sollen,
z. B. weil der Adressat während
dieses Zeitraums verreist ist. Die neue Zustelladresse ist in diesem
Fall das Zustell-Postamt, festgelegt durch den Vermerk „postlagernd".
- – Ein
Adressat kann auch vorgeben, dass Pakete für einen bestimmten Zeitraum
bei einem bestimmten Nachbarn abgegeben werden sollen oder in die
Garage gelegt werden sollen. Diese Zielpunkt-Änderung bezieht sich also auf
eine bestimmte Art von Postsendungen.
- – Möglich ist
auch, eine Zielpunkt-Änderung
auf Postsendungen von bestimmten Absendern zu beschränken. Beispielsweise
legt ein Adressat fest, dass alle Postsendungen vom Unternehmen
oder von der Behörde
X innerhalb eines bestimmten Zeitraums beim Nachbarn C abzugeben
sind.
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Vorzugsweise übermittelt
der Adressat eine Zielpunkt-Änderung
einem Transport-Dienstleister dadurch, dass er die Zielpunkt-Änderung in einen Rechner eingibt
und dieser Rechner die Zielpunkt-Änderung über das Internet an eine zentrale
Datenbank übermittelt.
Mindestens ein Rechner des Transport-Dienstleisters hat Lesezugriff auf diese
zentrale Datenbank. Möglich
ist auch, dass der Adressat ein Formblatt ausfüllt und es an den Transport-Dienstleister übermittelt.
Möglich
ist auch, dass der Adressat dem Transport-Dienstleister telefonisch
(z. B. per „Call-Center") eine Zielpunkt-Änderung übermittelt.
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Zusätzlich zu
Zielpunkt-Änderungen
kann ein Adressat auch Transport-Spezifikationen übermitteln. Diese
legen einen Parameter fest, der beim Transport zu beachten ist.
Beispielsweise kann der Adressat festlegen, dass Postsendungen von
be stimmten Absendern oder alle Postsendungen an ihn besonders sorgfältig zu
behandeln sind, weil sie zerbrechlich sind.
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Die
Zielpunkt-Änderungen
und die Transport-Spezifikationen werden in rechnerauswertbarer
Form in einer zentralen Datenbank abgespeichert. Jede Zielpunkt-Änderung
und jede Transport-Spezifikation bezieht sich auf einen Zielpunkt
und umfasst mindestens eine Festlegung eines Zielpunkts. Eine Zielpunkt-Änderung umfasst
eine Festlegung des alten Zielpunkts, mit dem eine Postsendung gekennzeichnet
sein kann, und eine Festlegung des neuen Zielpunkts. Vorzugsweise
werden diese Festlegungen in codierter Form abgespeichert. Nachdem
der Gültigkeits-Zeitraum
einer Zielpunkt-Änderung
oder einer Transport-Spezifikation abgelaufen ist, wird diese wieder
aus der zentralen Datenbank entfernt.
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Wie
bereits dargelegt wurde, transportiert ein Zusteller alle Postsendungen
eines bestimmten Zielgebiets vom Zustell-Postamt zu ihren jeweiligen Zielpunkten.
Typischerweise arbeiten mehrere Zusteller eines Zustell-Postamts
parallel in verschiedenen Zielgebieten, beispielsweise in verschiedenen
Straßen
desselben Stadtviertels. Dem Zusteller werden vor Beginn des Transports
alle Postsendungen übergeben,
die an Zielpunkte seines Zielgebiets zu transportieren sind.
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Im
Ausführungsbeispiel
ist jedem Zusteller ein Anzeigegerät zugeordnet. Jedes Anzeigegerät wird mit der
zentralen Datenbank verbunden, bevor der Zusteller die Postsendungen „seines" Zielgebiets transportiert und
damit zustellt. Beispielsweise wird das Anzeigegerät jeden
Morgen mit der zentralen Datenbank verbunden, bevor der Zusteller
den Transport beginnt.
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2 zeigt
den weiteren Weg der drei Postsendungen Ps-1, Ps-2 und Ps-3 aus 1 vom
Zustell-Postamt ZPA zu ihren jeweiligen Zielpunkten. Im Beispiel
von 2 ist ein Zusteller Z u. a. für die vier Zustellpunkte x1,
x2, x3 und y zuständig.
Der Zusteller Z benutzt ein Anzeigegerät 2.
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Das
Anzeigegerät
weist einen Datenspeicher auf. In diesem Datenspeicher ist eine
Kennung des Anzeigegeräts
abgespeichert. In einer Datenbank für Anzeigegeräte ist abgespeichert,
für welches
Zielgebiet dieses Anzeigegerät
aktuell verwendet wird, sowie eine Festlegung dieses Zielgebiets.
Die Zielgebiet-Festlegung kennzeichnet diejenigen möglichen
Zielpunkte, die zu diesem Zielgebiet gehören.
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Eine
Auswahl- und Übermittlungseinheit
ist mit der zentralen Datenbank, der Anzeigegeräte-Datenbank und dem Anzeigegerät verbunden.
Die Auswahl- und Übermittlungseinheit
ermittelt durch Lesezugriff auf das Anzeigegerät die Kennung des Anzeigegeräts. Durch
Lesezugriff auf die Anzeigegeräte-Datenbank
ermittelt die Auswahl- und Übermittlungseinheit
das Zielgebiet, für
das dieses Anzeigegerät
verwendet wird, und die abgespeicherte Festlegung des Zielgebiets.
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Die
Auswahl- und Übermittlungseinheit
wählt in
der zentralen Datenbank automatisch alle Zielpunkt-Änderungen
aus, die als alten Zielpunkt die Festlegung eines Zielpunkts des
Zielgebiets umfassen und die entweder unbefristet gültig sind
oder deren Gültigkeits-Zeitraum
den Übermittlungs-Zeitpunkt
umfasst. Weiterhin wählt
die Auswahl- und Übermittlungseinheit
alle Transport-Spezifikationen aus, die sich auf einen Transport
zu einem Zielpunkt im Zielgebiet beziehen und die entweder unbefristet
gültig
sind oder deren Gültigkeits-Zeitraum
den Übermittlungs-Zeitpunkt
umfasst. Für
diese Auswahl wertet die Auswahl- und Übermittlungseinheit die ermittelte
Festlegung des Zielgebiets aus.
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Vorzugsweise
ist die Auswahl- und Übermittlungseinheit
zusätzlich
mit einer Leseergebnis-Datenbank verbunden. In diese Leseergebnis-Datenbank
speichert jede Sortieranlage ab, welche Zielpunkte sie auf Postsendungen
ermittelt hat, als sie die Zielpunkt-Kennzeichnungen der durchlaufenden
Postsendungen gelesen hat. Die Leseergebnisse (gelesene Zielpunkte)
werden in codierter Form abgespeichert. Jedes Leseergebnis (gelesener
Zielpunkt-Kennzeichnungen) wird mit dem Lese- Zeitpunkt abgespeichert und verbleibt
für einen vorgegebenen
Zeitraum in der Leseergebnis-Datenbank und wird dann gelöscht. Der
Zeitraum ist so bemessen, dass die Postsendung innerhalb dieses
Zeitraums von der lesenden Sortieranlage zum jeweiligen Zielpunkt
transportiert wird.
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Im
Beispiel der 2 hat die Auswahl- und Übermittlungseinheit 3 Lesezugriff
auf die zentrale Datenbank 1, auf die Leseergebnis-Datenbank 5 und
auf die Anzeigegeräte-Datenbank 4.
Die Auswahl- und Übermittlungseinheit 3 stellt
fest, dass die Zielpunkt-Änderung
Z-Ä sich
auf das Zielgebiet bezieht, für
das das Anzeigegerät 2 verwendet
werden soll.
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Vorzugsweise
ist die Markierung als aktuell relevant mit demjenigen Zeitpunkt
versehen, an dem die jeweilige Zielpunkt-Kennzeichnung auf irgendeiner Postsendung
gelesen wurde. Ein jüngerer
Lese-Zeitpunkt überschreibt
einen älteren
Lese-Zeitpunkt für dieselbe
Zielpunkt-Kennzeichnung. Falls seit dem jüngsten Lese-Zeitpunkt der oben
erwähnte
Transport-Zeitraum
verstrichen ist, so wird die Kennzeichnung als aktuell relevant
gelöscht.
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Die
Auswahl- und Übermittlungseinheit
prüft für jede ausgewählte Zielpunkt-Änderung
und jede Transport-Spezifikation, ob sie sich auf einen Zielpunkt
bezieht, der in codierter Form in der Leseergebnis-Datenbank abgespeichert
ist. Nur dann, wenn der Zielpunkt in der Leseergebnis-Datenbank
abgespeichert ist, wird gerade eine Postsendung transportiert, die
mit einer Kennzeichnung dieses Zielpunkts versehen ist. Nur dann ist
es erforderlich, dass die Zielpunkt-Änderung bzw. Transport-Spezifikation
angezeigt wird. Falls die Auswahl- und Übermittlungseinheit eine Zielpunkt-Änderung
oder Transport-Spezifikation eines Zielpunkts ausgewählt hat,
dessen Kennzeichnung in der Leseergebnis-Datenbank abgespeichert
ist, so markiert die Auswahl- und Übermittlungseinheit diese Zielpunkt-Änderung
bzw. Transport-Spezifikation als aktuell relevant.
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Die
Auswahl- und Übermittlungseinheit übermittelt
alle ausgewählten
Zielpunkt-Änderungen
und Transport-Spezifikationen an das Anzeigegerät. In der gerade beschriebenen
Ausführungsform
mit der Leseergebnis-Datenbank übermittelt
die Auswahl- und Übermittlungseinheit
nur die ausgewählten
und als aktuell relevant markierten Transport-Änderungen und Transport-Spezifikationen.
Alle diese ausgewählten
Zielpunkt-Änderungen
und Transport-Spezifikationen beziehen sich auf Zielpunkte im Zielgebiet
des Anzeigegeräts.
Alle als aktuell relevant markierten Zielpunkt-Änderungen und Transport-Spezifikationen
beziehen sich auf Postsendungen, die aktuell transportiert werden.
Weil nur die als relevant markierten Zielpunkt-Änderungen
und Transport-Spezifikationen übermittelt
werden, wird der Zusteller nur mit aktuell benötigten Informationen versorgt.
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Im
Beispiel der 2 wählt die Auswahl- und Übermittlungseinheit 3 in
der zentralen Datenbank 1 die Zielpunkt-Änderung
Z-Ä (y
anstelle von x1) aus und übermittelt
diese an das Anzeigegerät 2.
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Nach
der Übermittlung
wird vorzugsweise die Verbindung zwischen dem Anzeigegerät und der
Auswahl- und Übermittlungseinheit
wieder getrennt.
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Der
Zusteller für
das Zielgebiet aktiviert das Anzeigegerät, bevor er die Postsendungen
zu den Zielpunkten seines Zielgebiets transportiert. Das Anzeigegerät zeigt
alle diejenigen Zielpunkt-Änderungen
und Transport-Spezifikationen an, die aktuell gültig sind und die sich auf
einen Zielpunkt des Zielgebiets des Zustellers beziehen. In der
Ausführungsform
mit der Leseergebnis-Datenbank zeigt das Anzeigegerät nur diejenigen
Zielpunkt-Änderungen
und Transport-Spezifikationen an, die aktuell relevant sind, weil
sie sich auf Zielpunkte beziehen, mit denen vorliegende Postsendungen
gekennzeichnet sind.
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Das
Anzeigegerät
besitzt vorzugsweise einen Bildschirm, auf dem es die aktuell gültigen Zielpunkt-Änderungen
und Transport-Spezifikationen anzeigt. Möglich ist auch, dass das Anzeigegerät die aktuell
gültigen Zielpunkt-Änderungen
und Transport-Spezifikationen ausdruckt und der Zusteller den Ausdruck
mit sich führt.
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Vorzugsweise
ist eine Reihenfolge unter den Zielpunkten des Zielgebiets vorgegeben.
Diese Reihenfolge legt fest, in welcher Reihenfolge der Zusteller
die Zielpunkte aufsucht, und wird in manchen Ausführungsformen
als Gangfolge bezeichnet. Das Anzeigegerät zeigt die Zielpunkt-Änderungen
und Transport-Spezifikationen vorzugsweise sortiert an, und zwar
nach der Reihenfolge der Zielpunkte sortiert, auf die sich die Zielpunkt-Änderungen
und Transport-Spezifikationen jeweils beziehen. Dies erleichtert
es dem Zusteller, die Zielpunkt-Änderungen
und Transport-Spezifikationen auf vorliegende Postsendungen anzuwenden.
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Möglich ist,
dass eine Zielpunkt-Änderung
oder Transport-Spezifikation
dazu führt,
dass eine Postsendung an den jeweiligen Zielpunkt an diesem Tag
gar nicht zugestellt werden kann. Der Zusteller legt eine solche
Postsendung zur Seite und nimmt sie nicht auf den Transport mit.
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In
einer Ausführungsform
versieht der Zusteller jede Postsendung an einen Zielpunkt, auf
den sich eine Zielpunkt-Änderung
oder Transport-Spezifikation bezieht, mit einem entsprechenden Zustellvermerk.
Beispielsweise zeigt das Anzeigegerät an, dass jede Postsendung
an den Zielpunkt X beim Nachbarn C abzugeben ist. Der Zusteller
versieht jede Postsendung an den Zielpunkt X mit einem Vermerk darüber, dass
diese Postsendung beim Nachbarn C abzugeben ist.
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In
einer anderen Ausführungsform
ist das Anzeigegerät
als mobiles Gerät
ausgestaltet. In 2 wird diese Ausführungsform
gezeigt.
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Der
Zusteller führt
dieses mobile Anzeigegerät 2 mit
sich, während
er die Postsendungen zu ihren jeweiligen Zielpunkten transportiert.
Diese Ausführungsform
erspart die Notwendigkeit, dass der Zusteller die Postsendungen
manuell mit Zustellvermerken versehen muss. Der Zusteller aktiviert
das Anzeigegerät
zu jedem gewünschten
Zeitpunkt und liest die Angaben, die das Anzeigegerät anzeigt.
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Im
Beispiel von 2 zeigt das mobile Anzeigegerät 2 dem
Zusteller Z an, dass Postsendungen, die mit dem Zielpunkt x1 gekennzeichnet
werden sollen, zum Zielpunkt y zugestellt werden sollen. Der Zusteller stellt
die Postsendung Ps-1 daher zum Zielpunkt y zu und nicht zum Zielpunkt
x1 wie auf der Postsendung Ps-1 angegeben. Die Postsendungen Ps-2
und Ps-3 stellt er zu x2 bzw. x3 zu, so es wie auf diesen beiden
Postsendungen angegeben ist.
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Vorzugsweise
markiert der Zusteller eine angezeigte Zielpunkt-Änderung
und Transport-Spezifikation dann, wenn er alle Postsendungen zugestellt
hat, auf die sich diese Zielpunkt-Änderung
bzw. Transport-Spezifikation bezieht. Das Anzeigegerät zeigt
markierte Zielpunkt-Änderungen
und Transport-Spezifikationen an diesem Tag nicht mehr an. Bezugszeichenliste
| Bezugszeichen | Bedeutung |
| 1 | zentrale
Datenbank |
| 2 | mobiles
Anzeigegerät |
| 3 | Auswahl-
und Übermittlungseinheit |
| 4 | Anzeigegeräte-Datenbank |
| 4 | Leseergebnis-Datenbank |
| Anl-1,
Anl-2 | zwei
erste Sortieranlagen |
| Anl-3 | eine
weitere Sortieranlage |
| Ke-1 | Kennzeichnung
für den
Zielpunkt x1, mit der die Postsendung Ps-1 versehen ist |
| Ke-2 | Kennzeichnung
für den
Zielpunkt x2, mit der die Postsendung Ps-2 versehen ist |
| Ke-3 | Kennzeichnung
für den
Zielpunkt x3, mit der die Postsendung Ps-3 versehen ist |
| Ps-1,
Ps-2, Ps-3 | Postsendungen |
| x1 | Zielpunkt,
mit dessen Kennzeichnung Ke-1 die Postsendung Ps-1 versehen ist |
| x2 | Zielpunkt-Kennzeichnung,
mit denen die Postsendung Ps-2 versehen ist |
| x3 | Zielpunkt-Kennzeichnung,
mit denen die Postsendung Ps-3 versehen ist |
| y | Neuer
Zielpunkt, der gemäß der Zielpunkt-Änderung Z-Ä an die Stelle von x1 tritt |
| Z | Zusteller |
| Z-Ä | Zielpunkt-Änderung:
y anstelle von x1 |
| ZPA | gemeinsames
Zustell-Postamt für
die Postsendungen |