DE10133887A1 - Verfahren zum Frankieren und Bearbeiten von Postsendungen - Google Patents
Verfahren zum Frankieren und Bearbeiten von PostsendungenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Frankieren und Bearbeiten von Postsendungen. Das Porto wird durch den Postkunden für eine oder mehrere Sendungen auf elektronischem Weg beantragt. Dann erfolgen die Übermittlung einer Frankier-Nr. für jede Sendung als SMS-Mitteilung an das SMS-Gerät des Postkunden, die Speicherung der Frankier-Nr. in einer Datenbasis, und das Aufbringen der Frankier-Nr. auf die jeweiligen Sendungen. Nach dem Lesen der Sendungsaufschriften einschließlich der Frankier-Nr. wird dann überprüft, ob die Beantragung des Portos innerhalb des Einzugsbereiches desjenigen Verteilzentrums erfolgte, in dem die Sendung mit der jeweiligen Frankier-Nr. erstmalig gelesen wurde und/oder ob das aktivierte SMS-Gerät in der festgelegten Zeitspanne bis zur Sendungsregistrierung im Verteilzentrum in mindestens einer GSM-Zelle geortet wurde, deren Sendebereich innerhalb des Einzugsbereiches dieses Verteilzentrums zuzüglich einer festgelegten Entfernung vom Einzugsbereich liegt. Damit wird eine Plausibilitätsüberprüfung durchgeführt, die nur geringen Aufwand benötigt. Ist die Überprüfung positiv, so wird die Frankier-Nr. akzeptiert und die Sendung wird weiterverarbeitet. Danach wird die Frankier-Nr. ungültig gemacht.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Frankieren und Bearbeiten von Postsendungen. Insbesondere für Großkunden von Versanddiensten sind elektronische Verfahren zur Frankierung von Sendungen bekannt geworden. Dabei erhalten die Sendungen spezielle zweidimensionale Wertzeichen-Aufdrucke (zweidimensionaler Barkode) mit hohen Anforderungen hinsichtlich der Auflösung. Dies erfordert hochwertige Druck- und Lesetechnik. Zum Drucken und Lesen dieser Zeichen wird eine umfangreiche Software benötigt, da im starken Maße Sicherheitsaspekte zur Vermeidung von Fehlern und Fälschungen (u. a. unerlaubtes Kopieren der Zeichen) implementiert werden müssen.
- So können z. B. in den Zeichen neben dem Frankierwert die Empfängeradresse oder Teile davon, eine digitale Signatur, eine Wertzeichenlizenznummer, eine fortlaufende Sendungsnummer, eine Fehlerkorrektur kodiert enthalten sein. Der Daten- und Programmtransfer muss dabei sicher unter Verwendung von Verschlüsselungsverfahren erfolgen (WO00/19382, US 5801944).
- Diese bekannten Verfahren sind sehr aufwändig und erfordern spezielle Hardware sowie eine Internetverbindung.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Frankieren von Sendungen durch die Postkunden zu schaffen, das den notwendigen Software- und Hardwareaufwand einschließlich der Anforderungen an die Druck- und Lesetechnik reduziert bei eindeutiger Autorisierung des Postkunden und das eine bequeme Entrichtung der Portogebühren ermöglicht.
- Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
- Die Beantragung von Porto durch den Postkunden für eine oder mehrere Sendungen auf elektronischem Weg unter direkter oder indirekter Mitteilung seiner Kundenkennzeichnung und/oder seiner SMS-Empfänger-Nr., die Übermittlung einer Frankier-Nr. für jede Sendung als SMS-Mitteilung an das SMS-Gerät des Postkunden, die Speicherung der Frankier-Nr. in einer Datenbasis, und das Aufbringen der Frankier-Nr. auf die jeweiligen Sendungen sind die ersten unkomplizierten Verfahrensschritte.
- In dem Verteilzentrum, in das die Sendungen aus den Briefkästen oder örtlichen Postämtern eingeliefert werden, erfolgt dann das Lesen der Sendungsaufschriften einschließlich der Frankier-Nr. Wurde die Frankier-Nr. eindeutig gelesen, erfolgt anschließend in der Datenbasis, in der neben den Frankier-Nrn. mindestens Kundendaten, die Verteilzentren und zu jedem Verteilzentrum die seinen Einzugsbereich überdeckenden GSM-Sendezellen der Mobilfunkbetreiber und/oder die im Einzugsbereich befindlichen Ortsnetzbereiche sowie der Ortsnetzbereich oder die GSM-Sendezellen, in denen das aktivierte SMS-Gerät des Postkunden vom Telefonnetzbetreiber in einer festgelegten Zeitspanne bis zur Sendungsregistrierung im Verteilzentrum geortet wurde recherchierbar gespeichert sind, eine Überprüfung, ob die Beantragung des Portos innerhalb des Einzugsbereiches desjenigen Verteilzentrums erfolgte, in dem die Sendung mit der jeweiligen Frankier-Nr. erstmalig gelesen wurde und/oder ob das aktivierte SMS-Gerät in der festgelegten Zeitspanne bis zur Sendungsregistrierung im Verteilzentrum in mindestens einer GSM-Zelle geortet wurde, deren Sendebereich innerhalb des Einzugsbereiches dieses Verteilzentrums zuzüglich einer festgelegten Entfernung vom Einzugsbereich liegt. Damit wird eine Plausibilitätsüberprüfung durchgeführt, die nur geringen Aufwand benötigt. Wurde das Porto innerhalb des Einzugsbereiches dieses Verteilzentrums beantragt und/oder wurde das SMS-Gerät in der besagten Zeitspanne im Ortsnetzbereich, das sich im Einzugsgebiet des Verteilzentrums zuzüglich einer festgelegten Entfernung, befindet oder in mindestens einer GSM-Zelle geortet, deren Sendebereich innerhalb des Einzugsbereiches des Verteilzentrums zuzüglich der festgelegten Entfernung geortet, so wird die Frankier-Nr. akzeptiert und die Sendung wird gemäß der gelesenen Empfängeradresse sortiert und verteilt. Wenn nicht, wird die Sendung zurückgewiesen. Spätestens nach Beendigung der Verteilung wird der betreffende Eintrag in der Datenbasis als nicht mehr gültig markiert oder gelöscht, so dass die Frankier-Nr. dieses Auftrages nur für eine Sendung benutzt werden kann. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen dargestellt.
- So ist es zur Reduzierung des Prüfaufwandes vorteilhaft, wenn zuerst geprüft wird, ob die Beantragung innerhalb des Einzugsbereiches zuzüglich der festgelegten Entfernung desjenigen Verteilzentrums erfolgte, in dem die Sendung erstmals gelesen wurde. Erst wenn diese Überprüfung negativ ausfällt, wird zusätzlich überprüft, ob das SMS-Gerät in der festgelegten Zeitspanne bis zur Sendungsregistrierung im Verteilzentrum im Ortsnetzbereich des Einzugsgebietes zuzüglich der festgelegten Entfernung oder in mindestens einer GSM-Zelle geortet wurde, deren Sendebereich innerhalb des Einzugsbereiches dieses Verteilzentrums zuzüglich der festgelegten Entfernung liegt.
- Vorteilhaft ist es auch, das Porto mittels SMS-Mitteilung zu beantragen.
- Das Porto kann auch mittels E-Mail-Nachricht beantragt werden, nur muss in diesem Fall die SMS-Ruf-Nr. mitgeteilt werden.
- Vorteilhaft ist es zur besseren Validierung, wenn die Frankier-Nr. einen kundenspezifischen und einen variablen Portoantragsteil aufweist.
- Dabei kann der kundenspezifische Teil aus einer mitgeteilten Kunden-Nr. oder aus der Empfangs-Nr. des SMS-Gerätes bestehen.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung wird zur Einschränkung des notwendigen Zahlenumfanges der Frankier-Nrn. nach der Ungültigmachung der Frankier-Nr. für den jeweiligen Auftrag und einer festgelegten Zeitspanne der variable Portoantragsteil zur Neuvergabe wieder freigegeben. Um Fälschungen zu erschweren, wird der Portoantragsteil vorteilhaft landesweit mit Hilfe eines Zufallgenerators vergeben.
- Zur Erhöhung der Fälschungssicherheit ist es weiterhin vorteilhaft, bei der Portobeantragung den Einlieferort anzugeben, der in die Datenbasis mit aufgenommen wird. Die Sendung wird dann nur verteilt und zugestellt, wenn auf der Basis einer Suche in der Datenbasis festgestellt wird, dass der Einlieferort zum Einzugsbereich des Verteilzentrums gehört, in welchem die Frankier-Nr. auf der Sendung gelesen wurde.
- Eine weitere Möglichkeit zur Erhöhung der Fälschungssicherheit besteht darin, bei der Portobeantragung die Empfängeradresse oder Teile davon mit anzugeben, die dann auch in die Datenbasis aufgenommen wird. Die Sendung mit der betreffenden Frankier-Nr. wird nur dann verteilt und zugestellt, wenn auf der Basis einer Suche in der Datenbasis festgestellt wird, dass die Empfängeradresse oder Teile davon auf der gelesenen Sendung mit der bei der Portobeantragung mitgeteilten Empfängeradresse oder deren entsprechenden Teilen übereinstimmt.
- Um die Frankier-Nr. beim Leseprozess schneller und sicherer zu erkennen, ist es vorteilhaft, die entsprechende Zeile mit einem Sonderzeichen zu kennzeichnen.
- Vorteilhaft ist es auch, die frühzeitig bei der Portobeantragung mitgeteilten Einlieferorte und Empfängeradressen zu nutzen, um eine Versandoptimierung durchzuführen.
- Anschließend wird die Erfindung anhand der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
- Dabei zeigen
- Fig. 1 ein Flussdiagramm zum Verfahrensablauf,
- Fig. 2 eine schematische Darstellung des Frankiersystems,
- Fig. 3 eine Mustersendung mit einer Frankier-Nr.
- Als erstes übermittelt ein Postkunde über ein SMS- Kommunikations-Endgerät 13 (SMS-Gerät) und das entsprechende Kommunikationsnetz einen Portoantrag über eine bestimmte Servicenummer an einen entsprechenden Dienst 1. Das kann der Postdienst sein, aber auch ein beauftragter Dienst, z. B. der Kommunikationsdienst. Das Kommunikations-Endgerät 13 kann sowohl ein Handy mit SMS-Funktion, das den Portoantrag über das Mobilfunknetz 14 versendet, als auch ein Festnetz-Telefon mit SMS-Funktion sein, das den Antrag über das Festnetz 15 überträgt. Möglich ist natürlich auch, den Portoantrag per E-Mail an den Dienst zu schicken oder einen Telefonanruf zu tätigen. Der Postkunde muss nur ein SMS-Gerät 13 zum Empfang von SMS- Nachrichten besitzen. Daraufhin werden eine oder mehrere Frankier-Nrn. je nach Portoantrag (für eine oder mehrere Sendungen) mit Hilfe eines Zufallgenerators aus nicht vergebenen Frankier-Nrn. festgelegt und an das SMS-Gerät 13 des Postkunden übermittelt. Die Frankier-Nrn. bestehen mindestens aus einem variablen Portoantragsteil, der mit dem Zufallsgenerator für jede Sendung erzeugt wird und optional zusätzlich aus einem kundenspezifischen Teil wie in diesem Beispiel der Handy-Telefon-Nr. Dieser kundenspezifische Teil kann aber auch andere, mit dem Kunden vereinbarte Zeichen beinhalten. Damit wird die Fälschungssicherheit erhöht. Die Kundendaten, wie u. a. Namen, Empfangs-Nr., Aliase werden in eine Kundendatenbank aufgenommen. Die auf den Portoantrag bezogenen Daten werden in einer Frankier-Datenbank abgelegt. Dies sind z. B. für jede Sendung Frankier-Nr., Portohöhe, Einlieferort (optional), Empfängerort (optional), Beantragungsort, GSM-Sendezellen oder Ortsnetzbereiche aus den Einzugsbereichen der Verteilzentren, in denen die SMS-Geräte in einer festgelegten Zeitspanne bis zur Registrierung/zum Lesen der Sendungen im betreffenden Verteilzentrum geortet wurden.
- Weiterhin existiert noch eine Datenbank für Netzinformation und Logistikinformation. In dieser Datenbank sind für alle Verteilzentren die in ihren Einzugsbereichen zuzüglich einer festgelegten Entfernung davon befindlichen Ortsnetzbereiche und Sendebereiche der GSM-Sendezellen der Telefonnetzbetreiber gespeichert. Diese drei Datenbanken bilden die Datenbasis 3, in der recherchiert werden kann.
- Nachdem der Postkunde die Frankier-Nrn. erhalten hat, bringt er sie auf der jeweiligen Sendung 16 z. B. unterhalb der Empfängeradresse auf. Damit die Frankier-Nr. besser und schneller identifiziert werden kann, ist ihr ein Sonderzeichen # vorangestellt.
- Anschließend erfolgt die Einlieferung 5 der jeweiligen adressierten Sendung 16 beim Postdienst, d. h. die Sendungen 16 werden in einen Postkasten eingeworfen oder in einem Postamt abgegeben und werden zum zuständigen Verteilzentrum transportiert. Dort wird in einer Sortiermaschine 17 die Oberfläche der Sendung 16 abgescannt und die Anschriften (Adressangaben, Frankier-Nr.) werden mittels automatischer OCR-Lesetechnik, eventuell unter Zuhilfenahme der Videokodiertechnik identifiziert und gelesen 6.
- Mit dieser gelesenen Frankier-Nr. wird jetzt über eine Datenverbindung 18 in der Datenbasis 3 anhand der Daten aus der Frankier-Datenbank sowie der Datenbank für Netzinformation und Logistikinformation überprüft 7, ob sie gültig ist, d. h. ob die Beantragung des Portos innerhalb des Einzugsbereiches zuzüglich einer festgelegten Entfernung vom Einzugsbereich des Verteilzentrums erfolgte, in dem die Sendung 16 mit der jeweiligen Frankier-Nr. erstmals gelesen wurde und/oder ob das SMS-Gerät 13 in der festgelegten Zeitspanne bis zur Sendungsregistrierung (erstes Lesen) im Verteilzentrum im Ortsnetzbereich, der sich im Einzugsbereich des Verteilzentrums zuzüglich der festgelegten Entfernung vom Einzugsbereich befindet, oder in mindestens einer GSM-Sendezelle geortet wurde, deren Sendebereich innerhalb des Einzugsbereiches dieses Verteilzentrums zuzüglich der festgelegten Entfernung vom Einzugsbereich liegt.
- Die beiden Überprüfungen können je nach Notwendigkeit hinsichtlich der Sicherheit parallel, nur einzeln oder nacheinander (nur wenn die erste Überprüfung [wo wurde der Portoantrag gestellt?] negativ ausfällt, wird die zweite Überprüfung durchgeführt) erfolgen. Wird mindestens eine Überprüfung mit ja beantwortet, d. h. die Plausibilität der Frankier-Nr. wird als gegeben angesehen, so erfolgen das Sortieren und Verteilen 8 der Sendung 15 im nachfolgenden Logistiknetz 19 bis zur Zustellung 11.
- Gibt es keine Ja-Antwort, wird die Sendung 16 zurückgewiesen. Spätestens nach Beendigung der Verteilung, in diesem Fall nach der Feststellung der Plausibilität wird der Eintrag für die betreffende Sendung in der Frankierdatenbank als nicht mehr gültig markiert und nach einer bestimmten Zeit gelöscht. Der Portobetrag wird in dem Zeitraum zwischen Mitteilung der Frankier-Nr. an den Postkunden und Akzeptierung der Plausibilität je nach Vereinbarung auf Rechnung gebucht 9. Die Bezahlung 10 kann dann auf bekannten Wegen (per Rechnung, Abbuchung über Telefonrechnung usw.) erfolgen.
- Zur Erhöhung der Sicherheit können noch zusätzliche Angaben des Postkunden, z. B. Einlieferort oder Empfängeradresse bzw. Teile davon zur Plausibilitätsprüfung herangezogen werden.
- Diese zusätzlichen Angaben können auch zur Versandoptimierung herangezogen werden, da diese Daten zu einem sehr frühen Prozessstadium zur Verfügung stehen.
Claims (13)
1. Verfahren zum Frankieren und Bearbeiten von
Postsendungen, gekennzeichnet durch folgende
Verfahrensschritte:
1. Beantragen (1) von Porto für eine oder mehrere
Sendungen (16) durch den Postkunden beim Postdienst oder
einem beauftragten Dienst über ein elektronisches Medium
mit direkter oder indirekter Mitteilung seiner
Kundenkennzeichnung und/oder seiner SMS-Empfangs-Nr.,
- Vergabe einer Frankier-Nr. für jede Sendung (16),
Übermittlung (2) an ein SMS-Gerät (13) des Porto
beantragenden Postkunden und Speicherung der Frankier-Nr. in
einer Datenbasis (3),
- der Postkunde bringt die Frankier-Nr. als solche
erkennbar unkodiert auf die dazugehörige Sendung (16)
auf (4),
- die Aufschriften der dann beim Postdienst vom
Postkunden aufgegebenen Sendungen (16) werden im
zuständigen Verteilzentrum gelesen, nach Ermitteln und
Lesen (6) der aufgebrachten jeweiligen Frankier-Nr. wird
in der Datenbasis (3), in der neben den Frankier-Nrn.
mindestens Kundendaten, die Verteilzentren und zu jedem
Verteilzentrum die seinen Einzugsbereich überdeckenden
GSM-Sendezellen der Mobilfunkbetreiber und die im
Einzugsbereich befindlichen Ortsnetzbereiche sowie für
jeden Portoantrag der Ortsnetzbereich oder die GSM-
Sendezelle/n, in dem/denen das aktivierte SMS-
Gerät (13) des Porto beantragenden Postkunden vom
Telefonnetzbetreiber in einer festgelegten Zeitspanne bis
zur Sendungsregistrierung im Verteilzentrum geortet
wurde, recherchierbar gespeichert sind, überprüft, ob
die Beantragung des Portos innerhalb des
Einzugsbereiches zuzüglich einer festgelegten Entfernung vom
Einzugsbereich desjenigen Verteilzentrums durchgeführt
wurde, in dem die Sendung (16) mit der jeweiligen
Frankier-Nr. erstmalig gelesen wurde und/oder ob das SMS-
Gerät (13) in der festgelegten Zeitspanne bis zur
Sendungsregistrierung im Verteilzentrum im
Ortsnetzbereich, der sich im Einzugsbereich des Verteilzentrums
zuzüglich der festgelegten Entfernung vom
Einzugsbereich befindet, oder in mindestens einer GSM-Sendezelle
geortet wurde, deren Sendebereich innerhalb des
Einzugsbereiches dieses Verteilzentrums zuzüglich der
festgelegten Entfernung vom Einzugsbereich liegt,
- wenn mindestens eine Überprüfung mit ja beantwortet
wird, erfolgt die Sortierung und Verteilung der
jeweiligen Sendung (16) durch den Postdienst entsprechend
der gelesenen Adresse und spätestens nach Beendigung
der Verteilung der Sendungen dieses Portoantrages wird
der Eintrag für die jeweilige Sendung (16) in der
Datenbasis (3) als nicht mehr gültig markiert und/oder
gelöscht,
- wenn nein, erfolgt die Zurückweisung (12) der
Sendung (16).
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass zuerst geprüft wird, ob die
Beantragung (1) innerhalb des Einzugsbereiches zuzüglich
der festgelegten Entfernung desjenigen Verteilzentrums
erfolgte, in dem die Sendung (16) mit der jeweiligen
Frankier-Nr. erstmalig gelesen wurde und dass erst, wenn
die Überprüfung negativ ausfällt, zusätzlich überprüft
wird, ob das SMS-Gerät (13) in der festgelegten
Zeitspanne bis zur Sendungsregistrierung im Ortsnetzbereich, der
sich im Einzugsgebiet des Verteilzentrums zuzüglich der
festgelegten Entfernung vom Einzugsbereich oder in
mindestens einer GSM-Zelle geortet wurde, deren Sendebereich
innerhalb des Einzugsbereiches dieses Verteilzentrums
zuzüglich einer festgelegten Entfernung vom Einzugsbereich
liegt,
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Portobeantragung mittels
SMS-Mitteilung erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Portobeantragung mittels E-
Mail-Nachricht unter Mitteilung der SMS-Empfangs-Nr.
erfolgt.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Frankier-Nr. einen
kundenspezifischen Teil und einen variablen Portoantragsteil
aufweist.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, dass der kundenspezifische Teil der
Frankier-Nr. aus einer Kunden-Nr. besteht.
7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, dass der kundenspezifische Teil der
Frankier-Nr. aus der Empfangs-Nr. des SMS-Gerätes (13)
besteht.
8. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, dass nach der Ungültigmachung der
Frankier-Nr. für den jeweiligen Portoantrag und einer
festgelegten Zeitspanne der Portoantragsteil zur
Neuvergabe freigegeben wird.
9. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, dass der Portoantragsteil der
Frankier-Nr. landesweit mit Hilfe eines Zufallsgenerators
vergeben wird.
10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass bei der Portobeantragung (1)
der Einlieferort mitgeteilt wird, der dann in die
Datenbasis (3) mit aufgenommen wird und dass die Sendung (16)
nur verteilt und zugestellt wird, wenn auf der Basis
einer Suche in der Datenbasis (3) festgestellt wird, dass
der Einlieferort zum Einzugsbereich des Verteilzentrums
gehört, in dem die Frankier-Nr. auf der Sendung (16)
gelesen wurde.
11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass bei der Portobeantragung (1)
die Empfängeradresse oder Teile davon mitgeteilt wird,
die dann in die Datenbasis (3) mit aufgenommen wird und
dass die Sendung (16) nur verteilt und zugestellt wird,
wenn auf der Basis einer Suche in der Datenbasis (3)
festgestellt wurde, dass die Empfängeradresse oder die
entsprechenden Teile auf der gelesenen Sendung (16) mit
der bei der Portobeantragung mitgeteilten
Empfängeradresse oder deren Teile übereinstimmt.
12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zeile mit der Frankier-Nr.
auf der Sendung mit einem aufgebrachten Sonderzeichen
gekennzeichnet wird.
13. Verfahren nach Anspruch 10 und 11, dadurch
gekennzeichnet, dass die im Portoantrag
mitgeteilten Einlieferorte und Empfängeradressen für eine
Versandoptimierung genutzt werden.
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