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DE102007034948A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Überwachen des Transports mehrerer Gegenstände - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Überwachen des Transports mehrerer Gegenstände Download PDF

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DE102007034948A1
DE102007034948A1 DE102007034948A DE102007034948A DE102007034948A1 DE 102007034948 A1 DE102007034948 A1 DE 102007034948A1 DE 102007034948 A DE102007034948 A DE 102007034948A DE 102007034948 A DE102007034948 A DE 102007034948A DE 102007034948 A1 DE102007034948 A1 DE 102007034948A1
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Germany
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sorting
sorting system
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Withdrawn
Application number
DE102007034948A
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English (en)
Inventor
Thomas Dr. Bayer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
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Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
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Priority to EP08104862A priority patent/EP2023299A1/de
Priority to US12/180,876 priority patent/US20090028383A1/en
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Überwachen des Transports mehrerer Gegenstände, insbesondere von Postsendungen. Jeder Gegenstand ist mit jeweils einer Kennzeichnung einer Zieladresse versehen. Jeder Gegenstand durchläuft mindestens einmal eine Sortieranlage. Diese Sortieranlage erzeugt jeweils ein Abbild des Gegenstands. Durch Auswertung des Abbilds erkennt die Sortieranlage die Zieladresse des Gegenstands. Jeder Gegenstand wird zur erkannten Zieladresse transportiert. Die Sortieranlage untersucht jeden Gegenstand, der die Sortieranlage innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums durchlaufen hat, daraufhin, ob der Gegenstand mindestens eine vorgegebene optisch erfassbare Eigenschaft aufweist oder nicht. Hierfür wertet die Sortieranlage dasjenige Abbild aus, das die Sortieranlage vom Gegenstand erzeugt hat. Die Sortieranlage ist mit einer Datenbank verbunden. Die Sortieranlage speichert ein Abbild eines Gegenstands dann und nur dann in der Datenbank ab, wenn der Gegenstand die Eigenschaft aufweist. Die in der Datenbank abgespeicherten Abbilder werden nach einem vorgegebenen Auswerte-Kriterium ausgewertet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Überwachen des Transports mehrerer Gegenstände, insbesondere von Postsendungen.
  • Aus EP 1345181 A2 sind ein Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 13 bekannt. Die Gegenstände sind dort Postsendungen, die mit jeweils einer Zustelladresse versehen sind. Eine Sortieranlage erzeugt ein Abbild jeder Postsendung und speichert dieses in einer Datenbank ab. Anschließend werden die abgespeicherten Abbilder nach vorgegebenen Kriterien durchsucht, um bestimmte Abbilder zu ermitteln. Für die dergestalt ermittelten Abbilder werden Auswertungen durchgeführt.
  • Dieses Verfahren hat den Nachteil, dass sehr große Datenmengen zu verarbeiten sind. In Deutschland werden pro Tag mehrere Dutzend Millionen Postsendungen befördert. Um ein einziges Abbild einer Postsendung zu untersuchen, wird oft eine Sekunde Rechenzeit benötigt. Das aus EP 1345181 A2 bekannte Verfahren benötigt also u. U. viel Rechenzeit.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 13 bereitzustellen, die auch bei sehr vielen zu transportierenden Gegenständen noch handhabbar ist.
  • Die Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 13 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen werden in den Unteransprüchen angegeben.
  • Durch das Verfahren wird der Transport von mehreren Gegenständen überwacht. Jeder Gegenstand ist mit jeweils einer Kennzeichnung einer Zieladresse versehen.
  • Jeder Gegenstand durchläuft mindestens einmal eine Sortieranlage. Diese Sortieranlage erzeugt jeweils ein Abbild des Gegenstands. Durch Auswertung des Abbilds erkennt die Sortieranlage die Zieladresse des Gegenstands. Jeder Gegenstand wird zur erkannten Zieladresse transportiert.
  • Die Sortieranlage untersucht jeden Gegenstand, der die Sortieranlage innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums durchlaufen hat, daraufhin, ob der Gegenstand mindestens eine vorgegebene optisch erfassbare Eigenschaft aufweist oder nicht. Hierfür wertet die Sortieranlage dasjenige Abbild aus, das die Sortieranlage vom Gegenstand erzeugt hat.
  • Die Sortieranlage ist mit einer Datenbank verbunden. Die Sortieranlage speichert ein Abbild eines Gegenstands dann und nur dann in der Datenbank ab, wenn der Gegenstand die Eigenschaft aufweist. Die in der Datenbank abgespeicherten Abbilder werden nach einem vorgegebenen Auswerte-Kriterium ausgewertet.
  • Erfindungsgemäß werden nur Abbilder solcher Gegenstände abgespeichert, die eine bestimmte Eigenschaft aufweisen. Dadurch wird erreicht, dass nur die interessierenden Abbilder abgespeichert werden, anstelle zunächst alle Abbilder abzuspeichern und dann nachträglich die interessanten herauszusuchen.
  • Das Verfahren lässt sich vollständig offline durchführen, ohne dass der Transport der Gegenstände beeinflusst oder beeinträchtigt wird.
  • Vorzugsweise werden parallel mehrere Auswertungen durchgeführt. Jede Auswertung sieht vor, diejenigen Abbilder von Gegenständen abzuspeichern, die jeweils eine bestimmte Eigenschaft aufweisen. Mit jedem ausgewählten Abbild wird zusätzlich eine Kennzeichnung dieser Eigenschaft abgespeichert. Dadurch lassen sich verschiedene Auswertungen voneinander unterscheiden.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben.
  • Im Ausführungsbeispiel sind die zu transportierenden und zu untersuchenden Gegenstände Postsendungen. Jede Postsendung ist mit Angaben zur Zustelladresse versehen. Die Zustelladresse legt vorzugsweise den Empfänger sowie die Straße und Hausnummer oder ein Postfach oder ein Fach in einer Paketfachanlage sowie einen Ort fest.
  • Der Transport wird mit Hilfe mehrerer Sortieranlagen eines Transporteurs durchgeführt. Der Transport einer Postsendung beginnt in einem Einlieferungsort, z. B. einem Postamt oder einem Briefkasten. Zunächst durchläuft die Postsendung zum ersten Mal eine Sortieranlage, nämlich diejenige, die für den Einlieferungsort zuständig ist. Die Sortieranlage erkennt die Zustelladresse und speichert diese zwischen. Der Zustelladresse ist ein Zustellgebiet zugeordnet, z. B. das Gebiet eines Zustell-Postamts. Beispielsweise druckt die Sortieranlage ein Strichmuster auf die Postsendung auf, welches die Zustelladresse codiert.
  • Für das Zustellgebiet und somit für die Zustelladresse ist ebenfalls eine Sortieranlage zuständig. Die Postsendung durchläuft diese zweite Sortieranlage. Hierbei ermittelt die zweite Sortieranlage die zwischengespeicherte Zustelladresse und veranlasst, dass die Postsendung zum Zustellgebiet transportiert wird.
  • Im Ausführungsbeispiel erzeugen sowohl die erste als auch die zweite Sortieranlage jeweils ein Abbild einer Oberfläche jeder Postsendung, die die jeweilige Sortieranlage durchläuft. Dieses Abbild enthält ein Abbild der Zustelladresse, mit der die Postsendung versehen ist. Die erste Sortieranlage weist ein Bildverarbeitungs-Steuerungssystem („image management system", IMS) auf. Dieses IMS führt folgende Schritte automatisch durch:
    • – Das IMS steuert die Bildaufnahmesysteme, z. B. Kameras, an die die Abbilder der Postsendungen erzeugen.
    • – Das IMS verteilt die erzeugten Abbilder auf die Bildauswertesysteme, die per „optical character recognition" versuchen, die jeweilige Zustelladresse automatisch zu erkennen.
    • – Das IMS stellt fest, für welche Abbilder die Bildauswertesysteme die Zustelladressen nicht automatisch erkennen konnten, und leitet diese Abbilder an Videocodierstationen weiter. An den Videocodierstationen werten Bearbeiter die Abbilder manuell aus und geben Angaben zur Zustelladresse manuell ein, z. B. über eine Tastatur und/oder per Spracheingabe.
    • – Das IMS ermittelt für jede Postsendung, welche Zustelladresse die Bildauswertesysteme oder die Videocodierstationen ermittelt haben, und übermittelt dieses Leseergebnis an die Sortieranlage.
  • Vorgegeben wird ein Auswertezeitraum. Alle Postsendungen, die innerhalb dieses Auswertezeitraum transportiert werden, sollen daraufhin untersucht werden, ob sie eine vorgegebene Eigenschaft aufweisen. Alle im Auswertezeitraum transportierten Postsendungen mit der Eigenschaft sollen ausgewertet werden.
  • Erfindungsgemäß umfasst das IMS zusätzlich einen Auswahlfilter. Auch die zweite Sortieranlage umfasst im Ausführungsbeispiel einen Auswahlfilter. Dieser Auswahlfilter ist ein Software-Modul, der vorzugsweise als „plug-in" in das IMS integriert wird. Der Auswahlfilter erhält als Eingabewert jeweils ein Abbild einer Postsendung. Der Auswahlfilter wendet Verfahren der Bildverarbeitung an, um festzustellen, ob die Postsendung, von dem das Abbild stammt, eine vorgegebene Eigenschaft aufweist oder nicht. Der Auswahlfilter liefert vorzugsweise eine „1", wenn die Postsendung die Eigenschaft aufweist, und eine „0", wenn die Postsendung die Eigenschaft nicht aufweist.
  • Der Auswahlfilter greift nicht in die oben dargelegte Verarbeitung der Abbilder ein, die das gerade beschriebene IMS durchführt. Dadurch beeinträchtigt der Auswahlfilter nicht die Arbeit des IMS und die der Bildaufnahmesysteme, Bildauswertesysteme und Videocodierstationen.
  • Verfahren der Bildverarbeitung und der automatischen Erkennung von Mustern in rechnerverfügbaren Abbildern sind z. B. aus folgenden Druckschriften bekannt:
    • H. Niemann: „Klassifikation von Mustern", Springer-Verlag, 1983,
    • Jürgen Schürmann: „Pattern Classification: A Unified View of Statistical and Neural Approaches", John Wiley & Sons, 1996.
  • Der gleiche Auswahlfilter wird innerhalb des Auswertezeitraums auf alle zu untersuchenden Abbilder angewendet. Vorzugsweise wenden alle Sortieranlagen des Transporteurs den gleichen Auswahlfilter an, so dass alle Postsendungen, die mindestens eine der Sortieranlagen durchlaufen, von den gleichen Auswahlfiltern untersucht werden, egal welche Sortieranlagen sie durchlaufen. Dass verschiedene Sortieranlagen den gleichen Auswahlfilter anwenden, wird vorzugsweise dadurch erreicht, dass jeder dieser Auswahlfilter eine Kopie desselben Original-Software-Moduls ist. Möglich ist auch, dass jede Sortieranlage denselben Auswahlfilter aufweist und dieser eine Auswahlfilter auf einem Zentralrechner abgespeichert ist. Jede Sortieranlage schickt einen Aufruf an den Zentralrechner, der den Auswahlfilter aktiviert. Das Ergebnis („1” oder „0") wird an die anfragende Sortieranlage übermittelt.
  • Alle Sortieranlagen des Transporteurs sind mit einer zentralen Auswerte-Datenbank für Abbilder verbunden. Immer dann, wenn der Auswahlfilter einer Sortieranlage für ein Abbild einer Postsendung eine „1" liefert, so wird das Abbild in der zentralen Auswerte-Datenbank abgespeichert. Liefert der Auswahlfilter eine „0", so wird das Abbild nicht in der zentralen Auswerte-Datenbank abgespeichert. Die jeweilige Postsendung weist dann nicht die vorgegebene Eigenschaft auf.
  • In der Regel weist nur ein kleiner Bruchteil der Postsendungen, die im Auswertezeitraum die Sortieranlagen durchlaufen, die vorgegebene Eigenschaft auf. Daher wird auch nur ein Bruchteil aller Abbilder in der zentralen Auswerte-Datenbank abgespeichert, und nur dieser Bruchteil ist später zu analysieren.
  • Vorzugsweise wird eine Kopie des Abbilds in der zentralen Auswerte-Datenbank abgespeichert. Bevorzugt wird das Abbild in dem Datenformat abgespeichert, welches das IMS liefert, also beispielsweise JPEG, TIF oder Lauflängen-Codierung („run-length coding"). Die Abbilder können insbesondere Grautonbilder oder Farbbilder oder auch Binärbilder sein.
  • In einer Ausgestaltung werden die ausgewählten Abbilder vor dem Abspeichern komprimiert, um Speicherplatz einzusparen. Beim Komprimieren können aber Informationen verlorengehen, beispielsweise weil die komprimierten Abbilder eine geringere Auflösung als die ursprünglichen Abbilder aufweisen.
  • Ermöglicht werden soll, dass die ausgewählten Abbilder nach beliebigen Kriterien ausgewertet werden – auch nach solchen Kriterien, die erst nachträglich festgelegt werden. Daher werden bevorzugt die ausgewählten Abbilder nicht komprimiert, bevor sie in der zentralen Auswerte-Datenbank abgespeichert werden. Dadurch wird ein Verlust von Daten, Bildpunkten oder Auflösung vermieden.
  • Vorzugsweise ist der Auswahlfilter mit einer Kennung versehen. Diese Kennung beschreibt beispielsweise die Eigenschaft, auf deren Vorhandensein oder Nichtvorhandensein der Auswahlfilter ein Abbild untersucht. Ein ausgewähltes Abbild wird in der zentralen Auswerte-Datenbank gemeinsam mit einer Beschreibung abgespeichert. Diese Beschreibung umfasst die Kennung des Auswahlfilters, der das Abbild ausgewählt hat.
  • Die Kennung des Auswahlfilters wird vorzugsweise deshalb abgespeichert, weil in einer bevorzugten Ausführungsform mehrere Auswahlfilter parallel durchgeführt werden. Dies wird für den Fall von zwei Auswahlfiltern AF-1 und AF-2 beschrieben.
  • Der Auswahlfilter AF-1 untersucht ein Abbild einer Postsendung daraufhin, ob die Postsendung eine vorgegebene Eigenschaft E-1 aufweist oder nicht. Der Auswahlfilter AF-2 untersucht ein Abbild einer Postsendung daraufhin, ob die Postsendung eine vorgegebene Eigenschaft E-2 aufweist oder nicht. Der Auswahlfilter AF-1 wird in einem vorgegebenen Auswertezeitraum AZ-1 eingesetzt, der Auswahlfilter AF-2 in einem vorgegebenen Auswertezeitraum AZ-2. Die beiden Auswertezeiträume AZ-1 und AZ-2 überlappen sich. Weil jedes Abbild mit einer Beschreibung abgespeichert wird, welche eine Kennung des Auswahlfilters enthält, lässt sich ermitteln, welche Eigenschaft die Postsendung aufweist, von der dieses Abbild stammt, und welcher Auswahlfilter dieses Abbild ausgewählt wird. Möglich ist, dass eine Postsendung beide Eigenschaften E-1 und E-2 aufweist.
  • Vorzugsweise umfasst die Beschreibung, mit der das Abbild abgespeichert wird, zusätzlich die Zustelladresse der Postsendung – oder wenigstens den erkannten Teil der Zustelladresse, z. B. die Postleitzahl. Diese Zustelladresse wurde so wie oben beschrieben von einem Bildauswertesystem oder einer Videocodierstation ermittelt und an das IMS geliefert. Daher liegt diese Zustelladresse dann vor, wenn der Auswahlfilter das Abbild auswählt und das Abbild deshalb in der zentralen Auswerte-Datenbank abgespeichert wird.
  • Die in der zentralen Auswerte-Datenbank abgespeicherten Abbilder werden nach einem vorgegebenen Auswerte-Kriterium ausgewertet. Diese Auswertung kann zu einem beliebigen Zeitpunkt stattfinden, z. B. nach der Zustellung aller Postsendungen, von denen diese Abbilder stammen. Die Auswertung lässt sich auch schon während des Auswertezeitraums beginnen.
  • Um eine Auswertung durchzuführen, wird vorgegeben, welche Eigenschaft die zu analysierenden Postsendungen von allen anderen transportierten Postsendungen unterscheidet. Hierfür wird die Kennung dieser Eigenschaft und somit die Kennung desjenigen Auswahlfilters, der Abbilder auf das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein dieser Eigenschaft untersucht, vorgegeben.
  • Automatisch werden in der zentralen Auswerte-Datenbank alle Abbilder ausgewählt, deren Beschreibung diese Kennung enthält.
  • Vorzugsweise werden anschließend die ausgewählten Abbilder von einem Analysefilter ausgewertet. Dieser Analysefilter erhält als Eingabewert die Menge der ausgewählten Abbilder, also die Abbilder von Postsendungen mit der vorgegebenen Eigenschaft. Der Analysefilter liefert das Analyseergebnis. Beispielsweise liefert der Analysefilter mindestens eines der folgenden Ergebnisse:
    • – die Anzahl der ausgewählten Abbilder und damit die Anzahl derjenigen Postsendungen, welche die vorgegebene Eigenschaft aufweisen,
    • – ein Histogramm, das eine statistische Verteilung eines Parameters der ausgewählten Postsendungen zeigt. Dieser Parameter ist beispielsweise der jeweilige Ort oder die Postleitzahl der Zustelladresse oder der Adressat oder auch die jeweilige Transport-Laufzeit der Postsendung oder die räumliche Verteilung von Zustellpunkten in einem Gebiet.
  • Vorzugsweise gibt der Analysefilter das Analyseergebnis in Form einer XML-Datei aus. Diese Ausgestaltung bewirkt, dass das Analyseergebnis sich leicht weiter verarbeiten lässt.
  • Im Folgenden werden beispielhaft einige Anwendungen der Erfindung beschrieben.
  • In einer ersten Anwendung soll ermittelt werden, wie lange der Transport einer Postsendung durchschnittlich dauert. Hierfür wird eine Stichprobe mit z. B. 1.000 Postsendungen erzeugt und transportiert. Jede Postsendung wird in jeweils einem Postamt eingeliefert und dort mit einer Markierung versehen. Die Postsendung durchläuft so wie oben beschrieben zwei Sortieranlagen und wird von einem Zusteller zugestellt.
  • Jede Postsendung der Stichprobe wird im Einlieferungs-Postamt mit einer Markierung versehen. Diese Markierung umfasst ein optisch erfassbares Merkmal. Dieses Merkmal ist in dieser Anwendung ein zweidimensionaler Code, also ein Matrixcode. In diesem Matrixcode ist in codierter Form die Information abgespeichert, wann und in welchem Postamt diese Postsendung aufgegeben wurde. Weiterhin umfasst der Matrixcode eine Kennung für diese Postsendung. Diese Kennung unterscheidet die Postsendung von allen anderen Postsendungen der Stichprobe. Der Matrixcode ist so ausgestaltet, dass er nur auf den Postsendungen der Stichprobe aufgedruckt ist, aber nicht auf anderen Postsendungen, die der Transporteur transportiert.
  • Die Erfindung spart die Notwendigkeit ein, Postsendungen mit Kennungen zu versehen, die die Postsendung von allen anderen Postsendungen unterscheidet, die im Auswertezeitraum vom Transporteur transportiert werden sollen. Wie oben dargelegt, werden täglich in Deutschland Dutzende Millionen Postsendungen transportiert. Daher wäre eine solche Kennung sehr lang und aufwendig zu handhaben. Der Platz auf einer Postsendung könnte nicht ausreichen, um den Matrixcode aufzubringen. Die Stichprobe besteht hingegen aus z. B. 1.000 Postsendungen. Die Kennung der Postsendung braucht nur 1.000 Postsendungen zu unterscheiden, was mit einer Abfolge von vier Ziffern oder zehn Bits erreicht wird.
  • Die Eigenschaft der Postsendung ist in dieser Anwendung das Vorhandensein einer Markierung mit einem Matrixcode, der nur für die Stichprobe verwendet wird. Der Auswahlfilter untersucht, ob in einem Abbild einer Postsendung ein Abbild eines solchen Matrixcodes enthalten ist.
  • Falls der Auswahlfilter einer Sortieranlage festgestellt hat, dass ein Abbild einer Postsendung ein Abbild eines solchen Matrixcodes aufweist, so wird zusätzlich der Zeitpunkt gemessen, an dem diese Postsendung die Sortieranlage durchlaufen hat. Die Beschreibung des Abbildes, die zusammen mit dem Abbild in der zentralen Auswerte-Datenbank abgespeichert wird, umfasst neben der Kennung des Auswahlfilters zusätzlich diesen Zeitpunkt.
  • Außerdem ist jede Sortieranlage des Transporteurs mit einer Kennung versehen. Diese Kennung unterscheidet die Sortieranlage von allen anderen Sortieranlagen des Transporteurs. Die abgespeicherte Beschreibung des Abbildes umfasst zusätzlich eine Kennung derjenigen Sortieranlage, die das Abbild erzeugt hat.
  • Jede Postsendung der Stichprobe durchläuft mindestens zweimal eine Sortieranlage. Falls die Postsendung nicht zugestellt werden kann und z. B. an den Absender oder an eine sonstige vorgegebene Ersatz-Zustelladresse zurückgesendet wird, so durchläuft sie noch häufiger eine Sortieranlage. In der zentralen Auswerte-Datenbank werden von jeder Postsendung der Stichprobe daher mindestens zwei Abbilder abgespeichert.
  • Um die durchschnittliche Laufzeit von Postsendungen der Stichprobe zu ermitteln, werden zunächst alle Abbilder ausgewählt, die eine Kennung des angewendeten Auswahlfilters aufweisen. Der Analysefilter ermittelt in jedem ausgewählten Abbild den Matrixcode und decodiert ihn. Dadurch ermittelt der Analysefilter
    • – die Kennung der Postsendung, die diese Postsendung von allen anderen Postsendungen der Stichprobe unterscheidet,
    • – in welchem Postamt diese Postsendung eingeliefert wurde und
    • – den Zeitpunkt, zu dem diese Postsendung in diesem Postamt eingeliefert wurde.
  • Der abgespeicherten Beschreibung des Abbildes entnimmt der Analysefilter automatisch, zu welchem Zeitpunkt die Postsendung diejenige Sortieranlage durchlaufen hat, die dieses Abbild erzeugt hat. Mit den gerade dargelegten Angaben lässt sich der Weg der Postsendung bis zur Zustelladresse nachvollziehen.
  • Für jede Postsendung der Stichprobe liegen dem Analysefilter danach mindestens drei Zeitpunkte vor:
    • – der Zeitpunkt, an dem diese Postsendung in diesem Postamt eingeliefert wurde,
    • – der Zeitpunkt, an dem diese Postsendung zum ersten Mal eine Sortieranlage durchlaufen hat, und
    • – der Zeitpunkt, an dem diese Postsendung zum zweiten Mal eine Sortieranlage durchlaufen hat.
  • Der Analysefilter erzeugt aus diesen Informationen eine statistische Aussage über die Transport-Laufzeiten. Beispielsweise generiert der Analysefilter zwei Histogramme, die die statistische Verteilung folgender beiden Parameter zeigen:
    • – die Zeitspanne zwischen der Einlieferung einer Postsendung und dem Zeitpunkt, an dem diese Postsendung zum ersten Mal eine Sortieranlage durchlaufen hat, und
    • – die Zeitspanne zwischen der Einlieferung einer Postsendung und dem Zeitpunkt, an dem diese Postsendung zum zweiten Mal eine Sortieranlage durchlaufen hat.
  • In einer Ausgestaltung werden zusätzlich statistische Auswertungen für diejenigen Postsendungen gemacht, die an bestimmten vorausgewählten Postämtern eingeliefert wurden oder die bestimmte Sortieranlagen durchlaufen haben.
  • In einer zweiten Anwendung soll festgestellt werden, an welche Adressaten ein bestimmter Absender X innerhalb eines vorgegebenen Auswertezeitraums Postsendungen versendet. Diese Auswertung wird beispielsweise zu polizeilichen Zwecken durchgeführt oder um Werbemaßnahmen initiieren zu können. Selbstverständlich sind Anforderungen aus gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz zu beachten.
  • In dieser zweiten Anwendung ist die Eigenschaft einer Postsendung das Merkmal, dass die Postsendung vom Absender X stammt. Der Absender versieht die Postsendungen, die er versendet, mit Absenderangaben, z. B. mit einem bestimmten Logo und/oder einem bestimmten Schriftzug und/oder mit seiner eigenen Adresse. Der Auswahlfilter ermittelt, ob in einem Ab bild einer Postsendung dieses Logo/dieser Schriftzug/die Adresse von X auftritt. Falls dies der Fall ist, so liefert der Auswahlfilter eine „1", ansonsten eine „0".
  • Jedes Abbild einer Postsendung vom Absender X wird zusammen mit einer Beschreibung in der zentralen Auswerte-Datenbank abgespeichert. Diese Beschreibung umfasst die Zustelladresse, die diejenige Sortieranlage erkannt hat, durch welche die Postsendung zum ersten Mal läuft. In der Auswertung „sammelt" der Analysefilter diese Zustelladressen. Er generiert beispielsweise statistische Aussagen über Parameter dieser Zustelladressen, z. B. den Zustell-Ort.
  • In einer dritten Anwendung soll überprüft werden, ob ein Großkunde G des Transporteurs den Transport von Postsendungen korrekt bezahlt hat. Der Großkunde G benutzt eine Frankiermaschine („postage meter"), der auf jede Postsendung, die G versendet, einen Freimachungsvermerk aufdruckt. Dieser Freimachungsvermerk tritt an die Stelle einer Briefmarke. Die Frankiermaschine registriert, wie viele Postsendungen von G die Frankiermaschine bedruckt hat. Der Großkunde G bezahlt an den Transporteur.
  • Die Frankiermaschine ist durch eine Kennung, z. B. durch eine vierstellige Nummer, gekennzeichnet. Diese Kennung unterscheidet die Frankiermaschine von allen anderen Frankiermaschinen, die beim Transporteur registriert sind.
  • Der Transporteur will überprüfen, ob die Angaben über die Freimachungsvermerke, die die Frankiermaschine an den Transporteur übermittelt und für die der Großkunde bezahlt, mit dem Beförderungsentgelt, das für die Postsendungen zu zahlen ist, die tatsächlich von dieser Frankiermaschine frankiert wurden. Insbesondere soll überprüft werden, ob der Großkunde korrekt bezahlt, ob Manipulationsversuche vorliegen oder ob ein Dritter unbefugterweise die Kennung der Frankiermaschine für eigene Postsendungen verwendet.
  • Als Eigenschaft einer Postsendung wird das Vorhandensein eines Freimachungsvermerks mit dieser Kennung der Frankierma schine von G verwendet. In dieser Anwendung wird von jeder Postsendung, die G versendet, lediglich ein einziges Abbild benötigt. Vorzugsweise erzeugt diejenige Sortieranlage, die die Zustelladresse auf einer Postsendung von G erkennt, zusätzlich das Abbild dieser Postsendung und speichert es in der zentralen Auswerte-Datenbank ab.
  • Der Auswahlfilter dieser Sortieranlage untersucht, ob das Abbild einer Postsendung ein Abbild eines Freimachungsvermerks (und nicht z. B. ein Abbild einer Briefmarke) enthält und ob in diesem Abbild des Freimachungsvermerks die vorgegebene Kennung der Frankiermaschine von G enthalten ist.
  • Bei der Analyse zählt der Analysefilter im einfachsten Fall, wie viele Postsendungen der Auswahlfilter ausgewählt hat. Diese gemessene Anzahl wird mit Angaben des Großkunden verglichen.
  • In einer Fortbildung dieser dritten Anwendung wird zusätzlich das Soll-Beförderungsentgelt für jede Postsendung vom Großkunden G ermittelt. Diejenige Sortieranlage, die die Zustelladresse einer Postsendung von G ermittelt, misst zusätzlich diejenigen Parameter, die in die Festlegung des Beförderungsentgelts einfließen. In der Regel sind dies die Abmessung und/oder das Gewicht der Postsendung. Auch die Häufigkeit von Zustellregionen kann das jeweilige Beförderungsentgelt beeinflussen. Die Beschreibung, die die Sortieranlage zusammen mit dem Abbild einer Postsendung von G in der zentralen Auswerte-Datenbank abspeichert, umfasst zusätzlich diese gemessenen Parameter der Postsendung.
  • Der Analysefilter liest aus der zentralen Auswerte-Datenbank die Beschreibung mit den gemessenen Parametern ein. Er berechnet mit Hilfe dieser Parameter das Soll-Beförderungsentgelt jeder Postsendung, die G im Auswertezeitraum vom Transporteur hat transportieren lassen. Hieraus berechnet der Analysefilter ein Gesamt-Soll-Beförderungsentgelt für alle Postsendungen, die G im Auswertezeitraum vom Transporteur hat transportieren lassen. Dieses Gesamt-Soll-Beförderungsentgelt wird mit dem Beförderungsentgelt, das G tatsächlich für die Frankiermaschine im Auswertezeitraum bezahlt hat, verglichen. Hat G zu wenig bezahlt, so kann der Transporteur die Differenz nachweisen. Als zusätzlichen Nachweis kann der Transporteur die abgespeicherten Abbilder sowie die gemessenen Parameter aller Postsendungen von G verwenden. Mit diesen Informationen vermag der Transporteur nachzuweisen, welches Gesamt-Soll-Beförderungsentgelt G hätte bezahlen müssen. Insbesondere fällt mit Hilfe der Abbilder die Prüfung leichter, ob G selber manipuliert hat oder ein Dritter missbräuchlich die Kennung der Frankiermaschine von G verwendet hat.
  • In einer vierten Anwendung sind die Gegenstände Gepäckstücke, die Objekte von Fluggästen enthalten. Die Sortieranlage hat die Form einer Gepäckförderanlage auf einem Flughafen. Diese Gepäckförderanlage umfasst ein Lesegerät, das die Gepäckstücke durchleuchtet, um in den Gepäckstücken Objekte zu entdecken, die überhaupt nicht oder wenigstens nicht im Handgepäck transportiert werden dürfen. Das Lesegerät erzeugt ein Abbild von den Objekten in einem Gepäckstück. Sicherheitskräfte untersuchen diese Abbilder visuell.
  • Die Eigenschaft eines Gepäckstücks ist das Vorhandensein von Objekten bestimmter Arten im Gepäckstück. Objekte dieser Arten lassen sich automatisch im Abbild erkennen. Beispielsweise sollen alle Gepäckstücke ausgewählt werden, in denen mindestens eine Waffe transportiert werden soll oder eine Flasche mit einer Flüssigkeit.
  • Der Auswahlfilter untersucht jedes Abbild eines Gepäckstücks daraufhin, ob es die Umrisslinie eines Objekts einer gesuchten Art enthält, z. B. die Umrisslinie einer Waffe oder einer Flasche.
  • Bei der Auswertung zählt der Analysefilter beispielsweise gezählt, wie viele derartige Gepäckstücke der Auswahlfilter entdeckt hat. Diese Anzahl wird mit den Ergebnissen verglichen, welche die Überprüfung der Gepäckstücke durch die Sicherheitskräfte erbrachte. Der Analysefilter ermittelt zusätzlich Parameter von Objekten der gesuchten Arten. Beispielsweise ermittelt er näherungsweise, wie viel Flüssigkeit in einer Flasche in einem Gepäckstück enthalten war. Hierzu wertet er die Umrisslinie einer Flasche im Abbild des Gepäckstücks aus.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1345181 A2 [0002, 0003]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - H. Niemann: „Klassifikation von Mustern", Springer-Verlag, 1983 [0021]
    • - Jürgen Schürmann: „Pattern Classification: A Unified View of Statistical and Neural Approaches", John Wiley & Sons, 1996 [0021]

Claims (16)

  1. Verfahren zum Überwachen des Transports mehrerer Gegenstände, wobei jeder Gegenstand mit jeweils einer Kennzeichnung einer Zieladresse versehen ist und das Verfahren die Schritte umfasst, dass – jeder Gegenstand mindestens einmal eine Sortieranlage durchläuft, – die Sortieranlage jeweils ein Abbild des Gegenstands erzeugt, – die Sortieranlage die Zieladresse des Gegenstands durch Auswertung des Abbilds erkennt, – jeder Gegenstand zur erkannten Zieladresse transportiert wird, – die Sortieranlage erzeugte Abbilder in einer Datenbank abspeichert und – die in der Datenbank abgespeicherten Abbilder nach einem vorgegebenen Auswerte-Kriterium ausgewertet werden dadurch gekennzeichnet, dass die Sortieranlage – jeden Gegenstand durch Auswertung desjenigen Abbilds, das die Sortieranlage vom Gegenstand erzeugt hat, daraufhin untersucht, ob der Gegenstand mindestens eine vorgegebene optisch erfassbare Eigenschaft aufweist oder nicht, und – ein Abbild eines Gegenstands dann und nur dann in der Datenbank abspeichert, wenn der Gegenstand die Eigenschaft aufweist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sortieranlage – jeden Gegenstand durch Auswertung seines Abbilds zusätzlich daraufhin untersucht, ob der Gegenstand mindestens eine weitere vorgegebene optisch erfassbare Eigenschaft aufweist oder nicht, – ein Abbild dann und nur dann in der Datenbank abspeichert, wenn der Gegenstand mindestens eine der beiden vorgegebenen Eigenschaften aufweist.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sortieranlage zusammen mit dem Abbild jeweils eine Kennzeichnung für jede vorgegebene Eigenschaft abspeichert, die der Gegenstand aufweist.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Gegenstand mindestens eine von mehreren Sortieranlagen, die zum Transport der Gegenstände verwendet werden, durchläuft, die Datenbank mit jeder dieser Sortieranlagen verbunden ist und jede Sortieranlage – jeden Gegenstand, der diese Sortieranlage durchläuft, daraufhin untersucht, ob der Gegenstand die Eigenschaft aufweist oder nicht, und – das Abbild eines Gegenstands, der die Eigenschaft aufweist, in der Datenbank abspeichert.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass jede Sortieranlage – mit einer rechnerverfügbaren Kennung versehen ist und – das Abbild eines Gegenstands gemeinsam mit ihrer eigenen Kennung in der Datenbank abspeichert.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der Gegenstände zu Beginn seines Transports mit einer Markierung versehen wird, wobei diese Markierung mindestens ein optisch erfassbares Merkmal aufweist, und als Eigenschaft jedes Gegenstands das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Markierung mit dem optisch erfassbaren Merkmal verwendet wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Zeitpunkt, an dem der mindestens eine Gegenstand mit der Markierung versehen wird, gemessen wird, das optisch erfassbare Merkmal der Markierung eine Kennzeichnung dieses Zeitpunkts ist, die Sortieranlage – den jeweiligen Zeitpunkt, an dem ein Gegenstand, der eine Markierung mit einer Zeitpunkt-Kennzeichnung aufweist, die Sortieranlage durchläuft, misst und – eine Kennzeichnung dieses Zeitpunkts gemeinsam mit dem Abbild des Gegenstands in der Datenbank abspeichert, und die Auswertung eines abgespeicherten Abbilds die Schritte umfasst, dass – durch Auswertung des Abbilds der Zeitpunkt, an dem der betreffende Gegenstand mit der Markierung versehen wurde, ermittelt wird und – mit dem Zeitpunkt, zu dem der Gegenstand die Sortieranlage durchlaufen hat, verglichen wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Ort, an dem der mindestens eine Gegenstand mit der Markierung versehen wird, ermittelt wird, das optisch erfassbare Merkmal der Markierung eine Kennzeichnung dieses Orts ist und die Auswertung eines abgespeicherten Abbilds den Schritt umfasst, dass durch Auswertung des Abbilds der Ort, an dem der betreffende Gegenstand mit der Markierung versehen wurde, ermittelt wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Sortieranlage zusätzlich zählt, wie viele Gegenstände die Eigenschaft aufweisen.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenstände Behälter sind, die mit jeweils mindestens einem Objekt gefüllt sind, die Sortieranlage das Abbild jedes Behälters dergestalt erzeugt, dass das Abbild jedes Objekts im Behälter darstellt, und als Eigenschaft des Gegenstands das Vorhandensein eines Objekt im Behälter, welches eine vorgegebene optisch erfassbare Eigenschaft aufweist, verwendet wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass als Eigenschaft eines Gegenstands das Vorhandensein eines vorgegebenen optisch erfassbaren Symbols auf einer Oberfläche des Gegenstands verwendet wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das vorgegebene Symbol eine vorgegebene Zeichenfolge umfasst.
  13. Vorrichtung zum Überwachen des Transports mehrerer Gegenstände, wobei jeder Gegenstand mit jeweils einer Kennzeichnung einer Zieladresse versehen ist, der Transport die Schritte umfasst, dass – jeder Gegenstand mindestens einmal eine Sortieranlage durchläuft, – die Sortieranlage jeweils ein Abbild des Gegenstands erzeugt, – die Sortieranlage die Zieladresse des Gegenstands durch Auswertung des Abbilds erkennt, – jeder Gegenstand zur erkannten Zieladresse transportiert wird, die Vorrichtung – eine mit der Sortieranlage verbundene Speichereinheit, – eine mit der Speichereinheit verbundene Datenbank und – eine mit der Datenbank verbundene Auswerteeinheit umfasst, die Speichereinheit dazu ausgestaltet ist, erzeugte Abbilder in der Datenbank abzuspeichern, und die Auswerteeinheit dazu ausgestaltet ist, die in der Datenbank abgespeicherten Abbilder nach einem vorgegebenen Auswerte-Kriterium auszuwerten, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zusätzlich eine Auswahleinheit umfasst, die – mit der Sortieranlage verbunden ist und – dazu ausgestaltet ist, jeden Gegenstand durch Auswertung desjenigen Abbilds, das die Sortieranlage vom Gegenstand erzeugt hat, daraufhin zu untersuchen, ob der Gegenstand mindestens eine vorgegebene optisch erfassbare Eigenschaft aufweist oder nicht, und die Speichereinheit dazu ausgestaltet ist, ein Abbild eines Gegenstands dann und nur dann in der Datenbank abzuspeichern, wenn der Gegenstand die Eigenschaft aufweist.
  14. Überwachungsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungsvorrichtung eine weitere Auswahleinheit umfasst, die – mit der Sortieranlage verbunden ist und – dazu ausgestaltet ist, jeden Gegenstand durch Auswertung seines Abbilds daraufhin zu untersuchen, ob der Gegenstand mindestens eine weitere vorgegebene optisch erfassbare Eigenschaft aufweist oder nicht, und – die Speichereinheit dazu ausgestaltet ist, ein Abbild eines Gegenstands dann und nur dann in der Datenbank abzuspeichern, wenn der Gegenstand mindestens eine der beiden vorgegebenen Eigenschaften aufweist.
  15. Anordnung mit – einer Sortieranlage und – einer Überwachungsvorrichtung nach Anspruch 13, die mit der Sortieranlage verbunden ist, wobei die Sortieranlage – ein Bildaufnahmesystem und – ein Bildauswertesystem umfasst die Sortieranlage dazu ausgestaltet ist, dass jeder der zu transportierenden Gegenstände die Sortieranlage durchläuft, das Bildaufnahmesystem dazu ausgestaltet ist, jeweils ein Abbild jedes Gegenstands, der die Sortieranlage durchläuft, zu erzeugen, das Bildauswertesystem dazu ausgestaltet ist, durch Auswertung des Abbilds eines Gegenstands die Zieladresse zu erkennen, mit deren Kennzeichnung dieser Gegenstand versehen ist, und die Sortieranlage dazu ausgestaltet ist, den Transport eines Gegenstands zur erkannten Zieladresse auszulösen.
  16. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungsvorrichtung mit mehreren Sortieranlagen verbunden ist,
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Families Citing this family (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US10112735B2 (en) * 2010-10-21 2018-10-30 Siemens Industry, Inc. Package unbundling system
US9044784B2 (en) 2012-01-17 2015-06-02 Lockheed Martin Corporation Remote recognition processing system and method
US8625841B2 (en) 2012-01-17 2014-01-07 Lockheed Martin Corporation Remote encoding center automation systems and methods

Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1345181A2 (de) 2002-03-11 2003-09-17 Bell & Howell Postal Systems, Inc. Verfahren und Systeme zum Erkennen von Poststücken und zum verfolgen von kategorisierten Poststücken

Family Cites Families (7)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US6064995A (en) 1997-09-05 2000-05-16 Pitney Bowes Inc. Metering incoming mail to detect fraudulent indicia
DE19947259C1 (de) * 1999-09-30 2000-09-28 Siemens Ag Verfahren und Vorrichtung zum Sortieren von Sendungen
US6778683B1 (en) * 1999-12-08 2004-08-17 Federal Express Corporation Method and apparatus for reading and decoding information
US7024019B2 (en) 2002-05-02 2006-04-04 Pitney Bowes Inc. Method and system for identifying mail pieces having similar attributes to suspected contaminated mail pieces
US7272310B2 (en) * 2003-06-24 2007-09-18 Intel Corporation Generic multi-protocol label switching (GMPLS)-based label space architecture for optical switched networks
US7079981B2 (en) 2003-09-05 2006-07-18 United States Postal Service System and method for diagnostic analysis of delivery services
US20050169224A1 (en) 2004-01-29 2005-08-04 Baker Christopher A. Method for storing mailpiece data

Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1345181A2 (de) 2002-03-11 2003-09-17 Bell & Howell Postal Systems, Inc. Verfahren und Systeme zum Erkennen von Poststücken und zum verfolgen von kategorisierten Poststücken

Non-Patent Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Title
H. Niemann: "Klassifikation von Mustern", Springer-Verlag, 1983
Jürgen Schürmann: "Pattern Classification: A Unified View of Statistical and Neural Approaches", John Wiley & Sons, 1996

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