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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Überwachen
des Transports mehrerer Gegenstände, insbesondere von Postsendungen.
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Aus
EP 1345181 A2 sind
ein Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 und
eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs
13 bekannt. Die Gegenstände sind dort Postsendungen, die
mit jeweils einer Zustelladresse versehen sind. Eine Sortieranlage
erzeugt ein Abbild jeder Postsendung und speichert dieses in einer
Datenbank ab. Anschließend werden die abgespeicherten Abbilder
nach vorgegebenen Kriterien durchsucht, um bestimmte Abbilder zu
ermitteln. Für die dergestalt ermittelten Abbilder werden
Auswertungen durchgeführt.
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Dieses
Verfahren hat den Nachteil, dass sehr große Datenmengen
zu verarbeiten sind. In Deutschland werden pro Tag mehrere Dutzend
Millionen Postsendungen befördert. Um ein einziges Abbild
einer Postsendung zu untersuchen, wird oft eine Sekunde Rechenzeit
benötigt. Das aus
EP
1345181 A2 bekannte Verfahren benötigt also u.
U. viel Rechenzeit.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Anspruchs 13 bereitzustellen, die auch bei
sehr vielen zu transportierenden Gegenständen noch handhabbar
ist.
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Die
Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs
1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 13 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen werden in den Unteransprüchen angegeben.
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Durch
das Verfahren wird der Transport von mehreren Gegenständen überwacht.
Jeder Gegenstand ist mit jeweils einer Kennzeichnung einer Zieladresse
versehen.
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Jeder
Gegenstand durchläuft mindestens einmal eine Sortieranlage.
Diese Sortieranlage erzeugt jeweils ein Abbild des Gegenstands.
Durch Auswertung des Abbilds erkennt die Sortieranlage die Zieladresse
des Gegenstands. Jeder Gegenstand wird zur erkannten Zieladresse
transportiert.
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Die
Sortieranlage untersucht jeden Gegenstand, der die Sortieranlage
innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums durchlaufen hat, daraufhin,
ob der Gegenstand mindestens eine vorgegebene optisch erfassbare
Eigenschaft aufweist oder nicht. Hierfür wertet die Sortieranlage
dasjenige Abbild aus, das die Sortieranlage vom Gegenstand erzeugt
hat.
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Die
Sortieranlage ist mit einer Datenbank verbunden. Die Sortieranlage
speichert ein Abbild eines Gegenstands dann und nur dann in der
Datenbank ab, wenn der Gegenstand die Eigenschaft aufweist. Die
in der Datenbank abgespeicherten Abbilder werden nach einem vorgegebenen
Auswerte-Kriterium ausgewertet.
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Erfindungsgemäß werden
nur Abbilder solcher Gegenstände abgespeichert, die eine
bestimmte Eigenschaft aufweisen. Dadurch wird erreicht, dass nur
die interessierenden Abbilder abgespeichert werden, anstelle zunächst
alle Abbilder abzuspeichern und dann nachträglich die interessanten herauszusuchen.
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Das
Verfahren lässt sich vollständig offline durchführen,
ohne dass der Transport der Gegenstände beeinflusst oder
beeinträchtigt wird.
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Vorzugsweise
werden parallel mehrere Auswertungen durchgeführt. Jede
Auswertung sieht vor, diejenigen Abbilder von Gegenständen
abzuspeichern, die jeweils eine bestimmte Eigenschaft aufweisen.
Mit jedem ausgewählten Abbild wird zusätzlich
eine Kennzeichnung dieser Eigenschaft abgespeichert. Dadurch lassen
sich verschiedene Auswertungen voneinander unterscheiden.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
beschrieben.
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Im
Ausführungsbeispiel sind die zu transportierenden und zu
untersuchenden Gegenstände Postsendungen. Jede Postsendung
ist mit Angaben zur Zustelladresse versehen. Die Zustelladresse
legt vorzugsweise den Empfänger sowie die Straße
und Hausnummer oder ein Postfach oder ein Fach in einer Paketfachanlage
sowie einen Ort fest.
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Der
Transport wird mit Hilfe mehrerer Sortieranlagen eines Transporteurs
durchgeführt. Der Transport einer Postsendung beginnt in
einem Einlieferungsort, z. B. einem Postamt oder einem Briefkasten.
Zunächst durchläuft die Postsendung zum ersten
Mal eine Sortieranlage, nämlich diejenige, die für den
Einlieferungsort zuständig ist. Die Sortieranlage erkennt
die Zustelladresse und speichert diese zwischen. Der Zustelladresse
ist ein Zustellgebiet zugeordnet, z. B. das Gebiet eines Zustell-Postamts.
Beispielsweise druckt die Sortieranlage ein Strichmuster auf die
Postsendung auf, welches die Zustelladresse codiert.
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Für
das Zustellgebiet und somit für die Zustelladresse ist
ebenfalls eine Sortieranlage zuständig. Die Postsendung
durchläuft diese zweite Sortieranlage. Hierbei ermittelt
die zweite Sortieranlage die zwischengespeicherte Zustelladresse
und veranlasst, dass die Postsendung zum Zustellgebiet transportiert
wird.
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Im
Ausführungsbeispiel erzeugen sowohl die erste als auch
die zweite Sortieranlage jeweils ein Abbild einer Oberfläche
jeder Postsendung, die die jeweilige Sortieranlage durchläuft.
Dieses Abbild enthält ein Abbild der Zustelladresse, mit
der die Postsendung versehen ist. Die erste Sortieranlage weist ein
Bildverarbeitungs-Steuerungssystem („image management system",
IMS) auf. Dieses IMS führt folgende Schritte automatisch
durch:
- – Das IMS steuert die Bildaufnahmesysteme,
z. B. Kameras, an die die Abbilder der Postsendungen erzeugen.
- – Das IMS verteilt die erzeugten Abbilder auf die Bildauswertesysteme,
die per „optical character recognition" versuchen, die
jeweilige Zustelladresse automatisch zu erkennen.
- – Das IMS stellt fest, für welche Abbilder
die Bildauswertesysteme die Zustelladressen nicht automatisch erkennen
konnten, und leitet diese Abbilder an Videocodierstationen weiter.
An den Videocodierstationen werten Bearbeiter die Abbilder manuell
aus und geben Angaben zur Zustelladresse manuell ein, z. B. über
eine Tastatur und/oder per Spracheingabe.
- – Das IMS ermittelt für jede Postsendung,
welche Zustelladresse die Bildauswertesysteme oder die Videocodierstationen
ermittelt haben, und übermittelt dieses Leseergebnis an
die Sortieranlage.
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Vorgegeben
wird ein Auswertezeitraum. Alle Postsendungen, die innerhalb dieses
Auswertezeitraum transportiert werden, sollen daraufhin untersucht
werden, ob sie eine vorgegebene Eigenschaft aufweisen. Alle im Auswertezeitraum
transportierten Postsendungen mit der Eigenschaft sollen ausgewertet
werden.
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Erfindungsgemäß umfasst
das IMS zusätzlich einen Auswahlfilter. Auch die zweite
Sortieranlage umfasst im Ausführungsbeispiel einen Auswahlfilter.
Dieser Auswahlfilter ist ein Software-Modul, der vorzugsweise als „plug-in"
in das IMS integriert wird. Der Auswahlfilter erhält als
Eingabewert jeweils ein Abbild einer Postsendung. Der Auswahlfilter
wendet Verfahren der Bildverarbeitung an, um festzustellen, ob die
Postsendung, von dem das Abbild stammt, eine vorgegebene Eigenschaft
aufweist oder nicht. Der Auswahlfilter liefert vorzugsweise eine „1",
wenn die Postsendung die Eigenschaft aufweist, und eine „0",
wenn die Postsendung die Eigenschaft nicht aufweist.
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Der
Auswahlfilter greift nicht in die oben dargelegte Verarbeitung der
Abbilder ein, die das gerade beschriebene IMS durchführt.
Dadurch beeinträchtigt der Auswahlfilter nicht die Arbeit
des IMS und die der Bildaufnahmesysteme, Bildauswertesysteme und
Videocodierstationen.
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Verfahren
der Bildverarbeitung und der automatischen Erkennung von Mustern
in rechnerverfügbaren Abbildern sind z. B. aus folgenden
Druckschriften bekannt:
- – H.
Niemann: „Klassifikation von Mustern", Springer-Verlag,
1983,
- – Jürgen Schürmann: „Pattern
Classification: A Unified View of Statistical and Neural Approaches",
John Wiley & Sons,
1996.
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Der
gleiche Auswahlfilter wird innerhalb des Auswertezeitraums auf alle
zu untersuchenden Abbilder angewendet. Vorzugsweise wenden alle
Sortieranlagen des Transporteurs den gleichen Auswahlfilter an,
so dass alle Postsendungen, die mindestens eine der Sortieranlagen
durchlaufen, von den gleichen Auswahlfiltern untersucht werden,
egal welche Sortieranlagen sie durchlaufen. Dass verschiedene Sortieranlagen
den gleichen Auswahlfilter anwenden, wird vorzugsweise dadurch erreicht,
dass jeder dieser Auswahlfilter eine Kopie desselben Original-Software-Moduls
ist. Möglich ist auch, dass jede Sortieranlage denselben
Auswahlfilter aufweist und dieser eine Auswahlfilter auf einem Zentralrechner
abgespeichert ist. Jede Sortieranlage schickt einen Aufruf an den
Zentralrechner, der den Auswahlfilter aktiviert. Das Ergebnis („1” oder „0")
wird an die anfragende Sortieranlage übermittelt.
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Alle
Sortieranlagen des Transporteurs sind mit einer zentralen Auswerte-Datenbank
für Abbilder verbunden. Immer dann, wenn der Auswahlfilter
einer Sortieranlage für ein Abbild einer Postsendung eine „1"
liefert, so wird das Abbild in der zentralen Auswerte-Datenbank
abgespeichert. Liefert der Auswahlfilter eine „0", so wird
das Abbild nicht in der zentralen Auswerte-Datenbank abgespeichert.
Die jeweilige Postsendung weist dann nicht die vorgegebene Eigenschaft
auf.
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In
der Regel weist nur ein kleiner Bruchteil der Postsendungen, die
im Auswertezeitraum die Sortieranlagen durchlaufen, die vorgegebene
Eigenschaft auf. Daher wird auch nur ein Bruchteil aller Abbilder
in der zentralen Auswerte-Datenbank abgespeichert, und nur dieser
Bruchteil ist später zu analysieren.
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Vorzugsweise
wird eine Kopie des Abbilds in der zentralen Auswerte-Datenbank
abgespeichert. Bevorzugt wird das Abbild in dem Datenformat abgespeichert,
welches das IMS liefert, also beispielsweise JPEG, TIF oder Lauflängen-Codierung („run-length
coding"). Die Abbilder können insbesondere Grautonbilder
oder Farbbilder oder auch Binärbilder sein.
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In
einer Ausgestaltung werden die ausgewählten Abbilder vor
dem Abspeichern komprimiert, um Speicherplatz einzusparen. Beim
Komprimieren können aber Informationen verlorengehen, beispielsweise
weil die komprimierten Abbilder eine geringere Auflösung
als die ursprünglichen Abbilder aufweisen.
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Ermöglicht
werden soll, dass die ausgewählten Abbilder nach beliebigen
Kriterien ausgewertet werden – auch nach solchen Kriterien,
die erst nachträglich festgelegt werden. Daher werden bevorzugt die
ausgewählten Abbilder nicht komprimiert, bevor sie in der
zentralen Auswerte-Datenbank abgespeichert werden. Dadurch wird
ein Verlust von Daten, Bildpunkten oder Auflösung vermieden.
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Vorzugsweise
ist der Auswahlfilter mit einer Kennung versehen. Diese Kennung
beschreibt beispielsweise die Eigenschaft, auf deren Vorhandensein
oder Nichtvorhandensein der Auswahlfilter ein Abbild untersucht.
Ein ausgewähltes Abbild wird in der zentralen Auswerte-Datenbank
gemeinsam mit einer Beschreibung abgespeichert. Diese Beschreibung
umfasst die Kennung des Auswahlfilters, der das Abbild ausgewählt
hat.
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Die
Kennung des Auswahlfilters wird vorzugsweise deshalb abgespeichert,
weil in einer bevorzugten Ausführungsform mehrere Auswahlfilter parallel
durchgeführt werden. Dies wird für den Fall von
zwei Auswahlfiltern AF-1 und AF-2 beschrieben.
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Der
Auswahlfilter AF-1 untersucht ein Abbild einer Postsendung daraufhin,
ob die Postsendung eine vorgegebene Eigenschaft E-1 aufweist oder nicht.
Der Auswahlfilter AF-2 untersucht ein Abbild einer Postsendung daraufhin,
ob die Postsendung eine vorgegebene Eigenschaft E-2 aufweist oder
nicht. Der Auswahlfilter AF-1 wird in einem vorgegebenen Auswertezeitraum
AZ-1 eingesetzt, der Auswahlfilter AF-2 in einem vorgegebenen Auswertezeitraum AZ-2.
Die beiden Auswertezeiträume AZ-1 und AZ-2 überlappen
sich. Weil jedes Abbild mit einer Beschreibung abgespeichert wird,
welche eine Kennung des Auswahlfilters enthält, lässt
sich ermitteln, welche Eigenschaft die Postsendung aufweist, von der
dieses Abbild stammt, und welcher Auswahlfilter dieses Abbild ausgewählt
wird. Möglich ist, dass eine Postsendung beide Eigenschaften
E-1 und E-2 aufweist.
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Vorzugsweise
umfasst die Beschreibung, mit der das Abbild abgespeichert wird,
zusätzlich die Zustelladresse der Postsendung – oder
wenigstens den erkannten Teil der Zustelladresse, z. B. die Postleitzahl.
Diese Zustelladresse wurde so wie oben beschrieben von einem Bildauswertesystem
oder einer Videocodierstation ermittelt und an das IMS geliefert. Daher
liegt diese Zustelladresse dann vor, wenn der Auswahlfilter das
Abbild auswählt und das Abbild deshalb in der zentralen
Auswerte-Datenbank abgespeichert wird.
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Die
in der zentralen Auswerte-Datenbank abgespeicherten Abbilder werden
nach einem vorgegebenen Auswerte-Kriterium ausgewertet. Diese Auswertung
kann zu einem beliebigen Zeitpunkt stattfinden, z. B. nach der Zustellung
aller Postsendungen, von denen diese Abbilder stammen. Die Auswertung
lässt sich auch schon während des Auswertezeitraums
beginnen.
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Um
eine Auswertung durchzuführen, wird vorgegeben, welche
Eigenschaft die zu analysierenden Postsendungen von allen anderen
transportierten Postsendungen unterscheidet. Hierfür wird
die Kennung dieser Eigenschaft und somit die Kennung desjenigen
Auswahlfilters, der Abbilder auf das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein
dieser Eigenschaft untersucht, vorgegeben.
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Automatisch
werden in der zentralen Auswerte-Datenbank alle Abbilder ausgewählt,
deren Beschreibung diese Kennung enthält.
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Vorzugsweise
werden anschließend die ausgewählten Abbilder
von einem Analysefilter ausgewertet. Dieser Analysefilter erhält
als Eingabewert die Menge der ausgewählten Abbilder, also
die Abbilder von Postsendungen mit der vorgegebenen Eigenschaft.
Der Analysefilter liefert das Analyseergebnis. Beispielsweise liefert
der Analysefilter mindestens eines der folgenden Ergebnisse:
- – die Anzahl der ausgewählten
Abbilder und damit die Anzahl derjenigen Postsendungen, welche die vorgegebene
Eigenschaft aufweisen,
- – ein Histogramm, das eine statistische Verteilung eines
Parameters der ausgewählten Postsendungen zeigt. Dieser
Parameter ist beispielsweise der jeweilige Ort oder die Postleitzahl
der Zustelladresse oder der Adressat oder auch die jeweilige Transport-Laufzeit
der Postsendung oder die räumliche Verteilung von Zustellpunkten
in einem Gebiet.
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Vorzugsweise
gibt der Analysefilter das Analyseergebnis in Form einer XML-Datei
aus. Diese Ausgestaltung bewirkt, dass das Analyseergebnis sich
leicht weiter verarbeiten lässt.
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Im
Folgenden werden beispielhaft einige Anwendungen der Erfindung beschrieben.
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In
einer ersten Anwendung soll ermittelt werden, wie lange der Transport
einer Postsendung durchschnittlich dauert. Hierfür wird
eine Stichprobe mit z. B. 1.000 Postsendungen erzeugt und transportiert.
Jede Postsendung wird in jeweils einem Postamt eingeliefert und
dort mit einer Markierung versehen. Die Postsendung durchläuft
so wie oben beschrieben zwei Sortieranlagen und wird von einem Zusteller
zugestellt.
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Jede
Postsendung der Stichprobe wird im Einlieferungs-Postamt mit einer
Markierung versehen. Diese Markierung umfasst ein optisch erfassbares
Merkmal. Dieses Merkmal ist in dieser Anwendung ein zweidimensionaler
Code, also ein Matrixcode. In diesem Matrixcode ist in codierter
Form die Information abgespeichert, wann und in welchem Postamt
diese Postsendung aufgegeben wurde. Weiterhin umfasst der Matrixcode
eine Kennung für diese Postsendung. Diese Kennung unterscheidet die
Postsendung von allen anderen Postsendungen der Stichprobe. Der
Matrixcode ist so ausgestaltet, dass er nur auf den Postsendungen
der Stichprobe aufgedruckt ist, aber nicht auf anderen Postsendungen,
die der Transporteur transportiert.
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Die
Erfindung spart die Notwendigkeit ein, Postsendungen mit Kennungen
zu versehen, die die Postsendung von allen anderen Postsendungen
unterscheidet, die im Auswertezeitraum vom Transporteur transportiert
werden sollen. Wie oben dargelegt, werden täglich in Deutschland
Dutzende Millionen Postsendungen transportiert. Daher wäre
eine solche Kennung sehr lang und aufwendig zu handhaben. Der Platz
auf einer Postsendung könnte nicht ausreichen, um den Matrixcode
aufzubringen. Die Stichprobe besteht hingegen aus z. B. 1.000 Postsendungen.
Die Kennung der Postsendung braucht nur 1.000 Postsendungen zu unterscheiden,
was mit einer Abfolge von vier Ziffern oder zehn Bits erreicht wird.
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Die
Eigenschaft der Postsendung ist in dieser Anwendung das Vorhandensein
einer Markierung mit einem Matrixcode, der nur für die
Stichprobe verwendet wird. Der Auswahlfilter untersucht, ob in einem
Abbild einer Postsendung ein Abbild eines solchen Matrixcodes enthalten
ist.
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Falls
der Auswahlfilter einer Sortieranlage festgestellt hat, dass ein
Abbild einer Postsendung ein Abbild eines solchen Matrixcodes aufweist,
so wird zusätzlich der Zeitpunkt gemessen, an dem diese
Postsendung die Sortieranlage durchlaufen hat. Die Beschreibung
des Abbildes, die zusammen mit dem Abbild in der zentralen Auswerte-Datenbank
abgespeichert wird, umfasst neben der Kennung des Auswahlfilters
zusätzlich diesen Zeitpunkt.
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Außerdem
ist jede Sortieranlage des Transporteurs mit einer Kennung versehen.
Diese Kennung unterscheidet die Sortieranlage von allen anderen
Sortieranlagen des Transporteurs. Die abgespeicherte Beschreibung
des Abbildes umfasst zusätzlich eine Kennung derjenigen
Sortieranlage, die das Abbild erzeugt hat.
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Jede
Postsendung der Stichprobe durchläuft mindestens zweimal
eine Sortieranlage. Falls die Postsendung nicht zugestellt werden
kann und z. B. an den Absender oder an eine sonstige vorgegebene Ersatz-Zustelladresse
zurückgesendet wird, so durchläuft sie noch häufiger
eine Sortieranlage. In der zentralen Auswerte-Datenbank werden von
jeder Postsendung der Stichprobe daher mindestens zwei Abbilder
abgespeichert.
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Um
die durchschnittliche Laufzeit von Postsendungen der Stichprobe
zu ermitteln, werden zunächst alle Abbilder ausgewählt,
die eine Kennung des angewendeten Auswahlfilters aufweisen. Der Analysefilter
ermittelt in jedem ausgewählten Abbild den Matrixcode und
decodiert ihn. Dadurch ermittelt der Analysefilter
- – die Kennung der Postsendung, die diese Postsendung
von allen anderen Postsendungen der Stichprobe unterscheidet,
- – in welchem Postamt diese Postsendung eingeliefert
wurde und
- – den Zeitpunkt, zu dem diese Postsendung in diesem
Postamt eingeliefert wurde.
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Der
abgespeicherten Beschreibung des Abbildes entnimmt der Analysefilter
automatisch, zu welchem Zeitpunkt die Postsendung diejenige Sortieranlage
durchlaufen hat, die dieses Abbild erzeugt hat. Mit den gerade dargelegten
Angaben lässt sich der Weg der Postsendung bis zur Zustelladresse nachvollziehen.
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Für
jede Postsendung der Stichprobe liegen dem Analysefilter danach
mindestens drei Zeitpunkte vor:
- – der
Zeitpunkt, an dem diese Postsendung in diesem Postamt eingeliefert
wurde,
- – der Zeitpunkt, an dem diese Postsendung zum ersten
Mal eine Sortieranlage durchlaufen hat, und
- – der Zeitpunkt, an dem diese Postsendung zum zweiten
Mal eine Sortieranlage durchlaufen hat.
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Der
Analysefilter erzeugt aus diesen Informationen eine statistische
Aussage über die Transport-Laufzeiten. Beispielsweise generiert
der Analysefilter zwei Histogramme, die die statistische Verteilung
folgender beiden Parameter zeigen:
- – die
Zeitspanne zwischen der Einlieferung einer Postsendung und dem Zeitpunkt,
an dem diese Postsendung zum ersten Mal eine Sortieranlage durchlaufen
hat, und
- – die Zeitspanne zwischen der Einlieferung einer Postsendung
und dem Zeitpunkt, an dem diese Postsendung zum zweiten Mal eine
Sortieranlage durchlaufen hat.
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In
einer Ausgestaltung werden zusätzlich statistische Auswertungen
für diejenigen Postsendungen gemacht, die an bestimmten
vorausgewählten Postämtern eingeliefert wurden
oder die bestimmte Sortieranlagen durchlaufen haben.
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In
einer zweiten Anwendung soll festgestellt werden, an welche Adressaten
ein bestimmter Absender X innerhalb eines vorgegebenen Auswertezeitraums
Postsendungen versendet. Diese Auswertung wird beispielsweise zu
polizeilichen Zwecken durchgeführt oder um Werbemaßnahmen
initiieren zu können. Selbstverständlich sind
Anforderungen aus gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz zu beachten.
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In
dieser zweiten Anwendung ist die Eigenschaft einer Postsendung das
Merkmal, dass die Postsendung vom Absender X stammt. Der Absender
versieht die Postsendungen, die er versendet, mit Absenderangaben,
z. B. mit einem bestimmten Logo und/oder einem bestimmten Schriftzug
und/oder mit seiner eigenen Adresse. Der Auswahlfilter ermittelt, ob
in einem Ab bild einer Postsendung dieses Logo/dieser Schriftzug/die
Adresse von X auftritt. Falls dies der Fall ist, so liefert der
Auswahlfilter eine „1", ansonsten eine „0".
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Jedes
Abbild einer Postsendung vom Absender X wird zusammen mit einer
Beschreibung in der zentralen Auswerte-Datenbank abgespeichert.
Diese Beschreibung umfasst die Zustelladresse, die diejenige Sortieranlage
erkannt hat, durch welche die Postsendung zum ersten Mal läuft.
In der Auswertung „sammelt" der Analysefilter diese Zustelladressen.
Er generiert beispielsweise statistische Aussagen über
Parameter dieser Zustelladressen, z. B. den Zustell-Ort.
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In
einer dritten Anwendung soll überprüft werden,
ob ein Großkunde G des Transporteurs den Transport von
Postsendungen korrekt bezahlt hat. Der Großkunde G benutzt
eine Frankiermaschine („postage meter"), der auf jede Postsendung,
die G versendet, einen Freimachungsvermerk aufdruckt. Dieser Freimachungsvermerk
tritt an die Stelle einer Briefmarke. Die Frankiermaschine registriert,
wie viele Postsendungen von G die Frankiermaschine bedruckt hat.
Der Großkunde G bezahlt an den Transporteur.
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Die
Frankiermaschine ist durch eine Kennung, z. B. durch eine vierstellige
Nummer, gekennzeichnet. Diese Kennung unterscheidet die Frankiermaschine
von allen anderen Frankiermaschinen, die beim Transporteur registriert
sind.
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Der
Transporteur will überprüfen, ob die Angaben über
die Freimachungsvermerke, die die Frankiermaschine an den Transporteur übermittelt
und für die der Großkunde bezahlt, mit dem Beförderungsentgelt,
das für die Postsendungen zu zahlen ist, die tatsächlich
von dieser Frankiermaschine frankiert wurden. Insbesondere soll überprüft
werden, ob der Großkunde korrekt bezahlt, ob Manipulationsversuche
vorliegen oder ob ein Dritter unbefugterweise die Kennung der Frankiermaschine
für eigene Postsendungen verwendet.
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Als
Eigenschaft einer Postsendung wird das Vorhandensein eines Freimachungsvermerks
mit dieser Kennung der Frankierma schine von G verwendet. In dieser
Anwendung wird von jeder Postsendung, die G versendet, lediglich
ein einziges Abbild benötigt. Vorzugsweise erzeugt diejenige
Sortieranlage, die die Zustelladresse auf einer Postsendung von
G erkennt, zusätzlich das Abbild dieser Postsendung und
speichert es in der zentralen Auswerte-Datenbank ab.
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Der
Auswahlfilter dieser Sortieranlage untersucht, ob das Abbild einer
Postsendung ein Abbild eines Freimachungsvermerks (und nicht z.
B. ein Abbild einer Briefmarke) enthält und ob in diesem
Abbild des Freimachungsvermerks die vorgegebene Kennung der Frankiermaschine
von G enthalten ist.
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Bei
der Analyse zählt der Analysefilter im einfachsten Fall,
wie viele Postsendungen der Auswahlfilter ausgewählt hat.
Diese gemessene Anzahl wird mit Angaben des Großkunden
verglichen.
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In
einer Fortbildung dieser dritten Anwendung wird zusätzlich
das Soll-Beförderungsentgelt für jede Postsendung
vom Großkunden G ermittelt. Diejenige Sortieranlage, die
die Zustelladresse einer Postsendung von G ermittelt, misst zusätzlich
diejenigen Parameter, die in die Festlegung des Beförderungsentgelts
einfließen. In der Regel sind dies die Abmessung und/oder
das Gewicht der Postsendung. Auch die Häufigkeit von Zustellregionen
kann das jeweilige Beförderungsentgelt beeinflussen. Die
Beschreibung, die die Sortieranlage zusammen mit dem Abbild einer
Postsendung von G in der zentralen Auswerte-Datenbank abspeichert,
umfasst zusätzlich diese gemessenen Parameter der Postsendung.
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Der
Analysefilter liest aus der zentralen Auswerte-Datenbank die Beschreibung
mit den gemessenen Parametern ein. Er berechnet mit Hilfe dieser Parameter
das Soll-Beförderungsentgelt jeder Postsendung, die G im
Auswertezeitraum vom Transporteur hat transportieren lassen. Hieraus
berechnet der Analysefilter ein Gesamt-Soll-Beförderungsentgelt für
alle Postsendungen, die G im Auswertezeitraum vom Transporteur hat
transportieren lassen. Dieses Gesamt-Soll-Beförderungsentgelt
wird mit dem Beförderungsentgelt, das G tatsächlich
für die Frankiermaschine im Auswertezeitraum bezahlt hat,
verglichen. Hat G zu wenig bezahlt, so kann der Transporteur die
Differenz nachweisen. Als zusätzlichen Nachweis kann der
Transporteur die abgespeicherten Abbilder sowie die gemessenen Parameter
aller Postsendungen von G verwenden. Mit diesen Informationen vermag
der Transporteur nachzuweisen, welches Gesamt-Soll-Beförderungsentgelt
G hätte bezahlen müssen. Insbesondere fällt
mit Hilfe der Abbilder die Prüfung leichter, ob G selber
manipuliert hat oder ein Dritter missbräuchlich die Kennung
der Frankiermaschine von G verwendet hat.
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In
einer vierten Anwendung sind die Gegenstände Gepäckstücke,
die Objekte von Fluggästen enthalten. Die Sortieranlage
hat die Form einer Gepäckförderanlage auf einem
Flughafen. Diese Gepäckförderanlage umfasst ein
Lesegerät, das die Gepäckstücke durchleuchtet,
um in den Gepäckstücken Objekte zu entdecken,
die überhaupt nicht oder wenigstens nicht im Handgepäck
transportiert werden dürfen. Das Lesegerät erzeugt
ein Abbild von den Objekten in einem Gepäckstück.
Sicherheitskräfte untersuchen diese Abbilder visuell.
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Die
Eigenschaft eines Gepäckstücks ist das Vorhandensein
von Objekten bestimmter Arten im Gepäckstück.
Objekte dieser Arten lassen sich automatisch im Abbild erkennen.
Beispielsweise sollen alle Gepäckstücke ausgewählt
werden, in denen mindestens eine Waffe transportiert werden soll
oder eine Flasche mit einer Flüssigkeit.
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Der
Auswahlfilter untersucht jedes Abbild eines Gepäckstücks
daraufhin, ob es die Umrisslinie eines Objekts einer gesuchten Art
enthält, z. B. die Umrisslinie einer Waffe oder einer Flasche.
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Bei
der Auswertung zählt der Analysefilter beispielsweise gezählt,
wie viele derartige Gepäckstücke der Auswahlfilter
entdeckt hat. Diese Anzahl wird mit den Ergebnissen verglichen,
welche die Überprüfung der Gepäckstücke
durch die Sicherheitskräfte erbrachte. Der Analysefilter
ermittelt zusätzlich Parameter von Objekten der gesuchten
Arten. Beispielsweise ermittelt er näherungsweise, wie viel
Flüssigkeit in einer Flasche in einem Gepäckstück
enthalten war. Hierzu wertet er die Umrisslinie einer Flasche im
Abbild des Gepäckstücks aus.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 1345181
A2 [0002, 0003]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - H. Niemann: „Klassifikation
von Mustern", Springer-Verlag, 1983 [0021]
- - Jürgen Schürmann: „Pattern Classification:
A Unified View of Statistical and Neural Approaches", John Wiley & Sons, 1996 [0021]