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Die
Erfindung betrifft ein Sitzmodul für einen Fahrzeugsitz
mit einem Sitzrahmen und einem an dem Sitzrahmen befestigten Polster,
einen Fahrzeugsitz mit einem Sitzmodul und ein Verfahren zum Herstellen
eines solchen Sitzmoduls.
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Kraftfahrzeugsitze
bestehen in der Regel aus einer Rückenlehne und einem Sitzkissen,
die in der Regel gelenkig zueinander gelagert sind. Das Sitzkissen
ist an der Fahrzeugstruktur befestigt, während die Rückenlehne über
eine Sitzmechanik an dem Sitzkissen befestigt ist. Fahrzeugsitze
sollen neben einer möglichst großen Bequemlichkeit
für den Sitznutzer eine ausreichende Stützfunktion
bereitstellen und ggf. passive Sicherheitseinrichtungen aufnehmen
können. Im Falle eines Unfalles muss der Kraftfahrzeugsitz
weiterhin sehr hohe Kräfte aufnehmen können, um
den Fahrzeuginsassen innerhalb des Fahrzeuges zu halten. Aus diesem
Grund sind Fahrzeugsitze mit der Fahrzeugkarosserie über
belastbare Verbindungseinrichtungen gekoppelt. Ein herkömmlicher
Fahrzeugsitz besteht dabei sowohl bei dem Sitzkissen als auch bei
der Rückenlehne aus einem Sitzrahmen, der als ein Metallprofil
ausgebildet ist und von Federn und Polstern umgeben ist. Über
diese Polsterung ist ein Sitzbezug gezogen, beispielsweise aus Leder
oder einem Stoffmaterial.
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Insbesondere
das Anpassen der Polsterung an den Sitzrahmen und das Anbringen
eines Überzuges ist mühsam, da das Polster an
den Rahmen und die in dem Rahmen gespannte Federung angepasst werden
muss. Darüber hinaus sind solche Sitzkonstruktionen schwer
und in der Herstellung aufwendig, da der Sitzrahmen aus verschiedenen
Metallprofilen, insbesondere Stahlprofilen, zusammengesetzt werden
muss.
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Ein
alternatives Sitzkonzept ist in der
DE 198 27 563 A1 beschrieben, bei dem eine
Rückenlehne eines Sitzes für ein Kraftfahrzeug
aus einer Schale mit einer Polsterauflage sowie einer flächigen
Außenschale zur Abdeckung der polsterabgewandten Rückseite
der Schale beschrieben ist. Sowohl die Schale als auch die Außenschale
sind entlang ihrer Randbereiche miteinander verbunden, wodurch eine tragende
Struktur aus mehreren Hohlprofilen gebildet wird. In die Schale
ist eine Basisbefederung in Form streifenförmiger Federelemente
sowie eine Lordosenstütze einstückig integriert.
Dieses Konzept erfordert mehrere Verfahrensschritte sowie eine neue Konstruktion
des Fahrzeugsitzes.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Sitzmodul sowie ein Verfahren
zum Herstellen eines Sitzmoduls bereitzustellen, das ein hohes Maß an
Gewichtseinsparungen realisiert und darüber hinaus Verbesserungen
hinsichtlich der passiven Sicherheit eines Fahrzeuginsassen bewirkt.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe durch ein Sitzmodul mit den Merkmalen des Anspruchs
1 sowie ein Verfahren zum Herstellen eines Sitzmoduls mit den Merkmalen
des Anspruchs 13 gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen ausgeführt.
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Das
Sitzmodul für einen Fahrzeugsitz mit einem Sitzrahmen und
an dem Sitzrahmen befestigten Einrichtungen zur Befestigung an einem
weiteren Sitzmodul oder einer Fahrzeugstruktur sieht vor, dass der
Sitzrahmen als ein formstabiles Spritzgussbauteil aus einem faserverstärkten
und/oder mit mineralischen Füllstoffen versehenen, teilkristallinen, aromatischen
Polyamid ausgebildet ist und dass der Sitzrahmen unter Ausbildung
eines Bereiches mit einer geschlossenen Oberfläche zumindest
teilweise in einer Matrix aus expandiertem Polypropylen eingebettet
ist. Auf diese Art und Weise ist es möglich, ein hohes
Gewichtseinsparungspotential zu erzielen, da der Sitzrahmen aus
einem hochfesten Werkstoff ausgebildet ist, der die mechanischen
Lasten sehr gut aufnehmen kann. Der Sitzrahmen selbst ist zumindest
teilweise in einer Matrix aus expandiertem Polypropylen eingebettet,
wodurch ein gewisses Maß an Energieabsorption sowie Isolation
zur Abschirmung des Sitzrahmens gegen Umwelteinflüsse,
wie Lösungsmittel oder Wärme, geschützt
wird. Darüber hinaus kann über die Matrix aus
expandiertem Polypropylen (EPP) eine variable Formgestaltung realisiert werden,
so dass eine geschlossene Oberfläche zumindest bereichsweise
an dem Sitzrahmen angeformt werden kann, auf der sich oder an der
sich ein Polster oder der Fahrzeuginsasse direkt abstützen kann.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Sitzrahmen einen
offenen Querschnitt aufweist, also im Querschnitt insbesondere U-förmig, H-förmig
oder T-förmig ausgebildet ist. Die Art der Profilierung
ist dabei von den zu erwartenden Belastungen abhängig,
die auf das Sitzmodul einwirken. Alternativ ist der Sitzrahmen mit
einem hohlen Querschnitt ausführbar, um Gewichtsreduzierungen
und Steifigkeitserhöhungen verwirklichen zu können.
Bei der Verarbeitung als Spritzgussteil sind hohlförmige Querschnitte
in einem Gasinnendruck-Verfahren zu verarbeiten, durch das ein gewisser
Anteil des Polyamids verloren geht.
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Der
Sitzrahmen kann umlaufend oder U-förmig ausgebildet sein,
aus Gründen der Stabilität ist ein umlaufender
Sitzrahmen vorteilhaft. Eine U-förmige Ausgestaltung kann
insbesondere bei einer Ausbildung des Sitzmoduls als eine Rückenlehne
vorgesehen sein. Der Sitzrahmen kann an die Körperkontur
des Sitznutzers angepasst sein, insbesondere zum Ausbilden eines
erhöhten Seitenhaltes in Fahrtrichtung hervorstehende Seitenwangen
aufweisen.
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Der
Sitzrahmen ist bevorzugt massiv ausgebildet, wobei unterschiedliche
Querschnitte und Querschnittsprofile innerhalb von verschiedenen
Abschnitten eines Sitzrahmens vorhanden sein können.
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Eine
erhöhte Stabilität gegen eine Verformung oder
zur Sicherung gegen eindringende Körper ist gegeben, wenn
zumindest eine Verstrebung zwischen einander gegenüberliegenden
oder aneinander angrenzenden Abschnitten des Sitzrahmens ausgebildet
ist. Die Anzahl und die Dimensionierung der Verstrebung hängt
von den zu erwartenden Belastungen sowie der Querschnittsform und
der Dicke des Sitzrahmens ab.
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An
dem Sitzrahmen selbst kann zumindest eine Aufnahmeeinrichtung für
Anbauelemente angeformt sein, beispielsweise um eine Kopfstütze
verschiebbar darauf anzubringen. Alternativ kann die Aufnahmeeinrichtung
zur Aufnahme von Armlehnen oder dergleichen ausgebildet sein.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Matrix aneinander
angrenzende oder einander gegenüberliegende Abschnitte
des Sitzrahmens miteinander verbindet, insbesondere kann der Sitzrahmen
vollständig in eine geschlossene Kontur der Matrix eingebettet
sein. Ebenfalls können Ausnehmungen innerhalb der ansonsten
geschlossenen Kontur ausgebildet sein, beispielsweise, um eine verbesserte
Belüftung und eine Verringerung des Modulgewichtes zu erreichen.
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Die
Matrix kann an die gewünschte Sitzform konturiert angepasst
sein, so dass zur Komplettierung des Sitzmoduls lediglich eine Polsterung
aufgebracht werden muss, die einen im Wesentlichen gleichbleibenden
Querschnitt bzw. eine gleichbleibende Dicke aufweist. Auf diese
Weise wird auf eine aufwendige Bearbeitung des Polsterstoffes zur
Anpassung an einen metallischen Sitzrahmen verzichtet. Die Matrix
aus EPP kann beispielsweise eine Sportsitzkontur ausgebildet werden,
die an die Kontur des Sitznutzers angepasst ist bzw. einen besseren
Seitenhalt durch einstückig angeformte Sitzwangen ausbildet.
Die in Fahrtrichtung hervorstehenden Seitenwangen müssen
nicht über separate Rahmenteile abgestützt werden,
sondern werden in dem Prozess mit ausgebildet.
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Die
Matrix aus dem EPP ist bevorzugt elastisch und energieabsorbierend
ausgebildet, um bei einem Unfall Belastungsspitzen auf den Körper
des Fahrzeuginsassen zu verringern.
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In
der Matrix können Einrichtungen zur Aufnahme von Polsterelementen
oder Befestigungseinrichtungen für einen Bezug ausgebildet
sein, so dass eine Endmontage des Sitzmoduls erleichtert und beschleunigt
wird. Ebenfalls können Aufnahmeeinrichtungen für
zusätzliche Anbauteile in der Matrix ausgebildet oder in
diese eingesetzt sein. Auch können weitere Bauteile eines
Sitzmoduls an dem Sitzrahmen befestigt und/oder in der Matrix eingebettet
sein.
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Insbesondere
ist das Sitzmodul als eine Rückenlehne oder Sitzkissen
eines Fahrzeugsitzes ausgebildet, wobei sowohl ein Vordersitz bzw.
Einzelsitz als auch eine Rücksitzbank mit den entsprechend ausgebildeten
Sitzmodulen ausgebildet werden kann. Bei einer Rückenlehne
einer Rücksitzbank kann diese klappbar ausgestaltet sein
und eine im Wesentlichen geschlossene Rückseite aufweisen,
so dass beispielsweise eine glatte Laderaumfläche bei einer
umgeklappten Rücksitzlehne realisiert werden kann.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren zum Herstellen eines
Sitzmoduls, insbesondere einer Rückenlehne oder eines Sitzkissens,
sieht vor, dass ein formstabiler Sitzrahmen in einem Spritzgussverfahren
aus einem faserverstärkten und/oder mit mineralischen Füllstoffen
versehenen, teilkristallinen, aromatischen Polyamid ausgebildet
wird und dass der Rahmen unter Ausbildung eines Bereiches mit einer geschlossenen
Oberfläche zumindest teilweise in einer Matrix aus expandiertem
Polypropylen umgeben, insbesondere umschäumt wird. Auf
diese Art und Weise der Herstellung eines Fahrzeugsitzes werden eine
Vielzahl ansonsten notwendiger Bearbeitungsschritte vermieden, insbesondere
wird die Anfertigung von einer Vielzahl an Einzelteilen, die separat gefertigt
und kontrolliert und zusammengesetzt werden müssen, vermieden.
Darüber hinaus wird die Anzahl der zu verarbeitenden Materialien
reduziert, so dass nur eine geringere Anzahl an Werkstoffen vorrätig
sein muss. Dies bedeutet eine Fertigung, die weniger ressourcenintensiv
und kostenintensiv ist, da weniger Teile verarbeitet werden und
weniger Arbeits- und Montageschritte erforderlich sind. Durch das
Umgeben oder Umschäumen des Sitzrahmens wird eine zusätzliche
Schutzfunktion für den Sitzrahmen bereitgestellt, so dass
dieser hinsichtlich thermischer, chemischer oder physikalischer
Einflüsse geschützt ist
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Der
Sitzrahmen wird bevorzugt vor dem Umschäumen aus der Form
entnommen, um eine Kontrolle an diesem sicherheitsrelevanten Bauteil
vornehmen zu können. Abschließend wird der Sitzrahmen
in die Form zur Ummantelung mit dem EPP eingelegt und zumindest
abschnittsweise vollständig umschäumt. Bevorzugt
werden nur kleine Abschnitte des Sitzrahmens, die zur Befestigung
an dem weiteren Sitzmodul oder an einer Fahrzeugstruktur vorgesehen
sind, von dem EPP nicht umgeben oder umschäumt, so dass
eine Montage von Anschlussmitteln oder eine unmittelbare Befestigung
an der Fahrzeugstruktur oder einem weiteren Sitzmodul möglich ist.
Ebenfalls ist es möglich, Anbauteile vor dem Umschäumen
an dem Sitzahmen anzuordnen und zu befestigen. Grundsätzlich
ist es vorgesehen, dass eine möglichst große,
geschlossene Fläche aus der EPP-Matrix hergestellt wird,
um eine möglichst großflächige Abstützung
des Fahrzeuginsassen auf dem EPP zu ermöglichen.
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Darüber
hinaus kann es vorgesehen sein, dass Einlegeteile, die von dem Sitzrahmen
verschieden sind, in der Matrix eingebettet werden, beispielsweise
Verstärkungen oder Anschlussmittel für weitere
Komponenten.
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Weiterhin
ist es vorgesehen und möglich, dass nach dem Umschäumen
des Sitzrahmens mit der Matrix eine Polsterschicht auf diese aufgebracht wird,
insbesondere aufgespritzt oder aufgeklebt wird. Die Polsterschicht
kann in einem weiteren Spritzgussverfahren auf die Matrix aufgebracht
werden.
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Die
Oberfläche der Matrix oder die des Polsters kann mit einem Überzug
versehen werden, um eine gewünschte Beschaffenheit der
Oberfläche zu realisieren.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin einen Fahrzeugsitz mit zumindest einem
Sitzmodul, das wie vorstehend ausgebildet oder nach einem vorstehend
beschriebenen Verfahren hergestellt wurde.
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beigefügten
Figuren näher erläutert. Es zeigen:
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1 – eine
Draufsicht auf eine asymmetrisch gestaltete, umklappbare Rücksitzlehne;
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1a – eine
Schnittdarstellung gemäß Linie A-A;
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2 – eine
Draufsicht von oben gemäß 1;
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3 – eine
Seitenansicht gemäß 1;
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4 – eine
perspektivische Darstellung gemäß 1;
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5 – eine
halbtransparente perspektivische Ansicht gemäß 1;
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6 – eine
vergrößerte Schnittdarstellung;
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7 – eine
weitere Schnittdarstellung;
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8 – eine
Darstellung eines Sitzmoduls mit verdeckten Kanten;
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9a, 9b – einen
Sitzrahmen und ein Sitzmodul in Gestalt einer Einzelsitzlehne; sowie
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10a, 10b – einen
Sitzrahmen und ein Sitzmodul in Gestalt eines Sitzkissens.
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In 1 sind
zwei Sitzmodule 1 eines Kraftfahrzeugsitzes in Gestalt
von zwei Teilen einer asymmetrisch teilbaren Rücksitzrückenlehne
dargestellt. Die Sitzmodule 1 weisen einen nur teilweise
dargestellten Rahmen 2 aus einem Spritzgussteil auf, das aus
einem faserverstärkten und/oder mit mineralischen Füllstoffen
versehenen, teilkristallinen, aromatischen Polyamid ausgebildet
ist. Bevorzugt ist ein solcher Sitzrahmen aus Polyarylamid ausgebildet, wobei
der Faseranteil, insbesondere der Glasfaseranteil variieren kann.
Der Vorteil eines solchen Sitzrahmens 2 besteht in einer
sehr hohen Steifigkeit, da der Werkstoff ein E-Modul in einem Zugversuch
bis zu 23 GPa und eine Biegefestigkeit bis zu 400 MPa aufweist.
Das Polyarylamid weist eine hohe mechanische und chemische Beständigkeit
auf und kann problemlos auch in dünnen Wandstärken
im Rahmen des Spritzgussverfahrens verarbeitet werden. Der durch
Urformen hergestellte Sitzrahmen 2 ist in einer Matrix 3 aus
expandiertem Polypropylen (EPP) eingebettet, wobei der Sitzrahmen 2 nicht
vollständig in die Matrix 3 eingebettet sein muss,
wie dies auch in der 1 gezeigt ist. In der dargestellten
Ausführungsform ist ein Rahmenteil 2 freigelegt
gezeigt, dies kann beispielsweise aus Gründen der Montage der
Rücksitzrückenlehne in der Fahrzeugkarosserie notwendig
sein. An dem Sitzrahmen 2 sind Befestigungseinrichtungen 4 zum
Anbau an die Fahrzeugstruktur sowie zum Anschließen weiterer
Sitzmodule 1 angebracht, bevorzugt in den Sitzrahmen 2 eingeformt
oder auf andere Art und Weise damit befestigt. Die Befestigungseinrichtungen 4 sind
zumindest teilweise in der Matrix 3 mit eingebettet und
dienen neben einer Befestigung an der Fahrzeugstruktur zur schwenkbaren
Lagerung aneinander bzw. an einer nicht dargestellten Fahrzeugstruktur.
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Die
Matrix 3 bildet eine im Wesentlichen geschlossene Oberfläche
um den Rahmen 2 und innerhalb des Rahmens 2 aus,
so dass eine plattenartige Struktur entsteht. Der Matrixwerkstoff
ist ein Partikelschaumstoff, der als expandiertes Polypropylen ein hohes
Energieabsorptionsvermögen aufweist und darüber
hinaus ein reversibles Verformungsverhalten bei einer großen
Flexibilität über einen weiten Temperaturbereich
aufweist. Auf diese Weise ist es möglich, eine Grundelastizität
und eine Grundverformbarkeit des Sitzmoduls 1 bereitzustellen
und gleichzeitig bei einem Unfall Belastungsspitzen in die Matrix 3 einzubringen
und über einen längeren Zeitraum zu verteilen,
um die Belastung auf den Körper des Fahrzeuginsassen zu
verringern.
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Die
Matrix 3 wird in einem Umschäumverfahren, das
sich an das Spritzgießverfahren zum Herstellen des Sitzrahmens 2 anschließt,
um den Sitzrahmen 2 herum zur Ausfüllung eines
Rahmenzwischenraumes aufgebracht, so dass zur Fertigstellung des
Sitzmoduls 1 grundsätzlich nur zwei Verfahrensschritte
notwendig sind, gegebenenfalls nach einer Kontrolle des Sitzrahmens 2 und
einer Montage der Befestigungseinrichtungen 4.
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In
der 1a ist ein Schnitt entlang der Linie A-A gemäß 1 dargestellt,
in dem zu erkennen ist, dass der Rahmen 2 als ein offenes
Profil, das abschnittsweise als ein U-Profil ausgebildet ist, vollständig
in der Matrix 3 eingebettet und von dieser umhüllt
ist. Die Umhüllung hat den zusätzlichen Vorteil,
dass der Sitzrahmen 2 durch die Matrix 3 isoliert wird
und vor chemischen, thermischen und physikalischen Beeinträchtigungen
geschützt ist. Die Matrix 3 aus EPP hat ein hohes
Formerinnerungsvermögen, so dass nach einem Stoß die
ursprüngliche Form wieder eingenommen wird. Darüber
hinaus ist der Werkstoff recyclingfähig und leicht, bei
einer ausreichenden mechanischen Steifigkeit, so dass insgesamt
für das Modul 1 ein geringes Gewicht bei einem niedrigen
Fertigungsaufwand erreicht werden kann.
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Die 2 zeigt
die Sitzmodule 1 in Draufsicht. Die entsprechenden Befestigungseinrichtungen 4 in
Gestalt von Aufnahmen für Schwenkachsen oder Rasteinrichtungen
sind ebenso zu erkennen, wie die teilweise freigelegten Rahmenabschnitte 2.
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Alternativ
zu der in der 1 dargestellten mehrteiligen,
asymmetrischen Ausgestaltung eines Sitzmoduls, bei dem noch ein
Polster sowie ein Sitzbezug aufzubringen sind, kann die Rücksitzlehne auch
einteilig oder symmetrisch klappbar ausgebildet sein. Insgesamt
bildet sich eine flächige, geschlossene Oberfläche
sowohl der Rückseite als auch der Vorderseite der Rücksitzlehne
aus, so dass einerseits ein ebener Laderaum bei einer umgeklappten Rücksitzlehne
und andererseits eine leichte Montierbarkeit von gegebenenfalls
konturierten Polsterelementen gegeben sind. Die Polsterelemente
müssen lediglich auf die im Wesentlichen glatte, geschlossene
Oberfläche aufgeklebt werden, so dass eine hohe Formgenauigkeit
aufgrund der großen Auflagefläche erzielt werden
kann. Ebenfalls ist es möglich, dass auf der gewünschten
Seite des Sitzmoduls 1 eine entsprechende Polsterschicht
aufgeschäumt bzw. aufgespritzt wird. Die glattwandige und
im Wesentlichen Ebene Ausgestaltung des Sitzmoduls 1 kann
in den 2 und 3 erkannt werden, die 4 zeigt deutlicher
die Struktur und Anordnung der Anbaueile und Befestigungseinrichtungen 4.
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In
der 5 ist in einer teiltransparenten Darstellung das
Sitzmodul 1 dargestellt. Der Sitzrahmen 2 ist
jeweils als vierseitiger Rahmen mit abgerundeten Ecken ausgebildet
und weist eine geschlossene Kontur auf. Die Ecken des im Wesentlichen viereckigen
Sitzrahmens 2 sind abgerundet. Zwischen den sich im Wesentlichen
horizontal erstreckenden Abschnitten des Sitzrahmens 2 sind
eine vertikal orientierte Verstrebung 21 sowie zwei diagonal
orientierte Verstrebungen 21 angeordnet, die einander gegenüberliegende
bzw. aneinander angrenzende Abschnitte des Sitzrahmens 2 miteinander verbinden
und so eine Steifigkeitserhöhung bewirken. Alternative
Verstrebungen, beispielsweise Horizontalverstrebungen oder kreuzweise
Verstrebungen, können ebenfalls angeordnet sein. Die Querschnitte
der Verstrebungen 21 entsprechen im Wesentlichen den Querschnitten
des umlaufenden Rahmens 2, können jedoch auch
abweichend ausgestaltet sein.
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In
den 6 und 7 sind Schnittdarstellungen
in einem vergrößerten Maßstab dargestellt,
in der 6 ist die Querschnittskontur des Sitzrahmens 2 und
die Umhüllung und Einbettung in die Matrix 3 gut
zu erkennen. Die Querschnittskontur des Sitzrahmens 2 ist
U-förmg, wobei die Schenkel des U-förmigen Profils
nicht unbedingt parallel zueinander ausgerichtet sein müssen.
An den U-förmigen Abschnitt des Sitzrahmens 2 kann
sich ein bandartiger oder flächiger Abschnitt anschließen.
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Die 7 zeigt
eine winklige Querschnittskontur, ein sogenanntes L-Profil, des
Sitzrahmens 2, der vollständig in der Matrix 3 eingebettet
ist.
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In
der 8 ist eine Variante der Ausgestaltung des Sitzmoduls 1 mit
einer Vielzahl diagonaler und vertikaler Verstrebungen 21 dargestellt.
Durch die geschlossene Oberfläche der Matrix 3,
die auch seitlich über den Sitzrahmen 2 hinausstehen
kann und eine an die Körperform angepasste Kontur aufweisen
kann, ist die Aufbringung eines Polsters gegenüber einer
herkömmlichen Sitzkonstruktion wesentlich vereinfacht.
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In
der 9a ist ein Sitzrahmen 2 für
eine Rücksitzlehne eines Fahrer- oder Beifahrersitzes gezeigt.
Eine im Wesentlichen horizontal verlaufende Querverstrebung 21 ist
zwischen den Längsabschnitten des Sitzrahmens 2 angeordnet.
Oberhalb der quer verlaufenden Abschnitte des Sitzrahmens 2 ist eine
Aufnahmeeinrichtung 5 für eine Kopfstütze
angeordnet, entlang der die Kopfstütze bzw. ein Kopfstützenpolster
verschiebbar und dadurch in der Höhe einstellbar ist.
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In
der 9b ist ein vollständig umschäumter
Sitzrahmen 2 gezeigt, bei dem die Matrix 3 konturiert
ausgebildet ist und oberhalb der Querverstrebung 21 einen
Freiraum 6 ausbildet. Die Matrix 3 bildet Seitenwangen
aus, die einen erhöhten Seitenhalt bereitstellen. Um die
Seitenwangen sowie an der Rücksitzlehne, die im Wesentlichen
geschlossenwandig ausgebildet ist, muss lediglich eine Zusatzpolsterung
und ein Sitzbezug aufgebracht werden, um das Sitzmodul 1 in
Gestalt einer Fahrersitzrückenlehne fertigzustellen.
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10a zeigt einen Sitzrahmen 2 mit einer Querverstrebung 21 für
ein Sitzkissen. 10b zeigt eine teiltransparente
Darstellung eines Sitzkissens mit einem vollständig eingebetteten
Sitzrahmen 2, der in der EPP-Matrix 3 aufgenommen
ist. Der Sitzrahmen 2 kann darüber hinaus Einlegeteile
aus Kunststoff oder anderen Materialien aufweisen, die in die Matrix 3 eingeschäumt
werden, um eine feste Zuordnung der Einlegeteile zu dem Sitzrahmen 2 zu
ermöglichen. Diese Einlegeteile können beispielsweise Sicherheitseinrichtungen
oder Verstärkungen sowie Befestigungseinrichtungen für
ein Polster oder einen Sitzbezug darstellen.
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Neben
einem reduzierten Gewicht weist das erfindungsgemäße
Sitzmodul 1 eine hohe Strukturfestigkeit bei einer elastischen
Ausbildung der Matrix 3 und eine hohe Variabilität
bei der Ausgestaltung sowohl der Kontur als auch der gesamten Form
des Sitzmoduls 1 auf. Darüber hinaus verfügt
das Material der Matrix 3 über ein hohes Energieabsorptionsvermögen
und ist widerstandsfähig gegen Umwelteinflüsse
oder Korrosion. Eine wirtschaftliche Fertigung wird aufgrund eines
geringen Organisationsaufwandes hinsichtlich der Materialien und
der Verarbeitungsschritte realisiert, da im Wesentlichen nur zwei verfahren
eingesetzt werden müssen. Dies hat einen geringeren Einsatz
an Werkzeug und Maschinen sowie Kapital zur Folge, so dass insgesamt
das Sitzmodul 1 kostengünstig gefertigt werden
kann.
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Als
Werkstoff für den Sitzrahmen wird der spritzgießfähige,
vorzugsweise faserverstärkte Polyamid-Werkstoff verwendet,
der auch unter der Bezeichnung IXEF bekannt ist.
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Neben
einer asymmetrisch geteilten Rücksitzbank kann diese auch
einteilig oder symmetrisch geteilt ausgebildet sein. Bei nicht klappbar
gestalteten Rücksitzlehnen ist eine einteilige Ausgestaltung sinnvoll,
da diese eine erhöhte Stabilität bei einem geringeren
Fertigungsaufwand aufweist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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