-
Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Bestimmung und/oder Überwachung
mindestens einer Prozessgröße. Bei
der Prozessgröße handelt
es sich beispielsweise um Füllstand,
Druck, Dichte, Viskosität,
Durchfluss oder pH-Wert eines Mediums. Das Medium ist dabei beispielsweise
eine Flüssigkeit,
ein Gas oder ein Schüttgut.
Die Prozessgröße wird
dabei beispielsweise in einem Behälter oder in einem Rohrsystem
gemessen.
-
In
der Prozessmesstechnik sind sog. Zwei-Leiter-Messgeräte bekannt,
bei welchen die Signalisierung des Messwertes und die Energieversorgung
des Messgerätes über die
gleiche Schnittstelle erfolgt. Das Messsignal wird dabei zumindest über die
Stromstärke
kodiert. Bekannt sind hier 4 bis 20 mA-Signale. Fehlerzustände des Messgerätes werden
beispielsweise dadurch angezeigt, dass der Strom einen Wert außerhalb
des Signalisierungsintervalls von 4 bis 20 mA aufweist. Vorzugsweise
liegt der Stromwert unterhalb des unteren Grenzwerts, also beispielsweise
bei 3,6 mA.
-
Eine
solche Verknüpfung
zwischen der Signalisierung des Messwertes bzw. von Fehlerzuständen und
der Energieversorgung bringt es mit sich, dass auch beim Vorliegen
des geringsten Stromwerts ein Betreiben des Messgerätes bzw.
speziell dessen Elektronik möglich
sein muss. Da die geringste Stromstärke durch Reglementierung vorgegeben
ist, wird somit für
das Messgerät
ein minimaler Spannungswert definiert, bei dessen Überschreiten
das Messgerät
erst vollständig
arbeiten kann. Dieser minimale Spannungswert bezieht sich dabei üblicherweise
auf die maximale Leistungsanforderung, die für das Messgerät vorliegen
kann, d. h. bei vollständiger
Verwendung der für
das Messgerät
vorgesehenen stromverbrauchenden Peripherie und bei der Anwendung
unter allen Bedingungen, welche sich auf den Energieverbrauch beziehen.
-
Umgekehrt
ist es für
den Anwender bzw. für den
Anwendungsfall ggf. vorteilhaft, wenn bereits eine geringere Spannung
ausreicht.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Messgerät mit einer
Elektronikeinheit vorzuschlagen, welches es erlaubt, die für die Elektronikeinheit erforderliche
minimale Spannung anwendungsabhängig
herabzusetzen.
-
Die
Erfindung löst
die Aufgabe mit einer Vorrichtung zur Bestimmung und/oder Überwachung mindestens
einer Prozessgröße, mit
mindestens einer Elektronikeinheit, welche zumindest zeitweise über mindestens
einen Strom-/Spannungseingang mit
elektrischer Energie versorgt ist, wobei für das Betreiben der Elektronikeinheit
ein minimaler Spannungswert für
eine am Strom-/Spannungseingang anliegende Spannung vorgegeben ist,
wobei mindestens ein Spannungsregler vorgesehen ist, welcher mindestens
mit einer Feedbackspannung beaufschlagt wird, und welcher in dem
Fall, dass die Feedbackspannung einen dem Spannungsregler vorgegebenen
Spannungsgrenzwert unterschreitet, welcher abhängig von dem für das Betreiben
der Elektronikeinheit vorgegebenen minimalen Spannungswert ist,
einen Shut-Down mindestens eines Teiles der Elektronikeinheit durchführt und/oder
welcher in diesem Fall das Starten mindestens eines Teiles der Elektronikeinheit
verhindert, wobei mindestens eine Schaltung vorgesehen ist, welche
die Größe der Feedbackspannung
beeinflusst, und wobei die Größe der Feedbackspannung
in Abhängigkeit
vom Energiebedarf der Elektronikeinheit einstellbar ist. In der erfindungsgemäßen Elektronikeinheit
befindet sich somit ein Spannungsregler, welcher überwacht,
ob zumindest ein Teil der Elektronikeinheit mit der erforderlichen
Spannung versorgt wird. Dafür
vergleicht der Spannungsregler eine Feedbackspannung mit einem Spannungswert,
welcher mit der für
die Elektronikeinheit als minimal vorgegebenen Spannungswert in
Beziehung steht. Unterschreitet die Feedbackspannung diesen Wert,
so führt
der Spannungsregler einen Shut-Down
aus bzw. verhindert, dass wenigstens ein Teil der Elektronikeinheit gestartet
wird. Diese Feedbackspannung wird erfindungsgemäß entsprechend dem Energiebedarf
der Elektronikeinheit eingestellt, d. h. in Abhängigkeit davon, welche Spannungen
erforderlich sind, erfährt
der Spannungsregler eine andere Feedbackspannung und führt somit beispielsweise
den Shut-Down bei
einer anderen an der Elektronikeinheit anliegenden Spannung durch als
bei der Spannung, für
die der Spannungsregler einen Vergleichswert hat. Es wird somit
der Spannungsregler mit einer solche Feedbackspannung beaufschlagt,
dass beispielsweise bei wenigern Verbrauchern der Betrieb der Elektronikeinheit
auch bei einer geringeren an der Elektronikeinheit anliegenden Spannung
stattfindet.
-
Eine
Ausgestaltung sieht vor, dass die Elektronikeinheit derartig ausgestaltet
ist, dass über
den Strom-/Spannungseingang sowohl die Energieversorgung der Elektronikeinheit
als auch die Ausgabe eines Messsignals für die Prozessgröße erfolgt.
Bei dem Messgerät
bzw. der Elektronikeinheit handelt es sich somit um ein sog. Zwei-Leiter-Gerät.
-
Eine
Ausgestaltung beinhaltet, dass mindestens eine Steuereinheit vorgesehen
ist, welche in Abhängigkeit
vom Energiebedarf der Elektronikeinheit die Feedbackspannung einstellt.
Benötigt
die Elektronikeinheit somit beispielsweise weniger Energie als dem
minimalen Spannungswert zugeordnet ist, so kann die Feedbackspannung
erhöht
werden, so dass der Spannungsregler vom Anliegen einer höheren Spannung
ausgeht und daher bereits den Betrieb zumindest eines Teiles der
Elektronikeinheit mit einer niederen effektiven Spannung zulässt bzw.
keinen Shut-Down ausführt.
Wird somit erkannt, dass eine niedrigere Spannung für das Betreiben
der Elektronikeinheit ausreicht, so wird der Spannungsregler derartig
eingestellt, dass er auch erst bei einer niedrigeren Spannung den
Shut-Down durchführt
bzw. bereits bei einer niedrigeren Spannung das Betreiben der Elektronikeinheit
zulässt.
-
Eine
Ausgestaltung sieht vor, dass die Steuereinheit derartig ausgestaltet
ist, dass die Steuereinheit in dem Fall, dass der Leistungsbedarf
der Elektronikeinheit unterhalb des Wertes liegt, welcher mit dem
vorgegebenen minimalen Spannungswert verbunden ist, die Feedbackspannung
erhöht.
Mit anderen Worten: Dem Spannungsregler wird erfindungsgemäß eine Feedbackspannung
zugeleitet, welche oberhalb der Feedbackspannung liegt, welche eigentlich
mit der an der Elektronikeinheit anliegenden Spannung assoziiert
wäre. Somit
bewirkt ein Vergleich der Feedbackspannung mit dem Wert, bei dessen
Unterschreiten der Spannungsregler einen Shut-Down ausführt bzw.
bei dessen Überschreiten zumindest
der mit dem Spannungsregler verbundene Teil der Elektronikeinheit
arbeiten darf, nicht, dass der Spannungsregler eingreift, d. h.
er reagiert erst bei einer deutlich niedrigeren Spannung als eigentlich
unter Betrachtung aller Peripheriegeräte und bei voller Anwendungsbreite
für die
Elektronikeinheit gedacht war.
-
Eine
Ausgestaltung beinhaltet, dass mindestens ein Spannungsteiler vorgesehen
ist, wobei von dem Spannungsteilerverhältnis des Spannungsteilers
die Feedbackspannung abhängt,
und wobei das Spannungsteilerverhältnis des Spannungsteilers
in Abhängigkeit
vom Energiebedarf der Elektronikeinheit einstellbar ist.
-
Eine
Ausgestaltung sieht vor, dass die Steuereinheit in Abhängigkeit
vom Energiebedarf der Elektronikeinheit das Spannungsteilerverhältnis des Spannungsteilers
einstellt.
-
Eine
Ausgestaltung beinhaltet, dass mindestens ein Verbraucher vorgesehen
ist, und dass der Verbraucher derartig ausgestaltet ist, dass der
Verbraucher sich entweder in einem aktiven oder in einem inaktiven
Zustand befindet, wobei der aktive Zustand darin besteht, dass der
Verbraucher durch die Elektronikeinheit mit elektrischer Energie
versorgt ist. Bei den Verbrauchern handelt es sich beispielsweise um
eine LED-Anzeige, um ein externes Display oder auch um die eigentliche
Sensoreinheit zur Messung bzw. Überwachung
der Prozessgröße.
-
Eine
Ausgestaltung sieht vor, dass die Steuereinheit derartig ausgestaltet
ist, dass die Steuereinheit abfragt, ob der mindestens eine Verbraucher
im aktivierten oder im inaktivierten Zustand ist.
-
Eine
Ausgestaltung beinhaltet, dass die Steuereinheit in Abhängigkeit
davon, ob der mindestens eine Verbraucher im aktivierten oder im
inaktivierten Zustand ist und/oder in Abhängigkeit von den Arbeitsbedingungen,
unter denen zumindest ein Teil der Elektronikeinheit arbeitet, die
Feedbackspannung einstellt. Ist zumindest ein Verbraucher inaktiv, d.
h. verbraucht er keine Leistung, so lässt sich die erforderliche
Spannung herabsetzen.
-
Eine
Ausgestaltung sieht vor, dass sich mindestens eine Arbeitsbedingung
auf die Temperatur bezieht, welche in zumindest einem Teil der Elektronikeinheit
herrscht.
-
Eine
Ausgestaltung beinhaltet, dass mindestens ein Temperatursensor vorgesehen
ist, dass die Steuereinheit mit dem Temperatursensor verbunden ist,
und dass die Steuereinheit ausgehend von dem Messwert des Temperatursensors
die Feedbackspannung einstellt.
-
Eine
Ausgestaltung sieht vor, dass die Steuereinheit in dem Fall, dass
der mindestens eine Verbraucher im inaktivierten Zustand ist, die
Feedbackspannung erhöht.
-
Eine
Ausgestaltung beinhaltet, dass es sich bei der Steuereinheit um
einen Mikrocontroller handelt.
-
Eine
Ausgestaltung sieht vor, dass die Steuereinheit das Spannungsteilerverhältnis des
Spannungsteilers über
einen Verstellwiderstand einstellt, welcher mit einem Port des Mikrocontrollers
verbunden ist.
-
Eine
Ausgestaltung beinhaltet, dass der mindestens eine Verbraucher über einen
Verstellwiderstand verfügt,
welcher in Abhängigkeit
davon, ob der mindestens eine Verbraucher im aktivierten oder im inaktivierten
Zustand ist, die Feedbackspannung einstellt. In dieser Ausgestaltung übernimmt
der Verbraucher selbsttätig
die Einstellung der Feedbackspannung und stellt somit selbstständig die
Spannung ein, bei welcher die Elektronikeinheit betreibbar ist.
Diese Ausgestaltung bezieht sich insbesondere auch steckbare Verbraucher
wie z. B. externe Displays, welche an die Elektronikeinheit angesteckt bzw.
von dieser abgezogen werden.
-
Eine
Ausgestaltung sieht vor, dass der Verstellwiderstand derartig ausgestaltet
ist, dass der Verstellwiderstand in dem Fall, dass der mindestens eine
Verbraucher im aktivierten Zustand ist, die Feedbackspannung herabsetzt.
-
Eine
Ausgestaltung beinhaltet, dass die Steuereinheit im Wesentlichen
direkt mit dem Strom-/Spannungseingang verbunden ist.
-
Eine
Ausgestaltung sieht vor, dass die Steuereinheit derartig ausgestaltet
ist, dass für
das Betreiben der Steuereinheit eine Spannung benötigt ist, welche
unterhalb des vorgegebenen minimalen Spannungswertes liegt.
-
Die
Erfindung wird anhand der nachfolgenden Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigt:
-
1:
Blockschaltbild der Elektronikeinheit eines erfindungsgemäßen Messgerätes in einer
ersten Variante,
-
2:
eine Erweiterung der ersten Variante der 1,
-
3:
eine zweite Variante der Elektronikeinheit,
-
4:
eine dritte Variante, und
-
5:
eine Erweiterung der dritten Variante der 4.
-
1 zeigt
eine erste Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Messgerätes. Insbesondere handelt es
sich um ein sog. 2-Leiter-Messgerät, bei welchem die Energieversorgung
des Messgerätes
und die Signalisierung der Messsignale über die gleichen zwei Leitungen
vorgenommen wird. Die Messsignale werden meist als 4 bis 20 mA-Signale übertragen,
so dass je nach Messwert dem Messgerät unterschiedliche Leistungen
zur Verfügung
stehen. Weiterhin treten meist auch Verluste durch Maßnahmen
auf, welche dem Explosionsschutz dienen. Gleichzeitig besteht jedoch
auch auf der Anwenderseite der Wunsch, möglichst geringe Spannungen
bereitstellen zu müssen.
Die Elektronikeinheit 1 des Messgerätes wird über eine – hier nicht dargestellte – externe Energieversorgung
gespeist.
-
Im
Stand der Technik ist bei 2-Leitergeräten eine minimale Stromaufnahme
unterhalb 3,6 mA für das
Gerät gefordert.
Ein solcher Strom erlaubt es, dass das Gerät in einen Alarmzustand gehen
und diesen Zustand durch einen Fehlerstrom (<= 3,6 mA) anzeigen kann. Für die Möglichkeit
eines Batteriebetriebs, zum Beispiel auch bei Wireless-Anwendungen,
werden möglichst
kleine minimale Klemmenspannungen gefordert, z. B. 10 V. Damit ergibt
sich eine maximale Leistungsaufnahme des Geräts von 36 mW, wobei oft für Maßnahmen
im Rahmen des Explosionsschutzes von dieser Leistung schon ein Gutteil
verbraucht wird. Die minimale Leistung ist dabei das Produkt aus
dem minimalen Stromverbrauch des Messgerätes bzw. speziell der Elektronikeinheit und
der am Eingang der Elektronikeinheit zur Verfügung stehenden Klemmspannung.
-
Dargestellt
sind in der 1 nur die für die Erklärung der Erfindung wesentlichen
Bestandteile, d. h. es wird nur die Elektronikeinheit 1 dargestellt. Als
Beispiele für
Verbraucher 2 sind hier beispielsweise ein Display, eine
LED-Anzeige oder
die der eigentlichen Messung dienende Sensoreinheit zu nennen.
-
Mit
Energie bzw. elektrischem Strom wird die Elektronikeinheit 1 über den
Strom-/Spannungseingang 3 von einer – hier nicht dargestellten – externen Energiequelle
versorgt. An diesem Eingang 3 fällt eine Klemmspannung Uklemme
ab. Für
die Elektronikeinheit 1 ist üblicherweise ein minimaler
Spannungswert vorgesehen, bei dessen Erreichen bzw. Überschreiten
die Elektronikeinheit 1 bzw. damit das Messgerät erst seine
Arbeit aufnimmt. Der minimale Spannungswert für die Klemmspannung Uklemme
ist dabei für
die maximale Verbrauchssituation ausgelegt, d. h. beispielsweise
für die
Anwendung im gesamten für
das Messgerät
zugelassenen Temperaturbereich und bei voller Funktionalität, d. h.
für den Fall,
dass alle Peripheriegeräte
betrieben werden.
-
Die
Erfindung baut dabei darauf, dass in dem Fall, dass die stromverbrauchende
Peripherie, d. h. dass die Verbraucher 2 nicht aktiv bzw.
abgeschaltet sind, der Stromverbrauch sinkt und dass somit bei gleich
bleibender Leistungsaufnahme die erforderliche minimale Klemmspannung
herabgesetzt werden kann.
-
Der
am Strom-/Spannungseingang 3 anliegende Strom wird über einen
Messwiderstand 9 – hier
auch gekennzeichnet durch R4 – gemessen. Hinter
dem Strom-/Spannungseingang 3 ist ein Spannungsregler 5 vorgesehen.
Ein solcher Spannungsregler 5 oder genauer eine Spannungsstabilisierungsschaltungen
steift die Versorgungsspannungen für das Gerät zur Verfügung und ist hier insbesondere
mit einem Shut-Down-Mechanismus
versehen. Der Spannungsregler 5 bewirkt, dass die Elektronikeinheit 1 beim
Unterschreiten eines vorgegebenen Spannungswertes, welcher an seinem
In-Eingang anliegt, einen Shut-Down erfährt, so dass die Vorrichtung 1 bei
einem solchen Fall des Energiemangels in einen wohldefinierten Zustand überführt wird.
Der Shut-Down-Mechanismus ist dabei beispielsweise über einen
Spannungsteiler 6 an einem Feedbackeingang des Spannungsreglers 5 realisiert. Der
Spannungsteiler 6 besteht hierbei aus zwei Feedbackwiderständen R1
und R2. Der Spannungsregler 5 wird somit an einem Eingang
mit der Feedbackspannung beaufschlagt, welche mit einem Spannungswert
verglichen wird, der mit dem für
die Elektronikeinheit 1 vorgegebenen minimalen Spannungswert
verbunden ist. Wird dieser Spannungswert unterschritten, so ist
dies damit assoziiert, dass die am Strom-/Spannungseingang 3 anliegenden Spannung
unterhalb des minimalen Spannungswerts für die Elektronikeinheit 1 liegt
und dass somit entweder der Teil der Elektronikeinheit 1,
welcher mit dem Spannungsregler 5 verbunden ist, noch nicht
arbeiten kann bzw. dass dieser Teil heruntergefahren wird, d. h.
dass sein Shut-Down ausgelöst
wird. Erfindungsgemäß wird diese
Feedbackspannung passend eingestellt.
-
Der
Ausgang („Out") des Spannungsreglers 5 ist
mit der Steuereinheit 4 verbunden, bei welcher es sich
hier beispielsweise um einen Mikroprozessor 12 handelt.
Die Steuereinheit 4 weist Kontakte zu den hier dargestellten
Verbrauchern 2 – als
Beispiel Display, LED-Anzeige oder Sensoreinheit – auf. Weiterhin
empfängt
die Steuereinheit 4 auch das Messsignal eines Temperatursensors 7,
welcher beispielsweise die Temperatur des Prozesses überwacht,
von dem wenigstens eine Prozess- oder Messgröße durch die Sensoreinheit
gemessen bzw. überwacht wird.
In der hier gezeigten Variante misst der Temperatursensor 7 die
Temperatur der Elektronikeinheit 1 der Vorrichtung.
-
Die
Steuereinheit 4 ist in der hier dargestellten Variante
derartig ausgestaltet, dass der Spannungswert, bei welchem die Steuereinheit 4 ihre Funktion
aufnehmen kann, unterhalb des für
die gesamte Elektronikeinheit 1 vorgegebenen minimalen Spannungswertes
liegt. D. h. die Steuereinheit 4 wird aktiv, bevor das
ganze Messgerät 1 in
den aktiven Zustand übergeht.
Dabei startet er in einer Initialisierungsphase, in welcher noch
keine größeren Stromverbraucher
wie Display, LED Anzeige oder Messanordnung bestromt werden. In
der Initialisierungsphase überprüft bzw.
testet die Steuereinheit 4, welche Verbraucher 2 angeschlossen
sind bzw. welche Verbraucher 2 aktiviert sind bzw. ob die
Temperatur der Elektronikeinheit 1 in einem moderaten oder
in einem kritischen Bereich liegt.
-
Die
beiden Verbraucher 2 sind hier über Schalter 10 zu-
bzw. abschaltbar. Dabei ist es auch möglich, dass die Verbraucher 2,
z. B. externe Anzeigeeinheiten zugesteckt oder abgezogen werden. Stellt
die Steuereinheit 4 innerhalb einer Initialisierungszeit
fest, dass es Verbraucher 2 gibt, welche nicht angeschlossen
bzw. nicht aktiviert sind, so wird davon ausgehend der minimale
Spannungswert, welcher für
die Elektronikeinheit 1 erforderlich ist, herabgesetzt.
Dies ist deshalb möglich,
da der minimale Spannungswert für
die Anwendung aller Verbraucher 2 ausgelegt ist. Dabei
ist die an dem Strom-/Spannungseingang 3 anliegende
Spannung möglicherweise
bereits über
den für
die Elektronikeinheit 1 spezifizierten minimalen Spannungswert
angestiegen.
-
Die
Herabsetzung der minimalen Spannung geschieht hier dadurch, dass
die Steuereinheit 4 einen Port, an welchem hier ein elektrischer
Widerstand als Verstimmungswiderstand 8 angeschlossen ist,
derartig steuert, dass über
diesen Widerstand 8 das Spannungsteilerverhältnis des
Spannungsteilers 6 derartig verstimmt wird, dass der Spannungsregler 5 eine
Spannung sieht, welche nicht mit der an dem Strom-/Spannungseingang 3 anliegenden
Spannungswert übereinstimmt.
Der Spannungsteiler 6 ist dabei mit Masse verbunden und
das Signal für
den Shut-Down-Mechanismus wird hier zwischen den beiden Widerständen R1
und R2 abgegriffen. Ebenfalls an diesem Abgreifpunkt ist der Verstimmungswiderstand 8 angebracht.
Die Steuereinheit 4 erzeugt somit eine solche Verstimmung,
dass der Spannungsregler 5 erst bei einer Spannung, welche
unterhalb des für
die Elektronikeinheit 1 spezifizierten minimalen Spannungswerts
liegt, einen Shut-Down
der Vorrichtung 1 hervorruft. Der Verstimmungswiderstand 8 an
dem einen Port des Mikrocontrollers 12 wird entweder an
Lowpegel, Highpegel oder auf IRIS (Tri-State, d. h. der Port ist
ausgeschaltet) geschaltet. Der Verstimmungswiderstand 8 wird
dabei je nach Strombedarf der Elektronikeinheit 1 durch
die Ansteuerung des Ports der Steuereinheit 4 zu- oder weggeschaltet.
-
Dabei
sind vier Konstellationen vorstellbar:
- 1. Die
Stromverbraucher sind vorhanden bzw. aktiviert. Die anliegende Klemmenspannung
liegt oberhalb des minimalen Spannungswerts. In diesem Fall beginnt
die Elektronikeinheit 1 zu arbeiten.
- 2. Die Stromverbraucher sind vorhanden bzw. aktiviert. Die anliegende
Klemmenspannung liegt unterhalb des minimalen Spannungswerts. In
diesem Fall schaltet sich die Elektronikeinheit 1 über den
Shut-Down-Mechanismus selbst ab.
- 3. Die Stromverbraucher sind nicht vorhanden bzw. nicht aktiviert.
Daher setzt die Steuereinheit 4 die Spannung herab, bei
welcher der Spannungsregler 5 den Shut-Down-Mechanismus
ausführt.
Hat gleichzeitig die anliegende Klemmenspannung den minimalen Spannungswert überschritten,
so beginnt die Elektronikeinheit 1 zu arbeiten.
- 4. Die Stromverbraucher sind nicht vorhanden bzw. nicht aktiviert.
Daher setzt die Steuereinheit 4 die Spannung herab, bei
welcher der Spannungsregler 5 den Shut-Down-Mechanismus
ausführt.
Hat gleichzeitig die anliegende Klemmenspannung den minimalen Spannungswert
nicht, aber einen reduzierten Spannungswert überschritten, so beginnt die
Elektronikeinheit 1 zu arbeiten.
-
Die
Steuereinheit 4 bekommt zudem über den Temperatursensor 7 Informationen über die
in der Elektronikeinheit 1 herrschende Temperatur. Liegt
die Temperatur innerhalb eines für
die Elektronikeinheit 1 spezifischen Temperaturbereichs,
welcher weniger Energie benötigt,
so kann davon ausgehend ebenfalls die erforderliche Spannung durch
die Steuereinheit 4 reduziert werden.
-
Die
Steuerung der erforderlichen Spannung baut somit darauf, dass die
minimale Stromaufnahme immer für
die maximale Verbrauchssituation ausgelegt ist, d. h. über den
gesamten Temperaturbereich und bei voller Funktionalität (Display,
LED-Anzeige etc.). Werden Verbraucher 2 abgeschaltet oder wie
beispielsweise im Falle eines externen Displays einfach abgezogen,
so ist es möglich,
diese Statusinformation einem Mikrocontroller 12 oder Mikroprozessor
als Steuereinheit 4 im Messgerät bzw. in der Elektronikeinheit 1 zur
Verfügung
zu stellen. Das gleiche gilt für
die momentane Umgebungstemperatur. Mit den Informationen wird dann
in der Steuereinheit 4 der aktuelle, von der Anwendung
der Verbraucher abhängige
Stromverbrauch abgeschätzt.
Von dieser Abschätzung
ausgehend wird dann der Spannungsteiler 6 derartig beeinflusst,
dass der Spannungsregler 5 sich auf eine andere, insbesondere
niedrigere Spannung als den ursprünglich für die Elektronikeinheit 1 definierten
Spannungswert einlässt.
Somit kann von der externen Energieversorgung die bereitgestellte
Klemmspannung reduziert werden und das Messgerät arbeitet weiterhin. Somit
ist eine verbraucherabhängige
minimale Klemmenspannung realisierbar, welche aktiv von einer Steuereinheit
bzw. speziell einem Mikrocontroller gesteuert wird.
-
Beim
Herunterfahren der anliegenden Klemmenspannung durch die externe
Energieversorgung entscheidet der vom Status der Verbraucher bzw.
von der herrschenden Temperatur abhängig eingestellte Schwellwert
darüber,
bei welcher Klemmenspannung der Spannungsregler 5 den Shut-Down
ausführt
und somit die Elektronikeinheit 1 und das Messgerät wieder
abschaltet.
-
Die 2 zeigt
zwei Erweiterungen der Ausgestaltung der 1, wobei
in der gestrichelten Version vorgesehen ist, dass die Steuereinheit 4 direkt mit
dem Strom-/Spannungseingang 3 verbunden ist. Dies erlaubt
es insbesondere, dass die Steuereinheit 4 bereits bei einem
niederen Wert der am Strom-/Spannungseingang 3 anliegenden
Spannung zu arbeiten beginnt. Weiterhin wird auch die Feedbackspannung,
welche dem Spannungsregler 5 für den Shut-Down-Mechanismus
zugeführt
wird, über einen
Analog/Digitalwandler 11 direkt der Steuereinheit 4 bzw.
dem Mikroprozessor oder Mikrocontroller 12 zugeführt. Dadurch
kann der oben diskutierte zweite Fall nicht eintreten und das sich
selbst Abschalten der Elektronikeinheit 1 wird verhindert.
Liegt die Spannung unterhalb des minimalen Spannungswerts, so verbleibt
die Steuereinheit 4 in der Initialisierungsphase. Erst
wenn die Klemmenspannung die obere Schwelle übersteigt, werden die Stromverbraucher 2 eingeschaltet
und die Feedbackspannung abhängig
von den angeschalteten Verbrauchern 2 eingestellt. Die
anderen Fälle
verhalten sich wie beschrieben.
-
In
der 3 ist eine weitere Ausgestaltung dargestellt,
bei welcher die Steuereinheit 4 und die hier dargestellten
zwei Stromverbraucher 2 mit unterschiedlichen Versorgungsspannungen über jeweils einzelne
Spannungsregler 5 versorgt sind. Dies erlaubt es relativ
einfach, dass die Steuereinheit 4 bereits bei einem niederen
Spannungswert zu arbeiten beginnt und dann anschließend erst
den Spannungsbedarf in Abhängigkeit
von dem Vorhanden- bzw. Aktiviertsein der Verbraucher 2 regelt.
-
4 zeigt
eine weitere Ausgestaltung, bei der die Steuereinheit 4 direkt
durch die Verbraucher 2 realisiert ist. Die Verbraucher 2 weisen
dafür jeweils einen
elektrischen Widerstand auf, welcher durch die mechanische Verbindung
der Verbraucher 2 mit der Elektronikeinheit 1,
z. B. hier durch die Schalter 10 oder durch das direkte
Anstecken bzw. durch die Aktivierung der Verbraucher 2 in
den Spannungsteiler 6 eingebracht werden. Durch die zusätzlichen
Widerstände
der Verbraucher 2 ändert
sich auch die Feedbackspannung am Spannungsregler 5. Somit
ergibt sich durch jeden Verbraucher 2 zwei Schwellenwerte für die an
dem Eingang 3 erforderliche Klemmspannung. Der Mikroprozessor 12 dient
somit nur für
die üblichen
Aufgaben innerhalb des Messgerätes.
-
Die 5 zeigte
eine weitere Ausführung der
Variante der 4. Hier ist in jedem Verbraucher 2 ein
Verstimmwiderstand 8 vorgesehen, welcher die Schwellenspannung
abhängig
von seinem jeweiligen maximalen Stromverbrauch verändert.
-
- 1
- Elektronikeinheit
- 2
- Verbraucher
- 3
- Strom-/Spannungseingang
- 4
- Steuereinheit
- 5
- Spannungsregler
- 6
- Spannungsteiler
- 7
- Temperatursensor
- 8
- Verstimmungswiderstand
- 9
- Strommesswiderstand
- 10
- Schalter
- 11
- Analog/Digitalwandler
- 12
- Mikrocontroller
- 13
- Port
des Mikrocontrollers