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DE102007046685A1 - Trainingsgerät zur Durchführung von Beugungsübungen des menschlichen Fußgelenks - Google Patents

Trainingsgerät zur Durchführung von Beugungsübungen des menschlichen Fußgelenks Download PDF

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DE102007046685A1
DE102007046685A1 DE102007046685A DE102007046685A DE102007046685A1 DE 102007046685 A1 DE102007046685 A1 DE 102007046685A1 DE 102007046685 A DE102007046685 A DE 102007046685A DE 102007046685 A DE102007046685 A DE 102007046685A DE 102007046685 A1 DE102007046685 A1 DE 102007046685A1
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Josef Theunissen
Angelika Werner-Jakobs
Ludolf Jakobs
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Abstract

Es wird ein Trainingsgerät zur Durchführung von Beugungsübungen des menschlichen Fußgelenks vorgeschlagen, welches insbesondere für den Einsatz in der Physiotherapie zur Dorsal- und Plantarextension des menschlichen Fußes geeignet ist. Das erfindungsgemäße Trainingsgerät ist mit zwei nebeneinander angeordneten und um eine im wesentlichen horizontale Achse schwenkbaren Tragteilen ausgestattet, deren Abmessungen derart gewählt sind, daß sie jeweils zur im wesentlichen vollständigen Unterstützung eines hierauf angeordneten menschlichen Fußes in der Lage sind, wobei der maximale Schwenkwinkel der Tragteile zumindest in eine, vorzugsweise in beide Richtungen in Bezug auf eine etwa horizontale Anordnung eines jeweiligen Tragteils einstellbar ist, um das Maß der Dorsal- bzw. Plantarextension an die individuellen Bedürfnisse des Benutzers anpassen zu können.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Trainingsgerät zur Durchführung von Beugungsübungen des menschlichen Fußgelenks, insbesondere für den Einsatz in der Physiotherapie.
  • Auf dem Gebiet der Physiotherapie besteht häufig ein Bedarf an einem Training der Beugung des Fußgelenks unter Anhebung der Fußspitze nach oben (Dorsalextension bzw. Dorsialflexion) und/oder unter Absenken der Fußspitze nach unten (Plantarextension bzw. Plantarflexion). Dies gilt nicht nur für Menschen mit angeborenen oder nachträglich, z. B. durch Unfälle, erworbenen Defekten des Fußgelenks bzw. der an einer Bewegung des Fußgelenks beteiligten Muskulatur, Bänder etc., sondern auch für gesunde Menschen, z. B. im Bereich des Sports, wie zum Training der Fuß- und Wadenmuskulatur. Das natürliche physiologische Bewegungsvermögen des menschlichen Sprunggelenks beträgt hierbei etwa 20° bis 30° im Falle der Dorsalextension (Anheben der Fußspitze) und etwa 40° bis 50° im Falle der Plantarextension (Absenken der Fußspitze), so daß sich eine Bewegungsamplitude von insgesamt etwa 60° bis 80° ergibt, um die der Mensch seinen Fuß um eine senkrecht durch das Fußgelenk hindurch verlaufende Achse zu verschwenken vermag.
  • Insbesondere bei der Physiotherapie ist es in der Regel erforderlich, das Maß bzw. den Winkel an Dorsial- bzw. Plantarextension an die individuellen Bedürfnisse des Patienten anzupassen, wobei der jeweilige Schwenkwinkel üblicherweise mit fortschreitender Therapie immer größer gewählt werden kann. Die Durchführung solcher Bewegungsübungen des Fußgelenks obliegt dem Physiotherapeut, welcher bei den Übungen die individuelle Belastbarkeit des Patienten berücksichtigen muß. Nachteilig hierbei ist insbesondere, daß der Patient ohne Hilfe des Physiotherapeuten nur schwerlich geeignete Übungen durchführen kann, da er selbst das Ausmaß an Dehnung bzw. Streckung des Fußgelenks schwerlich zu dosieren vermag und somit die Gefahr besteht, daß die durchgeführten Übungen für den Heilungsprozeß wenig wirksam oder diesem gar abträglich sind, wenn die beteiligten Körperteile, wie Gelenke, Muskeln, Sehnen, Bänder etc., überlastet werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, hier auf einfache und kostengünstige Abhilfe zu schaffen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einem insbesondere für den Einsatz in der Physiotherapie geeigneten Trainingsgerät zur Durchführung von Beugungsübungen des menschlichen Fußgelenks gelöst, welches mit zwei nebeneinander angeordneten und um eine im wesentlichen horizontale Achse schwenkbaren Tragteilen ausgestattet ist, deren Abmessungen derart gewählt sind, daß sie jeweils zur im wesentlichen vollständigen Unterstützung eines hierauf angeordneten menschlichen Fußes in der Lage sind, wobei der maximale Schwenkwinkel der Tragteile zumindest in eine Richtung in Bezug auf eine etwa horizontale Anordnung eines jeweiligen Tragteils einstellbar ist.
  • Das erfindungsgemäße Trainingsgerät bietet dem Benutzer auf einfache und kostengünstige Weise die Möglichkeit, Beugungsübungen seines bzw. seiner Fußgelenks bzw. Fußgelenke selbst durchzuführen, wobei er – gegebenenfalls gemäß einem von seinem Physiotherapeut erstellten Trainingsplan – den für ihn individuell zweckmäßigen maximalen Schwenkwinkel der schwenkbaren Tragteile, auf die er seinen Fuß bzw. seine Füße aufstellt, einstellen kann, so daß Überlastungen von Gelenken, Muskeln, Sehnen, Bändern etc. ebenso vermieden werden wie ein ungenügender Trainingserfolg. Die Tragteile sollten dabei derart ausgestaltet sein, daß sie den Fuß des Benutzers – vorzugsweise im wesentlichen eben oder flach – gänzlich unterstützen, wobei ihre Abmessungen z. B. im Falle eines für Erwachsene vorgesehenen Trainingsgerätes in der Größenordnung von etwa 30 cm bis etwa 40 cm in der Länge und etwa 10 cm bis etwa 20 cm in der Breite betragen können; im Falle eines speziell für Kinder vorgesehenen Trainingsgerätes können die Abmessungen der Tragteile indes selbstverständlich auch entsprechend kleiner gewählt werden. Ferner kann eine möglichst rutschfeste Ausbildung oder Beschichtung der Tragteile von Vorteil sein, indem diese zumindest oberflächig z. B. mit entsprechenden Profilierungen und/oder mit rutschfesten Materialien, wie z. B. Gummi, versehen sind.
  • Während die Tragteile grundsätzlich auch nur in eine Richtung bezüglich einer horizontalen Anordnung derselben schwenkbar sein können, um – je nach Ausrichtung des Trainingsgerätes in Bezug auf den Benutzer – eine Dorsalextension oder eine Plantarextension des Fußes durchführen zu können, sieht eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Trainingsgerätes vor, daß der maximale Schwenkwinkel der Tragteile sowohl in die eine als auch in die andere Richtung in Bezug auf eine etwa horizontale Anordnung eines jeweiligen Tragteils separat einstellbar ist, um sowohl eine Dorsalextension als auch eine Plantarextension des Fußes bei jeweils individueller Einstellung des jeweiligen Schwenkwinkels durchführen zu können, ohne daß der Benutzer seine Füße von den Tragteilen fort bewegen, das Trainingsgerät um 180° in der Ebene drehen und seine Füße erneut auf die Tragteile aufstellen muß.
  • In diesem Zusammenhang kann es ferner zweckmäßig sein, die jeweils maximal möglichen Schwenkwinkel der Tragteile in die eine und in die andere Richtung den eingangs angesprochenen anatomischen Gegebenheiten anzupassen, der maximal mögliche Schwenkwinkel der Tragteile in die eine Richtung (Plantarextension) vorzugsweise größer ist als der maximal mögliche Schwenkwinkel der Tragteile in die andere Richtung (Dorsalextension), jeweils bezogen auf eine etwa horizontale Anordnung der Tragteile. Der Schwenkwinkel der Tragteile in die eine Richtung ist folglich vorzugsweise auf einen Wert zwischen etwa 0° und etwa 80° einstellbar, während er in die andere Richtung bevorzugt auf einen Wert zwischen etwa 0° und etwa 50°, jeweils bezogen auf eine etwa horizontale Anordnung der Tragteile, einstellbar ist.
  • Darüber hinaus ist es zweckmäßig, wenn der Schwenkwinkel der Tragteile sowohl in die eine als auch in die andere Richtung unabhängig voneinander einstellbar ist, d. h. die Schwenkbarkeit des für den linken Fuß vorgesehenen Tragteils kann unabhängig von der Schwenkbarkeit des für den rechten Fuß vorgesehenen Tragteils ausgewählt werden.
  • Die Einstellbarkeit der Tragteile kann grundsätzlich auf beliebige Weise gegebenen sein, wobei es im Hinblick auf eine konstruktiv einfache und kostengünstige Ausgestaltung zweckmäßig sein kann, wenn die Einstellbarkeit des Schwenkwinkels der Tragteile durch wenigstens einen, insbesondere zwei, einem jedem Tragteil zugeordnete(n) verstellbare(n) Anschlag/Anschläge gegeben ist. Ein solcher Anschlag kann beispielsweise an der Unterseite eines jeden Tragteils oder an der Oberseite eines den Tragteilen zugewandten Trägers vorgesehen sein, wobei der Anschlag mittels eines Verstellmittels, wie beispielsweise einer Stellschraube, verstellbar sein kann, oder der Anschlag weist eine Hülse nach Art eines Zylinders auf, in welcher ein Stift nach Art eines Kolbens teleskopierbar eingebracht und in mehreren Auszugspositionen an der Hülse festlegbar ist, z. B. mittels Rastnasen oder -stiften an der Hülse bzw. dem Kolben, welche lösbar in Vertiefungen an dem Kolben bzw. an der Hülse eingreifen. Selbstverständlich können, wie bereits erwähnt, auch beliebige andere Mittel zur wahlweisen Begrenzung des Schwenkwinkels der Tragteile vorgesehen sein, wie beispielsweise eine einstellbare Begrenzung der Drehbarkeit einer mit den Tragteilen drehfest verbundenen Welle zu deren Lagerung oder dergleichen.
  • Darüber hinaus kann vorgesehen sein, daß die Einstellbarkeit des Schwenkwinkels der Tragteile dadurch gegeben ist, daß sowohl die Oberseite als auch die Unterseite der Tragteile eine Trittfläche bildet, wobei die Tragteile sowohl in einer ersten Montageposition, in welcher sie mit ihrer Oberseite nach oben weisen, als auch in einer zweiten Montageposition, in welcher sie mit ihrer Unterseite nach oben weisen, an einem Träger derselben schwenkbar montierbar sind, wobei die Oberseite der Tragteile mit einer unterschiedlichen Oberflächenstruktur wie deren Unterseite versehen ist, so daß eine Kontaktposition der in der ersten Montageposition montierten Tragteile mit einem dem jeweiligen Tragteil zugeordneten Anschlag einen anderen maximalen Schwenkwinkel ergibt wie eine Kontaktposition der in der zweiten Montageposition montierten Tragteile mit dem Anschlag. Bei einer solchen Ausgestaltung ist es folglich auch denkbar, daß die Anschläge fest, d. h. nicht verstellbar sind, wobei allein aufgrund unterschiedlicher Montage der Tragteile an dem Träger (Oberseite der Tragteile nach oben oder unten) unterschiedliche maximale Schwenkwinkel der Tragteile definiert werden. In konstruktiver Hinsicht kann dabei z. B. nur an einer der beiden Seiten (Ober- oder Unterseite) der Tragteile eine mit dem Anschlag fluchtende Vertiefung oder können an Ober- und Unterseite der Tragteile unterschiedlich tiefe Vertiefungen vorgesehen sein, so daß der Schwenkwinkel des Tragteils, wenn die Vertiefung des Tragteils mit dem Anschlag in Kontakt tritt, ein anderer ist als wenn die ebene Fläche oder die andere Vertiefung des Tragteils an dessen entgegengesetzter Seite mit dem Anschlag in Kontakt tritt. Alternativ oder zusätzlich können die Tragteile selbstverständlich auch in zwei um 180° um eine vertikale Achse gedrehten Montagepositionen an dem Träger montierbar sein, so daß sich durch entsprechende Struktur der Unterseite eines solchen Tragteils ebenfalls zwei unterschiedliche maximale Schwenkwinkel ergeben. Kombiniert man die vorgenannten Merkmale, so sind auch vier unterschiedliche maximale Schwenkwinkel der Tragteile möglich, ohne die Anschläge selbst verstellbar ausgestalten zu müssen.
  • Insbesondere – wenn auch nicht ausschließlich – bei einer solchen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Trainingsgerätes bietet es sich hinsichtlich eines handhabungstechnisch einfachen Umbaus des Trainingsgerätes an, daß die Tragteile ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen, insbesondere mittels einer Steck- oder Rastverbindung, an dem Träger montierbar sind.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführung kann ferner vorgesehen sein, daß den Tragteilen oder einem Träger derselben eine Anzeige zugeordnet ist, welche den eingestellten Schwenkwinkel eines jeweiligen Tragteils in die eine und/oder in die andere Richtung wiedergibt, so daß der jeweils eingestellte, maximale Schwenkwinkel der Tragteile für den Benutzer klar ersichtlich ist und fehlerhaftes Training, welches der mit dem Trainingsgerät durchgeführten Therapie abträglich sein könnte, zuverlässig vermieden wird. Eine solche Anzeige kann beispielsweise den oben erwähnten Anschlägen zugeordnet und z. B. in Form einer Skalierung ausgebildet sein, welche an der Stellschraube, an dem in der Hülse teleskopierbar geführten Kolben der Anschläge etc. angeordnet ist, oder sie ist – insbesondere im Falle von unter Erzielung verschiedener maximaler Schwenkwinkel unterschiedlich an dem Träger montierbarer Tragteile – den Tragteilen selbst zugeordnet, z. B. in Form einer Prägung, eines Aufdruckes, einer bestimmten Farbgebung oder dergleichen.
  • Wie bereits angedeutet, sind die Tragteile zweckmäßig an einem gemeinsamen Träger gelagert, wobei sie vorzugsweise jeweils in ihrem zentralen Abschnitt an dem gemeinsamen Träger angelenkt sind. Dies gibt die Möglichkeit, den Tragteilen sowohl an ihrem einen als auch an ihrem anderen endständigen Bereich einen, vorzugsweise einstellbaren, Anschlag zur Begrenzung deren maximalen Schwenkwinkels zuzuordnen, so daß ein Anschlag eines jeden Tragteils jeweils zur Schwenkwinkelbegrenzung hinsichtlich einer Dorsalextension des Fußes dient, während der andere Anschlag zur hiervon unabhängigen Schwenkwinkelbegrenzung hinsichtlich einer Plantarextension des Fußes dient.
  • Die Schwenkachsen der Tragteile sind sinnvollerweise fluchtend angeordnet, wobei die Tragteile insbesondere an einer gemeinsamen Welle gelagert sein können, welche an einem zwischen der Tragteilen – also zwischen den Füßen eines auf den Tragteilen stehenden Benutzers – angeordneten, stationären Halteteil festgelegt ist, welches an einem Träger des Trainingsgerätes befestigt oder einstückig mit diesem ausgebildet sein kann.
  • Gemäß einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Trainingsgerätes kann vorgesehen sein, daß die Tragteile derart gelagert sind, daß ein Widerstand gegen ein Verschwenken eines jeweiligen Tragteils einstellbar ist, d. h. die Kraft, welche der auf den Tragteilen des Trainingsgerätes stehende Benutzer aufbringen muß, um Dorsal- bzw. Plantarflexionen mit seinen Füßen durchzuführen, kann indirekt über den Schwenkwiderstand der Tragteile – gegebenenfalls unabhängig voneinander – voreingestellt werden. Dies kann insbesondere zum Muskelaufbau, für Belastungstests des Patienten oder dergleichen zweckdienlich sein, wobei die Einstellbarkeit des Schwenkwiderstandes wiederum durch beliebige bekannte Mittel gegeben sein kann, wie beispielsweise durch eine Spannschraube, welche einen einstellbaren Widerstand gegenüber der Drehung einer die Tragteile lagernden Welle erzeugt.
  • Darüber hinaus kann vorgesehen sein, daß die Tragteile, insbesondere in ihrer etwa horizontalen Anordnung, arretierbar sind, so daß beispielsweise ein Tragteil in seiner horizontalen Stellung arretiert werden kann und das andere um den/die jeweils eingestellten Schwenkwinkel verschwenkbar ist, um es dem Benutzer zu ermöglichen, einen seiner Füße auf das feststehende Tragteil aufzustellen und mit dem anderen, auf das schwenkbare Tragteil aufgestellten Fuß Beugungsübungen durchzuführen. Die Arretierbarkeit kann beispielsweise durch die Anschläge selbst realisiert sein, indem diese in eine Position verbracht werden können, in welcher sie eine Schwenkbarkeit des jeweiligen Tragteils gänzlich verhindern, oder es können zusätzliche Mittel, wie beispielsweise ein in eine Öffnung des jeweiligen Tragteils einbringbarer und an dem Träger oder dem Halteteil des Trainingsgerätes gelagerter Arretierstift, vorgesehen sein.
  • Um eine Falschbenutzung des Trainingsgerätes – insbesondere derart, daß sich der Benutzer mit seinen Füßen jeweils quer über die Enden beider Tragteile stellt und nach rechts und links wippt – kann vorgesehen sein, daß ein sich zwischen den Tragteilen erstreckender Abschnitt des Trägers, an welchem die Tragteile z. B. auch angelenkt sind, das Oberflächenniveau der Tragteile zumindest abschnittsweise übertrifft, so daß einerseits eine "optische Sperre" gegenüber einem Betreten beider Tragteile mit einem Fuß, andererseits im Trittbereich eine als unbequem empfundene partielle Erhöhung gegenüber dem Oberflächenniveau der Tragteile gegeben ist.
  • Schließlich kann es sinnvoll sein, wenn die Tragteile oder ein Träger derselben mit einer Markierung versehen sind bzw. ist, welche die vorgesehene Ausrichtung der Füße eines Benutzers in Bezug auf die Tragteile angibt, um eine Benutzung des Trainingsgerätes in einer bezüglich der vorgesehenen Ausrichtung der Füße um 180° gedrehte Ausrichtung zu verhindern. Auf diese Weise wird auf einfache Weise zuverlässig verhindert, daß ein Benutzer die Tragteile des Trainingsgerätes in der "falschen" Ausrichtung betritt, was andernfalls zur Folge hätte, daß die zur Dorsalextension des Fußes eingestellte Schwenkwinkelbegrenzung die Plantarextension begrenzte, während die zur Plantarextension des Fußes eingestellte Schwenkwinkelbegrenzung die Dorsalextension begrenzte. Dies sollte auch bei gesunden Benutzern vermieden werden, da – wie eingangs erwähnt – die menschliche Anatomie eine deutlich größere Plantarextension des Fußes zuläßt als eine Dorsalextension des Fußes. Die Markierung kann beispielsweise die schemenhafte Form eines menschlichen Fußes, einen oder mehrere Schriftzüge "VORNE"/"HINTEN" oder dergleichen umfassen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Dabei zeigen:
  • 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Trainingsgerätes zur Durchführung von Beugungsübungen des menschlichen Fußgelenks; und
  • 2 eine schematische perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Trainingsgerätes zur Durchführung von Beugungsübungen des menschlichen Fußgelenks.
  • Das in 1 wiedergegebene Trainingsgerät umfaßt einen im wesentlichen plattenförmigen und zum Aufstellen des Trainingsgerätes auf einer ebenen Unterlage geeigneten Träger 1, welcher z. B. im wesentlichen rechteckig ausgebildet und im Bereich seiner Ecken mit Standfüßen 2 ausgestattet ist, welche an ihrer Unterseite vorzugsweise aus einem rutschfesten Material gefertigt oder mit einem solchen beschichtet sein können (nicht gezeigt). Das Trainingsgerät weist ferner zwei nebeneinander angeordnete und um eine gemeinsame horizontale Achse A schwenkbare Tragteile 3a, 3b auf, welche in der Darstellung gemäß 1 – ausgehend von einer nicht gezeigten etwa horizontalen Anordnung der Tragteile 3a, 3b – in entgegengesetzte Richtungen verschwenkt sind. Die Tragteile 3a, 3b dienen zur Unterstützung des Fußes eines Benutzers, der die Tragteile 3a, 3b zur Durchführung von Beugungsübungen seiner Füße betreten kann, und sind hierzu im wesentlichen rechteckig mit einer weitestgehend ebenen Oberfläche ausgestaltet. Sie können beispielsweise etwa 35 cm lang und etwa 14 cm breit sein, um den Fuß eines Erwachsenen vollständig unterstützen zu können. Die Tragteile 3a, 3b sind in Bezug auf ihre – in 1 nicht dargestellte – horizontale Position parallel zur Platte des Trägers 1 sowohl in die eine als auch in die andere Richtung schwenkbar, was beim vorliegenden Ausführungsbeispiel dadurch ermöglicht ist, daß die Schwenkachse A z. B. in Form einer in 1 nicht erkennbaren Welle durch den zentralen Abschnitt der Tragteile 3a, 3b verläuft, wobei die Welle in einem z. B. einstückig mit dem Träger 1 gebildeten Halteteil 4, welches in einem zentralen, zwischen den Tragteilen 3a, 3b angeordneten Abschnitt von dem etwa plattenförmigen Träger 1 nach oben in Richtung der Tragteile 3a, 3b vorsteht, gelagert ist. Die Tragteile 3a, 3b sind somit nach Art einer Wippe aus ihrer horizontalen Position in beide Richtungen schwenkbar.
  • Der maximale Schwenkwinkel der Tragteile 3a, 3b sowohl in die eine als auch in die andere Richtung ist für jedes Tragteil 3a, 3b separat einstellbar, was beim vorliegenden Ausführungsbeispiel durch insgesamt vier verstellbare Anschläge 5 realisiert ist, von welchen in 1 lediglich der vordere Anschlag 5 des rechten Tragteils 3b ersichtlich ist und welche beispielsweise an der jeweils einem vorderen und einem hinteren Abschnitt eines jeden Tragteils 3a, 3b zugewandten Oberseite des Trägers 1 positioniert sind. Die Anschläge 5 stehen von dem Träger 1 in Richtung der Tragteile 3a, 3b jeweils um eine veränderbare Länge L vor. Auf diese Weise ist der maximale Schwenkwinkel der Tragteile 3a, 3b jeweils durch deren Schwenkposition, in welcher sie mit dem vorderen bzw. hinteren Anschlag 5 in Kontakt treten, vorgegeben. Der durch die Anschläge 5 einstellbare, maximal mögliche Schwenkwinkel beträgt vorzugsweise maximal etwa 50° in die eine und maximal etwa 30° in die andere Richtung, was der natürlichen maximalen Plantar- bzw. Dorsalextension des menschlichen Fußes entspricht. Die Längenveränderbarkeit der Anschläge 5 kann z. B. durch eine einem jeden Anschlag 5 zugeordnete, in 1 nicht gezeigte Stellschraube oder durch beliebige andere bekannte Mittel geschehen, welchen vorzugsweise eine Anzeige zugeordnet ist, um den jeweils eingestellten Schwenkwinkel eines jeden Tragteils 3a, 3b nach vorne und nach hinten ablesen zu können. Überdies kann eine in 1 nicht wiedergegebenen Markierung an dem Träger 1, an dessen Halteteil 4 und/oder an den Tragteilen 3a, 3b angebracht sein, welche die vorgesehene Ausrichtung des Trainingsgerätes (vorne/hinten) in Bezug auf den Benutzer angibt.
  • Darüber hinaus kann, sofern gewünscht, ein Widerstand der Tragteile 3a, 3b gegen ein Verschwenken derselben einstellbar sein, was z. B. über die Erzeugung einer vorzugsweise veränderbaren Reibungskraft auf die die Tragteile 3a, 3b lagernde Welle, beispielsweise mittels einer ebenfalls nicht gezeigten Spannschraube, erfolgen kann. Ferner können die Tragteile 3a, 3b – vorzugsweise zumindest in ihrer horizontalen Position – arretierbar sein, sei es durch entsprechende Einstellung der beiden Anschläge 5 eines jeweiligen Tragteils 3a, 3b oder sei es durch zusätzliche, z. B. zwischen dem Halteteil 4 und dem jeweiligen Tragteil 3a, 3b wirkende Mittel, wie eines Arretierstiftes.
  • Die Tragteile 3a, 3b sind aus Gewichts- und Kostengründen vorzugsweise aus Kunststoff gebildet, wobei sie insbesondere als Blasform- oder Spritzgußteile ausgebildet sein können. Entsprechendes gilt für den Träger 1 und das mit diesem z. B. einstückig verbundene Halteteil 4. Die nutzungsseitige Oberfläche der Tragteile 3a, 3b kann dabei mit einer rutschfesten Beschichtung, z. B. in Form einer Mehrzahl an auf die Tragteile 3a, 3b aufgebrachten Gummileisten 6, versehen sein.
  • Die in 2 wiedergegebenen Ausgestaltung unterscheidet sich von der gemäß 1 insbesondere dadurch, daß die Einstellbarkeit des maximalen Schwenkwinkels der Tragteile 3a, 3b dadurch gegeben ist, daß sowohl die Oberseite O als auch die Unterseite U der Tragteile 3a, 3b eine Trittfläche bildet, wobei die Tragteile 3a, 3b sowohl in einer ersten Montageposition, in welcher sie – wie in 2 gezeigt – mit ihrer Oberseite O nach oben weisen, als auch in einer zweiten Montageposition (in 2 nicht gezeigt), in welcher sie mit ihrer Unterseite U nach oben weisen, an dem Träger 1 schwenkbar montierbar sind. Die Oberseite der Tragteile 3a, 3b ist hierbei mit einer unterschiedlichen – hier im wesentlichen ebenen – Oberflächenstruktur wie deren Unterseite U versehen ist, welche beim vorliegenden Ausführungsbeispiel von in 2 nicht erkennbaren Vertiefungen gebildet ist, die derart angeordnet sind, daß die Anschläge 5 des Trägers 1 mit den Vertiefungen in Eingriff treten, wenn die Tragteile 3a, 3b in Richtung des Pfeils P verschwenkt werden. Auf diese Weise ergibt – und zwar unabhängig von einer gegebenenfalls zusätzlich vorhandenen Einstellbarkeit der Anschläge 5 selbst – eine Kontaktposition der in der ersten Montageposition montierten Tragteile 3a, 3b mit dem dem jeweiligen Tragteil 3a, 3b zugeordneten Anschlag 5 einen anderen maximalen Schwenkwinkel wie eine Kontaktposition der in der zweiten Montageposition montierten Tragteile 3a, 3b mit dem Anschlag 5, da die Tragteile 3a, 3b weiter verschwenkt werden können, wenn der Anschlag 5 in ihre (zu dem Anschlag 5 z. B. komplementäre) Vertiefung eingreift, als sie – bei umgekehrter Montage – verschwenkt werden können, wenn der Anschlag mit ihrer ebenen Oberseite O in Kontakt tritt. Darüber hinaus können die Tragteile 3a, 3b auch in zwei um 180° um eine vertikale Achse gedrehten Montagepositionen an dem Träger 1 montierbar sein, d. h. ihre in 2 rechts befindlichen Enden bilden dann die linken Enden und umgekehrt, wobei die Oberseite oben bzw. unten verbleibt. In diesem Fall weisen die Tragteile 3a, 3b – hier zumindest an ihrer Unter- und gegebenenfalls zusätzlich zumindest im Bereich eines ihrer Enden an der Oberseite – unterschiedlich tiefe Vertiefungen auf, die in der jeweiligen Montageposition jeweils mit dem in 2 rechten bzw. linken Anschlag 5 fluchten, so daß sich zwei weitere unterschiedliche, also insgesamt vier unterschiedliche maximale Schwenkwinkel ergeben.
  • Im Hinblick auf einen handhabungstechnisch einfachen Umbau des Trainingsgerätes lassen sich die Tragteile 3a, 3b zweckmäßig ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen an dem Träger 1 in der jeweils gewünschten Montageposition festlegen, wobei das vorliegende Ausführungsbeispiel zu diesem Zweck eine zentrale Bohrung 7 eines jeden Tragteils 3a, 3b vorsieht, in welche z. B. ein in Richtung der Tragteile 3a, 3b nach oben vorstehender Befestigungszapfen (in 2 nicht erkennbar) der Drehachse A in Eingriff gebracht werden kann, wobei innenseitig der Bohrung 7 und/oder außenseitig des Zapfens vorzugsweise lösbare Rastmittel vorgesehen sein können, welche beliebige bekannte Formen besitzen können. Alternativ kann zwischen dem Zapfen und der Bohrung 7 z. B. auch eine Preßpassung vorgesehen sein, deren Toleranzen derart dimensioniert sind, daß einerseits ein gewisser Widerstand gegen ein Abnehmen der Tragteile 3a, 3b von dem Träger 1 sichergestellt ist, andererseits der Widerstand gleichwohl ein manuelles Lösen der Tragteile 3a, 3b ermöglicht. Im übrigen entspricht die Funktion des Trainingsgerätes weitestgehend der des Trainingsgerätes gemäß 1, wobei hier das Halteteil 4 des Trägers 1 das Oberflächenniveau der Tragteile 3a, 3b im montierten Zustand übertrifft.

Claims (15)

  1. Trainingsgerät zur Durchführung von Beugungsübungen des menschlichen Fußgelenks, insbesondere für den Einsatz in der Physiotherapie, mit zwei nebeneinander angeordneten und um eine im wesentlichen horizontale Achse schwenkbaren Tragteilen (3a, 3b), deren Abmessungen derart gewählt sind, daß sie jeweils zur im wesentlichen vollständigen Unterstützung eines hierauf angeordneten menschlichen Fußes in der Lage sind, wobei der maximale Schwenkwinkel der Tragteile (3a, 3b) zumindest in eine Richtung in Bezug auf eine etwa horizontale Anordnung eines jeweiligen Tragteils (3a, 3b) einstellbar ist.
  2. Trainingsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der maximale Schwenkwinkel der Tragteile (3a, 3b) sowohl in die eine als auch in die andere Richtung in Bezug auf eine etwa horizontale Anordnung eines jeweiligen Tragteils (3a, 3b) separat einstellbar ist.
  3. Trainingsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der maximal mögliche Schwenkwinkel der Tragteile (3a, 3b) in die eine Richtung größer ist als der maximal mögliche Schwenkwinkel der Tragteile (3a, 3b) in die andere Richtung, jeweils bezogen auf eine etwa horizontale Anordnung der Tragteile (3a, 3b).
  4. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkwinkel der Tragteile (3a, 3b) in die eine Richtung auf einen Wert zwischen etwa 0° und etwa 80° und in die andere Richtung auf einen Wert zwischen etwa 0° und etwa 50°, jeweils bezogen auf eine etwa horizontale Anordnung der Tragteile (3a, 3b), einstellbar ist.
  5. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkwinkel der Tragteile (3a, 3b) sowohl in die eine als auch in die andere Richtung unabhängig voneinander einstellbar ist.
  6. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstellbarkeit des Schwenkwinkels der Tragteile (3a, 3b) durch wenigstens einen, insbesondere zwei, einem jedem Tragteil (3a, 3b) zugeordnete(n) verstellbare(n) Anschlag/Anschläge (5) gegeben ist.
  7. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstellbarkeit des Schwenkwinkels der Tragteile (3a, 3b) dadurch gegeben ist, daß sowohl die Oberseite als auch die Unterseite der Tragteile (3a, 3b) eine Trittfläche bildet, wobei die Tragteile (3a, 3b) sowohl in einer ersten Montageposition, in welcher sie mit ihrer Oberseite nach oben weisen, als auch in einer zweiten Montageposition, in welcher sie mit ihrer Unterseite nach oben weisen, an einem Träger (1) derselben schwenkbar montierbar sind, wobei die Oberseite der Tragteile (3a, 3b) mit einer unterschiedlichen Oberflächenstruktur wie deren Unterseite versehen ist, so daß eine Kontaktposition der in der ersten Montageposition montierten Tragteile (3a, 3b) mit einem dem jeweiligen Tragteil (3a, 3b) zugeordneten Anschlag (5) einen anderen maximalen Schwenkwinkel ergibt wie eine Kontaktposition der in der zweiten Montageposition montierten Tragteile (3a, 3b) mit dem Anschlag (5).
  8. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragteile (3a, 3b) ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen, insbesondere mittels einer Steck- oder Rastverbindung, an dem Träger (1) montierbar sind.
  9. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß den Tragteilen (3a, 3b) oder einem Träger (1) derselben eine Anzeige zugeordnet ist, welche den eingestellten Schwenkwinkel eines jeweiligen Tragteils (3a, 3b) in die eine und/oder in die andere Richtung wiedergibt.
  10. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragteile (3a, 3b) jeweils in ihrem zentralen Abschnitt an einem gemeinsamen Träger (1) angelenkt sind.
  11. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachsen (A) der Tragteile (3a, 3b) fluchtend angeordnet sind.
  12. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragteile (3a, 3b) derart gelagert sind, daß ein Widerstand gegen ein Verschwenken eines jeweiligen Tragteils (3a, 3b) einstellbar ist.
  13. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragteile (3a, 3b), insbesondere in ihrer etwa horizontalen Anordnung, arretierbar sind.
  14. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein sich zwischen den Tragteilen (3a, 3b) erstreckender Abschnitt (4) des Trägers (1) das Oberflächenniveau der Tragteile (3a, 3b) zumindest abschnittsweise übertrifft.
  15. Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragteile (3a, 3b) oder ein Träger (1) derselben mit einer Markierung versehen sind bzw. ist, welche die vorgesehene Ausrichtung der Füße eines Benutzers in Bezug auf die Tragteile (3a, 3b) angibt, um eine Benutzung des Trainingsgerätes in einer bezüglich der vorgesehenen Ausrichtung der Füße um 180° gedrehten Ausrichtung zu verhindern.
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