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Die
Erfindung betrifft ein Trainingsgerät zur Durchführung von
Beugungsübungen
des menschlichen Fußgelenks,
insbesondere für
den Einsatz in der Physiotherapie.
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Auf
dem Gebiet der Physiotherapie besteht häufig ein Bedarf an einem Training
der Beugung des Fußgelenks
unter Anhebung der Fußspitze
nach oben (Dorsalextension bzw. Dorsialflexion) und/oder unter Absenken
der Fußspitze
nach unten (Plantarextension bzw. Plantarflexion). Dies gilt nicht
nur für
Menschen mit angeborenen oder nachträglich, z. B. durch Unfälle, erworbenen
Defekten des Fußgelenks
bzw. der an einer Bewegung des Fußgelenks beteiligten Muskulatur,
Bänder
etc., sondern auch für gesunde
Menschen, z. B. im Bereich des Sports, wie zum Training der Fuß- und Wadenmuskulatur.
Das natürliche
physiologische Bewegungsvermögen
des menschlichen Sprunggelenks beträgt hierbei etwa 20° bis 30° im Falle
der Dorsalextension (Anheben der Fußspitze) und etwa 40° bis 50° im Falle
der Plantarextension (Absenken der Fußspitze), so daß sich eine
Bewegungsamplitude von insgesamt etwa 60° bis 80° ergibt, um die der Mensch seinen
Fuß um eine
senkrecht durch das Fußgelenk
hindurch verlaufende Achse zu verschwenken vermag.
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Insbesondere
bei der Physiotherapie ist es in der Regel erforderlich, das Maß bzw. den
Winkel an Dorsial- bzw. Plantarextension an die individuellen Bedürfnisse
des Patienten anzupassen, wobei der jeweilige Schwenkwinkel üblicherweise
mit fortschreitender Therapie immer größer gewählt werden kann. Die Durchführung solcher
Bewegungsübungen
des Fußgelenks
obliegt dem Physiotherapeut, welcher bei den Übungen die individuelle Belastbarkeit
des Patienten berücksichtigen
muß. Nachteilig
hierbei ist insbesondere, daß der
Patient ohne Hilfe des Physiotherapeuten nur schwerlich geeignete Übungen durchführen kann,
da er selbst das Ausmaß an
Dehnung bzw. Streckung des Fußgelenks
schwerlich zu dosieren vermag und somit die Gefahr besteht, daß die durchgeführten Übungen für den Heilungsprozeß wenig
wirksam oder diesem gar abträglich
sind, wenn die beteiligten Körperteile,
wie Gelenke, Muskeln, Sehnen, Bänder
etc., überlastet
werden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, hier auf einfache und kostengünstige Abhilfe
zu schaffen.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe mit einem insbesondere für
den Einsatz in der Physiotherapie geeigneten Trainingsgerät zur Durchführung von
Beugungsübungen
des menschlichen Fußgelenks
gelöst,
welches mit zwei nebeneinander angeordneten und um eine im wesentlichen
horizontale Achse schwenkbaren Tragteilen ausgestattet ist, deren
Abmessungen derart gewählt
sind, daß sie
jeweils zur im wesentlichen vollständigen Unterstützung eines
hierauf angeordneten menschlichen Fußes in der Lage sind, wobei
der maximale Schwenkwinkel der Tragteile zumindest in eine Richtung
in Bezug auf eine etwa horizontale Anordnung eines jeweiligen Tragteils
einstellbar ist.
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Das
erfindungsgemäße Trainingsgerät bietet dem
Benutzer auf einfache und kostengünstige Weise die Möglichkeit,
Beugungsübungen
seines bzw. seiner Fußgelenks
bzw. Fußgelenke
selbst durchzuführen,
wobei er – gegebenenfalls
gemäß einem
von seinem Physiotherapeut erstellten Trainingsplan – den für ihn individuell
zweckmäßigen maximalen Schwenkwinkel
der schwenkbaren Tragteile, auf die er seinen Fuß bzw. seine Füße aufstellt,
einstellen kann, so daß Überlastungen
von Gelenken, Muskeln, Sehnen, Bändern
etc. ebenso vermieden werden wie ein ungenügender Trainingserfolg. Die
Tragteile sollten dabei derart ausgestaltet sein, daß sie den
Fuß des
Benutzers – vorzugsweise
im wesentlichen eben oder flach – gänzlich unterstützen, wobei
ihre Abmessungen z. B. im Falle eines für Erwachsene vorgesehenen Trainingsgerätes in der
Größenordnung
von etwa 30 cm bis etwa 40 cm in der Länge und etwa 10 cm bis etwa
20 cm in der Breite betragen können;
im Falle eines speziell für
Kinder vorgesehenen Trainingsgerätes
können
die Abmessungen der Tragteile indes selbstverständlich auch entsprechend kleiner gewählt werden.
Ferner kann eine möglichst
rutschfeste Ausbildung oder Beschichtung der Tragteile von Vorteil
sein, indem diese zumindest oberflächig z. B. mit entsprechenden
Profilierungen und/oder mit rutschfesten Materialien, wie z. B.
Gummi, versehen sind.
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Während die
Tragteile grundsätzlich
auch nur in eine Richtung bezüglich
einer horizontalen Anordnung derselben schwenkbar sein können, um – je nach
Ausrichtung des Trainingsgerätes
in Bezug auf den Benutzer – eine
Dorsalextension oder eine Plantarextension des Fußes durchführen zu
können,
sieht eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Trainingsgerätes vor,
daß der
maximale Schwenkwinkel der Tragteile sowohl in die eine als auch
in die andere Richtung in Bezug auf eine etwa horizontale Anordnung
eines jeweiligen Tragteils separat einstellbar ist, um sowohl eine
Dorsalextension als auch eine Plantarextension des Fußes bei
jeweils individueller Einstellung des jeweiligen Schwenkwinkels
durchführen
zu können,
ohne daß der
Benutzer seine Füße von den
Tragteilen fort bewegen, das Trainingsgerät um 180° in der Ebene drehen und seine
Füße erneut
auf die Tragteile aufstellen muß.
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In
diesem Zusammenhang kann es ferner zweckmäßig sein, die jeweils maximal
möglichen Schwenkwinkel
der Tragteile in die eine und in die andere Richtung den eingangs
angesprochenen anatomischen Gegebenheiten anzupassen, der maximal mögliche Schwenkwinkel
der Tragteile in die eine Richtung (Plantarextension) vorzugsweise
größer ist als
der maximal mögliche
Schwenkwinkel der Tragteile in die andere Richtung (Dorsalextension),
jeweils bezogen auf eine etwa horizontale Anordnung der Tragteile.
Der Schwenkwinkel der Tragteile in die eine Richtung ist folglich
vorzugsweise auf einen Wert zwischen etwa 0° und etwa 80° einstellbar, während er
in die andere Richtung bevorzugt auf einen Wert zwischen etwa 0° und etwa
50°, jeweils
bezogen auf eine etwa horizontale Anordnung der Tragteile, einstellbar
ist.
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Darüber hinaus
ist es zweckmäßig, wenn
der Schwenkwinkel der Tragteile sowohl in die eine als auch in die
andere Richtung unabhängig
voneinander einstellbar ist, d. h. die Schwenkbarkeit des für den linken
Fuß vorgesehenen
Tragteils kann unabhängig
von der Schwenkbarkeit des für
den rechten Fuß vorgesehenen
Tragteils ausgewählt
werden.
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Die
Einstellbarkeit der Tragteile kann grundsätzlich auf beliebige Weise
gegebenen sein, wobei es im Hinblick auf eine konstruktiv einfache
und kostengünstige
Ausgestaltung zweckmäßig sein
kann, wenn die Einstellbarkeit des Schwenkwinkels der Tragteile
durch wenigstens einen, insbesondere zwei, einem jedem Tragteil
zugeordnete(n) verstellbare(n) Anschlag/Anschläge gegeben ist. Ein solcher Anschlag
kann beispielsweise an der Unterseite eines jeden Tragteils oder
an der Oberseite eines den Tragteilen zugewandten Trägers vorgesehen
sein, wobei der Anschlag mittels eines Verstellmittels, wie beispielsweise
einer Stellschraube, verstellbar sein kann, oder der Anschlag weist
eine Hülse
nach Art eines Zylinders auf, in welcher ein Stift nach Art eines Kolbens
teleskopierbar eingebracht und in mehreren Auszugspositionen an
der Hülse
festlegbar ist, z. B. mittels Rastnasen oder -stiften an der Hülse bzw. dem
Kolben, welche lösbar
in Vertiefungen an dem Kolben bzw. an der Hülse eingreifen. Selbstverständlich können, wie
bereits erwähnt,
auch beliebige andere Mittel zur wahlweisen Begrenzung des Schwenkwinkels
der Tragteile vorgesehen sein, wie beispielsweise eine einstellbare
Begrenzung der Drehbarkeit einer mit den Tragteilen drehfest verbundenen
Welle zu deren Lagerung oder dergleichen.
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Darüber hinaus
kann vorgesehen sein, daß die
Einstellbarkeit des Schwenkwinkels der Tragteile dadurch gegeben
ist, daß sowohl
die Oberseite als auch die Unterseite der Tragteile eine Trittfläche bildet,
wobei die Tragteile sowohl in einer ersten Montageposition, in welcher
sie mit ihrer Oberseite nach oben weisen, als auch in einer zweiten
Montageposition, in welcher sie mit ihrer Unterseite nach oben weisen,
an einem Träger
derselben schwenkbar montierbar sind, wobei die Oberseite der Tragteile mit
einer unterschiedlichen Oberflächenstruktur
wie deren Unterseite versehen ist, so daß eine Kontaktposition der
in der ersten Montageposition montierten Tragteile mit einem dem
jeweiligen Tragteil zugeordneten Anschlag einen anderen maximalen
Schwenkwinkel ergibt wie eine Kontaktposition der in der zweiten
Montageposition montierten Tragteile mit dem Anschlag. Bei einer
solchen Ausgestaltung ist es folglich auch denkbar, daß die Anschläge fest,
d. h. nicht verstellbar sind, wobei allein aufgrund unterschiedlicher
Montage der Tragteile an dem Träger (Oberseite
der Tragteile nach oben oder unten) unterschiedliche maximale Schwenkwinkel
der Tragteile definiert werden. In konstruktiver Hinsicht kann dabei
z. B. nur an einer der beiden Seiten (Ober- oder Unterseite) der
Tragteile eine mit dem Anschlag fluchtende Vertiefung oder können an
Ober- und Unterseite der Tragteile unterschiedlich tiefe Vertiefungen
vorgesehen sein, so daß der
Schwenkwinkel des Tragteils, wenn die Vertiefung des Tragteils mit
dem Anschlag in Kontakt tritt, ein anderer ist als wenn die ebene
Fläche
oder die andere Vertiefung des Tragteils an dessen entgegengesetzter
Seite mit dem Anschlag in Kontakt tritt. Alternativ oder zusätzlich können die
Tragteile selbstverständlich
auch in zwei um 180° um
eine vertikale Achse gedrehten Montagepositionen an dem Träger montierbar
sein, so daß sich durch
entsprechende Struktur der Unterseite eines solchen Tragteils ebenfalls
zwei unterschiedliche maximale Schwenkwinkel ergeben. Kombiniert
man die vorgenannten Merkmale, so sind auch vier unterschiedliche
maximale Schwenkwinkel der Tragteile möglich, ohne die Anschläge selbst
verstellbar ausgestalten zu müssen.
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Insbesondere – wenn auch
nicht ausschließlich – bei einer
solchen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Trainingsgerätes bietet
es sich hinsichtlich eines handhabungstechnisch einfachen Umbaus
des Trainingsgerätes
an, daß die
Tragteile ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen, insbesondere mittels
einer Steck- oder Rastverbindung, an dem Träger montierbar sind.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführung
kann ferner vorgesehen sein, daß den
Tragteilen oder einem Träger
derselben eine Anzeige zugeordnet ist, welche den eingestellten
Schwenkwinkel eines jeweiligen Tragteils in die eine und/oder in
die andere Richtung wiedergibt, so daß der jeweils eingestellte, maximale
Schwenkwinkel der Tragteile für
den Benutzer klar ersichtlich ist und fehlerhaftes Training, welches
der mit dem Trainingsgerät
durchgeführten Therapie
abträglich
sein könnte,
zuverlässig
vermieden wird. Eine solche Anzeige kann beispielsweise den oben
erwähnten
Anschlägen
zugeordnet und z. B. in Form einer Skalierung ausgebildet sein,
welche an der Stellschraube, an dem in der Hülse teleskopierbar geführten Kolben
der Anschläge
etc. angeordnet ist, oder sie ist – insbesondere im Falle von unter
Erzielung verschiedener maximaler Schwenkwinkel unterschiedlich
an dem Träger
montierbarer Tragteile – den
Tragteilen selbst zugeordnet, z. B. in Form einer Prägung, eines
Aufdruckes, einer bestimmten Farbgebung oder dergleichen.
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Wie
bereits angedeutet, sind die Tragteile zweckmäßig an einem gemeinsamen Träger gelagert,
wobei sie vorzugsweise jeweils in ihrem zentralen Abschnitt an dem
gemeinsamen Träger
angelenkt sind. Dies gibt die Möglichkeit,
den Tragteilen sowohl an ihrem einen als auch an ihrem anderen endständigen Bereich
einen, vorzugsweise einstellbaren, Anschlag zur Begrenzung deren
maximalen Schwenkwinkels zuzuordnen, so daß ein Anschlag eines jeden
Tragteils jeweils zur Schwenkwinkelbegrenzung hinsichtlich einer
Dorsalextension des Fußes
dient, während
der andere Anschlag zur hiervon unabhängigen Schwenkwinkelbegrenzung
hinsichtlich einer Plantarextension des Fußes dient.
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Die
Schwenkachsen der Tragteile sind sinnvollerweise fluchtend angeordnet,
wobei die Tragteile insbesondere an einer gemeinsamen Welle gelagert sein
können,
welche an einem zwischen der Tragteilen – also zwischen den Füßen eines
auf den Tragteilen stehenden Benutzers – angeordneten, stationären Halteteil
festgelegt ist, welches an einem Träger des Trainingsgerätes befestigt
oder einstückig
mit diesem ausgebildet sein kann.
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Gemäß einer
Weiterbildung des erfindungsgemäßen Trainingsgerätes kann
vorgesehen sein, daß die
Tragteile derart gelagert sind, daß ein Widerstand gegen ein
Verschwenken eines jeweiligen Tragteils einstellbar ist, d. h. die
Kraft, welche der auf den Tragteilen des Trainingsgerätes stehende
Benutzer aufbringen muß,
um Dorsal- bzw. Plantarflexionen mit seinen Füßen durchzuführen, kann
indirekt über
den Schwenkwiderstand der Tragteile – gegebenenfalls unabhängig voneinander – voreingestellt werden.
Dies kann insbesondere zum Muskelaufbau, für Belastungstests des Patienten
oder dergleichen zweckdienlich sein, wobei die Einstellbarkeit des Schwenkwiderstandes
wiederum durch beliebige bekannte Mittel gegeben sein kann, wie
beispielsweise durch eine Spannschraube, welche einen einstellbaren
Widerstand gegenüber
der Drehung einer die Tragteile lagernden Welle erzeugt.
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Darüber hinaus
kann vorgesehen sein, daß die
Tragteile, insbesondere in ihrer etwa horizontalen Anordnung, arretierbar
sind, so daß beispielsweise ein
Tragteil in seiner horizontalen Stellung arretiert werden kann und
das andere um den/die jeweils eingestellten Schwenkwinkel verschwenkbar
ist, um es dem Benutzer zu ermöglichen,
einen seiner Füße auf das
feststehende Tragteil aufzustellen und mit dem anderen, auf das
schwenkbare Tragteil aufgestellten Fuß Beugungsübungen durchzuführen. Die
Arretierbarkeit kann beispielsweise durch die Anschläge selbst
realisiert sein, indem diese in eine Position verbracht werden können, in
welcher sie eine Schwenkbarkeit des jeweiligen Tragteils gänzlich verhindern, oder
es können
zusätzliche
Mittel, wie beispielsweise ein in eine Öffnung des jeweiligen Tragteils
einbringbarer und an dem Träger
oder dem Halteteil des Trainingsgerätes gelagerter Arretierstift,
vorgesehen sein.
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Um
eine Falschbenutzung des Trainingsgerätes – insbesondere derart, daß sich der
Benutzer mit seinen Füßen jeweils
quer über
die Enden beider Tragteile stellt und nach rechts und links wippt – kann vorgesehen
sein, daß ein
sich zwischen den Tragteilen erstreckender Abschnitt des Trägers, an
welchem die Tragteile z. B. auch angelenkt sind, das Oberflächenniveau
der Tragteile zumindest abschnittsweise übertrifft, so daß einerseits
eine "optische Sperre" gegenüber einem
Betreten beider Tragteile mit einem Fuß, andererseits im Trittbereich
eine als unbequem empfundene partielle Erhöhung gegenüber dem Oberflächenniveau
der Tragteile gegeben ist.
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Schließlich kann
es sinnvoll sein, wenn die Tragteile oder ein Träger derselben mit einer Markierung
versehen sind bzw. ist, welche die vorgesehene Ausrichtung der Füße eines
Benutzers in Bezug auf die Tragteile angibt, um eine Benutzung des
Trainingsgerätes
in einer bezüglich
der vorgesehenen Ausrichtung der Füße um 180° gedrehte Ausrichtung zu verhindern.
Auf diese Weise wird auf einfache Weise zuverlässig verhindert, daß ein Benutzer
die Tragteile des Trainingsgerätes
in der "falschen" Ausrichtung betritt,
was andernfalls zur Folge hätte,
daß die
zur Dorsalextension des Fußes
eingestellte Schwenkwinkelbegrenzung die Plantarextension begrenzte,
während
die zur Plantarextension des Fußes
eingestellte Schwenkwinkelbegrenzung die Dorsalextension begrenzte.
Dies sollte auch bei gesunden Benutzern vermieden werden, da – wie eingangs erwähnt – die menschliche
Anatomie eine deutlich größere Plantarextension
des Fußes
zuläßt als eine Dorsalextension
des Fußes.
Die Markierung kann beispielsweise die schemenhafte Form eines menschlichen
Fußes,
einen oder mehrere Schriftzüge "VORNE"/"HINTEN" oder dergleichen umfassen.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Dabei zeigen:
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1 eine
schematische perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Trainingsgerätes zur
Durchführung
von Beugungsübungen
des menschlichen Fußgelenks;
und
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2 eine
schematische perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Trainingsgerätes zur
Durchführung von
Beugungsübungen
des menschlichen Fußgelenks.
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Das
in 1 wiedergegebene Trainingsgerät umfaßt einen im wesentlichen plattenförmigen und
zum Aufstellen des Trainingsgerätes
auf einer ebenen Unterlage geeigneten Träger 1, welcher z.
B. im wesentlichen rechteckig ausgebildet und im Bereich seiner
Ecken mit Standfüßen 2 ausgestattet
ist, welche an ihrer Unterseite vorzugsweise aus einem rutschfesten
Material gefertigt oder mit einem solchen beschichtet sein können (nicht
gezeigt). Das Trainingsgerät
weist ferner zwei nebeneinander angeordnete und um eine gemeinsame
horizontale Achse A schwenkbare Tragteile 3a, 3b auf,
welche in der Darstellung gemäß 1 – ausgehend
von einer nicht gezeigten etwa horizontalen Anordnung der Tragteile 3a, 3b – in entgegengesetzte
Richtungen verschwenkt sind. Die Tragteile 3a, 3b dienen
zur Unterstützung
des Fußes
eines Benutzers, der die Tragteile 3a, 3b zur
Durchführung
von Beugungsübungen seiner
Füße betreten
kann, und sind hierzu im wesentlichen rechteckig mit einer weitestgehend ebenen
Oberfläche
ausgestaltet. Sie können
beispielsweise etwa 35 cm lang und etwa 14 cm breit sein, um den
Fuß eines
Erwachsenen vollständig
unterstützen zu
können.
Die Tragteile 3a, 3b sind in Bezug auf ihre – in 1 nicht
dargestellte – horizontale
Position parallel zur Platte des Trägers 1 sowohl in die
eine als auch in die andere Richtung schwenkbar, was beim vorliegenden
Ausführungsbeispiel
dadurch ermöglicht
ist, daß die
Schwenkachse A z. B. in Form einer in 1 nicht
erkennbaren Welle durch den zentralen Abschnitt der Tragteile 3a, 3b verläuft, wobei
die Welle in einem z. B. einstückig
mit dem Träger 1 gebildeten
Halteteil 4, welches in einem zentralen, zwischen den Tragteilen 3a, 3b angeordneten
Abschnitt von dem etwa plattenförmigen
Träger 1 nach
oben in Richtung der Tragteile 3a, 3b vorsteht,
gelagert ist. Die Tragteile 3a, 3b sind somit
nach Art einer Wippe aus ihrer horizontalen Position in beide Richtungen schwenkbar.
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Der
maximale Schwenkwinkel der Tragteile 3a, 3b sowohl
in die eine als auch in die andere Richtung ist für jedes
Tragteil 3a, 3b separat einstellbar, was beim
vorliegenden Ausführungsbeispiel
durch insgesamt vier verstellbare Anschläge 5 realisiert ist, von
welchen in 1 lediglich der vordere Anschlag 5 des
rechten Tragteils 3b ersichtlich ist und welche beispielsweise
an der jeweils einem vorderen und einem hinteren Abschnitt eines
jeden Tragteils 3a, 3b zugewandten Oberseite des
Trägers 1 positioniert sind.
Die Anschläge 5 stehen
von dem Träger 1 in Richtung
der Tragteile 3a, 3b jeweils um eine veränderbare
Länge L
vor. Auf diese Weise ist der maximale Schwenkwinkel der Tragteile 3a, 3b jeweils
durch deren Schwenkposition, in welcher sie mit dem vorderen bzw.
hinteren Anschlag 5 in Kontakt treten, vorgegeben. Der
durch die Anschläge 5 einstellbare, maximal
mögliche
Schwenkwinkel beträgt
vorzugsweise maximal etwa 50° in
die eine und maximal etwa 30° in
die andere Richtung, was der natürlichen maximalen
Plantar- bzw. Dorsalextension des menschlichen Fußes entspricht.
Die Längenveränderbarkeit
der Anschläge 5 kann
z. B. durch eine einem jeden Anschlag 5 zugeordnete, in 1 nicht gezeigte
Stellschraube oder durch beliebige andere bekannte Mittel geschehen,
welchen vorzugsweise eine Anzeige zugeordnet ist, um den jeweils
eingestellten Schwenkwinkel eines jeden Tragteils 3a, 3b nach
vorne und nach hinten ablesen zu können. Überdies kann eine in 1 nicht
wiedergegebenen Markierung an dem Träger 1, an dessen Halteteil 4 und/oder
an den Tragteilen 3a, 3b angebracht sein, welche
die vorgesehene Ausrichtung des Trainingsgerätes (vorne/hinten) in Bezug
auf den Benutzer angibt.
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Darüber hinaus
kann, sofern gewünscht,
ein Widerstand der Tragteile 3a, 3b gegen ein
Verschwenken derselben einstellbar sein, was z. B. über die
Erzeugung einer vorzugsweise veränderbaren Reibungskraft
auf die die Tragteile 3a, 3b lagernde Welle, beispielsweise
mittels einer ebenfalls nicht gezeigten Spannschraube, erfolgen
kann. Ferner können
die Tragteile 3a, 3b – vorzugsweise zumindest in ihrer
horizontalen Position – arretierbar
sein, sei es durch entsprechende Einstellung der beiden Anschläge 5 eines
jeweiligen Tragteils 3a, 3b oder sei es durch
zusätzliche,
z. B. zwischen dem Halteteil 4 und dem jeweiligen Tragteil 3a, 3b wirkende
Mittel, wie eines Arretierstiftes.
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Die
Tragteile 3a, 3b sind aus Gewichts- und Kostengründen vorzugsweise
aus Kunststoff gebildet, wobei sie insbesondere als Blasform- oder Spritzgußteile ausgebildet
sein können.
Entsprechendes gilt für
den Träger 1 und
das mit diesem z. B. einstückig
verbundene Halteteil 4. Die nutzungsseitige Oberfläche der
Tragteile 3a, 3b kann dabei mit einer rutschfesten
Beschichtung, z. B. in Form einer Mehrzahl an auf die Tragteile 3a, 3b aufgebrachten Gummileisten 6,
versehen sein.
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Die
in 2 wiedergegebenen Ausgestaltung unterscheidet
sich von der gemäß 1 insbesondere
dadurch, daß die
Einstellbarkeit des maximalen Schwenkwinkels der Tragteile 3a, 3b dadurch gegeben
ist, daß sowohl
die Oberseite O als auch die Unterseite U der Tragteile 3a, 3b eine
Trittfläche
bildet, wobei die Tragteile 3a, 3b sowohl in einer
ersten Montageposition, in welcher sie – wie in 2 gezeigt – mit ihrer
Oberseite O nach oben weisen, als auch in einer zweiten Montageposition
(in 2 nicht gezeigt), in welcher sie mit ihrer Unterseite
U nach oben weisen, an dem Träger 1 schwenkbar
montierbar sind. Die Oberseite der Tragteile 3a, 3b ist
hierbei mit einer unterschiedlichen – hier im wesentlichen ebenen – Oberflächenstruktur
wie deren Unterseite U versehen ist, welche beim vorliegenden Ausführungsbeispiel
von in 2 nicht erkennbaren Vertiefungen gebildet ist,
die derart angeordnet sind, daß die
Anschläge 5 des
Trägers 1 mit
den Vertiefungen in Eingriff treten, wenn die Tragteile 3a, 3b in
Richtung des Pfeils P verschwenkt werden. Auf diese Weise ergibt – und zwar
unabhängig
von einer gegebenenfalls zusätzlich
vorhandenen Einstellbarkeit der Anschläge 5 selbst – eine Kontaktposition
der in der ersten Montageposition montierten Tragteile 3a, 3b mit
dem dem jeweiligen Tragteil 3a, 3b zugeordneten
Anschlag 5 einen anderen maximalen Schwenkwinkel wie eine
Kontaktposition der in der zweiten Montageposition montierten Tragteile 3a, 3b mit
dem Anschlag 5, da die Tragteile 3a, 3b weiter verschwenkt
werden können,
wenn der Anschlag 5 in ihre (zu dem Anschlag 5 z.
B. komplementäre)
Vertiefung eingreift, als sie – bei
umgekehrter Montage – verschwenkt
werden können,
wenn der Anschlag mit ihrer ebenen Oberseite O in Kontakt tritt.
Darüber
hinaus können
die Tragteile 3a, 3b auch in zwei um 180° um eine
vertikale Achse gedrehten Montagepositionen an dem Träger 1 montierbar
sein, d. h. ihre in 2 rechts befindlichen Enden
bilden dann die linken Enden und umgekehrt, wobei die Oberseite
oben bzw. unten verbleibt. In diesem Fall weisen die Tragteile 3a, 3b – hier zumindest
an ihrer Unter- und gegebenenfalls zusätzlich zumindest im Bereich
eines ihrer Enden an der Oberseite – unterschiedlich tiefe Vertiefungen
auf, die in der jeweiligen Montageposition jeweils mit dem in 2 rechten
bzw. linken Anschlag 5 fluchten, so daß sich zwei weitere unterschiedliche,
also insgesamt vier unterschiedliche maximale Schwenkwinkel ergeben.
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Im
Hinblick auf einen handhabungstechnisch einfachen Umbau des Trainingsgerätes lassen
sich die Tragteile 3a, 3b zweckmäßig ohne
Zuhilfenahme von Werkzeugen an dem Träger 1 in der jeweils
gewünschten
Montageposition festlegen, wobei das vorliegende Ausführungsbeispiel
zu diesem Zweck eine zentrale Bohrung 7 eines jeden Tragteils 3a, 3b vorsieht,
in welche z. B. ein in Richtung der Tragteile 3a, 3b nach
oben vorstehender Befestigungszapfen (in 2 nicht
erkennbar) der Drehachse A in Eingriff gebracht werden kann, wobei
innenseitig der Bohrung 7 und/oder außenseitig des Zapfens vorzugsweise
lösbare
Rastmittel vorgesehen sein können, welche
beliebige bekannte Formen besitzen können. Alternativ kann zwischen
dem Zapfen und der Bohrung 7 z. B. auch eine Preßpassung
vorgesehen sein, deren Toleranzen derart dimensioniert sind, daß einerseits
ein gewisser Widerstand gegen ein Abnehmen der Tragteile 3a, 3b von
dem Träger 1 sichergestellt
ist, andererseits der Widerstand gleichwohl ein manuelles Lösen der
Tragteile 3a, 3b ermöglicht. Im übrigen entspricht die Funktion
des Trainingsgerätes weitestgehend
der des Trainingsgerätes
gemäß 1,
wobei hier das Halteteil 4 des Trägers 1 das Oberflächenniveau
der Tragteile 3a, 3b im montierten Zustand übertrifft.