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DE102007032596A1 - Haltevorrichtung für Einhandbedienung - Google Patents

Haltevorrichtung für Einhandbedienung Download PDF

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DE102007032596A1
DE102007032596A1 DE102007032596A DE102007032596A DE102007032596A1 DE 102007032596 A1 DE102007032596 A1 DE 102007032596A1 DE 102007032596 A DE102007032596 A DE 102007032596A DE 102007032596 A DE102007032596 A DE 102007032596A DE 102007032596 A1 DE102007032596 A1 DE 102007032596A1
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Germany
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gripper
holding
arm
holding device
wheelchair
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DE102007032596A
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English (en)
Inventor
Patrick Oeffner
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Individual
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25BTOOLS OR BENCH DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, FOR FASTENING, CONNECTING, DISENGAGING OR HOLDING
    • B25B5/00Clamps
    • B25B5/006Supporting devices for clamps
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25BTOOLS OR BENCH DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, FOR FASTENING, CONNECTING, DISENGAGING OR HOLDING
    • B25B5/00Clamps
    • B25B5/003Combinations of clamps

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Manipulator (AREA)

Abstract

Es wird eine Haltevorrichtung für Einhandbedienung beschrieben, die einen Haltearm besitzt, an dem eine durch die Bedienperson betätigbare Spanneinrichtung vorgesehen ist, die zu öffnende Backen/Schenkel zum Halten eines Gegenstandes besitzt. Dabei ist am Haltearm (8) als Spanneinrichtung mindestens ein z. B. über ein elektrisch, pneumatisch, mechanisch oder hydraulisch arbeitendes Schaltelement betätigbarer Greifer (10) vorgesehen.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Haltevorrichtung für Einhandbedienung gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1, wie sie z. B. für Personen, die nur eine Hand zur Verfügung haben, Verwendung findet.
  • Menschen/Personen, die aus welchem Grund auch immer, z. B. nur eine Hand zur Verfügung haben und Gegenstände bzw. Dinge fixieren möchten, benötigen Systeme oder Vorrichtungen, mit deren Hilfe sie diese Gegenstände bzw. Dinge handhaben können. Ein Beispiel dafür ist das Befüllen von Tüten durch einen halbseitig Gelähmten.
  • Aus der DD 230 818 A1 ist eine Stativpinzette für Behinderte, vorzugsweise zur Einhandbedienung bekannt, bei der an einem auf einem Tisch aufstehenden Tischstativ ein Pinzettenkörper mit der Greif- oder Spannöffnung nach unten weisend befestigt ist. Das Öffnen der Pinzette zum Befestigen eines zu haltenden Gegenstands, erfolgt durch Drücken durch zwei Finger einer Hand an zwei gegenläufige Stößeln, wodurch die Schenkel/Backen des Pinzettenkörpers auseinandergedrückt werden. Gleichzeitig ist mit weiteren Fingern der gleichen Hand das Material bzw. der Gegenstand einzuschieben. Dieses Gerät ist somit nur durch Personen bedienbar, die zumindest die Finger einer Hand kraftvoll und relativ geschickt verwenden können. Ein länger andauerndes Verwenden dieser Vorrichtung, z. B. an einem Arbeitsplatz, ist nur sehr beschränkt möglich, da zum sicheren Greifen eines Gegenstands die Pinzette eine relativ hohe Spannung aufweisen muss, der durch den Druck der Finger über die Stößel entgegen zu wirken ist, was auf die Dauer sehr ermüdend ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Haltevorrichtung zur Einhandbedienung oben genannter Gattung anzugeben, die leicht, sicher, einfach und ohne Kraftaufwand zu bedienen ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Haltevorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Dem gemäß ist am Haltearm der Haltevorrichtung als Spanneinrichtung mindestens ein per Schaltelement betätigbarer Greifer vorgesehen. Eine die Haltevorrichtung verwendende bzw. bedienende Person hat nunmehr die Möglichkeit, über ein Schaltelement, das elektrisch, pneumatisch, mechanisch und/oder hydraulisch funktioniert, den oder die Greifer bedarfsweise zu öffnen und einen Gegenstand zwischen die Greiferbacken zu halten und dann über das Schaltelement den Greifer wieder zu schließen, so dass der Gegenstand zwischen den Greiferbacken sicher gehalten ist. So kann eine z. B. in einer Behindertenwerkstatt arbeitende Person, z. B. eine halbseitig gelähmte Person, Tüten über den oder die Greifer halten lassen und schnell und einfach befüllen. Hierdurch wird sehr viel Zeit und Mühe gespart. Zudem wird diesen Personen ein sinnvolles Tätigkeitsfeld eröffnet oder wesentlich optimiert, die normalerweise davon ausgeschlossen bleiben.
  • Der Haltearm mit dem oder den Greifern kann nun in unterschiedlichster Weise ausgeführt und anbringbar sein.
  • So kann der Haltearm ein mit mindestens einem Gelenk versehener Gelenkarm sein und über eine Klemmbefestigung so an einem Tisch, Rollstuhl, Ständer oder ähnlichem befestigbar sein, dass die Greifer und Schalteinrichtungen sich im Aktionsradius der Bedienperson befinden. Selbstverständlich kann der Haltearm auch an einem auf einem Tisch oder am Boden oder anderer Fläche aufsetzbarer oder anschraubbaren Fuß-Körper aufgebracht sein.
  • Als Schaltelement für den mindestens einen Greifer ist mindestens ein Schalter vorgesehen, wie z. B. mindestens ein Fuß- oder Knie-Druckschalter, ein Blaseschalter oder ein Sensor, welcher auch direkt am Greifer anordenbar ist, eine Sprachkennung oder eine Kombinationen solcher Schaltelemente. Hierdurch kann, je nach Anordnung des Haltearms, Platzverhältnissen und/oder Behinderungsgrad der Bedienperson, ein System zusammengestellt werden, das ein optimales Arbeiten ermöglicht, insbesondere zugeschnitten auf die jeweilige Bedienperson.
  • Die Haltevorrichtung besitzt zudem eine Steuerungseinheit, die entsprechend dem Antriebssystem des Greifers auslegbar ist, also elektrisch, pneumatisch, mechanisch oder hydraulisch und zur Regelung der Schließgeschwindigkeit und Haltekraft des Greifers oder der Greifer dient.
  • Es besteht nun erfindungsgemäß auch die Möglichkeit, den Gelenkarm der Haltevorrichtung aus zwei Armteilen vorzusehen, die zueinander gelenkig verbunden sind, wobei an einem Ende die Befestigung am Rollstuhl, Stuhl oder Tisch vornehmbar ist, während am anderen Ende ein Greifer vorgesehen ist. Der Betätigungsschalter ist dabei vorzugsweise ein Druckschalter z. B. ein Fußschalter angeordnet, in Reichweite des Fußes angeordnet z. B. an der Fußauflage des Rollstuhls.
  • Der Gelenkarm kann aber auch im Wesentlichen zweiteilig und so vorgesehen sein, dass an seinem äußeren Tragarm, mindestens ein Greifer, vorzugsweise zwei (in Längsrichtung) zueinander und quer zum Tragarm verschiebbar beabstandete Greifer angeordnet sind. Der zweite Arm (innere) kann dabei am vorzugsweise horizontal weisendem Tragarm in unterschiedlicher Weise angelenkt sein, z. B. im Wesentlichen mittig oder außermittig nahe dem einen Ende des Tragarms. Die Greifer, die somit am Tragarm in dessen Längsrichtung vorzugsweise verschiebbar und somit in Abstand zueinander veränderbar angebracht sind, können am Tragarm zudem über querweisende, dreh- und verschiebbare Arme so befestigt sein, dass sie eine verstellbare Beabstandung zum Tragarm aufweisen. Dadurch besteht die Möglichkeit, in vorbestimmter Höhe zwischen die Greifer hineinzugreifen, so dass z. B. eine zwischen den zwei Greifern eingespannte Tüte unbehindert befüllbar ist.
  • Der Gelenkarm der Haltevorrichtung kann nun direkt an einer Klemmbefestigung, die an einem Tisch oder anderen Gegenstand befestigbar ist, angebracht sein. An der Klemmbefestigung kann aber auch eine Haltesäule vorgesehen sein, die zudem z. B. über ein Kugelgelenk bedarfsweise in benötigter Winkelstellung fixierbar ist und die gleichzeitig den Gelenkarm trägt, vorzugsweise in längsverschiebbarer und verschwenkbarer Befestigungsweise.
  • Selbstverständlich kann der Haltearm auch an zwei vertikalen Standarmen bzw. Standsäulen gehalten sein, wodurch eine Portal-Haltevorrichtung gebildet wird. Auch hier sind verschiedene Konstruktive Möglichkeiten vorhanden, um die Greifer in optimale Stellung für die Befestigung des Gegenstands und gleichzeitig zu Bedienung durch die behinderte Person anzuordnen. Wesentlich bleibt immer, dass mindestens ein Greifer, vorzugsweise zwei schaltbare Greifer vorgesehen sind, wobei die gesamte Einrichtung entsprechend dem Einsatzort oder der Behinderung der Bedienperson auslegbar und befestigbar ist.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezug auf die Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1: Eine schematische Seitenansicht einer Haltevorrichtung in erster Ausführung, mit nur einem Greifer,
  • 2: Eine schematische Perspektivansicht einer Haltevorrichtung in zweiter Ausführung, mit Haltesäule und zwei Greifern,
  • 3: Eine schematische Vorderansicht einer Haltevorrichtung in dritter Ausführung, als Portal-Haltevorrichtung mit zwei Greifern,
  • 4: eine Perspektivansicht eines Rollstuhls, ausgerüstet mit einer Haltevorrichtung, in Ausführungsform als Gelenkarm mit einem Greifer.
  • Die in der 1 dargestellte Haltevorrichtung 1 besitzt eine Klemmbefestigung 2, die hier einen U-förmigen Körper 3 besitzt, und eine Klemmschraube 4, zum Festklemmen z. B. an einer Tischplatte 5. An der Oberseite der Klemmbefestigung 2 ist über ein festsetzbares Kugelgelenk 6 ein Haltearm 8 verstellbar angebracht. Nahe am äußeren Ende des Haltearmes 8 ist über eine Schiebeklemmung 9 ein Greifer 10 befestigt. Dabei ist der Greifer 10 über seinen Greiferzapfen 11 in der Schiebeklemmung quer zum Haltearm 8 verschiebbar.
  • Der Greifer 10 ist zudem über eine Leitung 12 mit einer Steuereinheit 13 verbunden, die wiederum über eine Leitung 14 mit einem Schalter 15 verbunden ist. Der Schalter 15 ist hier als (Fuß-) Schalter dargestellt, der auf einem Boden 16 aufliegt.
  • 2 zeigt nun eine bedeutend komplexere Haltevorrichtung 20, die in ähnlicher Weise wie die Haltevorrichtung 1 über eine Klemmbefestigung 2 an einer Tischplatte 5 festgehalten ist. Der Haltearm besteht hier aus einer Haltesäule 21, die über ein Kugelgelenk 6 am Körper 3 der Klemmbefestigung 2 angebracht ist und an ihrem anderen Ende über eine Schiebeklemmung 9 einen Auslegerarm 22 trägt. Am äußeren Ende des Auslegerarmes 22 ist ein Gelenk 24 vorgesehen, das einen Schiebehalter 25 trägt, in dem längs verschiebbar ein Tragarm 23 gehalten und über Schrauben 26 feststellbar ist. Der Tragarm ist im Wesentlichen meist horizontal ausgerichtet. Am Tragarm sind zwei Schiebeklemmungen 9 in einer Nut 27 längs verschiebbar angeordnet und tragen jeweils einen Vertikalstab 28. Am jeweiligen unteren Ende der Vertikalstäbe 28 ist eine Schiebeklemmung 9 vorgesehen, in der ein Horizontalstab 29 gehalten wird, an dessen äußeren Ende wiederum eine Schiebeklemmung 9 vorgesehen ist. In letzterer Schiebeklemmung 9 ist ein – im Wesentlichen in vertikaler Ausrichtung – Greiferzapfen 11 mit daran vorgesehenen Greifer 10 angeordnet. Die Greifer 10 sind über Leitungen 12, die im Inneren der Säulen bzw. Arme hindurchgeführt sind, mit einer Steuereinheit 13 verbunden, die wiederum über Leitungen 14 mit Schaltern 15 verbunden ist. Auch hier sind die Schalter 15 als Fußschalter dargestellt, die auf einem Boden 16 aufliegen.
  • Soll nun die Vorrichtung nach 2. zur Befüllung von Beuteln mit Kleinteilen dienen, dann wird der Beutel an der Beutelöffnung mit der einen Seite zwischen die Backen des Greifers 10 gehalten und über den Schalter 15 der Greifer 10 geschlossen. Danach wird das andere Öffnungsende zwischen die Backen des Greifers 10' gehalten, der dann durch Betätigung des Schalters 15' geschlossen wird, so dass der Beutel an zwei Öffnungsenden gehalten wird und die Bedienperson die möglicherweise nur eine zur Verfügung stehende Hand zum Einfüllen der Kleinteile in den durch die Greifer gehaltenen Beutel frei hat. Die Entfernung der beiden Greifer 10, 10' ist zur optimalen Halterung des Beutels über die Schiebeklemmungen 9 entsprechend einstellbar, also durch die Position der Greifer zueinander, in ihrer horizontalen oder vertikalen Position.
  • 3 zeigt eine Haltevorrichtung 30, die zwei Haltesäulen 21 besitzt, die über jeweils ein Gelenk 6 an je einer Klemmbefestigung 2 gehalten sind, die wiederum an einer Tischplatte 5 angreifen. Am äußeren Ende der Haltesäulen 21 ist jeweils eine Schiebeklemmung 9 vorgesehen, in der ein Tragarm 23 längs verschiebbar angeordnet ist. An diesem Tragarm 23 sind wiederum Schiebeklemmungen 9 vorgesehen, die Vertikalstäbe 28 tragen, an deren Enden wiederum über Schiebeklemmungen 9 je ein Greifer 10 vorgesehen ist. Selbstverständlich kann auch hier, wie bei 2, ein Horizontalstab 29 zwischengesetzt sein, um die Flexibilität der Einstellung der Greiferpositionen zu erhöhen.
  • Schließlich zeigt 4, wie an einem Rollstuhl 34 eine Haltevorrichtung 35 vorgesehen ist, die einen Gelenkarm bestehend aus einer Haltesäule 21 und einem Auslegerarm 22 besitzt, an dessen äußeren Ende ein Greifer 10 angebracht ist. Der Fuß schalter 15 der Vorrichtung ist dabei auf der Fußablage 34 des Rollstuhles angeordnet. Der Fußschalter 15 ist über eine Leitung 14 mit einem an der Rückseite des Rollstuhles 34 angeordneten Druckluftsystem verbunden, das seinerseits einen Luftdruckspeicher 37 und einen Druckminderer 38 aufweist. Das Druckluftsystem 36 steht über eine nicht dargestellte Leitung mit dem Greifer 10 in Verbindung. Es ist zudem ein Blaseschalter 39 vorgesehen, der über eine Leitung 40 mit dem Druckluftsystem 36 in Verbindung steht. Die im Rollstuhl sitzende Person kann nun wahlweise über den Fußschalter 15 oder den Blaseschalter 39 den Greifer 10 der am Rollstuhl angebrachten Haltervorrichtung 35 betätigen.
  • 1
    Haltevorrichtung, 1. Ausf.
    2
    Klemmbefestigung
    3
    Körper
    4
    Klemmschraube
    5
    Tischplatte
    6
    Kugelgelenk
    7
    8
    Haltearm
    9
    Schiebeklemmung
    10
    Greifer
    11
    Greiferzapfen
    12
    Leitung
    13
    Steuereinheit
    14
    Leitung
    15
    (Fuß-)Schalter
    16
    Boden
    17
    18
    19
    20
    Haltevorrichtung, 2. Ausf.
    21
    Haltesäule
    22
    Auslegerarm
    23
    Tragarm
    24
    Gelenk
    25
    Schiebehalter
    26
    Schraube
    27
    Nut
    28
    Vertikalstab
    29
    Horizontalstab
    30
    Haltevorrichtung, 3. Ausf.
    31
    32
    33
    Fußauflage
    34
    Rollstuhl
    35
    Haltevorrichtung
    36
    Druckluftsystem
    37
    Druckluftspeicher
    38
    Druckminderer
    39
    Blaseschalter
    40
    Leitung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DD 230818 A1 [0003]

Claims (10)

  1. Haltevorrichtung für Einhandbedienung, mit einem Haltearm, an dem eine durch die Bedienperson betätigbare Spanneinrichtung vorgesehen ist, die zu öffnende Backen/Schenkel zum Halten eines Gegenstandes besitzt, dadurch gekennzeichnet, dass am Haltearm (8) als Spanneinrichtung mindestens ein z. B. über ein elektrisch, pneumatisch, mechanisch oder hydraulisch arbeitendes Schaltelement betätigbarer Greifer (10) vorgesehen ist.
  2. Haltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltearm ein mit mindestens einem Gelenk versehener Gelenkarm ist und vorzugsweise über eine Klemmbefestigung (2) so an einem Tisch, Rollstuhl, Ständer o. ä. befestigbar ist, dass die Greifer (10) und ihre Schalteinrichtung (15, 39) sich im Aktionsradius der Bedienperson befinden.
  3. Haltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Schaltelement für den mindestens einen Greifer mindestens ein Schalter (15, 39) vorgesehen ist, wie Knie-/Fuß-Druckschalter, Blaseschalter, Sensoren, auch dem Greifer anordenbar, Sprachkennung oder eine Kombination dieser Elemente.
  4. Haltevorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuerungseinheit (13) vorgesehen ist, auslegbar je nach Antrieb des Greifers zur Regelung der Schließgeschwindigkeit und Haltekraft der Greifer.
  5. Haltevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Gelenkarm aus zwei an ihren Enden gelenkig oder schwenkbar miteinander verbundenen Armteilen (21, 22) besteht und an seinem einen Ende z. B. an einem Stuhl, Rollstuhl (34), Tisch etc. befestigbar ist, während er an seinem anderen Ende einen Greifer (10) aufweist, wobei mindestens ein Betätigungsschalter (15, 39), vorzugsweise ein Fußschalter (15) für die Greifer z. B. am Stuhl, Rollstuhl (34), Tischbein oder am Boden in Reichweite des Fußes oder Ellbogens der Bedienperson angeordnet ist.
  6. Haltevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gelenkarm vorgesehen ist, an dessen äußeren Tragarm (23) mindestens ein Greifer (10) angeordnet ist, vorzugsweise zwei zueinander und quer zum Tragarm verschiebbar beabstandete Greifer, während der zweite Arm (Auslegerarm 22) an diesem im Wesentlichen mittig oder außermittig angelenkt ist.
  7. Haltevorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Gelenkarm an einer Haltesäule (21) längs- oder höhenverschiebbar und verschwenkbar befestigt ist, wobei die Haltesäule (21) ihrerseits mit der Klemmbefestigung verbunden ist, vorzugsweise winkelverstellbar über ein Kugelgelenk (6).
  8. Haltevorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltearm, vorzugsweise zumindest dessen Tragarm (23) mit mindestens einem, vorzugsweise zwei Greifern (10) ausgerüstet ist und an zwei vertikalen, vorzugsweise nacheinander unabhängig befestigbaren Haltesäulen (21) anordenbar ist, insgesamt eine Portal-Haltevorrichtung (30) bildend.
  9. Haltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei Befestigung der Haltevorrichtung (35) an einem Rollstuhl, dessen Energie – mit/ohne Druckversorgung für die Schaltung bzw. Betätigung der Greifer (10) mit verwendet wird.
  10. Rollstuhl, ausgerüstet mit mindestens einer Haltevorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9.
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