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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Selbstschließvorrichtung
für einen schwenkbaren Insektenschutzrahmen gemäß dem
Oberbegriff von Anspruch 1 oder 16 sowie die Verwendung einer derartigen
Selbstschließvorrichtung.
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Aus
dem Stand der Technik sind vielfältige Arten von Systemen
zum Schutz vor Insekten und/oder Partikeln (so auch Pollen) bekannt.
Diese Systeme weisen üblicherweise ein Insekten- und/oder
Partikelschutzgitter auf, das in einen Rahmen gespannt ist. Ein
derartiger Rahmen wird im Folgenden zur Vereinfachung einheitlich
als Insektenschutzrahmen bezeichnet. Für einen effizienten Schutz
vor Insekten und/oder Partikeln wird ein derartiger Insektenschutzrahmen
in beziehungsweise vor einer Öffnung des zu schützenden
Raums angeordnet, beispielsweise also vor Fenstern oder Türen. Im
Folgenden werden hier als einheitliche Bezeichnung die Begriffe „Fenster"
und „Fensterrahmen" verwendet, auch wenn es sich um Türen
und Türrahmen handelt. Ein Insektenschutzrahmen kann fest
oder schwenkbar an einem Fensterrahmen montiert sein. Bezüglich
schwenkbarer Anordnungen eines Insektenschutzrahmens hat sich gezeigt,
dass eine Selbstschließvorrichtung wünschenswert
ist, um zu verhindern, dass der Insektenschutzrahmen lange offen steht
und somit seine Wirkung verliert.
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Die
DE 100 00 693 A1 offenbart
eine Selbstschließvorrichtung für einen schwenkbaren
Insektenschutzrahmen, bei dem eine gewundene Zug-Torsionsfeder vorgesehen
ist, also eine auf Zug in Richtung ihrer Federachse belastete Feder,
um eine Schließkraft in Richtung der Schließstellung
des Insektenschutzrahmens bereitzustellen. Diese Torsionsfeder ist
an einer Seite von der Schwenkachse des Insektenschutzrahmens beabstandet
an einem Rahmenteil des Türrahmens und an der anderen Seite
von der Schwenkachse beabstandet an dem Insektenschutzrahmen selbst
befestigt. Die Beabstandung von der Schwenkachse ist dabei erforderlich, um
eine ausreichende Hebelwirkung zu erzielen. Die Torsionsfeder wird
dabei über einen längeren Bereich in dem schwenkbaren
Insektenschutzrahmen angeordnet und geführt. Der Aufbau
des Selbstschließvorrichtung ist äußerst
aufwendig und erfordert eine Anpassung des Insektenschutzrahmens, um
die Anordnung der Feder zu ermöglichen.
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Aus
der, den Ausgangspunkt der vorliegenden Erfindung bildenden
DE 20 2005 016 065
U1 ist eine Selbstschließvorrichtung bekannt,
bei der eine Schenkelfeder verwendet wird, um eine Schließkraft in
Richtung der Schließstellung des Insektenschutzrahmens
bereitzustellen. Bei einer Schenkelfeder handelt es sich um eine
Schraubenfeder, also eine zylinder- oder kegelförmig gewickelte
Feder, die um ihre Federachse – Schwenkachse – auf
Torsion beansprucht wird. Die Schenkelfeder ist bei dieser Selbstschließvorrichtung
auf der Schwenkachse des Scharniers angeordnet. Somit ist für
einen Austausch oder eine Demontage des Federelements erforderlich,
dass zunächst das Scharnier selbst auseinander gebaut und
demzufolge die Insektenschutztür abgenommen wird. Austausch
und Demontage des Federelements sind somit relativ aufwendig.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, eine Selbstschließvorrichtung
für einen schwenkbaren Insektenschutzrahmen anzugeben,
der kostengünstig sowie einfach zu montieren und zu demontieren
ist.
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Die
vorliegende Aufgabe wird bei einer Selbstschließvorrichtung
für einen schwenkbaren Insektenschutzrahmen mit den Merkmalen
des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden
Teils von Anspruch 1 gelöst. Eine nebengeordnete Lösung
wird durch eine Selbstschließvorrichtung gemäß Anspruch
16 bereitgestellt. Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen
sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche.
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Grundlage
der vorliegenden Erfindung ist zunächst, dass es keiner
aufwendigen Konstruktionen für eine Selbstschließvorrichtung
bei schwenkbaren Insektenschutzrahmen bedarf. Entscheidend hierfür ist,
dass Insektenschutzrahmen im Vergleich zu herkömmlichen
Türen oder Fenstern äußerst leicht sind, so
dass die durch eine Selbstschließvorrichtung aufzubringenden
Kräfte und Momente entsprechend geringer sind. Eine ausreichende
Kraft- und Momentübertragung kann daher bei einer geeigneten
Konstruktion durch einfache Federelemente realisiert werden, ohne
dass lange Hebelarme erforderlich wären. Dafür
ist im vorliegenden Fall einem Scharnier ein Federelement zugeordnet.
Im Montagefall, also bei mit der Selbstschließvorrichtung
montierten Insektenschutzrahmen, ist das Federelement an dem Scharnier
selbst angeordnet.
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Um
nunmehr eine einfache Montage und Demontage des Federelements zu
ermöglichen, ist vorgesehen, dass das Federelement nicht
auf der Schwenkachse des Scharniers gelagert, sondern im Wesentlichen
parallel von dieser beabstandet ist. Dadurch ist es möglich,
das Federelement zu demontieren und auszutauschen ohne das Federelement
auseinander bauen zu müssen oder sogar den Insektenschutzrahmen
abzunehmen. Die Konstruktion der Selbstschließvorrichtung
ist dennoch äußerst kompakt und kommt zudem mit
nur wenigen Bauteilen aus. Insbesondere das Federelement ist einfach
zu montieren und bedarf keiner zusätzlichen Befestigungsmittel.
Entsprechend einfach sind Montage und Demontage der Selbstschließvorrichtung.
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Das
Federelement dient als Element der Selbstschließvorrichtung
dazu, den Insektenschutzrahmen im Montagefall in eine Schließstellung
zu spannen. In dieser Schließstellung überdeckt
der Insektenschutzrahmen die Raumöffnung, so dass keine
Insekten oder Partikel in den Raum eindringen können.
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Durch
die Beabstandung der Schwenkachse des Scharniers von der Schwenkachse
des Federelements und eine gezielte Anordnung der Schwenkachsen
zueinander kann zudem die auf den Insektenschutzrahmen einwirkende
Schließkraft durch einen größeren Freiheitsgrad
bezüglich der Hebelarme gezielter eingestellt werden. Dies
ist besonders vorteilhaft, da die Schließkraft einerseits
möglichst groß sein soll, um auch bei nur geringer Öffnung
des Insektenschutzrahmens zu gewährleisten, dass dieser in
seine Schließstellung zurückkehrt. Andererseits soll
die Schließkraft aber so gering sein, dass sie ein Schwenken
des Insektenschutzrahmens nicht unnötig erschwert und zudem
bei Rückkehr in die Schließstellung sanft schließt.
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Zur
Befestigung des Federelements sind in bevorzugter Ausgestaltung
keine weiteren Befestigungsmittel notwendig, vielmehr greift das
Federelement selbst formschlüssig in das Scharnier oder
einen Rahmen, an dem das Scharnier befestigt ist, ein, beispielsweise
indem es in das jeweilige Element eingesteckt ist. Der Formschluss
bezieht sich somit jedenfalls auf die Belastungsrichtung des Federelements,
also die Richtung in der die Kräfte und Momente bei der
Schwenkbewegung aufgenommen werden, kann aber auch weitere Richtungen
umfassen.
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In
bevorzugter Ausgestaltung ist das Federelement als Schenkelfeder
ausgebildet. Als Schenkelfeder wird eine Schraubenfeder, also eine
zylinder- oder kegelförmig gewickelte Feder, bezeichnet, die
um ihre Achse auf Torsion beansprucht wird. Eine solche Feder weist
somit jedenfalls einen schraubenförmigen Bereich auf, kann
aber auch mehrere derartige Bereiche aufweisen, die beispielsweise
voneinander beabstandet sind. Eine Schenkelfeder endet typischerweise
in hebelartigen Schenkeln, an denen das Drehmoment in die Feder
eingeleitet wird. Eine Schenkelfeder weist jedoch nicht zwingend
nur an ihren Enden entsprechende Schenkel auf, sondern kann vielmehr
auch zwischen zwei schraubenförmigen Bereichen zusätzliche
Schenkel aufweisen. Eine Schenkelfeder eignet sich trotz des nur
begrenzt zur Verfügung stehenden Drehmoments aufgrund ihrer Kompaktheit
besonders für eine Selbstschließvorrichtung eines
schwenkbaren Insektenschutzrahmens. Auch eine Montage des Federelements
ohne zusätzliche Befestigungsmittel ist durch die jeweiligen
Schenkel besonders gut realisierbar. Besonders vorteilhaft ist dabei
auch eine Ausgestaltung, bei der im Montagefall jedenfalls ein freier
Schenkel vorgesehen ist. Als freie Schenkel werden hier solche Schenkel
bezeichnet, die sich zwar an anderen Elementen abstützen,
aber keine darüber hinausgehende Verbindung mit diesen
eingehen. Eine derartige Ausgestaltung ist besonders geeignet, um
eine einfache Montage und Demontage des Federelements losgelöst
von dem Scharnier zu ermöglichen.
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In
einer weiter bevorzugten Ausgestaltung sind die unterschiedlichen
Schenkel des Federelements im Montagefall derart angeordnet, dass
sie zueinander maximal einen Winkel von etwa 40° aufweisen.
Besonders bevorzugt ist es, wenn die Schenkel sogar im Wesentlichen
in die gleiche Richtung ausgerichtet sind. Eine derartige Anordnung
ermöglicht eine optimale Ausnutzung und Verteilung der
Federkraft und schafft so die Möglichkeit einfache Federn einzusetzen.
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Weiter
ist es vorteilhaft, wenn sich im Montagefall jedenfalls ein Schenkel
der Schenkelfeder an einem Rahmenteil des Insektenschutzrahmens
abstützt. Dieses Abstützen kann derart erfolgen,
dass der Schenkel flächig im Wesentlichen senkrecht zur Belastungsrichtung
an dem Rahmenteil anliegt oder aber in das Rahmenteil formschlüssig
eingreift. Weiter bevorzugt ist es, wenn im Montagefall zusätzlich oder
alternativ ein anderer Schenkel des Federelements an einem Rahmenteil
des Fensterrahmens anliegt und gegebenenfalls in dieses Rahmenteil
formschlüssig eingreift. Sofern beide Abstützungen
realisiert sind, kann auf einfach Weise die Vorspannung des Insektenschutzrahmens
in die Schließstellung realisiert werden.
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Je
nach Ausgestaltung des Scharniers ist es ebenfalls bevorzugt, wenn
sich ein Schenkel des Federelements im Montagefall an dem Scharnier
abstützt und gegebenenfalls in das Scharnier eingreift. Durch
das Eingreifen in das Scharnier kann so der gewünschte
Formschluss mit dem Scharnier erzielt werden. Diese Abstützung
kann alternativ oder ergänzend zu einer Abstützung
des Federelements an dem Rahmenteil von Insektenschutzrahmen oder Fensterrahmen
erfolgen, ist insbesondere aber davon abhängig, ob und
wie das Scharnier an dem jeweiligen Rahmenteil befestigt ist.
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Weiter
bevorzugt ist eine Ausgestaltung der Selbstschließvorrichtung
mit einer Schenkelfeder, die nicht nur zwei endseitige Schenkel
sondern zumindest auch einen Mittelschenkel aufweist. Der Mittelschenkel
ist dabei durch eine entsprechende Biegung der Schenkelfeder zwischen
zwei schraubenförmigen Bereichen gebildet. Im Montagefall
stützt sich der Mittelschenkel an einem Rahmenteil von
Insektenschutzrahmen oder Fensterrahmen ab, einer oder beide endseitigen
Schenkel stützen sich dann an dem jeweils anderen Rahmenteil
oder den Scharnier ab. Besonders bevorzugt ist eine Abstützung
des Mittelschenkels an einem Rahmenteil und der endseitigen Schenkel
an dem Scharnier. Bei einer derartigen Ausgestaltung kann eine direkte,
besonders gleichmäßige Drehmomentübertragung
erzielt werden.
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Die
Montage der Schenkelfeder ist besonders einfach durchführbar,
wenn diese im Montagefall mit beiden endseitigen Schenkeln in ein
Rahmenteil oder das Scharnier eingesteckt ist. Für den
Mittelschenkel ist es dann ausreichend, wenn sich dieser im Montagefall
lediglich an einem Rahmenteil abstützt. Der Mittelschenkel
ist somit als freier Schenkel ausgebildet.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist das Federelement,
insbesondere der Mittelschenkel einen Eingriffsabschnitt auf, der
sich im Montagefall in eine korrespondierende Ausnehmung, vorzugsweise
eines Rahmenteils oder des Scharniers, erstreckt. Der Eingriffsabschnitt
sichert das Federelement jedenfalls in der Schließstellung
gegen ein axiales Verschieben und dient zur Positionierung des Federelements
einerseits sowie zur Führung der Bewegung des Federelements.
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Weiter
bevorzugt ist vorgesehen, dass jedenfalls ein Schenkel, vorzugsweise
alle freien Schenkel, eine Schutzhülle aufweisen. Die Schutzhülle
ist zumindest im Bereich der Abstützung vorgesehen und
dient dazu, eine Beschädigung des Rahmenelements, über
das der freie Schenkel bei einer Schwenkbewegung des Insektenschutzrahmens gleitet,
zu vermeiden. Eine derartige Schutzhülle sollte im Montagefall
im Wesentlichen parallel zur Schwenkachse des Insektenschutzrahmens
angeordnet sein. In bevorzugter Ausgestaltung weist eine derartige
Schutzhülle einen im Wesentlichen runden Außenquerschnitt
auf, um ein einfaches Gleiten des Federschenkels über das
Rahmenteil zu ermöglichen. Dabei kann auch vorgesehen sein,
dass die Schutzhülle gegenüber dem Federelement
selbst drehbeweglich gelagert ist, bei einer Schwenkbewegung des
Insektenschutzrahmens folglich über das jeweilige Rahmenteil
abrollt.
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Die
Schutzhülle besteht vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere
aus Thermoplaste oder Elastomer. Das Federelement besteht vorzugsweise aus
Metall, insbesondere einem Federstahl.
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Eine
nebengeordnete Lösung stellt eine Selbstschließvorrichtung
gemäß Anspruch 16 dar. Bei einer derartigen Selbstschließvorrichtung
ist vorgesehen, dass das Federelement als Blattfeder ausgebildet
ist. Eine Blattfeder bietet gegenüber einer Schenkelfeder
den Vorteil, dass sie eine größere Angriffsfläche
bereit stellt und insofern größere Drehmomente
aufbringen kann. Eine Blattfeder besteht üblicherweise
aus einem flachen Metallband, das bogenförmig vorgespannt
wird.
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In
bevorzugter Ausgestaltung ist die Blattfeder derart ausgebildet,
dass ein bogenförmiger Abschnitt im Montagefall parallel
zur Schwenkachse des Scharniers angeordnet ist. Ferner kann auch
bei dieser Ausgestaltung einer Selbstschließvorrichtung vorgesehen
werden, die Schwenkachse des Federelements von de Schwenkachse des
Scharniers zu beabstanden.
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Bei
einer Selbstschließvorrichtung mit einer Blattfeder ist
bevorzugt vorgesehen, dass das Federelement mit einem Ende – Montageende – an
einem Rahmenteil von Insektenschutzrahmen oder Fensterrahmen befestigt
ist. Die Befestigung des Federelements kann beispielsweise durch
ein Einschrauben in ein Kederelement erfolgen. Ein derartiges Kederelement
ist in der
EP 07 110 434 beschrieben,
auf deren Offenbarungsgehalt vollumfänglich verwiesen wird.
Eine Befestigung mittels eines Kederelements hat den Vorteil, dass
das Rahmenelement nicht beschädigt wird. Das andere Ende
des Federelements ist in bevorzugter Ausgestaltung als freies Ende
ausgebildet und stützt sich an dem Insektenschutzrahmen
oder dem Fensterrahmen ab.
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Weiter
bevorzugt weist das Federelement an seinem freien Ende eine Gleitfläche
auf. Die Gleitfläche dient dazu, ein schonendes Gleiten
des Federelements über das Rahmenteil bei der Schwenkbewegung
des Insektenschutzrahmens zu ermöglichen.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist zudem die Verwendung der zuvor beschriebenen Selbstschließvorrichtung
für einen schwenkbaren Insektenschutzrahmen gemäß Anspruch
22.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale, Ziele und Vorteile der Erfindung werden
nachfolgend anhand einer Zeichnung bevorzugter Ausführungsbeispiele näher
erläutert. In der Zeichnung zeigt:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Selbstschließvorrichtung,
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2 eine
Seitenansicht der Selbstschließvorrichtung aus 1 in
der Schließstellung,
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3 eine
Seitenansicht der Selbstschließvorrichtung aus 1 in
geöffneter Stellung,
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4 eine
perspektivische Explosionsansicht einer alternativen Ausgestaltung
einer erfindungsgemäßen Selbstschließvorrichtung,
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5 alternative
Ausgestaltungen eines Federelements für eine Selbstschließvorrichtung,
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6 eine
perspektivische Ansicht eines montierten Federelements gemäß 5.
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1 zeigt
eine Selbstschließvorrichtung für einen schwenkbaren
Insektenschutzrahmen (1) in perspektivischer Darstellung.
Der Insektenschutzrahmen (1) ist dabei im Ansatz zu erkennen.
Der Insektenschutzrahmen (1) weist einen Rahmenteil (2)
auf, der hier eine umlaufende Umrahmung bildet. Hierzu sind mehrere
Elemente mittels eines Verbinders (3) zu dem Rahmenteil
(2) zusammengesetzt. In dem Rahmenteil (2) ist
ein engmaschiges Gewebe angeordnet (nicht gezeigt), das ein Durchdringen
von Insekten verhindert. Das Rahmenteil (2) ist aus Gewichtsgründen
hier und vorzugsweise als Aluminiumprofil ausgebildet. Alternativ
ist auch eine Ausgestaltung aus Kunststoff möglich. Auch
andere Werkstoffe sind zur Herstellung des Rahmenteils (2)
einsetzbar, jedoch aufgrund eines vergleichsweise höheren
Gewichts in der Regel weniger bevorzugt.
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Der
Insektenschutzrahmen (1) ist mittels eines Scharniers (4)
an einem Rahmenteil (5) eines Fensterrahmens schwenkbar
angeordnet. Das Scharnier (4) weist eine Schwenkachse (4')
auf, die somit die Schwenkachse des Insektenschutzrahmens (1)
bildet. Dem Scharnier (4) ist ein Federelement (6)
zugeordnet, das den Insektenschutzrahmen (1) im Montagefall
in seine Schließstellung vorspannt (2). Als
Montagefall wird der Fall bezeichnet, in dem der Insektenschutzrahmen
(1) mittels des Scharniers (4) an dem Rahmenteil
(5) schwenkbar angeordnet und die Selbstschließvorrichtung
vollständig montiert ist. Die Schließstellung
bezeichnet die Stellung, in der der Insektenschutzrahmen (1)
die jeweilige Raumöffnung zum Schutz vor Insekten überdeckt.
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Insbesondere
aus den 2, 3 ist ersichtlich,
dass das Federelement (6) eine zweite Schwenkachse (6')
aufweist. Diese ist im Montagefall von der Schwenkachse (4')
des Scharniers (4) beabstandet angeordnet, wobei die Beabstandung
hier durch eine parallele Verschiebung relativ zur Schwenkachse
(4') des Scharniers realisiert ist. Die Beabstandung der
beiden Schwenkachsen (4', 6') zueinander hat zur
Folge, dass das Federelement (6) unabhängig von
dem Scharnier (4), also ohne Demontage desselben, montiert
und demontiert werden kann. Dies ist insbesondere für Reparaturzwecke
sowie ein möglicherweise gewünschtes vorübergehendes
außer Kraft setzen der Selbstschließvorrichtung praktisch.
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Bei
der vorliegenden Selbstschließvorrichtung ist zudem vorgesehen,
dass das Federelement (6) im Montagefall ohne weitere Befestigungsmittel formschlüssig
an dem Scharnier (4) angeordnet ist. Das Federelement (6)
wird also lediglich aufgrund seiner Ausgestaltung und Anordnung
an dem Scharnier (4) gehalten, weitere Befestigungsmittel
wie Schrauben, Nieten oder dergleichen sind jedoch nicht erforderlich.
Das Federelement (6) ist einfach montierbar und demontierbar.
Eine hinreichende Kraftbeziehungsweise Drehmomentaufnahme erfolgt durch
einen Formschluss des Federelements (6) mit dem Scharnier
(4). Der Formschluss ist also jedenfalls bezüglich
der Belastungsrichtung des Federelements (6) bei der Schwenkbewegung
des Insektenschutzrahmens (1) vorgesehen. Das Federelement (6)
bildet hier aufgrund seiner Anordnung an dem Scharnier (4)
im Montagefall in gewisser Weise einen Bestandteil des Scharniers
(4).
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Das
Federelement (6) ist bei der in 1–3 dargestellten
Selbstschließvorrichtung als Schenkelfeder ausgebildet.
Vorliegend ist dabei vorgesehen, dass sich zwei endseitige Schenkel
(7, 8) des Federelements (6) an dem Scharnier
(4) abstützen, indem sie in entsprechende Einstecklöcher (9, 10)
des Scharniers (4) eingesteckt werden und somit formschlüssig
in das Scharnier (4) eingreifen. Das Federelement (6)
ist dabei so angeordnet, das es im Montagefall in die Schließstellung
(2) vorgespannt ist.
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Das
Federelement (6) weist sodann einen weiteren Schenkel,
hier nämlich einen Mittelschenkel (11) auf. Dieser
Mittelschenkel (11) stützt sich an dem Rahmenteil
(2) des Insektenschutzrahmens (1) ab. Da das Scharnier
(4), in das die Schenkel (7, 8) des Federelements
(6) eingreifen, starr mit dem Rahmenteil (5) des
Fensterrahmens verbunden ist, wird durch diese Anordnung die Vorspannung
des Insektenschutzrahmens (1) in die Schließstellung
sichergestellt. Alternativ sind auch Ausgestaltungen möglich, bei
denen beispielsweise das Scharnier (4) starr mit dem Rahmenteil
(2) des Insektenschutzrahmens (1) verbunden ist
und sich dann die Schenkel (7, 8, 11) des
Federelements (6) an jeweils anderen Elementen abstützen.
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Insbesondere
aus den 1 und 3 wird deutlich,
dass an dem Mittelschenkel (11) des Federelements (6)
Eingriffsabschnitte (12, 13) vorgesehen sind,
die sich im Montagefall in korrespondierende Ausnehmungen (14, 15)
des Scharniers (4) erstrecken. Diese Eingriffsabschnitte
(12, 13) dienen dazu, das Federelement (6)
bei der Montage zusätzlich zu dem Einstecken der Schenkel
(7, 8) in die Einstecklöcher (9, 10)
zu fixieren und eine axiale Verschiebung des Federelements (6)
zu verhindern. Bei der Schwenkbewegung zum Öffnen des Insektenschutzrahmens
(1) verlassen die Eingriffsabschnitte (12, 13)
die Ausnehmungen (14, 15) des Scharniers (4) (3),
greifen bei Wiedererreichen der Schließstellung jedoch
auch wieder in die Ausnehmungen (14, 15) ein.
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Aus
den 1–3 ist ferner
ersichtlich, dass der Mittelschenkel (11), der hier den
freien Schenkel des Federelements (6) bildet, eine Schutzhülle
(16) aufweist. Die Schützhülle (16)
umgibt den Mittelschenkel (11) im Bereich der Auflagefläche
an dem Rahmenteil (2) des Insektenschutzrahmens (1), so
dass das Rahmenteil (2) vor einer Beschädigung beispielsweise
durch Verkratzen geschützt wird. Die Schutzhülle
(16) ist hier und vorzugsweise so angeordnet, dass sie
sich im Montagefall im Wesentlichen parallel zur Schwenkachse des
Insektenschutzrahmens (1) erstreckt. Sie weist darüber
hinaus einen im Wesentlichen runden Außenquerschnitt auf
und gewährleistet so ein besonders einfaches Gleiten des Federelements
(6) über das Rahmenteil (2). Sofern die
Schutzhülle (16) zu dem Mittelschenkel (11)
des Federelements (6) auch Spiel aufweist, kann sie sogar
ein Abrollen über das Rahmenteil (2) ermöglichen.
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In 4 ist
eine alternative Ausgestaltung zu der in den 1–3 gezeigten
Selbstschließvorrichtung gezeigt. Diese Ausgestaltung unterscheidet sich
durch eine unterschiedliche Anordnung des als Schenkelfeder ausgebildeten
Federelements (6). Die Schenkel (7, 8)
des Federelements (6) sind nicht lediglich in das Scharnier
(4) eingesteckt, sondern durch eine Abkantung an dem jeweiligen
Ende des Schenkels (7, 8) an dem Scharnier (4)
eingehakt. Ferner bringt das Federelement (6) selbst neben
der Schließkraft eine Klemmkraft auf, die der axialen Fixierung
des Federelements (6) an dem Scharnier (4) dient.
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Die 5, 6 zeigen
eine nebengeordnete Lösung zur Bereitstellung einer einfachen,
kompakten Selbstschließvorrichtung für einen schwenkbaren
Insektenschutzrahmen (1). Auch bei dieser Lösung
weist die Selbstschließvorrichtung mindestens ein Scharnier
auf, dem ein Federelement (6) zugeordnet ist. Das Federelement
(6) wird dabei so angeordnet, dass es im Montagefall den
Insektenschutzrahmen (1) in seine Schließstellung
vorspannt. Im Gegensatz zu den vorherigen Ausgestaltungen ist das
Federelement (6) vorliegend nun als Blattfeder ausgebildet,
das heißt es besteht aus einem flachen Metallband, das
bogenförmig vorgespannt ist. Mit einem Ende (22) – Montageende – ist
das Federelement (6) mit dem Rahmenteil (2) verbunden.
Die Verbindung wird hier dadurch hergestellt, dass das Federelement
(6) in ein Kederelement (23) eingeschraubt wird.
Das Kederelement (23) wiederum ist in einem Kederkanal
des Rahmenteils (2) angeordnet. Durch das Anschrauben des
Federelements (6) an dem Kederelement (23) kann
eine Beschädigung des Rahmenteils (2) durch die
Schrauben vermieden werden.
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Das
Federelement (6) ist an dem Montageende (22) ferner
stufenförmig ausgebildet. Die Stufe (24) liegt
im Montagefall derart an dem Rahmenteil (2) an, dass eine
translatorische Bewegung jedenfalls in eine erste Richtung (Pfeil
A) blockiert ist. In bevorzugter Ausgestaltung ist sodann auch eine zweite
Stufe (25) vorgesehen, die eine translatorische Bewegung
in die entgegengesetzte Richtung (Pfeil B) im Montagefall blockiert.
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Neben
dem Montageende (22) weist das Federelement (6)
ein freies Ende (26) auf. Mit diesem freien Ende (26)
stützt sich das Federelement (6) im Montagefall
an dem Rahmenteil (5) des Fensterrahmens ab und gewährleistet
so die Vorspannung in die Schließstellung. Um auch hier
eine Beschädigung des Rahmenteils (5) zu vermeiden,
weist das Federelement (6) an dem freien Ende (26)
eine Gleitfläche (27) auf. Verschiedene Arten
von Gleitflächen sind in 5a, b,
c dargestellt. Die Gleitfläche (27) kann beispielsweise
durch eine Biegung des freien Endes (26) vorzugsweise im
Wesentlichen parallel zu der Schwenkachse des Insektenschutzrahmens
(1) gebildet sein (5a, b).
Eine Alternative hierzu stellt die Anordnung von Gleitstücken
(28) an dem freien Ende (26) dar (5c).
Diese Gleitstücke (28) sind vorzugsweise kreisförmig
ausgebildet und bilden die Gleitfläche (27). Der
Vorteil derartiger Gleitstücke (28) besteht darin,
dass hier zu der Blattfeder (6) unterschiedliche Materialien
wie zum Beispiel geeignete Kunststoffe, gewählt werden
können.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10000693
A1 [0003]
- - DE 202005016065 U1 [0004]
- - EP 07110434 [0023]