-
Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines transportablen
vorgefertigten Gebäudewandelementes aus Schalungssteinen,
insbesondere Holzspanschalungssteinen, sowie ein Gebäudewandelement,
welches nach diesem Verfahren hergestellt wurde.
-
Im
Bereich des Bauwesens ist es bereits seit längerem bekannt,
Schalungssteine zur Errichtung von Gebäudewänden
zu benutzen. Hierzu werden die einen Hohlraum aufweisenden Schalungssteine wie
herkömmliches Mauerwerk im Verband aufeinander und nebeneinander
gesetzt. Aufgrund der ebenen Seitenflächen und des geringen
Gewichts von Schalungssteinen können diese auch von Nichtbaufachleuten
verarbeitet werden, zumal die Schalungssteine fugenlos auf- und
nebeneinander gesetzt werden können.
-
Nach
dem Anordnen der Schalungssteine im Verband weist die so entstandene
Wand einen Hohlraum auf, der sich in vertikaler Richtung von der obersten
Steinreihe bis zur untersten Steinreihe hin erstreckt und mit Beton
verfüllbar ist. Auf diese Weise ergibt sich die Möglichkeit,
eine monolithische Wand ohne kompliziert aufzustellende Schalungselemente zu
errichten.
-
Neben
dem geringen Gewicht und der guten Verarbeitbarkeit mit einfachen
Mitteln sind Holzspanschalungssteine weiterhin energiesparend und
klimaschonend herstellbar. In bekannter Weise wird hierzu Holz zerspant,
mineralisiert und mit Zement gebunden. Die aus dem Stand der Technik
bekannten Schalungssteine sind vorzugsweise rechteckförmig
und weisen in vertikaler Richtung Hohlräume auf. Darüber
hinaus sind an den Stirnseiten der Schalungssteine Aussparungen
vorgesehen, so dass nach dem Aufeinandersetzen einzelner Reihen
derartiger Steine zu einer Gebäudewand ein sich in vertikaler
und horizontaler erstreckender Hohlraum ergibt, der zur Herstellung
einer monolithischen Wand mit Beton verfüllt werden kann.
-
In
der
DE 200 15 912
U1 ist in diesem Zusammenhang ein vorgefertigtes Wandelement
beschrieben, welches aus Holzspanschalungssteinen hergestellt wird.
Zur Herstellung des Wandelements werden die Holzspanschalungssteine
dabei auf- und nebeneinander gesetzt und miteinander verklebt. Aufgrund
des geringen Gewichts von Holzspanschalungssteinen ist dieses Wandelement
leicht transportabel und kann daher außerhalb der Baustelle
vorgefertigt werden.
-
Nach
dem Transport derartig vorgefertigter Wandelemente aus Holzspanschalungssteinen
auf die Baustelle werden diese an der für die Wand vorgesehenen
Stelle aufgestellt, wobei aneinander grenzende Wandelemente mit
Hilfe von Montageelementen miteinander verbunden werden. Nach dem Verfüllen
der Hohlräume der Wandelemente mit Beton müssen
an deren Außen- und Innenwandflächen neben den
Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallationsleitungen noch eine Wärmedämmung
sowie ein Außen- bzw. Innenwandputz mit Putzgrund aufgebracht
werden. In der Regel werden diese Arbeiten auf herkömmliche
Weise von Baufachleuten durchgeführt, wobei dies infolge
der hohen Lohn- und Anfahrtskosten recht kostenintensiv ist und
der Fortschritt dieser Arbeiten von den auf der Baustelle vorherrschenden
Witterungsbedingungen abhängt. Hinzukommt, dass die Qualität
und Maßgenauigkeit von auf der Baustelle errichteten Wandelementen
in großem Maße von der Organisation der Baustelle
abhängig ist und dementsprechend unterschiedlich ausfallen
kann.
-
Demgemäß ist
es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung
eines vorgefertigten Gebäudewandelementes und ein nach
diesem Verfahren hergestelltes leicht transportfähiges
Gebäudewandelement zu schaffen, welches den Bau eines Gebäudes
erleichtert, die Bauzeit auf der Baustelle erheblich verkürzt
und eine gleich bleibende Qualität aufweist.
-
Diese
Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale
von Anspruch 1 und 31 gelöst.
-
Weitere
Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
-
Gemäß der
Erfindung werden bei einem Verfahren zur Herstellung eines transportablen
vorgefertigten Gebäudewandelementes aus Schalungssteinen
in einem ersten Verfahrensschritt plattenförmige Dämmelemente
entlang einer Montageebene einer Stützvorrichtung angeordnet.
Die Dämmelemente liegen hierbei mit einer ihrer ebenen
Außenflächen bündig an der Montageebene
an. Die auf diese Weise entlang der Montageebene über-
und nebeneinander angeordneten Dämmelemente sind in der
Art angeordnet, dass die Dämmelemente auf der der Montageebene
abgewandten Seite eine ebene Außenoberfläche bilden,
die als Anstellfläche für die Schalungssteine
dient.
-
Um
bei der Anordnung von mehreren Dämmelementen entlang der
Montageebene ein Verrutschen oder ein Verschieben derselben relativ
zueinander zu verhindern, kann es vorgesehen sein, dass die Dämmelemente
an ihren Stirnseiten miteinander verbunden, insbesondere verklebt
werden. Bei den Dämmelementen handelt es sich vorzugsweise
um Wärmedämmplatten, insbesondere Holzweichfaserdämmplatten,
deren äußere Oberflächen im Wesentlichen
eben sowie planparallel zueinander angeordnet sind.
-
Nach
dem Erstellen eines ersten Wandabschnittes aus Dämmelementen
werden in einem zweiten Verfahrensschritt Schalungssteine, insbesondere
Holzspanschalungssteine, entlang der ebenen Außenoberfläche
der Dämmelemente in übereinander liegenden Reihen
angeordnet. Durch das Anordnen der Schalungssteine bilden die Hohlräume
der über- und nebeneinander angeordneten Schalungssteine
einen durchgehenden Hohlraum in der Wandscheibe, wobei die Stossfugen
der in übereinander liegenden Reihen angeordneten Schalungssteine
versetzt zueinander angeordnet sind. Vor dem Auf- bzw. Nebeneinandersetzen
von Schalungssteinen im Verband wird auf die ebene Außenoberfläche
der Dämmelemente und auf den Ober-, Unter- und Stirnseiten
von aneinander grenzenden Schalungssteinen ein Klebemittel aufgebracht,
so dass die Schalungssteine sowohl miteinander als auch mit den
Dämmelementen verklebt werden. Als Klebemittel wird hierzu
vorzugsweise ein auf die Dämmelemente abgestimmter Kleber,
beispielsweise PUR-Schaum bei der Verwendung von Dämmplatten aus
Styropor, Polyurethan- oder Polystyrol-Hartschaum, verwendet. Das
Klebemittel kann dabei mit einer Spritzpistole auf die Klebeflächen
der Schalungssteine und Dämmelemente aufgetragen werden.
Weiterhin kann es vorgesehen sein, dass für die Ver klebung
von Dämmelementen und Schalungssteinen sowie für
die Verklebung der Schalungssteine miteinander jeweils ein hierfür
geeigneter Kleber verwendet wird.
-
Durch
die Anordnung der Dämmelemente an der Montageebene sowie
der Anordnung der Schalungssteine entlang der ebenen Außenoberfläche
der Dämmelemente entsteht eine Endloswand im Wärmedämmverbundsystem,
die sowohl eine der Montageebene zugewandete ebene äußere
Wandelementfläche als auch eine der Montageebene abgewandte ebene
innere Wandelementfläche aufweist, welche aus den Seitenwänden
der Schalungssteine gebildet werden. Die ebenen Wandelementflächen
des Gebäudewandelementes sind hierbei mit einer hohen Maßgenauigkeit
herstellbar, so dass beim Auftrag eines Außen- bzw. Innenwandputzes
ein Ausgleich von Unebenheiten entfällt und somit weniger
Putzmaterial erfordert ich ist.
-
Nach
der Herstellung einer derartigen Verbundwand aus Schalungssteinen
und Dammelementen, die als Endloswand eine beliebige Länge
aufweisen kann, wird das Wandelement in einem dritten Verfahrensschritt
entsprechend der zur Errichtung eines Gebäudes erforderlichen
Abmessungen auf Maß geschnitten. Hierzu ist an der Stützvorrichtung
eine Schnittvorrichtung, beispielsweise eine Kettensäge, vorgesehen,
die einen zu den Reihen aus Schalungssteinen orthogonalen Schnitt
des Wandelementes ermöglicht. Vorzugsweise kann das Wandelement dazu
entlang der Montageebene in Richtung der Sägevorrichtung
verschoben werden, wobei die Montageebene und die Ebene, die das
Gebäudewandelement auf der Unterseite abstützt,
als Gleitflächen ausgeführt sind.
-
Gemäß der
Erfindung ist der Schnittwinkel der Sägevorrichtung beliebig,
vorzugsweise in einem Bereich von 0° bis 180° zur
Ebene der äußeren Wandelementfläche,
einstellbar, wodurch das Wandelement auch auf Gehrung schneidbar
ist. Beim Zusammensetzen von zwei Gebäudewandelementen,
z. B. in einem Winkel von 90° für den Eckbereich
eines Gebäudes, ergibt sich somit der Vorteil, dass bei
einem Schnittwinkel von jeweils 45° die Gebäudewandelemente
an Ihren Stoßflächen nur bündig miteinander
verklebt werden müssen. Durch das bündige Verkleben
der Gebäudewandelemente werden die sich in vertikaler und
horizontaler Richtung erstreckenden Hohlräume der Wandscheiben
miteinander verbunden. Nach einem Ausgießen der miteinander
verbundenen Hohlräume der beiden Gebäudewandelemente
mit Beton, insbesondere Fertigbeton, sind diese sowohl über
die Klebeverbindung im Eckbereich als auch über das in
den Hohlräumen entstehende Betonskelett miteinander verbunden.
Weiterhin ergibt sich der Vorteil, dass die Stoßflächen
von zwei aneinander stoßenden, erfindungsgemäß hergestellten Gebäudewandelementen
eine große Klebefläche aufweisen und somit ein
guter Verbund zwischen den Gebäudewandelementen gewährleistet
wird. Hinzu kommt, dass durch den bündigen Anschluss der
Gebäudewandelemente eine Entstehung von Wärmebrücken
im Bereich des Stoßes vermieden wird. Das gemäß der
Erfindung hergestellte Gebäudewandelement kann dabei als
Außenwand für ein Gebäude verwendet werden.
-
Durch
eine außerhalb der Baustelle erfolgende, d. h. werksseitige
Vorfertigung des Gebäudewandelementes entfallen auf der
Baustelle die zum Anbringen von Dämmelementen notwendigen
Baugerüste. Die Standzeit von Baugerüsten verkürzt
sich somit auf die für das Aufbringen des Außenputzes
erforderliche Zeitspanne. Darüber hinaus besteht aufgrund
der Vorfertigung der Vorteil, dass die Dämmelemente in
der Fertigungsstätte der erfindungsgemäßen
Wandelemente leichter Handzuhaben sind als auf einer Baustelle,
wodurch auch Dämmelemente in großen Formaten verwendbar
sind. Weiterhin ist im Vergleich zu einer Errichtung einer Gebäudewand aus
Schalungssteinen und Dämmelementen auf der Baustelle der
Einfluss der Witterung von nur geringer Bedeutung, da die Klebeverbindungen
zwischen den Schalungssteinen und den Dämmelementen witterungsunabhängig
in Fertigungshallen herstellbar sind. Hierdurch werden eine gleich
bleibende Qualität und eine hohe Maßgenauigkeit
der Gebäudewandelemente gewährleistet.
-
Erfindungsgemäß ist
es selbstverständlich auch denkbar, anstatt der Dämmelemente
die Schalungssteine in einem ersten Verfahrensschritt entlang der
Montageebene anzuordnen, wobei die Dämmelemente auf die
Seiten der Schalungssteine geklebt werden, welche der Montageebene
abgewandt sind.
-
Zusätzlich
zur Verklebung können nach einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens die Dämmelemente
und die aus Schalungssteinen gebildete Wandscheibe über
Befestigungsmittel miteinander verbunden werden. Die Verbindung
der Dämmelemente mit der Wandscheibe aus Schalungssteinen
kann beispielsweise durch Betonanker erfolgen, welche sich in den
Hohlraum der Wandscheibe hinein erstrecken. Nach dem Verkleben der Dämmelemente
und der Schalungssteine wird der Betonanker dabei von der äußeren
Wandelementfläche her durch das Dämmelement hindurch
in die Seitenwand eines Schalungssteine geschraubt. Der Betonanker
kann hierzu ein selbstschneidendes Außengewinde aufweisen.
welches sich einen Gewindegang in die Seitenwand des Schalungssteines
bis in den Hohlraum der Wandscheibe hinein schneidet und somit das
Dämmelement an der Wandscheibe befestigt. Andererseits
ist es auch denkbar, dass beim Vermauern der Schalungssteine ein
Betonanker in die Klebefuge eingefügt wird, wobei der Betonanker
in Richtung der Montageebene durch die Dämmelemente hindurch
gesteckt werden muss. Nach dem Zusammenkleben von Dämmelementen und
Schalungssteinen kann auf das Ende des Betonankers, welches sich
durch das Dämmelement hindurch erstreckt, eine Sicherungsscheibe
befestigt werden. Die Sicherungsscheibe klemmt dabei das Dämmelement
gegen die Wandscheibe und fixiert dieses somit. Das Ende des Betonankers
kann hierzu ein Außengewinde und die Sicherungsscheibe
eine Ausnehmung mit Innengewinde aufweisen, so dass zum Klemmen
des Dämmelementes die Sicherungsscheibe auf den Betonanker
aufschraubbar ist.
-
Durch
die zusätzliche Befestigung der Dämmelemente an
der Wandscheibe ist ein Lösen der Dämmelemente
infolge einer nicht ausreichenden Tragfähigkeit der Klebeverbindung
bei Dämmelementen mit einer Dicke größer
als 20 cm oder infolge eines alterungsbedingten Nachlassens der
Klebekraft des Klebemittels ausgeschlossen. Insbesondere bei der
Verwendung von verklebten Holzweichfaserdämmelementen,
welche nur eine geringe Zugfestigkeit aufweisen, ergibt sich durch
die Verdübelung zudem der Vorteil, dass ein Aufreißen
des Dämmelementes und damit ein Lösen des Dämmelementes
von der Wandscheibe verhindert wird. Bei der Verwendung von Betonankern
als Befestigungsmittel wird das Gebäudewandelement durch
die Verklebung der Dämmelemente auf der Wandscheibe transportfähig,
wobei die Betonanker nach dem Verfüllen des Hohlraumes
der Wandscheibe mit Beton eine dauerhafte Verbindung zwischen den
Dämmelementen und der Wandscheibe herstellen. Weiterhin besteht
durch die zusätzliche Befestigung der Vorteil, dass die
Dämmelemente die Sogkräfte, die durch eine Windströmung
entlang der freien Oberflächen der Dämmelemente
entstehen können, sicher aufnehmen und folglich Windsogschäden
am Gebäudewandelement vermieden werden.
-
Die
Länge und/oder Höhe der Dämmelemente
kann im Wesentlichen der Höhe und/oder Länge der
Wandscheibe aus Schalungssteinen entsprechen. Nach einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung weisen die Dämmelemente
jedoch eine größere Höhe als die Wandscheibe
auf. Hierzu werden nur so viele Reihen von Schalungssteinen entlang
der Anstellfläche der Dämmelemente angeordnet,
so dass sich die Dämmelemente abschnittweise über
die letzte Reihe von Schalungssteinen und somit über die
Wandscheibe hinaus erstrecken. Dieser sich über die Wandscheibe
hinaus erstreckende Abschnitt der Dämmelemente kann in
vorteilhafter Weise als Deckenrandschalung für eine auf
der Baustelle herzustellende Deckenplatte genutzt werden, welche auf
der aus Schalungssteinen gebildeten Wandscheibe angeordnet wird.
Der als Deckenrandschalung dienende Abschnitt der Dämmelemente
weist hierzu vorzugsweise einen Überstand von ca. 18 bis
25 cm auf.
-
Gemäß einer
weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens kann es vorgesehen sein, dass im Bereich einer im Gebäudewandelement
vorgesehenen Fenster- oder Türöffnung keine Dämmelemente
und Schalungssteine entlang der Montageebene angeordnet werden.
Die Größe der hierdurch entstehenden Öffnung
im Wandelement entspricht dabei im Wesentlichen den Einbaumaßen eines
Fenster- oder Türelementes, wobei im Sturzbereich der Fenster-
oder Türöffnung ein entsprechender Sturzschalungsstein
angeordnet wird. Ein solcher Sturzschalungsstein ist aus dem Stand
der Technik bekannt, wobei dieser eine Länge aufweist, die
im Wesentlichen der Breite der Tür- oder Fensteröffnung
entspricht. Die Ausnehmungen und Hohlräume der Schalungssteine,
die an die Fenster- oder Türöffnung angrenzen,
werden mit einer Laibungsplatte mit einer glatten Oberfläche,
vorzugsweise einer zementgebundenen Holzfaserplatte, verschlossen.
Der mit Beton verfüllbare Hohlraum des erfindungsgemäß hergestellten
Gebäudewandelementes ist hierdurch im Bereich der Fenster-
oder Türöffnung abgedichtet. Zur Befestigung der
Laibungsplatten an den offenen Seiten der Schalungssteine werden
diese vorzugsweise mit den Schalungssteinen verklebt und vernagelt,
wobei die Vernagelung beispielsweise mit Hilfe eines Schussapparates
durchführbar ist.
-
Durch
das Schließen der offenen Seiten der Schalungssteine mit
einer Laibungsplatte mit glatter und ebener Oberfläche
können beim Einbau eines Fenster- oder Türelementes
die erforderlichen Dichtungsbänder direkt auf die Laibungsplatte
geklebt werden. Zur Schaffung einer ebenen Laibungsfläche ist
somit ein Auftragen einer Putzausgleichsschicht nicht erforderlich.
-
Zum
Anordnen einer Fenster- oder Türöffnung im Gebäudewandelement
kann es nach weiteren erfindungsgemäßen Verfahrensschritten
vorgesehen sein, dass das Wandelement nach dem Verkleben der Dämmelemente
und der Schalungssteine in ein erstes und zweites Wandelementstück
geschnitten wird. Die Schnittflächen der Wandelementstücke
werden anschließend zumindest abschnittsweise mit einer
Laibungsplatte verschlossen, wobei das Verschließen vorzugsweise
durch ein Vernageln und Verkleben der Laibungsplatte auf die Schnittflächen
der Schalungssteine erfolgt. Nach dem Verschließen wird
zwischen dem ersten und dem zweiten Wandelementstück ein
Sturzelement angeordnet und mit jeweils einem Abschnitt der Wandelementflächen
verklebt, welcher nicht durch eine der Laibungsplatten verschlossen
ist. Neben dem Verschließen der offenen Schnittflächen
zur Abschalung des Hohlraumes der Wandelementstücke stützen
die Laibungsplatten mit ihren Oberkanten zusätzlich das Sturzelement
ab. Um ein Durchbiegen des aus Wandelementstücken und Sturzelement
gebildeten Gebäudewandelementes in Richtung der Gebäudewandebene
und quer hierzu zu verhindern, werden entlang der obersten und der
untersten Reihen von Schalungssteinen jeweils mindestens ein oberer
erster und ein unterer zweiter Verbindungswinkel befestigt. Der
obere und untere Verbindungswinkel erstrecken sich hierbei entlang
der obersten und untersten Reihe von Schalungssteinen und stellen
einen oberen und unteren Abschluss des Gebäudewandelementes
dar. Neben der Befestigung am ersten und zweiten Wandelementstück
ist der obere erste Verbindungswinkel dabei auch am Sturzelement
befestigt, so dass dieser vom oberen ersten Verbindungswinkel getragen
wird. Die Verbindungswinkel können hierbei beispielsweise
mit den Wandelementstücken und/oder dem Sturzelement verschraubt
und/oder verklebt sein. Vorzugsweise bestehen die Verbindungswinkel
aus einem verzinkten L- oder T-förmigen Metallprofil, das
zwei im rechten Winkel zueinander angeordnete Schenkel umfasst.
Der erste Schenkel ist dabei an den Seitenwänden der Schalungssteine
und Sturzelemente befestigt, wobei der zweite Schenkel entlang einer
Ober- oder Unterseite der Schalungssteine bzw. des Sturzelementes
verläuft und diese somit abstützt.
-
Bei
dem Sturzelement handelt es sich vorzugsweise um ein aus dem Stand
der Technik bekanntes, mit Beton verfüllbares U-förmiges
Sturzelement mit Hohlraum, welches aus dem selben Material wie die
Schalungssteine besteht und eine auf der Außenseite angeordnete
Wärmedämmung aufweisen kann. Die Wärmedämmung
kann dabei in Form eines Dämmelementes auf das Sturzelement
geklebt sein. Zum Abtragen von Wandlasten umfasst das Sturzelement
weiterhin eine Bewehrung, die nach dem Verfüllen mit Beton
von diesem umschlossen wird. Gemäß einer weiteren
erfindungsgemäßen Ausführungsform kann
das Sturzelement aus miteinander verklebten U-förmigen
Schalungssteinen bestehen, wobei die im Hohlraum des Sturzelementes
angeordnete Bewehrung sich über die Länge des
Sturzelementes hinweg erstreckt und an wenigstens einer der Seitenwände
der Schalungssteine befestigt ist. Durch die Befestigung der Bewehrung
an den Schalungssteinen des Sturzelementes wird die Biegesteifigkeit
der miteinander verklebten U-förmigen Schalungssteine erhöht,
so dass sich das Sturzelement beim Verfüllen des Hohlraums
mit Beton nicht durchbiegt. Für die Bewehrung kann beispielsweise
ein Gitterohrträger verwendet werden, der in großer
Länge herstellbar ist und auf das für das Sturzelement passende
Maß geschnitten wird. Der Gitterrohrträger weist
dabei vorzugsweise eine drei- oder viereckige Querschnittsform auf,
wobei eine der Seiten des Gitterrohrträgers mit den Seitenwänden
der Schalungssteine verschraubt ist. Beim Verfüllen der
miteinander verklebten U-förmigen Schalungssteine mit Beton
werden die auf die Schalungssteine wirkenden Kräfte über
die Schraubverbindung und den Gitterrohrträger abgetragen,
wodurch eine Durchbiegung des Sturzelementes vermieden wird.
-
Zur
Bildung einer innerhalb der Wandebene angeordneten Fensteröffnung
kann es gemäß der Erfindung weiterhin vorgesehen
sein, dass ein Brüstungselement zwischen den Schnittflächen
der Wandelementstücke angeordnet wird. Dass Brüstungselement
wird hierbei mit den Schnittflächen verklebt, welche nicht
durch eine Laibungsplatte verschlossen sind. Um einen zusätzlichen
Anschluss des Brüstungselementes an die Wandelementstücke
herzustellen, wird das Brüstungselement mit dem unteren zweiten
Verbindungswinkel mechanisch verbunden. Wie die Wandelementstücke
besteht auch das Brüstungselement aus neben- und/oder übereinander Schalungssteinen,
deren jeweilige Hohlräume einen sich in vertikaler und
horizontaler Richtung erstreckenden gemeinsamen Hohlraum bilden.
Vorzugsweise werden für die Herstellung des Brüstungselementes
die gleichen Schalungssteine wie für die Herstellung der
Wandscheibe verwendet. Durch ein Verkleben der Stirnseiten des Brüstungselementes
mit den Schnittflächen der Wandelementstücke werden die
Hohlräume der Wandelementstücke und des Brüstungselementes
miteinander verbunden. Der untere zweite Verbindungswinkel verbindet
hierbei das Brüstungselement mit den Wandelementstücken
und stutzt dieses auch ab.
-
Das
Brüstungselement wird vorzugsweise wie das Wandelement
durch Anordnen und gegenseitiges Verkleben von Dämmelementen
und Schalungssteinen entlang einer Montageebene hergestellt. Hierbei
können die Schalungssteine und das bzw. die Dämmelemente
des Brüstungselementes beispielsweise direkt zwischen den
Schnittflächen der Wandelementsstücke angeordnet
werden. Andererseits ist es jedoch auch möglich, das Brüstungselement
wie das Wandelement als Endloswand vorzufertigen und nach dem Verkleben
von Schalungssteinen und Dämmelementen auf die entsprechende Länge
zu schneiden. Die Länge des Brüstungselementes
ergibt sich hierbei aus dem Abstand zwischen den Schnittflächen
der Wandelementstücke, wobei der Abstand von den Einbaumaßen
des Fensterelementes abhängt.
-
Durch
den Schnitt des Wandelementes in wenigstens zwei Stücke
und dem Anordnen eines Sturzelementes zwischen deren Schnittflächen
ist auf einfache und kostengünstige Weise ein Gebäudewandelement
herstellbar, welches vorgefertigt auf eine Baustelle transportiert
werden kann und ein Fenster- und/oder Türelement umfasst.
Durch die Befestigung eines ersten und zweiten Verbindungswinkels
entlang der Wandelementstücke und des Sturzelementes bzw.
Brüstungselementes weist das so gebildete Gebäudewandelement
eine große Biegesteifigkeit in Richtung der Wandebene als
auch quer dazu auf. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit, das
Fenster- und/oder Türelement bereits am Ort der Vorfertigung
in das Gebäudewandelement zu integrieren, ohne dass beim
Transport des Gebäudewandelementes Verwindungen und Verformungen auftreten,
die die nur geringe Druckspannungen aufnehmenden Glasflächen
des Fenster- und/oder Türelementes zerstören.
Aufgrund der geradlinig verlaufenden Kante des unteren zweiten Verbindungswinkels
dient dieser darüber hinaus zur Ausrichtung des Gebäudewandelementes
auf der Baustelle.
-
Neben
der Erhöhung der Wandsteifigkeit kann wenigstens einer
der Verbindungswinkel zusätzlich als Putzanschlag für
eine auf die innere Wandelementfläche aufzubringenden Innenwandputzschicht
denen. Hierzu weist der wenigstens eine Verbindungswinkel eine An schlagleiste
auf, die zumindest entlang der Länge der wenigstens ersten
und zweiten Wandelementstücke verläuft und sich
von der inneren Wandelementfläche hinweg erstreckt. Die
Anschlagleiste weist dabei eine Breite auf, die der Dicke der aufzubringenden
Putzschicht entspricht. Auf diese Weise kann beim Verputzen der
inneren Wandelementfläche eine gleichmäßig
dicke Putzschicht aufgetragen werden, die der erforderlichen Mindestdicke
entspricht. Der Putzanschlag stellt zusätzlich eine Abschlusskante
der Putzschicht dar, welche geradlinig und gleichmäßig
entlang der oberen und/oder unteren Reihe von Schalungssteinen verläuft.
-
Gemäß der
Erfindung können die unterhalb einer Fensteröffnung
angeordneten Schalungssteine auf der Oberseite mit einer Laibungsplatte
verschlossen sein. Wie die anderen Laibungsplatten weist auch diese
Laibungsplatte eine glatte Oberfläche auf und erleichtert
somit das Anbringen von Dichtungsbändern und den Einbau
eines Fensterelementes. Um ein Verfüllen der unterhalb
der Fensteröffnung angeordneten Schalungssteine zu vereinfachen, weist
die Laibungsplatte hierbei Öffnungen auf, durch die Beton
in die miteinander verbundenen Hohlräume der Schalungssteine
eingefüllt werden kann. Auf diese Weise erfolgt das Einbringen
von Beton in die unterhalb der Fensteröffnung angeordneten
Schalungssteine somit sowohl von der Oberseite des Gebäudewandelementes
als auch durch die Hohlräume der an die Fensteröffnung
angrenzenden Wandelementstücke, welche mit den Hohlräumen
der unterhalb der Fensteröffnung angeordneten Schalungssteine
verbunden sind.
-
Nach
einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens kann die Bauzeit eines aus erfindungsgemäß hergestellten
Gebäudewandelementen errichteten Gebäudes weiterhin
dadurch verkürzt werden, wenn auf die von den Dämmelementen
gebildete äußere Wandelementfläche ein
Außenputzgrund aufgetragen wird. Hierbei hat es sich als
besonders vorteilhaft herausgestellt, einen mineralisch gebundenen
Klebe- und Armierungsmörtel, welcher durch ein Armierungsgewebe
verstärkt ist, auf die Oberfläche der Dämmelemente
aufzutragen. Der Auftrag des Oberputzes kann sowohl werkseitig in
Fertigungshallen als auch nach der Verklebung von aneinander grenzenden
Gebäudewandelementen auf der Baustelle erfolgen.
-
Anstelle
der Anordnung von Dämmelementen werden nach einer weiteren
Ausführungsform der Erfindung plattenförmige Verkleidungselemente
entlang der Montageebene der Stützvorrichtung angeordnet.
Die plattenförmigen Verkleidungselemente bilden dabei eine
ebene Anstellfläche, die der Montageebene abgewandt ist
und an der Schalungssteine reihenweise angeordnet werden können.
In gleicher Weise wie bei der zuvor beschriebenen Herstellung eines
Gebäudewandelementes mit Dämmelementen werden
die Verkleidungselemente und die Schalungssteine dabei miteinander
verklebt, so dass eine Verbundwand aus Schalungssteinen und Verkleidungselementen
entsteht, die ebene Wandelementflächen aufweist. Das Verkleidungselement
kann hierbei beispielsweise eine Trägerplatte mit darauf angeordneten
Fliesen oder eine Platte aus Gipskarton oder Gipsfaser sein, welche
mittels Füllkleber mit den Schalungssteinen verklebt wird.
Durch den Austausch der Dämmelemente gegen die Verkleidungselemente
ist das auf diese Weise hergestellte Gebäudewandelement
als Innenwandelement bei der Errichtung eines Gebäudes
verwendbar. Aufgrund der Verbundbauweise aus Verkleidungselementen
und Schalungssteinen weist das Gebäudewandelement eine
hohe Biegesteifigkeit in den Richtungen der Wandebene als auch senkrecht
hierzu auf. Bei der Verwendung des Füllklebers zur Verbindung
der Verkleidungselemente und der Schalungssteine ergibt sich insbesondere
bei Holzspanschalungssteinen der Vorteil, dass die in den Oberflächen
der Schalungssteine vorhandenen Poren und Vertiefungen von dem Füllkleber
ausgefüllt werden, wodurch ein im Wesentlichen luftundurchlässiges
Gebäudewandelement entsteht. Das Gebäudewandelement
ist somit für die Errichtung eines Gebäudes mit
einer weitestgehenden luftdichten Gebäudehülle
verwendbar. Bei der Verklebung von Gipskarton- oder Gipsfaserplatten
wird weiterhin die Schallschutzdämmung des Gebäudewandelementes
verbessert, wobei die Gipskarton- oder Gipsfaserplatten als biegeweiche
Schale die Schallwellen aufnehmen.
-
Gemäß eines
weiteren Verfahrensschrittes der Erfindung kann auf der inneren
Wandelementfläche ein abriebsfester Innenputz, insbesondere
ein Faser-Armierungsputzgrund, aufgebracht werden. Der Auftrag der
Innenputzschicht erfolgt dabei zumindest über einen Abschnitt
der inneren Wandelementfläche hinweg. Durch die Möglichkeit
der Vorfertigung des Wandelementes wird der Innenputz beispielsweise
auf die Wandelementfläche aufgespritzt. Insbesondere in
Jahreszeiten mit erhöhter Niederschlagswahrscheinlichkeit
können dem Innenputz dabei Zusätze beigemischt
werden, welche die Feuchtigkeitsempfindlichkeit des Putzes vermindern. Auf
diese Weise ist das mit einem Innenputz versehene Gebäudewandelement
auf die Baustelle transportierbar, ohne dass der Innenputz durch
mechanische oder witterungsbedingte Beanspruchungen in Mitleidenschaft
gezogen wird.
-
Infolge
der Möglichkeit, die klimatischen Bedingungen, wie z. B.
Feuchtigkeit und Lufttemperatur, am Herstellungsort des Gebäudewandelementes
zu kontrollieren, ist weiterhin ein Innen- und Außenputz mit
einem guten Verbund zu dem Material der Dämmelemente bzw.
der Schalungssteine herstellbar. Infolge der kontrollierbaren Umgebungsbedingungen sind
Trocknungsspannungen und damit verbundene Risse im Putz vermeidbar.
Um im Stoßbereich von aneinander grenzenden Wandelementen
deren jeweilige Putzschichten miteinander zu verbinden, kann in
einem streifenförmigen Randbereich der Wandelementflächen
eine Putzschicht mit einer Dicke aufgetragen werden, die geringer
ist als im restlichen Bereich der Wandelementfläche. Nach
einem aneinander Fügen von zwei benachbarten Gebäudewandelementen
kann auf diese Weise in den streifenförmigen Randbereichen
die Putzschicht geringerer Dicke an die Dicke der Putzschicht der
restlichen Wandelementfläche angeglichen werden. Zur Vermeidung
einer Rissbildung des Putzes im Bereich der Stoßfugen von
zwei miteinander verbundenen Gebäudewandelementen kann
es zudem vorgesehen sein, dass die aneinander grenzenden streifenförmigen
Randbereiche der Gebäudewandelemente vor dem Auftrag einer
weiteren Putzschicht mit einem Streifen aus Armierungsgewebe überdeckt
werden.
-
Gemäß der
Erfindung kann neben der Verwendung eines Feuchtputzes auch wenigstens
ein Innenputz in Trockenbauweise auf die innere Wandelementfläche
aufgebracht werden. Hierbei wird auf der inneren Wandelementfläche
wenigstens ein plattenförmiges Verkleidungselement befestigt,
bei dem es sich vorzugsweise um zumindest eine verklebte Gipskarton-
oder Gipsfaserplatte handelt. Für die Verklebung des wenigstens
einen Verkleidungselementes wird eine Schicht Klebemittel auf die
Seitenwände der Schalungssteine, welche die innere Wandelementfläche
bilden, aufgetragen. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um einen
Füllkleber, der die Poren und Vertiefungen in den Seitenwänden
der Schalungssteine verschließt bzw. ausfüllt
und somit die Luftdurchlässigkeit des Gebäudewandelementes verringert.
Um ein Verrutschen des plattenförmigen Verkleidungselementes
entlang der inneren Wandelementfläche vor dem Austrocknen
des Klebemittels zur verhindern, kann es weiter hin vorgesehen sein, dass
das wenigstens eine Verkleidungselement nach der Verklebung zusätzlich
noch mit der Wandscheibe aus Schalungssteinen vernagelt oder verklammert wird.
Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass das erfindungsgemäß hergestellte
Gebäudewandelement sofort nach der Verklebung des oder
der Verkleidungselemente weiter verarbeitet werden kann und transportabel
ist.
-
Zur
weiteren Verkürzung der für die Errichtung eines
Gebäudes erforderlichen Bauzeit auf der Baustelle kann
es gemäß eines weiteren erfindungsgemäßen
Verfahrensschrittes vorgesehen sein, dass wenigstens eine Installationsleitung
auf der den Dämmelementen abgewandten inneren Wandelementfläche
befestigt wird. Bei der Installationsleitung kann es sich hierbei
beispielsweise um eine Heizungsrohrleitung, eine elektrische Versorgungsleitung,
eine Wasserrohrleitung oder eine Lüftungsinstallation mit
einem zugeordneten Lüftungselement handeln.
-
Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die wenigstens
eine Installationsleitung direkt auf die Seitenwände der
Schalungssteine, welche die innere Wandelementfläche bilden,
verklebt werden. Die Verklebung der wenigstens einen Installationsleitung
kann dabei mit dem gleichen Klebemittel erfolgen, welches zuvor
für die Verklebung der Schalungssteine verwendet wurde.
Die Installationsleitung wird dabei vorzugsweise unter dem Innenputz
angeordnet, so dass der Putzauftrag erst nach der Befestigung der
Installationsleitung auf der inneren Wandelementfläche
erfolgt. Durch die Anordnung des Gebäudewandelementes auf
der Stützvorrichtung ist die innere Wandelementfläche
für die Befestigung der Installationsleitung leicht zugänglich,
wobei die für die Herstellung der Wandscheibe erforderlichen
Gerüste auch für die Montage der Installationsleitung
verwendbar sind.
-
Als
erfindungsgemäße Alternative zur direkten Verklebung
der Installationsleitung kann es jedoch auch vorgesehen sein, dass
eine oder mehrere Halterungsschienen mit Ausnehmungen auf der inneren
Wandelementfläche befestigt, insbesondere geklebt werden,
in welche die wenigstens eine Installationsleitung eingelegt, insbesondere
eingeklebt oder eingeklemmt wird.
-
Anstelle
einer direkten Anordnung von wenigstens einer Installationsleitung
auf der inneren Wandelementfläche kann nach einem weiteren
erfindungsgemäßen Verfahrensschritt wenigstens
ein Installationswandelement mit wenigstens einer darauf vormontierten
Installationsleitung entlang der inneren Wandelementfläche
angeordnet und mit dieser verklebt werden. Das Installationswandelement
erstreckt sich dabei zumindest über einen Teilbereich der
inneren Wandelementfläche. Sofern die innere Wandelementfläche
keine Vorsprünge oder Ausnehmungen aufweist, kann sich
das Installationswandelement jedoch auch über die gesamte
innere Wandelementfläche hinweg erstrecken. Auf dem Installationswandelement
ist wenigstens eine Installationsleitung vormontiert, bei dem es
sich beispielsweise um eine Wasser-, Heizungs-, Elektro- oder Lüftungsleitung
handelt. Das Installationswandelement kann dabei aus einem plattenförmigen
Bauelement, insbesondere einer Holzfaser- oder Gipsfaserplatte,
bestehen. Die wenigstens eine Installationsleitung ist dabei vorzugsweise
zwischen dem plattenförmigen Bauelement und der inneren
Wandelementfläche, welche aus den Seitenwänden
der Schalungssteine gebildet wird, angeordnet. Hierdurch weist das
Installationswandelement auf der der inneren Wandelementfläche
abgewandten Seite eine glatte und ebene Oberfläche auf,
die als sichtbare Wandfläche dient. Zur Befestigung dieser
Ausführungsform des Installationswandelementes auf der
inneren Wandelementfläche sind auf dem Installationswandelement streifenförmige
Elemente vorgesehen, die sich über die Höhe und
Breite des Installationswandelementes erstrecken und eine Höhe
aufweisen, die der Höhe der wenigstens einen Installationsleitung
entspricht. Über die streifenförmigen Elmente
kann das Installationswandelement somit mit der Wandscheibe aus Schalungssteinen
verklebt werden.
-
Durch
die Vormontage von Installationsleitungen auf dem Installationswandelement
ergibt sich der Vorteil, dass die Herstellung eines erfindungsgemäßen
Gebädewandelementes mit vormontierten Installationsleitungen
vereinfacht wird. Die Lage und der Verlauf der einzelnen Leitungen
können hierbei beispielsweise durch Markierungen oder spezielle Haltemittel
auf dem Installationswandelement vorgegeben sein. Durch die Vormontage
der Installationsleitungen auf dem Installationswandelement ist
es möglich, das Installationswandelement in einem von der
Herstellung des Gebäudewandelementes unabhängigen
Verfahrensschritt vorzufertigen.
-
Um
das Installationswandelement dauerhaft mit der aus Schalungssteinen
bestehenden Wandscheibe zu verbinden, kann das Installationswandelement
nach einem weiteren Verfahrensschritt über Befestigungsmittel,
insbesondere mit sich in den Hohlraum des Gebäudewandelementes
hinein erstreckenden Betonanker, mit der Wandscheibe verbunden werden.
Die Befestigungsmittel können dabei entweder in die Fugen
der Schalungssteine mit eingeklebt oder aber in die Seitenwände
der Schalungssteine geschraubt oder eingeschlagen werden.
-
Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das Installationswandelement
auf der der Wandscheibe abgewandten Seite einen Innenputz auf.
-
Um
das Installationswandelement auch im Bereich einer in der Wand vorgesehenen
Fenster- oder Türöffnungen anzuordnen, kann dieses
eine Ausnehmung aufweisen, die im Wesentlichen den Einbaumaßen
eines Fenster- oder Türelementes entspricht.
-
Durch
das Anordnen eines erfindungsgemäßen Installationswandelementes
an der Wandelementfläche eines Gebäudewandelementes
verkürzt sich die Zeit zur Herstellung eines solchen erheblich, wobei
der Grad der Vorfertigung einzelner Bauelemente steigt und somit
die Kosten für die Herstellung eines vorgefertigten Gebäudewandelementes
sinken.
-
Nach
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die wenigstens
eine Installationsleitung durch den Hohlraum der Wandscheibe geführt sein.
Innerhalb des Hohlraumes ist die Installationsleitung dabei an einer
Stirn- und/oder Seitenwand eines Schalungssteins befestigt. Durch
den Verlauf der wenigstens einen Installationsleitung durch den Hohlraum
des Gebäudewandelementes entfällt das Verputzen
von Installationsleitungen, die auf der inneren Wandelementfläche
angeordnet sind. Weiterhin besteht der Vorteil, dass nach einem
Verfüllen des Hohlraumes mit Beton die Installationsleitung
sowohl von den Seitenwänden der Schalungssteine als auch
durch die umhüllende Betonschicht vor mechanischer Beschädigung,
wie sie beispielsweise bei außerhalb des Hohlraumes angeordneten
Leitungen durch Bohrungen in das Gebäudewandelement entstehen
können, geschützt ist.
-
In
diesem Zusammenhang hat sich eine Befestigung der Installationsleitung
im Eckbereich einer Stirn- und Seitenwand als besonders vorteilhaft
erwiesen, da hierbei der Verlauf der Installationsleitung durch
den Hohlraum der Wandscheibe durch die übereinander liegenden
Eckbereiche der übereinander liegenden Reihen von Schalungssteinen
vorgegeben ist. Vor dem Auftragen eines Putzes ist weiterhin der
Verlauf der Installationsleitung durch den Hohlraum anhand des Fugenverlaufes
der Schalungssteine von außen her nachvollziehbar.
-
Bei
der Anordnung der wenigstens einen Installationsleitung im Hohlraum
der Wandscheibe können gemäß der Erfindung
zumindest in einer Seitenwand eines Schalungssteines der Wandscheibe
eine oder mehrere Öffnungen vorgesehen sein, durch welche
die wenigstens eine Installationsleitung aus dem Hohlraum und damit
aus der Wandscheibe hinaus geführt wird. Nach der Bildung
der Wandscheibe aus Schalungssteinen kann die wenigstens eine Installationsleitung
hierzu beispielsweise von einer der offenen Seiten der Wandscheibe
in deren Hohlraum eingefügt werden. Um die Installationsleitung
im Bereich der inneren Wandelementfläche aus dem Hohlraum
der Wandscheibe wieder heraus zu führen, kann hierfür
eine Öffnung in die Seitenwand eines Schalungssteines geschnitten
oder gebohrt werden. Hierdurch ergibt sich bei der Verlegung einer
Elektroinstallationsleitung die Möglichkeit, einen elektrischen
Anschluss innerhalb der Wandelementflächen bereit zu stellen.
-
Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die wenigstens
eine Installationsleitung von einer Schutzummantelung umgeben, welche
die Installationsleitung beim Verfüllen des Hohlraumes
mit Beton vor einer Beschädigung schützt.
-
Gemäß der
Erfindung kann zur Befestigung der Installationsleitung in dem Hohlraum
der Wandscheibe ein Befestigungsmittel vorgesehen sein, welches
die Installationsleitung an einer Seiten- oder Stirnwand eines Schalungssteines
innerhalb des Hohlraumes befestigt. Neben einer Verklebung kann die
Installationsleitung auch mit einer Schelle oder einem Abstandshalter
auf mechanische Weise mit dem Schalungsstein verbunden sein.
-
Nach
einem weiteren erfindungsgemäßen Verfahrensschritt
kann es zum Befestigen der Installationsleitung in den Hohlraum
der Wandscheibe vorgesehen sein, dass ein Einschnitt in wenigstens
einer Seitenwand eines Schalungssteines eingebracht wird. Der Einschnitt
ist dabei vorzugsweise schlitzförmig, so dass von der inneren
Wandelementfläche her ein Abschnitt eines flexiblen und
formstabilen Befestigungsmittels in den Hohlraum eingebracht oder
eingeschoben werden kann. Der Abschnitt, der sich in den Hohlraum
hinein erstreckt, bildet hierbei eine Schlaufe. Beim Einführen
der Installationsleitung durch eine der offenen Seiten der Wandscheibe
wird diese durch die Schlaufe hindurch geführt. Durch eine
Fixierung des sich außerhalb des Hohlraumes befindlichen
Abschnittes des Befestigungsmittels, beispielsweise durch eine Fixierung
auf der inneren Wandelementfläche, wird die Installationsleitung
an der Seitenwand eines Schalungssteines im Hohlraum befestigt.
Bei dem Befestigungsmittel kann es sich beispielsweise um einen
Draht oder einen Kabelbinder handeln, welcher einen Durchmesser
bzw. eine Breite von 2 bis 10 mm aufweist. Der Draht oder der Kabelbinder
werden hierbei in derart geformt, so dass eine Schlaufe entsteht,
die durch den Einschnitt in den Hohlraum eingeführt werden
kann. Weiterhin erstrecken sich die freien Enden des Drahtes oder Kabelbinders
durch den Einschnitt aus dem Hohlraum hinaus und können
somit auf der inneren Wandelementfläche befestigt werden.
Durch einen Zug an den freien Enden umschließt die im Hohlraum
angeordnete Schlaufe die Installationsleitung und befestigt somit
diese an der Seitenwand des Schalungssteines, in dem der Einschnitt
eingebracht ist.
-
Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die wenigstens
eine im Hohlraum angeordnete Installationsleitung ein Leerrohr sein,
in welches beispielsweise eine elektrische Leitung eingeführt
werden kann. Das Leerrohr wird hierbei über die Länge
des Gebäudewandelementes hinweg in deren Hohlraum angeordnet.
Bei dem Leerrohr handelt es sich vorzugsweise um ein Kunststoffrohr,
das beim Verfüllen des Hohlraums mit Beton dem Betondruck
standhält und sich nicht verformt. Beim Anordnen der Schalungssteine
kann das Leerrohr beispielsweise an den Seitenwänden einer
Reihe von Schalungssteinen befestigt, insbesondere verklebt werden,
bevor eine weitere Reihe von Schalungssteinen aufgesetzt wird. Das
Leerrohr verläuft dabei vorzugsweise in horizontaler Richtung.
Um das Leerrohr eines Gebäudewandelementes mit dem Leerrohr
eines weiteren erfindungsgemäß hergestellten Gebäudewandelementes
zu verbinden, verläuft das Leerrohr in jedem Gebäudewandelement
in gleicher Höhe durch die Wandscheibe hindurch, wobei
die Verbindung der Leerrohre im Stoßbereich von zwei aneinander
grenzenden Gebäudewandelementen über eine Verbindungsmuffe
erfolgt. Nach der Errichtung eines Gebäudes aus erfindungsgemäßen
Gebäu dewandelementen kann in die Wandscheibe eine Öffnung
auf Höhe des Leerrohres geschnitten werden, durch die das
Leerohr erreichbar ist und durch die beispielsweise eine elektrischen
Leitung in das Leerrohr eingeführt werden kann. Durch die
Möglichkeit der Verbindung der Leerrohre von aneinander grenzenden
Gebäudewandelementen kann eine elektrische Leitung somit
von einem Gebäudewandelement zu einem benachbarten Gebäudewandelement
geführt werden, wobei durch den Einschnitt einer Öffnung
auf Höhe des Leerrohres die elektrische Leitung wieder
aus diesem und somit aus dem Hohlraum des Gebäudewandelementes
hinaus geführt werden kann. In diesem Zusammenhang ist
es bei der Anordnung eines Fensters im Gebäudewandelement
selbstverständlich auch vorgesehen, dass auch im Brüstungselement
ein Leerrohr angeordnet ist. Um eine gegenseitige elektromagnetische
Störung von elektrischen Leitungen mit unterschiedlichen Spannungen
auszuschließen, sind erfindungsgemäß zwei
Leerrohre vorgesehen, die zueinander beabstandet angeordnet und
somit voneinander abgeschirmt sind. Hierbei werden durch das eine
Leerohr die elektrischen Leitungen des elektrischen Versorgungsnetzes,
welche mit der Netzspannung beaufschlagt werden, geführt,
wohingegen durch das andere Leerrohr die elektrischen Leitungen
zur Übertragung von Datensignalen etc. verlaufen, welche
nur eine geringe Spannung von wenigen Volt führen.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann es sich bei der
wenigstens einen Installationsleitung um eine Heizungsrohrleitung
handeln, die auf der der inneren Wandelementfläche zugeordneten
Seite der Wandscheibe angeordnet wird. Die Heizungsrohrleitung erstreckt
sich dabei über die Länge und/oder Höhe
des Gebäudewandelementes hinweg. Durch diese Anordnung
der Heizungsrohrleitung erfolgt die Beheizung des Raumes über
die gesamte Wandfläche hinweg, wodurch ein angenehmes Raumklima
entsteht. Andererseits besteht jedoch auch die Möglichkeit,
eine derartige Wandheizung anstatt zum Heizen auch zum Kühlen
zu benutzen, wobei hierzu ein flüssiges oder gasförmiges Kühlmedium
durch die wenigstens eine Heizungsrohrleitung zirkuliert wird. Die
Wandflächenheizung kann hierbei auch als Kapillarrohrsystem
ausgeführt sein.
-
Zur
weiteren Verbesserung des Raumklimas in einem von erfindungsgemäß hergestellten
Gebäudewandelementen umschlossenen Raum kann es nach einem
weiteren erfindungsgemäßen Verfahrensschritt vorgesehen
sein, dass die wenigstens eine Installationsleitung ein Lüftungskanal,
vorzugsweise ein Flachkanal mit geringer Bauhöhe, ist,
welcher mit einem Lüftungselement strömungsmäßig verbunden
ist. Hierbei ist das Lüftungselement im Bereich der inneren
Wandelementfläche angeordnet, wobei es sowohl auf den Seitenwänden
der Schalungssteine befestigt, auf einem Installationswandelement
oder aber in die Seitenwand eines Schalungssteines integriert sein
kann. Der Lüftungskanal und das Lüftungselement
dienen zur Be- und Entlüftung, wobei gemäß der
Erfindung in einem unteren Bereich des Wandelementes ein Lüftungselement
zur Belüftung sowie in einem oberen Bereich des Wandelementes
ein Lüftungselement zur Entlüftung angeordnet
werden kann. Die Lüftungselemente weisen dabei Öffnungen
zum Austritt von Zuluft bzw. Eintritt von Abluft auf.
-
Durch
ein erfindungsgemäß hergestelltes Lüftungssystem
ergibt sich der Vorteil, dass ein aus erfindungsgemäß hergestellten
Gebäudewandelementen errichtetes Gebäude kontrolliert
Be- und Entlüftet werden kann. Dies ist insbesondere bei
Energiesparhäusern von Bedeutung, da infolge der Abdichtungen
im Bereich der Fenster und Türen ein Austausch von Luftmassen
mit der Außenluft nur in geringem Maße möglich
ist.
-
Zur
Herstellung eines vorgefertigten Gebäudewandelementes mit
einem integrierten Abwasserrohr können nach einem weiteren
Verfahrenschritt weitere Schalungssteine entlang der inneren Wandelementfläche
angeordnet werden. Die innere Wandelementfläche weist hierzu
in dem Bereich, in welchem die weiteren Schalungssteine angeordnet
werden, vorzugsweise weder einen Innenputz noch auf der Wandelementfläche
befestigte Bauelemente auf. Die weiteren Schalungssteine werden
in der Art in übereinander liegenden Reihen angeordnet,
so dass eine Vorwandscheibe entsteht, die einen zumindest in vertikaler
Richtung durchgehenden Hohlraum zur Aufnahme wenigstens eines Abwasserohres
aufweist. Hierzu umfassen die weiteren Schalungssteine der Vorwandscheibe
jeweils einen Hohlraum, der wie bei den Schalungssteinen der Wandscheibe
von Seiten- und Stirnwänden begrenzt wird. Zur Bildung einer
Vorwandscheibe werden die weiteren Schalungssteine beim Auf- und
Aneinandersetzen sowohl miteinander als auch mit den Seitenwänden
der Schalungssteine der Wandscheibe, welche die innere Wandelementfläche
bilden, verklebt. Auf diese Weise wird die aus den Schalungssteinen
gebildete Wandscheibe und die aus den weiteren Schalungssteinen
gebildete Vorwandscheibe miteinander verbunden. Die weiteren Schalungssteine
der Vorwandscheibe bilden auf den der inneren Wandelementfläche
abgewandeten Außenseiten eine ebe ne Vorwandelementfläche,
die vorzugsweise planparallel zur inneren Wandelementfläche
der Wandscheibe verläuft. Durch die Anordnung einer Vorwandscheibe
zur Aufnahme wenigstens eines Abwasserrohres an der inneren Wandelementfläche
ist es möglich, ein einfach auf der Baustelle aufzustellendes
Gebäudewandelement vorzufertigen, welches als Wandelement
für einen Sanitärraum verwendbar ist.
-
Erfindungsgemäß kann
die Vorwandscheibe sich abschnittweise über die Höhe
des Gebäudewandelementes hinweg erstrecken. Hierzu besteht
die Vorwandscheibe vorzugsweise aus weniger Reihen von Schalungssteinen
als die Wandscheibe, wobei die offenen Seiten, insbesondere die
offenen Seiten der obersten Reihe von Schalungssteinen, mit einer ebenen
Abschlussplatte mit glatter Oberfläche verschlossen werden.
-
Nach
einer weiteren Ausführungsform weisen die weiteren Schalungssteine
der Vorwandscheibe eine geringere Breite auf als die Schalungssteine der
Wandscheibe. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit, die
Breite der Schalungssteine dem Außendurchmesser des Abwasserrohres
anzupassen und die Gesamtbreite des vorgefertigten Gebäudewandelementes
zu verringern.
-
Zur
Befestigung von sanitären Einrichtungen kann in der Vorwandscheibe
wenigstens ein Montageelement integriert werden, bei welchem es
sich beispielsweise um einen Bolzen handeln kann, der sich aus der
Vorwandscheibe heraus nach außen erstreckt. Zum Abtragen
der auf das Montagelement einwirkenden Kräfte verläuft
das Montageelement durch die Vorwandscheibe hindurch und erstreckt sich
dabei bis in den Hohlraum der Wandscheibe hinein. Nach dem Verfüllen
des Hohlraumes der Wandscheibe mit Beton entsteht zwischen dem Montageelement
und dem Beton ein Verbund, so dass das Montageelement in der Wandscheibe
eingespannt und verankert ist. Zusätzlich zur Verankerung
in der Wandscheibe ist es möglich, dass das Montageelement
beim Verlauf durch die Seitenwand eines Schalungssteines der Wandscheibe
und durch die Seitenwände eines weiteren Schalungssteines
der Vorwandscheibe abgestützt wird.
-
Gemäß einer
weiteren Ausführungsform des Verfahrens zur Herstellung
eines erfindungsgemäßen Gebäudewandelementes
bilden die innere Wandelementfläche und die Vorwand elementfläche
der Vorwandscheibe, die sich nur abschnittsweise über die
Höhe und/oder Länge des Gebäudewandelementes
hinweg erstreckt, eine gemeinsame Oberfläche. Hierbei kann
auf die gemeinsame Oberfläche von Wandscheibe und Vorwandscheibe
ein Innenputz, insbesondere ein Faser-Armierungsputzgrund, aufgebracht
werden. Durch die Möglichkeit der Vorfertigung des Wandelementes
kann der Innenputz dabei in einfacher Weise auf die gemeinsame Oberfläche aufgespritzt
werden. Insbesondere in Jahreszeiten mit erhöhter Niederschlagswahrscheinlichkeit
können dem Innenputz Zusätze beigemischt werden, welche
die Feuchtigkeitsempfindlichkeit des Putzes vermindern. Auf diese
Weise ist das mit einem Innenputz versehene Gebäudewandelement
auf die Baustelle transportierbar, ohne dass der Innenputz durch mechanische
oder witterungsbedingte Beanspruchungen in Mitleidenschaft gezogen
wird.
-
Anstelle
des Auftrags eines Feuchtputzes ist es nach einer weiteren erfindungsgemäßen
Ausführungsform möglich, ein plattenförmiges
Verkleidungselement auf die gemeinsame Oberfläche aufzubringen.
Bei den Verkleidungselementen kann es sich beispielsweise um Gipskarton-
oder Gipsfaserplatten handeln, die mit einem Füllkleber
auf die gemeinsame Oberfläche von Vorwandscheibe und innerer
Wandelementfläche verklebt und zusätzlich vernagelt
werden. Die Befestigung der Verkleidungselemente kann somit in der
gleichen Weise erfolgen, wie es zuvor für die Befestigung
von Verkleidungselementen an lediglich der inneren Wandelementfläche
beschrieben wurde.
-
Zur
Herstellung eines Gebäudewandelementes nach einem der erfindungsgemäßen
Schritte weist die Montageebene der Stützvorrichtung einen Winkel
zwischen 70° und 90°, vorzugsweise einen Winkel
von 80° zur Horizontalen auf. Hierdurch ist es möglich,
die Dämmelemente und die Schalungssteine bzw. die Verkleidungselemente
und die Schalungssteine beim Anordnen an die Montageebene anzulehnen.
Hierzu kann die Stützvorrichtung weiterhin eine Stützebene
aufweisen, auf der die jeweiligen Bauelemente stehen. Die Stützebene
ist dabei in einem im Wesentlichen rechten Winkel zur Montageebene
angeordnet.
-
Die
eingangs genannte Aufgabe wird außerdem durch ein nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestelltes
Gebäudewandelement gelöst, welches vorgefertigt
und transportabel ist. Das Gebäudewandelement kann dabei
Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstal lationen
aufweisen, deren Anschlüsse an die jeweiligen Versorgungsnetze
einen gemeinsamen Anschlusspunkt bilden. Der gemeinsame Anschlusspunkt
ist dabei vorzugsweise in einem unteren Bereich des Gebäudewandelementes angeordnet.
-
Gemäß der
Erfindung kann der gemeinsame Anschlusspunkt der Sanitär-,
Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallationen eine Kupplungsverbindung aufweisen, über
die die Installationsleitungen des erfindungsgemäß hergestellten
Gebäudewandelementes auf der Baustelle mit der Lüftungseinrichtung
sowie dem Wasser-, Heizungs- und Elektroversorgungsnetz verbindbar
sind.
-
In
den Zeichnungen zeigen,
-
1 ein
an einer Montageebene entlang errichtetes erfindungsgemäßes
Gebäudewandelement in einer schematischen räumlichen
Ansicht,
-
2 eine
schematische räumliche Darstellung eines Schalungssteines,
-
3 eine
Seitenansicht auf die innere Wandelementfläche eines erfindungsgemäß hergestellten
Gebäudewandelementes mit Installationsleitungen,
-
4 eine
Darstellung eines Längsschnittes durch ein erfindungsgemäß hergestelltes
Gebäudewandelement mit einem Installationswandelement mit
vormontierten Installationsleitungen,
-
5 eine
Darstellung eines Längsschnittes durch ein erfindungsgemäß hergestelltes
Gebäudewandelement mit im Hohlraum der Wandscheibe angeordneten
Installationsleitungen,
-
6 eine
Querschnittsansicht durch ein erfindungsgemäß hergestelltes
Gebäudewandelement mit einer Vorwandscheibe,
-
7a eine
Darstellung eines Gebäudewandelementes mit einem integrierten
Fenster- und Türelement, welches gemäß der
Erfindung aus geschnittenen Wandelementen, Sturzelementen und einem Brüstungselement
hergestellt wurde, sowie
-
7b einen
Querschnitt durch ein Gebäudewandelement mit Dämmelementen
im Bereich der Fensteröffnung, welches im Wesentlichen
dem in 7a dargestellten Gebäudewandelement
entspricht.
-
1 zeigt
eine Montageebene 6, eine Stützebene 8 sowie
eine Schnittebene 32 einer in 1 nicht
dargestellten Stützvorrichtung mit einer Sägevorrichtung 30 zur
Herstellung eines Gebäudewandelementes 1. Das
erfindungsgemäße Gebäudewandelement 1 weist
dabei Dämmelemente 2, Schalungssteine 4 und
einen Innenputz 36 auf.
-
Zur
Herstellung des Gebäudewandelementes 1 werden
deren Bauelemente entlang der Montageebene 6 angeordnet.
Die Montageebene 6 weist hierbei vorzugsweise einen Winkel
von 80° zur Horizontalen auf, so dass die Bauelemente beim
Anordnen an die Montageebene 6 angelehnt werden können.
Die Stützebene 8 ist dabei in einem im Wesentlichen
rechten Winkel zur Montageebene 6 angeordnet und dient
zur Abstützung der entlang der Montageebene 6 angeordneten
Bauelemente. Um ein Gebäudewandelement 1 mit einer
beliebigen Anzahl von Reihen an Schalungssteinen 4 und
mit großformatigen Dämmelementen 2 herzustellen,
ist an der Stützvorrichtung eine nicht dargestellte Arbeitsbühne vorgesehen.
Zur Verschiebung der Bauelemente entlang der Montageebene 6 und
der Stützebene 8 weisen diese in 1 nicht
gezeigte Anlegerollen auf, deren Drehachsen sich über die
Höhe der Montageebene 6 bzw. über die
Breite der Stützebene 8 erstrecken.
-
Die
Dämmelemente 2 werden in einem ersten Verfahrensschritt
entlang der Montageebene 6 derart angeordnet, dass diese
eine im Wesentlichen ebene, der Montageebene 6 zugewandte äußere Wandelementfläche 12 und
einer der Montageebene abgewandte ebene Anstellfläche 10 bilden.
In einem weiteren Verfahrensschritt werden die Schalungssteine 4 entlang
der ebenen Anstellfläche 10 in Reihen angeordnet,
wobei die übereinander verlaufenden Reihen von Schalungssteinen 4 einen
Versatz der Stoßfugen 14 aufweisen und eine Wandscheibe 28 bilden.
Die Anstellfläche 10 für die Schalungssteine 4 wird
dabei durch die Seitenflächen der Dämmelemente 2 gebildet,
welche der Montageebene 6 abgewandt sind. Während
des Auf- und Nebeneinadersetzens der in 2 dargestellten
Schalungssteine 4 werden sowohl deren Stirnseiten 16,
Oberseiten 18 und Unterseiten 20 mit einem Klebemittel
versehen. Gleichzeitig zum Auftrag des Klebemittels auf die Klebeflächen
der Schalungssteine 4 wird auch auf die den Schalungssteinen 4 zugeordneten
Anstellfläche 10 der Dämmelemente 2 ein
Klebemittel aufgetragen. Der Auftrag des Klebemittels auf die Anstellfläche 10 der
Dämmelemente 2 erfolgt vorzugsweise großflächig,
bevor die Schalungssteine 4 entlang der Anstellfläche 10 in übereinander
verlaufenden Reihen nebeneinander gesetzt und miteinander verklebt werden.
Beim Anordnen einer der unteren Reihe von Schalungssteinen 4 wird
ein Leerrohr 40 in dem Hohlraum 24 der entstehenden
Wandscheibe 28 eingefügt, welches sich in horizontaler
Richtung durch die Wandscheibe 28 hindurch erstreckt. Das
Leerohr 40 kann hierbei mit einer der Stirn- und/oder Seitenwände 16, 22 der
Schalungssteine 4 einer Reihe verklebt werden und eine
elektrische Leitung aufnehmen. Um eine gegenseitige elektromagnetische
Störung von elektrischen Leitungen unterschiedlich hoher
Spannung zu vermeiden, kann es nach einer nicht gezeigten Ausführungsform
der Erfindung vorgesehen sein, dass die Leitungen des elektrischen Versorgungsnetzes
von denjenigen Leitungen getrennt werden, welche nur eine geringe
Spannung führen und beispielsweise zur Übertragung
von Datensignalen dienen. Hierzu wird ein weiteres Leerrohr in den
Hohlraum 24 der Wandscheibe 28 eingefügt, wobei
die Leerrohre zueinander einen Abstand aufweisen und sich entlang
verschiedener Reihen von Schalungssteinen 4 erstrecken.
Zur Herstellung einer Innenwand kann es auch vorgesehen sein, dass
anstelle von Dämmelementen 2 auch plattenförmige Verkleidungselemente
mit planparallelen Oberflächen, wie beispielsweise Gipskarton-
oder Gipsfaserplatten, entlang der Montageebene 6 angeordnet werden.
-
Die
in 1 und 2 gezeigten Schalungssteine 4, 4a weisen
einen durchgehenden Hohlraum 24, 24a auf, der
durch die Seitenwände 22, 22a und Stirnwände 16, 16a begrenzt
wird. Zur Verbindung der Hohlräume 24, 24a von
nebeneinander angeordneten Schalungssteinen 4, 4a in
horizontaler Richtung sind an den Stirnwänden 16, 16a der
Schalungssteine 4, 4a Ausnehmungen 26, 26a vorgesehen.
Nach dem Verkleben der Schalungssteine 4 und der Dämmelemente 2 weist
die aus den Schalungssteinen 4 gebildete Mauerscheibe 28 somit
einen in vertikaler und horizontaler Richtung durchgehenden Hohlraum 24 auf.
Somit kann sich nach dem Verfüllen des so gebildeten Hohlraums 24 mit
Beton ein Betonskelett innerhalb der Wandscheibe 28 ausbilden,
welches dem erfindungsgemäßen Gebäudewandelement 1 die
erforderliche Tragfähigkeit verleiht.
-
Nach
dem Verkleben von Schalungssteinen 4 und Dämmelementen 2 ist
das Gebäudewandelement 1 in einer zu den Reihen
auf Schalungssteinen 4 orthogonalen Richtung auf Maß schneidbar.
Die hierzu an der Stützvorrichtung vorgesehenen Sägevorrichtung 30 schneidet
die Dämmelemente 2 und die Schalungssteine 4 in
der Schnittebene 32. Die Sägevorrichtung 30,
bei der es sich beispielsweise um eine Kettensäge handeln
kann, verfährt dabei in vertikaler Richtung von der obersten
zur untersten Reihe von Schalungssteinen 4. Der Schnittwinkel
der Sägevorrichtung 30 und somit auch die Schnittebene 32 ist
in einem beliebigen Winkel zur Ebene der äußeren
Wandelementfläche 12 bzw. Montageebene 6 einstellbar,
so dass auf diese Weise das erfindungsgemäße Gebäudewandelement 1 aus
Schalungssteinen 4 und Dämmelementen 2 auf
Gehrung geschnitten werden kann.
-
Wie
der schematischen Darstellung des erfindungsgemäßen
Gebäudewandelernentes 1 in 1 entnommen
werden kann, bilden die auf- und nebeneinander gesetzten Schalungssteine 4 eine der
Montageebene 6 abgewandte ebene innere Wandelementfläche 34.
Die innere Wandelementfläche 34 verläuft
dabei planparallel zur Montageebene 6, so dass bei der
Verwendung von rechteckförmigen Schalungssteinen 4 die
innere Wandelementfläche 34 eine ebene und glatte
Oberfläche aufweist. Auf die innere Wandelementfläche 34 wird
nach dem Verkleben der Schalungssteine 4 und der Dämmelemente 2 ein
Innenputz 36 aufgetragen. Das Verputzen der inneren Wandelementfläche 34 kann
dabei auf der Stützvorrichtung vor oder nach dem Schnitt
des Gebäudewandelementes 1 erfolgen. Anstelle
des Auftrages eines Feuchtputzes können auf die innere Wandelementfläche 34 auch
plattenförmige Verkleidungselemente aufgeklebt werden,
die zusätzlich mit Klammern an der Wandscheibe befestigt
werden.
-
3 zeigt
eine Aufsicht auf die innere Wandelementfläche 34 eines
gemäß einer Ausführungsform der Erfindung
hergestellten Gebäudewandelementes 1. Auf der
inneren Wandelementfläche 34 ist dabei eine Wandflächenheizung 38 mit
einem Heizrohr 48, eine Lüftungseinrichtung 44 mit
Ab- und Zuluftelementen 52, 56, ein Leerrohr 40 sowie
Wasserrohr leitungen 42 angeordnet. Zum Anbringen der Wandflächenheizung 38 ist
es vorgesehen, dass Halterungsschienen 46 mit Ausnehmungen
auf die innere Wandelementfläche 34 aufgeklebt
werden. In den in 3 aus darstellungstechnischen
Gründen nicht gezeigten Ausnehmungen der Halterungsschienen 46 werden
dabei die Heizrohre 48 eingeklemmt. Bei den Heizrohren 48 handelt
es sich um flexible Kunststoffrohre, insbesondere Kunststoffrohre
aus PE, die über die innere Wandelementfläche 34 hinweg
verlaufend verlegt werden. Die Halterungsschienen 46 sind
hierzu in etwa auf gleicher Höhe in einer im Wesentlichen
senkrechten Richtung auf die innere Wandelementfläche 34 geklebt.
Ausgehend von einem unteren Eckbereich des Wandelementes 1 verlaufen die
Heizrohre 48 dabei in einer Mäanderform zu einem
oberen Bereich des Wandelementes 1, von wo aus sie weder
zu dem unteren Eckbereich des Wandelementes 1 zurückgeführt
werden.
-
Neben
einer Wandflächenheizung 38 werden ausgehend von
dem unteren Eckbereich des Wandelements 1 zusätzlich
noch Wasserrohrleitungen 42 auf der inneren Wandelementfläche
angeordnet, die entweder über die gesamte innere Wandelementfläche 34 hinweg
geführt werden oder im Bereich der inneren Wandelementfläche 34 enden
und als Anschluss für wasserführende Geräte
dienen. Ebenso können zusätzlich noch Leerrohre 40 auf
die innere Wandelementfläche 34 geklebt werden,
welche sich von Stirnseite zu Stirnseite über die Länge des
Gebäudewandelementes 1 hinweg erstrecken und zur
Aufnahme von elektrischen Leitungen dienen. Das in 3 gezeigte
horizontal verlaufende Leerrohr 40 weist hierbei einen
elektrischen Anschlusspunkt 118 zum Anschluss elektrischer
Geräte auf, von welchem sich in vertikaler Richtung ein
weiteres Leerrohr 40 erstreckt, an dessen einem Ende ein
elektrischer Schalter 116 angeordnet ist. Sowohl der elektrische
Anschlusspunkt 118 als auch der elektrische Schalter 116 sind
hierbei mit den in dem Leerrohr 40 verlegten elektrischen
Leitungen verbunden. Nach einer in 3 nicht
dargestellten Ausführung des Gebäudewandelementes 1 können
die Leerrohre 40 auch innerhalb des Hohlraumes 24 der Wandscheibe 28,
d. h. hinter der inneren Wandelementfläche 34 angeordnet
sein, wobei über eine in einer Seitenwand 22 eines
Schalungssteines 4 vorgesehenen Öffnung eine Installationsleitung
in das Leerrohr 40 einführbar ist. So kann beispielsweise eine
in dem Leerrohr 40 verlaufende elektrische Leitung mit
einer Steckdose 118 oder einem Schalter 116 elektrisch
verbunden sein, welche in die Öffnung der Seitenwand 22 des
Schalungssteines 4 eingesetzt werden.
-
Zur
Be- und Entlüftung eines von erfindungsgemäß hergestellten
Gebäudewandelementen 1 umschlossenen Raumes kann
weiterhin eine Lüftungseinrichtung 44 auf der
inneren Wandelementfläche 34 befestigt werden.
Die Lüftungseinrichtung 44 umfasst dabei eine
Abluftleitung 50, die sich von dem unteren Eckbereich des
Gebäudewandelementes 1 bis hin zu einem oberen
Bereich erstreckt und dort mit einem Abluftelement 52 strömungsmäßig
verbunden ist. Für die Belüftung ist auf der inneren
Wandelementfläche 34 weiterhin ein Zuluftelement 56 vorgesehen,
das strömungsmäßig mit einer Zuluftleitung 54 verbunden
ist, die von dem im unteren Bereich des Wandelementes 1 angeordneten
Zuluftelement 56 zu dem unteren Eckbereich des Gebäudewandelementes 1 verläuft.
Das Abluftelement 52 als auch das Zuluftelement 56 weisen
dabei von der inneren Wandelementfläche 34 abgewandte Öffnungen
auf, die zur Be- bzw. Entlüftung dienen.
-
Sowohl
die Lüftungskanäle 50, 54, die
Heizrohre 48 als auch das Leerrohr 40 und die
Wasserrohrleitungen 42 sind einem gemeinsamen Anschlusspunkt
zugeordnet, der sich in dem unteren Eckbereich des Gebäudewandelementes 1 befindet. Zum
einfachen Anschluss der Installationsleitungen 40, 42, 48, 50, 54 an
die verschiedenen Versorgungsnetze in einem aus Gebäudewandelementen 1 hergestellten
Gebäudes ist am gemeinsamen Anschlusspunkt 58 eine
in 3 nicht weiter dargestellte Kupplung vorgesehen,
mit der sich die verschiedenen Installationsleitungen 40, 42, 48, 50, 54 an
die jeweiligen Versorgungsnetze anschließen lassen. Nach
dem Anordnen und Befestigen der verschiedenen Installationsleitungen 40, 42, 48, 50, 54 auf
der inneren Wandelementfläche 34 werden diese
von einer Innenputzschicht 36 vollkommen überdeckt,
so dass die Installationsleitungen nach dem Verputzen nicht mehr
sichtbar sind.
-
An
Stelle der direkten Befestigung der Installationsleitungen auf der
inneren Wandelementfläche 34 ist es auch möglich,
dass die in 3 gezeigten Leitungen auf einem
Installationswandelement vormontiert sind. In diesem Zusammenhang
zeigt 4 eine schematische Darstellung eines Längsschnittes durch
ein erfindungsgemäßes Gebäudewandelement 1,
welches in einem Winkel α zur äußeren
Wandelementfläche 12 geschnitten wurde. Das Gebäudewandelement 1 besteht
dabei aus nebeneinander angeordneten Schalungssteinen 4,
die einen Hohlraum 24 aufweisen und an ihren Stirnwänden 16 miteinander
verklebt sind.
-
Die
Stirnwände 16 der beiden Schalungssteine 4 umfassen
dabei aus darstellungstechnischen Gründen nicht dargestellte
Ausnehmungen, die die jeweiligen Hohlräume 24 der
Schalungssteine 4 in horizontaler Richtung miteinander
verbinden. Die Dämmelemente 2 sind durch eine
Klebeschicht 60 mit den Schalungssteinen 4 verbunden.
Um ein Rutschen der Dämmelemente 2 beim Anordnen
entlang der in 1 gezeigten Montageebene 6 zu
verhindern, sind die Dämmelemente 2 zudem an ihren Stirnseiten 62 miteinander
verklebt. Zusätzlich zur Verklebung der Dämmelemente 2 mit
den Schalungssteinen 4 sind Betonanker 64 vorgesehen,
die durch das Dämmelement 2 hindurch in die Seitenwand 22 des
Schalungssteins 4 eingeschraubt werden. Der Betonanker 64 umfasst
hierzu einen im Wesentlichen zylindrischen Abschnitt mit einem selbstschneidenden
Gewinde, welches sich in die Seitenwand 22 des Schalungssteines 4 einschneidet.
Der im Wesentlichen zylindrische Abschnitt des Betonankers 64 erstreckt
sich dabei in den mit Beton verfüllbaren Hohlraum 24 des
Schalungssteins 4 hinein. Weiterhin umfasst der Betonanker 64 einen
Kopf, der einen größeren Außendurchmesser
als der im Wesentlichen zylindrische Teil des Betonankers 64 aufweist
und eine in Richtung des Schalungssteins 4 wirkende Druckkraft
auf das Dämmelement 2 aufbringt.
-
Auf
der inneren Wandelementfläche 34 der Schalungssteine 4 ist
ein Installationswandelement 70 aufgeklebt, welches zusätzlich
durch einen sich in den Hohlraum 24 der Schalungssteine 4 hineinerstreckenden
Betonanker 66 mit den Schalungssteinen 4 verbunden
ist. Wie der Betonanker 64 zur Verbindung der Dämmelemente 2 und
der Schalungssteine 4 umfasst auch der Betonanker 66 einen
im Wesentlichen zylindrischen Abschnitt mit selbstschneidendem Gewinde.
Auf dem Installationswandelement 70 können dabei
Wasserrohrleitungen 42, Leerrohre 40 als auch
Zu- oder Abluftleitungen 50, 54 vorgesehen sein.
-
Das
Installationswandelement 70 umfasst einen Grundkörper 72,
der über Verbindungselemente 120 mit der inneren
Wandelementfläche 34, welche aus den Seitenwänden 22 der
Schalungssteine 4 gebildet wird, verbunden ist. Die Installationsleitungen 40, 42, 50, 54,
die zwischen dem Grundkörper 72 des Installationswandelementes 70 und
der inneren Wandelementfläche 34 angeordnet sind,
können auf den Grundkörper 72 entweder
aufgeklebt oder mit in 4 nicht dargestellten Klammern
befestigt sein. Die Verbindungselemente 120 sind beispielsweise durch
vernageln und verkleben mit dem Grundkörper 72 des
Installati onswandelementes 70 verbunden und werden vorzugsweise
zusammen mit dem Installationswandelement 70 auf die innere
Wandelementfläche 34 verklebt. Die Verbindungselemente
können dabei aus dem gleichen Material wie die Schalungssteine
bestehen, wobei hierzu vorzugsweise Restschnitte verwendet werden
können. Die der inneren Wandelementfläche 34 abgewandte
Oberfläche des Grundkörpers 72 weist
eine glatte und ebene Oberfläche auf, die planparallel
zur inneren Wandelementfläche 34 angeordnet ist.
Der Grundkörper 72 besteht hierbei vorzugsweise
aus einem Material wie Gipskarton, Gipsfaser oder ähnlichem,
so dass kein Innenputz mehr erforderlich ist.
-
Ein
weiterer Längsschnitt durch ein Gebäudewandelement 1 ist
in 5 schematisch dargestellt. Das Gebäudewandelement 1 entspricht
im Wesentlichen dem in 4 dargestellten Gebäudewandelement 1 und
umfasst dabei nebeneinander angeordnete Schalungssteine 4 die
sowohl miteinander als auch mit einem Dämmelement 2 verklebt
sind. Neben der Verbindung des Dämmelementes 2 mit den
Seitenwänden 22 der Schalungssteine 4 über
ein Klebemittel 60 ist weiterhin noch ein Betonanker 64 vorgesehen,
der sich durch das Dämmelement 2 und die Seitenwand 22 des
Schalungssteines 4 in den mit Beton verfüllbaren
Hohlraum 24 des Gebäudewandelementes hinein erstreckt.
Weiterhin ist auf der inneren Wandelementfläche 34 des
Gebäudewandelementes ein Innenputz 36 und auf
der den Schalungssteinen 4 abgewandten Seite 12 des
Dämmelementes 2 ein Putzgrund 68 aufgetragen.
-
Das
in 5 dargestellte Gebäudewandelement 1 unterscheidet
sich von dem Gebäudewandelement aus 4 dadurch,
dass dieses zum einen in einem Schnittwinkel α von 90° zur äußeren
Wandelementfläche 12 geschnitten wurde und innerhalb
des Hohlraumes 24 angeordnete Installationsleitungen 40, 42, 48, 50, 54 aufweist,
die in vertikaler Richtung durch den Hohlraum 24 verlaufen.
Bei den Installationsleitungen handelt es sich um eine Ab- oder
Zuluftleitung 50, 54, ein Leerohr 40,
ein Heizrohr 48 und eine Wasserrohrleitung 42,
die innerhalb des Hohlraumes 24 auf verschiedene Weisen
an den Seiten- oder Stirnwänden 22, 16 der
Schalungssteine 4 befestigt sind. Um beim Verfüllen
des Hohlraumes 24 mit Beton die verschiedenen Installationsleitungen 40, 42, 48, 50, 54 vor
einer Beschädigung und einer Verformung durch den Betondruck
zu schützen, umfassen diese eine stabilisierende Schutzummantelung.
-
Die
Ab- oder Zuluftleitung 50, 54 weist einen rechteckförmigen
Leitungsquerschnitt auf und liegt mit einer der flachen Seitenflächen
an der Innenseite der Seitenwand 22 des Schalungssteines 4 an.
Zum Ent- und Belüften eines von Gebäudewandelementen 1 umschlossenen
Raumes ist auf der inneren Wandelementfläche 34 ein
Ab- oder Zuluftelement 52. 56 angeordnet, welches über
einen Wanddurchbruch 90a mit der Ab- oder Zuluftleitung 50, 54 strömungsmäßig
verbunden ist. Der Wanddurchbruch 90a wird dabei vorzugsweise
vor dem Anordnen der Ab- oder Zuluftleitung 50, 54 in
die Seitenwand 22 des Schalungssteines 4 geschnitten
oder gebohrt.
-
Um
die Ab- oder Zuluftleitung 50, 54 in ihrer Position
an der Seitenwand 22 zu fixieren, ist ein Abstandshalter 88a, 88b vorgesehen,
der die Ab- oder Zuluftleitung 50, 54 gegen die
Seitenwand 22 des Schalungssteines 4 drückt.
Der Abstandshalter besteht hierzu aus einer Gewindestange 88b und
einer Hülse 88a mit einem Innengewinde, wobei
die Gewindestange 88b in die Hülse 88a einschraubbar
ist. Nach dem Anordnen der Ab- oder Zuluftleitung 50, 54 innerhalb
des Hohlraumes 24 wird der Abstandshalter 88a, 88b zwischen
der Ab- oder Zuluftleitung 50, 54 und der gegenüberliegenden
Seitenwand 22 des Schalungssteines 4 eingesetzt
und auseinander geschraubt. Neben einer Ausführung des
Abstandshalters als zweiteilige Vorrichtung sind selbstverständlich
auch andere Ausführungsformen von Abstandshalter einsetzbar.
-
Neben
der Verwendung von Abstandshaltern 88a, 88b können
die Installationsleitungen 40, 42, 48, 50, 54 auch
auf andere Weise innerhalb des Hohlraumes 24 befestigt
werden. Das in 5 gezeigte Leerrohr 40 ist
dabei über den Wanddurchbruch 90b innerhalb des
Hohlraumes 24 befestigt. Das Leerrohr 40 besteht
hierzu aus rohrförmigen Elementen, die im Bereich des Wanddurchbruches 90b ein
rohrförmiges T-Stück mit einem Abzweigungsrohr 92 aufweisen.
Das Abzweigungsrohr 92 des T-Stückes wird dabei
durch den Wanddurchbruch 90b hindurch geführt.
Um das Abzweigungsrohr 92 in dem Wanddurchbruch 90b zu
fixieren, kann das Abzweigungsrohr 92 ein Außengewinde
und eine Überwurfmutter 94 aufweisen. Auf diese
Weise kann die Überwurfmutter 94 nach dem Hindurchführen
des Abzweigungsrohres 92 durch den Wanddurchbruch 90b gegen
die innere Wandelementfläche 34 verschraubt werden.
-
Weiterhin
können die Installationsleitungen auch innerhalb des Hohlraumes 24 mit
den Stirn- oder Seitenwänden 16, 22 der
Schalungssteine 4 verklebt sein. Das in 5 dargestellte
Heizrohr 48 ist mit dem Klebemittel 60 in den
Eckbereich aus Stirn- und Seitenwand 16, 22 des
Schalungssteines 4 verklebt. Die Verklebung des Heizrohres 48 kann hierbei
sowohl während dem Über- und Nebeneinander Anordnen
der Schalungssteine 4 entlang der in l gezeigten
Anstellfläche 10 erfolgen oder erst nach der Herstellung
des Gebäudewandelementes 1 vorgenommen werden.
-
Darüber
hinaus können beim Verkleben der Schalungssteine 4 auch
Bügel 86 in die Fugen von neben- oder übereinander
angeordneten Schalungssteinen 4 mit eingeklebt werden,
die sich in den Hohlraum 24 hinein erstrecken. Die Bügel 86 bestehen dabei
vorzugsweise aus einem Draht, der innerhalb des Hohlraumes 24 eine
Lasche bildet. Nach dem Verkleben der Schalungssteine 4 kann
durch die Lasche des Bügels 86 beispielsweise
eine Wasserohrleitung 42 hindurch geführt und
mit den Seitenwänden 22 der Schalungssteine 4 verklebt
werden. Als Alternative zum Einkleben des Bügels 86 in
die Fugen ist es nach einer nicht dargestellten Ausführungsform
auch möglich, einen schlitzförmigen Einschnitt
in die Seitenwand 22 eines Schalungssteins 4 einzubringen.
Durch den Einschnitt ist von der inneren Wandelementfläche 34 her
das bügelförmige Befestigungsmittel 86 in
den Hohlraum 24 einbringbar, das im Hohlraum 24 eine
Schlaufe bildet. Nach dem Einbringen des bügelförmigen
Befestigungsmittels 86 kann die Installationsleitung 42 durch
die im Hohlraum gebildete Schlaufe hindurch geführt werden. Die
sich durch den Einschnitt aus dem Hohlraum hinaus erstreckenden
Enden des Befestigungsmittels werden dabei auf der inneren Wandelementfläche
fixiert, so dass die Installationsleitung 42 im Hohlraum 24 gehalten
wird. Um einen Austritt von Beton durch den Einschnitt zu verhindern,
kann dieser nach der Befestigung der Installationsleitung 42 verklebt
und somit verschlossen werden.
-
6 zeigt
eine Querschnittsansicht durch ein als Außenwand einsetzbares
Gebäudewandelement 1 mit einer Wandscheibe 28 und
einer Vorwandscheibe 74 zur Aufnahme eines Abwasserrohres 76. Die
Wandscheibe 28 umfasst dabei Dämmelemente 2 und übereinander
angeordnete Schalungssteine 4, wobei die Schalungssteine 4 Ausnehmungen 26 aufweisen
und miteinander und mit den Dämmelementen 2 verklebt
sind.
-
Die
Vorwandscheibe 74 besteht ebenfalls aus Reihen von Schalungssteinen 4a,
die jedoch eine geringere Breite als die Schalungssteine 4 der Wandscheibe 28 aufweisen.
Zur Herstellung der Vorwandscheibe 74 werden die Schalungssteine 4a geringerer
Breite entlang der inneren Wandelementfläche 34 der
Wandscheibe 28 in übereinander angeordneten Reihen
angeordnet und sowohl miteinander als auch mit den Schalungssteinen 4 der
Wandscheibe 28 verklebt. Die Vorwandscheibe 74 besteht
dabei aus weniger Reihen von Schalungssteinen 4a als die Wandscheibe 28 und
weist somit eine geringere Höhe als das Gebäudewandelement 1 auf,
so dass die letzte Reihe aus Schalungssteinen 4a einen
Absatz 82 bildet. In einer in 6 nicht
dargestellten weiteren Ausführungsform können
auf dem Abschnitt der inneren Wandelementfläche 34,
welcher nicht durch die Vorwandscheibe 74 verdeckt wird,
verschiedene Installationsleitungen oder ein Installationswandelement
angeordnet sein. Es ist jedoch auch denkbar, dass sich die Schalungssteine 4a der Vorwandscheibe 74 über
die gesamte Länge des Gebäudewandelementes 1 hinweg
angeordnet werden. Die Schalungssteine 4a weisen die in 2 dargestellte
Form auf und entsprechen bis auf die geringere Breite den Schalungssteinen 4 der
Wandscheibe 28.
-
Nach
dem Anordnen der Schalungssteinen 4a in übereinander
liegenden Reihen weist die Vorwandscheibe 74 einen durchgehenden
Hohlraum 24a auf, in dem ein Abwasserrohr 76 angeordnet
ist. Das Abwasserrohr 76 wird durch eine Öffnung
in der Seitenwand 22a eines Schalungssteines 4a aus
dem Hohlraum 24a hinaus geführt und ist an eine
sanitäre Einrichtung, wie z. B. ein WC oder ein Waschbecken, anschliessbar.
Zur Befestigung der sanitären Einrichtung an der Vorwandscheibe 74 weist
diese ein oder mehrere Montageelemente 78 auf, welche sich
aus dem Hohlraum 24a der Vorwandscheibe 74 hinaus erstrecken.
Ausgehend vom Hohlraum 24 der Wandscheibe 28 ist
das in 6 gezeigte Montagelement 78 dabei durch
die Seitenwand 22 eines Schalungssteines 4 der
Wandscheibe 28 sowie durch die Seitenwände 22a eines
weiteren Schalungsstein 4a der Vorwandscheibe 74 hindurchgeführt,
wobei die Seitenwände 22, 22a der Schalungssteine 4, 4a dem Montageelement 78 als
abstützende Auflager dienen.
-
Bei
dem Montageelement 78 handelt es sich um einen Bolzen,
der an seinem aus der Vorwandscheibe 74 hervorstehenden
Ende ein Außengewinde zum Anschluss einer sanitären
Einrichtung aufweist. Das sich in den Hohlraum 24 der Wandscheibe 28 hinein
erstreckende Ende des Montagelementes 78 weist hingegen
eine profilierte Oberflächenstruktur auf, die einen guten
und dauerhaften Verbund mit dem Beton ergibt, welcher in den Hohlraum 24 eingebracht
wird. Neben der Ausführung des Montagelementes 78 als
Betonanker kann es nach einer nicht gezeigten Ausführungsform
vorgesehen sein, dass das Montagelement einen im Hohlraum 24 angeordneten
Betondübel und einen Bolzen umfasst, der nach dem Ausfüllen
des Hohlraumes 24 mit Beton in den Betondübel
eingeschraubt werden kann.
-
Um
den von den Schalungssteinen 4a gebildeten Hohlraum 24a zu
verschließen wird auf der Oberseite der Vorwandscheibe 74 eine
Abschlussplatte 80 angeordnet. Die Abschlussplatte 80 kann dabei
auf die letzte Reihe von weiteren Schalungssteinen 4a genagelt
und/oder aufgeklebt werden. Im Anschluss an das Verschließen
des Hohlraumes 24a wird auf der äußeren
Oberfläche 84 der Vorwandscheibe 74 und
auf die innere Wandelementfläche 34 der Wandscheibe 28,
die nicht mit der Vorwandscheibe 74 verklebt ist, ein Innenputz 36 aufgetragen
oder ein nicht dargestelltes plattenförmiges Verkleidungselement
verklebt.
-
In 7a ist
eine Ansicht auf die innere Wandelementfläche 34 eines
vorgefertigte Gebäudewandelement 1 dargestellt,
in welchem ein Fenster- und Türelement 104, 106 bereits
integriert sind. Zur Herstellung dieses Gebäudewandelementes 1 wird ein
Wandelement, das wie zuvor beschrieben aus miteinander verklebten
Dämmelementen 2 und Schalungssteinen 4 hergestellt
wurde, mit der in 1 gezeigten Schnittvorrichtung 30 in
ein erstes, zweites und drittes Wandelementstück 1.1, 1.2, 1.3 geschnitten.
Die Wandelementstücke 1.1, 1.2, 1.3 weisen
hierbei an den geschnittenen Stirnseiten die Schnittflächen 102.1, 102.2, 102.3 und 102.4 auf. Nach
dem Schnitt werden die einzelnen Wandelementstücke 1.1, 1.2, 1.3 entlang
der Montageebene 6 und der Stützebene 8 in
der Art verschoben, dass zwischen der Schnittfläche 102.1 des
ersten Wandelementstückes 1.1 und der gegenüberliegenden
ersten Schnittfläche 102.2 des zweiten Wandelementstückes 1.2 ein
Fensterelement 104 sowie zwischen der zweiten Schnittfläche 102.3 des
zweiten Wandelementstückes 1.2 und der gegenüberliegenden Schnittfläche 102.4 des
dritten Wandelementstückes 1.3 ein Türelement. 106 angeordnet
werden können.
-
Im
Bereich des Fensterelementes 104 ist unterhalb des Fensterelementes 104 ein
Brüstungselement 98 und oberhalb des Fensterelementes 104 ein Sturzelement 96a vorgesehen,
welche mit ihren Stirnflächen mit den Schnittflächen 102.1 des
ersten Wandelementstückes 1.1 und der ersten Schnittfläche 102.2 des
zweiten Wandelementstückes 1.2 verklebt werden.
Wie die Wandelementstücke 1.1, 1.2, 1.3 besteht
auch das Brüstungselement 98 aus miteinander verklebten
Schalungssteinen 4 und Dämmelementen 2,
wobei die Schalungssteine 4 einen in vertikaler und horizontaler
Richtung durchgehenden Hohlraum bilden. Durch das Verkleben der
Stirnseiten des Brüstungselementes 98 mit den
Schnittflächen 102.1, 102.2 des ersten
und zweiten Wandelementstückes 1.1, 1.2 werden
die Hohlräume des ersten und zweiten Wandelementstückes 1.1., 1.2 mit dem
Hohlraum des Brüstungselementes 98 verbunden.
Neben der Verklebung der Stirnflächen des Brüstungselementes 98 mit
den Schnittflächen 102.1, 102.2 kann
das Brüstungselement 98 zusätzlich noch
mit einem in 7a nicht dargestellten Gewebe
mit den Wandelementstücken 1.1, 1.2 verbunden
sein, welches auf die der inneren Wandelementfläche 34 zugeordneten
Oberflächen der Wandelementstücke 1.1, 1.2 und
des Brüstungselementes 98 aufgebracht wird.
-
Bei
der Herstellung der Wandelementstücke 1.1, 1.2, 1.3 und
des Brüstungselementes 98 wurde in einer der unteren
Reihen von Schalungssteinen ein Leerohr 40 angeordnet,
was sich jeweils in horizontaler Richtung durch den Hohlraum der
Wandelementstücke 1.1, 1.2, 1.3 und über
deren Länge hinweg erstreckt. Um nach dem Schnitt der Wandelementstücke 1.1, 1.2 die
jeweiligen Abschnitte der Leerohre 40 mit dem Leerohr 40 des
Brüstungselementes 98 zu verbinden, sind Verbindungsmuffen 41 vorgesehen,
welche die Ende der Leerohre 40 im Bereich der Schnittflächen 102.1, 102.2 miteinander verbinden.
Hierdurch entsteht ein Leerrohr 40, das sich durch das
erste und zweite Wandelementstück 1.1, 1.2 sowie
das dazwischen angeordnete Brüstungselement 98 hindurch
erstreckt und beispielsweise eine elektrische Leitung aufnimmt.
Nach einer in 7a nicht dargestellten Ausführungsform
kann ein weiteres Leerohr entlang einer weiteren Reihe von Schalungssteinen 4 sich
durch den Hohlraum 24 des Gebäudewandelementes 1 hindurch
erstrecken.
-
Um
die offenen Seiten der Schnittflächen 102.1, 102.2,
welche nicht mit dem Brüstungselement 98 bzw.
dem Sturzelement 96a verklebt sind, zu verschließen,
werden über die Höhe des Fensterelementes 104 jeweils
Laibungsplatten 100a auf die offenen Seiten der Schnittflächen 102.1, 102.2 verklebt und
vernagelt. Die offenen Seitenflächen der Schnittflächen 102.1, 102.2 werden
hierbei in der Art verschlossen, so dass beim Einfüllen
von Beton in den Hohlraum des Gebäudewandelementes 1 kein
Beton über die Schnittflächen 102.1, 102.2 entweichen kann.
In gleicher Weise wird auch auf der Oberseite des Brüstungselementes 98 eine
weitere Leibungsplatte 100c befestigt.
-
Die
an den Schnittflächen 102.1, 102.2 angeordneten
Laibungsplatten 100a erstreckt sich bis unterhalb des Sturzelementes 96a,
wobei die Oberkanten der Laibungsplatten 100a das Sturzelement 96a abstützen.
Nach dem Befestigen der Laibungsplatten 100a auf den Schnittflächen 102.1, 102.2 braucht
das Sturzelement 96a somit nur zwischen den Wandelementstücken 1.1, 1.2 eingesetzt
und mit deren Schnittflächen 102.1, 102.2 verklebt
werden.
-
Wie
bei dem Einbau eines Fensterelementes 104 werden auch bei
der Anordnung eines Türelementes 106 zwischen
den Wandelementstücken 1.2, 1.3 die offenen
Schnittflächen 102.3, 102.4 der Wandelementstücke 1.2, 1.3 mit
jeweils einer Laibungsplatte 100b verschlossen, welche
das Sturzelement 96b mit ihren Oberkanten abstützen.
Im Unterschied zu den an den Schnittflächen 102.1, 102.2 angeordneten
Laibungsplatten 100a erstrecken sich die an den Schnittflächen 102.3, 102.4 angeordneten
Laibungsplatten 100b jedoch von der Unterkante des Gebäudewandelementes 1 bis
hin zur Unterkante des Sturzelementes 96b. Nach der Befestigung
der Laibungsplatten 100b wird auch das Sturzelement 96b für
das Türelement 106 mit den Schnittflächen 102.3, 102.4 der
Wandelementstücke 1.2, 1.3 verklebt.
-
Die
Laibungsplatten 100a, 100b, 100c, die beispielsweise
aus einer zementgebundenen Holzfaserplatte bestehen, weisen hierbei
eine glatte Oberfläche auf, so dass die Dichtungsbänder,
die für den Einbau eines Fensterelementes 104 oder
eines Türelementes 106 erforderlich sind, auf
die Oberflächen der Laibungsplatten 100a, 100b, 100c verklebt
werden können, ohne dass ein Aufbringen einer Putzausgleichsschicht
zur Schaffung einer ebenen Oberfläche erforderlich ist.
-
Um
das vorgefertigte Gebäudewandelement 1 mit integrierten
Fenster- und Türelement 104, 106 beispielsweise
von der in 1 gezeigten Stützebene 8 mit
einer Hebevorrichtung anheben und anschließend zur Baustelle
transportieren zu können, ohne dass das eingebaute Fenster-
und Türelement 104, 106 durch eine Verformung
des gesamten Gebäudewandelementes 1 beschädigt
wird, ist jeweils ein Verbindungswinkel 108a, 108b auf
der Oberseite der obersten Reihe von Schalungssteinen 4 und Sturzelementen 96a, 96b sowie
der Unterseite der untersten Reihe von Schalungssteinen 4 angeordnet. Der
obere Verbindungswinkel 108a verläuft vom ersten
bis zum dritten Wandelementstück 1.1, 1.3 und verbindet
dabei die Wandelementstücke 1.1., 1.2, 1.3 mit
den Sturzelementen 96a, 96b. In ähnlicher
Weise erstreckt sich der untere Verbindungswinkel 108b an der
unteren Kante des Gebäudewandelementes 1 entlang
und verbindet die Wandelementstücke 1.1, 1.2, 1.3 und
das Brüstungselement 98. Die Verbindungswinkel 108a, 108b sind
hierbei an den Wandelementstücken 1.1, 1.2, 1.3 und
den Sturzelementen 96a, 96b bzw. dem Brüstungselement 98 befestigt, was
durch eine Verschraubung und/oder eine Verklebung erfolgen kann.
-
In 7b ist
ein vertikaler Schnitt durch das in 7a gezeigte
Gebäudewandelement 1 mit Dämmelementen 2 dargestellt,
wobei die Schnittebene sich im Bereich des Fensterelementes 104 befindet.
Das Brüstungselement 98 besteht aus mehreren übereinander
angeordneten Schalungssteinen 4, welche wie der in 2 dargestellte
Schalungsstein einen Hohlraum 24, eine Ausnehmung 26 sowie Stirn-
und Seitenwände 16, 22 aufweisen. Die
Herstellung des Brüstungselementes 98 kann auf
gleiche Weise wie die Herstellung eines in 1 gezeigten
einteiligen Gebäudewandelementes 1 erfolgen, wobei
jedoch die Höhe der Dämmelemente 2 und
die Anzahl der Reihen von Schalungssteinen 4 auf die Höhe
der Brüstung unterhalb des Fensterelementes 104 abgestimmt
ist. Bei der Herstellung wird in dem Hohlraum 24 einer
unteren Reihe von Schalungssteinen 4 ein sich in horizontaler
Richtung verlaufendes Leerrohr 40 an den Seitenwänden 22 der
Schalungssteine verklebt. Nach einem Verkleben der Schalungssteine 4 und
der Dämmelemente 2 sowie dem Einfügen
eines Leerrohres 40 wird das entlang der in 1 gezeigten
Montageebene 6 errichtete Endloswandelement mit der Sägevorrichtung 30 in
der Länge geschnitten, wie es für die Anordnung
des Brüstungselementes 98 zwischen den in 7a gezeigten
Schnittflächen 102.1, 102.2 erforderlich
ist. Die Länge des Brüstungselements 98 entspricht
dabei im Wesentlichen der Länge des Sturzelementes 96a. Auf
der Oberseite des Brüstungselementes 98 ist eine
Leibungsplatte 100c befestigt, welche die miteinander verbundenen
Hohlräume 24 der Schalungssteine 4 des
Brüstungselementes 98 verschließt. Die Laibungsplatte 100c weist
hierbei eine Öffnung 101 auf. Durch die Verbindung
der Hohlräume der in 7a gezeigten
Wandelementstücke 1.1, 1.2 und des Brüstungselementes 98 kann
somit Beton sowohl aus den benachbarten Wandelementstücken 1.1, 1.2 als
auch über die Öffnung 101 in den Hohlraum 24 des
Wandelementstückes 98 eingebracht werden.
-
Zwischen
dem Brüstungselement 98 und dem Sturzelement 96a ist
ein Fensterelement 104 angeordnet, welches in 7b aus
darstellungstechnischen Gründen nicht weiter gezeigt ist.
Das Sturzelement 96a besteht aus U-förmigen Schalungssteinen,
welche in Richtung des Fenster- oder Türelementes 104, 106 verschlossen
und an ihren Stirnseiten miteinander verklebt sind. Um nach dem
Verfüllen des Sturzelementes 96a mit Beton diesem
die notwendige Biegesteifigkeit zu geben, ist in dem Sturzelement 96a eine
durchgehende Bewehrung 114 angeordnet, die sich über
dessen Länge hinweg erstreckt. Bei der Bewehrung handelt
es sich um einen dreieckförmigen Gitterrohrträger 114,
der mit dem unteren Schenkel 122 des U-förmigen
Sturzelementes 96a verschraubt ist, wodurch eine Durchbiegung des
Sturzelementes 96a bereits beim Verfüllen mit Beton
verhindert wird. Wie das Brüstungselement 98 weist
auch das Sturzelement 96a ein Dämmelement 2 auf
seiner Außenseite auf. Das Dämmelement erstreckt
sich dabei über die Oberseite des Sturzelementes 96a hinweg
und bildet einen Absatz 112, der als Deckenrandschalung
für eine auf das Gebäudewandelement 1 aufzusetzende
Deckenplatte dient. Das über dem Türelement 106 angeordnete
Sturzelement 96b ist im Wesentlichen wie das Sturzelement 96a aufgebaut.
-
Nach
der Darstellung in 7b ist jeweils ein oberer und
ein unterer Verbindungswinkel 108a, 108b entlang
der inneren Wandelementfläche 34 in Längsrichtung
des Gebäudewandelementes 1 angeordnet. Der obere
Verbindungswinkel 108a ist hierbei in gleicher Weise mit
der Seitenwand des Sturzelementes 96a verklebt und verschraubt,
wie er es auch mit den Seitenwänden 22 der in 7a dargestellten Wandelementstücke 1.1, 1.2, 1.3 und
dem Sturzelement 96b ist. Der untere Verbindungswinkel 108b ist an
der Unterkante des Brüstungselements 98 angeordnet
und mit dessen Seitenwand 22 sowie den in 7a gezeigten
Seitenwänden der Wandelementstücke 1.1, 1.2, 1.3 verklebt
und verschraubt. Die Verbindungswinkel 108a, 108b weisen
einen T-förmigen Querschnitt auf, wobei sich die Schenkel
jeweils in horizontaler und in vertikaler Richtung erstrecken. Der
sich vertikal erstreckende Schenkel des unteren Verbindungswinkels 108b weist
dabei eine Höhe auf, die im Wesentlichen der Dicke einer
Estrichschicht entspricht. Die sich in horizontaler Richtung erstreckenden
Schenkel der Verbindungswinkel 108a, 108b verlaufen
ausgehend von der dem Hohl raum 24 zugewandten Kante der
Seitenwände 22 der Schalungssteine 4 bzw.
des Sturzelementes 96a bis über die innere Wandelementfläche
hinaus und bilden jeweils einen hervorstehenden Abschnitt, der als
Putzanschlagsleiste 110a, 110b dient. Die Putzanschlagsleisten 110a, 110b erstrecken
sich dabei über die Länge des Gebäudewandelementes 1 hinweg und
geben die Dicke der aufzubringenden Putzschicht vor.
-
Nach
einer in 7a, 7b nicht
gezeigten Ausführungsform können die senkrechten Schenkel
der Verbindungswinkel 108a, 108b selbstverständlich
auch an der dem Hohlraum 24 zugeordneten Flächen
der Seitenwände 22 der Schalungssteine 4 bzw.
der Sturzelemente 96a, 96b angeordnet sein. Eine
solche innen liegende Anordnung der senkrechten Schenkel der Verbindungswinkel 108a, 108b ist
insbesondere bei der Befestigung von plattenförmigen Verkleidungselementen,
wie beispielsweise Gipskarton- oder Gipsfaserplatten, auf der inneren
Wandelementfläche 34 vorgesehen.
-
Bei
den in den 1, 4, 5, 6 und 7b gezeigten
Gebäudewandelementen 1 können anstelle
der Dämmelemente 2 auch nicht dargestellte plattenförmige
Verkleidungselemente, insbesondere Gipskarton- oder Gipsfaserplatten,
am Gebäudewandelement 1 vorgesehen sein, wobei
die Verkleidungselemente jedoch keine zusätzliche Verbindung
mittels Betonanker 64 erfordern und bündig mit
den Seitenkanten der Wandscheibe 28 abschließen.
-
- 1
- Gebäudewandelement
- 1.1
- erstes
Wandelementstück
- 1.2
- zweites
Wandelementstück
- 1.3
- drittes
Wandelementstück
- 2
- Dämmelement
- 4,
4a
- Schalungsstein
- 6
- Montageebene
- 8
- Stützebene
- 10
- Anstellfläche
- 12
- äußere
Wandelementflächen
- 14
- Stoßfuge
- 16,
16a
- Stirnwand
- 18,
18a
- Oberseite
- 20,
20a
- Unterseite
- 22,
22a
- Seitenwand
- 24,
24a
- Hohlraum
- 26,
26a
- Ausnehmung
- 28
- Wandscheibe
- 30
- Sägevorrichtung
- 32
- Schnittebene
- 34
- innere
Wandelementfläche
- 36
- Innenputz
- 38
- Wandflächenheizung
- 40
- Leerrohr
- 41
- Verbindungsmuffe
- 42
- Wasserrohrleitung
- 44
- Lüftungseinrichtung
- 46
- Halterungsschiene
- 48
- Heizrohr
- 50
- Abluftleitung
- 52
- Abluftelement
- 54
- Zuluftleitung
- 56
- Zuluftelement
- 58
- Anschlusspunkt
- 60
- Klebemittel
- 62
- Stirnseite
der Dämmelemente
- 64,
66
- Betonanker
- 68
- Putzgrund
- 70
- Installationswandelement
- 72
- Grundkörper
- 74
- Vorwandscheibe
- 76
- Abflussrohr
- 78
- Montageelement
- 80
- Abschlussplatte
- 82
- Absatz
- 84
- Vorwandelementfläche
- 86
- Bügel
- 88a,
88b
- Abstandshalter
- 90a,
90b
- Wanddurchbruch
- 92
- Abzweigungsrohr
- 94
- Überwurfmutter
- 96a,
96b
- Sturzelement
- 98
- Brüstungselement
- 100a,
100b, 100c
- Laibungsplatte
- 101
- Öffnung
- 102.1–102.4
- Schnittflächen
- 104
- Fensterelement
- 106
- Türelement
- 108a
- oberer
Verbindungswinkel
- 108b
- unterer
Verbindungswinkel
- 110a,
110b
- Putzanschlag
- 112
- Dämmelementabschnitt
- 114
- Bewehrung
- 116
- elektrischer
Schalter
- 118
- elektrischer
Anschlusspunkt
- 120
- Verbindungselemente
- 122
- Seitenwand
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-