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Gegenstand
der Erfindung ist ein Verfahren zum Befüllen und gegebenenfalls
Entleeren von Transport-Container mit Kunststoffgranulaten, ein
für dieses Verfahren speziell geeignetes Entleer- und Befüllsystem
sowie ein für dieses Verfahren speziell geeigneter Inliner
für die zu befüllenden oder gegebenenfalls zu
entleerenden Transport-Container und deren Verwendung.
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Es
ist bekannt, hochreine Polycarbonat-Granulate unter Vermeidung von
Kontaminationen mit Fremdstoffen in big-bags abzufüllen,
bzw. daraus in andere Behältnisse zu entleeren. So wird
z. B. in der
DE-A 35
39 619 ein beutelartiger, zusammenlegbarer Behälter
mit einem Innenliner, sowie mit Einfüll- und Auslaufschläuchen
beschrieben, der das Transportgut beim Abfüllen, Transportieren
und Entleeren vor Verunreinigungen schützt. Nachteilig
an solchen big-bags ist das relativ geringe Fassungsvermögen von
ca. 800 bis 1.000 kg und das ungünstige Stapelvolumen bzw.
der daraus resultierende Verlust an Lademenge von ca. 4 to Granulat
in 20 Fuß-Übersee-Containern, da anstelle von
20 to bei loser Schüttung nur ca. 16 to in Form gestapelter
big-bags in einem 20 Fuß-Container Platz finden.
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Es
bestand daher seit langem Bedarf, eine geeignete Transporttechnik
für große Übersee-Container zu entwickeln.
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Es
hat in der Vergangenheit nicht an Bemühungen gefehlt, geeignete
Lösungen zu finden. So wird z. B. in der
WO-A 2000/41950 ein Silofahrzeug zum
bulk-Transport von größeren Mengen an Polycarbonat-Granulat
beschrieben, das eine Handhabung des Granulats unter Vermeidung
von Kontaminationen mit Fremdstoffen ermöglicht. Diese
Silofahrzeuge sind nicht im Überseetransport und über
lange Transportwege ökonomisch einsetzbar. Zusätzlich hat
diese Art des Transportes den Nachteil, dass der Silo-Container
immer nur für die gleiche Ware verwendet werden kann, oder
dass beim Wechsel des Transportgutes eine aufwendige Reinigung erforderlich
ist. Das beeinträchtigt die Disposition der Transportmittel
insbesondere im Übersee-Verkehr ganz beträchtlich.
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Es
gab daher schon frühzeitig Vorschläge zur Verwendung
von kostengünstigen in Fachkreisen sogenannten „Inlinern"
als austauschbare Schutzhülle im Innern von Transport-Container,
die beliebige Gestalt haben können und mit deren Hilfe
die obigen Nachteile überwunden werden können.
Diese Vorzüge der Verwendung von Inlinern in Container
zum Transport von Schüttgütern sind bereits in
US 3,696,952 beschrieben
worden. Dort werden Techniken zur Befüllung des Inliners
mit Schüttgütern und die Abführung der
verdrängten Luft nach außen beschrieben, ebenso
die Entleerung des geneigten Containers über eine eingesteckte
Rutsche in der Entleeröffnung. Es handelt sich bei der
Befüllung um Rohre, die in vorhandene Öffnungen
im Inliner eingesteckt und nach der Befüllung wieder herausgenommen
werden; die verbleibenden Öffnungen werden mit dickem Papier
für den Transport verschlossen. Öffnungen, die
auf diese Weise verschlossen werden, gewährleisten nicht
die heutigen hohen Ansprüche an Dichtigkeit um Kontaminationen
sicher ausschließen zu können.
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Ein
Verfahren zum Entleeren von Inlinern in Transport-Container unter
Vermeidung des Zerreißens der Inliner-Folie wird in
EP-A 627 368 beschrieben.
Dabei wird ein Transportgas unter erhöhtem Druck in den
Inliner des liegenden Containers eingeblasen und an der Austritts-Öffnung
wird das Schüttgut mit dem Transportgas durch Anlegen von
Unterdruck über eine Rohrleitung aus dem Inliner herausgefördert.
Da der Container nicht geneigt werden muss, wie bei Förderung
durch Schwerkraft, kann der Inliner beim Entleervorgang nicht verrutschen
und wird daher auch nicht beschädigt. Das Anlegen von Unterdruck
birgt aber schon bei nur geringfügig undichten Rohrleitungs-Anschlüssen
die Gefahr des Einsaugens von Umgebungsluft in sich, und damit auch
die Gefahr der Kontamination von hochreinem Granulat mit unerwünschten
Partikeln. Daher sind bei einem Verfahren unter Verwendung von Unterdruck
extrem hohe Anforderungen an die Dichtigkeit der verwendeten Rohrleitungen
zu stellen.
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Ein
Verfahren zum Entleeren von Transport-Einrichtungen, z. B. Eisenbahnwagen
in Einhausungen zur Vermeidung von Kontaminationen des abzufüllenden
rieselfähigen Produktes mit Verunreinigungen aus der Umgebung,
wird in
US 5,639,188 und
US 5,868,528 beschrieben.
Die verwendete abgeschlossene Einhausung ist dabei so groß,
dass das gesamte Transportgebinde (Eisenbahnwagen, Transport-Container)
darin Platz findet. Durch Einblasen von fein filtrierter, gereinigter
Luft mit Hilfe eines Kreislaufsystems findet beim Kontakt von Granulat mit
Umgebungsluft beim Öffnen der Transport-Vorrichtung keine
Kontamination mit Fremdstoffen oder Partikeln statt. Die Förderung
des Materials geschieht ebenfalls durch Unterdruck und mit gereinigter
Luft. Die für dieses Verfahren benötigte Einhausung
ist so groß und die Bereitstellung von filtrierter Luft
so aufwendig, dass der Aufwand bei einer Vielzahl von Abnehmern
und Abfüllern von Granulaten zu hoch ist. Daher besteht
der Bedarf an einer technisch einfacheren aber ebenso sicheren Lösung.
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Es
bestand demnach weiterhin Bedarf an einem wirtschaftlich vorteilhaften
und sicheren Verfahren für Granulat-Umfüllvorgänge
von hochreinen Kunststoff-Granulaten, insbesondere Polycarbonat-Granulaten
z. B. zur Herstellung von CDs, DVDs und anderen optischen Datenträgern,
unter Vermeidung von Verunreinigungen bei diesen Umfüllvorgängen,
welche die Qualität der Produkte erheblich beeinträchtigen
können. Da solche Verunreinigungen entlang der gesamten
Logistikkette auftreten können, bestand zudem Bedarf, ein
solches Verfahren bereit zu stellen, welches sich sowohl für
den Befüll- als auch für den Entleervorgang sowie
für das verwendete Transportmittel eignet. Dabei soll insbesondere der
Kontakt mit verunreinigenden Fremdsubstanzen bei allen Umfüllvorgängen
und beim Transport vermieden werden. Da letztere technische Lösung
auch Maßnahmen beim Abnehmer erfordert, sollte sie einfach,
sicher durchführbar und kostengünstig sein. Auch
eine optimale Raumausnutzung und die beliebige Disposition von Übersee-Containern
sollten dabei im Fokus stehen.
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Der
Erfindung lag demnach die Aufgabe zugrunde, ein solches wirtschaftlich
vorteilhaftes und sicheres Verfahren für Granulat-Umfüllvorgänge
sowie die für den Einsatz in diesem Verfahren erforderlichen
technischen Systeme und Vorrichtungen bereitzustellen, welche die
Nachteile des Standes der Technik nicht aufweisen.
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Überraschend
wurde gefunden, dass diese Aufgabe gelöst wird, wenn ein
Container-Befüll-System und gegebenenfalls zusätzlich
ein Container-Entleer-System in der im Folgenden beschriebenen Art
zur Verfügung gestellt wird, das sich beliebiger genormter Übersee-Container
bedient, die mit geeigneten mit einem speziellen Schutzliner ausgestatteten
auswechselbaren Inlinern ausgestattet werden. Damit entfallen einerseits
Reinigungsarbeitern von Container zur Entfernung von Verunreinigungen bzw.
von Granulatresten und andererseits ist das hochreine Polycarbonat-Granulat
in den Inlinern optimal vor Verunreinigungen geschützt.
Durch Verwendung solcher passender Inliner kann das Fassungsvermögen
der Übersee-Container optimal und besser genutzt werden,
als durch stapelbare Kleingebinde. Auch ein Produktwechsel hinsichtlich
des zu transportierenden Kunststoffgranulats ist ohne weitere Maßnahmen
möglich, da keine Kontamination des Transport-Containers
mit dem Transportgut erfolgt.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist demnach ein Verfahren zum Befüllen
von Transportcontainern mit Kunststoffgranulaten, dadurch gekennzeichnet,
dass
- • aus einer Kabine mit Vorrichtungen
zur Übernahme von Kunststoffgranulat aus vorhandenen Abfüllvorrichtungen
und mit Vorrichtungen zur Abfüllung des übernommenen
Kunststoffgranulats
- • ein Transport-Container mit einem flexiblen Kunststoff-Inliner,
der an der Stirnseite wenigstens einen Schlauch-Anschluss für
das Einfüllen von Kunststoffgranulat, wenigstens einen,
bevorzugt wenigstens zwei Schlauch-Anschlüsse für das
Ableiten von eingeblasener Förderluft aus dem Transport-Container
heraus und wenigstens einen Schlauch-Anschluss zur Entleerung des
Inhalts aufweist, mit Kunststoffgranulat befüllt wird, wobei
der flexible Kunststoff-Inliner an der Stirnseite, die die vorangehend
genannten Schlauch-Anschlüsse aufweist mit einem zusätzlichen
Schutzliner ausgestattet ist.
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Bei
der Kabine zum Befüllen des Transport-Containers handelt
es sich dabei bevorzugt um eine transportable und begehbare Kabine,
welche zu diesem Zweck mit Öffnungen für Ein-
und Ausstieg versehen. Besonders bevorzugt herrschen in der Kabine
Reinraumbedingungen. Unter Reinraumbedingungen ist im Rahmen der
Erfindung beispielsweise zu verstehen, dass in die Kabine Reinluft
der Klasse 5 nach VDI 2083 Luftstrom, vorzugsweise als laminarer
Luftstrom eingeblasen wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird eine rundum geschossene, fahrbare Kabine zum Befüllen
des Transport-Containers verwendet, die vor Beginn der Arbeiten
unter einer vorhandenen Abfüllstelle für Granulat
so positioniert werden kann, dass alle notwendigen Verbindungen
von Leitungen untereinander problemlos hergestellt werden können.
Zum Schutz vor Querströmungen aus der Umgebungsluft ist
der Andockbereich zwischen Kabine und Abfüllstelle bevorzugt
durch seitlich herabhängende, geschlossene Vorhänge
geschützt. Hinter diesen Vorhängen bewirkt eine
von oben nach unten gerichtete laminare staubfreie Luftströmung,
d. h. bevorzugt Luftströmung gemäß Reinraumbedingungen,
das Fernhalten von Staubteilchen aus der Umgebungsluft.
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Das
Dach einer solchen für das erfindungsgemäße
Verfahren geeigneten Kabine enthält bevorzugt mehrere verschließbare Öffnungen,
durch die im geöffneten Zustand die vorzugsweise flexiblen
Verbindungen der granulatzuführenden Leitung sowie der
Druckluftleitung der Abfüllstelle mit den entsprechenden
Anschlussstücken in der fahrbaren Kabine hergestellt werden
können. Diese Anschlussstücke können
in bevorzugten Ausführungsformen vorzugsweise direkt mit
einer in der Kabine montierten Granulatfördervorrichtung,
vorzugsweise einem Injektor, vorzugsweise einem pneumatischen Injektor
verbunden sein. Die Granulatfördervorrichtung ist bevorzugt so
eingebaut, dass die Auslassöffnung, durch die das Granulat
austritt, an der Stirnwand der Kabine positioniert ist, an der der
Transport-Container mit seiner Ladeöffnung ansteht.
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Durch
verschließbare Öffnungen in dieser Stirnwand der
Kabine, d. h. der zum Transport-Container gerichteten Seite, können
vorzugsweise flexible Verbindungen mit dem direkt dahinter anstehenden
Transport-Container hergestellt werden. So wird beispielsweise die
Austrittsöffnung der Granulatfördervorrichtung,
die vorzugsweise die Form einer großen Tülle hat,
mit einem Schlauch-Anschluss zum Befüllen des Inliners
aus dem Transport-Container verbunden. Das zu fördernde
Granulat nimmt in dieser bevorzugten Ausführungsform also
den Weg aus der Abfüllstelle über eine vorzugsweise
flexible Schlauchverbindung zur Granulatfördervorrichtung, und
wird dort im Falle einer pneumatischen Förderung mit Druckluft über
einen Schlauch-Anschluss in den Inliner des Transport-Containers
geblasen. Die aus dem Inliner entweichende Druckluft wird während
des vorzugsweise pneumatischen Fördervorgangs bevorzugt über
vorzugsweise zwei – gegebenenfalls aber auch nur einen
oder mehr als zwei – weitere Schlauch-Anschlüsse
am Inliner in die fahrbare Kabine und von dort über Kanäle
nach außen abgeleitet. Dafür sind an der Kabine
weitere Anschlussstücke vorzugsweise in Form von großen
Tüllen vorhanden, an denen diese Schlauchenden für die
entweichende Luft mit Spannringen befestigt werden können.
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Die
Kabine selbst wird bevorzugt mit staubfreier Druckluft aus der Abfüllstation
in der Weise beaufschlagt, dass eine nach unten gerichtete laminare Luftströmung
entsteht, wodurch die Fremdteilchen aus Umgebungsluft vom Kunststoffgranulat
ferngehalten werden.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform einer solchen Kabine ist beispielhaft
in 1 beschrieben. Die Kabine (10) gemäß 1 ist
unter einer vorhandenen Abfüllstelle (1) für
Granulat so positioniert, dass alle notwendigen Verbindungen von
Leitungen untereinander problemlos hergestellt werden können und
durch seitlich herabhängende, geschlossene Vorhänge
(2) vor Umgebungsluft geschützt. Im Dach der Kabine
befinden sich verschließbare Öffnungen für
die flexiblen Verbindungen der granulatzuführenden Leitung
(3) sowie für die Druckluftleitung der Abfüllstelle
(4), welche direkt mit einem in der Kabine montierten pneumatischen
Injektor (5) verbunden sind. Die Injektor-Austrittsöffnung
ist mit dem Schlauch-Anschluss zum Befüllen (6)
des Inliners (8) im Transport-Container (9) verbunden.
Durch weitere Schlauch-Anschlüsse am Inliner (7)
wird die aus dem Inliner entweichende Druckluft über Kanäle
in der Kabine nach außen abgeleitet. Aus perspektivischen Gründen
ist der Schutzliner in 1 nicht dargestellt, im Rahmen
der Erfindung aber sehrwohl vorhanden.
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Die
Leitungen zwischen Abfüllstation und dem Injektor, z. B.
die granulatzuführende Leitung sowie die Druckluftleitung,
sind vorzugsweise flexibel. Sie können aus unterschiedlichen
Materialien gefertigt sein, vorzugsweise sind sie jedoch aus einem
gegenüber dem Granulat abriebfestem Material gefertigt.
Ein solches Material ist beispielsweise Edelstahl. Bevorzugt sind
sie aus Edelstahlgewebe mit innen liegendem Edelstahlwellrohr gefertigt.
Besonders bevorzugt werden sie über Flanschverbindungen
angeschlossen. Die Verbindungen zwischen Transport-Container und
Kabine können ebenfalls aus unterschiedlichen Materialien
gefertigt sein. Auch diese Verbindungen sind bevorzugt flexibel.
Vorzugsweise handelt es sich bei diesen um die Schlauch-Anschlüsse
des Inliners, welche als Kunststoffschlauchendstücke aus
dem Material des Inliners ausgebildet sind, die über die
entsprechenden, vorzugsweise als Tüllen ausgebildeten Gegenstücke
an der Kabine übergestülpt und mit Spannringen
befestigt werden.
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Das
Kunststoffgranulat kann aus den vorhandenen Abfüllvorrichtungen
mittels unterschiedlicher Granulatfördervorrichtungen in
den Inliner befördert werden. Hierzu eignen sich Förderbänder, beispielsweise
sogenannte Granulatwerfer bzw. Schleuderbänder, oder Injektoren.
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Förderbänder,
beispielsweise sogenannte Granulatwerfer bzw. Schleuderbänder
sind dem Fachmann bekannt und handelsüblich. Sie werden
z. B. von der Firma SSB Wägetechnik GmbH angeboten.
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Bevorzugt
wird das Kunststoffgranulat aus den vorhandenen Abfüllvorrichtungen
pneumatisch mittels eines Injektors in den Inliner des Transport-Containers
befördert. Besonders bevorzugt wird für die Beförderung
trockene, staubfreie Druckluft verwendet. Im Rahmen der Erfindung
ist unter trockener Druckluft bevorzugt solche mit einem Taupunkt
von kleiner als –15°C und unter staubfreier Druckluft
bevorzugt solche, die mit einem H 13-Filter und nachgeschaltetem
30 μm Kerzenfilter gefiltert wurde, zu verstehen.
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Die
pneumatische Förderung von Granulaten ist dem Fachmann
grundsätzlich bekannt und kann mit handelsüblichen
Injektoren erfolgen. Bezüglich Materialauswahl können
die Injektoren jedoch auch auf die speziellen Verhältnisse
des entsprechenden Kunststoffgranulat angepasst sein. Als Materialien
für Injektoren eignen sich unterschiedliche Materialien,
wie z. B. Stahl, Aluminium, Edelstahl u. a.. Für Polycabonatgranulat
als besonders bevorzugtes Kunststoffgranulat eignen sich bevorzugt
solche Materialien, die gegenüber Polycarbonat abriebfest sind.
Hierfür eignet sich besonders bevorzugt Edelstahl als Material.
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Der
verwendete Injektor kann in einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung vorzugsweise beweglich angeordnet sein, um eine einwandfreie Befüllung
des Inliners im Transport-Container zu gewährleisten. Die
verwendete Druckluft ist bevorzugt trocken und staubfrei. Sie kann
beispielsweise in einer 3-stufigen Filterstation an Papierflachfiltern
mit den Filtergrößen F6, F9, H13 gereinigt werden.
Die Förderluftmenge pro kg Granulat beträgt vorzugsweise
zwischen 0,8 und 2,5 Nm3, bevorzugt zwischen 1,0
und 2,0 Nm3, besonders bevorzugt zwischen
1,5 und 1,6 Nm3. Der Druck der Förderluft
am Eingang des Injektors liegt vorzugsweise zwischen 0,5 und 2,0
bare, bevorzugt zwischen 0,8 und 1,5 barÜ,
besonders bevorzugt zwischen 0,8 und 1,0 bare (bare = bar Überdruck).
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Die
in die Kabine zurückgeleitete Förderluft aus dem
Inliner wird vorzugsweise nach außen abgegeben.
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In
der besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens, bei dem Polycarbonatgranulat als Kunststoffgranulat
verwendet wird, ist es besonders vorteilhaft, wenn alle Bestandteile
der Kabine, die mit dem Granulat in Kontakt kommen, aus Edelstahl
gefertigt sind, d. h. insbesondere die granulatzuführende
Leitung zwischen Abfüllstation und dem Injektor und der
Injektor.
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Bei
dem Transport-Container kann es sich um einen beliebigen Container
handeln, der für den Transport von Kunststoffgranulaten
geeignet ist. Bevorzugt sind großvolumige, für
den Übersee-Transport geeignete Container geeignet. Vorzugsweise handelt
es sich dabei um einen genormten Übersee-Container mit
einer Ladeöffnung an einer Stirnseite und einer Länge
von 20 Fuß (6 m). In den Transport-Container wird vor dem
Befüllvorgang ein flexibler sogenannter „Inliner"
aus Kunststoffmaterial eingezogen, der praktisch das gesamte freie
Volumen des Containers ausfüllt.
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Der
Inliner kann aus beliebigem flexiblem Kunststoffmaterial gefertigt
sein. Bevorzugt ist solches Kunststoffmaterial, welches gegenüber
dem zu befördernden Granulat abriebfest ist. Vorzugsweise handelt
es sich bei dem Inliner um einen solchen aus Polyethylen.
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Je
nach Reinheitsanforderungen an das zu transportierende Kunststoffgranulat
kann es, um die Kontamination von Granulat durch Fremdpartikel aus dem
Inliner zu vermeiden, vorteilhaft sein, dass der Inliner vorzugsweise
unter Reinraumbedingungen gefertigt und verschweißt wird.
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Der
Inliner verfügt über mehrere Schlauch-Anschlüsse,
wobei diese vorzugsweise alle an der gleichen Stirnseite positioniert
sind. Diese Stirnseite würde bei Bestücken des
Containers mit dem Inliner zu der Seite gerichtet, an der sich auch die
Ladeöffnung des Containers befindet. Die Schlauchanschlüsse
sind vorzugsweise in Form von Schlauchendstücken ausgebildet
und besonders bevorzugt aus dem gleichen Material wie der Inliner. Diese
Schlauch-Anschlüsse dienen dem Befüllvorgang für
das Einblasen des Granulats, dem Abführen der Förderluft
sowie der Entleerung des befüllten Inliners.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform des Inliners verfügt
dieser über mindestens vier Schlauch-Anschlüsse
an der Stirnseite. Dabei befinden sich drei von diesen Schlauch-Anschlüssen
im oberen Bereich der Stirnseite des Inliners und werden beim Befüllvorgang
für das Einblasen des Granulats bzw. für das Abführen
der Förderluft verwendet. Üblicherweise dienen
hierbei ein Schlauch-Anschluss zum Einblasen des Granulats und zwei Schläuche
zum Abführen der Förderluft. Der vierte Schlauch-Anschluss
befindet sich vorzugsweise im unteren Bereich der Stirnseite des
Inliners und wird für die Entleerung verwendet. Derartige
Inliner sind bereits bekannt, handelsüblich und auch im
zitierten Stand der Technik beschrieben, siehe
US 6,481,598 B1 ,
US 5,531,361 und
EP-A 1 101 712 .
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Der
Inliner ist erfindungsgemäß mit einem zusätzlichen
Schutzliner ausgestattet. Dieser Schutzliner ist vorzugsweise ebenfalls
dicht mit dem Inliner verbunden. Dabei kann der Inliner entweder fest
mit diesem Schutzliner verbunden sein, z. B. durch Verkleben oder
Verschweißen, oder vorzugsweise lediglich zusammen mit
diesem in den entsprechenden Container montiert werden, ohne dass
eine solche feste Verbindung besteht. Eine solche Montage kann beispielsweise
so erfolgen, dass der Schutzliner nach Einbringen des Inliners in
den Container vor die Stirnseite des Inliners mit den Schlauch-Anschlüssen
montiert und beispielsweise innen am Container befestigt wird. So
kann ein Verrutschen bei Belade-, Transport- und Entleervorgang
vermieden werden.
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Der
Schutzliner ist vorzugsweise aus einem Kunststoffgewebe gefertigt.
Hierfür kommt beispielsweise Polyethylen, Polypropylen
oder Polyestergewebe in Frage. In bevorzugten Ausführungsformen ist
dies Polyethylengewebe. Solche Kunststoffgewebe, insbesondere Polyethylengewebe
sind dem Fachmann bekannt. Dabei kann es sich beispielsweise um Multifilamentgewebe
handeln. In bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
sind dies Multifilamentgewebe, insbesondere Polyethylengewebe, mit einer
Fadenstärke von 130 bis 200 g/m2,
besonders bevorzugt von 150 bis 190 g/m2.
Die Fadenstärke kann dabei bevorzugt eine Variationsbreite
von ±3% bis ±8%, besonders bevorzugt von ±5%
aufweisen.
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Der
Schutzliner dient dem Schutz des Inliners. Unter anderem dient er
dazu, beim Befüllen und/oder Entleeren des Inliners wenigstens
einen der Schlauch-Anschlüsse bzw. während des
Befüll- und/oder Entleervorganges die dazu geknüpfte Schlauchverbindung
zwischen Inliner und Kabine vor äußeren Witterungseinflüssen
z. B. bei Abfüllvorgängen im Freien zu schützen.
Der Schutzliner weist daher vorzugsweise wenigstens einen Stutzen
auf, der wenigstens einen der Schlauch-Anschlüsse bzw. während
des Befüll- und/oder Entleervorganges die dazu geknüpfte
Schlauchverbindung zwischen Inliner und Kabine umgibt und somit
schützt. Im Folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen
eines solchen Schutzliners beschrieben. In bevorzugten Ausführungsformen
umgibt ein solcher Stutzen den Schlauch Anschluss beim Entleeren
bzw. während des Entleervorganges die dazu geknüpfte
Schlauchverbindung zwischen Inliner und Kabine. Der Stutzen wird
vorzugsweise vor dem Befüll- und/oder Entleervorgang, gemäß vorangehend
genannter bevorzugter Ausführungsform vor dem Entleervorgang
an der Entleerkabine befestigt. Vorteilhafterweise wird erst danach
der entsprechende Schlauch-Anschluss des Inliners für den
Befüll- und/oder Entleervorgang, gemäß vorangehend
genannter bevorzugter Ausführungsform für den
Entleervorgang über eine Öffnung aus der Kabine
heraus durch den Kanal, der vom Stutzen des Schutzliners gebildet
wird, durchgezogen und an der entsprechenden Befüll- oder
Entleerfördervorrichtung in der Kabine befestigt, beispielsweise
an der Injektoraustrittsöffnung in der Befüllkabine
oder der Zellradschleuse in der Entleerkabine. Das Abklemmen der
Schlauch-Anschlüsse nach Beendigung des Befüll-
oder Entleervorganges erfolgt vorteilhafterweise ebenfalls, solange
der Stutzen des Schutzliners noch an der Kabine befestigt ist. Auf
diese Weise werden beim Vorgang des Anklemmens der Schlauch-Anschlüsse
Fremdpartikel aus der Umgebung ferngehalten.
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In
weiteren bevorzugten Ausführungsformen weist der Schutzliner
eine zusätzliche Klappe auf, die dem Schutz der Schlauch-Anschlüsse
für den Befüllvorgang dient. Die Klappe kann zu
diesem Zweck bevorzugt für den Transport über
die entsprechenden Schlauch-Anschlüsse geklappt und mit
entsprechenden Befestigungsvorrichtungen, vorzugsweise solchen,
die den Schutzliner nicht beschädigen, wie z. B. einfache
Kletteverschlüsse, arretiert werden. In weiteren bevorzugten
Ausführungsformen kann der Schutzliner einen oder mehrere,
bevorzugt vier Flügel an den vier Kanten aufweisen, die über
die Abmessungen der Stirnseite des Inliners hinausragen. Diese Flügel
können vorteilhaft hinsichtlich der Dichtigkeit beim Befüll-
und/oder Entleervorgang des Inliners sein, da diese sowohl durch
das Gewicht des Kunststoffgranulats beim Entleervorgang, als auch durch
die Druckluft beim Befüllvorgang an die Containerwand angedrückt
werden.
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Der
Inliner verfügt in einer bevorzugten Ausführungsform
weiterhin über mindestens zwei, mit Druckluft aufblasbare
Kammern, die durch Aufblasen beim Entleervorgang dafür
sorgen, dass aus den sonst üblichen Ecken des rechteckigen
Inliners an der Stirnseite dann Schrägen entstehen, sodass
eine vollständige Entleerung des Containers im geneigten Zustand
möglich wird. Zum Aufblasen dieser Kammern sind in dieser
bevorzugten Ausführungsform entsprechende weitere Schlauchanschlüsse
für Druckluft am Inliner vorhanden.
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3 zeigt
schematisch eine bevorzugte Ausführungsform eines Inliners
(1) mit einem solchen Schutzliner (2). Der Inliner
weist zwei, mit Druckluft aufblasbare Kammern (3) und an
der Stirnseite vier Schlauch-Anschlüsse A, B, C und D auf,
wovon der Schlauch-Anschluss A dem Befüllen des Inliners
mit Kunststoffgranulat, die Schlauch-Anschlüsse B und C
dem Ausführen der überschüssigen Druckluft
und Schlauch-Anschluss D dem Entleeren des Inliners dienen. Der
Stutzen (4) des Schutzliners umgibt den Schlauch-Anschluss
D, die Klappe (5) kann zum Schutz der Schlauch-Anschlüsse
A, B und C für den Transport hochgeklappt und arretiert
werden. Weiterhin weist der Schutzliner 4 Flügel
(6) an den Kanten auf. Die Form des Stutzens ist in 3 mit
rechteckigem Querschnitt gezeichnet, kann aber in anderen Ausführungsformen
beliebige andere Querschnitte, wie z. B. rund oder oval haben, die
ggf. auch in Richtung vom Inliner weg zu- oder abnehmen können.
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Solche
Inliner mit zusätzlichem Schutzliner sind bisher im Stand
der Technik noch nicht beschrieben und daher ebenfalls Gegenstand
der vorliegenden Erfindung.
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Die
Inliner werden üblicherweise wie eine Einwegverpackung
genutzt und nach Gebrauch entsorgt oder für Anwendungen
eingesetzt, bei denen keine derart hohen Anforderungen an die Reinheit des
Transportgutes gestellt werden.
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Während
des Transports sind die Schlauchanschlüsse des Inliners
durch geeignete Klemmverbindungen dicht verschlossen und durch den
Schutzliner vor Verschmutzung geschützt.
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Da
potentielle Quellen von Verunreinigungen für das Granulat
entlang der gesamten Logistik-Kette vorhanden sind, wäre
es besonders vorteilhaft und war daher auch wünschenswert,
die Reinheit des Granulats vom Hersteller bis zum Kunden zu gewährleisten.
Dies würde sowohl die vorangehend genannten Schritte der
Granulat-Handhabung bei der Abfüllung beim Hersteller oder
Abgeber des Granulats über das Transportmittel als auch
die Granulat-Entnahme beim Abnehmer, d. h. das Entleeren des Transport-Containers
umfassen. Überraschend eignet sich das vorangehend beschriebene
erfindungsgemäße Verfahren für eine solche
Vorgehensweise, wenn es durch einfache Maßnahmen zum Entleeren des
Containers beim Abnehmer ergänzt wird.
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Weiterhin
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein Verfahren zum
Befüllen und Entleeren von Transportcontainern mit Kunststoffgranulaten,
dadurch gekennzeichnet, dass
- • der
Befüllvorgang gemäß dem vorangehend beschriebenen
Verfahren erfolgt und
- • die Entleerung des Transport-Containers mittels einer
Kabine mit Vorrichtungen zur Übernahme von Kunststoff-Granulat
aus wenigstens einem Schlauch-Anschluss des flexiblen Kunststoff-Inliners
des Transport-Containers und mit Vorrichtungen zur Weiterleitung
des übernommenen Kunststoffgranulats erfolgt, wobei der
Transport-Container während des Entleervorgangs geneigt
wird.
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Bei
der Kabine zum Entleeren des Transport-Containers handelt es sich
dabei bevorzugt um eine transportable und begehbare Kabine, welche
zu diesem Zweck mit Öffnungen für Ein- und Ausstieg versehen.
Besonders bevorzugt herrschen in der Kabine Reinraumbedingungen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird eine rundum geschossene, fahrbare Kabine zum Entleeren
des Transport-Containers verwendet, die vor Beginn der Arbeiten
unter einer vorhandenen Befüllstelle für Granulat
so positioniert werden kann, dass alle notwendigen Verbindungen
von Leitungen untereinander problemlos hergestellt werden können.
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Die
Kabine zum Entleeren des Transportcontainers ist vorzugsweise mit
einer Zellenradschleuse ausgerüstet, über die
das aus dem Container zu entleerende Granulat vorzugsweise pneumatisch
in das Vorratssilo gefördert wird. In der Kabinenwand befinden
sich vorzugsweise feststehende Flansch-Anschlüsse, an denen
flexible Schläuche für Druckluft und Granulatförderung
angeschlossen werden können. Eine Stirnwand der Entleerkabine
hat eine Neigung in einem Winkel zwischen 35 und 60°, bevorzugt
40 bis 50°, besonders bevorzugt von ca. 45°, sodass
dort ein Transport-Container mit seiner stirnseitigen Entleeröffnung
ebenfalls mit einer Neigung zwischen 35 und 60°, bevorzugt
40 bis 50°, besonders bevorzugt von bis zu 45° andocken
kann. Durch das Neigen des Transport-Containers kann eine schonende
Entleerung mit Hilfe der Schwerkraft und unter weitgehender Vermeidung
von Granulat-Abrieb erreicht werden. Durch das Nachrutschen des
nicht im Container befestigten Inliners erübrigt sich das
Einblasen von Luft zum Druckausgleich und eine Beschädigung
des Inliners kann vermieden werden.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform einer solchen Entleerkabine
ist beispielhaft in 2 beschrieben. Die Kabine (1)
gemäß 2 weist eine im oberen Teil
um 45° abgeschrägte Stirnwand auf, an die der
Transport-Container (4) andedockt ist. Die Entleerkabine
(1) ist mit einer Zahnradschleuse (2) zur pneumatischen
Beförderung des Granulats aus dem Container (4)
heraus ausgerüstet. Der Container ist mit einem erfindungsgemäßen
Inliner (5) ausgerüstet. Der Stutzen (3)
des Schutzliners umgibt den Schlauch-Anschluss des Containers zur
Entleerkabine.
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In
bevorzugten Ausführungsformen, in denen der Schlauch-Anschluss
des Inliners durch einen Stutzen des Schutzliners umgeben ist, wird
dieser vor dem Entleervorgang an der Entleerkabine befestigt.
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Während
des Entleerens wird der Container vorzugsweise kontinuierlich bis
zur Endstellung eines Winkels zwischen 35 und 60°, bevorzugt
40 bis 50°, besonders bevorzugt von 45° geneigt,
damit der Auslauf des Inliners ständig mit Granulat bedeckt
ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens können die mindestens zwei, mit Druckluft aufblasbaren
Kammern des Inliners zusätzlich mit Druckluft befüllt
werden. Dieses Aufblasen der Kammern fördert beim Entleervorgang
eine vollständige Entleerung des Containers im geneigten
Zustand, da aus den sonst üblichen Ecken des rechteckigen
Inliners an der Stirnseite Schrägen entstehen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform enthält die
schräge Stirnwand der Entleer-Kabine an der Außenseite
eine feststehende, vorzugsweise ovale Vorrichtung, bevorzugt in
Form einer Tülle zum Befestigen des Stutzens des Schutzliners
aus dem Transport-Container. Der Schlauch-Anschluss zum Entleeren
des Inliners wird zum Innenraum der Kabine hin bevorzugt mit der
Zellradschleuse verbunden. Auf diese Weise kann das Granulat aus
dem Transport-Container durch eine mit dem Schlauch-Anschluss zum
Entleeren des Inliners geknüpfte Schlauchverbindung mit
dichten Klemmanschlüssen vorzugsweise über eine
Zellradschleuse und gegebenenfalls einen Injektor oder Förderband
durch geschlossene Schlauch- bzw. Rohrleitungen in ein Vorratssilo
gefördert werden. Diese durch eine mit dem Schlauch-Anschluss
zum Entleeren des Inliners geknüpfte Schlauchverbindung
wird bevorzugt durch den Stutzen des Schutzliners vor Verunreinigungen aus
der Umgebung geschützt. Dieser Stutzen des Schutzliners
dient insbesondere zur Vermeidung von Verunreinigungen aus der Umgebung
bei Abfüllvorgängen im Freien und wird vor dem
Anschließen eigentlichen Entleerschlauches, d. h. des Schlauch-Anschlusses
des Inliners, bereits dicht montiert. Alle übrigen, mit
Druckluft beaufschlagten flexiblen Schläuche sind vorzugsweise
mit dicht schließenden Flanschverbindungen miteinander
verbunden; die Durchgänge durch die Kabinenwände sind
nach außen hin dicht. Bevorzugt wird die begehbare Kabine
im Inneren von oben her zur Vermeidung des Eindringens von Staubteilchen
von außen mit einem kontinuierlichen, bevorzugt trockenen
und Staubfreien Luftstrom beaufschlagt, der im unteren Bereich der
Kabine nach außen entweicht.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren zum Befüllen
und Entleeren von großvolumigen Transportcontainern eignet
sich hervorragend, um die Reinheit des transportierten Kunststoffgranulats
vom Hersteller bis hin zum Kunden zu gewährleisten. Die
beim Kunden durchzuführenden Maßnahmen sind einfach,
sicher durchführbar und kostengünstig. Außerdem bietet
das Verfahren eine optimale Möglichkeit zur Raumausnutzung
innerhalb der Transport-Container.
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Die
erfindungsgemäßen Verfahren zum Befüllen
bzw. Befüllen und Entleeren von großvolumigen
Transportcontainern sowie der erfindungsgemäße
Inliner mit dem Schutzliner eignen sich weiterhin besonders gut
für den Einsatz im Überseetransport. Der Einsatz
von Unterdruck ist in keinem der Schritte erforderlich und auch
eine aufwendige Reinigung des Containers beim Wechsel des Transportgutes
entfallen.
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Die
erfindungsgemäßen Verfahren zum Befüllen
bzw. Befüllen und Entleeren von großvolumigen
Transportcontainern eignen sich für beliebige Kunststoffgranulate.
Solche Kusnstoffgranulate sind im Rahmen der Erfindung beliebige
Polymergranulate unterschiedlichster Granulatgröße.
Beispiele für solche Kunststoffgranulate sind Polycarbonatgranulate
oder Polypropylengranulate, bevorzugte Kunststoffgranulate sind
Polycarbonatgranulate. Besonders bevorzugt werden die erfindungsgemäßen
Verfahren beim Transport hochreiner Kunststoffgranulate, beispielsweise
für die Herstellung von CDs, DVDs und anderen optischen
Anwendungen, eingesetzt. Insbesondere bevorzugt ist hier wiederum
Polycarbonatgranulat.
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Weiterhin
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Transport-Container
Entleer- und Befüllsystem enthaltend
- • eine
Kabine für den Befüllvorgang mit Vorrichtungen
zur Übernahme von Kunststoffgranulat aus vorhandenen Abfüllvorrichtungen
und mit Vorrichtungen zur Abfüllung des übernommenen Kunststoffgranulats,
- • einen Transport-Container enthaltend einen flexiblen
Kunststoff-Inliner, der an der Stirnseite wenigstens einen Schlauch-Anschluss
für das Einfüllen von Kunststoffgranulat, wenigstens
einen, bevorzugt wenigstens zwei Schlauch-Anschlüsse für
das Ableiten von eingeblasener Förderluft aus dem Transport-Container
heraus und wenigstens einen Schlauch-Anschluss zur Entleerung des
Inhalts aufweist, und
- • eine Kabine für den Entleervorgang mit Vorrichtungen
zur Übernahme von Kunststoff-Granulat aus wenigstens einem
Schlauch-Anschluss des flexiblen Kunststoff-Inliners aus dem Transport-Container
und mit Vorrichtungen zur Weiterleitung des übernommenen
Kunststoffgranulats,
enthält und der flexible
Kunststoff-Inliner an der Stirnseite, die die vorangehend genannten Schlauch-Anschlüsse
aufweist mit einem zusätzlichen Schutzliner ausgestattet
ist.
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Die
für das erfindungsgemäße Verfahren zum
Befüllen von Transportcontainern sowie das erfindungsgemäße
Verfahren zum Befüllen und Entleeren von Transportcontainern
vorangehend genannten Vorzugsbereiche gelten hier analog.
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Die
Figuren beschreiben beispielhaft die Erfindung und sind nicht als
Beschränkung aufzufassen.
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1:
Schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Befüllvorrichtung
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2:
Schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Entleervorrichtung
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3:
Schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Inliners mit Schutzliner
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Die
folgenden Beispiele dienen der exemplarischen Erläuterung
der Erfindung und sind nicht als Beschränkung aufzufassen.
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Beispiele
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Beispiel 1 (erfindungsgemäß):
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20
t Polycarbonatgranulat (Granulatgröße 2.5 × 3.0
mm) wurden über eine Befüllkabine gemäß 1 in
einen mit einem erfindungsgemäßen Inliner versehenen
20 Fuß Container gefüllt. Hierzu wurden die Druckluftleitung
(4) sowie die granulatzuführende Leitung (3)
durch die Öffnungen im Dach der Kabine direkt mit dem Injektor
(5) in der Kabine verbunden. Außerdem wurden die
Injektor-Austrittsöffnung und der Schlauch-Anschluss zum
Befüllen (6) des Inliners (8) in Form
eines beweglichen Luftschlauches verbunden. Die beiden Abluftschläuche
(7) wurden in zwei ovale Abluftrohre der Kabine eingelegt
und durch den austretenden Luftstrom an die Rohrwandungen gepresst.
Dieser austretende Förderluftstrom verlässt die
Befüllkabine (10) durch zwei seitliche Abluftklappen.
Durch Dachluken wurde Reinluft in die Befüllkabine (10)
einströmen gelassen, um Stäube von außen
fern zu halten.
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Nach
dem Ausrichten des Injektors (5) begann die Befüllung
des Containers (9). Dazu wurden die Ventile für
Förderluft auf 1400 bis 1800 Nm3/h
eingestellt und das Polycarbonat-Granulat mit einem Druck von 0.5
bis 0.8 bar und einem Durchsatz von 10 bis 15 t/h in den Inliner
des Containers befördert.
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Zur
Entleerung des Granulats aus dem Inliner wurde eine Entleerkabine
gemäß 2 verwendet. Zur Entleerung
des Granulats aus dem Inliner (5) im Bulk Container (4)
wurde dieser an der erfindungsgemäßen Entleerkabine
(1) genau positioniert. Die Entleerkabine war an der Vorderseite
um 45° abgeschrägt, damit der Bulk Container bis
zu diesem Neigungswinkel gekippt werden konnte. Auf dieser Schräge
befand sich ein ovaler Stutzen, an dem der Schutzliner (4)
des Inliners aus dem Bulk Container von außen mit Destako-Spannern
befestigt wurde. Von Innen aus der Entleerkabine wurde der Befüllschlauch
(D, 3) eingezogen und auf dem Anschluss-Stutzen der
Zellenradschleuse (2) befestigt. Auf diese Weise entstand
eine Verbindung zwischen dem Inliner des Bulk Containers und der
Entleerkabine, die auch bei ungünstigen Umgebungsbedingungen
vollkommen dicht nach außen abgeschlossen war. Vom Zellenrad
aus wurde das Granulat mit einer Druckluftmenge von 1.000 bis 1.400
Nm3/h bei 0,5 bis 0,8 bar aus dem Bulk Container über
einen flexiblen Edelstahlschlauch (s. breiter Pfeil, 2)
durch die Förderleitung in ein Lagersilo gefördert.
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Zur
Gewährleistung von Reinraumbedingungen während
des Entleervorgangs wurde die Entleerkabine mit ca. 400 Nm3 Druckluft/h über eine Leitung beschleiert,
um das Eindringen von Außenluft zu verhindern. Die Beschleierungsluft
wurde über den Filtereinsatz in der Zwischentür
abgeführt. Die gesamte benötigte Druckluft war
trocken und staubfrei.
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Nach
europäischer Norm FEM 2482 (Messmethode zur Ermittlung
von Feinanteilen und Fäden in Kunststoffgranulat) wurde
der Staubanteil im umgefüllten Polycarbonatgranulat bestimmt.
Mittels eines Scanner-Tests wurde die Qualitätskennzahl
(QK) des Granulats ermittelt. Dabei befand sich die Probenahmestelle
am Ende der Förderleitung aus der Entleerkabine. Es wurde
eine QK von 2 und ein Staubanteil von 87 bis 88 mg/kg ermittelt.
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Beschreibung der Qualitätskennzahl
(QK):
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Die
QK wird am fertigen Spritzgußkörper (hier eine
CD-Platte) bestimmt, der aus dem zu prüfenden PC-Granulat
hergestellt wird. Eine nicht metallisierte Audio-CD wird mit Hilfe
eines Laser-Scanners (Scanneranlage HRD5 der Fa. Dr. Schenk, München)
in Transmission vermessen. Ausgewertet werden die Signale aus der
Detektion im Hellfeld, im Dunkelfeld und die Messwerte der Doppelbrechung. Die
Messergebnisse werden mit den Merkmalen von Referenz-Datensätzen
verglichen. Für die notwendige Sauberkeit für
die weitere Verarbeitung eines PC-Granulats ist es erforderlich,
dass die Daten aller Referenzdatensätze unterschritten
werden, d. h. kleiner 100% liegen. Liegen die aktuellen Messdaten
im Bereich 50 bis 99%, so lautet die QK = 2; liegen die Daten bei < 50%, so ist QK
= 1; liegen die Daten bei > 100%,
so ist die QK = 3. Die Referenzdatensätze beruhen auf der
Definition von 20 Fehlerklassen; die einzelnen Messwertgrenzen in
diesen Fehlerklassen sind durch statistische Methoden festgelegt.
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Vergleichsbeispiel 1:
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20
t Polycarbonatgranulat (Granulatgröße 2.5 × 3.0
mm) wurden zum Transport ohne Einsatz der erfindungsgemäß zu
verwendenden Befüllkabine in Big-Bags gefüllt.
Hierzu wurde das Granulat über eine entsprechende Abfüllvorrichtung
ebenfalls mit einer Förderluftmenge von 1400 bis 1800 Nm3/h und einem Druck von 0.5 bis 0.8 bar und
einem Durchsatz von 40 t/h in eine entsprechende Anzahl von Big-Gags
gefüllt.
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Wie
in Beispiel 1 wurden Staubanteil und QK des abgefüllten
Granulats ermittelt. Dabei befand sich die Probennahmestelle entsprechend
im Ablauf zum Big-Bag. Es wurde eine QK von 2 und ein Staubanteil
von 90 mg/kg ermittelt.
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Beispiel 2 (erfindungsgemäß):
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Unter
den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 1 wurden 20 t einer anderen
Partie Polycarbonatgranulat (gleicher Granulatgröße
wie in Beispiel 1) in einem 20 Fuß Container befördert
und dieser wieder entleert.
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Wie
in Beispiel 1 wurden Staubanteil und QK des abgefüllten
Granulats ermittelt. Es wurde eine QK von 2 und ein Staubanteil
von 77 mg/kg ermittelt.
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Vergleichsbeispiel 2:
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Wie
in Vergleichsbeispiel 1 wurden 20 t Polycarbonat der gleichen Partie
wie in Beispiel 2 in Big-Bags gefüllt.
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Wie
in Beispiel 1 wurden Staubanteil und QK des abgefüllten
Granulats ermittelt. Es wurde eine QK von 2 und ein Staubanteil
von 77 mg/kg ermittelt.
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Von
den abgefüllten Big-Gags gemäß Vergleichsbeispielen
können jedoch nicht die gesamten 20 t abgefülltes
Polycarbonatgranulat in einem der 20 Fuß Container platziert
werden, da diese ein ungünstiges Stapelvolumen aufweisen.
Hingegen können nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren ohne Schwierigkeiten 20 t Polycarbonatgranulat in dem
Inliner des 20 Fuß Containers platziert werden. Die Beispiele
zeigen somit die Vorteile des erfindungsgemäßen
Verfahrens einerseits auf der Seite der optimalen Ausnutzung des
Fassungsvermögens der Transportcontainer, welche sich unter
anderem in der verbesserten Wirtschaftlichkeit des Transport durch
Reduktion der Anzahl erforderlicher Container widerspiegelt.
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Weiterhin
zeigen die Beispiele, dass das erfindungsgemäße
Verfahren zudem eine Befüllung des Polycarbonatgranulats
in die Transportcontainer ermöglicht, bei welcher die Staubbelastung
gegenüber der herkömmlichen Big-Bag-Befüllung
auf gleich hoher Qualität gehalten bzw. noch verbessert
werden kann.
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Nach
Beendigung des Entleervorgangs gemäß erfindungsgemäßem
Verfahren entsprechend der Beispiele 1 und 2 wurden die Druckluftschläuche entspannt
und abgekoppelt; ebenso der Granulatförderschlauch. Die
Inlinerschlauchanschlüsse wurden in umgekehrter Reihenfolge
wie beim Anschließen abgeklemmt und verschlossen. Der entleerte
Inliner kann komplett aus dem Bulk Container entnommen und für
den Transport in einem anderen Bulk Container erneut verwendet werden,
oder er kann in demselben Bulk Container für einen erneuten
Transport wieder verwendet werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3539619
A [0002]
- - WO 2000/41950 A [0004]
- - US 3696952 [0005]
- - EP 627368 A [0006]
- - US 5639188 [0007]
- - US 5868528 [0007]
- - US 6481598 B1 [0030]
- - US 5531361 [0030]
- - EP 1101712 A [0030]