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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Abdichtung des Durchtritts einer Lenkzwischenwelle durch eine Stirnwand eines Fahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Dichtungsanordnung zur Abdichtung des Durchtritts einer Lenkzwischenwelle durch eine Stirnwand eines Fahrzeugs, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 10.
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Zwischen Motorraum und Fahrgastzelle eines Fahrzeugs befindet sich üblicherweise eine Stirnwand einer Karosserie, durch die eine Lenksäule in einer dort vorgesehenen Durchbrechung hindurchgeführt werden muss.
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In der
DE 94 05 633 U1 wird ein Dichtelement für die Durchführung der Lenksäule durch die Stirnwand beschrieben. Das Dichtelement besteht aus einem mit einer Dichtlippe versehenen Dichtkörper aus gummielastischem Material, einem Rahmenteil und einer Lenksäulenbuchse, wobei das Rahmenteil in einer Durchbrechung in der Stirnwand verankerbar ist. Da es genügend Platz an der Fahrzeuggastseite der Stirnwand gibt, wird der einteilige Dichtkörper auf der Fahrgastseite der Stirnwand vorgesehen.
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Aus der
DE 196 32 431 A1 ist eine Anordnung zum Abdichten einer Öffnung in einer Karosseriewand bekannt, wobei ein Führungskörper, ein Balg und ein Gegenkörper an einem Lenkgetriebe montiert werden und gemeinsam mit diesem im Fahrzeug montiert werden. Diese vorbekannte Anordnung wird eingesetzt, wenn nach der Montage in einem schlecht zugänglichen Bauraum Toleranzen ausgeglichen werden müssen.
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Die
DE 69 01 682 U offenbart eine Manschette zur Abdichtung des Durchtritts einer Lenkwelle durch die Spritzwand eines Kraftfahrzeugs. Da die Manschette sowohl mit der sich drehenden Lenkwelle als auch mit der feststehenden Spritzwand in Verbindung steht, ist eine Gleitbüchse zur Aufnahme der Lenkwelle vorgesehen.
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Aus der
EP 1 008 505 A2 ist eine Dichtungsanordnung bekannt, die eine drehbar gelagerte Welle beim Durchführen durch eine Wand abdichtet. Dabei ist vorgesehen, dass die Welle einen Dichtring trägt, der innenseitig zur Welle einen Dichtmantel aufweist und außenseitig eine Gleitfläche aufweist, in der eine elastische Manschette gelagert ist.
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Die
US 6,056,297 A beschreibt eine Dichtmanschette für eine Lenkwelle, bei der Durchführung der Lenkwelle durch die Spritzwand. Bei der vorbekannten Dichtmanschette ist eine innere und eine äußere Hülse vorgesehen, wobei die innere Hülse eine starre Platte sowie eine Dichtung zur Verbindung mit der Spritzwand aufweist und die äußere Hülse mit der inneren Hülse so zusammenwirkt, dass Winkelabweichungen der Lenksäule ermöglicht werden.
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Ein Querträger des Fahrzeugs ist üblicherweise an der Fahrgastseite der Stirnwand angeordnet. In dem Fall, dass der Querträger mit einer Dämmung ausgestattet ist und dass diese im Bereich der Durchbrechung der Stirnwand vorgesehen ist, kann es schwierig sein, eine Dichtung, z. B. mit einer doppelten Wandung, ebenfalls im Bereich der Durchbrechung vorzusehen.
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Außerdem kann ein Bremspedal im Bereich der Durchbrechung an der Stirnwand befestigt werden. In diesem Fall, kann es sich als schwierig erweisen, eine Lenkzwischenwelle samt Dichtstulpe am Bremspedal vorbeizuführen.
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Es wird bevorzugt, eine teleskopierbare Lenkzwischenwelle in die Karosserie einzufahren, ohne die Lenkzwischenwelle zu trennen. Dabei wird bei der Bandmontage eine Verschmutzung der gefetteten Teleskopteile und eine Verwechselung von gepaarten Teleskopteilen vermieden. Aufgrund der beengten Packageverhältnisse an der Fahrgastseite der Stirnwand kann aber keine komplett, auf der Lenkzwischenwelle sitzende Dichtstulpe verwendet werden.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Dichtungsanordnung zur Abdichtung des Durchtritts einer Lenkzwischenwelle durch eine Stirnwand eines Fahrzeugs und eine Dichtungsanordnung bereitzustellen, die die genannten Probleme lösen.
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Diese Probleme werden erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs 1 und den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs 10 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, die Lenkzwischenwelle mit einer Dichtungshülse zu versehen und mit der Dichtungshülse durch eine Öffnung in der Stirnwand von der Fahrgastraumseite des Fahrzeugs her einzuführen, wobei eine Dichtstulpe von der Motorraumseite her an der Stirnwand befestigt und mit der Dichtungshülse verbunden wird.
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Dabei muss die Lenkzwischenwelle nicht getrennt werden und wird somit nicht verschmutzt. Die einteilige Lenkzwischenwelle kann problemlos durch die Öffnung in der Stirnwand eingeführt werden, weil keine Dichtstulpe am Bremspedal vorbeigefahren werden muss.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen wird die Dichtstulpe von der Motorraumseite her über die Lenkzwischenwelle gezogen, in der Dichtungshülse eingerastet und an der Stirnwand befestigt. Hierbei wird eine besonders vorteilhafte Montage der Lenkzwischenwelle und der Dichtung erzielt.
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Des weiteren wird erfindungsgemäß eine Dichtungsanordnung zur Abdichtung des Durchtritts einer Lenkzwischenwelle durch eine Stirnwand eines Fahrzeugs vorgegeben, wobei die Lenkzwischenwelle mit einer Dichtungshülse versehen ist und eine die Lenkzwischenwelle umgebende Dichtstulpe eine Dichtung zwischen der Dichtungshülse und der Stirnwand bildet, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtstulpe vom Motorraum mit der auf der Lenkzwischenwelle sitzenden Dichtungshülse nachträglich verbunden und an der Stirnwand montiert ist.
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Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
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Es zeigen, jeweils schematisch,
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1 einen Querschnitt durch eine Dichtungsanordnung nach einer Ausführungsform der Erfindung,
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2 einen Querschnitt durch eine Dichtstulpe einer Dichtungsanordnung nach einer Ausführungsform der Erfindung,
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3 eine Seitenansicht einer Dichthülse einer Dichtungsanordnung nach einer Ausführungsform der Erfindung,
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4 einen Querschnitt durch die Dichthülse mit einer eingerasteten Dichtstulpe nach einer Ausführungsform der Erfindung,
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5 in perspektivischer Ansicht von der Fahrgastseite einer Stirnwand aus, eine Dichtungsanordnung nach einer Ausführungsform der Erfindung,
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6 in perspektivischer Ansicht von der Motorraumseite aus, eine Stirnwand einer Dichtungsanordnung nach einer Ausführungsform der Erfindung.
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In 5 ist die Lage einer Öffnung 1 in einer Stirnwand 4 einer Fahrzeugkarosserie im Bezug zu einem Bremspedal 2 und einem Querträger 3 dargestellt. Wie aus der Figur ersichtlich ist, wäre das Einfahren einer einteiligen Lenkzwischenwelle 5 samt Dichtstulpe, an dem Bremspedal 2 vorbei, unmöglich, weil das Bremspedal 2 im Bereich der Öffnung liegt. Außerdem kann der Querträger 3 mit einer Schalldämmung (nicht gezeigt) ausgerüstet sein, bei der keine überlappende Dichtstulpe im Innenraum vorgesehen werden kann.
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Hinsichtlich dieser Probleme wird bei der erfindungsgemäßen Dichtungsanordnung eine zweiteilige Dichtung vorgesehen. Die zweiteilige Dichtung besteht aus einer Dichtungshülse 6 und einer Dichtstulpe 7.
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Die Dichtstulpe 7 wird in der Motorraumseite der Stirnwand 4 an der Stirnwand 4 befestigt. Vorzugsweise weist die Dichtstulpe 7 einen Rahmenabschnitt 8 (vgl. z. B. 6) der in die Stirnwand 4 eingeclipst werden kann. In einer anderen Ausführungsform kann der Rahmenabschnitt 8 mit einem Haltering 9 (vgl. z. B. 2) aus Blech verbunden sein, wobei der Halterring mit der Stirnwand 4 verschraubt wird. Zu diesem Zweck können mehrere, vorzugweise drei, Schweißbolzen in der Stirnwand 4 vorgesehen werden.
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In 2 wird die Dichtstulpe 7 nach einer Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Die Dichtstulpe 7 ist doppelwandig ausgebildet, was zur Schalldämpfung dient. An der Innenwand 16 der Dichtstulpe 7 sind zwei sich radial einwärts erstreckende umlaufende Vorsprünge 18, 19 vorgesehen. Die Vorsprünge dienen dazu, die Dichtstulpe 7 mit der Dichtungshülse 6 abzudichten.
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In 4 ist die Dichtungshülse 6 gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Die Dichtungshülse 6 ist im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet, deren radial äußere Fläche eine umlaufende Ausnehmung 20 aufweist. Bei der Montage wird der Vorsprung 18 der Dichtstulpe 7 in der Ausnehmung 20 der Dichtungshülse 6 eingerastet.
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Außerdem besteht die Dichtungshülse 6 vorzugsweise aus einem ersten Kunststoffring 10, einem zweiten Kunststoffring 11, einem Moosgummiring 12, einer Gummifassung 13, einem Gleitring 14 und einer Dichtlippe 15. Der Gleitring 14 dient zur wasserdichten Führung der Lenkzwischenwelle 5 und der Moosgummiring 12 sorgt für eine Gasabdichtung.
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Die Dichtungshülse 6 und die Dichtstulpe 7 bilden daher eine Abdichtung zwischen der Lenkzwischenwelle 5 und der Stirnwand 4.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Montage wird die Lenkzwischenwelle 5 mit der Dichtungshülse 6 versehen bzw. ist diese auf die Lenkzwischenwelle 5 aufgesteckt und in einer Endlage positioniert. Die Lenkzwischenwelle 5 wird mit der Dichtungshülse 6 durch die Öffnung 1 in der Stirnwand 4 von der Fahrgastraumseite des Fahrzeugs her eingefahren, wobei die Dichtstulpe 7 von der Motorraumseite her an der Stirnwand 4 befestigt und mit der Dichtungshülse 6 verbunden wird.
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Die Dichtstulpe 6 kann von der Motorraumseite her über die Lenkzwischenwelle gezogen und mit der Dichtungshülse 6 verbunden und an der Stirnwand 4, wie oben beschrieben, befestigt werden. Alternativ kann die Dichtstulpe 7 an der Stirnwand 4 zunächst befestigt werden, wobei die Lenkzwischenwelle 5 mit der Dichtungshülse 6 anschließend durch die Öffnung eingeführt und mit der Dichtstulpe 7 verbunden wird, wonach eine Abdichtung der Öffnung gegeben ist. Vorzugsweise wird die Dichtstulpe 7, wie oben beschrieben, in der Dichtungshülse 6 eingerastet bzw. eingeknöpft.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Öffnung 1 in der Stirnwand 4, durch die die Lenkzwischenwelle 5 geführt wird, eine ovale Form auf. Hierbei wird die Lenkzwischenwelle 5 beim Einführen des Cockpits des Fahrzeugs an dem Bremspedal 2 problemlos vorbei eingefahren.
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Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren und der Dichtungsanordnung zur Abdichtung des Durchtritts einer Lenkzwischenwelle 5 durch eine Stirnwand 4 eines Fahrzeugs kann ein Teleskop einer Lenkzwischenwelle 5 bei einem engen Raum im Bereich der Öffnung 1, ohne getrennt zu werden, an dem Bremspedal 2 vorbei eingefahren und mit der Stirnwand 4 abdichtet werden. Dabei wird bei der Bandmontage eine Verschmutzung der gefetteten Teleskopteile vermieden und eine Verwechselung von gepaarten Teleskopteilen vermieden.
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Die vorhergehende Beschreibung der Ausführungsbeispiele gemäß der vorliegenden Erfindung dient nur zu illustrativen Zwecken und nicht zum Zwecke der Beschränkung der Erfindung. insbesondere im Hinblick auf einige bevorzugte Ausführungsbeispiele entnimmt ihr der Fachmann, dass verschiedene Änderungen und Modifikationen in Gestalt und Einzelheiten gemacht werden können, ohne von dem Gedanken und Umfang der Erfindung abzuweichen. Dementsprechend soll die Offenbarung der vorliegenden Erfindung nicht einschränkend sein. Stattdessen soll die Offenbarung der vorliegenden Erfindung den Umfang der Erfindung veranschaulichen, der in den nachfolgenden Ansprüchen dargelegt ist.