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DE102007030267A1 - Packung für stückige oder körnige Güter - Google Patents

Packung für stückige oder körnige Güter Download PDF

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DE102007030267A1
DE102007030267A1 DE102007030267A DE102007030267A DE102007030267A1 DE 102007030267 A1 DE102007030267 A1 DE 102007030267A1 DE 102007030267 A DE102007030267 A DE 102007030267A DE 102007030267 A DE102007030267 A DE 102007030267A DE 102007030267 A1 DE102007030267 A1 DE 102007030267A1
Authority
DE
Germany
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cover
pack
front wall
lid
box
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102007030267A
Other languages
English (en)
Inventor
Henry Buse
Gisbert Engel
Viktor Hein
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Focke and Co GmbH and Co KG filed Critical Focke and Co GmbH and Co KG
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Priority to PCT/EP2008/004714 priority patent/WO2009000427A1/de
Priority to JP2010513713A priority patent/JP2010531279A/ja
Priority to US12/664,940 priority patent/US8627951B2/en
Priority to EP08759210A priority patent/EP2170728A1/de
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Abstract

Eine Packung für insbesondere stückiges Packgut besteht aus einer dichten Innenpackung (11) mit Entnahmeöffnung (21) und Verschlusslasche (24), einer Außenpackung (10) mit Schachtelteil bzw. Basisteil (27) und bewegbarem Verschlussteil (28) sowie einem Abdeckteil (12) zwischen Innenpackung (11) und Außenpackung (10), wobei das Abdeckteil (12) eine Öffnung bzw. ein Fenster (55) im Bereich der Entnahmeöffnung (21) der Innenpackung (11) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Packung aus (dünnem) Karton oder ähnlichem Packstoff für die Aufnahme von stückigem oder körnigem Packungsinhalt, insbesondere von Kautabak oder Kautabak-Ersatz, sogenannten Snus-Portionen.
  • Die Packung soll für den geplanten Anwendungsbereich eine benutzerfreundliche Bedienbarkeit aufweisen. Darüber hinaus ist eine höhere Dichtigkeit der Packung gegenüber Feuchtigkeits- und Aromaverlusten angestrebt. Auch soll die Packung bei geringem Materialaufwand auf leistungsfähigen Verpackungsmaschinen herstellbar sein.
  • Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zu Grunde, Packungen unterschiedlicher Ausführung vorzuschlagen, die den vorstehenden Forderungen gerecht werden.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Packung durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
    • a) eine Außenpackung besteht mindestens aus einem Basisteil oder Schachtelteil und einem schwenkbaren und/oder verschiebbaren Verschlussteil bzw. Deckel,
    • b) in der Außenpackung 10 ist ein aus einem gesonderten Zuschnitt bestehender Einsatz oder Abdeckteil zur teilweisen Umfassung eines Innenraums der Außenpackung angeordnet,
    • c) das Abdeckteil erstreckt sich mindestens an einer Front- bzw. Entnahmeseite der Außenpackung, wobei die Entnahmeseite der Außenpackung durch das Abdeckteil mindestens teilweise abgedeckt ist,
    • d) eine der Entnahmeseite der Außenpackung zugekehrte Vorderseite des Abdeckteils, nämlich eine Abdeck-Vorderwand, weist eine Öffnung oder eine ringsherum geschlossene Ausnehmung bzw. ein Fenster auf zur Entnahme des Packungsinhalts aus der Außenpackung.
  • Gemäß einer unabhängigen Alternative ist in der Außenpackung eine allseits geschlossene Innenpackung aus Folie oder dergleichen angeordnet, die den Packungsinhalt aufnimmt. Die Innenpackung weist eine durch eine abziehbare Verschlusslasche verschließbare Entnahmeöffnung auf, die im Bereich der Ausnehmung bzw. des Fensters des Abdeckteils angeordnet und so bei geöffneter Außenpackung betätigt werden kann.
  • Für die Außenpackung sind zwei Grundkonzepte vorgesehen: Bei einer ersten Ausführung ist der Packungsinhalt unmittelbar in der Außenpackung angeordnet und im Bereich der Verschlussseite lediglich durch das Abdeckteil mit Fenster für die Entnahme des Inhalts abgedeckt. Bei der Alternative ist der Packungsinhalt in einer vorzugsweise geschlossenen Innenpackung angeordnet und diese in die Außenpackung eingesetzt, ebenfalls mit einem Abdeckteil mit Fenster, welches im Bereich einer Entnahmeöffnung der Innenpackung angebracht ist.
  • Das aus einem gesonderten Zuschnitt bestehende Abdeckteil ist in der einfachsten Ausführung ein Kragen einer Packung des Typs Klappschachtel. Vorteilhaft ist ein Abdeckteil mindestens mit einer eine Frontseite bzw. die Entnahmeseite der Außenpackung vollflächig abdeckenden Abdeck-Vorderwand, die ein Fenster an geeigneter Stelle für die Entnahme des Packungsinhalts bei geöffneter Außenpackung aufweist. Das Abdeckteil kann auch so ausgebildet sein, dass es die Innenpackung oder den Innenraum der Außenpackung vollständig umgibt, also eine eigenständige, allseits oder überwiegend geschlossene Packung bildet.
  • Weitere Einzelheiten über Aufbau, Handhabung und Fertigung der Packungen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung für die in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele. Es zeigt:
  • 1 eine Klappschachtel als Ausführungsbeispiel einer Außenpackung in perspektivischer Darstellung, in Schließstellung,
  • 2 eine Packung gemäß 1 bei geöffnetem Deckel, in perspektivischer Darstellung,
  • 3 eine Innenpackung als Packungsinhalt, nämlich einen (Schlauch-)Beutel aus Folie in perspektivischer Darstellung,
  • 4 einen ausgebreiteten Zuschnitt eine (Außen-)Packung gemäß 1,
  • 5 einen Zuschnitt für einen Kragen als Teil der Packung gemäß 1,
  • 6 eine Packung ebenfalls in der Ausführung als Klappschachtel bei geschlossenem Deckel in perspektivischer Darstellung,
  • 7 die Packung gemäß 6 bei geöffnetem Deckel und perspektivischer Darstellung,
  • 8 den Packungsinhalt mit einer gefalteten Abdeckumhüllung in perspektivischer Darstellung,
  • 9 den Packungsinhalt für die Packung gemäß 6 bzw. 7,
  • 10 einen ausgebreiteten Zuschnitt für die Packung gemäß 6,
  • 11 einen Zuschnitt für ein Abdeckteil bzw. eine Abdeckumhüllung des Packungsinhalts, ungefaltet,
  • 12 eine modifizierte Ausführung der Packung gemäß 6, 7 bei geöffnetem Deckel,
  • 13 eine Abdeckumhüllung als Innenteil einer Packung gemäß 12, in perspektivischer Darstellung,
  • 14 eine Packung mit zwei durch Verschieben zueinander bewegbaren Packungsteilen in perspektivischer Darstellung,
  • 15 die Packung gemäß 14 in Öffnungsstellung,
  • 16 eine Einheit aus Packungsinhalt und Abdeckumhüllung,
  • 17 eine modifizierte Ausführung der Packung gemäß 14, 15 in Offenstellung, perspektivisch,
  • 18 ein Abdeckteil bzw. eine Abdeckumhüllung als Innenteil der Packung gemäß 17,
  • 19 einen Packungsinhalt für die Packung gemäß 14 bzw. 15,
  • 20 einen ausgebreiteten ungefalteten Zuschnitt für die Packung gemäß 14,
  • 21 einen Zuschnitt für ein Abdeckteil bzw. eine Abdeckumhüllung des Packungsinhalts, ebenfalls ungefaltet,
  • 22 eine Packung gemäß 17 mit einem zusätzlichen Verschlussorgan, in perspektivischer Darstellung,
  • 23 ein Abdeckteil bzw. eine Abdeckumhüllung als Innenteil der Packung gemäß 22,
  • 24 einen ausgebreiteten Zuschnitt für eine Abdeckumhüllung gemäß 23.
  • Die als Ausführungsbeispiele dargestellten Packungen sind vorzugsweise für die Aufnahme von stückigen Packgütern bestimmt, insbesondere zur Aufnahme von Kautabak-Stücken (Snus).
  • Die unterschiedlich gestalteten Ausführungsbeispiele bestehen übereinstimmend aus einer Außenpackung 10 und einem mindestens frontseitig, also im Bereich einer Packungs-Vorderseite bzw. im Bereich einer Offenseite in der Außenpackung 10 angeordneten Abdeckteil 12 aus einem gesonderten Zuschnitt. Vorzugsweise bestehen Außenpackung 10 und Abdeckteil 12 aus (dünnem) Karton. Das Abdeckteil 12 kann in verschiedener Weise ausgebildet sein, in einer einfachsten Ausführung als frontseitiger Kragen (bei einer Klappschachtel), vorzugsweise aber als dreidimensionales gefaltetes Gebilde, welches einen Innenraum der Außenpackung 10 ausfüllt. Vorzugsweise ist das Abdeckteil 12 mindestens mit einer Abdeckwand bzw. Abdeck-Vorderwand versehen, die einen Innenraum der Außenpackung 10 abdeckt und eine Ausnehmung bzw. ein Fenster aufweist für den Zugriff zum Innenraum der Außenpackung 10. Die Ausnehmung bzw. das Fenster dient zur Entnahme des Packungsinhalts.
  • Der Packungsinhalt kann unmittelbar in der Außenpackung (10) bzw. innerhalb des als Innenteil der Außenpackung 10 gefalteten Abdeckteils 12 angeordnet sein. Alternativ ist eine Innenpackung 11 vorgesehen, die den Packungsinhalt aufnimmt. Die Innenpackung 11 kann in verschiedener Weise ausgebildet sein. Bei den vorliegenden Ausführungsbeispielen besteht die Innenpackung 11 aus einem dichten Folienbeutel 13 in der Ausführung als Schlauchbeutel mit einander gegenüberliegenden Verschlussnähten 14. Diese sind als Flossennaht ausgebildet. Die Innenpackung annähernd quaderförmig 11 ist vorzugsweise so bemessen, dass ein Innenraum der Außenpackung 10 annähernd vollständig ausgefüllt ist. Die Innenpackung 11 weist eine großflächige Innen-Vorderwand 15 und eine entsprechend ausgebildete, gegenüberliegende Innen-Rückwand 16 auf. Diese sind durch langgestreckte, schmalere Innen-Seitenwände 17, 18 miteinander verbunden. Weiterhin ist die Innenpackung 11 durch quergerichtete Innen-Stirnwände 19, 20 begrenzt, in deren Bereich die Verschlussnähte 14 gebildet sind.
  • Für die Entnahme des Packungsinhalts weist die Innenpackung 11 bzw. der Folienbeutel 13 eine Entnahmeöffnung 21 auf. Diese ist ursprünglich ebenfalls dicht verschlossen, und zwar durch ein Öffnungsstück 22 des Materials der Innenpackung 11. Das Öffnungsstück 22 ist durch eine vorzugsweise ringsherum laufende Schwächungslinie begrenzt, hier durch eine geschlossene Perforationslinie 23. Zur Schaffung der Entnahmeöffnung 21 wird das Öffnungsstück 22 aus der Verbindung mit der Folie der Innenpackung 11 herausgetrennt.
  • Zum erstmaligen Öffnen der Innenpackung 11 und zum mehrfachen Öffnen und Wiederverschließen ist an der Außenseite der Innenpackung 11 eine Verschlusslasche 24 angebracht. Diese besteht aus einem gesonderten Zuschnitt vorzugsweise ebenfalls aus einer Folie. Die Verschlusslasche 24 ist durch Klebung, insbesondere durch vollflächige Klebung, im Bereich der Entnahmeöffnung 21 mit der Innenpackung 11 verbunden. Das Öffnungsstück 22 wird durch die Verschlusslasche 24 vollständig abgedeckt, und zwar unter Bildung einer seitlichen, vorzugsweise ringsherum laufenden, streifenartigen Überdeckung 25. An einem für die leichte Öffnung der Innenpackung 11 ausgewählten Rand der Verschlusslasche 24 ist eine Grifflasche 26 gebildet. Diese ist ein zungenartig ausgebildeter Randbereich der Verschlusslasche 24 und vorzugsweise frei von Kleber. Zum Öffnen der Innenpackung 11 durch Abziehen der Verschlusslasche 24 wird deren Grifflasche 26 erfasst. Durch Hochziehen wird die Verschlusslasche 24 von der Innenpackung 11 abgezogen. Beim erstmaligen Öffnen wird dabei das Öffnungsstück 22 aus der Verbindung mit der Wandung der Innenpackung 11 herausgezogen. Zum Wiederverschließen wird die Verschlusslasche 24 an die Innenpackung 11 angedrückt, wobei die seitlichen Überdeckungen 25 aufgrund eines Dauerklebers mit einem die Entnahmeöffnung 21 umgebenden Randbereich der Innenpackung 11 wiederverbunden werden.
  • Die Position und Abmessung der Entnahmeöffnung 21 sowie der Verschlusslasche 24 sind auf die Ausführung der Außenpackung 10 und des Abdeckteils 12 ausgerichtet, und zwar derart, dass in einer Öffnungsstellung der Außenpackung 10 die Verschlusslasche 24 benutzt werden kann, insbesondere durch Erfassen der Grifflasche 26. Außenpackung 10 und Innenpackung 11 sowie Abdeckteil 12 sind hinsichtlich der Abmessungen, aber auch funktional, also konstruktiv, aufeinander abgestimmt. Die Außenpackung 10 besteht im Grundaufbau aus einem Basisteil oder Schachtelteil 27 und einem Verschlussteil 28, welches überwiegend als Deckel 29 ausgebildet ist.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 bis 5 ist die Außenpackung 10 eine im Aufbau bekannte Klappschachtel mit besonderen Proportionen. An einem unteren Schachtelteil 27 ist ein Deckel 29 als Verschlussteil einstückig angebracht. Die Innenpackung 11 (3) ist passend in der Klappschachtel angeordnet, und zwar so, dass die Verschlussnähte 14 des Folienbeutels 13 seitwärts gerichtet, also schmalen, aufrechten Seitenwänden 30 der Außenpackung 10 zugekehrt sind. Die Verschlussnähte 14 sind demnach verdeckt innerhalb der Packung angeordnet.
  • Die Entnahmeöffnung 21 erstreckt sich bei diesem Ausführungsbeispiel der Innenpackung 11 "übereck", nämlich in einem Bereich der Innen-Vorderwand 15 und nach oben gerichteten, angrenzenden Innen-Seitenwand 17. Die Verschlusslasche 24 erstreckt sich folglich ebenfalls im Bereich der Innen-Vorderwand 15, der Innen-Seitenwand 17 und endet mit einem Verbindungsstreifen 31 an der Innen-Rückwand 16. Die Verschlusskonstruktion der Innenpackung 11 liegt insgesamt frei bei geöffnetem Deckel 29 (2). Die Verschlusslasche 24 kann an der Grifflasche 26 erfasst und geöffnet werden. Die durch Klebung fixierte Verschlusslasche 24 wird dabei vorzugsweise bis zu einer der Beutel-Rückwand 16 zugekehrten Kante 32 von der Innenpackung 11 gelöst unter Freilegen der Entnahmeöffnung 21. Die Verschlusslasche 24 bleibt in Verbindung mit der Innenpackung 11.
  • Das Abdeckteil 12 dieses Ausführungsbeispiels der Außenpackung 10 ist als Kragen 33 ausgebildet mit Kragen-Vorderwand 34 und Kragen-Seitenlappen 35. Die Verschlussnähte 14 des Folienbeutels 13 liegen mindestens in einem oberen Bereich an den Kragen-Seitenlappen 35 an. Frontseitig erstreckt sich die Entnahmeöffnung 15 im Bereich der Beutel-Vorderwand 34 bis in eine an der Kragen-Vorderwand 34 gebildeten Kragen-Vertiefung 36, in deren Bereich auch die Grifflasche 26 frei, also erfassbar, liegt.
  • Ein Zuschnitt (4) für die Außenpackung 10 gemäß 1, 2 besteht in bekannter Weise aus aufeinander folgenden Bereichen für Schachtel-Vorderwand 37, Bodenwand 38, Schachtel-Rückwand 39, Deckel-Rückwand 40, Stirnwand 41 und Deckel-Vorderwand 42. Deckel-Rückwand 40 und Schachtel-Rückwand 39 sind durch ein Liniengelenk 43 miteinander verbunden. Die Wandungsbereiche des Zuschnitts sind so bemessen, dass Schachtel-Vorwand 37 und Deckel-Vorderwand 42 etwa gleiche Abmessungen aufweisen. Eine Trennlinie 44 zwischen Schachtelteil 27 und Deckel 29 ist etwa in halber Höhe der Außenpackung 10 angeordnet.
  • Auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 6 bis 11 ist die Außenpackung 10 konstruktiv als Klappschachtel ausgebildet. Schachtelteil 27 und Deckel 29 sind in vergleichbarer Weise ausgebildet wie beim vorstehenden Ausführungsbeispiel. Die Außenpackung 10 ist quaderförmig, und zwar mit Proportionen, wie sie bei Zigarettenpackungen dieses Typs überwiegend üblich sind. Um einen Zugang zum Packungsinhalt bzw. zu der Innenpackung 11 zu erleichtern, besteht eine Besonderheit in den Proportionen. Die Deckel-Vorderwand 39 hat eine vergleichsweise größere Abmessung in Längsrichtung der Packung, jedenfalls wesentlich größer bzw. höher als die Schachtel-Vorderwand 37.
  • Vorzugsweise hat die Deckel-Vorderwand 42 die doppelte Höhe der Schachtel-Vorderwand 37. Dadurch liegt ein entsprechend großer Teil des Packungsinhalts an der Vorderseite bei geöffnetem Deckel 29 frei.
  • Die rechteckige Innenpackung 11 mit Folienbeutel 13 ist so in der Außenpackung 10 dieses Ausführungsbeispiels angeordnet, dass die Verschlussnähte 14 nach oben bzw. unten gerichtet sind. Die Entnahmeöffnung 21 ist hier vollständig im Bereich der Innen-Vorderwand 15 positioniert, und zwar mit Abstand von Innen-Seitenwänden 17, 18 sowie von den Innen-Stirnwänden 19, 20 mit den Verschlussnähten 14. Die Entnahmeöffnung 21 ist außermittig in einem oberen Bereich der Innenpackung 11 positioniert, und zwar mit Abstand oberhalb der Schachtel-Vorderwand 37. Die Entnahmeöffnung 21 ist durch eine Verschlusslasche 24 abgedeckt, die sich vollständig und ausschließlich im Bereich der Innen-Vorderwand 15 erstreckt. Die Verschlusslasche 14 ist so bemessen, dass sie die Entnahmeöffnung 21 vollständig überdeckt und mit einem ringsherum laufenden Rand mit der Innen-Vorderwand 15 außerhalb der Entnahmeöffnung 21 verbunden ist. Eine Grifflasche 26 ist am unteren Rand der Verschlusslasche 24 angeordnet.
  • Das Abdeckteil 12 ist bei diesem Ausführungsbeispiel in besonderer Weise ausgebildet, nämlich als Zwischenpackung, vorzugsweise aus dünnem Karton. Ein Zuschnitt (11) für das Abdeckteil 12 ist so ausgebildet, dass die Innenpackung 11 von dem Zuschnitt des Abdeckteils 12 vollständig umgeben ist. Das Abdeckteil 12 weist eine Abdeck-Vorderwand 45, eine Abdeck-Rückwand 46, einen Abdeck-Boden 47, eine Abdeck-Stirnwand 48 und Abdeck-Seitenlappen 49, 50 zur Bildung von Abdeck-Seitenwänden 51 auf. Die Abdeck-Stirnwand 48 ist mit einer Verbindungslasche 52 versehen, die bei fertigem Abdeckteil 12 Innenseitig mit einem oberen Randbereich der Abdeck-Vorderwand 45 durch Klebung verbunden ist. Ecklappen 53, 54 in Verlängerung der Abdeck-Seitenlappen 50 liegen an der Innenseite des Abdeck-Bodens 47 bzw. der Abdeck-Stirnwand 48 und sind vorzugsweise mit diesen verbunden. Es entsteht so eine formstabile Einheit aus Innenpackung 11 und Abdeckteil 12 als Packungsinhalt für die Außenpackung 10. Der Zuschnitt für das Abdeckteil 12 ist bei diesem Ausführungsbeispiel nach dem Prinzip der Längs- bzw. Bodenfaltung ausgebildet, bei dem Abdeck-Vorderwand 45, Abdeck-Boden 47 und Abdeck-Rückwand 46 in Längsrichtung des Zuschnitts aufeinander folgen. Der Zuschnitt kann auch nach dem Prinzip des Querwickelns analog ausgebildet sein.
  • Das Abdeckteil 12 ist mit einer Ausnehmung bzw. einem Fenster 55 im Bereich der Entnahmeöffnung 21 der Innenpackung 11 versehen, hier also im Bereich der Abdeck-Vorderwand 45. Das Fenster 55 ist so bemessen, dass die Verschlusslasche 24 für die Ent nahmeöffnung 21 insgesamt im Bereich der Abdeck-Vorderwand 45 frei liegt. Vorteilhaft ist die Anordnung und Abmessung, derart, dass die Grifflasche 26 mindestens mit einem Teilbereich außerhalb des Fensters 55 an der Abdeck-Vorderwand 45 anliegt und so leicht erfasst werden kann. Bei der kompletten Packung befindet sich die Grifflasche 26 in einem Bereich zwischen einem unteren Rand des Fensters 55 und einer freien Kante der Schachtel-Vorderwand 37. Bei geschlossenem Deckel 29 ist der Verschlussmechanismus der Innenpackung 11 vollständig verdeckt (6).
  • Eine modifizierte Ausführung der Gesamtpackung ist in 12 und 13 dargestellt. Die Außenpackung 10 ist in gleicher Weise ausgebildet wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 6, 7. Des Weiteren ist das Abdeckteil 12 als allseits geschlossenes Packungs-Innenteil ausgebildet, welches passend in die Außenpackung 10 einsetzbar ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist eine Innenpackung 11 bzw. ein Folienbeutel 13 zur Aufnahme des Packungsinhalts nicht vorhanden. Die den Packungsinhalt bildenden Stücke sind unmittelbar in dem Abdeckteil 12 angeordnet, wobei dieses wie eine Innenpackung wirkt.
  • Das an der Abdeck-Vorderwand 45 angeordnete Fenster 55 kann bei dieser Variante offen sein oder, wie gezeigt, durch eine Verschlusslasche 24 abgedeckt sein. Diese ist hier an der Außenseite des Abdeckteils 12 angebracht, nämlich durch Kleben, insbesondere durch Dauerkleber, fixiert. Die Verschlusslasche 24 ist so bemessen, dass das Fenster 55, einschließlich einer vorzugsweise ringsherum laufenden Überdeckung 25 abdeckt. Die Grifflasche 26 ist nach unten gerichtet, liegt aber bei geöffnetem Deckel 29 frei. Die Verschlusslasche 24 kann bei erstmaliger Ingebrauchnahme der Packung vollständig abgezogen oder bei entsprechender Fixierung der Verschlusslasche 24 im Bereich eines der Abdeck-Stirnwand 48 zugekehrten Verbindungsstreifens.
  • Eine besondere Packung für stückiges Packgut ist in 14 bis 24 dargestellt. Die Außenpackung 10 besteht aus zwei durch Verschieben relativ zueinander bewegbaren Packungsteilen, nämlich einem relativ kleineren Basisteil 27 und einem verschiebbaren, größeren Verschlussteil 28. Diese Packungsteile sind durch eine ringsherum laufende Trennlinie 56 voneinander geteilt. Basisteil 27 und Verschlussteil 28 sind aus einem gemeinsamen Zuschnitt gebildet, beispielsweise in der Ausführung gemäß 20. Dieser Zuschnitt wird beim erstmaligen öffnen durch den Verbraucher oder während der Fertigung der Packung durchtrennt entlang der Trennlinie 56, die innerhalb des Zuschnitts teilweise als durchgehender Trennschnitt und teilweise als Perforationslinie ausgebildet ist.
  • Das Basisteil 27 besteht aus Schachtel-Vorderwand 37, Bodenwand 38 (die, je nach Stellung der Packung, auch nach oben gerichtet sein kann) und Schachtel-Rückwand 39. In besonderer Weise sind Seitenlappen und Ecklappen ausgebildet, nämlich bemessen. An der Schachtel-Vorderwand 37 sind beidseitig Außenlappen 57, 58 angeordnet, die in den Querabmessungen der Breite von Seitenwänden 30 der Außenpackung 10 entsprechen. An der Schachtel-Rückwand 39 sind seitlich Innenlappen 59, 60 angebracht mit unterschiedlicher Breite. Ein Innenlappen 59 ist mit geringerer Breite ausgebildet als der zugeordnete Außenlappen 57, insbesondere etwa mit der halben Breite. Der gegenüberliegende Innenlappen 60 ist mit gleicher Breite ausgebildet wie der zugeordnete Außenlappen 58. An den Innenlappen 59 und 60 sind Ecklappen 61, 62 angebracht. Diese weisen die gleiche Breite bzw. Querabmessung auf wie der zugeordnete Innenlappen 59, 60.
  • Bei der fertigen Außenpackung 10 sieht das Basisteil 27 so aus, dass im Bereich von Seitenwänden 30 die gefalteten Außenlappen 57, 58 sich über die volle Breite erstrecken (14, 15). Auf der einen Seite erstreckt sich auch der Innenlappen 60 an der Innenseite des Außenlappens 58 über die volle Packungsbreite. Gegenüberliegend erstreckt sich der Innenlappen 59 nur etwa über die halbe Höhe der Packung an der Innenseite des Außenlappens 57. Die Lappen 57 und 59 sowie 58 und 60 sind jeweils durch Klebung miteinander verbunden. Die Ecklappen 61, 62 liegen an der Innenseite der Bodenwand 38 an.
  • Der Zuschnittteil für den Verschlussteil 28 besteht aus einer Vorderwand 63, einer Stirnwand 64 (die bei entsprechender Stellung Bodenwand sein kann) und einer Rückwand 65. Letztere ist über die Trennlinie 56 mit dem Basisteil 27 verbunden, wobei eine Perforationslinie sich lediglich im Bereich von Schachtel-Rückwand 39 und Rückwand 65 erstreckt.
  • Seitenlappen des Verschlussteils 28 sind in besonderer Weise ausgebildet. An der Vorderwand sind einander gegenüberliegend äußere Seitenlappen 66, 67 angeordnet, die sich über die volle Länge der Vorderwand 63 und über (etwa) die volle Breite der Außenpackung 10 bzw. des Verschlussteils 28 erstrecken. Seitenlappen im Bereich der Rückwand 65 sind abweichend ausgebildet. Auf der einen Seite ist ein schmaler Innen-Seitenlappen 68 über die volle Länge der Rückwand 65 angebracht. Die Breite dieses Innen-Seitenlappens 68 entspricht (etwa) der halben Breite des zugeordneten äußeren Seitenlappens 66. Gegenüberliegend befindet sich ein Innen-Seitenlappen 69 an der Rückwand 65, der korrespondierend zum Seitenlappen 67 ausgebildet ist hinsichtlich der Abmessungen. An diesem Innen-Seitenlappen 69 ist an der freien Seite ein Ergänzungslappen 70 angeordnet und durch eine Faltlinie 71 abgegrenzt. Der Ergänzungslappen 70 ist Teil von Mitteln zur Begrenzung der Relativbewegungen des Verschlussteils 28 der Außenpackung 10. An dem Ergänzungslappen 70 ist zu diesem Zweck benachbart zum Schachtelteil bzw. Basisteil 27 eine quergerichtete Nase 72 angebracht.
  • Die Trennlinie 56 zur Teilung des Basisteils 27 vom Verschlussteil 28 besteht innerhalb des einstückigen Zuschnitts (20) im Bereich der Seitenlappen 68, 59 sowie 69, 60 aus einem Stanzschnitt 73, also aus einer durchgehenden Trennung. Im Bereich von Rückwand 65 und Schachtel-Rückwand 39 ist eine Perforationslinie 74 gebildet.
  • In besonderer Weise ist auch das Abdeckteil 12 bzw. dessen Zuschnitt (21) ausgebildet. Hier ist eine Konstruktion nach dem Prinzip des Querfaltens gewählt. Der Abdeckteil 12 und damit der Zuschnitt ist so ausgebildet, dass der Packungsinhalt, also die Innenpackung 11 bis auf eine Stirnseite bzw. Innen-Stirnwand 19 vollständig umgeben ist. Der Zuschnitt besteht analog zu dem Ausführungsbeispiel aus Abdeck-Vorderwand 45, Abdeck-Rückwand 46 und Abdeck-Boden 47. Zwischen den Wandungen 45 und 46 befindet sich eine Abdeck-Seitenwand 75. An der freien Seite der Abdeck-Rückwand 46 ist ein Faltlappen zur Bildung einer gegenüberliegenden Abdeck-Seitenwand 76 angebracht. Diese ist mit einem gegenüberliegend am freien Rand der Abdeck-Vorderwand angebrachten Verbindungsstreifen 77 verbunden, um eine im Querschnitt geschlossene, hülsenartige Packung zu schaffen. Boden-Ecklappen 78 liegen an der Innenseite des Abdeck-Bodens 47 an und sind vorzugsweise mit diesem verbunden. An der freien Seite des Abdeck-Bodens befindet sich eine Verbindungslasche 79, die beim fertigen Abdeckteil 12 mit der Abdeck-Vorderwand 45 verbunden ist. Die Abdeck-Vorderwand ist mit einem Fenster 55 versehen, das etwa mittig, also in halber Höhe, der Abdeck-Vorderwand 45 in vorzugsweise etwa quadratischer Ausführung positioniert ist. Die Verschlusslasche 24 ist bei diesem Ausführungsbeispiel so positioniert, dass die Grifflasche 26 dem feststehenden Basisteil 27 zugeordnet ist. Dadurch kann die Entnahmeöffnung 21 auch bei einer Teilöffnung des Verschlussteils 28 betätigt werden.
  • Der Zuschnitt gemäß 21 für das Abdeckteil 12 ist so gefaltet, dass die Verbindungslasche 79 des Abdeck-Bodens 47 an der Oberseite bzw. Außenseite der Abdeck-Vorderwand 45 anliegt. Ebenfalls ist der Verbindungsstreifen 77 mit der Außenseite der Abdeck-Seitenwand 76 verbunden.
  • Die Packung kann mit einer Innenpackung 11 der beschriebenen oder einer anderen Ausführung für den Packungsinhalt versehen sein. Diese Ausführung ist in 15, 16 und 19 dargestellt. Der Öffnungsmechanismus, also die Entnahmeöffnung 21 einschließlich Verschlusslasche 24, sind etwa mittig im Bereich der Innen-Vorderwand 15 angeordnet (19).
  • Die Einheit aus Abdeckteil 12 und Innenpackung 11 ist so in der Außenpackung 10 angeordnet, dass die der Abdeck-Bodenwand gegenüberliegende (offene) Stirnseite dem becherförmig ausgebildeten Basisteil 27 zugeordnet ist. Das Abdeckteil 12 ist vorzugsweise im Basisteil 27 verankert, zum Beispiel durch Klebung. Die Anordnung ist so getroffen, dass der außen aufliegende Verbindungsstreifen 77 im oberen Querschnittsbereich der Außenpackung 10 liegt und damit etwa in derselben Ebene wie der Innenlappen 59 im Bereich des Basisteils 27 und der Innen-Seitenlappen 68 im Bereich des Verschlussteils 28. Nach Trennen von Basisteil 27 und Verschlussteil 28 kann Letzteres auf dem Abdeckteil 12 verschoben werden, nämlich aus einer Schließstellung gemäß 14 in eine Öffnungsstellung gemäß 15. In dieser liegt das Fenster 55 des Abdeckteils 12 frei für die Betätigung der Verschlusslasche 24 bzw. für die Entnahme von Gegenständen. Die Öffnungs- bzw. Entstellung des verschiebbaren Verschlussteils 28 ist vorzugsweise durch Anschläge gesichert. Im vorliegenden Falle ist der Zuschnitt für den Verschlussteil 28 so gefaltet, dass der Ergänzungslappen 70 mit Nase 72 frontseitig angeordnet ist, nämlich an der Innenseite der Vorderwand 63 des Verschlussteils 28. Der Ergänzungslappen 70 ist nicht mit der Wandung 63 verbunden, sondern liegt frei und kann dadurch mit dem Abdeckteil 12 zusammen wirken. Im zugekehrten Randbereich ist zwischen Verbindungslasche 79 und Abdeck-Vorderwand 45 ein durch Stanzung gebildeter Schlitz 80 vorgesehen. Dieser erstreckt sich im Bereich einer Faltkante zwischen Abdeck-Boden 47 und Verbindungslasche 79, und zwar im Bereich des Ergänzungslappens 70. Dieser tritt durch den Schlitz 80 hindurch während der Schubbewegungen des Verschlussteils 28. In der Öffnungsstellung kommt die Nase 72 außerhalb des Schlitzes 80 im Bereich der Faltkante zur Anlage an dem Abdeck-Boden 47.
  • Der Packungsinhalt kann bei dieser Packungsform unter Verzicht auf eine Innenpackung 11 unmittelbar in dem Innenteil, also dem Abdeckteil 12 angeordnet sein, wobei dieses Abdeckteil in der beschriebenen Ausführung (21) ausgebildet sein kann, alternativ aber eine Abdeck-Stirnwand gegenüberliegend zum Abdeck-Boden 47 aufweisen kann. Das Fenster 55 dient bei geöffneter Außenpackung 10 zur Entnahme des Packungsinhalts unmittelbar aus dem weitgehend geschlossenen Abdeckteil 12 (17, 18).
  • Alternativ kann das den Innenteil der Außenpackung 10 bildende Abdeckteil 12 in der in 22 bis 24 gezeigten Weise ausgebildet sein, nämlich mit einem Verschlussmittel für das Fenster 55. Dieses ist hier als Verschlusslasche 24 entsprechend der Abmessung ausgebildet, sodass das Fenster 55 in Schließstellung vollständig überdeckt ist. Die Grifflasche 26 ist auch hier dem Basisteil 27 zugekehrt, jedoch freiliegend bei geöffneter Außenpackung 10 (22). Aufgrund der (versetzten) Anordnung des Fensters 55 im Bereich der Abdeck-Vorderwand 45 ist ein Randstreifen 82 der Verschlusslasche 24 im Bereich der Verbindungslasche 79 angeordnet und von dieser teilweise überdeckt (22, 23). Die Verschlusslasche 24 erhält dadurch eine zusätzliche Fixierung in diesem, der Grifflasche 26 gegenüberliegenden Bereich.
  • Die beschriebenen Packungseinheiten sind vorzugsweise mit einer (nicht dargestellten) Außenumhüllung aus Folie versehen, die bei erstmaliger Ingebrauchnahme mittels Aufreißstreifen ganz oder teilweise entfernt wird. Des Weiteren kann das Material des Abdeckteils 12 und/oder der Außenpackung 10 durch besondere Behandlung aroma- und feuchtigkeitsdicht ausgeführt sein, insbesondere durch entsprechende Beschichtung. Derartiges Verpackungsmaterial ist besonders günstig für Ausführungen ohne Innenpackung 11.
  • 10
    Außenpackung
    11
    Innenpackung
    12
    Abdeckteil
    13
    Folienbeutel
    14
    Verschlussnaht
    15
    Innen-Vorderwand
    16
    Innen-Rückwand
    17
    Innen-Seitenwand
    18
    Innen-Seitenwand
    19
    Innen-Stirnwand
    20
    Innen-Stirnwand
    21
    Entnahmeöffnung
    22
    Öffnungsstück
    23
    Perforationslinie
    24
    Verschlusslasche
    25
    Überdeckung
    26
    Grifflasche
    27
    Schachtelteil/Basisteil
    28
    Verschlussteil
    29
    Deckel
    30
    Seitenwand
    31
    Verbindungsstreifen
    32
    Kante
    33
    Kragen
    34
    Kragen-Vorderwand
    35
    Kragen-Seitenlappen
    36
    Kragen-Vertiefung
    37
    Schachtel-Vorderwand
    38
    Bodenwand
    39
    Schachtel-Rückwand
    40
    Deckel-Rückwand
    41
    Stirnwand
    42
    Deckel-Vorderwand
    43
    Liniengelenk
    44
    Trennlinie
    45
    Abdeck-Vorderwand
    46
    Abdeck-Rückwand
    47
    Abdeck-Boden
    48
    Abdeck-Stirnwand
    49
    Abdeck-Seitenlappen
    50
    Abdeck-Seitenlappen
    51
    Abdeck-Seitenwand
    52
    Verbindungslaschen
    53
    Ecklappen
    54
    Ecklappen
    55
    Fenster
    56
    Trennlinie
    57
    Außenlappen
    58
    Außenlappen
    59
    Innenlappen
    60
    Innenlappen
    61
    Ecklappen
    62
    Ecklappen
    63
    Vorderwand
    64
    Stirnwand
    65
    Rückwand
    66
    Seitenlappen
    67
    Seitenlappen
    68
    Innen-Seitenlappen
    69
    Innen-Seitenlappen
    70
    Ergänzungslappen
    71
    Faltlinie
    72
    Nase
    73
    Stanzschnitt
    74
    Perforationslinie
    75
    Abdeck-Seitenwand
    76
    Abdeck-Seitenwand
    77
    Verbindungsstreifen
    78
    Boden-Ecklappen
    79
    Verbindungslasche
    80
    Schlitz
    81
    Rahmen
    82
    Randstreifen

Claims (22)

  1. Packung aus (dünnem) Karton oder ähnlichem Packstoff für die Aufnahme von stückigem oder körnigem Packungsinhalt, insbesondere von Kautabak oder Kautabak-Ersatz (Snus-Portionen), gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) eine Außenpackung (10) besteht mindestens aus einem Basisteil oder Schachtelteil (27) und einem schwenkbaren und/oder verschiebbaren Verschlussteil (28) bzw. Deckel (29), b) in der Außenpackung (10) ist ein aus einem gesonderten Zuschnitt bestehender Einsatz oder Abdeckteil (12) zur teilweisen Umfassung eines Innenraums der Außenpackung (10) angeordnet, c) das Abdeckteil (12) erstreckt sich mindestens an einer Front- bzw. Entnahmeseite der Außenpackung (10), wobei die Entnahmeseite der Außenpackung durch das Abdeckteil (12) mindestens teilweise abgedeckt ist, d) eine der Entnahmeseite der Außenpackung (10) zugekehrte Vorderseite des Abdeckteils (12), nämlich eine Abdeck-Vorderwand (45), weist eine Öffnung oder eine ringsherum geschlossene Ausnehmung bzw. ein Fenster (55) auf zur Entnahme von Packungsinhalt aus der Außenpackung (10).
  2. Packung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Ausnehmung bzw. das Fenster (55) des Abdeckteils (12) ist durch eine Verschlusslasche (24) abgedeckt, die zum öffnen des Abdeckteils (12) bzw. zum Freilegen des Fensters (15) von dem Abdeckteil (12) bzw. von der Abdeck-Vorderwand (45) mindestens teilweise abziehbar ist, b) die Verschlusslasche (24) ist an der Außenseite des Abdeckteils (12) mittels Kleber, insbesondere mittels Dauerkleber angebracht, c) die Verschlusslasche (24) weist eine insbesondere leimfreie Grifflasche (26) auf, die bei geöffneter Außenpackung (10) zum Erfassen der Verschlusslasche (24) frei liegt.
  3. Packung aus (dünnem) Karton oder ähnlichem Packstoff für die Aufnahme von stückigem oder körnigem Packungsinhalt, insbesondere von Kautabak oder Kautabak-Ersatz (Snus-Portionen), gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) eine Außenpackung (10) besteht mindestens aus einem Basisteil oder Schachtelteil (27) und aus einem schwenkbaren und/oder verschiebbaren Verschlussteil (28) bzw. Deckel (29), b) der Packungsinhalt ist in einer vorzugsweise allseits geschlossenen Innenpackung (11) aus Folie angeordnet, c) die Innenpackung (11) weist eine Entnahmeöffnung (21) auf, die durch eine abziehbare Verschlusslasche (24) verschließbar ist, d) die Verschlusslasche (24) ist an der Außenseite der Innenpackung (11) mittels Kleber, insbesondere Dauerkleber zur Abdeckung der Entnahmeöffnung (21) angebracht, e) die Verschlusslasche (24) weist eine insbesondere leimfreie Grifflasche (26) auf, die sich im Bereich des Verschlussteils (28) der Außenpackung befindet, derart, dass die Verschlusslasche (24) bei geöffnetem Verschlussteil (28) betätigbar ist.
  4. Packung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) in der Außenpackung (10) ist ein aus einem gesonderten Zuschnitt bestehender Einsatz bzw. ein Abdeckteil (12) zur mindestens teilweisen Umfassung oder Abdeckung der Innenpackung (11) angeordnet, b) das Abdeckteil (12) erstreckt sich mindestens an einer Vorderseite, nämlich an einer Innen-Vorderwand (15) der Innenpackung (11), c) das Abdeckteil (12) weist eine Ausnehmung oder ein ringsherum geschlossenes Fenster (55) auf, insbesondere im Bereich einer Abdeck-Vorderwand (45), d) die Ausnehmung bzw. das Fenster (55) des Abdeckteils (12) befindet sich im Bereich der Entnahmeöffnung (21) der Innenpackung (11) und ist so bemessen, dass die Verschlusslasche (24) bei geöffneter Außenpackung (10) im Bereich der Ausnehmung oder des Fensters (55) betätigbar ist.
  5. Packung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenpackung (11) als Folienbeutel (13) ausgebildet ist, vorzugsweise mit zwei einander gegenüberliegenden, flossenartig ausgebildeten Verschlussnähten (14), wobei die Innenpackung (11) so innerhalb der Außenpackung (10) angeordnet ist, dass die Verschlussnähte (14) durch Wandungen der Außenpackung (10) und/oder durch das Abdeckteil (12) verdeckt sind.
  6. Packung nach Anspruch 3 oder 4, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Außenpackung (10) ist als Klappschachtel (Hinge Lid Pack) ausgebildet mit einem Schachtelteil (27), einem Deckel (29) und innerhalb des Schachtelteils (27) angebrachtem Kragen (33) als Abdeckteil, b) die Innenpackung (11) ist so innerhalb der Klappschachtel bzw. Außenpackung (10) angeordnet, dass die Verschlussnähte (14) seitwärts gerichtet sind und an Seitenwänden (30) des Schachtelteils (27) bzw. des Deckels (29) bzw. an Kragen-Seitenwänden (35) anliegen, c) die Entnahmeöffnung (21) der Innenpackung (11) erstreckt sich im Bereich einer geschlossenen Innen-Vorderwand (15) und anschließender Innen-Seitenwand (17), d) die Verschlusslasche (24) ist so angebracht, dass die Grifflasche (26) im Bereich einer Kragen-Vertiefung (36) liegt.
  7. Packung nach Anspruch 6 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die als Klappschachtel ausgebildete Außenpackung (10) so bemessen ist, dass deren Breite größer ist als die Höhe und/oder eine Schachtel-Vorderwand (37) des Schachtelteils (27) (etwa) die gleiche Höhe aufweist wie eine Deckel-Vorderwand (42) des Deckels (29).
  8. Packung nach Anspruch 1 oder 3 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckteil (12) mit einer Abdeck-Vorderwand (45) die offene Entnahmeseite der Außenpackung (10) oder eine Innen-Vorderwand (15) der Innenpackung (11) vorzugsweise vollständig abdeckt und dass an der Abdeck-Vorderwand (45) Faltlappen angebracht sind zur Bildung mindestens eines Abdeck-Bodens (47), einer Abdeck-Stirnwand (48) und Abdeck-Seitenwänden bzw. Abdeck-Seitenlappen (49, 50), sodass das Abdeckteil (11) als zu einer Rückseite offene Haube ausgebildet ist mit einem Fenster (55) im Bereich der Abdeck-Vorderwand (45).
  9. Packung nach Anspruch 1 oder 3 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckteil (12) becherförmig ausgebildet ist, nämlich bis auf eine Seite, insbesondere bis auf eine offene Stirnseite, geschlossen ist, wobei die offene Stirnseite des Abdeckteils (12) von einer zugeordneten Wand der Außenpackung (10) abgedeckt ist.
  10. Packung nach Anspruch 1 oder 3 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckteil (12) als vollständig geschlossene Umhüllung ausgebildet ist, die passend als gesondertes Innenteil in der Außenpackung (10) angeordnet ist.
  11. Packung nach Anspruch 10 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zuschnitt für das Abdeckteil (12) aus Abdeck-Vorderwand (45), anschließendem Abdeck-Boden (47), Abdeck-Rückwand (46) und Abdeck-Stirnwand (48) besteht, wobei Abdeck-Seitenwände (51) aus einander überdeckenden und miteinander verbundenen Abdeck-Seitenlappen (49, 50) gebildet und die Abdeck-Stirnwand (48) mit der Abdeck-Vorderwand (45) über eine Verbindungslasche (52) verbunden ist.
  12. Packung nach Anspruch 9 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zuschnitt für das Abdeckteil (12) nebeneinanderliegend eine Abdeck-Vorderwand (45), eine Abdeck-Seitenwand (75), eine Abdeck-Rückwand (46) und eine weitere Abdeck-Seitenwand (76) bildet mit einem Verbindungsstreifen (77) am freien Rand der Abdeck-Vorderwand (45) zur Verbindung mit der Abdeck-Seitenwand (76), wobei an der Abdeck-Rückwand (46) ein Faltlappen zur Bildung eines Abdeck-Bodens (47) mit Verbindungslasche (79) angebracht ist.
  13. Packung nach Anspruch 1 oder 3 oder einem der weiteren Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Außenpackung (10) ist als Klappschachtel bzw. Hinge Lid Pack ausgebildet, b) innerhalb der Außenpackung (10) ist ein Abdeckteil (12) angeordnet, welches mindestens eine Abdeck-Vorderwand (45), eine Abdeck-Rückwand (46), Abdeck-Seitenwände (51) und eine Abdeck-Stirnwand (48) aufweist, c) in der Abdeck-Vorderwand (45) ist im Bereich einer Deckel-Vorderwand (42) der Außenpackung (10) ein Fenster (55) angeordnet zur Entnahme des Packungsinhalts bei geöffnetem Deckel (29).
  14. Packung nach Anspruch 13 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster (55) durch eine Verschlusslasche (24) abgedeckt ist, die zum öffnen des Fensters (55) ganz oder teilweise von der Abdeck-Vorderwand (45) abziehbar ist, insbesondere aufgrund einer Verbindung mittels Dauerkleber.
  15. Packung nach Anspruch 13 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schachtel-Vorderwand (37) des Schachtelteils (27) ist mit deutlich geringerer Höhe ausgebildet als die Höhe einer Deckel-Vorderwand der Außenpackung (10), derart, dass sich das Fenster (55) bei geschlossenem Deckel (29) vollständig im Bereich der Deckel-Vorderwand (42) befindet.
  16. Packung nach Anspruch 3 oder einem der weiteren Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Außenpackung (10) ist als Klappschachtel bzw. Hinge Lid Pack ausgebildet, b) die Innenpackung (11) ist vorzugsweise vollständig von dem Abdeckteil (12) umgeben, nämlich mindestens mit Abdeck-Vorderwand (45), Abdeck-Rückwand (46), Abdeck-Seitenwände (51) und Abdeck-Stirnwand (48), c) ein Fenster (55) der Abdeck-Vorderwand (45) im Bereich der Entnahmeöffnung (21) der Innenpackung (11) ist in einem oberen Bereich der Abdeck-Vorderwand (45) angeordnet, d) ein Schachtel-Vorderwand (37) des Schachtelteils (27) ist mit deutlich geringerer Höhe ausgebildet als die Höhe einer Deckel-Vorderwand (42), derart, dass sich das Fenster (55) bei geschlossenem Deckel (29) vollständig im Bereich der Deckel-Vorderwand (42) befindet.
  17. Packung nach Anspruch 1 oder 3 oder einem der weiteren Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Außenpackung (10) besteht aus einem Basisteil (27) und einem relativ zum Basisteil (27) verschiebbaren, hülsenartigen Verschlussteil (28), b) das Basisteil (27) ist mit dem aus mindestens einer Abdeck-Vorderwand (45) bestehendem Abdeckteil (12) verbunden, c) das Verschlussteil (28) ist auf einem freien Bereich des Abdeckteils (12) zwischen einer Schließstellung unter Anlage am Basisteil (27) und einer von diesem entfernten Öffnungsstellung verschiebbar, d) das an der Abdeck-Vorderwand (45) angebrachte Fenster (55) liegt bei offenen Verschlussteil (28) frei im Bereich zwischen Schachtel-Vorderwand (37) des Basisteils (27) und Vorderwand (63) des Verschlussteils (28).
  18. Packung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass eine Innenpackung (11) innerhalb des Abdeckteils (12) so angeordnet ist, dass sich die Entnahmeöffnung (21) mit der an der Innenpackung (11) angebrachten Verschlusslasche (24) innerhalb des Fensters (55) befindet.
  19. Packung nach Anspruch 17 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schachtel-Vorderwand (37) der als Klappschachtel ausgebildeten Außenpackung (10) eine deutlich geringere Höhe aufweist als die Höhe einer Deckel-Vorderwand (42), wobei das Fenster (55) der Abdeck-Vorderwand (45) vollständig im Bereich der Deckel-Vorderwand (42) liegt.
  20. Packung nach Anspruch 17 oder 18 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussteil (28) in Öffnungsstellung durch einen Anschlag gesichert ist, insbesondere durch eine an der Innenseite der Außenpackung (10) bzw. des Verschlussteils (28) angebrachte Zunge bzw. Nase (72), die an einem Faltlappen des Abdeckteils (12) in Öffnungsstellung anliegt.
  21. Packung nach Anspruch 17 oder 18 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckteil (12) einen mit der Abdeck-Rückwand (46) verbundenen Abdeck-Boden (47) aufweist, an dessen freier Seite eine Verbindungslasche (79) anliegt, die bei fertig montiertem Abdeckteil (12) an der Außenseite der Abdeck-Vorderwand (45) anliegt und mit dieser verbunden ist, wobei eine zwischen Abdeck-Boden (47) und Verbindungslasche (79) gebildete Faltkante als Anschlag für die am Verschlussteil (28) angebrachte Nase (72) dient.
  22. Packung nach Anspruch 21 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein von der Grifflasche (26) abliegender Randstreifen der Verschlusslasche (24) von der Verbindungslasche (79) überdeckt ist.
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