DE102007030267A1 - Packung für stückige oder körnige Güter - Google Patents
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Abstract
Eine Packung für insbesondere stückiges Packgut besteht aus einer dichten Innenpackung (11) mit Entnahmeöffnung (21) und Verschlusslasche (24), einer Außenpackung (10) mit Schachtelteil bzw. Basisteil (27) und bewegbarem Verschlussteil (28) sowie einem Abdeckteil (12) zwischen Innenpackung (11) und Außenpackung (10), wobei das Abdeckteil (12) eine Öffnung bzw. ein Fenster (55) im Bereich der Entnahmeöffnung (21) der Innenpackung (11) aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Packung aus (dünnem) Karton oder ähnlichem Packstoff für die Aufnahme von stückigem oder körnigem Packungsinhalt, insbesondere von Kautabak oder Kautabak-Ersatz, sogenannten Snus-Portionen.
- Die Packung soll für den geplanten Anwendungsbereich eine benutzerfreundliche Bedienbarkeit aufweisen. Darüber hinaus ist eine höhere Dichtigkeit der Packung gegenüber Feuchtigkeits- und Aromaverlusten angestrebt. Auch soll die Packung bei geringem Materialaufwand auf leistungsfähigen Verpackungsmaschinen herstellbar sein.
- Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zu Grunde, Packungen unterschiedlicher Ausführung vorzuschlagen, die den vorstehenden Forderungen gerecht werden.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Packung durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- a) eine Außenpackung besteht mindestens aus einem Basisteil oder Schachtelteil und einem schwenkbaren und/oder verschiebbaren Verschlussteil bzw. Deckel,
- b) in der Außenpackung
10 ist ein aus einem gesonderten Zuschnitt bestehender Einsatz oder Abdeckteil zur teilweisen Umfassung eines Innenraums der Außenpackung angeordnet, - c) das Abdeckteil erstreckt sich mindestens an einer Front- bzw. Entnahmeseite der Außenpackung, wobei die Entnahmeseite der Außenpackung durch das Abdeckteil mindestens teilweise abgedeckt ist,
- d) eine der Entnahmeseite der Außenpackung zugekehrte Vorderseite des Abdeckteils, nämlich eine Abdeck-Vorderwand, weist eine Öffnung oder eine ringsherum geschlossene Ausnehmung bzw. ein Fenster auf zur Entnahme des Packungsinhalts aus der Außenpackung.
- Gemäß einer unabhängigen Alternative ist in der Außenpackung eine allseits geschlossene Innenpackung aus Folie oder dergleichen angeordnet, die den Packungsinhalt aufnimmt. Die Innenpackung weist eine durch eine abziehbare Verschlusslasche verschließbare Entnahmeöffnung auf, die im Bereich der Ausnehmung bzw. des Fensters des Abdeckteils angeordnet und so bei geöffneter Außenpackung betätigt werden kann.
- Für die Außenpackung sind zwei Grundkonzepte vorgesehen: Bei einer ersten Ausführung ist der Packungsinhalt unmittelbar in der Außenpackung angeordnet und im Bereich der Verschlussseite lediglich durch das Abdeckteil mit Fenster für die Entnahme des Inhalts abgedeckt. Bei der Alternative ist der Packungsinhalt in einer vorzugsweise geschlossenen Innenpackung angeordnet und diese in die Außenpackung eingesetzt, ebenfalls mit einem Abdeckteil mit Fenster, welches im Bereich einer Entnahmeöffnung der Innenpackung angebracht ist.
- Das aus einem gesonderten Zuschnitt bestehende Abdeckteil ist in der einfachsten Ausführung ein Kragen einer Packung des Typs Klappschachtel. Vorteilhaft ist ein Abdeckteil mindestens mit einer eine Frontseite bzw. die Entnahmeseite der Außenpackung vollflächig abdeckenden Abdeck-Vorderwand, die ein Fenster an geeigneter Stelle für die Entnahme des Packungsinhalts bei geöffneter Außenpackung aufweist. Das Abdeckteil kann auch so ausgebildet sein, dass es die Innenpackung oder den Innenraum der Außenpackung vollständig umgibt, also eine eigenständige, allseits oder überwiegend geschlossene Packung bildet.
- Weitere Einzelheiten über Aufbau, Handhabung und Fertigung der Packungen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung für die in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele. Es zeigt:
-
1 eine Klappschachtel als Ausführungsbeispiel einer Außenpackung in perspektivischer Darstellung, in Schließstellung, -
2 eine Packung gemäß1 bei geöffnetem Deckel, in perspektivischer Darstellung, -
3 eine Innenpackung als Packungsinhalt, nämlich einen (Schlauch-)Beutel aus Folie in perspektivischer Darstellung, -
4 einen ausgebreiteten Zuschnitt eine (Außen-)Packung gemäß1 , -
5 einen Zuschnitt für einen Kragen als Teil der Packung gemäß1 , -
6 eine Packung ebenfalls in der Ausführung als Klappschachtel bei geschlossenem Deckel in perspektivischer Darstellung, -
7 die Packung gemäß6 bei geöffnetem Deckel und perspektivischer Darstellung, -
8 den Packungsinhalt mit einer gefalteten Abdeckumhüllung in perspektivischer Darstellung, -
9 den Packungsinhalt für die Packung gemäß6 bzw.7 , -
10 einen ausgebreiteten Zuschnitt für die Packung gemäß6 , -
11 einen Zuschnitt für ein Abdeckteil bzw. eine Abdeckumhüllung des Packungsinhalts, ungefaltet, -
12 eine modifizierte Ausführung der Packung gemäß6 ,7 bei geöffnetem Deckel, -
13 eine Abdeckumhüllung als Innenteil einer Packung gemäß12 , in perspektivischer Darstellung, -
14 eine Packung mit zwei durch Verschieben zueinander bewegbaren Packungsteilen in perspektivischer Darstellung, -
15 die Packung gemäß14 in Öffnungsstellung, -
16 eine Einheit aus Packungsinhalt und Abdeckumhüllung, -
17 eine modifizierte Ausführung der Packung gemäß14 ,15 in Offenstellung, perspektivisch, -
18 ein Abdeckteil bzw. eine Abdeckumhüllung als Innenteil der Packung gemäß17 , -
19 einen Packungsinhalt für die Packung gemäß14 bzw.15 , -
20 einen ausgebreiteten ungefalteten Zuschnitt für die Packung gemäß14 , -
21 einen Zuschnitt für ein Abdeckteil bzw. eine Abdeckumhüllung des Packungsinhalts, ebenfalls ungefaltet, -
22 eine Packung gemäß17 mit einem zusätzlichen Verschlussorgan, in perspektivischer Darstellung, -
23 ein Abdeckteil bzw. eine Abdeckumhüllung als Innenteil der Packung gemäß22 , -
24 einen ausgebreiteten Zuschnitt für eine Abdeckumhüllung gemäß23 . - Die als Ausführungsbeispiele dargestellten Packungen sind vorzugsweise für die Aufnahme von stückigen Packgütern bestimmt, insbesondere zur Aufnahme von Kautabak-Stücken (Snus).
- Die unterschiedlich gestalteten Ausführungsbeispiele bestehen übereinstimmend aus einer Außenpackung
10 und einem mindestens frontseitig, also im Bereich einer Packungs-Vorderseite bzw. im Bereich einer Offenseite in der Außenpackung10 angeordneten Abdeckteil12 aus einem gesonderten Zuschnitt. Vorzugsweise bestehen Außenpackung10 und Abdeckteil12 aus (dünnem) Karton. Das Abdeckteil12 kann in verschiedener Weise ausgebildet sein, in einer einfachsten Ausführung als frontseitiger Kragen (bei einer Klappschachtel), vorzugsweise aber als dreidimensionales gefaltetes Gebilde, welches einen Innenraum der Außenpackung10 ausfüllt. Vorzugsweise ist das Abdeckteil12 mindestens mit einer Abdeckwand bzw. Abdeck-Vorderwand versehen, die einen Innenraum der Außenpackung10 abdeckt und eine Ausnehmung bzw. ein Fenster aufweist für den Zugriff zum Innenraum der Außenpackung10 . Die Ausnehmung bzw. das Fenster dient zur Entnahme des Packungsinhalts. - Der Packungsinhalt kann unmittelbar in der Außenpackung (
10 ) bzw. innerhalb des als Innenteil der Außenpackung10 gefalteten Abdeckteils12 angeordnet sein. Alternativ ist eine Innenpackung11 vorgesehen, die den Packungsinhalt aufnimmt. Die Innenpackung11 kann in verschiedener Weise ausgebildet sein. Bei den vorliegenden Ausführungsbeispielen besteht die Innenpackung11 aus einem dichten Folienbeutel13 in der Ausführung als Schlauchbeutel mit einander gegenüberliegenden Verschlussnähten14 . Diese sind als Flossennaht ausgebildet. Die Innenpackung annähernd quaderförmig11 ist vorzugsweise so bemessen, dass ein Innenraum der Außenpackung10 annähernd vollständig ausgefüllt ist. Die Innenpackung11 weist eine großflächige Innen-Vorderwand15 und eine entsprechend ausgebildete, gegenüberliegende Innen-Rückwand16 auf. Diese sind durch langgestreckte, schmalere Innen-Seitenwände17 ,18 miteinander verbunden. Weiterhin ist die Innenpackung11 durch quergerichtete Innen-Stirnwände19 ,20 begrenzt, in deren Bereich die Verschlussnähte14 gebildet sind. - Für die Entnahme des Packungsinhalts weist die Innenpackung
11 bzw. der Folienbeutel13 eine Entnahmeöffnung21 auf. Diese ist ursprünglich ebenfalls dicht verschlossen, und zwar durch ein Öffnungsstück22 des Materials der Innenpackung11 . Das Öffnungsstück22 ist durch eine vorzugsweise ringsherum laufende Schwächungslinie begrenzt, hier durch eine geschlossene Perforationslinie23 . Zur Schaffung der Entnahmeöffnung21 wird das Öffnungsstück22 aus der Verbindung mit der Folie der Innenpackung11 herausgetrennt. - Zum erstmaligen Öffnen der Innenpackung
11 und zum mehrfachen Öffnen und Wiederverschließen ist an der Außenseite der Innenpackung11 eine Verschlusslasche24 angebracht. Diese besteht aus einem gesonderten Zuschnitt vorzugsweise ebenfalls aus einer Folie. Die Verschlusslasche24 ist durch Klebung, insbesondere durch vollflächige Klebung, im Bereich der Entnahmeöffnung21 mit der Innenpackung11 verbunden. Das Öffnungsstück22 wird durch die Verschlusslasche24 vollständig abgedeckt, und zwar unter Bildung einer seitlichen, vorzugsweise ringsherum laufenden, streifenartigen Überdeckung25 . An einem für die leichte Öffnung der Innenpackung11 ausgewählten Rand der Verschlusslasche24 ist eine Grifflasche26 gebildet. Diese ist ein zungenartig ausgebildeter Randbereich der Verschlusslasche24 und vorzugsweise frei von Kleber. Zum Öffnen der Innenpackung11 durch Abziehen der Verschlusslasche24 wird deren Grifflasche26 erfasst. Durch Hochziehen wird die Verschlusslasche24 von der Innenpackung11 abgezogen. Beim erstmaligen Öffnen wird dabei das Öffnungsstück22 aus der Verbindung mit der Wandung der Innenpackung11 herausgezogen. Zum Wiederverschließen wird die Verschlusslasche24 an die Innenpackung11 angedrückt, wobei die seitlichen Überdeckungen25 aufgrund eines Dauerklebers mit einem die Entnahmeöffnung21 umgebenden Randbereich der Innenpackung11 wiederverbunden werden. - Die Position und Abmessung der Entnahmeöffnung
21 sowie der Verschlusslasche24 sind auf die Ausführung der Außenpackung10 und des Abdeckteils12 ausgerichtet, und zwar derart, dass in einer Öffnungsstellung der Außenpackung10 die Verschlusslasche24 benutzt werden kann, insbesondere durch Erfassen der Grifflasche26 . Außenpackung10 und Innenpackung11 sowie Abdeckteil12 sind hinsichtlich der Abmessungen, aber auch funktional, also konstruktiv, aufeinander abgestimmt. Die Außenpackung10 besteht im Grundaufbau aus einem Basisteil oder Schachtelteil27 und einem Verschlussteil28 , welches überwiegend als Deckel29 ausgebildet ist. - Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß
1 bis5 ist die Außenpackung10 eine im Aufbau bekannte Klappschachtel mit besonderen Proportionen. An einem unteren Schachtelteil27 ist ein Deckel29 als Verschlussteil einstückig angebracht. Die Innenpackung11 (3 ) ist passend in der Klappschachtel angeordnet, und zwar so, dass die Verschlussnähte14 des Folienbeutels13 seitwärts gerichtet, also schmalen, aufrechten Seitenwänden30 der Außenpackung10 zugekehrt sind. Die Verschlussnähte14 sind demnach verdeckt innerhalb der Packung angeordnet. - Die Entnahmeöffnung
21 erstreckt sich bei diesem Ausführungsbeispiel der Innenpackung11 "übereck", nämlich in einem Bereich der Innen-Vorderwand15 und nach oben gerichteten, angrenzenden Innen-Seitenwand17 . Die Verschlusslasche24 erstreckt sich folglich ebenfalls im Bereich der Innen-Vorderwand15 , der Innen-Seitenwand17 und endet mit einem Verbindungsstreifen31 an der Innen-Rückwand16 . Die Verschlusskonstruktion der Innenpackung11 liegt insgesamt frei bei geöffnetem Deckel29 (2 ). Die Verschlusslasche24 kann an der Grifflasche26 erfasst und geöffnet werden. Die durch Klebung fixierte Verschlusslasche24 wird dabei vorzugsweise bis zu einer der Beutel-Rückwand16 zugekehrten Kante32 von der Innenpackung11 gelöst unter Freilegen der Entnahmeöffnung21 . Die Verschlusslasche24 bleibt in Verbindung mit der Innenpackung11 . - Das Abdeckteil
12 dieses Ausführungsbeispiels der Außenpackung10 ist als Kragen33 ausgebildet mit Kragen-Vorderwand34 und Kragen-Seitenlappen35 . Die Verschlussnähte14 des Folienbeutels13 liegen mindestens in einem oberen Bereich an den Kragen-Seitenlappen35 an. Frontseitig erstreckt sich die Entnahmeöffnung15 im Bereich der Beutel-Vorderwand34 bis in eine an der Kragen-Vorderwand34 gebildeten Kragen-Vertiefung36 , in deren Bereich auch die Grifflasche26 frei, also erfassbar, liegt. - Ein Zuschnitt (
4 ) für die Außenpackung10 gemäß1 ,2 besteht in bekannter Weise aus aufeinander folgenden Bereichen für Schachtel-Vorderwand37 , Bodenwand38 , Schachtel-Rückwand39 , Deckel-Rückwand40 , Stirnwand41 und Deckel-Vorderwand42 . Deckel-Rückwand40 und Schachtel-Rückwand39 sind durch ein Liniengelenk43 miteinander verbunden. Die Wandungsbereiche des Zuschnitts sind so bemessen, dass Schachtel-Vorwand37 und Deckel-Vorderwand42 etwa gleiche Abmessungen aufweisen. Eine Trennlinie44 zwischen Schachtelteil27 und Deckel29 ist etwa in halber Höhe der Außenpackung10 angeordnet. - Auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß
6 bis11 ist die Außenpackung10 konstruktiv als Klappschachtel ausgebildet. Schachtelteil27 und Deckel29 sind in vergleichbarer Weise ausgebildet wie beim vorstehenden Ausführungsbeispiel. Die Außenpackung10 ist quaderförmig, und zwar mit Proportionen, wie sie bei Zigarettenpackungen dieses Typs überwiegend üblich sind. Um einen Zugang zum Packungsinhalt bzw. zu der Innenpackung11 zu erleichtern, besteht eine Besonderheit in den Proportionen. Die Deckel-Vorderwand39 hat eine vergleichsweise größere Abmessung in Längsrichtung der Packung, jedenfalls wesentlich größer bzw. höher als die Schachtel-Vorderwand37 . - Vorzugsweise hat die Deckel-Vorderwand
42 die doppelte Höhe der Schachtel-Vorderwand37 . Dadurch liegt ein entsprechend großer Teil des Packungsinhalts an der Vorderseite bei geöffnetem Deckel29 frei. - Die rechteckige Innenpackung
11 mit Folienbeutel13 ist so in der Außenpackung10 dieses Ausführungsbeispiels angeordnet, dass die Verschlussnähte14 nach oben bzw. unten gerichtet sind. Die Entnahmeöffnung21 ist hier vollständig im Bereich der Innen-Vorderwand15 positioniert, und zwar mit Abstand von Innen-Seitenwänden17 ,18 sowie von den Innen-Stirnwänden19 ,20 mit den Verschlussnähten14 . Die Entnahmeöffnung21 ist außermittig in einem oberen Bereich der Innenpackung11 positioniert, und zwar mit Abstand oberhalb der Schachtel-Vorderwand37 . Die Entnahmeöffnung21 ist durch eine Verschlusslasche24 abgedeckt, die sich vollständig und ausschließlich im Bereich der Innen-Vorderwand15 erstreckt. Die Verschlusslasche14 ist so bemessen, dass sie die Entnahmeöffnung21 vollständig überdeckt und mit einem ringsherum laufenden Rand mit der Innen-Vorderwand15 außerhalb der Entnahmeöffnung21 verbunden ist. Eine Grifflasche26 ist am unteren Rand der Verschlusslasche24 angeordnet. - Das Abdeckteil
12 ist bei diesem Ausführungsbeispiel in besonderer Weise ausgebildet, nämlich als Zwischenpackung, vorzugsweise aus dünnem Karton. Ein Zuschnitt (11 ) für das Abdeckteil12 ist so ausgebildet, dass die Innenpackung11 von dem Zuschnitt des Abdeckteils12 vollständig umgeben ist. Das Abdeckteil12 weist eine Abdeck-Vorderwand45 , eine Abdeck-Rückwand46 , einen Abdeck-Boden47 , eine Abdeck-Stirnwand48 und Abdeck-Seitenlappen49 ,50 zur Bildung von Abdeck-Seitenwänden51 auf. Die Abdeck-Stirnwand48 ist mit einer Verbindungslasche52 versehen, die bei fertigem Abdeckteil12 Innenseitig mit einem oberen Randbereich der Abdeck-Vorderwand45 durch Klebung verbunden ist. Ecklappen53 ,54 in Verlängerung der Abdeck-Seitenlappen50 liegen an der Innenseite des Abdeck-Bodens47 bzw. der Abdeck-Stirnwand48 und sind vorzugsweise mit diesen verbunden. Es entsteht so eine formstabile Einheit aus Innenpackung11 und Abdeckteil12 als Packungsinhalt für die Außenpackung10 . Der Zuschnitt für das Abdeckteil12 ist bei diesem Ausführungsbeispiel nach dem Prinzip der Längs- bzw. Bodenfaltung ausgebildet, bei dem Abdeck-Vorderwand45 , Abdeck-Boden47 und Abdeck-Rückwand46 in Längsrichtung des Zuschnitts aufeinander folgen. Der Zuschnitt kann auch nach dem Prinzip des Querwickelns analog ausgebildet sein. - Das Abdeckteil
12 ist mit einer Ausnehmung bzw. einem Fenster55 im Bereich der Entnahmeöffnung21 der Innenpackung11 versehen, hier also im Bereich der Abdeck-Vorderwand45 . Das Fenster55 ist so bemessen, dass die Verschlusslasche24 für die Ent nahmeöffnung21 insgesamt im Bereich der Abdeck-Vorderwand45 frei liegt. Vorteilhaft ist die Anordnung und Abmessung, derart, dass die Grifflasche26 mindestens mit einem Teilbereich außerhalb des Fensters55 an der Abdeck-Vorderwand45 anliegt und so leicht erfasst werden kann. Bei der kompletten Packung befindet sich die Grifflasche26 in einem Bereich zwischen einem unteren Rand des Fensters55 und einer freien Kante der Schachtel-Vorderwand37 . Bei geschlossenem Deckel29 ist der Verschlussmechanismus der Innenpackung11 vollständig verdeckt (6 ). - Eine modifizierte Ausführung der Gesamtpackung ist in
12 und13 dargestellt. Die Außenpackung10 ist in gleicher Weise ausgebildet wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß6 ,7 . Des Weiteren ist das Abdeckteil12 als allseits geschlossenes Packungs-Innenteil ausgebildet, welches passend in die Außenpackung10 einsetzbar ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist eine Innenpackung11 bzw. ein Folienbeutel13 zur Aufnahme des Packungsinhalts nicht vorhanden. Die den Packungsinhalt bildenden Stücke sind unmittelbar in dem Abdeckteil12 angeordnet, wobei dieses wie eine Innenpackung wirkt. - Das an der Abdeck-Vorderwand
45 angeordnete Fenster55 kann bei dieser Variante offen sein oder, wie gezeigt, durch eine Verschlusslasche24 abgedeckt sein. Diese ist hier an der Außenseite des Abdeckteils12 angebracht, nämlich durch Kleben, insbesondere durch Dauerkleber, fixiert. Die Verschlusslasche24 ist so bemessen, dass das Fenster55 , einschließlich einer vorzugsweise ringsherum laufenden Überdeckung25 abdeckt. Die Grifflasche26 ist nach unten gerichtet, liegt aber bei geöffnetem Deckel29 frei. Die Verschlusslasche24 kann bei erstmaliger Ingebrauchnahme der Packung vollständig abgezogen oder bei entsprechender Fixierung der Verschlusslasche24 im Bereich eines der Abdeck-Stirnwand48 zugekehrten Verbindungsstreifens. - Eine besondere Packung für stückiges Packgut ist in
14 bis24 dargestellt. Die Außenpackung10 besteht aus zwei durch Verschieben relativ zueinander bewegbaren Packungsteilen, nämlich einem relativ kleineren Basisteil27 und einem verschiebbaren, größeren Verschlussteil28 . Diese Packungsteile sind durch eine ringsherum laufende Trennlinie56 voneinander geteilt. Basisteil27 und Verschlussteil28 sind aus einem gemeinsamen Zuschnitt gebildet, beispielsweise in der Ausführung gemäß20 . Dieser Zuschnitt wird beim erstmaligen öffnen durch den Verbraucher oder während der Fertigung der Packung durchtrennt entlang der Trennlinie56 , die innerhalb des Zuschnitts teilweise als durchgehender Trennschnitt und teilweise als Perforationslinie ausgebildet ist. - Das Basisteil
27 besteht aus Schachtel-Vorderwand37 , Bodenwand38 (die, je nach Stellung der Packung, auch nach oben gerichtet sein kann) und Schachtel-Rückwand39 . In besonderer Weise sind Seitenlappen und Ecklappen ausgebildet, nämlich bemessen. An der Schachtel-Vorderwand37 sind beidseitig Außenlappen57 ,58 angeordnet, die in den Querabmessungen der Breite von Seitenwänden30 der Außenpackung10 entsprechen. An der Schachtel-Rückwand39 sind seitlich Innenlappen59 ,60 angebracht mit unterschiedlicher Breite. Ein Innenlappen59 ist mit geringerer Breite ausgebildet als der zugeordnete Außenlappen57 , insbesondere etwa mit der halben Breite. Der gegenüberliegende Innenlappen60 ist mit gleicher Breite ausgebildet wie der zugeordnete Außenlappen58 . An den Innenlappen59 und60 sind Ecklappen61 ,62 angebracht. Diese weisen die gleiche Breite bzw. Querabmessung auf wie der zugeordnete Innenlappen59 ,60 . - Bei der fertigen Außenpackung
10 sieht das Basisteil27 so aus, dass im Bereich von Seitenwänden30 die gefalteten Außenlappen57 ,58 sich über die volle Breite erstrecken (14 ,15 ). Auf der einen Seite erstreckt sich auch der Innenlappen60 an der Innenseite des Außenlappens58 über die volle Packungsbreite. Gegenüberliegend erstreckt sich der Innenlappen59 nur etwa über die halbe Höhe der Packung an der Innenseite des Außenlappens57 . Die Lappen57 und59 sowie58 und60 sind jeweils durch Klebung miteinander verbunden. Die Ecklappen61 ,62 liegen an der Innenseite der Bodenwand38 an. - Der Zuschnittteil für den Verschlussteil
28 besteht aus einer Vorderwand63 , einer Stirnwand64 (die bei entsprechender Stellung Bodenwand sein kann) und einer Rückwand65 . Letztere ist über die Trennlinie56 mit dem Basisteil27 verbunden, wobei eine Perforationslinie sich lediglich im Bereich von Schachtel-Rückwand39 und Rückwand65 erstreckt. - Seitenlappen des Verschlussteils
28 sind in besonderer Weise ausgebildet. An der Vorderwand sind einander gegenüberliegend äußere Seitenlappen66 ,67 angeordnet, die sich über die volle Länge der Vorderwand63 und über (etwa) die volle Breite der Außenpackung10 bzw. des Verschlussteils28 erstrecken. Seitenlappen im Bereich der Rückwand65 sind abweichend ausgebildet. Auf der einen Seite ist ein schmaler Innen-Seitenlappen68 über die volle Länge der Rückwand65 angebracht. Die Breite dieses Innen-Seitenlappens68 entspricht (etwa) der halben Breite des zugeordneten äußeren Seitenlappens66 . Gegenüberliegend befindet sich ein Innen-Seitenlappen69 an der Rückwand65 , der korrespondierend zum Seitenlappen67 ausgebildet ist hinsichtlich der Abmessungen. An diesem Innen-Seitenlappen69 ist an der freien Seite ein Ergänzungslappen70 angeordnet und durch eine Faltlinie71 abgegrenzt. Der Ergänzungslappen70 ist Teil von Mitteln zur Begrenzung der Relativbewegungen des Verschlussteils28 der Außenpackung10 . An dem Ergänzungslappen70 ist zu diesem Zweck benachbart zum Schachtelteil bzw. Basisteil27 eine quergerichtete Nase72 angebracht. - Die Trennlinie
56 zur Teilung des Basisteils27 vom Verschlussteil28 besteht innerhalb des einstückigen Zuschnitts (20 ) im Bereich der Seitenlappen68 ,59 sowie69 ,60 aus einem Stanzschnitt73 , also aus einer durchgehenden Trennung. Im Bereich von Rückwand65 und Schachtel-Rückwand39 ist eine Perforationslinie74 gebildet. - In besonderer Weise ist auch das Abdeckteil
12 bzw. dessen Zuschnitt (21 ) ausgebildet. Hier ist eine Konstruktion nach dem Prinzip des Querfaltens gewählt. Der Abdeckteil12 und damit der Zuschnitt ist so ausgebildet, dass der Packungsinhalt, also die Innenpackung11 bis auf eine Stirnseite bzw. Innen-Stirnwand19 vollständig umgeben ist. Der Zuschnitt besteht analog zu dem Ausführungsbeispiel aus Abdeck-Vorderwand45 , Abdeck-Rückwand46 und Abdeck-Boden47 . Zwischen den Wandungen45 und46 befindet sich eine Abdeck-Seitenwand75 . An der freien Seite der Abdeck-Rückwand46 ist ein Faltlappen zur Bildung einer gegenüberliegenden Abdeck-Seitenwand76 angebracht. Diese ist mit einem gegenüberliegend am freien Rand der Abdeck-Vorderwand angebrachten Verbindungsstreifen77 verbunden, um eine im Querschnitt geschlossene, hülsenartige Packung zu schaffen. Boden-Ecklappen78 liegen an der Innenseite des Abdeck-Bodens47 an und sind vorzugsweise mit diesem verbunden. An der freien Seite des Abdeck-Bodens befindet sich eine Verbindungslasche79 , die beim fertigen Abdeckteil12 mit der Abdeck-Vorderwand45 verbunden ist. Die Abdeck-Vorderwand ist mit einem Fenster55 versehen, das etwa mittig, also in halber Höhe, der Abdeck-Vorderwand45 in vorzugsweise etwa quadratischer Ausführung positioniert ist. Die Verschlusslasche24 ist bei diesem Ausführungsbeispiel so positioniert, dass die Grifflasche26 dem feststehenden Basisteil27 zugeordnet ist. Dadurch kann die Entnahmeöffnung21 auch bei einer Teilöffnung des Verschlussteils28 betätigt werden. - Der Zuschnitt gemäß
21 für das Abdeckteil12 ist so gefaltet, dass die Verbindungslasche79 des Abdeck-Bodens47 an der Oberseite bzw. Außenseite der Abdeck-Vorderwand45 anliegt. Ebenfalls ist der Verbindungsstreifen77 mit der Außenseite der Abdeck-Seitenwand76 verbunden. - Die Packung kann mit einer Innenpackung
11 der beschriebenen oder einer anderen Ausführung für den Packungsinhalt versehen sein. Diese Ausführung ist in15 ,16 und19 dargestellt. Der Öffnungsmechanismus, also die Entnahmeöffnung21 einschließlich Verschlusslasche24 , sind etwa mittig im Bereich der Innen-Vorderwand15 angeordnet (19 ). - Die Einheit aus Abdeckteil
12 und Innenpackung11 ist so in der Außenpackung10 angeordnet, dass die der Abdeck-Bodenwand gegenüberliegende (offene) Stirnseite dem becherförmig ausgebildeten Basisteil27 zugeordnet ist. Das Abdeckteil12 ist vorzugsweise im Basisteil27 verankert, zum Beispiel durch Klebung. Die Anordnung ist so getroffen, dass der außen aufliegende Verbindungsstreifen77 im oberen Querschnittsbereich der Außenpackung10 liegt und damit etwa in derselben Ebene wie der Innenlappen59 im Bereich des Basisteils27 und der Innen-Seitenlappen68 im Bereich des Verschlussteils28 . Nach Trennen von Basisteil27 und Verschlussteil28 kann Letzteres auf dem Abdeckteil12 verschoben werden, nämlich aus einer Schließstellung gemäß14 in eine Öffnungsstellung gemäß15 . In dieser liegt das Fenster55 des Abdeckteils12 frei für die Betätigung der Verschlusslasche24 bzw. für die Entnahme von Gegenständen. Die Öffnungs- bzw. Entstellung des verschiebbaren Verschlussteils28 ist vorzugsweise durch Anschläge gesichert. Im vorliegenden Falle ist der Zuschnitt für den Verschlussteil28 so gefaltet, dass der Ergänzungslappen70 mit Nase72 frontseitig angeordnet ist, nämlich an der Innenseite der Vorderwand63 des Verschlussteils28 . Der Ergänzungslappen70 ist nicht mit der Wandung63 verbunden, sondern liegt frei und kann dadurch mit dem Abdeckteil12 zusammen wirken. Im zugekehrten Randbereich ist zwischen Verbindungslasche79 und Abdeck-Vorderwand45 ein durch Stanzung gebildeter Schlitz80 vorgesehen. Dieser erstreckt sich im Bereich einer Faltkante zwischen Abdeck-Boden47 und Verbindungslasche79 , und zwar im Bereich des Ergänzungslappens70 . Dieser tritt durch den Schlitz80 hindurch während der Schubbewegungen des Verschlussteils28 . In der Öffnungsstellung kommt die Nase72 außerhalb des Schlitzes80 im Bereich der Faltkante zur Anlage an dem Abdeck-Boden47 . - Der Packungsinhalt kann bei dieser Packungsform unter Verzicht auf eine Innenpackung
11 unmittelbar in dem Innenteil, also dem Abdeckteil12 angeordnet sein, wobei dieses Abdeckteil in der beschriebenen Ausführung (21 ) ausgebildet sein kann, alternativ aber eine Abdeck-Stirnwand gegenüberliegend zum Abdeck-Boden47 aufweisen kann. Das Fenster55 dient bei geöffneter Außenpackung10 zur Entnahme des Packungsinhalts unmittelbar aus dem weitgehend geschlossenen Abdeckteil12 (17 ,18 ). - Alternativ kann das den Innenteil der Außenpackung
10 bildende Abdeckteil12 in der in22 bis24 gezeigten Weise ausgebildet sein, nämlich mit einem Verschlussmittel für das Fenster55 . Dieses ist hier als Verschlusslasche24 entsprechend der Abmessung ausgebildet, sodass das Fenster55 in Schließstellung vollständig überdeckt ist. Die Grifflasche26 ist auch hier dem Basisteil27 zugekehrt, jedoch freiliegend bei geöffneter Außenpackung10 (22 ). Aufgrund der (versetzten) Anordnung des Fensters55 im Bereich der Abdeck-Vorderwand45 ist ein Randstreifen82 der Verschlusslasche24 im Bereich der Verbindungslasche79 angeordnet und von dieser teilweise überdeckt (22 ,23 ). Die Verschlusslasche24 erhält dadurch eine zusätzliche Fixierung in diesem, der Grifflasche26 gegenüberliegenden Bereich. - Die beschriebenen Packungseinheiten sind vorzugsweise mit einer (nicht dargestellten) Außenumhüllung aus Folie versehen, die bei erstmaliger Ingebrauchnahme mittels Aufreißstreifen ganz oder teilweise entfernt wird. Des Weiteren kann das Material des Abdeckteils
12 und/oder der Außenpackung10 durch besondere Behandlung aroma- und feuchtigkeitsdicht ausgeführt sein, insbesondere durch entsprechende Beschichtung. Derartiges Verpackungsmaterial ist besonders günstig für Ausführungen ohne Innenpackung11 . -
- 10
- Außenpackung
- 11
- Innenpackung
- 12
- Abdeckteil
- 13
- Folienbeutel
- 14
- Verschlussnaht
- 15
- Innen-Vorderwand
- 16
- Innen-Rückwand
- 17
- Innen-Seitenwand
- 18
- Innen-Seitenwand
- 19
- Innen-Stirnwand
- 20
- Innen-Stirnwand
- 21
- Entnahmeöffnung
- 22
- Öffnungsstück
- 23
- Perforationslinie
- 24
- Verschlusslasche
- 25
- Überdeckung
- 26
- Grifflasche
- 27
- Schachtelteil/Basisteil
- 28
- Verschlussteil
- 29
- Deckel
- 30
- Seitenwand
- 31
- Verbindungsstreifen
- 32
- Kante
- 33
- Kragen
- 34
- Kragen-Vorderwand
- 35
- Kragen-Seitenlappen
- 36
- Kragen-Vertiefung
- 37
- Schachtel-Vorderwand
- 38
- Bodenwand
- 39
- Schachtel-Rückwand
- 40
- Deckel-Rückwand
- 41
- Stirnwand
- 42
- Deckel-Vorderwand
- 43
- Liniengelenk
- 44
- Trennlinie
- 45
- Abdeck-Vorderwand
- 46
- Abdeck-Rückwand
- 47
- Abdeck-Boden
- 48
- Abdeck-Stirnwand
- 49
- Abdeck-Seitenlappen
- 50
- Abdeck-Seitenlappen
- 51
- Abdeck-Seitenwand
- 52
- Verbindungslaschen
- 53
- Ecklappen
- 54
- Ecklappen
- 55
- Fenster
- 56
- Trennlinie
- 57
- Außenlappen
- 58
- Außenlappen
- 59
- Innenlappen
- 60
- Innenlappen
- 61
- Ecklappen
- 62
- Ecklappen
- 63
- Vorderwand
- 64
- Stirnwand
- 65
- Rückwand
- 66
- Seitenlappen
- 67
- Seitenlappen
- 68
- Innen-Seitenlappen
- 69
- Innen-Seitenlappen
- 70
- Ergänzungslappen
- 71
- Faltlinie
- 72
- Nase
- 73
- Stanzschnitt
- 74
- Perforationslinie
- 75
- Abdeck-Seitenwand
- 76
- Abdeck-Seitenwand
- 77
- Verbindungsstreifen
- 78
- Boden-Ecklappen
- 79
- Verbindungslasche
- 80
- Schlitz
- 81
- Rahmen
- 82
- Randstreifen
Claims (22)
- Packung aus (dünnem) Karton oder ähnlichem Packstoff für die Aufnahme von stückigem oder körnigem Packungsinhalt, insbesondere von Kautabak oder Kautabak-Ersatz (Snus-Portionen), gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) eine Außenpackung (
10 ) besteht mindestens aus einem Basisteil oder Schachtelteil (27 ) und einem schwenkbaren und/oder verschiebbaren Verschlussteil (28 ) bzw. Deckel (29 ), b) in der Außenpackung (10 ) ist ein aus einem gesonderten Zuschnitt bestehender Einsatz oder Abdeckteil (12 ) zur teilweisen Umfassung eines Innenraums der Außenpackung (10 ) angeordnet, c) das Abdeckteil (12 ) erstreckt sich mindestens an einer Front- bzw. Entnahmeseite der Außenpackung (10 ), wobei die Entnahmeseite der Außenpackung durch das Abdeckteil (12 ) mindestens teilweise abgedeckt ist, d) eine der Entnahmeseite der Außenpackung (10 ) zugekehrte Vorderseite des Abdeckteils (12 ), nämlich eine Abdeck-Vorderwand (45 ), weist eine Öffnung oder eine ringsherum geschlossene Ausnehmung bzw. ein Fenster (55 ) auf zur Entnahme von Packungsinhalt aus der Außenpackung (10 ). - Packung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Ausnehmung bzw. das Fenster (
55 ) des Abdeckteils (12 ) ist durch eine Verschlusslasche (24 ) abgedeckt, die zum öffnen des Abdeckteils (12 ) bzw. zum Freilegen des Fensters (15 ) von dem Abdeckteil (12 ) bzw. von der Abdeck-Vorderwand (45 ) mindestens teilweise abziehbar ist, b) die Verschlusslasche (24 ) ist an der Außenseite des Abdeckteils (12 ) mittels Kleber, insbesondere mittels Dauerkleber angebracht, c) die Verschlusslasche (24 ) weist eine insbesondere leimfreie Grifflasche (26 ) auf, die bei geöffneter Außenpackung (10 ) zum Erfassen der Verschlusslasche (24 ) frei liegt. - Packung aus (dünnem) Karton oder ähnlichem Packstoff für die Aufnahme von stückigem oder körnigem Packungsinhalt, insbesondere von Kautabak oder Kautabak-Ersatz (Snus-Portionen), gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) eine Außenpackung (
10 ) besteht mindestens aus einem Basisteil oder Schachtelteil (27 ) und aus einem schwenkbaren und/oder verschiebbaren Verschlussteil (28 ) bzw. Deckel (29 ), b) der Packungsinhalt ist in einer vorzugsweise allseits geschlossenen Innenpackung (11 ) aus Folie angeordnet, c) die Innenpackung (11 ) weist eine Entnahmeöffnung (21 ) auf, die durch eine abziehbare Verschlusslasche (24 ) verschließbar ist, d) die Verschlusslasche (24 ) ist an der Außenseite der Innenpackung (11 ) mittels Kleber, insbesondere Dauerkleber zur Abdeckung der Entnahmeöffnung (21 ) angebracht, e) die Verschlusslasche (24 ) weist eine insbesondere leimfreie Grifflasche (26 ) auf, die sich im Bereich des Verschlussteils (28 ) der Außenpackung befindet, derart, dass die Verschlusslasche (24 ) bei geöffnetem Verschlussteil (28 ) betätigbar ist. - Packung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) in der Außenpackung (
10 ) ist ein aus einem gesonderten Zuschnitt bestehender Einsatz bzw. ein Abdeckteil (12 ) zur mindestens teilweisen Umfassung oder Abdeckung der Innenpackung (11 ) angeordnet, b) das Abdeckteil (12 ) erstreckt sich mindestens an einer Vorderseite, nämlich an einer Innen-Vorderwand (15 ) der Innenpackung (11 ), c) das Abdeckteil (12 ) weist eine Ausnehmung oder ein ringsherum geschlossenes Fenster (55 ) auf, insbesondere im Bereich einer Abdeck-Vorderwand (45 ), d) die Ausnehmung bzw. das Fenster (55 ) des Abdeckteils (12 ) befindet sich im Bereich der Entnahmeöffnung (21 ) der Innenpackung (11 ) und ist so bemessen, dass die Verschlusslasche (24 ) bei geöffneter Außenpackung (10 ) im Bereich der Ausnehmung oder des Fensters (55 ) betätigbar ist. - Packung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenpackung (
11 ) als Folienbeutel (13 ) ausgebildet ist, vorzugsweise mit zwei einander gegenüberliegenden, flossenartig ausgebildeten Verschlussnähten (14 ), wobei die Innenpackung (11 ) so innerhalb der Außenpackung (10 ) angeordnet ist, dass die Verschlussnähte (14 ) durch Wandungen der Außenpackung (10 ) und/oder durch das Abdeckteil (12 ) verdeckt sind. - Packung nach Anspruch 3 oder 4, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Außenpackung (
10 ) ist als Klappschachtel (Hinge Lid Pack) ausgebildet mit einem Schachtelteil (27 ), einem Deckel (29 ) und innerhalb des Schachtelteils (27 ) angebrachtem Kragen (33 ) als Abdeckteil, b) die Innenpackung (11 ) ist so innerhalb der Klappschachtel bzw. Außenpackung (10 ) angeordnet, dass die Verschlussnähte (14 ) seitwärts gerichtet sind und an Seitenwänden (30 ) des Schachtelteils (27 ) bzw. des Deckels (29 ) bzw. an Kragen-Seitenwänden (35 ) anliegen, c) die Entnahmeöffnung (21 ) der Innenpackung (11 ) erstreckt sich im Bereich einer geschlossenen Innen-Vorderwand (15 ) und anschließender Innen-Seitenwand (17 ), d) die Verschlusslasche (24 ) ist so angebracht, dass die Grifflasche (26 ) im Bereich einer Kragen-Vertiefung (36 ) liegt. - Packung nach Anspruch 6 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die als Klappschachtel ausgebildete Außenpackung (
10 ) so bemessen ist, dass deren Breite größer ist als die Höhe und/oder eine Schachtel-Vorderwand (37 ) des Schachtelteils (27 ) (etwa) die gleiche Höhe aufweist wie eine Deckel-Vorderwand (42 ) des Deckels (29 ). - Packung nach Anspruch 1 oder 3 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckteil (
12 ) mit einer Abdeck-Vorderwand (45 ) die offene Entnahmeseite der Außenpackung (10 ) oder eine Innen-Vorderwand (15 ) der Innenpackung (11 ) vorzugsweise vollständig abdeckt und dass an der Abdeck-Vorderwand (45 ) Faltlappen angebracht sind zur Bildung mindestens eines Abdeck-Bodens (47 ), einer Abdeck-Stirnwand (48 ) und Abdeck-Seitenwänden bzw. Abdeck-Seitenlappen (49 ,50 ), sodass das Abdeckteil (11 ) als zu einer Rückseite offene Haube ausgebildet ist mit einem Fenster (55 ) im Bereich der Abdeck-Vorderwand (45 ). - Packung nach Anspruch 1 oder 3 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckteil (
12 ) becherförmig ausgebildet ist, nämlich bis auf eine Seite, insbesondere bis auf eine offene Stirnseite, geschlossen ist, wobei die offene Stirnseite des Abdeckteils (12 ) von einer zugeordneten Wand der Außenpackung (10 ) abgedeckt ist. - Packung nach Anspruch 1 oder 3 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckteil (
12 ) als vollständig geschlossene Umhüllung ausgebildet ist, die passend als gesondertes Innenteil in der Außenpackung (10 ) angeordnet ist. - Packung nach Anspruch 10 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zuschnitt für das Abdeckteil (
12 ) aus Abdeck-Vorderwand (45 ), anschließendem Abdeck-Boden (47 ), Abdeck-Rückwand (46 ) und Abdeck-Stirnwand (48 ) besteht, wobei Abdeck-Seitenwände (51 ) aus einander überdeckenden und miteinander verbundenen Abdeck-Seitenlappen (49 ,50 ) gebildet und die Abdeck-Stirnwand (48 ) mit der Abdeck-Vorderwand (45 ) über eine Verbindungslasche (52 ) verbunden ist. - Packung nach Anspruch 9 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zuschnitt für das Abdeckteil (
12 ) nebeneinanderliegend eine Abdeck-Vorderwand (45 ), eine Abdeck-Seitenwand (75 ), eine Abdeck-Rückwand (46 ) und eine weitere Abdeck-Seitenwand (76 ) bildet mit einem Verbindungsstreifen (77 ) am freien Rand der Abdeck-Vorderwand (45 ) zur Verbindung mit der Abdeck-Seitenwand (76 ), wobei an der Abdeck-Rückwand (46 ) ein Faltlappen zur Bildung eines Abdeck-Bodens (47 ) mit Verbindungslasche (79 ) angebracht ist. - Packung nach Anspruch 1 oder 3 oder einem der weiteren Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Außenpackung (
10 ) ist als Klappschachtel bzw. Hinge Lid Pack ausgebildet, b) innerhalb der Außenpackung (10 ) ist ein Abdeckteil (12 ) angeordnet, welches mindestens eine Abdeck-Vorderwand (45 ), eine Abdeck-Rückwand (46 ), Abdeck-Seitenwände (51 ) und eine Abdeck-Stirnwand (48 ) aufweist, c) in der Abdeck-Vorderwand (45 ) ist im Bereich einer Deckel-Vorderwand (42 ) der Außenpackung (10 ) ein Fenster (55 ) angeordnet zur Entnahme des Packungsinhalts bei geöffnetem Deckel (29 ). - Packung nach Anspruch 13 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster (
55 ) durch eine Verschlusslasche (24 ) abgedeckt ist, die zum öffnen des Fensters (55 ) ganz oder teilweise von der Abdeck-Vorderwand (45 ) abziehbar ist, insbesondere aufgrund einer Verbindung mittels Dauerkleber. - Packung nach Anspruch 13 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schachtel-Vorderwand (
37 ) des Schachtelteils (27 ) ist mit deutlich geringerer Höhe ausgebildet als die Höhe einer Deckel-Vorderwand der Außenpackung (10 ), derart, dass sich das Fenster (55 ) bei geschlossenem Deckel (29 ) vollständig im Bereich der Deckel-Vorderwand (42 ) befindet. - Packung nach Anspruch 3 oder einem der weiteren Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Außenpackung (
10 ) ist als Klappschachtel bzw. Hinge Lid Pack ausgebildet, b) die Innenpackung (11 ) ist vorzugsweise vollständig von dem Abdeckteil (12 ) umgeben, nämlich mindestens mit Abdeck-Vorderwand (45 ), Abdeck-Rückwand (46 ), Abdeck-Seitenwände (51 ) und Abdeck-Stirnwand (48 ), c) ein Fenster (55 ) der Abdeck-Vorderwand (45 ) im Bereich der Entnahmeöffnung (21 ) der Innenpackung (11 ) ist in einem oberen Bereich der Abdeck-Vorderwand (45 ) angeordnet, d) ein Schachtel-Vorderwand (37 ) des Schachtelteils (27 ) ist mit deutlich geringerer Höhe ausgebildet als die Höhe einer Deckel-Vorderwand (42 ), derart, dass sich das Fenster (55 ) bei geschlossenem Deckel (29 ) vollständig im Bereich der Deckel-Vorderwand (42 ) befindet. - Packung nach Anspruch 1 oder 3 oder einem der weiteren Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Außenpackung (
10 ) besteht aus einem Basisteil (27 ) und einem relativ zum Basisteil (27 ) verschiebbaren, hülsenartigen Verschlussteil (28 ), b) das Basisteil (27 ) ist mit dem aus mindestens einer Abdeck-Vorderwand (45 ) bestehendem Abdeckteil (12 ) verbunden, c) das Verschlussteil (28 ) ist auf einem freien Bereich des Abdeckteils (12 ) zwischen einer Schließstellung unter Anlage am Basisteil (27 ) und einer von diesem entfernten Öffnungsstellung verschiebbar, d) das an der Abdeck-Vorderwand (45 ) angebrachte Fenster (55 ) liegt bei offenen Verschlussteil (28 ) frei im Bereich zwischen Schachtel-Vorderwand (37 ) des Basisteils (27 ) und Vorderwand (63 ) des Verschlussteils (28 ). - Packung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass eine Innenpackung (
11 ) innerhalb des Abdeckteils (12 ) so angeordnet ist, dass sich die Entnahmeöffnung (21 ) mit der an der Innenpackung (11 ) angebrachten Verschlusslasche (24 ) innerhalb des Fensters (55 ) befindet. - Packung nach Anspruch 17 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schachtel-Vorderwand (
37 ) der als Klappschachtel ausgebildeten Außenpackung (10 ) eine deutlich geringere Höhe aufweist als die Höhe einer Deckel-Vorderwand (42 ), wobei das Fenster (55 ) der Abdeck-Vorderwand (45 ) vollständig im Bereich der Deckel-Vorderwand (42 ) liegt. - Packung nach Anspruch 17 oder 18 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussteil (
28 ) in Öffnungsstellung durch einen Anschlag gesichert ist, insbesondere durch eine an der Innenseite der Außenpackung (10 ) bzw. des Verschlussteils (28 ) angebrachte Zunge bzw. Nase (72 ), die an einem Faltlappen des Abdeckteils (12 ) in Öffnungsstellung anliegt. - Packung nach Anspruch 17 oder 18 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckteil (
12 ) einen mit der Abdeck-Rückwand (46 ) verbundenen Abdeck-Boden (47 ) aufweist, an dessen freier Seite eine Verbindungslasche (79 ) anliegt, die bei fertig montiertem Abdeckteil (12 ) an der Außenseite der Abdeck-Vorderwand (45 ) anliegt und mit dieser verbunden ist, wobei eine zwischen Abdeck-Boden (47 ) und Verbindungslasche (79 ) gebildete Faltkante als Anschlag für die am Verschlussteil (28 ) angebrachte Nase (72 ) dient. - Packung nach Anspruch 21 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein von der Grifflasche (
26 ) abliegender Randstreifen der Verschlusslasche (24 ) von der Verbindungslasche (79 ) überdeckt ist.
Priority Applications (5)
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| JP2010513713A JP2010531279A (ja) | 2007-06-28 | 2008-06-12 | 塊状または粒状の物品用のパッケージ |
| US12/664,940 US8627951B2 (en) | 2007-06-28 | 2008-06-12 | Pack for lump-form or granular material |
| EP08759210A EP2170728A1 (de) | 2007-06-28 | 2008-06-12 | Packung für stückige oder körnige güter |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE102007030267A DE102007030267A1 (de) | 2007-06-28 | 2007-06-28 | Packung für stückige oder körnige Güter |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE102007030267A1 true DE102007030267A1 (de) | 2009-01-08 |
Family
ID=39645708
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE102007030267A Withdrawn DE102007030267A1 (de) | 2007-06-28 | 2007-06-28 | Packung für stückige oder körnige Güter |
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| JP (1) | JP2010531279A (de) |
| DE (1) | DE102007030267A1 (de) |
| WO (1) | WO2009000427A1 (de) |
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| OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
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Effective date: 20140701 |