DE10109201C2 - Cigarettenpackung oder Gebindekarton - Google Patents
Cigarettenpackung oder GebindekartonInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Cigarettenpackung mit angelenkter
Kappe oder einen Gebindekarton mit angelenkter Kappe gemäß
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Es sind bereits zahlreiche Zuschnitte für Cigarettenpackungen vom
Typ der sogenannten "Kappenfaltschachtel" bekannt, die in der
Regel die Form eines Quaders mit rechteckigem Querschnitt haben.
Ein Beispiel dafür ist in der US-Patentschrift 3,874,581
angegeben. Auch dort sind die Vorderwand, der Boden, die
Rückwand, der Rückwandkappenabschnitt, der Kappendeckel, die
Kappenaußenseite und die Kappeninnenseite in zusammenhängender
Folge angeordnet. Es sind jedoch keine Mittel zum sicheren
Verschließen einer aus diesem Zuschnitt gebildeten Kappenfalt
schachtel oder eines Gebindekartons vorgesehen. Zum Verschließen
und zur Versiegelung dient eine zusätzliche Umhüllung aus
Cellophan mit einem Aufreißstreifen.
Es sind aber nicht nur Kappenfaltschachteln mit rechteckigem
Querschnitt bekannt, sondern auch solche mit achteckigem
Querschnitt, wie sie beispielsweise für die Verpackung von
Cigaretten der Marke "Davidoff®" verwendet werden. Diese
Zuschnitte unterscheiden sich von dem Zuschnitt nach der
erwähnten US-Patentschrift dadurch, dass die Seitenlappen nicht
über eine, sondern über zwei zueinander parallel und im Abstand
verlaufende Falzkanten mit der Vorderwand und der Rückwand
verbunden sind.
Aus Fig. 1 der DE 23 62 427 A1 ist ein Zuschnitt für eine
Cigarettenpackung gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1
bekannt.
Aus der EP 0 635 437 A1 ist eine Klappschachtel für Cigaretten
bekannt, bei der in Fig. 7a am Oberrand der seitlichen Kragen
teile mittels geschwächter Linien jeweils ein Zurückhalteglied
angelenkt ist.
Aus der DE 199 12 995 A1 sind Klappschachteln bekannt, die aus
komplizierten Zuschnitten mit angelenkten Kragensätzen herge
stellt sind, wobei die Anlenkungslinien für diese Kragensätze
beim Öffnen der angelenkten Kappen aufreißen. Offenbart sind
dabei Klappschachteln mit rechteckigem Querschnitt mit und ohne
abgerundete Seitenkanten sowie mit achteckigem Querschnitt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Verpackung für Cigaretten oder
Cigarettenpackungen zu schaffen, die im fertiggefalteten Zustand
eine Kappenfaltschachtel ergibt, die vor dem Gebrauch auf
einfache Weise ohne zusätzliche Maßnahme wie eine Cellophan
umhüllung verschlossen ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des
Patentanspruchs 1 in Verbindung mit dessen Oberbegriff. Die dabei
gebildete Kappenfaltschachtel kann rechteckigen, achteckigen oder
ovalen Querschnitt haben. Die rechteckige Form kann zudem mit
abgerundeten Ecken versehen sein.
Dadurch wird erreicht, dass die Klebepunkte die Kappe vor dem
Gebrauch verschlossen halten, ohne dass eine besondere Umhüllung
erforderlich wäre. Beim ersten Öffnen der Packung werden dann die
dreiecksförmigen Bereiche der Vorderwand-Seitenlappen entlang der
Perforationslinien abgerissen, so dass die Kappe geöffnet werden
kann.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Zeichnungen näher
erläutert; es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel;
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel; und
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel.
Bei dem ersten Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 schließt an eine
im Wesentlichen rechtecksförmige Vorderwand 1 unten ein Boden 2
an, der in eine Rückwand 3 übergeht. Die Rückwand 3 hängt
wiederum über einen Rückwand-Kappenabschnitt 3' mit einem
Kappendeckel 4 zusammen, der in eine Kappenaußenseite 5 übergeht,
an die schließlich als letztes Teil einer geradlinig angeordneten
Folge von Zuschnitts-Abschnitten eine Kappeninnenseite 6
anschließt.
Die Rückwand 3, der Rückwand-Kappenabschnitt 3', die Kappen
außenseite 5 und die Kappeninnenseite 6 haben rechteckige Formen,
während der Boden 2 und der Kappendeckel 4 achteckig geformt
sind.
Die Vorderwand 1 hat im Wesentlichen rechteckige Form, wobei
allerdings an ihrem oberen Ende ein etwa U-förmiger Kragenaus
schnitt 21 vorgesehen ist, der dazu dient, das mit dem Zuschnitt
verpackte Produkt, beispielsweise eine Cigarette, bei geöffneter
Kappe leichter zu erfassen.
Die Vorderwand 1 geht über zwei parallel und im Abstand zuein
ander verlaufende Falzlinien 20 an jeder Seite in einen Vor
derwand-Seitenlappen 11, 11' über. Die beiden Vorderwand-
Seitenlappen 11, 11' sind rechtecksförmig und besitzen an ihrer
der Falzlinie 20 abgewandten Längsseite einen Seitenlappenrand
25 bzw. 25', der am oberen Ende und damit im Bereich des
Kragenausschnitts 21 jeweils in einen Seitenlappen-Oberrand 24
bzw. 24' übergeht.
Von dem Bereich, in dem der Seitenlappen-Oberrand 24, 24' in den
Kragenausschnitt 21 der Vorderwand 1 übergeht, führt durch jeden
Vorderwand-Seitenlappen 11, 11' eine Perforationslinie 23, 23'
schräg nach unten, so dass sie in deutlichem Abstand zum
Seitenlappen-Oberrand 24, 24' am Seitenlappenrand 25, 25' endet
und damit ein Dreieck bildet, in dem je ein Klebepunkt 26, 26'
angeordnet ist.
Gemäß Erfindung dienen die Klebepunkte 26, 26' nun dazu, die
Vorderwand-Seitenlappen 11, 11' an der Innenseite der gefalteten
Kappe und damit an den Kappen-Seitenlappen 15, 15' zu befestigen,
so dass die Kappe vor dem Gebrauch geschlossen gehalten wird. Zum
Öffnen des Gebindes oder der Packung wird die Kappe durch
Fingerdruck kräftig hochgezogen, wodurch der dreiecksförmige
Flächenabschnitt entlang den Perforationslinien 23, 23' abreißt
und an den Innenseiten der Kappen-Seitenlappen 15, 15' haften
bleibt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass eine aus dem
erfindungsgemäßen Zuschnitt gebildete Packung oder ein Gebinde
ohne zusätzliche Umhüllung festverschlossen gehalten werden kann,
so dass vor dem ersten Gebrauch, also der Entnahme eines ersten
verpackten Gegenstandes, sei es eine Cigarette oder eine ganze
Cigarettenpackung, nicht möglich ist, zerstörungsfrei an den
Innenraum der Packung oder des Gebindes zu gelangen.
Die Zeichnung zeigt ferner eine Prägelinie 22, die von den
Endpunkten der Perforationslinien 23, 23' an den Seitenlappen
rändern 25, 25' schräg nach unten zur Vorderwand 1 hin verläuft
und sich über die Vorderwand 1 quer erstreckt, und zwar parallel
zum Kragenausschnitt 21 und damit im rechten Winkel zu den
Falzlinien 20. Die Prägelinie 22 dient im Übrigen dazu, den
Bereich der Vorderwand 1, der über der Prägelinie 22 liegt, also
zwischen Prägelinie 22 und Kragenausschnitt 21 und zu den Seiten
lappen-Oberrändern 24, 24', gegenüber dem übrigen Teil der
Vorderwand 1 und der Vorderwand-Seitenlappen 11, 11' zu ver
tiefen, so dass die Kappenaußenseite 5 im geschlossenen Zustand
mit der Vorderwand 1 annähernd fluchtet.
Es wird darauf hingewiesen, dass der erfindungsgemäße Zuschnitt
so zu falten ist, dass die Klebepunkte 26 und 26' außen auf den
Vorderwand-Seitenlappen 11, 11' angebracht werden müssen, damit
sie bei zu einer Packung oder einem Gebindekarton gefaltetem
Zuschnitt eine Klebeverbindung mit den Kappenabschnitt-Seiten
lappen 33 und 33' herstellen. Wenn die Klebepunkte 26, 26' so wie
in der Zeichnung dargestellt auf der Oberseite des Zuschnitts
angeordnet sind, so muss die Faltung des Zuschnitts nach hinten
erfolgen. Nur auf diese Weise ist gewährleistet, dass nach
erfolgter Faltung die Klebepunkte 26 und 26' außen liegen und
damit von der Unterseite der Kappenabschnitt-Seitenlappen 33, 33'
kontaktiert werden. Die Unterseite der Kappenabschnitt-Seiten
lappen 33, 33' stellt im gefalteten Zustand nämlich die Innen
seite der Kappe dar. Im gefalteten Zustand liegt nämlich über dem
Rückenwand-Seitenlappen 33, 33' der Deckel-Seitenlappen 14, 14',
der nach außen wiederum von dem Kappen-Seitenlappen 15, 15'
abgedeckt wird.
In der Zeichnung ist ferner erkennbar, dass die Rückenwand-
Seitenlappen 13, 13' an ihren dem Kappendeckel 4 zugewandten
Enden unter dem gleichen Winkel wie der Verlauf der Prägelinie
22 abgeschrägt sind. Diese Seitenlappen-Abschrägungen 27, 27'
sind so angeordnet, dass sie bei gefaltetem Zuschnitt in etwa
deckungsgleich mit der Prägelinie 22 verlaufen, so dass die
Rückwand-Seitenlappen 13, 13' ein Einprägen und damit Vertiefen
der Vorderwand-Seitenlappen 11, 11' nicht behindern.
Wenn der Gebindekarton oder die Packung fertiggestellt ist,
halten somit die Klebepunkte 26, 26' die Kappe geschlossen, da
in diesem Zustand die Außenseiten der Vorderwand-Seitenlappen 11,
11' an den Innenseiten der Kappenabschnitt-Seitenlappen 33, 33'
festkleben. Erst wenn durch kräftiges Ziehen die Verbindung
zwischen den Vorderwand-Seitenlappen 11, 11' und der Kappe durch
Aufbrechen entlang der Perforationslinien 23, 23' aufgerissen
ist, kann der Gebindekarton oder die Packung geöffnet werden. Die
abgerissenen Dreiecke 28, 28' verbleiben dann an der Innenseite
der Kappe haften.
Die Ausführungsbeispiele nach den Fig. 1, 2 und 3 unter
scheiden sich im Übrigen nur in der Anordnung und Form der Boden-
Seitenlappen 12, 12', der Deckel-Seitenlappen 14, 14' und der
Kappenabschnitts-Seitenlappen 33, 33'.
Während bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 die Boden-
Seitenlappen 12, 12' an den Rückwand-Seitenlappen 13, 13' hängen
und damit keine Verbindung zum Boden 2 besteht, sind sie bei den
Ausführungsbeispielen nach den Fig. 2 und 3 Teil des Bodens
2 bzw. hängen mit diesem zusammen, wobei sie nur durch eine
Faltlinie davon getrennt sind.
Bei den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 1 und 2 haben die
trapezförmigen Kappenabschnitts-Seitenlappen 33, 33' schräg
verlaufende Ränder, die im gleichen Richtungssinn wie die
Seitenlappen-Abschrägungen 27, 27' der Rückwand-Seitenlappen 13,
13' verlaufen, jedoch nach außen hin ein wenig divergieren, wie
dies in der Zeichnung deutlich erkennbar ist. Bei dem Aus
führungsbeispiel nach Fig. 3 weisen die Rückwand-Seitenlappen
13, 13' hingegen keine Seitenlappen-Abschrägungen auf und es ist
ferner die Abschrägung der trapezförmigen Kappenabschnitts-
Seitenlappen 13, 13' von den Rückwand-Seitenlappen 13, 13'
weggerichtet. Während also bei den Fig. 1 und 2 die kurze
Seite der die Kappenabschnitts-Seitenlappen 33, 33' bildenden
Trapeze innen an der Rückwand liegen, liegen sie bei dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 außen.
Schließlich unterscheiden sich noch die Ausführungsbeispiele nach
den Fig. 1 und 2 darin, dass die Deckel-Seitenlappen 14, 14'
an den Kappenabschnitts-Seitenlappen 33, 33' hängen, während sie
bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 über die Falzlinie 20
mit dem Kappendeckel 4 verbunden sind. Außerdem sind bei dem
zuletzt genannten Ausführungsbeispiel die Deckel-Seitenlappen 14,
14' nicht rechteckförmig sondern etwa dreieckig mit abgerundeter
Ecke.
Schließlich besteht noch ein weiterer Unterschied zwischen den
Ausführungsbeispielen nach den Fig. 1 und 2 und dem von
Fig. 3, der darin besteht, dass die Kappeninnenseite 6 bei
Fig. 3 wesentlich kürzer als bei den Fig. 1 und 2 ist, so
dass sie im gefalteten Zustand nur einen Teil der Kappenaußen
seite 5 abdeckt.
Claims (3)
1. Cigarettenpackung mit angelenkter Kappe oder Gebindekarton
mit angelenkter Kappe für Cigarettenpackungen
mit einer Vorderwand (1), die an ihrem oberen Rand einen Kragenausschnitt (21), an ihrem unteren Rand einen angelenkten Boden (2) und an den Seiten mittels Falzlinien (20) angelenkte Vorderwand-Seitenlappen (11, 11') aufweist, die sich jeweils über die gesamte Höhe der Vorderwand (1) erstrecken,
mit einer Rückwand (3), die an der gegenüberliegenden Seite des Bodens (2) anschließt, die seitlich jeweils einen mittels Falzlinien (20) angelenkten Rückwand- Seitenlappen (13, 13') aufweist und die an ihrer oberen vom Boden (2) abgewandten Seite in einen Rückwand- Kappenabschnitt (3') mit daran angelenkten Kappen abschnitt-Seitenlappen (33, 33') übergeht,
mit an den Rückwand-Kappenabschnitt (3') angelenktem Kappendeckel (4), daran angelenkter Kappenaußenseite (5) und daran angelenkter Kappeninnenseite (6), die gemeinsam mit Deckel-Seitenlappen (14, 14') und Kappen- Seitenlappen eine an der Rückwand (3) angelenkte Kappe bilden
und mit einer Prägelinie (22), die parallel zum Kragen ausschnitt (21) quer über die Vorderwand (1) verläuft und sich schräg nach oben über die Vorderwand-Seiten lappen (11, 11') bis zu den Seitenlappenrändern (25, 25') in Richtung zu den Seitenlappen-Oberrändern (24, 24') fortsetzt, jedoch im Abstand dazu endet,
dadurch gekennzeichnet,
dass je eine Perforationslinie (23, 23') von dem Bereich, in dem die Prägelinie (22) am Seitenlappenrand (25, 25') endet, schräg nach oben über den Vorderwand- Seitenlappen (11, 11') verläuft, wobei der gegenüberliegende Endpunkt der Perforationslinie (23, 23') in dem Bereich liegt, an dem die Falzlinien (20) die Seitenlappen-Oberränder (24, 24') treffen und
dass in den von den Perforationslinien (23, 23'), den Seitenlappen-Oberrändern (24, 24') und dem oberen Teil der Seitenlappenränder (25, 25') gebildeten Dreiecken (28, 28') je ein Klebepunkt (26, 26') so angeordnet ist, dass er an den Innenseiten der Kappe festklebt, wobei die Klebekraft so stark ist, dass beim Öffnen der Kappe die Perforationslinien (23, 23') aufreißen.
mit einer Vorderwand (1), die an ihrem oberen Rand einen Kragenausschnitt (21), an ihrem unteren Rand einen angelenkten Boden (2) und an den Seiten mittels Falzlinien (20) angelenkte Vorderwand-Seitenlappen (11, 11') aufweist, die sich jeweils über die gesamte Höhe der Vorderwand (1) erstrecken,
mit einer Rückwand (3), die an der gegenüberliegenden Seite des Bodens (2) anschließt, die seitlich jeweils einen mittels Falzlinien (20) angelenkten Rückwand- Seitenlappen (13, 13') aufweist und die an ihrer oberen vom Boden (2) abgewandten Seite in einen Rückwand- Kappenabschnitt (3') mit daran angelenkten Kappen abschnitt-Seitenlappen (33, 33') übergeht,
mit an den Rückwand-Kappenabschnitt (3') angelenktem Kappendeckel (4), daran angelenkter Kappenaußenseite (5) und daran angelenkter Kappeninnenseite (6), die gemeinsam mit Deckel-Seitenlappen (14, 14') und Kappen- Seitenlappen eine an der Rückwand (3) angelenkte Kappe bilden
und mit einer Prägelinie (22), die parallel zum Kragen ausschnitt (21) quer über die Vorderwand (1) verläuft und sich schräg nach oben über die Vorderwand-Seiten lappen (11, 11') bis zu den Seitenlappenrändern (25, 25') in Richtung zu den Seitenlappen-Oberrändern (24, 24') fortsetzt, jedoch im Abstand dazu endet,
dadurch gekennzeichnet,
dass je eine Perforationslinie (23, 23') von dem Bereich, in dem die Prägelinie (22) am Seitenlappenrand (25, 25') endet, schräg nach oben über den Vorderwand- Seitenlappen (11, 11') verläuft, wobei der gegenüberliegende Endpunkt der Perforationslinie (23, 23') in dem Bereich liegt, an dem die Falzlinien (20) die Seitenlappen-Oberränder (24, 24') treffen und
dass in den von den Perforationslinien (23, 23'), den Seitenlappen-Oberrändern (24, 24') und dem oberen Teil der Seitenlappenränder (25, 25') gebildeten Dreiecken (28, 28') je ein Klebepunkt (26, 26') so angeordnet ist, dass er an den Innenseiten der Kappe festklebt, wobei die Klebekraft so stark ist, dass beim Öffnen der Kappe die Perforationslinien (23, 23') aufreißen.
2. Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
Boden-Seitenlappen (12, 12') an die unteren Enden der
Rückwand-Seitenlappen (13, 13') anschließen.
3. Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Deckel-Seitenlappen (14, 14') trapezförmig mit schrägem
Außenrand geformt sind, wobei die größere Breite der Deckel-
Seitenlappen (14, 14') an der Seite der Kappen-Seiten
lappen (15, 15') liegt.
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