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DE10109201C2 - Cigarettenpackung oder Gebindekarton - Google Patents

Cigarettenpackung oder Gebindekarton

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DE10109201C2
DE10109201C2 DE10109201A DE10109201A DE10109201C2 DE 10109201 C2 DE10109201 C2 DE 10109201C2 DE 10109201 A DE10109201 A DE 10109201A DE 10109201 A DE10109201 A DE 10109201A DE 10109201 C2 DE10109201 C2 DE 10109201C2
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Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH
HF and PhF Reemtsma GmbH and Co
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Description

Die Erfindung betrifft eine Cigarettenpackung mit angelenkter Kappe oder einen Gebindekarton mit angelenkter Kappe gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Es sind bereits zahlreiche Zuschnitte für Cigarettenpackungen vom Typ der sogenannten "Kappenfaltschachtel" bekannt, die in der Regel die Form eines Quaders mit rechteckigem Querschnitt haben. Ein Beispiel dafür ist in der US-Patentschrift 3,874,581 angegeben. Auch dort sind die Vorderwand, der Boden, die Rückwand, der Rückwandkappenabschnitt, der Kappendeckel, die Kappenaußenseite und die Kappeninnenseite in zusammenhängender Folge angeordnet. Es sind jedoch keine Mittel zum sicheren Verschließen einer aus diesem Zuschnitt gebildeten Kappenfalt­ schachtel oder eines Gebindekartons vorgesehen. Zum Verschließen und zur Versiegelung dient eine zusätzliche Umhüllung aus Cellophan mit einem Aufreißstreifen.
Es sind aber nicht nur Kappenfaltschachteln mit rechteckigem Querschnitt bekannt, sondern auch solche mit achteckigem Querschnitt, wie sie beispielsweise für die Verpackung von Cigaretten der Marke "Davidoff®" verwendet werden. Diese Zuschnitte unterscheiden sich von dem Zuschnitt nach der erwähnten US-Patentschrift dadurch, dass die Seitenlappen nicht über eine, sondern über zwei zueinander parallel und im Abstand verlaufende Falzkanten mit der Vorderwand und der Rückwand verbunden sind.
Aus Fig. 1 der DE 23 62 427 A1 ist ein Zuschnitt für eine Cigarettenpackung gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bekannt.
Aus der EP 0 635 437 A1 ist eine Klappschachtel für Cigaretten bekannt, bei der in Fig. 7a am Oberrand der seitlichen Kragen­ teile mittels geschwächter Linien jeweils ein Zurückhalteglied angelenkt ist.
Aus der DE 199 12 995 A1 sind Klappschachteln bekannt, die aus komplizierten Zuschnitten mit angelenkten Kragensätzen herge­ stellt sind, wobei die Anlenkungslinien für diese Kragensätze beim Öffnen der angelenkten Kappen aufreißen. Offenbart sind dabei Klappschachteln mit rechteckigem Querschnitt mit und ohne abgerundete Seitenkanten sowie mit achteckigem Querschnitt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Verpackung für Cigaretten oder Cigarettenpackungen zu schaffen, die im fertiggefalteten Zustand eine Kappenfaltschachtel ergibt, die vor dem Gebrauch auf einfache Weise ohne zusätzliche Maßnahme wie eine Cellophan­ umhüllung verschlossen ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 in Verbindung mit dessen Oberbegriff. Die dabei gebildete Kappenfaltschachtel kann rechteckigen, achteckigen oder ovalen Querschnitt haben. Die rechteckige Form kann zudem mit abgerundeten Ecken versehen sein.
Dadurch wird erreicht, dass die Klebepunkte die Kappe vor dem Gebrauch verschlossen halten, ohne dass eine besondere Umhüllung erforderlich wäre. Beim ersten Öffnen der Packung werden dann die dreiecksförmigen Bereiche der Vorderwand-Seitenlappen entlang der Perforationslinien abgerissen, so dass die Kappe geöffnet werden kann.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel;
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel; und
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel.
Bei dem ersten Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 schließt an eine im Wesentlichen rechtecksförmige Vorderwand 1 unten ein Boden 2 an, der in eine Rückwand 3 übergeht. Die Rückwand 3 hängt wiederum über einen Rückwand-Kappenabschnitt 3' mit einem Kappendeckel 4 zusammen, der in eine Kappenaußenseite 5 übergeht, an die schließlich als letztes Teil einer geradlinig angeordneten Folge von Zuschnitts-Abschnitten eine Kappeninnenseite 6 anschließt.
Die Rückwand 3, der Rückwand-Kappenabschnitt 3', die Kappen­ außenseite 5 und die Kappeninnenseite 6 haben rechteckige Formen, während der Boden 2 und der Kappendeckel 4 achteckig geformt sind.
Die Vorderwand 1 hat im Wesentlichen rechteckige Form, wobei allerdings an ihrem oberen Ende ein etwa U-förmiger Kragenaus­ schnitt 21 vorgesehen ist, der dazu dient, das mit dem Zuschnitt verpackte Produkt, beispielsweise eine Cigarette, bei geöffneter Kappe leichter zu erfassen.
Die Vorderwand 1 geht über zwei parallel und im Abstand zuein­ ander verlaufende Falzlinien 20 an jeder Seite in einen Vor­ derwand-Seitenlappen 11, 11' über. Die beiden Vorderwand- Seitenlappen 11, 11' sind rechtecksförmig und besitzen an ihrer der Falzlinie 20 abgewandten Längsseite einen Seitenlappenrand 25 bzw. 25', der am oberen Ende und damit im Bereich des Kragenausschnitts 21 jeweils in einen Seitenlappen-Oberrand 24 bzw. 24' übergeht.
Von dem Bereich, in dem der Seitenlappen-Oberrand 24, 24' in den Kragenausschnitt 21 der Vorderwand 1 übergeht, führt durch jeden Vorderwand-Seitenlappen 11, 11' eine Perforationslinie 23, 23' schräg nach unten, so dass sie in deutlichem Abstand zum Seitenlappen-Oberrand 24, 24' am Seitenlappenrand 25, 25' endet und damit ein Dreieck bildet, in dem je ein Klebepunkt 26, 26' angeordnet ist.
Gemäß Erfindung dienen die Klebepunkte 26, 26' nun dazu, die Vorderwand-Seitenlappen 11, 11' an der Innenseite der gefalteten Kappe und damit an den Kappen-Seitenlappen 15, 15' zu befestigen, so dass die Kappe vor dem Gebrauch geschlossen gehalten wird. Zum Öffnen des Gebindes oder der Packung wird die Kappe durch Fingerdruck kräftig hochgezogen, wodurch der dreiecksförmige Flächenabschnitt entlang den Perforationslinien 23, 23' abreißt und an den Innenseiten der Kappen-Seitenlappen 15, 15' haften bleibt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass eine aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt gebildete Packung oder ein Gebinde ohne zusätzliche Umhüllung festverschlossen gehalten werden kann, so dass vor dem ersten Gebrauch, also der Entnahme eines ersten verpackten Gegenstandes, sei es eine Cigarette oder eine ganze Cigarettenpackung, nicht möglich ist, zerstörungsfrei an den Innenraum der Packung oder des Gebindes zu gelangen.
Die Zeichnung zeigt ferner eine Prägelinie 22, die von den Endpunkten der Perforationslinien 23, 23' an den Seitenlappen­ rändern 25, 25' schräg nach unten zur Vorderwand 1 hin verläuft und sich über die Vorderwand 1 quer erstreckt, und zwar parallel zum Kragenausschnitt 21 und damit im rechten Winkel zu den Falzlinien 20. Die Prägelinie 22 dient im Übrigen dazu, den Bereich der Vorderwand 1, der über der Prägelinie 22 liegt, also zwischen Prägelinie 22 und Kragenausschnitt 21 und zu den Seiten­ lappen-Oberrändern 24, 24', gegenüber dem übrigen Teil der Vorderwand 1 und der Vorderwand-Seitenlappen 11, 11' zu ver­ tiefen, so dass die Kappenaußenseite 5 im geschlossenen Zustand mit der Vorderwand 1 annähernd fluchtet.
Es wird darauf hingewiesen, dass der erfindungsgemäße Zuschnitt so zu falten ist, dass die Klebepunkte 26 und 26' außen auf den Vorderwand-Seitenlappen 11, 11' angebracht werden müssen, damit sie bei zu einer Packung oder einem Gebindekarton gefaltetem Zuschnitt eine Klebeverbindung mit den Kappenabschnitt-Seiten­ lappen 33 und 33' herstellen. Wenn die Klebepunkte 26, 26' so wie in der Zeichnung dargestellt auf der Oberseite des Zuschnitts angeordnet sind, so muss die Faltung des Zuschnitts nach hinten erfolgen. Nur auf diese Weise ist gewährleistet, dass nach erfolgter Faltung die Klebepunkte 26 und 26' außen liegen und damit von der Unterseite der Kappenabschnitt-Seitenlappen 33, 33' kontaktiert werden. Die Unterseite der Kappenabschnitt-Seiten­ lappen 33, 33' stellt im gefalteten Zustand nämlich die Innen­ seite der Kappe dar. Im gefalteten Zustand liegt nämlich über dem Rückenwand-Seitenlappen 33, 33' der Deckel-Seitenlappen 14, 14', der nach außen wiederum von dem Kappen-Seitenlappen 15, 15' abgedeckt wird.
In der Zeichnung ist ferner erkennbar, dass die Rückenwand- Seitenlappen 13, 13' an ihren dem Kappendeckel 4 zugewandten Enden unter dem gleichen Winkel wie der Verlauf der Prägelinie 22 abgeschrägt sind. Diese Seitenlappen-Abschrägungen 27, 27' sind so angeordnet, dass sie bei gefaltetem Zuschnitt in etwa deckungsgleich mit der Prägelinie 22 verlaufen, so dass die Rückwand-Seitenlappen 13, 13' ein Einprägen und damit Vertiefen der Vorderwand-Seitenlappen 11, 11' nicht behindern.
Wenn der Gebindekarton oder die Packung fertiggestellt ist, halten somit die Klebepunkte 26, 26' die Kappe geschlossen, da in diesem Zustand die Außenseiten der Vorderwand-Seitenlappen 11, 11' an den Innenseiten der Kappenabschnitt-Seitenlappen 33, 33' festkleben. Erst wenn durch kräftiges Ziehen die Verbindung zwischen den Vorderwand-Seitenlappen 11, 11' und der Kappe durch Aufbrechen entlang der Perforationslinien 23, 23' aufgerissen ist, kann der Gebindekarton oder die Packung geöffnet werden. Die abgerissenen Dreiecke 28, 28' verbleiben dann an der Innenseite der Kappe haften.
Die Ausführungsbeispiele nach den Fig. 1, 2 und 3 unter­ scheiden sich im Übrigen nur in der Anordnung und Form der Boden- Seitenlappen 12, 12', der Deckel-Seitenlappen 14, 14' und der Kappenabschnitts-Seitenlappen 33, 33'.
Während bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 die Boden- Seitenlappen 12, 12' an den Rückwand-Seitenlappen 13, 13' hängen und damit keine Verbindung zum Boden 2 besteht, sind sie bei den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 2 und 3 Teil des Bodens 2 bzw. hängen mit diesem zusammen, wobei sie nur durch eine Faltlinie davon getrennt sind.
Bei den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 1 und 2 haben die trapezförmigen Kappenabschnitts-Seitenlappen 33, 33' schräg verlaufende Ränder, die im gleichen Richtungssinn wie die Seitenlappen-Abschrägungen 27, 27' der Rückwand-Seitenlappen 13, 13' verlaufen, jedoch nach außen hin ein wenig divergieren, wie dies in der Zeichnung deutlich erkennbar ist. Bei dem Aus­ führungsbeispiel nach Fig. 3 weisen die Rückwand-Seitenlappen 13, 13' hingegen keine Seitenlappen-Abschrägungen auf und es ist ferner die Abschrägung der trapezförmigen Kappenabschnitts- Seitenlappen 13, 13' von den Rückwand-Seitenlappen 13, 13' weggerichtet. Während also bei den Fig. 1 und 2 die kurze Seite der die Kappenabschnitts-Seitenlappen 33, 33' bildenden Trapeze innen an der Rückwand liegen, liegen sie bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 außen.
Schließlich unterscheiden sich noch die Ausführungsbeispiele nach den Fig. 1 und 2 darin, dass die Deckel-Seitenlappen 14, 14' an den Kappenabschnitts-Seitenlappen 33, 33' hängen, während sie bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 über die Falzlinie 20 mit dem Kappendeckel 4 verbunden sind. Außerdem sind bei dem zuletzt genannten Ausführungsbeispiel die Deckel-Seitenlappen 14, 14' nicht rechteckförmig sondern etwa dreieckig mit abgerundeter Ecke.
Schließlich besteht noch ein weiterer Unterschied zwischen den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 1 und 2 und dem von Fig. 3, der darin besteht, dass die Kappeninnenseite 6 bei Fig. 3 wesentlich kürzer als bei den Fig. 1 und 2 ist, so dass sie im gefalteten Zustand nur einen Teil der Kappenaußen­ seite 5 abdeckt.

Claims (3)

1. Cigarettenpackung mit angelenkter Kappe oder Gebindekarton mit angelenkter Kappe für Cigarettenpackungen
mit einer Vorderwand (1), die an ihrem oberen Rand einen Kragenausschnitt (21), an ihrem unteren Rand einen angelenkten Boden (2) und an den Seiten mittels Falzlinien (20) angelenkte Vorderwand-Seitenlappen (11, 11') aufweist, die sich jeweils über die gesamte Höhe der Vorderwand (1) erstrecken,
mit einer Rückwand (3), die an der gegenüberliegenden Seite des Bodens (2) anschließt, die seitlich jeweils einen mittels Falzlinien (20) angelenkten Rückwand- Seitenlappen (13, 13') aufweist und die an ihrer oberen vom Boden (2) abgewandten Seite in einen Rückwand- Kappenabschnitt (3') mit daran angelenkten Kappen­ abschnitt-Seitenlappen (33, 33') übergeht,
mit an den Rückwand-Kappenabschnitt (3') angelenktem Kappendeckel (4), daran angelenkter Kappenaußenseite (5) und daran angelenkter Kappeninnenseite (6), die gemeinsam mit Deckel-Seitenlappen (14, 14') und Kappen- Seitenlappen eine an der Rückwand (3) angelenkte Kappe bilden
und mit einer Prägelinie (22), die parallel zum Kragen­ ausschnitt (21) quer über die Vorderwand (1) verläuft und sich schräg nach oben über die Vorderwand-Seiten­ lappen (11, 11') bis zu den Seitenlappenrändern (25, 25') in Richtung zu den Seitenlappen-Oberrändern (24, 24') fortsetzt, jedoch im Abstand dazu endet,
dadurch gekennzeichnet,
dass je eine Perforationslinie (23, 23') von dem Bereich, in dem die Prägelinie (22) am Seitenlappenrand (25, 25') endet, schräg nach oben über den Vorderwand- Seitenlappen (11, 11') verläuft, wobei der gegenüberliegende Endpunkt der Perforationslinie (23, 23') in dem Bereich liegt, an dem die Falzlinien (20) die Seitenlappen-Oberränder (24, 24') treffen und
dass in den von den Perforationslinien (23, 23'), den Seitenlappen-Oberrändern (24, 24') und dem oberen Teil der Seitenlappenränder (25, 25') gebildeten Dreiecken (28, 28') je ein Klebepunkt (26, 26') so angeordnet ist, dass er an den Innenseiten der Kappe festklebt, wobei die Klebekraft so stark ist, dass beim Öffnen der Kappe die Perforationslinien (23, 23') aufreißen.
2. Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Boden-Seitenlappen (12, 12') an die unteren Enden der Rückwand-Seitenlappen (13, 13') anschließen.
3. Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckel-Seitenlappen (14, 14') trapezförmig mit schrägem Außenrand geformt sind, wobei die größere Breite der Deckel- Seitenlappen (14, 14') an der Seite der Kappen-Seiten­ lappen (15, 15') liegt.
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