DE102007037763B4 - Vorrichtung zur Unterbringung wenigstens einer Warnweste - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung zur Unterbringung wenigstens einer Warnweste in einem Kraftfahrzeug, mit einer Sitzpolsterung, welche eine von außerhalb derselben unmittelbar zugängliche, rahmenlose Ausnehmung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe der Ausnehmung (8) an die Größe von einer oder mehreren Warnwesten (6) angepasst ist, wobei die wenigstens eine Warnweste (6) in ihrem sich in der Ausnehmung (8) befindlichen Zustand einen Teil der Sitzpolsterung (2) bildet, wobei in der Nähe des Zugangs (7) zu der Ausnehmung (8) eine Beleuchtungseinrichtung (10) angeordnet ist, und wobei die Beleuchtungseinrichtung (10) mit wenigstens einem die Beschleunigung des Kraftfahrzeugs messenden Beschleunigungssensor gekoppelt ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Unterbringung wenigstens einer Warnweste in einem Kraftfahrzeug, gemäß dem Oberbegriff der Ansprüche 1, 2, 3 und 4.
- Aus der
DE 20 2006 007 706 U1 ist ein Aufbewahrungsfach in einem Kraftfahrzeug bekannt, das unter anderem durch ein Polsterelement gebildet sein kann. Dieses Polsterelement ist klappbar und gibt somit den Zugang zu dem Aufbewahrungsfach frei. Problematisch bei diesem Aufbewahrungsfach ist der relativ aufwändige Zugang zu demselben. Besonders nachteilig ist es, dass die Rücksitzbank vor dem Öffnen des Aufbewahrungsfachs vollständig freigegeben werden muss, so dass in Notfällen die hinteren Passagiere aus dem Fahrzeug aussteigen müssen und sich eventuell auf der Straße in Gefahr begeben. - Aus der
DE 37 26 815 A1 ist es bekannt, Notfallausrüstungen in die Sitze von Kraftfahrzeugen zu integrieren. - Die
DE 73 29 064 U beschreibt einen Autositz, in dessen Rückenlehne ein Erste- Hilfe-Set integriert ist. - Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Unterbringung wenigstens einer Warnweste in einem Kraftfahrzeug zu schaffen, welche sehr einfach zugänglich ist, einen einfachen Aufbau aufweist, den Sitzkomfort nicht einschränkt und welche den Fahrer des Kraftfahrzeugs darüber informiert, wo sich die wenigstens eine Warnweste befindet.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die in Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
- Durch die von außerhalb der Sitzpolsterung zugängliche, rahmenlose Ausnehmung ergibt sich eine sehr einfache Zugänglichkeit zu derselben, so dass die darin enthaltene wenigstens eine Warnweste sehr einfach entnommen werden kann. Da es sich um eine rahmenlose Ausnehmung handelt, bleibt der Sitzkomfort vollständig erhalten, da kein Schubfach mit Kunststoff- oder Metallrahmen benötigt wird, der ansonsten den Sitzkomfort einschränken würde. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, dass keinerlei zusätzlicher Bauraum benötigt wird, so dass der vorhandene Bauraum für eine zweckmäßige Ausnutzung des Fahrzeuginnenraums zur Verfügung steht.
- Des weiteren ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass in der Nähe des Zugangs zu der Ausnehmung eine Beleuchtungseinrichtung angeordnet ist. Besondere Vorteile bietet dieser Aspekt der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei Miet- und Leasingfahrzeugen, die vom jeweiligen Fahrer jeweils nur für kurze Zeit eingesetzt werden, so dass dieser sich sehr selten mit sämtlichen Eigenschaften des Fahrzeugs vertraut macht und insbesondere nicht weiß, wo sich die Warnwesten befinden.
- Um bei Erkennen eines Gefahrenzustands möglichst schnell anzuzeigen, wo sich die Warnwesten befinden, ist erfindungsgemäß des weiteren vorgesehen, dass die Beleuchtungseinrichtung mit wenigstens einem die Beschleunigung des Kraftfahrzeugs messenden Beschleunigungssensor gekoppelt ist.
- Eine alternative Lösung der Aufgabe ergibt sich durch die in Anspruch 2 genannten Merkmale.
- Dabei ist die Beleuchtungseinrichtung statt mit dem Beschleunigungssensor mit einer Warnblinkanlage des Kraftfahrzeugs verbunden, um in Gefahrensituationen, in denen der Fahrer die Warnblinkanlage betätigt, eine Information über den Ort der Warnwesten geben zu können.
- Eine weitere alternative Lösung der Aufgabe ergibt sich durch die in Anspruch 3 genannten Merkmale.
- Eine weitere alternative Lösung der Aufgabe ergibt sich durch die in Anspruch 4 genannten Merkmale.
- Im Sinne einer Umsetzung gesetzlicher Vorgaben ist es besonders vorteilhaft, wenn die Größe der Ausnehmung an die Größe von zwei zusammengelegten Warnwesten angepasst ist.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen. Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellt.
- Es zeigt:
-
1 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung; und -
2 einen Schnitt nach der Linie II-II aus1 . -
1 zeigt eine Rücksitzbank1 eines in seiner Gesamtheit nicht dargestellten Kraftfahrzeugs, welche eine Sitzpolsterung2 und eine nur teilweise dargestellte Rückenpolsterung3 aufweist. Des weiteren ist noch ein Mitteltunnel4 erkennbar, der sich vor der Rücksitzbank1 befindet. - Die Sitzpolsterung
2 bildet einen Teil einer Vorrichtung5 zur Unterbringung wenigstens einer Warnweste6 in dem Kraftfahrzeug. Die Vorrichtung5 weist eine in der Sitzpolsterung2 vorgesehene, von außerhalb derselben über einen Zugang7 unmittelbar zugängliche, rahmenlose Ausnehmung8 auf, die auf der Ober- und Rückseite durch die Sitzpolsterung2 und auf der Unterseite durch einen Unterbau9 der Rücksitzbank1 begrenzt wird. Wie zu erkennen ist, befindet sich der Zugang7 zu der Ausnehmung8 in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs vorne, so dass auch für die sich auf den nicht dargestellten vorderen Sitzen befindlichen Personen ein einfacher Zugang zu der Ausnehmung8 und damit zu der wenigstens einen sich darin befindlichen Warnweste6 gewährleistet ist. Diese einfache Entnehmbarkeit der Warnwesten6 aus der Ausnehmung8 ergibt sich auch durch die in Richtung der Fahrzeugbreite betrachtet mittige Anordnung der Ausnehmung8 in der Sitzpolsterung2 . Die Warnwesten6 können dadurch von sämtlichen Passagieren gemäß dem mit ”A” bezeichneten Pfeil aus der Ausnehmung8 entnommen werden. In nicht dargestellter Weise könnte der Zugang7 zu der Ausnehmung8 auch mittels eines Klappdeckels verschlossen werden. - Um einen gleichmäßigen Qualitätseindruck zu erhalten, ist die Ausnehmung
8 in nicht dargestellter Weise zumindest teilweise, insbesondere auf ihrer dem Zugang7 zugewandten Seite, mit demselben Material ausgekleidet, das die Sitzpolsterung2 umgibt, also beispielsweise mit Leder. Derjenige Bereich der Ausnehmung8 , der durch den Unterbau9 begrenzt wird, kann selbstverständlich auch mit dem Obermaterial des Unterbaus9 versehen sein. - Im vorliegenden Fall befinden sich innerhalb der Ausnehmung
8 zwei Warnwesten und die Größe der Ausnehmung8 ist an die Größe von zwei zusammengelegten Warnwesten6 angepasst. Hierbei bilden die beiden Warnwesten6 in ihrem dargestellten Zustand, in dem sie sich innerhalb der Ausnehmung8 befinden, einen Teil der Sitzpolsterung2 , so dass diese in ähnlicher Weise wie die Sitzpolsterung2 selbst zu einem hohen Sitzkomfort beitragen. Bei entsprechender Gesetzeslage könnte die Ausnehmung8 selbstverständlich auch an eine andere Anzahl von Warnwesten6 angepasst sein. - In
1 ist des weiteren erkennbar, dass in der Nähe des Zugangs7 zu der Ausnehmung8 eine Beleuchtungseinrichtung10 angeordnet ist, die sich im vorliegenden Fall auf dem Mitteltunnel4 befindet. Falls der Mitteltunnel4 nicht vorhanden ist, könnte sich die Beleuchtungseinrichtung10 auch unterhalb der Ausnehmung8 befinden, beispielsweise an dem Unterbau9 . Die Beleuchtungseinrichtung10 , die auch Symbole und dergleichen aufweisen kann, kann mit einem nicht dargestellten, die Beschleunigung bzw. Verzögerung des Kraftfahrzeugs messenden Beschleunigungssensor gekoppelt sein, um bei Erkennen eines Gefahrenzustands möglichst schnell anzuzeigen, wo sich die Warnwesten6 befinden. Alternativ oder zusätzlich kann die Beleuchtungseinrichtung10 auch mit einer ebenfalls nicht dargestellten Warnblinkanlage des Kraftfahrzeugs verbunden sein, um in Gefahrensituationen, in denen der Fahrer die Warnblinkanlage betätigt, eine Information über den Ort der Warnwesten6 geben zu können. Des weiteren ist es sowohl alternativ als auch zusätzlich möglich, dass die Beleuchtungseinrichtung10 in Abhängigkeit des Schaltzustands der ebenfalls nicht dargestellten Außen- oder Innenbeleuchtung des Kraftfahrzeugs beleuchtet ist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Beleuchtungseinrichtung10 während des Betriebs des Kraftfahrzeugs ständig zu beleuchten. - Der Schnitt gemäß
2 zeigt nochmals deutlicher die Anordnung der Warnwesten6 innerhalb der Ausnehmung8 .
Claims (8)
- Vorrichtung zur Unterbringung wenigstens einer Warnweste in einem Kraftfahrzeug, mit einer Sitzpolsterung, welche eine von außerhalb derselben unmittelbar zugängliche, rahmenlose Ausnehmung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe der Ausnehmung (
8 ) an die Größe von einer oder mehreren Warnwesten (6 ) angepasst ist, wobei die wenigstens eine Warnweste (6 ) in ihrem sich in der Ausnehmung (8 ) befindlichen Zustand einen Teil der Sitzpolsterung (2 ) bildet, wobei in der Nähe des Zugangs (7 ) zu der Ausnehmung (8 ) eine Beleuchtungseinrichtung (10 ) angeordnet ist, und wobei die Beleuchtungseinrichtung (10 ) mit wenigstens einem die Beschleunigung des Kraftfahrzeugs messenden Beschleunigungssensor gekoppelt ist. - Vorrichtung zur Unterbringung wenigstens einer Warnweste in einem Kraftfahrzeug, mit einer Sitzpolsterung, welche eine von außerhalb derselben unmittelbar zugängliche, rahmenlose Ausnehmung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe der Ausnehmung (
8 ) an die Größe von einer oder mehreren Warnwesten (6 ) angepasst ist, wobei die wenigstens eine Warnweste (6 ) in ihrem sich in der Ausnehmung (8 ) befindlichen Zustand einen Teil der Sitzpolsterung (2 ) bildet, wobei in der Nähe des Zugangs (7 ) zu der Ausnehmung (8 ) eine Beleuchtungseinrichtung (10 ) angeordnet ist, und wobei die Beleuchtungseinrichtung (10 ) mit wenigstens einer Warnblinkanlage gekoppelt ist. - Vorrichtung zur Unterbringung wenigstens einer Warnweste in einem Kraftfahrzeug, mit einer Sitzpolsterung, welche eine von außerhalb derselben unmittelbar zugängliche, rahmenlose Ausnehmung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe der Ausnehmung (
8 ) an die Größe von einer oder mehreren Warnwesten (6 ) angepasst ist, wobei die wenigstens eine Warnweste (6 ) in ihrem sich in der Ausnehmung (8 ) befindlichen Zustand einen Teil der Sitzpolsterung (2 ) bildet, wobei in der Nähe des Zugangs (7 ) zu der Ausnehmung (8 ) eine Beleuchtungseinrichtung (10 ) angeordnet ist, und wobei die Beleuchtungseinrichtung (10 ) in Abhängigkeit des Schaltzustands der Außen- oder Innenbeleuchtung des Kraftfahrzeugs beleuchtet ist. - Vorrichtung zur Unterbringung wenigstens einer Warnweste in einem Kraftfahrzeug, mit einer Sitzpolsterung, welche eine von außerhalb derselben unmittelbar zugängliche, rahmenlose Ausnehmung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe der Ausnehmung (
8 ) an die Größe von einer oder mehreren Warnwesten (6 ) angepasst ist, wobei die wenigstens eine Warnweste (6 ) in ihrem sich in der Ausnehmung (8 ) befindlichen Zustand einen Teil der Sitzpolsterung (2 ) bildet, wobei in der Nähe des Zugangs (7 ) zu der Ausnehmung (8 ) eine Beleuchtungseinrichtung (10 ) angeordnet ist, und wobei die Beleuchtungseinrichtung (10 ) während des Betriebs des Kraftfahrzeugs ständig beleuchtet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe der Ausnehmung (
8 ) an die Größe von zwei zusammengelegten Warnwesten (6 ) angepasst ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzpolsterung (
2 ) ein Teil einer Rücksitzbank des Kraftfahrzeugs ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugang (
7 ) zu der Ausnehmung (8 ) in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs vorne angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (
8 ) zumindest teilweise mit demselben Material ausgekleidet ist, das die Sitzpolsterung (2 ) umgibt.
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|---|---|---|---|
| DE102007037763A DE102007037763B4 (de) | 2007-08-10 | 2007-08-10 | Vorrichtung zur Unterbringung wenigstens einer Warnweste |
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| Publication Number | Publication Date |
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-
2007
- 2007-08-10 DE DE102007037763A patent/DE102007037763B4/de not_active Expired - Fee Related
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| DE102007037763A1 (de) | 2009-02-12 |
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