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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem elektronischen Gerät mit einem Bildschirm.
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Es ist bekannt, elektronische Geräte mit einem Bildschirm in einem Kraftfahrzeug zu integrieren. Diese können im Kraftfahrzeug sowohl fest verbaut als auch lösbar an dafür vorgesehene Aufnahmeeinrichtungen platziert werden. Solche Geräte erfüllen verschiedenste Aufgaben, angefangen bei der Anzeige von Fahrzeuginformationen über Navigation bis hin zur reinen Unterhaltungsfunktion. Der Bildschirm kann als berührungsempfindliches Bedienelement, im Folgenden als „Touch Bedienelement” bezeichnet, ausgebildet sein.
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Hierbei tritt das Problem auf, dass die Fahrzeuginsassen durch Reflexion von natürlichen oder künstlichen externen Lichtquellen am Bildschirm des elektronischen Geräts beeinträchtigt werden. Daneben besteht, insbesondere bei elektronischen Geräten und/oder Bildschirmen, die an einer Mittelkonsole des Kraftfahrzeugs befestigt ist, die Gefahr, dass das Gerät und/oder der Bildschirm bei Armauflage der Fahrzeuginsassen durch Uhren oder Schmuck verkratzt oder anderweitig beschädigt wird.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, die Beeinträchtigung der Fahrzeuginsassen durch Reflexion interner oder externer Lichtquellen am Bildschirm des elektronischen Geräts und/oder die Beschädigung des Geräts und/oder des Bildschirms bei Nichtgebrauch des elektronischen Geräts zu vermeiden.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, indem eine Abdeckvorrichtung vorgesehen ist, die eine Schutzposition zum Abdecken des Bildschirms und eine offene Position zur Zugänglichmachung des Bildschirms einnehmen kann.
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Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass die Abdeckvorrichtung in der Schutzposition die Reflexion von Lichtquellen am Bildschirm verringert und gleichzeitig einen Schutz für den Bildschirm und/oder des Gerätes darstellt.
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In bevorzugter Ausführung der Erfindung liegt die Abdeckvorrichtung in der offenen Position formschlüssig an einem Innenausstattungsteil an. Dazu ist es in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorteilhaft, dass die Abdeckvorrichtung mehrere miteinander verbundene, zueinander bewegliche Segmente aufweist. Die Segmente können zum Beispiel über Filmscharniere miteinander verbunden sein. Je kleiner die Segmente ausgestaltet sind, desto höher ist die Anpassung, also die möglichst spaltfreie Anlage, an der Innenausstattung in der offenen Position.
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Bei dem Innenausstattungsteil, an dem die Abdeckvorrichtung angeordnet ist, kann es sich beispielsweise um eine Mittelkonsole des Kraftfahrzeugs handeln, insbesondere um eine Mittelkonsole zwischen einem rechten und einem linken Fondsitz des Kraftfahrzeugs. Selbstverständlich kann das Innenausstattungsteil auch eine Mittelkonsole zwischen Fahrer und Beifahrer oder eine Türinnenverkleidung sein.
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Vorzugsweise umfasst die Abdeckvorrichtung eine Schwenkachse, um welche die Abdeckvorrichtung von der Schutzposition in die offene Position und umgekehrt geschwenkt werden kann. In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Schwenkachse lösbar an der Innenausstattung des Kraftfahrzeugs befestigt ist, damit diese bei Bedarf entfernbar ist. Damit hat der Anwender selbst die Möglichkeit, die Abdeckvorrichtung bei Verschleiß oder Defekt austauschen zu können und muss nicht zwangsläufig eine Werkstatt aufsuchen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, temporär auf die Abdeckvorrichtung zu verzichten und auf diese Weise eine vereinfachte Bedienung zu erreichen, da die Abdeckvorrichtung nicht bei jeder Benutzung des Touch Bedienelements von der Schutzposition in die offene Position geschwenkt werden muss. Zudem kann der Anwender das Fahrzeugdesign selbst mitgestalten, indem er je nach aktuellem Trend oder Vorlieben die Abdeckvorrichtung entfernt oder an dem Innenausstattungsteil befestigt lässt. Selbstverständlich kann auch eine intakte Abdeckvorrichtung durch eine ästhetisch anders gestaltete Abdeckvorrichtung ersetzt werden, im Sinn einer Individualisierung des Fahrzeuginnenraums.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Abdeckvorrichtung in der Schutzposition flächenbündig mit einem Innenausstattungsteil ausgebildet ist, damit ein geschlossener und stimmiger Eindruck der Innenausstattung entsteht. Um diesen Eindruck noch zu verstärken, ist es vorteilhaft, das Material und/oder die Beschaffenheit der Abdeckvorrichtung dem Material und/oder der Beschaffenheit des Innenausstattungsteils anzupassen. Beispielsweise können bei einem elektronischen Gerät, das an einem Innenausstattungsteil im Auflagebereich für eine Hand oder einen Arm eines Fahrzeuginsassen vorgesehen ist, Temperatur- und/oder Haptiksprünge zwischen dem elektronischen Gerät und dem Innenausstattungsteil bestehen. Durch die in ihrer Schutzposition befindliche Abdeckvorrichtung können derartige Temperatur- und/oder Haptiksprünge minimiert werden. Dies hat einen erhöhten Komfort für einen Fahrzeuginsassen zur Folge, der sich an dem Innenausstattungsteil abstützt.
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Vorzugsweise ist die Abdeckvorrichtung in der Schutzposition und/oder in der offenen Position fixierbar. Die Fixierung erfolgt beispielsweise durch Dauermagnete und/oder Elektromagnete. Der Wechsel der Positionen erfolgt bevorzugt durch einen Fahrzeuginsassen. Die Fixierung bewirkt eine stabile Position der Abdeckvorrichtung, das heißt ein Klappern oder ein Anstoßen der Abdeckvorrichtung an anderen Komponenten der Innenausstattung wird vermieden.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen beschrieben. Hierbei zeigen
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1 eine perspektivische Ansicht der Abdeckvorrichtung in der Schutzposition,
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2 eine perspektivische Ansicht der Abdeckvorrichtung in einer Anfangsphase während der Verschwenkung in die offene Position,
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3 eine perspektivische Ansicht der Abdeckvorrichtung in einer Endphase während der Verschwenkung in die offene Position und
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4 eine perspektivische Ansicht der Abdeckvorrichtung in der offenen Position.
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Die 1 bis 4 zeigen eine Mittelkonsole 2 zwischen zwei nicht dargestellten Fondsitzen eines Personenkraftwagens. Die Mittelkonsole 2 erfüllt verschiedene Funktionen, so stellt sie beispielsweise einen unterhalb einer Blende 3 ausfahrbaren Cupholder 4, mehrere Schalter 5 zur Sitzverstellung und ein aufklappbares Staufach 6 zur Verfügung. Das Staufach 6 lässt sich mit einer als Taste 8 ausgebildeten Handhabe an der Mittelkonsole 2 öffnen. Daneben umfasst die Mittelkonsole 2 einen Snap-In Adapter 10, welcher zur Aufnahme eines in den 2 bis 4 sichtbaren, elektronischen Geräts 12 mit einem Bildschirm 13 dient. Das elektronische Gerät 12 kann bei Bedarf in den Snap-In Adapter 10 gesteckt und durch Betätigung eines Eject-Tasters 14 wieder aus diesem entfernt werden. Ein weiterer Taster 16 dient zum Ein- und Ausschalten des elektronischen Geräts 12. Das elektronische Gerät 12 erfüllt hauptsächlich Komfortfunktionen, beispielsweise können die Fahrzeuginsassen damit die Sitzverstellung oder Fensterheber ansteuern.
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1 zeigt eine Abdeckvorrichtung 18, welche das elektronische Gerät 12 in einer Schutzposition vollständig verdeckt. Die Taste 8 zum Öffnen des Staufachs 6 ist durch eine Öffnung 20 in der Abdeckvorrichtung 18 auch dann zugänglich, wenn die Abdeckvorrichtung 18 die Schutzposition einnimmt. Die Öffnung 20 ist dabei im Wesentlichen der Außenkontur der Taste 8 angepasst.
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Die Abdeckvorrichtung 18 ist durch als Magnete 22a bis 22d ausgebildete Befestigungselemente an dem Snap-In Adapter 10 lösbar fixiert, in Zusammenwirken mit fahrzeugseitigen, nicht dargestellten Magneten. Hierdurch ist die Abdeckvorrichtung 18 in der Schutzposition stabil am Snap-In Adapter 10 befestigt und beispielsweise im Falle eines Unfalls des Kraftfahrzeugs gegen eigenständiges Aufklappen gesichert.
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Eine Außenseite 24 und eine Innenseite 26 der Abdeckvorrichtung 18 sind farblich und haptisch der Mittelkonsole 2 angepasst. Die Abdeckvorrichtung 18 liegt in der Schutzposition flächenbündig an dem Snap-In Adapter 10 an, so dass eine gleichmäßige und ebene Oberfläche der Mittelkonsole 2 entsteht. Diese Anpassung bewirkt bei einem Fahrzeuginsassen ein erhöhtes Komfortgefühl, da kein nennenswerter Temperatur- und/oder Haptiksprung zwischen dem beispielsweise belederten Staufach 6 und der Abdeckvorrichtung 18 entsteht, wenn der Fahrzeuginsasse die Mittelkonsole 2 berührt.
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Die Abdeckvorrichtung 18 umfasst eine Schwenkachse 28, welche an der Mittelkonsole 2 in einer nicht dargestellten Leiste lösbar befestigt ist. Zum Herausnehmen der Abdeckvorrichtung 18 kann die Schwenkachse 28 aus der Leiste geclipst werden. Umgekehrt kann die Abdeckvorrichtung 18 wieder an der Mittelkonsole 2 befestigt werden, indem die Schwenkachse 28 in die Leiste geclipst wird.
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Die Abdeckvorrichtung 18 besteht aus mehreren zusammenhängenden, zueinander beweglichen Segmenten 30 und 30a. Ein äußerstes Segment 30a ist dabei so ausgelegt, dass dieses nahezu um 360° zum nächstliegenden Segment 30 drehbar ist. Die Segmente 30 haben jeweils einen maximalen Drehwinkel von etwa 180° zum nächstliegenden Segment 30 bzw. zur Schwenkachse 28. Die Segmente 30 und 30a sind beispielsweise durch in 2 schematisch dargestellte Filmscharniere 31 miteinander verbunden.
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Wenn ein Fahrzeuginsasse das elektronische Gerät 12 und/oder den Bildschirm 13 benutzen möchte, kann er die Abdeckvorrichtung 18 von der Schutzposition um die Schwenkachse 28 in eine offene Position (in 4 dargestellt) schwenken. Dazu muss er lediglich das äußerste Segment 30a greifen und aus der etwa horizontalen Schutzposition in eine Richtung nach nach oben hinten bewegen, unter Überwindung der Haltekraft der Magnete 22a bis 22d. Die Abdeckvorrichtung 18 kann nachfolgend um die Schwenkachse 28 geschwenkt und in ihre offene Position überführt werden. In den 2 und 3 sind Übergangspositionen dargestellt, welche die Abdeckvorrichtung 18 während der Schwenkbewegung einnimmt.
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Die Abdeckvorrichtung 18 wird solange um die Schwenkachse 28 geschwenkt, bis die Abdeckvorrichtung 18 an der Blende 3 in der offenen Position anliegt (in 4 dargestellt). Die Ausgestaltung der Abdeckvorrichtung 18 in mehrere Segmente 30 bewirkt eine möglichst formschlüssige Anlage der Abdeckvorrichtung 18 an die Blende 3. Durch eine möglichst feine Segmentierung der Abdeckvorrichtung 18 wird eine erhöhte Formschlüssigkeit erreicht. Die Außenseite 24 der Abdeckvorrichtung 18 liegt in der offenen Position direkt an der Blende 3 auf, während die Innenseite 26 aufgrund der Schwenkbewegung nun außen liegt. Lediglich das äußerste Segment 30a wird auf die außen liegende Innenseite 26 geklappt, sodass ein Teil der Innenseite 26 von dem Segment 30a überlappt wird.
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Die Magnete 22a bis 22d in dem äußersten Segment 30a und gegebenenfalls weitere Magnete in den Segmenten 30 wirken mit nicht dargestellten, in die Blende 3 eingearbeiteten Magneten so zusammen, dass die Abdeckvorrichtung 18 in der offenen Position stabil fixiert ist. Dadurch wird ein Klappern oder Knarzen der Abdeckvorrichtung 18 verhindert. In der offenen Position behindert die Abdeckvorrichtung 18 die Bedienung des elektronischen Geräts 12 nicht.
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Wenn der Fahrzeuginsasse das elektronische Gerät 12 nicht benötigt, kann er zu dessen Schutz die Abdeckvorrichtung 18 wieder in die Schutzposition (in 1 dargestellt) schwenken. Dazu ist es lediglich erforderlich, das äußerste Segment 30a zu ergreifen und von der Blende 3 wegzuziehen, unter Überwindung der Anziehungskräfte zwischen den Magneten 22a bis 22d und den nicht dargestellten, in die Blende 3 eingearbeiteten Magneten. In umgekehrter Richtung zu dem in den 2 und 3 dargestellten Öffnungsvorgang wird die Abdeckvorrichtung 18 nun um die Schwenkachse 28 in die Schutzposition geschwenkt, in welcher die Abdeckvorrichtung 18 das elektronische Gerät 12 wieder vollständig bedeckt. Die Fixierung der Abdeckvorrichtung 18 an dem Snap-In Adapter 10 erfolgt automatisch und ohne Zutun eines Fahrzeuginsassen durch die Anziehungskräfte zwischen den Magneten 22a bis 22d in dem äußersten Segment 30a und den Magneten im Snap-In Adapter 10.
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Zum Schutz der Abdeckvorrichtung 18 wird der Eject-Taster 14 in der Schutzposition der Abdeckvorrichtung 18 elektronisch gesperrt. Dazu wird ein nicht dargestellter Sensor, der sich zum Beispiel an der Leiste zur Aufnahme der Schwenkachse 28 befindet, in der Schutzposition der Abdeckvorrichtung 18 derart betätigt, dass der Sensor den Eject-Taster 14 sperrt. Dies bewirkt, dass das elektronische Gerät 12 nicht aus dem Snap-In Adapter 10 herausgenommen werden kann, während die Abdeckvorrichtung 18 in der Schutzposition das elektronische Gerät 12 verdeckt.
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Die Erfindung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Erfindung betrifft eine Abdeckvorrichtung für ein elektronisches Gerät mit Bildschirm in einem Kraftfahrzeug, insbesondere in einem Personenkraftwagen. Die Abdeckvorrichtung ist in einer Schutzposition, in welcher der Bildschirm und/oder das Gerät verdeckt ist und in einer offenen Position, in welcher der Bildschirm und/oder das Gerät zugänglich ist, fixierbar. Mehrere zusammenhängende, zueinander bewegliche Segmente ermöglichen in der offenen Position eine formschlüssige Anlage der Abdeckvorrichtung an einem benachbarten Innenausstattungsteil.