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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Saugbürstenvorrichtung
für ein Staubsammelgerät, insbesondere für
einen Staubsammelroboter zum Aufnehmen und Sammeln von Staub- und Schmutzpartikel
von einer zu reinigenden Fläche, mit einem Saugbürstenkörper,
in welchem eine insbesondere beim Verfahren des Staubsammelgerätes sich
derart drehende Bürstenwalze aufgenommen ist, dass diese
von der zu reinigenden Fläche Staub- und Schmutzpartikel
hochwirbelt, welche mittels eines Saugluftstromes in Richtung zur
Rückseite des Staubsammelgerätes zu einem Sammelbehälter
hin transportierbar sind. Die Erfindung bezieht sich außerdem
auf ein eine solche Saugbürstenvorrichtung enthaltendes
Staubsammelgerät, insbesondere einen Staubsammelroboter.
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Es
sei hier erwähnt, dass unter einem Staubsammelgerät
und unter einem Staubsammelroboter jeweils ein Bodenpflegegerät
verstanden wird, welches sowohl Staub als auch Schmutzpartikel von
einer zu reinigenden Fläche aufzunehmen und in einen eigenen
Sammelbehälter abzugeben gestattet.
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Eine
Saugbürstenvorrichtung der vorstehend genannten Art wird üblicherweise
in Staubsammelgeraten verwendet, die zur Bodenpflege dienen (siehe
beispielsweise
DE
101 10 906 A1 ). Die bekannte Saugbürstenvorrichtung
wird allerdings in Verbindung mit einer Saugturbinenvorrichtung
betrieben, die zur Gruppe der Radial- oder Zentrifugalventilatoren
gehört. Derartige Ventilatoren erzeugen jedoch ein relativ
starkes Geräusch, welches zuweilen unerwünscht
ist. Im übrigen weist die bekannte Saugbürstenvorrichtung
einen relativ hohen konstruktiven Aufwand für die Saugluftstromerzeugung
auf.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Weg zu zeigen,
wie eine Saugbürstenvorrichtung der eingangs genannten
Art und ein eine solche Saugbürstenvorrichtung enthaltendes
Staubsammelgerät, insbesondere ein Staubsammelroboter hinsichtlich
der Erzeugung des Saugluftstromes einfacher und geräusch-
sowie vibrationsärmer, also insgesamt für einen
leisen Betrieb aufgebaut werden kann.
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Gelöst
wird die vorstehend aufgezeigte Aufgabe bei einer Saugbürstenvorrichtung
der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch,
dass für die Erzeugung des Saugluftstromes ein Querstromgebläse
vorgesehen ist.
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Die
Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass auf besonders einfache
Weise sichergestellt ist, dass ein insgesamt ruhiger und leiser
Betrieb der Saugbürstenvorrichtung ermöglicht
ist. Dabei ist zugleich eine einfache Montage der die Saugbürstenvorrichtung
bildenden Elemente ermöglicht.
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Zweckmäßigerweise
ist das Querstromgebläse im Transportweg der Schmutz- und
Staubpartikel von der Büstenwalze zum Sammelbehälter
zwischen diesem und der Bürstenwalze angeordnet. Diese
Anordnung des Querstromgebläses bringt den Vorteil eines
besonders einfachen und kompakten Aufbaus mit sich.
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Gemäß einer
zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung ist für
den Antrieb eines Gebläselüfterrades des Querstromgebläses
ein Elektromotor vorgesehen. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass
das Querstromgebläse sehr einfach aufgebaut werden kann.
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Vorzugsweise
ist der Elektromotor ortsfest angeordnet, und das Gebläselüfterrad
ist mit dem einen Ende seiner Antriebswelle mit der Abtriebswelle des
Elektromotors gekoppelt und mit dem anderen Ende seiner Antriebswelle
in einem ortsfest angeordneten Kalottenlager gelagert. Hierdurch
ergibt sich der Vorteil einer Minimierung von Vibrationskräften, die
von dem Querstromgebläse ausgehen und die sich auf die
Saugbürstenvorrichtung übertragen, was somit den
ruhigen und damit leisen Betrieb der Saugbürstenvorrichtung
insgesamt unterstützt. Vorzugsweise sind die Antriebswelle
des Gebläselüfterrades und die Abtriebswelle des
Elektromotors durch eine einzige Welle gebildet.
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Gemäß einer
weiteren zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung
sind die Bürstenwalze und das Querstromgebläse
antriebsmäßig miteinander gekoppelt und durch
den Elektromotor gemeinsam antreibbar. Dies bringt den Vorteil eines
besonders geringen konstruktiven Aufwands für den Antrieb
der Bürstenwalze und damit der Saugbürstenvorrichtung insgesamt
mit sich; der das Querstromgebläse antreibende Elektromotor
kann nämlich zugleich für den Antrieb der Bürstenwalze
mit herangezogen werden.
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Zweckmäßigerweise
sind die Bürstenwalze und das Querstromgebläse
durch eine Riemenanordnung, insbesondere durch einen Zahnriemen
miteinander gekoppelt. Dies bringt ebenfalls den Vorteil einer weiteren
Minimierung von Vibrationskräften mit sich, die von dem
Querstromgebläse auf die Bürstenwalze und damit
auf den Saugbürstenkörper der Saugbürstenvorrichtung übertragen
werden. Somit unterstützt auch diese Maßnahme
den ruhigen und damit leisen Betrieb der Saugbürstenvorrichtung
gemäß der Erfindung insgesamt.
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Gemäß einer
anderen zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung
sind die Bürstenwalze und das Querstromgebläse
durch ein laufruhiges Zahnrad- oder Kegelradgetriebe miteinander
gekoppelt. Auf diese Weise wird zwischen dem Querstromgebläse
und der Bürstenwalze eine sehr stabile Koppelung erzielt,
die gleichwohl einen derart geräuscharmen Betrieb ermöglicht,
dass der ruhige und damit leise Betrieb der Saugbürstenvorrichtung
ebenfalls unterstützt wird.
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Vorzugsweise
liegt das Übersetzungsverhältnis zwischen dem
Querstromgebläse und der Bürstenwalze zwischen
2:1 und 4:1. Diese Werte für das betreffende Übersetzungsverhältnis
haben sich beim Betrieb als besonders gut geeignet erwiesen.
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Gemäß einer
noch weiteren zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung
ist die Bürstenwalze mit ihrer Tragwelle in im Saugbürstenkörper
ortsfest angeordneten Kalottenlagern gelagert. Dadurch ergibt sich
der Vorteil, dass die Übertragung von Schwingungen von
der Saugbürstenwalze auf den Saugbürstenkörper
der Saugbürstenvorrichtung insgesamt minimiert wird, was
somit zur weiteren Unterstützung eines ruhigen und damit
leisen Betriebs der Saugbürstenvorrichtung beiträgt.
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Gemäß einer
alternativen Weiterbildung der Erfindung sind für den Antrieb
des Querstromgebläses um den Umfang eines diesem zugehörigen
Gebläselüfterrades herum Permanentmagneten angeordnet,
und um den Umfang des Gebläselüfterrades herum
sind elektrische Spulen ortsfest angeordnet, durch deren Erregung
elektromagnetische Felder erzeugbar sind, welche auf die betreffenden
Permanentmagneten unter Drehung des Gebläselüfterrades
einzuwirken vermögen. Hierdurch ergibt sich der Vorteil,
dass das Gebläselüfterrad selbst für
die Ausführung einer Motorfunktion genutzt wird, was einem ruhigen
und leisen Betrieb der Saugbürstenvorrichtung besonders
zuträglich ist.
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Die
oben genannte Aufgabe der Erfindung wird ferner durch ein Staubsammelgerät,
und zwar insbesondere durch einen Staubsammelroboter mit einer Saugbürstenvorrichtung
der vorstehend angegebenen erfindungsgemäßen Art
gelöst. Dadurch steht in vorteilhafter Weise ein besonders
einfach aufbaubares und hinsichtlich der Sammlung von Staub- bzw.
Schmutzpartikel besonders ruhig und leise arbeitendes Staubsammelgerät
zur Verfügung.
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Anhand
von Zeichnungen wird nachstehend eine Saugbürstenvorrichtung
gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung
näher erläutert.
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1 zeigt
in einer schematischen Schnittansicht eine Saugbürstenvorrichtung
gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung.
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2 zeigt
in einer perspektivischen Darstellung ein Unterteil einer Saugbürstenvorrichtung gemäß der
Ausführungsform der Erfindung.
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3 zeigt
eine alternative Ausführungsform eines Querstromgebläses
für eine Saugbürstenvorrichtung gemäß der
Erfindung.
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Bevor
auf die beiden Zeichnungen näher eingegangen wird, sei
angemerkt, dass in diesen Zeichnungen gleiche oder einander entsprechende
Einrichtungen bzw. Elemente mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet
sind.
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In
der in 1 gezeigten schematischen Schnittansicht ist eine
Saugbürstenvorrichtung gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht. Die betreffende Saugbürstenvorrichtung
enthält einen in 1 im Schnitt
dargestellten, ein Gehäuse bildenden Saugbürstenkörper SK,
der aus einer Oberschale OS und aus einer Unterschale mit zwei miteinander
verbundenen Unterschalenteilen US1 und US2 besteht, die einander
zusammengefügt sind. Dabei sind die Oberschale OS und das
(erste) Unterschalenteil US1 in einer in 1 nicht
näher dargestellter Weise fest miteinander verbunden, beispielsweise
durch Rast- und/oder Schraubverbindungen. Das (zweite) Unterschalenteil US2
ist mit dem (ersten) Unterschalenteil US1 lösbar, beispielsweise
durch eine hier nicht dargestellte Steck- und Rastverbindung verbunden.
Der betreffende Saugbürstenkörper SK enthält
an seinem in 1 rechts dargestellten vorderen
Ende einen mit der Oberschale OS beispielsweise durch eine Rastverbindung
verbundenes Vorderkantenteil VK, welches beispielsweise aus einem
zähelastischen Kunststoff bestehen kann. Demgegen über
können die Oberschale OS und die Unterschalenteile US1, US2
beispielsweise aus relativ hartem Kunststoff bestehen.
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Der
Saugbürstenkörper SK weist in seinem in 1 links
dargestellten Bereich einen durch einen Teil der Oberschale OS und
durch einen Teil des Unterschalenteiles US1 sowie durch das Unterschalenteil
US2 gebildeten Leitkanal LK mit einer unteren Leitfläche
LF auf, die in Bezug auf die Kehrfläche KF in Rückwärtsrichtung
des Saugbürstenkörpers SK nach oben ansteigt.
An diesen Leitkanal LK schließt sich ein in 1 nur
schematisch dargestellter Staubsammelbehälter SB an, der
an dem in 1 links dargestellten Ende des
Leitkanals LK an dem zusammengefügten Bereich aus Oberschale
OS und Unterschalenteil US2 lösbar angeordnet ist.
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In
dem Saugbürstenkörper SK der Saugbürstenvorrichtung
gemäß 1 ist zwischen der Oberschale
OS und dem Unterschalenteil US1 am in 1 rechts
dargestellten vorderen Ende des betreffenden Saugbürstenkörpers
SK eine eine Vielzahl von Borsten BO aufweisende Bürstenwalze
BW drehbar aufgenommen, die, wie aus 2 ersichtlich ist,
sich über nahezu die gesamte Breite des Saugbürstenkörpers
SK erstreckt und damit eine ausgezeichnete Reinigung von Rändern
von Räumen ermöglicht, in denen die betreffende
Saugbürstenvorrichtung zum Einsatz gelangt. Die Borsten
BO sind, wie dies aus 2 klar hervorgeht, in Längsrichtung der
Bürstenwalze BW gewunden verlaufend nebeneinander angeordnet.
Diese Bürstenwalze BW, deren möglicher Aufbau
aus 2 näher ersichtlich ist, ist zwischen
der Oberschale OS und dem Unterschalenteil US1 so angeordnet, dass
sie mit ihren Borsten BO aus einem offenen Eintrittsbereich EI zwischen dem
Unterschalenteil US1 und dem Vorderkantenteil VK hervortritt und
die Kehrfläche KF berührt. Dabei wird die Bürstenwalze
BW in der in 1 durch einen Pfeil bezeichneten
Richtung nach rechts gedreht. Durch diese Drehbewegung führt
die betreffende Saugbürstenvorrichtung eine Kehrfunktion
auf der zu reinigenden Fläche bzw. Kehrfläche
KF aus, auf die die betreffende Saugbürstenvorrichtung
aufgesetzt ist, wie dies in 1 angedeutet
ist. Dadurch werden auf der Kehrfläche KF befindliche Staub-
und Schmutzpartikel SP mittels der Bürstenwalze BW durch
Hochwirbeln in einen diese weitgehend umschließenden Bereich
des Saugbürstenkörpers SK transportiert, welcher
durch den in 1 oberhalb der Bürstenwalze
BW befindlichen gewölbten Bereich der Oberschale OS, durch
das erwähnte Vorderkantenteil VK und durch den der Bürstenwalze BW
im unteren Bereich gegenüberliegenden Bereich des Unterschalenteiles
US1 begrenzt ist. Dieser Bereich des Unterschalenteiles US1 weist
eine der Kehrfläche KF zugewandte Kehrkante KK auf, über die
die Staub- und Schmutzpartikel SP in den erwähnten Saugbürstenkörper
SK eingeleitet werden.
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Um
die von der Bürstenwalze BW im Einsaugbereich der in 1 gezeigten
Vorrichtung von der Kehrfläche KF hochgewirbelten Staub-
und Schmutzpartikel SP direkt zu dem an den Leitkanal LK sich anschließenden,
in 1 angedeuteten Sammelbehälter SB zu transportieren
und nicht eventuell von der Bürstenwalze BW in dem zuvor
betrachteten Saugbürstenkörper SK zum Rotieren
bringen zu lassen, ist in demjenigen Bereich der Bürstenwalze
BW, welcher an deren Rückseite direkt angrenzt, nahe des
Umfangs der Bürstenwalze BW ein Abscheidungselement AE,
beispielsweise aus Kunststoff vorgesehen. Dieses Abscheidungselement
AE ist so ausgebildet und angeordnet, dass es ein Zurückwirbeln
der durch die betreffende Bürstenwalze BW von der Kehrfläche
KF hochgewirbelten Staub- und Schmutzpartikel SP in den die Bürstenwalze
BW enthaltenden Bereich des Saugbürstenkörpers
SK begrenzt bzw. gänzlich verhindert. Dieses Abscheidungselement
AE erstreckt sich dabei vorzugsweise über die Länge
eines wirksamen Bürstenbereiches der Bürstenwalze
BW – und praktisch über die gesamte Länge
des Bürstenbereiches der betreffenden Bürstenwalze
BW. Durch diese Anordnung sind die auf das betreffende Abscheidungselement
AE auftreffenden Staub- und Schmutzpartikel SP, wie dies in 1 veranschaulicht
ist, zur Rückseite des den Saugbürstenkörper
SK und damit ein Bürstengehäuse enthaltenden Staubsammelgerätes
umlenkbar, so dass sie unmittelbar zu dem erwähnten Sammel- bzw.
Staubsammelbehälter hin transportiert werden können,
der direkt im Anschluss an das in 1 links dargestellte
Ende des Leitkanals LK vorgesehen sein kann.
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Wie
aus 1 ferner ersichtlich ist, befindet sich die der
zu reinigenden Fläche bzw. Kehrfläche KF zugewandte
Unterseite bzw. Umlenkseite des Abscheidungselements AE in Höhe
der Achsenmitte der Bürstenwalze BW. Die der Kehrfläche
KF zugewandte Umlenkfläche des Abscheidungselements AE
liegt vorzugsweise sogar in derselben Ebene wie die Mittenachse
der Bürstenwalze BW. Eine solche Positionierung der betreffenden
Umlenkfläche des Abscheidungselements AE hat sich als besonders wirksam
für die Umlenkung der erwähnten Staub- und Schmutzpartikel
SP erwiesen.
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Um
den Transport der mittels der Bürstenwalze BW von der Kehrfläche
KF hochgewirbelten Staub- und Schmutzpartikel SP in dem zuvor betrachteten
Saugbürstenkörper SK, umfassend die Oberschale
OS und die beiden Unterschalenteile US1 und US2, zu dem erwähnten
Sammelbehälter SB hin mittels eines Luftstromes zu ermöglichen,
ist gemäß 1 auf der
linken Seite der Bürstenwalze BW parallel zu dieser ein
Gebläselüfterrad GL angeordnet. Dieses Gebläselüfterrad
GL, welches vorzugsweise zu einem Querstrom- oder Tangentialgebläse
gehört, dreht sich in derselben Richtung wie die Bürstenwalze
BW, nämlich gemäß 1 rechts
herum; es weist in seiner Längsrichtung verlaufende Lüfterflügel
LB auf, wie dies aus 1 und auch aus 2 und 3 näher
ersichtlich ist. Das betreffende Gebläselüfterrad
GL erzeugt durch seine Drehung einen leisen Luftstrom großen
Volumens, durch den die mittels der Bürstenwalze BW von
der Kehrfläche KF hochgewirbelten und gegebenenfalls durch
das zuvor betrachtete Abscheidungselement AE umgelenkten Staub-
bzw. Schmutzpartikel SP direkt zu dem erwähnten Sammelbehälter
SB hingeleitet werden. Dabei wird das große Luftvolumen
bei ruhigem und leisem Betrieb über die breite Fläche
des Gebläselüfterrades GL erzeugt und abgegeben.
Von Vorteil dabei ist, dass ein solches Querstrom- oder Tangentialgebläse
extrem leise laufend konstruiert werden kann, da es schon bei geringen
Drehzahlen hohe Druckwerte liefert.
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Um
den zuvor erwähnten Transport der Staub- bzw. Schmutzpartikel
SP durch den mittels des Gebläselüfterrades GL
erzeugten Luftstrom und auch durch das betreffende Gebläselüfterrad
GL hindurch störungsfrei vornehmen zu können,
sind vorzugsweise zwischen der Bürstenwalze BW und dem Gebläselüfterrad
GL flach bzw. scheibenförmig ausgebildete hochstehende
Kammrippen KR über eine der Breite des Gebläselüfterrades
GL in der Saugbürstenvorrichtung gemäß 1 entsprechende Breite
vorgesehen. Die betreffenden Kammrippen KR sind dabei an dem die
Kehrkante KK tragenden Bereich des Unterschalenteiles US1 in einem
solchen gegenseitigen Abstand gebildet, dass lediglich solche Staub-
bzw. Schmutzpartikel SP durch diese Kammrippen KR sowie zwischen
deren Oberseite und der Unterseite des erwähnten Abscheidungselements
AE hindurchtreten können, die kleiner oder allenfalls gleich
einer bestimmten zulässigen Maximalgröße
sind und welche auch beim Hindurchtreten durch das Gebläselüfterrad
GL keinerlei Störungen hervorrufen. Auf diese Weise wird
ein Festklemmen bzw. Blockieren des Gebläselüfterrades
GL und damit ein gestörter Transport von Staub- bzw. Schmutzpartikeln
SP verhindert, die von der Bürstenwalze BW hochgewirbelt
und abgesaugt worden sind. Damit trägt diese Maßnahme
zu einem störungsfreien Transport der durch die Bürstenwalze
BW hochgewirbelten Staub- bzw. Schmutzpartikel SP zu dem erwähnten
Sammelbehälter bei.
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In 2 ist
von der in 1 schematisch dargestellten
Saugbürstenvorrichtung lediglich das (erste) Unterschalenteil
US1 in einer Perspektivansicht näher dargestellt. Dabei
ist veranschaulicht, wie in diesem Unterschalenteil US1 die Bürstenwalze BW,
das Gebläselüfterrad GL und eine Motoranordnung
MO in einer wenig Leerraum in dem Saugbürstenkörper
SK belassenden kompakten Anordnung aufgenommen sind. Wie ersichtlich,
wird das Gebläselüfterrad GL von einer Antriebswelle
AW getragen, die mittels der einen Elektromotor umfassenden Motoranordnung
MO drehbar ist, bei der es sich im vorliegenden Fall um einen elektrischen
Gleichstrommotor handeln mag. Die betreffende Antriebswelle AW, die
z. B. aus Stahl besteht, des Gebläselüfterrades GL
stellt zugleich die Abtriebswelle der Motoranordnung MO dar. Die
Motoranordnung MO bzw. deren Elektromotor ist in dem Unterschalenteil
US1 mit zwei O-Ringen und einer Verdrehungsschutzanordnung fixiert
und damit ortsfest festgelegt. Die Bürstenwalze BW ist
in dem Unterschalenteil US1 von einer Tragwelle TW getragen. Die
Antriebswelle AW und die Tragwelle TW sind jeweils mit einem Zahnrad ZA
bzw. ZB verbunden und mit ihren diese Zahnräder ZA bzw.
ZB tragenden Enden von Kalottenlagern KL1 bzw. KL2 vertikalschwingend
gelagert aufgenommen, die zur Minimierung von Vibrationen, welche auf
die diese Zahnräder tragenden Wellen AW bzw. TW übertragen
werden, und damit zur Geräuschherabsetzung wirksam beitragen.
Die Tragwelle TW der Bürstenwalze BW ist überdies
mit ihrem dem von dem Kalottenlager KL2 aufgenommenen Ende gegenüberliegenden
Ende von einem Kalottenlager KL3 in dem Unterschalenteil US1 ebenfalls
vertikalschwingend gelagert aufgenommen, was zur Unterstützung
der Minimierung von Vibrationen beiträgt, die sonst von
der Bürstenwalze BW auf das Unterschalenteil US1 und damit
auf den Saugbürstenkörper SK übertragen
werden könnten.
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Die
zuvor erwähnten Zahnräder ZA und ZB sind mittels
eines Zahnriemens ZR antriebsmäßig miteinander
gekoppelt und dadurch mittels der Motoranordnung MO gemeinsam antreibbar.
Das Untersetzungsverhältnis zwischen den Zahnrädern
ZA und ZB beträgt im vorliegenden Fall beispielsweise 1:3; es
kann jedoch auch andere Untersetzungswerte aufweisen, vorzugsweise
zwischen 1:2 und 1:4. Dadurch führt das Gebläselüfterrad
GL im vorliegenden Fall mit jeder Umdrehung der Bürstenwalze
BW eine dem betreffenden Untersetzungsverhältnis entsprechende
Mehrzahl von Umdrehungen aus und erzeugt somit den erwähnten
großvolumigen Luftstrom in dem Saugbürstenkörper
SK, wie er im Zusammenhang mit 1 erwähnt
worden ist.
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Aus 2 ist
ferner ersichtlich, dass im Eintrittsbereich der Staub- bzw. Schmutzpartikel
in den das Gebläselüfterrad GL enthaltenden Bereich
des Unterschalenteiles US1 die im Zusammenhang mit 1 erwähnten
Kammrippen KR in einer Mehrzahl vorgesehen sind. Diese Kammrippen
KR erstrecken sich, wie aus 2 klar hervorgeht,
lediglich über die Breite des Gebläselüfterrades
GL.
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Zum
Antrieb des Gebläselüfterrades GL und der Bürstenwalze
BW sei noch angemerkt, dass dieser auch in anderer Weise erfolgen
kann, als dies in 2 veranschaulicht ist, beispielsweise
durch eine direkte Zahnradkopplung oder durch ein Kegelradgetriebe
für eine stufenlose Einstellung des Drehzahlverhältnisses
zwischen Gebläselüfterrad GL und Bürstenwalze
BW. Überdies kann zwischen dem Gebläselüfterrad
GL und der Bürstenwalze BW eine mechanische oder elektrische
Freilaufeinrichtung, beispielsweise eine Reibkupplung vorgesehen
sein, um insbesondere beim Zurückfahren der Saugbürstenvorrichtung
gemäß der vorliegenden Erfindung von einem Hindernis
weg die Bürstenwalze BW vom Antrieb zu entkuppeln, also
gewissermaßen loszulassen bzw. nicht anzutreiben und ihren
Antrieb erst wieder bei einer anschließenden Vorwärtsbewegung
der Saugbürstenvorrichtung zu ermöglichen.
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Vorstehend
ist eine Ausführungsform der Saugbürstenvorrichtung
gemäß der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme
auf die in 2 gezeigte perspektivische Ansicht
näher erläutert worden. Es dürfte jedoch
einzusehen sein, dass die vorliegende Erfindung darauf nicht beschränkt
ist, sondern dass sie auch in anderer Form realisierbar ist, um
die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe zu lösen.
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So
ist es beispielsweise möglich, wie dies die in 3 schematisch
gezeigte Darstellung des Querstromgebläses veranschaulicht,
um den Umfang des diesem Querstromgebläse zugehörigen
drehbaren Gebläselüfterrades GL herum Permanentmagneten MA
an zumindest einigen, vorzugsweise jedoch an allen Lüfterflügeln
LB des Gebläselüfterrades GL anzuordnen, z. B.
durch Ankleben an oder durch Einlagern in den betreffenden Lüfterflügeln
LB, und um den Umfang des Gebläselüfterrades GL
herum elektrische Spulen bzw. Wicklungen ortsfest anzuordnen, von
denen in 3 lediglich vier Wicklungen
WI1, WI2, WI3 und WI4 dargestellt sind. Durch gesteuertes Fließen
von Strömen in diesen Wicklungen WI1, WI2, WI3 und WI4
sind durch diese um den Umfang des Gebläselüfterrades
GL in gewünschter Drehrichtung (bei Betrachtung der 3 rechts
herum) umlaufende elektromagnetische Felder erzeugbar, welche auf
die betreffenden Permanentmagneten MA unter Drehung des Gebläselüfterrades
GL einzuwirken vermögen.
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Zur
Erzeugung der vorstehend erwähnten umlaufenden elektromagnetischen
Felder sind die Wicklungen WI1, WI2, WI3 und WI4 mit ihren Wicklungsenden
an als Ausgangsanschlüsse dienenden Anschlüssen
E1, E2 bzw. E3, E4 bzw. E6, E7 bzw. E8, E9 einer Steuereinrichtung
ST angeschlossen. Bei dieser Steuereinrichtung ST kann es sich beispielsweise
um einen Mikrocontroller mit eigener Software oder um einen Mikroprozessor
mit zugehörigem ROM-Speicher für die Speicherung
eines oder mehrerer Arbeitsprogramme und einem RAM-Speicher als
Arbeitsspeicher handeln. Die betreffende Steuereinrichtung ST gibt
von ihren erwähnten Anschlüssen E1, E2 bzw. E3,
E4 bzw. E6, E7 bzw. E8, E9 zum Fließen der erwähnten
Ströme führende Erregungsspannungen an die erwähnten
Wicklungen WI1, WI2, WI3 und WI4 dann ab, wenn ihrem als Eingangsanschluss
dienenden Anschluss E5 über einen geschlossenen Schalter
SW eine Versorgungsspannung von z. B. +5V von einem mit +U bezeichneten Spannungsanschluss
in Bezug auf Masse oder Erde zugeführt wird. Mit dieser
Masse oder Erde ist die Steuereinrichtung mit einem weiteren Anschluss
E10 verbunden.
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Abschließend
sei noch angemerkt, dass die vorstehend an Hand von 1 und 2 erläuterte Ausführungsform
und auch die an Hand von 3 erläuterte alternative
Ausführungsform eines Querstromgebläses der Saugbürstenvorrichtung
gemäß der Erfindung vorzugsweise in einem Staubsammelgerät
zur Anwendung kommen, bei dem es sich insbesondere um einen Staubsammelroboter
handelt, der auf einer zu reinigenden Fläche bzw. Kehrfläche autonom
oder nach einem vorgegebenen Programm verfahrbar ist, um die betreffende
Fläche von Staub- bzw. Schmutzpartikeln zu reinigen.
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- AE
- Abstreifelement
- AW
- Antriebswelle
- BO
- Borsten
- BW
- Bürstenwalze
- EI
- Eintrittsbereich
- E1,
E2, E3, E4, E5, E6, E7, E8, E9, E10
- Anschluss
- GL
- Gebläselüfterrad
- KF
- Kehrfläche
- KK
- Kehrkante
- KL1,
KL2, KL3
- Kalottenlager
- KR
- Kammrippe(n)
- LB
- Lüfterflügel
- LF
- Leitfläche
- LK
- Leitkanal
- MO
- Motoranordnung,
Elektromotor
- OS
- Oberschale
- RR
- Rippe
- SB
- Sammelbehälter
- SK
- Saugbürstenkörper
- SP
- Staub-
und Schmutzpartikel
- ST
- Steuereinrichtung
- SW
- Schalter
- TW
- Tragwelle
- +U
- Spannungsanschluss
- US1
- (erstes)
Unterschalenteil
- US2
- (zweites)
Unterschalenteil
- VK
- Vorderkantenteil
- WI1,
WI2, WI3, WI4
- Spule,
Wicklung
- ZA
- Zahnrad
- ZB
- Zahnrad
- ZR
- Zahnriemen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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