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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Saugbürstenvorrichtung für ein Staubsammelgerät, insbesondere für einen Staubsammelroboter zum Aufnehmen und Sammeln von Staub- und Schmutzpartikel von einer zu reinigenden Fläche, mit einem Saugbürstenkörper, in welchem eine insbesondere beim Verfahren des Staubsammelgerätes sich derart drehende Bürstenwalze aufgenommen ist, dass diese von der zu reinigenden Fläche Staub- und Schmutzpartikel hochwirbelt, welche mittels eines Saugluftstromes in Richtung zur Rückseite des Staubsammelgerätes zu einem Sammelbehälter hin transportierbar sind. Die Erfindung bezieht sich außerdem auf ein eine solche Saugbürstenvorrichtung enthaltendes Staubsammelgerät, insbesondere einen Staubsammelroboter.
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Es sei hier erwähnt, dass unter einem Staubsammelgerät und unter einem Staubsammelroboter jeweils ein Bodenpflegegerät verstanden wird, welches sowohl Staub als auch Schmutzpartikel von einer zu reinigenden Fläche aufzunehmen und in einen eigenen Sammelbehälter abzugeben gestattet.
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Eine Saugbürstenvorrichtung der vorstehend genannten Art wird üblicherweise in Staubsammelgeräten verwendet, die zur Bodenpflege dienen (siehe beispielsweise
DE 101 10 906 A1 ). Die bekannte Saugbürstenvorrichtung wird allerdings in Verbindung mit einer Saugturbinenvorrichtung betrieben, die zur Gruppe der Radial- oder Zentrifugalventilatoren gehört. Derartige Ventilatoren erzeugen jedoch ein relativ starkes Geräusch, welches zuweilen unerwünscht ist. Im übrigen weist die bekannte Saugbürstenvorrichtung einen relativ hohen konstruktiven Aufwand für die Saugluftstromerzeugung auf.
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Die deutsche Patentanmeldung
DE 26 46 094 A1 beschreibt eine Teppich-Bürstensaugmaschine zum gleichzeitigen Bürsten und Absaugen von Teppichböden mit einem auf dem zu reinigenden Teppichboden fahrbaren niedrigen Gehäuse, in dem ein Elektromotor angeordnet ist, der in einer vorderen Gehäusekammer quer zur Arbeitsrichtung angeordnet ist und eine durch eine Öffnung in der Kammer auf der zu reinigenden Fläche aufsetzbare Bürstenwalze mit waagrechter Drehachse und ein Sauggebläse antreibt.
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Die deutsche Patentanmeldung
DE 12 34 949 B beschreibt ein Saugsystem eines Staubsaugers mit einem motorisch angetriebenen Kreisgebläse, welches Luft durch eine Saugdüse und durch einen Staubfilter saugt und zusätzlich eine Nebenluftführung aufweist.
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Die deutsche Patentanmeldung
DE 101 10 906 A1 betrifft ein Kehrgerät zur Teppich- und Hartbodenreinigung, das ein Gehäuse, einen Schmutzsammelbehälter mit einer Schmutzeintrittsöffnung sowie eine der Schmutzeintrittsöffnung benachbart angeordnete, drehend antreibbare Bürstenwalze aufweist. Die Bürstenwalze ist an der Schmutzeintrittsöffnung einer Kehrschwelle zugeordnet, über die Schmutzteilchen in den Schmutzsammelbehälter überführbar sind.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Weg zu zeigen, wie eine Saugbürstenvorrichtung der eingangs genannten Art und ein eine solche Saugbürstenvorrichtung enthaltendes Staubsammelgerät, insbesondere ein Staubsammelroboter hinsichtlich der Erzeugung des Saugluftstromes einfacher und geräusch- sowie vibrationsärmer, also insgesamt für einen leisen Betrieb aufgebaut werden kann.
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Gelöst wird die vorstehend aufgezeigte Aufgabe bei einer Saugbürstenvorrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch, dass für die Erzeugung des Saugluftstromes ein Querstromgebläse vorgesehen ist.
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Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass auf besonders einfache Weise sichergestellt ist, dass ein insgesamt ruhiger und leiser Betrieb der Saugbürstenvorrichtung ermöglicht ist. Dabei ist zugleich eine einfache Montage der die Saugbürstenvorrichtung bildenden Elemente ermöglicht.
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Erfindungsgemäß ist das Querstromgebläse im Transportweg der Schmutz- und Staubpartikel von der Bürstenwalze zum Sammelbehälter zwischen diesem und der Bürstenwalze angeordnet. Diese Anordnung des Querstromgebläses bringt den Vorteil eines besonders einfachen und kompakten Aufbaus mit sich.
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Gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung ist für den Antrieb eines Gebläselüfterrades des Querstromgebläses ein Elektromotor vorgesehen. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass das Querstromgebläse sehr einfach aufgebaut werden kann.
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Vorzugsweise ist der Elektromotor ortsfest angeordnet, und das Gebläselüfterrad ist mit dem einen Ende seiner Antriebswelle mit der Abtriebswelle des Elektromotors gekoppelt und mit dem anderen Ende seiner Antriebswelle in einem ortsfest angeordneten Kalottenlager gelagert. Hierdurch ergibt sich der Vorteil einer Minimierung von Vibrationskräften, die von dem Querstromgebläse ausgehen und die sich auf die Saugbürstenvorrichtung übertragen, was somit den ruhigen und damit leisen Betrieb der Saugbürstenvorrichtung insgesamt unterstützt. Vorzugsweise sind die Antriebswelle des Gebläselüfterrades und die Abtriebswelle des Elektromotors durch eine einzige Welle gebildet.
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Gemäß einer weiteren zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung sind die Bürstenwalze und das Querstromgebläse antriebsmäßig miteinander gekoppelt und durch den Elektromotor gemeinsam antreibbar. Dies bringt den Vorteil eines besonders geringen konstruktiven Aufwands für den Antrieb der Bürstenwalze und damit der Saugbürstenvorrichtung insgesamt mit sich; der das Querstromgebläse antreibende Elektromotor kann nämlich zugleich für den Antrieb der Bürstenwalze mit herangezogen werden.
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Zweckmäßigerweise sind die Bürstenwalze und das Querstromgebläse durch eine Riemenanordnung, insbesondere durch einen Zahnriemen miteinander gekoppelt. Dies bringt ebenfalls den Vorteil einer weiteren Minimierung von Vibrationskräften mit sich, die von dem Querstromgebläse auf die Bürstenwalze und damit auf den Saugbürstenkörper der Saugbürstenvorrichtung übertragen werden. Somit unterstützt auch diese Maßnahme den ruhigen und damit leisen Betrieb der Saugbürstenvorrichtung gemäß der Erfindung insgesamt.
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Gemäß einer anderen zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung sind die Bürstenwalze und das Querstromgebläse durch ein laufruhiges Zahnrad- oder Kegelradgetriebe miteinander gekoppelt. Auf diese Weise wird zwischen dem Querstromgebläse und der Bürstenwalze eine sehr stabile Koppelung erzielt, die gleichwohl einen derart geräuscharmen Betrieb ermöglicht, dass der ruhige und damit leise Betrieb der Saugbürstenvorrichtung ebenfalls unterstützt wird.
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Vorzugsweise liegt das Übersetzungsverhältnis zwischen dem Querstromgebläse und der Bürstenwalze zwischen 2:1 und 4:1. Diese Werte für das betreffende Übersetzungsverhältnis haben sich beim Betrieb als besonders gut geeignet erwiesen.
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Gemäß einer noch weiteren zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung ist die Bürstenwalze mit ihrer Tragwelle in im Saugbürstenkörper ortsfest angeordneten Kalottenlagern gelagert. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass die Übertragung von Schwingungen von der Saugbürstenwalze auf den Saugbürstenkörper der Saugbürstenvorrichtung insgesamt minimiert wird, was somit zur weiteren Unterstützung eines ruhigen und damit leisen Betriebs der Saugbürstenvorrichtung beiträgt.
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Gemäß einer alternativen Weiterbildung der Erfindung sind für den Antrieb des Querstromgebläses um den Umfang eines diesem zugehörigen Gebläselüfterrades herum Permanentmagneten angeordnet, und um den Umfang des Gebläselüfterrades herum sind elektrische Spulen ortsfest angeordnet, durch deren Erregung elektromagnetische Felder erzeugbar sind, welche auf die betreffenden Permanentmagneten unter Drehung des Gebläselüfterrades einzuwirken vermögen. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass das Gebläselüfterrad selbst für die Ausführung einer Motorfunktion genutzt wird, was einem ruhigen und leisen Betrieb der Saugbürstenvorrichtung besonders zuträglich ist.
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Die oben genannte Aufgabe der Erfindung wird ferner durch ein Staubsammelgerät, und zwar insbesondere durch einen Staubsammelroboter mit einer Saugbürstenvorrichtung der vorstehend angegebenen erfindungsgemäßen Art gelöst. Dadurch steht in vorteilhafter Weise ein besonders einfach aufbaubares und hinsichtlich der Sammlung von Staub- bzw. Schmutzpartikel besonders ruhig und leise arbeitendes Staubsammelgerät zur Verfügung.
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Anhand von Zeichnungen wird nachstehend eine Saugbürstenvorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert.
- 1 zeigt in einer schematischen Schnittansicht eine Saugbürstenvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
- 2 zeigt in einer perspektivischen Darstellung ein Unterteil einer Saugbürstenvorrichtung gemäß der Ausführungsform der Erfindung.
- 3 zeigt eine alternative Ausführungsform eines Querstromgebläses für eine Saugbürstenvorrichtung gemäß der Erfindung.
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Bevor auf die beiden Zeichnungen näher eingegangen wird, sei angemerkt, dass in diesen Zeichnungen gleiche oder einander entsprechende Einrichtungen bzw. Elemente mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet sind.
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In der in 1 gezeigten schematischen Schnittansicht ist eine Saugbürstenvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung veranschaulicht. Die betreffende Saugbürstenvorrichtung enthält einen in 1 im Schnitt dargestellten, ein Gehäuse bildenden Saugbürstenkörper SK, der aus einer Oberschale OS und aus einer Unterschale mit zwei miteinander verbundenen Unterschalenteilen US1 und US2 besteht, die einander zusammengefügt sind. Dabei sind die Oberschale OS und das (erste) Unterschalenteil US1 in einer in 1 nicht näher dargestellter Weise fest miteinander verbunden, beispielsweise durch Rast- und/oder Schraubverbindungen. Das (zweite) Unterschalenteil US2 ist mit dem (ersten) Unterschalenteil US1 lösbar, beispielsweise durch eine hier nicht dargestellte Steck- und Rastverbindung verbunden. Der betreffende Saugbürstenkörper SK enthält an seinem in 1 rechts dargestellten vorderen Ende einen mit der Oberschale OS beispielsweise durch eine Rastverbindung verbundenes Vorderkantenteil VK, welches beispielsweise aus einem zähelastischen Kunststoff bestehen kann. Demgegenüber können die Oberschale OS und die Unterschalenteile US1, US2 beispielsweise aus relativ hartem Kunststoff bestehen.
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Der Saugbürstenkörper SK weist in seinem in 1 links dargestellten Bereich einen durch einen Teil der Oberschale OS und durch einen Teil des Unterschalenteiles US1 sowie durch das Unterschalenteil US2 gebildeten Leitkanal LK mit einer unteren Leitfläche LF auf, die in Bezug auf die Kehrfläche KF in Rückwärtsrichtung des Saugbürstenkörpers SK nach oben ansteigt. An diesen Leitkanal LK schließt sich ein in 1 nur schematisch dargestellter Staubsammelbehälter SB an, der an dem in 1 links dargestellten Ende des Leitkanals LK an dem zusammengefügten Bereich aus Oberschale OS und Unterschalenteil US2 lösbar angeordnet ist.
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In dem Saugbürstenkörper SK der Saugbürstenvorrichtung gemäß 1 ist zwischen der Oberschale OS und dem Unterschalenteil US1 am in 1 rechts dargestellten vorderen Ende des betreffenden Saugbürstenkörpers SK eine eine Vielzahl von Borsten BO aufweisende Bürstenwalze BW drehbar aufgenommen, die, wie aus 2 ersichtlich ist, sich über nahezu die gesamte Breite des Saugbürstenkörpers SK erstreckt und damit eine ausgezeichnete Reinigung von Rändern von Räumen ermöglicht, in denen die betreffende Saugbürstenvorrichtung zum Einsatz gelangt. Die Borsten BO sind, wie dies aus 2 klar hervorgeht, in Längsrichtung der Bürstenwalze BW gewunden verlaufend nebeneinander angeordnet. Diese Bürstenwalze BW, deren möglicher Aufbau aus 2 näher ersichtlich ist, ist zwischen der Oberschale OS und dem Unterschalenteil US1 so angeordnet, dass sie mit ihren Borsten BO aus einem offenen Eintrittsbereich EI zwischen dem Unterschalenteil US1 und dem Vorderkantenteil VK hervortritt und die Kehrfläche KF berührt. Dabei wird die Bürstenwalze BW in der in 1 durch einen Pfeil bezeichneten Richtung nach rechts gedreht. Durch diese Drehbewegung führt die betreffende Saugbürstenvorrichtung eine Kehrfunktion auf der zu reinigenden Fläche bzw. Kehrfläche KF aus, auf die die betreffende Saugbürstenvorrichtung aufgesetzt ist, wie dies in 1 angedeutet ist. Dadurch werden auf der Kehrfläche KF befindliche Staub- und Schmutzpartikel SP mittels der Bürstenwalze BW durch Hochwirbeln in einen diese weitgehend umschließenden Bereich des Saugbürstenkörpers SK transportiert, welcher durch den in 1 oberhalb der Bürstenwalze BW befindlichen gewölbten Bereich der Oberschale OS, durch das erwähnte Vorderkantenteil VK und durch den der Bürstenwalze BW im unteren Bereich gegenüberliegenden Bereich des Unterschalenteiles US1 begrenzt ist. Dieser Bereich des Unterschalenteiles US1 weist eine der Kehrfläche KF zugewandte Kehrkante KK auf, über die die Staub- und Schmutzpartikel SP in den erwähnten Saugbürstenkörper SK eingeleitet werden.
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Um die von der Bürstenwalze BW im Einsaugbereich der in 1 gezeigten Vorrichtung von der Kehrfläche KF hochgewirbelten Staub- und Schmutzpartikel SP direkt zu dem an den Leitkanal LK sich anschließenden, in 1 angedeuteten Sammelbehälter SB zu transportieren und nicht eventuell von der Bürstenwalze BW in dem zuvor betrachteten Saugbürstenkörper SK zum Rotieren bringen zu lassen, ist in demjenigen Bereich der Bürstenwalze BW, welcher an deren Rückseite direkt angrenzt, nahe des Umfangs der Bürstenwalze BW ein Abscheidungselement AE, beispielsweise aus Kunststoff vorgesehen. Dieses Abscheidungselement AE ist so ausgebildet und angeordnet, dass es ein Zurückwirbeln der durch die betreffende Bürstenwalze BW von der Kehrfläche KF hochgewirbelten Staub- und Schmutzpartikel SP in den die Bürstenwalze BW enthaltenden Bereich des Saugbürstenkörpers SK begrenzt bzw. gänzlich verhindert. Dieses Abscheidungselement AE erstreckt sich dabei vorzugsweise über die Länge eines wirksamen Bürstenbereiches der Bürstenwalze BW - und praktisch über die gesamte Länge des Bürstenbereiches der betreffenden Bürstenwalze BW. Durch diese Anordnung sind die auf das betreffende Abscheidungselement AE auftreffenden Staub- und Schmutzpartikel SP, wie dies in 1 veranschaulicht ist, zur Rückseite des den Saugbürstenkörper SK und damit ein Bürstengehäuse enthaltenden Staubsammelgerätes umlenkbar, so dass sie unmittelbar zu dem erwähnten Sammel- bzw. Staubsammelbehälter hin transportiert werden können, der direkt im Anschluss an das in 1 links dargestellte Ende des Leitkanals LK vorgesehen sein kann.
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Wie aus 1 ferner ersichtlich ist, befindet sich die der zu reinigenden Fläche bzw. Kehrfläche KF zugewandte Unterseite bzw. Umlenkseite des Abscheidungselements AE in Höhe der Achsenmitte der Bürstenwalze BW. Die der Kehrfläche KF zugewandte Umlenkfläche des Abscheidungselements AE liegt vorzugsweise sogar in derselben Ebene wie die Mittenachse der Bürstenwalze BW. Eine solche Positionierung der betreffenden Umlenkfläche des Abscheidungselements AE hat sich als besonders wirksam für die Umlenkung der erwähnten Staub- und Schmutzpartikel SP erwiesen.
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Um den Transport der mittels der Bürstenwalze BW von der Kehrfläche KF hochgewirbelten Staub- und Schmutzpartikel SP in dem zuvor betrachteten Saugbürstenkörper SK, umfassend die Oberschale OS und die beiden Unterschalenteile US1 und US2, zu dem erwähnten Sammelbehälter SB hin mittels eines Luftstromes zu ermöglichen, ist gemäß 1 auf der linken Seite der Bürstenwalze BW parallel zu dieser ein Gebläselüfterrad GL angeordnet. Dieses Gebläselüfterrad GL, welches erfindungsgemäß zu einem Querstrom- oder Tangentialgebläse gehört, dreht sich in derselben Richtung wie die Bürstenwalze BW, nämlich gemäß 1 rechts herum; es weist in seiner Längsrichtung verlaufende Lüfterflügel LB auf, wie dies aus 1 und auch aus 2 und 3 näher ersichtlich ist. Das betreffende Gebläselüfterrad GL erzeugt durch seine Drehung einen leisen Luftstrom großen Volumens, durch den die mittels der Bürstenwalze BW von der Kehrfläche KF hochgewirbelten und gegebenenfalls durch das zuvor betrachtete Abscheidungselement AE umgelenkten Staub- bzw. Schmutzpartikel SP direkt zu dem erwähnten Sammelbehälter SB hingeleitet werden. Dabei wird das große Luftvolumen bei ruhigem und leisem Betrieb über die breite Fläche des Gebläselüfterrades GL erzeugt und abgegeben. Von Vorteil dabei ist, dass ein solches Querstrom- oder Tangentialgebläse extrem leise laufend konstruiert werden kann, da es schon bei geringen Drehzahlen hohe Druckwerte liefert.
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Um den zuvor erwähnten Transport der Staub- bzw. Schmutzpartikel SP durch den mittels des Gebläselüfterrades GL erzeugten Luftstrom und auch durch das betreffende Gebläselüfterrad GL hindurch störungsfrei vornehmen zu können, sind vorzugsweise zwischen der Bürstenwalze BW und dem Gebläselüfterrad GL flach bzw. scheibenförmig ausgebildete hochstehende Kammrippen KR über eine der Breite des Gebläselüfterrades GL in der Saugbürstenvorrichtung gemäß 1 entsprechende Breite vorgesehen. Die betreffenden Kammrippen KR sind dabei an dem die Kehrkante KK tragenden Bereich des Unterschalenteiles US1 in einem solchen gegenseitigen Abstand gebildet, dass lediglich solche Staub- bzw. Schmutzpartikel SP durch diese Kammrippen KR sowie zwischen deren Oberseite und der Unterseite des erwähnten Abscheidungselements AE hindurchtreten können, die kleiner oder allenfalls gleich einer bestimmten zulässigen Maximalgröße sind und welche auch beim Hindurchtreten durch das Gebläselüfterrad GL keinerlei Störungen hervorrufen. Auf diese Weise wird ein Festklemmen bzw. Blockieren des Gebläselüfterrades GL und damit ein gestörter Transport von Staub- bzw. Schmutzpartikeln SP verhindert, die von der Bürstenwalze BW hochgewirbelt und abgesaugt worden sind. Damit trägt diese Maßnahme zu einem störungsfreien Transport der durch die Bürstenwalze BW hochgewirbelten Staub- bzw. Schmutzpartikel SP zu dem erwähnten Sammelbehälter bei.
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In 2 ist von der in 1 schematisch dargestellten Saugbürstenvorrichtung lediglich das (erste) Unterschalenteil US1 in einer Perspektivansicht näher dargestellt. Dabei ist veranschaulicht, wie in diesem Unterschalenteil US1 die Bürstenwalze BW, das Gebläselüfterrad GL und eine Motoranordnung MO in einer wenig Leerraum in dem Saugbürstenkörper SK belassenden kompakten Anordnung aufgenommen sind. Wie ersichtlich, wird das Gebläselüfterrad GL von einer Antriebswelle AW getragen, die mittels der einen Elektromotor umfassenden Motoranordnung MO drehbar ist, bei der es sich im vorliegenden Fall um einen elektrischen Gleichstrommotor handeln mag. Die betreffende Antriebswelle AW, die z.B. aus Stahl besteht, des Gebläselüfterrades GL stellt zugleich die Abtriebswelle der Motoranordnung MO dar. Die Motoranordnung MO bzw. deren Elektromotor ist in dem Unterschalenteil US1 mit zwei O-Ringen und einer Verdrehungsschutzanordnung fixiert und damit ortsfest festgelegt. Die Bürstenwalze BW ist in dem Unterschalenteil US1 von einer Tragwelle TW getragen. Die Antriebswelle AW und die Tragwelle TW sind jeweils mit einem Zahnrad ZA bzw. ZB verbunden und mit ihren diese Zähnräder ZA bzw. ZB tragenden Enden von Kalottenlagern KL1 bzw. KL2 vertikalschwingend gelagert aufgenommen, die zur Minimierung von Vibrationen, welche auf die diese Zahnräder tragenden Wellen AW bzw. TW übertragen werden, und damit zur Geräuschherabsetzung wirksam beitragen. Die Tragwelle TW der Bürstenwalze BW ist überdies mit ihrem dem von dem Kalottenlager KL2 aufgenommenen Ende gegenüberliegenden Ende von einem Kalottenlager KL3 in dem Unterschalenteil US1 ebenfalls vertikalschwingend gelagert aufgenommen, was zur Unterstützung der Minimierung von Vibrationen beiträgt, die sonst von der Bürstenwalze BW auf das Unterschalenteil US1 und damit auf den Saugbürstenkörper SK übertragen werden könnten.
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Die zuvor erwähnten Zahnräder ZA und ZB sind mittels eines Zahnriemens ZR antriebsmäßig miteinander gekoppelt und dadurch mittels der Motoranordnung MO gemeinsam antreibbar. Das Untersetzungsverhältnis zwischen den Zahnrädern ZA und ZB beträgt im vorliegenden Fall beispielsweise 1:3; es kann jedoch auch andere Untersetzungswerte aufweisen, vorzugsweise zwischen 1:2 und 1:4. Dadurch führt das Gebläselüfterrad GL im vorliegenden Fall mit jeder Umdrehung der Bürstenwalze BW eine dem betreffenden Untersetzungsverhältnis entsprechende Mehrzahl von Umdrehungen aus und erzeugt somit den erwähnten großvolumigen Luftstrom in dem Saugbürstenkörper SK, wie er im Zusammenhang mit 1 erwähnt worden ist.
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Aus 2 ist ferner ersichtlich, dass im Eintrittsbereich der Staub- bzw. Schmutzpartikel in den das Gebläselüfterrad GL enthaltenden Bereich des Unterschalenteiles US1 die im Zusammenhang mit 1 erwähnten Kammrippen KR in einer Mehrzahl vorgesehen sind. Diese Kammrippen KR erstrecken sich, wie aus 2 klar hervorgeht, lediglich über die Breite des Gebläselüfterrades GL.
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Zum Antrieb des Gebläselüfterrades GL und der Bürstenwalze BW sei noch angemerkt, dass dieser auch in anderer Weise erfolgen kann, als dies in 2 veranschaulicht ist, beispielsweise durch eine direkte Zahnradkopplung oder durch ein Kegelradgetriebe für eine stufenlose Einstellung des Drehzahlverhältnisses zwischen Gebläselüfterrad GL und Bürstenwalze BW. Überdies kann zwischen dem Gebläselüfterrad GL und der Bürstenwalze BW eine mechanische oder elektrische Freilaufeinrichtung, beispielsweise eine Reibkupplung vorgesehen sein, um insbesondere beim Zurückfahren der Saugbürstenvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung von einem Hindernis weg die Bürstenwalze BW vom Antrieb zu entkuppeln, also gewissermaßen loszulassen bzw. nicht anzutreiben und ihren Antrieb erst wieder bei einer anschließenden Vorwärtsbewegung der Saugbürstenvorrichtung zu ermöglichen.
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Vorstehend ist eine Ausführungsform der Saugbürstenvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die in 2 gezeigte perspektivische Ansicht näher erläutert worden. Es dürfte jedoch einzusehen sein, dass die vorliegende Erfindung darauf nicht beschränkt ist, sondern dass sie auch in anderer Form realisierbar ist, um die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe zu lösen.
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So ist es beispielsweise möglich, wie dies die in 3 schematisch gezeigte Darstellung des Querstromgebläses veranschaulicht, um den Umfang des diesem Querstromgebläse zugehörigen drehbaren Gebläselüfterrades GL herum Permanentmagneten MA an zumindest einigen, vorzugsweise jedoch an allen Lüfterflügeln LB des Gebläselüfterrades GL anzuordnen, z.B. durch Ankleben an oder durch Einlagern in den betreffenden Lüfterflügeln LB, und um den Umfang des Gebläselüfterrades GL herum elektrische Spulen bzw. Wicklungen ortsfest anzuordnen, von denen in 3 lediglich vier Wicklungen WI1, WI2, WI3 und WI4 dargestellt sind. Durch gesteuertes Fließen von Strömen in diesen Wicklungen WI1, WI2, WI3 und WI4 sind durch diese um den Umfang des Gebläselüfterrades GL in gewünschter Drehrichtung (bei Betrachtung der 3 rechts herum) umlaufende elektromagnetische Felder erzeugbar, welche auf die betreffenden Permanentmagneten MA unter Drehung des Gebläselüfterrades GL einzuwirken vermögen.
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Zur Erzeugung der vorstehend erwähnten umlaufenden elektromagnetischen Felder sind die Wicklungen WI1, WI2, WI3 und WI4 mit ihren Wicklungsenden an als Ausgangsanschlüsse dienenden Anschlüssen E1, E2 bzw. E3, E4 bzw. E6, E7 bzw. E8, E9 einer Steuereinrichtung ST angeschlossen. Bei dieser Steuereinrichtung ST kann es sich beispielsweise um einen Mikrocontroller mit eigener Software oder um einen Mikroprozessor mit zugehörigem ROM-Speicher für die Speicherung eines oder mehrerer Arbeitsprogramme und einem RAM-Speicher als Arbeitsspeicher handeln. Die betreffende Steuereinrichtung ST gibt von ihren erwähnten Anschlüssen E1, E2 bzw. E3, E4 bzw. E6, E7 bzw. E8, E9 zum Fließen der erwähnten Ströme führende Erregungsspannungen an die erwähnten Wicklungen WI1, WI2, WI3 und WI4 dann ab, wenn ihrem als Eingangsanschluss dienenden Anschluss E5 über einen geschlossenen Schalter SW eine Versorgungsspannung von z. B. +5V von einem mit +U bezeichneten Spannungsanschluss in Bezug auf Masse oder Erde zugeführt wird. Mit dieser Masse oder Erde ist die Steuereinrichtung mit einem weiteren Anschluss E10 verbunden.
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Abschließend sei noch angemerkt, dass die vorstehend an Hand von 1 und 2 erläuterte Ausführungsform und auch die an Hand von 3 erläuterte alternative Ausführungsform eines Querstromgebläses der Saugbürstenvorrichtung gemäß der Erfindung vorzugsweise in einem Staubsammelgerät zur Anwendung kommen, bei dem es sich insbesondere um einen Staubsammelroboter handelt, der auf einer zu reinigenden Fläche bzw. Kehrfläche autonom oder nach einem vorgegebenen Programm verfahrbar ist, um die betreffende Fläche von Staub- bzw. Schmutzpartikeln zu reinigen.
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Bezugszeichenliste
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- AE
- Abstreifelement
- AW
- Antriebswelle
- BO
- Borsten
- BW
- Bürstenwalze
- EI
- Eintrittsbereich
- E1, E2, E3, E4, E5, E6, E7, E8, E9, E10
- Anschluss
- GL
- Gebläselüfterrad
- KF
- Kehrfläche
- KK
- Kehrkante
- KL1, KL2, KL3
- Kalottenlager
- KR
- Kammrippe(n)
- LB
- Lüfterflügel
- LF
- Leitfläche
- LK
- Leitkanal
- MO
- Motoranordnung, Elektromotor
- OS
- Oberschale
- RR
- Rippe
- SB
- Sammelbehälter
- SK
- Saugbürstenkörper
- SP
- Staub- und Schmutzpartikel
- ST
- Steuereinrichtung
- SW
- Schalter
- TW
- Tragwelle
- +U
- Spannungsanschluss
- US1
- (erstes) Unterschalenteil
- US2
- (zweites) Unterschalenteil
- VK
- Vorderkantenteil
- WI1, WI2, WI3, WI4
- Spule, Wicklung
- ZA
- Zahnrad
- ZB
- Zahnrad
- ZR
- Zahnriemen