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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines elektronischen
Bausteins sowie einen elektronischen Baustein.
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Ein
elektronischer Baustein umfasst üblicherweise
einen Träger
oder ein Substrat, auf dem eine strukturierte Metallschicht mit
Metall- oder Kontaktflächen
aufgebracht ist. Auf manchen der Kontaktflächen sind jeweils ein oder
mehrere Bauelemente, z. B. ein Halbleiterchip oder passives Bauelement,
aufgebracht. Das oder die Bauelemente sind über ein Verbindungsmittel,
in der Regel ein Lot, mit der jeweiligen Kontaktfläche verbunden.
Sofern eines der Bauelemente einen Rückseitenkontakt, d. h. einen
dem Träger
oder Substrat zugewandten Kontakt aufweist, so wird durch das Verbindungsmittel nicht
nur eine mechanische, sondern auch eine elektrische Verbindung zu
der jeweiligen Kontaktfläche hergestellt.
Bei der elektrischen Kontaktierung weisen zumindest manche der Bauelemente
jeweils eine Anzahl an Kontaktflächen
auf ihrer von dem Träger abgewandten
Oberseite auf. Die elektrische Verbindung zwischen den Kontaktflächen untereinander und/oder
einer der Kontaktflächen
der Metallschicht wird üblicherweise
unter Verwendung von Bonddrähten
realisiert.
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Alternativ
ist die Herstellung von elektrischen Verbindungen zwischen den Kontaktflächen der
Bauelemente und/oder einer Kontaktfläche der Metallschicht durch
eine sog. planare Verbindungstechnologie möglich, bei der eine Oberfläche des
Halbzeugs zunächst
mit einer Isolationsschicht, z. B. einer Kunststofffolie aus einem
isolierenden Material bedeckt wird. An den Stellen der Kontaktflächen werden Öffnungen
in die Isolationsschicht eingebracht, um die Kontaktflächen freizulegen.
Anschließend
wird eine dünne
Metallschicht durch Sputtern, Aufdampfen und andere Verfahren zur
Erzeugung dünner Kontaktschichten
ganzflächig
auf die Isolationsschicht und deren eingebrachte Öffnungen
aufgebracht. Auf diese dünne
Metallschicht wird eine weitere, in der Regel aus einem isolierenden
Material bestehende lichtempfindliche Folie (sog. Fotofolie) aufgebracht.
Die Fotofolie wird in einem weiteren Schritt entsprechend der gewünschten
leitenden Struktur belichtet und entwickelt. Die nicht belichteten
Abschnitte der Fotofolie lassen sich in einem weiteren Verfahrensschritt
entfernen, so dass eine Freilegung der darunter befindlichen dünnen Metallschicht,
genauer der Kupferoberfläche,
erfolgt. Durch Eintauchen des vorbereiteten Halbzeugs in ein Elektrolytbad,
insbesondere ein Kupfer-Elektrolytbad, wird durch galvanische Verstärkung eine
ca. 20 μm
bis 200 μm
dicke Kupferschicht aufgewachsen. In einem sich daran anschließenden Schritt,
der als Strippen der Fotofolie bezeichnet wird, wird die noch auf
der Oberfläche
befindliche Fotofolie an den Bereichen, an welchen keine elektrisch
leitende Struktur ausgebildet werden soll, entfernt. Als letzter
Schritt erfolgt ein sog. Differenzätzen, bei dem ganzflächig die
aus Titan und Kupfer bestehende dünne Metallschicht entfernt
wird, so dass lediglich die gewünschte
leitfähige
Struktur überbleibt.
Die leitfähige
Struktur, die auch als Kontaktleiterbahnstruktur bezeichnet wird, ist üblicherweise
aus Kupfer ausgebildet, wobei die Schichtdicke im Bereich von 20 μm bis 500 μm liegt.
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Elektronische
Module, die in planarer Verbindungstechnologie gefertigt sind, weisen
den Vorteil auf, dass die Höhe
eines fertig gestellten elektronischen Moduls im Vergleich zu elektronischen
Modulen mit herkömmlichen
Bonddrähten
wesentlich geringer ist.
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Die
planare Verbindungstechnologie weist jedoch auch eine Reihe von
Nachteilen auf. Die Erzeugung der Kontaktleiterbahnstruktur erfolgt
häufig über einen
Laserablationsprozess. Dieser ist sehr kostenintensiv und verursacht
Laserschmauchbildung, mit der Folge eines notwendigen aufwendigen Reinigungsverfahrens.
Es können
sich Anschmelzzonen unterschiedlicher Fokuslagen ausbilden, auch sind
Delaminationen an Grenzflächen
beobachtet worden. Unter Umständen
erfolgt durch den Laserablationsprozess die restlose Entfernung
gegebenenfalls vorhandener Füllstoffe
und beteiligter Harzmaterialien der Isolationsschicht. Zeitweilig
wurde auch die Schädigung
der Chipkontaktflächen
der Bauelemente festgestellt.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum
Herstellen eines insbesondere planaren elektronischen Bausteins
anzugeben, welches eine einfachere und kostengünstigere Fertigung eines elektronischen
Bausteins ermöglicht,
bei welchem gleichzeitig die Ausbeute erhöht ist. Weiter soll ein elektronischer
Baustein angegeben werden, der kostengünstig herstellbar ist und eine
hohe Zuverlässigkeit
aufweist.
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Diese
Aufgaben werden durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte
Ausführungen
ergeben sich jeweils aus den abhängigen
Patentansprüchen.
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Bei
einem erfindungsgemäßen Verfahren zum
Herstellen eines, insbesondere planaren, elektronischen Bausteins,
werden eine Vielzahl an in einem Wafer angeordnete Chips auf einer
mit zumindest einer Chipkontaktfläche versehenen und passivierten
Hauptseite mit einer Isolationsschicht versehen. Die Isolationsschicht
wird im Bereich der zumindest einen Chipkontaktfläche jeweiliger
Chips mit Öffnungen
versehen. Die Chipkontaktflächen
der jeweiligen Chips werden mit einer Chipkontaktflächenmetallisierung
vorgegebener Dicke versehen. Schließlich werden die im Wafer angeordneten
Chips aus diesem vereinzelt.
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Im
Gegensatz zu dem eingangs beschriebenen Herstellungsprozess eines
planaren elektronischen Bausteins schlägt die Erfindung vor, die Chipkontaktflächenmetallisierungen
(und bevorzugt nur diese) bereits auf Waferebene zu erstellen. Diese Vorgehensweise
bringt den Vorteil mit sich, dass zum einen die Beschichtung mit
der Isolationsschicht im planaren Zustand durch einfache und gängige Beschichtungsverfahren
erfolgen kann. Ferner kann das Aufbringen der Chipkontaktflächenmetallisierungen
unter Verwendung galvanischer Verfahren erfolgen, wobei hinsichtlich
der Dicken der Chipkontaktflächenmetallisierungen
nahezu keine Grenzen gesetzt sind.
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Die
Isolationsschicht, die auf die im Waferverbund angeordneten Chips
aufgebracht wird, stellt eine permanente Isolationsschicht dar,
welche vor dem Vereinzeln der Chips aus dem Waferverbund nicht entfernt
wird. Vielmehr kann diese permanente Isolationsschicht mit ihren
Eigenschaften vorteilhafter Weise im Rahmen der Erstellung planarer
Kontaktleiterbahnstrukturen vorteilhaft verwendet werden. So ist
nach dem Aufbringen eines Chips auf ein entsprechend vorbereitetes
Substrat die Verwendung dünnerer
(Umverdrahtungs-)Isolationsschichten möglich, wobei der eingangs erwähnte Prozess der
Erstellung der Kontaktleiterbahnstruktur auf einfachere und schnellere
Weise durchgeführt
werden kann.
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Erst
nach dem Vereinzeln der Chips aus dem Waferverbund werden diese
auf einen Träger
oder auf ein Substrat aufgebracht und der eingangs beschriebenen
weiteren planaren Verbindungstechnologie unterzogen. Der Vorteil
hierbei ist, dass mit dünnen
(Umverdrahtungs-)Isolationsschichten gearbeitet werden kann, da
durch den im Rahmen des planaren Leiterstruktur-Erzeugungsprozesses lediglich geringe
Dicken der Metallschicht erzeugt werden brauchen. Die Verwendung
dünner
(Umverdrahtungs-)Isolationsschichten erlaubt es hierbei, den Laserablationsprozess
in kürzerer
Zeit durchzuführen, da
im Vergleich zum Stand der Technik eine geringere Schichtdicke an
(Umverdrahtungs-)Isolationsmaterial abgetragen zu werden braucht.
Darüber
hinaus können
die im Stand der Technik mit dem Laserablationsprozess verbundenen
Nachteile nahezu vollkommen eliminiert werden, da der empfindliche
Chip einerseits durch die erzeugten Chipkontaktflächenmetallisierungen
und andererseits die beim Vereinzeln auf den Chips verbleibende
Isolationsschicht bereits geschützt
ist.
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Zweckmäßigerweise
wird als Isolationsschicht ein fotosensitives Material, insbesondere
umfassend ein Polyimid, Benzocyclobutene BCB oder ein Epoxyd-Resist,
verwendet. Die Verwen dung eines fotosensitiven Materials als Isolationsschicht macht
es im Rahmen der Bearbeitung der Chips auf Waferebene entbehrlich,
zur Strukturierung und Ausbildung der Öffnungen im Bereich der vorgesehenen Chipkontaktflächenmetallisierungen
entsprechende zusätzliche
Fotoschichten aufzubringen. Hierdurch kann der Herstellungsprozess
weiter vereinfacht und hinsichtlich der Kosten optimiert werden.
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Die
Isolationsschicht kann beispielsweise durch Aufschleudern, Aufsprühen, Tauchen,
Roller-Coating oder einen Laminierprozess auf den Wafer aufgebracht
werden.
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Die
Schichtdicke der Isolationsschicht kann zwischen 10 μm und 500 μm, je nach
Anwendungsfall, gewählt
werden. Die Erzeugung dicker Chipkontaktflächenmetallisierungen bringt
den Vorteil mit sich, dass die Chipkontaktflächenmetallisierungen bei ausreichend
großer
Dicke selbst als Wärmepuffer ausgebildet
werden können,
was beispielsweise in einem Anwendungsfall, in dem der Chip einen
Leistungshalbleiterchip darstellt, von Vorteil sein kann.
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Die
Isolationsschicht kann aus einer einzelnen oder mehreren Schichten
gebildet werden. Die Verwendung mehrerer Schichten kann beispielsweise
dann von Vorteil sein, wenn dicke Chipkontaktflächenmetallisierungen ausgebildet
werden sollen. So kann vor dem Aufbringen der fotosensitiven isolierenden
Schicht zumindest eine weitere, bevorzugt isolierende Eigenschaften
aufweisende Schicht auf die mit der zumindest einen Chipkontaktfläche versehenen und
passivierten Hauptseite aufgebracht werden.
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Die
Isolationsschicht kann alternativ durch einen Lack ausgebildet werden.
Der Lack kann beispielsweise durch Einsatz eines datengesteuerten Druckverfahrens
(z. B. unter Verwendung eines Injekt-Druckers) bereits in strukturierter
Form auf den Wafer aufgebracht werden. Hierbei kommen insbesondere
hoch isolierende Lacke zum Einsatz.
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In
einer weiteren Ausbildung ist vorgesehen, dass vor dem Aufbringen
der Isolationsschicht der Wafer auf eine haftende Oberfläche eines
Trägers aufgebracht
und die Chips entlang vorgegebener Vereinzelungspfade voneinander
getrennt werden, so dass beim Aufbringen der Isolationsschicht auf
die Seitenkanten der Chips mit dem Material der Isolationsschicht
bedeckt werden. Hierdurch ist im Weiteren sichergestellt, dass ein
aus dem Waferverbund vereinzelter Chip an sämtlichen Oberflächen und Seitenkanten
dieselbe Dicke der Isolationsschicht aufweist. Diese Eigenschaft
kommt einem nachgeschalteten Verfahren zur Erzeugung einer planaren Kontaktleiterbahnstruktur
zugute, da mit dünnen
Isolationsschichten gearbeitet werden kann.
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Beim
Trennen der Chips wird in einer weiteren Ausführungsform an deren Seitenkanten
jeweils eine schräg
verlaufende Flanke erzeugt, um das Aufbringen der Isolationsschicht
zu erleichtern.
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Es
ist weiter vorgesehen, dass zum Einbringen der Öffnungen in die (permanente)
Isolationsschicht eine Belichtung der Isolationsschicht unter Verwendung
einer Maske erfolgt. Alternativ kann das Einbringen der Öffnungen
in die Isolationsschicht unter Verwendung eines gesteuerten Laserbelichtungssystems
erfolgen. Das Einbringen der Öffnungen
in die Isolationsschicht kann auch unter Verwendung eines Laserablationsverfahrens,
eines Plasmaverfahrens oder durch ein nasschemisches Ätzverfahren erfolgen.
Die Erzeugung der Öffnungen
in der permanenten Isolationsschicht kann damit unter Verwendung
bekannter Herstellungsprozesse erfolgen. Die letztgenannten Verfahren
bieten sich beispielsweise dann an, wenn die Isolationsschicht aus
einem nicht fotosensitiven Material besteht. Die Anwendung von Plasma-
oder Ätzverfahren
benötigt
dabei eine angepasste Ätzresiststrukturierung,
wobei die entsprechenden Verfahrensschritte aus dem Stand der Technik
hinlänglich
bekannt sind.
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Gemäß einer
weiteren Ausbildung des Verfahrens werden bei einem Chip, der eine
Mehrzahl an Chipkontaktflächenmetallisierungen
aufweist, die Chipkontaktflächenmetallisierungen
unterschiedlich dick erzeugt, wobei die Verfahrensschritte entsprechend
der Anzahl an unterschiedlichen Schichtdicken von Chipkontaktflächenmetallisierungen
wiederholt werden. Soll ein elektronisches Bauelement mit unterschiedlich
dicken Chipkontaktflächenmetallisierungen
erzeugt werden, so wird damit vorgeschlagen, zunächst eine Isolationsschicht
auf den Waferverbund aufzubringen, der der geringsten Dicke der Chipkontaktflächenmetallisierungen
entspricht. Dabei können Öffnungen
wahlweise lediglich an denjenigen Chipkontaktflächen vorgesehen werden, an denen
eine Chipkontaktflächenmetallisierung
dieser ersten Dicke erstellt werden soll. Hernach schließt sich
das galvanische Erzeugen der entsprechenden Chipkontaktflächenmetallisierungen
an. In einem nächsten
Verfahrensschritt wird eine weitere, zweite Isolationsschicht auf
die Waferoberfläche
aufgebracht. Es werden nunmehr Öffnungen
an den Chipkontaktflächen
erzeugt, an denen eine Chipkontaktflächenmetallisierung der Dicke
erzeugt werden soll, welche den Dicken der ersten und zweiten Isolationsschicht
entspricht. Dieses Vorgehen kann in entsprechender Weise für weitere,
noch dickere Chipkontaktflächenmetallisierungen
beliebig wiederholt werden. Bei dieser Ausführungsform ist es zweckmäßig, wenn
im Weiteren bis auf die erste Isolationsschicht sämtliche
Isolationsschichten entfernt werden, um die spätere weitere Verarbeitung in
einem planaren Verbindungsprozess zu vereinfachen.
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Ein
mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellter
elektronischer Baustein wird bevorzugt in einem Chipmodul verwendet,
welches in planarer Verbindungstechnologie mit weiteren Bauelementen und/oder
einem Substrat elektrisch verbunden wird.
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Ein
erfindungsgemäßer elektronischer
Baustein umfasst einen Chip, der auf einer passivierten Hauptseite
mit zumindest einer Chipkontaktfläche versehen ist, auf welcher
Hauptseite eine Isolationsschicht vorgesehen ist, welche im Bereich
der zumindest einen Chipkontaktfläche jeweils eine Öffnung aufweist,
wobei in den Öffnungen
der Isolationsschicht die Chipkontaktflächen mit einer Chipkontaktflächenmetallisierung
vorgegebener Dicke versehen sind.
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Ein
derartiger elektronischer Baustein lässt sich, wie vorher beschrieben,
kostengünstig
herstellen und insbesondere zur weiteren Verarbeitung in planarer
Verbindungstechnologie verwenden. Dabei kann ein derart vorbearbeiteter
elektronischer Baustein im Vergleich zu herkömmlichen Chips kostengünstiger
zu Modulen weiterverarbeitet werden. Ein erfindungsgemäßer elektronischer
Baustein kann insbesondere mit Wärmepufferzonen
in Gestalt der Chipkontaktflächenmetallisierungen
ausgebildet sein, welche sich im Rahmen der planaren Verbindungstechnologie
schwer oder nur mit hohem Kostenaufwand realisieren lassen.
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In
einer weiteren Ausbildung sind die Seitenkanten des Chips mit der
Isolationsschicht versehen. Es kann weiter vorgesehen sein, dass
die Seitenkanten des Chips eine schräg verlaufende Flanke aufweisen,
wodurch das weitere Aufbringen der im Rahmen des planaren Verbindungsprozesses
vorgesehenen Isolationsschicht erleichtert wird. Insbesondere können hierdurch
Schwachstellen im Bereich der Spannungsfestigkeit vermieden werden.
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Die
Isolationsschicht umfasst zweckmäßigerweise
ein fotosensitives Material, insbesondere umfassend ein Polyimid,
Benzocyclobutene BCB oder ein Epoxyd-Resist.
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Die
Isolationsschicht kann alternativ durch einen Lack gebildet sein.
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Die
Dicke der Chipkontaktflächenmetallisierung
eines erfindungsgemäßen Bausteins
ist zwischen 10 μm
und 500 μm.
Grundsätzlich
lassen sich auch noch dickere Chipkontaktflächenmetallisierungen erzeugen.
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Die
Isolationsschicht kann in einer weiteren Ausbildung aus einer einzelnen
oder mehreren Schichten gebildet sein.
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Der
Chip kann eine Mehrzahl an Chipkontaktflächenmetallisierungen aufweisen,
die eine unterschiedliche Dicke aufweisen können.
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In
einer konkreten Ausbildung ist der Chip ein Leistungshalbleiterchip,
bei dem eine Chipkontaktfläche
einen Steueranschluss und eine andere Chipkontaktfläche einen
Lastanschluss ausbildet, wobei die Chipkontaktflächenmetallisierung des Lastanschlusses
größer ist
als die des Steueranschlusses. In einer weiteren konkreten Ausbildung
kann der Chip ein Logikchip oder ein LED(Leuchtdioden)-Chip sein.
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Die
Erfindung wird nachfolgend näher
anhand der Figuren erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
schematische Querschnittsdarstellung durch eine Mehrzahl an in einem
Wafer angeordneten Chips nach dem Aufbringen einer Isolationsschicht
und dem Ausbilden von Chipkontaktflächenmetallisierungen,
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2 ein
erfindungsgemäßes elektronisches
Bauelement, und
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3 ein
elektronisches Modul, bei welchem ein erfindungsgemäßes elektronisches
Bauelement in planarer Verbindungstechnologie kontaktiert ist.
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1 zeigt
in einer schematischen Darstellung einen Querschnitt beispielhaft
dreier, nebeneinander in einem Waferverbund 1 angeordneter
Chips. Die Chips 3 sind hierbei auf einem Träger 2,
z. B. einer mit einer haftenden Oberfläche versehenen Sägefolie,
angeordnet. Die Verbindung des Trägers 2 mit dem Wafer
erfolgt hierbei, vor dem Vereinzeln der Chips 3 aus dem
Waferverbund 1.
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Jeder
der Chips 3 weist auf einer dem Träger 2 abgewandten
Hauptseite beispielhaft zwei Chipkontaktflächen 4, 5 auf.
Diese Hauptseiten sind, wie bei der Verarbeitung von Wafern üblich, mit
einer Passivierungsschicht 6 versehen. In bekannter Weise
liegen die von dem Chip 3 abgewandten Oberflächen der
Chipkontaktflächen 4, 5 und
der Passivierungsschicht 6 in etwa in einer Ebene.
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Vorbereitend
zum Aufbringen einer Isolationsschicht 7 auf die Oberfläche der
Chips 3 werden diese optional – auf dem Träger 2 haftend – voneinander
getrennt. Die Breite jeweiliger entsprechender Trennlinien zwischen
zwei benachbarten Chips 3 ist in 1 mit b1 bezeichnet. Das Durchtrennen kann beispielsweise
durch einen Sägevorgang
erfolgen, welcher zwei benachbarte Chips 3 vollständig voneinander
trennt, so dass hierdurch eine geringe Ausnehmung 10 in
dem Träger 2 entsteht.
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Anschließend werden
die Chips 3 mit der Isolationsschicht 7 versehen.
Aufgrund der zwischen zwei benachbarten Chips 3 entstandenen
Gräben werden
hierbei nicht nur die parallel zu dem Träger 2 ausgebildeten
Oberflächen
der Chips 3, sondern auch die Seitenkanten 11 bzw.
Flanken der Chips 3 mit der Isolationsschicht 7 bedeckt.
Die Isolationsschicht 7 kann durch Aufschleudern, Aufsprühen, Taucher,
Roller-Coating oder einen Laminierprozess erfolgen. Sofern die Isolationsschicht
durch einen Lack ausgebildet ist, kann dieser auch durch ein strukturiertes,
drucktechnisches Verfahren aufgebracht werden.
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Die
Dicke der Isolationsschicht 7 richtet sich nach der Dicke
zu erzeugender Chipkontaktflächenmetallisierungen 8, 9.
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Bevorzugt
wird ein fotosensitives Material für die Isolationsschicht 7 verwendet.
Dies kann beispielsweise ein fotosensitives Polyimid, fotosensitives
Benzocyclobuten BCB oder ein fotosensitives Epoxyd-Resist sein.
Hierdurch kann die Struk turierung der Isolationsschicht durch bekannte
Fototechniken erfolgen. So kann beispielsweise eine Belichtung über Maskentechnologien
oder über
Daten geführte
Laserbelichtungssyteme erfolgen, so dass in beiden Fällen hoch
präzise Öffnungsstrukturen
erzeugbar sind. Hierdurch werden im Bereich der Chipkontaktflächen 4, 5 entsprechende Öffnungen
in der Isolationsschicht 7 ausgebildet.
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Werden
nicht fotosensitive Isolationsmaterialien für die Isolationsschicht 7 verwendet,
so bieten sich zur Strukturierung insbesondere ein Laserablationsverfahren,
ein Plasmaverfahren oder auch ein nasschemisches Ätzverfahren
an. Die Anwendung von Plasma- oder Ätzverfahren benötigt vorab
eine angepasste Ätzresiststrukturierung.
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Nach
dem Ausbilden von Öffnungen 12 im Bereich
der Chipkontaktflächen 4, 5 in
der Isolationsschicht 7 können durch einen Galvanisierprozess
die Chipkontaktflächenmetallisierungen 8, 9 im
Bereich der Chipkontaktflächen 4, 5 ausgebildet
werden.
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Das
Ausbilden der Chipkontaktflächen 8, 9 erfolgt
hierbei auf Waferebene. Der Vorteil des vorgeschlagenen Verfahrens
besteht darin, dass das Aufbringen der Isolierschicht 7 in
planarem Zustand durch einfache und gängige Beschichtungsverfahren erfolgen
kann, wodurch dieses sehr kosteneffizient ist. Eine breitgefächerte Auswahl
an Isolationsmaterialien ermöglicht
eine Anpassung an nachgeschaltete Kontaktierungsverfahren vereinzelter
elektronischer Bauelemente.
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Durch
das vorherige Einsägen,
welches insbesondere auch schräg
unter Verwendung eines sog. V-förmigen
Sägeblattes,
erfolgen kann, kann insbesondere auch an den kritischen Seitenkanten der
Chips auf Waferlevelebene eine Isolierung erfolgen. Dies kann durch
Lackauftrag oder durch den Einsatz von Isolierfolien erreicht werden,
welche beispielsweise durch einen Vakuumlaminierprozess aufgebracht
werden.
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Durch
Mehrfachbeschichtungen können
unterschiedliche Schichtdicken der Chipkontaktflächenmetallisierungen erzielt
werden, wodurch sich beispielsweise Wärmepuffer durch dicke Chipkontaktflächenmetallisierungen
ausbilden lassen. Die Strukturierung kann in hoher Präzision auch
für Feinstrukturierung
ausgeführt
werden.
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Insbesondere
entfällt
bei späterer
Umverdrahtung auf einer Leiterplatte oder zu einem Chipmodul die
Anwendung eines automatisch-optischen Inspektionssystems zur Positionsbestimmung
der Bauelemente, wodurch sich eine Strukturierung, d. h. die Erzeugung
der Öffnungen
in der Isolationsschicht, kostengünstig realisieren lässt.
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Nach
dem Erzeugen der Chipkontaktflächenmetallisierungen 8, 9 werden
die noch im Waferverbund 1 vorliegenden Chips 3 vereinzelt.
Dies erfolgt beispielsweise durch einen Sägevorgang, wobei hierbei die
an den Flanken 11 der Chips 3 aufgebrachten Isolationsschichten
nach Möglichkeit
nicht beeinträchtigt
werden. Eine Trennung zweier benachbarter Chips 3 erfolgt
damit im Bereich der eine Breite b2 aufweisenden
Trennlinie.
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Der
hieraus resultierende elektronische Baustein 100, welcher
im Weiteren noch von dem Träger 2 abgelöst wird,
ist in 2 dargestellt. Der elektronische Baustein 100 weist
in diesem Ausführungsbeispiel
zwei gleich dicke Chipkontaktflächenmetallisierungen 8, 9 auf.
Dies ist jedoch nicht zwingend. Durch eine mehrfache, sequentielle
Durchführung des
vorher beschriebenen Verfahrens lassen sich unterschiedlich dicke
Chipkontaktflächenmetallisierungen
erstellen. Die Schichtdicke der Chipkontaktflächenmetallisierungen 8, 9 beträgt dabei
bevorzugt zwischen 10 μm
und 500 μm.
Die Erzeugung dicker Chipkontaktflächenmetallisierungen bietet
sich dann an, wenn diese beispielsweise eine Wärmepufferfunktion übernehmen
sollen.
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3 zeigt
die Weiterverarbeitung eines erfindungsgemäßen elektronischen Bausteins
gemäß 2 zu
einem Chipmodul 200.
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Hierbei
ist die eingangs beschriebene planare Verbindungstechnologie angewendet
worden. Ein Substrat 20 weist im Ausführungsbeispiel auf Vorder- und
Rückseite
Kontaktflächen 21, 22, 23 auf.
Der elektronische Baustein ist auf der Kontaktfläche 21 angeordnet
und beispielsweise durch Löten
mit dieser mechanisch verbunden. Sofern der elektronische Baustein
auf seiner Rückseite
einen elektrischen Kontakt aufweist, so wird über die Verbindung auch hier
ein elektrischer Kontakt hergestellt. Eine elektrische Verbindung
der Chipkontaktflächenmetallisierung 9 mit
der Kontaktfläche 22 des
Substrats 20 erfolgt über
eine Leiterzugstruktur 26, die auf einer (Umverdrahtungs-)Isolationsschicht 24 des
Chipmoduls 200 verläuft.
Die Chipkontaktfläche 8 ist
mit einer Leiterzugstruktur 25 verbunden, über welche ebenfalls
ein elektrischer Kontakt zu einer in der Figur nicht näher ersichtlichen
Kontaktfläche
oder zu einem Bauelement erfolgt.
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Die
Herstellung der ausgebildeten Leiterzugstruktur 25, 26 erfolgt
durch das Bedecken der Oberfläche
des auf dem Träger
aufgebrachten elektronischen Moduls mit der Isolationsschicht 24.
An den Stellen der Kontaktflächenmetallisierungen 8, 9 werden Öffnungen
in die (Umverdrahtungs-)Isolationsschicht 24 eingebracht,
um diese freizulegen. Anschließend
wird eine dünne
Metallschicht ganzflächig auf
die Isolationsschicht 24 und deren eingebrachte Öffnungen
aufgebracht. Die dünne
Metallschicht kann durch Sputtern, Aufdampfen oder andere Verfahren
erzeugt sein. Diese besteht z. B. aus einer ca. 50 nm dicken Titanschicht
und einer ca. 1 μm
dicken Kupferschicht. Auf diese dünne Metallschicht wird dann
eine weitere, in der Regel aus einem isolierenden Material bestehende
lichtempfindliche Folie aufgebracht. Diese wird entsprechend der
gewünschten leitenden
Struktur belichtet und entwickelt. Die Belichtung erfolgt z. B.
unter Verwendung einer Maske, mit der das Layout der leitenden Struktur
auf die Folie übertragen
wird. Dabei werden diejenigen Abschnitte der Fotofolie durch die
Maske abgeschottet, welche die spätere Leiterzugstruktur 25, 26 ausbilden
sollen. Die nicht belichteten Abschnitte der Fotofolie lassen sich
entfernen, so dass eine Freilegung der darunter befindlichen dünnen Metallschicht
erfolgt. Durch das Eintauchen des vorbereiteten Halbzeugs in ein
Elektrolytbad insbesondere ein Kupfer-Elektrolytbad, wird durch
galvanische Verstärkung
die Leiterzugstruktur aufgewachsen, die eine Dicke von 20 μm bis 200 μm aufweist.
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Aufgrund
der bereits vorgenommenen Erzeugung der Chipkontaktflächenmetallisierungen 8, 9 kann
die Leiterzugstruktur 25, 26 sehr dünn ausgebildet
werden, da diese lediglich noch zum Herstellen der elektrischen
Verbindungen zwischen jeweiligen Kontaktflächen benötigt wird. Eventuelle Wärmepufferfunktionen
oder elektrische Widerstände
müssen durch
dieses Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
In einem sich daran anschließenden
Schritt wird die noch auf der Oberfläche befindliche Fotofolie an
den Bereichen, an welchen keine elektrisch leitende Struktur ausgebildet
werden soll, entfernt. Schließlich
erfolgt ein Differenzätzen,
bei dem ganzflächig
die dünne
Metallschicht entfernt wird, so dass lediglich die gewünschte Leiterzugstruktur überbleibt.
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Der
Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
unter Verwendung der soeben beschriebenen Verbindungstechnologie
besteht darin, dass sowohl die (Umverdrahtungs-)Isolationsschicht 24 als
auch die permanente Isolationsschicht 7 zur elektrischen Isolation
beitragen. Aus diesem Grund kann die Isolationsschicht 24 im
Vergleich zu Verfahren gemäß dem Stand
der Technik wesentlich dünner
ausgebildet werden, wobei dennoch die geforderte Spannungsfestigkeit
erzielt wird. Durch das dünnere
Ausbilden der Isolationsschicht 24 lässt sich ein leichteres Abformen,
d. h. Aufbringen der Isolationsschicht 24 auf die dreidimensional
verformte Oberfläche
des Halbzeugs bewirken. Hierdurch kann das Aufbringen der Isolationsschicht 24 mit
einer hohen Zuverlässigkeit
erfolgen, wobei insbesondere auch die kritischen Kanten und Ecken
die geforderte Spannungsfestigkeit ohne Weiteres erreichen.