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DE102007036046A1 - Planares elektronisches Modul - Google Patents

Planares elektronisches Modul Download PDF

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DE102007036046A1
DE102007036046A1 DE102007036046A DE102007036046A DE102007036046A1 DE 102007036046 A1 DE102007036046 A1 DE 102007036046A1 DE 102007036046 A DE102007036046 A DE 102007036046A DE 102007036046 A DE102007036046 A DE 102007036046A DE 102007036046 A1 DE102007036046 A1 DE 102007036046A1
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DE102007036046A
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Werner Hoffmann
Roland HÖFER
Herbert Dr. Schwarzbauer
Karl Weidner
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Siemens Corp
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Siemens Corp
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    • H10W70/093
    • H10W70/60
    • H10W72/874
    • H10W90/00
    • H10W90/734

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  • Wire Bonding (AREA)

Abstract

Es wird ein planares elektronisches Modul mit einem Träger (1) beschrieben, der auf einer ersten Hauptseite eine Bauelementaufnahmefläche (3) und zumindest eine Kontaktfläche (4) aufweist. Ein Bauelement (5) ist mit seiner Rückseite auf der Kontaktfläche (4) des Trägers (1) angeordnet und weist auf seiner Vorderseite zumindest eine Bauelementkontaktfläche (10) zur elektrischen Kontaktierung auf. Eine Isolationsstruktur (7) ist flächig auf der ersten Hauptseite des bestückten Trägers (1) angeordnet und weist im Bereich der zumindest einen Bauelementkontaktfläche (10) und der zumindest einen Kontaktfläche (4) jeweils eine Aussparung (11) auf. Eine auf der Isolationsstruktur (7) angeordnete Kontaktleiterbahnstruktur (8) verbindet die zumindest eine Bauelementkontaktfläche (10) mit der zumindest einen Kontaktfläche (4) und/oder mehrere der Kontaktflächen (4) miteinander und/oder mehrere der Bauelementkontaktflächen (4) miteinander elektrisch. Die Isolationsstruktur (7) weist eine Spannungsfestigkeit von mehr als 80 kV/mm auf.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein planares elektronisches Modul.
  • Ein elektronisches Modul umfasst üblicherweise einen Träger oder ein Substrat, auf dem eine strukturierte Metallschicht mit Metall- oder Kontaktflächen aufgebracht ist. Auf manchen der Kontaktflächen sind jeweils ein oder mehrere Bauelemente, z. B. ein Halbleiterchip oder ein passives Bauelement, aufgebracht. Das oder die Bauelemente sind über ein Verbindungsmittel, in der Regel ein Lot, mit der jeweiligen Kontaktfläche verbunden. Sofern eines der Bauelemente einen Rückseitenkontakt, d. h. einen dem Träger oder Substrat zugewandten Kontakt aufweist, so wird durch das Verbindungsmittel nicht nur eine mechanische, sondern auch eine elektrische Verbindung zu der jeweiligen Kontaktfläche hergestellt. Zur elektrischen Kontaktierung weisen zumindest manche der Bauelemente jeweils eine Anzahl an Kontaktflächen auf ihrer von dem Träger abgewandten Oberseite auf. Die elektrische Verbindung zwischen den Kontaktflächen untereinander und/oder einer der Kontaktflächen der Metallschicht wird üblicherweise unter Verwendung von Bonddrähten realisiert.
  • Alternativ ist die Herstellung von elektrischen Verbindungen zwischen den Kontaktflächen der Bauelemente und/oder einer Kontaktfläche der Metallschicht durch eine sog. planare Verbindungstechnologie möglich, bei der eine Oberfläche des Halbzeugs zunächst mit einer Isolationsschicht, z. B. einer Kunststofffolie aus einem isolierenden Material, bedeckt wird. An den Stellen der Kontaktflächen werden Öffnungen in die Isolationsschicht eingebracht, um die Kontaktflächen freizulegen. Anschließend wird eine dünne Metallschicht durch Sputtern, Aufdampfen und andere Verfahren zur Erzeugung dünner Kontaktschichten ganzflächig auf die Isolationsschicht und deren eingebrachte Öffnungen aufgebracht. Die dünne Metallschicht besteht zum Beispiel aus einer ca. 50 nm dicken Titanschicht und einer ca. 1 μm dicken Kupferschicht. Auf diese dünne Metallschicht wird eine weitere, in der Regel aus einem isolierenden Material bestehende lichtempfindliche Folie (sog. Fotofolie) aufgebracht. Die Fotofolie wird in einem weiteren Schritt entsprechend der gewünschten leitenden Struktur belichtet und entwickelt. Die Belichtung erfolgt üblicherweise unter Verwendung einer Maske, mit der das Layout der leitenden Struktur auf die Folie übertragen wird. Dabei werden diejenigen Abschnitte der Fotofolie durch die Maske abgeschattet, welche die spätere elektrisch leitende Struktur oder Funktionsschicht ausbilden sollen. Die nicht belichteten Abschnitte der Fotofolie lassen sich in einem weiteren Verfahrensschritt entfernen, so dass eine Freilegung der darunter befindlichen dünnen Metallschicht, genauer der Kupferoberfläche, erfolgt. Durch Eintauchen des vorbereiteten Halbzeugs in ein Elektrolytbad, insbesondere ein Kupfer-Elektrolytbad, wird durch galvanische Verstärkung eine ca. 20 bis 200 μm dicke Kupferschicht aufgewachsen. In einem sich daran anschließenden Schritt, der als Strippen der Fotofolie bezeichnet wird, wird die noch auf der Oberfläche befindliche Fotofolie an den Bereichen, an welchen keine elektrisch leitende Struktur ausgebildet werden soll, entfernt. Als letzter Schritt erfolgt ein sog. Differenzätzen, bei dem ganzflächig die aus Titan und Kupfer bestehende dünne Metallschicht entfernt wird, so dass lediglich die gewünschte leitfähige Struktur über bleibt.
  • Sind die Bauelemente als Leistungshalbleiterbauelemente ausgebildet, so wird die leitfähige Struktur bzw. Kontaktleiterbahnstruktur üblicherweise aus Kupfer ausgebildet. Die erforderliche Schichtdicke liegt im Bereich von 20 bis 500 μm.
  • Elektronische Module, welche in planarer Verbindungstechnologie gefertigt sind, weisen den Vorteil auf, dass die Höhe eines fertig gestellten elektronischen Moduls im Vergleich zu elektronischen Modulen mit herkömmlichen Bonddrähten wesentlich geringer ist.
  • Im Rahmen der unterschiedlichen Einsatzgebiete der planaren elektronischen Module, insbesondere auch für Anwendungen im Hochspannungsbereich, werden zur Sicherstellung der Isolation zwischen den Kontaktflächen auf dem Träger und der Kontaktleiterbahnstruktur angepasste Isolationsfolien benötigt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Sicherstellung der Isolation im Bereich oberer und unterer Bauelementkanten sowie sonstiger Kanten, welche durch die Isolationsschicht umschlossen werden. Gegenwärtig werden Isolationsfolien genutzt, die eine Spannungsfestigkeit von 20 bis 80 kV/mm aufweisen. Diese Isolationsfolien werden mit Hilfe eines Vakuumlaminierverfahrens unter Berücksichtigung der Dicke der Isolationsfolie auf die Oberfläche des eingangs beschriebenen Halbzeugs aufgebracht und abgeformt.
  • Die Verwendung verhältnismäßig dicker Isolationsschichten (d. h. ≥ 200 μm) erfordert zur Herstellung der geforderten Isolationseigenschaften einen aufwendigen Vakuumlaminierprozess, um an den Kanten keine Lufteinschlüsse zu erhalten. Aufgrund dessen und aufgrund der Tatsache, dass das Einbringen der Öffnungen an den Stellen der Kontaktflächen in die Isolationsschicht unter Verwendung eines Lasers, eines Plasmaätzverfahrens oder eines chemischen Ätzens viel Zeit benötigt, sind planare elektronische Module teuer in der Herstellung.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein elektronisches Modul anzugeben, welches einerseits eine zuverlässige elektrische Kontaktierung ermöglicht und andererseits kostengünstiger herstellbar ist, als bekannte planare elektronische Module.
  • Diese Aufgabe wird durch das Modul mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen finden sich in den abhängigen Patentansprüchen.
  • Ein erfindungsgemäßes planares elektronisches Modul umfasst einen Träger, der auf einer ersten Hauptseite eine Bauele mentaufnahmefläche und zumindest eine Kontaktfläche aufweist. Ein Bauelement ist mit seiner Rückseite auf der Kontaktfläche des Trägers angeordnet und weist auf seiner Vorderseite zumindest eine Bauelementkontaktfläche zur elektrischen Kontaktierung auf. Es ist eine Isolationsstruktur vorgesehen, welche flächig auf der ersten Hauptseite des bestückten Trägers angeordnet ist und im Bereich der zumindest einen Bauelementkontaktfläche und der zumindest einen Kontaktfläche jeweils eine Aussparung aufweist. Auf der Isolationsstruktur ist eine Kontaktleiterbahnstruktur angeordnet, welche die zumindest eine Bauelementkontaktfläche mit der zumindest einen Kontaktfläche und/oder mehrere Kontaktflächen miteinander und/oder mehrere der Bauelementkontaktflächen miteinander elektrisch verbindet. Die Isolationsstruktur weist eine Spannungsfestigkeit von mehr als 80 kV/mm auf.
  • Die Verwendung einer Isolationsstruktur mit einer Spannungsfestigkeit von mehr als 80 kV/mm weist den Vorteil auf, dass die Isolationsstruktur dünner ausgeführt werden kann, da ein linearer Zusammenhang zwischen der Spannungsfestigkeit und der Dicke der Isolationsstruktur besteht. Die Verwendung dünnerer Isolationsstrukturen bringt den Vorteil mit sich, dass zum einen das Aufbringen der Isolationsstruktur auf die Oberfläche des mit den Bauelementen versehenen Trägers auf einfachere Weise geschehen kann. Insbesondere lassen sich Isolationsstrukturen auf der dreidimensionalen Oberfläche umso leichter abformen, je dünner diese sind. Hierdurch sinkt die Gefahr, dass an den besonders kritischen Kanten von Bauelementen oder dem Träger Bereiche mit verringerter Spannungsfestigkeit aufgrund von Lufteinflüssen entstehen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das Einbringen der Öffnungen im Bereich der Kontaktflächen in kürzerer Zeit durchgeführt werden kann. Insbesondere das bevorzugt eingesetzte Öffnen per Laser lässt sich wesentlich schneller und kostengünstiger durchführen, je geringer die Dicke der Isolationsstruktur ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist die Spannungsfestigkeit der Isolationsstruktur größer als 150 kV/mm bzw. größer als 200 kV/mm.
  • Die Dicke der Isolationsstruktur ist gemäß einer Ausbildung kleiner als 150 μm (entsprechend einer Spannungsfestigkeit von mehr als 80 kV/mm), bevorzugt kleiner als 100 μm (entsprechend einer Spannungsfestigkeit von größer als 150 kV/mm) und am meisten bevorzugt kleiner als 50 μm (entsprechend einer Spannungsfestigkeit von größer als 200 kV/mm).
  • Gemäß einer Ausführungsform ist die Isolationsstruktur durch einen Mehrschichtaufbau mit unterschiedlichen Schichtfunktionen gebildet. In dem Mehrschichtaufbau können eine oder mehrere Isolationsschichten vorgesehen sein. Darüber hinaus können beispielsweise Haftschichten und/oder Dampfsperren vorgesehen sein.
  • Gemäß einer zweckmäßigen Ausführungsform ist die Isolationsstruktur als Schichtverbund mit zumindest einer Isolationsschicht und einer Haftschicht ausgebildet. Dieser Aufbau der Isolationsstruktur ist vorteilhaft, da Isolationsschichten im Bereich der angegebenen Spannungsfestigkeiten üblicherweise keine ausreichenden Hafteigenschaften mehr aufweisen. Die Bereitstellung der bevorzugt eingesetzten Höchstisolationsschichten im Verbund mit einer oder auch mehreren Haftschichten sorgt für eine ausreichend gute Verbindung zwischen der Isolationsstruktur und der Oberfläche des mit den Bauelementen bestückten Trägers.
  • Zweckmäßigerweise weist die Isolationsstruktur als äußerste, der Oberfläche des bestückten Trägers abgewandten, Schicht eine fotosensitive Schicht auf. Hierdurch kann ein fotolithographisches Verfahren zum Einbringen der Öffnungen im Bereich der Kontaktflächen verwendet werden, ohne dass die Notwendigkeit besteht, eine zusätzliche fotosensitive Schicht in einem separaten Verarbeitungsschritt auf die mit der Isolationsstruktur versehene Oberfläche aufzubringen. Hierdurch lässt sich das Herstellungsverfahren vereinfachen und damit kostengünstiger realisieren.
  • Zweckmäßigerweise umfasst die Isolationsstruktur eine oder mehrere Isolationsschichten aus einem oder mehreren der folgenden Materialien: Polyimid, Imid, Thermoplaste, insbesondere PEEK (Polyetheretherketon) oder PEI (Polyetherimid), fluorpolymere organische oder anorganische Isoliermaterialien.
  • Alternativ kann die Isolationsstruktur durch einen Lack ausgebildet sein. Zweckmäßgerweise ist der Lack fotosensitiv, um die Verwendung eines fotolithographischen Verfahrens zum Einbringen der Öffnungen in die Isolationsstruktur zu ermöglichen. Alternativ kann der Lack aus einem Material gewählt werden, so dass dieser bereits in strukturierter Form auf die Oberfläche des bestückten Trägers aufbringbar ist. Um zu verhindern, dass der Lack beim Aufbringen über die Bauelementkanten in Schwerkraftrichtung nach unten herab läuft und damit die Dicke, insbesondere im Bereich der Kanten, zu stark reduziert, sollten solche Lacke gewählt werden, bei denen eine Vernetzung, z. B. über UV-Licht oder Temperatureinwirkung, möglich ist, um unmittelbar nach dem Aufbringen des Lacks ein Verlaufen zu verhindern.
  • Als Bauelement für das planare, elektronische Modul sind insbesondere Halbleiterchips, insbesondere Leistungshalbleiterchips, vorgesehen. Darüber hinaus können beliebige andere Bauelemente, wie zum Beispiel passive Bauelemente auf dem Träger angeordnet und über die Kontaktleiterbahnstruktur elektrisch miteinander verbunden sein.
  • Die Isolationsstruktur kann ferner unter Einsatz chemischer oder physikalischer Abscheideprozesse von Isolationswerkstoffen realisiert sein.
  • Die Erfindung wird nachfolgend näher anhand einer einzigen Figur erläutert. Die einzige Figur zeigt in schematischer Form einen Querschnitt durch ein planares elektronisches Modul.
  • Auf einem Träger 1 sind auf einer ersten Hauptseite eine Bauelementaufnahmefläche 3 und eine weitere Kontaktfläche 4 aufgebracht. Auf der gegenüberliegenden, zweiten Hauptseite ist ebenfalls eine Kontaktfläche 2 aufgebracht, über welche ein fertig gestelltes elektronisches Modul beispielsweise mit einem weiteren Substrat kontaktiert werden kann. Die Kontaktfläche 2 kann beispielsweise zur Bereitstellung einer guten thermischen Anbindung dienen. Auf der Bauelementaufnahmefläche 3 ist ein Bauelement 5, zum Beispiel ein Halbleiterchip angeordnet, der auf seiner Oberseite, d. h. der von dem Träger 1 abgewandten Seite, beispielhaft eine Bauelementkontaktfläche 10 aufweist. Die mechanische Verbindung zwischen dem Bauelement 5 und der Bauelementkontaktfläche 3 erfolgt beispielsweise über ein Lot 6. Weist das Bauelement 5 auf seiner, der Bauelementkontaktfläche 3 zugewandten Rückseite einen elektrischen Kontakt auf, so kann über das Lot 6 ein elektrischer Kontakt zu der Bauelementaufnahmefläche 3 hergestellt werden.
  • Ein derart vorbereiteter, d. h. mit Bauelementen 5 bestückter Träger 1 wird nun mit einer Isolationsstruktur 7 versehen. Die Isolationsstruktur 7 kann beispielsweise in Form einer oder mehrerer Isolationsfolien, eines Lacks oder eines chemisch oder physikalisch abgeschiedenen Isolationswerkstoffs ausgebildet sein. Die Isolationsstruktur weist eine Spannungsfestigkeit von mehr als 80 kV/mm auf, wobei hierbei eine Dicke der Isolationsstruktur von weniger als 150 μm realisierbar ist. Die Dicke der Isolationsstruktur kann allgemein umso geringer gewählt werden, je höher die Spannungsfestigkeit der Isolationsstruktur ist.
  • Durch die Verwendung einer möglichst dünnen Isolationsstruktur lässt sich das elektronische Modul im Vergleich zu bisherigen Herstellungsverfahren kostengünstiger herstellen. Insbesondere dann, wenn eine Öffnung 11 im Bereich der Bauele mentkontaktfläche 10 des Bauelements 5 in die Isolationsstruktur 7 der Laser eingebracht werden soll, ist eine geringe Dicke von Vorteil. Denn je geringer die Dicke der Isolationsstruktur ist, desto schneller lässt sich die Öffnung 11 erzeugen, wodurch gleichzeitig Kosten für den Einsatz des Lasers reduziert werden können.
  • Die geringe Dicke der Isolationsstruktur 7 von weniger als 150 μm bringt den Vorteil mit sich, dass eine bessere Abformung um die Kanten auf der Oberfläche des mit dem Bauelement 5 bestückten Trägers 1 möglich ist. Je geringer die Dicke der Isolationsstruktur, desto geringer ist der prozentuale Rückgang der Dicke im Bereich von Biegungen, d. h. der Kanten. Insgesamt ergibt sich dadurch eine homogenere Schichtdicke, wodurch nicht nur die Zuverlässigkeit und Spannungsfestigkeit des Moduls als solches verbessert wird, sondern auch die Strukturierbarkeit für nachfolgende Verarbeitungsprozesse erleichtert wird. So können insbesondere andere Prozesse zur Herstellung einer Kontaktbahnleiterstruktur 8 verwendet werden, da die Öffnungen in der Isolationsstruktur 7 nicht so tief sind. So kann beispielsweise gegebenenfalls auf schräge Flanken der Öffnungen verzichtet werden, welche in der Regel vorgesehen werden, um thermomechanische Spannungen aufzufangen.
  • Wie aus der Fig. gut hervorgeht, ist auf die Isolationsstruktur 7 die Kontaktleiterbahnstruktur 8 aufgebracht. Hierbei ist zwischen der Kontaktleiterbahnstruktur 8 und der mit Öffnungen 11 versehenen Isolationsstruktur 7 eine dünne Metallschicht 9 vorgesehen, welche durch Sputtern, Aufdampfen oder andere Verfahren zur Erzeugung dünner Kontaktschichten ganzflächig auf die Isolationsschicht und deren eingebrachte Öffnungen aufgebracht ist. Die Metallschicht 9 besteht zum Beispiel aus einer ca. 50 nm dicken Titanschicht und einer ca. 1 μm dicken Kupferschicht.
  • Die Isolationsstruktur 7 kann eine einzige Isolationsschicht oder mehrere Isolationsschichten umfassen, welche beispiels weise unter Verwendung eines Vakuumlaminierprozesses auf den mit den Bauelementen 5 versehenen Träger 1 aufgebracht ist. Da Isolationsschichten mit Höchstisolationseigenschaften, d. h. Spannungsfestigkeiten von mehr als 80 kV/mm in der Regel keine guten haftenden Eigenschaften mehr aufweisen, kann es zweckmäßig sein, auf die Isolationsschicht (oder -schichten) vor dem Aufbringen auf den mit den Bauelementen 5 versehenen Träger 1 eine Haftschicht aufzubringen. Der Schichtverbund aus einer oder mehrerer Isolationsschichten und der Haftschicht wird dann unter Verwendung bekannter Verfahren auf den bestückten Träger 1 aufgebracht. Es versteht sich, dass hierbei die Haftschicht der Oberseite bzw. Oberfläche des Trägers zugewandt ist.
  • Darüber hinaus kann die Isolationsstruktur 7 eine Mehrzahl an Schichten aufweisen, die unterschiedlichen Funktionen dienen. Hierbei ist es zweckmäßig, wenn die Isolationsstruktur 7 als äußerste, der Oberfläche des bestückten Trägers 1 abgewandte, Schicht eine fotosensitive Schicht aufweist, da dann nachfolgende Schritte zur Herstellung der Kontaktleiterbahnstruktur 8 auf einfachere Weise realisiert werden können. So ist die direkte fotolithographische Belichtung der Isolationsstruktur 7 möglich. Das gesonderte Aufbringen einer fotosensitiven Schicht auf den bereits mit der Isolationsstruktur 7 versehenen, bestückten Träger 1 ist dann entbehrlich.
  • Als Materialien für die eine oder mehrere Isolationsschichten bieten sich Polyimid, Imid, Thermoplaste, insbesondere PEEK, PEI oder fluorpolymere organische oder anorganische Isoliermaterialien an.
  • Die Isolationsstruktur kann alternativ auch durch einen Lack ausgebildet sein, welcher bevorzugt fotosensitiv ist. Da beim Aufbringen, z. B. Aufsprühen, des Lacks die Gefahr besteht, dass dieser aufgrund der Schwerkraft an den Bauelementkanten oder sonstigen senkrechten Flächen hinab läuft, sollte hierbei ein Lack gewählt werden, welcher unmittelbar nach dem Aufbringen vernetzbar ist. Das Vernetzen kann beispielsweise durch Bestrahlen mit UV-Licht oder einen Aushärteschritt erfolgen. Um den Schritt des fotolithographischen Einbringens von Öffnungen in die Isolationsstruktur zu vermeiden, kann der Lack beispielsweise aus einem Material gewählt werden, so dass dieser in strukturierter Form auf die Oberfläche des bestückten Trägers aufbringbar ist. Dies kann beispielsweise durch einen Siebdruck oder einen Schablonendruck erfolgen.
  • Höchstisolierende Eigenschaften der Materialien der Isolationsstruktur erlauben die Sicherstellung der für die unterschiedlichen Spannungsbereiche benötigten Isolationseigenschaften auch unter extremen Einsatzbedingungen. Die Isolationseigenschaften sind von hoher Bedeutung für die Bearbeitungszeit bei der Erzeugung der Öffnungen, zum Beispiel großer Bauelementkontaktflächen, insbesondere durch einen Laserprozess. Die Verwendung höchstisolierender Materialien erlaubt es, diesen Prozess erheblich zu reduzieren. So lässt sich bei einer Erhöhung der Isolationseigenschaft auf 200 kV/mm die Zeit für den Einsatz des Lasers halbieren, wodurch ein kosteneffektiver Prozess für die Öffnungserzeugung ermöglicht ist. Ebenso wird durch den Einsatz von dünneren Isolationsstrukturen die thermomechanische Belastung, insbesondere an den Kanten der Öffnungen, das Thermomanagement, die fototechnische Strukturierung sowie die galvanische Abscheidung von Metallen durch die flacheren Öffnungen verbessert. Es werden deshalb Isolationsstrukturen bzw. Materialien mit Spannungsfestigkeiten von mehr als 80 kV/mm, insbesondere mehr als 150 kV/mm und am meisten bevorzugt größer als 200 kV/mm eingesetzt.

Claims (12)

  1. Planares elektronisches Modul mit – einem Träger (1), der auf einer ersten Hauptseite eine Bauelementaufnahmefläche (3) und zumindest eine Kontaktfläche (4) aufweist; – einem Bauelement (5), das mit seiner Rückseite auf der Kontaktfläche (4) des Trägers (1) angeordnet ist und das auf seiner Vorderseite zumindest eine Bauelementkontaktfläche (10) zur elektrischen Kontaktierung aufweist; – einer Isolationsstruktur (7), welche flächig auf der ersten Hauptseite des bestückten Trägers (1) angeordnet ist und im Bereich der zumindest einen Bauelementkontaktfläche (10) und der zumindest einen Kontaktfläche (4) jeweils eine Aussparung (11) aufweist, – einer auf der Isolationsstruktur (7) angeordneten Kontaktleiterbahnstruktur (8), welche – die zumindest eine Bauelementkontaktfläche (10) mit der zumindest einen Kontaktfläche (4) und/oder – mehrere der Kontaktflächen (4) miteinander und/oder – mehrere der Bauelementkontaktflächen (4) miteinander elektrisch verbindet; – wobei die Isolationsstruktur (7) eine Spannungsfestigkeit von mehr als 80 kV/mm aufweist.
  2. Modul nach Anspruch 1, bei dem die Spannungsfestigkeit der Isolationsstruktur (7) größer als 150 kV/mm ist.
  3. Modul nach Anspruch 1, bei dem die Spannungsfestigkeit der Isolationsstruktur (7) größer als 200 kV/mm ist.
  4. Modul nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem die Dicke der Isolationsstruktur (7) kleiner als 150 μm, bevorzugt kleiner als 100 μm und am meisten bevorzugt kleiner als 50 μm ist.
  5. Modul nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem die Isolationsstruktur (7) durch einen Mehrschichtaufbau mit unterschiedlichen Schichtfunktionen gebildet ist.
  6. Modul nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem die Isolationsstruktur (7) als Schichtverbund mit zumindest einer Isolationsschicht und einer Haftschicht ausgebildet ist.
  7. Modul nach Anspruch 6, bei dem die Isolationsstruktur (7) als äußerste, der Oberfläche des bestückten Trägers (1) abgewandten, Schicht eine photosensitive Schicht aufweist.
  8. Modul nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem die Isolationsstruktur (7) eine oder mehrere Isolationsschichten aus einem oder mehreren der folgenden Materialien umfasst: – Polyimid; – Imid; – Thermoplast, insbesondere PEEK, PEI; – fluorpolymere organische oder anorganische Isoliermaterialien.
  9. Modul nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem die Isolationsstruktur (7) durch einen Lack ausgebildet ist.
  10. Modul nach Anspruch 8, bei dem der Lack photosensitiv ist.
  11. Modul nach Anspruch 8, bei dem der Lack aus einem Material besteht, so dass dieser in strukturierter Form auf die Oberfläche des bestückten Trägers (1) aufbringbar ist.
  12. Modul nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem das Bauelement ein Halbleiterchip, insbesondere ein Leistungshalbleiterchip, ist.
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