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Die
Erfindung betrifft ein zweiteiliges Verpackungsmittel, insbesondere
zur Aufnahme schüttfähiger Wasch- und/oder Reinigungsmittel,
mit einem die Traglast des Verpackungsmittels erhöhenden
Boden.
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Stand der Technik
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Für
die Verpackung von einer Vielzahl von flüssigen, gelartigen,
festen und/oder schüttfähigen Füllgütern
wie beispielsweise aus der Gruppe der Textilwaschmittel, Geschirrspülmittel,
Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe,
Farbstoffe, Klebstoffe oder Lebensmittel, ist es heute üblich,
Kartonverpackungen zu verwenden.
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Aus
dem Stand der Technik sind eine Vielzahl von Kartonagen zum Zwecke
der Aufbewahrung und des Transports von rieselfähigen Gütern
bekannt. Um bei einer Kartonage eine erhöhte Stabilität
zu erreichen, ist beispielsweise aus
DE 20 2004 010 230 auch das Einsetzen
einer Innenzarge in die Kartonage bekannt, wobei die Innenzarge
der Form der Kartonage zumindest teilweise angepasst sein muss.
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US 5,256,799 beschreibt
ebenfalls einen widerverschließbaren Karton mit einer Innenzarge,
bei dem die Innenzarge mehrere Segmente aufweist, wobei an einem
der Segmente mittels Vorstanzung eine Schließlasche und
ein der Schließlasche zugeordnetes Gegenstück
ausgebildet ist, wobei das Gegenstück in einem ursprünglich
ungeöffneten Zustand des Kartons zum einen mit der Schließlasche
verbunden ist und zum anderen mit einer Innenseite eines Deckelelements
des Kartons verklebt ist. Zudem ist eine hinter die Vorderwand der
Innenzarge klappbare Hilfslasche vorgesehen, wobei die Hilfslasche
an der Vorderwand der Innenzarge angelenkt ist. Hierdurch liegt
das Gegenstück im geschlossenen Zustand innerhalb der Ebene
einer Vorderwand der Innenzarge.
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Heute
ist es weit verbreitet, teilweise verklebte, flachliegende faltbare
Schachteln mit geringerem Vorfertigungsgrad dem abpackenden Betrieb
als flachliegenden Zuschnitt anzuliefern, wobei das Formen der Schachtel
zum Hohlkörper auf einer Verpackungsmaschine erfolgt. Die
Faltschachtel und die dazugehörige Innenzarge können
miteinander zumindest teilweise verklebt werden. Hierfür
wird bei bekannten Verfahren der aufgestellte Rumpf über
die geraden, nicht gebrochenen Längskanten umgelegt und
somit flach zusammengeklappt. Zum Befüllen wird eine derartige
Faltschachtel wieder aufgestellt und bodenseitig verklebt. Nach dem
Füllvorgang kann auch der Deckel verklebt werden.
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Ein
wesentlicher Vorteil derartiger zweiteiliger Kartonage-Konstruktionen
ist es, dass weniger Pappe, Karton und/oder Papier benötigt
wird als bei einer einteiligen Konstruktion alleinig mit Pappe,
so dass diese kostengünstiger und Ressourcen schonender
sind, indem der äußere Faltkarton aus einem gut
bedruckbaren, relativ zur Innenzarge dünnwandigen Karton
und einer relativ zum äußeren Faltkarton stabilen
Innenzarge aus Pappe ausgebildet ist.
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Nachteilig
an derartigen, zweiteiligen Kartonagen ist es jedoch, dass insbesondere
bei schlanken Formaten, die für eine Traglast > 5kg ausgebildet sind,
der Boden des äußeren Faltkartons üblicherweise
eine nicht hinreichende Druckfestigkeit hinsichtlich des auf den
Boden einwirkenden Produktgewichts gewährleistet. Hierdurch
kann es häufig zu einem Versagen des Bodens kommen, bei
dem der Boden aufreißt oder aufbricht und das bevorratete
Produkt unbeabsichtigt an die Umgebung abgegeben wird.
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Aufgabe der Erfindung
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine zweiteilige Faltkartonage für
schüttfähige Produkte, wie beispielsweise pulverförmige
oder granulare Wasch- und Reinigungsmittel, bestehend aus einer
Innenzarge und einer äußeren Faltschachtel bereitzustellen,
die im zusammengeklappten Zustand flach liegend transportierbar
ist und ohne Änderungen an der äußeren
Faltschachtel und eines maschinellen Aufstell- und Befüll-
und Verschlussprozesses eine erhöhte Traglast des Kartonagenbodens
bereitstellt, eine erhöhte Stapelbarkeit und Stabilität
der Kartonverpackung realisiert, wobei dies durch einen möglichst
geringen Materialeinsatz kostengünstig bewirkt werden soll.
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Die
Aufgabe wird durch eine Kartonverpackung nach Anspruch 1 gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Kartonverpackung besteht aus
einer Kombination einer äußeren Faltschachtel mit
einer Innenzarge, wobei die Innenzarge aus einem Material mit größerem
Stapelstauchdruck als das Material der Faltschachtel besteht und
am bodenseitigen Rand der Innenzarge wenigstens eine Bodenlasche schwenkbar
angeordnet und in derart dimensioniert ist, dass sie im aufgestellten
Zustand der Kartonverpackung mehr als 10% der Bodenfläche
der Kartonverpackung bedeckt, wodurch eine unerwartet große
Erhöhung der Traglast des Bodens erreicht wurde.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bedeckt
die Bodenlasche im aufgestellten Zustand der Kartonverpackung zwischen
10% und 90%, besonders bevorzugt zwischen 10% und 66%, insbesondere
bevorzugt zwischen 10% und 50%, ganz besonders bevorzugt zwischen
10% und 33% der Bodenfläche der Bodenfläche.
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Es
ist des Weiteren von Vorteil die Bodenlasche an einer bodenseitigen
Längsseite der Innenzarge anzuordnen, da sich hierdurch
gegenüber der Anordnung an einer Schmalseite eine höhere
Durchdrückfestigkeit erzielen lässt.
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In
einer weiteren, bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind wenigsten
zwei, bevorzugt genau zwei, Bodenlaschen schwenkbar am bodenseitigen
Rand der Innenzarge angeordnet. Die Bodenlaschen überdecken
jeweils zwischen 10% und 90%, besonders bevorzugt zwischen 10% und
66%, insbesondere bevorzugt zwischen 10% und 50%, ganz besonders
bevorzugt zwischen 10% und 33% der Bodenfläche. Die Bodenlaschen
der Innenzarge sind bevorzugt an den Längsseiten der Innenzarge
angeordnet.
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Um
Verpackungsmaterial und somit Kosten einzusparen, ist es von Vorteil,
dass sich die Bodenlaschen im aufgestellten Zustand der Kartonverpackung
nicht überlappen. Es kann jedoch auch Anwendungsfälle
geben, in denen eine Überlappung der Bodenlasche der Innenzarge
notwendig ist.
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Die
vorliegende Erfindung ist keineswegs beschränkt auf die
Anzahl der Einzelteile der Kartonverpackung, beziehungsweise der
Faltschachtel und der Innenzarge. So kann es zum Beispiel aus produktionstechnischen
Gründen vorteilhaft sein die Innenzarge und die Faltschachtel
einteilig oder aus zwei getrennten Zuschnitten herzustellen. Bei
der letztgenannten Ausführungsform könnten Faltschachtel
und Innenzarge im Laufe des Herstellverfahrens miteinander, zumindest
teilweise verklebt werden.
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Bevorzugter
Weise wird der Innenzargenzuschnitt mit dem Faltschachtelzuschnitt
verklebt, wobei diese somit einen gemeinsamen Zuschnitt bilden.
Anschließend wird der gemeinsame Zuschnitt zu einem geschlossenen
Rumpf gefaltet und mit Hilfe der Klebelaschen verklebt. Der fertige
Rumpf wird über Faltlinien flach zusammengeklappt um platzsparend
transportierbar zu sein. Zur Abfüllung wird der zusammengeklappte Rumpf
wieder aufgestellt und der Boden verklebt. Abschließend
wird das Füllgut abgefüllt und der Deckel verklebt.
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Derartige
Zuschnitte können zum besseren Verkleben zu einem Rumpf
mit Klebelaschen ausgestattet sein. Auch Überlappungen
an den Wänden der Faltschachtel oder der Innenzarge sind
im Rahmen der vorliegenden Erfindung denkbar.
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Als
Material für eine derartige Kartonverpackung kommt jedes
faltbare Material in Frage. Es kann vorteilhaft sein, die Faltschachtel
aus einem gut bedruckbarem Material, wie z. B. Karton, herzustellen
und die Stabilität der Gesamtverpackung durch das Material
der Innenzarge, z. B. Wellpappe, zu erzeugen. Wellpappen dieser
Art könnten einen vertikalen Stapel-Stauchdruck im Bereich
von 500 N bis 2.500 N aufweisen.
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Die
Bodenlaschen sind jeweils einstückig an wenigstens einer
Seitenwand der Innenzarge angeordnet und scharnierartig mit der
Seitenwand der Innenzarge verbunden sind. Die scharnierartige Verbindung,
die ein Schwenken der Laschen um die entsprechenden Seitenwände
bewirkt kann durch eine Schwächungslinie zwischen der Seitenwand
und der Lasche ausgebildet sein. Gemäß einer weiteren
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die scharnierartige
Verbindung auch ohne Schwächungslinie zwischen Seitenwand
und Lasche durch einfaches Umklappen der Lasche um die Seitenwand
bewirkt werden.
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Die
Bodenlaschen können im aufgerichteten Zustand der Innenzarge
stoff-, form- oder kraftschlüssig gegeneinander und/oder
gegen eine Wand der Innenzarge und/oder gegen eine Wand des äußeren
Faltkartons vollständig, Punkt- oder abschnittsweise fixiert
werden.
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Gemäß einer
alternativen Ausgestaltung der Erfindung, weisen die Bodenlaschen
der Innenzarge keine form- oder stoffschlüssige Verbindung
mit der äußeren Faltschachtel, der Innenzarge
oder anderen Bodenlaschen der Innenzarge auf.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, werden
die Bodenlaschen der Innenzarge miteinander oder mit dem umgebenden
Faltkarton verklebt, wobei hierunter unter anderem, aber nicht ausschließlich
Haftkleben, Kaltsiegeln, Selbstkleben, Heißkleben Kontaktkleben
und/oder Warmkleben verstanden wird. Weitere Möglichkeiten
zur Fixierung der Bodenelemente umfassen beispielsweise Prägen, Rändeln,
Rillen, Bördeln, Falzen, Nieten, Schrauben, Heften, Klammern
oder Klemmen.
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Anzahl,
Form oder Ausführung derartiger Verbindungsmöglichkeiten
sind durch die hier erwähnten Beispiele in keinster Weise
beschränkt. Vielmehr erstreckt sich die vorliegende Erfindung
auf alle erdenklichen Ausführungsformen einer derartigen
Verbindungsmöglichkeit.
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Die
Bodenlasche bzw. die Bodenlaschen können jede beliebige
Form annehmen, wobei jedoch eine im Wesentlichen rechteckige Form
bevorzugt ist, bei der die Länge der Längsseite
der Lasche in etwa der Länge der Längsseite der
Innenzarge entspricht.
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Faltschachtel
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Unter
Schachteln im Sinne dieser Anmeldung werden insbesondere Faltschachteln
verstanden, die aus einem Zuschnitt durch Faltung ein zur Aufnahme
eines Füllguts geeignetes Behältnis ausbilden,
wie beispielsweise Aufrichtschachteln, Durchzugschachteln, Faltbodenschachteln,
Falthüllenschachteln, Faltschachteln mit Innenfutter, Gürtelfaltschachteln,
Schiebefaltschachteln, Steckbodenschachteln, Stülpdeckelfaltschachteln
sowie Aufsatzdeckelschachteln, Fensterschachteln, Kappenschachteln
wie beispielsweise Bezugskappenschachteln oder Rändelkappenschachteln,
sowie Laschendeckelschachteln, Rumpfschachteln, Schiebeschachteln,
Spanschachteln, Stülpdeckelschachteln, Trageschachteln
oder Versandschachteln.
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Die
Faltschachtel kann jede beliebige Grundform aufweisen. Eine rechteckige
Grundform wird jedoch bevorzugt. Gleiches gilt für die
Grundform der Innenzarge.
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Die
Kartonverpackung ist vorzugsweise aus Papier, Karton, Pappe oder
einer beliebigen Kombination hieraus gefertigt.
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Ein
Papier sollte vorzugsweise eine gute Bedruckbarkeit und Faltbarkeit
aufweisen sowie über eine geeignete Stabilität
verfügen. Ferner sollte sich das Papier für die
Verarbeitung in automatisierten Herstellungsprozessen wie Aufricht-
und Abfüllanlagen eignen. Bei dem Papier kann es sich um
ein Chromopapier, Dampfphasen-Korrosionsschutz-Papier, Deckenpapier,
Duplexpapier, vegetabilisches Pergament, gummiertes Papier, Haftklebepapier,
Heißsiegelpapier, einseitig glattes Papier, hochdehnbares
Papier, holzfreies Papier, holzhaltiges Papier, Kraftliner, Kraftpackpapier,
Kraftpapier, Kraftpackpapier, Leichtkrepp, Offsettpapier, Packpapier,
Paraffinpapier, Pergamentersatz, Pergamin, satiniertes Papier, Schrenzpapier,
Seidenpapier, Sekundakraftpapier, Spinnpapier, Strohmischpapier, Tekturenpapier,
Transparentpapier, Velourpapier, Wachspapier, Wellenpapier und/oder
Wellpapier handeln.
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Ein
Karton sollte ebenfalls über eine gute Bedruckbarkeit und
Faltbarkeit aufweisen sowie über eine geeignete Stabilität
verfügen. Ferner sollte sich der Karton für die
Verarbeitung in automatisierten Herstellungsprozessen wie Aufricht-
und Abfüllanlagen eignen. Ein Karton kann aus der Gruppe
der Chromokartons, Chromoersatzkartons, einseitig glatten Kartons,
Faltschachtelkartons, gestrichener Kartons, Multiplexkartons, Riffelkarton,
Duplexkartons, Triplexkartons ausgewählt werden.
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Eine
Pappe sollte eine geeignete Faltbarkeit aufweisen sowie über
eine geeignete Stabilität verfügen. Ferner sollte
sich die Pappe für die Verarbeitung in automatisierten
Herstellungsprozessen wie Aufricht- und Abfüllanlagen eignen.
Bei einer Pappe kann es sich um Wellpappe oder Vollpappe handeln,
wobei die Vollpappe eine Braunpappe, Lederpappe, Braunschliffpappe,
einseitig glatte Pappe, Filzpappe, Graupappe, Hartpappe, Weißpappe,
Maschinenbraunschliffpappe, Maschinenpappe, Mischpappe, Multiplexpappe,
Duplexpappe, Triplexpappe, Riffelpappe, Schrenzpappe, Starkpappe,
Strohmischpappe, Wickelpappe, Handpappe und/oder Ziehpappe sein
kann.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Dabei
werden auch besonders bevorzugte Ausgestaltungen und besonders bevorzugte Kombinationen
von Merkmalen im einzelnen weiter beschrieben. In der Zeichnung
zeigt:
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1 Zweiteilige
Kartonverpackung mit geöffnetem Deckelelement in perspektivischer
Ansicht
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2 Zuschnitt
der äußeren Faltschachtel in Aufsicht
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3 Zuschnitt
der Innenzarge mit einer an der Vorderwand angelenkter Bodenlasche
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4 Zuschnitt
der Innenzarge mit zwei an der Vorder- bzw. Rückwand angelenkten
Bodenlaschen
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5 Zuschnitt
der Innenzarge mit einer an der Seitenwand angelenkten Bodenlasche
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6 Zuschnitt
der Innenzarge mit jeweils an den Seitenwänden angelenkten
Bodenlaschen
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7 Zuschnitt
der Innenzarge mit einer an der Vorderwand angelenkten Bodenlasche
und einer Laschenkonfiguration zum automatischen Aufstellen der
Bodenlasche beim Aufrichten der Innenzarge
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8 Zuschnitt
der Innenzarge mit zwei an der Vorder- bzw. Rückwand angelenkten
Bodenlaschen und einer Laschenkonfiguration zum automatischen Aufstellen
der Bodenlasche beim Aufrichten der Innenzarge
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9 Zuschnitt
der Innenzarge mit zwei an der Vorder- bzw. Rückwand angelenkten,
sich im aufgestellten Zustand überdeckende Bodenlaschen
und einer Laschenkonfiguration zum automatischen Aufstellen der
Bodenlasche beim Aufrichten der Innenzarge
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10 Innenzarge
im aufgestellten Zustand mit zwei an der Vorder- bzw. Rückwand
angelenkten, sich überdeckenden Bodenlaschen in perspektivischer
Ansicht
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11 Zuschnitt
der Innenzarge mit zwei an der Vorder- bzw. Rückwand angelenkten,
im aufgestellten Zustand ineinander greifende Bodenlaschen und einer
Laschenkonfiguration zum automatischen Aufstellen der Bodenlasche
beim Aufrichten der Innenzarge
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12 Innenzarge
im aufgestellten Zustand mit zwei an der Vorder- bzw. Rückwand
angelenkten, ineinander eingreifende Bodenlaschen in perspektivischer
Ansicht
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13 Versuchsaufbau
zur Messung der Durchdrückfestigkeit des Kartonbodens in
schematischer Darstellung
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Der
in 1 gezeigte Behälter 1 umfasst
eine äußere Faltschachtel 2, in die eine
Innenzarge 3 eingesteckt ist. Die Außenschachtel 2 umfasst
ein Deckelelement 4, welches über eine Knickkante 4a schwenkbar mit
dem Rest der Außenschachtel verbunden ist und welches einen
Randbereich 4b aufweist, der durch vorheriges Abreißen
eines abreißbaren Streifenelements 5 (siehe 2)
gebildet wurde und die Trennung zwischen Deckelelement 4 und
restlichem Außenbehälter darstellt.
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Das
Deckelelement 4 überdeckt im geschlossenen Zustand
einen über die Berandung 4b der Außenschachtel
hervorstehenden Bereich der Innenzarge 3. Dabei ist ein
aus dem Material der Innenzarge 3 bestehendes Gegenstück 6 an
der Innenseite eines vorderen Abschnitts des Deckelelements 4 angeklebt.
Dieses Gegenstück 6 korrespondiert mit einer Schließlasche 7,
die an einer vorderen oberen Kante 22 der Innenzarge 3 in
Form eines über eine Knicklinie verbundenen Fortsatzes
der Innenzarge 3 angeordnet ist.
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Bei
einem ersten Öffnen des Deckelelements 4, nachdem
zuvor das Streifenelement 5 entfernt worden ist, kann das
Deckelelement 4 entlang der Biegestelle 4a um
die Rückwand 13 der Faltschachtel 2 geschwenkt werden.
Das Deckelelement 4 ist durch eine Biegestelle mit dem
Rumpf verbunden, wobei der Deckel 4 und Rumpf in einem
Zuschnitt vereint sind. Die Biegestelle ist scharnierartig, z. B.
durch Falten, Ritzen, Rillen, Perforieren, Stauchen oder Falzen
ausgeformt.
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Die äußere
Faltschachtel 2 (siehe auch 2) weist
eine Vorderwand 10 auf, an die über Rilllinien 8 rechte
und linke Seitenwände 11, 12 anschließen,
wobei an die eine Seitenwand 11 wiederum eine hintere Wand 13 des
Behälters 1 anschließt. Die hintere Wand 13 weist
eine Klebelasche 15 auf, mittels derer die schrittweise
um 90 Grad zueinander geknickten Segmente 10, 11, 12, 13 der
Außenschachtel zu einer geschlossenen, schlauchartigen
Umfangswandung zusammengeklebt werden. Das Streifenelement 5,
das ein erstes Ende 14 und ein zweites Ende 15 aufweist,
erstreckt sich dabei über beide Seitenwandungen 11, 12 sowie
die vordere Wandung 10. Jede der Wandungen 10, 11, 12, 13 weist
auf jeder ihrer Stirnseiten jeweils eine über Rilllinien 23 abgeteilte
Lasche 10a, 10b, 11a, 11b, 12a, 12b, 13a, 13b auf.
Dabei wird das Deckelelement aus den Laschen 10a, 11a, 12a, 13a sowie
aus durch den abreißbaren Streifen 5 abgetrennte
Bereiche der Wandungen 10, 11, 12 gebildet.
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Ein
Boden des Behälters wird durch die Laschen 10b, 11b, 12b, 13b gebildet,
die zur Ausbildung des Bodens jeweils um 90° um die Faltlinie 24 geschwenkt
werden. Die Laschen 10b, 11b, 12b, 13b überlappen sich
und sind im Überlappungsbereich miteinander verklebt. Die Überlappung
und Verklebung sind dabei in derart ausgestaltet, dass ein pulverdichter
Boden entsteht.
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Die
Innenzarge 3 weist insgesamt fünf Segmente 3a, 3b, 3c, 3d, 3e auf
(siehe 3), welche über Knicklinien oder Rilllinien 8 im
gefalteten Zustand jeweils um 90 Grad gegenüber einem benachbarten
Segment gefaltet sind. Das Segment 3b und das Segment 3c überlappen
im gefalteten Zustand und sind miteinander verklebt, so dass diese
beiden Segmente gemeinsam eine Seitenwand der Innenzarge ausbilden.
Am bodenseitigen Rand der Vorderwand 3d ist die Bodenlasche 14a angelenkt.
Im aufgestellten Zustand der Verpackung ist die Bodenlaschen 14a um
90° um den bodenseitigen Rand der Innenzargenwand 3d zum
Inneren der Verpackung hin geschwenkt. Im aufgestellten Zustand
der Innenzarge 3 überdeckt die Bodenlasche 14a mindestens
10% der Bodenfläche, wobei die Bodenlasche 14a nicht
mit einer der Innenzargenwände 3a, 3b, 3c, 3e verklebt
oder andersartig an diesen befestigt ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung überdeckt
die Bodenlasche 14a zwischen 10% und 90%, besonders bevorzugt
zwischen 10% und 66%, insbesondere bevorzugt zwischen 10% und 50%, ganz
besonders bevorzugt zwischen 10% und 33% der Bodenfläche.
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Eine
weitere Ausführungsform der Erfindung ist in 4 abgebildet.
Am bodenseitigen Rand der die Vorder- und Rückwand ausbildenden
Innenzargenwände 3a und 3d sind die Bodenlaschen 14a bzw. 14b anlenkbar
angeordnet. Im aufgestellten Zustand der Verpackung sind die Bodenlaschen 14a, 14b um
90° um den bodenseitigen Rand der Innenzargenwände 3a und 3d zum
Inneren der Verpackung hin geschwenkt. Die Bodenlaschen 14a, 14b überlappen
sich im aufgestellten Zustand der Verpackung nicht und sind nicht
mit der Innenzarge 3 oder der äußeren
Faltschachtel 2 verklebt. Die Bodenlaschen 14a und 14b sind
in derart konfiguriert, dass sie im aufgestellten Zustand der Kartonverpackung
gemeinsam mehr als 10% der Bodenfläche bedecken.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung überdecken
die Bodenlaschen 14a und 14b jeweils zwischen
10% und 90%, besonders bevorzugt zwischen 10% und 66%, insbesondere
bevorzugt zwischen 10% und 50%, ganz besonders bevorzugt zwischen
10% und 33% der Bodenfläche überdecken.
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Die
beiden Laschen 14a und 14b können sich
dabei überdecken oder nicht überdecken.
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Die
Schließlasche 7 ist, wie in 4 gezeigt, über
eine Rilllinie 7a an dem ersten Segment 3a festgelegt
bzw. beim Zuschnitt der Innenzarge 3 stehen gelassen worden.
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Weitere
Ausgestaltungen hinsichtlich der Anordnung der Bodenlasche 14c bzw.
Bodenlaschen 14c, 14d, 14e sind in den 5 und 6 dargestellt.
In 5 ist eine Bodenlasche 14c der eingangs
beschriebenen Art am bodenseitigen Rand der eine Seitenwand ausbildenden
Innenzargenwand 3e schwenkbar angeordnet. In 6 ist
eine zu 3 analoge Anordnung der Bodenlaschen
dargestellt, wobei die Bodenlaschen 14c, 14d, 14e jedoch
am bodenseitigen Rand der eine Seitenwand ausbildenden Innenzargenwand 3e, 3c, 3b angelenkt
sind.
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Eine
Innenzargenkonfiguration mit einer an der Vorderwand 3a angelenkten
Bodenlasche 14a und einer Laschenkonfiguration zum automatischen
Aufstellen der Bodenlasche beim Aufrichten der Innenzarge 3 ist
in 7 abgebildet. Die Laschenkonfiguration zum automatischen
Aufstellen der Bodenlasche beim Aufrichten der Innenzarge 3 besteht
aus einer an der Seitenwand 3e angelenkten dreiecksförmigen
Lasche 15a an deren der Bodenlasche 14a gegenüberliegendem
Schenkel eine Verbindungslasche 15b schwenkbar angeordnet
ist. Die Außenseite, also die in der Abbildung sichtbare
Oberfläche der Verbindungslasche 15b wird mit
der Innenseite, also der abgewandten, in der Abbildung nicht sichtbaren
Oberfläche der Lasche 14a verklebt und die Bodenlasche 14a wird
um 180° auf die gegenüberliegende Wand 3a geschwenkt.
Wird die Innenzarge nun durch Verkleben der Seitenwandlaschen 3c und 3b zu
einem Schlauch geformt und aufgerichtet, so wird die Bodenlaschen 14a durch
Verbindung mit der Laschenkonfiguration 15a, 15b um
etwa 90° geschwenkt und so automatisch in die gewünschte
Stellung bewegt.
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8 zeigt
eine Abwandlung der aus 7 bekannten Bodenlaschenkonfiguration
bei der eine zweite Bodenlasche 14b und eine zweite Laschenkonfiguration 14g, 15c zum
automatischen Aufstellen der Bodenlasche 14b beim Aufrichten
der Innenzarge an der Vorderwand 3d und Seitenwand 3c vorgesehen
ist. Die Lasche 14b ist an ihrer der Seitenwand 3c zugewandten
Seite zur Mitte der Lasche 14b hin abgeschrägt,
wobei an dem derart gebildeten Schenkel eine Verbindungslasche 14g schwenkbar
angeordnet ist. Die Verbindungslasche 14g wird mit ihrer
Innenseite derart auf die Außenseite der Lasche 15c geklebt,
dass durch diese Verbindung die Bodenlasche 14b beim Aufrichten
der Innenzarge 3 in einen in etwa 90° Winkel zu
der Vorderwand 3d geführt wird.
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9 zeigt
eine weitere Ausführung einer Bodenkonstruktion für
eine Innenzarge, bei der die Vorder- bzw. Rückwandlaschen 14a, 14b und
die Seitenwandlaschen 15a, 15b jeweils gleichartig
ausgeformt sind und einen Automatikboden ausbilden. Hierzu werden
die Verbindungslaschen 14h bzw. 14g mit den Seitenwandlaschen 15a bzw. 15c verbunden,
vorzugsweise durch Verklebung. Die aus 9 bekannte
Zarge ist in 10 im aufgerichteten Zustand
abgebildet.
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Eine
Weiterentwicklung der aus den 9–10 bekannten
Innenzarge ist in den 11–12 gezeigt.
Die Bodenlaschen 14a und 14b weisen hierbei von
der Außenkante 14k der Bodenlasche 14a bzw. 14b ausgehenden
Einschnitt 14j auf, durch den die Bodenlaschen 14a und 14b im
aufgerichteten Zustand der Innenzarge ineinander greifen, was gut
aus 12 zu erkennen ist.
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Testmethode
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13 zeigt
schematisch den Versuchsaufbau, mit dem bei den erfindungsgemäßen
Behältern Durchdrückfestigkeitsversuche durchgeführt
wurden.
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Zunächst
wird die zweiteilige Verpackung bebildet, indem die Innenzarge 3 in
der äußere Faltschachtel 2 positioniert
und der Boden der Innenzarge 3 und der äußeren
Faltschachtel 2 geschlossen wird. Die Verpackung wird bodenseitig
in einem Metallbügel 17 fixiert, der in etwa dieselbe
Breite wie die Verpackung aufweist. Die Verpackung wird derart in
dem Bügel 17 angeordnet, dass ein Abstand von
mindestens 20 mm zwischen dem Verpackungsboden und dem Boden des
Bügels 17 ausgebildet ist. An den oberen Enden
der Schenkel 18a, 18b des Bügels 17 sind Öffnungen
vorgesehen, durch die Schrauben 19a, 19b geführt
werden können. Korrespondierende Öffnungen sind
in den Seitenwänden von äußerer Faltschachtel 2 und
Innenzarge 3 vorgesehen. Die Schrauben 19a, 19b werden,
nachdem sie durch die Bügelöffnungen und Öffnungen
der Verpackung geführt wurden, mit Unterlegscheiben und
Muttern gekontert und gesichert, so dass die Verpackung fest über
die Schrauben 19a, 19b mit dem Bügel 17 verbunden
ist.
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In
den Innenraum der Verpackung ist ein quaderförmige Stempel 20 aus
Holz mit abgerundeten Kanten einführbar. Auf diesen Stempel 20 wirkt
eine senkrecht auf den Boden stehende Kraft 21 ein. Die
Kantenlänge der auf den Zargenboden einwirkenden Stempelfläche
beträgt 135 × 85 mm.
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Die
im Folgenden aufgeführten Versuche wurden an zweiteiligen
Kartonverpackungen mit einem Bodenmaß von 292 × 147
mm bei einer Höhe von 300 mm durchgeführt.
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Die
Innenzarge wurde aus einer Wellpappe in B-Welle mit einem Gesamtflächengewicht
von 410 g/m2 mit einem Kraftliner als Aussendecke
und einem Testliner als Innendecke, die äußere
Faltschachtel aus einem Karton mit einem Gesamtflächengewicht
von 350 g/m2 gefertigt.
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Mit
der eingangs beschriebenen Vorrichtung wurde die Kraft gemessen,
die aufgebracht werden muss, um den Boden der zweiteiligen Kartonverpackung
15 mm nach unten zu drücken.
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Die
entsprechenden Messergebnisse sind im folgenden Diagramm und Tabelle
dargestellt.
| Nr. | Bodenausführung | Ausführungsbeispiel | Fmax
in [N] |
| 1 | Ohne
Bodenverstärkung | DE 20 2004 010 230 | 76 |
| 2 | 33%-Längsklappe | Fig.
3 | 161 |
| 3 | 50%-Längsklappe | Fig.
3 | 144 |
| 4 | 66%-Längsklappe | Fig.
3 | 157 |
| 5 | 95%-Längsklappe | Fig.
3 | 218 |
| 6 | Zwei
33%-Längsklappen | Fig.
4 | 248 |
| 7 | Zwei
66%-Längsklappen | Fig.
4 | 256 |
| 8 | Automatikboden
mit Arretierung | Fig.
9 | 182 |
| 9 | Automatikboden
ohne Arretierung | Fig.
8 | 176 |
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Wie
aus den Messwertdarstellungen ersichtlich, führt, überraschender
Weise, bereits eine einzelne am bodenseitigen Rand der Innenzarge
angelenkte Längsklappe, die 33% der Bodenfläche überdeckt,
zu einer Erhöhung der Durchdrückfestigkeit um
mehr als 100% (Messung Nr.2). Selbst eine Vergrößerung
der überdeckten Fläche auf bis zu 66% führt
zunächst zu keiner weiteren substantiellen Erhöhung
der Durchdrückfestigkeit (Messung Nr.3–4).
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Ebenfalls überraschend
ist, dass die Verwendung von zwei sich gegenüberliegenden
Längsklappen, die jeweils 33% der Bodenfläche überdecken
(Messung Nr.6), verglichen mit der 66% bodenüberdeckenden Einzelklappe
(Messung Nr.4), nochmals eine deutliche Verbesserung der Durchdrückfestigkeit
erzielt werden kann, wobei auch hier eine weitere Erhöhung
der jeweils überdeckten Bodenfläche (Messung Nr.
7) nicht zu einem substantiellen Anstieg der Durchdrückfestigkeit
führt.
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- 1
- Behälter
- 2
- Äußere
Faltschachtel
- 3
- Innenzarge
- 4
- Deckelelement
- 5
- Abreißbares
Streifenelement
- 6
- Gegenstück
- 7
- Schließlasche
- 8
- Knick-
bzw. Rilllinien
- 9
- Schwächungslinie
- 10
- Vorderwand
- 11
- Seitenwand
- 12
- Seitenwand
- 13
- Rückwand
- 14
- Bodenlasche
- 15
- Bodenlasche
- 16
- Knick-
bzw. Rilllinie
- 17
- Bügel
- 18
- Schenkel
- 19
- Befestigungsmittel
- 20
- Stempel
- 21
- Kraft
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 202004010230 [0003, 0067]
- - US 5256799 [0004]