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DE102007034867A1 - Zweiteiliges Verpackungsmittel mit verstärktem Boden - Google Patents

Zweiteiliges Verpackungsmittel mit verstärktem Boden Download PDF

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DE102007034867A1
DE102007034867A1 DE200710034867 DE102007034867A DE102007034867A1 DE 102007034867 A1 DE102007034867 A1 DE 102007034867A1 DE 200710034867 DE200710034867 DE 200710034867 DE 102007034867 A DE102007034867 A DE 102007034867A DE 102007034867 A1 DE102007034867 A1 DE 102007034867A1
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inner frame
cardboard
carton
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package according
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DE200710034867
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Wolfgang Barthel
Rudolf TÖPLER
Eiko Hasse
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Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Publication date
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Abstract

Kartonverpackung für schüttfähige Produkte, wie beispielsweise pulverförmige oder granulare Wasch- und Reinigungsmittel, umfassend eine äußere Faltschachtel (2) mit einem schlauchartigen Rumpf, bestehend aus wenigstens vier Wandelementen (10, 11, 12, 13), einem Boden (10b, 11b, 12b, 13b) und einem Deckel (10a, 11a, 12a, 13a), und eine zu einem Schlauch ausbildbare Innenzarge (3) mit wenigstens vier Wandelementen (3a, 3b, 3c, 3d, 3e), die derart ausgebildet ist, dass sie in den Rumpf der äußeren Faltschachtel (2) einführbar und im Rumpf der äußeren Faltschachtel (2) fixierbar ist, wobei die äußere Faltschachtel (2) und die Innenzarge (3) derart zu einem gemeinsamen mehrlagigen Schlauch geformt sind, dass die äußere Faltschachtel (2) und die Innenzarge (3) aus einer ersten flachliegenden Lage in eine aufgerichtete zweite Lage aufstellbar ist, wobei das Verhältnis von Stapelstauchdruck der äußeren Faltschachtel zu Stapelstauchdruck der Innenzarge < 1 beträgt und am bodenseitigen Rand der Innenzarge (3) wenigstens eine Bodenlasche (14) schwenkbar angeordnet und derart dimensioniert ist, dass sie im aufgestellten Zustand der Kartonverpackung mehr als 10% der Bodenfläche überdeckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein zweiteiliges Verpackungsmittel, insbesondere zur Aufnahme schüttfähiger Wasch- und/oder Reinigungsmittel, mit einem die Traglast des Verpackungsmittels erhöhenden Boden.
  • Stand der Technik
  • Für die Verpackung von einer Vielzahl von flüssigen, gelartigen, festen und/oder schüttfähigen Füllgütern wie beispielsweise aus der Gruppe der Textilwaschmittel, Geschirrspülmittel, Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe, Klebstoffe oder Lebensmittel, ist es heute üblich, Kartonverpackungen zu verwenden.
  • Aus dem Stand der Technik sind eine Vielzahl von Kartonagen zum Zwecke der Aufbewahrung und des Transports von rieselfähigen Gütern bekannt. Um bei einer Kartonage eine erhöhte Stabilität zu erreichen, ist beispielsweise aus DE 20 2004 010 230 auch das Einsetzen einer Innenzarge in die Kartonage bekannt, wobei die Innenzarge der Form der Kartonage zumindest teilweise angepasst sein muss.
  • US 5,256,799 beschreibt ebenfalls einen widerverschließbaren Karton mit einer Innenzarge, bei dem die Innenzarge mehrere Segmente aufweist, wobei an einem der Segmente mittels Vorstanzung eine Schließlasche und ein der Schließlasche zugeordnetes Gegenstück ausgebildet ist, wobei das Gegenstück in einem ursprünglich ungeöffneten Zustand des Kartons zum einen mit der Schließlasche verbunden ist und zum anderen mit einer Innenseite eines Deckelelements des Kartons verklebt ist. Zudem ist eine hinter die Vorderwand der Innenzarge klappbare Hilfslasche vorgesehen, wobei die Hilfslasche an der Vorderwand der Innenzarge angelenkt ist. Hierdurch liegt das Gegenstück im geschlossenen Zustand innerhalb der Ebene einer Vorderwand der Innenzarge.
  • Heute ist es weit verbreitet, teilweise verklebte, flachliegende faltbare Schachteln mit geringerem Vorfertigungsgrad dem abpackenden Betrieb als flachliegenden Zuschnitt anzuliefern, wobei das Formen der Schachtel zum Hohlkörper auf einer Verpackungsmaschine erfolgt. Die Faltschachtel und die dazugehörige Innenzarge können miteinander zumindest teilweise verklebt werden. Hierfür wird bei bekannten Verfahren der aufgestellte Rumpf über die geraden, nicht gebrochenen Längskanten umgelegt und somit flach zusammengeklappt. Zum Befüllen wird eine derartige Faltschachtel wieder aufgestellt und bodenseitig verklebt. Nach dem Füllvorgang kann auch der Deckel verklebt werden.
  • Ein wesentlicher Vorteil derartiger zweiteiliger Kartonage-Konstruktionen ist es, dass weniger Pappe, Karton und/oder Papier benötigt wird als bei einer einteiligen Konstruktion alleinig mit Pappe, so dass diese kostengünstiger und Ressourcen schonender sind, indem der äußere Faltkarton aus einem gut bedruckbaren, relativ zur Innenzarge dünnwandigen Karton und einer relativ zum äußeren Faltkarton stabilen Innenzarge aus Pappe ausgebildet ist.
  • Nachteilig an derartigen, zweiteiligen Kartonagen ist es jedoch, dass insbesondere bei schlanken Formaten, die für eine Traglast > 5kg ausgebildet sind, der Boden des äußeren Faltkartons üblicherweise eine nicht hinreichende Druckfestigkeit hinsichtlich des auf den Boden einwirkenden Produktgewichts gewährleistet. Hierdurch kann es häufig zu einem Versagen des Bodens kommen, bei dem der Boden aufreißt oder aufbricht und das bevorratete Produkt unbeabsichtigt an die Umgebung abgegeben wird.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine zweiteilige Faltkartonage für schüttfähige Produkte, wie beispielsweise pulverförmige oder granulare Wasch- und Reinigungsmittel, bestehend aus einer Innenzarge und einer äußeren Faltschachtel bereitzustellen, die im zusammengeklappten Zustand flach liegend transportierbar ist und ohne Änderungen an der äußeren Faltschachtel und eines maschinellen Aufstell- und Befüll- und Verschlussprozesses eine erhöhte Traglast des Kartonagenbodens bereitstellt, eine erhöhte Stapelbarkeit und Stabilität der Kartonverpackung realisiert, wobei dies durch einen möglichst geringen Materialeinsatz kostengünstig bewirkt werden soll.
  • Die Aufgabe wird durch eine Kartonverpackung nach Anspruch 1 gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Kartonverpackung besteht aus einer Kombination einer äußeren Faltschachtel mit einer Innenzarge, wobei die Innenzarge aus einem Material mit größerem Stapelstauchdruck als das Material der Faltschachtel besteht und am bodenseitigen Rand der Innenzarge wenigstens eine Bodenlasche schwenkbar angeordnet und in derart dimensioniert ist, dass sie im aufgestellten Zustand der Kartonverpackung mehr als 10% der Bodenfläche der Kartonverpackung bedeckt, wodurch eine unerwartet große Erhöhung der Traglast des Bodens erreicht wurde.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bedeckt die Bodenlasche im aufgestellten Zustand der Kartonverpackung zwischen 10% und 90%, besonders bevorzugt zwischen 10% und 66%, insbesondere bevorzugt zwischen 10% und 50%, ganz besonders bevorzugt zwischen 10% und 33% der Bodenfläche der Bodenfläche.
  • Es ist des Weiteren von Vorteil die Bodenlasche an einer bodenseitigen Längsseite der Innenzarge anzuordnen, da sich hierdurch gegenüber der Anordnung an einer Schmalseite eine höhere Durchdrückfestigkeit erzielen lässt.
  • In einer weiteren, bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind wenigsten zwei, bevorzugt genau zwei, Bodenlaschen schwenkbar am bodenseitigen Rand der Innenzarge angeordnet. Die Bodenlaschen überdecken jeweils zwischen 10% und 90%, besonders bevorzugt zwischen 10% und 66%, insbesondere bevorzugt zwischen 10% und 50%, ganz besonders bevorzugt zwischen 10% und 33% der Bodenfläche. Die Bodenlaschen der Innenzarge sind bevorzugt an den Längsseiten der Innenzarge angeordnet.
  • Um Verpackungsmaterial und somit Kosten einzusparen, ist es von Vorteil, dass sich die Bodenlaschen im aufgestellten Zustand der Kartonverpackung nicht überlappen. Es kann jedoch auch Anwendungsfälle geben, in denen eine Überlappung der Bodenlasche der Innenzarge notwendig ist.
  • Die vorliegende Erfindung ist keineswegs beschränkt auf die Anzahl der Einzelteile der Kartonverpackung, beziehungsweise der Faltschachtel und der Innenzarge. So kann es zum Beispiel aus produktionstechnischen Gründen vorteilhaft sein die Innenzarge und die Faltschachtel einteilig oder aus zwei getrennten Zuschnitten herzustellen. Bei der letztgenannten Ausführungsform könnten Faltschachtel und Innenzarge im Laufe des Herstellverfahrens miteinander, zumindest teilweise verklebt werden.
  • Bevorzugter Weise wird der Innenzargenzuschnitt mit dem Faltschachtelzuschnitt verklebt, wobei diese somit einen gemeinsamen Zuschnitt bilden. Anschließend wird der gemeinsame Zuschnitt zu einem geschlossenen Rumpf gefaltet und mit Hilfe der Klebelaschen verklebt. Der fertige Rumpf wird über Faltlinien flach zusammengeklappt um platzsparend transportierbar zu sein. Zur Abfüllung wird der zusammengeklappte Rumpf wieder aufgestellt und der Boden verklebt. Abschließend wird das Füllgut abgefüllt und der Deckel verklebt.
  • Derartige Zuschnitte können zum besseren Verkleben zu einem Rumpf mit Klebelaschen ausgestattet sein. Auch Überlappungen an den Wänden der Faltschachtel oder der Innenzarge sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung denkbar.
  • Als Material für eine derartige Kartonverpackung kommt jedes faltbare Material in Frage. Es kann vorteilhaft sein, die Faltschachtel aus einem gut bedruckbarem Material, wie z. B. Karton, herzustellen und die Stabilität der Gesamtverpackung durch das Material der Innenzarge, z. B. Wellpappe, zu erzeugen. Wellpappen dieser Art könnten einen vertikalen Stapel-Stauchdruck im Bereich von 500 N bis 2.500 N aufweisen.
  • Die Bodenlaschen sind jeweils einstückig an wenigstens einer Seitenwand der Innenzarge angeordnet und scharnierartig mit der Seitenwand der Innenzarge verbunden sind. Die scharnierartige Verbindung, die ein Schwenken der Laschen um die entsprechenden Seitenwände bewirkt kann durch eine Schwächungslinie zwischen der Seitenwand und der Lasche ausgebildet sein. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die scharnierartige Verbindung auch ohne Schwächungslinie zwischen Seitenwand und Lasche durch einfaches Umklappen der Lasche um die Seitenwand bewirkt werden.
  • Die Bodenlaschen können im aufgerichteten Zustand der Innenzarge stoff-, form- oder kraftschlüssig gegeneinander und/oder gegen eine Wand der Innenzarge und/oder gegen eine Wand des äußeren Faltkartons vollständig, Punkt- oder abschnittsweise fixiert werden.
  • Gemäß einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung, weisen die Bodenlaschen der Innenzarge keine form- oder stoffschlüssige Verbindung mit der äußeren Faltschachtel, der Innenzarge oder anderen Bodenlaschen der Innenzarge auf.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, werden die Bodenlaschen der Innenzarge miteinander oder mit dem umgebenden Faltkarton verklebt, wobei hierunter unter anderem, aber nicht ausschließlich Haftkleben, Kaltsiegeln, Selbstkleben, Heißkleben Kontaktkleben und/oder Warmkleben verstanden wird. Weitere Möglichkeiten zur Fixierung der Bodenelemente umfassen beispielsweise Prägen, Rändeln, Rillen, Bördeln, Falzen, Nieten, Schrauben, Heften, Klammern oder Klemmen.
  • Anzahl, Form oder Ausführung derartiger Verbindungsmöglichkeiten sind durch die hier erwähnten Beispiele in keinster Weise beschränkt. Vielmehr erstreckt sich die vorliegende Erfindung auf alle erdenklichen Ausführungsformen einer derartigen Verbindungsmöglichkeit.
  • Die Bodenlasche bzw. die Bodenlaschen können jede beliebige Form annehmen, wobei jedoch eine im Wesentlichen rechteckige Form bevorzugt ist, bei der die Länge der Längsseite der Lasche in etwa der Länge der Längsseite der Innenzarge entspricht.
  • Faltschachtel
  • Unter Schachteln im Sinne dieser Anmeldung werden insbesondere Faltschachteln verstanden, die aus einem Zuschnitt durch Faltung ein zur Aufnahme eines Füllguts geeignetes Behältnis ausbilden, wie beispielsweise Aufrichtschachteln, Durchzugschachteln, Faltbodenschachteln, Falthüllenschachteln, Faltschachteln mit Innenfutter, Gürtelfaltschachteln, Schiebefaltschachteln, Steckbodenschachteln, Stülpdeckelfaltschachteln sowie Aufsatzdeckelschachteln, Fensterschachteln, Kappenschachteln wie beispielsweise Bezugskappenschachteln oder Rändelkappenschachteln, sowie Laschendeckelschachteln, Rumpfschachteln, Schiebeschachteln, Spanschachteln, Stülpdeckelschachteln, Trageschachteln oder Versandschachteln.
  • Die Faltschachtel kann jede beliebige Grundform aufweisen. Eine rechteckige Grundform wird jedoch bevorzugt. Gleiches gilt für die Grundform der Innenzarge.
  • Die Kartonverpackung ist vorzugsweise aus Papier, Karton, Pappe oder einer beliebigen Kombination hieraus gefertigt.
  • Ein Papier sollte vorzugsweise eine gute Bedruckbarkeit und Faltbarkeit aufweisen sowie über eine geeignete Stabilität verfügen. Ferner sollte sich das Papier für die Verarbeitung in automatisierten Herstellungsprozessen wie Aufricht- und Abfüllanlagen eignen. Bei dem Papier kann es sich um ein Chromopapier, Dampfphasen-Korrosionsschutz-Papier, Deckenpapier, Duplexpapier, vegetabilisches Pergament, gummiertes Papier, Haftklebepapier, Heißsiegelpapier, einseitig glattes Papier, hochdehnbares Papier, holzfreies Papier, holzhaltiges Papier, Kraftliner, Kraftpackpapier, Kraftpapier, Kraftpackpapier, Leichtkrepp, Offsettpapier, Packpapier, Paraffinpapier, Pergamentersatz, Pergamin, satiniertes Papier, Schrenzpapier, Seidenpapier, Sekundakraftpapier, Spinnpapier, Strohmischpapier, Tekturenpapier, Transparentpapier, Velourpapier, Wachspapier, Wellenpapier und/oder Wellpapier handeln.
  • Ein Karton sollte ebenfalls über eine gute Bedruckbarkeit und Faltbarkeit aufweisen sowie über eine geeignete Stabilität verfügen. Ferner sollte sich der Karton für die Verarbeitung in automatisierten Herstellungsprozessen wie Aufricht- und Abfüllanlagen eignen. Ein Karton kann aus der Gruppe der Chromokartons, Chromoersatzkartons, einseitig glatten Kartons, Faltschachtelkartons, gestrichener Kartons, Multiplexkartons, Riffelkarton, Duplexkartons, Triplexkartons ausgewählt werden.
  • Eine Pappe sollte eine geeignete Faltbarkeit aufweisen sowie über eine geeignete Stabilität verfügen. Ferner sollte sich die Pappe für die Verarbeitung in automatisierten Herstellungsprozessen wie Aufricht- und Abfüllanlagen eignen. Bei einer Pappe kann es sich um Wellpappe oder Vollpappe handeln, wobei die Vollpappe eine Braunpappe, Lederpappe, Braunschliffpappe, einseitig glatte Pappe, Filzpappe, Graupappe, Hartpappe, Weißpappe, Maschinenbraunschliffpappe, Maschinenpappe, Mischpappe, Multiplexpappe, Duplexpappe, Triplexpappe, Riffelpappe, Schrenzpappe, Starkpappe, Strohmischpappe, Wickelpappe, Handpappe und/oder Ziehpappe sein kann.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. Dabei werden auch besonders bevorzugte Ausgestaltungen und besonders bevorzugte Kombinationen von Merkmalen im einzelnen weiter beschrieben. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 Zweiteilige Kartonverpackung mit geöffnetem Deckelelement in perspektivischer Ansicht
  • 2 Zuschnitt der äußeren Faltschachtel in Aufsicht
  • 3 Zuschnitt der Innenzarge mit einer an der Vorderwand angelenkter Bodenlasche
  • 4 Zuschnitt der Innenzarge mit zwei an der Vorder- bzw. Rückwand angelenkten Bodenlaschen
  • 5 Zuschnitt der Innenzarge mit einer an der Seitenwand angelenkten Bodenlasche
  • 6 Zuschnitt der Innenzarge mit jeweils an den Seitenwänden angelenkten Bodenlaschen
  • 7 Zuschnitt der Innenzarge mit einer an der Vorderwand angelenkten Bodenlasche und einer Laschenkonfiguration zum automatischen Aufstellen der Bodenlasche beim Aufrichten der Innenzarge
  • 8 Zuschnitt der Innenzarge mit zwei an der Vorder- bzw. Rückwand angelenkten Bodenlaschen und einer Laschenkonfiguration zum automatischen Aufstellen der Bodenlasche beim Aufrichten der Innenzarge
  • 9 Zuschnitt der Innenzarge mit zwei an der Vorder- bzw. Rückwand angelenkten, sich im aufgestellten Zustand überdeckende Bodenlaschen und einer Laschenkonfiguration zum automatischen Aufstellen der Bodenlasche beim Aufrichten der Innenzarge
  • 10 Innenzarge im aufgestellten Zustand mit zwei an der Vorder- bzw. Rückwand angelenkten, sich überdeckenden Bodenlaschen in perspektivischer Ansicht
  • 11 Zuschnitt der Innenzarge mit zwei an der Vorder- bzw. Rückwand angelenkten, im aufgestellten Zustand ineinander greifende Bodenlaschen und einer Laschenkonfiguration zum automatischen Aufstellen der Bodenlasche beim Aufrichten der Innenzarge
  • 12 Innenzarge im aufgestellten Zustand mit zwei an der Vorder- bzw. Rückwand angelenkten, ineinander eingreifende Bodenlaschen in perspektivischer Ansicht
  • 13 Versuchsaufbau zur Messung der Durchdrückfestigkeit des Kartonbodens in schematischer Darstellung
  • Der in 1 gezeigte Behälter 1 umfasst eine äußere Faltschachtel 2, in die eine Innenzarge 3 eingesteckt ist. Die Außenschachtel 2 umfasst ein Deckelelement 4, welches über eine Knickkante 4a schwenkbar mit dem Rest der Außenschachtel verbunden ist und welches einen Randbereich 4b aufweist, der durch vorheriges Abreißen eines abreißbaren Streifenelements 5 (siehe 2) gebildet wurde und die Trennung zwischen Deckelelement 4 und restlichem Außenbehälter darstellt.
  • Das Deckelelement 4 überdeckt im geschlossenen Zustand einen über die Berandung 4b der Außenschachtel hervorstehenden Bereich der Innenzarge 3. Dabei ist ein aus dem Material der Innenzarge 3 bestehendes Gegenstück 6 an der Innenseite eines vorderen Abschnitts des Deckelelements 4 angeklebt. Dieses Gegenstück 6 korrespondiert mit einer Schließlasche 7, die an einer vorderen oberen Kante 22 der Innenzarge 3 in Form eines über eine Knicklinie verbundenen Fortsatzes der Innenzarge 3 angeordnet ist.
  • Bei einem ersten Öffnen des Deckelelements 4, nachdem zuvor das Streifenelement 5 entfernt worden ist, kann das Deckelelement 4 entlang der Biegestelle 4a um die Rückwand 13 der Faltschachtel 2 geschwenkt werden. Das Deckelelement 4 ist durch eine Biegestelle mit dem Rumpf verbunden, wobei der Deckel 4 und Rumpf in einem Zuschnitt vereint sind. Die Biegestelle ist scharnierartig, z. B. durch Falten, Ritzen, Rillen, Perforieren, Stauchen oder Falzen ausgeformt.
  • Die äußere Faltschachtel 2 (siehe auch 2) weist eine Vorderwand 10 auf, an die über Rilllinien 8 rechte und linke Seitenwände 11, 12 anschließen, wobei an die eine Seitenwand 11 wiederum eine hintere Wand 13 des Behälters 1 anschließt. Die hintere Wand 13 weist eine Klebelasche 15 auf, mittels derer die schrittweise um 90 Grad zueinander geknickten Segmente 10, 11, 12, 13 der Außenschachtel zu einer geschlossenen, schlauchartigen Umfangswandung zusammengeklebt werden. Das Streifenelement 5, das ein erstes Ende 14 und ein zweites Ende 15 aufweist, erstreckt sich dabei über beide Seitenwandungen 11, 12 sowie die vordere Wandung 10. Jede der Wandungen 10, 11, 12, 13 weist auf jeder ihrer Stirnseiten jeweils eine über Rilllinien 23 abgeteilte Lasche 10a, 10b, 11a, 11b, 12a, 12b, 13a, 13b auf. Dabei wird das Deckelelement aus den Laschen 10a, 11a, 12a, 13a sowie aus durch den abreißbaren Streifen 5 abgetrennte Bereiche der Wandungen 10, 11, 12 gebildet.
  • Ein Boden des Behälters wird durch die Laschen 10b, 11b, 12b, 13b gebildet, die zur Ausbildung des Bodens jeweils um 90° um die Faltlinie 24 geschwenkt werden. Die Laschen 10b, 11b, 12b, 13b überlappen sich und sind im Überlappungsbereich miteinander verklebt. Die Überlappung und Verklebung sind dabei in derart ausgestaltet, dass ein pulverdichter Boden entsteht.
  • Die Innenzarge 3 weist insgesamt fünf Segmente 3a, 3b, 3c, 3d, 3e auf (siehe 3), welche über Knicklinien oder Rilllinien 8 im gefalteten Zustand jeweils um 90 Grad gegenüber einem benachbarten Segment gefaltet sind. Das Segment 3b und das Segment 3c überlappen im gefalteten Zustand und sind miteinander verklebt, so dass diese beiden Segmente gemeinsam eine Seitenwand der Innenzarge ausbilden. Am bodenseitigen Rand der Vorderwand 3d ist die Bodenlasche 14a angelenkt. Im aufgestellten Zustand der Verpackung ist die Bodenlaschen 14a um 90° um den bodenseitigen Rand der Innenzargenwand 3d zum Inneren der Verpackung hin geschwenkt. Im aufgestellten Zustand der Innenzarge 3 überdeckt die Bodenlasche 14a mindestens 10% der Bodenfläche, wobei die Bodenlasche 14a nicht mit einer der Innenzargenwände 3a, 3b, 3c, 3e verklebt oder andersartig an diesen befestigt ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung überdeckt die Bodenlasche 14a zwischen 10% und 90%, besonders bevorzugt zwischen 10% und 66%, insbesondere bevorzugt zwischen 10% und 50%, ganz besonders bevorzugt zwischen 10% und 33% der Bodenfläche.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist in 4 abgebildet. Am bodenseitigen Rand der die Vorder- und Rückwand ausbildenden Innenzargenwände 3a und 3d sind die Bodenlaschen 14a bzw. 14b anlenkbar angeordnet. Im aufgestellten Zustand der Verpackung sind die Bodenlaschen 14a, 14b um 90° um den bodenseitigen Rand der Innenzargenwände 3a und 3d zum Inneren der Verpackung hin geschwenkt. Die Bodenlaschen 14a, 14b überlappen sich im aufgestellten Zustand der Verpackung nicht und sind nicht mit der Innenzarge 3 oder der äußeren Faltschachtel 2 verklebt. Die Bodenlaschen 14a und 14b sind in derart konfiguriert, dass sie im aufgestellten Zustand der Kartonverpackung gemeinsam mehr als 10% der Bodenfläche bedecken.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung überdecken die Bodenlaschen 14a und 14b jeweils zwischen 10% und 90%, besonders bevorzugt zwischen 10% und 66%, insbesondere bevorzugt zwischen 10% und 50%, ganz besonders bevorzugt zwischen 10% und 33% der Bodenfläche überdecken.
  • Die beiden Laschen 14a und 14b können sich dabei überdecken oder nicht überdecken.
  • Die Schließlasche 7 ist, wie in 4 gezeigt, über eine Rilllinie 7a an dem ersten Segment 3a festgelegt bzw. beim Zuschnitt der Innenzarge 3 stehen gelassen worden.
  • Weitere Ausgestaltungen hinsichtlich der Anordnung der Bodenlasche 14c bzw. Bodenlaschen 14c, 14d, 14e sind in den 5 und 6 dargestellt. In 5 ist eine Bodenlasche 14c der eingangs beschriebenen Art am bodenseitigen Rand der eine Seitenwand ausbildenden Innenzargenwand 3e schwenkbar angeordnet. In 6 ist eine zu 3 analoge Anordnung der Bodenlaschen dargestellt, wobei die Bodenlaschen 14c, 14d, 14e jedoch am bodenseitigen Rand der eine Seitenwand ausbildenden Innenzargenwand 3e, 3c, 3b angelenkt sind.
  • Eine Innenzargenkonfiguration mit einer an der Vorderwand 3a angelenkten Bodenlasche 14a und einer Laschenkonfiguration zum automatischen Aufstellen der Bodenlasche beim Aufrichten der Innenzarge 3 ist in 7 abgebildet. Die Laschenkonfiguration zum automatischen Aufstellen der Bodenlasche beim Aufrichten der Innenzarge 3 besteht aus einer an der Seitenwand 3e angelenkten dreiecksförmigen Lasche 15a an deren der Bodenlasche 14a gegenüberliegendem Schenkel eine Verbindungslasche 15b schwenkbar angeordnet ist. Die Außenseite, also die in der Abbildung sichtbare Oberfläche der Verbindungslasche 15b wird mit der Innenseite, also der abgewandten, in der Abbildung nicht sichtbaren Oberfläche der Lasche 14a verklebt und die Bodenlasche 14a wird um 180° auf die gegenüberliegende Wand 3a geschwenkt. Wird die Innenzarge nun durch Verkleben der Seitenwandlaschen 3c und 3b zu einem Schlauch geformt und aufgerichtet, so wird die Bodenlaschen 14a durch Verbindung mit der Laschenkonfiguration 15a, 15b um etwa 90° geschwenkt und so automatisch in die gewünschte Stellung bewegt.
  • 8 zeigt eine Abwandlung der aus 7 bekannten Bodenlaschenkonfiguration bei der eine zweite Bodenlasche 14b und eine zweite Laschenkonfiguration 14g, 15c zum automatischen Aufstellen der Bodenlasche 14b beim Aufrichten der Innenzarge an der Vorderwand 3d und Seitenwand 3c vorgesehen ist. Die Lasche 14b ist an ihrer der Seitenwand 3c zugewandten Seite zur Mitte der Lasche 14b hin abgeschrägt, wobei an dem derart gebildeten Schenkel eine Verbindungslasche 14g schwenkbar angeordnet ist. Die Verbindungslasche 14g wird mit ihrer Innenseite derart auf die Außenseite der Lasche 15c geklebt, dass durch diese Verbindung die Bodenlasche 14b beim Aufrichten der Innenzarge 3 in einen in etwa 90° Winkel zu der Vorderwand 3d geführt wird.
  • 9 zeigt eine weitere Ausführung einer Bodenkonstruktion für eine Innenzarge, bei der die Vorder- bzw. Rückwandlaschen 14a, 14b und die Seitenwandlaschen 15a, 15b jeweils gleichartig ausgeformt sind und einen Automatikboden ausbilden. Hierzu werden die Verbindungslaschen 14h bzw. 14g mit den Seitenwandlaschen 15a bzw. 15c verbunden, vorzugsweise durch Verklebung. Die aus 9 bekannte Zarge ist in 10 im aufgerichteten Zustand abgebildet.
  • Eine Weiterentwicklung der aus den 910 bekannten Innenzarge ist in den 1112 gezeigt. Die Bodenlaschen 14a und 14b weisen hierbei von der Außenkante 14k der Bodenlasche 14a bzw. 14b ausgehenden Einschnitt 14j auf, durch den die Bodenlaschen 14a und 14b im aufgerichteten Zustand der Innenzarge ineinander greifen, was gut aus 12 zu erkennen ist.
  • Testmethode
  • 13 zeigt schematisch den Versuchsaufbau, mit dem bei den erfindungsgemäßen Behältern Durchdrückfestigkeitsversuche durchgeführt wurden.
  • Zunächst wird die zweiteilige Verpackung bebildet, indem die Innenzarge 3 in der äußere Faltschachtel 2 positioniert und der Boden der Innenzarge 3 und der äußeren Faltschachtel 2 geschlossen wird. Die Verpackung wird bodenseitig in einem Metallbügel 17 fixiert, der in etwa dieselbe Breite wie die Verpackung aufweist. Die Verpackung wird derart in dem Bügel 17 angeordnet, dass ein Abstand von mindestens 20 mm zwischen dem Verpackungsboden und dem Boden des Bügels 17 ausgebildet ist. An den oberen Enden der Schenkel 18a, 18b des Bügels 17 sind Öffnungen vorgesehen, durch die Schrauben 19a, 19b geführt werden können. Korrespondierende Öffnungen sind in den Seitenwänden von äußerer Faltschachtel 2 und Innenzarge 3 vorgesehen. Die Schrauben 19a, 19b werden, nachdem sie durch die Bügelöffnungen und Öffnungen der Verpackung geführt wurden, mit Unterlegscheiben und Muttern gekontert und gesichert, so dass die Verpackung fest über die Schrauben 19a, 19b mit dem Bügel 17 verbunden ist.
  • In den Innenraum der Verpackung ist ein quaderförmige Stempel 20 aus Holz mit abgerundeten Kanten einführbar. Auf diesen Stempel 20 wirkt eine senkrecht auf den Boden stehende Kraft 21 ein. Die Kantenlänge der auf den Zargenboden einwirkenden Stempelfläche beträgt 135 × 85 mm.
  • Die im Folgenden aufgeführten Versuche wurden an zweiteiligen Kartonverpackungen mit einem Bodenmaß von 292 × 147 mm bei einer Höhe von 300 mm durchgeführt.
  • Die Innenzarge wurde aus einer Wellpappe in B-Welle mit einem Gesamtflächengewicht von 410 g/m2 mit einem Kraftliner als Aussendecke und einem Testliner als Innendecke, die äußere Faltschachtel aus einem Karton mit einem Gesamtflächengewicht von 350 g/m2 gefertigt.
  • Mit der eingangs beschriebenen Vorrichtung wurde die Kraft gemessen, die aufgebracht werden muss, um den Boden der zweiteiligen Kartonverpackung 15 mm nach unten zu drücken.
  • Die entsprechenden Messergebnisse sind im folgenden Diagramm und Tabelle dargestellt.
    Figure 00120001
    Nr. Bodenausführung Ausführungsbeispiel Fmax in [N]
    1 Ohne Bodenverstärkung DE 20 2004 010 230 76
    2 33%-Längsklappe Fig. 3 161
    3 50%-Längsklappe Fig. 3 144
    4 66%-Längsklappe Fig. 3 157
    5 95%-Längsklappe Fig. 3 218
    6 Zwei 33%-Längsklappen Fig. 4 248
    7 Zwei 66%-Längsklappen Fig. 4 256
    8 Automatikboden mit Arretierung Fig. 9 182
    9 Automatikboden ohne Arretierung Fig. 8 176
  • Wie aus den Messwertdarstellungen ersichtlich, führt, überraschender Weise, bereits eine einzelne am bodenseitigen Rand der Innenzarge angelenkte Längsklappe, die 33% der Bodenfläche überdeckt, zu einer Erhöhung der Durchdrückfestigkeit um mehr als 100% (Messung Nr.2). Selbst eine Vergrößerung der überdeckten Fläche auf bis zu 66% führt zunächst zu keiner weiteren substantiellen Erhöhung der Durchdrückfestigkeit (Messung Nr.3–4).
  • Ebenfalls überraschend ist, dass die Verwendung von zwei sich gegenüberliegenden Längsklappen, die jeweils 33% der Bodenfläche überdecken (Messung Nr.6), verglichen mit der 66% bodenüberdeckenden Einzelklappe (Messung Nr.4), nochmals eine deutliche Verbesserung der Durchdrückfestigkeit erzielt werden kann, wobei auch hier eine weitere Erhöhung der jeweils überdeckten Bodenfläche (Messung Nr. 7) nicht zu einem substantiellen Anstieg der Durchdrückfestigkeit führt.
  • 1
    Behälter
    2
    Äußere Faltschachtel
    3
    Innenzarge
    4
    Deckelelement
    5
    Abreißbares Streifenelement
    6
    Gegenstück
    7
    Schließlasche
    8
    Knick- bzw. Rilllinien
    9
    Schwächungslinie
    10
    Vorderwand
    11
    Seitenwand
    12
    Seitenwand
    13
    Rückwand
    14
    Bodenlasche
    15
    Bodenlasche
    16
    Knick- bzw. Rilllinie
    17
    Bügel
    18
    Schenkel
    19
    Befestigungsmittel
    20
    Stempel
    21
    Kraft
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202004010230 [0003, 0067]
    • - US 5256799 [0004]

Claims (15)

  1. Kartonverpackung für schüttfähige Produkte, wie beispielsweise pulverförmige oder granulare Wasch- und Reinigungsmittel, umfassend – eine äußere Faltschachtel (2) mit einem schlauchartigen Rumpf bestehend aus wenigstens vier Wandelementen (10, 11, 12, 13), einem Boden (10b, 11b, 12b, 13b) und einem Deckel (10a, 11a, 12a, 13a) und – eine zu einem Schlauch ausbildbare Innenzarge (3) mit wenigstens vier Wandelementen (3a, 3b, 3c, 3d, 3e), die derart ausgebildet ist, dass sie in den Rumpf der äußeren Faltschachtel (2) einführbar und im Rumpf der äußeren Faltschachtel (2) fixierbar ist, wobei – die äußere Faltschachtel (2) und die Innenzarge (3) in derart zu einem gemeinsamen mehrlagigen Schlauch geformt sind, – dass die äußere Faltschachtel (2) und die Innenzarge (3) aus einer ersten flachliegenden Lage in eine aufgerichtete zweite Lage aufstellbar ist dadurch gekennzeichnet, dass – das Verhältnis von Stapelstauchdruck der äußeren Faltschachtel zu Stapelstauchdruck der Innenzarge < 1 beträgt und – am bodenseitigen Rand der Innenzarge (2) wenigstens eine Bodenlasche (14) schwenkbar angeordnet und in derart dimensioniert ist, dass sie im aufgestellten Zustand der Kartonverpackung mehr als 10% der Bodenfläche überdeckt.
  2. Kartonverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenlasche (14) im aufgestellten Zustand der Kartonverpackung zwischen 10% und 90%, besonders bevorzugt zwischen 10% und 66%, insbesondere bevorzugt zwischen 10% und 50%, ganz besonders bevorzugt zwischen 10% und 33% der Bodenfläche der Bodenfläche bedeckt.
  3. Kartonverpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenlasche (14) an einer Längsseite angeordnet ist.
  4. Kartonverpackung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Bodenlaschen (14a, 14b, 14c, 14d, 14e) schwenkbar am bodenseitigen Rand der Innenzarge (3) angeordnet sind.
  5. Kartonverpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenlaschen (14a, 14b, 14c, 14d, 14e) jeweils an einer Längsseite angeordnet ist.
  6. Kartonverpackung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenlaschen (14a, 14b, 14c, 14d, 14e) jeweils zwischen 10% und 90%, besonders bevorzugt zwischen 10% und 66%, insbesondere bevorzugt zwischen 10% und 50%, ganz besonders bevorzugt zwischen 10% und 33% der Bodenfläche überdecken.
  7. Kartonverpackung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Bodenlaschen (14a, 14b, 14c, 14d, 14e) im aufgestellten Zustand der Kartonverpackung nicht überlappen.
  8. Kartonverpackung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenlaschen (14a, 14b, 14c, 14d, 14e) keine form- oder stoffschlüssige Verbindungen mit der äußeren Faltschachtel (2) und/oder der Innenzarge (3) aufweisen.
  9. Kartonverpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Bodenlaschen (14a, 14b; 14c, 14d, 14e) sich im aufgestellten Zustand der Kartonverpackung im Wesentlichen gegenüberliegen.
  10. Kartonverpackung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenlasche (14) bzw. die Bodenlaschen (14a, 14b, 14c, 14d, 14e) eine im Wesentlichen rechteckige Form aufweisen wobei die Länge der Längsseite der Lasche in etwa der Länge der Längsseite der Innenzarge (3) entspricht.
  11. Kartonverpackung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens an einer ersten Wand eine erste Bodenlasche und wenigstens an einer der ersten Wand benachbarten zweiten Wand eine zweite Bodenlasche jeweils an der Innenzarge (3) schwenkbar angeordnet ist, wobei die erste Bodenlasche und die zweite Bodenlasche in derart miteinander gekoppelt sind, dass in der ersten, flachliegenden Lage der Kartonverpackung, die Bodenlaschen den Innenseiten der Innenzarge (3) im Wesentlichen gegenüberliegen und beim Aufstellen der Kartonverpackung von den Innenseiten der Innenzarge (3) weg, hin zu einer im Wesentlichen senkrecht zu den Zargenwänden stehenden Lage bewegt werden.
  12. Kartonverpackung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens an einer dritten Wand eine dritte Bodenlasche und wenigstens an einer der dritten Wand benachbarten vierten Wand eine vierte Bodenlasche jeweils an der Innenzarge (3) schwenkbar angeordnet ist.
  13. Kartonverpackung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und zweite Bodenlasche aneinander fixiert sind.
  14. Kartonverpackung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte und vierte Bodenlasche aneinander fixiert sind.
  15. Kartonverpackung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelfläche der Innenzarge (3) und die Mantelfläche der Faltschachtel (2) miteinander verklebt sind.
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