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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Datenaufnahme bei einer funktionellen Gehirnuntersuchung mit einem kombinierten Magnetresonanz-PET(Positronen-Emissions-Tomographie)-Gerät, wobei funktionelle Bilddaten des Gehirns in wenigstens zwei Aktivitätszuständen mit beiden Modalitäten aufgenommen werden.
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Zur Beobachtung der Vorgänge im Gehirn ist es bekannt, eine Untersuchung mit Hilfe von funktionellen Magnetresonanz- und PET-Aufnahmen durchzuführen. Bei solchen Untersuchungen werden üblicherweise im Wechsel von Normalzustand und während verschiedener Formen der Hirnaktivierung, also in verschiedenen Aktivitätszuständen, Bilddaten aufgenommen, und die Ergebnisse werden verglichen. Dabei ist es insbesondere auch möglich, diagnostische Magnetresonanzaufnahmen zusätzlich zu den funktionellen Magnetresonanzaufnahmen durchzuführen, mittels denen dann eine räumliche Zuordnung der Aktivitätszentren ermöglicht wird. Werden verschiedene Aktivitätszustände unterschieden, beispielsweise ein Zustand ohne äußere Stimulierung, häufig „baseline” oder Ruhezustand genannt, sowie ein Zustand unter Einfluss einer optischen, akustischen oder haptischen Stimulierung oder einer von einem Patienten vorgenommenen Bewegung, häufig Aktivierung genannt, so wird während mehrerer dieser Aktivitätszustände ein Aufnahmebetrieb erfolgen. Um Einschwingzeiten zu vermeiden und insbesondere im PET-Fall genügend PET-Tracer zur Verfügung zu haben, werden innerhalb dieser Aktivitätszustände Zeitfenster ermittelt, in denen unter normalen Umständen optimale Ergebnisse erzielt werden, die dann kaum von Einschwingvorgängen oder Übergangsphasen beeinflusst werden. Die Zeitabschnitte zwischen den zur Aufnahme geeigneten Zeitfenstern bilden selbst Zeitfenster und werden häufig „Verwurf” genannt, da diese Bilder nicht der Auswertung zugeführt werden. Die Abfolge von Zeitfenstern wird in der Fachsprache als „Paradigma” bezeichnet.
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Solche funktionellen Gehirnuntersuchungen werden derzeit sequentiell, d. h. jede Modalität für sich, durchgeführt. Die entstandenen Bilder und funktionellen Daten werden anschließend in einer Befundungs- und Nachverarbeitungsapplikation zusammengeführt. Nachteilig ist hierbei sowohl der erhöhte Zeitbedarf durch die getrennten Untersuchungen und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten für den Patienten als auch der zeitliche Abstand zwischen der Anwendung der einzelnen Modalitäten. Da Magnetresonanz- und PET-Bilder nicht zeitgleich aufgenommen werden, können die Bedingungen unterschiedlich sein und die funktionellen Hirnprozesse können nicht zeitgleich korreliert werden. Weiterhin ist die räumliche Ungenauigkeit bei der nachträglichen Bildfusion bzw. Bildkorrelation zu beachten.
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In letzter Zeit wurden zunehmend sogenannte Hybridmodalitäten vorgeschlagen, wobei insbesondere auch eine Verbindung von Magnetresonanz- und PET-Anlagen in Betracht gezogen wurde. Mit solchen Geräten ist insbesondere eine simultane und isozentrische Messung von Magnetresonanz- und PET-Daten möglich.
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US 2005/0113667 A1 betrifft einen kombinierten PET/MRI-Scanner, wobei ein von einem bewegten Wesen tragbarer PET-Scanner geschaffen werden soll, konkret ein am Kopf zu montierender Ringtomograph. Dieser soll ferner so ausgestaltet sein, dass er innerhalb einer Magnetresonanzeinrichtung betrieben werden kann, um simultane PET- und Magnetresonanzaufnahmen, insbesondere bei einer Überwachung der Aktivität einer Ratte, zu erlauben.
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Neue Anwendungen der PET sind aus
WO 03/016946 A2 bekannt. Dort wird auch beschrieben, dass ein grundlegendes Paradigma verwendet wird, wonach zunächst der Metabolismus ohne externe Stimulationen oder Behandlung gemessen wird, danach die externe Stimulierung oder Behandlung hinzugefügt wird, erneut der Metabolismus gemessen wird und sodann betrachtet wird, ob die Messungen statistisch unterschiedlich sind. Hauptsächlich geht es dort um pharmazeutische oder psychoaktive Mittel.
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US 2005/0273001 A1 offenbart eine Anzeige-Benutzerschnittstelle für die medizinische Diagnostik und Planung im Rahmen der Magnetresonanz. Das System soll zur Diagnostik und zur Behandlung von Tumoren und anderen Pathologien im menschlichen Gehirn eingesetzt werden, wobei funktionelle Magnetresonanzdaten mit konventionellen Magnetresonanzdaten und mit anderen physiologischen Bilddaten kombiniert werden sollen.
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US 6,704,592 B1 betrifft ein Kommunikationssystem zur Benutzung in einer Magnetresonanzprozedur. Dabei soll eine bidirektionale Kommunikation mit und die Steuerung von verschiedenen Gegenständen durch eine Isolationsbarriere erfolgen. Beispielsweise kann eine Injektionsvorrichtung zur Injektion eines fluiden Mediums in einen Patienten verwendet werden.
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EP 1 002 548 A2 betrifft ein Verfahren zur Bestimmung von Effekten externer Stimuli auf das Gehirn mittels PET. Dabei wird von einem grundlegenden Paradigma ausgegangen, wonach zunächst der Metabolismus ohne externe Stimuli vermessen wird, wonach die externen Stimuli angewendet werden und der Metabolismus erneut vermessen wird. Als beispielhafte Stimulation wird ein „visual monitoring task” (VMT) vorgeschlagen, wo in Intervallen ein helles oder gedämpftes Licht auf einen Bildschirm projiziert wird.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein auf die speziellen Anforderungen bei kombinierten Magnetresonanz-PET-Untersuchungen des menschlichen Gehirns abgestimmtes Verfahren anzugeben, mit dem die Daten- und Untersuchungsqualität erhöht und der Vorgang vereinfacht und beschleunigt werden kann.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einem Verfahren der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass innerhalb von durch die Aktivitätszustände bestimmten Zeitfenstern eine Aufnahme von Magnetresonanzbilddaten und PET-Bilddaten erfolgt, wobei eine Synchronisierung des Aufnahmebetriebs in Abhängigkeit eines Zeitablaufs von die Aktivitätszustände bestimmenden Stimulationen von einer zentralen Steuereinrichtung durchgeführt wird.
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Es ist demnach zunächst vorgesehen, dass eine letztendlich simultane Aufnahme von Magnetresonanzbilddaten und PET-Bilddaten erfolgt. Simultan im Sinne der vorliegenden Erfindung bedeutet, dass beide Bilddaten zumindest innerhalb des selben Zeitfensters aufgenommen worden sind. Selbstverständlich ist es auch möglich, tatsächlich zeitgleiche Datenakquisition zu betreiben. Relevant ist jedoch die mögliche Zuordnung zu einem gemeinsamen Zeitfenster des Zeitablaufs, beispielsweise also zum Ruhezustand, zu einer Aktivierung oder gar zu einem Verwurf, wobei auch mehrere Arten der Aktivierung denkbar sind.
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Bestimmt wird diese Zeitfensterung von der zeitlichen Abfolge von die Aktivitätszustände bestimmenden Stimulationen, also dem bereits oben erwähnten Paradigma. Dieser übergeordnete Zeitablauf, der letztendlich angibt, wann Stimulationen vorliegen und in welchen Zeitfenstern ideal Daten aufgenommen werden, ermöglicht erfindungsgemäß eine Synchronisierung der beiden Modalitäten bzw. ihrer Bilddaten, da ja beide Modalitäten unterschiedliche Anforderungen an den Zeitverlauf stellen. So können beispielsweise Magnetresonanzaufnahmen sehr schnell erfolgen, etwa auf einer Zeitskala von Sekunden, während das Zeitraster für PET-Aufnahmen eher im Minutenbereich anzusiedeln ist. Diese verschiedenen Zeitskalen und sonstigen Anforderungen können mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens angeglichen und vorteilhafterweise zu einer Paralleluntersuchung vereint werden, indem der Aufnahmebetrieb und optional auch die Datenauswertung in Abhängigkeit des Zeitablaufs entsprechend angesteuert werden.
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Es ist demnach problemlos möglich, Bilddaten einem Zeitfenster zuzuordnen und somit Daten der selben Stimulation bzw. des selben Ruhezustands zu korrelieren und insbesondere auch gemeinsam zu behandeln, was zu einer enormen Verbesserung der Daten insgesamt und somit auch der Untersuchungsqualität führt. Eine weitere Verbesserung wird dadurch erzielt, dass ein Gerät verwendet wird, das auch eine isozentrische Aufnahme ermöglicht, so dass die räumliche Zuordnung ebenso vereinfacht ist. Zudem kann durch die simultane Aufnahme die Untersuchungszeit erheblich verringert werden.
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Der Grundgedanke der vorliegenden Erfindung ist es also, zwei unterschiedliche Anforderungen stellende Untersuchungsmodalitäten unter dem übergeordneten Zeitablauf zentral anzusteuern, um hierdurch die Datenqualität zu erhöhen und die Komplexität der Untersuchung zu verringern. Ein Zeitablauf bzw. Paradigma, das die entsprechenden Zeitfenster definiert, wird demnach von einer internen oder externen Steuereinrichtung zentral genutzt.
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Zur Synchronisierung der Bilddaten sind mehrere vorteilhafte Ausgestaltungen denkbar. So kann vorgesehen sein, dass die Bilddaten anhand des Zeitablaufs mit einer das Zeitfenster und/oder den Aufnahmezeitpunkt beschreibenden Information gespeichert und/oder zur Auswertung anhand des Zeitablaufs auf Grund des Aufnahmezeitpunkts einem Zeitfenster zugeordnet werden. Es sind im Wesentlichen zwei Möglichkeiten denkbar, die Zuordnung zu dem Zeitfenster vorzunehmen. Bei einem während des Aufnahmevorgangs bereits definierten Zeitfenster können die Bilddaten mit einer das Zeitfenster beschreibenden Information gespeichert werden. Dann sind allen Bilddaten ihre jeweiligen Zeitfenster zugeordnet, woraufhin sie entsprechend sortiert werden können. Auch in diesem Fall ist es selbstverständlich sinnvoll, den Aufnahmezeitpunkt zu speichern. Diese zusätzlichen Informationen müssen nicht in der Bilddatei selber gespeichert werden, sondern können beispielsweise in einer parallelen Datei abgelegt werden. Wird zunächst nur die den Aufnahmezeitpunkt beschreibende Information abgelegt, so kann dennoch über den mit dem tatsächlichen Zeitverlauf korrelierten Zeitablauf eine nachträgliche Zuordnung zu dem entsprechenden Zeitfenster erfolgen. Insbesondere können auch Daten, die beispielsweise in einem Verwurfs-Zeitfenster aufgenommen wurden, einfach verworfen werden.
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Zur Ansteuerung des Magnetresonanz-PET-Geräts gibt es im wesentlichen zwei unterschiedliche Ausgestaltungen. So kann das Magnetresonanz-PET-Gerät zur Aufnahme von Bilddaten durch beide Modalitäten innerhalb von durch den Zeitablauf bestimmten Zeitfenstern angesteuert werden. Das bedeutet, es werden lediglich innerhalb von gut für die Datenaufnahme geeigneten Zeitfenstern überhaupt Daten akquiriert. Beispielsweise entsprechen diese Zeitfenster einem Ruhezustand oder einer Aktivierung, wobei dann während sogenannter Einschwingphasen oder Übergangsphasen keine Datenakquisition erfolgt. Durch die zentrale Steuerung anhand des Zeitablaufs ist es daher möglich, beide Modalitäten so anzusteuern, dass korrelierbare, simultan aufgenommene Bilddaten entstehen.
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In einer nicht zur Erfindung gehörigen Alternative ist es auch denkbar, dass eine kontinuierliche Aufnahme von Bilddaten erfolgt, wobei die Bilddaten wenigstens teilweise durch Zuordnung zu Zeitfenstern in Abhängigkeit von dem Zeitablauf synchronisiert werden. Der Zeitablauf wird daher nach Abschluss der Datenakquisition als eine Schablone über die kontinuierlich aufgenommenen Bilddaten gelegt, so dass alle Bilddaten ihren jeweiligen Zeitfenstern zugeordnet werden. Es erfolgt in diesem Fall eine nachträgliche Auswahl und Zuordnung.
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Grundsätzlich ist es im erfindungsgemäßen Verfahren denkbar, dass der Zeitablauf während der Datenaufnahme dynamisch erstellt und insbesondere auf einem Speichermittel abgelegt wird. In diesem Fall hat der Untersuchende alle Möglichkeiten, die Abfolge von Stimulationen und Ruhephasen frei zu gestalten, jedoch ist selbstverständlich dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Informationen der zentralen Steuereinrichtung übergeben werden, so dass diese für die Auswertung und die Synchronisierung der Bilddaten, also die Zuordnung für Bilddaten zu Zeitfenstern, zur Verfügung steht.
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Üblicherweise wird für eine solche funktionelle Gehirnuntersuchung jedoch ein vorbestimmter Zeitablauf, also ein vorbestimmtes Paradigma, verwendet. Mit einem solchen vorbestimmten Zeitablauf kann eine ideale Ansteuerung des Aufnahmebetriebes und optional der Auswertung durch die zentrale Steuereinrichtung erfolgen.
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Dabei muss selbstverständlich für das entsprechende Gerät nicht nur ein fest vorgegebener Zeitablauf vorhanden sein, sondern der vorbestimmte Zeitablauf kann während der Datenaufnahme angepasst werden. Dabei kann beispielsweise eine Auswahl aus mehreren möglichen Zeitabläufen denkbar sein. Beispielsweise kann auf der zentralen Steuereinrichtung eine zentrale Softwarekomponente vorgesehen sein, der die Verwaltung des Zeitablaufs und auch die Ansteuerung des Geräts obliegt. Ein Benutzer kann darauf die Abfolge der Aktivierungszustände und somit der Zeitfenster beliebig konfigurieren, speichern und anpassen. Auf diese Weise sind beliebig komplexe Zeitabläufe denkbar. Es können beispielsweise Schleifen, d. h. wiederkehrende Abfolgen im Zeitablauf definiert werden, um die Akquisitionszeit entsprechend lange zu gestalten. Insbesondere kann, abhängig beispielsweise vom aktuellen Patienten, der Zeitablauf für die aktuelle Untersuchung nochmals genauer angepasst werden. Beispielsweise können bei langsamer reagierenden Patienten die Zeitfenster zur Aufnahme nach hinten verschoben werden.
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Wie bereits erwähnt, sind die verschiedenen Aktivitätszustände des Gehirns Ergebnis von Stimulationen bzw. fehlenden Stimulationen. Beispielsweise wird ein Patient einer optischen und/oder akustischen Stimulation ausgesetzt bzw. soll eine Handlung ausführen, die ihm als akustische Nachricht mitgeteilt wird, beispielsweise das Heben der Hand. In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann eine Stimulationseinrichtung zur Erzeugung der Stimulationen, insbesondere ein optisches und/oder ein akustisches Ausgabemittel, in Abhängigkeit von dem Zeitverlauf angesteuert werden. Auf diese Weise wird eine weitere wichtige Komponente in den zentralen Steuerungsablauf aufgenommen, sodass zu jeder Zeit sichergestellt werden kann, dass die Stimulation im entsprechenden Zeitfenster auch vorliegt, die Zeitfenster können optimal bestimmt sein und die optimalen Bilddaten werden zur letztendlichen Auswertung herangezogen. Zudem wird durch diese weitere Automatisierung die Untersuchung für den Untersuchenden weiter vereinfacht. Eine solche Stimulationseinrichtung kann in dem kombinierten Magnetresonanz-PET-Gerät mit verbaut sein, aber auch extern an das Gerät oder die zentrale Steuereinrichtung angeschlossen werden. Eine solche Stimulationseinrichtung kann beispielsweise ein Projektor sein, der optische Informationen oder Reize für den Patienten sichtbar projiziert. Zudem kann ein akustisches Ausgabemittel zur Erzeugung akustischer Stimulation oder für Anweisungen an den Patienten, beispielsweise mittels eines Kopfhörers, vorgesehen sein.
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Kann die Stimulation nicht automatisch und/oder soll die Stimulation manuell vorgenommen werden, kann auch vorgesehen sein, dass in Abhängigkeit von dem Zeitablauf eine Hinweismeldung zur Erzeugung einer Stimulation ausgegeben wird. Dadurch wird der Untersuchende informiert, dass zu diesem Zeitpunkt eine Stimulation erforderlich ist und kann die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. Eine solche Hinweismeldung ist jedoch auch als Information sinnvoll, wenn die Stimulation beispielsweise über eine Stimulationseinrichtung automatisch vorgenommen wird. Ist die Stimulation manuell auszuführen, kann die Datenaufnahme in weiterer Ausgestaltung nach Ausgabe einer Hinweismeldung zur Erzeugung einer Stimulation bis zur Eingabe einer Bestätigungsmeldung durch einen Benutzer angehalten werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Stimulation im weiteren auch vorliegt.
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Wie bereits erwähnt, kann die zentrale Steuereinrichtung in dem Magnetresonanz-PET-Gerät verbaut sein, so dass auch beispielsweise die Verwaltung von Zeitabläufen innerhalb des Magnetresonanz-PET-Gerätes stattfindet. Nicht alle Magnetresonanz-PET-Geräte sind jedoch für eine solche Funktionalität ausgelegt. Daher kann in weiterer zweckmäßiger Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung vorgesehen sein, dass der Zeitablauf in einem an das Magnetresonanz-PET-Gerät angeschlossenen Triggermodul abgelegt ist oder mittels des Triggermoduls erstellt wird, wobei den Zeitablauf betreffende Information und/oder in Abhängigkeit von dem Zeitablauf ermittelte Steuerbefehle über eine Kommunikationsverbindung an das Magnetresonanz-PET-Gerät gesendet und zur Synchronisierung des Aufnahmebetriebs verwendet werden. Die eigentliche zentrale Steuereinrichtung ist innerhalb oder in Form des Triggermoduls in diesem Fall extern zu dem Magnetresonanz-PET-Gerät vorgesehen und über eine entsprechende Schnittstelle, über die die zentrale Ansteuerung der Bildaufnahmemodalitäten ermöglicht wird, mit diesem verbunden. Auf diese Weise ist ein Austausch des Moduls möglich, es können jedoch auch andere Module für andere Untersuchungsarten eingesetzt werden. Über das Triggermodul kann selbstverständlich auch die gegebenenfalls sogar in das Triggermodul integrierte Stimulationseinrichtung, soweit vorhanden, automatisch angesteuert werden.
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Um wirksam PET-Aufnahmen anzufertigen, wird im Allgemeinen ein Tracer benötigt. Die Halbwertszeit des Tracers bestimmt im Wesentlichen, wie lange qualitativ hochwertige PET-Bilddaten gesammelt werden können. Für verschiedene Anwendungen und Anforderungen sind verschiedene Tracer möglich. Manche Tracer, beispielsweise 15 O, haben eine Halbwertszeit im Minutenbereich. Dann ist es üblich, beispielsweise zu jeder Erzeugung jedes Aktivierungszustands den Tracer neu zu injizieren. Die Anflutung des Tracers bzw. seine Halbwertszeit bestimmt dann mit das Zeitfenster, in dem auswertbare Bilddaten aufgenommen werden können. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass der Zeitpunkt der Tracergabe zur Bestimmung der Zeitfenster im Zeitablauf bei kurzlebigen Tracern eine große Rolle spielt. Eine Kontrastmittelgabe ist auch bei funktionellen Magnetresonanzuntersuchungen in manchen Fällen sinnvoll.
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Daher kann mit besonderem Vorteil vorgesehen sein, dass eine Einrichtung zur Kontrastmittelgabe und/oder Tracergabe in Abhängigkeit von dem Zeitablauf zur Gabe eines Kontrastmittels und/oder Tracers angesteuert wird. Das bedeutet, dass auch die Einrichtung zur Kontrastmittelgabe und/oder Tracergabe in die zentrale Steuerung mit einbezogen wird, so dass zum einen eine weitere Genauigkeit in der Bestimmung der Zeitfenster und damit eine höhere Untersuchungsqualität erreicht wird, zum anderen die Anforderungen an den Untersuchenden reduziert werden. Beispielsweise kann eine vorzunehmende Injektion, die an den Zeitablauf angepasst ist, immer synchronisiert mit verschiedenen Aktivierungsphasen erfolgen.
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Allgemein ist es auch sinnvoll, wenn eine Hinweismeldung zur Gabe eines Tracers und/oder Kontrastmittels in Abhängigkeit von dem Zeitablauf ausgegeben wird. Ist der Tracer und/oder das Kontrastmittel manuell zu verabreichen, so kann die Datenaufnahme nach Ausgabe einer Hinweismeldung zur Gabe eines Tracers und/oder Kontrastmittels bis zur Eingabe einer Bestätigungsmeldung durch einen Benutzer angehalten werden. Das Gerät kann demnach die Datenakquisition solange stoppen, bis die Injektion erfolgt ist. Es ist jedoch auch denkbar, beispielsweise einen Countdown für die Injektion ablaufen zu lassen, sodass ein Benutzer innerhalb dieses Countdowns die Injektion verabreichen sollte.
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Zweckmäßigerweise können vorbestimmte Zeitpunkte zur Gabe eines Kontrastmittels und/oder eines Tracers im Zeitablauf festgelegt werden, sodass diese ein fester Bestandteil des Zeitablaufs sind. Diese Festlegung kann von einem erfahrenen Untersuchenden vorgenommen werden, jedoch auch automatisch anhand der geplanten Abfolge der Aktivierungszustände erfolgen.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung kann zur Ansteuerung der Datenaufnahme und optional der Datenauswertung eine Bewegungsinformation eines Bewegungsdetektionssystems berücksichtigt werden. Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, aus Magnetresonanzaufnahmen geschlussfolgerte Bewegungsinformationen zu berücksichtigen. Ein solches Bewegungsdetektionssystem kann beispielsweise eine Kamera umfassen, die den Patienten beobachtet. Jedoch sind auch andere Arten der Bewegungsdetektion denkbar und grundsätzlich dem Stand der Technik bekannt. Bewegungen des Patienten werden folglich detektiert, analysiert und entweder retrospektiv in der Datenanalyse oder prospektiv bei der Datenaufnahme, insbesondere bezüglich des Aufnahmevolumens, berücksichtigt. Weiterhin können die Bewegungsinformationen bei der Datenauswertung zur Bewegungskorrektur verwendet werden. Insbesondere bei Untersuchungen des motorischen Systems kann auf Grund der Bewegungsinformation eine Plausibilitätsprüfung und/oder Kooperationsprüfung bezüglich des Aktivitätszustandes durchgeführt werden. Soll der Patient beispielsweise die Hand heben, so ist dies durch das Bewegungsdetektionssystem feststellbar. Folgt kein Heben einer Hand, so kann der Patient beispielsweise aufgefordert werden, die Hand zu heben, in jedem Fall können jedoch die Bilddaten, die dann nicht dem richtigen Aktivitätszustand entsprechen, verworfen werden.
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Zusätzlich oder alternativ zu einem Bewegungsdetektionssystem kann auch eine Patientenkooperationsdetektionseinrichtung, insbesondere ein Augenverfolgungssystem, und/oder eine Patientenfeedbackeinrichtung, insbesondere ein Antwortknopf, vorgesehen sein. Dann können auch Patienteninformationen einer Patientenkooperationsdetektionseinrichtung und/oder einer Patientenfeedbackeinrichtung bei der Ansteuerung der Datenaufnahme und optional der Datenauswertung berücksichtigt werden. Mit einer Patientenkooperationsdetektionseinrichtung kann beispielsweise festgestellt werden, ob ein Patient kooperiert, beispielsweise einem optischen Reiz mit den Augen überhaupt folgt. Außerdem kann der Patient selbst über eine Patientenfeedbackeinrichtung eine Information geben, inwieweit eine Stimulation erfolgreich war oder ihn überhaupt erreicht hat. In speziellen Fällen kann die Information eines Bewegungsdetektionssystems und/oder einer Patientenkooperationsdetektionseinrichtung und/oder einer Patientenfeedbackeinrichtung sogar verwendet werden, um Zeitfenster bestimmten Aktivitätszuständen erst zuzuordnen.
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Genutzt werden können Informationen allgemein, um beispielsweise Daten der Datenauswertung zu entziehen und damit die Gesamtqualität der Untersuchung zu verbessern. Es ist jedoch auch möglich, bestimmte Teile des Zeitablaufs nach einem Fehlschlag zu wiederholen. Insbesondere können solche Informationen auch dazu dienen, Modifikationen an Stimulationseinrichtungen oder sonstigen Komponenten vorzunehmen. Um auch im Nachhinein noch eine entsprechende Auswertung vornehmen zu können, ist es vorteilhaft, wenn Bewegungsinformationen und/oder Patienteninformationen und/oder daraus abgeleitete Informationen zeitfensterbezogen und/oder gemeinsam mit Bilddaten abgespeichert werden. Dann stehen die Informationen zur Auswertung zu einem späteren Zeitpunkt noch zur Verfügung.
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Die Synchronisierung der Bilddaten, wie sie durch das erfindungsgemäße Verfahren erreicht werden kann, bedeutet insbesondere, dass die Bilddaten beider Modalitäten bei der Datenauswertung synchron bearbeitet werden. Das bedeutet zum einen, dass sie gemeinsam bearbeitet und miteinander korrigiert werden können, aber auch, dass bei Löschung von Bilddaten einer Modalität auch zeitlich entsprechende Bilddaten der anderen Modalität gelöscht werden können. So können beispielsweise in einem Nachverarbeitungsschritt oder gleich während der Messung bestimmte Teile des Zeitablaufs bzw. Paradigmas verworfen werden, wenn festgestellt wurde, dass ein Patient sich unkooperativ verhalten hat. In einem solchen Fall werden sowohl die PET-Bilddaten als auch die Magnetresonanz-Bilddaten des betreffenden Zeitfensters verworfen. Die Daten beider Modalitäten werden also stets synchron zueinander behandelt.
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Die Datenauswertung kann nach grundsätzlich bekannten Verfahren erfolgen. So kann vorgesehen sein, dass im Rahmen der Datenauswertung Bilddaten gleicher Aktivierungszustände statistisch gemittelt werden. Ebenso ist es möglich, dass im Rahmen der Datenauswertung unter Berücksichtigung des Zeitablaufs eine Zeitreihenanalyse durchgeführt wird, wobei insbesondere Aktivierungskarten erstellt werden. Nützlich bei der Durchführung der Datenauswertung sind insbesondere der sogenannte t-Test und/oder eine GLM(general linear model)-Analyse. Insbesondere statistische Auswertung von Daten kann bereits während der Datenakquisition aus vorherigen Bilddaten bezüglich bestimmter Aktivitätszustände erfolgen, so dass immer bereits aktuelle Auswertungsdaten vorliegen. Bei der Verwendung komplexerer Auswerteverfahren, wie beispielsweise GLM-Verfahren, ist auch die parallele Applikation mehrerer Zeitabläufe bzw. Paradigmen denkbar.
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Die Datenaufnahme kann im erfindungsgemäßen Verfahren automatisch nach Erreichen einer bestimmten Datenqualität und/oder nach Ende eines vorgegebenen Zeitablaufs und/oder durch Benutzerinteraktion erfolgen. Insbesondere kann zur Datenauswertung während der Datenaufnahme ein Wert bestimmt werden, der die aktuelle Datenqualität – beispielsweise in statistischer Hinsicht – angibt, so dass automatisch bei Erkennen einer bestimmten Datenqualität die Datenakquisition beendet werden kann. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn ein vorgegebener Zeitablauf, wie bereits erwähnt, in einer Schleife läuft. Auch ein Benutzer kann bei Erreichen einer ausreichenden Datenqualität die Datenaufnahme beenden.
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Neben dem Verfahren betrifft die Erfindung auch eine medizinische Untersuchungseinrichtung zur Datenaufnahme und/oder Datenauswertung bei einer funktionellen Gehirnuntersuchung, umfassend ein kombiniertes Magnetresonanz-PET-Gerät und eine zentrale Steuereinrichtung, ausgebildet zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Die medizinische Untersuchungseinrichtung umfasst eine zentrale Steuereinrichtung, die intern beispielsweise kombiniert mit einer Steuereinheit des Magnetresonanz-PET-Gerätes oder auch extern, also über eine Schnittstelle an das Magnetresonanz-PET-Gerät angeschlossen, angeordnet sein kann. Die zentrale Steuereinrichtung ist dann dazu ausgebildet, das erfindungsgemäße Verfahren durchzuführen. Ist die zentrale Steuereinrichtung extern angeordnet, so kann sie beispielsweise Teil eines Triggermoduls sein, mit dem die verschiedenen Aktivitätszustände des Gehirns getriggert werden können. Außer einem solchen Triggermodul kann die erfindungsgemäße Untersuchungseinrichtung auch eine Einrichtung zur Kontrastmittelgabe und/oder zur Tracergabe und eine Stimulationseinrichtung zur Erzeugung der Stimulationen umfassen. Um Informationen über den Patienten zu erhalten, könnten zudem ein Bewegungsdetektionssystem und/oder eine Patientenkooperationsdetektionseinrichtung, insbesondere ein Augenverfolgungssystem, und/oder eine Patientenfeedbackeinrichtung, insbesondere ein Antwortknopf, vorgesehen sein. Alle diese Einrichtungen sind dann über eine Kommunikationsverbindung mit der zentralen Steuerungseinrichtung verbunden und können über diese angesteuert werden. Damit ist eine zentrale Architektur realisiert, die es ermöglicht, eine zeitlich perfekt abgestimmte Untersuchung hoher Qualität durchzuführen. Dies wird durch die erfindungsgemäß vorgesehene Synchronisierung des Aufnahmebetriebs und optional der Bilddaten erreicht.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
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1 eine erfindungsgemäße Untersuchungseinrichtung,
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2 ein im erfindungsgemäßen Verfahren verwendbarer Zeitablauf (Paradigma),
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3 eine Skizze zur Erläuterung der Steuerung des Aufnahmebetriebs, einer Stimulationseinrichtung und einer Einrichtung zur Tracergabe im Rahmen der vorliegenden Erfindung, und
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4 eine Prinzipskizze zur Erläuterung eines nicht zur Erfindung gehörigen Verfahrens bei kontinuierlicher Bilddatenaufnahme.
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1 zeigt die Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen medizinischen Untersuchungseinrichtung 1. Sie umfasst ein kombiniertes Magnetresonanz-PET-Gerät 2, das einen Solenoidmagneten 3 sowie hier nicht näher gezeigte Gradientenspulen und Hochfrequenzspulen zur Aufnahme von Magnetresonanzbilddaten umfasst. Innerhalb des Solenoidmagneten 3 ist ein PET-Detektor 4 zur Aufnahme von PET-Bilddaten vorgesehen. Durch den Solenoidmagneten 3 und den PET-Detektor 4 wird eine Patientenöffnung definiert, in die ein Patient auf einer Patientenliege 5 eingefahren werden kann, um eine funktionelle Gehirnuntersuchung vornehmen zu können.
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Die medizinische Untersuchungseinrichtung 1 kann zudem weitere, optionale Komponenten umfassen, die entweder im kombinierten Magnetresonanz-PET-Gerät, mit dem im Übrigen eine simultane und isozentrische Aufnahme von Magnetresonanz- und PET-Bilddaten möglich ist, verbaut sein können oder als externe Geräte vorgesehen sein können. Diese optionalen Komponenten umfassen eine Patientenkooperationsdetektionseinrichtung 6, eine Patientenfeedbackeinrichtung 7, ein Bewegungsdetektionssystem 8, eine Stimulationseinrichtung 9 sowie eine Einrichtung zur Gabe eines PET-Tracers 10. Die Patientenkooperationsdetektionseinrichtung 6 kann beispielsweise ein Augenverfolgungssystem sein, mit dem festgestellt werden kann, ob der Patient sich beispielsweise einer optischen Stimulation auch hingibt. Eine Patientenfeedbackeinrichtung 7 kann beispielsweise ein Antwortknopf sein. Die Bewegungsdetektionseinrichtung 8 kann eine Kamera oder dergleichen sein, jedoch ist es auch möglich, dass sie zur Verarbeitung von intermediär aufgenommenen Magnetresonanz-Übersichtsbildaufnahmen ausgestaltet ist, die auch bezüglich einer Patientenbewegung ausgewertet werden können. Die Stimulationseinrichtung 9 kann ein optisches und/oder akustisches Ausgabemittel umfassen. Über ein optisches Ausgabemittel, beispielsweise einen Projektor, können visuelle Reize als Stimulationen erzeugt werden. Ein akustisches Ausgabemittel kann Befehle an den Patienten ausgeben, jedoch auch, beispielsweise über einen Kopfhörer, über Geräusche direkt stimulieren. Die Einrichtung zur Gabe eines PET-Tracers (gegebenenfalls kann auch eine Einrichtung zur Kontrastmittelgabe vorgesehen sein) 10 ist üblicherweise ein Autoinjektor, der den radioaktiven Tracer auf einen Steuerbefehl hin automatisch verabreicht.
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Diese Komponenten, soweit vorhanden, können über eine zentrale Steuereinrichtung 11 gesteuert werden. Diese ist über Kommunikationsverbindungen mit den Einrichtungen mit den Bezugszeichen 2, 6–10 verbunden und kann diese über Steuerbefehle ansteuern und/oder Daten empfangen. An die zentrale Steuereinrichtung 11 angeschlossen sind weiterhin ein Eingabemittel 12, beispielsweise eine Tastatur, und ein Monitor 13.
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Die zentrale Steuereinrichtung 11 kann in dem Magnetresonanz-PET-Gerät 2 vorgesehen sein, aber auch extern und somit über eine Schnittstelle mit dem Magnetresonanz-PET-Gerät 2 verbindbar ausgestaltet sein. Beispielsweise kann die zentrale Steuereinrichtung 11 Teil eines bei 14 angedeuteten Triggermoduls sein. Die zentrale Steuereinrichtung 11 ist in einem solchen Fall dazu ausgebildet, Steuerbefehle und/oder einen Zeitablauf betreffende Informationen an das Magnetresonanz-PET-Gerät 2 zu senden.
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Insbesondere ist die zentrale Steuereinrichtung 11 dazu ausgebildet, im Rahmen der Datenaufnahme und optional der Datenauswertung bei einer funktionellen Gehirnuntersuchung, wobei funktionelle Bilddaten des Gehirns in wenigstens zwei Aktivitätszuständen mit Magnetresonanz und PET aufgenommen werden und innerhalb von durch die Aktivitätszustände bestimmten Zeitfenstern eine Aufnahme von Magnetresonanzbilddaten und PET-Bilddaten erfolgt, eine Synchronisierung des Aufnahmebetriebs und optional der Bilddaten in Abhängigkeit eines Zeitablaufs von den Aktivitätszuständen bestimmten Stimulation durchzuführen.
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Es soll demnach durch eine zentrale Ansteuerung eine Synchronisierung des Aufnahmebetriebs und optional der Bilddaten erfolgen. Dies orientiert sich an einem Zeitablauf, der wenigstens die von den Aktivitätszuständen abhängigen Zeitfenster und ihre Dauer umfasst. Ein solcher Zeitablauf wird im Übrigen auch als Paradigma bezeichnet.
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Über das Eingabemittel 12 und den Monitor 13 kann ein Benutzer vor Beginn der Untersuchung einen Zeitablauf aus einer Menge vorgegebener Zeitabläufe auswählen oder einen neuen Zeitablauf definieren. Dabei ist es selbstverständlich auch möglich, einen vorbestimmten Zeitablauf – sogar während der Datenaufnahme – zu verändern. Grundsätzlich ist es auch denkbar, dass der Zeitablauf erst dynamisch während der Datenaufnahme entsteht. Dennoch soll im Folgenden zunächst von einem vorbestimmten Zeitablauf ausgegangen werden.
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Ein Beispiel für einen solchen Zeitablauf 15 ist in 2 schematisch dargestellt. Dabei soll als Beispiel von einer Gehirnuntersuchung ausgegangen werden, bei der zwischen zwei Aktivitätszuständen unterschieden wird, nämlich einem Ruhezustand R und einer Aktivierung A. In diesem Fall umfasst der Zeitablauf 15 jedoch noch eine weitere Art von Zeitfenstern, nämlich Verwurfsfenster V. In diesen Zeitabschnitten finden Einschwingvorgänge statt oder es liegt nicht genügend PET-Tracer vor oder dergleichen, so dass keine sinnvollen Daten aufgenommen werden können. Letztendlich umfasst der Zeitablauf 15 also eine Anzahl von Zeitfenstern (V1, R1, V2, ...) mit ihren Dauern. Bestimmt werden die Zeitfenster letztendlich durch die Stimulationen S zur Aktivierung und die Injektionszeitpunkte I für den PET-Tracer. Auch diese sind vorliegend im Zeitablauf 15 enthalten. Denkbar ist auch, dass ein Benutzer einfach die Stimulationszeiten S1, S2, ... sowie die Injektionszeitpunkte I1, I2, ... eingibt, woraus die zentrale Steuereinrichtung 11 automatisch die entsprechenden Zeitfenster ermittelt. Häufig ist es aber sinnvoll, die Zeitfenster selber setzen zu können, da während mancher Aktivitätszustände gar keine Datenaufnahme gewünscht ist. Im vorliegenden Beispiel wird jeweils vor den Ruhezustandsphasen R1, R2, ... und den Aktivierungsphasen A1, A2, ... eine Injektion mit PET-Tracer gesetzt, da dieser eine recht kurze Halbwertszeit im Minutenbereich aufweist. Zudem liegt während den Aktivierungsphasen A1, A2, ... jeweils eine Stimulation S1, S2, ... vor. Ersichtlich erfolgt der Beginn der Stimulierung etwas früher als das zugeordnete Zeitfenster, damit Einschwingeffekte vermieden werden. Die Injektion des Tracers erfolgt typischerweise zeitgleich zum Start des Zeitfensters, oder etwas davor, wenn der arterielle Einstrom erfasst werden soll.
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Ist eine Einrichtung zur Gabe eines PET-Tracers 10 vorgesehen, so bestimmen die Injektionszeitpunkte I1, I2, ... die Zeitpunkte, an denen die zentrale Steuereinrichtung 11 den automatischen Injektor zur Gabe des Tracers ansteuert. Ist keine automatische Tracergabe vorgesehen oder soll der Benutzer bei einer automatischen Tracergabe informiert werden, kann eine Hinweismeldung auf dem Monitor 13 erzeugt werden. Wird der Tracer manuell verabreicht, so kann die Datenakquisition – also der Ablauf der Zeitfenster – solange angehalten werden, bis ein Benutzer die Gabe des Tracers bestätigt hat.
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Ähnlich bestimmen die Stimulationszeiten S1, S2, ... die Zeitpunkte, an denen die Stimulationseinrichtung 9 zur Erzeugung der entsprechenden Stimulation angesteuert wird. Diese bleiben für die gesamten Zeiten S1, S2, ... vorhanden. Auch hier ist im Falle einer manuellen Stimulation gegebenenfalls vorgesehen, dass eine Hinweismeldung erzeugt wird, wobei erst nach Bestätigung fortgesetzt werden kann.
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Wird über die Patientenkooperationsdetektionseinrichtung 6, die Patientenfeedbackeinrichtung 7 oder das Bewegungsdetektionssystem 8 jedoch festgestellt, dass die Stimulation unwirksam ist oder der Patient nicht kooperiert, so kann ebenfalls eine entsprechende Ansteuerung anderer Komponenten erfolgen, beispielsweise kann eine Warnhinweisgabe erfolgen, es können die entsprechenden Daten verworfen werden, der Aufnahmebetrieb kann angehalten werden, bis die Kooperation des Patienten gesichert ist usw. Dadurch kann selbstverständlich auch eine Veränderung des Zeitablaufs 15 während der Datenaufnahme bedingt sein, die im erfindungsgemäßen Verfahren ja auch möglich ist.
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3 zeigt in einer Prinzipskizze eine Möglichkeit zur Steuerung der Datenaufnahme anhand des Zeitablaufs 15. Dabei ist hier nur ein Ausschnitt des Zeitablaufs 15 gezeigt, nämlich das zweite Verwurfsfenster V2, die erste Aktivierungsphase A1, das dritte Verwurfsfenster V3 und die zweite Ruhezustandsphase R2. Der Graph 16 zeigt den Verlauf der Tracerkonzentration im Gehirn. Zum Zeitpunkt T1 in dem Zeitfenster V2 steuert die zentrale Steuereinrichtung 11 die Einrichtung zur Gabe eines PET-Tracers 10 an, der dann zu fluten beginnt. Zum Beginn des Zeitfensters A1, der hier dem Zeitpunkt T1 entspricht, erfolgt ein starker Anstieg der Tracerkonzentration, der auch erfasst werden kann. Am Ende des Zeitfensters A1, zu Beginn des Zeitfensters V3, ist die Tracerkonzentration unter den notwendigen Wert gesunken. Zum Zeitpunkt T2 folgt eine erneute Gabe des Tracers, was dem Beginn des Zeitfensters R2 entspricht.
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Der Graph 17 zeigt die Aktivität der Stimulationseinrichtung 9 zur Stimulierung des Patienten. Zu einem Zeitpunkt T3, der vor dem Beginn des Zeitfensters A1, aber nach dem Zeitpunkt T1 liegt, beginnt die Stimulation, beispielsweise durch die Projektion eines optischen Reizes. Zum Beginn des Zeitfensters A1 ist die Einschwingphase abgeschlossen und es könnten verlässliche Daten aufgenommen werden.
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Ersichtlich ist also in den Zeitfenstern A1 und R2 eine Aufnahme qualitativ hochwertiger Daten möglich.
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Die zentrale Steuereinrichtung 11 ist nun so ausgebildet, dass sie das Magnetresonanz-PET-Gerät 2 zu innerhalb der Zeitfenster A1, R2 simultanen Aufnahmen von PET-Bilddaten und Magnetresonanz-Bilddaten ansteuert. Dies ist in den Graphen 18 und 19 gezeigt. Relevant ist zur Simultanität im Sinne der vorliegenden Erfindung hauptsächlich, dass sowohl PET-Bilddaten als auch Magnetresonanz-Bilddaten innerhalb des Zeitfensters aufgenommen werden. Grundsätzlich ist dabei sogar denkbar, die Datenaufnahme einer Modalität zeitweise zu unterbrechen, wie beispielhaft im Bereich 20 angedeutet, oder zu verschiedenen Zeiten innerhalb des selben Zeitfensters aufzunehmen. In jedem Fall wird durch die Ansteuerung durch die zentrale Steuereinrichtung 11 erreicht, dass Bilddaten aus dem selben Zeitfenster vorliegen, die einander entsprechend zugeordnet und zur Auswertung miteinander korreliert werden können.
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Dazu ist nun im Rahmen des Verfahrens vorgesehen, dass die Bilddaten jeweils mit einer das Zeitfenster und auch einer den Aufnahmezeitpunkt beschreibenden Information gespeichert werden. So liegen synchronisiert Bilddaten vor, die eindeutig einem Fenster, beispielsweise A1, R2 oder anderen Zeitfenstern, zugeordnet werden können.
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An dieser Stelle soll zudem angemerkt werden, dass eine Modalität auch außerhalb der für die Datenaufnahme vorgesehenen Zeitfenster (in diesem Fall A1, A2, ... und R1, R2, ...) angesteuert werden kann. Beispielhaft ist dies im Bereich 21 für die Aufnahme von Magnetresonanz-Bilddaten angedeutet; hier werden strukturelle Bilder aufgenommen, um Informationen zur Bewegung des Patienten, also Bewegungsinformationen, zu erhalten.
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Zudem sei nochmals angemerkt, dass nicht während jeder Aktivierungsphase oder Ruhezustandsphase eine Datenaufnahme erfolgen muss.
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Eine nicht erfindungsgemäße Variante, bei der die Bilddaten kontinuierlich aufgenommen werden, zeigt die Prinzipskizze in 4. Nach der Datenaufnahme, d. h. zu Beginn der Datenauswertung, liegen dann kontinuierlich aufgenommene PET-Bilddaten 22 und kontinuierlich aufgenommene Magnetresonanz-Bilddaten 23 vor. Diese sind alle mit dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme abgespeichert. Auf Grund dieses Zeitpunktes ist es nun möglich, den Zeitverlauf 15 wie eine Maske über die PET-Bilddaten 22 und die Magnetresonanz-Bilddaten 23 zu legen, woraufhin die in den relevanten Zeitfenstern R1, R2, ... sowie A1, A2, ... liegenden Daten 24 aus den PET-Bilddaten 22 und den Magnetresonanz-Bilddaten 23 bestimmt werden können. Die in den Verwurfsphasen liegenden Daten können verworfen werden. So wird auch hier eine Synchronisierung der Bilddaten erreicht.
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4 zeigt außerdem eine Möglichkeit zur synchronen Behandlung der synchronisierten Daten 24 während der Auswertung. So ist bei 25 eine zeitlich bestimmte Information gezeigt, die eine mangelnde Kooperationsbereitschaft des Patienten anzeigt. Diese Information kann beispielsweise aus Bewegungsinformationen des Bewegungsdetektionssystems 8, aus Patienteninformationen des Patientenkooperationsdetektionseinrichtung 6 und/oder der Patientenfeedbackeinrichtung 7 oder auch aus vom Benutzer über das Eingabemittel 12 eingegebenen Informationen abgeleitet sein.
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In jedem Fall besagt die Information 25 hier, dass während des Zeitfensters A1 keine Kooperation des Patienten vorlag. Diese Daten würden das Untersuchungsergebnis verzerren und die Gesamtqualität der Daten senken. Daher werden diese Daten nun gelöscht. Auf Grund der Synchronität der Bilddaten und deren synchroner Behandlung können auf einfache Weise die dem Zeitfenster A1 entsprechenden PET-Bilddaten als auch die dem Zeitfenster A1 entsprechenden Magnetresonanz-Bilddaten gemeinsam gelöscht werden.
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Neben diesem zur einfachen Erklärung geeigneten Beispiel der synchronen Behandlung beim Löschen ergeben sich noch weitere Vorteile aus der Synchronisierung gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren. So ist bei der Auswertung eine gemeinsame Behandlung von Magnetresonanz- und PET-Bilddaten möglich. Auch kann eine unmittelbare zeitliche Korrelation während der Einzelphasen hergestellt werden, insbesondere dann, wenn auch ein Zeitpunkt gespeichert wurde.
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Selbstverständlich sind diese Ausführungen über die synchrone Behandlung der Bilddaten auch auf das Ausführungsbeispiel nach 3 anwendbar.
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Die Auswertung der Daten kann somit einfacher, schneller und mit weniger Aufwand letztendlich ähnlich den bekannten Verfahren durchgeführt werden, wobei die Bilddaten beider Modalitäten synchron bearbeitet werden. So können im Rahmen der Datenauswertung Bilddaten gleicher Aktivierungszustände statistisch gemittelt werden. Beispielsweise kann im Rahmen der Datenauswertung unter Berücksichtigung des Zeitablaufs eine Zeitreihenanalyse durchgeführt werden, wobei insbesondere Aktivierungskarten erstellt werden. Dazu können ein t-Test und/oder eine GLM-Analyse durchgeführt werden. Insbesondere kann die Datenauswertung parallel zur Datenaufnahme erfolgen, so dass sich die Datenqualität in statistischer Hinsicht mit Zunahme der vorhandenen Bilddaten über die Zeit verbessert. Diese Verbesserung der Datenqualität kann durch einen Benutzer, aber auch automatisch überwacht werden. Dann kann die Datenaufnahme automatisch nach Erreichen einer bestimmten Datenqualität oder durch Benutzerinteraktion beendet werden. Alternativ kann natürlich auch vorgesehen sein, dass die Datenaufnahme nach Ende eines vorgegebenen Zeitablaufs beendet wird.
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Bei der Datenauswertung können auch Bewegungsinformationen des Bewegungsdetektionssystems 8 und Patienteninformationen der Patientenkooperationsdetektionseinrichtung 6 und der Patientenfeedbackeinrichtung 7 verwendet werden, um beispielsweise Bilddaten synchron auszuschließen oder synchron bezüglich einer Patientenbewegung zu korrigieren. Natürlich können solcherlei Daten auch schon während der Datenaufnahme verwendet werden, beispielsweise durch Anpassung des nächsten Bildaufnahmevolumens bei einer Bewegung des Patienten oder unmittelbaren Verwurf von Daten bei nicht festgestellter Patientenkooperation. An dieser Stelle sei auch angemerkt, dass die genannten Informationen auch zur nachträglichen Bestimmung von – in diesem Beispiel – Ruhezustandsphasen und Aktivierungsphasen dienen können.