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DE102007023172A1 - Transportband zum Transportieren eines Faserverbandes - Google Patents

Transportband zum Transportieren eines Faserverbandes Download PDF

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DE102007023172A1
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Wilhelm Stahlecker GmbH
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Abstract

Ein Transportband zum Transportieren eines pneumatisch zu verdichtenden Stapelfaserbandes besteht wenigstens in einem den Faserverband führenden Bereich aus einem luftdurchlässigen Gewebe. Das luftdurchlässige Gewebe besteht aus Metalldrähten. Die Metalldrähte können aus rostfreiem Stahl bestehen und einen Durchmesser von 0,04 mm oder weniger aufweisen. Die Randbereiche des Gewebes können in Kunststoff eingebettet sein oder miteinander verschweißt sein.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Transportband zum Transportieren eines pneumatisch zu verdichtenden Stapelfaserverbandes, welches wenigstens in einem den Faserverband führenden Bereich aus einem luftdurchlässigen Gewebe besteht.
  • Wenn einem verstreckten Stapelfaserverband auf einer Spinnmaschine in unmittelbarem Anschluss an das Ausgangswalzenpaar eines Streckwerks ein Spinndrall erteilt wird, dann entsteht an der Klemmlinie des Ausgangswalzenpaares ein so genanntes Spinndreieck. Dies rührt daher, dass der verstreckte Faserverband mit einer bestimmten Breite das Streckwerk verlässt und zu einem Faden relativ kleinen Durchmessers zusammengedreht wird. Das Spinndreieck enthält Randfasern, die nicht ordnungsgemäß in den verdrehten Faden eingebunden werden und somit wenig oder nichts zur Festigkeit des ersponnenen Fadens beitragen. Man ist daher in jüngerer Zeit dazu übergegangen, der Verzugszone des Streckwerks eine so genannte Verdichtungszone nachzuordnen, die ihrerseits von einer Klemmstelle auslaufseitig begrenzt wird. Erst danach wird dem Faden die Spinndrehung erteilt. In der Verdichtungszone werden die Fasern gebündelt oder verdichtet, wodurch der Faserverband beim Verlassen der letzten Klemmstelle so schmal wird, dass das gefürchtete Spinndreieck nicht mehr nachteilig ins Gewicht fällt. Der ersponnene Faden wird dann gleichmäßiger, fester und weniger haarig.
  • Zum Verdichten eines Faserverbandes sind recht unterschiedliche Vorrichtungen bekannt geworden. Viele dieser Vorrichtungen arbeiten mit einem luftdurchlässigen Transportband, welches den zu verdichtenden Faserverband gleitend über einen Saugschlitz transportiert. Es sei hier angemerkt, dass in der Terminologie dieser Patentanmeldung unter dem Begriff „pneumatisches Verdichten" auch solche Vorrichtungen inbegriffen sein sollen, bei denen außer dem Saugluftstrom auch andere Mittel, beispielsweise eine Transportkomponente gegen einen schief gestellten Saugschlitz, mitwirken können.
  • Ein Transportband der eingangs beschriebenen Art ist durch die DE 10 2004 005 953 A1 Stand der Technik. Das bekannte Transportband besteht aus Kunststofffilamenten. Zur Ableitung von elektrostatischen Aufladungen sind dem Gewebe leitfähige Materialien beigegeben. Diese leitfähigen Materialien können gemäß eines Ausführungsbeispiels dadurch gebildet werden, dass einige der Kunststofffilamente des Gewebes durch Metallfäden ersetzt werden. Es hat sich gezeigt, dass ein Transportband aus einem Gewebe aus Kunststofffilamenten in der Praxis teilweise schnell verschleißt und dann schon nach kurzer Betriebszeit ausgetauscht werden muss.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein verbessertes Transportband für das pneumatische Verdichten eines Faserverbandes zu schaffen, welches eine verlängerte Lebensdauer aufweist.
  • Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass das luftdurchlässige Gewebe aus Metalldrähten besteht.
  • Durch ein Gewebe, das vollständig aus Metalldrähten gewebt ist, wird die Verschleißfestigkeit des Transportbandes stark erhöht.
  • Damit die Metalldrähte des Gewebes auch unter den Einsatzbedingungen, unter denen oftmals eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit herrscht, nicht korrodieren, ist es vorteilaft, dass die Metalldrähte aus rostfreiem Stahl bestehen.
  • Damit das Transportband eine genügend hohe Biegsamkeit aufweist, beträgt der Durchmesser der Metalldrähte vorteilhafterweise 0,04 mm oder weniger, besonders vorteilhaft ist ein Durchmesser von nur 0,02 mm oder weniger.
  • Es ist vorteilhaft, dass das Transportband als endlos gewebtes Siebband ausgebildet ist. Damit die Metalldrähte in den Randbereichen des Transportbandes nicht frei abstehen und sich dort Faserflug anhaften kann, sind die Metalldrähte an den Schnittkanten des Gewebes bevorzugt miteinander verschweißt, beispielsweise durch einen Laserstrahl beim Schneiden des Gewebes.
  • Es kann auch vorteilhaft sein, die Metalldrähte in den Randbereichen des Gewebes in Kunststoff einzubetten. Das Einbetten der Metalldrähte in einen Kunststoff kann vorteilhafterweise durch das Auflegen eines Kunststoffstreifens in dem Randbereich des Gewebes und anschließendes Aufschmelzen des Kunststoffes, beispielsweise durch Ultraschall, erfolgen. Bevorzugt wird das Gewebe, das beispielsweise als endlos gewebter Schlauch vorliegt, innerhalb der Bereiche geschnitten, die in Kunststoff eingebettet sind. Das Zerschneiden des langen schlauchförmigen Gewebes in einzelne Transportbänder kann bevorzugt durch einen Laser geschehen. Durch das Einbetten der Randbereiche des Gewebes in Kunststoff wird verhindert, dass sich an die freien Enden der Metalldrähte an den Schnittkanten des Gewebes Schmutz und Faserflug anlagern kann.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass die Randbereiche des Gewebes aus Metalldrähten mit einem Kunststoff umspritzt werden, nachdem das Gewebe geschnitten wurde. Hierbei wird das geschnittene Transportband in eine Spritzgussform eingelegt und in den Randbereichen mit Kunststoff umspritzt, so dass die freien Ende der Metalldrähte in den Kunststoff eingebettet sind.
  • Es kann auch vorteilhaft sein, wenigstens einen Teil der Kontaktpunkte der Metalldrähte im Gewebe durch eine Temperaturbehandlung zu fixieren. Die Fixierung erfolgt bevorzugt im Randbereich des Transportbandes. Die Fixierung kann bevorzugt dadurch geschehen, dass das Gewebe mit einem Kunststoff bedampft wird oder indem mit Kunststoff ummantelte Metalldrähte in diesem Bereich verwendet werden. Durch eine Erwärmung des Gewebes schmilzt der Kunststoff und die Metalldrähte verkleben miteinander und sind fixiert.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Vorrichtung zum Verdichten eines verstreckten, noch spinndrehungsfreien Faserverbandes, für die das erfindungsgemäße Transportband eingesetzt werden kann,
  • 2 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles II der 1, wobei die einzelnen Walzen der besseren Übersichtlichkeit wegen weggelassen wurden,
  • 3 eine stark vergrößerte Ansicht des Transportbandes entlang der Schnittfläche III-III der 1.
  • Von einer Spinnmaschine, insbesondere einer Ringspinnmaschine, ist in den 1 und 2 lediglich der Bereich einer Vorrichtung 1 zum Verdichten eines verstreckten, noch spinndrehungsfreien Faserverbandes 2 aus Stapelfasern dargestellt. Die Vorrichtung 1 befindet sich in unmittelbarem Anschluss an ein Streckwerk 3, von dem nur das Ausgangswalzenpaar 4 sowie ein in Transportrichtung A davor angeordnetes Riemchenwalzenpaar mit einem Unterriemchen 6 und einem Oberriemchen 7 dargestellt sind. Das Ausgangswalzenpaar 4 enthält einen angetriebenen Ausgangsunterzylinder 8 sowie eine elastisch dagegen angedrückte Ausgangsdruckwalze 9. Das Ausgangswalzenpaar 4 definiert eine Ausgangsklemmlinie 10, die das Ende der Verzugszone des Streckwerks 3 bildet.
  • Im Streckwerk 3 wird in bekannter Weise ein Faserband oder auch ein Vorgarn 11 in Transportrichtung A bis zur gewünschten Feinheit verzogen. Der Verzug ist an der Ausgangsklemmlinie 10 beendet, und ab dieser Stelle liegt dann der verstreckte, jedoch noch spinndrehungsfreie Faserverband 2 vor. Zur Verringerung des bekannten und als nachteilig geschilderten Spinndreiecks wird der Faserverband 2 in unmittelbarem Anschluss an die Ausgangsklemmlinie 10 in einer Verdichtungszone 12 verdichtet. Die für das Verdichten vorgesehene Vorrichtung 1 enthält ein luftdurchlässiges Transportband 13, welches den zu verdichtenden Faserverband 2 durch die Verdichtungszone 12 transportiert. Die Vorrichtung 1 enthält ferner einen Saugkanal 14, der als unter Unterdruck stehendes Hohlprofil ausgebildet ist und der sich über eine Mehrzahl von Spinnstellen erstrecken kann. An seiner der Verdichtungszone 12 zugewandten Außenkontur ist der Saugkanal 14 als Gleitfläche 15 zum Führen des Transportbandes 13 ausgebildet.
  • In der Gleitfläche 15 befindet sich ein Saugschlitz 16, der gegenüber der Bewegungsrichtung des Transportbandes 13 leicht schräg angeordnet ist, so dass eine der Seitenkanten des Saugschlitzes 16 bezüglich des zu verdichtenden Faserverbandes 2 als Faserleitkante 17 ausgebildet ist. An dieser Faserleitkante 17 läuft der Faserverband 2 während des Verdichtens entlang, wodurch die im Faserverband 2 befindlichen Fasern quer zur Bewegungsrichtung des Transportbandes 13 gebündelt oder verdichtet werden und der Faserverband 2 dadurch etwas eingerollt wird. Der Saugkanal 14 ist über einen Unterdruckanschluss 18, der sich im Abstand vom Saugschlitz 16 befindet, an eine nicht dargestellte Unterdruckquelle angeschlossen. Sofern sich der Saugkanal 14 über mehrere Spinnstellen erstreckt, braucht pro Saugkanal 14 jeweils nur ein Unterdruckanschluss 18 vorhanden zu sein.
  • Die Verdichtungszone 12 wird auslaufseitig durch eine Klemmwalze 19 begrenzt, die den Faserverband 2 und das Transportband 13 an die Gleitfläche 15 andrückt und dabei eine Lieferklemmlinie 20 definiert, die bezüglich des aufzubringenden Spinndralls als Drallsperre wirkt. Die Klemmwalze 19 treibt das Transportband 13 an und ist ihrerseits über ein beispielsweise als Zahnrad ausgebildetes Übertragungsrad 21 von der Ausgangsdruckwalze 9 aus angetrieben.
  • Nach der Lieferklemmlinie 20 erhält der entstehende Faden 22 seinen Spinndrall, indem er in Lieferrichtung B einem nicht dargestellten Drallorgan, beispielsweise einer Ringspindel, zugeführt wird. Bezüglich des Spinndralls wirkt die Lieferklemmlinie 20 als Drallsperre, so dass sich der Spinndrall nicht rückwirkend bis in die Verdichtungszone 12 hinein erstreckt.
  • Auf der dem Saugschlitz 16 abgewandten Seite des Saugkanals 14 ist das Transportband 13 durch ein Spannelement 23 gespannt, das beispielsweise als stationäre Stange oder auch als Führungsrolle ausgebildet sein kann. Das Spannelement 23 ist dabei so angeordnet, dass das Transportband 13 mit leichtem Andruck am Ausgangsunterzylinder 8 anliegt. Da das Transportband 13 und der Ausgangsunterzylinder 8 an der Berührungsstelle gegenläufig sind, wird das Transportband 13 von etwa anhaftendem Faserflug gesäubert.
  • Wie aus 2 ersichtlich ist, weist der Anfangsbereich 24 des Saugschlitzes 16 eine Erweiterung auf, die den Zweck hat, den leicht in Querrichtung changierenden Faserverband 2 auf jeden Fall vom Saugschlitz 16 erfassen zu lassen. Die Changierbewegung dient dazu, insbesondere der Ausgangsdruckwalze 9 eine längere Lebensdauer zu geben.
  • Wie bereits erwähnt, besteht das Transportband 13 insbesondere in seinem den Faserverband 2 führenden Bereich aus einem Gewebe 25. Das Gewebe 25 des Transportbandes 13 besteht aus Metalldrähten 26 und 27. Das Transportband 13 ist als endlos rund gewebtes Gewebe 25 ausgeführt, bei dem die senkrecht zur Transportrichtung A verlaufenden Metalldrähte 26 durch die Kettfäden und die in Transportrichtung A verlaufenden Metalldrähte 27 durch die Schussfäden gebildet werden. Die Metalldrähte 26 und 27 bestehen aus einem rostfreien Stahl und machen dadurch das Transportband 13 äußerst verschleißfest. Damit das Transportband 13 die notwendige Biegsamkeit aufweist, um der gekrümmten Gleitfläche 15 zu folgen und auch am Spannelement 23 leicht umgelenkt werden kann, weisen wenigstens die Metalldrähte 27 einen Durchmesser von etwa 0,01 bis 0,04 mm auf.
  • Bei der Herstellung des Transportbandes 13 wird bevorzugt ein Gewebe 25 in Form eines langgestreckten und endlos gewebten Schlauches verwendet, wobei dieser Schlauch in Abschnitte geschnitten wird, die der benötigten Breite des Transportbandes 13 quer zur Transportrichtung A entsprechen. Beim Zerschneiden des Gewebes 25 aus Metalldrähten 26, 27, beispielsweise durch einen Laser, können die Metalldrähte an den Schnittkanten des Gewebes 25 verschweißt werden, so dass keine freien Enden von den Metalldrähten 26, 27 mehr abstehen können, an denen sich Faserflug und Schmutz anlagern kann.
  • Es ist vorteilhaft, dass die Metalldrähte 26, 27 in den Randbereichen 28 des Gewebes 25 in einen Kunststoff 29 eingebettet sind. Diese Einbettung der Metalldrähte 26, 27 des Transportbandes 13 ist in 3 dargestellt. Zur Verdeutlichung ist die Dicke C des Kunststoffes 29 stark vergrößert dargestellt. Bevorzugt ist die Dicke C nur wenig oder gar nicht größer als die Dicke des Gewebes 25. Wenn die Dicke C des Kunststoffes 29 dicker als das Gewebe 25 ist, kann es wie dargestellt vorteilhaft sein, die Breite der Klemmwalze 19 so zu wählen, dass die Klemmwalze 19 nicht auf dem Kunststoff 29 in den Randbereichen 28 des Transportbandes 13 aufliegt.
  • Der Kunststoff 29 in den Randbereichen 28 des Gewebes kann unterschiedlich aufgebracht werden. Es kann ausreichen, nur eine geringe Menge Kunststoff vorzusehen, um die Metalldrähte 26, 27 im Bereich ihrer Kontaktpunkte im Gewebe 25 zu fixieren. Diese geringe Menge an Kunststoff 29 kann beispielsweise auf die Randbereiche 28 aufgedampft werden. Beim Aufdampfen verkleben die Kontaktpunkte der Metalldrähte im Gewebe 25 und sind fixiert. Es kann auch vorgesehen sein, dass ein Teil der Metalldrähte 26, 27 mit Kunststoff beschichtet ist und das Gewebe 25 durch eine Temperaturbehandlung fixiert wird.
  • Es kann auch vorteilhaft sein, den Kunststoff 29 in Form eines Streifens auf das Gewebe 25 aufzulegen und mit den Metalldrähten 26, 27 zu verschmelzen, so lange das Gewebe 25 noch als langer Schlauch vorliegt. Nach dem Aufbringen der Streifen aus Kunststoff 29 kann dann das schlauchförmige Gewebe 25 im mittleren Bereich des Kunststoffes 29, beispielsweise durch einen Laserschnitt, auf die Breite des Transportbandes 13 geschnitten werden. Durch die Einbettung der Metalldrähte 26, 27 in den Kunststoff 29 können sich die Enden der Metalldrähte 26, 27 nach dem Schneiden nicht abspreizen und die Anhaftung von Faserflug während des Einsatzes des Transportbandes 13 wird verhindert.
  • In alternativer Ausgestaltung kann es vorteilhaft sein, die Randbereiche 28 des Gewebes 25 mit einem Kunststoff 29 zu umspritzen, und dadurch die Metalldrähte 26, 27 in den Kunststoff 29 einzubetten. Hierzu wird das bereits auf die gewünschte Breite geschnittene Transportband 13 in eine Spritzgussform eingelegt und in den Randbereichen 28 mit dem Kunststoff 29 umspritzt. Durch das Umspritzen mit Kunststoff ist sichergestellt, dass keine freien Enden von Metalldrähten 26, 27 aus der Oberfläche des Kunststoffes 29 herausragen können und eventuelle eine Anhaftung von Faserflug verursachen können.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102004005953 A1 [0004]

Claims (9)

  1. Transportband (13) zum Transportieren eines pneumatisch zu verdichtenden Stapelfaserverbandes (2), welches wenigstens in einem den Stapelfaserverband (2) führenden Bereich aus einem luftdurchlässigen Gewebe (25) besteht, dadurch gekennzeichnet, dass das luftdurchlässige Gewebe (25) aus Metalldrähten (26, 27) besteht.
  2. Transportband nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teil der Metalldrähte (26, 27) einen Durchmesser von 0,04 mm oder weniger aufweist.
  3. Transportband nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teil der Metalldrähte (26, 27) einen Durchmesser von 0,02 mm oder weniger aufweist.
  4. Transportband nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teil der Kontaktpunkte der Metalldrähte (26, 27) im Gewebe (25) durch eine Temperaturbehandlung fixiert ist.
  5. Transportband nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teil des Transportbandes (13) oder der Metalldrähte (26, 27) mit Kunststoff (29) beschichtet oder bedampft ist.
  6. Transportband nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Metalldrähte (26, 27) an den Schnittkanten in den Randbereichen (28) des Gewebes (25) verschweißt sind.
  7. Transportband nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in den Randbereichen (28) des Gewebes (25) die Metalldrähte (26, 27) in Kunststoff (29) eingebettet sind.
  8. Transportband nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Randbereiche (28) des Gewebes (25) mit einem Kunststoff (29) umspritzt sind.
  9. Transportband nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Metalldrähte (26, 27) aus rostfreiem Stahl bestehen.
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