DE1228760B - Mit einer Schutzhuelle versehene Injektionsnadel mit einer Kanuele - Google Patents
Mit einer Schutzhuelle versehene Injektionsnadel mit einer KanueleInfo
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. CL:
A61m
Deutsche KL: 30 k-3/01
Nummer: 1228 760
Aktenzeichen: F 30700IX d/30 k
Anmeldetag: 7. März 1960
Auslegetag: 17. November 1966
Injektionsnadeln mit Schutzkappen, die entweder die Nadel nicht vollständig schützen oder bei deren
Entfernung das Sterilhalten der Nadel nicht gewährleistet ist, sind bekannt.
Ferner sind Zylinderampullen mit Schutzkappen für Injektionsnadeln aus z. B. Aluminium öder Glas
bekannt. Diese Schutzkappen können jedoch mechanisch vergleichsweise leicht zerstört bzw. deformiert
werden. Ihre Aufbringung und Entfernung ist verhältnismäßig kompliziert.
Es sind ferner Ampullen mit einer den Ampullenkopf umgebenden Schutzhülle bekannt, welche durch
Abbrechen der Ampullenkopfspitze entfernt werden kann. Hierbei muß die Kanüle erst nach dem Entfernen
der Schutzhülle aufgesteckt werden.
Schließlich sind Spritzampullen, welche mit dem Ampullenkörper eine Einheit bildende Schutzröhrchen
für die Kanüle aufweisen, bekannt.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Nadelaufbaus, bei welchem eine von einer Buchse ao
teilweise umgebene Injektionsnadel mit einer Kanüle derart mit einer Schutzhülle versehen ist, daß durch
die Verbindung zwischen Schutzhülle und Buchse die Injektionsnadel steril abgeschlossen ist, eine Verunreinigung
der Nadelspitze beim Entfernen der Schutzhülle verhindert wird, wobei die Schutzhülle einerseits
in einfacher, unkomplizierter Weise entfernt werden kann und andererseits gegen ein unbefugtes
Entfernen und Wiederverbinden mit der Buchse gesichert ist, so daß ein unbemerktes Verunreinigen
der Injektionsnadel ausgeschlossen ist.
Gegenstand der Erfindung ist eine mit einer Schutzhülle versehene Injektionsnadel mit einer
Kanüle, die von einer Buchse teilweise umgeben ist, mit welcher die Schutzhülle in dichter Verbindung
steht, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Schutzhülle aus Kautschuk oder kautschukähnlichem Material
besteht, um den von der Buchse nicht bedeckten Teil der Kanüle herum dicht abschließend angeordnet
und mit der Buchse mittels einer dichten Steckverbindung abnehmbar verbunden ist.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung näher beschrieben.
Die mit einer Schutzhülle versehene Injektionsnadel gemäß der Erfindung zeichnet sich gegenüber
den bekannten Einrichtungen durch besondere Einfachheit in der Herstellung und im Gebrauch aus.
Sie gewährt eine hohe Sicherheit für die Innehaltung steriler Bedienung. Wenn einmal die Schutzhülle
entfernt ist, um die Nadel freizusetzen, kann die Schutzhülle nicht wieder unbemerkt aufgebracht
werden.
Mit einer Schutzhülle versehene Injektionsnadel
mit einer Kanüle
mit einer Kanüle
Anmelder:
Baxter Laboratories, Inc.,
Morton Grove, JIl. (V. St. A.)
Vertreter:
Dr. E. Wiegand und Dipl.-Ing. W. Niemann,
Patentanwälte, München 15, Nußbaumstr. 10
Als Erfinder benannt:
David Bellamy jun., Ashland, Mass. (V. St. A.)
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 9. März 1959 (798 206) - -
F i g. 1 ist ein Längsschnitt durch ein starres Rohr und ein gewöhnlich größeres biegsames Rohr, die
gemäß der Erfindung unmittelbar miteinander zu kuppeln sind;
F i g. 2 zeigt den Endteil eines biegsamen Rohres, der im Durchmesser verkleinert und mit einer Kanüle
verbunden ist;
Fig. 3 ist ein vergrößerter Teilschnitt der elastischen
Nabe oder Buchse der Nadel gemäß der Erfindung;
F i g. 4 zeigt im Halbschnitt die Buchse, die über ein Rohrende um die Nadelkänüle ausgedehnt und
auf dem Rohrende zusammengezogen ist;
Fig. 5 ist eine ähnliche Schnittansicht einer abgeänderten
Ausführungsform mit einer abgewandelten Kanüle;
Fig. 6 zeigt den vollständigen Nadelaufbau einschließlich der Hülle;
Fig. 7 ist eine schaubildliche Darstellung der Hülle und und der Nadelbuchse;
Fig. 8 ist ein Schnitt durch eine abgeänderte Ausführungsform, bei welcher das Ende des biegsamen
Rohres und die Hülle abgewandelt sind;
Fig. 9 ist eine schaubildliche Darstellung der Vorrichtung gemäß Fig. 8;
Fig. 10 ist ein Schnitt durch eine abgeänderte Ausführungsform mit einer abgewandelten Nadelbuchse,
und
609 727/34
Fig. 11 ist eine schaubildliche Darstellung der
Vorrichtung gemäß Fig. 10.
In Fig. 1 ist mit 10 das Ende eines biegsamen Rohres bezeichnet, das ein Einlaß- oder Auslaßrohr
der hier betrachteten Flüssigkeitshandhabungseinrichtung der biegsamen und elastischen Art sein
kann. Das Rohr 10 kann gemäß der Erfindung irgendein biegsames elastisches Rohr aus einer elastomeren
Zusammensetzung, wie z. B. ein Rohr sein, das aus Kunststoff oder auch aus Kautschuk oder
einem kautschukartigen Material gebildet ist. Bei der in der vergleichsweise genannten USA.-Patentschrift
2702 034 wiedergegebenen Einrichtung ist das Durchlaßrohr, wie hier dargestellt, aus einem Kunststoff,
beispielsweise Polyvinylchlorid gebildet, so daß es siegelbar, sterilisierbar und durch Blut nicht benetzbar
ist. ·· ·"■
Das biegsame elastische Rohr 10 ist hier für die Sammlung oder Verabreichung von Flüssigkeit geeignet,
indem es unmittelbar und einstückig mit einem starren Rohr oder einer Kanüle20 (Fig. 1) gekuppelt
wird. Das Rohr 20 kann aus starrem Kunststoff oder aus Metall, wie rostfreiem Stahl, bestehen, wobei
es in dem letzteren Fall für die Handhabung von Blut mit einem das 'Gerinnen verhindernden Mittel
überzogen sein kann. Die in der Zeichnung dargestellte Kanüle ist eine solche aus Metall, wie sie bei
Injektionsnadeln zum Durchstechen von durchbohrbaren Verschlüssen und zur Ausführung subcutaner
Injektionen üblich ist und die für derartige Zwecke an dem einen Ende abgeschliffen ist, um eine Abschrägung
oder Spitze 21 (F i g. 2) darzubieten.
Die Erfindung ist teilweise auf das dicht ineinanderpassende
und einstückige Kuppeln ungleicher rohrförmiger Teile gerichtet, d. h., die durchstechende
und injizierende Kanüle 20 hat einen Außendurchmesser, der kleiner ist als der Innendurchmesser des
Strömungsrohres 10. In der Zeichnung ist eine übliche Größenbeziehung zwischen Kanüle und Rohr angedeutet,
wie sie beispielsweise mit einem biegsamen Rohr erhalten wird,- das einen normalen oder voll
geöffneten Innendurchmesser von etwa 3 mm hat Tind mit einer Kanüle vom Kaliber 15 verbunden ist,
die einen Außendurchmesser von etwa 1,83 mm hat.
Um das biegsame Rohr in der gewünschten Weise mit der starren Kanüle unmittelbar dicht zu verbinden,
kann zunächst auf die Außenwand der Kanüle ein Klebemittelfilm oder -überzug 22 (F i g. 1) aufgebracht
werden. Wenn entweder das Rohr oder die Kanüle aus Kunststoff besteht, kann das Klebemittel
aus einer Mischung von Kunststoff gleicher oder ähnlicher Art bestehen, der in einem verdampfbaren
Lösungsmittel gelöst ist. Das Kunststoffklebemittel 22 wird auf eine solche Länge des Endes des starren
Rohres aufgebracht, die für die sichere Befestigung an dem Ende des biegsamen Rohres erforderlich ist,
und das Klebemittel fließt in die Obernächenunregelmäßigkeiten
oder Nuten eines Metall- oder Stahlrohres hinein, so daß es sowohl mit diesem mechanisch
verriegelt wird als auch chemisch an ihm haftet.
Der Klebemittelüberzug 22 kann weggelassen werden, wenn sowohl das Ende des biegsamen Rohres
als auch das Ende des starren Rohres aus Kunststoff oder einer anderen Zusammensetzung bestehen, die
ausreichend verträglich ist, um eine Adhäsion- zu fördern.
Das Ende des biegsamen Rohres 10 wird danach in'dicht abschließenden Eingriff mit dem Ende der
Kanüle 20 und insbesondere mit dem Abschnitt der Kanüle, der mit dem Kunststoffklebemittel 22 überzogen
ist, gebracht, und zwar durch Querschnittsverminderung, Schrumpfung und Zusammenpressung.
S Dies kann bei einem Kunststoffrohr dadurch erfolgen, daß das Rohrende in eine heiße Form gedrückt wird,
die so ausgebildet ist, daß sie das Rohrende reduziert, so daß sein Innendurchmesser kleiner als der Außendurchmesser
des Kanülenendes wird, und daß die
ίο Form genügend erhitzt wird, um zu bewirken, daß
die plastische Erinnerung aufgehoben wird. Das in dieser Weise reduzierte Ende des Kunststoffrohres
wird aus der Form herausgenommen und dann ausgedehnt und über das Kanülenende in die Lage geschoben,
in welcher es mit dem Überzug im Eingriff steht.
Um die unmittelbare und einstückige Kupplung oder Vereinigung des biegsamen Rohres mit der
starren Kanüle zu vollenden, werden dann die ineinandergerfügten Enden so weit erhitzt, daß das Rohr
10 an den Überzug 22 geschmolzen oder gebunden wird. Dadurch wird eine Verbindungsstelle von angemessener
Festigkeit erzeugt, und das sich ergebende, auf die Kanüle aufgepaßte Rohrende (Fig. 2) wirkt selbst als Flüssigkeitsstromverbindung,
so daß das Ende des biegsamen Rohres oder die Kanüle selbst ergriffen und in allgemein ähnlicher
Weise wie die nachstehend zu beschreibenden Nadelbuchsen gehandhabt werden kann.
Bei der Nadel gemäß der Erfindung wird das Ende des biegsamen Rohres reduziert und um das überzogene
Ende der Kanüle durch eine Handhabungsnabe oder -buchse 30 aus Kautschuk oder einem
anderen elastischen Material zusammengezogen (F i g. 4). Die elastische Buchse 30 hat einen mit dem
Rohr in Eingriff kommenden Bohrungsteil 31 (F i g. 3), dessen Innendurchmesser gewöhnlich kleiner
als der Außendurchmesser des biegsamen Rohres 10 ist, wenn dieses Rohr so reduziert ist, daß es mit
der Kanüle 20 im Eingriff ist.. Wenn bei dem aus Kanüle und reduziertem Rohr bestehenden Aufbau,
der auf der (rechten Seite von F i g. 3 wiedergegeben ist, die Kanüle vom Kaliber 15 den erwähnten Außendurchmesser
von 1,83 mm hat und das biegsame Rohr eine Wandstärke von 0,5 mm aufweist, dann
kann der Innendurchmesser des Buchsenbohrungsteiles 31 z. B. 1,78 mm betragen. Die Nadelbuchse
erfordert somit beim Zusammenbau mit der Kanüle und dem Rohrende, daß sie beträchtlich ausdehnbar
ist, so daß sie durch ihre elastische Erinnerung das Rohr 10 in den gewünschten dicht abschließenden
Eingriff um die Kanüle 20 zusammenzieht.
Die Verbindung zwischen der Buchse, dem Rohr und der Kanüle kann dadurch verstärkt werden, daß
entweder die Buchse oder die Kanüle oder beide aufgerauht oder gerieft werden. Bei der bevorzugten
Ausführungsform gemäß Fig. 3 und 4 ist der mit dem Rohr in Eingriff kommende Buchsenbohrungsteil
31 mit Rippen 32 und Vertiefungen 33 ausgebildet, und er preßt das Rohrende an den Rippen 32
zusammen, so daß es in die Vertiefungen 33 fließt und sie im wesentlichen ausfüllt, wodurch das Rohrende
und die Buchse mechanisch miteinander verriegelt werden.
Bei der abgewandelten Ausführungsform gemäß F i g. 5 ist die Kanüle mit Rippen 23 und Nuten 24
versehen, die mit den Buchsenvertiefungen 33 und -rippen 32 zusammenpassen, so daß das Rohrende
5 6
und die Buchse sowie auch das Ende der Kanüle, Bohrungsteil 34 sitzt, mit einem Klebemittel über-
wie dargestellt, mechanisch miteinander verriegelt zogen sein, das es an der Buchse 30 haften läßt und
sind. so verhindert, daß es durch die Spitze der Nadel von
Es ist ersichtlich, daß die relativen Längen und der Buchse weg nach innen gedrückt wird,
die Längsbeziehung der vereinigten Teile derart sind, 5 Wie aus Fig. 3 ersichtlich, ist die elastische daß das Ende des Rohres 10 über dem Kanülenüber- Buchse 30 links von der innersten Vertiefung 33 mit zug 22 liegt und in der inneren oder am weitesten einer Rippe 35 von kleinstem Durchmesser ausgelinks liegenden Vertiefung des Buchsenbohrungsteiles bildet, deren Innendurchmesser in vorbestimmter 31 aufgenommen ist, während die äußere oder am Weise kleiner als der Außendurchmesser der Kanüle weitesten rechts liegende Rippe 32 des Buchsen- io 20 ist. Die Rippe 35, die für den angegebenen bohrungsteiles 31 das Rohrende etwa an dem Ende Kanülenaußendurchmesser von 1,83 mm einen norder Kanüle 20 umgreift. Jenseits der am weitesten malen Innendurchmesser von 1,00 bis 1,27 mm rechts liegenden Rippe 32 ist die Buchsenbohrung haben kann, gibt so der Buchse 30 einen inneren mit einer Erweiterung 34 (F i g. 3) ausgebildet. Paßsitz mit der Kanüle 20, so daß sie diese unmittel-
die Längsbeziehung der vereinigten Teile derart sind, 5 Wie aus Fig. 3 ersichtlich, ist die elastische daß das Ende des Rohres 10 über dem Kanülenüber- Buchse 30 links von der innersten Vertiefung 33 mit zug 22 liegt und in der inneren oder am weitesten einer Rippe 35 von kleinstem Durchmesser ausgelinks liegenden Vertiefung des Buchsenbohrungsteiles bildet, deren Innendurchmesser in vorbestimmter 31 aufgenommen ist, während die äußere oder am Weise kleiner als der Außendurchmesser der Kanüle weitesten rechts liegende Rippe 32 des Buchsen- io 20 ist. Die Rippe 35, die für den angegebenen bohrungsteiles 31 das Rohrende etwa an dem Ende Kanülenaußendurchmesser von 1,83 mm einen norder Kanüle 20 umgreift. Jenseits der am weitesten malen Innendurchmesser von 1,00 bis 1,27 mm rechts liegenden Rippe 32 ist die Buchsenbohrung haben kann, gibt so der Buchse 30 einen inneren mit einer Erweiterung 34 (F i g. 3) ausgebildet. Paßsitz mit der Kanüle 20, so daß sie diese unmittel-
Gemäß der Erfindung sind die ineinandergepaßten 15 bar und sidher umgreift.
Enden des starren Rohres und des biegsamen Rohres Die soweit beschriebene Erfindung schafft demso
ausgebildet, daß die lichte Weite des biegsamen nach eine Kupplungsvorrichtung für ein biegsames
Rohres sich im wesentlichen bündig oder kontinuier- Rohr, bei der das biegsame Rohr mit einem starren
lieh mit der Bohrung des starren Rohres erstreckt, Rohr von kleinerem Durchmesser einstückig verwodurch
jeder Wirbelstromhohlraum ausgeschaltet 20 bunden ist, wobei das starre Rohr eine Kanüle mit
wird, wie er durch das bloße Einsdhieben oder Über- einem zugespitzten Ende sein kann, so daß der Aufr
lappen insbesondere eines Teiles mit kantigem Ende bau eine Injektionsnadel darstellt. Die Erfindung
erzeugt wird. Bei der bevorzugten Nadelausbildung umfaßt auch den dichten Einschluß des starren
wird dies dadurch erreicht, daß das Kanülenende Rohres oder der Kanüle, wodurch diese Kanüle
sowohl innen als auch außen abgerundet oder abge- 25 ebenso wie das ganze Flüssigkeitssystem, in dem sie
schrägt und der normale innere oder kleinste Durch- durch die Erfindung zu einem einstückigen Bestandmesser
der Erweiterung 34 derart gewählt wird, daß, teil gemacht ist, in sterilem und luftfreiem Zustand
wenn sie ausgedehnt wird, sie, wie in F i g. 4 darge- während der Aufbewahrung vor dem Gebrauch gestellt,
das Rohr 10 über das Ende der Kanüle 20 halten wird.
zusammenzieht, um den Innendurchmesser des 30 Gemäß der Erfindung wird die Ausbildung verRohres
auf etwa die Hälfte der Kanülenwand zu mieden, bei welcher eine Nadelabdeckung mit einer
reduzieren, oder derart, daß er im wesentlichen kon- Nadelbuchse in solcher Beziehung steht, daß die
tinuierlich mit der erwähnten inneren Abschrägung Abdeckung über die Buchse greift, und bei welcher
des Kanülenendes verläuft. Verunreinigungen das offene Ende der Abdeckung
Ähnliche Wege, um dies zu bewirken, bestehen 35 infizieren und beim Entfernen der Nadelabdeckung
darin, daß dem Kanülenende eine volle Abschrägung auf die Nadelspitze gewischt werden können. Gemäß
von der Innenseite nach außen oder von der Außen- der Erfindung ist statt dessen eine Kupplung geschaf-
seite nach innen gegeben und das biegsame Rohrende fen, bei welcher die Abdeckung in die Buchse ein-
so verengt wird, daß sich seine Innenwandung im greift und bei welcher den Teilen außerdem ein
wesentlichen bündig mit der Innenwandung der 40 ineinandergreifender Paßsitz gegeben ist, wodurch
Kanüle an ihrem so geformten äußeren Ende er- ein steriles Feld um denjenigen Teil des offenen
streckt. Endes der Nadelabdeckung begrenzt ist, der bei
Die gemäß der Erfindung vorgesehene Kupplung deren Abnahme mit der Nadelkanüle in Berührung
für das Ende eines biegsamen Rohres zeichnet sich kommen kann.
weiter dadurch aus, daß das biegsame Rohr selbst 45 Bei der in den Fig. 3 bis 7 wiedergegebenen
von oder nahe dem Kanülenende entweder wie in Vorrichtung besteht die Nadelabdeckung aus einer
F i g. 2 oder durch die sich erweiternde Öffnung der aus Kautschuk oder ähnlichem Material bestehenden
Buchse so gestaltet ist, daß eine allmähliche sanfte elastischen Hülle 40, die an ihrem geschlossenen
Erweiterung auf seinen normalen oder voll geöffneten Ende 41 zu einer stampfen Spitze ausgebildet sein
Durchmesser erhalten wird, wodurch zusätzlich ein 50 kann. Die Hülle 40 hat eine Bohrung von solchei
laminarer Fluß gefördert wird, der auf Blut nicht Länge, daß sie den aus der Buchse 30 vorstehenden
verschlechternd wirkt. Insbesondere hat das Rohr- Teil der Kanüle 20 einschließt und außerdem in die
ende einen sich erweiternden Teil, der mit den Buchse 30 eingreift. Die Bohrung der Hülle 40 ist
kleineren und größeren zylindrischen Teilen durch mit einem inneren Teil 42 ausgebildet, der so ge-
ineinander übergehende Radien verschmilzt und 55 staltet und proportioniert ist, daß er einen Dichtungs-
zwischen denen er gerade sein kann, wie dies in sitz mit der Spitze 21 und auch dem der Spitze be-
F i g. 2 dargestellt ist, oder kontinuierlich gekrümmt nadhbarten Teil der Kanüle 20 bildet, und ferner
sein kann, wie dies in F i g. 4 wiedergegeben ist. ist die Bohrung mit einem äußeren Teil 43 versehen,
Der sich erweiternde Bohrungsteil 34 der Buchse 30, der so vergrößert ist, daß die Hülle über den
der sich, wie beschrieben, über das Kanülenende hin- 60 Kanülenteil, der zwischen dem der Spitze benach-
aus erstreckt, kann auch als wieder zu verschließende barren Teil und der Buchse 30 liegt, frei verschoben
Stelle verwendet werden, durch welche eine medizi- werden kann.
nische Flüssigkeit, beispielsweise mittels einer Injek- Die obenerwähnte Kupplungsart, bei welcher die
tionsnadel in das Rohr 10 eingeführt werden kann, Hülle 40 in die Nadelbuchse 30 eingreift, wird durch
wenn es z. B. für einen Verabreichungsgebrauch 65 einen im Durchmesser verkleinerten Teil oder Schaft
bestimmt ist. Für einen solchen Zweck kann das 44 und eine Erweiterung oder Rippe 44 α am Außenbiegsame
Rohr 10 an der Außenseite und wenigstens ende der Hülle 40 geschaffen (F i g. 5), wobei die
über die Länge, über die es in dem sich erweiternden Rippe 44 a in eine Vertiefung 36 a in einem erweiter-
ten Teil 36 am inneren Ende der Bohrung der Buchse 30 hineinpaßt (Fig. 3 und 6). Die Hülle40 und die
Buchse 30 sind auf diese Weise durch die- sich radial miteinander verriegelnden Rippen- und Vertiefungsprofile
verbunden, wobei der innere oder eingreifende Teil sich an der Hülle 40 befindet, so daß die Rippe
44 a und deren Endfläche 44 δ oder, allgemeiner, derjenige
Teil des offenen Endes der Hülle, der bei der Abnahme der Hülle mit der Kanüle 20 und insbesondere
mit ihrer Spitze 21 in Berührung kommen kann, durch die Buchse 30 dicht eingeschlossen ist.
Die Schaffung eines sterilen Feldes um das offene Hüllenende wird zusätzlich durch die Größe der
Buchsenerweiterung 36 unterstützt, die einen festen oder verkeilenden Sitz in der Hüllenvertiefung 44
gewährleistet, wie dies in F i g. 6 dargestellt wird.
' Während verschiedene Formen des dichten Einpassens des Hüllenendes in das Buchsenende dazu dienen können, die gewünschte sterile Zone um das offene Ende der Hülle zu schaffen, zeichnet sich die hier beschriebene Form dadurch aus, daß außerdem die Nadel gegen unbefugten Eingriff gesichert ist. Obgleich nämlich die Art und die Biegsamkeit der Teile so sind, daß die Teile aus der in Fi g. 6 wiedergegebenen Lage durch eine einfache seitliche Zugkraft getrennt oder geöffnet werden können, lassen sie sich durch eine entgegengesetzt gerichtete Betätigung, z. B. durch Anlegen einer einfachen seitlichen Schubkraft, nicht wieder in die vorherige verschlossene und abgedichtete Lage zurückführen. Wenn daher die Hülle einmal von der Buchse getrennt worden ist, dann kann die Trennung nicht rückgängig gemacht werden; dadurch wird eine sichtbare Anzeige dafür geschaffen, daß die sterile Dichtung unterbrochen worden ist.
' Während verschiedene Formen des dichten Einpassens des Hüllenendes in das Buchsenende dazu dienen können, die gewünschte sterile Zone um das offene Ende der Hülle zu schaffen, zeichnet sich die hier beschriebene Form dadurch aus, daß außerdem die Nadel gegen unbefugten Eingriff gesichert ist. Obgleich nämlich die Art und die Biegsamkeit der Teile so sind, daß die Teile aus der in Fi g. 6 wiedergegebenen Lage durch eine einfache seitliche Zugkraft getrennt oder geöffnet werden können, lassen sie sich durch eine entgegengesetzt gerichtete Betätigung, z. B. durch Anlegen einer einfachen seitlichen Schubkraft, nicht wieder in die vorherige verschlossene und abgedichtete Lage zurückführen. Wenn daher die Hülle einmal von der Buchse getrennt worden ist, dann kann die Trennung nicht rückgängig gemacht werden; dadurch wird eine sichtbare Anzeige dafür geschaffen, daß die sterile Dichtung unterbrochen worden ist.
Bei einer Ausführungsform des Nadelaufbaus wird zunächst die Buchse 30 über das Rohr 10 ausgedehnt
und mit ihm vereinigt. Dann werden die Hülle 40 und die Kanüle20 vereinigt, wie dies in Fig. 7
wiedergegeben ist, und die Hülle 40 und die Buchse 30 ineinandergepaßt, wie dies in F i g. 6 veranschaulicht
ist, und zwar mit Hilfe eines Werkzeuges, mittels dessen die Erweiterung 36 der Buchsenbohrung in
der erforderlichen Weise ausgedehnt und in Schließeingriff mit der Hüllenrippe 44 λ gebracht wird.
Die Nadel gemäß der Erfindung sieht ferner eine sichtbare und bzw. oder fühlbare Anzeige der Lage
der Kanülenspitze 21 vor. Zu diesem Zweck kann der Zusammenbauvorgang immer so erfolgen, daß
die abgeschrägte Spitze 21 der Kanäle 20 mit einer sichtbaren und bzw. oder fühlbaren Markierung an
der Buchse 30, wie sie in F i g. 7 bei 37 angedeutet ist, in Ausrichtung Hegt. Diese Markierung kann z. B.
eine Prägung sein, die in zweckentsprechender Weise an einer ebenen oder sonstwie unterscheidbaren
Fläche der Buchse vorgesehen ist, die vorzugsweise so ist, daß sie auch die Handhabung der Nadel erleichtern
kann. Wenn die Kanüle zuerst mit der Hülle vereinigt wird, kann die Lage ihrer Spitze an der
Außenseite der Hülle durch eine geeignete Markierung kenntlich gemacht werden, wie z. B. durch eine
Führungslinie oder -rippe 45, die bei dem nachfolgenden Einsetzen der Hülle in die Buchse mit der
Büchsenmarkierung 37 in Ausrichtung gebracht wird. Bei der hier beschriebenen Nadel kann dann der Arzt
die Lage der Kanülenspitze 21 durch bloßes Beobachten oder Fühlen der Buchsenmarkierung 37 feststellen.
Nachdem die Nadelanordnung gemäß der Erfindung in der beschriebenen oder in einer anderen
Weise zusammengebaut ist, wird sie erhitzt, um das Rohr 10 zu erweichen, wodurch gewährleistet wird,
daß das Rohrende unter der Zusammendrückung durch die Buchse 30 sowohl mit der Kanüle 20 als
auch mit dem Buchsenbohrungsteil 31 in Berührung kommt und sich ihnen anpaßt. Die Erhitzung hat
ferner die Wirkung, das Ende des Kunststoffrohres
ιό an den Kanülenüberzug 22 (F i g. 4) anzuschmelzen,
was erreicht wird, ohne daß auf einen solchen Grad zu erhitzen ist, bei welchem die Buchse 30 ihre
elastische Erinnerung verliert. Daher wird sowohl bei der Kupplung für ein biegsames Rohr gemäß den
F i g. 1 und 2 als auch bei dem Nadelaufbau gemäß den F i g. 3 bis 7 das Kunststoffrohr mit dem Kunststoffüberzug
vereinigt, der an dem Metallrohr chemisch haftet und auch mit ihm mechanisch verriegelt
sein kann, wodurch eine einstückige Abdichtungs-
Ho verbindung von angemessener Festigkeit geschaffen
wird. Bei der Nadel gemäß der Erfindung wird diese Kunststoff-an-Metall-Bildung durch die Greifwirkung
der Handhabungsbuchse, die ebenfalls unmittelbar mit der Kanüle verbunden ist, weiter abgedichtet
und verstärkt.
In den Fig. 8 und 9 ist eine Ausführungsform
wiedergegeben, bei welcher die Vorrichtung dadurch abgedichtet ist, daß die Hülle unmittelbar in das
Ende des biegsamen Rohres fest eingepaßt ist. Wenn diese Ausführungsform bei einem Kunststoffrohr 10
und einer Metallkanüle 20, wie dargestellt, angewendet wird, werden diese Teile wieder dadurch
gekuppelt, daß zunächst ein Überzug 22 aus einem Kunststoffklebemittel auf eine ausreichende Länge
des von der Spitze 21 abgekehrten Endes der Kanüle 20 aufgebracht wird, dann dieses Kanülenende in
das Kunststoffrohr 10 eingeführt wird, danach das Ende des Rohres 10 im Querschnitt reduziert wird,
um es mit der Kanüle 20 längs des Klebemittelüberzuges 22 und vorzugsweise auch jenseits dieses Überzuges
in Eingriff zu bringen, und schließlich das Kunststoffrohr 10 erhitzt wird, um es an den Kunststoffklebemittelüberzug
22 der Kanüle 20 zu binden. Beim Reduzieren des Endes des Rohres 10 wird jedoch eine zweckentsprechende Länge dieses Endes,
wie dargestellt, nicht reduziert, oder es kann ihtti irgendeine Querschnittsreduzierung gegeben werden,
die geringer als diejenige für die abdichtende Berührung mit der Kanüle 20 ist.
Wenn es nicht erforderlich ist, Flüssigkeit innerhalb des Durchflußrohres und der Kanüle völlig
einzuschließen, kann die Hülle, wie hier dargestellt, aus einem kurzen Schlauch 50 bestehen, der an
seinem Außenende 51 abgeflacht und verschlossen ist. Das andere Ende des Schlauches oder der Hülle
50 wird über den Vorderteil der Kanüle 20 hinweg in das nicht mit diesem in Berührung stehende Ende
des Rohres 10 eingeführt. Die gewünschte dichte und feste Einpassung des Hüllenendes in das Rohrende
kann dadurch erhalten werden, daß für die Hülle ein biegsamer Schlauch verwendet wird, dessen Außendurchmesser
größer als der Innendurchmesser des biegsamen Rohres 10 an dem betrachteten Ende ist,
was einen Preßsitz durch Zusammenziehung des Hüllenendes und Ausdehnung des Rohrendes ergibt,
wie dies aus F i g. 8 ersichtlich ist.
Bei der Ausführungsform gemäß den F i g. 8 und 9, bei welcher die Hülle 50 in das Rohr 10 eingreift,
haben das Rohr und die Hülle eine zweckentsprechende
Elastizität, so daß die aneinanderliegenden Teile ihrer Wände mit einer Kraft aneinandergepreßt
werden, die ausreicht, um einen sterilen Abschluß an der Verbindungsstelle zu gewährleisten und eine
versehentliche oder unbeabsichtigte Trennung der Teile der Kupplung zu verhindern.
Bei dem in den Fig. 10 und 11 wiedergegebenen
Aufbau ist eine Kanüle vorgesehen, um die eine aus starrem Kunststoff, wie einem Polyamid (Nylon)
od. dgl., bestehende Nabe oder Buchse 60 einstückig herumgeformt ist. Die Kanüle und die Buchse 60
können mechanisch miteinander verriegelt sein, beispielsweise durch eine Vertiefung 25 in der Kanülenwand.
Die Buchse 60 hat einen rückwärtigen Teil, der sich über das Kanülenende hinaus erstreckt und
mit einer Bohrung 61 versehen ist, die kontinuierlich mit der Bohrung der Kanüle beginnt, sich nach
hinten allmählich und glatt erweitert und in einer vollen inneren Abschrägung endet.
Die Buchse 60 ist an diesem sich rückwärts erstreckenden Teil außen mit einer Greiffläche 62 ausgebildet,
die sich nach hinten konisch verjüngt, um am Ende mit der Bohrung 61 eine Schneiden- oder
Federkante zu bilden, wie dies aus Fig. 10 ersiehtlieh
ist. Die Größe dieser Fläche 62 ist derart, daß das biegsame Rohr 10 über diese Fläche ausgedehnt
wird und mit ihr in festem Eingriff steht. Die Greiffläche 62 trifft, wie dies aus der Zeichnung ersichtlich
ist, mit der Bohrung 61 an einer Endkante zusammen, deren Durchmesser ungefähr gleich dem normalen
Innendurchmesser des biegsamen Rohres 10 ist, so daß das Rohr sich über diese Kante in der angegebenen
geraden allmählichen Weise, die einen laminaten Fluß fördert, hinaus erstreckt.
Die Nadelbuchse 60 weist an ihrem gegenüberliegenden
Ende eine äußere Muffe 63 auf, welche auf ihrer Außenseite eine Ausbildung besitzt, die sich
für eine leichte Handhabung der Buchse 60 eignet. Die innere Fläche 64 dieser Muffe 63 verjüngt sich
einwärts gegen eine radiale innere Rückwand 65. Von dieser Rückwand 65 erstreckt sich eine zentrale
kürzere Muffe 66 nach vorn, die einen ringförmigen Keil bildet, dessen Innenfläche sich nach vorn erweitert,
wie die Innenfläche 64 der äußeren Muffe 63 sich gegen die Rückwand 65 verjüngt.
Die sich verjüngende Innenfläche 64 der Außenmuffe 63 und die sich erweiternde Innenfläche der
zentralen Muffe 66 bilden in der Buchse 60 eine Ausnehmung, die das offene Ende einer Hülle 70 aufnehmen
und dicht einschließen kann. Diese Hülle 70 ist der Hülle 40 gemäß den F i g. 6 und 7 insoweit
ähnlich, als sie sein von einem stumpfwinkligen Kegel gebildetes Ende 71 und eine die Kanülenspitze
21 abdichtende innere Vertiefung 72 besitzt; sie unterscheidet sich nur darin, daß ihr offenes Ende
nicht besonders profiliert ist, sondern lediglich eine glatte Bohrung besitzt, die von einer Vertiefung 73
begrenzt ist. Beim Einschließen und Abdichten des offenen Endes der Hülle 70 konvergieren die die
Ausnehmung bildenden Innenflächen der Muffen 63 und 66 in der Weise, daß ihr Abstand an der Rückwand
65 kleiner ist als die Dicke der Wandung der Hülle 70, so daß das eingesetzte Hüllenende verkeilt
oder zusammengepreßt wird.
Der Ausnehmung in der Buchse 60 ist ferner ein Preßpaßsitz mit der Hülle 70 rückwärts von deren
offenem Ende dadurch gegeben, daß die Außenwand der Ausnehmung über eine beträchtliche Länge, die,
wie hier dargestellt, sich von der inneren Muffe 66 nach vorn erstreckt, derart bemessen ist, daß sie die
Wandung der Hülle 70 zusammenpreßt oder zusammenzieht, wie dies aus Fig. 10 ersichtlich ist. Daher
ist bei dieser Ausführungsform ebenso wie bei den vorher beschriebenen Ausführungsformen eine Kupplung
geschaffen, bei welcher das offene Ende der Hülle einen festen Paßsitz in der Nadelbüchse hat,
wodurch eine sterile Zone um das offene Ende der Hülle geschaffen und aufrechterhalten wird.
Es ist ersichtlich, daß die Kupplungsvorrichtung gemäß der Erfindung bei jeder der beschriebenen
Ausführungsformen in üblicher medizinischer Weise sterilisiert werden kann. Es ist ferner ersichtlich, daß
die Kupplungsvorrichtung gemäß der Erfindung eine feste und dichte Vereinigung einer starren Kanüle
mit dem Ende eines biegsamen Rohres ermöglicht und daß die Ausführungen einer eingehüllten Nadel
mit einem biegsamen Rohr einen Verschluß gewährleisten, der sowohl den Eintritt von Verunreinigungen
in das biegsame Rohr als auch das Entweichen von Medium aus dem biegsamen Rohr und dem mit ihm
verbundenen Mediumhandhabungssystem verhindert.
Claims (9)
1. Mit einer Schutzhülle versehene Injektionsnadel mit einer Kanüle, die von einer Buchse
teilweise umgeben ist, mit welcher die Schutzhülle in dichter Verbindung steht, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schutzhülle (40) aus Kautschuk oder kautschukähnlichem Material
besteht, um den von der Buchse (30) nicht bedeckten Teil der Kanüle (20) herum dicht abschließend
angeordnet und mit der Buchse (30) mittels einer dichten Steckverbindung (44, 44 a;
36, 36 a) abnehmbar verbunden ist.
2. Nadelaufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das offene Ende (44 a, 44 b)
der Hülle eingeschlossen und vor Verunreinigung geschützt ist, wenn die Hülle und die Buchse im
Eingriff stehen.
3. Nadelaufbau nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Buchse und die
Hülle ineinander passende Rippen- und Nutenmittel (44 α, 36 α) aufweisen.
4. Nadelaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsmittel
zwischen der Hülle (40) und der Buchse (30) das Abziehen gestatten, jedoch das Zusammenschieben von Hülle und Buchse verhindern.
5. Nadelaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an der Hülle
Mittel (45) vorgesehen sind, die eine äußere Anzeige für eine bestimmte Lage der Kanülenspitze
(21) liefern.
6. Nadelaufbau nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle im Inneren so ausgebildet
ist, daß sie einen abdichtenden Sitz (42) der Kanüle in einer bestimmten Lage ihrer Spitze
schafft.
7. Nadelaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Buchse
(30) auf der Kanüle in einer besonderen Lage relativ zu der Spitze der Kanüle angeordnet ist
und daß an der Buchse Mittel vorgesehen sind,
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die eine sichtbare und/oder fühlbare Anzeige der Lage der Buchse relativ zu der Kanülenspitze
liefern.
8. Nadelaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Buchse
über das eine Ende der Kanüle elastisch ausgedehnt ist, um das Ende eines biegsamen Rohres
(10) um das Kanülenende herum zusammenzuziehen, wobei das Kanülenende einen kleineren
Durchmesseir als das Ende des biegsamen Rohres hat.
9. Nadelaufbau nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Buchse sich über das
innerhalb des biegsamen Rohres liegende Ende der Kanüle hinaus erstreckt und an dieser Stelle
das biegsame Rohr so verformt, daß es sich kontinuierlich mit dem Kanülenende erstreckt und
sich von ihm allmählich erweitert.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 903 236, 858 299, 698;
deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1766 809;
französische Patentschrift Nr. 452 975; USA.-Patentschriften Nr. 2 876 768, 2 816545,
498 831, 2 244 280, 1 233 379.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
609 727/34 11.66 © Bundesdruckerei Berlin
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