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Technisches Gebiet:
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Die
Erfindung betrifft eine tragbare Schälvorrichtung, insbesondere
für Elektrokabel
und Kunststoffrohre, mit einem Grundkörper und einem antreibbaren,
gegenüber
dem Grundkörper
um eine Drehachse drehbar gelagerten, eine koaxial zur Drehachse
verlaufende, innerhalb des Grundkörpers angeordnete, zentrale Öffnung zur
Durchführung
eines zu schälenden
Gegenstandes und ein quer zur Drehachse in die zentrale Öffnung ragendes
Schälmesser aufweisenden
Schälkorb,
gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
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Stand der Technik:
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Um
Abzweigungen oder Anschlüsse
insbesondere an erdverlegten Leitungen, wie etwa an Elektrokabeln
anzuordnen, oder um Reparaturen etwa an Verbindungen solcher Leitungen
durchzuführen,
oder um Verbindungen zwischen solchen Leitungen herzustellen, ist
es erforderlich, die Leitung bzw. Leitungen im Bereich der Schadstelle
oder im Bereich des gewünschten
Anschlusses freizulegen, gegebenenfalls zu trennen und vor Ort die
freigelegten Enden zunächst
durch teilweises und/oder vollständiges
Entfernen der Kabelummantelung abzuisolieren.
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Durch
die
DE 20 2005
016 957 U1 ist ein Abisoliergerät zum Erzeugen von Schnitten
in eine Kabelummantelung eines Kabels zu Zwecken der Entfernung
von Teilen der Kabelummantelung bekannt. Das Abisoliergerät führt einen
Schnitt durch eine Lage einer Kabelummantelung durch. Das Abziehen des
abgetrennten Teils der Lage erfolgt, ebenso wie das Herstellen des
Schnitts, manuell unter hohem Kraftaufwand. Ein solches Abisoliergerät eignet
sich darüber
hinaus nicht zur Verwendung in Verbindung mit Leitungen mit mehrlagigen,
untereinander vergossenen Kabelummantelungen und/oder in Verbindung
mit Leitungen, bei denen Stränge
aus elektrisch leitendem Material und die Kabelummantelung miteinander
vergossen sind. Solche Leitungen können nicht lagenweise abisoliert
werden, sondern müssen geschält werden.
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Durch
die
DE 199 60 158
C1 ist eine Vorrichtung zum Schälen eines kunststoffisolierten
Kabels mit einem spanabhebenden Schneidwerkzeug bekannt geworden.
Teile der Vorrichtung sind ein Traggestell für die Schälvorrichtung mit einer Klemmeinrichtung
für das
Kabel und ein auf dem Traggestell bewegbarer Träger, der einen Kontaktkörper zum Eingriff
in die Kabeloberfläche
und zur Erzeugung des Vorschubs des Trägers, das spanabhebende Schneidwerkzeug
und eine Aufwickeleinrichtung für den
abgehobenen Span umfaßt.
Der Kontaktkörper und
das Schneidwerkzeug werden gemeinsam durch Antrieb eines Motors
um das Kabel herum bewegt; die Aufwickeleinrichtung kommt durch
die Antriebskraft des abgehobenen Spans in Rotation und nimmt dabei
den Span auf. Der Motor ist auf dem Träger angeordnet. Dabei sitzen
der Kontaktkörper
und das Schneidwerkzeug gemeinsam auf einem Tragblock, auf welchem
eine Vorrichtung zur Führung
des abgehobenen Spans angeordnet ist.
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Durch
die
DE 35 46 079 C1 ist
eine Vorrichtung zum Freilegen des Innenleiters am Ende eines Vollmantel-Koaxialkabels
bekannt geworden, die eine Einspannvorrichtung, in der das Kabel
um seine Achse drehbar gelagert ist, Mittel zur axialen Fixierung
des Koaxialkabels sowie je eine einstellbare Trennvorrichtung zum
axial abgestuften Durchtrennen der äußeren bzw. inneren Isolierung
und des Außenleiters
umfasst. In der Einspannvorrichtung ist das Kabel in Achsrichtung
unverschieblich fixiert. Es ist eine bewegliche Haltevorrichtung
vorgesehen, die die Einspannvorrichtung hält, welche senkrecht zur Achse
des eingespannten Kabels bewegbar ist. Als Trennvorrichtung ist
mindestens eine Kreissäge
vorgesehen, mit einem Sägeblatt,
dessen Drehachse parallel zur Achse des eingespannten Kabels verläuft und
die so angeordnet ist, dass das Kabel bei geeigneter Bewegung der
Haltevorrichtung auf das Sägeblatt
trifft. Es ist ein Vorrichtungsbett vorgesehen, an dem die Haltevorrichtung
und die Kreissäge
angebracht ist, wobei eine Begrenzungsvorrichtung vorgesehen ist,
die derart einstellbar ausgebildet ist, dass die Einspannvorrichtung
und damit das Kabel bis auf einen definierten Mindestabstand auf
den Außenumfang
des Sägeblattes
zustellbar ist. Die Einspannvorrichtung ist von einem Elektromotor
antreibbar, der an der Haltevorrichtung fixiert ist.
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Durch
die
CH 688 117 ist eine
Schälvorrichtung
für Elektrokabel,
mit einem Grundkörper
und einem antreibbaren, gegenüber
dem Grundkörper
um eine Drehachse drehbar gelagerten, eine koaxial zur Drehachse
verlaufende zentrale Öffnung
zur Durchführung
des zu schälenden
Elektrokabels und ein quer zur Drehachse in die zentrale Öffnung ragendes Schälmesser
aufweisenden Schälkorb
bekannt. Zum Antrieb ist ein am Grundkörper angeordneter Akkuschrauber
mit einer Riemenscheibe vorgesehen. Ein über die Riemenscheibe und außen um den
Schälkorb
geführter
Riemen überträgt die Antriebskraft
des Akkuschraubers auf den Schälkorb,
so dass dieser in Drehung versetzt wird, wodurch das Schälmesser
die Ummantelung schichtweise abnimmt. Nachteilig hieran ist die
schlechte Handhabung, bedingt durch den Antrieb des Schälkorbs mittels
des Akkuschraubers über
einen Riemen. Hierdurch sind Akkuschrauber, Grundkörper und
Schälkorb
untrennbar miteinander verbunden, was zu einem hohen Gewicht der Schälvorrichtung
führt.
Darüber
hinaus ist die Handhabung dadurch eingeschränkt, dass eine Hand eines Benutzers
immer am Akkuschrauber angreifen muss, um diesen zu betätigen. Außerdem wird
die Handhabung dadurch weiter eingeschränkt, dass der Vorschub durch
eine Schrägstellung
der Kugellager der Schälvorrichtung
entlang des Kabels erzeugt wird. Insbesondere relativ dünne Leitungen
knicken dabei aus, wodurch das Schälen sehr zeitintensiv wird.
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Technische Aufgabe der Erfindung:
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine tragbare Schälvorrichtung
mit einer verbesserten Handhabung zu entwickeln.
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Offenbarung der Erfindung und deren Vorteile:
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Die
Aufgabe wird bei einem Gegenstand der eingangs genannten Gattung
gelöst
durch die Merkmale des Anspruchs 1. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
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Eine
erfindungsgemäße Schälvorrichtung umfasst
demnach einen Grundkörper
und einen antreibbaren, gegenüber
dem Grundkörper
um eine Drehachse drehbar gelagerten, eine koaxial zur Drehachse
verlaufende zentrale Öffnung
zur Durchführung
eines zu schälenden
Gegenstandes und ein quer zur Drehachse in die zentrale Öffnung ragendes Schälmesser
aufweisenden Schälkorb,
wobei der Antrieb des Schälkorbes über ein
um die zentrale Öffnung
umlaufendes, mit dem Schälkorb
verbundenes Stirnrad sowie über
ein an dem Grundkörper
drehbar gelagert angeordnetes, mit dem Stirnrad in Eingriff stehendes
und mit einem Antriebsmotor verbindbares Ritzel erfolgt.
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Die
Erfindung weist gegenüber
dem Stand der Technik den Vorteil auf, dass durch den Antrieb des
Schälkorbes über ein
um die zentrale Öffnung umlaufendes,
mit dem Schälkorb
verbundenes Stirnrad sowie über
ein an dem Grundkörper
drehbar gelagert angeordnetes, mit dem Stirnrad in Eingriff stehendes
und mit einem Antriebsmotor verbindbares Ritzel eine räumliche
Trennung von Antriebmotor und Schälvorrichtung möglich ist,
wodurch einerseits das Gewicht der unmittelbar in den Händen zu
haltenden Schälvorrichtung
verringert wird, und außerdem
ein Benutzer beide Hände
frei hat, um mit der Schälvorrichtung
umzugehen. Somit weist die erfindungsgemäße Schälvorrichtung eine verbesserte
Handhabung auf.
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Vorzugsweise
schneiden sich die Drehachse des Schälkorbs bzw. des Stirnrades
und die Ritzeldrehachse, beispielsweise in einem rechten Winkel. Hierdurch
erfolgt ein Antrieb des Schälvorrichtung aus
einer Richtung senkrecht zur Drehachse des Schälkorbes, wodurch sich keinerlei
Einschränkungen
bezüglich
der Position des Benutzers der Schälvorrichtungen ergeben. Der
Benutzer ist demnach beispielsweise nicht durch eine koaxial zur
Drehachse verlaufende, von der Schälvorrichtung abgehende, mit
dem Ritzel verbundene Antriebswelle im Umgang mit der Schälvorrichtung
eingeschränkt.
Das Ritzel und/oder das Stirnrad können als Kegelräder ausgebildet
sein.
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Besonders
bevorzugt ist das Schälmesser eine
aus dem Werkzeugmaschinenbau bekannte Schneidplatte. Hierdurch werden
die Betriebskosten gegenüber
dem Stand der Technik, welcher die Verwendung von teuren Spezialmessern
vorsieht, verringert werden.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Schneidplatte
in einer Richtung senkrecht zur Drehachse des Schälkorbs verstellbar
angeordnet ist, zur Anpassung der Schnitttiefe des Schälmessers
an die Dicke und die Beschaffenheit des Werkstoffs des abzuschälenden Gegenstandes.
Oder es kann die Gleitplatte austauschbar sein. Ebenso ist es möglich, den
Abstand zwischen Gleitplatte und Messer zu ändern. Hierdurch vergrößert sich
der Anwendungsbereich der erfindungsgemäßen Schälvorrichtung gegenüber dem
Stand der Technik erheblich.
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An
dem Grundkörper
ist vorzugsweise mindestens ein Handgriff zum Umgang mit der Schälvorrichtung
angeordnet. Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung
sieht vor, dass der Handgriff in Form eines um den Grundkörper umlaufenden
Rings ausgebildet ist. Hierdurch kann die Schälvorrichtung in einer beliebigen
Position ergonomisch günstig
gehalten werden, da nicht wie beim Stand der Technik üblich eine
einzige Halteposition durch einen an einer Umfangsposition angeordneten Handgriff
vorgegeben ist. Grundsätzlich
ist dennoch denkbar, dass der Handgriff der erfindungsgemäßen Schälvorrichtung
als an mindestens zwei gegenüberliegenden
Seiten angeordnete zapfenförmige
Vorsprünge
ausgebildet ist.
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Eine
zusätzliche
besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
der Schälkorb
mittels eines Wälzlagers
in dem Grundkörper drehbar
gelagert ist. Hierdurch wird der Antriebsleistungsbedarf der Schälvorrichtung
verringert, wodurch sich das Gewicht des mitzuführenden Antriebsmotors ebenso
wie das Gewicht der gegebenenfalls mitzuführenden Batterien oder Akkumulatoren
verringert. Das Wälzlager
ist vorzugsweise als ein kostengünstig
erhältliches
Kugellager ausgeführt.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass an dem
Schälkorb
mindestens eine Vorschubplatte mit mindestens einem gegen eine abschälbare und/oder
abzuschälende
Ummantelung eines durch die zentrale Öffnung geführten, zu schälenden Gegenstandes
drückenden
Vorsprung vorzugsweise lösbar
angeordnet ist, wobei der Vorsprung gegenüber der Drehachse des Schälkorbs um
einen Vorschubwinkel derart angestellt ist, dass die Schälvorrichtung
durch die Vorschubplatte bei einer Umdrehung des Schälkorbes
um die Drehachse um einen vorgebbare Strecke entlang des zu schälenden Gegenstandes
vorwärts
bewegt wird.
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Der
mindestens eine Vorsprung kann durch mindest zwei Einkerbungen in
der Vorschubplatte gebildet werden, wodurch längliche Grate und dazwischen
ebenso lange kerbartige Vertiefungen ausgebildet sind. Hierbei wird
der Vorsprung nicht durch eine Erhebung, sondern durch zwei Vertiefungen, nämlich ein
Kerbungsprofil, gebildet, was sich insbesondere im Hinblick auf
Verschleiß und
Standzeit der Vorschubplatte vorteilhaft auswirkt. Oder die Gleitplatte
besitzt ein erhabenes Spitzengratprofil, nämlich ein Spitzengratprofil,
was bedeutet, dass der Abstand zwischen zwei Spitzengraten (Tal)
größer ist als
die Fußbreite
eines Spitzengrates. In diesem Fall wird somit der Vorsprung durch
eine Erhebung gebildet.
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Die
Vorschubplatte ist vorzugsweise an einer Zentriereinrichtung zur
mittigen Führung
des zu schälenden
Gegenstandes in der zentralen Öffnung angeordnet.
Vorzugsweise ist die Vorschubplatte neben dem Schälmesser
angeordnet. Um die ebenso wie das Schälmesser einem Verschleiß ausgesetzte Vorschubplatte
auswechseln zu können,
ist die Vorschubplatte lösbar
an dem Schälkorb
angeordnet.
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Der
Schälkorb
umfasst vorzugsweise eine Zentriereinrichtung zur mittigen Führung des
zu schälenden
Gegenstandes in der zentralen Öffnung. Die
Zentriereinrichtung kann dabei an unterschiedliche Durchmesser von
zu schälenden
Gegenständen anpassbar
sein. Hierzu umfasst die Zentriereinrichtung vorzugsweise mindestens
zwei quer zur Drehachse synchron verstellbare Backen. Vorzugsweise sind
an einer ersten Backe eine Vorschubplatte und/oder an einer der
ersten Backe gegenüberliegenden
zweiten Backe eine Gleitplatte auswechselbar angeordnet.
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Die
Gleitplatte ist auf ihrer der zentralen Öffnung zugewandten Seite in
einer Blickrichtung entlang der Drehachse vorzugsweise V-förmig ausgebildet,
so dass sich zwischen einem durch die zentrale Öffnung geführten zu schälenden Gegenstand
und der Vorschubplatte sowie der Gleitplatte unabhängig vom
Durchmesser des zu schälenden
Gegenstandes mindestens drei Kontaktstellen ergeben. Ebenfalls oder
zusätzlich
hierzu ist denkbar, dass auch die Vorschubplatte V-förmig ausgebildet
ist.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Schälmesser
an der Zentriereinrichtung angeordnet ist. Hierdurch wird eine genaue
Ausrichtung des Schälmessers
gegenüber dem
durch die zentrale Öffnung
geführten
zu schälenden
Gegenstand erreicht, wodurch der Umgang mit der Schälvorrichtung
weiter verbessert wird.
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Gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist ein Antriebsmotor
vorgesehen, der mit einer biegsamen Welle mit dem Ritzel verbindbar
ist und der in einem Motorgehäuse
untergebracht ist, welches von dem Grundkörper und dem Schälkorb getrennt
ist oder welches mit dem Grundkörper
und dem Schälkorb
eine bauliche Einheit bildet, wobei dann eine biegsame Welle entfallen
kann. Somit ist vorzugsweise in einem von dem Grundkörper und
dem Schälkorb
getrennten Motorgehäuse untergebrachter
Antriebsmotor vorgesehen, der mit einer biegsamen Welle mit dem
Ritzel verbindbar ist.
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Der
Antriebsmotor und/oder das Motorgehäuse kann beispielsweise in
Form eines Tornisters oder Rucksacks ausgebildet und auf dem Rücken eines
Benutzers tragbar sein. Ebenso ist denkbar, dass der Antriebsmotor
in einem Tornister oder Rucksack unterbringbar ist. In jedem Fall
braucht der Benutzer den Antriebsmotor nicht ergonomisch ungünstig zusammen
mit der Schälvorrichtung
vor dem Bauch tragen, sondern er kann die Schälvorrichtung ergonomisch günstig von
der Schälvorrichtung
getrennt auf dem Rücken
bis zum Einsatzort tragen. Bei Bedarf kann der Antriebsmotor, vorzugsweise
bei Anwendung einer biegsamen Welle, auch bei Benutzung der Schälvorrichtung
auf dem Rücken
verbleiben, beispielsweise wenn ein langes Stück einer Leitung oder dergleichen
geschält
werden muss.
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An
dem Grundkörper
ist vorzugsweise eine sich in Richtung der Drehachse zumindest über das Schälmesser
und den Schälkorb
sowie das Stirnrad und das Ritzel hinweg erstreckende Schutzummantelung
angeordnet. Die Schutzummantelung kann zum Auswechseln des Schälmessers
und/oder der Vorschubplatte zumindest teilweise mittels eines Deckels
aufklappbar sein, welcher in die Schutzummantelung integriert ist.
Vorzugsweise bilden in beiden Fällen
der Grundkörper
und die Schutzummantelung zusammen ein Gehäuse der Schälvorrichtung.
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Der
Deckel der Schutzummantelung hat des Weiteren eine wichtige Sicherungs- und Schutzfunktion.
Bei geöffnetem
Deckel schaltet die Schälvorrichtung
zwangsweise ab, so dass es bei geöffnetem Deckel nicht zu einer
Verletzung der Bedienungsperson kommen kann. Bei geöffnetem
Deckel kann die Schälvorrichtung
nicht in Betrieb genommen werden. Der Deckel wird aufgeklappt, die
Schälvorrichtung über das
Kabel geschoben, der Schälkopf
wird mittels der Einstellmutter auf dem Kabel fixiert und anschließend der
Deckel zugeklappt. Erst das Schließen des Deckels schließt den elektrischen Kontakt zum
Antriebsmotor, beispielsweise mittels eines elektrischen Minischalters.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Schälvorrichtung
ist der Schaft des Ritzels innerhalb einer Spannschraube oder in
den Klemmbacken eines handelsüblichen
Akkuschraubers lösbar
gehaltert.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Dabei
zeigen:
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1 eine
erfindungsgemäße Schälvorrichtung
in einem Längsschnitt,
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2 die
Schälvorrichtung
aus 1 in einer Blickrichtung entlang der Drehachse
des Schälkorbs,
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3 eine
Detailansicht des Schälkorbs
mit Zentriereinrichtung der Schälvorrichtung
aus 1 in einer Blickrichtung entlang der Drehachse
des Schälkorbs,
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4 einen
Längsschnitt
des Schälkorbs aus 3 entlang
der Schnittlinie A-A,
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5 einen
ersten Teil des Gehäuses
der Schälvorrichtung
aus 1 in einer perspektivischen Ansicht, sowie
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6 einen
einen zweiten Teil des Gehäuses
der Schälvorrichtung
aus 1 bildenden Deckel in einer perspektivischen Ansicht.
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Wege zur Ausführung der Erfindung:
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Eine
in 1 in einem Längsschnitt
dargestellte Schälvorrichtung 1 umfasst
im Wesentlichen einen Grundkörper 2 und
einen antreibbaren, gegenüber
dem Grundkörper 2 um
eine Drehachse 4 drehbar gelagerten Schälkorb 3, welcher eine
koaxial zur Drehachse 4 verlaufende zentrale Öffnung 5 zur Durchführung eines
zu schälenden
Gegenstandes und ein quer zur Drehachse 4 in die zentrale Öffnung 5 ragendes
Schälmesser 6 aufweist.
Der Antrieb des Schälkorbes 3 erfolgt über ein
um die zentrale Öffnung 5 umlaufendes,
mit dem Schälkorb 3 verbundenes
Stirnrad 7 sowie über
ein an dem Grundkörper 2 drehbar
gelagert angeordnetes, mit dem Stirnrad 7 in Eingriff stehendes
und mit einem Antriebsmotor verbindbares Ritzel 8. Der
Schälkorb 3 ist
mittels eines Wälzlagers 9 in
Form eines Kugellagers 11 im Grundkörper 2 drehbar gelagert.
Ebenso ist das Ritzel 8 mittels eines als Kugellager 12 ausgeführten Wälzlagers 10 im
Grundkörper 2 drehbar
gelagert. Stirnrad 7 und Ritzel 8 sind dabei so
angeordnet, dass sich die Drehachse 4 des Schälkorbs 3 bzw.
des Stirnrades 7 und die Ritzeldrehachse 13 in
einem rechten Winkel schneiden. Ritzel 8 und Stirnrad 7 sind
der besseren Kraftübertragung
und der höheren
Laufruhe wegen als Kegelräder
ausgebildet.
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Ebenso
kann die Kraftübertragung
zwischen Ritzel und Stirnrad dergestalt sein, dass die Drehachse
des Ritzels parallel der Drehachse des Stirnrades bzw. des Schälkorbes
verläuft
und das Ritzel entsprechend gehaltert und gelagert ist.
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Das
Schälmesser 6 ist
als eine aus dem Werkzeugmaschinenbau bekannte Schneidplatte 14 ausgebildet
(1 und 4). Normalerweise besitzt die
Schneidplatte 14 eine feste Lage innerhalb seiner Halterung 16.
Die Schneidplatte 14 kann aber auch in einer Richtung senkrecht
zur Drehachse 4 des Schälkorbs 3 verstellbar
angeordnet sein, um zum Beispiel die Schnitttiefe des Schälmessers 6 an die
Dicke und die Beschaffenheit des Werkstoffs des abzuschälenden Gegenstandes
anzupassen.
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An
dem Schälkorb 3 ist
eine Vorschubplatte 18 angeordnet, welche durch Rillen
(in 4 schwarz gezeichnet) gebildete Vorsprünge 19 oder Spitzengrate
aufweist, mit welchen die Vorschubplatte 18 gegen eine
abschälbare
und/oder abzuschälende
Ummantelung eines durch die zentrale Öffnung 5 geführten, zu
schälenden
Gegenstandes gedrückt wird.
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Die
Vorsprünge 19 sind
gegenüber
der Drehachse 4 des Schälkorbs 3 um
einen Vorschubwinkel α (siehe 1)
derart angestellt, dass die Schälvorrichtung 1 durch
die Vorschubplatte 18 bei einer Umdrehung des Schälkorbes 3 um
die Drehachse 4 desselben um eine vorgebbare Strecke, entsprechend dem
Vorschubwinkel α,
entlang des zu schälenden Gegenstandes
vorwärts
bewegt wird. Die Vorsprünge 19 werden
durch Einkerbungen 21, oder durch erhabene Spitzengrate,
in der Vorschubplatte 18 gebildet.
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Der
Schälkorb 3 umfasst
eine in den 2 und 3 erkennbare
und in 3 detailliert dargestellte Zentriereinrichtung 15 zur
mittigen Führung des
zu schälenden
Gegenstandes in der zentralen Öffnung 5.
Ein Rändelrad 22 sitzt mittig
auf einer Spindel, welche gegenläufige
Gewinde 23, 24, nämlich ein Rechtsgewinde 23 und
ein Linksgewinde 24, aufweist, welche durch je ein Gewindeloch
von zwei synchron verstellbaren Backen 16, 17 hindurchragen.
Auf diese Weise sind beim Drehen des Rändelrades 22 die beiden
Backen 16, 17 quer zur Drehachse 4 verstellbar
zur Halterung des zu schälenden
Gegenstandes.
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Die
Zentriereinrichtung 15 umfasst somit die beiden quer zur
Drehachse 4 mittels des Rändelrades 22 mit gegenläufigen Spindel-Gewinden 23, 24 synchron
verstellbare Backen 16, 17. An einer ersten Backe 16 ist
die Vorschubplatte 18 und an einer der ersten Backe 16 gegenüberliegenden
zweiten Backe 17 eine Gleitplatte 20 auswechselbar
angeordnet. Die Gleitplatte 20 ist auf ihrer der zentralen Öffnung 5 zugewandten
Seite in einer Blickrichtung entlang der Drehachse 4 V-förmig ausgebildet,
wie in 3 zu erkennen ist, so dass sich zwischen einem
durch die zentrale Öffnung 5 geführten zu
schälenden
Gegenstand und der Vorschubplatte 18 sowie der Gleitplatte 20,
unabhängig
vom Durchmesser des zu schälenden
Gegenstandes, mindestens drei Kontaktstellen ergeben. Die Schälvorrichtung 1 ist
durch die derart ausgebildete Zentriereinrichtung 15 an
unterschiedliche Durchmesser von zu schälenden Gegenständen anpassbar.
Zusätzlich
können
Rollenführungen
um den Umfang des zu schälenden
Gegenstandes zur weiteren Führung
desselben an dem Schälkorb 3 angeordnet
sein, wie in 3 gezeigt.
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Das
Schälmesser 6 ist
ebenfalls an der Zentriereinrichtung 15, nämlich an
der Backe 16, neben der Vorschubplatte 18 angeordnet,
was der 4 zu entnehmen ist.
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An
dem feststehenden Grundkörper 2 ist eine
sich in Richtung der Drehachse 4 über das Schälmesser 6 und den
Schälkorb 3 sowie
das Stirnrad 7 und das Ritzel 8 hinweg erstreckende
Schutzummantelung 25 angeordnet (1, 2, 5 und 6).
Die Schutzummantelung 25 ist zum Auswechseln des Schälmessers 6,
der Vorschubplatte 18 und der Gleitplatte 20 teilweise
aufklappbar (2). Der Grund körper 2 und
die Schutzummantelung 25 bilden zusammen ein Gehäuse 26 der
Schälvorrichtung 1 (5).
Das die aufklappbare Schutzummantelung 25 umfassende Gehäuse 26 umfasst somit
einen integral mit dem Grundkörper 2 verbundenen
ersten Gehäuseteil 28 (5),
sowie einen als aufklappbarer Deckel 27 ausgeführten zweiten Gehäuseteil 29 (6).
Der Deckel besitzt ebenso eine Sicherungs- und Schutzfunktion für die Bedienungsperson.
Bei geöffnetem
Deckel schaltet die Schälvorrichtung
zwangsweise ab, so dass es bei geöffnetem Deckel nicht zu einer
Verletzung der Bedienungsperson kommen kann.
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Zur
Inbetriebnahme der Schälvorrichtung wird
der Deckel aufgeklappt, die Schälvorrichtung über den
zu schälenden
Gegenstand, ein Kabel oder ein Kunststoffrohr, geschoben. Anschließend wird der
Schälkopf
mittels der Einstellmutter auf dem Kabel fixiert und der Deckel
zugeklappt. Durch das Schließen
des Deckels wird eine Sicherheitseinrichtung der Schälvorrichtung
entriegelt oder geschlossen, vorzugsweise wird ein elektrischer
Sicherheitskontakt zum Antriebsmotor hin geschlossen, beispielsweise
mittels eines elektrischen Minischalters, so dass erst jetzt der
Antriebsmotor eingeschaltet werden kann.
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Gewerbliche Anwendbarkeit:
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Die
erfindungsgemäße Schälvorrichtung
ist insbesondere bei der Herstellung von Kabelverbindungen, zum
Beispiel Elektrokabel, oder zur Herstellung von Verbindungen von
Kunststoffrohren gewerblich anwendbar.
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- 1
- Schälvorrichtung
- 2
- Grundkörper
- 3
- Schälkorb
- 4
- Drehachse
- 5
- zentrale Öffnung
- 6
- Schälmesser
- 7
- Stirnrad
- 8
- Ritzel
- 9
- Wälzlager
- 10
- Wälzlager
- 11
- Kugellager
- 12
- Kugellager
- 13
- Ritzeldrehachse
- 14
- Schneidplatte
- 15
- Zentriereinrichtung
- 16
- Backe
- 17
- Backe
- 18
- Vorschubplatte
- 19
- Vorsprung
- 20
- Gleitplatte
- 21
- Einkerbung
- 22
- Rändelrad
- 23
- Rechtsgewinde
- 24
- Linksgewinde
- 25
- Schutzummantelung
- 26
- Gehäuse
- 27
- Deckel
- 28
- Gehäuseteil
- 29
- Gehäuseteil
- α
- Vorschubwinkel