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Die
Erfindung betrifft eine Handwerkzeugmaschine zur Schnitteinbringung,
umfassend einen Antriebsmotor für
mindestens ein Schneidwerkzeug und eine Anlegeeinrichtung, mit der
die Handwerkzeugmaschine an einem zu bearbeitenden Objekt anlegbar
ist und an dem Objekt führbar
ist.
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Die
Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Einstellung von Schnitteinbringungsmöglichkeiten bei
einer Handwerkzeugmaschine zur Schnitteinbringung.
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Handwerkzeugmaschinen
zur Schnitteinbringung werden beispielsweise zur Herstellung von Mauerschlitzen
verwendet.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Handwerkzeugmaschine
der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche universell einsetzbar ist.
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Diese
Aufgabe wird bei der eingangs genannten Handwerkzeugmaschine erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß der
Antriebsmotor bezüglich
der Anlegeeinrichtung feststellbar schwenkbar angeordnet ist, wobei
mindestens eine Ziehstellung zum ziehenden Einbringen eines Schnitts
und mindestens eine Schiebestellung zum schiebenden Einbringen eines
Schnitts einstellbar ist.
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Es
sind Handwerkzeugmaschinen bekannt, welche ziehend geführt werden,
um beispielsweise einen Schlitz herzustellen. Ebenso sind Handwerkzeugmaschinen
bekannt, welche so ausgebildet sind, daß mit ihnen schiebende Schnitte
einbringbar sind. Waagerechte Schlitze lassen sich üblicherweise
nur sehr schwierig durch Ziehen einbringen und senkrechte Schlitze
lassen sich nur schwer über schiebende
Schnitte einbringen.
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Erfindungsgemäß wird eine
Handwerkzeugmaschine bereitgestellt, bei der auf einfache Weise zwischen
der Möglichkeit
der ziehenden Schnitteinbringung und der Möglichkeit der schiebenden Schnitteinbringung
umschaltbar ist. Diese Umschaltung erfolgt durch Verschwenkung des
Antriebsmotors relativ zu der Anlegeeinrichtung.
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Bei
der erfindungsgemäßen Lösung lassen sich
ziehende Schnitte und schiebende Schnitt je nach Wahl durch den
Benutzer einbringen. Die Handwerkzeugmaschine läßt sich dadurch universell
einsetzen. An einer einzigen Handwerkzeugmaschine ist die Möglichkeit
der ziehenden Schnitteinbringung und der schiebenden Schnitteinbringung
realisiert.
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Die
erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine
läßt sich
auf einfache Weise aufbauen; insbesondere muß keine Umschaltung der Drehrichtung einer
Werkzeugwelle vorgesehen werden.
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Die
Einstellung bezüglich
Ziehschnitteinbringung oder Schiebeschnitteinbringung erfolgt vor
der Bearbeitung eines Objekts.
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Insbesondere
ist es günstig,
wenn die Anlegeeinrichtung an einer Werkzeugschutzhaube angeordnet
ist oder gebildet ist. Dadurch läßt sich
die entsprechende Handwerkzeugmaschine kompakt aufbauen. Es kann
beispielsweise vorgesehen sein, daß die Werkzeugschutzhaube und
die Anlegeeinrichtung relativ zueinander beweglich sind; dadurch
ist es möglich,
das mindestens eine Schneidwerkzeug geschützt in der Werkzeugschutzhaube
zu positionieren und zur Objektbearbeitung das mindestens eine Schneidwerkzeug
herauszuheben.
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Ganz
besonders vorteilhaft ist es, wenn ein Schwenklager für die Schwenkbarkeit
des Antriebsmotors relativ zur Anlegeeinrichtung vorgesehen ist, welches
eine Schwenkachse aufweist, die im wesentlichen koaxial zu einer
Rotationsachse einer Werkzeugwelle ist. Durch die Änderung
der Stellung des Antriebsmotors relativ zu der Anlegeeinrichtung wird
dann die Werkzeugbewegung nicht beeinflußt, das heißt unabhängig davon, ob eine Schiebestellung
oder Ziehstellung eingestellt ist, wird der Werkzeugantrieb nicht
modifiziert.
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Günstig ist
es, wenn der Antriebsmotor an einer Werkzeugschutzhaube schwenkbar
gelagert ist. Eine Werkzeugschutzhaube muß vorgesehen werden, um den
Bediener vor dem rotierenden Schneidwerkzeug zu schützen. Durch
die Werkzeugschutzhaube ist ein entsprechender Träger für ein Schwenklager
bereitgestellt.
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Günstig ist
es, wenn an einer Werkzeugschutzhaube mindestens ein Griffelement
angeordnet oder gebildet ist. An diesem Griffelement kann ein Bediener
die Handwerkzeugmaschine fassen, um je nach Stellung des Antriebsmotors
einen ziehenden Schnitt oder einen schiebenden Schnitt einbringen
zu können.
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Es
ist insbesondere vorgesehen, daß dem mindestens
einen Griffelement eine elektrische Isolierung zugeordnet ist, welche
das mindestens eine Griffelement elektrisch von metallischen Bereichen der
Handwerkzeugmaschine trennt. Dadurch läßt sich die elektrische Sicherheit
der Handwerkzeugmaschine gewährleisten,
beispielsweise für
den Fall, daß ein
elektrisches Anschlußkabel
durchtrennt wird. Die elektrische Isolierung kann direkt an dem
Griffelement angeordnet sein oder sie kann beispielsweise zwischen
einer Werkzeugschutzhaube und der restlichen Handwerkzeugmaschine
angeordnet sein. Es ist beispielsweise auch möglich, daß die Werkzeugschutzhaube selber
aus einem elektrisch isolierenden Material hergestellt ist.
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Bei
einer Ausführungsform
ist das mindestens eine Griffelement mittels eines Handanlagebereichs
auf der Werkzeugschutzhaube gebildet. Dieser Handanlagebereich ist
insbesondere mit einem Griffschutz wie beispielsweise mit Noppen
versehen, um ein Abrutschen zu verhindern. Vorzugsweise weist der
Handanlagebereich eine solche Abmessung auf, daß eine Benutzerhand nicht mit
metallischen Bereichen der Werkzeugschutzhaube in Berührung kommt,
wenn er den Handanlagebereich faßt.
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Es
ist zusätzlich
oder alternativ möglich,
daß das
mindestens eine Griffelement mittels eines Griffbügels gebildet
ist. Dieser ragt insbesondere über
die Werkzeugschutzhaube hinaus. Ein Griffbügel kann von einer Bedienerhand
umfaßt
werden. Es ist auch möglich,
daß ein
Griffelement mittels eines Absaugkrümmers gebildet ist. Ein Absaugkrümmer ragt über eine
Werkzeugschutzhaube hinaus, so daß eine Ausbildung als Griffelement
möglich
ist.
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Ganz
besonders vorteilhaft ist es, wenn eine ausgezeichnete Ziehstellung
für den
Antriebsmotor feststellbar ist. In der ausgezeichneten Ziehstellung für den Antriebsmotor
läßt sich
ein ziehender Schnitt einbringen. Beispielsweise faßt dazu
ein Bediener mit der rechten Hand ein Motorgehäuse des Antriebsmotors und
mit der linken Hand ein Griffelement an einer Werkzeugschutzhaube
und zieht die Handwerkzeugmaschine.
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Ebenfalls
günstig
ist es, wenn eine ausgezeichnete Schiebestellung für den Antriebsmotor feststellbar
ist. In der Schiebestellung faßt
ein Bediener beispielsweise den Antriebsmotor mit der linken Hand
und legt seine rechte Hand an einem Griffelement an der Werkzeugschutzhaube
an. Er kann dann die Handwerkzeugmaschine von sich weg schieben, um
einen schiebenden Schnitt in das zu bearbeitende Objekt einbringen
zu können.
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Insbesondere
liegen die ausgezeichnete Ziehstellung und die ausgezeichnete Schiebestellung
um einen Schwenkwinkel von mehr als 90° auseinander. Der Winkel ist
dabei kleiner gleich 180°.
(Es ist günstig,
wenn in der ausgezeichneten Ziehstellung und in der ausgezeichneten
Schiebestellung ein Motorgehäuse
in einem spitzen Winkel zu einer Anlagefläche der Anlegeeinrichtung orientiert
ist, damit ein größerer Abstand
zwischen einer Bedienerhand, welche das Motorgehäuse faßt, und dem zu bearbeitenden
Objekt erreicht ist; in diesem Falle sind dann die Ziehstellung
und die Schiebestellung um weniger als 180° auseinanderliegend.)
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Insbesondere
ist für
den Antriebsmotor ein Motorgehäuse
vorgesehen, welches vom Bediener faßbar ist. Er kann dann mit
einer Hand die Handwerkzeugmaschine an dem Motorgehäuse halten.
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Insbesondere
ist in einer ausgezeichneten Ziehstellung für den Antriebsmotor ein Motorgehäuse in einem
spitzen Winkel zu einer Anlagefläche
der Anlegeeinrichtung positioniert. Dadurch läßt sich ein Abstand oder vergrößerter Abstand
zwischen einem Faßbereich
des Motorgehäuses
und der Anlagefläche
und damit bei der Objektbearbeitung dem zu bearbeitenden Objekt
einstellen.
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Aus
dem gleichen Grund ist es günstig,
wenn in einer ausgezeichneten Schiebestellung für den Antriebsmotor ein Motorgehäuse in einem
spitzen Winkel zu einer Anlagefläche
der Anlegeeinrichtung positioniert ist.
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Eine
Ziehstellung läßt sich
auf einfache Weise fixieren, wenn ein erstes Sperrelement zur Bereitstellung
einer Sperrfläche
für eine
ausgezeichnete Ziehstellung des Antriebsmotors vorgesehen ist. Insbesondere
weist das erste Sperrelement eine bezüglich einer Anlagefläche der
Anlegeeinrichtung geneigte Sperrfläche auf. Über die Sperrfläche läßt sich eine
Verschwenkung des Antriebsmotors über die Ziehstellung hinaus
blockieren.
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Aus
dem gleichen Grund ist es günstig,
wenn ein zweites Sperrelement zur Bereitstellung einer Sperrfläche für eine ausgezeichnete
Schiebestellung des Antriebsmotors vorgesehen ist und insbesondere
das zweite Sperrelement eine bezüglich
einer Anlagefläche
der Anlegeeinrichtung geneigte Sperrfläche aufweist.
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Eine
Fixierung einer Schiebestellung und Ziehstellung läßt sich
auf einfache Weise erreichen, wenn eine Nutenscheibe zur Sicherung
einer bestimmten Schwenkstellung des Antriebsmotors bezüglich der
Anlegeeinrichtung vorgesehen ist. Bei der Nutenscheibe kann es sich
um eine getrennte Scheibe handeln oder sie kann in eine Welle eines Schwenklagers
zur Verschwenkung des Antriebsmotors bezüglich der Anlegeeinrichtung
integriert sein. Die Nutenscheibe ist beispielsweise drehfest bezüglich eines
Getriebekopfs oder Motorgehäuses
angeordnet.
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Günstig ist
es, wenn die Nutenscheibe eine erste Nut zur Definition einer ausgezeichneten
Schiebestellung und eine zweite Nut zur Definition einer ausgezeichneten
Ziehstellung aufweist. Dadurch lassen sich diese ausgezeichneten
Stellungen auf einfache Weise sichern und weiterhin läßt sich
auf einfache Weise eine Umschaltung zwischen diesen ausgezeichneten
Stellungen durchführen.
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Bei
einer konstruktiv einfachen Ausführungsform
ist ein Sicherungselement vorgesehen, welches in eine Nut der Nutenscheibe
zur Sicherung einer bestimmten Schwenkstellung eintauchbar ist.
Das Sicherungselement sichert die Schiebestellung bzw. die Ziehstellung.
Die Sicherung läßt sich
auf einfache Weise durch Herausziehen des Sicherungselements aufheben.
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Insbesondere
ist das Sicherungselement federbeaufschlagt. Dadurch läßt sich
das Sicherungselement in eine Nut drücken, um die entsprechende Stellung
zu fixieren. Durch Kraftausübung
entgegen der Federkraft läßt sich
die entsprechende Stellung entsichern.
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Insbesondere
ist die Nutenscheibe zwischen dem Antriebsmotor und einer Werkzeugschutzhaube angeordnet.
In dem Bereich zwischen dem Antriebsmotor und insbesondere zwischen
einem Motorgehäuse
des Antriebsmotors und der Werkzeugschutzhaube ist der entsprechende
Raum bereitgestellt, in dem die Nutenscheibe und auch das Sicherungselement
positioniert werden können.
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Günstig ist
es, wenn eine Abführungseinrichtung
für Bearbeitungsabfälle vorgesehen
ist. Diese ist beispielsweise an einen Staubsauger anschließbar. Dadurch
läßt sich
die Staubbeaufschlagung der Umgebung verringern.
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Vorteilhaft
ist es, wenn die Anlegeeinrichtung eine von einer Einfassung umgebende
Ausnehmung für
das mindestens eine Schneidwerkzeug aufweist.
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Durch
die Ausnehmung kann das Schneidwerkzeug durchtauchen, um einen Schnitt
einbringen zu können.
Durch die Einfassung wird für
eine Dichtung gegenüber
dem zu bearbeitenden Objekt gesorgt. Dadurch läßt sich die Abführung von
Bearbeitungsabfällen
verbessern.
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Es
ist vorgesehen, daß in
einer Arbeitsstellung des Antriebsmotors ein Motorgehäuse relativ
zu einer Werkzeugschutzhaube fixiert ist. Das Motorgehäuse ist
in der Ziehstellung oder in der Schiebestellung an der Werkzeugschutzhaube
fixiert.
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Es
kann zusätzlich
vorgesehen sein, daß das mindestens
eine Schneidwerkzeug gegenüber
der Anlegeeinrichtung bewegbar ist, so daß das mindestens eine Schneidwerkzeug
zwischen einer bezüglich
der Anlegeeinrichtung zurückgezogenen
Stellung und einer Schneidstellung beweglich ist. In der zurückgezogenen
Stellung ist das mindestens eine Schneidwerkzeug in der Werkzeugschutzhaube
geschützt
positioniert. Zur Herstellung der Schneidstellung wird das Schneidwerkzeug
relativ zur Werkzeugschutzhaube bewegt, um dieses aus der Werkzeugschutzhaube
herauszuführen
und auf ein Objekt wirken zu können.
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Insbesondere
ist das mindestens eine Schneidwerkzeug bezüglich der Anlegeeinrichtung schwenkbar.
Beispielsweise ist bei bezüglich
einer Werkzeugschutzhaube fixiertem Motorgehäuse das Motorgehäuse bezüglich der
Anlegeeinrichtung schwenkbar.
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Es
kann vorgesehen sein, daß eine
Schnittiefe des mindestens einen Schneidwerkzeugs durch Einstellung
der relativen Schwenkbarkeit zwischen dem mindestens einen Schneidwerkzeug
und der Anlegeeinrichtung einstellbar ist. Je nach erlaubtem Schwenkwinkel
kann dann die Schnittiefe eingestellt werden.
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Bei
einer konstruktiv einfachen Ausführungsform
ist eine Werkzeugschutzhaube an der Anlegeeinrichtung schwenkbar
gelagert. Über
Verschwenkung der Werkzeugschutzhaube mit relativ zur Werkzeugschutzhaube
fixiertem Antriebsmotor läßt sich das
Schneidwerkzeug einem zu bearbeitenden Objekt zustellen.
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In
diesem Zusammenhang ist es günstig, wenn
ein Schwenklager für
die Schwenklagerung einer Werkzeugschutzhaube an der Anlegeeinrichtung federbeaufschlagt
ist. Damit das mindestens eine Schneidwerkzeug aus der Werkzeugschutzhaube heraustaucht,
muß ein
Bediener eine Kraft entgegen der Federkraft ausüben. Wenn keine Kraft ausgeübt wird
bzw. keine ausreichende Kraft ausgeübt wird, dann kehrt das mindestens
eine Schneidwerkzeug automatisch in die Werkzeugschutzhaube zurück.
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Der
Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Einstellen
von Schnitteinbringungsmöglichkeiten
bei einer Handwerkzeugmaschine zur Schnitteinbringung bereitzustellen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß ein
Antriebsmotor für
mindestens ein Schneidwerkzeug relativ zu einer Anlegeeinrichtung
der Handwerkzeugmaschine an ein zu bearbeitendes Objekt verschwenkt
wird, so daß die
Position eines Motorgehäuses
des Antriebsmotors relativ zu der Anlegeeinrichtung verändert wird
und eine Ziehschnittstellung oder Schiebeschnittstellung einstellbar
ist.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
weist die bereits im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine
erläuterten
Vorteile auf.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens wurden ebenfalls
bereits im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine erläutert.
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Insbesondere
werden dabei eine Ziehstellung oder eine Schiebestellung des Antriebsmotors fixiert.
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Die
nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen dient im Zusammenhang
mit der Zeichnung der näheren
Erläuterung
der Erfindung. Es zeigen:
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1 eine
Explosionsdarstellung eines Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine
zur Schnitteinbringung;
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2 eine
Seitenansicht der Handwerkzeugmaschine gemäß 1 (in zusammengebautem
Zustand) mit dem Antriebsmotor in einer Ziehstellung;
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3 eine
perspektivische Ansicht der Handwerkzeugmaschine gemäß 2;
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4 die
Handwerkzeugmaschine gemäß 1 in
einer Schiebestellung des Antriebsmotors;
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5 eine
perspektivische Ansicht der Handwerkzeugmaschine gemäß 4;
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6 eine
schematische Darstellung eines Schneidwerkzeugs in einem Sägeschlitz
und
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7 eine
seitliche Schnittansicht einer Werkzeugschutzhaube der Handwerkzeugmaschine gemäß 1.
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Ein
Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine,
welches in 1 in Explosionsdarstellung und
in den 2 bis 5 gezeigt und als Ganzes mit 10 bezeichnet
ist, umfaßt
einen Antriebsmotor 12, welcher in einem Motorgehäuse 14 angeordnet
ist.
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Das
Motorgehäuse 14 erstreckt
sich in einer Längsrichtung 16 (2).
Es umfaßt
einen Griffbereich 18, an dem ein Bediener das Motorgehäuse 14 und
damit die Handwerkzeugmaschine halten kann.
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An
dem Motorgehäuse 14 ist
ein Getriebekopf 20 angeordnet. In dem Getriebekopf 20 ist
ein Getriebe angeordnet, über
welches eine Werkzeugwelle 22 antreibbar ist. Eine Motorwelle
des Antriebsmotors 12 ist im wesentlichen parallel bzw.
koaxial zur Längsrichtung 16 des
Motorgehäuses 14;
die Werkzeugwelle 22 ist im wesentlichen senkrecht zu der
Längsrichtung 16 des
Motorgehäuses 14 orientiert.
Das Getriebe, bei dem es sich insbesondere um ein Winkelgetriebe
handelt, sorgt dafür,
daß das Drehmoment
von der Motorwelle des Antriebsmotors 12 auf die Werkzeugwelle 22 übertragbar
ist.
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An
der Werkzeugwelle 22 sitzen ein oder mehrere Werkzeuge
und insbesondere ein oder mehrere Schneidwerkzeuge. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
sind als Schneidwerkzeuge eine erste Schneidscheibe 24a und
eine zweite Schneidscheibe 24b vorgesehen. Bei diesen Schneidscheiben
handelt es sich beispielsweise um Diamantscheiben. Die beiden Schneidscheiben 24a und 24b sind
beabstandet zueinander, wobei zwischen diesen ein Abstandshalter 26 in
Form eines Rings oder eines Ringpakets sitzt. Über den Abstandshalter 26 läßt sich
der Abstand der beiden Schneidscheiben 24a und 24b einstellen.
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Die
erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine 10 ist
beispielsweise als Mauerschlitzer ausgebildet, um Schlitze beispielsweise
für Leitungen
an einem Objekt wie einer Wand einbringen zu können. Der Abstand der beiden
Schneidscheiben 24a und 24b bestimmt die Schlitzbreite.
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Über eine
oder mehrere Fixierungsscheiben 28 sind die Schneidscheiben 24a und 24b an
der Werkzeugwelle 22 fixierbar.
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Die
Handwerkzeugmaschine 10 umfaßt eine Anlegeeinrichtung 30 mit
einer im wesentlichen ebenen Anlagefläche 32. Über diese
Anlagefläche 32 ist die
Handwerkzeugmaschine 10 an zu bearbeitendes Objekt anlegbar
und an diesem führbar.
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Die
Anlegeeinrichtung 30 weist eine Ausnehmung 34 in
Form einer Durchbrechung auf, welche von einem Rand 36 umgeben
ist; der Rand 36 faßt die
Ausnehmung 34 ein. Durch die Ausnehmung 34 werden
die Schneidscheiben 24a, 24b hindurchgetaucht,
wenn ein Objekt bearbeitet wird. Durch den Rand 36 läßt sich
ein Bearbeitungsbereich an dem Objekt abdichten. Dadurch kann eine
Absaugung von Bearbeitungsrückständen über die
Ausnehmung 34 erfolgen.
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Zur
Absaugung von Bearbeitungsrückständen umfaßt die Handwerkzeugmaschine 10 eine
Abführungseinrichtung 38 mit
einem Absaugkrümmer 39.
Die Abführungseinrichtung 38 weist
beispielsweise einen Anschluß 40 auf,
an den ein Staubsauger ankoppelbar ist.
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Bei
dem gezeigten Ausführungsbeispiel
umfaßt
die Anlegeeinrichtung 30 eine Auflageplatte 42 (Skid-Platte),
an welcher die Anlagefläche 32 gebildet
ist. Die Auflageplatte 42 ist insbesondere gleitend über ein
zu bearbeitendes Objekt führbar.
An der Auflageplatte 42 sitzt ein Halteelement 44.
Dieses ist an der Auflageplatte 42 beispielsweise über Schraubverbindungen
fixiert. Das Halteelement 44 weist gegenüberliegende
Wände 46a und 46b auf,
welche durch eine Rückwand 48 verbunden
sind.
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In
der Nähe
eines von der Rückwand 48 abgewandten
Endes der Wände 46a, 46b sind
in diesen fluchtend zueinander ausgerichtete Öffnungen 50a und 50b gebildet,
welche einen zylindrischen Stift 52 zur Bildung eines Schwenklagers
aufnehmen.
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Die
Wände 46a und 46b weisen
eine von den Öffnungen 50a, 50b zu
der Rückwand 48 hin sich
vergrößernde Höhe auf.
Das Halteelement 44 bildet eine Abdeckung für das oder
die Werkzeuge der Handwerkzeugmaschine 10.
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An
der Anlegeeinrichtung 30 und insbesondere dem Halteelement 44 ist
eine Werkzeugschutzhaube 54 schwenkbar gelagert. Bei dem
in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel umfaßt die Werkzeugschutzhaube 54 einen
ersten Teil 56, welcher an der Anlegeeinrichtung 30 schwenkbar
gehalten ist. Weiterhin umfaßt
die Werkzeugschutzhaube 54 einen zweiten Teil 58,
welcher an dem ersten Teil 56 fixierbar ist.
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Zur
Bearbeitung eines Objekts ist der Getriebekopf 20 bezüglich der
Werkzeugschutzhaube 54 fixiert. (Der Antriebsmotor 12 und
dadurch der Getriebekopf 20 ist schwenkbar bezüglich der
Anlegeeinrichtung 30 und damit bezüglich der Werkzeugschutzhaube 54,
wobei eine Verschwenkung zur Einstellung einer Bearbeitungsstellung
des Antriebsmotors 12 erfolgt. Bei der eigentlichen Bearbeitung
ist der Antriebsmotor 12 in seiner Schwenkbarkeit bezüglich der
Werkzeugschutzhaube 54 fixiert. Dies wird unten noch näher erläutert.) Über die
Verschwenkbarkeit der Werkzeugschutzhaube 54 relativ zu
der Anlegeeinrichtung 30 lassen sich die Schneidscheiben 24a und 24b relativ
zu der Anlegeeinrichtung 30 verschwenken. Ein Schwenklager
ist mittels des Stifts 52 gebildet.
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Das
Schwenklager ist dabei derart federbeaufschlagt, beispielsweise
durch eine Schenkelfeder 60, welche an dem Stift 52 sitzt,
daß ohne
Kraftbeaufschlagung die Werkzeugschutzhaube 54 und damit die
Schneidscheiben 24a und 24b von der Anlegeeinrichtung 30 derart
weggedrückt
werden, daß die Werkzeuge
oberhalb der Auflageplatte 42 sitzen und damit in der Werkzeugschutzhaube 54 und
zwischen den Wänden 46a, 46b und
der Rückwand 48 sitzen.
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Zur
Bearbeitung eines Objekts müssen
die Schneidscheiben 24a, 24b durch die Ausnehmung 34 durchtauchen.
Ein Bediener muß dazu
den Antriebsmotor 12 in Richtung der Auflageplatte 42 drücken, um
diesen durch das mittels des Stifts 52 gebildete Schwenklager
relativ zu der Anlegeeinrichtung 30 zu verschwenken. Dadurch
können
die Schneidscheiben 24a, 24b durch die Ausnehmung 34 hindurchtreten
und auf ein zu bearbeitendes Objekt wirken.
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Ohne
Kraftausübung
auf das Motorgehäuse 14 sitzen
die Werkzeuge geschützt
in der Werkzeugschutzhaube 54.
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An
der Werkzeugschutzhaube 54 ist ein Griffelement 62 angeordnet, über welches
die Handwerkzeugmaschine 10 haltbar ist. Die Handwerkzeugmaschine 10 kann
dann beispielsweise dadurch gehalten werden, daß eine Hand das Motorgehäuse 14 an
dessen Griffbereich 18 hält und die andere Hand an dem
Griffelement 62 an der Werkzeugschutzhaube 54 anpackt.
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Bei
dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Griffelement 62 über einen
Handanlagebereich 64 gebildet. Dieser ist beispielsweise
mit Noppen 66 oder dergleichen versehen, um ein Abrutschen
zu verhindern.
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Es
ist alternativ oder zusätzlich
möglich,
daß ein
Griffbügel 68,
wie in 2 gestrichelt angedeutet, vorgesehen ist, um die
Handwerkzeugmaschine 10 halten zu können.
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Es
ist auch möglich,
daß ein
Griffelement mittels des Absaugkrümmers 39 gebildet
ist.
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Das
Griffelement 62 ist gegenüber metallischen Bereichen
der Handwerkzeugmaschine 10 elektrisch getrennt, um bei
einer Beschädigung
eines Stromkabels (welches in den Figuren nicht gezeigt ist) den
Bediener zu schützen.
Diese elektrische Trennung kann auf verschiedene Arten erfolgen.
Beispielsweise ist der Handablagebereich 64 aus einem elektrisch
nichtleitenden Material hergestellt. Vorzugsweise ist der Handanlagebereich 64 so
dimensioniert, daß bei
einer anliegenden Hand diese nicht die Werkzeugschutzhaube 54 berührt.
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Wenn
ein Griffbügel 68 vorgesehen
ist, dann ist ein entsprechendes Griffelement 70 dieses
Griffbügels
aus einem elektrisch nichtleitenden Material hergestellt oder mit
einem solchen elektrisch nichtleitenden Material versehen.
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Es
kann auch vorgesehen sein, daß die Werkzeugschutzhaube 54,
an welcher das Griffelement 62 angeordnet ist, aus einem
elektrisch nichtleitenden Material hergestellt ist oder zumindest
partiell aus einem elektrisch nichtleitenden Material hergestellt
ist. Beispielsweise ist der zweite Teil 58 aus einem elektrisch
nichtleitenden Material hergestellt.
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Es
ist auch möglich,
daß die
Werkzeugschutzhaube 54 elektrisch gegenüber metallischen Teilen der
Handwerkzeugmaschine 10 getrennt ist, indem an entsprechenden
Stellen elektrische Isolierungen vorgesehen sind.
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An
der Anlegeeinrichtung 30 ist eine Führung 72 für die Verschwenkung
der Werkzeugschutzhaube 54 bezüglich der Anlegeeinrichtung 30 angeordnet.
Diese Führung
umfaßt
beispielsweise einen Bügel 74,
welcher an einem Bereich 76 der Auflageplatte 42 sitzt,
welcher in der Nähe
der Rückwand 48 außerhalb
eines Innenraums 78 der Werkzeugschutzhaube 54 und
des Halteelements 44 liegt.
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An
der Werkzeugschutzhaube 54 ist ein Anschlagelement 80 fixiert
(4 und 5), welcher an dem Bügel 74 anschlägt und die Öffnung der Werkzeugschutzhaube 54 begrenzt.
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An
dem Bereich 76 der Auflageplatte 42 ist ein Stoppelement 82 angeordnet
(4 und 5), welches eine Sperrfläche 84 für das Anschlagelement 80 bereitstellt,
um eine weitere Verschwenkbarkeit in Richtung der Anlegeeinrichtung 30 zu
sperren.
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Es
ist dabei grundsätzlich
auch möglich,
daß das
Stoppelement 82 nicht fest mit der Auflageplatte 42 verbunden
ist, sondern fixierbar verschieblich an dem Bügel 74 angeordnet
ist. Die Position des Stoppelements 82 an dem Bügel 74 läßt sich
dann einstellen und damit läßt sich
der maximale Schwenkwinkel der Werkzeugschutzhaube 54 mit
dem Antriebsmotor 12 relativ zu der Anlegeeinrichtung 30 einstellen.
Dadurch wiederum läßt sich
die Schnittiefe der Schneidscheiben 24a, 24b an
einem zu bearbeitenden Objekt einstellen.
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Bei
der Einbringung von Sägeschlitzen
ist es grundsätzlich
möglich,
wie anhand 6 erläutert, daß eine Handwerkzeugmaschine
geschoben wird oder gezogen wird. Das Schieben ist in 6 durch den
Pfeil mit dem Bezugszeichen 86 angedeutet und das Ziehen
ist in 6 durch den Pfeil mit Bezugszeichen 88 angedeutet.
Beim Schieben wird die Handwerkzeugmaschine nach vorne geschoben
und beim Ziehen wird sie auf den Bediener zu gezogen.
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Wenn
senkrechte Schlitze hergestellt werden sollen, beispielsweise an
einer Mauer, dann wird eine ziehende Schnitteinbringung gewählt. Eine schiebende
Schnitteinbringung zur Herstellung von senkrechten Schlitzen ist üblicherweise
nur schwierig durchführbar,
weil zusätzlich
zur Vorschubkraft auch noch die Schwerkraft überwunden werden muß. Wenn
waagerechte Schlitze, beispielsweise an einer Mauer, hergestellt
werden sollen, dann wird eine schiebende Schnitteinbringung gewählt. Eine
ziehende Schnitteinbringung ist für waagerechte Schlitze üblicherweise
nur sehr schwierig möglich.
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Um
einen Schlitz 90 in einem Objekt 92 wie beispielsweise
einer Mauer herzustellen, muß das Werkzeug 94 (angetrieben über die
Werkzeugwelle 22) in einer solchen Drehrichtung 96 angetrieben werden,
daß an
einem Schlitzgrund 98 ein Geschwindigkeitsvektor 100 des
Werkzeugs 94 und die Bewegungsrichtung (die Schieberichtung 86 oder
die Ziehrichtung 88) im wesentlichen parallel sind. Der
Geschwindigkeitsvektor 100 und die Bewegungsrichtung der
Handwerkzeugmaschine dürfen
nicht antiparallel sein.
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Erfindungsgemäß ist eine
Handwerkzeugmaschine bereitgestellt, bei der zwischen Ziehschnitteinbringung
und Schiebeschnitteinbringung umschaltbar ist.
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Dazu
ist das Motorgehäuse 14 und
dadurch der Antriebsmotor 12 schwenkbar bezüglich der
Anlegeeinrichtung 30 gelagert. Hierzu ist ein Schwenklager 102 vorgesehen,
welches an der Werkzeugschutzhaube 54 und insbesondere
deren ersten Teil 56 und dem Getriebekopf 20 gebildet
ist (7). Über
das Schwenklager 102 ist eine Schwenkachse 104 bereitgestellt,
welche im wesentlichen koaxial zu einer Rotationsachse der Werkzeugwelle 22 ist.
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Das
Schwenklager 102 umfaßt
beispielsweise eine hohlzylindrische Welle 106, welche
drehfest mit dem Getriebekopf 20 verbunden ist und dadurch drehfest
bezüglich
des Antriebsmotors 20 und damit des Motorgehäuses 14 ist.
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Die
Welle 106 ist in einem Wellengehäuse 108 geführt, welches
drehfest an der Werkzeugschutzhaube 54 und insbesondere
deren ersten Teil 56 dem Getriebekopf 20 zugewandt
sitzt.
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An
der Welle 106 sitzt eine Nutenscheibe 110 oder
eine solche Nutenscheibe 110 ist an der Welle 106 selber
ausgebildet. Die Nutenscheibe 110 umfaßt eine erste Nut 112 und
eine beabstandete zweite Nut 114.
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Die
erste Nut 112 definiert eine ausgezeichnete Schwenkstellung
des Antriebsmotors 12 bezüglich der Anlegeeinrichtung 30,
welche eine Schiebestellung ist (4 und 5).
Die zweite Nut 114 definiert eine weitere ausgezeichnete
Stellung des Antriebsmotors 12 bezüglich der Anlegeeinrichtung 30, welche
eine Ziehstellung (2 und 3) ist.
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An
dem Wellengehäuse 108 ist
ein Sicherungselement 116 gehalten, welches in einer Richtung 118 quer
und insbesondere senkrecht zur Schwenkachse 104 verschieblich
ist. Das Sicherungselement 116 weist einen Griffbereich 120 und einen
Stiftbereich 122 auf. Über
den Stiftbereich 122 kann das Sicherungselement 116 in
die erste Nut 112 oder die zweite Nut 114 eintauchen.
Bei eingetauchtem Stiftbereich 122 ist die Drehbarkeit
der Welle 106 gesperrt.
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Das
Sicherungselement 116 ist durch eine Feder 124 federbeaufschlagt.
Diese Feder ist zwischen einer Innenseite 126 des Wellengehäuses 108 und
einem Eintauchbereich 128 des Stiftbereichs 122 positioniert.
Durch die Feder 124 wird der Eintauchbereich 128 von
der Innenseite 126 weggedrückt und, wenn der Eintauchbereich 128 an
der ersten Nut 112 oder der zweiten Nut 114 liegt,
wird der Eintauchbereich 128 in die entsprechende Nut 112 oder 114 gedrückt.
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Um
eine Sicherungsstellung aufzuheben und eine Schwenkbarkeit des Motorgehäuses 14 zu
ermöglichen,
muß ein
Bediener die Federkraft der Feder 124 überwinden, um den Eintauchbereich 128 aus
der Nut 112 bzw. 114 herausführen zu können. Ein Bediener muß dazu unter
Kraftaufwand das Sicherungselement 116 am Griffbereich 120 nach
oben ziehen.
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Eine
erste ausgezeichnete Stellung des Antriebsmotors 12 bezüglich der
Anlegeeinrichtung 30 ist, wie in den 2 und 3 gezeigt,
eine Ziehstellung 130. In dieser Stellung ist das Sicherungselement 116 in
die zweite Nut 114 eingetaucht.
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In
der Ziehstellung 130 befindet sich das Motorgehäuse 14 in
einer Schwenkposition relativ zu der Werkzeugschutzhaube 54,
bei welcher die Längsrichtung 16 in
einem spitzen Winkel zu der Anlagefläche 32 liegt.
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An
der Werkzeugschutzhaube 54 sitzt ein Sperrelement 132,
welches eine geneigte Sperrfläche 134 (relativ
zu der Anlagefläche 32)
bereitstellt. An diese Sperrfläche 134 ist
das Motorgehäuse 14 anlegbar;
in der Ziehstellung 130 ist die Schwenkposition des Antriebsmotors 12 über das
Motorgehäuse 14 bezüglich der
Anlegeeinrichtung 30 mittels des Sperrelements 132 und
des Sicherungselements 116 fixiert.
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In
der Ziehstellung 130 kann ein Bediener das Motorgehäuse 14 an
dem Griffbereich 18 beispielsweise mit der rechten Hand
halten und weiterhin mit der linken Hand an dem Griffelement 62 an der
Werkzeugschutzhaube 54 anpacken. Durch Ziehen in der Richtung 88 läßt sich
dann ein ziehender Schnitt in ein Objekt einbringen.
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In
einer Schiebestellung 136 (4 und 5 sowie 7)
ist das Sicherungselement 116 in die erste Nut 112 eingetaucht.
Das Motorgehäuse 14 ist
in einer Schwenkstellung an der Werkzeugschutzhaube 54 fixiert,
welches sich um einen Schwenkwinkel von größer als 90° von der Ziehstellung 130 unterscheidet.
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Für die Fixierung
der Schiebestellung 136 ist ebenfalls ein Sperrelement 138 vorgesehen,
welches eine geneigte Sperrfläche 140 aufweist,
wobei die Neigung der Sperrfläche 140 entgegengerichtet
zu der Neigung der Sperrfläche 134 ist.
Auch das Sperrelement 138 sitzt an der Werkzeugschutzhaube 56.
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In
der Schiebestellung 136 kann ein Bediener das Motorgehäuse mit
der linken Hand anfassen und die Werkzeugschutzhaube 54 mit
der rechten Hand fassen. Die Handwerkzeugmaschine 10 läßt sich
dann in die Richtung 86 schieben, um dadurch einen schiebenden
Schnitt in ein Objekt einbringen zu können.
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Das
Motorgehäuse 14 und
damit der Antriebsmotor 12 weisen unterschiedliche gesicherte Schwenkstellungen
bezüglich
der Anlegeeinrichtung 30 und insbesondere bezüglich der
Anlagefläche 32 auf,
je nach dem ob ein ziehender Schnitt oder ein schiebender Schnitt
einzubringen ist. Bei der Objektbearbeitung ist die entsprechende
Schwenkstellung des Motorgehäuses 14 an
der Werkzeugschutzhaube 54 fixiert, das heißt das Sicherungselement 116 ist
in die erste Nut 112 oder in die zweite Nut 114 eingetaucht.
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Zur
Bearbeitung wird das Motorgehäuse 14 relativ
zu der Anlegeeinrichtung 30 verschwenkt, um die Schneidscheiben 24a, 24b über die
Anlagefläche 32 herauszuheben.
Diese Verschwenkung erfolgt um eine Schwenkachse, welche beabstandet
und insbesondere nicht koaxial zu der Werkzeugwelle 22 ist.
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Die
erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine 10 wird
wie folgt eingesetzt:
Das Motorgehäuse 14 wird je nach
Bearbeitungsfall in die Ziehstellung 130 oder in die Schiebestellung 136 gebracht.
Die Ziehstellung dient vor allem zur Herstellung von senkrechten
Schlitzen und die Schiebestellung 136 dient vor allem zur
Herstellung von waagerechten Schlitzen. Die Ziehstellung 130 oder
die Schiebestellung 136 wird fixiert.
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Die
Handwerkzeugmaschine 10 wird dann an dem zu bearbeitenden
Objekt wie beispielsweise einer Mauer über die Anlagefläche 32 aufgesetzt
und eingeschaltet, um die Schneidscheiben 24a, 24b in Rotation
zu versetzen. Das Motorgehäuse 14 wird dann
in Richtung der Anlagefläche 32 um
eine Schwenkachse 142 verschwenkt, um die Schneidscheiben 24a, 24b in
Eingriff mit dem Objekt bringen zu können, und um so wiederum einen
Schlitz 90 herstellen zu können.
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Die
Schnittiefe ist durch die Position des Stoppelements 82 an
dem Bügel 74 einstellbar.
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Die
Auflageplatte 42 liegt bei der Bearbeitung an dem Objekt
auf und über
die Ausnehmung 34 und die Abführungseinrichtung 38 lassen
sich Bearbeitungsabfälle
absaugen.
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Bei
der Ziehstellung 130 des Motorgehäuses 14 wird die Handwerkzeugmaschine 10 an
dem Objekt gezogen, wobei die Anlagefläche 32 als Führungsfläche dient.
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Bei
der Schiebestellung 136 wird die Handwerkzeugmaschine an
dem Objekt verschoben, wobei die Anlagefläche 32 als Führungsfläche dient.