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Die
Erfindung betrifft einen Beschlag für Fenster, Türen oder
Tore mit einem ersten insbesondere plattenförmigen Basisteil, welches gegen
die eine Seite des Fenster- oder Türflügels oder des Tors anlegbar
ist, und mit einem zweiten insbesondere plattenförmigen Basisteil, welches gegen
die andere Seite des Fenster- oder Türflügels oder des Tors anlegbar
ist, und mit wenigstens einem Verbindungselement in Form eines Bolzens,
welcher sich ausgehend von dem einen Basisteil durch den Fenster- oder
Türflügel oder
das Tor hindurcherstreckt und mit einer Aufnahme an dem anderen
Basisteil eine Halteverbindung eingeht und so die beiden Basisteile gegeneinander
und gegen den Tür-
oder Fensterflügel
oder das Tor lösbar
montiert. Der Beschlag ist gleichermaßen bei Rosetten-, Kurzschild-
oder Langschildgarnituren verwendbar. Ein derartiger Beschlag ist
bekannt aus
DE 202
18 110 U1 .
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Bei
bekannten Beschlägen
ist das Verbindungselement üblicherweise
von einem Schraubenbolzen gebildet, der sich durch das eine Basisteil
hindurcherstreckt und in einen Gewindeabschnitt des anderen Basisteils
eingeschraubt ist. Auf diese Weise können die Basisteile gegeneinander
bzw. gegen die Oberfläche
des Fenster- oder Türflügels oder
des Tors fest, jedoch lösbar,
montiert werden. Häufig
sind an dem einen Basisteil Gewindeabschnitte, beispielsweise in
Form angeschweißter
Gewindehülsen,
vorgesehen worden, was aufwändig
ist.
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Aus
DE 88 05 714 U1 ist
ein Beschlag für eine
Tür oder
ein Tor bekannt, mit einem ersten, insbesondere plattenförmigen Basisteil
(Schlossschild), welches gegen die eine Seite des Türflügels oder
des Tors anlegbar ist. Ein Knauf ist mittels zweier Verbindungselemente
in Form von Schraubbolzen, welche das plattenförmige Basisteil durchgreifen,
mit diesem verbunden.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen kostengünstiger
herstellbaren Beschlag der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem
die Montage zudem nicht erschwert, sondern eher vereinfacht und
gegenüber
bekannten Beschlägen
mit einer Zeitersparnis verbunden ist.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Beschlag der genannten Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass
die Aufnahme für
den Bolzen von einer geschlitzten, ein Innengewinde aufweisenden
Hülse gebildet
ist, die durch Einschrauben oder anfängliches Eindrücken des
Bolzens deformierbar ist.
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Mit
der vorliegenden Erfindung wird also vorgeschlagen, von seitherigen
mit dem einen Basisteil fest verbundenen Gewindeabschnitten, insbesondere
in Form von an das Basisteil angefügten Gewindehülsen oder
Gewindeabschnitten, Abstand zu nehmen und statt dessen eine geschlitzte
und damit deformierbare Gewindehülse
vorzusehen, die solchenfalls nicht aufwändig an dem Basisteil befestigt
zu werden braucht.
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Die
durch Aufdrücken
oder Einschrauben herbeigeführte
Deformation der Hülse
bewirkt in vorteilhafter Weise, dass sich die Hülse der Montagebedingung anpasst.
Auf diese Weise ist eine Zeitersparnis und damit auch eine Kostenersparnis
bei der Montage erreicht. Nach einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Hülse
insbesondere lose in einer Ausnehmung des Basisteils angeordnet.
Diese Ausnehmung kann in vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung
von einer Sichtseite des Basisteils her zugänglich sein, so dass die Hülse von
der Sichtseite des Basisteils in die Ausnehmung einsetzbar oder auf
einen Gewindeabschnitt des in die Ausnehmung einragenden Bolzens
aufdrückbar
oder aufschraubbar ist.
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In
weiterer Ausbildung der Erfindung weist die Hülse eine konische Außenform
auf; sie ist so durch Aufdrücken
und/oder Einschrauben des Bolzens selbstzentrierend in eine festsitzende
Montageposition an dem Basisteil bringbar.
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Nach
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist die Hülse
vor der Montage einen sich keilförmig
verengenden Gewindeabschnitt auf. Bei der Montage, durch Eindrücken oder Einschrauben
des Bolzens in die Hülse
wird dann eine Deformation im Sinne einer Aufweitung zumindest an
einem Abschnitt der Hülse
erreicht. Es erweist sich bei dieser Ausführungsform auch als besonders
vorteilhaft, dass die Montagezeiten verringert werden können. Dadurch,
dass sich der Gewindeabschnitt der Hülse zumindest abschnittsweise keilförmig verengt
kann der Bolzen und die Gewindehülse
durch einfaches Aufstecken miteinander zumindest ein Stück weit
gefügt
werden. Dies vereinfacht die Montage erheblich. Es ist aber auch
denkbar, dass bei geeigneter aufweitbarer Ausbildung der Gewindehülse ein
Aufeinanderstecken von Hülse und
Bolzen dann möglich
ist, wenn das Innengewinde der Hülse
vor der Montage nicht sich keilförmig verengend
oder erweiternd ausgebildet ist.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Beschlags
ist die Ausnehmung an dem Basisteil selbst konisch ausgebildet.
Dies begünstigt
eine sich selbst zentrierende Montage, wenn der Gewindebolzen in
die Gewindehülse
eingeschraubt wird.
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Es
erweist sich des weiteren als vorteilhaft, wenn die Hülse im montierten
Zustand des Beschlags im wesentlichen flächenbündig mit einer die Sichtseite
bildenden Oberseite des Basisteils verläuft oder alternativ hinter
die Sichtseite zurückgesetzt
ist.
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Die
geschlitzte Hülse
kann in vorteilhafter Weise zwei, drei oder vier Schlitze aufweisen,
die dann vorzugsweise gleichmäßig in Umfangsrichtung angeordnet
sind. Es erweist sich als zweckmäßig, wenn
die Schlitze parallel zur Längsrichtung
der Hülse
ausgebildet sind; dies ist aber nicht zwingend notwendig; auch eine
geneigte Ausbildung der Schlitze wäre denkbar.
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Es
erweist sich auch als vorteilhaft, wenn die Schlitze zu einer Stirnseite
der Hülse
offen ausgebildet sind, da dies die Deformation oder Aufweitung
an dem betreffenden Ende erleichtert. Es wäre aber auch denkbar, dass
die Schlitze an ihrem jeweiligen Ende geschlossen sind und dort
beispielsweise Dehnungsbereiche oder Sollbruchstellen aufweisen.
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Als
ganz besonders vorteilhaft erweist es sich, wenn die Hülse so ausgebildet
ist, dass sie an ihrem vom Fenster- oder Türflügel oder Tor abgewandten Ende
aufweitbar ist. Dies begünstigt
eine selbstzentrierende Montage. Alternativ oder zusätzlich ist
es vorteilhaft, wenn die Hülse
so ausgebildet ist, dass sie an ihrem dem Fenster- oder Türflügel oder
Tor zugewandten Ende zusammendrückbar
ist. Auch dies begünstigt
eine selbstzentrierende Montierbarkeit des Beschlags.
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Dies
lässt sich
insbesondere durch eine Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Beschlags
erreichen, bei dem die Hülse
sowohl Schlitze aufweist, die zu einer Stirnseite offen sind, als
auch solche Schlitze, die zur gegenüberliegenden Stirnseite offen sind.
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Nach
einem weiteren vorteilhaften Erfindungsgedanken sind die Schlitze
vorzugsweise so ausgebildet, dass sie von zueinander keilförmig verlaufenden
Flanken begrenzt werden. Diese Flanken schließen vorteilhafterweise einen Öffnungswinkel von
5° bis 20°, insbesondere
von 8° bis
18°, insbesondere
von 8° bis
15°, zueinander
ein.
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Es
erweist sich ferner als vorteilhaft, wenn ein Schlitz am geschlossenen
Ende einen erweiterten, insbesondere runden Bereich aufweist. Dies
erleichtert eine gesteuerte und zerstörungsfreie Deformation der
Hülse beim
Eindrücken
und/oder Einschrauben des Bolzens.
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Die
Hülse ist
vorteilhafterweise aus Kunststoff gebildet, sie ist insbesondere
als Kunststoffspritzteil ausgebildet.
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Zweckmäßigerweise
umfasst der erfindungsgemäße Beschlag
wenigstens eine Rosette, ein Kurzschild oder ein Langschild, welche
bzw. welches die Sichtseite eines betreffenden Basisteils überfängt.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der zeichnerischen
Darstellung und nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Beschlags.
In der Zeichnung zeigt:
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1a und 1b zwei
perspektivische Ansichten eines Basisteils eines erfindungsgemäßen Beschlags;
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2a und 2b eine
Draufsicht und eine Schnittansicht des Basisteils nach 1a, 1b;
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3a und 3b perspektivische
Ansichten einer geschlitzten Hülse
als Aufnahme für
einen Gewindebolzen bei einem erfindungsgemäßen Beschlag;
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4a eine
Seitenansicht der Hülse
nach 3a, 3b;
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4b eine
Ansicht der Hülse
in Richtung des Pfeils IV in 4a;
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4c eine
Schnittansicht der Hülse
mit Schnittebene A-A gemäß 4b;
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5 teilweise
eine Explosionsansicht des montierten Beschlags (schematisch).
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Die
Figuren zeigen die Teile eines Beschlags für Fenster, Türen oder
Tore mit einem ersten plattenförmigen
Basisteil 2, das in den 1 und 2 dargestellt ist, und auf einer Seite
des Fensters, der Tür oder
des Tors angeordnet wird, und mit einem insbesondere entsprechend
ausgebildeten zweiten Basisteil 2, welches auf der gegenüberliegenden
Seite des Fensters, der Tür
oder des Tors angeordnet wird. Die beiden Basisteile 2 sind
mittels eines aus 5 ersichtlichen Verbindungselements 4 in
Form eines Schraubbolzens 6 miteinander verbindbar. Dadurch werden
die Basisteile 2 gegeneinander gegen das Fenster, die Tür oder das
Tor gezwungen und bestimmungsgemäß montiert.
Der Bolzen 6 ist mit seinem Gewindeabschnitt 8 in
eine Aufnahme 10 in Form einer deformierbaren Hülse 12 zunächst axial
eingedrückt
und dann in einem weiteren Montageschritt eingeschraubt. Die Hülse 12 weist
hierfür
ein Innengewinde 14 auf. Sie ist außerdem geschlitzt ausgebildet
und umfasst im beispielhaft dargestellten Fall vier Schlitze 16,
von denen zwei zu der einen Stirnseite 18 der Hülse 12 und
zwei zu der anderen Stirnseite 20 der Hülse 12 offen sind.
Auf diese Weise ist die Hülse 12 deformierbar.
Wie aus den 4a bis 4c ersichtlich
ist, ist die Hülse 12 mit
einer konischen Außenform 22 ausgebildet.
Man ersieht des weiteren, dass das Innengewinde 14 entgegen
dieser konischen Außenform 22 ausgebildet
ist. Das Innengewinde 14 (wohlgemerkt in seinem Zustand
vor der Montage) verengt sich keilförmig, jedoch entgegen der konischen
Außenform 22.
Hierdurch wird ermöglicht,
dass der Bolzen 6 bei der Montage des erfindungsgemäßen Beschlags
zunächst
in die Hülse 12 in
axialer Richtung eingesteckt wird, bis einige Gewindegänge von
Bolzen 6 und Hülse 12 ineinander greifen.
Solchenfalls ist die Hülse 12 verliersicher
mit dem Bolzen 6 verbunden. Der Monteur kann ausgehend
von diesem gesteckten Vormontagezustand den Bolzen 6 weiter
in die Hülse 12 einschrauben. Dabei
erweitert sich die Hülse 12 auf
der Seite der türflügelabgewandten
Stirnseite 18 weiter; dieses Ende wird aufgeweitet, und
gleichzeitig wird die Hülse 12 im
Bereich des türflügelzugewandten
Endes im Bereich der Stirnseite 20 zusammengedrückt. Im
Idealfall ist die Hülse 12 und
ihr Innengewinde 14 so ausgebildet, dass im endmontierten
Zustand des Beschlags das Innengewinde 14 zylindrische
Form aufweist und in Eingriff mit dem Außengewinde des Schraubbolzens 6 ist.
Solchenfalls sind optimale Haltekräfte erreichbar.
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Wie
sich aus den 1 und 2 ergibt,
ist bei dem jeweiligen Basisteil 2 eine der konischen Außenform
der Hülse 12 im
endmontierten Zustand entsprechende Ausnehmung 24 vorgesehen.
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Diese
Ausnehmung 24 ist von einer Sichtseite 26 des
Basisteils 2 her zugänglich,
so dass die Hülse 12 von
dieser Seite in die Ausnehmung 24 eingesetzt werden kann.
Es ist auch denkbar, dass die Ausnehmung 24 derart in Bezug
auf die Hülse 12 ausgebildet
ist, dass die Hülse 12 in
die Ausnehmung 24 durch leichten Fingerdruck eingesetzt
werden kann und dabei dann geringfügig deformiert, so dass sie
klemmschlüssig
in der Ausnehmung 24 des Basisteils 2 fixiert
bleibt. Auch dies erleichtert die Montage.
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Wie
insbesondere aus den 4a und 4c ersichtlich
ist, sind die Schlitze 16 von zueinander keilförmig verlaufenden
Flanken 26 begrenzt. Am geschlossenen Ende der Schlitze 16 ist
ein erweiterter runder Bereich 28 vorgesehen, durch den im
Zuge der Deformation entstehende Spannungen verringert werden.
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Aus
der bereits eingangs erwähnten 5 ersieht
man schematisch die Montageverbindung eines erfindungsgemäßen Beschlags
an einem Türflügel.