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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Inbetriebnehmen und/oder Rekonfigurieren
eines programmierbaren Feldmeßgeräts von dem eine
installierte Hardware wenigstens einen im Betrieb auf eine chemische
und/oder physikalische Meßgröße eines schütt-
und/oder fließfähigen Mediums, insb. einem Schüttgut,
einer Flüssigkeit, einem Gas oder dergleichen, reagierenden
Meßaufnehmer sowie einen im Betrieb mit diesem kommunizierenden
Mikrocomputers aufweist.
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In
der industriellen Prozeß-Meßtechnik werden, insb.
auch im Zusammenhang mit der Automation chemischer oder verfahrenstechnischer
Prozesse und/oder der automatisierten Steuerung von industriellen
Anlagen, prozeßnah installierte Meßgeräte,
so genannte Feldmeßgeräte, eingesetzt, die der Erzeugung
von chemisch und/oder physikalischen Prozeßmeßgrößen – analog
oder digital – repräsentierenden Meßwerten
sowie diese letztlich tragende, beispielsweise auch als Datentelegramme
ausgebildete, Meßwertsignalen dienen. Bei den jeweils zu
erfassenden Prozeßgrößen kann es sich
beispielsweise, um einen Massendurchfluß, einen Volumendurchfluß,
eine Dichte, eine Viskosität, einen Füll- oder
einen Grenzstand, einen Druck oder eine Temperatur oder dergleichen,
eines flüssigen, Pulver-, dampf- oder gasförmigen
Mediums handeln, das in einem entsprechenden Behälter,
wie z. B. einer Rohrleitung oder einem Tank, geführt bzw.
vorgehalten wird.
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Zum
Erfassen der jeweiligen Prozeßgrößen weisen
Feldgeräte der vorgenannten Art jeweils einen entsprechenden
physikalisch-elektrischen oder chemisch-elektrischen Meßaufnehmer
sowie eine an den Meßaufnehmer angeschlossene Meßgerät-Elektronik
auf.
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Der
Meßaufnehmer ist zumeist in eine Wandung des das Medium
jeweils führenden Behälters oder der in den Verlauf
einer das Medium jeweils führenden Leitung, beispielsweise
eine Rohrleitung, eingesetzt und dient dazu, wenigstens ein mit
der zu erfassenden Prozeßgröße entsprechend
korrespondierendes elektrisches Meßsignal zu erzeugen.
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Zum
Verarbeiten des Meßsignals ist der Meßaufnehmer
weiters mit einer in der Meßgerät-Elektronik vorgesehenen,
der Weiterverarbeitung oder Auswertung des wenigstens einen Meßsignals wie
auch der Generierung entsprechender Meßwertesignale dienenden
Meßgerät internen Betriebs- und Auswerteschaltung
verbunden. Bei einer Vielzahl von Feldgeräten der beschriebenen
Art wird der Meßaufnehmer zum Erzeugen des Meßsignals
im Betrieb zudem von einem von der in der Meßgerät-Elektronik
entsprechend vorgesehenen Betriebsschaltung zumindest zeitweise
generierten Treibersignal so angesteuert, daß er in einer
für die Messung geeigneten Weise zumindest mittelbar oder
aber auch über eine das Medium direkt kontaktierende Sonde
praktisch unmittelbar auf das Medium einwirkt, um dort mit der zu
erfassenden Meßgröße entsprechend korrespondierende
Reaktionen hervorzurufen. Das Treibersignal kann dabei beispielsweise hinsichtlich
einer Stromstärke, einer Spannungshöhe und/oder
einer Frequenz entsprechend geregelt sein. Als Beispiele für
solche aktiven, also ein elektrisches Treibersignal im Medium entsprechend
umsetzende Meßaufnehmer sind im besonderen dem Messen von
zumindest zeitweise strömenden Medien dienende Durchfluß-Meßaufnehmer,
z. B. mit wenigstens einer vom Treibersignal angesteuerten, Magnetfeld
erzeugenden Spule oder wenigstens einem vom Treibersignal angesteuerten
Ultraschallsender, oder aber auch dem Messen und/oder Überwachen
von Füllständen in einem Behälter dienende
Füllstands- und/oder Grenzstandsaufnehmer, wie z. B. mit freistrahlender
Mikrowellenantenne, Gouboun-Leitung oder vibrierendem Tauchkörper,
zu nennen.
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Zur
Aufnahme der Meßgerät-Elektronik umfassen Feldmeßgeräte
ferner ein vergleichsweise robustes, insb. schlag-, druck-, und/oder
wetterfestes, Elektronik-Gehäuse. Dieses kann, wie z. B.
in der
US-A 63 97 683 oder
der
WO-A 00/36379 vorgeschlagen,
vom Feldgerät entfernt angeordnet und mit diesem nur über
eine flexible Leitung verbunden sein; es kann aber auch, wie z.
B. in der
EP-A 903 651 oder
der
EP-A 1 008 836 gezeigt,
direkt am Meßaufnehmer oder einem den Meßaufnehmer
separat einhausenden Meßaufnehmer-Gehäuse angeordnet sein.
Oftmals dient dann das Elektronik-Gehäuse, wie beispielsweise
in der
EP-A 984 248 ,
der
US-A 45 94 584 ,
der
US-A 47 16 770 oder
der
US-A 63 52 000 gezeigt,
auch dazu, einige mechanische und/oder elektromechanische Komponenten
des Meßaufnehmers mit aufzunehmen, wie z. B. sich unter
mechanischer Einwirkung betriebsmäßig verformende
membran-, stab-, hülsen- oder rohrförmige Deformation- oder
Vibrationskörper, vgl. hierzu auch die eingangs erwähnte
US-B 63 52 000 .
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Bei
Meßgeräten der vorgenannten Art ist die jeweilige
Meßgerät-Elektronik üblicherweise über entsprechende
elektrische Leitungen und/oder drahtlos per Funk mit einem vom Meßgerät
zumeist räumlich entfernt angeordneten und zumeist auch
räumlich verteilten übergeordneten elektronischen
Datenverarbeitungssystem elektrisch verbunden, an das die vom jeweiligen
Meßgerät erzeugten Meßwerte mittels eines
diese entsprechend tragenden Meßwertesignals zeitnah weitergegeben
werden.
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Meßgeräte
der beschriebenen Art sind zudem üblicherweise mittels
eines innerhalb des übergeordneten Datenverarbeitungssystems
vorgesehenen – leitungsgebundenen und/oder funkbasierten – Datenübertragungsnetzwerks
miteinander und/oder mit entsprechenden elektronischen Prozeß- Steuerungen
verbunden, beispielsweise vor Ort installierte Speicherprogrammierbare
Steuerungen oder in einer entfernten Leitwarte installierte Prozeß-Leitrechnern, wohin
die mittels des Feldmeßgeräts erzeugten und in
geeigneter Weise digitalisierten und entsprechend codierten Meßwerte
weitergesendet werden. Mittels Prozeß-Leitrechner können,
unter Verwendung entsprechend installierter Softwarekomponenten,
die übertragenen Meßwerte weiterverarbeitet und
als entsprechende Meßergebnisse z. B. auf Monitoren visualisiert
und/oder in Steuersignale für andere als Stellgeräte
ausgebildete Feldgeräte, wie z. B. Magnet-Ventile, Elektro-Motoren
etc., umgewandelt werden. Dementsprechend dient das Datenverarbeitungssystem üblicherweise
auch dazu, das vom Meßgerät gelieferte Meßwertesignal
entsprechend den Anforderungen nachgelagerter Datenübertragungsnetzwerke
zu konditionieren, beispielsweise geeignet zu digitalisieren und
gegebenenfalls in ein entsprechendes Telegramm umzusetzen, und/oder vor
Ort auszuwerten. Dafür sind in solchen Datenverarbeitungssystemen
mit den jeweiligen Verbindungsleitungen elektrisch gekoppelte Auswerteschaltungen
vorgesehen, die die vom jeweiligen Meßgerät empfangenen
Meßwerte vor- und/oder weiterverarbeiten sowie, falls erforderliche,
geeignet konvertieren. Zur Datenübertragung dienen in solchen
industriellen Datenverarbeitungssystemen zumindest abschnittsweise,
insb. serielle, Feldbusse, wie z. B. FOUNDATION FIELDBUS, CAN, CAN-OPEN RACKBUS–RS
485, PROFIBUS etc., oder beispielsweise auch Netzwerke auf Basis
des ETHERNET-Standards sowie die entsprechenden, zumeist anwendungsübergreifend
standardisierten Übertragungs-Protokolle.
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Üblicherweise
kann neben einer solchen Prozeßvisualisierung, -überwachung
und -steuerung mittels Leitrechner zudem auch eine Fernbedienung, -parametrierung
und/oder -überwachung der angeschlossenen Feldmeßgeräte
realisiert werden. Dementsprechend erlauben moderne Feldmeßgeräte
neben der eigentlichen Meßwertübertragung auch
die Übertragung von verschiedenen, im Feldmeßgerät verwendeten
Einstellungs- und/oder Betriebsparmeter, wie z. B. Kalibrierdaten,
Meßwertbereiche oder auch feldgerätintern ermittelte
Diagnosewerte. Dem Rechnung tragend können über
vorgenannte, zumeist hinsichtlich der Übertragungsphysik
und/oder der Übertragungslogik hybride Datenübertragungsnetzwerke
dem Feldmeßgerät zugewiesene Betriebsdaten zumeist
ebenfalls versendet werden.
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Neben
den für die Verarbeitung und Konvertierung der von den
jeweils angeschlossenen Meßgeräten gelieferten
Meßwerte erforderlichen Auswerteschaltungen weisen übergeordnete
Datenverarbeitungssysteme der beschriebene Art zumeist auch der Versorgung
der angeschlossenen Feldmeßgräte mit elektrischer
Energie dienende elektrische Versorgungsschaltungen auf, die eine
entsprechende, ggf. direkt vom angeschlossenen Feldbus gespeiste,
Versorgungsspannung für die jeweilige Meßgerät-Elektronik
bereitstellen und die daran angeschlossenen elektrische Leitungen
sowie die jeweiligen Meßgerät-Elektroniken durchfließende
elektrische Ströme treiben. Eine Versorgungsschaltung kann
dabei beispielsweise genau einem Feldmeßgerät
jeweils zugeordnet und zusammen mit der dem jeweiligen Meßgerät
zugeordneten Auswerteschaltung – beispielsweise zu einem
entsprechenden Feldbusadapter vereint – in einem gemeinsamen,
z. B. als Hutschienen-Modul ausgebildeten, Gehäuse untergebracht
sein. Es ist aber durchaus auch üblich, solche übergeordneten
Auswerteschaltungen und Versorgungsschaltungen jeweils in separaten,
ggf. voneinander räumlich entfernten Gehäusen
unterzubringen und über externe Leitungen miteinander entsprechend
zu verdrahten.
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Weiterführende
Beispiele für derartige, dem Fachmann an und für
sich bekannte Feldmeßgeräte oder auch solchen
Meßanordnungen, wie sie im Zusammenspiel von Feldmeßgerät
und einem entsprechenden Datenverarbeitungssystem gebildet sind, sind
u. a. in der
WO-A
06/111573 , der
WO-A 06/002910 ,
der
WO-A 03/048874 ,
der
WO-A 03/098154 ,
WO-A 03/017149 ,
der
WO-A 02/44661 , der
WO-A 02/45045 ,
der
WO-A 02/103327 ,
der
WO-A 02/086426 ,
der
WO-A 01/02816 ,
der
WO-A 01/14968 ,
der
WO-A 00/77585 ,
der
WO-A 00/77583 , der
WO-A 00/48157 ,
der
WO-A 00/36379 ,
der
WO-A 00/14485 ,
der
WO-A 95/16897 ,
der
WO-A 88/02853 , der
WO-A 88/02476 ,
der
US-B 71 34 348 ,
der
US-B 71 33 727 ,
der
US-B 71 24 239 ,
der
US-B 70 75 313 , der
US-B 70 73 396 ,
der
US-B 70 40 181 ,
der
US-B 70 32 045 ,
der
US-B 68 89 150 ,
der
US-B 68 54 055 , der
US-B 67 99 476 ,
der
US-B 67 76 053 ,
der
US-B 67 69 301 ,
der
US-B 67 63 729 ,
der
US-B 66 33 826 , der
US-B 66 01 005 ,
der
US-B 65 77 989 ,
der
US-B 66 62 120 ,
der
US-B 66 40 308 ,
der
US-B 66 34 238 , der
US-B 66 01 005 ,
der
US-B 65 74 515 ,
der
US-B 65 64 612 ,
der
US-B 65 35 161 ,
der
US-B 65 12 358 , der
US-B 65 05 519 ,
der
US-B 64 87 507 ,
der
US-B 64 80 131 ,
der
US-B 64 76 522 ,
der
US-B 63 97 683 , der
US-B 63 52 000 ,
der
US-B 63 11 136 ,
der
US-B 62 85 094 ,
der
US-B 62 69 701 ,
der
US-B 62 36 322 , der
US-A 61 40 940 ,
der
US-A 60 14 100 ,
der
US-A 60 06 609 ,
der
US-A 59 59 372 ,
der
US-A 57 96 011 , der
US-A 57 42 225 ,
der
US-A 57 42 225 ,
der
US-A 57 06 007 ,
der
US-A 56 87 100 ,
der
US-A 56 72 975 , der
US-A 56 04 685 ,
der
US-A 55 35 243 ,
der
US-A 54 69 748 ,
der
US-A 54 16 723 ,
der
US-A 53 63 341 , der
USA
53 59 881 , der
US-A 52 31 884 ,
der
US-A 52 07 101 ,
der
US-A 51 31 279 ,
der
US-A 50 68 592 , der
US-A 50 65 152 ,
der
US-A 50 52 230 ,
der
US-A 49 26 340 ,
der
US-A 48 50 213 ,
der
US-A 47 68 384 , der
US-A 47 16 770 ,
der
US-A 46 56 353 ,
der
US-A 46 17 607 ,
der
US-A 45 94 584 ,
der
US-A 45 74 328 , der
US-A 45 24 610 ,
der
US-A 44 68 971 ,
der
US-A 43 17 116 ,
der
US-A 43 08 754 ,
der
US-A 38 78 725 , der
US-A 2006/0179956 ,
der
US-A 2006/0161359 , der
US-A 2006/0112774 ,
der
US-A 2006/0096390 , der
US-A 2006/0081067 ,
der
US-A 2005/0139015 , der
US-A 2004/0117675 ,
der
EP-A 1 158 289 ,
der
EP-A 1 147 463 ,
der
EP-A 1 058 093 ,
der
EP-A 984 248 ,
der
EP-A 591 926 ,
der
EP-A 525 920 ,
der
DE-A 103 25 277 ,
der
DE-A 44 12 388 oder
der
DE-A 39 34 007 ausführlich
und detailliert beschrieben.
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Bei
modernen Feldmeßgeräten ist die Betriebs- und
Auswerteschaltung üblicherweise mittels wenigstens eines
re-programmierbaren Mikrocomputers sowie damit entsprechend ausgeführtem
Programmcode gebildet. Der Programmcode ist zumindest anteilig mittels
Software bereitgestellt. Die Software ist üblicherweise
zumindest anteilig als hardwarenahe, herkömmlich auch als
Firmware bezeichnete Software ausgebildet und wird vor der Inbetriebnahme
des Feldmeßgerätes in nicht-flüchtigen
Speichern, z. B. einen PROM oder einen EPROM, des Mikrocomputers
persistent einprogrammiert, um gegebenenfalls für den Betrieb
des Feldmeßgerätes in einen als Arbeitsspeicher
dienenden flüchtigen Datenspeicher, z. B. einen RAM, geladen
zu werden. Persistent bedeutet hierbei, daß die Software
einerseits auch nach einem durch einen Ausfall der Energieversorgung
bedingten Neustart des Mikrocomputers gespeichert und somit ausführbar
bleibt, und daß andererseits die innerhalb des Meßgeräts
gespeicherte Software teilweise umprogrammiert oder auch gänzlich überschrieben
werden kann. Während der Inbetriebnahme wird der Mikrocomputer
zumeist unter Verwendung das Aufstarten realiserender, festprogrammierter
Firmware, sogenannter Bootstrap Loader, soweit in Gang gesetzt,
daß zumindest eine Kommunikation des Feldmeßgeräts
mit dem übergordneten Datenverarbeitungssystems und die
Aktivierung weiterer, für den eigentlichen Meßbetrieb
erforderlicher Softwarekomponenten ermöglicht ist.
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Infolge
der Verwendung immer leistungsfähiger werdenden Mikro-
und/oder Signalprozessoren für solche programmierbaren
Mikrocomputer können die im Feldmeßgerät
realisierten Funktionalitäten, insb. auch Meßsignalverarbeitung
wie auch die darauf aufsetzende Ermittlung der Meßwerte
oder deren Visualisierung vor Ort, einerseits sehr komplex ausgebildet
werden, anderseits aber auch in hohem Maße anwendungsspezifisch,
insb. auch branchen- und/oder kundenspezifisch, individualisierbar
sein; letzteres gegebenenfalls auch erst vor Ort nach Installation
des Feldmeßgeräts und dessen Inbetriebnahme. Einhergehend
mit dem Leistungszuwachs der Mikrocomputer können in modernen
Feldmeßgeräten zudem auch über die eigentliche
Meßwertgenerierung als primäre Funktion von Feldmeßgeräten hinausgehende
Funktionalitäten in zunehmendem Maße realisiert
werden, die ein effizientes und sicheres Führen des zu
beobachtenden Prozesses noch mehr unterstützen. Solche
sekundären Funktionalitäten können beispielsweise
das Abspeichern von Meß- und/oder Betriebsdaten in Historienspeichern, das
Ermitteln von komplexen Meßgrößen im
Zusammenspiel mit andern Feldgeräten, Steuerungs- und Regelungsfunktionen
im Zusammenwirken mit Prozeß-Stellglieder, wie etwa Ventilen
oder Pumpen, auf das Feldmeßgerät selbst gerichtete
interne und/oder auf die überwachte industrielle Prozeßanlage
gerichtete externe Überwachungs-, Validierungs- und/oder Diagnosefunktionen
etc. sein. Ferner können solche zusätzlichen Funktionalitäten
z. B. auch die Inbetriebnahme des Feldmeßgerätes
sowie dessen Anbindung an das Datenübertragungs-System
betreffen. Aufgrund dieser erweiterten Funktionalität von modernen
Feldmeßgeräten können in zunehmendem
Maße Prozeß leitende Funktionen zur Feld-Ebene
hin verlagert und somit die Prozeßführungs-Systeme
entsprechend dezentral organisiert werden. Beispiele für
solche re-programmierbar und insoweit re-konfigurierbar ausgelegten
Feldmeßgeräte, deren Funktionalitäten
auch nach Installation und Inbetriebnahme, insb. auch während
des Betriebs, anwendungsspezifisch anpaßbar sind, sind
u. a. in der bereits erwähnten
US-B 71 24 239 , der
US-B 66 33 826 , der
US-B 68 54 055 ,
der
WO-A 01/14968 ,
der
WO-A 00/77585 ,
der
WO-A 00/77583 ,
der
WO-A 00/48157 , der
WO-A 03/098154 oder
der
WO-A 06/111573 gezeigt.
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Der
Zuwachs an in das Feldmeßgerät hineinverlagerter
Funktionalität einerseits wie auch die zunehmende Individualisierung
von Feldmeßgeräten der beschriebenen Art anderseits
bedeuten für die Hersteller neben einem erhöhten
Entwicklungs- und Herstellungsaufwand, im besonderen auch einen
erheblichen Logistikaufwand. Gleichermaßen stellt aber
auch die Auswahl der richtigen Funktionalitäten für
den Anwender selbst einen hohen Aufwand bei der Spezifizierung der
Anforderungen an das zu installierende Feldmeßgerät
dar, dies sowohl wegen der kaum mehr zu überblickbaren
Vielfalt an derzeit oder auch künftig angebotenen Grund-
und Spezialfunktionalitäten als auch aufgrund hoher Variabilität in
den mittels des jeweiligen Feldmeßgeräts zu überwachenden
Proßanlagen und/oder -abläufen, beispielsweise
infolge betriebsgemäß variierender Medien oder,
insb. hinsichtlich iheres Fließindexes und oder ihrer Zusammensetzung,
variierender Medientypen. Dem Rechnung tragend werden von Herstellern
solcher Feldmeßgräte zunehmend die Planung unterstützende
Programme angeboten, mit deren Hilfe die für die mittels
des Feldmeßgeräts gebildete Prozeß-Meßstelle
relevanten Parameter vorab sehr komfortabel ermittelt werden können,
gegebenenfalls auch im Dialog mit einem herstellerseitig installierten Hostrechner
via Internet. Basierend darauf kann gegebenenfalls auch eine Bestellung
eines solchen, hinsichtlich der tatsächlichen Anwendung
optimierten Feldmeßgeräts unmittelbar ausgelöst
werden. Beispiel für solche – gegebenenfalls auch
via Internet kommunizierdende – Planungs- und Bestellprogramme
sind u. a. in der
US-B
68 89 150 , der
US-A 2007/0067512 ,
oder der
US-A 2006/0173836 oder der
WO-A 02/44661 beschrieben.
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Ein
Nachteil derartiger Planungs- und Bestellprogramme ist allerdings
darin zusehen, daß einerseits zur Optimierung des Feldmeßgeräts,
insb. der Anpassung von dessen mittels des Mikrocomputers zu realisierenden
Funktionalitäten, eine erhebliche, gelegentlich unzumutbar
hohe Anzahl von die Anwendung spezifizierenden Parametern abgefragt werden
müßte, anderseits zahlreiche die eigentliche Meßstelle
spezifizierende Parameter zum Zeitpunkt der Bestellung noch gar
nicht verfügbar sind, sei es aufgrund des noch fehlenden
Anlagenteils und/oder aufgrund noch fehlender Information über
die Wechselwirkungen zwischen Prozeßanlage und zu bestellendem
Feldmeßgerät. Des weiteren ist zudem davon auszugehen,
daß infolge von Weiterentwicklungen innerhalb der Prozeßanlage
wie auch der Verbesserung von Meßwert generierden Algorithmen
für Feldmeßgeräte der in Rede stehenden
Art wiederkehrend eine Rekonfigurierung der installierten Hardware
durch Aufspielen von neuer z. B. einzelne Einstellungsparameter,
einzelen Berechnungsroutinen, umfängliche Betriebs- und
Verarbeitungsprogramme oder Kommunikationsroutinen bereitstellender
Software erfolgen wird.
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Der
Erfindung liegt daher als Aufgabe zugrunde, die Inbetriebnahme und/oder
Rekonfigurierung von Feldmeßgeräten der beschriebenen
Art dahingehend zu vereinfachen, daß damit auch bei a priori
nur in geringem Maße vorhander Information über die
eigentliche Meßstelle, insb. auch die Wechselwirkungen
zwischen dem Feldmeßgerät und dem Medium, und
mit vergleichsweise geringem Aufwand seitens des Anwenders ein möglichst
optimal an den jeweils zu überwachenden Prozeß,
insb. auch das jeweilige Medium und/oder die jeweilige Einbausituation,
angepaßtes, gegebenenfalls auch nachträglich erweiterbares
Feldmeßgerät zur Verfügung gestellt werden
kann.
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Zur
Lösung der Aufgabe besteht die Erfindung in einem Verfahren
zum Inbetriebnehmen und/oder Rekonfigurieren eines programmierbaren Feldmeßgeräts
von dem eine installierte Hardware wenigstens einen im Betrieb auf
eine chemische und/oder physikalische Meßgröße
eines schütt- und/oder fließfähigen Mediums,
insb. einem Schüttgut, einer Flüssigkeit, einem
Gas oder dergleichen, reagierenden Meßaufnehmer sowie einen
im Betrieb mit diesem kommunizierenden Mikrocomputers aufweist.
Das erfindungsgemäße Verfahren umfaßt
dabei folgende Schritte:
- – Installieren
des Feldmeßgeräts mittels des Meßaufnehmers
an und/oder in einem dem Führen und/oder Vorhalten von
schütt- und/oder fließfähigen Medien,
insb. Schüttgütern, Flüssigkeiten, Gasen
oder dergleichen, dienenden, insb. als eine Rohrleitung, ein Gerinne,
ein Tank, ein Becken oder dergleichen ausgebildeten, Prozeßgefäß zum
Bilden einer Prozeß-Meßstelle;
- – Aufstarten des Mikrocomputers und Aktivieren einer,
insb. zumindest anteilig hardwarenahen, in einem innerhalb des Feldmeßgeräts
vorgesehenen, insb. nicht-flüchtigen, ersten Speicher vorgehaltenen,
Grundfunktionalitäten des Feldmeßgeräts
zumindest anteilig bereitstellenden Basis-Software in der Weise,
daß die Basis-Software mittels des Mikrocomputers ausführbar
ist, so daß im Zusammenspiel von Basis-Software und im Feldmeßgerät
installierter Hardware die Grundfunktionalitäten des Feldmeßgeräts
verfügbar sind;
- – Transferieren wenigstens eines die Prozeß-Meßstelle,
insb. auch eine momentane Einbausituation des Feldmeßgeräts
und/oder ein im Prozeßgefäß befindliches
Medium, zumindest näherungsweise identifizieren, insb.
auch spezifizierenden, im Feldmeßgerät zumindest
temporär vorgehaltenen, beispielsweise unter Verwendung von
im Mikrocomputer ausgeführter Basis-Software ermittelten,
initialen Identifikationsparametersatz zu einem extern des Feldmeßgeräts,
insb. von diesem entfernten und/oder räumlich verteilten, übergeordneten
elektronischen Datenverarbeitungssystem unter Verwendung von im
Mikrocomputer ausgeführter Basis-Software;
- – Selektieren wenigstens einer in einem, insb. extern
des Feldmeßgeräts von diesem entfernt und/oder
intern des Datenverarbeitungssystem angeordneten, zweiten Speicher
vorgehaltenen Upgrade-Software, die über die Grundfunktionalitäten
hinausgehende, insb. feldmeßgerät- und/oder anwenderspezifische,
Custom-Funktionalitäten für das Feldmeßgerät
bereitstellt, aus einem Ensemble von, insb. fest vorkonfektionierten oder
konfektionierbaren, Software-Produkten unter Verwendung des wenigstens
einen initialen, insb. bereits als Bestellcode für Software
ausgebildeten, Identifikationsparametersatzes;
- – Transferieren von der Prozeß-Meßstelle,
insb. der Einbausituation des Feldmeßgeräts und/oder dem
Prozeßgefäß befindlichen Medium, angepaßter
selektierter Upgrade-Software in einen innerhalb des Feldmeßgeräts
vorgesehenen, insb. nicht-flüchtigen, dritten Speicher;
sowie
- – Aktivieren von, insb. persistent und/oder permanent
gespeicherter, Upgrade-Software in der Weise, daß zumindest
die, insb. zumindest anteilig hardwarenahe, transferierte Upgrade-Software mittels
des Mikrocomputers ausführbar ist, so daß im Zusammenspiel
von Upgrade-Software und im Feldmeßgerät installierter
Hardware Custom-Funktionalitäten des Feldmeßgeräts
verfügbar sind.
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Nach
einer ersten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung ist vorgesehen,
daß der die Upgrade-Software vorhaltende, insb. nicht-flüchtige, zweite
Speicher extern des Feldmeßgeräts, insb. von diesem
entfernt und/oder intern des Datenverarbeitungssystem, angeordnet
ist.
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Nach
einer zweiten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung umfaßt
dieses weiters einen Schritt des Anbindens des Feldmeßgeräts
an das übergeordnete elektronischen Datenverarbeitungssystem
in der Weise, daß Daten zwischen Feldmeßgerät
und Datenverarbeitungssystem, insb. leitungsgebunden und/oder drahtlos
per Funk, kommunizierbar sind.
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Nach
einer dritten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung umfaßt
dieses weiters einen Schritt des Herstellens einer Kommunikationsverbindung
zwischen dem Feldmeßgerät und dem Datenverarbeitungssystem
zum, insb. leitungsgebundenen und/oder drahtlosen, Übertragen
des wenigstens einen initialen Identifikationsparametersatzes und/oder der
Upgrade-Software. Nach einer vorteilhaften Weiterbildung dieser
Ausgestaltung ist vorgesehn, die Kommunikationsverbindung zumindest
abschnittsweise mittels einer digitalen, insb. als das Feldmeßgerät
auch speisenden Zweidraht-Leitung ausgebildeten, Datenleitung und/oder
zumindest abschnittsweise mittels einer Funkverbindung zubilden.
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Nach
einer vierten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung ist vorgesehen,
daß der die Upgrade-Software vorhaltende zweite Speicher
in einem im Datenverarbeitungssystem vorgesehenen, insb. in einer
Leitwarte plazierten, Hostrechner installiert ist.
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Nach
einer fünften Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung
ist vorgesehen, daß der die Upgrade-Software vorhaltende
zweite Speicher mittels einer Festplatte, einer CD-ROM, einer Diskette, einer
DVD, einem Magnetband oder einem anderen Massenspeicher gebildet
ist.
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Nach
einer sechsten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung ist vorgesehen,
daß der Mikrocomputer mittels wenigstens eines Mikroprozessors und/oder
mittels eines Signalprozessors gebildet ist.
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Nach
einer siebenten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung ist vorgesehen,
daß der Mikrocomputer wenigstens einen flüchtigen,
insb. als Arbeitsspeicher für einen im Mikrocomputer vorgesehenen
Mikroprozessor und/oder für einen im Mikrocomputer vorgesehenen
Signalprozessor dienenden, Speicher aufweist.
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Nach
einer achten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung ist vorgesehen,
daß der im Feldmeßgerät vorgesehene erste
Speicher für Basis-Software als nicht-flüchtiger,
insb. persistenter, Speicher ausgebildet ist.
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Nach
einer neunten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung ist vorgesehen,
daß der im Feldmeßgerät vorgesehene dritte
Speicher für Custom-Software als flüchtiger Speicher
ausgebildet ist. Nach einer Wieterbildung dieser Ausgestaltung der Erfindung
ist zudem ferner vorgesehen, daß der Schritt des Aktivierens
der Basis-Software einen Schritt des Ladens von zumindest Teilen
der Basis-Software in den flüchtigen Arbeitsspeicher umfaßt
und/oder daß der Schritt des Aktivierens der Upgrade-Software
einen Schritt des Ladens von zumindest Teilen der Upgrade-Software
in den flüchtigen Arbeitsspeicher umfaßt.
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Nach
einer zehnten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung umfaßt
dieses weiters einen Schritt des Eingebens eines Start-Befehls,
der den Schritt des Transferierens des wenigstens einen initialen
Identifikationsparametersatzes zum Datenverarbeitungssystem, insb.
zu einem darin vorgesehenen Hostrechner, zumindest mittelbar, insb.
zeitnah, auslöst.
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Nach
einer elften Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung umfaßt
dieses weiters einen Schritt des Erzeugen wenigstens eines Meßsignals mittels
des Meßaufnehmers.
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Nach
einer zwölften Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung
umfaßt dieses weiters einen Schritt des Ermittelns des
initiale Identifikationsparametersatzes unter Verwendung von im
Mikrocomputer ausgeführter Basis-Software, insb. auch unter Verwendung
des wenigstens einen Meßsignals und/oder Berücksichtigung
eines von einem Anwender im Dialog mit dem Feldmeßgerät
mittels einer, insb. unmittelbar im Feldmeßgerät
vorgesehenen, Mensch-Maschine-Schnittstelle vorgegebenen Applikationsparameters.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung dieser Ausgestaltung des
Verfahrens wird der initiale Identifikationsparametersatzes, dabei
in der Weise ermittelt, daß er zumindest anteilig eine momentane
Einbausituation des installierten Feldmeßgeräts,
insb. dessen Einbaulage, dessen Nähe zu einem Störer,
wie einem Ventil, einer Pumpe, einem Rührer oder dergleichen,
und/oder ein im Prozeßgefäß befindliches
Medium, insb. dessen Strömungstyp, dessen Zusammensetzung
oder dergleichen, momentan repräsentiert.
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Nach
einer dreizehnten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Upgrade-Software zumindest einen Datensatz
zu ändernder Einstellparameter für das Feldmeßgerät, insb.
für eine wenigstens ein mittels des Meßaufnehmers
erzeugtes Meßsignal konditionierende Signaleingangsstufe
und/oder für einen mittels des Mikrocomputers ausgeführten,
den wenigstens einen Meßwert numerisch berechnende Auswertalgorithmus
und/oder für eine wenigstens ein Treibersignal für
den Meßaufnehmer liefernden Signalausgangstufe, liefert.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung dieser Ausgestaltung des
Verfahrens sind die zu ändernden Einstellparameter zumindest
anteilig mittels vorab am nämlichen Feldmeßgerät
und/oder an einem typgleichen Feldmeßgerät durchgeführter
Kalibriermessungen generiert worden.
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Nach
einer vierzehnten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung umfaßt
dieses weiters einen einen Schritt des Ermittelns wenigstens eines verfeinerten
Identifikationsparametersatzes, der die im Zusammenspiel von Feldmeßgerät
und Prozeßgefäß gebildete Prozeß-Meßstelle,
insb. auch eine momentane Einbausituation des Feldmeßgeräts und/oder
ein im Prozeßgefäß befindliches Medium, momentan,
insb. genauer als der initiale Identifikationsparametersatz, repräsentiert,
unter Verwendung von im Mikrocomputer ausgeführter Upgrade-Software
und/oder Basis-Software. Nach einer vorteilhaften Weiterbildung
dieser Ausgestaltung des Verfahrens umfaßt dieses weiters
einen Schritt des Transferierens des wenigstens einen verfeinerten
Identifikationsparametersatzes zum übergeordneten Datenverarbeitungssystem
unter Verwendung von im Mikrocomputer ausgeführter Upgrade-Software und/oder
Basis-Software. Unter Verwendung des wenigstens einen transferierten
verfeinerten Identifikationsparametersatzes kann wenigstens eine
Upgrade-Software, die eine über die Grundfunktionalitäten des
Feldmeßgeräts hinausgehende sowie aktuell im Feldmeßgerät
verfügbare Custom-Funktionalitäten ergänzende
oder ersetzende Custom-Funktionalitäten für das
Feldmeßgerät bereitstellt, aus einer Vielzahl
von im Datenverarbeitungssystem gespeicherten Software-Produkten
selektiert werden. Diese selektierte, insb. auch hardwarenahe, Upgrade-Software
kann beispielsweise in den innerhalb des Feldmeßgeräts
vorgesehenen dritten Speicher und/oder in einen innerhalb des Feldmeßgeräts
vorgesehenen, insb. nicht-flüchtigen, vierten Speicher
transferiert werden.
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Nach
einer fünfzehnten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung
umfaßt dieses weiters einen einen Schritt des Ermittelns
wenigstens eines verfeinerten Identifikationsparametersatzes, der
die im Zusammenspiel von Feldmeßgerät und Prozeßgefäß gebildete
Prozeß-Meßstelle, insb. auch eine momentane Einbausituation
des Feldmeßgeräts und/oder ein im Prozeßgefäß befindliches
Medium, momentan, insb. genauer als der initiale Identifikationsparametersatz,
repräsentiert, unter Verwendung von im Mikrocomputer ausgeführter
Upgrade-Software und/oder Basis-Software sowie einen Schritt des
Erzeugens eines Start-Befehls, der den Schritt des Ermittelns des
wenigstens einen verfeinerte Identifikationsparametersatzes zumindest
mittelbar, insb. zeitnah, auslöst. Nach einer Weiterbildung
dieser Ausgestaltung des Verfahrens ist ferner vorgesehen, daß dieses
weiters einen Schritt des Verwendens einer mit dem Feldmeßgerät
kommunizierenden, insb. an dieses elektrisch angeschlossenen und/oder
darin vorgesehenen, Mensch-Maschine-Schnittstelle zum Erzeugen des
Start-Befehls, insb. im Dialog mit dem Feldmeßgerät
und/oder einen Schritt des Erzeugens eines Start-Befehls, der den
Schritt des Transferierens des wenigstens einen initialen Identifikationsparametersatzes
zum Hostrechner zumindest mittelbar, insb. zeitnahe und/oder in
Echtzeit, auslöst, umfaßt. Zum Erzeugen des Start-Befehls,
insb. im Dialog mit dem Feldmeßgerät, kann beispielsweise
eine mit dem Feldmeßgerät kommunizierenden, insb.
an dieses elektrisch angeschlossenen und/oder darin vorgesehenen, Mensch-Maschine-Schnittstelle
verwendet werden.
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Nach
einer sechzehnten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung umfaßt
dieses weiters einen einen Schritt des Ermittelns wenigstens eines verfeinerten
Identifikationsparametersatzes, der die im Zusammenspiel von Feldmeßgerät
und Prozeßgefäß gebildete Prozeß-Meßstelle,
insb. auch eine momentane Einbausituation des Feldmeßgeräts und/oder
ein im Prozeßgefäß befindliches Medium, momentan,
insb. genauer als der initiale Identifikationsparametersatz, repräsentiert,
unter Verwendung von im Mikrocomputer ausgeführter Upgrade-Software
und/oder Basis-Software sowie einen Schritt des Vergleichens des
wenigstens einen verfeinerten Identifikationsparametersatzes mit
einem vorgegebenen, die Hardware des Feldmeßgeräts
und/oder die im Feldmeßgerät momentan ausführbare
Software, insb. inform einer Gerätekennzahl oder einer
Versionsnummer, repräsentierenden Geräteparameters. Nach
einer Weiterbildung dieser Ausgestaltung des Verfahrens ist ferner
vorgesehen, daß dieses weiters einen Schritt des Generierens
einer Meldung, die signalisert, ob der Identifikationsparametersatz
und der Geräteparameter übereinstimmen, und/oder
einen Schritt des Generierens einer Meldung, die signalisert, ob
der Identifikationsparametersatz und der Geräteparameter
voneinander abweichen, umfaßt.
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Nach
einer siebzehnten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung umfaßt
dieses weiters einen Schritt des Erzeugen wenigstens eines Meßsignals
mittels des Meßaufnehmers sowie einen Schritt des Ermittelns
wenigstens eines verfeinerten Identifikationsparametersatzes, der
die im Zusammenspiel von Feldmeßgerät und Prozeßgefäß gebildete
Prozeß-Meßstelle, insb. auch eine momentane Einbausituation
des Feldmeßgeräts und/oder ein im Prozeßgefäß befindliches
Medium, momentan, insb. genauer als der initiale Identifikationsparametersatz,
repräsentiert, unter Verwendung von im Mikrocomputer ausgeführter
Upgrade-Software und/oder Basis-Software. Nach einer Weiterbildung
dieser Ausgestaltung des Verfahren ist ferner vorgesehen, den verfeinerten
Identifikationsparametersatz auch unter Verwendung des wenigstens
einen Meßsignals und/oder des initialen Identifikationsparametersatzes
zu ermitteln. Das Meßsignal kann dabei beispielsweise auch
zum Erzeugen eines Start-Befehls, der den Schritt des Ermittelns
des wenigstens einen verfeinerte Identifikationsparametersatzes
zumindest mittelbar, insb. zeitnah, auslöst und/oder zum
Erzeugen eines Start-Befehls, der den Schritt des Transferieren
des wenigstens einen verfeinerten Identifikationsparametersatzes
zum Datenverarbeitungssystem zumindest mittelbar, insb. zeitnah,
auslös, verwendet werden.
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Nach
einer achtzehnten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung umfaßt
dieses weiters einen Schritt des Erzeugen wenigstens eines Meßsignals
mittels des Meßaufnehmers sowie einen Schritt des Digitalisierens
des wenigstens einen Meßsignals zum Erzeugen eines mit
dem wenigstens einen Meßsignal korrespondierenden digitalen
Meßsignals. Nach einer Weiterbildung dieser Ausgestaltung
der Erfindung ist ferner vorgesehen, daß zumindest auch der
Schritt des Erzeugens des initialen Identifikationsparametersatzes
weiters einen Schritt des Verwendens des digitalen Meßsignals
umfaßt. Nach einer anderen Weiterbildung dieser Ausgestaltung
des Verfahrens umfaßt dieses weiters einen Schritt des Erzeugens
wenigstens einer, insb. in einem internen Speicher des Feldmeßgeräts
vorgehaltenen, mit Abschnitten des Meßsignals korrespondierenden,
diskreten Signalfolge. Diese wiederum kann im weitern z. B. auch
zum Erzeugens des Identifikationsparametersatzes verwendet werden.
Des weiteren ist vorgesehen, daß die Grundfunktionalitäten
des Feldmeßgeräts Berechnungsroutinen zum Vergleichen von
mit Abschnitten des Meßsignals korrespondierenden diskreten
Signalfolgen mit vorab für verschiedene Applikationen,
insb. für verschiedene Einbausituationen und/oder für
verschiedene Medien, ermittelte und entsprechend klassifizierte
Signal-Prototypen umfassen. Das Erzeugens des Identifikationsparametersatzes
kann dann beispielswies auch durch Vergleichen diskreter Signalfolgen
mit einem oder mehreren solcher Signal-Prototypen erfolgen.
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Nach
einer neunzehnten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung umfaßt
dieses weiters einen Schritt des Erzeugens wenigstens eines Meßsignals
mittels des Meßaufnehmers, wobei die Grundfunktionalitäten
des Feldmeßgeräts Berechnungsroutinen zur Spektralanalyse
zumindest des Meßsignals umfassen, insb. basierend auf
einer diskreten Fourier-Transformation des Meßsignals und/oder
einer diskreten Autokorrelation des Meßsignals. Zum Erzeugen
des Identifikationsparametersatzes kann im weiteren auch ein diskretes
Amplitudenspektrums des Meßsignals verwendet werden, beispielsweise anhand
wenigstens eines, insb. an einer vorgegebenen Signalfrequenz und/oder
an einer vorgegebenen Signalamplitude ausgewählten, spektralen
Amplitudenwerts.
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Nach
einer zwanzigsten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Upgrade-Software Einstellungsparameter
für installierte Hardware und/oder, insb. adaptive, digitale
Filter repräsentierende Rechenalgorithmen bereitstellt.
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Nach
einer einundzwanzigsten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung
ist vorgesehen, daß die Upgrade-Software eine, insb. über
eine den Grundfunktionalitäten innewohnende, der Ermittlung zumindest
des wenigstens einen initialen Identifikationsparametersatzes Diagnosefunktion
hinausgehende, erweiterte Diagnosefunktion bereitstellt.
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Nach
einer zweiundzwanzigsten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung
umfaßt dieses weiters einen Schritt des Erzeugens wenigstens
eines Meßsignals mittels des Meßaufnehmers sowie einen
Schritt des Ermittelns wenigstens eines digitalen Meßwerts,
der die wenigstens eine Meßgröße momentan
repräsentiert, basierend auf dem wenigstens einen Meßsignal
und im Mikrocomputer ausgeführter Upgrade-Software. Nach
einer Weiterbildung dieser Ausgestaltung des Verfahrens umfaßt
dieses weiters einen Schritt des Ermittelns wenigstens eines digitalen
Meßwerts, der die wenigstens eine Meßgröße
momentan repräsentiert, basierend auf dem wenigstens einen
Meßsignal und im Mikrocomputer ausgeführter Basis-Software.
Nach einer anderen Weiterbildung dieser Ausgestaltung des Verfahrens umfaßt
dieses weiters einen Schritt des Ermittelns wenigstens eines ersten
digitalen Meßwerts, der die wenigstens eine Meßgröße
momentan repräsentiert, basierend auf dem wenigstens einen
Meßsignal und im Mikrocomputer ausgeführter Basis-Software,
und einen Schritt des Ermittelns wenigstens eines zweiten digitalen
Meßwerts, der die wenigstens eine Meßgröße
momentan repräsentiert, basierend auf dem wenigstens einen
Meßsignal und im Mikrocomputer ausgeführter Upgrade-Software.
Im besonderen ist dabei vorgesehen, daß der erste digitale
Meßwert und der zweite digitale Meßwert insoweit
typgleich sind, als sie dieselbe Meßgröße,
insb. mit gleicher Maßeinheit, repräsentieren.
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Nach
einer dreiundzwanzigsten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung
umfaßt dieses weiters einen Schritt des Erzeugens wenigstens
eines Meßsignals mittels des Meßaufnehmers, einen Schritt
des Ermittelns wenigstens eines digitalen Meßwerts, der
die wenigstens eine Meßgröße momentan
repräsentiert, basierend auf dem wenigstens einen Meßsignal
und im Mikrocomputer ausgeführter Upgrade-Software, sowie
einen Schritt des Herstellens einer Kommunikationsverbindung zwischen dem
Feldmeßgerät und dem übergeordneten elektronischen
Datenverarbeitungssystem zum, insb. leitungsgebundenen und/oder drahtlosen, Übertragen des
wenigstens digitalen Meßwerts. Nach einer Weiterbildung
dieser Ausgestaltung des Verfahrens umfaßt dieses weiters
einen Schritt des Transferierens des Meßwerts zum elektronischen
Datenverarbeitungssystem. Zudem ist ferner vorgesehen, daß die Kommunikationsverbindung
zumindest abschnittsweise mittels einer digitalen, insb. als das
Feldmeßgerät auch speisenden Zweidraht-Leitung
ausgebildeten, Datenleitung und/oder zumindest abschnittsweise mittels
einer Funkverbindung gebildet ist.
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Nach
einer vierundzwanzigsten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung
umfaßt dieses weiters einen Schritt des Abspeicherns wenigstens eines
mittels des Feldmeßgeräts erzeugten, die Prozeß-Meßstelle
zumindest näherungsweise identifizieren Identifikationsparametersatzes
innerhalb des übergeordneten elektronischen Datenverarbeitungssystems.
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Verfahren
nach dem vorherigen Anspruch, weiters umfassend einen Schritt des
Hinzufügens wenigstens einer weiteren Upgrade-Software
zum Ensemble von Software-Produkten und einen Schritt des Verwendens
des wenigstens einen im Datenverarbeitungssystem gespeicherten Identifikationsparametersatzes
zum Generieren einer, insb. direkt an das Feldmeßgerät
adressierten, Meldung, die das Hinzufügen der wenigstens
einen weiteren Upgrade-Software zum Ensemble signalisert. Nach einer Weiterbildung
dieser Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, daß der
Schritt des Genrierens der Meldung zumindest dann ausgeführt
wird, wenn die hinzugefügrte Upgrade-Software zu der Prozeß-Meßstelle
paßt.
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Nach
einer fünfundzwanzigsten Ausgestaltung des Verfahrens der
Erfindung ist vorgesehen, daß das Feldmeßgerät
weiters ein Meßaufnehmer-Gehäuse, in dem Meßaufnehmer
zumindest anteilig untergbracht ist, sowie ein Elektronik-Gehäuse, in
dem zumindest der Mikrocomputer untergebracht ist. Nach einer Weiterbildung
dieser Ausgestaltung des Verfahrens ist ferner vorgesehen, daß Meßaufnehmer-Gehäuse
und Elektronik-Gehäuse, insb. im wesentlichen starr, miteinander
verbunden sind.
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Ein
Grundgedanke der Erfindung besteht darin, Feldmeßgeräte
und somit auch die damit jeweils gebildete Prozeß-Meßstellen
durch Transferieren und Aktivieren einer anwendungspezifische Custom-Funktionalitäten
bereitstellenden Upgrade-Software praktisch erst unmittelbar während
der Inbetriebnahme im herkömmlichen Sinne zu Ende zu projektieren.
Somit kann die Projektphase für die Prozeß-Meßstelle
von der Planung über die Bestellung bis hin zur Installation
und Inbetriebnahme einschließlich allfälliger
Re-Konfigurationen des installierten Feldmeßgeräts,
insgesamt in erheblichem Maße verkürzt werden;
dies im besonderen auch in Kenntnis Gegebenheiten vor Ort an der
tatsächlichen Prozeß-Meßstelle. Zudem
wird die Projektierung dadurch einerseits erheblich vereinfacht,
daß tatsächlich erforderliche, insb. auch eher
komplexe anwendungspezifischen, Funktionalitäten des Feldmeßgeräts,
beispielsweise Meßgerät übergreifend
agierende Auswerte- und/oder Steuerfunktionen, komplexe Prozeß-
und/oder Eigen-Diagnosefunktionalitäten, adaptive Filter
und/oder deren Filterparameter etc., zumindest anteilig erst nach
dessen Installation – halbautomatisch im Dialog mit dem
inbetriebnehmenden Anwender oder auch vollautomatisch – individuell
ermittelt werden können, und zwar auch unter Berücksichtigung
von die jeweilige Prozeß-Meßstelle insgesamt spezifizierender
Meß- und Betriebsdaten. Anderseits kann somit auch nicht
nur eine spezielle, an die konkrete Prozeß-Meßstelle
optimal angepaßte Software entsprechend geladen werden,
sondern es brauchen zudem auch absehbar nicht erforderliche Software-Produkte
nicht bestellt werden. Infolge dessen ist es möglich, das
jeweilige Feldmeßgerät mit einer Software zu betreiben,
die für den Anwender quasi "maßgeschneiderte"
Custom-Funktionalitäten bereitstellt – gegebenenfalls
auch zusammen mit einer entsprechend angepaßten "maßgeschneiderten"
Geräte-Dokumentation – und somit auch hinsichtlich Umfang
und Kosten optimiert ist. Darüberhinaus ist zudem auch
möglich, auf Änderungen an der Prozeß-Meßstelle
oder in derem näheren Umfeld insoweit rasch zu reagieren,
daß zum einen ein allfälliger Re-Konfigurationsbedarf
während des Betriebs mittels des Feldmeßgeräts
selbst detektierbar ist und entsprechend erforderliche Anpassungen
der gespeicherten Software Feldmeßgeräts hinsichtlich
Beschaffung und Aktivierung in gleicher Weise vorgenommen werden
können, wie seinerzeit bei der eigentlichen Inbetriebnahme,
gegebenenfalls auch mittels einer Fernbedienung und -parametrierung.
Gleichermaßen kann zu einem späteren Zeitpunkt,
beispielsweise im Zuge einer herstellerseitig vorgenommenen Softwareaktualiserung,
auf den seinerzeit übermittelten Identifikationsparametersatz
zurückgegriffen werden und basierend darauf dem Anwender eine
neue, gleichsam maßgeschneiderte Upgrade-Software zur Verfügung
gestellt werden, gegebenenfalls auch im direkten Durchgriff auf
das Feldmeßgerät via Fernparametrierung.
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Die
Erfindung und weitere vorteilhafte Ausgestaltung davon werden nun
anhand von Ausführungsbeispielen sowie den Figuren der
Zeichnung näher erläutert. Funktionsgleiche Teile
sind in den einzelnen Figuren, soweit vorhanden, mit denselben Bezugszeichen
versehen, die jedoch nur dann wiederholt sind, wenn es sinnvoll
erscheint.
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1 zeigt
eine mittels eines Meßgeräts und eines übergeordneten
elektronischen Datenverabeitungssystem gebildete Meßanordnung,
und
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2 zeigt
nach Art eines Blockschaltbildes eine für die Verwendung
in einem Meßgerät gemäß 1 geeignete
Meßgerät-Elektronik.
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In
den 1 und 2 sind ein Ausführungsbeispiel
einer für die Verwendung in der industriellen Meß-
und Automatisierungstechnik geeigneten Meßanordnung sowie
Einzelheiten davon gezeigt, die dafür vorgesehen ist, chemische
und/oder physikalische Meßgrößen eines
in einem, insb. als eine Rohrleitung, ein Gerinne, ein Tank, ein
Becken oder dergleichen ausgebildeten, – hier nicht gezeigten – Prozeßgefäß geführten,
fließ- und/oder schüttfähigen Mediums,
insb. eines Schüttguts, einer Flüssigkeit, eines
Gases oder dergleichen, zu erfassen und gegebenenfalls computerbasiert
weiterzuverarbeiten. Die Meßanordnung weist dafür
wenigstens ein programmierbares Feldmeßgerät 1 auf,
von dem, wie in 2 schematisch dargestellt, eine
installierte Hardware wenigstens einen primär auf die wenigstens
eine zu erfassende chemische und/oder physikalische Meßgröße
des zu messenden Mediums, insb. auch Änderungen derselben,
reagierenden Meßaufnehmer 10 sowie eine mit diesem
im Betrieb kommunizierende, mittels wenigstens eines Mikrocomputers
gebildete Meßgerät-Elektronik 20 umfaßt. Der
Meßaufnehmer 10 des Meßgeräts
ist unter Bildung einer Prozeß-Meßstelle am und/oder
in dem – als Prozeßbehälter oder als
Prozeßleitung ausgebildeten – Prozeßgefäß installiert
und liefert im normalen Meßbetrieb wenigstens ein von der
wenigstens einen zu erfassenden Meßgröße
beeinflußtes und insoweit mit dieser korrespondierendes
Meßsignal s1 , beispielsweise
eine veränderliche Signalspannung und/oder einen veränderlichen
Signalstrom, unter Verwendung dessen die Meßgerät-Elektronik 20 mittels
des Mikrocomputers im normalen Meßbetrieb wiederholt die
zu erfassende Meßgröße entsprechend repräsentierenden
Meßwerte generiert.
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Im
besonderen ist das Feldmeßgerät 1 gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung dafür vorgesehen, einen Massendurchfluß m,
eine Dichte ρ, eine Viskosität η, einen
Volumendurchfluß, eine Strömungsgeschwindigkeit,
einen Druck p, eine Temperatur ϑ, einen pH-Wert, einen
Pegelstand oder dergleichen, eines in einer Prozeßleitung,
beispielsweise einer Rohrleitung, einem Gerinne oder dergleichen,
und/oder einem Prozeßbehälter, beispielsweise
einem Tank, einem Becken oder dergleichen, geführten Mediums,
insb. eines Gases, einer Flüssigkeit, eines Pulvers oder
eines damit gebildeten Gemisches, zu erfassen und/oder zu überwachen
sowie wiederholt diese Meßgröße entsprechend
repräsentierende Meßwerte zu liefern.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Meßaufnehmer
so ausgebildet, daß er auf Änderungen einer zu
erfassenden Meßgröße XM1 erster
Art, beispielsweise einem Massendurchfluß m eines in einer
Rohrleitung strömenden Mediums, und wenigstens einer dazu
diversitären zu erfassenden Meßgröße
XM2 zweiter Art reagiert, beispielsweise
einer Dichte ρ oder einer Viskosität η selbigen
Mediums. Dementsprechend ist der Meßaufnehmer ferner so
ausgebildet, daß das wenigstens eine vom Meßaufnehmer
gelieferte Meßsignal s1 auch die
Meßgröße zweiter Art repräsentiert.
Alternativ oder in Ergänzung dazu kann der Meßaufnehmer
auch so ausgebildet sein, daß er wenigstens ein erstes
Meßsignal s1 und ein zweites Meßsignal
s2 liefert. Damit einhergehend kann die
Meßgerät-Elektronik die Meßwerte zumindest
teilweise unter Verwendung des ersten und des zweiten Meßsignals
s1, s2 erzeugen.
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Zur
meßgerätinternen Weiterverarbeitung des wenigstens
einen Meßsignals s
1 ist in der
Meßgerät-Elektronik
20, wie bereits erwähnt,
ferner ein Microcomputer μC vorgesehen, der mittels wenigstens
eines Mikroprozessors und/oder mittels wenigstens eines Signalprozessors
gebildet ist. Alternativ oder in Ergänzung können
zur Realsierung des Mikrocomputers μC auch anwendungsspezifische
integrierten ASIC-Schaltungen und/oder programmierbare logische
Bauelemente oder Systeme verwendet werden, wie z. B. sogenannte
FPGA (field programmable gate array und/oder, wie u. a. auch in
der
WO-A 03/098154 vorgeschlagen,
sogenannte SOPC (system an programmable chip).
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Das
vom Meßaufnehmer 10 erzeugte wenigstens eine Meßsignal
s1 ist dem Microcomputer μC unter
Zwischenschaltung einer in der Meßgerät-Elektronik 20 vorgesehenen
Eingangsstufe zugeführt. Die Eingangsstufe dient dabei
im wesentlichen dazu, das wenigstens eine Meßsignal s1 mittels entsprechender Signalfilterung
und Analog-zu-digital-Wandlung zu digitalsieren und somit in wenigstens
ein für die Meßgerät interne Weiterverarbeitung geeignet
konditioniertes digitales Meßsignal umzuwandeln. Gegebenenfalls
kann die Eingangsstufe darüberhinaus auch entsprechende
Impedanzwandler und/oder Vorverstärker für das
wenigstens eine Meßsignal aufweisen.
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Die
für den Betrieb des Mikrocomputers μC erforderliche
Software ist zumindest anteilig in einer nicht-flüchtigen
Datenspeicher-Schaltung 15 der Meßgerät-Elektronik 20,
beispielsweise persistent, gespeichert, auf die der Mikrocomputer
im Betrieb via internem Bus-System zumindest Daten lesenden und
gegebenenfalls auch Daten schreibenden Zugriff hat. Die Datenspeicher-Schaltung 15 kann
z. B. mittels eines einzigen EEPROM-Schaltkreises oder mittels mehrerer
modularer EEPROM-Schaltkreise realisiert sein. Selbstverständlich
können auch andere dem Fachmann bekannte nicht-flüchtige
Speicher-Schaltkreise wie z. B. Flash-EEPROM-, EPROM- und/oder CMOS-Schaltkreise
für die Datenspeicher-Schaltung 15 verwendet werden.
Falls erforderlich kann die Datenspeicher-Schaltung 15 anteilig
auch mittels vorab entsprechend fest programmierter permanenter,
also nicht lösch- und nicht wiederbeschreibbarer Speicherelemente
gebildet sein.
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Zur
Realisierung von schnellen, insb. echtzeitfähiger, Signalverabeitungs-Routinen
umfaßt der Mikrocomputer μC ferner eine als Arbeitsspeicher dienende
flüchtige Datenspeicher-Schaltung 16 von geringer
Zugriffszeit, in die häufig auszuführende Programm-Codes
der Software z. B. aus der Datenspeicher-Schaltung 16 geladen
werden können. Die Datenspeicher-Schaltung 16 kann
z. B. als periphere, via internes Bus-System an den Mikroprozessor bzw.
den Signalprozessor angekoppelte Speicherkomponenente und/oder als
direkt in den Mikrocomputer integrierten Cachspeicher ausgebildet
sein. Als flüchtige Datenspeicher-Schaltung 16 können
z. B. statische und/oder dynamische RAM-Schaltkreise dienen. Falls
erforderlich, kann die Datenspeicher-Schaltung 16 ferner
dafür verwendet werden, das vom wenisgestens einen Meßsignal
abgeleitete digitale Meßsignal abschnitsweise inform einer
zumindest mit Abschnitten des Meßsignals korrespondierenden
Abtastfolge diskreter Meßdaten zu Puffern.
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Das
Meßgerät 1 weist gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung ferner ein den Meßaufnehmer 10 zumindest
teilweise einhausendes Meßaufnehmer-Gehäuse 100 auf.
Desweiteren umfaßt das Meßgerät 1 ein,
insb. einziges, Elektronik-Gehäuse 200, in dem
die mit dem Meßaufnehmer 10 in geeigneter Weise
elektrisch verbundene zumindest teilweise, insb. vollständig,
Meßgerät-Elektronik 20 untergebracht
ist. Besonders für den durchaus üblichen Fall,
daß die Meßgerät-Elektronik modular ausgeführt
ist, beispielweise mit einem Meßsignale vorverarbeitenden
meßaufnehmernahen Modul und mit einem Meßwerte
ermittelnden Modul, kann das Elektronik-Gehäuse 200 gleichermaßen
modular aufgebaut sein. Gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausgetsaltung der Erfindung sind das Meßaufnehmer-Gehäuse 100 mit
dem darin befindlichen Meßaufnehmer und das Elektronik-Gehäuse 200 mit
der darin befindlichen Meßgerät-Elektronik unter
Bildung eines Kompakt-Meßgeräts mechanisch, insb.
im wesentlichen starr, miteinander verbunden. Falls erfordelich,
kann das Feldmeßgerät des weiteren ein, insb.
innerhalb des Elektronik-Gehäuses 200 geeignet
untergebrachtes, gleichwohl von außen sichtbares, Anzeigeelement
zur Visualiserung der Meßwerte und gegebenenfalls auch
weitere Meß- und Betriebsdaten oder auch Alarmzuständen
vor Ort aufweisen.
-
Bei
dem im in
1 und
2 exemplarisch gezeigten
Meßgerät handelt es sich im übrigen um ein
In-Line-Meßgerät, das im besonderen dazu dient, Meßgrößen,
z. B. einen Massedurchfluß, eine Dichte und/oder eine Viskosität,
eines in einer – hier nicht dargestellte – Rohrleitung
strömenden Mediums, insb. eines Gases und/oder einer Flüssigkeit,
zu erfassen und in einen diese Meßgrößen
momentan repräsentierenden Meßwerte X
M1 und/oder
X
M2 abzubilden. Demgemäß kann
das Meßgerät beispielsweise ein Coriolis-Massedurchflußmeßgerät,
ein Dichte-Meßgerät, oder auch ein Viskositäts-Meßgerät sein.
Zum Erzeugen des wenigstens einen Meßsignals umfaßt
das gezeigten Meßgerät ferner einen innerhalb
des – hier im wesentlichen rohrförmig ausgebildeten – Meßaufnehmer-Gehäuses
100 untergebrachten,
in den Verlauf der das Medium führenden Rohrleitung einsetzbaren
und im Betrieb vom Medium durchströmten Meßaufnehmer
10 vom
Vibrationstyp. Aufbau und Wirkungsweise solcher Meßaufnehmer
10 vom
Vibrationstyp sind dem Fachmann ebenfalls geläufig und
beispielsweise auch in den eingangs erwähnten
WO-A 02/103327 ,
WO-A 02/086426 ,
WO-A 88/02476 ,
WO-A 00/36379 ,
US-B 71 34 348 ,
US-B 70 73 396 ,
US-B 67 69 301 ,
US-B 67 11 958 ,
US-B 66 91 583 ,
US-B 66 66 098 ,
US-A 60 06 609 ,
US-A 57 96 011 ,
US-A 56 87 100 ,
US-A 56 02 345 ,
US-A 53 59 881 ,
US-A 53 01 557 ,
US-A 52 31 884 ,
US-A 47 68 ,
US-A 2006/0179956 ,
US-A 2006/0161359 ,
US-A 2006/0112774 ,
US-A 2006/0096390 oder
US-A 2005/0139015 ausführlich beschrieben
ist. Es sei jedoch an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß,
obwohl es sich bei dem im Ausführungsbeispiel exemplarisch
vorgestellten Meßgerät um ein In-Line-Meßgerät
mit einem Meßaufnehmer vom Vibrationstyp handelt, die Erfindung
selbstverständlich auch in In-Line-Meßgeräten
mit einem anderen Meßaufnehmertyp umgesetzt werden kann, beispielsweise
solchen In-Line-Meßgeräten mit magnetisch-induktivem
Meßaufnehmer, mit thermischem Meßaufnehmer, mit akustischem
Meßaufnehmer, mit einem Wirbel-Meßaufnehmer etc..
Gleichermaßen kann die vorliegende Erfindung aber beispielsweise auch
in andern Meßgerätetypen Verwendung finden, beispielsweise
in solchen Meßgeräten, die dem Messen von Meßgrößen
dienen, wie sie im Zusammenhang mit Medien vorhaltenden Behältern
ermittelt werden, z. B. zum Messen und/oder Überwachen von
Pegelständen. Derartige Meßgeräte sind üblicherweise
mittels solcher Meßaufnehmer realisiert, die wenigstens
eine in ein Lumen des Behälters hineinragende oder zumindest
mit dem Lumen kommunizierende Meßsonde, beispielsweise
eine Mikrowellenantenne, eine Gouboun-Leitung, einen vibrierenden
Tauchkörper oder dergleichen, aufweisen.
-
In 2 ist
exemplarisch nach Art eines Blockschaltbildes eine Ausgestaltung
einer, insb. auch für In-Line-Meßgeräte
der vorgenannten Art geeigneten, Meßgerät-Elektronik 20 dargestellt.
Rechts In 2 ist der Meßaufnehmer
angedeutet – hier inform eines Meßaufnehmers vom
Vibrationstyp mit wenigstens einem Meßrohr, einer darauf
einwirkenden, insb. elektrodynamischen, Erregeranordnung 16 zum
Vibrierenlassen des Meßrohrs und mit einer, insb. elektrodynamischen,
Sensoranordnung 17, 18 zum Erfassen von Vibrationen
des wenigstens einen Meßrohrs und zum Erzeugen des wenigstens
einen – hier Vibrationen des wenigstens einen Meßrohrs
repräsentierenden – Meßsignals s1. Zum Erzeugen der Meßwerte ist
in der Meßgerät-Elektronik eine Betriebs- und
Auswerteschaltung 50 vorgesehen, die den Meßaufnehmer über
dessen Erregeranordnung 16 entsprechend ansteuert und die
das wenigstens eine – hier mittels der Sensoranordnung
generierte – Meßsignal s1 empfängt.
Das erste Meßsignal s1 und das
ggf. vorhandene zweite Meßsignal s2,
von denen jedes üblicherweise eine der momentanen Schwingfrequenz
des Meßrohrs 13 entsprechende Signalfrequenz aufweist,
sind, wie in 2 gezeigt, einer der Meßgerät-Elektronik 20 vorgesehenen
zumindest anteilig mittels des Mikrocomputers μC gebildeten Auswerteeinheit 50A der
Betriebs- und Auswerteschaltung 50 zugeführt.
Die Auswerteeinheit 50A dient dazu, den die zu erfassende
Meßgröße, hier z. B. den Massendurchfluß etc.,
momentan repräsentierenden Meßwert XM1 erster
Art, insb. numerisch, zu ermitteln und in das entsprechend korrespondierende,
ausgangs der der Betriebs- und Auswerteschaltung 50 abgreifbare
Meßwertsignal xM1 umzuwandeln.
Darüberhinaus dient die Auswerteeinheit 50A gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung auch dazu, zusätzlich zum Meßwerte
XM1 erster Art wenigstens einen Meßwert
XM2 zweiter Art, insb. numerisch, zu ermitteln,
der eine weitere zu erfassende Meßgröße,
hier z. B. die Dichte und/oder die Viskosität des Mediums,
momentan repräsentiert. Gleichermaßen dient die
die Auswerteeinheit 50A ferner dazu, auch den Meßwert
XM2 zweiter Art in ein entsprechend korrespondierendes,
ausgangs der der Betriebs- und Auswerteschaltung 50 abgreifbares
Meßwertsignal xM2 umzuwandeln.
Während beim hier gezeigten Meßaufnehmer die Dichte
oder auch Viskosität durchaus anhand eines einzigen der
Meßsignale s1, s2 bestimmbar
sind, werden für den Fall, daß der Massedurchfluß gemessen
werden soll, in der dem Fachmann bekannten Weise beide Meßsignale
s1, s2 verwendet,
um so, beispielsweise im Signal-Zeitbereich oder im Signal-Frequenzbreich,
eine mit dem Massendurchfluß korrespondierende Phasendifferenz
zu ermitteln.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Auswerteeinheit 50A unter
Verwendung des in der Meßgerät-Elektronik 20 vorgesehenen
Mikrocomputers μC realisiert, der in entsprechender Weise
so programmiert ist, daß er wiederkehrend den Meßwert
XM1 erster Art und gegebenenfalls auch den
Meßwert XM2 zweiter Art anhand
der – hier von den Schwingungssensoren 17, 18 – gelieferten
Meßsignale digital ermittelt. Wie in der 2 ferner
dargestellt ist jedes der Meßsignale s1,
s2 über jeweils einen A/D-Wandler
dem Mikroprozessor inform eines entsprechenden korrespondierenden
Digitalsignals zugeführt. Alternativ oder in Ergänzung
dazu können von den beiden Meßsignalen, wie im
besonderen bei Coriolis- Massedurchflußaufnehmern üblich,
vor der Digitaliserung eine analoge Signaldifferenz und/oder -summe
gebildet werden.
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Die
seitens der Auswerteeinheit 50A erzeugten und/oder empfangenen
Meß- oder Betriebsdaten können, wie bereits angedeutet,
ferner in entsprechenden digitalen Datenspeichern RAM, EEPROM flüchtig
und/oder persistent abgespeichert werden.
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Bei
dem hier gezeigten Meßaufnehmer handelt es sich insoweit
um einen aktiven Meßaufnehmer, als dieser im Betrieb zum
Zwecke der Meßsignalgenerierung von – hier als
hinsichtlich einer Erregerstromstärke geregelten – Treibersignal
iexc gespeist ist. Daher weist die Meßgerät-Elektronik 20 nach
einer Weiterbildung der Erfindung ferner eine der Speisung der Erregeranordnung 16 mit
dem erwähnten Erregersignal iexc dienende
Treibereinheit 50B, die in dem in der 2 gezeigten
Ausführungsbeispiel zusammen mit dem betriebsgemäß vibrierenden
Meßrohr 13 praktisch einen elektro-mechanischen
Regelkreis darstellt. Dieser Regelkreis ist zumindest für
den Fall, daß es sich bei dem Meßaufnehmer um
einen Coriolis-Masse/Dichte-Meßaufnehmer handelt, in vorteilhafter
Weise so ausgelegt, daß er sich elektrisch sowohl auf eine
mechanische Resonanzfrequenz der erwünschtermaßen
angeregten Vibrationen des Meßrohrs 13 als auch
auf die mittels des Referenzsignals Sr vorgegebene Amplitude dieser
Vibrationen einstellt. Die Treibereinheit 50B kann dabei
z. B. in der üblichen Weise mittels einer phasenverriegelte
Schleife, einer so genannte PLL, zur elektrischen Regelung von Resonanzfrequenz und
Phasenlage des Treibersignals und mittels einer entsprechenden Amplitudenregelstufe
für die elektrischen Regelung der Amplitude des Treibersignals und
insoweit auch der Vibrationsamplitude gebildet sein.
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Wie
in 2 dargestellt steht die Treibereinheit 50B auch
in Kontakt mit der Auswerteeinheit 50A von der die Treibereinheit 50B z.B.
die erforderlichen Betriebsdaten, wie z. B. die momentan einzustellende
Erregerfrequenz und/oder die eine für den Erregerstrom
momentan einzustellende Amplitude und ggf. einzustellende Phase,
empfängt oder an den die Treibereinheit 50B intern
erzeugte Einstellsignale und/oder -parameter, insb. auch Informationen über den
tatsächlich eingestellten Erregerstrom iexc und/oder
die in den Meßaufnehmer eingespeiste Erregerleistung Pexc sendet. Die Betriebsdaten für
die Treibereinheit 50B – hier beispielsweise eine
Erregerfrequenz fexc, eine Signalamplitude
und/oder eine Phasenlage des Treibersignals iexc relativ
zum Meßsignal s1 – können
dabei sowohl absolute Vorgaben als auch relative Vorgaben sein.
Alternativ oder in Ergänzung dazu können die an
die Treibereinheit 50B übergebenen Betriebsdaten
auch inkrementelle bzw. dekrementelle Änderungen von Erregerfrequenz, Amplitude
und/oder Phase repräsentieren. Zusätzlich zum
Mikroprozessor μC kann die Betriebs- und Auswerteschaltung 50 im
weiteren beispielsweise auch einen dem Erzeugen des Treibersignals
dienenden Signalgenerator, beispielsweise einen digitalen Signalprozessor
oder ein entsprechend als Signalgenerator konfiguriertes programmierbares
logisches Bauelement aufweisen.
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Neben
dem wenigstens einen Meßgerät 1 umfaßt
die Meßanordnung, wie in 1 schematisiert
angedeutet, desweiteren ein diesem übergeordenetes elektronisches
Datenverarbeitungssystem 2, zu dem zumindest im normalen
Meßbetrieb seitens des Meßgerät wiederkeherend
ermittelte Meßwert – gegebenenfalls auch inform
eines digital codierten Telegramms – möglichst
zeitnah und/oder in Echtzeit hin transferiert werden. Zum Erfassen
von vom Meßgerät übermittelten Meßwerten
ist Datenverarbeitungssystem 2 ferner wenigstens eine zumindest
zeitweise mit dem Feldmeßgerät geeignet kommunizierende
Auswerte-Schaltung 80 vorgesehen. Das übergeordnete
Datenverarbeitungssystem 1 kann beispielsweise Teil einer
prozeßnahen automatisierten Steuerung oder auch eines weitreichenden Prozeßleitsystems
sein, das eine Vielzahl von Prozeßleitrechnern und/oder
digitalen Speicherprogrammierbaren Steuerungen aufweist, die innerhalb einer
industriellen Anlage räumlich verteilt angeordnet und über
ein entsprechendes, insb. auch mittels digitaler Feldbusse gebildetes,
Datenübertragungsnetzwerk miteinander gekoppelt sind. Gleichermaßen
kann das Datenverarbeitungssystem mit weiteren Meßgeräten
und/oder mit in den Prozeß eingreifenden Stellgeräten,
wie z. B. Ventilen oder Pumpen, verbunden sein. Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung umfaßt das Datenverarbeitungssystem
weiters wenigstens einen dem Übertragen digitaler Meß- und/oder
Betriebsdaten dienenden, insb. seriellen, Feldbus FB. Bei dem wenigstens
einen Feldbus FB kann es sich beispielsweise um einen solchen gemäß einem
der in der industriellen Prozeßautomation etablierten Standards,
wie z. B. FOUNDATION FIELDBUS, PROFIBUS, CANBUS, MODBUS, RACKBUS-RS
485 oder dergleichen, handeln. In einer vorteilhaften Weiterbildung
ist dabei ferner vorgesehen, daß die vorgenannte Auswerte-Schaltung 80, insb.
zur Weiterleitung der vom Feldmeßgerät inform digitaler
Meßdaten empfangenen Meßwerte, an den wenigstens
einen Feldbus gekoppelt ist. Je nach Ausführung von Feldbus
und Meßgerät kann letzters entweder direkt oder
mittels eines Adapters, der das Meßwert tragende Signal
passend konvertiert, an das Datenverabeitungssystem angeschlossen
sein.
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Das
Feldmeßgerät 1 und das von diesem gegebenenfalls
räumlich beträchtlich entfernte Datenverarbeitungssystem 2 sind
gemäß einer Weiterbildung der Erfindung mittels
wenigstens eines im Betrieb zumindest zeitweise von einem, insb.
veränderlichen, Strom I durchflossen Leitungspaares 2L
miteinander elektrisch verbunden. Der Strom kann beispielsweise
von einer im übergeordneten Datenverarbeitungssystem vorgesehenen
externen elektrischen Energieversorgung 70 eingespeist
sein, die im Betrieb wenigstens eine den im Leitungspaar 2L fließenden
Strom I treibende, insb. uni-polare, Versorgungsspannung UV bereit stellt. Als Energiequelle kann dabei
z. B. eine Batterie und/oder eine über ein anlageninternes
Versorgungsnetz gespeiste Gleich- oder Wechselspannungsquellenschaltung
dienen. Zum, insb. wieder lösbaren, Anschließen
des wenigstens einen Leitungspaares 2L an die Meßgerät-Elektronik 20 und
insoweit das Feldmeßgerät 1 als solches
weist dieses weiters wenigstens ein nach außen geführtes
Klemmenpaar auf. Die Meßanordnung ist gemäß einer
weiteren Ausgestaltung ferner so ausgebildet, daß das Meßgerät
die intern generierten Meßwerte – seien es nun
Meßwerte von einer einzigen erfaßten Meßgrößen
oder Meßwerte von diversen erfaßten Meßgrößen,
wie z. B. einem Massendurchfluß und einer Dichte eines
in einer Rohrleitung strömenden Mediums – zumindest
teilweise über das wenigstens eine Leitungspaar 2L an das übergeordnete
Datenverarbeitungssystem 2 übermittelt. Das Paar
elektrischer Leitungen 2L kann dabei beispielsweise als Teil einer
sogenannten, in der industriellen Meßtechnik äußerts
bewährten Zweileiter-Stromschleife ausgebildet sein. Für
diesen Fall würden dann einerseits die zumindest zeitweise
erzeugten Meßwerte über dieses einzige Leitungspaar 2L
an das übergeordnete Datenverarbeitungssystem inform eines
lastmdoulierten, insb. getakteten oder kontinuierlich veränderlichen,
Schleifenstromes gesendet werden und andererseits die Meßgerät-Elektronik
und insoweit das Meßgerät zumindest zeitweise
und/oder zumindest anteilig über das Leitungspaar 2L mit
elektrischer Energie versorgt werden.
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Die
Meßgerät-Elektronik 20 ist gemäß einer weiteren
Ausgestaltung der Erfindung ferner dafür ausgelegt, im
Betrieb eine Vielzahl von zumindest anteilig die wenigstens eine
Meßgröße repräsentierenden,
insb. digitalen, Meßwerten zu generieren, und diese zumindest
teilweise via Klemmen- und daran enstprechend angeschlossenes Leitungspaar
2L an das angeschlossene Datenverarbeitungssystem 2 auf
dieses abgestimmt zu übermitteln. Falls erforderlich, kann
die erfindungsgemäße Meßanordnung ferner
dahingehend weitergebildet sein, daß Meßgerät 1 und Datenverarbeitungssystem 2 auch
mittels wenigstens eines zusätzlichen – hier nicht
gezeigten – zweiten Leitungspaares miteinander verbunden
sind, das im Betrieb zumindest zeitweise entsprechend von einem
Strom durchflossen ist. Für diesen Fall kann das Meßgerät
ferner die intern generierten Meßwerte zumindest teilweise
auch über das zusätzliche Leitungspaar an das
Datenverarbeitungssystem übermitteln. Alternativ oder in
Ergänzung dazu können Meßgerät
und Datenverarbeitungssystem auch drahtlos, beispielsweise mittels
Funkwellen, miteinander kommunizieren. Besonders für letzteren Fall,
kann es auch von Vorteil sein, das Feldmeßgerät,
insb. auch ausschließlich, mittels einer internen und/oder
externe, insb. austauschbaren und/oder wiederaufladbaren, Batterie
und/oder Brennstoffzelle mit elektrischer Energie zu versorgen.
Darüberhinaus kann das Felmeßgerät zudem
auch oder ausschließlich mittels regenerative Energiequellen
nutzenden, unmittelbar am Feldmeßgerät und/oder
von diesem entfernt plazierten, Leistungskonvertern gespeist sein,
wie. z. B. Thermogeneratoren, Solarzellen, Windgeneratoren oder
dergleichen.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das
Meßgerät zumindest zeitweise mit einer externen
Bedien- und Kontroll-Einheit, beispielsweise einem Handbediengerät oder
einer im übergordeneten Datenverarbeitungssystem vorgesehenen
Programmiergerät, gerätespezifische Daten, wie
z. B. Meßgerät interne Einstell-Parameter für
die Megerät-Elektronik und/oder Meßgerät
interne Diagnose-Parameter, austauschen kann. Dafür ist
in der Meßgerät-Elektronik 20 ferner wenigstens
eine Kommunikationsschaltung COM vorgesehen, die die Kommunikation über
wenigstens eines der Leitungspaare – hier das erste Leitungspaar
2L – entsprechend kontrolliert und steuert. Im besonderen
dient die Kommunikationsschaltung dazu die zu senden gerätespezifische
Daten in Signale umzuwandeln, die über das entsprechend
Paar elektrische Leitungen übertragbar sind, und diese dann darin
einzukoppeln. Alternativ oder in Ergänzung dazu kann die
Kommunikationsschaltung COM aber auch dafür ausgelegt sein,
von extern über das jeweilig Paar elektrische Leitungen
gesendete gerätespezifische Daten, beispielsweise einen
Satz von zu änderenden Einstell-Parameter für
die Megerät-Elektronik, entsprechend zu empfangen. Als Kommunikationsschaltung
COM kann, z. B. eine gemäß dem HART@-Feld-Kommunikations-Protokoll (HART
Communication Foundation, Austin TX) arbeitende Schnittstellenschaltung
dienen, die also höher frequente, FSK-codierte (frequency
shift keying) Wechselspannungen als Signalträger verwendet, oder
aber auch gemäß dem PROFIBUS-Standard ausgelegte
Schnittstellenschaltung. Falls erforderlich, können ferner
auch extern, beispielsweise in einer Laufzeitumgebung des übergeordneten
Datenverarbeitungssystems, ablaufende, mit der Meßgerät-Elektronik 20 kommunizierenden
Daten ver- und/oder bearbeitende Prozesse auf die Meßgerät-Elektronik
direkten Zugriff haben, insb. auch in Daten schreibender und/oder
Daten lesender Weise auf die Meßgerät-Elektronik
vorgesehene Datenspeicher-Schaltung 15.
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Zum
Bilden der Prozeß-Meßstelle ist das Feldmeßgerät
zunächst vor Ort entsprechend zu plazieren, insb. fest
zu montieren, und in Betrieb zu nehmen. Dafür wird das
Feldmeßgerät zunächst mittels des Meßaufnehmers
an und/oder in dem dem Führen und/oder Vorhalten des zu
messenden Mediums dienenden Prozeßgefäß,
beispielsweise also einer Rohrleitung, einem Gerinne, einem Tank,
einem Becken oder dergleichen, installiert, beispielsweise mittels
entsprechender Flansche und/oder Einbaustutzen. Nach einer Weiterbildung
wird das Feldmeßgerät zum Bilden der fertigen
Prozeß-Meßstelle ferner an das übergeordnete
elektronische Datenverarbeitungssystem angebunden, und zwar in der
Weise, daß Daten zwischen Feldmeßgerät
und Datenverarbeitungssystem, insb. leitungsgebunden und/oder drahtlos
per Funk, zumindest im normalen Meßbetrieb wiederkehrend
kommunizierbar sind. Dabei kann eine entsprechende Komunikationsverbindung zwischen
dem Feldmeßgerät und dem Datenverarbeitungssystem
bereits unmittelbar vor oder nach dem Montieren des Meßaufnehmers
aufgebaut werden. Wie bereits erwähnt, kann die Kommunikationsverbindung
dabei zumindest abschnittsweise mittels einer digitalen, insb. als
das Feldmeßgerät auch speisenden Zweidraht-Leitung
ausgebildeten, Datenleitung und/oder zumindest abschnittsweise mittels
einer Funkverbindung gebildet sein.
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Infolge
der Verwendung eines programmierbaren Mikrocomputers μC
mit entsprechender mittels geeigneter, insb. nicht-flüchtiger,
Halbleitersspeicher für Daten- und/oder Programme gebildeten
Speicherperepherie kann das Feldmeßgerät, wie
u. a. auch in den eingangs erwähnten
US-B 71 24 239 oder
US-B 68 54 055 vorgeschlagen,
auch nach der Installation vor Ort, insb. während oder
auch nach seiner Inbetriebnahme, durch Umprogrammieren einzelner
Softwarebestandteile und/oder auch durch Austausch kompletter Software-Pakte
rekonfiguriert werden.
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Erfindungsgemäß ist
vorgesehen, das Feldmeßgerät, nachdem es vor Ort
am betriebsgemäß Medium führenden Prozeßgefäß installiert
und gegebenenfalls mittels elektrischer Leitungen an das übergeordnete
Datenverarbeitungsssystem physisch angeschlossen worden ist – sei
es zum Zwecke des Datenaustausches und/oder zum Zwecke der Energieversorgung –,
den Mikrocomputer zunächst aufzustarten, um daraufhin eine,
insb. zumindest anteilig hardwarenahe, Basis-Software zu aktivieren,
so daß die, beispielsweise als Firmware ausgebildete, Basis-Software
BS mittels des Mikrocomputers μC ausführbar ist.
Die Basis-Software BS ist dafür in einem innerhalb der
Speicherschaltung und insoweit auch innerhalb des Feldmeßgeräts
vorgesehenen, insb. nicht-flüchtigen, ersten Speicher vorgehalten
und stellt Grundfunktionalitäten des Feldmeßgeräts
zumindest anteilig bereit, die nach dem Aufstarten im Zusammenspiel
von Basis-Software und im Feldmeßgerät installierter Hardware
schließlich verfügbar sind. Zum Aktivieren bzw.
ausführen der Basis-Software werden zumindest davon aktuell
tatsächlich benötigte Bestandteile entsprechend
in den flüchtigen Arbeitsspeicher geladen.
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Grundfunktionalitäten
können z. B. Steuerprogramme zur Erzeugung von Treibersignalen
sein, die zumindest innerhalb einer dem jeweiligen Meßaufnehmer
zugehörigen Meßaufnehmer-Baureihe universell verwendbar
und weitgehend vereinheitlicht sind und die zumindest das Aufstarten
auch des Meßaufnehmers und somit auch das Erzeugen zumindest
vorläufiger Meßsignale ermöglichen. Desweiteren
können die Grundfunktionalitäten robuste und insoweit
universelle, beispielsweise auch die Filterordnung zu Lasten von
Filterschärfe und/oder -dynamik auf ein Mindestmaß reduzierende,
Einstellungsparameter für die das Meßsignal vorverarbeitende
Eingangsstufe sowie entsprechend universelle Signalverarbeitungsprogramme
für das wenigstens mittels der Eingangstufe generierte
Digitalsignal und zur Ermittlung gegebenenfalls auch noch ungenauen vorläufigen
Meßwerten sein. Alternativ oder in Ergänzung dazu
umfassen die Grundfunktionalitäten des Feldmeßgeräts
nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung Berechnungsroutinen
zur Spektralanalyse zumindest des wenigstens einen Meßsignals. Die
Spektralanalyse kann hierbei beispielsweise basierend auf einer
diskreten Fourier-Transformation des entsprechend digitaliserten
Meßsignals und/oder einer diskreten Autokorrelation desselben
erfolgen. Ferner können Grundfunktionalitäten
auch solche Diagnosefunktionen umfassen, die, insb. auch basierend
auf dem wenigstens einen Meßsignal, eine Funktionstüchtigkeit
des Feldmeßgeräts wiederkehrend überprüfen.
Schließlich können die mittels der Basis-Software
BS bereitgestellten Grundfunktionalitäten auch hardwarenahe
das Aufstarten des Mikrocomputers μC selbst ermöglichende
Softwarkomponenten, sogenannte Bootstrap-Loader, umfassen und/oder
solche Softwarkomponenten mittels denen die Kommunkationsverbindung
mit dem übergeordneten Datenverabeitungssystem hergestellt
bzw. genutzt werden kann. Dabei ist im besonderen vorgesehen, daß die
mittels der Basis-Software realisierte schließlich realsierte
Kommunkationsverbindung so ausgebildet ist, daß allfällig
gleichermaßen mittels der aktivierten Basis-Software erzeugte
Meßwerte nicht als gültige Meßwerte an
das Datenverabeitungssystem weitergeleitet werden, beispielsweise also überhapt
nicht oder nur als aktuell ungültig gekennzeichnet ausgegeben
werden.
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Alternativ
oder in Ergänzung zu einer Realsierung als ladbare, gegebenenfalls
auch editierbare Programmcodes für den Mikroprozessor kann
ein Teil der Grundfunktionalitäten des Feldmeßgeräts falls
erforderlich darüber hinaus auch mittels festprogrammierter
Programmspeicher und/oder mittels entsprechender fest verdrahteter
digitaler Schaltungskomponenten, z. B. inform von anwendungsspezifische
integrierten ASIC-Schaltungen, als permanent in der Meßgerät-Elektronik 20 verfügbar
realisert sein. Demgemäß ist nach einer weiteren
Ausgestaltung der Erfindung der die Basis-Software haltende erste
Speicher zumindest anteilg als Teil der nicht-flüchtigen
Datenspeicher-Schaltung 15 mittels nicht-flüchtiger – also
permanenter und/oder persistenter – Speicherelemente gebildet.
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Erfindungsgemäß ist
ferner vorgesehen, nach dem Aufstarten des Mikrocomputers – gegebenenfalls
gefolgt von einer ersten Überprüfung der Funktionstüchtigkeit
des Meßgeräts – unter Verwendung von
nunmehr darin ausgeführter Basis-Software wenigstens einen
im Feldmeßgerät zumindest temporär vorgehaltenen,
die Prozeß-Meßstelle zumindest näherungsweise
identifizierenden initialen Identifikationsparametersatz iIP zum
extern des Feldmeßgeräts gebildeten übergeordneten
elektronischen Datenverarbeitungssystem zu transferieren.
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Der
Identifikationsparametersatz iIP ist im besonderen so ausgebildet
und bemessen, daß damit zumindest anteilig eine momentane
Einbausituation des Feldmeßgeräts und/oder ein
im Prozeßgefäß befindliches Medium entsprechend
repräsentiert wird, zumindest insoweit als dadurch die
letztlich angestrebte Meßgenauigkeit des Feldmeßgerät
beeinflußt wird. Für die Meßgenauigkeit
des installierten Feldmeßgeräts von Bedeutung
sind dabei u. a. dessen Einbaulage und dessen Nähe zu einem
Störer, wie etwa einem Ventil, einer Pumpe, einem Rührer oder
dergleichen, als die Einsituation näher identifizierende,
insb auch bemaßt spezifizierende, Parameter. Weitere die
Einbausituation näher spezifizierende Parameter seien exemplarisch
für Meßgeräte der in Rede stehenden Art
die genaue Nennweite, Wandstärke und/oder Materialeigenschaften
der im Bereich der Prozeß-Meßstelle bereits vorgefundenen Behälter
oder Rohrleitungen oder auch die genauen Abmaße und Ausrichtungen
allfällig für die Installation des Meßgeräs
benutzte, vorgefertigte Einbauöffnungen oder Anschlußstutzen.
Darüberhinaus kann für eine Vielzahl von, insb.
in Rohrleitungen verwendeten, Feldmeßgeräten u.
a. auch der Strömungstyp des im Prozeßgefäß befindlichen
Mediums, insb. hinsichtlich Turbulenz, Stabilität des Strömungsprofils, Phasenverteilung,
und/oder die Zusammensetzung des Mediums, insb. hinsichtlich der
Konzentration allfällig mitgeführter Fremdstoffen,
als das Medium und insoweit die Applikation näher identifizierende,
insb. auch bemaßt spezifizierende, Parameter von besonderem
Interesse sein.
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Der
Identifikationsparametersatz iIP kann sowohl durch einen einzigen
Komplexparameter, der vor Ort mittels des Mikrocomputers μC
ermittelt worden ist, z. B. basierend auf einer anhand von tatsächlich
gemessenen und/oder abgefragten Einzelparametern durchgeführten
Differenzialdiagnose, und/oder auch mittels mehrerer Einzelparameter
gebildet sein, die die Prozeßmeßstelle erst in
einer im übergeordneten Datenverarbeitungssystem, insb. auch
mit von anderen Feldgeräten gelieferten Meßwerten
und/oder Betriebsdaten oder auch mit anderen im Datenverarbeitungssystem
gehalten Anwenderdaten, durchgeführten Zusammenschau bzw.
Differenzialdiagnose final spezifizieren. Dabei können zur
Ermittlung des Identifikationsparametersatz iIP mittels des Meßgeräts
und/oder innerhalb des übergeordneten Datenverarbeitungssystems
implementiert binär-logische und/oder fuzzybasierte Regelwerke,
Neuronale Netzwerke oder auch auf multi-variater Statistik, beispielsweise
einer Kovarianzanalyse, beruhende Klassifikatoren für Meßwerte
und/oder Betriebsdaten eingesetzt werden. Beispiele für
solche der Identifizierung von Prozeß-Meßstellen
dienlichen, teilweise auch sehr komplexen Diagnosefunktionalitäten
sind u. a. auch in den eingangs erwähnten
US-B 70 40 181 ,
US-B 65 05 519 oder
US-B 66 34 238 vorgeschlagen.
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In
Anbetracht der Vielzahl von Möglichkeiten an speziellen
Einbaumöglichkeiten für solche Meßgeräte
wie auch der Vielzahl an unterschiedlichen Medien kann es ferner
von Vorteil sein, zum Ermitteln des Identifikationsparametersatzes
ein entsprechendes Datenbanksystem – sei es im übergeordneten Datenverarbeitungssystem
und/oder in einem zum Inbetriebnehmen des Meßgeräts
vor Ort verwendeten exterenen Programmiergerät – vorzusehen,
in dem einerseits verschiedene Einbaumöglichkeiten und/oder
Medien klassifiziert und anderseits die damit korrespondierenden
Identifikationsparametersätze bzw. Einzel- und/oder Komplexparameter
entsprechend zuordenbar abgelegt sind. Des weiteren kann es von
Vorteil sein, den aktuell ermittelten Identifikationsparametersatz
am Meßgerät vor Ort geeignet zu Visualiseren,
beispielsweise mittels des allfällich vorhanden Anzeigelements
und/oder mittels eines gegebenenfalls an das Meßgerät
angeschlossenen externen Programmiergeräts.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, den
initialen Identifikationsparametersatz iIP in der Meßgerät-Elektronik zumindest
temporär nicht-flüchtig, insb. persistent in einem
wiederbeschreibbaren Halbleiterspeicher, abzuspeichern. Alternativ
oder in Ergänzung dazu ist gemäß einer
anderen Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen den wenigstens
einen initialen Identifikationsparametersatz unter Verwendung von im
Mikrocomputer ausgeführter Basis-Software zur Laufzeit
zu ermitteln. Im besonderen wird der wenigstens eine initiale Identifikationsparametersatz
iIP hierbei auch unter Verwendung des wenigstens einen Meßsignals
s1 ermittelt. Dementsprechend umfassen die
im Zusammenspiel von Hardware und Basis-Software BS bereitgestellten
Grundfunktionalitäten zumindest für diesen Fall
auch solche Funktionen mittels denen das Meßsignal s1 erzeugt, verarbeitet und entsprechend ausgewertet
werden kann. Zudem ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen,
wenigstens einen die wenigstens eine Meßgröße
momentan repräsentierenden digitalen Meßwert basierend
auf dem wenigstens einen Meßsignal s1 und
im Mikrocomputer μC ausgeführter Basis-Software
zu ermitteln.
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Gemäß einer
anderen Ausgestaltung der Erfindung ist des weiteren vorgesehen
den initialen Identifikationsparametersatzes auch unter Verwendung
des digitalen Meßsignals, insb. auch unter Verwendung der
erwähnten im internen Speicher des Feldmeßgeräts
zumindest flüchtig gepufferten diskreten Signalfolge zu
generieren. Im besondern weisen die Grundfunktionalitäten
des Feldmeßgeräts dafür Berechnungsroutinen
zum Vergleichen von diskreten Signalfolgen mit vorab für
verschiedene Applikationen, insb. für verschiedene Einbausituationen und/oder
für verschiedene Medien, ermittelte diskreten Signalfolgen
und daraus abgeleitet entsprechend klassifizierten Signal-Prototypen
auf. Zu dem ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung
vorgesehen, zum Generieren des wenigstens einen Identifikationsparametersatzes
einen oder mehrere solcher solcher vorab ermittelten und in der
Meßgerät-Elektronik nicht-flüchtig gespeicherten
Signal-Prototypen mit mit Abschnitten des Meßsignals korrespondierenden,
gegebenfalls auch flüchtig und/oder nicht-flüchtig
gespeicherte, diskrete Signalfolgen zu vergleichen. Alternativ oder
in Ergänzung zu einer Verwendung von solchen mit Abschnitten
des Meßsignals korrespondierenden diskreten Signalfolgen
und dementsprechenden Signal-Prototypen können, für
den oben beschriebnenen Fall, daß die Grundfunktionalitäten
des Feldmeßgeräts auch Berechnungsroutinen zur
Spektralanalyse des wenigstens einen Meßsignals umfassen,
beispielsweise auch mittels einer solchen Spektralanalyse aktuell
gewonnene diskrete Signalfolgen mit entsprechend korrespondierenden
Signal-Prototypen zur Generierung des wenigstens einen Identifikationsparametersatzes
verwendet werden. Hierbei können z. B. ein aktuell ermitteltes
diskretes Amplitudenspektrum eines Abschnitts des wenigstens einen
Meßsignals s1 mit damit entsprechend korrespondierenden
Prototypen von diskreten Amplitudenspektren verglichen werden, die
für gegebene Einbausituationen und/oder gegeben Medien
vorab entsprechend ermittelt worden sind. Desweiteren können
auch bei einer bestimmten, als Referenz dienenden Signalfrequenz
ermittelte spektrale Amplitudenwerte mit dafür entsprechend
vorgesehenen, vorab festgelegten Referenzwerten gleicher Frequenz und/oder
bei einer bestimmten, als Referenz dienenden Signalamplitude ermittelte
spektrale Signalfrequenzen mit dafür entsprechend vorgesehenen,
vorab festgelegten Referenzwerten gleicher Amplitude verglichen
werden.
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Alternativ
oder in Ergänzung zur Ermittlung des initialen Identifikationsparametersatz
iIP mittels des wenigstens einen Meßsignals s1 ist
nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen diesen
unter Berücksichtigung wenigstens eines von einem Anwender
vorgegebenen Applikationsparameters ermittelt. Der Applikationsparameter
kann beispielsweise so ausgebildet sein, daß damit die
Applikation hinsichtlich dafür einschlägig vorgegebener, gegebenenfalls
auch spezifisch standardisierter Berechungsroutinen für
die Ermittlung der Meßwerte wie auch deren Einheiten, Diagnose-
und Überwachungsroutinen sowie entsprechende Alarmgebungsverfahren
ausreichend spezifiziert ist. Der Applikationsparameter kann beispielsweise
während der Inbetriebnahme seitens des Anwenders mittels einer,
insb. unmittelbar im Feldmeßgerät vorgesehenen,
Mensch-Maschine-Schnittstelle HMI vor Ort und/oder aus dem übergeordneten
Datenverarbeitungssystem heraus eingeben ermittelt werden. Darüberhinaus
können die Grundfunktionalitäten soweit ausgebildet
sein, daß der Applikationsparameter beispielsweise seitens
des Anwenders auch im Dialog mit dem bereits aufgestarteten Feldmeßgerät
passend bestimmt werden kann.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung wird die erwähnte Kommunikationsverbindung
zwischen dem Feldmeßgerät und dem Datenverarbeitungssystem
vor dem Transferiren des wenigstens einen initialen Identifikationsparametersatzes
iIP hergestellt, insb. auch unter Verwendung von im Mikrocomputer μC
ausgeführter Basis-Software BS, um dann zum Übertragen
deselben hin zum übergeordeneten Datenverarbeitungssystems
benützt zu werden.
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Das
Transferieren des wenigstens einen initialen Identifikationsparametersatzes
zum Datenverarbeitungssystem kann im weiteren durch Auslösen eines
entsprechenden Start-Befehls erfolgen. Dieser kann beispielsweise
vor Ort oder auch gegebenenfalls von innerhalb des Datenverarbeitungssystems, beispielsweise
von der Leitwarte aus, manuell eingeben werden. Das Eingeben und
insoweit auch das Erzeugen des Start-Befehls kann dabei unter Verwendung
der bereits erwähnten, mit dem Feldmeßgerät
kommunizierenden, beispielsweise von außen an dieses elektrisch
angeschlossenen und/oder darin vorgesehenen, Mensch-Maschine-Schnittstelle
erfolgen. Desweitern kann zum manuellen Erzeugen des Start-Befehls
auch unter Verwendung einer Auswahlfunktion seitens der Meßgerät-Elektronik
bereitgestellten Auswahlfunktion erfolgen, die es dem Anwender ermöglicht,
im Dialog mit dem Feldmeßgerät aus mehren möglichen,
gegebenenfalls auch bereits aktivierten Kommunikationsverbindungen
jene auszuwählen, über die der Identifikationsparametersatz zum
Datenverarbeitungssystem hin transferiert werden soll. Alternativ
zum manuellen Auslösen des Start-Befehls kann das Transferieren
des wenigstens einen initialen Identifikationsparametersatzes zum Datenverarbeitungssystem
aber beispielsweise auch durch die Meßgerät-Elektronik
nach erfolgreicher Ermittlung des Identifikationsparametersatzes
selbsttätig ausgelöst werden.
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Für
den Fall, daß die Kommunkitationsverbindung zum Transferieren
genutzt wird und diese bereits weitere Feldmeßgräte
gleichermaßen mit dem Datenverarbeitungsystem verbindet,
ist davon auszugehen, daß die Übertragung nicht
notwendigerweise zeitnah erfolgt und direkt, sondern insoweit eher
mittelbar erfolgen wird. Allerdings kann die Kommunkitationsverbindung
aber durchaus auch so ausgebildet sein, daß mittels des
Start-Befehls das Transferieren des wenigstens einen initialen Identifikationsparametersatzes
zum Hostrechner eher zeitnah, gegebenenfalls auch in Echtzeit ausgelöst
wird.
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Erfindungsgemäß ist
im weiteren vorgesehen, daß unter Verwendung des wenigstens
einen transferierten initialen Identifikationsparametersatzes iIP
aus einem Ensemble von Software-Produkten wenigstens eine auf die
Prozeß-Meßstelle entsprechend zugeschnitte, in
einem, insb. nicht-flüchtigen, zweiten Speicher vorgehaltenen
Upgrade-Software US selektiert wird, die über die momentan
im vor Ort installierten Feldmeßgerät verfügbaren
Grundfunktionalitäten hinausgehende Custom-Funktionalitäten für
das Feldmeßgerät bereitstellt.
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Die
Custom-Funktionalitäten können beispielsweise
die Meßsignalverarbeitung und -auswertung wie auch die
Meßwertgenerierung und/oder -präsentation betreffende,
insoweit eher branchen- oder anwenderspezifisch angepaßte
Funktionen umfassen. Alternativ oder in Ergänzung dazu
können die angepaßten Custom-Funktionalitäten
auch sensor- oder feldmeßgerätespezifische Funktionen
betreffen, wie beispielsweise Treibersoftwarekomponenten für die
Betriebs- und Auswerteschaltung, insb. betreffend die Aufbereitung
des rohen Meßsignals und/oder die Erzeugung speziell angepaßter
Treibersignale. Dementsprechend ist nach einer weiteren Ausgestaltung
der Erfindung die Upgrade-Software US in der Weise ausgebildet,
daß sie zumindest einen Datensatz von zu ändernden
Einstellparametern für das Feldmeßgerät
bereitstellt. Die mittels Upgrade-Software US gelieferten Einstellparameter
können beispielsweise für die das wenigstens eine
Meßsignal s1 konditionierende Signaleingangsstufe und/oder
andere Komponenten der installierten Hardware bestimmt sein. Alternativ
oder in Ergänzung dazu können die mittels Upgrade-Software
US gelieferten Einstellparameter aber auch für einen mittels
des Mikrocomputers ausgeführten, den wenigstens einen Meßwert
numerisch berechnende Auswertalgorithmus und/oder für eine
wenigstens ein Treibersignal für den Sensor liefernden
Signalausgangstufe vorgesehen sein. Im besonderen kann es sich bei
einem solchen Auswertalgorithmus auch um einen digitalen, insb.
auch adaptive, Filter repräsentierenden Rechenalgorithmus
handeln. Die zu ändernden Einstellparameter können
im weiteren zumindest anteilig mittels vorab am nämlichen
Feldmeßgerät und/oder z. B. auch an einem typgleichen Feldmeßgerät
durchgeführter Kalibriermessungen generiert worden sind.
Ferner kann die Upgrade-Software zudem auch eine über jene
den Grundfunktionalitäten innewohnende, zur Ermittlung
des wenigstens einen initialen Identifikationsparametersatzes bereits
genutzte Diagnosefunktion hinausgehende erweiterte Diagnosefunktion
bereitstellen.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Upgrade-Software
US als hardwarenahe Software, sogenannte Firmware, ausgebildet.
Dementsprechend kann es sich bei den Software-Produkten beispielsweise
um herstellerseitig fest vorkonfektionierten, nachträglich
nicht mehr oder nicht ohne spezielle Autoriserung veränderbaren
Programmcode handeln. Alternativ oder in Ergänzung können die
Software-Produkte aber auch als herstellerseitig zwar vorkonfektionierte,
jedoch nachträglich zumindest anteilig, beispielsweise
auch seitens des Anwenders und/oder innerhalb der Laufzeitumgebung des
Datenverarbeitungssystems, anwenderspezifisch konfektionierbare
Software-Produkte ausgelegt sein.
-
In
Anbetracht dessen, daß der die Prozeß-Meßstelle
näher spezifizierende Identifikationsparametersatz iIP
letztlich auch die jeweils benötigte Upgrade-Software eineindeutig
identifiziert, kann der Identifikationsparametersatz iIP im übrigen
auch direkt inform eines entsprechenden Bestellcodes für die
Upgrade-Software US ermittelt werden.
-
Der
die zu selektierende Upgrade-Software US, insb. persistent, vorhaltende
zweite Speicher kann z. B. extern des Feldmeßgeräts,
von außen, z. B. inform eines USB-Sticks, an die Meßgerät-Elektronik 20 angedockt
werden. Er kann aber auch vom Feldmeßgerät entfernt
angeordnet sein, insb. intern des Datenverarbeitungssystem in einem
darin vorgesehenen Hostrechner oder auch in einem herstellerseitig
installlierten, beispielsweise als INTRANET organisierten, gleichwohl
von außerhalb zugänglichen Datennetzwerk. Der
vorgenannte Hostrechner kann beispielsweise in einer Leitwarte oder
aber auch in einem entfernten Rechenzentrum des Anwenders plaziert
sein. Wie bereits angedeutet kann als die Upgrade-Software US vorhaltender
zweiter Speicher beispielsweise ein elektrisch wiederbeschreibbarer, insb.
von außen via USB-Schnittstelle oder über eine andere
geeigneter Serviceschnittstelle an die Meßgerät-Elektronik 20 anschließbarer,
Halbleiterspeicher dienen. Alternativ oder in Ergänzung
dazu kann der zweite Speicher aber auch mittels einer Festplatte,
einer CD-ROM, einer Diskette, einer DVD, einem Magnetband oder einem
anderen Massenspeicher sowie mit dem Meßgerät
entsprechenden kommunizierende Lesegeräten für
den jeweiligen Massespeicher gebildet ist.
-
Die
basierend auf dem wenigstens einen Idenfikationspaarmeter iIP selektierte,
der Prozeß-Meßstelle, insb. der Einbausituation
des Feldmeßgeräts und/oder dem Prozeßgefäß befindlichen Medium,
entsprechend angepaßte Upgrade-Software US wird schließlich
in einen innerhalb des Feldmeßgeräts dafür
vorgesehenen, z. B. nicht-flüchtigen, dritten Speicher
transferiert. Falls erforderlich kann die Upgrade-Software US aber
durchaus auch, insb. ausschließlich, flüchtig
in der Meßgerät-Elektronik vorgehalten werden.
Dementsprechend kann also der dritte Speicher mittels Komponenten
der nicht-flüchtigen Datenspeicher-Schaltung
15 und/oder
mittels Komponenten der flüchtigen Datenspeicher-Schaltung
16 gebildet
sein. Im übrigen können zum Transferieren der
Upgrade-Software zum Feldmeßgerät dem Fachmann
durchaus geläufige Übertragungsverfahren angewendete
werden, beispielsweise entsprechend den in den eingangs erwähnten
US-B 68 54 055 ,
US-A 2004/0015952 ,
WO-A 01/14968 ,
WO-A 00/77585 ,
WO-A 00/77583 oder
WO-A 00/48157 oder
auch in den
US-A 54
67 286 ,
US-A
58 12 857 ,
US-A
59 37 198 ,
US-B
60 55 632 oder
US-B
60 55 633 vorgeschlagenen Konfigurier- oder Re-Konfigurierverfahren
für Feldgeräte.
-
Für
den Fall, daß zum einen die Upgrade-Software US via Datenverarbeitungssystem
zum Feldmeßgerät hin transferiert werden soll
und zum anderen die Kommunikationsverbindung zwischen Feldmeßgerät
und übergeordnetem Datenverarbeitunsgsystem bereits hergestellt
ist, ist gemäß einer weiteren Ausgestaltung der
Erfindung ferner vorgesehen, die Upgrade-Software US, insb. azyklisch,
via Kommunikationsverbindung zum Feldmeßgerät
zu übertragen. Dabei kann die Upgrade-Software US beispielsweise
im Zuge eines vom Meßgerät aus gesteuerten Herunterladens
oder aber auch im Zuge eines vom Datenverarbeitungssystem aus gesteuerten Hochladens
zum Meßgerät übertragen werden.
-
Nachdem
die, insb. zumindest anteilig hardwarenahe, Upgrade-Software US
in den dritten Speicher transferiert und gegebenefalls seitens des
Anwenders und/oder des Hersteller entsprechend freigegeben worden
ist, wird die nunmehr – persistent und/oder permanent oder
gegebenfalls flüchtig gespeichert – im Felmeßgerät
verfügbare Upgrade-Software US in der Weise aktiviert,
daß zumindest die transferierte Upgrade-Software mittels
des Mikrocomputers ausführbar ist. Infolge dessen sind
im Zusammenspiel von Upgrade-Software und im Feldmeßgerät
installierter Hardware nunmehr – ausschließlich
oder zusätzlich – Custom-Funktionalitäten des
Feldmeßgeräts vor Ort verfügbar. Im gleichen Maße
wie zuvor beim Aktivieren der Basis-Software bedeutet auch hierbei
das Aktivieren der Upgrade-Software, daß zumindest die
zur Realisierung aktuell tatsächlich benötigter
Custom-Funktionalitäten entsprechend erforderlichen Komponenten
der Upgrade-Software in den flüchtigen Arbeitsspeicher
geladen werden. Das Aktivieren der Upgrade-Software kann dabei beispielsweise
inform eines Warmstarts, also ohne zwischenzeitliches Ausschalten
des Mikrocomputers μC, oder aber auch im Zuge eines Kaltstarts,
also durch Aus- und Wiedereinschalten des gesamten Meßgeräts,
durchgeführt werden.
-
Nachdem
die Upgrade-Software entsprechend aktiviert ist, ist gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, wenigstens einen die
wenigstens eine Meßgröße momentan repräsentieren
digitalen Meßwerts basierend auf dem wenigstens einen Meßsignal
sowie der nunmehr im Mikrocomputer μC ausgeführter
Upgrade-Software. Der mittels Upgrade-Software US und dem wenigstens einen
Meßsignal s1 generierte wenigstens
eine digitale Meßwert ist vorzugsweise so ausgebildet,
daß er zu allfällig mittels der Basis-Software
und dem wenigstens einen Meßsignal s1 vorab
generierten digitalen Meßwerten XM1,
XM2 insoweit typgleich ist, als er dieselbe
Meßgröße, insb. auch mit gleicher Maßeinheit,
repräsentiert.
-
Wie
bereits erwähnt, können die mittels der Upgrade-Software
US bereitgestellten Custom-Funktionalitäten durchaus auch
erweiterte Diagnosefunktionen aufweisen. Diese können in
vorteilhafter Weise derart ausgebildet sein, daß damit
im weiteren Betrieb des Meßgeräts der initial
Identifikationsparametersatz iIP validiert und/oder die Prozeß-Meßstelle wiederkehrend
auf für die eigentliche Messung erhebliche Veränderungen überprüft
wird. Im weiteren ist dabei vorgesehen, nach dem aktivieren der
Upgrade-Software wenigstens einen verfeinerten Identifikationsparametersatz
zu ermitteln, der die im Zusammenspiel von Feldmeßgerät
und Prozeßgefäß gebildete Prozeß-Meßstelle,
insb. wiederum auch die momentane Einbausituation des Feldmeßgeräts und/oder
das im Prozeßgefäß befindliche Medium, momentan
repräsentiert, unter Verwendung von im Mikrocomputer ausgeführter
Upgrade-Software und/oder Basis-Software. Dies im besonderen mit dem
Ziel, die Prozeß-Meßstelle möglichst
noch genauer als durch den initialen Identifikationsparametersatz
zu spezifizieren. Der verfeinerte Identifikationsparametersatzes
kann dann wiederum zum übergeordneten Datenverarbeitungssystem
unter Verwendung von im Mikrocomputer ausgeführter Upgrade-Software
und/oder Basis-Software transferiert werden. Im übrigen
kann der verfeinerte Identifikationsparametersatz nach dem gleichen
Schema wie der initiale Identifikationsparametersatz ermittelt und/oder
zum übergeordneten Datenverarbeitungssystem transferiert
werden. Dementsprechend kann der verfeinerte Identifikationsparametersatz
beispielsweise auch unter Verwendung des wenigstens einen Meßsignals
ermittelt werden. Zudem ist es aber auch möglich zur Ermittlung
des verfeinerten Identifikationsparametersatzes auch den zuvor generierten
initialen Identifikationsparametersatzes zu berücksichtigen.
Im weiteren kann auch das Transferieren des verfeinerten Identifikationsparametersatzes zum
einen manuell seitens des Anwenders via Mensch-Maschine-Schnittstelle
oder auch automatisch durch Meßgerät gestartet
und zum anderen auch über eine der vorgenannten Kommunikationspfade
durchgeführt werden.
-
Mittels
des schließlich innerhalb des Datenverarbeitungssystems
vorliegenden verfeinerten Identifikationsparametersatzes kann somit
wiederum bei Bedarf aus jener Vielzahl von im Datenverarbeitungssystem
gespeicherten Software-Produkten eine passendere, beispielsweise
auch hardwarenahe, Upgrade-Software selektiert und zum Meßgerät
transferiert werden, die eine über die Grundfunktionalitäten des
Feldmeßgeräts hinausgehende sowie aktuell im Feldmeßgerät
verfügbare Custom-Funktionalitäten ergänzende
oder ersetzende Custom-Funktionalitäten für das
Feldmeßgerät bereitstellt. Das Transferieren und
Speichern dieser passenderen Upgrade-Software kann beispielsweise
durch Aufladen in das im normalen Meßbetrieb befindliche
Meßgerät erfolgen oder aber auch dadurch, daß zumindest zum
Speichern sowie zum nachräglichen Aktivieren der neuen
Upgrade-Software das Meßgerät in einen entsprechenden
Konfiguriermodus mit deaktivierter Meßfunktion versetzt
wird. Zum Speichern der transferierten neuen Upgrade-Software kann
der innerhalb des Feldmeßgeräts vorgesehene, aktuell
die vorherige Upgrade-Softwar vorhaltende dritte Speicher und/oder
ein innerhalb des Feldmeßgeräts zusätzlich
vorgesehener, insb. nicht-flüchtiger, vierter Speicher
dienen.
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Desweiteren
kann durch Vergleichen des wenigstens einen, gegebenenfalls auch
wiederkehrend ermittelten, verfeinerten Identifikationsparametersatzes
mit einem vorgegebenen, die Hardware des Feldmeßgeräts
und/oder die im Feldmeßgerät momentan ausführbare
Software repräsentierenden Geräteparameters verifiziert
werden, inwieweit die aktuelle Upgrade-Software den aktuellen, allfällig
im Laufe der Betriebszeit des Meßgeräts veränderten Gegebenheiten
an der Prozeß-Meßstelle noch genügt oder
nicht und insoweit beispielsweise ein akutes Risiko erhöhter
Meßungenauigkeit besteht. Demgemäß ist
nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ferner vorgesehen,
zum Zwecke des Verifizieren der Eignung des installierten Feldmeßgeräts zum
Erfüllen der gestellten Meßaufgabe zumindest zeitweise
eine mittels der Meßgerät-Elektronik Meldung zu
generieren, die signalisert, ob der Identifikationsparametersatz
und der Geräteparameter übereinstimmen und/oder
zumindest zeitweise eine Meldung zu generieren, die signalisert,
ob der Identifikationsparametersatz und der Geräteparameter
voneinander abweichen. Bei dem Geräteparameter kann es
sich beispielsweise um eine im Meßgerät gespeicherte
Gerätekennzahl oder eine gespeicherte Versionsnummer der
aktuellen Upgrade-Software handeln.
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Nach
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist ferner vorgesehen,
den wenigstens einen mittels des Feldmeßgeräts
erzeugten und zum elektronischen Datenverarbeitungssystem transferierten
Identifikationsparametersatzes iIP daselbst nicht-flüchtig
abzuspeichern. Basierend auf dem im Datenverarbeitungssystem gespeicherten
Identifikationsparametersatz iIP kann somit jene Meldung, wonach
die wenigstens eine weitere Upgrade-Software zum Ensemble Software-Produkten
hinzugefügt worden ist, zeitnah und selektiv gerade dann
abgesetzt werden, wenn die hinzugefügte Upgrade-Software
zu der durch den gespeicherten Identifikationsparametersatze iIP
identifizierten Prozeß-Meßstelle tatsächlich
oder zumindest sehr wahrscheinlich paßt. Demgemäß ist
nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ferner vorgesehen
nachdem wenigstens eine weitere Upgrade-Software zum Ensemble von
Software-Produkten hinzugefügt worden ist, den wenigstens
einen im Datenverarbeitungssystem gespeicherten Identifikationsparametersatzes
zum Generieren einer, insb. direkt an das Feldmeßgerät
adressierten, Meldung zu verwenden, die das Hinzufügen der
wenigstens einen weiteren Upgrade-Software zum Ensemble entsprechend
signalisert. Die Meldung kann vor Ort beispielsweise angezeigt und/oder derart
weiterverabeitet werden, daß die neue Upgrade-Software
entsprechend geordert und gleichermaßen wie zuvor die aktuell
im Felmeßgerät aktivierte Upgrade-Software zur
Meßgerät-Elektronik hin transferiert wird. Ein
weiterer Vorteil eines solchen Abspeicherns von im Lauf des Betriebes
des Meßgeräts zeitlich aufeinanderfolgend ermittelten
Idenfikationsparametern ist ferner darin zusehen, daß daraus
allfällige signifikante Änderung des Regimes,
mit dem der Prozeß im Bereich der Prozeß-Meßstelle
gefahren, und/oder eine signifikante Änderung der Eigenschaften
des zu messenden Medium stattfinden erkannt werden können
und falls erforderlich mit entsprechenden Software-Updates und/oder
Medlungen entsprechend betreut werden können.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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