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DE102007020796A1 - Überraschungsproduktverpackung - Google Patents

Überraschungsproduktverpackung Download PDF

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DE102007020796A1
DE102007020796A1 DE102007020796A DE102007020796A DE102007020796A1 DE 102007020796 A1 DE102007020796 A1 DE 102007020796A1 DE 102007020796 A DE102007020796 A DE 102007020796A DE 102007020796 A DE102007020796 A DE 102007020796A DE 102007020796 A1 DE102007020796 A1 DE 102007020796A1
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Germany
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toy
product
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line
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Ray Thousand Oaks Adler
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Mattel Inc
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Mattel Inc
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Abstract

Eine Linie von Spielzeugen. Die Linie umfasst mehrere unterscheidbare Spielzeuge mit einer ähnlichen Konfiguration. Verschiedene Spielzeuge aus der Linie werden in verschiedenen Arten von Verpackung verpackt. Eine erste Art von Verpackung ist zum Erleichern der Identifizierung eines von der ersten Art von Verpackung gehaltenen ersten Spielzeugs ausgelegt, und eine zweite Art von Verpackung ist zum Erschweren der Identifizierung eines von der zweiten Art von Verpackung gehaltenen zweiten Spielzeugs ausgelegt.

Description

  • Hintergrund und Kurzdarlegung
  • Das Vermarkten von Waren und Dienstleistungen kann für den Erfolg dieser Waren und Dienstleistungen von ausschlaggebender Bedeutung sein. Es gibt verschiedene Vermarktungssysteme, darunter Funk, Fernsehen und Internetwerbung. Ein besonders wirksames Verfahren zum Vermarkten von Waren umfasst das Präsentieren der Waren gegenüber der Öffentlichkeit mit einer Verpackung, die die Neugier und das Interesse von Verbrauchern anregt, wodurch der Verkauf von Waren gefördert wird.
  • Ein Vorgehen zum Anregen von Verbraucherneugier umfasst das Anbieten einer Linie von Produkten in Verpackungen, die die jeweilige Identität der Produkte in den Verpackungen verbergen. Baseball-Karten werden zum Beispiel häufig in einer Verpackung vertrieben, die verhindert, dass ein potentieller Verbraucher die Karten vor Erwerb einsehen und öffnen kann. In manchen Fällen ist eine häufige, weniger begehrenswerte der vielen Karten in der gleichen Verpackung sichtbar, die ungewöhnlichen und seltenen Karten, die einen Verbraucher wirklich interessieren, bleiben aber verdeckt.
  • Der vorliegende Erfinder hat erkannt, dass ein Problem bei einem solchen Vorgehen darin liegt, dass viele Verbraucher kein Risiko eingehen wollen und daher unter Umständen keinen Erstkauf tätigen, wenn der wertvolle Teil eines Produkts verborgen bleibt. Auch wenn ein Erstkauf erfolgt, kann ein solcher Verbraucher schnell frustriert werden, wenn er keines der begehrten Produkte bekommt. Daher ist ein Baseballkarten-Vermarkten für viele Arten von Produkten oder viele Verbrauchertypen nicht geeignet.
  • Daher wird eine Line von Produkten mit verschiedenen Arten von Verpackung vorgesehen, die dafür ausgelegt sind, die Neugier und das Interesse von Verbrauchern zu wecken. Einige der Verpackungen aus der Produktlinie verdecken die Identität des Verpackungsinhalts. Andere Verpackungen der Produktlinie enthüllen die Identität des Verpackungsinhalts. Da ein potentieller Verbraucher nur den Inhalt einiger der Verpackungen feststellen kann, wird der Verbraucher eventuell in Bezug auf den Inhalt der anderen Überraschungsverpackungen neugierig. Gleichzeitig kann ein Verbraucher, der kein Risiko eingehen will, aus einer Vielzahl von Produkten wählen, die in einer Verpackung gezeigt werden, die die Identität dieser Produkte nicht verbirgt. Nachdem ein solcher Verbraucher einige der Produkte gesammelt hat, die in normaler Verpackung angeboten werden, mag dieser Verbraucher eventuell die Produktlinie sehr gern. Dadurch kann dieser Verbraucher verlockt werden, sein Glück mit der Überraschungsverpackung zu versuchen, so dass er mehr Produkte aus der Produktlinie sammeln kann. Auf diese Weise wählt ein Verbraucher, der normalerweise kein Risiko eingehen würde, eventuell eine Überraschungsverpackung. Gleichzeitig können Verbraucher, die gern ein Risiko eingehen, die Überraschungsverpackungen zuerst wählen und dann zur normalen Verpackung wechseln, um ein Sammelset zu vervollständigen.
  • Weiterhin kann das reine Bestehen einer einzelnen Produktlinie, die zum Teil Überraschungsverpackung und zum Teil Normalverpackung umfasst, die Linie attraktiver als eine Linie, die nur Überraschungsverpackung oder nur Normalverpackung aufweist, machen. Dadurch neigen Verbraucher eventuell eher zu einem Erstkauf aus der Linie und bleiben eventuell eher am Kauf weiterer Produkte aus der Linie interessiert, wenn die Sammlung des Verbrauchers wächst. Die unterschiedlichen Verpackungsarten können auch das Kundenbewusstsein bezüglich der beim Sammeln einer Linie von Produkten auftretenden Komplexitäten steigern, und ein derart gesteigertes Kundenbewusstsein kann zu höherem Produktumsatz führen.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt eine beispielhafte Verpackung, die zum Erleichtern der Identifizierung eines von der Verpackung gehaltenen Produkts ausgelegt ist.
  • 2 zeigt eine beispielhafte Verpackung, die zum Erschweren der Identifizierung eines von der Verpackung gehaltenen Produkts ausgelegt ist.
  • 3 zeigt einen Teil einer Linie von Produkten mit einer Überraschungsverpackung, die die Identifizierung eines der Produkte erschwert.
  • Beschreibung
  • Die vorliegende Erfindung ist auf die Verpackung einer Linie von Produkten gerichtet. Die Produktlinie umfasst verschiedene unterscheidbare Produkte mit ähnlichen Konfigurationen, die in ähnlichen Verpackungen für jedes Produkt angeboten werden können. Einige Verpackungen können zum Erleichtern der Identifizierung eines in den Verpackungen gehaltenen Produkts ausgelegt werden. Das Produkt kann zum Beispiel in einem transparenten Fenster der Verpackung eingeschlossen sein. Einige Verpackungen können dafür ausgelegt sein, die Identifizierung eines in den Verpackungen gehaltenen Produkts zu erschweren. Somit bleibt die Identität des Produkts für einen potentiellen Verbraucher unbekannt, und mit dem Kauferlebnis wird ein Gefühl des Geheimnisses verbunden. Das von der Überraschungsverpackung gehaltene Produkt kann ein seltenes oder relativ wertvolles Produkt sein oder das Produkt kann ein verbreitetes Produkt sein. Die Überraschungsverpackung kann die Neugier eines potentiellen Verbrauchers steigern, der seltene Produkte erwerben möchte, einen ganzen Satz an Produkten sammeln möchte oder lediglich den Reiz der Ungewissheit genießt. Dementsprechend kann ein potentieller Verbraucher beschließen, das Überraschungsprodukt zu kaufen, selbst wenn der potentielle Verbraucher keine der regulären Verpackungen kaufen will, bei denen der Käufer genau weiß, was er erwirbt.
  • 1 zeigt eine beispielhafte Verpackung, die zum Erleichtern des Identifizierens eines von der Verpackung gehaltenen Produkts ausgelegt ist. In der dargestellten Ausführung ist das Produkt ein Spielzeugauto. Es versteht sich aber, dass die Verpackung gemäß der vorliegenden Offenbarung mit praktisch jedem anderen Produkt verwendet werden kann, auch wenn sie nachstehend im Zusammenhang mit einem Spielzeugauto beschrieben wird. Insbesondere kann eine solche Verpackung mit Sammelartikeln wie Puppen, Aktionsfiguren und anderen sammelbaren Produkten verwendet werden.
  • 1 zeigt ein Spielzeugauto 12, das in einer zum Präsentieren des Spielzeugautos ausgelegten Halterung 10 verpackt ist. Die Halterung 10 kann eine Blisterpackung sein, die einen Kartonrücken 14 umfasst, an dem ein durchsichtiger Kunststoffbehälter oder ein durchsichtiges Kunststofffenster 16 angebracht ist. Das Spielzeugauto ist zwischen dem Kartonrücken und dem durchsichtigen Kunststofffenster positioniert. Der Kartonrücken umfasst einen Aufhänger 18, der dafür ausgelegt ist, die Halterung 10 von einem Ständer in einem Laden hängen zu lassen. Bei Auslage in dieser Weise können Verbraucher mühelos das Spielzeugauto 12 prüfen und die Identität des Spielzeugautos ermitteln. Natürlich können viele verschiedene Arten von Halterungen (d.h. Verpackungen) zum unterschiedlichen Präsentieren verschiedener Spielwaren oder Produkte verwendet werden.
  • Die Halterung 10 kann eine Beschriftung und/oder andere Zeichen umfassen, die Informationen zum Spielzeug vermitteln. Bei 30 kann zum Beispiel eine Beschriftung vorgesehen werden, um den Hersteller des Spielzeugs zu beschreiben. In manchen Ausführungen kann die Beschriftung Teil eines Herstellerlogos sein. Bei 22 kann eine für die Spielzeuglinie spezifische Beschriftung vorgesehen werden. Bei 32 kann der spezifische Name des Spielzeugs (zum Beispiel Name des Modellautos) geschrieben sein. Bei 34 umfasst die Verpackung Beschriftung, die Informationen zu den Arten von Verbrauchern bietet, für die das Produkt entwickelt wurde (z.B. ist das Produkt für Kinder im Alter von 3 Jahren oder älter ausgelegt: 3+). Es versteht sich, dass die veranschaulichten Beschriftungen nicht einschränkende Beispiele vieler verschiedener Möglichkeiten sind, wie die Informationen auf einer Verpackung präsentiert werden können.
  • Manche Beschriftungen können für ein spezifisches Produkt bestimmt sein, während andere Beschriftungen allgemeiner sind und für eine ganze Spielwarenlinie, eine ganze Reihe von Verbrauchern gelten und/oder den Hersteller oder Händler der Produkte angeben. Das Herstellerlogo 30, die Spielwarenlinienbezeichnung 22 und Verbraucherinformationen 34 gelten zum Beispiel für mehrere unterschiedliche Spielzeugautos in der gleichen Spielwarenlinie. Der spezifische Name des Spielzeugs 22 und die Nummer in der Zeile 24 gelten nur für das von dieser Verpackung gehaltene bestimmte Spielzeug.
  • 2 zeigt eine beispielhafte Verpackung, die zum Erschweren der Identifizierung eines von der Verpackung gehaltenen Produkts ausgelegt ist. In dem dargestellten Beispiel ist das Produkt ein Spielzeugauto, das von einem potentiellen Käufer nicht gesehen werden kann, so dass seine Identität unbekannt ist. Somit kann die Verpackung oder Halterung 50 als Überraschungsverpackung bezeichnet werden und das von der Überraschungsverpackung gehaltene Produkt kann als Überraschungsprodukt bezeichnet werden. Das Spielzeugauto in der Überraschungsverpackung kann eine ähnliche Konfiguration haben, kann aber vom Spielzeugauto 12 in 1 unterscheidbar sein. Zum Beispiel können beide Spielzeugautos in etwa die gleiche Größe haben (z.B. Maßstab 1:64), aus den gleichen Materialien gefertigt sind und zahlreiche andere Ähnlichkeiten aufweisen. Gleichzeitig können Einzelheiten der Spielzeugautos anders sein, wodurch sich ein Auto vom anderen unterscheidet. Zum Beispiel können die Autos unterschiedliche Karosserieformen, unterschiedliche Farben, unterschiedliche Räder, unterschiedlichen Verkleidungsdekor und/oder andere Unterschiede aufweisen.
  • Die Halterung 50 kann praktisch identisch mit der Halterung 10 ausgelegt werden, außer dass die Halterung 50 die Identität des Produkts, das sie hält, verbirgt. Die Halterung 50 kann zum Beispiel von etwa gleicher Größe und Form wie die Halterung 10 sein. In manchen Ausführungen kann die Form der Halterungen leicht variieren, um sich an Unterschiede in den Formen der Produkte, die die Verpackungen halten, anzupassen. Da Verpackungen, die zum Zulassen einer Identifizierung ihres Inhalts ausgelegt sind, voneinander etwas unterschiedlich geformt sind, kann eine Verpackung, die zum Verbergen der Identität ihres Inhalts ausgelegt ist, eine noch andere Form erhalten, damit sie nicht ihren Inhalt preisgibt. Eine Überraschungsverpackung kann auch eine Größe und/oder Form haben, die sich nicht merklich von den zum Liefern von Nichtüberraschungsprodukten in der gleichen Spielzeuglinie unterscheidet. Auf diese Weise können die Unterscheide bei Größe und/oder Form der unterschiedlichen Verpackungsarten vermehrte Aufmerksamkeit auf die Überraschungsverpackungen lenken.
  • Wie die Halterung 10 kann die Halterung 50 Beschriftung und/oder andere Zeichen umfassen, beispielsweise das Herstellerlogo 60, den Namen 52 der Spielzeuglinie und Verbraucherinformationen 64. Im Gegensatz zur Halterung 10 ist die Halterung 50 jedoch dafür ausgelegt, die Identität des bestimmten Spielzeugautos zu verbergen. Während ein Verbraucher mit anderen Worten weiß, dass die Verpackung eine bestimmte Art von Spielzeug einer bestimmten Spielzeuglinie enthält, weiß der Verbraucher nicht, welches der mehreren Spielzeuge dieser Linie die Überraschungsverpackung enthält. In der dargestellten Ausführung besteht das Fenster 56 aus undurchsichtigem Material, so dass das Spielzeug für einen potentiellen Käufer verborgen ist. In anderen Ausführungen kann das Fenster transparent sein, doch kann das Spielzeug vollständig oder teilweise mit einer Hülle bedeckt sein, so dass einem potentiellen Käufer wichtige Einzelheiten des Spielszeugs nicht gezeigt werden. Zu beachten ist, dass jedes geeignete Verfahren verwendet werden kann, um das Spielzeug für einen potentiellen Käufer zu verbergen. Nicht einschränkende Beispiele umfassen eine Polyvinylchloridbeschichtung, die auf die Innenseite eines Blisterfensters gestrichen wird, und eine farbige Styrenbeschichtung.
  • Weiterhin gibt es im Gegensatz zur Halterung 10 bei 62 und 74 keine Beschriftungen, die das exakte Spielzeug in der Halterung 50 besonders beschreiben. In manchen Ausführungen können stattdessen zufällige Buchstaben, unleserliche Codes oder andere nicht Aufschluss gebende Zeichen dargestellt werden. In machen Ausführungen kann auf der Halterung 50 auf die gesamte Beschriftung und/oder alle Zeichen, die für das Spielzeug in der Verpackung spezifisch sind, vollständig verzichtet werden. In manchen Ausführungen kann ein Streifen oder eine andere Markierung vorhanden sein, die die Beschriftung verbirgt.
  • 3 zeigt mehrere Verpackungen aus der gleichen Produktlinie, die nebeneinander präsentiert werden, wie Produkte der gleichen Linie häufig in Läden präsentiert werden. Die Größe, Form, die Hintergrundgestaltung und die Markierungen der sechs Verpackungen sind im Wesentlichen gleich. Im Gegensatz zu den anderen Verpackungen umfasst die Verpackung 50 aber ein undurchsichtiges Fenster und umfasst keine Beschriftung oder andere Zeichen, die eigens den Inhalt der Verpackung kenntlich machen. Daher ist die Identität des in der Überraschungsverpackung 50 enthaltenen Spielzeugautos den Käufern nicht bekannt. In der dargestellten Ausführung sind die Produkte in den Verpackungen Spielwaren aus der gleichen Linie von Spielzeugautos. Wenn also die Überraschungsverpackung Seite an Seite mit den Verpackungen präsentiert wird, die die Spielzeugautos zeigen, ist es für einen potentiellen Käufer offensichtlich, dass das Spielzeug in der Überraschungsverpackung aus der gleichen Linie wie die Spielzeugautos in den anderen Verpackungen stammt.
  • In manchen Ausführungen werden die meisten Spielwaren in Verpackungen vertrieben, die die Identität des Spielzeugs zeigen, und nur eine Minderzahl von Spielwaren werden in Verpackungen vertrieben, die die Identität des Spielzeugs verbergen. Zum Beispiel kann nur 1 von je 10 Verpackungen (1:10) eine Überraschungsverpackung sein. Natürlich können andere Verhältnisse verwendet werden, ohne vom Schutzumfang der vorliegenden Offenbarung abzuweichen (z.B. 1:4, 1:5, 1:6, 1:8, 1:12, 1:20 oder andere).
  • Weiterhin kann in manchen Ausführungen eine Line von Produkten so ausgelegt sein, dass ein wertvolles oder seltenes Produkt zumindest gelegentlich in einer Überraschungsverpackung vertrieben wird. In manchen Ausführungen werden solche seltenen Produkte nur in Überraschungsverpackung angeboten, wodurch Sammler verlockt werden, mehrere Überraschungsverpackungen zu kaufen, um den wertvollen Gewinn zu finden. Ein kleiner Prozentsatz an Überraschungsverpackungen kann ein wertvolles oder seltenes Produkt enthalten. Ein solches Produkt kann ein Spielzeugauto sein, das in beschränkter Stückzahl hergestellt wird, wodurch das Auto für Sammler zu einem wertvollen Preis wird. Zum Beispiel kann das Überraschungsauto ein Auto mit einer seltenen Farbe oder mit seltenen Designs sein. In einer anderen Ausführung kann das spezifische Auto mit einem Wert hergestellt sein, der größer als der in anderen Verpackungen gelieferten Spielzeugautos ist. Zum Beispiel kann das Auto aus speziellen Materialen hergestellt oder mit mehr Herstellungsschritten hergestellt sein. In einer noch anderen Ausführung kann in den Überraschungsverpackungen ein Coupon enthalten sein. Der Coupon kann dem Käufer das Kaufen eines oder mehrerer Spielzeuge der gleichen Produktlinie oder das Einlösen eines anderen Preises ermöglichen. Es versteht sich, dass praktisch jedes Produkt und/oder praktisch jeder Preis, der die potentiellen Käufer zur Zielgruppe hat, in der Überraschungsverpackung enthalten sein kann.
  • In manchen Ausführungen kann die Überraschungsverpackung die gleichen Autos enthalten, die für gewöhnlich in der Normalverpackung geliefert werden. Zum Beispiel kann das Spielzeugauto in Verpackung 50 das gleiche wie das Spielzeugauto in Verpackung 10 oder das Spielzeugauto in einer anderen Verpackung sein.
  • In manchen Ausführungen kann eine Linie von Produkten, beispielsweise 144 Sammelspielzeugautos, eine Untergruppe von Produkten enthalten, beispielsweise 12 Spielzeugautos, die nur in Überraschungsverpackung angeboten werden. Innerhalb einer solchen Untergruppe können verschiedene der Produkte mehr oder weniger selten als die anderen Produkte in der Untergruppe sein. Als nicht einschränkendes Beispiel kann 1 Auto in der Untergruppe extrem selten sein (z.B. 1:5000), 1 Auto kann selten sein (z.B. 1:1000), 4 Autos können nicht häufig sein (1:50–1:100) und 6 Autos können häufig sein (z.B. 1:4–1:8). Die obigen Mischungen und Seltenheitswerte sind nicht einschränkend und können gewählt werden, um eine diverse Mischung von Produkten mit Erstkäufen zu bewerben, während das Sammeln einer ganzen Gruppe zu einer Herausforderung gemacht wird.
  • Das unbekannte Produkt oder Überraschungsprodukt in der Verpackung kann die Neugier eines Verbrauchers zum Kauf des Spielzeugs anregen. Zum Beispiel kann eine Spielzeugverpackung, die ein Spielzeug verbirgt, ins Auge fallen, wenn sie Seite an Seite mit ähnlichen Verpackungen mit einem Spielzeuge zeigenden transparenten Fenster präsentiert wird. Da ferner ein potentieller Käufer des Produkts ein Sammler einer Line von Sammelartikeln sein kann, kann ein Überraschungsartikel für ihn/sie eine Überraschung und Belohnung sein.
  • Die vorliegende Offenbarung wurde unter Bezug auf eine nicht einschränkende Untergruppe der verschiedenen Ausführungen und Wirkgrundsätze, die durch die beigefügten Ansprüche festgelegt sind, vorgesehen. Es versteht sich für den Fachmann, dass verschiedene Änderungen der Form und Einzelheiten vorgenommen werden können, ohne vom Wesen und Schutzumfang der Offenbarung abzuweichen. Dementsprechend sollten die Ansprüche nicht als auf die hierin offenbarten bestimmten Ausführungen beschränkt ausgelegt werden, sondern es sollte ihnen vielmehr die ganze Bedeutung zuerkannt werden, die alle Alternativen, Abwandlungen und Abweichungen einschließt, die durch die schlichte Bedeutung der Ansprüche zulässig sind. Wenn die Offenbarung oder die Ansprüche „ein", „ein erstes" oder „ein anderes" Element oder dessen Entsprechung erwähnen, sollten sie dahingehend ausgelegt werden, dass sie ein oder mehrere solche Elemente umfassen, wobei zwei oder mehr solche Elemente weder gefordert noch ausgeschlossen werden.

Claims (20)

  1. Spielzeuglinie, die umfasst: mehrere unterscheidbare Spielzeuge mit ähnlicher Konfiguration, wobei die mehreren unterscheidbaren Spielzeuge mindestens ein erstes Spielzeug und ein zweites Spielzeug umfassen; eine erste Art von Verpackung, die zum Halten des ersten Spielzeugs und zum Erleichtern der Identifizierung des ersten Spielzeugs ausgelegt ist; und eine zweite Art von Verpackung, die zum Halten des zweiten Spielzeugs und zum Erschweren der Identifizierung des zweiten Spielzeugs ausgelegt ist.
  2. Spielzeuglinie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Art von Verpackung ein das erste Spielzeug zeigendes transparentes Fenster umfasst und die zweite Art von Verpackung ein das zweite Spielzeug verbergendes undurchsichtiges Fenster umfasst.
  3. Spielzeuglinie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Art von Verpackung eine Beschriftung oder Zeichen umfasst, die das erste Spielzeug kenntlich machen, und die zweite Art von Verpackung keine Beschriftung oder Zeichen umfasst, die das zweite Spielzeug kenntlich machen.
  4. Spielzeuglinie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Art von Verpackung eine undurchsichtige Hülle umfasst, die zumindest teilweise das zweite Spielzeug bedeckt.
  5. Spielzeuglinie nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Art von Verpackung ein transparentes Fenster umfasst, das das von der undurchsichtigen Hülle bedeckte Spielzeug zeigt.
  6. Spielzeuglinie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrheit der mehreren Spielzeuge in der ersten Art von Verpackung vertrieben werden und eine Minderzahl der mehreren Spielzeuge in der zweiten Art von Verpackung vertrieben werden.
  7. Spielzeuglinie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Minderzahl der zweiten Art von Verpackung Spielzeuge enthält, die seltener als eine Mehrheit der Spielzeuge der Spielzeuglinie sind.
  8. Spielzeuglinie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Art von Verpackung im Wesentlichen eine gleiche Größe und Form wie die zweite Art von Verpackung hat.
  9. Spielzeuglinie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Art von Verpackung dafür ausgelegt ist, die Identität des zweiten Spielzeugs vollständig zu verbergen.
  10. Verpackung mit: einem Produkt aus einer Familie ähnlich ausgelegter Produkte; und einer Überraschungshalterung zum Liefern des Produkts, so dass das Produkt nicht von anderen Produkten in der Familie unterschieden werden kann, wobei die Überraschungshalterung ansonsten ähnlich wie eine preisgebende Halterung ausgelegt ist, die ein Unterscheiden eines Produkts der Familie von anderen Produkten der Familie zulässt.
  11. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt ein Sammelspielzeug ist.
  12. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung ein undurchsichtiges Fenster umfasst, das das Produkt verbirgt.
  13. Verpackung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das undurchsichtige Fenster eine auf eine Innenfläche des Fensters aufgebrachte undurchsichtige Behandlung umfasst.
  14. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung ein transparentes Fenster umfasst, das ein Spielzeug zeigt, das zumindest teilweise von einer undurchsichtigen Hülle bedeckt ist.
  15. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt seltener als Produkte aus der Familie von Produkten ist, die in den preisgebenden Halterungen verpackt sind.
  16. Verfahren zum Vermarkten einer Produktlinie, welches umfasst: Verpacken eines ersten Produkts aus der Produktlinie in einer ersten Art von Verpackung, die zum Erleichtern des Identifizieren des ersten Produkts ausgelegt ist; und Verpacken eines zweiten Produkts aus der Produktlinie in einer zweiten Art von Verpackung, die zum Erschweren der Identifizierens des zweiten Produkts ausgelegt ist.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrheit von Produkten aus der Produktlinie in der ersten Art von Verpackung vertrieben wird und eine Minderzahl von Produkten aus der Produktlinie in der zweiten Art von Verpackung vertrieben wird.
  18. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass eine Minderzahl der zweiten Art von Verpackung Produkte enthält, die seltener als eine Mehrheit von Produkten der Produktlinie sind.
  19. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Produktlinie eine Line von Sammelspielzeugen ist.
  20. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Art von Verpackung die Identität des ersten Produkts vollständig verbirgt.
DE102007020796A 2006-05-04 2007-05-03 Überraschungsproduktverpackung Withdrawn DE102007020796A1 (de)

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