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Die
Erfindung betrifft eine Verriegelungsvorrichtung für die
Tür eines Haushaltsgeräts, insbesondere einer
Haushalt-Geschirrspülmaschine, mit einem ersten Rastelement,
das mit einem zweiten korrespondierenden Rastelement in Eingriff
bringbar ist, bei der das erste Rastelement an einem Gehäuse oder
Rahmen oder Behälter des Haushaltsgeräts und das
zweite Rastelement an der Tür angeordnet ist Die Erfindung
betrifft ferner eine Geschirrspülmaschine, insbesondere
eine Haushalts-Geschirrspülmaschine.
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Haushaltsgeräte,
wie z. B. Geschirrspülmaschinen oder Herde, verfügen über
eine frontseitig angeordnete Tür. Diese lässt
sich während des Betriebs des Haushaltsgeräts öffnen.
Bei Herden ist dies notwendig, um den Garzustand des Gargutes festzustellen.
Bei Geschirrspülmaschinen ist die Möglichkeit
der Öffnung während des Betriebes vorgesehen,
um Spülgut nachträglich in diese einbringen zu
können. Aufgrund der sehr hohen Betriebstemperaturen stellt
das Öffnen der Tür während des Betriebes
des Haushaltsgerätes, insbesondere für Kinder,
eine nicht unerhebliche Gefahrenquelle dar. Beim Öffnen
der Tür einer Geschirrspülmaschine, in welcher
die darin verwendete Spülflotte auf bis zu 75°C
aufgeheizt wird, wird durch das Öffnen der Tür heiße
Luft bzw. heißer Wasserdampf oder gar heißes Wasser
unter Umständen so ungünstig bewegt, dass ein
Kind, welches die Tür öffnet, der hohen Temperatur
bzw. dem Wasserdampf ausgesetzt ist. Dies und darüber hinaus
eventuell austretende Spüllauge, welche reizend für
Haut oder Augen ist, stellt eine zu vermeidende Gefahrenquelle dar,
der mit einer Verriegelungsvorrichtung für die Tür
begegnet werden kann.
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Eine
Verriegelungseinrichtung für die Tür eines Haushaltsgeräts,
insbesondere eines Haushaltsgargerätes, ist aus der
DE 101 08 724 A1 bekannt. Bei
dieser ist ein Schieber, mit dem der verriegelnde Eingriff des ersten
Rastelementes in einer ersten Verschiebeposition freigebbar, in
einer zweiten Verschiebeposition für die Zeit der Betätigung
aufhebbar und in einer dritten Verschiebeposition dauerhaft außer Kraft
setzbar ist, vorgesehen. Der handverschiebbare Schieber ist zwischen
beide Rastelemente bringbar und wird zwischen der Tür und
einer Blende sowie das Gehäuse der Tür hindurchgeführt.
Nachteilig an dieser Verriegelungseinrichtung ist deren verhältnismäßig
komplexer Aufbau, wobei die Verriegelungsvorrichtung bereits bei
der Konstruktion des Haushaltsgeräts berücksichtigt
werden muss. Ein nachträglicher Einbau sowie ein nachträgliches
Entfernen dieser Verriegelungsvorrichtung in das Haushaltsgerät
dürften sich aufgrund speziell notwendiger Anpassungen
an dem Gehäuse sowie an dem Griff nur mit großen
Schwierigkeiten und unter einigem Kostenaufwand realisieren lassen.
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Ferner
ist aus der
DE 44 24
201 A1 eine Schließvorrichtung, insbesondere für
die Tür einer Geschirrspülmaschine bekannt, die
eine Griffsperre in einem Griffelement der Geschirrspülmaschine
umfasst. Die Griffsperre ist eine schwenkbar und axial verschiebbar
gelagerte Klappe, die in ihrer Normalstellung den Eingriff in die
Griffmulde des Griffs der Geschirrspülmaschine versperrt.
Wird die Klappe gegen die Kraft einer Druck- und Drehfeder in axialer Richtung
seitlich verschoben, so geben Sperrflächen die Klappe frei,
wodurch sich diese verschwenken lässt und der Zugriff zur
Griffmulde freigegeben ist, so dass sich die Tür öffnen
lässt. Nachteilig an dieser Kindersicherung ist die fehlende
Möglichkeit, diese nachträglich in eine Geschirrspülmaschine
einbauen zu können. Darüber hinaus ist die Kindersicherung lediglich
auf solche Geschirrspülmaschinen beschränkt, welche
im Bereich ihrer Bedienblende über eine Griffmulde mit
einem Griffelement verfügen. Die Kindersicherung wäre
deshalb bei Geschirrspülmaschinen, die „voll integriert"
in die Küchenzeile einer Küche eingebaut sind,
nicht einsetzbar. Bei derartigen Geschirrspülmaschinen
ist die gesamte Außenseite der Tür von einer Abdeckung,
einem Möbelblatt, verdeckt, auf die ein fester Griff aufgebracht
ist. Das Öffnen und Schließen erfolgt durch eine
Zugbewegung an dem Griffelement, das starr auf die Abdeckung montiert
ist.
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Aus
der
DE 102 30 708
A1 der Anmelderin ist eine Verriegelungsvorrichtung zur
Vermeidung einer insbesondere von Kindern vorgenommenen Türöffnung
bekannt. Ein Eingriffsmittel als Zapfen ist an der Türinnenseite
angeordnet. Am Gehäuse des Haushaltsgerätes ist
ein Verschlussmittel mit einem Verriegelungsbereich angeordnet.
Im Verriegelungsbereich ist eine Schulter vorhanden, an der der
Zapfen der Tür anschlägt und aufgrund einer formschlüssigen
Verbindung zwischen Schulter und Zapfen und ein vollständiges Öffnen
der Tür verhindert wird. Nach Betätigen eines
Handhabungsriegels am Verschlussmittel bewegt sich das Verschlussmittel
longitudinal entlang einer Führungsschiene und gibt schließlich
den Zapfen am Verriegelungsbereich frei, so dass die Tür
weiter aufgeschwenkt werden kann. Nachteilig ist insbesondere große
räumliche Ausdehnung des Verschlussmittels aufgrund des
Verriegelungsbereiches und der notwendigen Führungsschienen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Verriegelungsvorrichtung
für die Tür eines Haushaltsgeräts, insbesondere
einer Haushalts-Geschirrspülmaschine, anzugeben, welche
die oben genannten Nachteile nicht aufweist.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe durch eine gattungsgemäße Verriegelungsvorrichtung
gelöst, bei der das erste Rastelement ein erstes Federelement,
das unter Krafteinwirkung elastisch verformbar und in Eingriff mit
dem zweiten Rastelement bringbar ist, und ein zweites Federelement
umfaßt, das zur Erzeugung einer Rückstellkraft
ausgebildet ist, um das erste Rastelement von einer Entriegelungsposition
in eine Bereitschaftsposition zu bringen, wenn der verriegelnde
Eingriff gelöst ist.
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Vorteilhaft
bei dieser Verriegelung ist, dass die Verriegelungsvorrichtung unabhängig
von einem Türschloss des Haushaltsgerätes ist
und bei verschiedensten Modellvarianten zum Einsatz gelangen kann,
wobei eine sehr einfache Ausführung mit lediglich wenigen
Komponenten gewährleistet ist, wodurch die Verriegelungsvorrichtung
kostengünstig realisierbar ist. Die Verriegelungsvorrichtung
ermöglicht dem Benutzer des Haushaltsgerätes eine
denkbar einfache Bedienung. Es wird ein zuverlässiger Schutz
der Tür des Haushaltsgeräts vor Öffnung
bereitgestellt, da sich diese erst vor einer Entriegelung der Verriegelungsvorrichtung öffnen
lässt. Andererseits ist bei einer Nicht- Betätigung
der Verriegelungsvorrichtung sichergestellt, dass das erste und
das zweite Rastelement der Verriegelungsvorrichtung ohne weiteres
Zutun des Benutzers in Eingriff zueinander gelangen, sodass die
Tür vor einem ungewollten Öffnen geschützt
ist. Dabei brauchen von dem Benutzer des Haushaltsgerätes
keine weiteren Maßnahmen getroffen werden, um die Verriegelung
der Tür mit dem Haushaltsgerät sicherzustellen.
Weiterhin ermöglicht die Erzeugung einer Rückstellkraft durch
das zweite Federelement, dass die Sicherung sich nach einer Entriegelung
automatisch ohne weiteres Zutun in einen für den Benutzer
unzugänglichen Bereich zurückzieht.
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In
einer Ausführungsform liegt das erste Rastelement in einer
Verschwenkrichtung der Tür an dem Gehäuse zwischen
der Bereitschaftsposition, in der das erste Federelement an dem
Gehäuse anliegt, und der Entriegelungsposition, in der
das erste Federelement von dem Gehäuse entfernt angeordnet ist,
verschiebbar gelagert. Während in der Bereitschaftsposition
des ersten Rastelements keine Rückstellkraft auf dieses
wirkt, ist die Rückstellkraft in der Entriegelungsposition
maximal, wobei durch die Rückstellkraft eine Bewegung in
Richtung der Bereitschaftsposition des Rasthebels bewirkt wird.
Hierdurch wird einerseits eine gute Bedienbarkeit der Verriegelungsvorrichtung
ermöglicht und andererseits ein Verbringen des Rastelements
auf dem Arbeitsbereich des Haushaltsgeräts bewirkt, sobald
die Verriegelung, d. h. der Eingriff zwischen dem erstem und dem
zweitem Rastelement, aufgehoben ist.
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In
einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass das
Entriegeln durch Handbetätigung eines das erste und das
zweite Federelement verbindenden elastischen Schaftes des ersten
Rastelements vornehmbar ist.
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Dabei
ist weiterhin vorgesehen, dass das erste Federelement nach Art einer
Kröpfung an dem Schaft angeordnet ist. Hierdurch wird verhindert, dass
das erste Rastelement aufgrund der durch das zweite Federelement
aufgebauten Rückstellkraft in der Entriegelungsposition
in das Gehäuse des Haushaltsgeräts in unzugängliche
Weise gelangen kann. Andererseits kann eine ausreichend große
Kraft aufgebaut werden, um einen verriegelnden Eingriff zwischen
dem ersten Rastelement, genauer dem ersten Federelement, und dem
zweiten Rastelement herzustellen.
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Es
ist weiterhin vorgesehen, dass an dem ersten Federelement ein Rasthaken
vorgesehen ist, welcher durch Eingriff mit dem zweiten Rastelement die
Verriegelung der Tür mit dem Gehäuse bewirkt.
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In
einer Ausführungsform ist das zweite Rastelement durch
einen Durchbruch in der Tür ausgebildet, in welchen das
Rastelement, der an dem ersten Federelement angeordnete Rasthaken
eingreifen kann. Dabei ist es weiter bevorzugt, wenn der Durchbruch
durch einen Durchzug der Tür gebildet ist, der zur Aufnahme
einer Schließplatte eines Schlosses vorgesehen ist. Hierdurch
ergibt sich ein mechanisch besonders einfacher Aufbau, der keinerlei
Modifikation an der Tür des Haushaltsgeräts erfordert.
Dies ermöglicht es insbesondere, die Verriegelungsvorrichtung
problemlos nachträglich an dem Haushaltsgerät anzuordnen.
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In
einer weiteren Ausführungsform weist das Gehäuse
zumindest eine Führung für den Schaft auf. Hierdurch
soll sichergestellt werden, dass der Schaft lediglich längs
einer vorgegebenen Achse verschiebbar ist. Hierdurch können
Unzuverlässigkeiten der Verriegelungsvorrichtung minimiert
werden.
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Es
ist insbesondere vorgesehen, dass das Gehäuse zwei Führungen
aufweist, die eine unterschiedliche Querschnittsform aufweisen.
Dadurch wird die Betriebssicherheit der Verriegelungsvorrichtung
weiter erhöht, da eine unbeabsichtigte Positionierung des
ersten Rastelements außerhalb der vorgegebenen Führung
erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht wird.
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Eine
weitere Ausführungsform sieht vor, dass eine der Führungen
eine Einrichtung zur dauerhaften Deaktivierung der Verriegelung
aufweist. Diese kann gemäß einer weiteren Fortbildung
als ein auf den Schaft einwirkender Vorsprung ausgebildet sein, der
eine Auslenkung des Schafts bewirkt, sodass ein Eingriff von erstem
und zweitem Rastelement nicht mehr möglich ist. Die erfindungsgemäße
Verriegelungsvorrichtung bietet damit den besonderen Vorteil, dass
diese wahlweise aktiviert oder deaktiviert werden kann, wobei beide
Zustände jeweils dauerhaft gewährleistet werden
können.
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Es
ist weiter vorgesehen, dass die zumindest eine Führung
in einem Rahmenschenkel eines Rahmens des Gehäuses ausgebildet
ist. Dies lässt eine besonders einfache Fertigung des Haushaltsgerätes zu.
In dem Rahmen müssen lediglich die oben erwähnten
Führungen für das erste Rastelement vorgesehen
werden, welche sich auf einfache Weise mittels eines Stanzvorganges
realisieren lassen.
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Das
zweite Federelement steht gemäß einer weiteren
Ausführungsform in Wirkverbindung zu dem Gehäuse,
insbesondere dem Rahmen des Gehäuses. Hierdurch kann die
für den Aufbau der Rückstellkraft notwendige Abstützung
des zweiten Federelements bereitgestellt werden. In einer Ausführungsform
kann das zweite Federelement in Form eines Ankerelements ausgebildet
sein. Da hierbei keine mechanische Fixierung des ersten Rastelements
an dem Gehäuse notwendig ist, eignet sich diese Ausführungsform
insbesondere zum nachträglichen Einbau.
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In
einer anderen Ausführungsform kann das zweite Federelement
in Form eines, an dem Gehäuse befestigten, Federhakens
ausgebildet sein. Zum Aufbau der notwendigen Rückstellkraft
ist hierbei eine mechanische Fixierung an dem Gehäuse notwendig.
Auch in dieser Ausführungsform lässt sich die
Verriegelungsvorrichtung nachträglich anbringen, wobei
gegebenenfalls die Abnahme einer Abdeckung des Haushaltsgerätes
erforderlich ist. Im Falle einer unter einer Küchen-Arbeitsplatte
eingebauten Geschirrspülmaschine ist gegebenenfalls ein
Herausziehen des Geräts erforderlich.
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Eine
erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine
weist eine, wie oben beschrieben, erfindungsgemäße
Verriegelungsvorrichtung auf.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung eines Teils einer erfindungsgemäßen
Verriegelungsvorrichtung in einer ersten Ausführungsform;
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2 eine
perspektivische Darstellung der Verriegelungsvorrichtung aus 1 in
einer anderen Ansicht;
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3 eine
perspektivische Darstellung, aus der in einer vergrößerten
Ansicht die Führung eines ersten Rastelements der Verriegelungsvorrichtung besser
hervorgeht;
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4 eine
weitere perspektivische Darstellung, aus der bei herkömmlichen
Haushaltsgeräten die Verschlussstellung zwischen Tür
und Gehäuse dargestellt ist;
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5 eine
perspektivische Darstellung, die die Verriegelungsvorrichtung der
ersten Ausführungsform in ihrer Entriegelungsposition zeigt;
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6 eine
weitere perspektivische Darstellung, die die Verriegelungsvorrichtung
der ersten Ausführungsform in ihrer Entriegelungsposition
in einer anderen Ansicht darstellt;
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7a)–d) verschiedene Phasen eines Montageablaufs
für ein gemäß einer zweiten Ausführungsform
ausgebildetes erstes Rastelement;
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8 eine
perspektivische Darstellung, auf der die Verriegelungsvorrichtung
gemäß der zweiten Ausführungsform kurz
vor einem Eingriff dargestellt ist,
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9 eine
perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen
Verriegelungsvorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform,
bei der eine Verriegelung bewirkt ist, und
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10 eine
weitere perspektivische Darstellung der zweiten Ausführungsform,
bei der der erste Rasthebel in seiner Entriegelungsposition bei
geöffneter Tür des Haushaltsgeräts abgebildet
ist.
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1 zeigt
in einer perspektivischen Darstellung den wesentlichen Bestandteil
einer erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung
gemäß einer ersten Ausführungsform. An
einem Rahmen 19, welcher Teil eines Gehäuses 3,
z. B. einer Haushalts-Geschirrspülmaschine ist, ist in
bekannter Weise eine Schlossplatte 10 angeordnet. Im Ausführungsbeispiel
ragt diese durch einen äußeren Rahmenschenkel 11 in
Richtung des Inneren des Rahmens 19 hindurch und ist dort
mit dem Rahmen 19 fest verbunden. An einem inneren Rahmenschenkel 12 ist
ein erstes Rastelement 4 in Form eines Federhakens befestigt.
Die Befestigung geht besser aus der 2 hervor,
welche die Verriegelungsvorrichtung der 1 in einer
anderen perspektivischen Darstellung zeigt. Ein Befestigungsabschnitt 16 des ersten
Rastelements 4 ist dabei mit dem inneren Rahmenschenkel 12 fest
verbunden. Die Art der Verbindung ist dabei beliebig durch einen
Fachmann wählbar und kann z. B. mittels einer Schweißung,
einer Crimpverbindung oder ähnlichem realisiert sein.
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Das
erste Rastelement 4 weist einen Schaft 7 auf,
welcher parallel zu einer Verschwenkrichtung 6 einer aus
den Figuren nicht näher dargestellten Tür verläuft.
Der Schaft 7 erstreckt sich dabei im Bereich zweier Führungen 14, 15 in
den Rahmenschenkeln 11, 12 durch den Rahmen 19 hindurch.
Die Führungen 14, 15 sind derart ausgestaltet,
dass der Schaft 7 des ersten Rastelements 4 in
diese eingeführt werden kann und andererseits eine Verschiebung
längs der mit dem Buchstaben A bezeichneten Verschiebeachse
gewährleistet ist.
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Die
dem inneren Rahmenschenkel 12 zugeordnete Führung 14 ist
im Wesentlichen L-förmig ausgebildet, was besser aus 2 hervorgeht.
Die dem äußeren Rahmenschenkel 11 zugeordnete
Führung 15 weist eine davon unterschiedliche Form
auf. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass ein "Ausfädeln" des
Schaftes 7 aus dem Rahmen 19 und eine eventuell
damit verbundene Funktions-Beeinträchtigung der Verriegelungsvorrichtung
verhindert werden kann. Die Führung 15 erstreckt
sich zunächst von der Außenkante des Rahmenschenkels 11 nach
unten, um in etwa in der Mitte seitlich davon abzuzweigen. Am Ende
des Abzweigs erstreckt sich die Führung wiederum senkrecht
nach unten. Dieser Endabschnitt liegt dabei auf der Verschiebeachse
A. Dies gilt ebenfalls für den in 2 mit Bezugszeichen 21 gekennzeichneten
Bereich der Führung 14, welcher am äußersten
Ende des waagerecht verlaufenden und dem senkrechten Einschnitt
abgewandten Endes gelegen ist.
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An
einem der Tür zugewandten Ende des Schaftes 7 ist
ein erstes Federelement 8 vorgesehen. Dieses ist nach Art
einer Kröpfung zu dem Schaft 7 angeordnet. An
dessen der Tür zugewandtem Ende befindet sich ein Rasthaken 13.
Wie aus 1 ohne weiteres ersichtlich
ist, verhindert die Form des ersten Federelementes 8 ein
ungewolltes Verschieben des Rastelementes 13 in den Rahmen 19 hinein,
so dass diese3s grundsätzlich funktionsfähig bleibt.
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Am
anderen, dem Gehäuseinneren zugewandten, Ende ist der Schaft 7 mit
einem zweiten Federelement 9 verbunden, welches aufgrund
seiner Form, den Materialeigenschaften und seiner Befestigung an
dem Rahmen 19 eine Rückstellkraft aufzubauen vermag.
Die Rückstellkraft ist dabei derart bemessen, dass der
Schaft 7 in die in 1 gezeigte Position
zurückgezogen wird, sofern an dem Rasthaken 13 keine
in entgegengesetzter Richtung wirkende Kraft anliegt.
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3 zeigt
die Ausgestaltung der Führung 15 in einer vergrößerten,
perspektivischen Darstellung. Aus dieser Ansicht ist gut ersichtlich,
dass die Führung 15 über einen lediglich
optionalen Vorsprung 17 verfügt. Der Schaft 7 kann
wahlweise auf der einen oder anderen Seite des Vorsprunges angeordnet
werden. In der in 3 gezeigten Darstellung befindet
sich der Schaft 7 vollständig auf der Verschiebeachse
A, sodass eine Verriegelung mit einem zweiten Rastelement 5 in
einer Tür 2 des Haushaltsgerätes ermöglicht
wird (vgl. 4). Das zweite Rastelement 5 ist
dabei durch einen Durchbruch 18 in der Tür gebildet.
Der Durchbruch 18 bildet eine Eingriffsfläche 20 für
den Rasthaken 13 aus, sodass eine Verriegelung möglich
ist. Besonders bevorzugt ist dabei, dass als zweites Rastelement
kein separater Durchbruch in der Tür 2 vorgesehen
werden muss, sondern dass hierzu der für die Schlossplatte 10 ohnehin
notwendige Durchbruch verwendbar ist.
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Wird
der Schaft 7 des ersten Rastelements 4 nun entgegen
der in 3 gezeigten Darstellung auf die andere Seite des
Vorsprunges 17 gelegt, so findet hierdurch eine Auslenkung
des Schaftes 7 nach außerhalb der Verschiebeachse
A statt. Hierdurch kann der Rasthaken 13 nicht mehr in
Eingriff mit der Eingriffsfläche 20 des Durchbruches 18 gelangen,
sodass die Verriegelungsvorrichtung dauerhaft deaktiviert ist.
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Die 5 und 6 zeigen
in jeweils unterschiedlichen perspektivischen Darstellungen die
Verriegelungsvorrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
in ihrer Entriegelungsposition. In dieser ist das erste Rastelement 4 mit
dem zweiten Rastelement 5 in Eingriff gebracht. Durch Öffnen
der Tür 2 bis zu einem vorgegebenen Winkel, welcher
durch die Länge des Schaftes 7 bestimmt ist, wird
das erste Rastelement 4 für den Nutzer sichtbar
und bedienbar, sodass dieser durch seitliche Betätigung
des Schaftes 7 den Eingriff zu dem Rastelement und Eingriffsfläche
außer Kraft setzen kann. Dabei wird der Schaft 7 im
Bereich des ersten Federelements 8 aus der Verschiebeachse
A in Richtung des Durchbruchs 18 entgegen einer von ihm
ausgeübten Federkraft ausgelenkt. Hierdurch ist ein Öffnen
der Tür 2 möglich.
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In
der in den 5 und 6 gezeigten Stellung
baut das erste Rastelement 4 eine in Richtung des Gehäuseinneren
wirkende Federkraft auf, die in den Materialeigenschaften und der
Form des Rastelements 4 begründet liegt. Aufgrund
dieser Rückstellkraft wird der Schaft 7 längs
der Verschiebeachse A ins Innere des Gehäuses zurückgezogen, sodass
sich das erste Federelement 8 in der in 1 gezeigten
Stellung befindet. Beim erneuten Schließen der Tür
wird der Rasthaken 13 aufgrund der in Richtung Gehäuse
gedrückten Tür seitlich ausgelenkt, bis der Rasthaken
vollständig in den Durchbruch 20 eingeführt
ist. Beim erneuten Öffnen wird der Rasthaken 13 dann
mit der Eingriffsfläche 20 des Durchbruches 18 in
Eingriff gebracht, wodurch ein Öffnen der Tür über
den vorgegebenen Winkel hinaus verhindert ist. Dies gilt jedoch
lediglich dann, sofern die Verriegelungsvorrichtung, wie in Verbindung mit 3 beschrieben,
nicht gewollt deaktiviert ist.
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Die 7 bis 10 zeigen
ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Verriegelungsvorrichtung. Im Unterschied zu dem vorher beschriebenen,
ersten Ausführungsbeispiel wird die Rückstellkraft
nunmehr durch ein Ankerelement bewerkstelligt, wodurch eine Fixierung
des ersten Rastelements 4 an dem Gehäuse 3 bzw.
dem Rahmen 19 nicht mehr notwendig ist. Das zweite Ausführungsbeispiel
bringt weiterhin den Vorteil mit sich, dass eine nachträgliche
Montage problemlos möglich ist.
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Der
Montageablauf für das Ankerelement ist in den 7a) bis d) dargestellt. Durch Zusammendrücken
des ankerförmigen zweiten Federelements mit zwei Ankerabschnitten
in Richtung des Schaftes 7 kann dieses durch entsprechend
ausgebildete Führungen 14, 15 ins Innere
des Gehäuses eingeführt werden. Nachdem die Ankerabschnitte
die an dem inneren Rahmenschenkel 11 angeordnete Führung 14 passiert
haben, spreizen sich diese aufgrund der elastischen Eigenschaften
des ersten Rastelements 4 in der in 7c)
gezeigten Weise. Sobald das erste Rastelement 4, wie in 7d) gezeigt, in Kontakt mit dem inneren
Rahmenschenkel 11 des Rahmens 19 gelangt, wird
eine Rückstellkraft aufgebaut, die umso größer
wird, je weiter der Schaft 7 in Richtung des äußeren
Rahmenschenkels 12 gezogen und damit der Winkel zwischen
Schaft 7 und Ankerabschnitten vergrößert
wird.
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Die
durch das Öffnen der Tür gezeigte Situation ist
in den 8 bis 10 nochmals besser in einer
perspektivischen Darstellung gezeigt. Hierbei zeigt 8 die
Situation, nachdem das erste Rastelement 4 eingerastet
ist. 9 zeigt die Situation, in der das erste Rastelement 4 seine
Endposition bei geschlossener Tür 2 erreicht hat.
Mit Öffnen der Tür wird der Schaft 7 aufgrund
des Eingriffs von Rasthaken 13 und Eingriffsfläche 20 in
Verschwenkrichtung 6 der Tür nach außen
gezogen, wobei sich eine zunehmende Rückstellkraft durch
das zweite Federelement in Form der Ankerabschnitte ausbildet. Nach manuellem
Lösen des Eingriffs zwischen Rasthaken 13 und
Eingriffsfläche 20 kann das erste Rastelement 4 aufgrund
der Rückstellkraft des ankerförmigen zweiten Federelements 9 in
die in 8 gezeigte Position zurückschwenken.
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Die
erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung stellt
eine direkte bedienbare Lösung für ein Haushaltsgerät,
insbesondere eine Haushalts-Geschirrspülmaschine bereit.
Da die Verriegelungsvorrichtung von außerhalb des Haushaltsgerätes
durch einen Nutzer direkt bedienbar ist, ist ein hoher Benutzungskomfort
gewährleistet. Da die Verriegelungsvorrichtung einen lediglich
sehr geringen Öffnungswinkel der Tür erlaubt,
wenn diese nicht betätigt ist, kann während des
Betriebs der Geschirrspülmaschine nur wenig Dampf entweichen,
wodurch Verbrennungen reduziert und Quetschungen verhindert werden
können. Die erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung
ist nachträglich an bestehende Haushaltsgeräte
anbringbar und kann diesem auch wieder entfernt werden. Aufgrund
der geringen Anzahl der Bauteile der Verriegelungsvorrichtung ist
diese kostengünstig herstellbar.
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- 1
- Geschirrspülmaschine
- 2
- Tür
- 3
- Gehäuse
- 4
- erstes
Rastelement
- 5
- zweites
Rastelement
- 6
- Verschwenkrichtung
der Tür
- 7
- Schaft
- 8
- erstes
Federelement
- 9
- zweites
Federelement
- 10
- Schlossplatte
- 11
- Rahmenschenkel
(außen)
- 12
- Rahmenschenkel
(innen)
- 13
- Rasthaken
- 14
- Führung
- 15
- Führung
- 16
- Befestigungsabschnitt
- 17
- Vorsprung
- 18
- Durchbruch
- 19
- Rahmen
des Gehäuses
- 20
- Eingriffsfläche
- 21
- Bereich
der Führung
- A
- Verschiebeachse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10108724
A1 [0003]
- - DE 4424201 A1 [0004]
- - DE 10230708 A1 [0005]