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DE102007028733A1 - Behältnis zur Verwendung in der enteralen Ernährung - Google Patents

Behältnis zur Verwendung in der enteralen Ernährung Download PDF

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DE102007028733A1
DE102007028733A1 DE200710028733 DE102007028733A DE102007028733A1 DE 102007028733 A1 DE102007028733 A1 DE 102007028733A1 DE 200710028733 DE200710028733 DE 200710028733 DE 102007028733 A DE102007028733 A DE 102007028733A DE 102007028733 A1 DE102007028733 A1 DE 102007028733A1
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Germany
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nutrient solution
chamber
liquid
container
container according
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DE200710028733
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English (en)
Inventor
Irmgard GÖRISCH
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Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Original Assignee
Fresenius Kabi Deutschland GmbH
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Priority to HK10103600.4A priority patent/HK1138178B/xx
Priority to PCT/EP2008/004911 priority patent/WO2008155112A1/de
Priority to CN2008800210680A priority patent/CN101720217B/zh
Priority to US12/665,359 priority patent/US20100198185A1/en
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Behältnis zur Verwendung in der enteralen Ernährung, insbesondere einen polymeren Mehrkammerbeutel, das mindestens zwei voneinander getrennte Kammern (5, 6) aufweist. Mindestens eine der zwei Kammern enthält eine enterale Nährlösung (A), während mindestens eine andere der mindestens zwei Kammern eine Flüssigkeit (B) zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs enthält. Die enterale Nährlösung in der einen Kammer hat einen größeren Energiegehalt als die Flüssigkeit zur Flüssigkeitsbilanzierung in der anderen Kammer. Darüber hinaus betrifft die Erfindung eine Anordnung mit einem derartigen Behältnis, wobei das Behältnis zusammen mit einem Überleitsystem (10) in einer Verpackung (20) steril umschlossen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Behältnis zur Verwendung in der enteralen Ernährung, das eine enterale Nährlösung enthält.
  • In der Medizin wird zwischen einer enteralen und einer parenteralen Ernährung unterschieden. Die parenterale Ernährung unterscheidet sich von der enteralen Ernährung dadurch, dass sie unter Umgehung des Magen-Darmtraktes erfolgt. Daher unterscheiden sich grundsätzlich auch enterale und parenterale Nährlösungen in der Zusammensetzung.
  • Die enteralen Nährlösungen müssen hinsichtlich des Energie- und Nährstoffgehalts bedarfsdeckend sein. Sie enthalten im Allgemeinen Proteine, Kohlenhydrate, Fette, Vitamine und Mineralstoffe. Enterale Nährlösungen können auch Ballaststoffe enthalten.
  • Die industriell hergestellten enteralen Nährlösungen werden als Sondennahrung in starren oder flexiblen Behältnissen zur Verfügung gestellt. Als Behältnisse dienen Flaschen oder Beutel. Die Behältnisse verfügen über ein Anschlussstück zum Anschluss eines Überleitsystems, mit dem die enterale Nährlösung aus dem Behältnis in den Magen des Patienten überführt wird. Die Überführung der Nährlösung kann auf Grund der Schwerkraft oder mittels einer Pumpe erfolgen.
  • Die bekannten Überleitsysteme verfügen über eine Schlauchleitung, die an dem einen Ende einen Konnektor zum Anschluss an das Anschlussstück des Nährlösungsbehältnisses und an dem anderen Ende einen Konnektor zum Anschluss an das Anschlussstück eines Sondenschlauchs aufweist. Bei der Förderung der Nährlösung mittels einer Pumpe ist ein Schlauchleitungsabschnitt als Pumpensegment ausgebildet, der in eine Rollenpumpe eingelegt wird.
  • Während bei der enteralen Ernährung alle Nahrungskomponenten in nur einer einzigen Lösung bereitgestellt werden können, müssen bei der parenteralen Ernährung die Nahrungskomponenten, insbesondere Proteinquellen, Kohlehydrate und Fette, aus Stabilitätsgründen getrennt aufbewahrt werden.
  • Die EP 0 790 051 B1 beschreibt einen Beutel zur Verwendung in der parenteralen Ernährung, der zur getrennten Lagerung der einzelnen Nahrungskomponenten mehrere Kammern enthält, die voneinander getrennt sind. Erst kurz vor der Verabreichung der parenteralen Nährlösung wird zwischen den einzelnen Kammern eine Flüssigkeitsverbindung hergestellt, so dass sich die unterschiedlichen Komponenten miteinander vermischen können.
  • Zur Herstellung der Flüssigkeitsverbindung dienen als Abbrechteile ausgebildete Verbindungsstücke, die in den Schweißnähten des Beutels eingeschweißt sind. Alternativ können die Schweißnähte auch als auftrennbare oder aufreißbare Nähte ausgebildet sein. Diese Nähte werden auch als Peelnähte bezeichnet.
  • Mehrkammerbeutel zur Verwendung in der parenteralen Ernährung sind auch aus der EP 0 619 998 B1 , EP 0 893 982 B1 und EP 0 883 396 B1 bekannt.
  • Da sich bei der Lagerung von enteralen Nährlösungen Stabilitätsprobleme aufgrund der Mischung der Komponenten, zu denen Proteinquellen, Kohlehydrate und Fette zählen, grundsätzlich nicht stellen, sind zur Verwendung in der enteralen Ernährung keine Behältnisse bekannt, die über mehrere Kompartements zur Aufnahme der einzelnen Komponenten der enteralen Nährlösung verfügen.
  • Mit den industriell hergestellten enteralen Nährlösungen kann der Flüssigkeitsbedarf des Patienten allein nicht gedeckt werden. Daher ist es erforderlich, dem Patienten neben der enteralen Nährlösung noch eine Flüssigkeit zu verabreichen. Diese Flüssigkeit kann einen geringeren Energiegehalt haben. Im einfachsten Fall wird dem Patienten neben der enteralen Nährlösung Wasser verabreicht, das keinen Nährwert hat.
  • Zum Verabreichen von Flüssigkeiten zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs finden im Stand der Technik separate Behältnisse Verwendung, die auch als Hydrobags bezeichnet werden. Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine enterale Ernährung mit einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr zu vereinfachen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Das erfindungsgemäße Behältnis zur Verwendung in der enteralen Ernährung zeichnet sich dadurch aus, dass das Behältnis mindestens zwei voneinander getrennte Kammern aufweist, wobei mindestens eine Kammer eine enterale Nährlösung mit einem ersten Energiegehalt enthält und mindestens eine Kammer eine Flüssigkeit zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs mit einem Energiegehalt enthält, der kleiner als der Energiegehalt der enteralen Nährlösung ist. Da mit dem erfindungsgemäßen Behältnis sowohl die enterale Nährlösung als auch die noch zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs erforderliche Flüssigkeit bereitgestellt wird, vereinfacht sich die Anwendung bei der enteralen Ernährung.
  • Ein entscheidender Vorteil des erfindungsgemäßen Behältnisses liegt darin, sowohl die enterale Nährlösung als auch die Flüssigkeit zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs so bereitzustellen, dass den individuellen Anforderungen der Patienten hinsichtlich der Zusammensetzung und Menge der beiden Flüssigkeiten Rechnung getragen werden kann.
  • Beispielsweise kann entweder nur die enterale Nährlösung aus der einen Kammer dem Patienten verabreicht werden, oder es können sowohl die enterale Nährlösung als auch die Flüssigkeit zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs verabreicht werden. Dabei stehen beide Flüssigkeiten in dem Behältnis bereit. Wenn das Behältnis über mehr als zwei Kammern verfügt, können unterschiedliche Mengen an Flüssigkeiten bereitgestellt werden, die in Abhängigkeit von den individuellen Bedürfnissen des Patienten verabreicht werden können. Beispielsweise können mehrere Kammern für enteralen Nährlösungen und/oder mehrere Kammern für Flüssigkeiten zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs vorgesehen sein, die unterschiedliche Volumina haben und unterschiedliche Flüssigkeitsmengen aufnehmen. In Abhängigkeit von den individuellen Bedürfnissen des Patienten werden dann nur einzelne oder alle der Kammern entleert.
  • Die enterale Nährlösung hat zur Deckung des Energiebedarfs des Patienten einen Energiegehalt von mindestens 0,5 kcal/ml, bevorzugt von mindestens 0,8 kcal/ml, besonders bevorzugt von mindestens 1 kcal/ml. Sie enthält vorzugsweise eine Eiweißquelle, Kohlenhydrate und Fette. Als Eiweißquellen können Milch- und Sojaproteine verwendet werden. Als Kohlenhydrate können Poly- und Oligosaccharide eingesetzt werden. Als Fettquellen kommen beispielsweise Soja, Sonnenblumenöle, Kokosnuss- und Milchfette sowie Fischöl, MCT (Medium Chain Triglyceride), Palmkernöl, Rapsöl und strukturierte Triglyceride in Betracht. Der enteralen Nährlösung können auch Vitamine, Spurenelemente und Elektrolyte sowie Ballaststoffe zugesetzt werden.
  • Die Flüssigkeit zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs unterscheidet sich von der enteralen Nährlösung im Wesentlichen durch den geringeren Energiegehalt. Im einfachsten Fall wird der Flüssigkeitsbedarf durch Wasser gedeckt.
  • Die mindestens eine Kammer, die mit der enteralen Nährlösung befüllt ist, hat vorzugsweise ein größeres Volumen als die mindestens eine Kammer, die mit der Flüssigkeit zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs befüllt ist. Vorzugsweise enthält die eine Kammer 750 bis 1500 ml enterale Nährlösung, während die andere Kammer 250 bis 750 ml Flüssigkeit enthält.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform verfügt das Behältnis über Mittel zur Herstellung einer Flüssigkeitsverbindung zwischen den einzelnen Kammern, die enterale Nährlösung oder Flüssigkeit zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs enthalten. Bei dieser Ausführungsform genügt ein einziges Anschlussstück sowohl zum Entnehmen der enteralen Nährlösung als auch der Flüssigkeit zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs. Nach dem Verabreichen der enteralen Nährlösung kann die Flüssigkeitsverbindung zwischen den Kammern hergestellt und anstelle der bereits verabreichten Nährlösung die Flüssigkeit zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs verabreicht werden. Beide Flüssigkeiten können grundsätzlich aber auch vorab gemischt werden.
  • Die Verabreichung der Nährlösung oder der Flüssigkeit zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs kann auf Grund der Schwerkraft oder mittels einer Dosierpumpe erfolgen. Hierfür verfügt das Behältnis vorzugsweise über einen Aufhänger, an den das Behältnis an einem Ständer oder dgl. aufgehängt werden kann. Dieser Aufhänger ist an der dem Anschlussstück zum Entnehmen der Flüssigkeiten gegenüberliegenden Seite des Behältnisses angeordnet.
  • Eine alternative Ausführungsform sieht vor, dass nicht nur die mindestens eine Kammer, die mit der enteralen Nährlösung befüllt ist, sondern auch die mindestens eine Kammer, die mit der Lösung zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs befüllt ist, ein Anschlussstück zum Entnehmen von Flüssigkeit aufweist. Bei dieser Ausführungsform kann jede Kammer über das jeweilige Anschlussstück entleert werden, wobei eine Flüssigkeitsverbindung zwischen den Kammern nicht hergestellt zu werden braucht.
  • Bei der alternativen Ausführungsform weist das Behältnis vorzugsweise auch einen Aufhänger an der dem Anschlussstück zum Entnehmen der Flüssigkeit zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs gegenüberliegenden Seite auf. Zum Entnehmen der enteralen Nährlösung oder der Flüssigkeit zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs braucht das Behältnis nur umgedreht und an dem jeweiligen Aufhänger aufgehängt zu werden.
  • Eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass das Behältnis zusammen mit einer Vorrichtung zum Überleiten der enteralen Nährlösung und/oder der Flüssigkeit zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs zum Patienten bereitgestellt wird. Das Behältnis und das Überleitsystem befinden sich vorzugsweise steril verpackt in einer Verpackung. Als Überleitsysteme können alle bekannten Überleitgeräte verwendet werden, die über eine Schlauchleitung verfügen, die an dem einen Ende ein Anschlussstück für das Behältnis und an dem anderen Ende ein Anschlussstück für eine enterale Ernährungssonde aufweisen. Vorzugsweise ist die das Behältnis und das Überleitsystem umschließende Verpackung ein Beutel.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Behältnis ein Mehrkammerbeutel, der aus den für den Fachmann bekannten Materialien nach den bekannten Verfahren hergestellt werden kann.
  • Bei einem als Mehrkammerbeutel ausgebildeten Behältnis sind die Mittel zur Herstellung einer Flüssigkeitsverbindung zwischen den Kammern vorzugsweise als auftrennbare oder aufreißbare Nähte, so genannte Peelnähte, ausgebildet. Bei der alternativen Ausführungsform, bei der eine Flüssigkeitsverbindung zwischen den Kammern nicht hergestellt werden soll, sind die Nähte, die die einzelnen Kammern voneinander trennen, nicht auftrennbare Nähte.
  • Im Folgenden werden verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 Eine vereinfachte schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Behältnisses zur Verwendung in der enteralen Ernährung, das über zwei Kammern verfügt,
  • 2 ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Behältnisses in schematischer Darstellung, das über zwei Kammern verfügt,
  • 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Behältnisses, das über drei Kammern verfügt,
  • 4 ein alternatives Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Behältnisses mit drei Kammern und
  • 5 eine Anordnung in vereinfachter schematischer Darstellung, die das erfindungsgemäße Behältnis zusammen mit einem Überleitsystem umfasst, wobei das Behältnis und das Überleitsystem von einer Verpackung umschlossen werden.
  • 1 zeigt in vereinfachter schematischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Behältnisses zur Verwendung in der enteralen Ernährung. Das erfindungsgemäße Behältnis ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein polymerer Beutel.
  • Der Beutel 1 besteht bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel aus zwei übereinander liegenden flexiblen Kunststofffolien 2, 3, die an ihren Rändern mit einer umlaufenden Schweißnaht 4 verschweißt sind, die in der in 1 gezeigten Lage einen unteren Abschnitt 4A und einen oberen Abschnitt 4B sowie zwei seitliche Abschnitte 4C und 4D umfasst. Der Beutel kann aber auch aus einem Folienschlauch bestehen, der an der Ober- und Unterseite verschweißt ist.
  • Der Beutel ist in eine untere Kammer 5 und eine obere Kammer 6 unterteilt. Die untere Kammer 5 hat ein größeres Volumen als die obere Kammer 6. Beispielsweise kann die untere Kammer 1500 ml Flüssigkeit aufnehmen, während die obere Kammer 500 ml Flüssigkeit aufnehmen kann. Beide Kammern 5, 6 sind von einer nicht auftrennbaren Schweißnaht 7 voneinander getrennt, die im oberen Drittel des Beutels zwischen den seitlichen Abschnitten 4C, 4D der umlaufenden Schweißnaht 4 verläuft.
  • Der Beutel 1 verfügt über zwei Anschlussstücke 8A und 8B, von denen das eine Anschlussstück 8A in den unteren Abschnitt 4A der umlaufenden Schweißnaht 4 und das andere Anschlussstück 8B in den oberen Abschnitt 4B der umlaufenden Schweißnaht 4 eingeschweißt ist.
  • An die Anschlussstücke 8A und 8B kann ein Überleitsystem angeschlossen werden, das unter Bezugnahme auf 5 noch im Einzelnen beschrieben wird. Ein Anschlussstück zum Anschluss eines Überleitsystems an einen Beutel zur Aufnahme enteraler Nährlösung ist beispielsweise aus der EP 1 010 412 A2 oder der EP 0 830 874 B1 bekannt, auf die zum Zwecke der Offenbarung ausdrücklich Bezug genommen wird. Ein derartiges Anschlussstück wird auch als Port bezeichnet.
  • Die Anschlussstücke 8A und 8B weisen jeweils eine durchstechbare Membran 8A' und 8B' auf, die nur andeutungsweise dargestellt ist. Die durchstechbaren Membranen verschließen die beiden Kammern 5, 6 steril.
  • Im Bereich des unteren Abschnitts 4A der umlaufenden Naht 4 weist der Beutel einen unteren Aufhänger 9A und im Bereich des oberen Abschnitts 4B der umlaufenden Schweißnaht 4 einen oberen Aufhänger 9B auf. Beide Aufhänger 9A, 9B sind als Laschen ausgebildet, die an den unteren und oberen Abschnitt des Beutels angeformt sind. Als Aufhänger können aber auch Ausnehmungen in den oberen und unteren Abschnitten des Beutels oder dessen Schweißnähte dienen.
  • Die untere Kammer 5 mit dem größeren Volumen ist mit einer enteralen Nährlösung A befüllt, die verschiedene Komponenten enthält, zu denen eine Eiweißquelle, Kohlenhydrate und Fette zählen. Die enterale Nährlösung A allein kann den Flüssigkeitsbedarf des Patienten nicht decken. Zur Flüssigkeitsbilanzierung benötigt der Patient daher eine weitere Flüssigkeit B, die in der oberen Kammer 6 enthalten ist. Bei dieser Flüssigkeit handelt es sich im vorliegenden Ausführungsbeispiel um Wasser (H2O).
  • Die enterale Nährlösung A unterscheidet sich von der Flüssigkeit B zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs des Patienten dadurch, dass die enterale Nährlösung einen wesentlich höheren Energiegehalt als die Flüssigkeit B zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs aufweist. Die enterale Nährlösung hat einen Energiegehalt von mindestens 0,5 kcal/ml, bevorzugt von mindestens 0,8 kcal/ml, besonders bevorzugt von mindestens 1 kcal/ml, während die Flüssigkeit zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs einen Energiegehalt hat, der kleiner als 0,5 kcal/ml ist, vorzugsweise Wasser ist, das keinen Energiegehalt hat.
  • Zur Applikation der enteralen Nährlösung A oder der Flüssigkeit B zur Flüssigkeitsbilanzierung dient ein Überleitsystem 10, das nachfolgend unter Bezugnahme auf 5 beschrieben wird.
  • 5 zeigt eine Anordnung, die den Beutel 1 und das Überleitsystem 10 umfasst, wobei der Beutel und das Überleitsystem in einer Verpackung 20 steril verpackt sind. Die Verpackung 20 ist wiederum ein Beutel aus übereinander liegenden Folien 12, 13, die mit einer umlaufenden Schweißnaht 14 miteinander verschweißt sind. Der Beutel 20 kann aber auch aus einem Folienschlauch bestehen, der an der Ober- und Unterseite verschweißt ist. Zumindest ein Teil der umlaufenden Schweißnaht 14 ist als auftrennbare oder aufreißbare Schweißnaht (Peelnaht) ausgebildet. Daher ist es möglich, die Verpackung 20 einfach aufzureißen, um den Beutel 1 und das Überleitsystem 10 zu entnehmen.
  • Das Überleitsystem 10 weist eine Schlauchleitung 11 auf, wobei an dem einen Ende der Schlauchleitung 11 ein Konnektor 16 zum Anschluss des Überleitsystems an eines der beiden Anschlussstücke 8A, 8B des Beutels 1 vorgesehen ist und an dem anderen Ende der Schlauchleitung ein Konnektor 23 zum Anschluss des Überleitsystems an einen entsprechenden Konnektor eines nicht dargestellten Sondenschlauchs für die enterale Ernährung angeschlossen wird. Die Förderung der Flüssigkeiten kann allein durch Schwerkraft erfolgen. Es kann aber auch eine Dosierpumpe verwendet werden. Bei den bekannten Dosierpumpen handelt es sich um peristaltische Schlauchpumpen, in die ein Schlauchleitungsabschnitt 11A der Schlauchleitung 11 eingelegt wird.
  • In der Schlauchleitung 11 befindet sich eine Tropfkammer 18 sowie eine Schlauchklemme 19. Vor dem Gebrauch ist die Schlauchleitung mit einem Verschlussteil 15 dicht verschlossen. Der Verschlussteil 15 enthält einen Abbrechteil 15A, der zum Öffnen der Schlauchleitung abgebrochen wird, so dass eine Flüssigkeitsverbindung hergestellt wird.
  • In der Verpackung 20 ist der Konnektor 16 des Überleitsystems bereits an das untere Anschlussstück 8A des Beutels 1 angeschlossen. Das Überleitsystem kann aber auch dem Beutel nur beigelegt sein. Der Konnektor 16 des Überleitsystems weist einen Spike 16A auf, mit dem die Membran 8A' bzw. 8B' der Anschlussstücke 8A oder 8B durchstochen werden kann, so dass eine Flüssigkeitsverbindung zu den beiden Kammern 5, 6 des Beutels 1 herstellbar ist.
  • Mit dem erfindungsgemäßen System kann eine enterale Ernährung und Flüssigkeitsbilanzierung auf einfache Weise erfolgen. Hierzu wird die enterale Nährlösung A aus der unteren Kammer 5 unter dem Einfluss der Schwerkraft oder mittels einer Dosierpumpe über die Schlauchleitung 11 des Überleitsystems 10 und den nicht dargestellten Sondenschlauch dem Patienten zugeführt. Dabei wird der Beutel an dem oberen Aufhänger 9B aufgehängt. Zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs wird der Beutel umgedreht und an dem unteren Aufhänger 9A aufgehängt, wobei der Konnektor 16 des Überleitsystems 10 an das dann untere Anschlussstück 8B angeschlossen wird, so dass sich die dann untere mit Wasser B befüllte Kammer 6 entleert.
  • Beide Kammern können zu unterschiedlichen Zeitpunkten entleert werden, ohne dass eine Verbindung zwischen den Kammern besteht. Wenn die Verabreichung weiterer Flüssigkeit nicht erforderlich ist, braucht die mit Wasser befüllte Kammer nicht entleert zu werden.
  • Die mit enteraler Nährlösung A befüllte Kammer 5 hat grundsätzlich ein größeres Volumen als die mit Wasser B befüllte Kammer 6. Es ist aber auch möglich, die größere Kammer mit Wasser und die kleinere Kammer mit enteraler Nährlösung zu befüllen.
  • 2 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Zweikammerbeutels. Der Zweikammerbeutel 16 von 2 unterscheidet sich von dem Beutel 1 von 1 dadurch, dass die Schweißnaht 7, die beide Kammern 5, 6 voneinander trennt, nicht eine permanente Naht ist, sondern zumindest in einem Teilabschnitt als eine von Hand auftrennbare oder aufreißbare Peelnaht 7' ausgebildet ist. Darüber hinaus weist der Beutel 12 nur das in der in 2 gezeigten Lage untere Anschlussstück 8A und den oberen Aufhänger 9B, nicht aber ein oberes Anschlussstück und einen unteren Aufhänger auf. Ansonsten unterscheiden sich die Beutel 1 und 16 nicht voneinander. Daher werden auch für die einander entsprechenden Teile die gleichen Bezugszeichen verwendet.
  • Zur Applikation der enteralen Nährlösung wird der Beutel 12 an dem Aufhänger 9B aufgehängt, so dass unter dem Einfluss der Schwerkraft oder mittels einer Dosierpumpe die enterale Nährlösung A aus der Kammer 5 gefördert werden kann. Zur Verabreichung der Flüssigkeit B zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs wird die Peelnaht 7' von Hand aufgetrennt, so dass die Flüssigkeit B, beispielsweise Wasser, dem Patienten verabreicht werden kann. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist es nicht erforderlich, den Beutel umzudrehen, und den Konnektor des Überleitsystems neu zu konnektieren.
  • 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, das sich von den unter Bezugnahme auf die 1 und 2 beschriebenen Ausführungsbeispielen dadurch unterscheidet, dass der Beutel 17 drei Kammern aufweist. Die einander entsprechenden Teile sind wieder mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Das Ausführungsbeispiel von 3 unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel von 1 noch durch eine weitere Peelnaht 7'', die von der permanenten Naht 7 zu dem seitlichen Abschnitt 4C der umlaufenden Schweißnaht 4 verläuft. Die permanente Schweißnaht 7 und die Peelnaht 7'' teilen den Beutel 17 in drei Kammern 5, 6 und 21 auf. Die größere Kammer 5 ist mit 1000 ml enteraler Nährlösung A und die kleinere Kammer 21 mit 500 ml enteraler Nährlösung A' befüllt, während die kleinere Kammer 6 mit 500 ml Flüssigkeit B zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs, insbesondere Wasser befüllt ist.
  • Der Dreikammerbeutel 17 von 3 erlaubt eine genauere Dosierung des Nahrungs- oder Flüssigkeitsbedarf des Patienten als die Zweikammerbeutel 1, 16 von 1 und 2. Je nach dem Bedarf des Patienten kann entweder nur die in der Kammer 5 enthaltene enterale Nährlösung A oder sowohl die in der Kammer 5 als auch in der Kammer 21 enthaltene Nährlösung A und A' verabreicht werden. Hierzu ist es lediglich erforderlich, von Hand die Peelnaht 7'' aufzutrennen. Darüber hinaus kann nach dem Umdrehen des Beutels und dem Anschließen des Überleitsystems an das andere Anschlussstück die Flüssigkeit B, insbesondere Wasser zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs verabreicht werden.
  • 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des Beutels 22, das sich von dem Ausführungsbeispiel von 3 nur dadurch unterscheidet, dass die kleinere Kammer 21 nicht mit enteraler Nährlösung, sondern mit einer Flüssigkeit B' zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs, insbesondere Wasser befüllt ist. Der Beutel 22 erlaubt also eine Applikation von unterschiedlichen Mengen an Wasser.
  • Die in 3 und 4 gezeigten Beutel 17 und 22 verfügen jeweils über zwei Anschlussstücke und zwei Aufhänger. Es ist aber auch möglich, dass in Analogie zu dem Ausführungsbeispiel von 2 die Beutel von 3 und 4 nur über ein Anschlussstück und einen Aufhänger verfügen. In diesem Fall ist die permanente Naht 7 als auftrennbare oder aufreißbare Peelnaht auszubilden. Es ist aber auch möglich, die Peelnaht 7'' als permanente Naht auszubilden, wobei der Beutel dann über ein weiteres Anschlussstück und einen weiteren Aufhänger verfügt.
  • Auch wenn die vorliegenden Ausführungsbeispiele nur Zweikammer- und Dreikammerbeutel zeigen, kann der erfindungsgemäße Beutel auch weitere Kammern aufweisen, die über permanente Nähte oder Peelnähte voneinander getrennt und entweder mit einer enteralen Nährlösung oder einer Flüssigkeit zur Flüssigkeitsbilanzierung des Patienten befüllt sind, so dass eine besonders genaue Anpassung des Nahrungs- oder Flüssigkeitsbedarfs an die individuellen Bedürfnisse des Patienten möglich ist.
  • Es ist auch möglich, dass die Kammer oder die Kammern, die enterale Nährlösung enthalten, enterale Nährlösungen mit unterschiedlichen Zusammensetzungen enthalten. Weiterhin ist es möglich, dass die Kammer oder die Kammern, die Flüssigkeit zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs enthalten, unterschiedliche Flüssigkeiten für die Flüssigkeitsbilanzierung enthalten, beispielsweise einerseits Wasser und beispielsweise andererseits Fruchtsaft. Aber auch hier wird davon ausgegangen, dass der Energiegehalt der Flüssigkeiten für die Flüssigkeitsbilanzierung kleiner als der Energiegehalt der enteralen Nährlösungen ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0790051 B1 [0007]
    • - EP 0619998 B1 [0009]
    • - EP 0893982 B1 [0009]
    • - EP 0883396 B1 [0009]
    • - EP 1010412 A2 [0038]
    • - EP 0830874 B1 [0038]

Claims (19)

  1. Behältnis zur Verwendung in der enteralen Ernährung, das eine enterale Nährlösung enthält, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (1, 16, 17, 22) mindestens zwei voneinander getrennte Kammern (5, 6) aufweist, wobei mindestens eine erste Kammer (5) der mindestens zwei Kammern eine enterale Nährlösung (A) mit einem ersten Energiegehalt enthält und mindestens eine zweite Kammer (6) der mindestens zwei Kammern eine Flüssigkeit (B) zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs mit einem Energiegehalt enthält, der kleiner als der Energiegehalt der enteralen Nährlösung ist.
  2. Behältnis nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die enterale Nährlösung (A) einen Energiegehalt von mindestens 0,5 kcal/ml, bevorzugt von mindestens 0,8 kcal/ml, besonders bevorzugt von mindestens 1 kcal/ml hat.
  3. Behältnis nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die enterale Nährlösung (A) wenigstens zwei der Komponenten ausgewählt aus der Gruppe der Komponenten Eiweißquelle, Kohlehydrate und Fette enthält.
  4. Behältnis nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die enterale Nährlösung (A) eine Eiweißquelle, Kohlehydrate und Fette enthält.
  5. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeit zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs einen Energiegehalt hat, der kleiner als 0,5 kcal/ml ist.
  6. Behältnis nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeit (B) zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs Wasser ist.
  7. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Volumen der mindestens einen Kammer (5), die mit der enteralen Nährlösung (A) befüllt ist, größer als das Volumen der mindestens einen Kammer (6) ist, die mit der Flüssigkeit (B) zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs befüllt ist.
  8. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Kammer (5), die mit der enteralen Nährlösung (A) befüllt ist, 750 bis 1500 ml enterale Nährlösung enthält, und die mindestens eine Kammer (6), die mit der Flüssigkeit (B) zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs befüllt ist, 250 bis 750 ml Lösung zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs enthält.
  9. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel (7', 7'') zur Herstellung einer Flüssigkeitsverbindung zwischen der mindestens einen Kammer (5), die mit der enteralen Nährlösung (A) befüllt ist, und der mindestens einen Kammer (6) herstellbar ist, die mit der Lösung (B) zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs befüllt ist.
  10. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Kammer (5), die mit der enteralen Nährlösung (A) befüllt ist, ein Anschlussstück (8A) zum Entnehmen der enteralen Nährlösung aufweist.
  11. Behältnis nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (1) an der dem Anschlussstück (8A) zum Entnehmen der enteralen Nährlösung (A) gegenüberliegenden Seite einen Aufhänger (9B) aufweist.
  12. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Kammer (6), die mit der Flüssigkeit (B) zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs befüllt ist, ein Anschlussstück (8B) zum Entnehmen von Flüssigkeit aufweist.
  13. Behältnis nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (1) an der dem Anschlussstück (8B) zum Entnehmen der Flüssigkeit (B) zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs gegenüberliegenden Seite einen Aufhänger (9A) aufweist.
  14. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (1) ein Mehrkammerbeutel ist.
  15. Behältnis nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Kammer (5), die mit der enteralen Nährlösung (A) befüllt ist, von der mindestens einen Kammer (6), die mit der Flüssigkeit zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs befüllt ist, von einer auftrennbaren Naht (7') getrennt ist.
  16. Behältnis nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Kammer (5), die mit der enteralen Nährlösung (A) befüllt ist, von der mindestens einen Kammer (6), die mit der Flüssigkeit (B) zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs befüllt ist, von einer nicht auftrennbaren permanenten Naht (7) getrennt ist.
  17. Anordnung mit einem Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (1, 16, 17, 22) von einer Verpackung (20) umschlossen wird, die eine Vorrichtung (10) zum Überleiten der enteralen Nährlösung (A) und/oder der Flüssigkeit (B) zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs zum Patienten enthält.
  18. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) zum Überleiten der enteralen Nährlösung (A) und/oder der Flüssigkeit (B) zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs eine Schlauchleitung (11) aufweist, die an einem Ende ein Anschlussstück (16) zum Anschluss der Vorrichtung zum Überleiten der enteralen Nährlösung an ein Anschlussstück des Behältnisses (1, 16, 17, 22) aufweist und an dem anderen Ende ein Anschlussstück (23) zum Anschluss an eine Sonde zur enteralen Ernährung aufweist.
  19. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung ein Beutel (20) ist.
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