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DE69412695T2 - Zweikammer Behälter mit Mischvorrichtung - Google Patents

Zweikammer Behälter mit Mischvorrichtung

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Publication number
DE69412695T2
DE69412695T2 DE69412695T DE69412695T DE69412695T2 DE 69412695 T2 DE69412695 T2 DE 69412695T2 DE 69412695 T DE69412695 T DE 69412695T DE 69412695 T DE69412695 T DE 69412695T DE 69412695 T2 DE69412695 T2 DE 69412695T2
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DE
Germany
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chamber
container
contents
chambers
outlet part
Prior art date
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DE69412695T
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English (en)
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DE69412695D1 (de
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Keinosuke Kawaguchi-Shi Saitama-Ken Isono
Tatsuo Machida-Shi Tokyo Suzuki
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SHINSOZAI SOGO KENKYUSHO KK
Original Assignee
SHINSOZAI SOGO KENKYUSHO KK
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Priority claimed from JP5133836A external-priority patent/JPH06319783A/ja
Application filed by SHINSOZAI SOGO KENKYUSHO KK filed Critical SHINSOZAI SOGO KENKYUSHO KK
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Publication of DE69412695T2 publication Critical patent/DE69412695T2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • A61J1/14Details; Accessories therefor
    • A61J1/20Arrangements for transferring or mixing fluids, e.g. from vial to syringe
    • A61J1/2093Containers having several compartments for products to be mixed
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Description

  • Die Erfindung befaßt sich mit einem Behälter, welcher mit einer Mehrzahl von Inhalten füllbar ist, welche wechselseitig in hermetisch dicht abgeschlossenem Zustand in den Kammern eingeschlossen sind, und insbesondere befaßt sich die Erfindung mit einem mit mehreren Inhalten gefüllten Behälter, welcher Komponenten enthält, die wechselseitig miteinander reagieren können und hermetisch dicht abgeschlossen darin sowie wechselseitig isoliert untergebracht sind, wobei der Behälter ein einfaches und leichtes Ver mischen der mehreren Inhalte im Gebrauchszustand gestattet, ohne daß die Inhalte in Berührung mit der Außenumgebung kommen.
  • Da insbesondere der Behälter ermöglicht, daß die Inhalte immer mit einem im wesentlichen konstanten Mischungsverhältnis abgegeben werden, ist der Behälter als ein formbarer Behälter geeignet, welcher mit mehreren Arzneimitteln gefüllt ist, welche Komponenten enthalten, die wechselweise miteinander reagieren können, wie medizinische Fluide für die intravenöse Überernährung (IVH), oder Komponenten für die elementare Diät (nachstehend abgekürzt mit "ED"), wobei diese Lösungen oder Komponenten in einem geschlossenen Heilbehandlungssystem einsetzbar sind.
  • Es besteht seit langem ein Bedürfnis nach Behältern, welche das Mischen von zwei Arzneimittelarten oder dergleichen unmittelbar vor der bestimmungsgemäßen Anwendung auf eine unabhängige Weise gestatten. Dieses Bedürfnis ist insbesondere von Bedeutung beispielsweise für Heiß- oder Kühlmedien, welche die Reaktionswärme beim Mischen von zwei Substanzen oder Nahrungsmitteln oder Arzneimitteln ausnutzen, von denen viele zu einer Deterioration oder Veränderung der natürlichen Substanzen führen, wenn diese Bestandteile oder Komponenten als ein Gemisch über Verarbeitungsstraßen zugeführt werden oder als ein Gemisch über lange Zeit hinweg gelagert werden.
  • Da ferner Pharmazeutika aus mehreren chemischen Substanzen zusammengesetzt sein können, treten insbesondere bei solchen Arzneimitteln Deteriorationen im Laufe der Zeit auf, wenn die chemischen Substanzen als ein Gemisch einer Wärmebehandlung unterzogen werden oder als ein Gemisch über lange Zeit hinweg gelagert werden. Medizinische Fluide für die intrave nöse Überernährung, welche in jüngster Zeit in verstärktem Maße eingesetzt werden, sind in dieser Hinsicht ein Beispiel für Arzneimittelerzeugnisse, welche im allgemeinen ungeeignet sind, daß sie in einem einzigen Beutel bereitgestellt werden. Für derartige medizinische Fluide für die intravenöse Überernährung (IVH) ist es ein Grunderfordernis, daß alle für den menschlichen Körper erforderlichen Nährstoffe in geeigneten Konzentrationen vorhanden sind. Daher stellt jedes derartige medizinische Fluid ein Multikomponentenfluid dar, welches Glukide, Aminosäuren, Lipide, Primärelektrolyten, Spurenelemente und Vitamine enthält. Im Hinblick auf ihre Kompatibilität, ihre Stabilität bei der Herstellung und der Stabilität bei dem sich ergebenden medizinischen Fluid über einen langen Zeitraum hinweg ist es unter diesen Umständen unmöglich, diese in einer einzigen zusammengesetzten Lösung bereitzustellen. Wenn beispielsweise Glukose und Aminosäuren miteinander kombiniert werden und in einem Behälter mit einer einzigen Kammer in flüssiger Form bereitgestellt werden, können Reaktionen, wie die Maillard-Reaktion zwischen Glukose und Aminosäuren während einer Autoklavensterilisationsbehandlung oder während der Lagerung auftreten, so daß das medizinische Fluid sich verfärben oder seine Qualität sich ändern kann. Ferner ist eine Fettemulsion eine instabile flüssige Masse. Die Vermischung derselben mit anderen flüssigen Infusionsmitteln bringen die Tendenz mit sich, daß sich Vergröberungen entwickeln oder daß eine Phasentrennung der Fettpartikel auftritt. Insbesondere zweiwertige Metallionen, welche in Infusionsflüssigkeitsmitteln mit Elektrolyten vorhanden sind, führen bekanntlich zu einer Koagulation einer Fettemulsion oder zu einer Zersetzung der Partikel. Ferner benötigt man bei jedem flüssigen Infusionsmittel einen speziell geeigneten pH-Wert als ein Umgebungsmittel, in welcher das Mittel stabil gehalten werden kann. Mischungen aus flüssigen Infusionsmitteln mit unterschiedlichen entsprechenden pH-Werten bringen die Tendenz einer Trübung oder einer teilweisen Ausfällung mit sich.
  • Ein weiteres Beispiel eines bekannten Heilbehandlungsbehälters, welcher das Mischen einer Mehrzahl von Inhalten in einem geschlossenen System gestattet, ist in Fig. 5 dargestellt. Der Behälter 51 nach Fig. 5 ist aus einem verformbaren Kunstharz hergestellt und hat eine erste Kammer 2 und eine zweite Kammer 3, in welchen Inhalte untergebracht sind, die voneinander isoliert und getrennt sind.
  • Ein Beispiel eines üblichen Heilbehandlungsbehälters, welcher das Vermischen einer Mehrzahl von Komponenten in einem geschlossenen System gestattet, ist in WO 83/01569 gezeigt, welches für das passive Vermischen von zwei Zufuhrlösungen bestimmt ist, welche unterschiedliche spezifische Gewichte haben, und zu einer einzigen homogenen Lösung in einem geschlossenen System gemischt werden sollen. Der Behälter ist derart ausgelegt, daß er einen positiven Test dahingehend ermöglicht, daß man eine einzige homogene Mischung erreicht hat.
  • Der Behälter hat wenigstens eine Unterteilungseinrichtung, welche den Behälter in eine obere und untere Kammer derart unterteilt, daß die Oberseite der unteren Kammer in einer Höhe liegt, welche größer als der Boden der oberen Kammer ist. Ein Paar von mittels Betätigung bedienbare Verschlußeinrichtungen ist vorgesehen, um eine kommunizierende Verbindung zwischen der Oberseite der unteren Kammer und der oberen Kammer und zwischen dem Boden der oberen Kammer und der unteren Kammer bereitzustellen, wenn die Verschlußeinrichtungen offen sind.
  • Wenn man beide Verschlußeinrichtungen öffnet, lassen sich die zuvor getrennten Fluide in den beiden Kammern unter der Einwirkung der Schwerkraft vermischen, um ein homogenes Gemisch aufgrund der unterschiedlichen spezifischen Gewichte zu bilden. Der Mischvorgang kann es erforderlich machen, daß der Behälter in einigen Fällen gewendet bzw. gestürzt angeordnet wird.
  • Wenn man einmal eine homogene Mischung erreicht hat, kann diese über einen Auslaß in direkter Fluidverbindung mit lediglich dem Boden der unteren Kammer ausgegeben werden.
  • In EP-A-0 092 528 ist eine Intraperitonealdialyse beschrieben, welche man auf die dort beschriebene Weise durchführen kann und bei welcher vermieden wird, daß Desinfektionsmittel in das Peritoneum eingeleitet werden kann. Die Vorrichtung umfaßt einen Beutel und einen Verbindungsschlauch zum Verbindung des Beutels mit einem Katheter. Der Beutel hat eine Hauptkammer und eine Hilfskammer, welche jeweils mit Schlauchanschlußteilen versehen sind. Das Schlauchanschlußteil der Hauptkammer hat eine durchbrechbare Scheidewand und eine Abzweigung, welche ihrerseits mit einem durchstoßbaren Stopfen versehen ist, welcher stromab von der durchbrechbaren Scheidewand angeordnet ist. Die äußeren Enden der Schlauchanschlußteile sind jeweils mit einsteckbaren und aufnehmenden Verbindungsteilen versehen, mit deren Hilfe die Anschlußteile miteinander verbunden werden können. Die Verbindungsschlauchabzweigungen in Form eines Y umfassen zwei Schlauchabschnitte, welche zugeordnete Endverbinder haben, die nicht nur in lösbarer Weise miteinander, sondern auch mit den Verbindern der Schlauchanschlußteile verbindbar sind. Verschlußeinrichtungen sind an dem Verbindungsschlauch und an dem Schlauchanschlußteil der Hilfskammer vorgesehen.
  • In jüngster Zeit gewinnt die Heim-Heilbehandlung immer mehr an Bedeutung. Um eine Infusion und dergleichen in Zukunft leichter zu Hause durchführen zu können, ist es erwünscht, ein System bereitzustellen, welches ein fehlerfreies und sicheres Vermischen einer Mehrzahl von Arzneimitteln gestattet.
  • Vor kurzem wurde ein Behälter auf den Markt gebracht, welcher mit einer Mehrzahl von medizinischen Mitteln gefüllt ist. Der Behälter umfaßt eine Mehrzahl von Kammern, welche miteinander verbunden sind, und der an einem Verbindungsteil mit einer Isolationseinrichtung bzw. Trenneinrichtung versehen ist, über die die Mehrzahl von Kammern in kommunizierender Verbindung miteinander gebracht werden können. Unmittelbar vor dem bestimmungsgemäßen Einsatz wird die Trenneinrichtung geöffnet, so daß die Mehrzahl von medizinischen Mitteln, welche die jeweiligen Kammern ausfüllen, in einer der Kammern gemischt werden können.
  • Ein Beispiel eines üblichen und bekannten Heilbehandlungsbehälters, welcher das Vermischen einer Mehrzahl von Inhalten in einem geschlossenen System gestattet, ist in Fig. 5 gezeigt. Der Behälter 51 nach Fig. 5 ist aus einem verformbaren Kunstharz hergestellt und hat eine erste Kammer 2 und eine zweite Kammer 3, welche darin Inhalte aufnehmen und die voneinander isoliert sind. In einem oberen Endabschnitt des Behälters ist eine Aufhängeöffnung 5 ausgebildet, um den Behälter 51 aufhängen zu können. Der Behälter 51 ist am unteren Endabschnitt mit Auslaßöffnungen 59, 57 versehen, welche in kommunizierender Verbindung mit den ersten und zweiten Kammern 2, 3 jeweils sind (alternativ kann nur eine Auslaßöffnung in kommunizierender Verbindung mit der ersten oder zweiten Kammer vorgesehen sein). Öffenbare (eine Anschlußverbindung herstellbare) Verschlußeinrichtung 58 sind in der Nähe des unteren Endes eines Trenn abschnitts 4 angeordnet, welcher in vertikaler Richtung den Behälter in erste und zweite Kammern 2, 3 unterteilt.
  • Bei dem üblichen Behälter 51 wird die Verschlußeinrichtung 58 geöffnet, um die ersten und die zweiten Kammern 2, 3 in kommunizierende Verbindung miteinander zu bringen, und dann wird ein Infusionsset oder dergleichen an die Auslaßöffnungen 59, 57 angeschlossen, um den flüssigen Inhalt dem Patienten zu verabreichen. Nach der Verabreichung des flüssigen Mittels an einen Patienten wird es bevorzugt, daß das Mischungsverhältnis der flüssigen Stoffe der ersten Kammer 2 mit jenem der zweiten Kammer 2 immer über die gesamte Verabreichung hinweg konstant ist, und daß die Abgaberate der Mischung nicht nennenswert schwanken sollte, wobei aber dieser übliche Behälter 51 aufgrund von zwei inhärenten Schwierigkeiten keine dieser Zielsetzungen erreichen kann. Die erste Schwierigkeit ist darin zu sehen, daß das Mischungsverhältnis der flüssigen Inhalte in der ersten Kammer 2 zu jener in der zweiten Kammer 3 bei der Abgabe des flüssigen Mittels durch die Abgabeöffnungen 59, 57 nicht konstant bleibt, da die Verbindungseinrichtungen 56, über welche die Mischung aus den ersten und zweiten Inhalten erfolgt, und die Auslaßöffnung 59 oder 57, über welche die ersten oder zweiten Inhalte abgegeben werden, auf unterschiedlichen Positionen liegen.
  • Wenn die erste Kammer 2 beispielsweise mit der Auslaßöffnung 59 versehen ist, kann der flüssige Inhalt der zweiten Kammer 3 in die erste Kammer 2 über die Füllverbindungseinrichtung 56 strömen und während der Vermischung können der flüssige Inhalt der ersten Kammer 2 in jener der zweiten Kammer 3 von der ersten Kammer 2 über die Auslaßöffnung 59 ausgegeben werden. Hierbei ist es schwierig, das Mischungsverhältnis der flüssigen Inhalte der ersten Kammer 2 zu jener der zweiten Kammer 3 über den gesamten Auslaßvorgang hinweg konstant zu halten.
  • Da ferner die flüssigen Inhalte der ersten Kammer 2 und jener der zweiten Kammer 3 lokal miteinander einer Vermischung dadurch unterliegen, daß die flüssigen Inhalte der ersten Kammer 2 zu der zweiten Kammer 3 vor dem Austritt als ein Gemisch aus der Auslaßöffnung 59 geleitet werden, kann eine Deterioration der Mischung dadurch einsetzen, daß die beiden flüssigen Inhalte miteinander in der ersten Kammer 2 vor der Ausgabe vermischt werden. Daher kann der übliche Behälter 51 nicht für eine Flüssigkeit eingesetzt werden, welche mit einer weiteren Flüssigkeit reagiert (beispielsweise Lösungen, die unterschiedliche, optimale pH-Werte haben), insbesondere flüssige Infusionsmittel, welche einem Patienten über einen langen Zeitraum hinweg verabreicht werden, d. h. der Mischzustand der beiden Flüssigkeiten ist beispielsweise um einige Stunden bis zu einem halben Tag pro Liter des flüssigen Infusionsmittels verlängert.
  • Die zweite Schwierigkeit steht in Verbindung mit dem Erfordernis, daß die Behälterwand eine gewisse Festigkeit haben muß, um einer autoklaven Sterilisationsbehandlung Stand halten zu können. Der Behälter ist daher nicht vollständig flexibel, so daß dann, wenn die Inhalte von dem Behälter 51 abgegeben werden, ein Unterdruck im Inneren des Behälters aufgebaut werden kann (insbesondere in den Räumen, die sich am oberen Ende des Behälters bilden, um eine vollständige Abgabe der Inhalte zu erleichtern). Dieser Unterdruck kann die Abgaberaten der Inhalte reduzieren.
  • Die Verbindungseinrichtung 56, durch die die ersten und die zweiten Kammern 2, 3 in kommunizierender Verbindung miteinander gebracht werden können, ist bei dem vorstehend als Beispiel beschriebenen Behälter 51 nur an einer Stelle vorgesehen. Da die Inhalte von den ersten und den zweiten Kammern 2, 3 jeweils abgegeben werden, werden in den ersten und zweiten Kammern 2, 3 einzelne Räume ausgebildet. Da diese Räume voneinander unabhängig sind, kann der Druck in einem der Räume oder Kammern negativ gegenüber dem Druck in einem der anderen Räume oder einer anderen Kammer werden, wenn Abmessungsunterschiede zwischen dem Raum in der ersten Kammer 2 und jenem in der zweiten Kammer 3 vorhanden sind, oder wenn eine unterschiedliche Verformbarkeit zwischen der ersten Kammer 2 und der zweiten Kammer 3 vorhanden ist. Dies führt zu einer Herabsetzung der Ausgaberate der Inhalte von einer der Kammern. Daher läßt sich das Mischverhältnis der Inhalte der ersten Kammer zu jener der zweiten Kammer kaum vom Beginn der Abgabe an bis zum Ende hiervon konstant halten.
  • Wenn eine der Kammern mit einem Inhalt gefüllt ist, welcher sich leicht modifizieren oder sich in anderer Weise in Anwesenheit von Sauerstoff verändern kann, wird der Inhalt ohne Luft eingefüllt. Eine gewisse Luftmenge wird jedoch mit dem Inhalt der anderen Kammer eingefüllt, so daß die Inhalte vollständig ausgegeben werden können. Bei der Ausgabe der Inhalte ist es erforderlich, die Luft zu verteilen, welche in die andere Kammer eingefüllt worden ist, und zwar auf beide Kammern, so daß die Inhalte der ersten und der zweiten Kammer vollständig ausgegeben werden können. Diese Verteilung der Luft erfolgt hauptsächlich über die Verbindungseinrichtung 56 in Fig. 5, so daß dieser Verteilungsvorgang umständlich ist, und tatsächlich hat sich gezeigt, daß sich die Luft nicht leicht verteilen läßt. Es ist daher schwierig, die Inhalte aus den Kammern vollständig abzugeben oder ein konstantes Verhältnis der Abgaberate der Inhalte von der ersten Kammer zu jener der zweiten Kammer konstant zu machen.
  • Neben dem in Fig. 5 gezeigten üblichen Behälter gibt es einen weiteren üblichen Behälter. Dieser Behälter ist in eine erste Kammer und eine zweite Kammer unterteilt, bei der die zweite Kammer Abmessungen hat, welche ausreichen, um die Inhalte der ersten Kammer zusätzlich zu jenen der zweiten Kammer aufzunehmen. Alle Inhalte der ersten Kammer werden zu der zweiten Kammer übergeben, in welcher die Inhalte der ersten Kammer und jene der zweiten Kammer miteinander vermischt werden. Das hierbei erhaltene flüssige Mittel wird dann einem Patienten über ein Infusionsset oder dergleichen über eine Auslaßöffnung verabreicht, welche an der zweiten Kammer angebracht ist. Die zweite Kammer muß daher große Abmessungen haben. Dieser Behälter hat den Nachteil, daß der Behälter unvermeidbar insgesamt große Abmessungen besitzt. Ferner werden der Mischvorgang und der Abgabevorgang gesondert durchgeführt, wodurch sich die Schwierigkeit ergibt, daß man mit diesem Behälter kaum eine sehr schnelle Verabreichung verwirklichen kann.
  • Da ferner die flüssigen Inhalte der ersten Kammer und jene der zweiten Kammer vermischt werden und dann einem Patienten verabreicht werden, ist dieser übliche Behälter nicht für flüssige Inhalte geeignet, welche in extremer Weise wechselseitig miteinander reagieren können, oder die nur in stabiler Weise in unterschiedlichen Umgebungen gehalten werden können.
  • Unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Schwierigkeiten zielt die Erfindung hauptsächlich darauf ab, einen kompakten, nicht geschlossenen, unabhängigen Mischbehälter für therapeutische Zwecke bereitzustellen, welcher die Sterilisation einer Mehrzahl von Inhalten gestattet, wobei die Inhalte Komponenten enthalten, welche wechselseitig miteinander reagieren können, oder die nur in unterschiedlichen Umgebungen stabil gehalten werden können, oder die über einen längeren Zeitraum in einem stabilen Zustand gelagert werden können, und die sich zum Zeitpunkt des Einsatzes auf einfache und schnelle Weise aus den jeweiligen Kammern abführen lassen, währenddem zugleich das Mi schungsverhältnis im wesentlichen konstant aufrechterhalten wird.
  • In dem Dokument WO 83/01569 ist ein Behälter beschrieben, welcher eine Zweikammer-Konstruktion hat, und welcher eine passive Vermischung von zwei Versorgungslösungen mit unterschiedlichen spezifischen Gewichten zu einer einzigen homogenen Lösung in einer geschlossenen Umgebung gestattet. Der Behälter umfaßt eine Auslegung für einen positiven Test, daß man eine einzige homogene Lösung erzielt hat. Der Behälter ist insbesondere zur Lagerung und zum Mischen von zwei Versorgungslösungen geeignet, welche dann zu einer einzigen medizinischen Lösung gemischt werden, welche als solche für eine Lagerung über längere Zeiträume hinweg ungeeignet ist.
  • In EP-A-0 092 528 ist ein Intraperitoneal-Dialysegerät beschrieben, welches die Gefahr von Infektionen vermeidet, die aus der Handhabung resultieren, und welche auch vermeidet, daß Desinfektionsmittel in das Periotoneum eingebracht wird. Das Gerät umfaßt einen Beutel und einen Verbindungsschlauch zum Verbinden des Beutels mit dem Katheter. Der Beutel hat Haupt- und Hilfskammern, welche jeweils mit schlauchförmigen Mündungsabschnitten versehen sind. Der Mündungsabschnitt der Hauptkammer hat eine durchbrechbare Scheidewand und eine Abzweigung, die ihrerseits mit einem durchstechbaren Stopfen versehen ist, welcher stromab von der durchbrechbaren Scheidewand vorgesehen ist. Die äußeren Enden der schlauchförmigen Mündungsteile sind jeweils mit einsteckbaren und aufnehmbaren Verbindern versehen, mittels denen die Mündungsteile miteinander verbunden werden können. Die Verbindungsschlauchabzweigung ist in Form eines Y ausgelegt und umfaßt zwei Schlauchabschnitte, welche jeweils Endverbinder haben, welche nicht nur lösbar miteinander, sondern auch mit Verbindern der Schlauchmündungsteile verbindbar sind. Verschlußeinrichtungen sind an dem Verbindungsschlauch und an einem Schlauchmündungsteil der Hilfskammer vorgesehen.
  • Die Erfindung zielt darauf ab, einen kompakten Behälter für therapeutische Anwendungszwecke bereitzustellen, welcher die Abgabe von Inhalten aus mehreren Kammern mit einem im wesentlichen konstanten Mischungsverhältnis gestattet, ohne daß die Inhalte in einer einzigen Kammer gesammelt werden und dort vermischt werden müssen. Weiterhin zielt die Erfindung darauf ab, ein Vermischen und eine Abgabe der Inhalte und eine sofortige Verabreichung an einen Patienten direkt oder indirekt gleichzeitig selbst dann zu verwirklichen, wenn die Inhalte Komponenten enthalten, welche wechselweise miteinander reagieren können, oder die in unterschiedlichen Umgebungen zueinander stabil vorliegen können (beispielsweise Lösungen mit unterschiedlichen pH-Werten), so daß die Inhalte in einem äußerst stabilen Zustand dem Patienten direkt oder indirekt verabreicht werden können.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung sind in den Ansprüchen angegeben.
  • Eine bevorzugten Ausführungsform wird nunmehr unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher beschrieben, in welcher gilt:
  • Fig. 1(a) ist eine Schnittansicht eines Beispiels einer öffenbaren Verschlußeinrichtung, welche in einem Verbindungsdurchgang vorgesehen ist;
  • Fig. 1(b) ist eine Schnittansicht zur Verdeutlichung der Verschlußeinrichtung als ein Beispiel in einem Verbindungsdurchgang, wenn die Verschlußeinrichtung geöffnet ist;
  • Fig. 2(a) ist eine Schnittansicht eines weiteren Beispiels einer öffenbaren Verschlußeinrichtung, welche in einem Verbindungsdurchgang vorgesehen ist;
  • Fig. 2(b) ist eine Schnittansicht zur Verdeutlichung der Verschlußeinrichtung des weiteren Beispieles in dem Verbindungsdurchgang, wobei die Verschlußeinrichtung geöffnet ist;
  • Fig. 3 ist eine schematische Vorderansicht eines Heilbehandlungsbehälters nach der vorliegenden Erfindung, bei dem der Heilbehandlungsbehälter mehrere Kammern hat;
  • Fig. 4 ist eine Schnittansicht eines Verbindungsdurchganges, welcher mit einem Auslaßteil versehen ist, welches bei der bevorzugten Ausführungsform nach Fig. 3 zum Einsatz kommt; und
  • Fig. 5 ist eine schematische Vorderansicht eines üblichen Heilbehandlungsbehälters.
  • Unter Bezugnahme auf Fig. 3 wird der Heilbehandlungsbehälter nach der Erfindung näher beschrieben. Bei dem Heilbehandlungsbehälter 21 sind eine erste Kammer 2 und eine zweite Kammer 3 - welche dadurch ausgebildet sind, daß ein rohrförmiges, flexibles Flächengebilde entlang den gegenüberliegenden Endrändern dicht verschlossen ist sowie unter Zwischenschaltung einer Trennzone 4 in Verbindung miteinander und integriert vorgesehen. Der Heilbehandlungsbehälter 21 ist an einem Ende mit einem ersten, Y-förmigen, gegabelten Verbindungsdurchgang 6 versehen, welcher mit der ersten Kammer 2 und der zweiten Kammer 3 zur Verbindung derselben miteinander verbunden werden kann. Der Heilbehandlungsbehälter 21 ist an einem gegenüberliegenden Ende mit einem zweiten, Y-förmigen, gegabelten Verbindungsdurch gang 9 versehen, welcher auch mit der ersten Kammer 2 und der zweiten Kammer 3 zur Verbindung untereinander verbunden werden kann. Ferner sind der erste Verbindungsdurchgang 6 und der zweite Verbindungsdurchgang 9 mit einem Auslaßteil 7 und einem Auslaßteil 10 jeweils versehen. Zusätzlich ist der ersten Verbindungsdurchgang 6 auf einer Seite der zweiten Kammer mit einer Verschlußeinrichtung 8 versehen, während der zweite Verbindungsdurchgang 9 an einer Seite der ersten Kammer 2 mit einer Verschlußeinrichtung 15 versehen ist. Ein Durchgang zu dem jeweiligen Verbindungsdurchgang ist daher gesperrt, so daß die erste Kammer 2 und die zweite Kammer 3 vollständig voneinander isoliert sind.
  • Inhalte können in die erste Kammer über das Auslaßteil 7 des Heilbehandlungsbehälters 21 eingebracht werden, während weitere Inhalte in die zweite Kammer 3 über das Auslaßteil 10 eingebracht werden können. Zur Verabreichung der Inhalte des Heilbehandlungsbehälters 21 an einen Patienten werden die Verschlußeinrichtung 8 und die Verschlußeinrichtung 15 zuerst geöffnet, und im Anschluß wird ein Infusionsset oder dergleichen an dem Auslaßteil 7 oder dem Auslaßteil 10 angeschlossen.
  • Um ein weiteres flüssiges Arzneimittel in den Heilbehandlungsbehälter 21 einzubringen, kann das weitere flüssige Arzneimittel leicht über das Auslaßteil 7 oder das Auslaßteil 10 eingebracht werden, an welchem das Infusionsset oder dergleichen nicht angeschlossen ist. Genauer gesagt ist der Heilbehandlungsbehälter 21 bezüglich einer Quermittellinie symmetrisch ausgelegt. Wenn ein Infusionsset beispielsweise an dem Auslaßteil 7 angeschlossen ist, um dieses als ein Ausgabeteil zu nutzen, kann das Auslaßteil 10 als eine Zugabeöffnung oder eine Mischöffnung genutzt werden. Der erste Verbindungsdurchgang 6 oder der zweite Verbindungsdurchgang 9 können mittels einer Hängeeinrichtung oder eines Aufhängers oder dergleichen in Form von Haken in hängender Anordnung angeordnet werden, so daß der Heilbehandlungsbehälter 21 im aufgehängten Zustand eingesetzt werden kann.
  • Wie in Fig. 4 gezeigt ist, ist der Verbindungsdurchgang 6 mit einem Auslaßteil 7 versehen. Das an dem Verbindungsdurchgang 6 vorgesehene Auslaßteil hat eine Y-förmige Gestalt. Ferner ist der Verbindungsdurchgang 6 mit der Verschlußeinrichtung 8 versehen, wobei der Verbindungsdurchgang, welcher die erste Kammer 2 und die zweite Kammer 3 miteinander verbindet, gesperrt ist. Bei dieser bevorzugten Ausführungsform ist der Verbindungsdurchgang mit einer Verschlußeinrichtung auf einer Seite der zweiten Kammer 3 versehen. Die Verschlußeinrichtung kann jedoch auch auf einer Seite der ersten Kammer 2 vorgesehen sein.
  • Ein Infusionsset oder dergleichen ist an dem Auslaßteil 7 angeschlossen. Unmittelbar vor dem bestimmungsgemäßen Einsatz wird die Verschlußeinrichtung 8 aufgebrochen, um den Verbindungsdurchgang zu öffnen, indem hierzu ein Eingriff von der Außenseite des Behälters vorgenommen wird. Der Behälter hängt mittels eines Hakens an einer Aufhängeöffnung 5 an einer Hängeeinrichtung. Ein Inhalt der ersten Kammer 2 und ein Inhalt der zweiten Kammer 3 werden dann über das Auslaßteil 7 ausgegeben, währenddem sie zugleich miteinander vermischt werden. Diese Inhalte können sofort an einen Patienten direkt oder indirekt mit einem im wesentlichen konstanten Mischverhältnis vom Beginn der Abgabe bis zu deren Ende abgegeben werden und verabreicht werden.
  • Obgleich die in den Kammern aufzunehmenden Inhalte nachstehend näher beschrieben werden, sind die Inhalte nicht auf therapeutische Mittel beschränkt, sondern es können auch Inhalte in geeigneter Weise bereitgehalten werden, welche einer wechselweisen Reaktion unterliegen können. Der Einsatz der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit einem Beutel für flüssige Mittel zu therapeutischen Zwecken soll nicht nur eine Modifikation oder eine Deterioration der Inhalte bei einer Autoklavensterilisationsbehandlung oder mit dem Verstreichen der Zeit verhindern, sondern es soll auch eine bakterielle Kontamination beim Vermischen der therapeutischen Flüssigstoffe in einem Krankenhaus verhindert werden. Ferner kann durch die entsprechende Wahl des Herstellungsverfahrens, welches nachstehend noch näher beschrieben wird, leicht die innere Reinheit des Beutels, das heißt des Behälters, verbessert werden. Der Einsatz der vorliegenden Erfindung bei Beutel für flüssige Arzneimittel hat sich daher am stärksten effektiv als Anwendungszweck erwiesen.
  • Die Verschlußeinrichtung 8 kann auf verschiedene Weise ausgestaltet werden. Eine spezielle Form eines Beispiels einer Verschlußeinrichtung ist in Fig. 1(a) gezeigt, bei der die Verschlußeinrichtung 8 von einem Schlauchabschnitt 11 und einem Stopfenabschnitt 12 gebildet wird, wobei ein Durchgang in dem Schlauchabschnitt 11 dadurch geöffnet werden kann, daß der Stopfenabschnitt 12 durchgebrochen wird. Die Verschlußeinrichtung 8 ist in diesem Zustand in Fig. 1(b) gezeigt. Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Verschlußeinrichtung ist in Fig. 2 (a) gezeigt, bei der ein Schlauch 13 mit einem dünnwandigen Abschnitt 14 versehen ist. Durch die Beaufschlagung der Außenseite des Behälters kann der Schlauch 13 an dem dünnwandigen Abschnitt 14 durchgebrochen werden, so daß ein Durchgang zu dem Schlauch 13 geöffnet werden kann. Die Verschlußeinrichtung 8 ist in diesem Zustand in Fig. 2(b) gezeigt. Die Verschlußeinrichtung 8 kann natürlich auch in zahlreichen anderen Gestaltungsformen verwirklicht werden. Jede beliebige Auslegungsform ist hierbei geeignet, sofern durch eine Beaufschlagung von der Außenseite des Behälters her die Verschlußeinrichtung geöffnet werden kann.
  • Wenn nur die Verschlußeinrichtung 8 geöffnet ist (d. h. die Verschlußeinrichtung 15 ist nicht geöffnet), kann der in Fig. 3 gezeigte Heilbehandlungsbehälter 21, wie beschrieben, eingesetzt werden. Wenn beide Verschlußeinrichtungen 8 und 15, wie vorstehend beschrieben, beim Einsatz offen sind, bildet die Verschlußeinrichtung 15 einen zweiten Verbindungsdurchgang, so daß die erste Kammer 2 und die zweite Kammer 3 ebenfalls im oberen Teil des Behälters 21 (im hängenden Zustand) miteinander in kommunizierender Verbindung sind. Wenn der Heilbehandlungsbehälter 21 hängend angeordnet ist, sind ein Raum oberhalb des Inhalts in der ersten Kammer 2 und ein Raum oberhalb des Inhalts in der zweiten Kammer 3 über die Verschlußeinrichtung 15 (dem Verbindungsdurchgang 9) derart verbunden, daß die Flüssigkeitsspiegel der Flüssigkeiten in den ersten und zweiten Kammern 2, 3 auf einfache Weise eine gleiche Höhenlage einnehmen. Die Räume oberhalb der zugeordneten Inhalte, welche die Abgaberaten der Inhalte der ersten und der zweiten Kammern 2, 3 beeinflussen, sind über den Verbindungsdurchgang 9 derart verbunden, daß die Luft in einem der Räume frei in den anderen Raum und umgekehrt strömen kann, um den Druck in den Räumen auszugleichen. Die Abgaberaten der Inhalte werden daher selbst dann nicht beeinflußt, wenn der Heilbehandlungsbehälter nicht auf einfache Weise infolge der Unterschiede hinsichtlich ihrer Flexibilitäten und/- oder ihrer Gestalt verformbar ist. Als Folge ist das Verhältnis der Abgaberate der Inhalte der ersten Kammer 2 zu jener der Inhalte der zweiten Kammer 3 immer im wesentlichen ausgehend vom Beginn der Abgabe bis zu dem Ende hiervon konstant. Zusätzlich wird der Behandlungsbehälter 21 derart hergestellt, daß das Verhältnis der Querbreite der ersten Kammer 2 zu jener der zweiten Kammer 3 immer ein konstanter Wert ist, wenn man bei einem gegebenen gleichen Flüssigkeitsspiegel mißt. Wenn man den Heilbehandlungsbehälter auf diese Weise auslegt, bleibt das Verhältnis der Menge der Flüssigkeit der ersten Kammer, welche in das Auslaßteil 7 strömt, zu der Menge der Flüssigkeit der zweiten Kammer, welche in das Auslaßteil 7 strömt, immer im wesentlichen konstant von Beginn der Abgabe bis zum Ende derselben, so daß die Inhalte der ersten Kammer 2 und jener der zweiten Kammer 3 immer mit einem im wesentlichen konstanten Mischungsverhältnis vermischt und dem Patienten verabreicht werden.
  • Da bei dem üblichen Behälter nach Fig. 5 der Verbindungsdurchgang 56 und das Auslaßteil 59 bei dem üblichen Behälter nach Fig. 5 jeweils in unterschiedlichen Position liegen, erfolgt die Abgabe der flüssigen Inhalte im Anschluß an ihre teilweise Vermischung in der ersten Kammer 2. Wenn sich die Flüssigkeiten teilweise in der ersten Kammer 2 vermischen und über das Auslaßteil 59 ausgegeben werden, strömt die Flüssigkeit in der zweiten Kammer 3 in die erste Kammer 2, so daß die Flüssigkeiten der ersten Kammer 2 und jene der zweiten Kammer 3 sich in der ersten Kammer 2 an einer Stelle in der Nähe des Verbindungsdurchganges 56 miteinander vermischen. Die vermischten Flüssigkeiten und die unvermischten Flüssigkeiten der ersten Kammer 2 werden jedoch ungleichmäßig angesaugt und über das Auslaßteil 59 abgegeben. Es ist daher schwierig, ein konstantes Mischungsverhältnis zu erzielen und aufrecht zu erhalten. Im Gegensatz hierzu ist der Heilbehandlungsbehälter 31 nach Fig. 3 gemäß der Erfindung nicht derart ausgelegt, daß die Flüssigkeiten der zweiten Kammer 3 in die erste Kammer 2 strömen, und daß die zugeordneten Flüssigkeiten in der ersten Kammer 2 vermischt werden. Die Flüssigkeiten der ersten Kammer 2 werden über den Verbindungsdurchgang 6 abgegeben und dann über das Auslaßteil 7, und die Flüssigkeiten der zweiten Kammer 3 werden auf ähnliche Art und Weise über den Verbindungsdurchgang 6 und dann über das Auslaßteil 7 abgegeben. Insbesondere kontaktieren die zugeordneten Flüssigkeiten einander im Verbindungsdurchgang 6 und werden im Auslaßteil 7 vermischt und dann ausgegeben.
  • Da die Flüssigkeiten der ersten Kammer 2 und jene der zweiten Kammer 3 immer mit einem im wesentlichen konstanten Verhältnis in das Auslaßteil 7 strömen können, bleibt das Mischungsverhältnis der zugeordneten Inhalte, welche aus dem Auslaßteil 7 abgegeben werden, immer im wesentlichen konstant. Um ein konstantes Mischungsverhältnis für die Abgabe der Flüssigkeiten von Beginn der Abgabe bis zu deren Ende sicherzustellen, ist ein weiterer Verbindungsdurchgang auf der dem Auslaßteil gegenüberliegenden Seite vorgesehen, wie dies in Fig. 3 gezeigt ist. Somit ist der Heilbehandlungsbehälter 21 mit einem zweiten Verbindungsdurchgang 10 zusätzlich zum ersten Verbindungsdurchgang 6 versehen. Dieser zweite Verbindungsdurchgang 42 kann Y-förmig entsprechend Fig. 3 ausgelegt sein, und die Verschlußeinrichtung 8 und die Verschlußeinrichtung 15 sind unmittelbar vor dem Einsatz geöffnet. Wenn der Heilbehandlungsbehälter 21 an einer Hängeeinrichtung angehängt wird, nachdem die ersten und die zweiten Verbindungsdurchgänge 6, 10 offen sind, liegen der Flüssigkeitsspiegel der Flüssigkeit in der ersten Kammer 2 und jener der Flüssigkeit in der zweiten Kammer 3 etwa in derselben Höhe. Ferner ist der Heilbehandlungsbehälter 21 derart hergestellt, daß das Verhältnis der Querbreite der ersten Kammer 2 zu jener der zweiten Kammer 3 immer ein konstanter Wert ist, wenn man diesen bei einem gegebenen gleichen Flüssigkeitsspiegel mißt. Wenn man den Heilbehandlngsbehälter auf diese Weise auslegt, wird das Verhältnis der Menge der Flüssigkeit, welche von der ersten Kammer 2 des Auslaßteiles 7 strömt, zu der Menge der Flüssigkeit, welche von der zweiten Kammer 3 in das Auslaßteil 7 strömt, immer vom Beginn der Abgabe bis zu dem Ende derselben konstant, so daß der Inhalt der ersten Kammer 2 und jener der zweiten Kammer 3 immer mit einem im wesentlichen konstanten Verhältnis gemischt und einem Patienten verabreicht werden können.
  • Bei dem Heilbehandlungsbehälter 21 ist es möglich, die erste Kammer 2 mit einer Flüssigkeit auszufüllen, und die zweite Kammer 3 mit einem Pulver zu befüllen. Die Verschlußeinrichtungen 8, 15 werden geöffnet, so daß ein Teil der Flüssigkeit sich von der ersten Kammer 2 in die zweite Kammer 3 bewegen kann. Die sich so bewegende Flüssigkeit löst dann das Pulver in der zweiten Kammer 3. Anschließend kann das erhaltene Gemisch auf ähnliche Art und Weise wie die zuvor beschriebene Verfahrensweise verabreicht werden.
  • Diese Wirkungen und Vorteile wurden im Zusammenhang mit einer bevorzugten Ausführungsform beschrieben. Es braucht nicht näher erwähnt zu werden, daß ähnliche Effekte und Vorteile sich auch bei anderen Ausführungsformen erzielen lassen.
  • Nachstehend soll eine Herstellungsweise für den in Fig. 3 gezeigten Behälter näher beschrieben werden. Ein schlauchförmiges Kunststofflächengebilde mit einer gewünschten Länge und einer Breite im ebenen Zustand wird teilweise an den gegenüberliegenden Endöffnungen heiß versiegelt (ein Abschnitt für den Verbindungsdurchgang 6 und ein Abschnitt zum Einführen einer Düse zum Einbringen des Inhalts bleiben unversiegelt), sowie ein der Trennzone 4 zugeordnetes Teil, und auf diese Weise werden im wesentlichen die erste Kammer 2 und die zweite Kammer 3 ausgebildet. Ein Formteil der Verschlußeinrichtung 8, welches mittels Spritzgießen ausgeformt worden ist, wird in eines der gegabelten Abschnitte des Verbindungsdurchganges 6 eingeschweißt, welcher ebenfalls gesondert mittels Spritzgießens ausgebildet worden ist und das Auslaßteil 7 besitzt. Die so erhaltene Unterbaugruppe wird dann an ein Ende des teilweise versiegelten (heiß versiegelten) schlauchförmigen Kunststofflächengebildes eingeschweißt, so daß einer der gegabelten Abschnitte, welcher mit der Verschlußeinrichtung 8 versehen ist, mit der zweiten Kammer 3 verbunden wird, wobei die Verschluß einrichtung 8 im Inneren der zweiten Kammer 3 liegt, und der andere gegabelte Abschnitt des Verbindungsdurchgangs 6 mit der ersten Kammer 2 verbunden ist.
  • Das schlauchförmige Kunststofflächengebilde, welches auf die vorstehend beschriebene Weise ausgebildet ist, bildet die ersten und zweiten Kammern 2, 3 mit der dazwischen liegenden Trennzone 4. Ferner wird eine zweite Unterbaugruppe, welche den zweiten Verbindungsdurchgang 9, welcher mittels Spritzgießen ausgebildet worden ist, und das Auslaßteil 10 und die Verschlußeinrichtung 15 umfaßt, gesondert mittels Spritzgießen ausgebildet, und mittels Schweißen mit dem zweiten Verbindungsdurchgang 9 an einem gegenüberliegenden Ende von dem teilweise verschlossenen (heiß versiegelten) schlauchförmigen Kunststofflächengebilde angebracht.
  • Die Inhalte können in die ersten und die zweiten nicht geschlossenen Kammern 2, 3 jeweils dadurch eingefüllt werden, daß die erste Kammer 2 mit dem Inhalt über das Auslaßteil 7 gefüllt wird, das Auslaßteil 7 mittels eines Kautschukstopfens oder dergleichen verschlossen wird, die zweite Kammer 3 mit dem weiteren Inhalt über das Auslaßteil 10 gefüllt wird, und das Auslaßteil 10 mittels eines Kautschukstopfens oder dergleichen verschlossen wird.
  • Bei der vorstehend beschriebenen Herstellungsweise werden blasgeformte, schlauchförmige Kunststofflächengebilde eingesetzt. Als eine Alternative kann auch ein Paar von rechteckförmigen Kunststofflächengebilden eingesetzt werden, die an den Seiten heißgesiegelt sind.
  • Was das Herstellungsverfahren betrifft, sind beim praktischen Einsatz keine Beschränkungen hinsichtlich des Materials für die Kunststofflächengebilde gegeben. Jeder beliebige Harz, welcher für den bestimmungsgemäßen Anwendungszweck des Behälters geeignet ist, kann eingesetzt werden, wie ein modifizierter Poliolefinharz oder ein Polyesterharz, wobei natürlich Poliolefinharz am geeignetsten ist, da er die Vorteile einer hohen Sicherheit mit einem niedrigen Preis verknüpft.
  • Diese Kunststofflächengebilde können durch Folienblasextrudieren, Kalendrieren, eine T-Form-Extrusion oder dergleichen hergestellt werden. Bei dieser Herstellungsweise können die Kunststofflächengebilde entweder in einer einschichtigen Form oder in einer mehrschichtigen Form vorliegen.
  • Nachstehend sollen die in dem Behälter aufzunehmenden Inhalte näher beschrieben werden. Die zur Aufnahme in dem Behälter geeigneten Inhalte umfassen Komponenten, die jeweils wechselseitig miteinander reagieren können. Die Bezeichnung "wechselseitig miteinander reagieren können", welche in der vorliegenden Beschreibung verwendet wird, bezieht sich hauptsächlich auf eine chemische Substanz, welche eine chemische Reaktion mit einer anderen chemischen Substanz ausführt, wenn sie in Kontakt miteinander kommen. Beispiele von Substanzen, die wechselseitig miteinander reagieren können, umfassen Glucose und Aminosäuren, wäßrige Lösungsmittel und unterschiedliche Vitamine, Stärke/Proteine und unterschiedliche Enzyme, Metallionen, Gelatierungsmittel, ungesättigte Fettsäuren, Metallionen und Enzyme, Säuren und alkalische Stoffe, wäßrige Lösungsmittel und Salze sowie wäßrige Lösungsmittel und Antibiotika oder Krebsbehandlungsmittel. Reaktionen, die hierbei auftreten können, umfassen die Maillard-Reaktion, die Hydrolyse, die Oxidation, die Reduktion und verschiedene Enzymreaktionen. Die Mehrzahl von Inhalten in einem Behälter kann mit einem konstanten Mischungsverhältnis einem Patienten verabreicht werden, ohne daß diese Inhalte in dem Behälter vollständig miteinander vermischt werden. Ferner ist es nicht mehr erforderlich, die Inhalte der einzelnen Kammern in einer einzigen Kammer zu sammeln und in dieser zu vermischen. Hierdurch wird ermöglicht, daß die Gesamtabmessungen des Behälters sich reduzieren lassen. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen umfassen spezielle Beispiele für die Inhalten der Behälter nach der Erfindung eine intravenöse Überernährung (IVH) als Basislösung oder eine Hypertonglucoselösung oder eine Aminosäurelösung, welche als eine IVH-Lösung in einer IVH-Therapie eingesetzt werden, sowie pulverförmige medizinische Mittel und eine Lösung bei einer elimentären Diät (ED). Die Komponenten dieser Inhalte können sich modifizieren oder ihre Farbgebung kann sich verändern, wenn eine thermische Sterilisierung in den Flüssigkeitsbehälter einer Einzelpackung durchgeführt wird, oder es können ähnliche Modifikationen auftreten, wenn derartige Mittel in einer Einzelpackung gelagert werden. Wenn ihre Vermischung nicht in einem geschlossenen System erfolgt, können Schwierigkeiten hinsichtlich von Abgabefehlern und Kontaminierungen auftreten.
  • Die vorstehend beschriebenen Vorteile nach der Erfindung haben sich durch das folgende Experiment bestätigt. Unter Einsatz eines Polyethylenharzes mit linearer niedriger Dichte wurde eine Blasfolie mit 250 mm in einer ebenen Breite und 0,25 mm in der Dicke durch Folienblasextrusion hergestellt. Die Blasfolie wurde auf eine gewünschte Länge zugeschnitten und teilweise an den Enden dicht verschlossen. Ferner wurde die Trennzone 4 durch Heißsiegeln der Blasfolien ausgebildet. Besondere Abschnitte, wie die äußeren Ränder der Endverschlüsse und des Abschnitts unter Zuordnung zu der Hängeöffnung 4 wurden ausgeschnitten. Zusätzlich wurden die Formstücke für den Verbindungsträger 6, welcher das Auslaßteil 7 besitzt und der Verschlußeinrichtung 8 aus einem linearen Polyethylen mit niedriger Dichte mittels Spritzgießen ausgeformt. Die Verschlußein richtung 8 wurde an einen Verbindungsdurchgang 6 zur Bildung einer Unterbaugruppe angeschweißt. Die Unterbaugruppe wurde dann an die Blasfolie angeschweißt, deren gegenüberliegenden Enden teilweise dicht verschlossen waren, und hierdurch erhielt man den Heilbehandlungsbehälter 1.
  • Dann wurde eine Blasfolie auf eine ähnliche Weise heißversiegelt, um teilweise die Endverschlüsse und die Trennzone 4 auszubilden, wie dies in Fig. 3 gezeigt ist. Dann wurden aus einem linearen Polyethylen mit niedriger Dichtung mittels Spritzgießen Formteile für den ersten Verbindungsdurchgang 6 ausgebildet, welcher das Auslaßteil 7 besitzt, und für die Verschlußeinrichtung 8 ausgebildet sowie weitere Vorteile für den zweiten Verbindungsdurchgang 9, welcher das Auslaßteil 10 besitzt, und für die Verschlußeinrichtung 15, welche alle in Fig. 3 gezeigt sind. Eine Unterbaugruppe umfassend den ersten Verbindungsdurchgang 6 und die Verschlußeinrichtung 8 wurde an einem Ende der Blasfolie eingeschweißt, welche an den gegenüberliegenden Enden teilweise verschlossen war. Ferner wurde eine weitere Unterbaugruppe, umfassend den zweiten Verbindungsdurchgang 9 und die Verschlußeinrichtung 15 an dem gegenüberliegenden Ende der teilweise verschlossenen Blasfolie angeschweißt. Auf diese Weise erhielt man den Behandlungsbehälter 21.
  • Auf ähnliche Weise wurde der übliche Behandlungsbehälter 51 nach Fig. 5 anschließend hergestellt.
  • Jeder Heilbehandlungsbehälter 21 (Fig. 3) und 51 (Fig. 5) wurden in der ersten Kammer mit 600 ml einer basischen IVH-Lösung gefüllt, während die zweite Kammer mit 300 ml einer Aminosäure-Transfusionslösung über das Auslaßteil bzw. die Auslaßteile befüllt, wobei eine Düse in einem unversiegelten Abschnitt der Endverschlüsse und des Endverschlusses eingesetzt wurde. Vor dem Befüllen wurde der Aminosäure-Infusionslösung Farbstoff zugegeben, so daß die Aminosäure-Infusionslösung gefärbt war. Die so befüllten Heilbehandlungsbehälter 21, 51 wurden einer Autoklavsterilisation bei 110ºC 40 Minuten lang ausgesetzt. Durch Beaufschlagung des jeweiligen Behälters von außen her wurde die Verschlußeinrichtung des Verbindungsdurchganges durchgebrochen. Der gefüllte Heilbehandlungsbehälter wurde dann an einem Irrigatorgestell angehängt, und ein Infusionsset wurde an das Auslaßteil angeschlossen. Veränderungen der Konzentration des Farbstoffes in der medizinischen Lösung, welche über das Infusionsset ausgegeben wurde, wurden von dem Beginn der Abgabe bis zu dem Ende beobachtet. Als Folge hiervon blieb die Konzentration des Farbstoffs in dem flüssigen Mittel im wesentlichen von dem Beginn der Abgabe bis zum Ende der Abgabe bei dem Heilbehandlungsbehälter 21 konstant. Bei dem üblichen Heilbehandlungsbehälter 51 andererseits war die Konzentration des Farbstoffs in dem medizinischen Mittel, das etwa zu Beginn der Abgabe abgegeben wurde, gering, aber die Konzentration des Farbstoffs in dem medizinischen Mittel, das etwa gegen Ende der Abgabe abgegeben wurde, wurde höher.

Claims (4)

1. Heilbehandlungsbehälter (21) zum Einsatz bei einem geschlossen Behandlungssystem zum hermetischen Einschließen mehrerer Inhalte in einem wechselseitig getrennten Zustand, welcher im Gebrauchszustand gestattet, die Inhalte in gemischtem Zustand abzugeben, wobei der Heilbehandlungsbehälter (21) folgendes aufweist:
eine Aufhängeeinrichtung, welche an einem Ende des Behälters (21 ausgebildet ist;
einen Verbindungsdurchgang (6), welcher ein Auslaßteil (7) hat, welches an einem gegenüberliegenden Ende des Behälters zum Ausgeben der Inhalte angeordnet ist;
zwei Kammern (2, 3), eine erste und eine zweite Kammer, welche in dem Behälter (21) ausgebildet und derart ausgelegt sind, daß die zugeordneten Inhalte darin gesondert eingeschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammern (2, 3) durch eine dazwischen vorgesehene Trennzone (4) getrennt sind, welche sich von einem Ende des Behälters (21, 31) zu dem gegenüberliegenden Ende des Behälters (21, 31) erstreckt;
der Verbindungsdurchgang (6) gegabelter Abschnitte hat, welche jeweils in Verbindung mit einer der zugeordneten Kammern (3, 2) stehen, welche ferner mit einer ersten öffenbaren Verschlußeinrichtung (8) auf einer Seite der ersten Kammer versehen ist und durch die das Auslaßteil (7) und die Kammern (2, 3) in kommunizierende Verbindung bringbar sind;
der Behälter (21) ferner einen Verbindungsdurchgang (9) umfaßt, welcher ein weiteres Auslaßteil (10) hat, welches an einer Stelle proximal zu der Aufhängeeinrichtung angeordnet ist und gegabelte Abschnitte hat, welche jeweils in Verbindung mit einer der zugeordneten Kammern (2, 3) stehen, und durch den das weitere Auslaßteil (10) und die Kammern (2, 3) in kommunizierende Verbindung bringbar sind; und
einer der gegabelten Abschnitte des weiteren Verbindungsdurchgangs (9) mit einer zweiten, öffenbaren Verschlußeinrichtung (18, 15) auf einer Seite der zweiten Kammer versehen ist.
2. Behälter nach Anspruch 1, bei dem jede öffenbare Verschlußeinrichtung einen Schlauchabschnitt und einen Stopfenabschnitt aufweist.
3. Behälter nach Anspruch 1, bei dem jede öffenbare Verschlußeinrichtung einen Schlauch (13) aufweist, welcher mit einem dünnwandigen Abschnitt (14) versehen ist.
4. Heilbehandlungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem wenigstens eine der Kammern (2, 3) mit flüssigem Inhalt aufgefüllt ist.
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