DE102007027064B4 - Flächengebilde umfassend einen Träger, eine Wachstumsmatrix und einen biologischen Stoff sowie dessen Herstellung und Verwendung - Google Patents
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Abstract
a) einen Träger, auf dem eine Beschichtung aus Kunststoff aufgebracht ist,
b) eine Wachstumsmatrix und
c) mindestens einen biologischen Stoff ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Pflanzensamen, Pflanzensetzling, Pflanze, Alge, Flechte und Pilz,
wobei der Träger ein luft- und blickdurchlässiges Gitter aus einem Kunststoff, einer Kunstfaser und/oder mindestens einem nachwachsenden Rohstoff ist und das Gitter aus einem Gewebe oder einer Maschenware und einem die Fäden des Gewebes oder der Maschenware umhüllenden und in den Kreuzungspunkten fixierenden Kunststoff besteht und wobei die Wachstumsmatrix zusammen mit dem Träger zumindest teilweise in die Kunststoffbeschichtung eingebettet oder integriert ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein im Vergleich zu seiner Länge und Breite dünnes flexibles Flächengebilde insbesondere Matte, Belag, Abdeckung oder Vorhang, umfassend einen Träger, eine Wachstumsmatrix und mindestens einen biologischen Stoff, das insbesondere eine Matte, Belag, Abdeckung, Vorhang Sicht und/oder Lichtschutz und/oder Dekoration sein kann.
- Das Flächengebilde kann auch eine Warenbahn sein, d. h. ein Halbfabrikat aus der die Fertigprodukte nach gegebenenfalls zusätzlichen Verarbeitungsstufen durch Konfektionierung in der gewünschten Größe und Form erhalten werden.
- In der heutigen Zeit, in der zunehmend Personen unter Zeitknappheit, Stresssymptomen und Unausgeglichenheit leiden, besteht zunehmend das Bedürfnis sich dem Massenkonsum und der Reizüberflutung zu entziehen und sich durch Aufenthalt in der Natur zu regenerieren bzw. sich in einer natürlichen Umgebung aufzuhalten.
- Aufgrund von Zeitknappheit, haben die wenigstens Personen die Muse und Zeit sich selbst um eine ausreichende, natürliche Gartengestaltung zu kümmern. Deshalb besteht zunehmend Bedarf an Matten, Beläge, Abdeckungen, Vorhänge, Sicht und/oder Lichtschutz bzw. Dekoration mit einem natürlichen Bewuchs bzw. von Flächengebilden, die derart konditioniert sind, dass sie ohne Aufwand einen natürlichen Bewuchs bereitstellen. Diese Flächengebilde sollten so konditioniert sein, dass sie bereits alle Bestandteile enthalten, die einen natürlichen Bewuchs des Flächengebildes gewährleisten. Darüber hinaus sollten sie pflegeleicht und kostengünstig sein.
- Des weiteren sollte das Flächengebilde in der Lage sein, schädliches CO2 in der Atmosphäre abzubauen, als Sichtschutz und/oder Schattenspender zu fungieren. Darüber hinaus besteht zusätzlich Bedarf an Matten, Belägen die einen natürlichen Bewuchs aufweisen oder diesen zur Verfügung stellen können und als Boden-, Hang- und/oder Uferbefestigung dienen können bzw. eine Rekultivierung von Naturflächen herbeiführen können, insbesondere im Uferbereich, im alpinen Bereich, in der Forstwirtschaft sowie in Einöden, wie beispielsweise Steppen und Wüsten.
- Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Flächengebilde, insbesondere eine Matte, Belag, Abdeckung oder Vorhang, umfassend a) einen Träger, auf dem eine Beschichtung aus Kunststoff aufgebracht ist, b) eine Wachstumsmatrix und c) mindestens einen biologischen Stoff ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Pflanzensamen, Pflanzensetzling, Pflanze, Alge, Flechte und Pilz, wobei der Träger ein luft- und blickdurchlässiges Gitter aus einem Kunststoff, einer Kunstfaser und/oder mindestens einem nachwachsenden Rohstoff ist und das Gitter aus einem Gewebe oder einer Maschenware und einem die Fäden des Gewebes oder der Maschenware umhüllenden und in den Kreuzungspunkten fixierenden Kunststoff besteht und wobei die Wachstumsmatrix zusammen mit dem Träger zumindest teilweise in die Kunststoffbeschichtung eingebettet oder integriert ist.
- Besonders vorteilhaft ist hierbei, dass das erfindungsgemäße Flachengebilde auch eine Warenbahn sein kann, d. h. die vom Verbraucher gewünschte Größe kann individuell zugeschnitten werden. Desweiteren beinhaltet das Flächengebilde bereits alle notwendigen Bestandteile, die für einen natürlichen Bewuchs benötigt werden. Es ist lediglich notwendig, das Flächengebilde ins Freie, beispielsweise in den Garten oder in Innenräume wie beispielsweise Gewächshäuser, Botanikgärten, Wintergärten oder Wohn- und Arbeitsräume zu legen und für eine Versorgung mit Licht, vorzugsweise Sonnenlicht und etwas Feuchtigkeit zu sorgen. Dadurch wird das Wachstum des biologischen Stoffes initiert und in kürzester Zeit zur Verfügung gestellt.
- Der Träger des Flächengebildes ist hierbei als Maschenware, Gewebe oder Gitter gebildet. Der Träger ist aus Kunststoff, einer Kunstfaser und/oder mindestens einem nachwachsenden Rohstoff gebildet. Der Träger ist in eine Kunststoffbeschichtung eingebettet/integriert. Der Kunststoff kann PVC (Polyvinylchlorid), Acrylat, ein biologisch abbaubarer Kunststoff, wie beispielsweise Stärke, Polylactide, Polyhydroxybuttersäuren und Cellulosekunststoffe und/oder Mischungen davon sein. Die Zusammensetzung des Trägers hängt stark vom jeweiligen Einsatzort des Flächengebildes ab.
- Die Wachstumsmatrix, Bestandteil (b) der Erfindung, kann entweder direkt auf dem Träger oder auf dem Kunststoff-beschichteten Träger aufgebracht sein oder zusammen mit dem Träger zumindest teilweise in die Kunststoffbeschichtung eingebettet/integriert sein. Die Wachstumsmatrix ist hierbei auf mindestens einer Oberfläche des Flächengebildes appliziert oder in dem Träger und/oder der Kunststoffbeschichtung eingebettet/integriert.
- Darüber hinaus kann die Wachstumsmatrix auch vollständig auf der Oberfläche des Flächengebildes aufgebracht sein. Das Applizieren des Wachstumsmatrix auf der Oberfläche des Trägers und/oder der Kunststoffbeschichtung kann hierbei mittels Beträufeln, Auftropfen, Besprühen, Bepinseln und/oder durch vollständiges Eintauchen erfolgen. Wird die Wachstumsmatrix in den Träger und/oder die Kunststoffbeschichtung integriert, so wird dies dadurch erreicht, dass die Wachstumsmatrix bei der Herstellung des Trägers und/oder der Kunststoffbeschichtung in die, bei der Herstellung verwendeten Stoffe eingemischt oder zugemischt wird.
- Der Träger (a) des Flächengebildes ist ein Kunststoff, eine Kunststofffaser, bevorzugter ein geschäumtes Kunststoffmaterial und/oder mindestens ein nachwachsender Rohstoff. Hierbei kann der Träger teilweise oder vollständig aus dem Kunststoffmaterial bzw. teilweise oder vollständig aus dem nachwachsenden Rohstoff bestehen als auch aus Kombinationen derselben. D. h. der Träger kann sowohl homogen aus Kunststoff als auch homogen aus Naturfaser gebildet sein und optional mit einem Kunststoff beschichtet sein. Vorteilhaft ist ein Verbundträger mit einer Kunststoffmatrix und wenigstens einem in die Kunststoffmatrix eingebettetem Gewebe, wobei das Gewebe entweder aus einem Kunststoff, einer Kunststofffaser und/oder mindestens einem nachwachsenden Rohstoff gebildet ist. Das die Matrix verstärkende Gewebe besteht vorzugsweise ebenfalls aus Kunststoff. Hierbei kann ein Kunststoff wie beispielsweise Polyesterfäden verwendet werden oder ein biologisch abbaubarer Kunststoff. Grundsätzlich sind auch flexible Gewebe aus anderen Materialien, vorzugsweise nachwachsenden Rohstoffen verwendbar.
- Je nach Anwendungsart des Flächengebildes ist bevorzugt, dass der Träger aus einem nachwachsenden Rohstoff gebildet ist, beispielsweise wenn das Flächengebilde zur Boden-, Hang- und/oder Uferbefestigung oder zur Rekultivierung von Naturflächen eingesetzt werden soll, insbesondere im Uferbereich, im alpinen Bereich, in der Forstwirtschaft sowie in Einöden, wie beispielsweise Steppen und Wüsten.
- Der Träger kann mehrschichtig sein, ein einschichtiger Träger wird jedoch bevorzugt. Der Träger kann eine nur an bestimmten Stellen durchbrochene Fläche bilden, auf der die Beschichtung aufgebracht ist. Derartige Träger eignen sich insbesondere für Mattenware. Der Träger ist aber als solcher ein Gitter bestehend aus einem Gewebe oder einer Maschenware und einem die Fäden des Gewebes oder der Maschenware umhüllenden und in den Kreuzungspunkten fixierenden Kunststoff, Kunstfaser und/oder mindestens einem nachwachsenden Rohstoff. Das Gewebe oder die Maschinenware des Gitters können aus Kunststofffäden gebildet sein oder aus mindestens einem nachwachsendem Rohstoff. In einer bevorzugten Ausführungsform, in denen der Träger ein luft- und blickdurchlässiges Gitter oder zumindest im Wesentlichen vollflächig gebildet ist, d. h. sich zumindest im Wesentlichen als geschlossene Fläche darbietet, sind der Hüllkunststoff des Gitters und der Kunststoff des im Wesentlichen vollflächigen Trägers vorzugsweise geschäumt. Hierbei kann es sich bei dem Kunststoff auch um einen biologisch abbaubaren Kunststoff handeln.
- In einer anderen bevorzugten Ausführungsform besteht der Träger ausschließlich aus mindestens einem nachwachsenden Rohstoff, der zumindest teilweise von der Wachstumsmatrix bedeckt ist und am meisten bevorzugt ganz von der Wachstumsmatrix umhüllt ist.
- Als Beschichtung kann das Flächengebilde des Weiteren eine auf den Kunststoffträger aufgebrachte Beschichtung aus einem Kunststoffmaterial, vorzugsweise einem geschäumten Kunststoffmaterial aufweisen. Die Beschichtung kann auf dem Kunststoffträger eine strukturierte, d. h. im Ganzen nicht glatte Oberfläche bilden. Mittels der Beschichtung entsteht auf einer beispielsweise planen Oberfläche des Kunststoffträgers eine dreidimensionale Struktur, da die Beschichtung normal zur Oberfläche des Kunststoffträgers eine mit dem bloßen Auge erkennbare Schichtdicke aufweist. Falls die Beschichtung ein Muster, ein bildhaftes Motiv oder ein Information vermittelndes abstraktes Zeichen bildet, ist ein solches aufgrund der Dreidimensionalität deutlicher erkennbar als ein zweidimensionaler Aufdruck, insbesondere unter schrägen Blickwinkeln. So können sogar aus Fäden gebildete Gewebe und Gewirke und Gitter aus dünnen Gitterstegen mit deutlich erkennbaren Mustern, Motiven oder sonstigen Zeichen ausgestattet sein, die dann zumindest teilweise mit der Wachstumsmatrix bedeckt sind und so ein bewachsenes Relief bilden.
- Wird das Flächengebilde als Matte oder Belag eingesetzt, ist es vorteilhaft, wenn die Beschichtung auf der Unterseite rutschhemmend wirkt. Dies kann zum einen aufgrund der Verwendung eines rutschhemmenden Beschichtungsmaterials erreicht werden und zum anderen aufgrund der Strukturierung der Oberfläche, bevorzugt durch die Kombination beider Parameter. Des Weiteren kann eine rutschhemmende Strukturierung gleichzeitig auch ein Muster, Motiv oder ein Information vermittelndes abstraktes Zeichen bilden.
- Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird unter einem nachwachsender Rohstoff ein pflanzlicher Rohstoff verstanden. Es kann jede Form von Pflanzenfasern oder pflanzlichem Material verwendet werden, dass zu einer Maschenware, einem Gewebe oder Gitter verarbeitet werden kann. Vorzugsweise wird als nachwachsender Rohstoff Jute, Baumwolle, Holz, Hanf, Stroh, Palme, Zuckerrohr und Schilf oder Kombination aus einem oder mehreren dieser Rohstoffe verwendet, am meisten bevorzugt wird Jute, Baumwolle und Hanf, am allermeisten wird Jute bevorzugt.
- Als Wachstumsmatrix sind jegliche Materialien geeignet, die in der Lage sind, alle zum Wachstum von Pflanzensamen, Pflanzensetzling, Pflanze, Alge, Flechte und Pilz benötigten Nährstoffe zu speichern oder zur Verfügung zu stellen.
- Vorzugsweise ist die Wachstumsmatrix ausgewählt aus Erde, Humus, Torf, Lehm, Bentonit, Sand, Ton, Pflanzgranulat und Superabsorber. Das Pflanzgranulat kann hierbei ein Granulat, ein Korn und/oder Pulver sein. Vorzugsweise besteht das Pflanzgranulat aus mindestens einem der Materialien Ton, Lava-Gestein, Vermiculit, Porenbeton, Bentonit, Kieselgel, Zeolithe und Superabsorber.
- In das Flächengebilde der vorliegenden Erfindung ist mindestens ein biologischer Stoff teilweise oder vollständig eingebettet/integriert. Hierbei ist der biologische Stoff ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Pflanzensamen, Pflanzensetzling, Pflanze, Alge, Flechte und Pilz. Bevorzugt werden Samen und Setzlinge von Pflanzen verwendet, die sehr flach wurzeln und mit einem Minimum an Nährstoffen auskommen, so dass sie bevorzugt auf einer dünnen Wachstumsmatrix gedeihen. Der Pflanzensamen und der Pflanzensetzling kann insbesondere aus allen Gras-, Kräuter-, Wald-, und Wiesenpflanzen ausgewählt sein, wie beispielsweise Gras, Klee und/oder Efeu.
- Um den natürlichen Bewuchs des Flächengebilde zu fördern, kann die Wachstumsmatrix der vorliegenden Erfindung noch zusätzlich mindestens einen Nährstoff, ein Düngemittel, ein Pestizid, ein Herbizid, ein Insektizid, ein wasserspeicherndes Medium und/oder Wasser umfassen.
- Als Nährstoff, Düngemittel, Pestizid, Herbizid, Insektizid können alle im Gartenbau, der Aquaristik und/oder in der Forstwirtschaft einsetzbaren Produkte und Mittel eingesetzt werden.
- Als wasserspeicherndes Medium sind insbesondere Medien bevorzugt, die Wasser in der Wachstumsmatrix speichern, so dass der Pflanzensamen, Pflanzensetzling, die Pflanze, Alge, Flechte und/oder Pilz genügend Wasser zur Verfügung gestellt bekommt, damit die äußere Wasserzufuhr auf ein Minimum reduziert sein kann bzw. auch in längeren Abständen erfolgen kann.
- Das Flächengebilde umfassend einen Träger, eine Wachstumsmatrix und mindestens einen biologischen Stoff ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Pflanzensamen, Pflanzensetzling, Pflanze, Alge, Flechte und Pilz, kann eine Matte, ein Belag, vorzugsweise Bodenbelag, eine Abdeckung, ein Vorhang, ein Sicht- und/oder Lichtschutz und/oder Dekoration sein. Bevorzugt vorzugsweise eine Matte, eine Abdeckung oder ein Vorhang.
- Alle erfindungsgemäßen Flachengebilde können zum CO2-Abbau in der Atmosphäre, als Sichtschutz, Schattenspender, zur Boden-, Hang- und/oder Uferbefestigung, zur Rekultivierung von Naturflächen, insbesondere im Uferbereich, im alpinen Bereich, in der Forstwirtschaft sowie in Einöden, wie beispielsweise Steppen und Wüsten eingesetzt werden. Des Weiteren können die erfindungsgemäßen Flachengebilde auch zur Flächendekoration beispielsweise von Böden und Wänden sowohl im Innen- als auch im Außenbereich verwendet werden. Je nach Anwendungsgebiet sind sie vollständig biologisch abbaubar oder enthalten als Träger oder zusätzlicher Beschichtung einen Kunststoff, der nicht biologisch abbaubar ist, um für eine beständige Trägerstruktur zu sorgen.
- Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren nach Anspruch 14.
- Ein Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Flächengebildes umfasst mindestens die folgende Schritte (1) bis (3), und optional die weiteren Schritte (i) bis (iv), nämlich:
- (1) Bereitstellen eines Trägers,
- (2) Inkontaktbringen, des Trägers mit einem Kunststoff durch Aufbringung einer Beschichtung aus Kunststoff auf den Träger, wobei die Wachstumsmatrix zusammen mit dem Träger zumindest teilweise in eine Kunststoffbeschichtung eingebettet wird;
- (3) teilweise oder vollständige Einbettung oder Integration eines biologischen Stoffes in das Flächengebilde; (i) Aushärten und/oder Trocknen und gegebenenfalls Polymerisieren des unter Schritt (2) hergestellten Produktes; (ii) Befestigen des biologischen Stoffes, vorzugsweise durch Kleben, Pressen, Stecken und/oder Aufbringen, an dem beschichteten Träger, erhalten durch mindestens die Schritte (1) bis (2). (iii) Trocknen des beschichteten Trägers, erhalten nach mindestens den Schritten (1), (2), (i) und (ii) sowie anschließendes (iv) Konfektionieren des erfindungsgemäßen Flächengebildes in eine, je nach vorgesehenen Verwendungszweck des Flächengebildes, praktikable Größe.
- Bevorzugte Merkmale der Erfindung werden auch in den Unteransprüchen und deren Kombination beschrieben. Die vorstehend beschriebene Ausgestaltung und die mittels der Unteransprüche offenbarte Merkmale ergänzen sich wechselseitig.
Claims (15)
- Flächengebilde, insbesondere Matte, Belag, Abdeckung oder Vorhang, umfassend: a) einen Träger, auf dem eine Beschichtung aus Kunststoff aufgebracht ist, b) eine Wachstumsmatrix und c) mindestens einen biologischen Stoff ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Pflanzensamen, Pflanzensetzling, Pflanze, Alge, Flechte und Pilz, wobei der Träger ein luft- und blickdurchlässiges Gitter aus einem Kunststoff, einer Kunstfaser und/oder mindestens einem nachwachsenden Rohstoff ist und das Gitter aus einem Gewebe oder einer Maschenware und einem die Fäden des Gewebes oder der Maschenware umhüllenden und in den Kreuzungspunkten fixierenden Kunststoff besteht und wobei die Wachstumsmatrix zusammen mit dem Träger zumindest teilweise in die Kunststoffbeschichtung eingebettet oder integriert ist.
- Flächengebilde nach Anspruch 1, wobei das Gewebe aus einem Kunststoff, einer Kunstfaser und/oder mindestens einem nachwachsenden Rohstoff gebildet ist.
- Flächengebilde nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Beschichtung an einer Sichtfläche des Flächengebildes mindestens einen Teil der Durchbrüche des Gewebes füllt.
- Flächengebilde nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Beschichtung in einem Muster und/oder Dessin aufgebracht ist oder ein sinnbehaftetes anderes Zeichen bildet.
- Flächengebilde nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Beschichtung von dem Träger erhaben aufragende Bereiche der Oberfläche bildet, zwischen denen unbeschichtete Oberflächenbereiche verbleiben.
- Flächengebilde nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Kunststoff oder die Kunstfaser ausgewählt ist aus PVC, Acrylat oder einem biologisch abbaubaren Kunststoff.
- Flächengebilde nach eine der Ansprüche 2 bis 6, wobei der mindestens eine nachwachsende Rohstoff ausgewählt ist aus Jute, Baumwolle, Holz, Hanf, Stroh, Palme, Zuckerrohr und/oder Schilf.
- Flächengebilde nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Wachstumsmatrix mindestens einen Bestandteil enthält, ausgewählt aus Erde, Humus, Torf, Lehm, Bentonit, Sand, Ton, Pflanzgranulat und Superabsorber.
- Flächengebilde nach Anspruch 7 oder 8, wobei das Pflanzgranulat mindestens eines der Materialien Ton, Lava-Gestein, Vermiculit, Porenbeton, Bentonit, Kieselgel, Zeolith und Superabsorber umfasst.
- Flächengebilde nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der mindestens eine biologische Stoff in die Wachstumsmatrix zumindest teilweise eingebettet ist.
- Flächengebilde nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Wachstumsmatrix zusätzlich mindestens einen Nährstoff, ein Düngemittel, ein Pestizid, ein Herbizid, ein Insektizid, ein wasserspeicherndes Medium und/oder Wasser umfasst.
- Verwendung des Flächengebildes nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11 als Sicht- und/oder Lichtschutz und/oder Dekoration.
- Verwendung des Flächengebildes nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11 zum CO2-Abbau in der Atmosphäre, als Schattenspender, zur Boden-, Hang- und/oder Uferbefestigung, zur Rekultivierung von Naturflächen, insbesondere im Uferbereich, im alpinen Bereich, in der Forstwirtschaft und in Einöden.
- Verfahren zur Herstellung eines Flächengebildes gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: (1) das Bereitstellen eines Trägers; (2) Inkontaktbringen des Trägers mit einem Kunststoff durch Aufbringen einer Beschichtung aus Kunststoff auf den Träger, wobei die Wachstumsmatrix zusammen mit dem Träger zumindest teilweise in die Kunststoffbeschichtung eingebettet wird; (3) teilweise oder vollständige Einbettung oder Integration eines biologischen Stoffes in das Flächengebilde.
- Verfahren nach Anspruch 14, zusätzlich umfassend die Schritte (i) Aushärten und/oder Trocknen und gegebenenfalls Polymerisieren des unter Schritt (2) hergestellten Produktes; (ii) Befestigen des biologischen Stoffes an dem beschichteten Träger, erhalten durch mindestens die Schritte (1) bis (2); (iii) Trocknen des beschichteten Trägers, erhalten nach mindestens den Schritten (1), (2), (i) und (ii) sowie anschließendes (iv) Konfektionieren des Flächengebildes.
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