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HINTERGRUND
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Technisches Gebiet der
Erfindung
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Dieses
Patent betrifft die Verpackung großer Geräte. Insbesondere betrifft es
eine durchsichtige (Clearview) Verpackungsanordnung, die zum Heben von
Geräten
mit unregelmäßiger Oberseite
mit Top-Lift-Hebevorrichtungen (Basiloid-Hebevorrichtungen) geeignet ist.
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Hintergrund
der Erfindung
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Bisher
wurden große
Haushaltsgeräte
mit unregelmäßigen Formen,
wie Waschmaschinen und Trockner, in großen sechsseitigen Kartons aus
Wellmaterial verpackt. Solche Kartons schützen das Gerät während Transport
und Handhabung vor Beschädigungen
und können
mit Hilfe eines üblichen
Gabelstaplers hin und her bewegt werden. Bei ausreichender struktureller
Tragfähigkeit
können
diese in Kartons verpackten Geräte
gestapelt werden. Die entsprechende Tragfähigkeit kann dadurch erzielt
werden, dass zwischen den Innenwänden
des Kartons und dem Gerät
senkrechte Tragstützen
eingefügt werden.
Tragstützen
können
um die Ecken des Gerätes
und/oder entlang den Seiten des Gerätes positioniert sein. Ist
ein Gerät
in einem solchen Karton aus Wellmaterial verpackt, so ist es nicht
sichtbar.
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Durchsichtige
Behälter
für große Geräte sind in
den U.S.-Patenten Nr. 3.891.086; 4.811.840; 5.289.969 und 5.307.928
vorgeschlagen worden. Diese vorgeschlagenen durchsichtigen Behälter umfassen
im allgemeinen Deckel- und Bodenabdeckung, pfostenähnliche
Eckstützen,
die sich zwischen Deckel- und Bodenabdeckung erstrecken, und durchsichtiges
Verpackungsmaterial aus dickem Kunststoff. Die Deckel- und Bodenabdeckungen
können
an den Tragstützen
mit horizontalen Haltebändern
gehaltert sein wie im U.S.-Patent Nr. 3.891.086 oder mit senkrechten
Haltebändern
wie im U.S.-Patent Nr. 5.307.928. Ein auf diese Weise verpacktes Gerät kann mit
einem üblichen
Gabelstapler oder mit einem Basiloid-Hebewagen transportiert werden.
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Ein
Basiloid-Hebewagen hebt einen Gerätebehälter nicht an der Bodenfläche, sondern
an der oberen Abdeckung (Top-Lift) an. Basiloid-Hebewagen weisen
einen senkrecht ausgerichteten Hebefinger auf, der sich von einem
oberen Rahmen aus erstreckt, der an einem am vorderen Ende des Hebewagens
angeordneten Elevatormechanismus befestigt ist. Um ein Gerät mit einer
oberen Abdeckung zu heben, wird der senkrecht angeordnete Finger
in flachen Kontakt mit der verpackten Geräteseite gebracht. Hebt der
Elevatormechanismus den Hebefinger, so erstreckt sich der obere
Rand des Fingers in eine Falte zwischen der Seite der Verpackung
und der sich nach unten erstreckenden Lippe der oberen Abdeckung.
Der Hebefinger wird angehoben, bis eine horizontal angeordneter
Hebestange, die am Hebefinger befestigt ist, am unteren Rand der
oberen Abdeckungslippe anliegt. Dann kann das Gerät vom Elevatormechanismus
vom Boden abgehoben und bewegt werden. Der Hebefinger muss geringfügig kürzer sein
als die Lippe der oberen Abdeckung, damit der Hebefinger nicht die
obere Abdeckung durchstößt.
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Wenn
die Verpackung sorgfältig
gefertigt ist, dann wird die Kraft, die durch den Hebefinger beim Heben
auf die Deckeleinheit ausgeübt
wird, auf den Boden der Einheit übertragen.
Auf der dem Hebefinger der Basiloid-Einheit gegenüberliegenden
vorderen Kante der oberen Abdeckung wird keine signifikante Kraft
ausgeübt.
Wird jedoch ein zweites verpacktes Gerät auf die erste Einheit gestellt,
kommt es häufig
vor, dass sich das Gewicht der oberen Einheit nach vorn verlagert,
da es sich nicht vollständig
auf dem Basiloid-Streifen befindet. Verschiebt sich das Gewicht
der oberen Einheit nach vorn, verbiegt sich die vordere Kante der
oberen Abdeckung der unteren Einheit nach unten, sie verformt sich
trapezförmig. Während sich
die vordere Kante der unteren Einheit nach unten verbiegt, neigt
sich die obere Einheit nach vorn und kann herabfallen. Abhängig von
dem senkrecht vorhandenen Raum zwischen der vorderen Kante der oberen
Abdeckung und der oberen Fläche des
unregelmäßig geformten
Gerätes
kann sich die vordere Kante der oberen Abdeckung bis zu 15,24 cm
(sechs Zoll) oder mehr verformen.
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Ein
Verfahren, um ein trapezförmiges
Verformen von Verpackungen zu verhindern, die unregelmäßig geformte
Geräte
enthalten, ist die Verwendung einer Zwischenlage aus elastischem
Material wie geschäumtem
Polystyrol, um den Raum zwischen der oberen Abdeckung und der Geräteoberfläche auszufüllen, um
so die Kraft von dem oberen Gerät
direkt auf die obere Fläche
des unteren Gerätes zu
leiten. Jedoch wird mit solchen Zwischenlagen Material verschwendet
und unnötigerweise
mehr Kraft auf den Boden der unteren Verpackung ausgeübt.
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Es
ist darum eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine durchsichtige
Verpackungsanordnung vorzuschlagen, die während der Handhabung und beim
Heben mit einem Basiloid-Gerät
ihre bauliche Unversehrtheit erhält.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Verpackungsanordnung
für unregelmäßig geformte
Geräte
zu schaffen, bei der, wenn sich eine zweite Einheit auf der ersten
befindet, beim Heben mit einer Basiloid-Einheit keine trapezförmige Verformung
auftritt.
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Außerdem ist
es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verpackungsanordnung
mit integriertem Basiloid-Streifen zu schaffen, die durch das Zusammenwirken
der oberen Abdeckung mit einem getrennten Basiloid-Teil gebildet
ist.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer scharnierartig
verbundenen Zweischalen-Verpackungsanordnung, die ohne Schwierigkeiten über einem
auf einer Grundplatte befindlichen Gerät angebracht werden kann.
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Weitere,
zusätzliche
Aufgaben gehen aus der Beschreibung, den beigefügten Zeichnungen und Ansprüchen hervor.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Ausgehend
von einem Aspekt der Erfindung schafft diese eine Verpackungsanordnung
für ein
Gerät mit
unregelmäßiger Oberseite,
welches Gerät eine
obere Fläche
und einen über
die obere Fläche hinausragenden,
erhöhten
Ab schnitt aufweist, wobei die Verpackungsanordnung ein Rahmenwerk
mit folgenden Teilen aufweist:
eine Deckelkappe, die eine obere
Fläche,
sich davon nach unten erstreckende Seitenflächen und einen sich von der
oberen Fläche
nach unten erstreckenden hinteren Teil enthält, der dann nach innen gefaltet
ist, um einen Schlitz zu bilden;
vordere und hintere Bodenteile;
zwei
vordere Eckpfosten, die sich zwischen der Deckelkappe und dem vorderen
Bodenteil erstrecken und obere und untere Enden aufweisen, wobei
die oberen Enden der vorderen Eckpfosten mit den Seitenflächen der
Deckelkappe und die unteren Enden der vorderen Eckpfosten mit dem
vorderen Bodenteil verklebt sind;
zwei hintere Eckpfosten,
die sich zwischen der Deckelkappe und dem hinteren Bodenteil erstrecken und
obere und untere Enden aufweisen, wobei die unteren Enden der hinteren
Eckpfosten mit dem hinteren Bodenteil verklebt sind;
ein Top-Lift-Teil
(Basiloid-Teil) mit einer hinteren Fläche, die mit den oberen Enden
der hinteren Eckpfosten verklebt ist, wobei das Basiloid-Teil einen
Basiloid-Streifen aufweist, der sich von der hinteren Fläche entlang
einer Faltlinie erstreckt und mit dem hinteren Teil der Bodenkappe
zur Bildung eines Basiloid-Handhabungsflansches
verklebt ist, um das Anheben und Bewegen der Verpackungsanordnung
mit dem darin befindlichen Gerät
durch einen Basiloid-Gabelstapler
zu erleichtern.
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Verpackungsanordnungen
gemäß der vorliegenden
Erfindung sind besonders geeignet für Geräte mit unregelmäßiger Oberfläche, d.h.
Geräte
mit verhältnismäßig ebener
oberer Fläche
und einem, insbesondere hinten, über
die obere Fläche
hinausragenden ansteigenden Abschnitt. Die Verpackungsanordnung
umfasst vorzugsweise ein zweischaliges Rahmenwerk, das, bevor es über das
Gerät gestülpt wird,
zusammengeklebt wird, sowie eine durchsichtige Polymerfolie, die
nach dem Anbringen des Rahmenwerkes um das Gerät eng um das Rahmenwerk gezogen
wird.
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Das
zweischalige Rahmenwerk besteht vorzugsweise aus einer Deckelkappe
aus Wellmaterial, vorderen und hinteren Eckpfosten, zwei Bodenteilen und
einem Basiloid-Teil. Die Deckelkappe weist vorzugsweise eine große flache
obere Flä che,
im wesentlichen dreieckig ausgebildete Seitenflächen, die sich von einander
entgegengesetzten Enden der oberen Fläche aus nach unten erstrecken,
und einen hinteren Streifen auf, der von der oberen Fläche durch
eine Faltlinie getrennt ist, die als Scharnier der beiden Verpackungselemente
dient. Die beiden vorderen Eckpfosten sind mit den dreieckig geformten Seitenflächen verklebt.
Die unteren Enden der beiden vorderen Eckpfosten sind mit einem
der Bodenteile so verklebt, dass sie einen Teil der Zweischaleneinheit
bilden.
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Das
Basiloid-Teil weist eine hintere Fläche und einen Basiloid-Streifen
auf, die durch eine Faltlinie getrennt sind. Der hintere Streifen
der oberen Deckelkappe und der Basiloid-Streifen sind so verklebt, dass
sie einen Basiloid-Handhabungsflansch
bilden, der das Heben und Transportieren der Verpackungseinheit
mit dem darin befindlichen Gerät
mit Hilfe eines Basiloid-Gabelstaplers
erleichtert. Die beiden hinteren Eckpfosten sind entlang ihrer oberen
Enden mit der hinteren Fläche
des Basiloid-Teils sowie entlang ihrer unteren Enden mit dem zweiten
Bodenteil so verklebt, dass sie die zweite Hälfte der scharnierartig verbundenen
zweischaligen Verpackung bilden.
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Das
zweischalige Rahmenwerk kann ohne Schwierigkeiten um ein auf einer
Grundplatte stehendes Gerät
herum angebracht werden. Rahmenwerk und Gerät werden vorzugsweise mit einen
transparenten Polymer-Verpackungsmaterial überzogen, das einen großen Teil
des Gerätes
sichtbar lässt; ausgenommen
von dieser Art der Verpackung bleibt jedoch der Basiloid-Streifen.
Dieser Basiloid-Streifen wird
vorzugsweise durch ein horizontal angeordnetes Halteband am fertigen
Aufbau gehaltert.
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Bei
konventionellen durchsichtigen Verpackungen kann die von einer zweiten,
auf der ersten Einheit gestapelten Einheit beim Heben mit einem Basiloid-Heber
nach unten gerichtete Kraft die vordere Kante der oberen Deckelkappe
der unteren Einheit nach unten verformen, sie trapezförmig verformen. Diese
Verformung kann soweit gehen, dass die Vorderkante der Deckelkappe
auf die obere Fläche
des unteren Gerätes
trifft, wodurch das obere Gerät
nach vorn kippt.
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Die
vorliegende Erfindung verhindert eine solche trapezförmige Verformung
mit Hilfe von Seitenflächen,
die vorzugsweise im wesentlichen dreieckig geformt und mit den vorderen
Eckpfosten verklebt sind. Die vorderen Eckpfosten liegen an den vorderen
senkrechten Kanten des Gerätes
an. Während
des Hebevorganges von zwei aufeinander gestapelten Geräten mit
einem Basiloid-Heber wird die nach unten gerichtete Kraft, die die
obere Einheit auf die vordere Kante der Deckelkappe ausübt, auf
die vorderen Eckpfosten und dann auf die vorderen senkrechten Kanten
des Gerätes
geleitet. Die senkrechten vorderen Kanten verhindern ein Verdrehen der
Eckpfosten und der Deckelkappe um die scharnierartige Verbindung
der beiden Verpackungsflächen
und verhindern dadurch das bei konventionellen durchsichtigen Verpackungen
auftretende trapezförmige
Verformen.
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Die
vorderen Eckpfosten dienen als Verlängerung der durch die Seitenwände der
Deckelkappe gebildeten Dreiecke und dienen der Verteilung der von
der oberen Einheit beim Basiloid-Heben erzeugten Kraft auf einen
Bereich entlang der gesamten senkrechten Vorderkanten des unteren
Gerätes. Wenn
die vorderen Eckpfosten nicht mit der Deckelkappe verklebt sind,
könnte
die Deckelkappe entlang den vorderen Eckpfosten nach unten gleiten,
was zu einer Trapezverformung führen
würde.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht des Rahmenwerks der Verpackungsanordnung
nach der vorliegenden Erfindung, bevor ein Gerät darin angeordnet ist.
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2 zeigt
eine Sicht auf einen Zuschnitt, aus dem die Deckelkappe nach der
vorliegenden Erfindung gebildet wird.
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3 zeigt
eine Sicht auf einen Zuschnitt, aus dem das Basiloid-Teil nach der
vorliegenden Erfindung gebildet wird.
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4 zeigt
eine Sicht auf einen Zuschnitt, aus dem die Bodenteile nach der
vorliegenden Erfindung gebildet werden.
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5 zeigt
eine Seitenansicht des Rahmenwerks der Verpackungsanordnung nach 1,
die teilweise über
einem Gerät
angeordnet ist.
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6 zeigt
eine Seitenansicht des Rahmenwerks der Verpackungsanordnung nach 1,
die ein Gerät
enthält
und mit einem transparenten Verpackungsmaterial überzogen ist, um die vollständige Verpackungsanordnung
zu bilden.
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7 zeigt
eine vergrößerte Ansicht
eines Teiles der Verpackungsanordnung nach 6.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungsanordnung, die ein
Rahmenwerk und eine transparente Verpackungshülle enthält. In den Zeichnungen zeigt 1 ein
Ausführungsbeispiel
des Rahmenwerks nach der vorliegenden Erfindung. Das Rahmenwerk 10 ist
zur Handhabung von Geräten
mit unregelmäßig geformter
Oberseite mit Hilfe eines Basiloid-Gerätes ausgelegt und enthält vier
strukturelle Stützglieder
(Eckpfosten) 12, 13, 14 und 15, zwei
Bodenteile 30, eine Deckelkappe 40 und ein Basiloid-Flanschteil 50.
Das Rahmenwerk 10 ist zweiteilig aufgebaut und beide Teile
sind scharnierartig miteinander verbunden, so dass sich die Anordnung 20 ohne
Schwierigkeiten über
einem Gerät 20 anordnen lässt.
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In
einem in 5 dargestellten Anwendungsfall
ist die Anordnung an einer Grundplatte 60 befestigt, die
das Gerät 20 während der
Montage und Handhabung trägt.
Die Grundplatte 60 kann aus Holz, Papier und Pappe, geschäumtem Material
oder jedem anderen geeigneten Material oder einer Materialkombination
bestehen. Die Grundplatte kann aus einer Kombination von Materialien
mit niedriger und hoher Dichte gefertigt sein, wie die von der Sonoco Products
Company unter dem Warenzeichen SonobaseTM hergestellten
Artikel, die Gegenstand einer U.S.-Patentanmeldung sind.
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Nachdem
das Rahmenwerk 10 der Verpackungsanordnung über dem
Gerät angeordnet
ist, wird sie mit Ausnahme des später zu beschreibenden Basiloid-Handhabungsflansches 70 mit
einer transparenten Kunststofffolie 80 („Clearview") überzogen, die
das Gerät
größtenteils
sichtbar lässt
(6). Ein Halte band 28 wird fest um das
obere Ende der Deckelkappe 40 und den Basiloid-Handhabungsflansch 70 gewickelt,
um den Flansch 70 während
des Anhebens und der Handhabung in geeigneter Position zu halten.
Die fertig verpackte Anordnung mit Rahmenwerk 10 und transparenter
Hülle 80 kann
als Clearview Basiloid-Packeinheit bezeichnet werden.
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In
der nachfolgenden Beschreibung beziehen sich die Angaben „links", „rechts", „vordere" und „hintere" auf die linke, rechte,
vordere und hintere Seite des zu verpackenden Gerätes.
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In 2 ist
ein Pappenzuschnitt dargestellt, aus dem die obere Deckelkappe 40 geformt
wird. Der Zuschnitt weist eine obere Fläche 41 auf, die durch die
Faltlinien 42a, 43a, 46a und 47a definiert
wird. Breite und Tiefe der oberen Fläche 41 variieren entsprechend
der Abmessungen des zu verpackenden Gerätes. Ist das Rahmenwerk 10 zusammengefügt, erstrecken
sich die linken und rechten Seitenflächen 42, 43 von
der oberen Deckelfläche 41 nach
unten und sind mit den beiden vorderen Eckpfosten 12, 13 verklebt.
Die Seitenflächen 42, 43 sind
vorzugsweise in einem solchen Winkel zugeschnitten, dass sie im wesentlichen
ein Dreieck bilden, dessen Vorderkanten sich weiter nach unten erstrecken
als ihre hinteren Kanten. Vorzugsweise erstrecken sich die Vorderkanten
der Seitenflächen 42, 43 bis
in die Nähe oder
tiefer als die von der oberen Fläche 21 des
Gerätes 20 definierte
Ebene (s. 5 und 6).
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In 2 ist
dargestellt, dass die linke Seitenfläche 42 entlang einer
Faltlinie 44a so gefaltet ist, dass ein linker vorderer
Streifen 44 gebildet wird, der gegenüber der oberen Fläche 41 im
rechten Winkel umgebogen und mit dem linken vorderen Eckpfosten 12 verklebt
ist. In entsprechender Weise ist die rechte Seitenfläche 43 entlang
einer Faltlinie 45a rechtwinklig umgebogen und bildet einen
rechten vorderen Streifen 45, der dann mit dem rechten
vorderen Eckpfosten 13 verklebt ist. Von der Vorderkante 46a der oberen
Fläche 41 erstreckt
sind eine Vorderfläche 46 nach
unten und ist mit den oberen Abschnitten der linken und rechten
vorderen Streifen 44, 45 verklebt.
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Aus
den 2 und 7 geht hervor, dass eine Faltlinie
oder Scharnierlinie 47a die obere Fläche 41 von einem kurzen
hinteren Streifen 47 trennt. Dieses Schar nier 47a ermöglicht die
Verwendung der Verpackung als Zweischaleneinheit. Nachdem das Rahmenwerk 10 über einem
Gerät 20 installiert
ist, erstreckt sich der kurze hintere Streifen 47 von der oberen
Fläche 41 nach
unten und endet an der hochgebogenen Kante 49. Ein Innenstreifen 48,
der eine Fortsetzung der oberen Fläche 40 ist, erstreckt
sich von der Kante 49 parallel zum hinteren Streifen 47 nach
oben und definiert dazwischen einen Raum, der einen getrennt vorgesehenen
Basiloid-Streifen 55 aufnehmen kann, was nachfolgend beschrieben wird.
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In 3 ist
eine Draufsicht auf einen Zuschnitt dargestellt, wie er zur Bildung
des Basiloid-Teiles 50 verwendet wird. Der Zuschnitt weist
eine hintere Fläche 51 auf,
die durch die Faltlinien 53a, 52a, eine Unterkante 54 und
eine herabgebogene Kante 55a definiert wird. Wie aus 6 hervorgeht, erstreckt
sich das Basiloid-Teil 50 vorzugsweise bis unter die Ebene
die durch die obere Fläche 21 des Gerätes 20 definiert
wird. Das Basiloid-Teil 50 bildet eine dreiseitige Schale
um den hinteren erhöhten
Abschnitt 23 des unregelmäßig geformten Gerätes 20. Im
zusammengesetzten Rahmenwerk 10 erstrecken sich der linke
und rechte Seitenstreifen 52 und 53 von der hinteren
Fläche 51 und
sind mit den oberen Abschnitten des hinteren linken bzw. rechten
Eckpfostens 14, 15 verklebt.
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Wie
am deutlichsten aus 7 hervorgeht, erstreckt sich
ein Basiloid-Streifen 55 zwischen dem hinteren Streifen 47 und
dem hochgebogenen Innenstreifen 48 der Deckelkappe 40 nach
unten und ist zwischen diesen mit Hilfe von Klebstoff oder anderen Haftmitteln
befestigt und bildet so einen Basiloid-Handhabungsflansch 70.
Nachdem das Rahmenwerk 20 über einem Gerät 20 installiert
und mit transparenter Folie 80 umwickelt ist, wird ein
Halteband 28 so fest um den oberen Abschnitt der Anordnung
gewickelt, dass der Basiloid-Handhabungsflansch 70 gehaltert
wird. Der Basiloid-Flansch 70 weist drei Lagen auf und
eine untere Kante 49, die die Hebekräfte eines Basiloid-Fingers übertragen.
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Der
Basiloid-Handhabungsflansch 70 erstreckt sich vorzugsweise
etwa 15,24 bis 35,56 cm (sechs bis vierzehn Zoll) von der oberen
Fläche 41 nach
unten und wird durch das Halteband 28 in unveränderter
Stellung gehalten. Der Flansch 70 ist vorgesehen, um den
Basiloid-Hebefinger eines Basiloid-Gabelstaplerwagens einsetzen
zu können.
Der Basiloid-Finger (nicht dargestellt) wird in den Schlitz 71 zwischen
Basiloid-Flansch 70 und hinterer Fläche 51 des Basiloid-Teiles 50 eingeführt. Der
Basiloid-Finger weist eine abgerundete obere Kante auf, so dass
die Bedienungsperson des Gabelstaplers den Hebefinger nicht aus
Versehen in die Hülle 80 aus Kunststoffolie
und die hintere Fläche 51 des
Basiloid-Teiles 50 einhakt. Der Basiloid-Finger ist geringfügig kürzer als
die Länge
des Basiloid-Flansches 70, so
dass bei vollständig
in den Schlitz 71 eingeführtem Hebefinger die obere
Kante des Fingers nicht die obere Kante 55a des Basiloid-Streifens 55 durchsticht.
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Nach
vollständiger
Installation liegt eine am Basiloid-Finger angeordnete Querstange
an der unteren Kante 49 des Basiloid-Streifens 55 an,
um die Verpackungseinheit und das Gerät anzuheben. Während des
Hebens sichert das Halteband 28 den Basiloid-Streifen 55 in
seiner Stellung.
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4 zeigt
einen Pappenzuschnitt, wie er zum Formen jedes der Bodenteile 30 verwendet
wird. Der Zuschnitt hat eine untere Fläche 31, die durch
die Faltlinien 32a, 33a, 36a und die
Kante 37 definiert wird. Wie aus 1 hervorgeht,
erstrecken sich die Seitenflächen 32, 33 bei
dem vorderen Bodenteil 30 von der Bodenfläche 31 aus
nach oben und sind mit den Seiten unterer Abschnitte vom linken
bzw. rechten Eckpfosten 12, 13 verklebt. Linke
und rechte Seitenstreifen 32, 33 sind in einem
Winkel von etwa 90° umgefaltet
und bilden die vorderen Streifen 34, 35, die mit
den unteren Vorderflächen
der vorderen Eckpfosten 12, 13 verklebt sind.
Ein vorderer Streifen 36 erstreckt sich von der Bodenfläche 31 aus
nach oben und ist mit den unteren Außenflächen der vorderen Streifen 34, 35 verklebt.
Für die
Herstellung des hinteren Bodenteiles 30 wird ein ähnlicher
Zuschnitt verwendet; das hintere Bodenteil 30 wird mit
den hinteren Eckpfosten 14, 15 verklebt.
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Für die Herstellung
des Verpackungsrahmens 10 werden die vier Eckpfosten 12, 13, 14 und 15,
die beiden Bodenteile 30, die Deckelkappe 40 und
das Basiloid-Flanschteil 50 wie
in 1 dargestellt verklebt, um den Verpackungsrahmen 10 zu
bilden. Der Verpackungsrahmen 10 wird dann über ein auf
einer Grundplatte 60 ruhendes Gerät 20 auf eine Weise
geschoben, wie dies bei scharnierartig verbundenen Zweischalenverpackungen
geschieht und in 5 dargestellt ist. Bei sich
im wesentlichen horizontal erstreckendem Basiloid-Handhabungsflansch 70 wird
eine durchsichtige Folienhülle 80 stramm
um Gerät 20 und
Verpackungsrahmen 10 gezogen. Nach dem Abschluss des Überzugvorgangs wird
der Basiloid-Handhabungsflansch 70 in die in den 6 und 7 dargestellte
Position nach unten gebogen und das Halteband 28 aus Metall
oder Kunststoff wird fest um den oberen Abschnitt der durchsichtigen
Basiloid-Packeinheit gewickelt.
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Die
um ein Gerät 20 angeordnete
Verpackungsanordnung widersteht dem Phänomen der Trapezverformung,
das auftreten kann, wenn unregelmäßig geformte Geräte in konventionellen
Verpackungen verpackt, aufeinander gestapelt und mit einem Basiloid-Hebefinger
angehoben werden. Dieser Widerstand gegen Trapezverformung wird
durch den einzigartigen Aufbau und die Geometrie der durchsichtigen
Basiloid-Verpackung erreicht.
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Ein
wichtiges Merkmal der Verpackungsanordnung sind die im wesentlichen
dreieckig geformten Seitenwände 42, 43,
die sich nach unten bis in einen Bereich nahe oder unterhalb der
oberen Fläche des
Gerätes 20 erstrecken.
Obere Deckelkappe und Seitenwände
sind mit den vorderen Eckpfosten 12, 13 verklebt,
die an den vorderen senkrechten kanten des Geräte 20 angrenzen, wodurch
ein Verdrehen der Seitenwände 42, 43 der
Deckelkappe um das Scharnier 47a verhindert wird. Zwar
erstrecken sich vorzugsweise die dreieckig geformten Seitenflächen 42, 43 bis
unter die obere Fläche
des Gerätes 20,
das System ist jedoch auch funktionstüchtig, wenn die Seitenflächen 42, 43 sich
bis auf einen Bereich geringfügig
oberhalb der oberen Gerätefläche nach
unten erstrecken.
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Die
vorderen Eckpfosten 12, 13 dienen als Verlängerung
einer Seite des durch die Seitenflächen 42, 43 der
Deckelkappe definierten Dreiecks. Ein Verkleben der Deckelkappe 40 mit
den vorderen Eckpfosten 12, 13 verhindert ein
Herunterrutschen der Deckelkappe an den Eckpfosten 12, 13,
was zu einer Trapezverformung führen
würde.
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Während des
Hebevorganges mit einem Basiloid-Gerät verteilen die Eckpfosten 12, 13 die
nach unten gerichtete Kraft, die von der oberen Geräteeinheit
verursacht wird, auf die Bereiche der vorderen senkrechten Kanten
des unteren Gerätes 20,
die mit den Eckpfosten 12, 13 im Kontakt sind.
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Während des
Hebevorganges von zwei aufeinander gestapelten Geräten mit
einem Basiloid-Gerät
wird die von der oberen Einheit auf die Vorderkante der Deckelkappe 40 ausgeübte, nach
unten gerichtete Kraft auf die vorderen Eckpfosten 12, 13 übertragen
und dann auf die vorderen senkrechten Kanten des Gerätes 20.
Die vorderen senkrechten Kanten verhindern ein Verdrehen der Eckpfosten 12, 13 und
der damit verklebten Deckelkappe 40. Auf diese Weise wird
eine Trapezverformung verhindert, wie sie bei konventioneller durchsichtiger
Verpackung auftreten kann.
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Die
Bodenteile 30, Deckelkappe 40 und das Basiloid-Teil 50 sind
vorzugsweise aus Wellpappe hergestellt, obwohl andere geeignete
Materialien verwendet werden können.
Bei der bevorzugten Ausführungsform
bestehen die Eckpfosten 12, 13, 14 und 15 aus
einem Papierschichtenverbund, der die für den Aufbau erforderliche
Materialfestigkeit liefert. Als weitere Materialien für die Eckpfosten
sind gerollte, gewickelte Pappe, recyceltes Papier, besonders behandeltes
Papier, Mischungen aus Papier und Pappe und Wellpappe möglich. Die
Eckpfosten müssen
so aufgebaut sein, dass sie mit der Deckelkappe verklebt werden
können.
Es können
als Eckpfosten 12, 13, 14 und 15 solche
Ausführungen
verwendet werden, wie sie von der Firma Sonoco Products Company
in Hartsville, South Carolina, U.S.A., unter dem Warenzeichen Sonopost
hergestellt werden.
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Hiermit
wurde eine durchsichtige Verpackungsanordnung beschrieben, die ein
trapezförmiges
Verformen verhindert, wenn ein Gerät mit unregelmäßiger Oberfläche und
einer darauf gestapelten zweiten Einheit von einem Basiloid-Gabelstaplerwagen
angehoben wird. Die Verpackungsanordnung verhindert eine Trapezverformung,
ohne die Geräteoberfläche als
Stütze
zu benutzen.
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Es
sind weitere Modifikationen und alternative Ausführungsformen der Erfindung
möglich,
die im Bereich der Erfindung liegen, wie er von den beschriebenen
Lehren und den angefügten
Ansprüchen
definiert wird. Die Ansprüche
sollen alle Modifikationen, die in diesen Bereich fallen, abdecken.