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DE102007027000A1 - Spurhalteassistent und Verfahren zum Warnen des Fahrers eines Fahrzeugs - Google Patents

Spurhalteassistent und Verfahren zum Warnen des Fahrers eines Fahrzeugs Download PDF

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DE102007027000A1 DE200710027000 DE102007027000A DE102007027000A1 DE 102007027000 A1 DE102007027000 A1 DE 102007027000A1 DE 200710027000 DE200710027000 DE 200710027000 DE 102007027000 A DE102007027000 A DE 102007027000A DE 102007027000 A1 DE102007027000 A1 DE 102007027000A1
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Abstract

Bei einem Spurhalteasstisten für ein Fahrzeug, wobei der Spurhalteassistent (1) eine Spurerkennungseinrichtung (3) zum Erkennen einer Abweichung des Fahrzeugs (16) von einer Fahrspur (17) und eine Warneinrichtung (4) zum Warnen des Fahrers in Abhängigkeit von der Abweichung umfasst, lässt sich die Sensitivität auch bei einer geringen Rate "falscher Alarme" erhöhen, wenn der Spurhalteassistent eine Aktivitätseinrichtung (6) umfasst, die ausgebildet ist, aus dem zeitlichen Verlauf der Einstellung wenigstens eines Bedienelements eine Fahreraktivität zu bestimmen, und dass die Warnung sowohl in Abhängigkeit von der Abweichung als auch in Abhängigkeit von der Fahreraktivität erfolgt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Spurhalteassistenten für ein Fahrzeug, wobei der Spurhalteassistent eine Spurerkennungseinrichtung zum Erkennen einer Abweichung des Fahrzeugs von der Fahrspur und eine Warneinrichtung zum Warnen des Fahrers in Abhängigkeit von der Abweichung umfasst. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Warnen des Fahrers eines Fahrzeugs bei Verlassen der Fahrspur sowie ein Fahrzeug, das mit einem Spurhalteassistenten ausgestattet ist.
  • Spurhalteassistenten warnen den Fahrer eines Fahrzeugs vor dem unbewussten Verlassen der Fahrspur, damit er sein Fahrzeug durch aktiven Lenkeingriff wieder in die Fahrspur zurückführen kann. Das Fahrzeug kann die Fahrspur beispielsweise dadurch unbewusst verlassen, weil der Fahrer einschläft oder für einen kurzen Moment unaufmerksam ist. Kommt der Fahrer mit seinem Fahrzeug von der Fahrspur ab, entsteht die Gefahr, dass der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert oder mit anderen Fahrzeugen kollidiert. Um diese Gefahren zu reduzieren, sind Spurhalteassistenten entwickelt worden.
  • Bekannte Spurhalteassistenten erfassen die Position des Fahrzeugs relativ zur Fahrspur und geben dann eine Warnung aus, wenn ein bestimmter Abstand zu einer Spurmarkierung, beispielsweise dem Fahrbahnrand, unterschritten wird. Die Warnung erfolgt akustisch, visuell oder haptisch.
  • Bei den bekannten Spurhalteassistenten ist die Einstellung eines Grenzwertes für den Abstand zur Spurmarkierung problematisch, bei dessen Unterschreiten die Warnung ausgegeben wird:
    Wird der Abstand für den Grenzwert zu groß gewählt, dann erfolgt die Warnung häufig auch in solchen Fällen, in denen gar keine Gefahrensituation vorliegt. Es kommt also zu einer hohen Rate „falscher Alarme". Eine Gewöhnung an die „falschen Alarme" führt dazu, dass der Fahrer eine Warnung in einer tatsächlich bestehenden kritischen Situation ignoriert und auf die Warnung nicht mehr angemessen reagiert.
  • Wird der Abstand für den Grenzwert relativ klein gewählt, erfolgt eine Warnung sehr spät. Bei einer sehr späten Warnung entsteht die Gefahr, dass die Zeit für eine erforderliche Reaktion nicht mehr ausreicht, das Fahrzeug also nicht mehr rechtzeitig in die Fahrspur gelenkt werden kann. In diesem Fall weist der Spurhalteassistent eine geringe Sensitivität (Erkennen gefährlicher Zustände) auf.
  • Ein weiteres Problem entsteht dadurch, dass die Reaktionszeit des Fahrers umso langsamer ausfällt, je unaufmerksamer oder müder der Fahrer ist. Der Einfluss der Aufmerksamkeit des Fahrers wird bei den statischen Grenzwerten jedoch nicht berücksichtigt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen eingangs erwähnten Spurhalteassistenten dahingehend zu verbessern, dass der Spurhalteassistent eine hohe Sensitivität aufweist bei einer gleichzeitig geringen Rate „falscher Alarme".
  • Die Aufgabe wird durch einen gattungsgemäßen Spurhalteassistenten erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Spurhalteassistent eine Aktivitätseinrichtung umfasst, die ausgebildet ist, aus dem zeitlichen Verlauf der Einstellung wenigstens ei nes Bedienelements eine Fahreraktivität zu bestimmen, und dass die Warnung sowohl in Abhängigkeit von der Abweichung als auch in Abhängigkeit von der Fahreraktivität erfolgt.
  • Die Erfindung wird ferner durch ein Verfahren zum Warnen des Fahrers eines Fahrzeugs bei Verlassen der Fahrspur gelöst, das erfindungsgemäß die Schritte aufweist:
    • – Erkennen einer Abweichung des Fahrzeugs von der Fahrspur;
    • – Ermitteln einer Fahreraktivität;
    • – Warnen des Fahrers in Abhängigkeit sowohl der Abweichung als auch der Fahreraktivität.
  • Unter „Fahreraktivität" ist eine Bewertung des Fahrers dahingehend zu verstehen, inwieweit dieser Fahrer aktuell in die Fahrzeugbedienung involviert ist.
  • Der erfindungsgemäße Spurhalteassistent arbeitet nicht mit einem vorgegebenen statischen Grenzwert, sondern ermittelt eine Fahreraktivität, die Einfluss auf den Grenzwert hat.
  • Wird eine hohe Fahreraktivität ermittelt, spricht dies für eine hohe Aufmerksamkeit des Fahrers. Bei einer hohen Aufmerksamkeit des Fahrers ist es vertretbar, den Grenzwert entsprechend zu erhöhen, so dass eine Warnung relativ spät erfolgt. Diese späte Warnung ist auch erwünscht: Zum einen ist der Fahrer bei hoher Fahreraktivität in der Lage, relativ kurzfristig auf eine Warnung zu reagieren und das Fahrzeug rechtzeitig in die Fahrspur zurückzuführen. Zum anderen wird der Fahrer nicht mit einer hohen Rate falscher Warnungen belästigt, die dazu führen, dass der Fahrer auf die Warnungen nicht mehr mit der gebotenen Aufmerksamkeit reagiert.
  • Ist der Fahrer inaktiv, so besteht die Möglichkeit, dass dies auf einer Unaufmerksamkeit bzw. Müdigkeit des Fahrers beruht. Der erfindungsgemäße Spurhalteassistent setzt in diesem Fall den Grenzwert für die Warnung auf einen verhältnismäßig gerin gen Wert. Dies führt dazu, dass die Warnung relativ früh erfolgt, so dass selbst ein unaufmerksamer Fahrer ausreichend Zeit hat, das Fahrzeug sicher in die Fahrspur zurückzulenken.
  • Der erfindungsgemäße Spurhalteassistent weist damit folgende Vorteile auf: Die Rate falscher Alarme wird reduziert. Ist der Fahrer aktiv, wird er nur gewarnt, wenn er sehr nahe an der Fahrbahnmarkierung ist. Ist der Fahrer nicht aktiv, wird er bereits dann gewarnt, wenn er sich mit seinem Fahrzeug noch weiter von der Fahrbahnmarkierung weg befindet.
  • Der Spurhalteassistent weist eine hohe Sensitivität auch in den Fällen auf, in denen der Fahrer müde oder abgelenkt ist und deshalb von der Spur abkommt.
  • Zweckmäßig werden solche Bedienelemente zur Bestimmung der Fahreraktivität berücksichtigt, die im Wesentlichen kontinuierliche Informationen über die aktuelle Aufmerksamkeit des Fahrers liefern. Es sollten also Bedienelemente sein, die während einer gesamten Fahrt möglichst häufig bewusst betätigt werden. In Betracht kommen insbesondere Antriebselemente (z. B. Gaspedal), Bremselemente (z. B. Bremspedal) oder Lenkelemente (z. B. Lenkrad). Zu denken ist aber auch an Richtungsanzeiger oder Kupplungen.
  • Zweckmäßig werden die Einstellungen periodisch erfasst. Hierdurch wird zum einen gewährleistet, dass die Einstellungen regelmäßig erfasst und Änderungen leicht ermittelt werden können. Zum anderen ist das periodische Erfassen der Einstellungen technisch einfach zu realisieren.
  • In modernen Fahrzeugen wird zur schnellen Datenübertragung zwischen Steuergeräten ein Bussystem verwendet, insbesondere ein CAN-Bus (CAN: Controller Area Network). Bei solchen Fahrzeugen werden die Werte der Einstellungen zweckmäßig über das Bussystem übertragen. Auf diese Weise ist es möglich, den erfindungsgemäßen Spurhalteassistenten ohne große Umbaumaßnahmen und damit kostengünstig in bekannte Fahrzeuge einzubauen.
  • Die Aktivität des Fahrers lässt sich zuverlässig über Änderungen von Einstellungen ermitteln. Bei der bewussten Änderung einer Einstellung ist die Aufmerksamkeit des Fahrers erforderlich. Eine bewusste Änderung einer Einstellung ist somit geeignet, eine Aktivität des Fahrers auszudrücken.
  • Zweckmäßig ist die Aktivitätseinrichtung ausgebildet, für jede Einstellung die Zeitdauer zu ermitteln, die seit der letzten Änderung der Einstellung vergangen ist. Auf diese Weise wird eine Änderungsrate der Einstellung ermittelt, die für die Beurteilung der Fahreraktivität verwendet wird.
  • Es kann vorkommen, dass Änderungen zwar messbar sind, aber nicht auf ein bewusstes Verhalten des Fahrers zurückgehen. Solche Änderungen enthalten keine verwertbaren Informationen für die Bewertung der Fahreraktivität. Deshalb ist es zweckmäßig, eine Änderung nur dann zu berücksichtigen, wenn die Änderung einen vordefinierten Schwellwert übersteigt.
  • In einer Ausführungsform sind für die Zeitdauer einer jeden Einstellung wenigstens zwei Zeitintervalle festgelegt, die unterschiedlichen Bewertungen der Fahreraktivität zugeordnet sind. Auf diese Weise lässt sich die Fahreraktivität einfach kategorisieren, beispielsweise in die Kategorien „aktiv" und „inaktiv" oder in die Kategorien „aktiv", „ruhig" und „inaktiv". Im ersten Beispiel wird die Fahreraktivität in zwei Bereiche eingeteilt, im zweiten Beispiel in drei. Selbstverständlich kann die Einteilung weiter verfeinert werden, um gegebenenfalls Besonderheiten berücksichtigen zu können. Zu denken wäre etwa an die Art des Fahrzeugs: z. B. Pkw oder Lkw. Denkbar ist auch die Anpassung an unterschiedliche Verkehrssituationen: z. B. Fahrten überwiegend auf der Autobahn oder Landstraße, Stadtfahrten. Möglicherweise kann die Einteilung auch von Eigenschaften des Fahrers abhängig gemacht werden: z. B. Fahrer mit viel Erfahrung oder Fahranfänger.
  • In einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Warneinrichtung ausgebildet ist, den Beginn und die Intensität der Warnung in Abhängigkeit sowohl der Abweichung als auch der Aktivität abzugeben. In dieser Ausführungsform wird somit nicht nur der Zeitpunkt der Warnung von der Fahreraktivität abhängig gemacht, sondern auch die Art der Warnung. Hinsichtlich der Intensität der Warnung kann beispielsweise an folgende Intensitäten gedacht werden: schwache Warnung, starke Warnung, Unterstützung mit Eingriff, starke Warnung mit Unterstützung oder Erreichen eines sicheren Zustandes.
  • Die Warneinrichtung kann erfindungsgemäß ausgebildet sein, die Warnung akustisch, optisch, haptisch und/oder durch Eingriff in die Fahrzeugsteuerung abzugeben. Eine optische Anzeige ist beispielsweise über ein zentrales Display oder ein Head-Up-Display möglich.
  • Zweckmäßig ist die Spurerkennungseinrichtung mit Infrarotsensoren, Lasersensoren und/oder Videosensoren ausgestattet. Solche Sensoren sind geeignet, das Umfeld des Fahrzeugs zu erfassen und gegebenenfalls in einer Bildverarbeitungseinrichtung auszuwerten. Vorzugsweise werden unterschiedliche Sensoren kombiniert, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Auswertung zu erhöhen.
  • Zweckmäßig ist die Spurerkennungseinrichtung ausgebildet, die Abweichung durch Vergleich der aktuellen Position des Fahrzeugs oder einer zukünftigen Position des Fahrzeugs mit einer Fahrbahnmarkierung zu bestimmen. Denkbar ist es z. B., die aktuelle Fahrzeugmitte mit der Fahrbahnmitte bzw. dem Fahrbahnrand zu vergleichen. Hinsichtlich der zukünftigen Position des Fahrzeugs kommt beispielsweise das Erfassen der Querablage in Betracht.
  • Erfindungsgemäß ist auch ein Fahrzeug vorgesehen, dass mit einem erfindungsgemäßen Spurhalteassistenten ausgestattet ist.
  • Die Erfindung wird anhand des in den folgenden Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Blockdiagramm eines erfindungsgemäßen Spurhalteassistenten,
  • 2 ein Blockdiagramm für das Ermitteln einer Aktivität des Fahrers und
  • 3 einen schematischen Verlauf eines Fahrzeugs auf einer Fahrbahn.
  • In 1 ist schematisch ein Spurhalteassistent 1 dargestellt.
  • Der Spurhalteassistent 1 umfasst Sensoren 2. Die Sensoren 2 dienen dazu, die Fahrspur auf einer Fahrbahn zu detektieren und eine Abweichung des Fahrzeugs von der Fahrspur zu erkennen. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel handelt es sich bei den Sensoren um Videosensoren, insbesondere optische Kameras, die die Umgebung des Fahrzeugs abbilden. Die Ausgangssignale der Sensoren 2 werden an eine Spurerkennungseinrichtung 3 übertragen. Die Spurerkennungseinrichtung 3 wertet die Bilder der Sensoren 2 aus. Hierzu ist die Spurerkennungseinrichtung 3 mit einer Bildverarbeitungseinrichtung ausgestattet. Die Spurerkennungseinrichtung 3 überträgt das Ergebnis der Auswertung an eine Warneinrichtung 4.
  • Der Spurhalteassistent 1 umfasst Sensoren 5, die Antriebseinstellungen eines von dem Fahrer bedienbaren Antriebselements (z. B. Gaspedal), Bremseinstellungen eines von dem Fahrer bedienbaren Bremselements (Fußbremse) und Lenkeinstellungen eines von dem Fahrer bedienbaren Lenkelements (Lenkrad) erfasst. Die Ausgangssignale der Sensoren 5 werden an eine Aktivitätseinrichtung 6 übertragen. Die Übertragung erfolgt periodisch mit etwa 10 Hz. Die Übertragung dieser Ausgangssignale erfolgt bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel über ein CAN-Bussystem des Fahrzeugs.
  • Die Aktivitätseinrichtung 6 umfasst eine Speichereinheit und eine Rechnereinheit, die ausgebildet sind, aus den Ausgangssignalen der Sensoren 5 eine Aktivität des Fah rers zu berechnen. Die berechnete Aktivität wird an die Warneinrichtung 4 übertragen.
  • Die Warneinrichtung 4 erhält somit Daten, die ein Fahrerverhalten ausdrücken (von der Spurerkennungseinrichtung 3) und Daten, die eine Fahreraktivität ausdrücken (von der Aktivitätseinrichtung 6). Diese Daten bilden zusammen eine zweidimensionale Matrix, aus der das Ob und das Wie einer Warnung entnommen werden kann.
  • In der nachfolgenden Tabelle 1 ist eine solche Matrix dargestellt:
    Figure 00080001
    Tabelle 1
  • Die Fahreraktivität ist in drei Bereiche eingeteilt: „aktiv", „ruhig" und „nicht aktiv". Das Fahrerverhalten ist ebenfalls in drei Bereiche eingeteilt: „sicher", „unsicher", „gefährlich/kritisch".
  • In der Matrix sind in den der Fahreraktivität und dem Fahrerverhalten zugeordneten Matrixelementen die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten eingetragen. Beispielsweise weist das Matrixelement (aktiv, sicher) den Eintrag „System aktiv" auf. Dies bedeutet, dass dem Fahrer lediglich angezeigt wird, dass das System aktiv ist. Dies kann beispielsweise über ein optisches Element, wie eine LED, angezeigt werden. Bei dem Matrixelement (aktiv, unsicher) wird eine schwache Warnung ausgegeben, beispielsweise in Form eines akustischen Signals. Bei dem Matrixelement (nicht ak tiv, gefährlich/kritisch) ist vorgesehen, dass der Spurhalteassistent 1 in die Fahrzeugsteuerung eingreift und das Fahrzeug in einen sicheren Zustand führt, beispielsweise am Straßenrand zum Stillstand bringt.
  • In der nachfolgenden Tabelle 2 ist eine weitere Matrix angegeben:
    Figure 00090001
    Tabelle 2
  • Hierbei handelt es sich um eine 2×3-Matrix, bei der die Fahreraktivität in die beiden Bereiche „aktiv" und „nicht aktiv" unterteilt ist. Die möglichen Warnungen beschränken sich auf ein leises und ein lautes Nagelbandrattern. Das Fahrerverhalten ist in drei Bereiche eingeteilt: „sicherer Bereich", „gefährlicher Bereich", „kritischer Bereich".
  • Das Fahrerverhalten orientiert sich an der zukünftigen Position des Fahrzeugs, die über die Querablage definiert ist. Weicht die Querablage von der Spurmitte nicht weiter als 0,2 m ab, so wird das Fahrerverhalten als „sicher" eingestuft. Bei einer Abweichung der Querablage von der Spurmitte, die größer als 0,2 m aber kleiner als 0,3 m ist, wird das Fahrerverhalten als „unsicher" eingestuft. Bei einer Abweichung der Querablage von der Spurmitte über 0,3 m wird das Fahrerverhalten als „gefährlich/kritisch" eingestuft.
  • Die Warneinrichtung 4 gibt entsprechend der Einträge in der Matrix eine Warnung aus. Vorliegend wird über ein Mikrofon 7 ein akustischer Ton ausgegeben, um die Aufmerksamkeit des Fahrers zu erhöhen.
  • In 2 ist die Aktivitätseinrichtung 6 detaillierter dargestellt.
  • Die Aktivitätseinrichtung 6 umfasst Empfangseinrichtungen 9a, b, c, die mit einer Frequenz von etwa 10 Hz Daten aus dem CAN-Bussystem des Fahrzeugs auslesen.
  • Die Empfangseinrichtung 9a empfängt die Einstellung des Gaspedals. Die Einstellung entspricht dem Maß, wie stark der Fahrer das Gaspedal betätigt. Die Einstellung ist ein Wert aus dem Intervall 0% bis 100%. 100% entspricht dem vollständig durchgedrückten Gaspedal.
  • Die Empfangseinrichtung 9b empfängt den Bremsdruck der Fußbremse. Der Bremsdruck ist ein Wert aus dem Intervall 0 bar bis 250 bar.
  • Die Empfangseinrichtung 9c empfängt den Lenkradwinkel. Der Lenkradwinkel ist aus dem Intervall –1.400° bis +1.400°.
  • Für diese drei Größen wird jeweils die Differenz zum vorgehend empfangenen Wert berechnet. Das Ergebnis ist eine Folge von Wertdifferenzen bzw. -änderungen, die ebenfalls mit einer Frequenz von 10 Hz erhalten werden. Um zufällige, nicht bedeutsame Differenzen zu vermeiden, werden nur Änderungen berücksichtigt, die über einem vordefinierten Schwellenwert liegen. Im vorliegenden Beispiel werden die Schwellenwerte wie folgt vorgegeben: a) Gaspedal: 1% bezogen auf das Intervall 0% bis 100%; b) Bremspedal: 1,5 bar bezogen auf das Intervall 0 bar bis 250 bar; c) Lenkrad: 0,5° bezogen auf das Intervall –1.400° bis +1.400°.
  • Für jedes Signal dient die Differenz als Index für die Aktivität des Fahrers. Wenn sich mindestens eines der Signale verändert hat, wird insgesamt eine Aktivität zu diesem Zeitpunkt angenommen. Dies kann beispielsweise durch Zuordnung des Wertes „1" (aktiv) erfolgen. Hat sich eines der Signale während einer Periode verändert, so wird die Gesamtaktivität auf den Wert „0" (nicht aktiv) gesetzt. Die Gesamtaktivität wird durch ein Modul 11 bereitgestellt.
  • Ist die Aktivität in dem Modul 11 auf dem Wert „0", so wird die Dauer der Inaktivität aufsummiert. Dies erfolgt in einem Modul 12.
  • Über einen geeigneten Schwellenwert für die Dauer der Inaktivität wird ein Index berechnet, der ein Maß für die Fahreraktivität darstellt.
  • Die Aktivität wird in einem Modul 13 berechnet. Bei der Berechnung der Fahreraktivität wird vorteilhaft auch die Geschwindigkeit v des Fahrzeugs 15 berücksichtigt.
  • Die Aktivität wird schließlich in Form eines Wertes „0" (nicht aktiv), „0,5" (ruhig) und „1" (aktiv) ausgegeben und an die Warneinrichtung 4 übertragen.
  • Die Ermittlung der Aktivität unter Berücksichtigung der Geschwindigkeit v des Fahrzeugs 15 wird im Folgenden anhand eines Beispiels näher erläutert: Die Dauer der Inaktivität wird auf den Wert Null gesetzt, sobald eine Fahreraktivität gemessen wird, beispielsweise weil der Fahrer die Bremse betätigt hat.
  • Erfolgt keine Änderung einer berücksichtigten Einstellung, wird die Dauer der Inaktivität gemessen.
  • Diese Dauer wird für unterschiedliche Geschwindigkeiten klassifiziert.
  • Für Geschwindigkeiten unter 60 km/h werden zwei Schwellenwerte wie folgt festgelegt: 3 Sekunden und 8 Sekunden. Diese Schwellenwerte führen zu den drei Intervallen mit den zugeordneten Aktivitäten: unter 3 Sekunden („1” bzw. „aktiv"); zwischen 3 und 8 Sekunden („0,5” bzw. „ruhig"); über 8 Sekunden („0” bzw. „inaktiv").
  • Für Geschwindigkeiten zwischen 60 km/h und 110 km/h werden zwei Schwellenwerte wie folgt festgelegt: 4 Sekunden und 9 Sekunden. Diese Schwellenwerte führen zu den drei Intervallen mit den zugeordneten Aktivitäten: unter 4 Sekunden („1” bzw. „aktiv"); zwischen 4 und 9 Sekunden („0,5” bzw. „ruhig"); über 9 Sekunden („0” bzw. „inaktiv").
  • Für Geschwindigkeiten zwischen über 110 km/h werden zwei Schwellenwerte wie folgt festgelegt: 6 Sekunden und 12 Sekunden. Diese Schwellenwerte führen zu den drei Intervallen mit den zugeordneten Aktivitäten: unter 6 Sekunden („1” bzw. „aktiv"); zwischen 6 und 12 Sekunden („0,5” bzw. „ruhig"); über 12 Sekunden („0” bzw. „inaktiv").
  • In 3 ist schematisch ein Teil einer Fahrbahn 15 dargestellt. Auf der Fahrbahn 15 bewegt sich ein Fahrzeug 16 mit einer Geschwindigkeit v entlang der Fahrbahn 15.
  • Auf der Fahrbahn 15 ist eine Fahrspur 17 gestrichelt dargestellt. Die Fahrspur 17 ist in diesem Fall die Mittellinie der Fahrbahn 15. Das Fahrzeug 16 bewegt sich mit seinem Mittelpunkt (nicht dargestellt) auf der Fahrspur 17.
  • Über geeignete Sensoren (nicht dargestellt) wird die zukünftige Fahrzeugposition aufgrund der aktuellen Geschwindigkeit v extrapoliert. Der Abstand d der zukünftigen Fahrzeugposition 18 von der Fahrspur 17 ist die Querablage des Fahrzeugs 16, die als Abweichung von der Fahrspur 17 verwendet wird.
  • 1
    Spurhalteassistent
    2
    Sensoren
    3
    Spurerkennungseinrichtung
    4
    Warneinrichtung
    5
    Sensoren
    6
    Aktivitätseinrichtung
    7
    Lautsprecher
    8
    Fahrzeugsteuerung
    9a, b, c
    Empfangseinrichtungen
    10
    CAN-Bus
    11
    Modul
    12
    Modul
    13
    Modul
    14
    Geschwindigkeit
    15
    Fahrbahn
    16
    Fahrzeug
    17
    Fahrspur
    18
    Zukünftige Fahrzeugposition

Claims (15)

  1. Spurhalteassistent für ein Fahrzeug, wobei der Spurhalteassistent (1) eine Spurerkennungseinrichtung (3) zum Erkennen einer Abweichung des Fahrzeugs (16) von einer Fahrspur (17) und eine Warneinrichtung (4) zum Warnen des Fahrers in Abhängigkeit von der Abweichung umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass der Spurhalteassistent eine Aktivitätseinrichtung (6) umfasst, die ausgebildet ist, aus dem zeitlichen Verlauf der Einstellung wenigstens eines Bedienelements eine Fahreraktivität zu bestimmen, und dass die Warnung sowohl in Abhängigkeit von der Abweichung als auch in Abhängigkeit von der Fahreraktivität erfolgt.
  2. Spurhalteassistent nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Bedienelement ein Antriebselement ist, insbesondere ein Gaspedal.
  3. Spurhalteassistent nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Bedienelement ein Bremselement ist, insbesondere ein Bremspedal.
  4. Spurhalteassistent nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Bedienelement ein Lenkelement ist, insbesondere ein Lenkrad.
  5. Spurhalteassistent nach einem vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktivitätseinrichtung (6) ausgebildet ist, die Einstellungen periodisch zu erfassen.
  6. Spurhalteassistent nach einem vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktivitätseinrichtung (6) ausgebildet ist, die Einstellungen aus einem Bussystem (10) auszulesen.
  7. Spurhalteassistent nach einem vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktivitätseinrichtung (6) ausgebildet ist, für jede Einstellung die Zeitdauer zu ermitteln, die seit der letzten Änderung der Einstellung vergangen ist.
  8. Spurhalteassistent nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass für die Zeitdauer einer jeden Einstellung wenigstens zwei Zeitintervalle festgelegt sind, die unterschiedlichen Bewertungen der Fahreraktivität zugeordnet sind.
  9. Spurhalteassistent nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Warneinrichtung (4) ausgebildet ist, den Beginn und die Intensität der Warnung in Abhängigkeit sowohl der Abweichung als auch der Fahreraktivität abzugeben.
  10. Spurhalteassistent nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Warneinrichtung (4) ausgebildet ist, die Warnung akustisch, optisch, haptisch und/oder durch Eingriff in die Fahrzeugsteuerung abzugeben.
  11. Spurhalteassistent nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spurerkennungseinrichtung (3) Infrarotsensoren, Lasersensoren und/oder Videosensoren umfasst.
  12. Spurhalteassistent nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spurerkennungseinrichtung (3) ausgebildet ist, die Abweichung durch Vergleich der aktuellen Position des Fahrzeugs (16) oder einer zukünftigen Position des Fahrzeugs (16) mit einer Fahrbahnmarkierung zu bestimmen.
  13. Verfahren zum Warnen des Fahrers eines Fahrzeugs (16) bei Verlassen der Fahrspur mit den Schritten: – Erkennen einer Abweichung des Fahrzeugs (16) von der Fahrspur (17); – Ermitteln einer Fahreraktivität; – Warnen des Fahrers in Abhängigkeit sowohl der Abweichung als auch der Fahreraktivität.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass es mit einem Spurhalteassistenten (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12 durchgeführt wird.
  15. Fahrzeug mit einem Fahrerassistenzsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12.
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