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DE102009031676A1 - Warneinrichtung für Insassen in Fahrzeugen zur Vermeidung von Insassenschäden - Google Patents

Warneinrichtung für Insassen in Fahrzeugen zur Vermeidung von Insassenschäden Download PDF

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DE102009031676A1
DE102009031676A1 DE200910031676 DE102009031676A DE102009031676A1 DE 102009031676 A1 DE102009031676 A1 DE 102009031676A1 DE 200910031676 DE200910031676 DE 200910031676 DE 102009031676 A DE102009031676 A DE 102009031676A DE 102009031676 A1 DE102009031676 A1 DE 102009031676A1
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Joerg Boie
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Warneinrichtung 2 für Insassen 12, 12' in Fahrzeugen 6 zur Vermeidung von Insassenschäden, die ausgestattet ist mit Sensormitteln 4 zum Abfühlen wenigstens einer Fahrzustandsgröße des Fahrzeugs 6 und mit Auswertungsmitteln 8, die bei Erkennung eines kritischen Fahrzustandes anhand von Ausgangssignalen 10 der Sensormittel 4 wenigstens eine Signaleinrichtung 3 ansteuern zur Erzeugung wenigstens eines von Insassen 12, 12' des Fahrzeugs 6 wahrnehmbaren Warnsignales 14.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Warneinrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art für Insassen in Fahrzeugen zur Vermeidung von Insassenschäden.
  • Die Fahrsicherheit von Fahrzeugen wird heutzutage durch Anwendung unterschiedlicher Technologien verbessert. Zu den Sicherungssystemen eines Fahrzeugs zählen beispielsweise Antiblockiersysteme (ABS), elektronische Stabilitätsprogramme (ESP) sowie Airbags und Gurtstraffer. Die bekannten Schutzsysteme haben zum Ziel, Sach- wie auch Personenschäden zu reduzieren. Dabei wird das Erkennen eines möglichen bzw. eingetretenen Schadens an einem Fahrzeug als Grundlage verwendet, um auf mögliche Insassenschäden bzw. eine mögliche Insassengefährdung rückzuschließen. Die bekannten Schutzsysteme arbeiten nach dem Prinzip, daß sie ihre Schutzwirkung entfalten, wenn ein Unfall unvermeidbar ist. Dahingehend ist festzustellen, daß die Schutzwirkung der bekannten Schutzsysteme insbesondere bei öffentlichen Verkehrsmitteln hinsichtlich der Insassen insbesondere der Fahrgäste nicht in dem gewünschten Umfang gegeben ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Schutz für die Insassen eines Fahrzeugs zu verbessern und das Risiko von Insassenschäden zu reduzieren.
  • Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung gelöst.
  • Die Erfindung löst sich von dem Gedanken, erst zum Zeitpunkt des Eintretens eines Unfalls die Insassen eines Fahrzeugs vor Verletzungen bzw. Personenschäden zu bewahren. Ihr liegt vielmehr der Gedanke zugrunde, einen größtmöglichen Schutz für die Insassen eines Fahrzeugs zu erreichen, indem die Insassen veranlaßt werden, durch ihr Verhalten selbst einer Gefährdung Ihrer Person bzw. anderer Personen entgegenzuwirken (Selbstschutz). Daher sollen die Insassen eines Fahrzeugs, insbesondere die Fahrgäste, zu ihrem Schutz durch entsprechende Warnsignale aktiviert werden.
  • Hierzu ist die Warneinrichtung erfindungsgemäß ausgestattet mit Sensormitteln zum Abfühlen wenigstens einer Fahrzustandsgröße des Fahrzeugs und mit Auswertungsmitteln, die bei Erkennung eines kritischen Fahrzustandes anhand von Ausgangssignalen der Sensormittel wenigstens eine Signaleinrichtung ansteuern zur Erzeugung wenigstens eines von Insassen des Fahrzeugs wahrnehmbaren Warnsignales.
  • Erfindungsgemäß werden vorzugsweise Sensormittel verwendet, die insasseneingriffsfrei arbeiten und damit die Insassen in die Aufnahme von Fahrzustandsgrößen des Fahrzeugs nicht einbeziehen. Insofern arbeiten die erfindungsgemäßen Sensormittel automatisch und benötigen für ihre Funktion auch keine Bestätigung durch Insassen.
  • Unter einem kritischen Fahrzustand wird erfindungsgemäß ein Zustand eines Fahrzeugs verstanden, welcher auf eine drohende Insassengefährdung schließen läßt. Insofern wird ein kritischer Fahrzustand erfindungsgemäß insbesondere als gegeben angesehen, wenn eine Insassengefährdung akut vorliegt, diese jedoch abwendbar ist oder zumindest deren Folgen in Bezug auf die Insassenschäden minderbar ist. In diesem Zusammenhang werden Fahrzustände erfindungsgemäß insbesondere als kritisch angesehen, wenn eine Kollision des Fahrzeugs mit einem anderen Objekt, wie es ein weiteres Fahrzeug sein kann, absehbar bzw. wahrscheinlich oder bereits beginnend ist.
  • Erfindungsgemäß wird unter einem Warnsignal ein Signal verstanden, das geeignet ist, die Insassen eines Fahrzeugs auf eine mögliche Gefährdung ihrer Person hinzuweisen. Dahingehend können Warnsignale erfindungsgemäß zum Beispiel auf optischen, akustischen wie auch taktilen Reizen beruhen.
  • Die Erfindung hat damit den Vorteil, daß die Insassen bei einem kritischen Fahrzustand selbst Vorkehrungen treffen können, um sich vor Verletzungen bzw. Personenschäden zu schützen. Dahingehend erfordert eine erfindungsgemäße Warneinrichtung kein Zwischenschalten von menschlichen Aktionen für die Warnung der Insassen, so daß ein Betätigen der Warneinrichtung durch die Insassen, insbesondere einen Fahrer, unnötig ist. Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß die Verzögerungszeit zur Warnung der Insassen reduziert ist. Dadurch wird für den Selbstschutz der Insassen wichtige Zeit gewonnen, um Insassenschäden zu vermeiden bzw. auf ein mögliches Minimum zu reduzieren.
  • Erfindungsgemäße Warneinrichtungen entfalten ihre Vorzüge gegenüber den bekannten Schutzsystemen insbesondere dann, wenn eine Vielzahl von Personen in einem Fahrzeug befördert wird, wie dies insbesondere bei öffentlichen Verkehrsmitteln der Fall ist. Daher sieht eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vor, daß das Fahrzeug ein Landfahrzeug, insbesondere ein Omnibus oder ein schienengebundenes Landfahrzeug, vorzugsweise ein Waggon eines Zuges, ist. Personen die in einem Omnibus bzw. einem Waggon eines Zuges befördert werden, sind bei Eintritt eines kritischen Fahrzustandes besonders gefährdet. Die Gefährdung ergibt sich insbesondere dadurch, daß eine Kontrolle der Nutzung vorhandener Schutzsysteme durch die Insassen, speziell der Fahrgäste, derzeit nicht stattfindet. Bei manchen Verkehrsmitteln sind zudem wirksame Schutzsysteme, wie es z. B. Sicherheitsgurte oder Airbags sind, nicht vorhanden.
  • Insofern sind die Insassenschäden bei einem kritischen Fahrzustand besonders hoch, da nicht nur ein Insasse, der ein vorhandenes Schutzsystem nicht nutzt, sich selbst gefährdet, sondern auch eine Gefährdung für weitere Insassen darstellt. Üblicherweise nutzen Fahrgäste insbesondere auf langen Fahrten die Möglichkeit, sich frei in dem Fahrzeug zu bewegen, und sind daher durch die vorhandenen Schutzsysteme nicht oder nur unzureichend geschützt. Dies gilt insbesondere bei stehenden Fahrgästen, wie sie z. B. in Linien- bzw. Schulbussen anzutreffen sind.
  • Es entsteht durch die erfindungsgemäße vorteilhafte Weiterbildung der Vorteil, daß durch die von den Insassen des Fahrzeugs wahrnehmbaren Warnsignale die Insassen aufgrund ihres Selbstschutzbestrebens bzw. -reflexes sichere Positionen einnehmen bzw. aufsuchen. Dadurch können die Insassenschäden deutlich reduziert werden.
  • Zur Erkennung eines kritischen Fahrzustandes können verschiedene Größen verwendet und ausgewertet werden, die auf eine Insassengefährdung schließen lassen. Beispiele für derartige Größen sind die Neigung, die Beschleunigung wie auch die Geschwindigkeit des Fahrzeugs sowie der Abstand des Fahrzeugs zu nahenden bzw. benachbarten Objekten. Daher sieht eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vor, daß die Sensormittel wenigstens eine Fahrzustandsgröße an oder in einem Antriebsstrang des Fahrzeugs abfühlen. Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß sehr schnell auf einen kritischen Fahrzustand rückgeschlossen werden kann und gegebenenfalls Sensoren verwendet werden können, die bereits in dem Fahrzeug verbaut sind. Dadurch ist eine erfindungsgemäße Warneinrichtung kostengünstig herstellbar.
  • Für die Feststellung eines kritischen Fahrzustandes kann beispielsweise die Verzögerung des Fahrzeugs herangezogen werden, um auf eine Personengefährdung rückzuschließen. Die Verzögerung des Fahrzeugs kann beispielsweise durch das Einfedern des Fahrzeugs bzw. durch unterschiedliches Einfedern von Federmitteln festgestellt werden. Darüber hinaus kann ein kritischer Fahrzustand durch beispielsweise eine Beschleunigungsdifferenz bzw. eine Drehzahldifferenz beispielsweise der angetriebenen Räder zu nicht angetriebenen Rädern des Fahrzeugs ermittelt werden. Daher ist eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsstrang wenigstens ein Antriebsrad aufweist und daß die Sensormittel einen Schlupfsensor zum Abfühlen von Schlupf an dem Antriebsrad aufweisen. Dadurch können beispielsweise die durch den Schlupfsensor ermittelten Werte eines Antriebsrads mit Referenzwerten einer vergleichbaren Fahrsituation bzw. eines vergleichbaren Fahrzustandes verglichen werden, um dadurch auf unzulässige Abweichungen zu schließen. Dabei ist es möglich, bereits vorhandene Sensoren des Fahrzeugs zu verwenden, um auf den Schlupf eines Antriebsrades rückzuschließen bzw. diesen zu ermitteln.
  • Für die Verbesserung der Wahrnehmbarkeit eines Warnsignales ist es von Vorteil, daß die Signaleinrichtung wenigstens eine Ausgabeeinrichtung zur Ausgabe von Warnsignalen aufweist, wie dies eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vorsieht. Die Ausgabe von Warnsignalen kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, so daß eine Ausgabeeinrichtung beispielsweise durch eine Anzeige, wie es im einfachsten Fall eine Leuchte bzw. Warnleuchte sein kann oder über einen Monitor, realisierbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Ausgabeeinrichtung zur Ausgabe von akustischen Warnsignalen zu verwenden, wie es auf einfache Weise mittels eines Lautsprechers möglich ist. Ferner kann es beispielsweise in sehr lauten Umgebungen bzw. zur Warnung von Personen mit individuellen Beeinträchtigungen vorteilhaft sein, die Warnung über taktile Reize zu erreichen. Daher sieht eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vor, daß die Ausgabeeinrichtung zur Erzeugung von optischen und/oder akustischen und/oder taktil wahrnehmbaren Warnsignalen ausgebildet ist. Die genannten Arten von Warnsignalen können damit für sich genommen wie auch in Kombination der Warnung der Insassen dienen. Insofern führt insbesondere eine Kombination aus mehreren Arten von Warnsignalen dazu, daß die Warnsignale durch den bzw. die Insassen sicherer wahrgenommen werden.
  • Zur Steigerung der Wahrnehmung durch alle Insassen sieht eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vor, daß die Signaleinrichtung eine Mehrzahl von zueinander beabstandeten Ausgabeeinrichtungen aufweist. Dadurch entsteht der Vorteil, daß die Ausgabeeinrichtungen beispielsweise im Fahrgastraum räumlich verteilt werden können, so daß alle Insassen auf gleiche Weise und nahezu gleichzeitig gewarnt werden können.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der einzigen Figur der Zeichnung näher erläutert, in der ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Warneinrichtung für Insassen in Fahrzeugen zur Vermeidung von Insassenschäden blockschaltbildartig dargestellt ist. Als Anwendungsbeispiel für die verschiedenen möglichen Anwendungsfälle dient ein Omnibus. Dabei bilden alle beanspruchten, beschriebenen und in der Zeichnung dargestellten Merkmale für sich genommen sowie in beliebiger Kombination miteinander den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen und deren Rückbezügen sowie unabhängig von ihrer Beschreibung bzw. Darstellung in der Zeichnung.
  • Die Darstellung in der einzigen Figur der Zeichnung ist zur besseren Übersicht auf die das Verständnis unterstützenden Bestandteile reduziert.
  • Die einzige Figur der Zeichnung zeigt in einer blockschaltbildartigen Darstellung ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Warneinrichtung 2 am Beispiel eines Omnibusses. Das Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Warneinrichtung 2 weist Sensormittel 4 zum Abfühlen wenigstens einer Fahrzustandsgröße des Fahrzeugs 6 auf. Darüber hinaus weist das Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Warneinrichtung 2 Auswertungsmittel 8 auf, die bei Erkennung eines kritischen Fahrzustandes anhand von Ausgangssignalen 10 der Sensormittel 4 eine Signaleinrichtung 3 ansteuern zur Erzeugung wenigstens eines von den Insassen 12 des Fahrzeugs 6 wahrnehmbaren Warnsignales 14. Zur besseren Übersicht sind die Ausgangssignale 10 durch eine mit einem entsprechenden Bezugszeichen versehene Verbindungslinie abstrahiert.
  • Zu den Insassen gehören neben den Fahrgästen 12auch der Fahrer 12' des Fahrzeugs 6, der von den Warnsignalen 14 ebenfalls profitieren kann, sofern er einen kritischen Fahrzustand nicht erkennt. Der Fahrer 12' des Fahrzeugs 6 kann durch die Warnsignale 14 veranlaßt werden, beispielsweise seine Fahrweise zu korrigieren.
  • In diesem Ausführungsbeispiel sind die Sensormittel 4 an dem Antriebsstrang 16 des Fahrzeugs 6 angeordnet, und weisen zwei Schlupfsensoren 18, 18' auf, die dazu dienen, einen Schlupf des Antriebsrads 20 gegenüber einem nicht angetriebenen Rad 22 des Antriebsstrangs 16 abzufühlen. Aufgrund des gemessenen Schlupfes kann bei Überschreiten einer unzulässigen Drehzahldifferenz zwischen Antriebsrad 20 und nicht angetriebenem Rad 22 auf das Vorliegen eines kritischen Fahrzustandes des Fahrzeugs 6 geschlossen werden.
  • Bei Feststellung eines kritischen Fahrzustandes des Fahrzeugs 6 wird über eine Ausgabeeinrichtung 24 der Signaleinrichtung 3 ein für die Insassen 12 des Fahrzeugs 6 wahrnehmbares Warnsignal 14 erzeugt, welches durch Ausgabemittel 26 ausgegeben wird. Die Ausgabemittel 26 erzeugen in diesem Ausführungsbeispiel sowohl optische als auch akustische Warnhinweise. Dazu weisen die Ausgabemittel 26 zwei rot blinkende Leuchten 28, 28' sowie zwei Lautsprecher 30, 30' auf, die zueinander beabstandet in dem Fahrzeug angeordnet sind, so daß jeweils eine Leuchte 28 und ein Lautsprecher 30 im vorderen Abschnitt 32 und jeweils eine Leuchte 28' und ein Lautsprecher 30' im hinteren Abschnitt 34 des Fahrzeugs 6 angeordnet sind. Aufgrund dieser Anordnung ist erreicht, daß alle Insassen 12 die Warnhinweise 14 über die Ausgabemittel 26 als Warnhinweise wahrnehmen und eine Position bzw. Stellung einnehmen, die sie vor Verletzungen schützt.
  • Eine erfindungsgemäße Warneinrichtung 2 bietet für alle Fahrzeuge, insbesondere Fahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen, den großen Vorteil, daß die Fahrgäste frühzeitig bei einem kritischen Fahrzustand im Sinne eines Selbstschutzes agieren können. Neben den Fahrzeugen wie Passagierschiffe, Flugzeuge, Omnibusse und schienengebundenen Fahrzeuge, ist eine erfindungsgemäße Warneinrichtung auch für die Verwendung bei Lieferwagen, insbesondere für Paketzusteller, vorteilhaft, da die Fahrer 12' zwar insbesondere über einen Sicherheitsgurt 36 geschützt sind, dieser aber vielfach, insbesondere wenn eine Befreiung von der Gurtpflicht vorliegt, nicht genutzt wird.

Claims (7)

  1. Warneinrichtung für Insassen in Fahrzeugen zur Vermeidung von Insassenschäden, mit Sensormitteln (4) zum Abfühlen wenigstens einer Fahrzustandsgröße des Fahrzeugs (6) und mit Auswertungsmitteln (8), die bei Erkennung eines kritischen Fahrzustandes anhand von Ausgangssignalen (10) der Sensormittel (4) wenigstens eine Signaleinrichtung (3) ansteuern zur Erzeugung wenigstens eines von Insassen (12, 12') des Fahrzeugs (6) wahrnehmbaren Warnsignales (14).
  2. Warneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrzeug (6) ein Landfahrzeug, insbesondere ein Omnibus oder ein schienengebundenes Landfahrzeug, vorzugsweise ein Waggon eines Zuges, ist.
  3. Warneinrichtung nach einem Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensormittel (4) wenigstens eine Fahrzustandsgröße an oder in einem Antriebsstrang (16) des Fahrzeugs (6) abfühlen.
  4. Warneinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsstrang (16) wenigstens ein Antriebsrad (20) aufweist und daß die Sensormittel (4) einen Schlupfsensor (18, 18') zum Abfühlen von Schlupf an dem Antriebsrad (20) aufweisen.
  5. Warneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Signaleinrichtung (3) wenigstens eine Ausgabeeinrichtung (24) zur Ausgabe von Warnsignalen (14) aufweist.
  6. Warneinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgabeeinrichtung (24) zur Erzeugung von optischen und/oder akustischen und/oder taktil wahrnehmbaren Warnsignalen (14) ausgebildet ist.
  7. Warneinrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Signaleinrichtung (3) eine Mehrzahl von zueinander beabstandeten Ausgabeeinrichtungen (24) aufweist.
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