-
Die
Erfindung betrifft eine Warneinrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs
1 genannten Art für Insassen
in Fahrzeugen zur Vermeidung von Insassenschäden.
-
Die
Fahrsicherheit von Fahrzeugen wird heutzutage durch Anwendung unterschiedlicher Technologien
verbessert. Zu den Sicherungssystemen eines Fahrzeugs zählen beispielsweise
Antiblockiersysteme (ABS), elektronische Stabilitätsprogramme
(ESP) sowie Airbags und Gurtstraffer. Die bekannten Schutzsysteme
haben zum Ziel, Sach- wie
auch Personenschäden
zu reduzieren. Dabei wird das Erkennen eines möglichen bzw. eingetretenen
Schadens an einem Fahrzeug als Grundlage verwendet, um auf mögliche Insassenschäden bzw. eine
mögliche
Insassengefährdung
rückzuschließen. Die
bekannten Schutzsysteme arbeiten nach dem Prinzip, daß sie ihre
Schutzwirkung entfalten, wenn ein Unfall unvermeidbar ist. Dahingehend
ist festzustellen, daß die
Schutzwirkung der bekannten Schutzsysteme insbesondere bei öffentlichen
Verkehrsmitteln hinsichtlich der Insassen insbesondere der Fahrgäste nicht
in dem gewünschten
Umfang gegeben ist.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Schutz für die Insassen
eines Fahrzeugs zu verbessern und das Risiko von Insassenschäden zu reduzieren.
-
Diese
Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung gelöst.
-
Die
Erfindung löst
sich von dem Gedanken, erst zum Zeitpunkt des Eintretens eines Unfalls
die Insassen eines Fahrzeugs vor Verletzungen bzw. Personenschäden zu bewahren.
Ihr liegt vielmehr der Gedanke zugrunde, einen größtmöglichen Schutz
für die
Insassen eines Fahrzeugs zu erreichen, indem die Insassen veranlaßt werden,
durch ihr Verhalten selbst einer Gefährdung Ihrer Person bzw. anderer
Personen entgegenzuwirken (Selbstschutz). Daher sollen die Insassen
eines Fahrzeugs, insbesondere die Fahrgäste, zu ihrem Schutz durch entsprechende
Warnsignale aktiviert werden.
-
Hierzu
ist die Warneinrichtung erfindungsgemäß ausgestattet mit Sensormitteln
zum Abfühlen wenigstens
einer Fahrzustandsgröße des Fahrzeugs und
mit Auswertungsmitteln, die bei Erkennung eines kritischen Fahrzustandes
anhand von Ausgangssignalen der Sensormittel wenigstens eine Signaleinrichtung
ansteuern zur Erzeugung wenigstens eines von Insassen des Fahrzeugs
wahrnehmbaren Warnsignales.
-
Erfindungsgemäß werden
vorzugsweise Sensormittel verwendet, die insasseneingriffsfrei arbeiten
und damit die Insassen in die Aufnahme von Fahrzustandsgrößen des
Fahrzeugs nicht einbeziehen. Insofern arbeiten die erfindungsgemäßen Sensormittel
automatisch und benötigen
für ihre
Funktion auch keine Bestätigung
durch Insassen.
-
Unter
einem kritischen Fahrzustand wird erfindungsgemäß ein Zustand eines Fahrzeugs
verstanden, welcher auf eine drohende Insassengefährdung schließen läßt. Insofern
wird ein kritischer Fahrzustand erfindungsgemäß insbesondere als gegeben
angesehen, wenn eine Insassengefährdung
akut vorliegt, diese jedoch abwendbar ist oder zumindest deren Folgen
in Bezug auf die Insassenschäden
minderbar ist. In diesem Zusammenhang werden Fahrzustände erfindungsgemäß insbesondere
als kritisch angesehen, wenn eine Kollision des Fahrzeugs mit einem
anderen Objekt, wie es ein weiteres Fahrzeug sein kann, absehbar
bzw. wahrscheinlich oder bereits beginnend ist.
-
Erfindungsgemäß wird unter
einem Warnsignal ein Signal verstanden, das geeignet ist, die Insassen
eines Fahrzeugs auf eine mögliche
Gefährdung ihrer
Person hinzuweisen. Dahingehend können Warnsignale erfindungsgemäß zum Beispiel
auf optischen, akustischen wie auch taktilen Reizen beruhen.
-
Die
Erfindung hat damit den Vorteil, daß die Insassen bei einem kritischen
Fahrzustand selbst Vorkehrungen treffen können, um sich vor Verletzungen
bzw. Personenschäden
zu schützen.
Dahingehend erfordert eine erfindungsgemäße Warneinrichtung kein Zwischenschalten
von menschlichen Aktionen für
die Warnung der Insassen, so daß ein
Betätigen
der Warneinrichtung durch die Insassen, insbesondere einen Fahrer,
unnötig
ist. Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß die Verzögerungszeit zur Warnung der
Insassen reduziert ist. Dadurch wird für den Selbstschutz der Insassen
wichtige Zeit gewonnen, um Insassenschäden zu vermeiden bzw. auf ein mögliches
Minimum zu reduzieren.
-
Erfindungsgemäße Warneinrichtungen
entfalten ihre Vorzüge
gegenüber
den bekannten Schutzsystemen insbesondere dann, wenn eine Vielzahl
von Personen in einem Fahrzeug befördert wird, wie dies insbesondere
bei öffentlichen
Verkehrsmitteln der Fall ist. Daher sieht eine vorteilhafte Weiterbildung
der Erfindung vor, daß das
Fahrzeug ein Landfahrzeug, insbesondere ein Omnibus oder ein schienengebundenes
Landfahrzeug, vorzugsweise ein Waggon eines Zuges, ist. Personen
die in einem Omnibus bzw. einem Waggon eines Zuges befördert werden,
sind bei Eintritt eines kritischen Fahrzustandes besonders gefährdet. Die
Gefährdung
ergibt sich insbesondere dadurch, daß eine Kontrolle der Nutzung
vorhandener Schutzsysteme durch die Insassen, speziell der Fahrgäste, derzeit
nicht stattfindet. Bei manchen Verkehrsmitteln sind zudem wirksame Schutzsysteme,
wie es z. B. Sicherheitsgurte oder Airbags sind, nicht vorhanden.
-
Insofern
sind die Insassenschäden
bei einem kritischen Fahrzustand besonders hoch, da nicht nur ein
Insasse, der ein vorhandenes Schutzsystem nicht nutzt, sich selbst
gefährdet,
sondern auch eine Gefährdung
für weitere
Insassen darstellt. Üblicherweise
nutzen Fahrgäste
insbesondere auf langen Fahrten die Möglichkeit, sich frei in dem
Fahrzeug zu bewegen, und sind daher durch die vorhandenen Schutzsysteme
nicht oder nur unzureichend geschützt. Dies gilt insbesondere
bei stehenden Fahrgästen,
wie sie z. B. in Linien- bzw. Schulbussen anzutreffen sind.
-
Es
entsteht durch die erfindungsgemäße vorteilhafte
Weiterbildung der Vorteil, daß durch
die von den Insassen des Fahrzeugs wahrnehmbaren Warnsignale die
Insassen aufgrund ihres Selbstschutzbestrebens bzw. -reflexes sichere
Positionen einnehmen bzw. aufsuchen. Dadurch können die Insassenschäden deutlich
reduziert werden.
-
Zur
Erkennung eines kritischen Fahrzustandes können verschiedene Größen verwendet
und ausgewertet werden, die auf eine Insassengefährdung schließen lassen.
Beispiele für
derartige Größen sind
die Neigung, die Beschleunigung wie auch die Geschwindigkeit des
Fahrzeugs sowie der Abstand des Fahrzeugs zu nahenden bzw. benachbarten
Objekten. Daher sieht eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der
Erfindung vor, daß die
Sensormittel wenigstens eine Fahrzustandsgröße an oder in einem Antriebsstrang
des Fahrzeugs abfühlen.
Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß sehr schnell auf einen kritischen
Fahrzustand rückgeschlossen
werden kann und gegebenenfalls Sensoren verwendet werden können, die
bereits in dem Fahrzeug verbaut sind. Dadurch ist eine erfindungsgemäße Warneinrichtung
kostengünstig
herstellbar.
-
Für die Feststellung
eines kritischen Fahrzustandes kann beispielsweise die Verzögerung des Fahrzeugs
herangezogen werden, um auf eine Personengefährdung rückzuschließen. Die Verzögerung des
Fahrzeugs kann beispielsweise durch das Einfedern des Fahrzeugs
bzw. durch unterschiedliches Einfedern von Federmitteln festgestellt
werden. Darüber
hinaus kann ein kritischer Fahrzustand durch beispielsweise eine
Beschleunigungsdifferenz bzw. eine Drehzahldifferenz beispielsweise
der angetriebenen Räder
zu nicht angetriebenen Rädern
des Fahrzeugs ermittelt werden. Daher ist eine weitere vorteilhafte
Weiterbildung der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsstrang
wenigstens ein Antriebsrad aufweist und daß die Sensormittel einen Schlupfsensor
zum Abfühlen
von Schlupf an dem Antriebsrad aufweisen. Dadurch können beispielsweise die
durch den Schlupfsensor ermittelten Werte eines Antriebsrads mit
Referenzwerten einer vergleichbaren Fahrsituation bzw. eines vergleichbaren
Fahrzustandes verglichen werden, um dadurch auf unzulässige Abweichungen
zu schließen.
Dabei ist es möglich,
bereits vorhandene Sensoren des Fahrzeugs zu verwenden, um auf den
Schlupf eines Antriebsrades rückzuschließen bzw.
diesen zu ermitteln.
-
Für die Verbesserung
der Wahrnehmbarkeit eines Warnsignales ist es von Vorteil, daß die Signaleinrichtung
wenigstens eine Ausgabeeinrichtung zur Ausgabe von Warnsignalen
aufweist, wie dies eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung
vorsieht. Die Ausgabe von Warnsignalen kann auf unterschiedliche
Weise erfolgen, so daß eine
Ausgabeeinrichtung beispielsweise durch eine Anzeige, wie es im
einfachsten Fall eine Leuchte bzw. Warnleuchte sein kann oder über einen
Monitor, realisierbar ist. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit
einer Ausgabeeinrichtung zur Ausgabe von akustischen Warnsignalen
zu verwenden, wie es auf einfache Weise mittels eines Lautsprechers
möglich
ist. Ferner kann es beispielsweise in sehr lauten Umgebungen bzw.
zur Warnung von Personen mit individuellen Beeinträchtigungen
vorteilhaft sein, die Warnung über
taktile Reize zu erreichen. Daher sieht eine weitere vorteilhafte
Weiterbildung der Erfindung vor, daß die Ausgabeeinrichtung zur
Erzeugung von optischen und/oder akustischen und/oder taktil wahrnehmbaren
Warnsignalen ausgebildet ist. Die genannten Arten von Warnsignalen
können
damit für
sich genommen wie auch in Kombination der Warnung der Insassen dienen.
Insofern führt
insbesondere eine Kombination aus mehreren Arten von Warnsignalen
dazu, daß die
Warnsignale durch den bzw. die Insassen sicherer wahrgenommen werden.
-
Zur
Steigerung der Wahrnehmung durch alle Insassen sieht eine weitere
vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vor, daß die Signaleinrichtung eine Mehrzahl
von zueinander beabstandeten Ausgabeeinrichtungen aufweist. Dadurch
entsteht der Vorteil, daß die
Ausgabeeinrichtungen beispielsweise im Fahrgastraum räumlich verteilt
werden können,
so daß alle
Insassen auf gleiche Weise und nahezu gleichzeitig gewarnt werden
können.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der einzigen Figur der Zeichnung
näher erläutert, in
der ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Warneinrichtung
für Insassen
in Fahrzeugen zur Vermeidung von Insassenschäden blockschaltbildartig dargestellt
ist. Als Anwendungsbeispiel für
die verschiedenen möglichen
Anwendungsfälle
dient ein Omnibus. Dabei bilden alle beanspruchten, beschriebenen
und in der Zeichnung dargestellten Merkmale für sich genommen sowie in beliebiger
Kombination miteinander den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von
ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen und deren Rückbezügen sowie
unabhängig
von ihrer Beschreibung bzw. Darstellung in der Zeichnung.
-
Die
Darstellung in der einzigen Figur der Zeichnung ist zur besseren Übersicht
auf die das Verständnis
unterstützenden
Bestandteile reduziert.
-
Die
einzige Figur der Zeichnung zeigt in einer blockschaltbildartigen
Darstellung ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Warneinrichtung 2 am
Beispiel eines Omnibusses. Das Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Warneinrichtung 2 weist
Sensormittel 4 zum Abfühlen
wenigstens einer Fahrzustandsgröße des Fahrzeugs 6 auf.
Darüber
hinaus weist das Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Warneinrichtung 2 Auswertungsmittel 8 auf,
die bei Erkennung eines kritischen Fahrzustandes anhand von Ausgangssignalen 10 der
Sensormittel 4 eine Signaleinrichtung 3 ansteuern
zur Erzeugung wenigstens eines von den Insassen 12 des Fahrzeugs 6 wahrnehmbaren
Warnsignales 14. Zur besseren Übersicht sind die Ausgangssignale 10 durch
eine mit einem entsprechenden Bezugszeichen versehene Verbindungslinie
abstrahiert.
-
Zu
den Insassen gehören
neben den Fahrgästen 12auch
der Fahrer 12' des
Fahrzeugs 6, der von den Warnsignalen 14 ebenfalls
profitieren kann, sofern er einen kritischen Fahrzustand nicht erkennt. Der
Fahrer 12' des
Fahrzeugs 6 kann durch die Warnsignale 14 veranlaßt werden,
beispielsweise seine Fahrweise zu korrigieren.
-
In
diesem Ausführungsbeispiel
sind die Sensormittel 4 an dem Antriebsstrang 16 des
Fahrzeugs 6 angeordnet, und weisen zwei Schlupfsensoren 18, 18' auf, die dazu
dienen, einen Schlupf des Antriebsrads 20 gegenüber einem
nicht angetriebenen Rad 22 des Antriebsstrangs 16 abzufühlen. Aufgrund
des gemessenen Schlupfes kann bei Überschreiten einer unzulässigen Drehzahldifferenz
zwischen Antriebsrad 20 und nicht angetriebenem Rad 22 auf
das Vorliegen eines kritischen Fahrzustandes des Fahrzeugs 6 geschlossen
werden.
-
Bei
Feststellung eines kritischen Fahrzustandes des Fahrzeugs 6 wird über eine
Ausgabeeinrichtung 24 der Signaleinrichtung 3 ein
für die
Insassen 12 des Fahrzeugs 6 wahrnehmbares Warnsignal 14 erzeugt,
welches durch Ausgabemittel 26 ausgegeben wird. Die Ausgabemittel 26 erzeugen
in diesem Ausführungsbeispiel
sowohl optische als auch akustische Warnhinweise. Dazu weisen die
Ausgabemittel 26 zwei rot blinkende Leuchten 28, 28' sowie zwei Lautsprecher 30, 30' auf, die zueinander
beabstandet in dem Fahrzeug angeordnet sind, so daß jeweils eine
Leuchte 28 und ein Lautsprecher 30 im vorderen Abschnitt 32 und
jeweils eine Leuchte 28' und
ein Lautsprecher 30' im
hinteren Abschnitt 34 des Fahrzeugs 6 angeordnet
sind. Aufgrund dieser Anordnung ist erreicht, daß alle Insassen 12 die
Warnhinweise 14 über
die Ausgabemittel 26 als Warnhinweise wahrnehmen und eine
Position bzw. Stellung einnehmen, die sie vor Verletzungen schützt.
-
Eine
erfindungsgemäße Warneinrichtung 2 bietet
für alle
Fahrzeuge, insbesondere Fahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen, den
großen
Vorteil, daß die
Fahrgäste
frühzeitig
bei einem kritischen Fahrzustand im Sinne eines Selbstschutzes agieren können. Neben
den Fahrzeugen wie Passagierschiffe, Flugzeuge, Omnibusse und schienengebundenen Fahrzeuge,
ist eine erfindungsgemäße Warneinrichtung
auch für
die Verwendung bei Lieferwagen, insbesondere für Paketzusteller, vorteilhaft,
da die Fahrer 12' zwar
insbesondere über
einen Sicherheitsgurt 36 geschützt sind, dieser aber vielfach,
insbesondere wenn eine Befreiung von der Gurtpflicht vorliegt, nicht genutzt
wird.