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Die
Erfindung betrifft eine Ablageleiste, ein System und ein Verfahren
zum Schaffen von Ablagemöglichkeiten
für Gerätschaften,
Seifen, Flaschen und Textilien und dergleichen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, Ablageleisten, Systeme und Verfahren
der eingangs genannten Art zu verbessern.
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Die
Aufgabe wird durch die Gegenstände
der unabhängigen
Ansprüche
gelöst.
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Die
Erfindung umfasst die Erkenntnis, dass privaten Waschtischplätzen, in
Duschkabinen und über
einer Küchenarbeitsplatte
und an dergleichen Orten eine immer größere Vielzahl von Ablagemöglichkeiten
für Gerätschaften,
Seifen, Flaschen und Textilien und dergleichen erforderlich ist.
Darüber
hinaus umfasst die vorliegende Erfindung die Erkenntnis, dass jeder
Nutzer einer Ablageleiste der eingangs genannten Art seine eigene
Vorgehensweise bzw. Nutzungsweise hat.
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Die
Erfindung verbessert nun Ablageleisten zum Schaffen von Ablagemöglichkeiten
insoweit, dass eine Ablageleiste zur Verfügung gestellt wird, bei der
ein Benutzer unterschiedlichste Anbauteile individuell befestigen
kann und somit seine individuelle Organisation einrichten und auch
jederzeit wieder verändern
kann.
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Dabei
stellt die Erfindung gleichzeitig sicher, dass die Ablageleiste
an den Stellen, an denen keine Anbauteile befestigt sind bzw. werden,
auch keine offenen Stellen oder Löcher oder sonstige Befestigungsmöglichkeiten
zeigt, die die Ästhetik
der Vorderseite bzw. Sichtfläche
der Ablageleiste beeinträchtigen
könnten.
Vielmehr ist die Vorderseite der erfindungsgemäßen Ablageleiste an den nicht
benötigten
Stellen völlig
unverändert,
da sich die Sackbohrungen nur auf der Rückseite befinden und bei einem
Blick auf die von der Wand abgewandten Vorderseite nicht zu erkennen
sind.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung bildet die Erfindung dadurch weiter, dass die Sackbohrung
im wesentlichen senkrecht zur Ebene der Rückseite ausgebildet ist. Auf
diese Weise ist die Ablageleiste günstig herstellbar.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung bildet die Erfindung dadurch weiter, dass die mindestens
eine Sackbohrung bis kurz vor die Vorderseite der Ablageleiste eingebracht
ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Sackbohrung leicht durchstoßen werden
kann, wenn sie zur Befestigung eines Anbauteils verwendet werden
soll.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung bildet die Erfindung dadurch weiter, dass die Sackbohrung
bis etwa 2 bis 4 mm an die Vorderseite der Ablageleiste herangeführt ist.
Hierdurch wird die Durchstossbarkeit und somit die Anwendbarkeit
der Ablageleiste weiter erleichtert und verbessert.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung bildet die Erfindung dadurch weiter, dass mehrere
Sackbohrungen in einem regelmäßigen Abstand zueinander
vorgesehen sind. Hierdurch wird die Platzierbarkeit eines Anbauteils
an der Ablageleiste bzw. Anpassbarkeit der Ablageleiste an die individuellen Bedürfnis se
der Benutzer und somit die Anwendbarkeit der Ablageleiste weiter
erleichtert und verbessert.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung bildet die Erfindung dadurch weiter, dass die mehreren
Sackbohrungen in einer Reihe und/oder in einem Raster in einem Abstand
von etwa 20 bis 30 mm zueinander angeordnet sind. Somit passt die Leiste
zu üblichen
Anbauteilen.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung bildet die Erfindung dadurch weiter, dass die Ablageleiste
aus einem homogenen Mineralwerkstoff gefertigt ist. Dadurch ist
das Durchstoßen
der Sacklöcher
und ein Beschneiden bzw. Kürzen
der Leiste ohne Oberflächenbeschädigung der
Ablageleiste möglich.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung bildet die Erfindung dadurch weiter, dass die Ablageleiste
aus einem HPL-Werkstoff hergestellt ist. HPL ist die englische Abkürzung für „High Pressure Laminate". Es handelt sich
weiter bevorzugt um einen Werkstoff entsprechend der Norm EN 438
oder ISO 4586. Im wesentlichen besteht ein solcher Werkstoff aus
mehreren Phenolharz-getränkten
Papieren, über
denen eine mit Melaminharz imprägnierte
Dekorschicht angebracht sein kann, um eine den Wünschen des Kunden einer solchen
Ablageleiste entsprechende Sichtfläche bilden zu können.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung bildet die Erfindung dadurch weiter, dass sich auf
der Rückseite
zusätzlich
mindestens eine längliche
Taschenfräsung
befindet, die bevorzugt im wesentlichen im Schnitt ein Schwalbenschwanzprofil aufweist.
Auf diese Weise ist eine leichte Anbringbarkeit und Lösbarkeit
der Ablageleiste an bzw. von der Wand möglich. Denn in ein solches
Profil kann leicht ein entsprechendes Gegenprofil eingeklickt bzw.
eingeklipst werden.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung bildet die Erfindung dadurch weiter, dass eine – in einem
an einer Wand angebrachten Zustand der Ablageleiste – wandseitige
Unterkante der Taschenfräsung
eine Rampe aufweist, wobei die Oberfläche der Rampe im wesentlichen
parallel zu einer Oberfläche
einer Innenseite der – im
angebrachten Zustand der Ablageleiste – oberen Kante der Taschenfräsung verläuft. Hierdurch
wird die Anbringbarkeit der Leiste an einem entsprechenden Befestigungselement
weiter verbessert. Denn durch eine solche Rampe kann ein bevorzugt
elastisches Gegenprofil zunächst durch
Zusammendrücken
des Gegenprofils die Rampe hochgedrückt werden und dann nach Erreichen des
Totpunkts in die Taschenfräsung
hineingleiten und Einrasten.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung bildet die Erfindung dadurch weiter, dass das Befestigungselement
des Systems einen federnden Bereich aufweist. Denn durch ein solches
Federelement kann das somit elastische Befestigungselement zunächst durch
Zusammendrücken
des Federelements die Rampe hochgedrückt werden und dann nach Erreichen
des Totpunkts in die Taschenfräsung hineingleiten
und Einrasten.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung bildet die Erfindung dadurch weiter, dass das Befestigungselement
des Systems seinerseits an einer Wand befestigbar ist und in einem
an der Wand befestigten Zustand im unteren Bereich einen, bevorzugt
durch eine Federleiste ausgebildeten, eine Klips-Verbindung ermöglichenden
Schlossbereich aufweist und im oberen Bereich einen Fixierbereich aufweist.
Dadurch wird bei einer an dem Befestigungselement mittels der Taschenfräsung angebrachten
Ablageleiste bei einer Zugbelastung auf der Ablageleiste nach unten
einen sicherer Halt zu gewährleistet,
wobei gleichzeitig, beispielsweise zum Reinigen der Leiste oder
zum Ergänzen
von weiteren Anbauteilen an der Ablageleiste, die Ablageleiste von dem
Befestigungselement entfernbar ist, indem die Ablageleiste von dem
Befestigungselement von unten her von der Wand weg entgegen dem
Widerstand der Rampe bzw. der Federleiste abkippbar ist.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung bildet die Erfindung dadurch weiter, dass das Befestigungselement
des Systems zumindest teilweise aus einem Federblech gefertigt ist.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung werden nun mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen
beschrieben. In den unterschiedlichen Figuren der Zeichnung werden
gleiche Teile oder funktionsgleiche Teile mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
Die Zeichnungen zeigen:
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1 eine
Vorderansicht auf eine Sichtfläche
einer ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Ablageleiste;
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2 eine
Ansicht auf die Ablageleiste der 1 von oben;
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3 einen
Schnitt entlang der Linie A-A durch die Ausführungsform der 2;
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4 eine
Vorderansicht auf eine Sichtfläche
einer zweiten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Ablageleiste;
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5 eine
Ansicht auf die Ablageleiste der 4 von oben;
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6 einen
Schnitt entlang der Linie C-C durch die Ausführungsform der 5;
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7 eine
Ansicht der Rückseite
einer dritten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Ablageleiste;
und
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8 einen
Schnitt entlang der Linie B-B der 7.
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1 zeigt
eine Vorderansicht auf eine Sichtfläche einer ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Ablageleiste. 1 zeigt
eine Ablageleiste 2 mit mehreren Anbauteilen 4a–g. Bei
den Anbauteilen 4a und 4g handelt es sich um Halter
für Zahnputzbecher.
Bei den Anbauteilen 4b, 4c, 4e und 4f handelt
es sich um Haltehaken für
Waschlappen. Bei dem Anbauteil 4d handelt es sich um eine
Ablage mit einem Lochblech und mit einer Rehling zum Verhindern
eines Herunterfallens von auf der Ablage 4d gelagerten
Gegenständen.
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Es
sind jedoch jede Art von Anbauteilen an der Anbauleiste 2 anbringbar,
wie etwa runde oder eckige Haken, Schlüsselhaken, Glasablagen, Seifenablagen,
Shampooflaschenablagen, Bürsten-
und Kammablagen, Becherhalter, Messerhalter, Kochgerätehalter,
Pa-pierabroller etc. Die Anbauleiste ist aus HPL-Werkstoff gefertigt. Es ist jedoch jeder
andere Werkstoff möglich.
HPL hat u. a. den Vorteil, dass die Sichtfläche mit einem beliebigen Dekor
versehen werden kann. In 1 ist die Sichtfläche 6 nur
schematisch dargestellt.
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2 zeigt
eine Ansicht auf die Ablageleiste der 1 von oben.
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3 zeigt
einen Schnitt entlang der Linie A-A durch die Ausführungsform
der 2; in der Ablageleiste 2 ist eine Sackbohrung 8 vorgesehen.
Das in 3 schematisch dargestellte Anbauteil 4d mit seiner
Rehling 4d' weist
in seinen Seitenwänden 4d'' eingearbeitete Befestigungselemente 10 auf,
die wiederum einen nicht dargestellten Gewindeteile aufweisen, der
durch eine Öffnung 12 hindurchsteckbar
ist, so dass das Befestigungselement 10 beispielsweise mit
einer Mutter in dem Sackloch durch Aufschrauben auf das nicht dargestellte
Gewindeteil in dem Sackloch 8 befestigt werden kann. Die Öffnung 12 entsteht
gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren zum
Anbringen von Anbauteilen 4a–4g durch Durchstoßen der
Ablageleiste an der Stelle 12. Dieses Durchstoßen geschieht
bevorzugt vom Sackloch 8 her, d. h. von der Rückseite 14 der
Ablageleiste her.
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4 zeigt
eine Vorderansicht auf eine Sichtfläche einer zweiten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Ablageleiste. 4 zeigt
statt der Elemente 4a–4d nur
eine einzige Ablage 16, die gegenüber der Ablage 4d der 1–3 vergrößert ausgebildet
ist und statt einem Lochblech Rundstiel als Boden aufweist.
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5 zeigt
eine Ansicht auf die Ablageleiste der 4 von oben.
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6 zeigt
einen Schnitt entlang der Linie C-C durch die Ausführungsform
der 5.
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7 zeigt
eine Ansicht der Rückseite
einer dritten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Ablageleiste. 7 zeigt
die mit in regelmäßigen Abständen zueinander
angeordneten Sackbohrungen 8 versehener Rückseite 14 der
Ablageleiste 2. Zusätzlich
sind zwei längliche
Taschenfräsungen 18a und 18b vorgesehen.
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8 zeigt
einen Schnitt entlang der Linie B-B der 7. 8 zeigt,
dass die untere Kante der Taschenfräsung 18a, 18b eine
Rampe 20 aufweist, um einem unteren mit einer Rolle 23 versehenen
Federelement 22 eines Befestigungselements 24 zu
ermöglichen,
in die Taschenfräsung 18a, 18b eingeklipst
zu werden bzw. einzurasten. Der in der 8 oben dargestellte
Bereich ist der Fixierbereich des Befestigungselements 24,
während
der in der 8 unten dargestellte Bereich
des Befestigungselements 24 der Schlossbereich ist. Das
Befestigungselement 24 kann aus einem Federblech gefertigt
und in eine Wand 30 mit einer Schraube eingeschraubt sein.