DE102007016815A1 - Schiebetürsystem - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Schiebetürsystem auf mindestens einer Seite einer Durchtrittsöffnung eines Bauwerks, beinhaltend mindestens einen Schiebetürflügel (2), der in zwei zueinander parallel beabstandeten Linearführungen (8a, 8b) mit C-/U-/V-/L-förmigem Führungsprofil (10a, 10b) linear verschiebbar geführt ist, wobei ein Schenkel des Führungsprofils (10a) einer der beiden Linearführungen (8a) die Gewichtslast des Schiebetürflügels (2) trägt, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schenkel des Führungsprofils (10b) der anderen Linearführung (8b) die Gewichtskraft des Schiebetürflügels (2) mitträgt, wobei das Führungsprofil (10a, 10b) über eine hochbelastbare Kugelumlauflagerung bzw. Rollen- oder Gleitführungen auf einer Führungsstange (9a, 9b) gelagert ist. Somit werden sämtliche Belastungen wie z. B. Gewichtskraft, Antriebs- und Kippmomente vom Doppellinearsystem aufgenommen. Durch die Kompaktbauweise entstehen geringere Kosten hinsichtlich Transport sowie der Montagearbeiten am Einbauort des Schiebetürsystems, da das komplette Schiebetürsystem ab Werk vormontiert und vorjustiert werden kann. Zusätzlich besitzt der Türflügel eine wesentlich höhere Stabilität mindestens gegen auftretende Belastungen in Tiefenrichtung (Durchtrittsrichtung) und weist damit eine höhere Lebensdauer auf.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Schiebetürsystem auf mindestens einer Seite einer Durchtrittsöffnung eines Bauwerks, beinhaltend mindestens einen ggfs. einfach oder mehrfach teleskopierbaren Schiebetürflügel, sowie optional mindestens einen Schiebetürantrieb, nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 oder 7.
- Derartige Schiebetürsysteme sind zahlreich aus dem Stand der Technik bekannt.
- So offenbart die
DE 19819558 A1 bereits schon einen seitlichen Antrieb für eine Schiebetüre, sowie C-/U-förmige Führungsschienen oberhalb des gesamten Türbereichs, auch oberhalb der Durchtrittsöffnung. - Die
DE 4430941 A1 offenbart eine Magnetschwebeführung einer Schiebetüre, die relativ kostspielig ist. -
DE 2306206 A offenbart einen in der Türöffnung "freitragenden" Schwenkflügel, jedoch keinen Schiebetürflügel. - Die
DE 1954791 U offenbart ein in der Toröffnung "freitragendes" Schiebegittertor nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bzw. 7, ebenso wie dieDE 10321547 A1 und die hierzu parallele und identischeEP 1477631 A2 . - Die beiden letzt genannten Druckschriften offenbaren eine automatische Schiebetüre mit wenigstens einem mittels eines Antriebes horizontal verschiebbaren Türflügel, wobei der Antrieb bezüglich der durch den geschlossenen Türflügel definierten Durchgangsöffnung seitlich angeordnet ist und wobei der Türflügel in seiner Schließstellung „frei schwebend" in die Durchgangsöffnung ragt. Der Türflügel kann in einer vorteilhaften Ausführungsform am oberen Sturz bzw. an der Decke durch eine U-förmige Führung seitlich in der Tiefenrichtung (Durchgangsrichtung) gestützt und geführt werden. Was hier genau unter einem „frei schwebenden" Türflügel innerhalb der Durchgangsöffnung verstanden wird, ist nicht näher ausgeführt. Eine Abstützung am Boden und/oder eine Aufhängung am Sturz oder der Decke des Türflügels innerhalb der Durchgangsöffnung ist jedoch nicht vorgesehen.
- Nachteil bei allen zuvor erwähnten Ausführungsformen des Standes der Technik ist, dass diese entweder ein hohes Maß an Montagearbeiten am Einbauort der Türe mit sich bringen, oder aber wie bei einer speziellen Ausführungsform der
DE 10321547 A1 bzw.EP 1477631 A2 ohne obere seitliche U-förmigen Führung, eine relativ geringe Stabilität während des Schließvorganges und im Schließzustand des Türflügels aufweist, bzw. das auf Grund des seitlich zum Führungssystem montierten Türflügels entstehende Kippmoment nicht ohne Gegenlager aufnehmen können. Auch werden Gewichtskraft, Antriebs- und Kippmomente von nur einer Führung aufgenommen. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Schiebetürsystem nach dem eingangs genannten Stand der Technik derart weiter zu bilden, dass geringere Kosten hinsichtlich der Montagearbeiten am Einbauort des Schiebetürsystems entstehen, und dass zusätzlich der Türflügel eine wesentlich höhere Stabilität während des Schließvorganges und im Schließzustand besitzt und damit das Schiebetürsystem eine höhere Lebensdauer aufweist.
- Die Lösung dieser Aufgaben werden durch die Merkmale des unabhängigen Patentanspruches 1 und 7 gelöst.
- Wesentlich nach Patentanspruch 1 ist, dass ein Schenkel des C-/U-/V-/L-förmigen Führungsprofils der anderen Linearführung die Gewichtskraft des Schiebetürflügels mitträgt und sich somit die Gewichtskraft, Antriebs- und Kippmomente auf zwei Führungen aufteilen.
- Wesentlich nach Patentanspruch 7 ist, dass das C-/U-/V-/L-förmige Führungsprofil über eine hochbelastbare Kugelumlauflagerung bzw. Rollen- oder Gleitlagerung auf einer Führungsstange gelagert ist.
- Vorteil dieser Doppel-Linearführung mit C-/U-/V-/L-förmigem Führungsprofil für den Schiebeflügel ist, dass nun das gesamte Schiebetürsystem wesentlich stabiler insbesondere gegen Belastungen in Tiefenrichtung (Durchtrittsrichtung) ausgeführt ist und damit eine höhere Lebensdauer des Schiebetürsystem erzielt werden kann, sowie eine Verletzungsgefahr von durch die Schiebetüre durchtretenden Personen zuverlässig ausgeschlossen werden kann. Weiterer wesentlicher Vorteil ist, dass durch diese Doppel-Linearführung des Schiebeflügels für jede Seite der Türe eine modulartige Kompakteinheit am Herstellort komplett (oder zumindest ohne Türflügel) montiert und justiert werden kann und hierdurch die Montagekosten wesentlich gesenkt werden können. Die benötigten Probeläufe können daher bereits im Herstellerwerk nahezu vollständig stattfinden und alle wichtigen Parameter bereits vor Auslieferung durch Fachpersonal eingestellt werden. Die Montage am Einbauort kann dann durch Hilfspersonal erfolgen, welche keine genauere Kenntnis über die Funktion des erfindungsgemäßen Schiebetürsystems benötigen müssen.
- Wichtig beim erfindungsgemäßen Schiebetürsystem ist, dass der Türflügel sich innerhalb der Durchtrittsöffnung weder am Boden, noch an der Decke bzw. am Türsturz abstützt, wenn er in die Durchtrittsöffnung gefahren wird oder sich in Schließstellung befindet. Eine Abstützung und/oder Abdichtung in Schließstellung am gegenüberliegenden bauseitigen Vertikalträger ggfs. über eine Türzarge ist jedoch in anderen Ausführungen möglich, ebenso wie eine Abstützung und/oder Abdichtung an einem gegenüberliegenden korrespondierenden Türflügel, falls vorhanden.
- Der Schiebeflügel ist hierbei auf einem Querträger angeordnet, weicher Querträger über Linearführungen verschiebbar gleitet, ggfs. angetrieben über einen Zahnriemen, der von einem Motor (optional mit Getriebe) betrieben wird. Der optionale Motor mit optionalem Vorgelege, sowie zugehöriger Energie- und Steuereinheit, als auch der Querträger für den Schiebeflügel sind auf einer Kompakteinheit angeordnet, so dass nur der Türflügel selbst sich zumindest in der Schließstellung außerhalb der Kompakteinheit befindet. Diese Kompakteinheit beinhaltet einen Rahmen aus miteinander bevorzugt lösbar verbundenen Profilstangen, z. B. im Querschnitt mit einem X-förmigen Profil, so dass dieser Rahmen einfach, schnell und kostengünstig aufgebaut werden kann und mit den oben beschriebenen Komponenten zur Kompakteinheit einfach, schnell und kostengünstig bestückt werden kann. Die Profilstangen sind hierbei bevorzugt aus einem Leichtmetall, insbesondere Aluminium und dessen Legierungen gefertigt. Eine Kompakteinheit aus gekantetem Stahl bzw. Alublech ist ebenso angedacht.
- Der Motor kann pneumatisch oder elektrisch ausgeführt sein in Asynchron-Gleichstrom- oder Linearmotorentechnologie. Alternativ kann der Motor für den Türflügel auch entfallen und der Türflügel auch manuell betrieben werden. Ist ein Motor vorhanden und fällt dieser aus, z. B. auf Grund von Stromausfall, so kann der Türflügel durch geringe Handkraft geöffnet oder geschlossen werden, was zu einer verbesserten Sicherheit im Notfall führt. Weitere Notöffnungssysteme wie z. B. Gummizug, Seilnotöffnung oder Batteriemodul können ebenso eingesetzt werden und sind Stand der Technik.
- Der Türflügel kann im Öffnungszustand auf einer Seite (z. B. nach oben hin) über die Kontur der Kompakteinheit hinaus stehen, kann aber auch auf zwei, drei oder allen vier Seiten über die Außenmaße der Kompakteinheit hinausstehen. Somit kann die Kompakteinheit mit relativ geringen Außenmaßen hergestellt werden und benötigt nur geringen Bauraum auf oder innerhalb einer bauseitigen Wand, Boden oder Decke. Damit sind die bauseitigen Kosten für die Aufputzmontage oder den Einbau der Kompakteinheit auch geringer, als beim Stand der Technik. Auch kann damit nur eine einzige Kompakteinheit für verschiedene Türhöhen eingesetzt werden, was geringere Herstell- und Lager- sowie Reparaturkosten mit sich bringt. Die Kompakteinheit kann auf Grund ihrer geringen Außenmaße beliebig an einem Bauwerk angeordnet werden, entweder an/in einer Vertikalwand, an/in einer Decke oder einem Türsturz oder an/in einem Horizontalboden, so dass damit die Bewegungsrichtung des Türflügels entweder horizontal oder vertikal und daher beliebig sein kann.
- Liegt die Schieberichtung des Türflügels in vertikaler Schwerkraftrichtung der Erde, dann gibt es drei Möglichkeiten, wobei je nach Anlagengröße die jeweils kostengünstigste und effizienteste Antriebsvariante zum Einsatz kommen wird:
- Variante 1: mit Gegengewicht und Fallsicherung;
- Variante 2: mit gegenläufigem Türflügel und Fallsicherung – vergleichbar mit einer 2-flügeligen Schiebetüre, dabei bewegt sich der eine Flügel nach oben und der andere nach unten;
- Variante 3: eine Antriebsvariante mit selbsthemmenden Spindelmotoren.
- In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind die beiden Linearführungen im Bereich von zwei gegenüberliegenden Außenkanten des Rahmens der Kompakteinheit angeordnet. In einer anderen Ausführung können die beiden Linearführungen aber auch näher beieinander liegen und sind daher etwas von den Außenkanten entfernt auf dem Rahmen der Kompakteinheit angeordnet. Im Extremfall könnten die beiden Linearführungen nur einen sehr geringen Abstand voneinander haben oder sogar direkt aneinander angrenzen, wobei nur wichtig ist, dass Verkippkräfte in Tiefenrichtung (Durchtrittsrichtung), aber auch in Breitenrichtung (Schieberichtung) aufgefangen werden können.
- Die beiden Linearführungen sind vorteilhaft identisch ausgebildet und entweder als Schienen-Rollen-System, Schienen-Gleit-System oder aber als Kugelumlauf-Schienen-System vorgesehen, wobei die Kugelumlaufführung eine hohe Traglast aufnehmen kann und auch eine hohe Anzahl von Öffnungs-/Schließzyklen absolvieren kann, so dass die Lebensdauer erhöht ist.
- Die Führungschienen der Kugelumlaufvariante sind bevorzugt C- oder U-förmig, wobei die Öffnung des „C" bzw. des „U" vom Türflügel selbst weg zeigt, so dass der Querträger für den Türflügel auf dem rückwärtigen Basisschenkel des „C" bzw. des „U” aufliegt und dort befestigt ist. Wichtig ist auch, dass die beiden Seitenschenkel der C- oder U-förmigen Führungsschiene die Festrollen bzw. Kugeln der Kugelumlauflagerung mindestens teilweise umgreifen, so dass damit eine Abzugssicherheit quer zur Schieberichtung der Schiebetüre geschaffen wird. In anderen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind die Führungsschienen V- oder L-förmig ausgebildet, so dass keine Einschränkung auf eine C- oder U-förmige Führungsschiene vorhanden ist.
- Der Türflügel kann in einer anderen Ausführung der vorliegenden Erfindung auch als zwei- oder mehrteiliger, teleskopierbarer Türflügel ausgebildet sein, sowie das Schienensystem als Teil-, Voll- oder gar als Überauszug ausgestaltet sein.
- Der Aufbau kann auf an sich bekannte Art und Weise mit und ohne im Schiebebereich angebrachten Dichtprofilen vorgesehen sein, in automatischer Ausführung bzw. in Dichtprofilen eingesetzte Bürsten- bzw. Gummidichtungen, wobei diese Dichtprofile auch zur Aufnahme von Oberlichtverglasungen bzw. Wandintegrationen und -anschlössen vorbereitet sein können, wie aus dem Stand der Technik bekannt.
- Der Türflügel selbst kann aus einem Einfachglas bestehen, oder aber aus einem mehrfachen Isolierglas mit oder ohne Rahmenprofile incl. optionaler Dichtprofile, die sichtbar oder unsichtbar integriert sein können. Auch kann der Türflügel aus Stahl und/oder Holz gefertigt sein und auch als Brandschutztürflügel für den Einsatz als Raum- und/oder Brandabschnittstüre bzw. -schleuse.
- Im Bereich der Türleibung können herkömmliche Sensoren für die Steuerung der Türe an der Kompakteinheit vorgesehen sein, die beim Hersteller vormoniert werden können.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellende Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
- Es zeigen:
-
1 : Eine Vorderansicht des erfindungsgemäßen Schiebetürsystems mit dem Schiebeflügel in Öffnungsstellung; -
2 : Eine Vorderansicht des erfindungsgemäßen Schiebetürsystems mit dem Schiebeflügel in Schließstellung; -
3 : Eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Schiebetürsystems in Schieberichtung des Schiebeflügels; -
4 : Draufsicht auf1 ; -
5 : Draufsicht auf2 . -
1 und2 zeigen das erfindungsgemäße Schiebetürsystem in Öffnungsstellung (1 ) und in Schließstellung der Schiebetüre (2 ). - Das Schiebetürsystem beinhaltet eine Kompakteinheit
1 , sowie einem Schiebeflügel2 . Die Kompakteinheit1 ist aus einem Rahmen3 gebildet, bestehend aus rechteckförmig angeordneten vier Profilstäben4a –4d , die eckseitig bzw. stirnseitig miteinander lösbar verbunden sind, wobei aus Versteifungsgründen bzw. zur Aufnahme der Motoreinheit mittig zusätzlich ein längerer Profilstab4e eingebracht ist, parallel zu den längeren Profilstäben4a ,4b und lotrecht und mittig auf den kürzeren Profilstäben4c und4d . Die kürzeren Profilstäbe4c ,4d sind hier als in der Tiefenrichtung (Durchtrittsrichtung)14 aufeinander liegendes Doppel-X-Profil ausgeführt, wohingegen die längeren Profilstäbe4a ,4b ,4e eine einfache X-Form aufweisen. - An den Profilstäben
4 sind nun die weiteren Komponenten der Kompakteinheit1 angebracht, nämlich ein Motor5 mit Energie- und Steuer-Regeleinheit, sowie ein von diesem Motor5 angetriebener Zahnriemen7 , der über Umlenk-6a ,6b und Spannrollen6c läuft. - Auf den kürzeren Profilstäben
4a und4b sind je eine Linearführung8 vorgesehen, die aus je einer Führungsstange9 und je einem C- oder U-förmigen Führungsprofil10 besteht, wobei die beiden Führungsstangen9a ,9b , sowie die beiden damit korrespondierenden beiden Führungsprofile10a ,10b sich natürlich in Schieberichtung11 der Schiebetüre2 erstrecken. - Auf den beiden Führungsprofilen
10a und10b ist quer dazu und parallel zur Schieberichtung11 der Schiebetüre2 ein Querträger12 angeordnet, an welchem sich ein feststehender Mitnehmer13 befindet, der in Eingriff mit dem Zahnriemen7 bringbar ist oder ständig steht. Durch den Mitnehmer13 kann der Querträger12 mittels des Motors5 und des Zahnriemens7 in Schieberichtung11 verschoben werden, also in Schließrichtung11a , sowie in Öffnungsrichtung11b . Da je eine der beiden Umlenkrollen6a und6b etwa in gleichem Abstand zum Führungsprofil10a auf den längeren Profilstäben4a ,4b positioniert sind, verläuft der dazwischen befindliche Abschnitt7a des Zahnriemens7 etwa parallel zur Schieberichtung11 und somit wird eine effektive Krafteinleitung vom Motor5 über den Zahnriemen7 auf den Querträger12 gewährleistet und damit auf den darauf befindlichen Schiebeflügel2 . - In
3 ist erkennbar, dass die beiden C-/U-förmigen Führungsprofile10a ,10b jeweils einen Basisschenkel16 aufweisen, auf dem lotrecht endseitig je ein Seitenschenkel17 ,18 angeordnet ist. In dieser Ausführung sind die C-/U-förmigen Führungsprofile10a ,10b stehend angeordnet, so dass der Basisschenkel16a ,16b quer zur Schieberichtung11 und die Seitenschenkel17a ,17b ,18a ,18b in Schieberichtung11 verlaufen und damit tragen die gesamte Gewichtskraft des Türflügels2 die beiden unteren Seitenschenkel18a und18b der beiden C-/U-förmigen Führungsprofile10a ,10b zusammen und teilen sich diese im Idealfall etwa hälftig auf. Eine liegende Ausführung der Führungsprofile10a ,10b kann zur Optimierung der Baugröße der Kompakteinheit1 ebenso zum Einsatz kommen. - Wichtig für die vorliegende Erfindung ist, dass ein Doppelführungssystem
8 des Türflügels2 vorhanden ist, mit zwei parallelen, voneinander beabstandeten Linearführungen8a ,8b , die jeweils ein C- oder U-förmiges Führungsprofil10a ,10b aufweisen, deren Schenkel zusammen die gesamte Last des Türflügels aufnehmen. Quer zur Schieberichtung des Türflügels2 auf den Führungsprofilen10a ,10b ist ein per Hand oder Motor5 mit Zahnriemen7 betreibbarer Querträger12 befestigt, auf dem der Türflügel2 aufgenommen ist. Insbesondere sind zwischen diesem Führungsprofil10a ,10b und je einer Führungsstange9a ,9b eine Kugelumlauflagerung, Rollen- oder Gleitlagerung (nicht dargestellt) vorhanden, die eine hohe Belastbarkeit und damit eine lange Lebensdauer aufweist. -
- 1
- Kompakteinheit
- 2
- Schiebetürflügel
- 3
- Rahmen
- 4
- Profilstäbe;
4a ,4b ,4e lange Profilstäbe;4c ,4d kurze Profilstäbe - 5
- Antriebsmotor
- 6
- Rollen
für
7 ;6a ,6b Umlenkrollen;6c Spannrolle - 7
- Zahnriemen;
7a in Schieberichtung paralleler Teil von7 - 8
- Linearführung;
8a ,8b - 9
- Führungsstange;
9a ,9b - 10
- C-
oder U-förmiges Führungsprofil;
10a ,10b - 11
- Schieberichtung;
11a Schließrichtung,11b Öffnungsrichtung - 12
- Querträger
- 13
- Mitnehmer
von
12 - 14
- Schiebeflügel
- 15
- Tiefenrichtung (Durchtrittsrichtung)
- 16
- Basisschenkel
von
10 - 17
- Seitenschenkel
von
10 - 18
- Seitenschenkel
von
10 - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19819558 A1 [0003]
- - DE 4430941 A1 [0004]
- - DE 2306206 A [0005]
- - DE 1954791 U [0006]
- - DE 10321547 A1 [0006, 0008]
- - EP 1477631 A2 [0006, 0008]
Claims (13)
- Schiebetürsystem auf mindestens einer Seite einer Durchtrittsöffnung eines Bauwerks, beinhaltend mindestens einen Schiebetürflügel (
2 ) der in zwei zueinander parallel beabstandeten Linearführungen (8a ,8b ) mit C-/U-/V-/L-förmigem Führungsprofil (10a ,10b ) in Schieberichtungen (11 ) linear verschiebbar geführt ist, wobei ein Schenkel (16b –18b ) des C-/U-/V-/L-förmigen Führungsprofils (10b ) einer der beiden Linearführungen (8b ) die Gewichtskraft des Schiebetürflügels (2 ) trägt, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schenkel (16a –18a ) des Führungsprofils (10a ) der anderen Linearführung (8a ) die Gewichtskraft des Schiebetürflügels (2 ) mitträgt. - Schiebetürsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Wesentlichen die vollständige Gewichtskraft des Schiebetürflügels (
2 ) von den zwei Schenkeln der beiden C-/U-/V-/L-förmigen Führungsprofile (10a ,10b ) den beiden zueinander parallel beabstandeten Linearführungen (8a ,8b ) aufgenommen wird und somit der Schiebetürflügel (2 ) während der Schiebebewegung (11 ) und in Schließstellung ohne sein Gewicht oder ein Kippmoment aufnehmende Abstützung zum Bauwerk oder zur Türzarge oder einem in Schließstellung kontaktierenden gegenüberliegenden Schiebetürflügel (2 ) in die Durchtrittsöffnung des Bauwerks frei schwebend bzw. frei tragend ragt. - Schiebetürsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass einer der beiden freien Seitenschenkel (
17a ,18a ,17b ,18b ) jedes der beiden C-/U-förmigen Führungsprofile (10a ,10b ) die Gewichtskraft des Schiebetürflügels (2 ) aufnehmen. - Schiebetürsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisschenkel (
16a ,16b ) jedes der beiden C-/U-förmigen Führungsprofile (10a ,10b ) die Gewichtskraft des Schiebetürflügels (2 ) aufnehmen. - Schiebetürsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsprofil (
10a ,10b ) über eine hochbelastbare Kugelumlauflagerung, Rollen- oder Gleitlagerung auf einer Führungsstange (9a ,9b ) gelagert ist, welche Bauteile zusammen eine der beiden zueinander parallel beabstandeten Linearführungen (8a ,8b ) definieren. - Schiebetürsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schiebetürsystem derart in/an das Bauwerk einangebaut wird, dass die Schieberichtung (
11 ) des Schiebetürflügels (2 ) etwa horizontal zum Bauwerk verläuft. - Schiebetürsystem auf mindestens einer Seite einer Durchtrittsöffnung eines Bauwerks, beinhaltend mindestens einen Schiebetürflügel (
2 ) der in zwei zueinander parallel beabstandeten Linearführungen (8a ,8b ) mit C-/U-/V-/L-förmigem Führungsprofil (10a ,10b ) in Schieberichtungen (11 ) linear verschiebbar geführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Schiebetürsystem derart in/an das Bauwerk ein- angebaut wird, dass die Schieberichtung (11 ) des Schiebetürflügels (2 ) etwa vertikal zum Bauwerk verläuft und dass ein Gegengewicht, z. B. ein weiterer Schiebetürflügel, am gegenüberliegenden Ende einer Kraftumlenkvorrichtung die Gewichtslast des Schiebetürflügels (2 ) ausgleicht oder aber eine selbsthemmende Spindel eines Motors (5 ) die Gewichtslast des Schiebetürflügels (2 ) trägt, und dass das Führungsprofil (10a ,10b ) über eine hochbelastbare Kugelumlauflagerung, Rollen- oder Gleitlagerung auf einer Führungsstange (9a ,9b ) gelagert ist. - Schiebetürsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schiebetürflügel (
2 ) über einen Querträger (12 ) mit den beiden Führungsprofilen (10a ,10b ) der Linearführungen (8a ,8b ) verbunden ist. - Schiebetürsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schiebetürflügel (
2 ) manuell und/oder über einen Schiebetürantrieb (5 ) antreibbar ist. - Schiebetürsystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Querträger (
12 ) einen Mitnehmerstift (13 ) beinhaltet, der mit einem Zahnriemen (7 ) kraftübertragend gekoppelt ist, wobei der Zahnriemen (7 ) über den Schiebetürantrieb (5 ) und ggfs. einem zwischengeschalteten Getriebe antreibbar ist. - Schiebetürsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden zueinander parallel beabstandeten Linearführungen (
8a ,8b ), sowie der Querträger (12 ), als auch der Schiebetürantrieb (5 ) und dessen Energieversorgung und Steuerungs-/Regelungselektronik auf einem rechteckigen oder quadratischen Rahmen (3 ) aus Profilen (4 ) oder Blechkantteilen aufgenommen sind, welche Bauteile zusammen eine Kompakteinheit (1 ) definieren. - Schiebetürsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Profile (
4 ) des Rahmens (3 ) der Kompakteinheit (1 ) aus einfachen oder doppelten oder mehrfach übereinander liegenden X-förmigen Aluminiumprofilstangen bzw. aus Blechkantteilen aus Alu oder Stahl bestehen. - Schiebetürsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Schiebetürflügel (
2 ) aus mindestens zwei teleskopierbaren Schiebetürflügel-Teilen besteht.
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