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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände, insbesondere von
Reifen, mit mindestens einem Behälter,
der ein Abdichtmittel enthält
und der an ein Ventil des aufblasbaren Gegenstands anschließbar ist,
und der mit einem Treibmittel gefüllt oder mit einer Druckquelle verbindbar
ist. Die Erfindung betrifft außerdem
ein Verfahren zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände, insbesondere von Reifen,
bei dem ein Abdichtmittel in den Gegenstand eingebracht wird.
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Vorrichtungen
und Verfahren der eingangs genannten Art sind bekannt. Sie dienen
dazu, ein Leck in einem aufblasbaren Gegenstand, beispielsweise
Luftmatratzen, Bälle,
Reifen oder dergleichen, abzudichten. Soweit es sich bei dem aufblasbaren Gegenstand
um einen Reifen handelt, kann das Leck bei spielsweise durchstoßen sein
oder auch während der
Fahrt beschädigt
worden sein. Die Abdichtung erfolgt dadurch, dass ein hierzu geeignetes
Abdichtmittel über
das Ventil in den Reifen eingebracht wird. Zur weiteren Benutzung
des Reifens wird dieser nach Einbringen des Abdichtmittels auf einen
Druck aufgepumpt, der ein Weiterfahren erlaubt.
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Insbesondere
für den
Fall, dass der Reifen lediglich ein kleines Leck aufweist, ist man
bestrebt, den Reifen im Anschluss an eine endgültige Reparatur, was beispielsweise
durch Teilvulkanisieren erfolgen kann, weiter zu benutzen, um die
Kosten für
die Neuanschaffung eines Reifens einzusparen. Problematisch dabei
ist jedoch, dass sich das Abdichtmittel beim Einbringen in den Reifen
auf der gesamten Innenseite des Reifens und auch auf dem Felgenbett verteilt.
Da die Felge aus Stahl oder Aluminium ist und eine glatte Oberfläche aufweist,
lässt sich
das Abdichtmittel in der Regel recht gut von dem Felgenbett entfernen.
Anders dagegen verhält
es sich auf der Innenseite des Reifens. Durch die aufgeraute Oberfläche besteht
die Schwierigkeit, das Abdichtmittel rückstandsfrei von dem Reifen
zu entfernen. Eine solche Entfernung ist erforderlich, um Unwuchten
nach dem erneuten Aufziehen des Reifens nach der Reparatur auf die
Felge zu vermeiden. Aus diesem Grund ist der Aufwand des Reinigens
der Innenseite des Reifens mit relativ hohem Aufwand verbunden,
was die Kosten für
eine Reparatur des Reifens erhöht.
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Hier
will die Erfindung Abhilfe schaffen. Der Erfindung liegt die Aufgabe
zugrunde, eine Vorrichtung zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände zu schaffen,
bei der auf eine aufwendige Reinigung der Innenseite des Reifens
verzichtet werden kann. Gemäß der Erfindung
wird diese Aufgabe dadurch gelöst,
dass ein haftminderndes Mittel vorgesehen ist.
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Mit
der Erfindung ist eine Vorrichtung zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände geschaffen, die
ein einfaches Reinigen der Innenseite des Gegenstands ermöglicht.
Durch die Verwendung des haftmindernden Mittels ist die Neigung des
Abdichtmittels, auf den unbeschädigten
Stellen auf der Innenseite anzuhaften reduziert, sodass eine Reinigung
der Innenseite in einfacher Weise erfolgen kann.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist das haftmindernde Mittel in einem
zweiten Behälter
enthalten. Die Verwendung eines zweiten Behälters ermöglicht die unveränderte Weiterbenutzung
der bisher bekannten Vorrichtungen zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände. Es
ist lediglich erforderlich, einen zweiten Behälter mit haftminderndem Mittel
bereitzustellen. Hierdurch sind die Kosten für die erfindungsgemäße Vorrichtung
weiterhin reduziert.
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In
anderer Weiterbildung der Erfindung ist das haftmindernde Mittel
in dem ersten Behälter
enthalten. Durch diese Weiterbildung ist die Möglichkeit geschaffen, die erfindungsgemäßen Vorteile
ohne Veränderung
der Abmessungen der bisher bekannten Vorrichtungen zum Abdichten
aufblasbarer Gegenstände
zu ermöglichen.
Dadurch ist der Platzbedarf der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Verhältnis zu
den bisher bekannten Vorrichtungen aus dem Stand der Technik unverändert.
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Die
Aufgabe wird weiterhin durch ein Verfahren zum Abdichten aufblasbarer
Gegenstände,
insbesondere von Reifen, gelöst,
bei dem ein Abdichtmittel in den Gegenstand eingebracht wird, wobei
vor dem Einbringen des Abdichtmittels ein haftminderndes Mittel
in den Gegenstand eingebracht wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ermöglicht
eine einfache provisorische Reparatur des Reifens, in dem zunächst das
haftmindernde Mittel in den Reifen eingebracht wird und anschließend in
bekannter Weise das Abdichtmittel.
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Andere
Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den übrigen Unteransprüchen angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend
im Einzelnen beschrieben. Es zeigen:
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1 die
Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände teilweise in Ansicht, teilweise
im Schnitt in Verbindung mit einem aufzublasenden Gegenstand in
Form eines Reifens und
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2 die
Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände teilweise in Ansicht, teilweise
im Schnitt in Verbindung mit einem aufzublasenden Gegenstand in
einer anderen Ausgestaltung.
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Die
als Ausführungsbeispiel
gewählte
Vorrichtung zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände besteht aus einem druckfesten
Behälter 1,
der eine flaschenartige Form aufweist. Der Behälter 1 ist an seinem
einen Ende mit einem Ventil 2 versehen. Das Ventil 2 weist
ein Gewinde 3 auf, welches zum Anschluss mit einem Schlauch 4 dient.
Der Schlauch 4 weist hierzu einen mit einem Innengewinde
versehenen Anschlussstutzen 5 auf. Ebenso ist an dem dem Ventil 2 abgewandten
Ende an dem Schlauch 4 ein Anschlussstutzen 6 vorgesehen,
der ebenfalls mit einem Innengewinde versehen ist. Mit dem Anschlussstutzen 6 erfolgt
die Verbindung der Vorrichtung mit dem aufblasbaren Gegenstand,
im Ausführungsbeispiel
einem Reifen 7 über
ein Ventil 8. In Abwandlung des Ausführungsbeispiels kann die Verbindung
zwischen dem Schlauch 4 und dem Ventil 2 sowie
dem Reifen 7 auch über
eine Steck- oder Rastverbindung erfolgen. Bei der Art der Verbindung
ist lediglich zu beachten, dass die Verbindung druckfest ist.
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Der
Behälter 1 ist
mit einem Abdichtmittel 10 gefüllt. Bei dem Abdichtmittel
kann es sich um verschiedene Zusammensetzungen handeln. Bevorzugt handelt
es sich um eine kolloidale Dispersion von Polymeren in wässrigem
Medium, die überwiegend
als „Latices" bezeichnet werden.
Neben den vorbe zeichneten Abdichtmitteln sind auch solche bekannt,
die nicht Wasser, sondern Tetrachlorethylen als Trägermedium
enthalten. Auch diese sind als Abdichtmittel bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
einsetzbar.
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Der
Behälter 1 ist
zudem mit einem Treibmittel 11 befüllt, bei dem es sich um ein
verflüssigtes Gas
handelt. Hierbei wird bevorzugt eine Propan/Butan-Mischung verwendet,
die ein „Ausblasen" des Abdichtmittels 10 aus
dem Behälter 1 ermöglicht.
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In
einem Behälter
ist ein haftminderndes Mittel 12 vorgesehen. Im Ausführungsbeispiel
handelt es sich bei dem haftmindernden Mittel 12 um Polytetrafluorethylen.
Andere Stoffe für
das haftmindernde Mittel 12 sind möglich. Das haftmindernde Mittel 12 ist
im Ausführungsbeispiel
nach 1 in dem ersten Behälter 1 enthalten.
Es ist durch eine Membran 13 von dem Abdichtmittel 10 getrennt.
Das haftmindernde Mittel 12 ist vergleichbar zum Abdichtmittel 10 mit einem
Treibmittel 14 versehen.
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Im
Ausführungsbeispiel
nach 2 ist der Behälter 1 lediglich
mit dem Abdichtmittel 10 befüllt. Es ist eine Druckquelle 15 vorgesehen,
an die ein Schlauch 16 anschließbar ist. Bei der Druckquelle 15 kann
es sich beispielsweise um einen Kompressor, eine stationäre Druckluftanlage,
eine Hand- oder Fußpumpe
oder dergleichen handeln. Der Schlauch 16 ist an eine Kupplung 17 angeschlossen,
die eine T-förmige
Ausbildung aufweist. Von der Kupplung 17 gehen weitere
Schläuche 18 und 19 aus,
wobei der Schlauch 18 die Verbindung mit dem Behälter 1 herstellt,
der Schlauch 19 zur Verbindung der Kupplung 17 mit
dem Reifen 7 dient. Zudem ist im Ausführungsbeispiel nach 2 das
haftmindernde Mittel 12 in einem zweiten Behälter 20 vorgesehen,
der in vorbeschriebener Weise über
ein Ventil und eine Anschlussmöglichkeit
für einen
Schlauch verfügt.
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Bei
dem Verfahren zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände wird zunächst im
Ausführungsbeispiel
nach 1 der Schlauch 4 mit dem Anschlussstutzen 6 an
dem Ventil 8 des Reifens 7 angeschlossen. Sodann
wird der Schlauch 4 mit Hilfe des Anschlussstutzens 5 an
das Gewinde 3 des Ventils 2 am Behälter 1 angeschlossen.
Nach dem druckfesten Anschließen
des Behälters 1 an
dem Reifen 7 erfolgt die Betätigung des Ventils 2.
Dadurch wird das in dem Behälter 1 befindliche
haftmindernde Mittel 12 unter dem Einfluss des Treibmittels 14 durch
den Schlauch 4 in den Reifen 7 eingebracht. Nach
Austritt des haftmindernden Mittels 12 aus dem Behälter 1 erfolgt
unter dem Einfluss des Treibmittels 11 eine Öffnung der
Membran 13, wodurch das Abdichtmittel 10 unter
dem Einfluss des Treibmittels 11 durch den Schlauch 4 in
den Reifen 7 eintreten kann und dort in ansich bekannter
Weise das Leck abdichtet.
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Im
Ausführungsbeispiel
nach 2 wird zunächst
an das Ventil 8 des Reifens 7 der Schlauch 19 angeschlossen,
der zudem an die Kupplung 17 angeschlossen wird. Sodann
wird die Kupplung 17 mit der Druckquelle 15 über den
Schlauch 16 verbunden. Im Anschluss erfolgt die Verbindung
der Kupplung 17 mit den Behälter 20 über den
Schlauch 18. Nach erfolgtem Anschluss wird die Druckquelle 15 in
Betrieb gesetzt, wodurch nach Öffnen
einer – nicht
dargestellten – Sicherung
am Behälter 20 unter
dem von der Druckquelle 15 erzeugten Druck der Behälter 20 entleert
wird, wodurch das haftmindernde Mittel 12 in den Reifen 7 eingebracht
wird. Nach dem Einbringen des haftmindernden Mittels 12 in
den Reifen 7 wird die Druckquelle 15 abgeschaltet
und der Behälter 20 von
dem Schlauch 18 getrennt. Anschließend wird der Behälter 1,
der das Abdichtmittel 10 enthält, an den Schlauch 18 angeschlossen.
Sodann wird die Druckquelle 15 erneut in Betrieb genommen,
wodurch das Abdichtmittel 10 über die Schläuche 18 und 19 in
den Reifen 7 eintritt und sich dort in ansich bekannter
Weise verteilt, was zu einer Abdichtung des Lecks führt.
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Durch
das Einbringen des haftmindernden Mittels 12 vor dem Einbringen
des Abdichtmittels 10 wird zunächst eine haftmindernde Schicht
auf die Innenseite des Reifens 7 gebracht. Im Anschluss
daran wird auf diese Schicht aus haftminderndem Mittel 12 das
Abdichtmittel 10 aufgebracht, was zu einer Abdichtung des
Lecks führt.
Das Abdichtmittel 10 übernimmt
demnach die aus dem Stand der Technik bekannte Funktion. Nach dem
Erreichen einer Werkstatt kann nach der Demontage des Reifens 7 von der
Felge das Abdichtmittel 10 erfindungsgemäß leicht
von der Innenseite des Reifens sowie dem Felgenbett entfernt werden,
da das haftmindernde Mittel 12 eine Schicht erzeugt hat,
die eine Verringerung der Haftwirkung des Abdichtmittels 10 bewirkt.
Somit ist ein Lösen
des Abdichtmittels 10 insbesondere von der Innenseite des
Reifens einfach möglich.
Die Funktionssicherheit des Abdichtmittels 10 ist durch die
Verwendung eines haftmindernden Mittels 12 nicht reduziert,
da durch den im Reifen herrschenden Druck das Abdichtmittel 10 auf
die Innenwand des Reifens gedrückt
wird, sodass eine zuverlässige
Abdichtung des Lecks erfolgen kann. Das Abdichtmittel 10 und
das haftmindernde Mittel 12 bilden nach dem Einbringen
in den Reifen 7 eine Zweikomponentenschicht aus, wobei
die eine Schicht das Leck abdichtet, die andere Schicht ein Lösen des
Abdichtmittels 10 nach Erreichen der Werkstatt möglich macht.