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DE10337687A1 - System zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände, insbesondere Reifen - Google Patents

System zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände, insbesondere Reifen Download PDF

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DE10337687A1
DE10337687A1 DE10337687A DE10337687A DE10337687A1 DE 10337687 A1 DE10337687 A1 DE 10337687A1 DE 10337687 A DE10337687 A DE 10337687A DE 10337687 A DE10337687 A DE 10337687A DE 10337687 A1 DE10337687 A1 DE 10337687A1
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DE
Germany
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pressure
gas pressure
acts
absprengdruck
effective surface
Prior art date
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Ceased
Application number
DE10337687A
Other languages
English (en)
Inventor
Rainer Detering
Dirk Kaschub
Klaus Kreipe
Heiko Rubba
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Continental Reifen Deutschland GmbH
Original Assignee
Continental AG
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Publication date
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Publication of DE10337687A1 publication Critical patent/DE10337687A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29CSHAPING OR JOINING OF PLASTICS; SHAPING OF MATERIAL IN A PLASTIC STATE, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; AFTER-TREATMENT OF THE SHAPED PRODUCTS, e.g. REPAIRING
    • B29C73/00Repairing of articles made from plastics or substances in a plastic state, e.g. of articles shaped or produced by using techniques covered by this subclass or subclass B29D
    • B29C73/16Auto-repairing or self-sealing arrangements or agents
    • B29C73/166Devices or methods for introducing sealing compositions into articles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29LINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASS B29C, RELATING TO PARTICULAR ARTICLES
    • B29L2030/00Pneumatic or solid tyres or parts thereof

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein System zum Abdichten von Kraftfahzeugreifen 4, das eine Entnahmeeinheit 8 mit einer Einlassleitung 10 und einer Auslassleitung 12 aufweist, die mit einer Verschlusskappe 14 abgedichtet sind. Die druckwirksamen Flächen in der Verschlusskappe 14 sind so ausgebildet, dass die Verschlusskappe 14 zwar mittels eines von dem Kompressor 2 erzeugten Absprengdruckes abgesprengt werden kann, nicht jedoch von dem Restdruck bzw. Maximaldruck, der in dem Kraftfahrzeugreifen 4 anliegt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein System zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände, insbesondere Reifen, mit
    • – einer Gasdruckquelle,
    • – einem aufblasbaren Gegenstand, der mittels der Gasdruckquelle aufgeblasen wird, wenn er einen bestimmten Restdruck unterschreitet,
    • – einen Dichtmittelbehälter,
    • – einer mit dem Behälter verbundenen Entnahmeeinheit, die folgende Bestandteile aufweist: – eine an die Gasdruckquelle anschließbare Einlassleitung und eine an dem abzudichtenden Gegenstand anschließbare Auslassleitung – eine Verschlusskappe, die die in den Behälter hineinragenden Enden der Leitungen gegenüber dem Innenraum des Behälters abdichtet, wobei die Verschlusskappe mittels einer durch Gasdruck erzeugten Absprengkraft entfernbar, insbesondere absprengbar ist.
  • Ein derartiges System zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände, insbesondere Reifen, ist z. B. aus der DE 100 15 166 A1 bekannt. Bei dem aus dieser Druckschrift bekannten System ist der Dichtmittelbehälter auf die Entnahmeeinheit aufgeschraubt und die Einlassleitung und die Auslassleitung werden in der Entnahmeeinheit koaxial geführt. Wenn mit dem System ein Reifen aufgefüllt werden soll, ist es zunächst vorgesehen, einen noch im Reifen vorhandenen Restdruck aus diesem entweichen zu lassen. Dies wird beispielsweise dadurch ermöglicht, dass eine erste Anschlussleitung zunächst ausschließlich mit dem Ventil des Reifens verbunden wird, so dass über das Reifenventil und die Anschlussleitung der Restdruck im Reifen entweichen kann. Danach wird die erste Anschlussleitung mit der Auslassleitung der Entnahmeeinheit verbunden. Eine zweite Anschlussleitung wird einerseits mit einer Gasdruckquelle und andererseits mit der Einlassleitung der Entnahmeeinheit verbunden, so dass der Reifen dann über den Dichtmittelbehälter mit Hilfe der Gasdruckquelle aufgepumpt und mit Reifendichtmittel gefüllt werden kann. Hierbei wird die Verschlusskappe, die die Einlassleitung und die Auslassleitung gasdicht abschließt, abgesprengt.
  • Durch das Ablassen des Restdruckes aus dem Reifen wird sichergestellt, dass die Verschlusskappe nicht durch den Restdruck im Reifen abgesprengt wird, wenn die erste Anschlussleitung mit der Auslassleitung der Entnahmeeinheit verbunden wird. Somit kann infolge einer vorzeitig abgesprengten Abschlusskappe kein Dichtmittel über die Einlassleitung aus der Entnahmeeinheit hinausfließen. Es ist daher unmöglich, dass der Benutzer des Systems durch Dichtmittel beschmutzt wird oder Dichtmittel in die Gasdruckquelle fließt.
  • Bei einer Benutzung des Systems ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Benutzer es vergisst, den Restdruck aus dem Reifen abzulassen und bereits vorher die erste Anschlussleitung einerseits mit dem Reifenventil und andererseits mit der Auslassleitung der Entnahmeeinheit verbindet. Es kann dann zu einem vorzeitigen Absprengen der Verschlusskappe kommen. Für diesen Fall ist in der Einlassleitung ein Rückschlagventil vorgesehen, das das Ausfließen von Reifendichtmittel aus der Entnahmeeinheit über die Einlassleitung wirksam verhindert.
  • Zusammenfassend ist festzustellen, dass das aus der DE 100 15 166 A1 bekannte System zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände, insbesondere Reifen, sicher in der Handhabung ist. Es ist jedoch festzustellen, dass das System und insbesondere die Entnahmeeinheit einen komplizierten und damit teuren Aufbau aufweist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein System zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände, insbesondere Reifen, zu schaffen, bei dem die Entnahmeeinheit einen einfachen Aufbau aufweist und bei dem dennoch weitestgehend sichergestellt ist, dass kein Dichtmittel über die Einlassleitung aus der Entnahmeeinheit entweichen kann.
  • Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass
    • – das Produkt aus dem Restdruck und der druckwirksamen Fläche, auf den dieser wirkt, kleiner ist als die Absprengkraft und
    • – von der Gasdruckquelle ein Absprengdruck derart bereitstellbar ist, dass das Produkt aus dem Absprengdruck und der druckwirksamen Fläche, auf den dieser wirkt, mindestens genauso groß ist wie die Absprengkraft.
  • Der mit der Erfindung erzielte Vorteil ist insbesondere darin zu sehen, dass in der Entnahmeeinheit (und insbesondere in der Einlassleitung) auf ein Rückschlagventil verzichtet werden kann und die Entnahmeeinheit somit einen einfachen Aufbau aufweist.
  • Dies ist darauf zurückzuführen, dass von dem Restdruck in dem aufblasbaren Gegenstand, insbesondere in dem Reifen, die notwendige Absprengkraft nicht aufgebracht werden kann. Somit bleiben die Einlassleitung und die Auslassleitung durch die Verschlusskappe auch dann luftdicht abgedichtet, wenn der aufblasbare Gegenstand zunächst nur mit der Auslassleitung verbunden wird. Ein unbeabsichtigtes Abfließen von Dichtmittel über die Einlassleitung aus der Entnahmeeinheit ist also nicht möglich (Näheres s. Figurenbeschreibung).
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, dass aufgrund des Wegfalls des Rückschlagventils eine Messung des Systemdruckes (und damit eine Messung des Druckes im Reifen, der an das System angeschlossen ist) mit einem Manometer möglich ist, das in der Gasdruckquelle bzw. in der Anschlussleitung von der Gasdruckquelle zu der Entnahmeeinheit angeordnet ist (dies ist bei dem aus der DE 100 15 166 A1 bekannten System nicht ohne weiteres möglich, was sich wie folgt erklärt: Bei dem aus der genannten Druckschrift bekannten System ist ein Rückschlagventil (wie oben erläutert) in der Einlassleitung der Entnahmeeinheit angeordnet. Dieses Rückschlagventil wird, wenn die Gasdruckquelle keine Druckluft fördert, von der Druckluft in dem Reifen „zugedrückt".
  • Dies führt dazu, dass auf der der Gasdruckquelle zugewandten Seite des Rückschlagventils ein anderer Druck herrscht als auf der anderen Seite des Rückschlagventils, auf der sich der Reifen befindet. Der Luftdruck in dem Reifen ist somit durch das Manometer nicht genau feststellbar. Dieses Problem ließe sich dadurch lösen, dass man das Manometer zwischen der Entnahmeeinheit und dem an das System angeschlossenen Reifen anordnet. Dies bringt jedoch den Nachteil mit sich, dass bei einem Abdichten des Reifens das Manometer mit Dichtmittel in Berührung kommen und somit beschädigt würde. Eine genaue Druckmessung mit dem Manometer wäre dann nicht mehr durchführbar. Darüber hinaus müsste das Manometer nach einer Verwendung des Systems zum Aufblasen eines Reifens aufgrund der Beschädigung ausgetauscht werden, was aufgrund der hohen Kosten des Manometers besonders nachteilig ist).
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 2 ist die druckwirksame Fläche, auf die der Restdruck wirkt, genauso groß, wie die druckwirksame Fläche, auf die der Absprengdruck wirkt. Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass eine Justierung des Systems auf einfache Art und Weise möglich ist. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die druckwirksame Fläche, auf die der Restdruck wirkt, identisch ist mit der druckwirksamen Fläche, auf die der Absprengdruck wirkt.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 3 ist das Produkt aus dem Absprengdruck und der druckwirksamen Fläche, auf den dieser wirkt, größer als das Produkt aus dem Maximaldruck des aufblasbaren Gegenstandes, den dieser in einem funktionstüchtigen Zustand hat, und der druckwirksamen Fläche, auf den dieser wirkt. Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass auf jeden Fall sichergestellt ist, dass die Verschlusskappe nicht von dem „Restdruck" in dem aufblasbaren Gegenstand abgesprengt werden kann, und zwar auch dann nicht, wenn der „Restdruck" dem Maximaldruck entspricht. Hierdurch wird also sichergestellt, dass die Verschlusskappe auch dann nicht unbeabsichtigt abgesprengt wird, wenn der aufblasbare Gegenstand funktionstüchtig ist und dennoch aus Versehen an das System angeschlossen wird.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 4 ist der Absprengdruck mindestens zwei- bis zehnmal so groß wie der Restdruck. Auch durch diese Weiterbildung ist sichergestellt, dass die Verschlusskappe nicht aus Versehen durch den Restdruck abgesprengt wird. Ein weiterer Vorteil der Weiterbildung wird verständlich, wenn man bedenkt, dass der Absprengdruck deutlich größer vorgegeben wird als der Restdruck und dass der Absprengdruck bestimmt ist durch die Reibkraft zwischen der Verschlusskappe und den Leitungen, auf denen sie aufgesetzt ist. Die Absprengkraft wird während der Produktion durch geeignete Maßnahmen, die an der Verschlusskappe bzw. an den Leitungen vorgenommen werden, eingestellt. Wird die Reibkraft bzw. die Absprengkraft von vornherein sehr groß vorgegeben, so können diese Maßnahmen mit einer entsprechend breiten Fertigungstoleranz vorgenommen werden und es ist dennoch sichergestellt, dass die Absprengkraft eine genügende Größe aufweist.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 5 weist die Verschlusskappe eine erste Dichtung auf, mit der zwischen dem Ende der Einlassleitung und einem ersten Teil der Verschlusskappe ein erster luftdichter Raum geschaffen wird, und eine zweite Dichtung auf, mit der zwischen dem Ende der Auslassleitung und einem zweiten Teil der Verschlusskappe ein zweiter luftdichter Raum geschaffen wird. Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass der gesamte von der Gasdruckquelle bereitgestellte Absprengdruck zum Absprengen der Verschlusskappe genutzt wird und nicht über die Auslassleitung in den aufblasbaren Gegenstand entweichen kann. Ein weiterer Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass über den ersten luftdichten Raum mit seiner entsprechend zugeordneten druckwirksamen Fläche der Absprengdruck für die Verschlusskappe genau gesteuert werden kann.
  • Ein Ausführungsbeispiel und weitere Vorteile der Erfindung werden im Zusammenhang mit den nachstehenden Figuren erläutert, darin zeigt:
  • 1 ein System in schematischer Darstellung,
  • 2 einen Ausschnitt aus der 1.
  • 1 zeigt in schematischer Darstellung ein System zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände, insbesondere ein System zum Abdichten von Kraftfahrzeugreifen, in schematischer Darstellung. Das System weist eine Gasdruckquelle in Form eines Kompressors 2 und einen aufblasbaren Gegenstand in Form eines Kraftfahrzeugreifens 4 auf, der mit Hilfe des Kompressors 2 aufgeblasen werden kann, wenn der Druck in dem Reifen 4 auf einen bestimmten Restdruck abgefallen ist. Dieser Restdruck, bei dem ein Aufblasen des Reifens 4 notwendig ist, ist spätestens dann erreicht, wenn der Reifen 4 nicht mehr mit ausreichender Sicherheit betrieben werden kann. Bei Personenkraftwagen liegt dieser Restdruck in Abhängigkeit vom Beladungszustand des Fahrzeuges zwischen 1,5 und 2 bar, bei Lastkraftwagen entsprechend höher. In modernen Kraftfahrzeugen wird der aktuelle Luftdruck in den Reifen dem Fahrer häufig mit einer Reifendruckkontrollvorrichtung angezeigt, so dass dieser sehr genau überprüfen kann, wann der kritische Restdruck vorliegt.
  • Für den Fall, dass der Reifen 4 des Kraftfahrzeuges beschädigt ist, geschieht ein Aufblasen des Reifens mit Hilfe des Kompressors 2 über den Dichtmittelbehälter 6, der ein Reifendichtmittel zum Abdichten des beschädigten Reifens enthält. Der Dichtmittelbehälter 6 ist auf eine Entnahmeeinheit 8 aufgeschraubt, die einerseits eine Einlassleitung 10 und andererseits eine Auslassleitung 12 aufweist. Die Einlassleitung 10 und die Auslassleitung 12 verlaufen in der gezeigten Art und Weise innerhalb der Entnahmeeinheit 8 koaxial und sind an dem Ende, das den Innenraum des Dichtmittelbehälters 6 zugewandt ist, mittels einer Verschlusskappe 14 gegenüber dem Innenraum des Dichtmittelsbehälters 6 abgedichtet. Die Entnahmeeinheit 8 enthält ferner einen Standfuß 16, der ein Aufstellen der Entnahmeeinheit 8 erlaubt.
  • Zum Abdichten und Aufblasen des Reifens 4 wird eine erste Anschlussleitung 18 einerseits mit dem Reifenventil 20 und andererseits mit dem freien Ende der Auslassleitung 12 verbunden. Darüber hinaus wird eine zweite Anschlussleitung 22 einerseits mit dem Kompressor 2 und andererseits mit dem freien Ende der Einlassleitung 10 verbunden.
  • Nach dem Anschließen des Kompressors 2 und des Reifens 4 an die Entnahmeeinheit 8 wird mit Hilfe des Kompressors 2 ein Absprengdruck erzeugt, der dazu führt, dass die Verschlusskappe 14 von der Einlassleitung 10 und der Auslassleitung 12 abgesprengt wird. Der Kompressor 2 ist dann über die Einlassleitung 10, den Innenraum des Dichtmittelbehälters 6 und die Auslassleitung 12 mit dem Innenraum des Reifens 4 verbunden, so dass dieser mit Dichtmittel befüllt und gleichzeitig aufgeblasen werden kann.
  • 2 zeigt eine Vergrößerung eines Bereiches der 1, der dort eingekreist und mit II bezeichnet ist. Insbesondere zeigt die 2 das Ende der Einlassleitung 10 und das Ende der Auslassleitung 12, das jeweils dem Innenraum des Dichtmittelbehälters 6 (s. 1) zugewandt ist. Die Enden der Einlassleitung 10 und der Auslassleitung 12 sind mit Hilfe der Verschlusskappe 14 luftdicht abgedichtet. Hierbei wird zwischen der Verschlusskappe 14 und den genannten Enden ein Reibschluss gebildet, so dass die Verschlusskappe nicht ohne Krafteinwirkung von den Enden abfallen kann. Die Verschlusskappe 14 weist zur Abdichtung eine erste ringförmige Dichtung 24 auf, mit dessen Hilfe zwischen dem Ende der Einlassleitung 10 und einem ersten Teil 26 der Verschlusskappe 14 ein erster luftdichter Raum 28 geschaffen wird. Ferner weist die Verschlusskappe 14 eine zweite ringförmige Dichtung 30 auf, mit dessen Hilfe zwischen dem Ende der Auslassleitung 12 und einem zweiten Teil 32 der Verschlusskappe ein zweiter luftdichter Raum 34 geschaffen wird. Der zweite luftdichte Raum 34 wird einerseits von der ringförmigen Dichtung 24 und andererseits von ringförmigen Dichtung 30 begrenzt.
  • In dem ersten luftdichten Raum 28 wird eine erste kreisförmige druckwirksame Fläche 36 und dem zweiten luftdichten Raum 34 wird eine zweite kreisringförmige druckwirksame Fläche 38 gebildet. Ferner liegt in dem ersten luftdichten Raum 28 der von dem Kompressor 2 (s. 1) bereitgestellte Gasdruck an, wohingegen in dem zweiten luftdichten Raum 34 der Restdruck in dem Reifen 4 (s. 1) anliegt.
  • Das Produkt aus dem Restdruck in dem Reifen 4 und der druckwirksamen Fläche 38, auf den dieser wirkt, wird so gewählt, dass es kleiner ist als die Absprengkraft, die notwendig ist, um die Verschlusskappe 14 von den Enden der Einlassleitung und Auslassleitung abzusprengen. Ferner ist von dem Kompressor 2 ein Absprengdruck derart bereitstellbar, dass das Produkt aus dem Absprengdruck und der druckwirksamen Fläche 36, auf den dieser wirkt, mindestens genauso groß ist wie die Absprengkraft, die zum Absprengen der Verschlusskappe notwendig ist.
  • Beispiel:
  • Der Reifen 4 befindet sich an einem Personenkraftwagen und wird normalerweise mit einem Druck betrieben, der zwischen 2,0 bar und 3,0 bar liegt. Wenn der Druck in dem Reifen 4 unter einen Restdruck von 1,5 bar abfüllt, ist es aus Sicherheitsgründen notwendig, den Reifen 4 aufzublasen. Weist der Reifen 4 in einem solchen Fall gleichzeitig eine Undichtigkeit auf, so ist es notwendig, aus dem Dichtmittelbehälter 6 Reifendichtmittel in den Reifen zu überführen, um die Undichtigkeit zu beseitigen. Dies erfolgt so, wie es im Zusammenhang mit der 1 erläutert worden ist. Die druckwirksame Fläche 38 möge bei dem gewählten Beispiel eine Größe von 4 cm2 aufweisen, so dass das Produkt aus dem Restdruck und der druckwirksamen Fläche 6 bar × cm2 entspricht. Dieses Produkt ist kleiner als die Absprengkraft, die zum Absprengen der Verschlusskappe 14 notwendig ist, die bei dem vorliegenden Beispiel 8 bar × cm2 betragen möge. Ferner wird davon ausgegangen, dass die druckwirksame Fläche 36 in dem ersten luftdichten Raum 28 eine Fläche von 2 cm2 aufweist. Von dem Kompressor muss dann ein Absprengdruck derart bereitgestellt werden, dass das Produkt aus dem Absprengdruck und der druckwirksamen Fläche 36 (also 2 cm2) mindestens genauso groß ist wie die Absprengkraft von 8 bar × cm2. In dem gewählten Beispiel muss von dem Kompressor 2 also ein Absprengdruck bereitgestellt werden, der mindestens 4 bar beträgt (es muss ein Kompressor 2 gewählt werden, der ein entsprechendes Leistungsvermögen aufweist).
  • Es ist ebenfalls möglich, die geometrischen Bedingungen so zu wählen, dass die druckwirksame Fläche 36 die gleiche Größe aufweist wie die druckwirksame Fläche 38. Würde bei dem oben gewählten Beispiel die druckwirksame Fläche 36, 38 jeweils 4 cm2 aufweisen, so bräuchte der Kompressor 2 (s. 1) lediglich einen Absprengdruck von 2 bar bereitzustellen, um die notwendige Absprengkraft von 8 bar × cm2 zu erzeugen und die Verschlusskappe 14 abzusprengen.
  • Das erfindungsgemäße System kann mit besonders großer Sicherheit betrieben werden, wenn das Produkt aus dem Absprengdruck und der druckwirksamen Fläche 36, auf den dieser wirkt, größer ist als das Produkt aus dem Maximaldruck des Reifens 4, den dieser in einem funktionstüchtigen Zustand hat, und der druckwirksamen Fläche 38, auf den dieser wirkt.
  • Beispiel:
  • Der zulässige Maximaldruck des Reifens 4 möge 4 bar betragen. Ferner möge die druckwirksame Fläche 38, auf die dieser wirkt, 2 cm2 betragen. Das Produkt beträgt dann 8 bar × cm2. Dieses Produkt ist erfindungsgemäß kleiner als die Absprengkraft, die notwendig ist, um die Verschlusskappe 14 abzusprengen. Die Absprengkraft möge bei dem gewählten Beispiel 10 bar × cm2 betragen. Ferner möge die Größe der druckwirksamen Fläche 36 ebenfalls 2 cm2 betragen. Das Produkt aus dem Absprengdruck, der von dem Kompressor 2 (s. 1) bereitgestellt werden muss und der druckwirksamen Fläche 36 (2 cm2) muss dann ebenfalls mindestens 10 bar × cm2 betragen. Dies bedeutet, dass von dem Kompressor 2 ein Absprengdruck von mindestens 5 bar bereitsgestellt werden muss, um die Verschlusskappe 14 von den Enden der Einlassleitung 10 und der Auslassleitung 12 abzusprengen.
  • 2
    Kompressor
    4
    Reifen
    6
    Dichtmittelbehälter
    8
    Entnahmeeinheit
    10
    Einlassleitung
    12
    Auslassleitung
    14
    Verschlusskappe
    16
    Standfuß
    18
    erste Anschlussleitung
    20
    Reifenventil
    22
    zweite Anschlussleitung
    24
    erste Dichtung
    26
    erster Teil der Verschlusskappe 12
    28
    erster luftdichter Raum
    30
    zweite Dichtung
    32
    zweiter Teil der Verschlusskappe 14
    34
    zweiter luftdichter Raum
    36, 38
    druckwirksame Fläche

Claims (6)

  1. System zum Abdichten aufblasbarer Gegenstände, insbesondere Reifen (4), mit – einer Gasdruckquelle (2), – einem aufblasbaren Gegenstand, der mittels der Gasdruckquelle (2) aufgeblasen wird, wenn er einen bestimmten Restdruck unterschreitet – einem Dichtmittelbehälter (6) – einer mit dem Behälter (6) verbundenen Entnahmeeinheit (8), die folgende Bestandteile aufweist – eine an die Gasdruckquelle (2) anschließbare Einlassleitung (10) und eine an dem abzudichtenden Gegenstand anschließbare Auslassleitung (12) – eine Verschlußkappe (14), die die in den Behälter (6) hineinragende Enden der Leitungen (10, 12) gegenüber dem Innenraum des Behälters (6) abdichtet, wobei die Verschlußkappe (14) mittels einer durch Gasdruck erzeugten Absprengkraft, die auf eine druckwirksame Fläche (36, 38) wirkt, entfernbar ist, insbesondere absprengbar ist dadurch gekennzeichnet, dass – das Produkt aus dem Restdruck und der druckwirksamen Fläche (38), auf den dieser wirkt, kleiner ist als die Absprengkraft und – das von der Gasdruckquelle (2) ein Absprengdruck derart bereitstellbar ist, dass das Produkt aus dem Absprengdruck und der druckwirksamen Fläche (36), auf den dieser wirkt, mindestens genauso groß ist wie die Absprengkraft.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die druckwirksame Fläche (38), auf die der Restdruck wirkt, genauso groß ist, wie die druckwirksame Fläche (36), auf die der Absprengdruck wirkt.
  3. System nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt aus dem Absprengdruck und der druckwirksamen Fläche (36), auf den dieser wirkt, größer ist als das Produkt aus dem Maximaldruck des aufblasbaren Gegenstandes, den dieser in einem funktionstüchtigen Zustand hat, und der druckwirksamen Fläche (38), auf den dieser wirkt.
  4. System nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Absprengdruck mindestens 2 bis 10 mal so groß wie der Restdruck ist.
  5. System nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlußkappe (14) eine erste Dichtung (24) aufweist, mit der zwischen dem Ende der Einlassleitung (10) und einem ersten Teil der Verschlußkappe (14) ein erster luftdichter Raum (28) geschaffen wird, und eine zweite Dichtung (30) aufweist, mit der zwischen dem Ende der Auslassleitung (12) und einem zweiten Teil der Verschlußkappe (14) ein zweiter luftdichter Raum (34) geschaffen wird.
  6. Entnahmeeinheit (8) zur Benutzung in einem System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, die folgende bestandteile aufweist: – eine an eine Gasdruckquelle (2) anschließbare Einlassleitung (10) und eine an einen abzudichtenden Gegenstand anschließbare Auslassleitung (12) – eine Verschlußkappe (14), die Enden der Leitungen (10, 12) abdichtet, wobei die Verschlußkappe (14) mittels einer durch Gasdruck erzeugten Absprengkraft, die auf eine druckwirksame Fläche (36, 38) wirkt, entfernbar ist, insbesondere absprengbar ist dadurch gekennzeichnet, dass – das Produkt aus einem Restdruck in dem abzudichtenden Gegenstand und der druckwirksamen Fläche (38), auf den dieser wirkt, kleiner ist als die Absprengkraft und – das von der Gasdruckquelle (2) ein Absprengdruck derart bereitstellbar ist, dass das Produkt aus dem Absprengdruck und der druckwirksamen Fläche (36), auf den dieser wirkt, mindestens genauso groß ist wie die Absprengkraft.
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