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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transfer einer
Transferschicht von wenigstens einer Transferfolienbahn auf einen
Bedruckstoff, wobei die Transferfolienbahn als wenigstens ein Folienwickel
auf einer Welle bereitgestellt ist und die Welle mittels einer Austauschvorrichtung
austauschbar gelagert ist nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
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Des
Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Übergabe
einer Welle mit wenigstens einem Folienwickel in eine Vorrichtung
zum Transfer einer Transferschicht von wenigstens einer Transferfolienbahn
nach dem Oberbegriff von Anspruch 8.
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Bevorzug
betrifft die Erfindung dabei eine Vorrichtung, die für
das sogenannte Kaltfolienprägen geeignet ist.
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Beim
Kaltfolienprägen wird eine Transferschicht von einem Trägermaterial
auf einen Bedruckstoff übertragen.
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Als
Trägermaterial wird dabei eine Trägerfolie verwendet,
welche z. B. mittels einer Haftschicht mit einer Transferschicht
verbunden ist.
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Die
Transferschicht wird auf einen vorher behandelten Bedruckstoff übertragen.
Auf den Bedruckstoff wird dafür im Vorwege in einem Auftragswerk
Kleber aufgetragen. Bei diesem Auftragswerk kann es sich beispielsweise
um ein herkömmliches Druckwerk handeln, in dem mittels
eines Plattenzylinders und einer entsprechenden Druckplatte Kleber bereichweise
auf den Bedruckstoff aufgetragen wird.
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Die
Transferfolie, die die Transferschicht umfasst, ist dabei als Transferfolienbahn
bereitgestellt und wird von einem ersten Folienwickel, d. h. von
einer Vorratsrolle in einen Transferspalt geführt und wieder
von einem zweiten Folienwickel, d. h. einer Sammelrolle aufgenommen.
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Zum Übertragen
der Transferschicht auf den Bedruckstoff werden die Transferfolienbahn
und der Bedruckstoff gemeinsam durch den Transferspalt hindurchgeführt.
In dem Transferspalt wird die Transferschicht unter Druck auf die
mit Kleber beaufschlagten Bereiche des Bedruckstoffes übertragen.
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Um
gleichzeitig auf verschiedene Bereiche des Bedruckstoffes nebeneinander
unterschiedliche Transferschichten zu übertragen, können
jeweils Teilfolienbahnen als Folienwickel sowohl auf der Vorrats- wie
auch auf der Sammelseite vorgesehen sein. Die Folienwickel können
dabei entweder jeweils auf einer eigenen Welle oder auf einer Welle
gemeinsam bereitgestellt sein.
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Eine
entsprechende Vorrichtung zum Kaltfolienprägen ist in der
EP 0 578 706 B1 vorgestellt.
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Auf
einem Folienwickel ist jeweils nur eine begrenzte Menge an Folienbahnen
bereitgestellt. Nachdem die Folienbahn auf einem Folienwickel verbraucht
ist, muss dieser Folienwickel auf der Vorratsseite ausgetauscht
werden. Auf der Sammelseite ist irgendwann soviel Folienbahn aufgerollt
worden, dass auch hier kein Platz mehr für weitere Folienbahnen
vorhanden ist. Es ist dann notwendig, die Folienwickel auszutauschen.
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Eine
Austauschvorrichtung für solche Folienwickel ist in der
DE 10 2005 043 940
A1 vorgestellt. Hier werden Hebezeuge in Verbindung mit
einer Speicherstrecke vorgeschlagen, die die einzelnen Folienrollen,
d. h. die Folienwickel austauschen sollen.
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Problematisch
hierbei ist, dass bei einer manuellen Steuerung des Austauschvorganges
immer ein absoluter Überblick darüber erhalten
bleiben muss, wie die Folienwickel in die Maschine hineingesetzt
werden. Sollte z. B. die Übergabe oberhalb des Kopfes des
die Übergabe Steuernden erfolgen, so ist hier nicht immer
garantiert, dass bei diesen Überkopf-Arbeiten eine sichere Übergabe
der Folienwickel in die Maschine erfolgt. Für einen automatisierten
Wickelaustausch, d. h. eine automatisierte Übergabe eines Folienwickeln
ist außerdem ein sehr komplexer und fehleranfälliger
Systemaufbau notwendig.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, die oben
genannten Probleme wenigstens zu verringern. Es soll z. B. eine
sichere und einfache Übergabe der Folienwickel gewährleistet werden.
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Die
Aufgabe dieser Erfindung wird daher durch eine gattungsgemäße
Vorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst.
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Bei
dieser Vorrichtung zum Transfer einer Transferschicht von wenigstens
einer Transferfolienbahn auf einen Bedruckstoff ist eine Austauschvorrichtung
vorgesehen, die wenigstens ein lösbares Tragorgan zum Tragen
der Welle umfasst und wenigstens ein Führungselement zum
sicheren Führen des Trageorgans in einen Bereich der Vorrichtung
hinein.
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Durch
die Führungselemente wird das Trageorgan so sicher geführt,
dass eine sichere Übergabe der Folienwickel gewährleistet
ist. Dieses wird vor allem dadurch erreicht, dass nicht die Folienwickel selber übergeben
werden und auch nicht die Welle mit den Folienwickeln, sondern es
wird zunächst ein Trageorgan, welches die Welle trägt,
in Führungselemente eingeführt. Sollte diese Einführung
in die Führungselemente nicht vollständig erfolgt
sein, so kann es nicht zu einem fehlerhaften Herausrutschen der Welle
oder der einzelnen Folienwickel kommen, da die Welle immer noch
durch das Trageorgan gehalten wird. Somit ist eine sichere Übergabe
der Welle durch das Trageorgan in die Vorrichtung hinein gewährleistet.
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In
einer Weiterführung der Erfindung ist vorteilhafterweise
vorgesehen, dass das Trageorgan seitlich wenigstens zwei Führungsrollen
zum Eingreifen in Führungselemente aufweist und dass das
Trageorgan durch ein Absenken in dem Bereich einer Übergabeposition
der Welle so geführt wird, dass sich die Welle in dieser
sicheren Übergabeposition befindet und es somit auch durch
mögliche Fehlbedienungen hier nicht zu einem schwerwiegenden
Unfall kommen kann. Die Welle wurde durch das Trageorgan und die
Führungen in die Übergabeposition der Vorrichtung
hineingeführt. In dieser Position ist die Welle schon so
gelagert, dass nicht mehr die Kontrolle über sie verloren
werden kann.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung ist es vorgesehen, dass das Trageorgan
weiterhin ein Hakenelement umfasst, das an der Welle einhakt und
durch Absenken des Trageorgans im Bereich der Übergabeposition
die Welle freigibt.
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Befindet
sich die Welle also im Bereich der Übergabeposition, wird
das Trageorgan weiter abgesenkt und das Hakenelement kann sich von
dem Trageorgan lösen. Auch dieses Absenken kann erfindungsgemäß mittels
der Führungselemente erfolgen. Auf diese Weise wird ein
kontrolliertes Einbringen der Welle und damit der Folienwickel in
die Vorrichtung hinein ermöglicht. Insbesondere wird sogar
zusätzlich das Freigeben der Welle automatisch vorgeschrieben,
so dass die Welle innerhalb einer sicheren Position in eine Betriebsposition
gebracht werden kann.
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In
einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass die
Führungsrollen einen seitlichen Bund zum Zentrieren der
Führungsrollen in den Führungselementen aufweisen.
Hierdurch wird die notwendige Genauigkeit, mit der die Führungsrollen,
d. h. das Trageorgan, in die Führungselemente eingefädelt
werden müssen, verringert so dass eine einfache Übergabe
des Trageorgans in die Führungselemente erfolgt.
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Eine
weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vorteilhafterweise
vor, dass die Führungselemente als Führungsnuten
oder Führungsschlitze in einem Bereich im Wesentlichen
oberhalb einer Betriebsposition der Welle in wenigstens einem Gehäuseteil
der Vorrichtung oder an wenigstens einem Gehäuseteil anbringbar
bereitgestellt sind. Diese Führungsnuten oder Führungsschlitze
können auf einfache Weise als Führungselemente
dienen und ggf. sind sie auch nachträglich vorteilhafterweise
an einem Gehäuseteil anbringbar.
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Um
die Übergabe der Welle und damit der Folienwickel an die Übergabeposition
und damit auch in den Bereich der Betriebsposition möglichst einfach
zu gestalten, ist es vorgesehen, dass die Führungselemente
so ausgebildet sind, dass sie in einem ersten Führungsabschnitt
das Trageorgan im Wesentlichen in einem Bereich oberhalb einer Übergabeposition
der Welle führen, wodurch erreicht wird, dass die Führung
zumindest unter Zuhilfenahme der Gesichtskraft der Welle und des
Trageorgans erfolgen kann. Weiterhin ist ein anschließender
zweiter Führungsabschnitt vorgesehen, der im Wesentlichen so
ausgeführt ist, dass dieser Führungsabschnitt
das Trageorgan so absenkt, dass die Welle in der Übergabeposition
von dem Trageorgan gelöst wird. Hierdurch ist dann die
Welle zu bereitgestellt, dass sie auf einfache Weise und sicher
in die Betriebsposition gelangen kann.
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In
einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass das
Trageorgan einen im Wesentlichen nach unten ragenden Sicherungsbügel
aufweist. Dieser Sicherungsbügel ist so an das Umfeld der
Vorrichtung angepasst, dass ein direkter Kontakt eines Folienwickels
auf der Welle mit weiteren Geräteteilen in seinem Umfeld
vermieden werden kann.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird des Weiteren durch ein Verfahren zur Übergabe
einer Welle mit wenigstens einem Folienwickel in eine Vorrichtung zum
Transfer einer Transferschicht von wenigstens einer Transferfolienbahn
nach Anspruch 8 gelöst. Es ist dabei vorgesehen, dass das
Trageorgan lösbar mit der Welle verbunden wird. Das Trageorgan
wird wie bereits oben beschrieben dann in Führungselemente
eingeführt und mittels dieser Führungselemente
in einen sicheren Übergabebereich innerhalb der Transfervorrichtung
hineingeführt. In einem anschließenden Schritt
kann dann das Trageorgan aus diesem Übergabebereich so
abgesenkt werden, dass das Trageorgan von der Welle gelöst
wird. Die Welle mit dem Folienwickel kann dann aus diesem sicheren
Bereich in den Betriebsbereich hineingeführt werden oder
dieser Übergabebereich kann gleichzeitig als Betriebsbereich
fungieren. Auf jeden Fall ist ab der Einführung des Trageorgans
in die Führungselemente eine sichere Führung der
Welle vorgegeben. Des Weiteren sind keine komplexen Vorrichtungen außer
der Führungselemente und des Trageorgans notwendig.
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In
einer vorteilhaften Weiterführung des Verfahrens ist es
vorgesehen, dass zur Führung des Trageorgans in den Führungselementen
im Wesentlichen die Gewichtskraft von Trageorgan, Welle und Folienwickel
genutzt wird. Hierdurch kann eine besonders einfache Führung
durch einen Nutzer erreicht werden.
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Die
Vorrichtung kann selbstverständlich auch zur Führung
des Trageorgans dienen, wenn dieses angehoben wird und von unten
an die Welle angreift, diese Welle aufnimmt und entlang der Führung
die Welle aus der Übergabeposition wieder aus der Vorrichtung
herausführt. Auch hier kann durch einen Verkanten der Welle
keine Gefahrensituation mehr entstehen.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform der Erfindung, auf die diese
aber nicht beschränkt sein soll und aus der sich weitere
erfindungsgemäße Merkmale ergeben können,
ist in den Zeichnungen dargestellt.
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Es
zeigen:
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1 eine
Folientransfervorrichtung in einer Druckmaschine,
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2 eine
seitliche Darstellung eines Trageorgans zum Tragen eines Folienwickels
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3 eine
frontale Darstellung des Trageorgans,
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4 ein
in eine Folientransfervorrichtung eingesetztes Trageorgan,
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5 das
Trageorgan in einem Übergabebereich der Folientransfervorrichtung,
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6 das
Trageorgan nach der Übergabe des Folienwickels.
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1 zeigt
einen Ausschnitt einer Druckmaschine mit einer Folientransfervorrichtung 1.
Dargestellt ist ein erstes Druckwerk der Druckmaschine, das hier
als Auftragswerk 2 dient. In diesem Auftragswerk 2 wird
Kleber über ein Farbwerk 3 auf einen Druckplattenzylinder 4 mit
einer nicht dargestellten Druckplatte aufgetragen. Die Druckplatte
ist dafür so bebildert, dass sie in den Bereichen, die
einer bildmäßig gewünschten Beschichtung
eines Bogen 5 mit einer Transferschicht entsprechen, Kleber
aufnimmt. Über den Druckplattenzylinder 4 wird
der Kleber weiter auf einen Gummituchzylinder 6 übertragen.
Der Gummituchzylinder 6 ist an einen Gegendruckzylinder 7 angestellt
und bildet zusammen mit diesem einen Auftragsspalt 8. Der
Gummituchzylinder 6 bildet zusammen mit dem Druckplattenzylinder 4,
dem Farbwerk 3 und eventuell mit dem Kleberauftrag funktionell
verbundenen, hier nicht dargestellten Elementen, wie z. B. gegebenenfalls
einem Feuchtwerk, eine Auftragseinrichtung 9, die in der
hier dargestellten Weise an den Gegendruckzylinder 7 angestellt ist.
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Als
Bedruckstoff wird ein Bogen 5 verwendet, der entlang einer
Transportrichtung 10 durch die Druckmaschine mittels nicht
dargestellter Transportelemente transportiert wird. Er wird dabei
durch den Auftragsspalt 8 hindurchgeführt, wo
er bildmäßig mit Kleber beaufschlagt wird. Für
den Transport des Bogen 5 kann der Gegendruckzylinder Greifer
aufweisen, die den Bogen an seiner Vorderkante greifen und durch
den Auftragsspalt 8 hindurchführen. Der Auftragsspalt 8 wird
durch den Gegendruckzylinder 7 und dem Gummituchzylinder 6 gebildet
und ist, wenn kein Folientransfer in der Druckmaschine durchgeführt
wird, ein herkömmlicher Druckspalt, in dem Farbe von der
Druckplatte über den Gummituchzylinder 6 auf einen
Bogen 5 übertragen werden kann.
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Nach
dem Kleberauftrag im Auftragswerk 2 wird der Bogen 5 über
Bogentransferzylinder 11 zum Transferwerk 12 transportiert.
Dieses Transferwerk 12 weist ein Folienmodul 13 mit
einer Transferfolienvorratsrolle 14 und einer Transferfoliensammelrolle 15 als
Folienwickel auf. Die Transferfoliensammelrolle 15 als
kann auch getrennt von der Transferfolienvorratsrolle 14 bereitgestellt
sein.
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Auf
der Transferfolienvorratsrolle 14 wird eine Transferfolienbahn 16 auf
einer Welle 102 aufgerollt zur Verfügung gestellt.
Die Transferfolienbahn 16 wird über Umlenkrollen 17 und 18 zu
einem Transferspalt 19 geführt. Der Transferspalt 19 wird
durch einen Transferzylinder 20 und einem Gegendruckzylinder 21 gebildet,
die aneinander angestellt sind. Bei dem Transferwerk 12 kann
es sich um ein Druckwerk der Druckmaschine handeln, das so eingerichtet
ist, dass eine Übertragung einer Transferschicht von der Transferfolie
auf den Bogen 5 durchgeführt werden kann. Der
Transferzylinder 20 ist dann ein Gummituchzylinder.
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Der
Bogen 5 wird zusammen mit der Transferfolienbahn 16 mit
der gleichen Geschwindigkeit durch den Transferspalt 19 hindurchgeführt.
In den Bereichen des Bogen 5, auf denen Kleber aufgetragen
wurde, bleibt die Transferschicht der Transferfolie haften und wird
von der Trägerfolie der Transferfolienbahn 16 abgenommen.
Zur Unterstützung der Haftwirkung des Klebers kann es vorgesehen
sein, dass die Transferschicht durch einen, hier nicht dargestellten
Kalandrierspalt, der dem Transferspalt nachgeordnet ist auf den
Bogen 5 gepresst wird.
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Vor
dem Auftragswerk 2 und hinter dem Transferwerk 12 können
noch weitere Weiterverarbeitungswerke, wie z. B. Druckwerke der
Druckmaschine vorgesehen sein. Hierdurch kann der Bogen 5 sowohl
vor dem Folientransfer als auch danach noch Bedruckt werden. Allerdings
kann in den beiden Druckwerken, die als Auftragswerk 2 und
als Transferwerk 12 verwendet werden, keine weitere Weiterverarbeitung
des Bogen 5 erfolgen.
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Nach
einer alternativen Ausführungsform, die hier nicht dargestellt
ist, kann es vorgesehen sein, dass alle Einrichtungen, die an dem
Folientransfer beteiligt sind in einem Transferwerk 12 bereitgestellt sind,
d. h. eine Auftragseinrichtung 9, eine Transfereinrichtung 22,
die zumindest aus einem Transferzylinder 20 und gegebenenfalls
aus Umlenkrollen 17, 18 gebildet sein kann und
eine Kalandriereinrichtung. In dem Fall ist dann ein weiteres Werk
der Druckmaschine als Weiterverarbeitungswerk nutzbar. Allerdings
rücken dann Auftragseinrichtung 9 und Transfereinrichtung 22 in
ein gemeinsames Werk, wo sie an den gleichen Gegendruckzylinder 21 angestellt sind.
Der Abstand zwischen Kleberauftrag und Folientransfer wird erheblich
verringert und kann zu Problemen bei der Haftwirkung des Klebers
führen.
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Die
Folienwickel 14, 15 werden mittels eines Trageorgans 100,
wie es in der 2 dargestellt ist, in das Folienmodul 13 hineingegeben
und auch wieder herausgenommen.
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Wie
in 2 dargestellt, umfasst das Trageorgan 100 einen
Haken 101, mit dem es jeweils seitlich an eine Welle 102 eines
Folienwickels 14, 15, in dem hier dargestellten
Fall an der Transferfolienvorratsrolle 14, einhaken kann.
Zum sicheren Führen des Trageorgans 100 in Führungsschlitzen 200,
welche in der 4 dargestellt sind, umfasst
das Trageorgan 100 im oberen Bereich Führungsrollen 105. Diese
Führungsrollen 105 können dann in die
Führungsschlitze 200 eingeführt werden.
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Um
ein Aufsetzen der Transferfolienvorratsrolle 14 beim Beladen
des Folienmoduls 13 oder um ein Aufsetzen der Foliensammelrolle 15 beim
Entnehmen aus dem Folienmodul 13 zu vermeiden, umfasst
das Trageorgan 100 weiterhin einen Sicherungsbügel 103.
Dieser weist von dem Hakenbereich des Trageorgans 100 weiter
im Wesentlichen senkrecht nach unten und ist von der Länge
her so ausgeprägt, dass er mögliche Folienwickel
immer überragt. Somit stößt das Trageorgan 100,
wenn es in eine Richtung nach unten bewegt wird, immer zunächst mit
dem Sicherungsbügel 103 auf, bevor es zu einem Kontakt
mit einem Folienwickel 14, 15 kommen kann. Wird
der Sicherungsbügel 103 von unten angestoßen,
so wird mit ihm zusammen auch das Hakenorgan 101 nach oben
bewegt. Im Gegensatz dazu würde es durch einen Kontakt
mit den Folienwickeln 14, 15 zu einer Bewegung
der Folienwickel 14, 15 aus dem Haken 101 heraus
kommen und es könnte zu einer Fehlbeladung des Folienmoduls 13 bzw.
zu einem Abgleiten der Folienwickel 14, 15 aus
dem Trageorgan 100 kommen. Diese mögliche Unfallursache kann
durch den Sicherungsbügel 103 vermieden werden.
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Zu
einer einfacheren Handhabe ist der Sicherungsbügel 103 um
ein Drehgelenk 104 so verschwenkbar, dass er auch eine
im Wesentlichen horizontale Position einnehmen kann. Dieses kann
z. B. zum Entfernen de Trageorgans 100 aus dem Bereich des
Folienmoduls 13 genutzt werden.
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In
der 3 ist eine frontale Ansicht des Trageorgans 100 aus
der 2 gezeigt. Gleiche Elemente werden auch hier mit
gleichen Bezugszahlen beschrieben.
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Wie
hier dargestellt, ist erkennbar, dass das Trageorgan 100 sich
in axialer Richtung jeweils über einen Folienwickel 14, 15 hinaus
erstreckt. Hierfür weist das Trageorgan 100 insbesondere
eine Verbindungsachse 107 zwischen den Führungsrollen 105 auf.
Diese Führungsachse erstreckt sich jeweils seitlich über
die Folienwickel 14, 15 hinaus und von dieser
Achse 107 erstreckt sich das Trageorgan 100 in Richtung
der Welle 102 der Wickel 14, 15 und zu
Haken 101, mit denen das Trageorgan 100 die Welle 102 der
Wickel 14, 15 aufnehmen kann. Wie dargestellt,
ist erkennbar, dass auf beiden Seiten der Welle 102 axial
die Haken 101 des Trageorgans 100 zur Aufnahme
der Welle 102 bereitgestellt sind und diese aufnehmen.
Insbesondere ist es auch möglich, dass mehrere Teilwickel 14, 15 für
Teilfolienbahnen auf einer gemeinsamen Welle bereitgestellt sind.
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Etwas
unterhalb der Haken 101, d. h. unterhalb der Welle 102 befindet
sich ein Drehgelenk 104 auf beiden Stirnseiten des Trageorgans 100.
Mit diesem Drehgelenk 104 verbunden ist der Sicherungsbügel 103,
der so um das Drehgelenk 104 herum verschwenkbar ist. Weiter
weist das Trageorgan 100 im Bereich der Verbindungsachse 107 ein
Verbindungselement 108 auf, mit dem es mit einer hier nicht
dargestellten Transportvorrichtung verbunden ist. Diese Transportvorrichtung
sorgt für einen sicheren Transport des Trageorgans 100 und
hält es dabei in der Luft.
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Die 4 zeigt
das Zusammenwirken zwischen dem Trageorgan 100 und dem
Transferwerk 12. Insbesondere ist dargestellt, wie das
Trageorgan 100 in das Folienmodul 13 des Transferwerkes 12 hineingeführt
wird. Gleiche Elemente werden auch hier mit gleichen Bezugszeichen
versehen.
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Es
handelt sich hierbei um eine seitliche Sicht des Transferwerkes 12,
wobei aus Veranschaulichungsgründen die dem Betrachter
zugewandte Seitenwand 204 im Wesentlichen durchsichtig
dargestellt ist. Das Transferwerk 12 weist zwei Stirnflächen mit
solchen Seitenwänden 204 auf, wobei die Wellen 102 der
Folienwickel 14, 15 jeweils zumindest indirekt
mit den Seitenwänden 204 verbunden werden. Die
Achse der Folienwickel 14, 15 verläuft
also quer zwischen diesen Seitenwänden 204.
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Jede
Seitenwand 204 des Transferwerks 12 weist zur
Aufnahme eines Trageorgans wenigstens einen Führungsschlitz 200 als
Führungselement für das Trageorgan 100 auf.
In dem hier dargestellten Fall umfasst das Folienmodul 13 jeweils
eine Transferfolienvorratsrolle 14 und eine Transferfoliensammelrolle 15.
Beide können mittels des Trageorgans 100 bzw.
mittels Trageorganen 100 in das Folienmodul 13 hineingegeben
und aus diesem herausgenommen werden. Die Seitenwand 204 weist
daher symmetrisch in ihren beiden Randbereichen jeweils Führungsschlitze 200 zur
Auf- und Entnahme und Führung von Trageorganen 100 für
die jeweiligen Folienwickel 14, 15 auf.
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Die
Führungsschlitze 200 weisen dabei einen ersten
Führungsabschnitt 200a auf, der im Wesentlichen
diagonal nach unten in das Folienmodul 13 hineinführt.
Weiter weisen die Führungsschlitze 200 einen zweiten
Führungsabschnitt 200b auf, welcher im Wesentlichen
direkt lotrecht nach unten führt.
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Zum
Einsetzen des Trageorgans 100 weisen die Führungsrollen 105 seitliche
Bünde 106 auf, mit denen die Führungsrollen 105 in
die Führungsschlitze 200 zentriert eingeführt
werden. Diese seitlichen Bünde 106 sind in der 3 dargestellt.
Es reicht also eine relativ ungenaue Positionierung der Führungsrollen 105 des
Trageorgans 100 relativ zu den Führungsschlitzen 200 aus,
um diese automatisch durch die seitlichen Bünde 106 in
den Führungsschlitzen 200 zu zentrieren. Die Führungsrollen 105 weisen
weiter, wie in 3 dargestellt, Verlängerungen 109 auf,
welche seitlich axial parallel zur Verbindungsachse durch die Führungsschlitze
hindurch nach außen hinausragen. Durch die seitlichen Verlängerungen 109 in
Verbindung mit den seitlichen Bünden 106 wird
auf einfache Weise ein einfaches Positionieren der Verbindungsachse 107 mit
den Führungsrollen 105 und damit des gesamten
Trageorgans 100 in den Führungsschlitzen 200 ermöglicht.
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Zum
Einführen des Trageorgans 100 werden somit die
Führungsrollen 105 auf beiden Seiten axial in
die Führungsschlitze 200 hineingeführt.
Hierfür kann ein Bediener, z. B. auch den Sicherungsbügel 103 nutzen,
um eine entsprechende Positionierung des Trageorgans vorzunehmen.
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Wurde
das Trageorgan 100 im oberen Bereich der Führungsschlitze 200 eingeführt,
so kann es nun alleine aufgrund seiner Gewichtskraft in den Führungsschlitzen 200 im
ersten Führungsabschnitt 200a diagonal auf den
Führungsrollen 105 in das Folienmodul 13 hineinbewegt
werden. Die Führungsschlitze 200 sind so dimensioniert,
dass die ersten und zweiten Führungsabschnitte 200a, 200b in
einem Übergabebereich 300 aneinandergrenzen. Dieser Übergabebereich 300 befindet
sich in der Seitenwand 204 an einer Stelle, die geeignet
ist, dass wenn die Führungsrollen 105 des Trageorgans 100 an
dieser Position sind, sich die Welle 102 des Folienwickels
in einem Ablagebereich 201 des Folienmoduls 13 befindet.
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In
diesem Ablagebereich 201 können insbesondere Schienen 202 vorgesehen
sein, auf denen die Welle 102 der Folienwickel so ablaufen
kann, dass sie in eine Betriebsposition 203 gebracht werden
können, in der sie während eines Betriebs des Transferwerkes 12 zum
Folientransfer eingerichtet sind.
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Die 5 zeigt
eine Ausschnittsvergrößerung des Folienmoduls 13,
bei dem sich die Folienvorratsrolle 14 mit dem Trageorgan 100 im
Bereich des Übergabebereiches 300 bzw. des Ablagebereiches 201 befindet.
Gleiche Elemente werden hier auch wieder mit gleichen Bezugszeichen
wie in den vorangegangenen Figuren bezeichnet.
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Befinden
sich die Führungsrollen 105 in dem Übergabebereich 300 zwischen
den ersten und zweiten Führungsabschnitten 200a, 200b der
Führungsschlitze 200, so liegt, wie dargestellt
ist, der Folienwickel 14 mit seiner Welle 102 auf
der Schiene 202 im Ablagebereich 201 auf.
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Zur Übergabe
des Folienwickels 14 an das Folienmodul 13 werden
die Führungsrollen 105 in den Führungsschlitzen 200 im
zweiten Führungsabschnitt 200b senkrecht nach
unten entlang eines Pfeils 301 geführt. Simultan
zur Führung der Führungsrollen 105 wird
auch der Haken 101 des Trageorgans 100 um den
gleichen Betrag in Richtung des Pfeils 301 nach unten bewegt.
Die Dimensionen des zweiten Führungsabschnittes 200b sind
dabei so bemessen, dass der Haken 101 die Welle 102 vollständig
freigibt und seitlich aus dem Ablagebereich 201 verschwenkbar
wird.
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Eine
entsprechende Position des Hakenorgans 101 des Trageorgans 100 im
Ablagebereich 201 ist in der 6 dargestellt.
Der Haken 101 hat die Welle 102 vollständig
freigegeben und kann entlang eines dargestellten Pfeils aus dem
Ablagebereich 201 hinausgeschwenkt werden. Dieses Herausschwenken
kann beispielsweise manuell durch einen Benutzer mittels des Sicherungsbügels 103 vorgenommen
werden.
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Wie
leicht ersichtlich ist, kann das Trageorgan 100 nach der
Freigabe der Welle 102 durch den Haken 101 wieder
entgegengesetzt in den Führungsschlitzen 200 geführt
werden, so dass das Trageorgan 100 wieder aus dem Bereich
des Transferwerkes 12 herausgebracht wird. Entsprechend
kann auch ein Hakenorgan 101 von einem Trageorgan 100 leer in
die Führungsschlitze 200 eingeführt werden
und unter eine Welle 102 verschwenkt werden, um diese aufzunehmen
und wieder auf dem umgekehrten Weg entlang der Führungsschlitze 200 einen
leeren Vorratswickel 14 bzw. einen vollen Sammelwickel 15 wieder
aus dem Folienmodul 13 herauszunehmen.
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Durch
diese geschilderte Kombination und Zusammenwirkung von Trageorgan 100 und
Führungsschlitzen 200 bzw. noch verbessert durch
die Zusammenarbeit mit dem Haken 101 und dem Sicherungsbügel 103 kann
eine besonders sichere Übergabe von Folienwickel 14, 15 und
eine sichere Herausnahme dieser Folienwickel 14, 15 in
bzw. aus einem Transferwerk 12 hinein bzw. heraus auf einfach Weise
realisiert werden.
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- 1
- Folientransfervorrichtung
- 2
- Auftragwerk
- 3
- Farbwerk
- 4
- Druckplattenzylinder
- 5
- Bogen
- 6
- Gummituchzylinder
- 7
- Gegendruckzylinder
- 8
- Auftragsspalt
- 9
- Auftragseinrichtung
- 10
- Transportrichtung
- 11
- Bogentransferzylinder
- 12
- Transferwerk
- 13
- Folienmodul
- 14
- Transferfolienvorratsrolle
- 15
- Transferfoliensammelrolle
- 16
- Transferfolienbahn
- 17,
18
- Umlenkrollen
- 19
- Transferspalt
- 20
- Transferzylinder
- 21
- Gegendruckzylinder
- 22
- Transfereinrichtung
- 100
- Trageorgan
- 101
- Haken
- 102
- Welle
- 103
- Sicherungsbügel
- 104
- Drehgelenk
- 105
- Führungrolle
- 106
- seitlicher
Bund
- 107
- Verbindungsachse
- 108
- Verbindungselement
- 109
- Verlängerung
- 200
- Führungsschlitze
- 200a
- erster
Führungsabschnitt
- 200b
- zweiter
Führungsabschnitt
- 201
- Ablagebereich
- 202
- Schienen
- 203
- Betriebsposition
- 204
- Seitenwände
- 300
- Übergabebereich
- 301
- Pfeil
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0578706
B1 [0010]
- - DE 102005043940 A1 [0012]