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Folienkaschiermaschine Die Erfindung bezieht sich auf eine Folienkaschiermaschine,
welche dazu dient, Papier, Pappe od. dgl. mit durchsichtigen Folien aus Kunststoff,
insbesondere aus Zellulose-Hydrat, Zellulose-Azetat u. dgl., zu überziehen.
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Unternehmen, welche- sich mit der Oberflächenveredelung von, Trägerfolien
aus Papier, Karton od, dgl. befassen, müssen wenigstens in der Lage sein; die Trägerfolien
mit dem jeweiligen Auftragsmittel zu beaufschlagen, Trägerfolien mit hochglänzendem
Lacküberzug herzustellen, und Trägerfolien mit anderen Schichten zu kaschieren,..
Dazu brauchen sie nach bisheriger fachmännischer Auffassung und nach den bisherigen
Gepflogenheiten zunächst eine Lackiermaschine, einen: Hochglanzkalander und eine
Folienkaschiermaschine. Die Kosten für die: Anschaffung dieser Maschinen liegen
bei. etwa DM 11:0 000,-. Diese: Kosten übersteigen in: vielen Fällen das Leistungsvermögen
mittlerer und kleinerer Betriebe:. Um. die genannten Maschinen aufstellen, zu können,.
sind entsprechend- große Betriebsräume nötig,. die bei kleineren, und mittleren
Betrieben häufig fehlen. Hinzu kommt, daß die Kosten für den Betrieb und. die Wartung
der Maschinen ganz beträchtlich sind: Es ging- deshalb beim Erfindungsgegenstände
darum; diese Mängel zu beseitigen und es zu ermöglichen; die für die Oberflächenveredelung
von Trägerfolien aus Papier, Karton od. dgl. notwendigen Arbeiten mittels eines
geringeren Aufwandes, an Maschinen, Raum und Kosten zu ermöglichen: Darin erschöpft
sich die Erfindungsaufgabe jedoch nicht. Der Erfinder wollte darüber hinaus noch
zu besonderen Vorteilen bei der Folienkaschierung gelängen; worauf nachher noch
eingegangen wird.
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Die Erfindung erreicht dieses Ziel in ebenso geschickter- wie fortschrittlicher
Weise- dadurch; daß eine Folienkaschiermaschine- aus einem Kalander zum Herstellen
von hochglänzenden Lacküberzügen auf Papier, Karton, Pappe od> dgl. und einem mit
ihm abnehmbar verbindbaren Zusatzaggregat besteht. Es kann also erfindungsgemäß
jeder Betrieb, der einen- Hochglanzkaiander besitzt, diesen rasch durch Ankuppeln
des- Zusatzaggregates in eine Folienkaschiermaschine umwandeln. Mithin ist die -
Anschaffung- und Unterhaltung zweier getrennter Maschineu mit- großem- Raumbedarf
entbehrlich. Der Hochglanzkalander kann daher zu den Lackierarbeiten, für- die er
bestimmt ist, eingesetzt werden, aber auch, wenn Kaschierarbeiten anfallen, in Verbindung
mit dem Zusatzgerät dafür verwendet werden; Es ist zwar eine Mehrzweckmaschine für
die Papierveredelung bekannt, welche aus einem Grund maschinentyp und zusätzlichen
Sondereinrichtungen besteht, mit denen die Grundmaschine ausgerüstet werden kann;.
Diese bekannte Maschine ermöglicht Jedoch nicht die Durchführung der Arbeiten, für
welche der Erfindungsgegenstand von besonderem Vorteil- ist. Die bekannte Grundmaschine
gestattet nur Auftragsmaßnahmen. Es können: also Lacke; Klebstoffe; Paraffin usw.
auf die Trägerfolien aufgetragen werden. Um kaschieren zu können, müssen dann dieser
Grundmaschine eine Klebeeinrichtung, eine Folienabroli- und eine Papierabrollvorrichxhng
sowie eire PTeßfilz mit den erforderlichen Spann- und Umführungswalzen angebaut
werden. Damit ist es aller nur möglich; die Trägerfolien mir eineng- Auftrag zu
versehen und sie in mangelhafter Weise mit einer Deckfolie zu kaschieren. Ein- Hochgianzkalandrieren
ist mit dieser Grundmaschine und Zusatzeinrichtung immer noch nicht möglich..
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Der Erfindungsvorschlag führt nämlich zu dem Fortschritt, daß das
Kaschieren. mit Hilfe der Glanzwalze und der Gegendruck-walze des Hochglanzkalanders
erfolgt, Bei bekannten Kaschiermaschinen erfolgt zwar das Kaschieren auch mittels
zweier Walzen: Niemand hat aber bisher erkannt, da3 es möglich ist,. ja mit Vorteil
möglich ist, mit Hilfe der beiden Walzen eines- Hochglanzkalanders zu kaschieren:
Bei einem solchen Kalander beträgt nämlich der Liniendruck zwischen den beiden Walzen
bis zu 6000 kg. Bei normalen Kaschiermaschinen ist dieser Druck nur etwa ein Fünftel
bis ein Zehntel so groß. Schon hieraus geht hervor, daß es- eines raffenden und
wagenden Schrittes bedurfte, einen Hochglanzkalander- als Grundmaschine einer Folienkaschier=
maschine einzusetzen.
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Hierbei hat es- aber nicht sein Bewenden, da bei normalen Kaschiermaschinen
mit geschliffenen Walzen gearbeitet wird, ein Hochglanzkalander jedoch spiegelglanzpoiierte
Walzen- besitzt. So wird erfindungsgemäß beim Folienkaschieren ein Erzeugnis erreicht,
dessen Deckschicht hochglänzend- ist: Hink kommt, daß infolge des oben erwähnten
Liniendruckes
eine viel innigere, mithin zuverlässigere Verbindung
zwischen Trägerfolie und Deckfolie erreicht wird als bei einer gewöhnlichen Folienkaschiermaschine.
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Hiermit ist der erfindungsgemäß erreichbare Fortschritt immer noch
nicht erschöpft. Gemäß der Erfindung ist es nämlich Betrieben der eingangs erwähnten
Art möglich, alle angegebenen Oberfiächenveredelungsarbeiten durchzuführen. Sie
können mit Hilfe eines Zusatzaggregates, das für sich einsetzbar ist, die Trägerfolien
beaufschlagen, z. B. lackieren, indem das Auftragswerk anstatt mit Leim mit dem
betreffenden Auftragsmittel, z. B. Lack, versorgt wird. Sie können mit Hilfe des
Hochglanzkalanders Bahnen und Bogen mit hochglänzender Lack-Deckfläche erzeugen,
also kalandrieren. Sie können aber auch Trägerfolien mit einer Deckfolie kaschieren,
indem sie den Hochglanzkalander und das Zusatzaggregat miteinander koppeln. Dabei
sind nicht Anschaffungskosten von etwa DM 110 000,- wie bisher, sondern nur von
etwa DM 40 000,- nötig. Es kommt noch der Vorteil hinzu, daß nicht nur endlose Bahnen,
sondern auch Einzelbogen kaschiert werden können.
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Ein weiterer Erfindungsvorschlag geht dahin, die Ausbildung so zu
treffen, daß das Zusatzaggregat auf der der Anlegestelle des Kalanders abgewandten
Seite an den Kalander ansetzbar ist. Dadurch ergibt sich der Fortschritt, daß die
beleimte Folie den Kalanderwalzen derart zuführbar ist, daß sie die beheizte Druckwalze
etwa entlang deren Umfang, also entlang eines Winkels von etwa 180°, berührt. Infolgedessen
ist gewährleistet, daß die Folie, deren Leimauftrag zuvor schon vorgetrocknet worden
ist, vor dem Aufkaschieren die nötige Vorerwärmung erfährt und außerdem zuverlässig
die letzten Lösungsmittel aus dem Klebstoff ausgetrieben werden.
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In Verbindung mit diesen Vorteilen besteht ein weiteres fortschrittliches
Merkmal der Erfindung darin, daß das Zusatzaggregat einen dem Leimwerk nachgeschalteten
Verbindungs- und Trockenkanal besitzt, der hinter und oberhalb der Glanzwalze des
Kalanders an diesen anschließbar ist. Dieser Kanal übernimmt zum einen die Verbindung
des Zusatzaggregates mit dem Kalander und ermöglicht zum anderen die Trocknung der
beleimten Folie. Da er bequem an das das Leimwerk abdeckende Gehäuse und auch an
eine die Glanzwalze des Kalanders überdeckende Haube anschließbar ist, so ergibt
sich der weitere Vorteil, daß mit Hilfe dieses Kanals das Absaugen des verdunsteten
Leimlösungsmittels in einfacher Weise möglich ist, und zwar sowohl hinsichtlich
des Leimbelags als auch hinsichtlich des Kalanders. Damit ist der weitere Fortschritt
verbunden, daß, wenn der Verbindungs- und Trockenkanal mit einer Absauganlage versehen
ist, die Kalanderabwärme zu einem die Trocknung der beleimten Folie fördernden Warmluftstrom
führt.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind in der nachstehenden
Beschreibung der Zeichnung erläutert, die in schematischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung veranschaulicht.
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Der Kalander 1 ist in üblicher Weise ausgebildet. Es braucht daher
auf seinen Aufbau und seine Antriebsorgane, weil bekannt, nicht eingegangen zu werden.
Er ist mit der beheizten Glanzwalze 2, die eine harte spiegelglatte Oberfläche besitzt,
und mit der Gegendruckwalze 3 versehen, welche unbeheizt ist und eine nachgiebige,
z. B. durch einen Gummimantel gebildete Oberfläche aufweist. Die Papier-, Pappen-
oder dergleichen Bogen, auf welche die Folie aufkaschiert werden soll, können mit
Hilfe eines Anlegegeräts 4 der Arbeitsstelle zugeführt und zwischen die beiden Walzen
2 und 3 eingeleitet werden. Es kann sich dabei um einen starren Anlegetisch oder,
wie zeichnerisch angedeutet, um eine Bandförderanlage handeln.
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Das zusammen mit diesem Kalander eine Folienkaschiermaschine ergebende
Zusatzaggregat weist beim gezeichneten Ausführungsbeispiel ein fahrbares Grundgestell
5 auf, das zwei Lagerböcke 6 und 7 trägt, von welchen der eine die abwickelbare
Folienvorratsrolle 8 und der andere die aufwickelbare Fertigfabrikatrolle 9 aufnimmt.
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Von der Vorratsrolle 8 geht die aufzukasehierende Folie 10 über einige
Leitrollen 11, 12, 13 zu dem Leimwerk, das aus der Beleimungswalze 14 und der Leimwanne
15 besteht. Dabei kann die Folie, wie dies in der Zeichnung strichpunktiert dargestellt
ist, über die Walze 14 geführt werden, so daß sie sie etwa tangential berührt. Sie
wird dann über die Spannrolle 16 und die Leitrolle 18 abgeleitet. An Stelle dieses
Streichverfahrens kann aber auch das Tauchverfahren angewendet werden, bei welchem
die Folie 10, wie in der Zeichnung punktiert veranschaulicht ist, um die
Walze 14 herum und durch die Leimwanne 15 geführt wird. In diesem Falle ist eine
verstellbare Abquetschwalze 19 vorgesehen, welche zum Dosieren der Leimschicht durch
Abquetschen des überflüssigen Leimauftrages dient.
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Unterhalb des Leimwerks befindet sich an dem Grundgestell s der Vorratsbehälter
20 für den thermoplastischen, flüssigen Klebstoff. Dieser wird aus dem Behälter
mittels der Pumpe 21, durch die Leitung 22 laufend, der Leimwanne 15 zugeführt.
Durch den Ablaufstutzen 23 gelangt der überschüssige Klebstoff in den Trichter
24 und über das Rohr 25 in den Vorratsbehälter zurück. Es liegt also
ein ständiger Umlauf des Klebstoffes vor, so daß eine dauernde Durchmischung des
Klebstoffes, mithin seine gleichbleibende Konsistenz gewährleistet ist.
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Die beleimte Folie 10 gelangt durch den Verbindungs- und Trockenkanal
26 an die Kaschierstelle. Dieser Kanal kann in Anpassung an die verarbeitete Leimart
und die dadurch bedingte Trocknungszeit in seiner Länge verstellt oder ausgewechselt
werden. Vorzugsweise wird der Trockenkanal deshalb teleskopartig ausgebildet. Es
ist dann - auch wegen der fahrbaren Ausbildung des Zusatzaggregates - die Einstellung
der richtigen Kanallänge besonders einfach möglich. Er ist vorteilhafterweise bei
27 an das das Leimwerk abdeckende Gehäuse 28 angelenkt, kann somit bei Gebrauch
des Zusatzaggregates zurückgeschwenkt, gegebenenfalls abgenommen werden, so daß
für das nicht im Einsatz befindliche Zusatzaggregat kein großer Raumbedarf erforderlich
ist.
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Der Kanal 26 kann mit einer Warmluftzuführung 29 und/oder einer Strahlungsheizung
30 versehen sein. Er weist außerdem eine Absaughaube 31 auf, durch welche die verdunsteten
Lösungsmittel des Leimes entfernt werden, so daß sie nicht in den Arbeitsraum gelangen
können. Diese Absaugung erfaßt, da der Kanal 26 an das Gehäuse 28 des Leimwerks
angeschlossen ist, auch die darin entstehenden Dünste. Um auch Restdünste, welche
sich im Bereiche der beheizten Kalanderwalze 2 ergeben können,
zu
erfassen, ist bei 32 eine klappbare Haube 33 angebracht, welche die Kalanderwalze
2 überdacht. Die beleimte Folie 10 ist, wie die Zeichnung deutlich erkennen läßt,
etwa ihrem halben Umfange nach um die beheizte Kalanderwalze 2 herumgeführt. Sie
trifft dann mit der vom Anlegegerät 4 kommenden, zu kaschierenden Unterlage 34 zusammen
und wird mit dieser zwischen den Walzen 2 und 3 hindurchgeführt. Nach dem Kaschiervorgang
gelangt sie über die Leitwalze 35 zur Aufwickelwalze 9.
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Unterhalb des Kanals 26, also zwischen Kalander #ind Zusatzgerät,
kann dabei eine Gleitbahn 36 für das kaschierte Material vorgesehen sein.
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An Stelle der Aufwickelwalze 9 kann ein abnehmbarer Auslauftisch 37
treten, der in der Zeichnung nur gestrichelt angedeutet ist. Auf diesem Tisch kann
dann die ankommende Folienbahn an den Stoßstellen gleich der aufkaschierten Bogen
mittels eines Messers von Handabgetrennt und gestapelt werden.
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Wie die Zeichnung zeigt, kann außer dem Kanal 26 noch ein zusätzliches
Verbindungsglied für die Festlegung des Zusatzaggregates am Kalander vorgesehen
werden. Beim gezeichneten Ausführungsbeispiel dient dazu das Gestänge 38.
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Das Zusatzgerät ist mit einem Antriebswerk 39 ausgerüstet, von welchem
sowohl die Pumpe 21 und die Aufwickelrolle 9 als auch die Beleimungswalze 14 angetrieben
werden, die allerdings nur bei Anwendung des Streichverfahrens angetrieben zu werden
braucht, während sie beim Tauchverfahren durch den Bandzug der Folie in Drehung
versetzt wird.
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Es erweist sich als vorteilhaft, dem Antriebswerk 39 ein Getriebe
zuzuordnen, welches mit stufenloser Regelung ermöglicht, die Umlaufgeschwindigkeit
der Beleimungswalze 14 dem jeweils verwendeten Klebstoff und der Umlaufgeschwindigkeit
der Kalanderwalze anzupassen.
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Das erläuterte Ausführungsbeispiel kann selbstverständlich manche
Abwandlungen erfahren, ohne daß der Bereich der Erfindung verlassen wird. So ist
es z. B. möglich, an Stelle der Abquetschwalze dem Leimwerk ein anderes Abstreifglied,
z. B. eine an sich bekannte Rakel, zuzuordnen. Es empfiehlt sich dann, die beiden
Lager der Abquetschwalze zur Aufnahme der Rakel heranzuziehen, so daß für diese
keine besonderen Halte- bzw. Befestigungsmittel nötig sind.