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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen schwefelbeständigen
geträgerten Metallkatalysator, insbesondere für
den Einsatz als Oxidationskatalysator schwefelhaltiger Abgase, insbesondere
für den Einsatz in Hochtemperaturanwendungen.
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Geträgerte
Metallkatalysatoren, bei denen verhältnismäßig
kleine Metallpartikel auf der Oberfläche eines festen Trägers
abgeschieden sind, werden insbesondere in synthesechemischen und
petrochemischen Prozessen eingesetzt, um verschiedenste Edukte in
gewünschte Zwischenprodukte oder Endprodukte umzusetzen
bzw. um verschiedene Schnitte der Erdölaufarbeitung chemisch
zu veredeln. Darüber hinaus werden geträgerte
Metallkatalysatoren insbesondere auch als Oxidationskatalysator
in der Reinigung von Abgasen von Verbrennungsmotoren eingesetzt.
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Geträgerte
Metallkatalysatoren werden in der Regel mittels eines mehrstufigen
Verfahrens hergestellt. Dabei wird beispielsweise in einem ersten
Schritt das Trägermaterial mit einer Metallsalzlösung
des gewünschten Metalls imprägniert. Nach dem
Entfernen des Lösungsmittels vom Trägermaterial
in einem nachfolgenden Schritt wird dann in einem weiteren Schritt
das Trägermaterial kalziniert, wobei das Metall durch die
thermische Behandlung in eine Oxidform überführt
wird. Danach wird in einem weiteren Schritt das Metalloxid beispielsweise
mittels Wasserstoff, Kohlenmonoxid oder nasschemischer Reduktionsmittel
in das katalytisch aktive hochdisperse Metall überführt.
Anschließend wird der geträgerte Metallkatalysator
häufig zur Lagerung in einem abschließenden Schritt
stabilisiert, beispielsweise durch Nassstabilisierung mittels eines Öls
oder durch Trockenstabilisierung mittels einer Anoxidierung (Passivierung)
der abgeschiedenen Metallpartikel.
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Im
Stand der Technik ebenfalls bekannt ist der Einsatz von temperaturstabilen
hochporösen Zeolithmaterialien in geträgerten
Metallkatalysatoren, die insbesondere in der Reinigung von Abgasen
von Kraftfahrzeugen eingesetzt werden. Hier dienen die Zeolithmaterialien
allerdings nicht als katalytische Komponente oder als Trägermaterial
für die Metallpartikel, sondern vielmehr als Adsorbenzien
für bei niedrigen Temperaturen nicht umgesetzte Kohlenwasserstoffe
(so genannte Kaltstartfalle). Hierbei wird die Eigenschaft der Zeolithmaterialien
ausgenutzt, die adsorbierten Kohlenwasserstoffe erst bei relativ
hohen Temperaturen, beispielsweise oberhalb von 200°C,
wieder zu desorbieren, d. h. in einem Temperaturbereich, in dem
der Katalysator bereits einen signifikanten Umsatz aufweist.
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In
der Regel werden die Zeolithmaterial enthaltenden geträgerten
Metallkatalysatoren hergestellt, indem zunächst ein inniges
Gemisch von pulverförmigem Zeolithmaterial und hochoberflächigem
porösem pulverförmigem Trägermaterial kalziniert
wird. Das so entstandene Material aus Zeolithmaterial und Trägermaterial
wird dann mit einer Metallsalzlösung imprägniert.
Anschließend werden die Metallionen in Partikel des entsprechenden
Metalls überführt. Dabei scheiden sich die Metallpartikel
aufgrund des verhältnismäßig geringen Anteils
an Zeolithmaterial im Wesentlichen nicht auf der Oberfläche
des Zeolithmaterials, sondern vielmehr auf der Oberfläche
des porösen Trägermaterials ab. An dem Zeolithmaterial
abgeschiedene Metallpartikel tragen daher nicht oder nur unwesentlich
zur katalytischen Wirkung des genannten Katalysators bei.
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Im
Stand der Technik bekannte geträgerte Metallkatalysatoren
verlieren unter den jeweiligen Reaktionsbedingungen, insbesondere
in Hochtemperaturanwendungen oder beim Einsatz in Katalysatorgifte
enthaltenden Medien, verhältnismäßig
schnell an Aktivität. Ursächlich hierfür
ist in der Regel zum einen eine allgemeine Deaktivierung des Katalysators,
die auf chemische, thermische und physikalische Effekte zurückgeführt werden
kann, zum anderen auch häufig eine Vergiftung des Katalysators,
welche ausschließlich auf chemischen Vorgängen
beruht.
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Die
Aktivität von geträgerten Metallkatalysatoren
ist in der Regel abhängig von der Größe
der Metallpartikel, wobei der Katalysator umso aktiver ist, je kleiner
die Metallpartikel sind. Die im Stand der Technik bekannten geträgerten
Metallkatalysatoren weisen den Nachteil auf, dass sie im Laufe ihres
Einsatzes aufgrund einer Sinterung der Metallpartikel zu größeren
Einheiten und einer damit einhergehenden Verringerung an katalytisch
aktiver Oberfläche an Aktivität verlieren. Dabei
ist die Geschwindigkeit dieses so genannten thermischen Alterungsprozesses
abhängig von der Höhe der Temperatur, bei welcher
der Katalysator eingesetzt wird. Und zwar nimmt mit steigender Einsatztemperatur
die Geschwindigkeit des thermischen Alterungsprozesses zu, wofür
für eine erhöhte Mobilität der Metallpartikel
auf der Trägermaterialoberfläche bei hohen Temperaturen
und eine damit einhergehende erhöhte Sinterungstendenz
ursächlich ist.
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Ursächlich
für die Abnahme der Aktivität von geträgerten
Metallkatalysatoren durch Katalysatorgifte sind ausschließlich
chemische Vorgänge, bei denen das Metall des Katalysators
mit einer in dem Reaktionsmedium enthaltenden chemischen Verbindung
zu einer katalytisch inaktiven Metallverbindung umgesetzt wird. In
Reaktionsmedien häufig auftretende Katalysatorgifte sind
Schwefelverbindungen wie beispielsweise H2S, die
mit dem Metall beispielsweise zu katalytisch inaktiven Sulfidverbindungen
abreagieren können.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen geträgerten
Metallkatalysator bereitzustellen, insbesondere für den
Einsatz in Hochtemperaturanwendungen, der eine verhältnismäßig
geringe Tendenz zur thermischen Alterung zeigt, gegenüber
Schwefelverbindungen weitgehend beständig ist und entsprechend über
lange Standzeiten hinweg weitgehend seine katalytische Aktivität
beibehält.
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Diese
Aufgabe wird gelöst durch einen geträgerten Metallkatalysator,
umfassend ein Zeolithmaterial, dessen innere Oberfläche
mit Metallpartikeln und dessen äußere Oberfläche
mit einem Eisenoxid beladen ist.
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Überraschenderweise
wurde aufgefunden, dass geträgerte Metallkatalysatoren,
umfassend ein Zeolithmaterial, dessen innere Oberfläche
mit Metallpartikeln und dessen äußere Oberfläche
mit einem Eisenoxid beladen ist, ihre katalytische Aktivität
nach einem Einsatz weitgehend unverändert beibehalten,
auch nach einem Einsatz bei Temperaturen, bei denen entsprechende
aus dem Stand der Technik bekannte geträgerte Metallkatalysatoren
aufgrund einer Sinterung der Metallpartikel für gewöhnlich
schon deutlich an Aktivität verloren haben, und/oder nach
einem Einsatz in Schwefelverbindungen enthaltenden Medien, in denen
entsprechende aus dem Stand der Technik bekannte geträgerte
Metallkatalysatoren aufgrund einer Vergiftung durch Schwefel für
gewöhnlich schon deutlich an Aktivität verloren
haben. Der erfindungsgemäße Katalysator weist
gegenüber den im Stand der Technik bekannten geträgerten
Metallkatalysatoren deutlich erhöhte Standzeiten auf.
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Der
erfindungsgemäße Katalysator zeigt den genannten
Vorteil der verminderten thermischen Alterung insbesondere in Hochtemperaturanwendungen,
wie beispielsweise in der Oxidationskatalyse, bei denen entsprechende
herkömmliche geträgerte Metallkatalysatoren aufgrund
einer durch die herrschenden hohen Temperaturen bewirkten hohen
Mobilität der Metallpartikel und einem damit einhergehenden
Zusammenschluss der Partikel zu größeren Einheiten
zu einer schnellen thermischen Alterung neigen.
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Der
erfindungsgemäße Katalysator zeigt den genannten
Vorteil der erhöhten Schwefelbeständigkeit auch
insbesondere in Hochtemperaturanwendungen, wie beispielsweise in
der Oxidationskatalyse, bei der Umsetzung von stark Schwefelverbindungen
enthaltenden Medien, bei denen entsprechende herkömmliche geträgerte
Metallkatalysatoren aufgrund einer durch die herrschenden hohen
Temperaturen bewirkten hohen Metallsulfidbildungstendenz zu einer
Vergiftung durch Schwefel neigen.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung sollen unter dem Begriff „Metallpartikel"
sowohl Partikel verstanden werden, die aus reinem Metall, beispielsweise
elementarem Platin, Palladium, Rhodium, Rhenium, Ruthenium, Silber
oder Gold, als auch aus einer Metalllegierung gebildet sind.
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Es
konnte gezeigt werden, dass neben Eisenmischoxiden insbesondere
Eisen(III)-oxid, Eisen(II, III)-oxid oder eine Mischung von Eisen(III)-oxid
und Eisen(II, III)-oxid, vorzugsweise Eisen(III)-oxid, geeignet sind,
eine hohe Beständigkeit des erfindungsgemäßen
Katalysators gegenüber Schwefelverbindungen zu bewirken.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Katalysators ist daher das
Eisenoxid ein Eisen(III)-oxid, ein Eisen(II, III)-oxid oder eine
Mischung von Eisen(III)-oxid) und Eisen(II, III)-oxid, vorzugsweise
Eisen(III)-oxid.
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Darüber
hinaus konnte festgestellt werden, dass die Schwefelbeständigkeit
des erfindungsgemäßen Katalysators umso höher
ist, je größer die Oberfläche des Eisenoxids
ist. Um eine besonders hohe Schwefelbeständigkeit des erfindungsgemäßen
Katalysators zu gewährleisten, liegt daher gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Katalysator, das Eisenoxid in partikulärer Form oder in
Form einer Beschichtung vor. Vorzugsweise ist dabei die gesamte äußere
Oberfläche des Zeolithmaterials, dessen innere Oberfläche
mit Metallpartikeln beladen ist, mit dem Eisenoxid beschichtet,
wobei in diesem Fall die Beschichtung eine offenporige Beschichtung
ist, um die Diffusion des Reaktionsmediums zu den katalytisch aktiven
Metallzentren innerhalb des Zeolithmaterials zu gewährleisten.
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Vorzugsweise
weist die Oberfläche des auf dem Zeolithmaterial abgeschiedenen
Eisenoxids eine BET-Oberfläche von mindestens 10 m2/g auf, vorzugsweise eine Oberfläche
von zumindest 50 m2/g und besonders bevorzugt
eine Oberfläche von 50 bis 100 m2/g.
Die Oberfläche des Eisenoxids kann beispielsweise bestimmt
werden, indem in analoger Weise zur Herstellung des erfindungsgemäßen
Katalysators auf einem nicht porösen Träger abgeschiedenes
Eisenoxid mittels dem BET-Verfahren (DIN 66132) vermessen wird.
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Das
Eisenoxid ist in dem erfindungsgemäßen Katalysator
vorzugsweise mit einem Anteil von 5 bis 30 Mass.-% enthalten, bevorzugt
mit einem Anteil von 5 bis 15 Mass.-% und weiter bevorzugt mit einem
Anteil von 5 bis 10 Mass.-% bezogen auf die Masse des mit Eisenoxid
beladenen Zeolithmaterials.
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Um
die katalytische Aktivität der Metallpartikel an der inneren
Oberfläche des Zeolithmaterials möglichst wenig
zu beeinflussen, ist gemäß einer weiter bevorzugten
Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Katalysators
vorgesehen, dass die innere Oberfläche des Zeolithmaterials
vollständig oder im Wesentlichen frei von dem Eisenoxid
ist. Bevorzugt ist es, wenn die innere Oberfläche des Zeolithmaterials
vollständig frei von dem Eisenoxid ist. Bei der Herstellung
des erfindungsgemäßen Katalysators kann jedoch
der Fall eintreten, dass sich das Eisenoxid in geringem Maße
auch auf der inneren Oberfläche des Zeolithmaterials abscheidet. Darüber
hinaus kann der Fall eintreten, dass während des Einsatzes
des erfindungsgemäßen Katalysators Eisenoxidpartikel
von der äußeren Oberfläche des Zeolithmaterials
auf die innere Oberfläche übertragen werden, beispielsweise
durch eine Wanderung von Eisenoxidpartikel. Der Ausdruck „wonach
die innere Oberfläche des Zeolithmaterials im Wesentlichen
frei von dem Eisenoxid ist" soll im Rahmen der vorliegenden Erfindung
so verstanden werden, dass maximal 10 Mass.-% des auf dem Zeolithmaterial
des erfindungsgemäßen Katalysators abgeschiedenen
Eisenoxids an der inneren Oberfläche des Zeolithmaterials
abgeschieden sind, vorzugsweise maximal 5 Mass.-% und bevorzugt
maximal 2 Mass.-%.
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Insbesondere
zur Erzielung einer Mindestumsatzrate des erfindungsgemäßen
Katalysators kann es bevorzugt sein, dass der Anteil der Metallpartikel
an dem mit Metallpartikeln beladenen Zeolithmaterial (ohne Eisenoxid)
größer/gleich 0,1 Mass.-% ist, vorzugsweise größer/gleich
0,2 Mass.-%, vorzugsweise größer/gleich 0,3 Mass.-%,
bevorzugt größer/gleich 0,4 Mass.-%, weiter bevorzugt
größer/gleich 0,5 Mass.-%, mehr bevorzugt größer/gleich
0,6 Mass.-%, mehr bevorzugt größer/gleich 0,7
Mass.-%, mehr bevorzugt größer/gleich 0,8 Mass.-%,
noch mehr bevorzugt größer/gleich 0,9 Mass.-%
und weiter bevorzugt größer/gleich 1,0 Mass.-%.
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Um
eine Überladung des erfindungsgemäßen
Katalysators mit Metallpartikeln zu vermeiden, welche zu einem Verschluss
des Poren- und Kanalsystems des Zeolithmaterials und damit einhergehend
zu einer verminderten Zugänglichkeit der umzusetzenden
Edukte zu den katalytisch aktiven Metallpartikeln führen
könnte, ist gemäß einer weiter bevorzugten
Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Katalysators vorgesehen, dass der Anteil der Metallpartikel an dem
mit Metallpartikeln beladenen Zeolithmaterial (ohne Eisenoxid) kleiner/gleich
5 Mass.-% ist, vorzugsweise kleiner/gleich 4,5 Mass.-%, bevorzugt
kleiner/gleich 3 Mass.-% und weiter bevorzugt kleiner/gleich 2 Mass.-%.
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Entsprechend
einer weiter bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Katalysators kann es vorgesehen sein, dass der Anteil der Metallpartikel
an dem mit Metallpartikeln beladenen Zeolithmaterial (ohne Eisenoxid)
0,1 bis 5 Mass.-% beträgt, vorzugsweise 0,2 bis 4,5 Mass.-%,
bevorzugt 0,5 bis 3 Mass.-% und besonders bevorzugt 1 bis 2 Mass.-%.
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Der
erfindungsgemäße Katalysator kann Metallpartikel
verschiedener Metalle bzw. Legierungen enthalten. Bevorzugte Metalle
sind Strontium, Barium, Yttrium, Lanthan, Indium, Titan, Zirkonium,
Hafnium, Zinn, Vanadium, Niob, Tantal, Chrom, Molybdän,
Wolfram, Mangan, Rhenium, Eisen, Ruthenium, Osmium, Kobalt, Rhodium,
Iridium, Nickel, Palladium, Platin, Kupfer, Silber, Gold und Zink.
Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Legierungen
sind Legierungen eines der vorstehend genannten Metalle.
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Entsprechend
einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Katalysators sind die Metallpartikel Partikel eines oder mehrerer
Metalle ausgewählt aus der Gruppe der Übergangsmetalle, insbesondere
aus der Gruppe der Übergangsmetalle, für welche
Schwefel ein Katalysatorgift ist, insbesondere aus der Gruppe bestehend
aus Mangan, Rhenium, Eisen, Ruthenium, Osmium, Kobalt, Rhodium,
Iridium, Nickel, Palladium, Platin, Kupfer, Silber und Gold, besonders
bevorzugt aus der Gruppe der Edelmetalle und insbesondere bevorzugt
aus der Gruppe der Edelmetalle Palladium und Platin.
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Grundsätzlich
ist es vorteilhaft, wenn die Metallpartikel des mit den Metallpartikeln
beladenen Zeolithmaterials so klein wie möglich sind, da
die Metallpartikel dann einen sehr hohen Dispersionsgrad aufweisen. Dabei
wird unter dem Dispersionsgrad das Verhältnis der Anzahl
der Metallatome, welche die Oberfläche der Metallpartikel
bilden, zu der Gesamtzahl der Metallatome der Metallpartikel verstanden.
Ein günstiger mittlerer Metallpartikeldurchmesser hängt
in der Regel aber auch von der Anwendung ab, in welcher der Katalysator eingesetzt
werden soll, sowie von der Natur des Metalls der Metallpartikel
und den Poren- und Kanalradien des Zeolithmaterials. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Katalysators weisen die Metallpartikel einen mittleren Durchmesser
von 0,5 bis 5 nm auf, vorzugsweise einen von 0,5 bis 4 nm, bevorzugt
einen von 0,5 bis 3 nm und besonders bevorzugt einen von 0,5 bis
2 nm.
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Unter
der Dispersion eines geträgerten Metallkatalysators wird
das Verhältnis der Anzahl aller Oberflächenmetallatome
aller Metallpartikel eines Trägers zu der Gesamtzahl aller
Metallatome der Metallpartikel verstanden. Im Allgemeinen ist es
bevorzugt, wenn der Dispersionswert verhältnismäßig
hoch ist, da in diesem Fall möglichst viele Metallatome
für eine katalytische Reaktion frei zugänglich
sind. Das heißt, dass bei einem verhältnismäßig
hohen Dispersionswert eines geträgerten Metallkatalysators
eine bestimmte katalytische Aktivität desselben mit einer
verhältnismäßig geringen Menge an eingesetztem
Metall erreicht werden kann. Entsprechend einer weiter bevorzugten
Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Katalysators beträgt die Dispersion der Metallpartikel
1 bis 10%, vorzugsweise mehr als 20%, weiter vorzugsweise mehr als
30%, bevorzugt mehr als 35%, weiter bevorzugt mehr als 40%, mehr
bevorzugt mehr als 45% und besonders bevorzugt mehr als 50%. Dabei
sind die Werte der Dispersion mittels Wasserstoff gemäß DIN
66136-2 zu bestimmen.
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Es
konnte gezeigt werden, dass im Falle eines Si/Al-Zeolithmaterials
die Beständigkeit des erfindungsgemäßen
Katalysators umso höher ist, je kleiner das Si/Al-Atomverhältnis
ist. Gemäß einer weiter bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Katalysators weist das Zeolithmaterial
daher ein Si/Al-Atomverhältnis von kleiner als 50 auf,
vorzugsweise eines von kleiner als 25 und bevorzugt eines von kleiner
als 15.
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Das
Zeolithmaterial des erfindungsgemäßen Katalysators
kann sowohl ein Zeolith als auch ein zeolithähnliches Material
sein. Beispiele für bevorzugte Zeolithmaterialien sind
Silikate, Alumosilikate, Aluminophosphate, Silikoaluminophosphate,
Metallaluminophosphate, Metallaluminophosphosilikate und Titanosilikate.
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Die
Auswahl des einzusetzenden Zeolithmaterials hängt in der
Regel u. a. von der Natur des Metalls der auf dem Zeolithmaterial
abzuscheidenden Metallpartikel ab sowie von der Anwendung, in welcher
der erfindungsgemäße Katalysator eingesetzt werden
soll.
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Im
Stand der Technik sind eine Vielzahl von Methoden bekannt, um die
Eigenschaften von Zeolithmaterialien, beispielsweise den Strukturtyp,
den Porendurchmesser, den Kanaldurchmesser, die chemische Zusammensetzung,
die Ionenaustauschfähigkeit sowie Aktivierungseigenschaften,
auf einen entsprechenden Anwendungszweck maßzuschneidern.
Allgemein erfindungsgemäß bevorzugt sind aber
Zeolithmaterialien, die einem der nachstehenden Strukturtypen entsprechen:
AFI, AEL, BEA, CHA, EUO, FAU, FER, KFI, LTL, MAZ, MOR, MEL, MTW,
OFF, TON und MFI. Die genannten Zeolithmaterialien können
dabei sowohl in der Natrium-Form als auch in der Ammonium-Form oder
in der H-Form vorliegen.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
sind auch solche Zeolithmaterialien, welche unter Verwendung von
amphiphilen Verbindungen hergestellt werden. Bevorzugte Beispiele
solcher Materialien sind in der
US
5,250,282 genannt und werden durch Referenz in die vorliegende
Erfindung mit einbezogen. Weiterhin geeignete und erfindungsgemäß bevorzugte
Zeolithmaterialien dieses Typs sind ferner in
„Review
of Ordered Mesoporous Materials", O. Ciesla and F. Schoth, Microporous
and Mesoporous Materials, 27, (1999), 131–49 beschrieben und
werden mittels Referenzierung in die vorliegende Erfindung mit einbezogen.
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Erfindungsgemäß ebenfalls
bevorzugte Zeolithmaterialien sind mesoporöse Zeolithmaterialien
aus Silikaten oder Aluminosilikaten, die in der Literatur unter
der Bezeichnung M41S zusammengefasst werden, beispielsweise MCM-41,
MCM-48 sowie MCM 50. Diese Zeolithmaterialien sind detailliert in
der
US 5,098,684 und
in der
US 5,102,643 beschrieben
und werden mittels Referenzen in die vorliegende Erfindung mit einbezogen.
Eine erfindungsgemäß bevorzugte Unterklasse dieser
Familie sind mesoporöse Silikate, welche die Bezeichnung
MCM-41 und MCM-48 tragen. MCM-41 ist insbesondere bevorzugt und
weist eine hexagonale Anordnung von Mesoporen mit einheitlicher
Größe auf. Weitere bevorzugte Zeolithmaterialien,
die im Rahmen der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können,
sind solche, welche die Bezeichnung MCM-1, MCM-2, MCM-3, MCM-4,
MCM-5, MCM-9, MCM-10, MCM-14, MCM-22 oder MCM-49 tragen.
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Ein
besonders bevorzugtes Zeolithmaterial ist das Zeolithmaterial mit
der Bezeichnung ITQ-33.
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Entsprechend
einer weiter bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Katalysators kann es vorgesehen sein, wenn der Katalysator auf ein
poröses Trägermaterial aufgezogen ist. Dabei handelt
es sich bei dem porösen Trägermaterial um ein
hochoberflächiges Trägermaterial mit polymodaler
Porenverteilung, d. h., dass das Trägermaterial Mikroporen,
Mesoporen sowie Makroporen umfasst. Dabei sollen diesbezüglich
sowie im Rahmen der vorliegenden Erfindung unter den Begriffen Mikroporen,
Mesoporen und Makroporen Poren verstanden werden, die einen Durchmesser
von kleiner als 1 nm, einen Durchmesser von 1 bis 50 nm bzw. einen
Durchmesser von größer als 50 nm aufweisen.
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Insbesondere
handelt es sich bei dem porösen Trägermaterial
um ein Metalloxid, insbesondere um ein hochoberflächiges
Metalloxid, welches auch als Trägeroxid bezeichnet werden
kann. Dadurch wird gewährleistet, dass der erfindungsgemäße
Katalysator bei verhältnismäßig geringem
Trägermaterialvolumen verhältnismäßig
frei auf der Trägermaterialoberfläche gelegen
sein kann, wodurch eine gute Zugänglichkeit der umzusetzenden Edukte
zu den in dem beladenen Zeolithmaterial enthaltenen Metallpartikel
ermöglicht wird.
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Ferner
kann es gemäß einer weiter bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Katalysators vorgesehen
sein, dass die BET-Oberfläche des porösen Trägermaterials
10 bis 500 m2/g beträgt, vorzugsweise
20 bis 300 m2/g und bevorzugt 40 bis 150
m2/g bezogen auf ein frisch hergestelltes
Trägermaterial. Die BET-Oberfläche wird durch
Adsorption von Stickstoff nach DIN 66132 bestimmt.
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Darüber
hinaus kann es gemäß einer weiter bevorzugten
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Katalysators
vorgesehen sein, wenn das integrale Porenvolumen des porösen
Trägermaterials (bestimmt nach DIN 66133 (Hg-Porosimetrie))
größer als 100 mm3/g ist,
vorzugsweise größer als 180 mm3/g.
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Bevorzugt
ist es, wenn das Trägermaterial ein Titanoxid, ein Aluminiumoxid,
ein Zinnoxid, ein Zirkoniumoxid, ein Ceroxid, ein Siliziumoxid,
ein Zinkoxid, ein Magnesiumoxid, ein Aluminiumoxid-Siliziumoxid,
ein Siliziumcarbid, ein Magnesiumsilikat oder eine Mischung von
zwei oder mehr der vorgenannten umfasst oder daraus gebildet ist.
Dabei können die vorgenannten Oxide, Carbide, bzw. Silikate
in Mischformen, insbesondere aber in Form definierter Verbindungen,
enthalten sein, vorzugsweise in Form von TiO2,
SnO2, Al2O3, vorzugsweise gamma-, delta- oder theta-Al2O3, ZrO2,
CeO2, SiO2, ZrO2, CeO2, ZnO, MgO,
Al2O3-SiO2, SiC2 oder Mg2SiO4. Die Art oder
die Natur des auszuwählenden Trägermaterials hängt
im vorliegenden Fall in der Regel nicht von dem Metall ab, aus welchem
die Metallpartikel gebildet sind, sondern vielmehr von der Natur
des Zeolithmaterials sowie von der gewünschten Größe
der Trägermaterialoberfläche.
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Gemäß einer
anderen bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Katalysators werden amorphe poröse Trägermaterialien
bevorzugt, vorzugsweise solche, die einen hohen Anteil an Mesoporen und/oder
Makroporen aufweisen.
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Gemäß einer
weiter bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Katalysators kann es vorgesehen sein, dass der Katalysator als Pulver,
als Formkörper oder als Monolith ausgebildet ist. Bevorzugte Formkörper
sind beispielsweise Kugeln, Ringe, Zylinder, Lochzylinder, Triloben
oder Kegel und ein bevorzugter Monolith ist beispielsweise ein Wabenkörper.
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Ferner
kann es vorgesehen sein, dass der erfindungsgemäße
Katalysator auf einen Tragkörper aufgetragen ist, vorzugsweise
mittels eines Washcodes, enthaltend beispielsweise ein wie oben
erwähntes poröses Trägermaterial. Dabei
kann es sich bei dem Tragkörper beispielsweise um eine
offenporige Schaumstruktur, z. B. einen Metallschaum, einen Metalllegierungsschaum,
einen Siliziumcarbidschaum, einen Al2O3-Schaum, einen Mullith-Schaum, einen Al-Titanatschaum
als auch um eine monolithische Trägerstruktur handeln,
die beispielsweise parallel zueinander ausgerichtete Kanäle
aufweist, welche untereinander leitungsverbunden sein und/oder bestimmte
Einbauten zu Gasverwirbelungen enthalten können.
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Ebenfalls
bevorzugte Tragkörper sind beispielsweise aus einem Blech
aus einem beliebigen Metall oder einer Metalllegierung gebildet
oder aus einer Metallfolie, Sintermetallfolie oder einem Metallgewebe
und z. B. durch Extrusion, Aufwickeln, Stapeln oder Falten hergestellt.
Dabei können für den Bereich der Abgasreinigung
temperaturbeständige Legierungen mit den Hauptbestandteilen
Eisen, Chrom und Aluminium verwendet werden. Bevorzugt für
die Aufreinigung von Abgasen von Kraftfahrzeugen sind frei durchströmbare Tragkörper,
mit oder ohne innere Anströmkanten zur Abgasverwirbelung.
In gleicher Weise können Tragkörper aus keramischem
Schaummaterial Verwendung finden. Häufig wird es sich bei
dem keramischen Material um ein inertes, niedrig oberflächiges
Material wie Cordierith, Mullith, alpha-Aluminiumoxid, Siliziumcarbid
oder Aluminiumtitanat handeln. Jedoch kann der eingesetzte Tragkörper
auch aus hochoberflächigem Material wie beispielsweise
gamma-Aluminiumoxid bestehen.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung
eines Katalysators, insbesondere eines erfindungsgemäßen
Katalysators, umfassend die Schritte des:
- a)
Inkontaktbringens eines Zeolithmaterials, dessen innere Oberfläche
mit Metallpartikeln beladen ist, mit einer wässrigen Lösung
eines Eisensalzes;
- b) Einstellens der mit dem Zeolithmaterial in Kontakt gebrachten
Lösung auf einen pH-Wert, bei welchem sich ein Eisenhydroxid
bildet;
- c) Abtrennens des mit Eisenhydroxid beladenen Zeolithmaterials
vom Lösungsmittel;
- d) Kalzinierens des mit Eisenhydroxid beladenen Zeolithmaterials
bei einer Temperatur, bei welcher das Eisenhydroxid in ein Eisenoxid überführt
wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren hat den Vorteil, dass
sich mittels diesem Eisenoxid in verhältnismäßig
hoher Quantität auf das Zeolithmaterial abscheiden lässt.
Neben chemischen Verfahren kann das Eisenoxid auch mittels physikalischer
Verfahren auf das Zeolithmaterial aufgebracht werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist die wässrige Lösung des Eisensalzes
gemäß Schritt a) auf einen pH-Wert von 2 bis 5
eingestellt.
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Gemäß einer
weiter bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens kann es vorgesehen sein, dass die Lösung gemäß Schritt
b) auf einen pH-Wert von 7 bis 10 eingestellt wird. Dadurch wird gewährleistet,
dass die in der Regel als hydratisierte Kationen vorliegenden Eisenionen
der Eisensalzlösung quantitativ in Eisenhydroxid überführt
werden. Zur quantitativen Fällung der Eisenionen kann es
dabei vorgesehen sein, dass die Lösung auf eine Temperatur
von 40–80°C erwärmt wird, wobei die Fällung
dann in einem Zeitraum von 1 bis 5 h abgeschlossen sein sollte.
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Gemäß einer
weiter bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist vorgesehen, dass das Kalzinieren bei einer Temperatur
oberhalb von 500°C durchgeführt wird, vorzugsweise
bei einer Temperatur von bis zu 600°C. Dadurch wird zum
einen gewährleistet, dass das Eisenhydroxid quantitativ
in Eisenoxid überführt wird. Zum anderen wird
dadurch sichergestellt, dass das bei der Kalzinierung entstehende Eisenoxid
fest an dem Zeolithmaterial anhaftet.
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Ferner
kann es bevorzugt sein, wenn der maximale Poren- bzw. Kanaldurchmesser
des Zeolithmaterials kleiner ist als der Durchmesser der hydratisierten
Eisenkationen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass
im Wesentlichen keine Eisenionen in das Porensystem des Zeolithmaterials
eindringen und entsprechend nach dem Kalzinieren des mit Eisenhydroxid
beladenen Zeolithmaterials kein oder nur unwesentlich wenig Eisenoxid
an der inneren Oberfläche des Zeolithmaterials abgeschieden
wird. In diesem Zusammenhang bevorzugt sind Zeolithmaterialien mit
einem Poren- und Kanaldurchmesser von kleiner als 600 pm.
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Darüber
hinaus kann gemäß einer weiter bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen sein,
dass das Verfahren die nachfolgenden Schritte umfasst:
- a) Inkontaktbringen des Zeolithmaterials, dessen innere Oberfläche
mit Metallpartikeln beladen ist, mit einer wässrigen Lösung
eines Eisen(III)-Salzes, vorzugsweise FeCl3,
wobei die Lösung vorzugsweise einen pH-Wert von 3 aufweist;
- b) Einstellen der mit dem Zeolithmaterial in Kontakt gebrachten
Lösung auf einen pH-Wert von 9;
- c) Abtrennen des mit Eisenhydroxid beladenen Zeolithmaterials
von der Lösung;
- d) Kalzinieren des mit Eisenhydroxid beladenen Zeolithmaterials
bei einer Temperatur von 550°C.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner einen Katalysator, der nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren erhältlich
ist.
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Die
Erfindung betrifft ferner die Verwendung des erfindungsgemäßen
Katalysators oder des Katalysators, der nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren erhältlich ist, oder des Katalysators, welcher
das unmittelbare Verfahrensprodukt des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist, als Oxidationskatalysator, insbesondere als Oxidationskatalysator
in der Abgasreinigung von schwefelhaltigen Abgasen.
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Das
in das erfindungsgemäße Verfahren einzusetzende
Zeolithmaterial, dessen innere Oberfläche mit Metallpartikeln
beladen ist, kann beispielsweise hergestellt werden, indem zunächst
eine Metallverbindung in das Zeolithmaterial eingebracht und danach
das Metall der Metallverbindung in seine metallische Form überführt
wird.
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Dabei
kann das Einbringen der Metallverbindung in das Zeolithmaterial
beispielsweise mittels Vermischen eines Zeolithpulvers mit der Metallverbindung
im trockenen Zustand in einer Kugelmühle und anschließender
Temperierung bei höheren Temperaturen, vorzugsweise 450
bis 650°C, erfolgen.
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Alternativ
dazu kann das Einbringen der Metallverbindung durch Imprägnieren
des Zeolithmaterials mit einer Lösung der Metallverbindung
erfolgen, beispielsweise durch Aufsprühung der Lösung
auf das Zeolithmaterial oder durch Eintauchen des Zeolithmaterials
in die Lösung.
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Als
Metallverbindungen, beispielsweise Edelmetallverbindung, können
dabei die entsprechenden Nitrate, Acetate, Oxalate, Tartrate, Formeate,
Amine, Sulfite, Carbonate, Halogenide oder Hydroxide eingesetzt werden.
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Die
Umwandlung der Metallverbindung in das entsprechende Metall, d.
h. in die katalytisch aktiven Metallpartikel, erfolgt dann üblicherweise
durch thermische Zersetzung der Metallverbindung, durch Reduktion mittels
Wasserstoff, Kohlenmonoxid oder durch nasschemische Reduktion.
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Um
den gemäß dem erfindungsgemäßen
Verfahren hergestellten geträgerten Metallkatalysator über einen
längeren Zeitraum hinweg unbeschadet lagern zu können,
wird der Katalysator stabilisiert und ggf. luftdicht verpackt, wobei
innerhalb der Verpackung vorzugsweise eine Schutzgasatmosphäre
besteht.
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Das
nachstehende Ausführungsbeispiel dient der Erläuterung
der Erfindung.
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Ausführungsbeispiel:
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Ein
handelsübliches pulverförmiges Zeolithmaterial
mit der Handelsbezeichnung Pentasil der Firma Süd-Chemie
AG (Strukturtyp: MFI; SiO2/Al2O3-Verhältnis: 25; Austauschform:
Ammoniumform; LOI (1000°C): 8 Mass.-%) wurde mit einem
handelsüblichen Platinchlorid-Pulver in einer Labor-Kugelmühle über
einen Zeitraum von 1 h intensiv vermahlen. Der Anteil der Mischung
an Platin (als Metall) betrug dabei 1,5 Mass.-% bezogen auf die
Gesamtmasse an Platin (als Metall) und Zeolithmaterial (LOI (1000°C):
0 Mass.-%).
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Das
so erhaltene Gemisch aus Zeolithmaterial und Platinchlorid-Pulver
wurde in einem Laborofen mit einer Aufheizrate von 1 K/min auf eine
Temperatur von 500°C aufgeheizt und über einen
Zeitraum von 12 h dieser Temperatur ausgesetzt, wobei durch eine
Besaugung des Ofens ein leichter Unterdruck in demselben gewährleistet
wurde.
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Anschließend
wurde das Pulver abgekühlt. Das resultierende, mit Platinchlorid
beladene Zeolithmaterial weist eine BET-Oberfläche von
300 m2/g und einen Platin-Gehalt von 1,5
Mass.-% auf bezogen auf die Gesamtmasse an Platin (als Metall) und
Zeolithmaterial.
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Danach
wurde das mit Platinchlorid beladene Zeolithmaterial unter einer
Wasserstoffatmosphäre bei einer Temperatur von 500°C über
einen Zeitraum von 12 h kalziniert zur Überführung
der Platin-Komponente des Platinchlorids in die Metallform.
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100
g des wie vorstehend beschrieben hergestellten, mit Platinmetall-Partikeln
beladenen Zeolithmaterials wurden in 1000 ml destilliertem Wasser
suspendiert und der pH-Wert der Suspension auf einen Wert von 7,5
eingestellt. Zu dieser Suspension wurde eine FeCl3-Lösung
zugetropft, bis zur Einstellung eines Massenverhältnisses
von Fe (bezogen auf Fe2O3)/Zeolithmaterial
von 1/10. Nach dem Zutropfen wies die Suspension einen pH-Wert von
7 auf.
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Die
Eisen(III)-chlorid enthaltende Suspension wurde bei einer Temperatur
von 60°C über einen Zeitraum von 1 h gerührt,
wobei sich das Eisen weitgehend quantitativ auf der äußeren
Oberfläche des mit Metallpartikeln beladenen Zeolithmaterials
als Eisenhydroxid abschied.
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Der
Feststoff der Suspension wurde danach abfiltriert und bei einer
Temperatur von 550°C über einen Zeitraum von 5
h an der Luft kalziniert zur Überführung des abgeschiedenen
Eisenhydroxids in ein Eisenoxid. Das so erhaltene, mit Metallpartikeln
und Eisenoxid beladene Zeolithmaterial enthielt 1,35 Mass.-% Platin
und 9 Mass.-% Fe2O3.
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12
g des wie vorstehend beschrieben erhaltenen, mit Platinpartikeln
und Eisenoxid beladenen Zeolithmaterials wurden mit 88 g eines handelsüblichen
Trägermaterials bestehend aus Al2O3, La2O3 und
CeO2 intensiv vermischt. Das resultierende
Gemisch aus mit Metallpartikeln und Eisenoxid beladenem Zeolithmaterial und
porösem Trägermaterial weist eine BET-Oberfläche
von 120 m2/g auf.
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Mittels
des Gemisches aus beladenem Zeolithmaterials und Trägermaterial
wurde durch Zugabe von Wasser mittels einer Nassvermahlung eine
Washcoat-Suspension mit einer mittleren Korngröße
von 3 μm hergestellt, die anschließend durch übliches
Tauchen und Ausblasen auf eine handelsübliche Cordierith-Wabe
mit 80 cpsi aufgebracht und anschließend bei einer Temperatur
von 500°C über einen Zeitraum von 12 h an der Luft
kalziniert wurde. Nach dem Kalzinieren betrug die Beladung der Wabe
mit der Washcoat-Beschichtung 80 g/l, eine Platinbeladung von 1,3
g/l und einen Fe2O3-Gehalt
von ca. 9 g/l.
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Aus
der Cordierith-Wabe wurden zwei Zylinder mit einer Länge
von 10 cm und einem Durchmesser von 1 Zoll ausgeschnitten, von denen
eine Katalysator-Wabe in einer Labor-Testapparatur unter den nachstehenden
Bedingungen:
| Temperatur: | 500°C |
| H2S-Konzentration: | 2000
ppm |
| Sauerstoff: | 8
Vol.-% |
| Restgas: | Stickstoff |
| Raumgeschwindigkeit: | 15.0000
v/v |
über einen Zeitraum von 48 h vergiftet
wurde.
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Die
nicht vergiftete Katalysator-Wabe (Katalysator-Wabe A) und die vergiftete
Katalysator-Wabe (Katalysator-Wabe B) wurden in einer Labor-Testapparatur
den folgenden Bedingungen unterworfen:
| Temperatur: | 500°C |
| Propan-Konzentration: | 2000
ppm |
| Sauerstoff: | 8
Vol.-% |
| Restgas: | Stickstoff |
| Raumgeschwindigkeit: | 15.0000
v/v |
und der Propan-Umsatz zu CO
2 und
H
2O bestimmt.
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Die
Umsatzwerte für die Propan-Oxidation wurden dabei mittels
eines handelsüblichen IR-Spektrometers bestimmt. Die Umsatzwerte
betrugen:
| Katalysator-Wabe
A (nicht vergiftet): | 96% |
| Katalysator-Wabe
B (vergiftet): | 86% |
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Vergleichsbeispiel:
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Es
wurde ein Vergleichskatalysator analog zu dem Herstellungsverfahren
des Ausführungsbeispiels hergestellt, wobei der Schritt
des Auftragens eines Eisenoxids auf die äußere
Oberfläche des mit Metallpartikeln beladenen Zeolithmaterials
ausgelassen wurde.
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Aus
der entsprechenden beladenen Cordierith-Wabe wurden ebenfalls zwei
Zylinder mit einer Länge von 10 cm und einem Durchmesser
von 1 Zoll herausgeschnitten, von denen eine Katalysator-Wabe unter
den wie vorstehend beschriebenen Bedingungen vergiftet wurde.
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Die
nicht vergiftete Katalysator-Wabe (Katalysator-Wabe C) und die vergiftete
Katalysator-Wabe (Katalysator-Wabe D) wurden unter den wie im Ausführungsbeispiel
beschriebenen Bedingungen einer Propan-Oxidationsreaktion unterworfen.
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Die
Umsatzwerte der Propan-Oxidation betrugen:
| Katalysator-Wabe
C (nicht vergiftet): | 99% |
| Katalysator-Wabe
D (vergiftet): | 40%. |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 5250282 [0031]
- - US 5098684 [0032]
- - US 5102643 [0032]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - „Review
of Ordered Mesoporous Materials", O. Ciesla and F. Schoth, Microporous
and Mesoporous Materials, 27, (1999), 131–49 [0031]