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DE102007003285A1 - Blendeneinrichtung für einen Fußbereich eines Kraftfahrzeugsitzes, Kraftfahrzeugsitzeinheit mit Blendeneinrichtung, Kraftfahrzeug mit Kraftfahrzeugsitzeinheit und Verfahren zur Erzeugung eines Stauraums mit einer Blendeneinrichtung - Google Patents

Blendeneinrichtung für einen Fußbereich eines Kraftfahrzeugsitzes, Kraftfahrzeugsitzeinheit mit Blendeneinrichtung, Kraftfahrzeug mit Kraftfahrzeugsitzeinheit und Verfahren zur Erzeugung eines Stauraums mit einer Blendeneinrichtung Download PDF

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DE102007003285A1
DE102007003285A1 DE200710003285 DE102007003285A DE102007003285A1 DE 102007003285 A1 DE102007003285 A1 DE 102007003285A1 DE 200710003285 DE200710003285 DE 200710003285 DE 102007003285 A DE102007003285 A DE 102007003285A DE 102007003285 A1 DE102007003285 A1 DE 102007003285A1
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DE
Germany
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motor vehicle
unit
aperture
footwell
seat
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200710003285
Other languages
English (en)
Inventor
Marten Wittorf
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GM Global Technology Operations LLC
Original Assignee
GM Global Technology Operations LLC
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by GM Global Technology Operations LLC filed Critical GM Global Technology Operations LLC
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Publication of DE102007003285A1 publication Critical patent/DE102007003285A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft eine Blendeneinrichtung (1) zum zumindest teilweise Abdecken eines Fußbereichs (9) zwischen einer Sitzoberfläche (6) eines Kraftfahrzeugsitzes (7) und einem darunter befindlichen Kraftfahrzeugboden (5), umfassend eine Blendeneinheit (2), um den Fußbereich (4) zumindest teilweise abzudecken, und eine Befestigungseinrichtung (3), um die Blendeneinheit (2) an dem Fußbereich (4) anzuordnen, wobei die Befestigungseinrichtung (3) an einem Seitenbereich des Fußbereichs (4) angeordnet ist und die Blendeneinrichtung (1) Mittel (3a, 3b, 3c) aufweist, um zumindest einen Teil der Blendeneinheit (2) aus einer ersten Position an dem Fußbereich (4), in welchem die Blendeneinrichtung (1) den Fußbereich (4) nicht oder nur unwesentlich beschränkt, in mindestens eine zweite Position in einem benachbarten Kraftfahrzeugfußraum (9) zu bewegen. Weiter betrifft die Erfindung eine Kraftfahrzeugsitzeinheit (12), ein Kraftfahrzeug und ein Verfahren zum Erzeugen eines Stauraums.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Blendeneinrichtung zum zumindest teilweise Abdecken eines Fußbereichs gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Weiter betrifft die Erfindung eine Kraftfahrzeugsitzeinheit die an einem Kraftfahrzeugboden eines Kraftfahrzeugs anbringbar ist gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 10.
  • Zudem betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug mit einer Kraftfahrzeugsitzeinheit gemäß Anspruch 12.
  • Nicht zuletzt betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Erzeugen eines Stauraums in einem Kraftfahrzeugfußraum gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 13.
  • Bekannt sind Zierleisten für Kraftfahrzeugsitze, die fest an einem Kraftfahrzeugsitz montiert sind. Diese sind Platz sparend an einem seitlichen Fußbereich unter einer Sitzoberfläche eines Kraftfahrzeugsitzes angeordnet. Die Zierleisten lassen sich jedoch nicht im montierten Zustand von dem Sitz in einen Kraftfahrzeugfußraum bewegen, um beispielsweise einen zusätzliche Stauraum im ausgefahren Zustand bereitzustellen.
  • Weiterhin bekannt sind Schubladensysteme, die im Fußbereich eines Kraftfahrzeugsitzes angeordnet sind und die sich in einen Kraftfahrzeugfußraum hinein bewegen lassen. Diese Systeme weisen einen Stauraum auf, der in den Fußbereich unter einem Sitz einfahrbar ist, so dass in diesem Fußbereich aufgrund des so verringerten Raumes keine oder weniger Aktuatoren oder andere Einrichtungen, zum Beispiel zum Verstellen des Sitzes, angeordnet werden können. Derartige Systeme sind beispielsweise bekannt aus der EP 0 327 294 B1 , DE 84 28 747 U1 , DE 93 10 246 U1 und der DE 197 27 131 C1 .
  • Nachteil an diesen Systemen ist, dass diese auch im eingefahrenen Zustand viel Platz im Fußbereich unter einer Sitzoberfläche eines Kraftfahrzeugsitzes benötigen und somit der Fußbereich nicht anderweitig für andere Vorrichtungen, wie Aktuatoren zur Verstellung des Sitzes, verwendet werden können.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Blendeneinrichtung zu schaffen, welche im eingefahren Zustand Platz sparend als Blende fungiert und sich in einen ausgefahren Zustand bewegen lässt, um bei Bedarf einen zusätzlichen Stauraum zu bilden.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Blendeneinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Es ist weiter eine Aufgabe der Erfindung, eine Kraftfahrzeugsitzeinheit sowie ein Kraftfahrzeug mit einer Kraftfahrzeugsitzeinheit mit einer erfindungsgemäßen Blendeneinrichtung zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird von einer Kraftfahrzeugsitzeinheit gemäß Anspruch 10 und einem Kraftfahrzeug gemäß Anspruch 12 gelöst.
  • Zudem ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum einfachen Erzeugen eines Stauraums in einem Kraftfahrzeugfußraum zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird gemäß einem Verfahren nach Anspruch 13 gelöst.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Die Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass bei einer Blendeneinrichtung zum zumindest teilweise Abdecken eines Fußbereichs zwischen einer Sitzoberfläche eines Kraftfahrzeugsitzes und einem darunter befindlichen Kraftfahrzeugboden, umfassend eine Blendeneinheit um den Fußbereich zumindest teilweise abzudecken, und eine Befestigungseinrichtung, um die Blendeneinheit in dem Fußbereich anzuordnen, vorgesehen ist, dass die Befestigungseinrichtung an einem Seitenbereich des Fußbereichs abgeordnet ist und Mittel aufweist, um zumindest einen Teil der Blendeneinheit aus einer ersten Position an dem Fußbereich, in welchem die Blendeneinrichtung den Fußbereich nicht oder nur unwesentlich beschränkt oder beeinträchtigt, in mindestens eine zweite Position in einem benachbarten Kraftfahrzeugfußraum zu bewegen. Die Bewegung erfolgt von dem Fußbereich weg, so dass der Fußbereich im Wesentlichen unbeeinträchtigt bzw. unbeschränkt ist. Unbeschränkt bzw. unbeeinträchtigt hierbei, dass möglichst wenige oder keine Teile der Blendeneinrichtung in den Fußbereich hereinragen, so dass der Fußbereich (nahezu) komplett für die Unterbringung anderer Bauteile wie Aktuatoren nutzbar ist.
  • Die Blendeneinrichtung umfasst eine Blendeneinheit und eine Befestigungseinrichtung. Die Blendeneinheit ist bevorzugt nach Art einer Leiste oder Zierleiste als plattenähnlicher Körper ausgebildet. Die Blendeneinheit weist dabei an einer äußeren Oberfläche eine optisch ansprechende Gestaltung auf, um einen hinter der Blendeneinheit angeordneten Fußbereich zumindest teilweise abzudecken.
  • Der Fußbereich ist im Zusammenhang mit dieser Erfindung als der Raum oder der Bereich definiert, der zwischen einer Sitzoberfläche eines Kraftfahrzeugsitzes und dem Kraftfahrzeugboden, auf dem der Kraftfahrzeugsitz angeordnet ist, liegt. Der Fußbereich umfasst den Bereich des Kraftfahrzeugsitzes unter der Sitzoberfläche, das heißt den von dem Sitzpolster ausgefüllten Raum und den verbleibenden Raum zwischen dem Sitzpolster und dem Kraftfahrzeugboden, wobei der verbleibende Raum durch die gedachte Verlängerung des Sitzpolsters in Richtung des Kraftfahrzeugbodens begrenzt wird. Der Fußbereich ist je nach Ausbildung des Sitzpolsters mehr oder weniger quaderförmig ausgebildet. Der Raum, den die Befestigungseinrichtungen zur Befestigung des Kraftfahrzeugsitzes an dem Kraftfahrzeugboden oder allgemeiner dem Kraftfahrzeug einnehmen, wird hier nicht durch den Fußbereich eingeschlossen.
  • Unmittelbar an den Fußbereich schließt ein Kraftfahrzeugfußraum an. Dieser Kraftfahrzeugfußraum ist der Raum in einem Kraftfahrzeug, der von einem Kraftfahrzeugcockpit, dem Kraftfahrzeugboden, der Karosserie und dem Fußbereich begrenzt ist. Insbesondere ist der Kraftfahrzeugfußraum der freie Raum vor einem Kraftfahrzeugsitz, in dem die Füße und Teile der Beine eines Nutzers des Kraftfahrzeugsitzes positionierbar sind.
  • Die Blendeneinheit ist über eine Befestigungseinrichtung so angeordnet, dass diese – betrachtet von dem Kraftfahrzeugfußraum in Richtung Kraftfahrzeugheck- den Fußbereich zumindest teilweise abdeckt, wobei die äußere Oberfläche der Blendeneinheit zu dem Kraftfahrzeugfußraum weist.
  • Die Befestigungseinrichtung kann einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein. Bevorzugt ist die Befestigungseinrichtung an einem Seitenbereich des Fußbereichs angeordnet, um den Fußbereich nicht oder nur unwesentlich zu beeinträchtigen, d. h. in diesen zu ragen.
  • Die Befestigungseinrichtung weist Mittel auf, um zumindest einen Teil der Blendeneinheit von dem Fußbereich weg in den Kraftfahrzeugfußraum zu bewegen. Hierbei wird die Blende teilweise oder ganz in den Kraftfahrzeugfußraum bewegt und bildet so, zusammen mit zumindest Teilen der Befestigungseinrichtung eine Begrenzung für einen Stauraum. Dieser Stauraum existiert nur in einem zumindest teilweise ausgefahren Zustand der Blendeneinheit. In einem eingefahrenen Zustand ist die Blendeneinrichtung stauraumfrei ausgebildet, um möglichst wenig oder keinen Raum des Fußbereichs und/oder des Kraftfahrzeugfußraums einzunehmen.
  • Das Bewegen der Blendeneinheit in den Kraftfahrzeugfußraum kann auf unterschiedliche Weise erfolgen.
  • Eine Ausführungsform sieht vor, dass die Mittel Ausfahrmittel umfassen, um den Teil der Blendeneinheit translatorisch in einen Kraftfahrzeugfußraum zu bewegen.
  • Eine andere Ausführungsform sieht vor, dass die Mittel Rotationsmittel umfassen, um den Teil der Blendeneinheit rotatorisch in den Fußraum zu bewegen.
  • In wieder eine anderen Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Mittel sowohl Ausfahrmittel als auch Rotationsmittel umfassen.
  • Bevorzugt ist, dass die Ausfahrmittel ein Schienensystem umfassen, um den zumindest einen Teil der Blendeneinheit schienengeführt in den Fußraum zu bewegen. Hierbei lässt sich ein vorhandenes Schienensystem in dem Kraftfahrzeug nutzen, wie beispielsweise ein Schienensystem, an welchem der Kraftfahrzeugsitz mit dem Kraftfahrzeugsitz verfahrbar verbunden ist. Das Schienensystem lässt sich so in ein vorhandenes Schienensystem integrieren und beeinträchtigt so nicht den Fußbereich unter der Sitzoberfläche. Alternativ kann seitlich des Fußbereichs ein neues Schienensystem ausgebildet sein. Da das Schienensystem seitlich des Fußbereichs angeordnet ist, beeinträchtigt dieses den Fußbereich nicht oder nur unwesentlich. Weitere Einrichtun gen, wie Aktuatoren, können problemlos in dem Fußbereich angeordnet werden, ohne von dem Schienensystem wesentlich beeinträchtigt zu sein. Das Schienensystem umfasst bevorzugt zwei parallele Schienen. In einem Ausführungsbeispiel kann das Schienensystem als teleskopartiges Schienensystem ausgebildet sein, um die Blendeneinheit möglichst entlang eines großen Verfahrweges zu verfahren.
  • Die Blendeneinheit kann dabei so an dem Schienensystem gelagert sein, dass diese ihre ursprüngliche, d. h. aufrechte, Position beibehält. In einer anderen Ausführung kann die Blendeneinheit schwenk- oder drehbar an dem Schienensystem befestigt sein, um die Position der Blendeneinheit zu verändern.
  • Beim Herausfahren der Blendeneinheit wird ein Stauraum zwischen der Blendeneinheit, dem Schienensystem und dem Fußbereich in dem Kraftfahrzeugfußraum aufgespannt oder definiert. Dieser Stauraum weist hierbei keinen mit der Blendeneinheit und/oder dem Schienensystem verbundenen Boden auf. Als Boden dient hier der Kraftfahrzeugboden.
  • Zum leichteren Einfahren der Blendeneinheit sind Rückstellmittel, beispielsweise in Form von einer Federeinheit an der Blendeneinrichtung vorgesehen. Diese Federeinheit ist vorgespannt und die Blendeneinheit wird gegen die Vorspannung der Federeinheit in den Kraftfahrzeugfußraum bewegt. Ordnet man einen Gegenstand auf dem Kraftfahrzeugboden in dem Stauraum an, so kann die Federeinheit ein Verklemmen des Gegenstands bewirken und den Gegenstand so fest halten. Ist ein Verklemmen nicht erwünscht, so lassen sich Rasteinrichtungen vorsehen, welche in vorbestimmten Positionen die Blendeneinrichtung arretieren.
  • Bei Rotationsmittel ist insbesondere vorgesehen, dass die Rotationsmittel mindestens ein Drehgelenk umfassen, um den Teil der Blendeneinheit oder die gesamte Blendeneinheit in den Fußraum zu schwenken. Hierbei wird die Blendeneinheit so verschwenkt, dass eine Innenseite der Blendeneinheit als Boden dienen kann. Je nach Bemessung der Blendeneinheit ist der so gebildete Stauraum mehr oder weniger groß. Um eine Sicherung gegen ein Bewegen von auf der Blendeneinheit verstauten Gegenständen, insbesondere in eine Fahrtrichtung zu verhindern, kann die Blendeneinheit ein ausklappbares Element, bevorzugt an der Innenseite aufweisen, so dass dieses im verschwenkten Zustand als Vertikalwand fungieren kann. Auf diese Weise lässt sich eine Art Schublade aufspannen, wobei diese im eingefahrenen Zustand jedoch keinen Stauraum bildet.
  • Die Blendeneinheit kann neben der plattenähnlichen Leiste oder einer Frontalleiste auch noch seitliche Wandungen aufweisen, welche zum Beispiel das Sitzpolster seitlich umgeben. Bei einem Verschwenken lässt sich so auch ein seitlicher Schutz gegen Herausbewegen von Gegenständen aus dem Stauraum bewirken.
  • Die Blendeneinheit ist bevorzugt über ein Drehgelenk mit dem Kraftfahrzeugsitz, dem Schienensystem oder einer tragenden Struktur verbunden, ohne den Fußbereich wesentlich zu beeinflussen.
  • Insbesondere ist die Befestigungseinrichtung lateral an dem Fußbereich angeordnet, um den Bereich unter der Sitzfläche nicht zu beeinträchtigen. Lateral bedeutet hierbei seitlich parallel zu einer Längsrichtung oder eine Fahrtrichtung eines Kraftfahrzeugs. Somit kann die Befestigungseinrichtung beispielsweise an einem vorhandenen Schienensystem zum Verfahren eines Kraftfahrzeugsitzes oder seitlich an einem Sitz angeordnet sein. Auf diese Weise wird ein Herausbewegen der Blendeneinheit in den Kraftfahrzeugfußraum nicht beeinträchtigt.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Mittel als falt- oder klappbare Mittel ausgebildet sind, um den Teil der Blendeneinheit durch Falten bzw. Klappen in den Fußraum zu bewegen. Die Blendeneinheit kann beispielsweise faltbare Wandungen umfassen und/oder scharnierartige Abschnitte aufweisen, entlang welcher sich die Blendeneinheit zusammenlegbar ist.
  • Die Blendeneinheit kann mehrteilig ausgebildet sein, um zumindest einen Teil der Blendeneinheit separat in den Fußraum zu bewegen. Somit können mehrere Stauräume gebildet werden. Alternativ kann die Blendeneinheit mehrere Halterungen aufweisen, welche sich aus einer bündigen Anordnung mit einer Ebene der Blendeneinheit in eine abstehende Anordnung bewegen lassen. Diese Halterungen können an einer Außenseite, d. h. der Seite, die dem Kraftfahrzeugfußraum zugewandt ist, der Blendeneinheit angeordnet sein. Alternativ können die Halterungen an einer Innenseite, d. h. der Seite, die dem Fußbereich zugewandt ist, angeordnet sein. Ist die Blendeneinheit zum Beispiel drehbar oder schwenkbar gelagert, so kann durch eine Rotation die Innenseite zur Außenseite umfunktioniert werden und die Halterungen ragen in den Kraftfahrzeugfußraum.
  • An diese Halterungen lassen sich Gegenstände mit korrespondierenden Aufnahmen anordnen. Die Gegenstände können elektronische Geräte wie Laptops oder auch Pflanzen, Koffer oder Reisetaschen sein.
  • Entsprechend sieht eine Ausführungsform vor, dass mindestens ein Teil der Blendeneinheit eine Halterung für korrespondierende Gegenstände aufweist.
  • Die Erfindung schließt weiter die technische Lehre ein, dass bei einer Kraftfahrzeugsitzeinheit, insbesondere ein Kraftfahrzeugsitz, die bzw. der an einem Kraftfahrzeugboden anbringbar ist, mit einer Sitzoberfläche, die durch einen Fußbereich unter der Sitzoberfläche zu dem Kraftfahrzeugboden beabstandet ist, vorgesehen ist, dass der Fußbereich zumindest teilweise durch eine erfindungsgemäße Blendeneinrichtung zu einem Kraftfahrzeugfußraum hin verdeckt ist. Insbesondere ist die Kraftfahrzeugsitzeinheit benachbart zu einem Fußbereich anbringbar.
  • Der Kraftfahrzeugsitz ist bevorzugt eine vorderer Kraftfahrzeugsitz und insbesondere ein Beifahrersitz. Der Kraftfahrzeugsitz weist ein Sitzpolster und eine Rückenlehne auf. Der Bereich, auf dem ein Nutzer sitzt, wird durch die Sitzoberfläche festgelegt. Zwischen der Sitzoberfläche und dem Kraftfahrzeugboden ist der Fußbereich ausgebildet. Die Blendeneinrichtung, genauer die Blendeneinheit bildet im eingefahrenen Zustand ein Art Grenze zwischen Fußbereich und Kraftfahrzeugfußraum. Im ausgefahrenen Zustand ist die Blendeneinheit in den Fußraum bewegt und begrenzt dort einen Stauraum. Im eingefahrenen Zustand ist der Fußbereich im Wesentlichen stauraumfrei ausgebildet.
  • Die Erfindung schließt weiter die technische Lehre ein, dass bei einem Kraftfahrzeug eine erfindungsgemäße Kraftfahrzeugsitzeinheit vorgesehen ist.
  • Darüber hinaus schließt die Erfindung weiter die technische Lehre ein, dass bei eine Verfahren zum Erzeugen eines Stauraums in einem Kraftfahrzeugfußraum, vorgesehen ist, dass eine erfindungsgemäße Blendeneinrichtung zumindest teilweise relativ zu einem Kraftfahrzeugsitz in den Fußbereich bewegt wird.
  • Das Verfahren sieht vor, dass zum Erzeugen eines Stauraums die Blendeneinrichtung in den Kraftfahrzeugfußraum hinein bewegt wird. Hierzu kann die Blendeneinrichtung einen Handgriff aufweisen. Alternativ lässt sich die Blendeneinrichtung auch über einen Aktuator bewegen. Das Bewegen kann translatorisch, rotatorisch, klappen oder als eine beliebige Kombination ausgeführt werden. Das Herausbewegen wird bevorzugt gegen eine Vorspannung ausgeführt. Durch das Herausbewegen wird ein Stauraum aufgespannt. In diesen Stauraum lassen sich nun Gegenstände einbringen. Sobald die Gegenstände in dem Stauraum angeordnet sind, kann ein Verklemmen mittels der Vorspannung – beispielsweise durch eine Federeinheit – wirken und den Gegenstand verklemmen. Alternativ kann die Blendeneinrichtung arretiert werden. Wird zum Beispiel bei Fahrtende der Stauraum nicht mehr benötigt, wird die Blendeneinrichtung wieder eingefahren. Dabei ist die Blendeneinrichtung so an der Seite des Fußbereichs angeordnet, dass dieser nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Das heißt, keine oder nur kleine Abschnitte der Blendeneinrichtung ragen in den Fußbereich hinein.
  • Weitere, die Erfindung verbessernde Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben oder ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, welche in den Figuren schematisch dargestellt sind. Für gleiche oder ähnliche Bauteile oder Merkmale werden dabei einheitliche Bezugszeichen verwendet. Merkmale oder Bauteile verschiedener Ausführungsformen können kombiniert werden, um so weitere Ausführungsformen zu erhalten. Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung oder den Zeichnungen hervorgehenden Merkmale und/oder Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten, räumliche Anordnungen und Verfahrensschritte, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein. Es zeigen:
  • 1A und 1B schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel einer Blendeneinrichtung in einem nahezu eingefahrenen Zustand (1A) und einem ausgefahrenen Zustand (1B),
  • 2A und 2B schematisch ein zweites Ausführungsbeispiel einer Blendeneinrichtung in einem nahezu eingeklappten Zustand (2A) und einem ausgeklappten Zustand (2B),
  • 3A und 3B schematisch ein drittes Ausführungsbeispiel einer Blendeneinrichtung in einem eingefahrenen Zustand (3A) und einem ausgefahrenen Zustand (3B),
  • 4A und 4B schematisch eine Seitenansicht einer Kraft fahrzeugsitzeinheit mit einer Blendeneinrichtung in einem eingefahrenen Zustand (4A) und einem ausgefahrenen Zustand (4B),
  • 5A und 5B schematisch eine perspektivische, seitliche Ansicht einer Kraftfahrzeugsitzeinheit mit einer Blendeneinrichtung in einem eingefahrenen Zustand (5A) und einem ausgefahrenen Zustand (5B) und
  • 6A bis 6C schematisch eine perspektivische, seitliche Ansicht einer Kraftfahrzeugsitzeinheit mit einer weiteren Ausführungsform einer Blendeneinrichtung in einem eingeklappten Zustand (6A), einem ausgeklappten Zustand (6B) und der Blendeneinrichtung ohne die Sitzeinheit (6C).
  • 1A und 1B zeigen schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel einer Blendeneinrichtung 1 in einem nahezu eingefahrenen Zustand (1A) und einem ausgefahrenen Zustand (1B). Die Blendeneinrichtung 1 umfasst eine Blendeneinheit 2 und eine Befestigungseinrichtung 3. Die Blendeneinrichtung 1 ist über die Befestigungseinrichtung 3 seitlich an einem Fußbereich 4 angeordnet. Der Fußbereich 4 wird in eine vertikale Richtung von einem Kraftfahrzeugboden 5 und einer Sitzoberfläche 6 eines Kraftfahrzeugsitzes 7 begrenzt. Dabei ist der Fußbereich 4 seitlich durch eine gedachte Projektion eines Sitzpolsters 7a des Kraftfahrzeugsitzes 7 in Richtung des Kraftfahrzeugbodens 5 begrenzt. Der Fußbereich 4 umfasst den Raum, der durch das Sitzpolster 7a ausgefüllt wird, und den darunter angeordneten Raum und ist in den Fig. schematisch als gestricheltes Rechteck dargestellt. Der Kraftfahrzeugsitz 6 ist über eine Befestigungsvorrichtung 8, die vorliegend als Schienensystem 8a ausgebildet ist, mit einem Kraftfahrzeug (nicht dargestellt) an dem Kraftfahrzeugboden 5 verbunden. Benachbart zu dem Fußbereich 4 ist ein Kraftfahrzeugfußraum 9 ausgebildet. Die Befestigungseinrichtung 3 weist Mittel auf, um die Blendeneinheit 2 in den Kraftfahrzeugfußraum 9 zu bewegen. Dabei ist die Befestigungseinrichtung 3 so ausgebildet, dass sie nicht oder nur unwesentlich in den Fußbereich 4 hineinragt und/oder diesen beeinträchtigt. In der 1A ist die Blendeneinrichtung 1 in einer nahezu eingefahrenen Position dargestellt. In dieser eingefahrenen Position beansprucht die Blendeneinrichtung 1 keinerlei Stauraum in dem Fußbereich 4. Dieser steht somit für Aktuatoren oder dergleichen zur Verfügung.
  • In 1B ist die Blendeneinrichtung 1 in einer ausgefahrenen Position dargestellt, in welcher die Blendeneinrichtung 1 in den Kraftfahrzeugfußraum 9 hinein bewegt ist. Die ausführliche Beschreibung von bereits beschriebenen Merkmalen wird zur Klarheit der Beschreibung ausgespart. Die Mittel zum Bewegen der Blendeneinrichtung 1 sind hier als Ausfahrmittel 3a ausgebildet. Diese Ausfahrmittel 3a ermöglichen eine translatorische Bewegung der Blendeneinrichtung 1, genauer der Blendeneinheit 2 in den Kraftfahrzeugfußraum 9. Begrenzt durch die Blendeneinheit 2, den Kraftfahrzeugboden 5 und den Fußbereich 4 ist der dargestellten, ausgefahrenen Position ein Stauraum festgelegt. In diesen lassen sich entsprechende Gegenstände unterbringen.
  • 2A und 2B zeigen schematisch ein zweites Ausführungsbeispiel einer Blendeneinrichtung 1 in einem nahezu eingeklappten Zustand (2A) und einem ausgeklappten Zustand (2B). Zur besseren Darstellung sind in den 2A und 2B nur den Kraftfahrzeugsitz 7, der Fußbereich 4 und die Blendeneinrichtung 1 dargestellt. Bis auf die Blendeneinrichtung 1 können die anderen Teile jedoch gleich zu denen in 1A und 1B ausgebildet sein.
  • 2A zeigt die Blendeneinrichtung 1, die an einem Kraftfahrzeugsitz 7 so über die Befestigungseinrichtung 3 befestigt ist, dass die Blendeneinrichtung 1 den Fußbereich 4 nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt, das heißt in diesen hereinragt.
  • Die Blendeneinheit 2 ist über Mittel der Befestigungseinrichtung 3 mit dem Sitz 7 verbunden, wobei die Mittel als falt- und/oder klappbare Mittel 3b ausgebildet sind, so dass die Blendeneinheit 2 durch Entfalten oder Klappen in den (hier nicht dargestellten) Kraftfahrzeugfußraum 9 bewegt werden kann. In 2A ist die Blendeneinrichtung 1 in einer nahezu eingefahrenen Position dargestellt. Der ausgefahrene Zustand ist in 2B dargestellt.
  • In 2B ist die Blendeneinrichtung 1 in einer ausgefahrenen Position dargestellt. Dabei ist die Blendeneinrichtung 1 in einen (nicht dargestellten) Kraftfahrzeugfußraum 9 bewegt. Durch Ausklappen oder Entfalten der falt- und/oder klappbaren Mittel 3b ist die Blendeneinheit 2 etwas höher und etwas weiter in den Kraftfahrzeugfußraum 9 hineinbewegt, als in 2A dargestellt. Das heißt, die Blendeneinheit 2, die in der eingefahrenen Position mit ihrem obersten Teil etwa in einer Ebene mit der Sitzoberfläche 6 des Kraftfahrzeugsitzes 7 angeordnet war, ist nun gegenüber der Sitzoberfläche 6 etwas erhöht und von dem Kraftfahrzeugsitz 7 hervorstehend ausgebildet. Auf diese Weise ist durch die Blendeneinrichtung 1 in der ausgefahrenen Position in dem Kraftfahrzeugfußraum 9 ein Stauraum gebildet. Dieser Stauraum ist seitlich durch die Blendeneinrichtung 1 begrenzt. In vertikale Richtung ist der Stauraum durch den (hier nicht dargstellten) Kraftfahrzeugboden 5 begrenzt.
  • 3A und 3B zeigen schematisch ein drittes Ausführungsbeispiel einer Blendeneinrichtung 1 in einem eingefahrenen Zustand (3A) und einem ausgefahrenen Zustand (3B).
  • In 3A sind lediglich die Blendeneinheit 2 und der Kraftfahrzeugsitz 7 dargestellt. Die Blendeneinheit 2 befindet sich nahezu in einer eingefahrenen Position.
  • In 3B sind zwei Halterungen 10 an der Blendeneinheit 2 dargestellt, welche einen Gegenstand 11, wie einen Koffer oder dergleichen, halten. Hierzu weist der Gegenstand zu den Halterun gen 10 korrespondierende Halterungselemente auf, so dass diese zusammenwirken und der Gegenstand so von den Halterungen 10 gehalten werden kann. Die Halterungen 10 sind als Teil der Blendeneinheit 2 ausgebildet und lassen sich relativ zu dieser bewegen. In 3B sind die Halterungen winklig abstehend von der Blendeneinheit 2 ausgebildet.
  • 4A und 4B zeigen etwas weniger schematisiert, aber immer noch schematisch eine Seitenansicht einer Kraftfahrzeugsitzeinheit 12 mit einer Blendeneinrichtung 1 in einem eingefahrenen Zustand (4A) und einem ausgefahrenen Zustand (4B).
  • Die Kraftfahrzeugsitzeinheit 12 umfasst einen Kraftfahrzeugsitz 7 mit einem Sitzpolster 7a und einer Rückenlehne 7b und eine Blendeneinrichtung 1. Der Kraftfahrzeugsitz 7 ist an dem Kraftfahrzeugboden 5 angeordnet. Die Blendeneinheit 2 ist über die Befestigungseinrichtung 3 seitlich an dem Kraftfahrzeugsitz 7 angeordnet, so dass der Fußbereich 4 (hier nicht dargestellt), nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. An der Blendeneinheit 2 ist ein Griff 13 angeordnet, um die Blendeneinrichtung 1 leicht betätigen zu können. In 4B ist die Blendeneinrichtung 1 in einer ausgefahrenen Position dargestellt.
  • 4B zeigt die Blendeneinrichtung 1 in einer ausgefahrenen Position, wobei die Blendeneinheit 2 translatorisch mittels Ausfahrmittel 3a ausgefahren ist. Die Ausfahrmittel 3a sind vorliegend als Schienensystem ausgebildet. Die Blendeneinrichtung 1 bildet in dem nicht dargestellten Stauraum zusammen mit dem Kraftfahrzeugboden (ebenfalls nicht dargestellt). An der Blendeneinheit 2 selbst ist kein Boden ausgebildet.
  • 5A und 5B zeigen schematisch eine perspektivische, seitliche Ansicht einer Kraftfahrzeugsitzeinheit 12 mit einer Blendeneinrichtung 1 in einem eingefahrenen Zustand (5A) und einem ausgefahrenen Zustand (5B).
  • Die Blendeneinrichtung 1 umfasst eine zweiteilige Blendeneinheit 2 und eine Befestigungseinrichtung 3 mit Ausfahrmitteln 3a. In der 5A ist deutlich zu erkennen, dass die Befestigungseinrichtung 3 seitlich zu dem Fußbereich 7 (hier nicht dargestellt) angeordnet ist. Die Ausfahrmittel 3a sind als Schienensystem ausgebildet.
  • 5B zeigt die Blendeneinrichtung 1 in einer ausgefahrenen Position. In 5B sind Teile der zweiteiligen Blendeneinheit 2 unterschiedlich weit in den (nicht dargestellten) Kraftfahrzeugfußraum 9 bewegt. Eine Frontblende 2a ist maximal in den Kraftfahrzeugfußraum 9 beweget. Ein hinterer Teil 2b der Blendeneinheit 2 ist weniger weit in den Kraftfahrzeugfußraum 9 bewegt. Es sind verschiedene Positionen möglich, in welche die Teile der Blendeneinheit 2 bewegt werden können. Einige der Positionen sind durch gestrichelte Linien angedeutet. Die Blendeneinrichtung 1 bildet zusammen mit dem (nicht dargestellten) Kraftfahrzeugboden 5 einen Stauraum, der nach untern durch den Kraftfahrzeugboden 5 und seitlich durch die beiden Teile der Blendeneinheit 2a, 2b und die Ausfahrmittel 3a begrenzt ist. Die Ausfahrrichtung der Blendeneinrichtung 1 ist durch den horizontalen Doppelpfeil bei „H" dargestellt. In eine Vertikalrichtung, dargestellt durch den vertikal nach unten weisenden Pfeil bei „V", wird ein Gegenstand 11, in 5B ein Blumentopf mit Pflanze, in den Stauraum gebracht.
  • 6A, 6B und 6C zeigen schematisch eine perspektivische, seitliche Ansicht einer Kraftfahrzeugsitzeinheit 12 mit einer weiteren Ausführungsform einer Blendeneinrichtung 1 in einem eingeklappten Zustand (6A), einem ausgeklappten Zustand (6B) und der Blendeneinrichtung 1 ohne den Kraftfahrzeugsitz 7 (6C).
  • Die Blendeneinrichtung 1 der Kraftfahrzeugsitzeinheit 12 weist eine Blendeneinheit 2 auf, welche neben einer Frontalblende 2a noch seitliche, winklig zu der Frontalblende 2a angeordnete Blendenteile 2c aufweist. Die Blendeneinheit ist so an dem Fußbereich 4 angeordnet, dass dieser nicht oder nur unwesentlich durch die Befestigungseinrichtung 3 beeinträchtigt ist. Die Befestigungseinrichtung 3 umfasst Rotationsmittel 3c, welche als Drehgelenk ausgebildet sind. Über die Rotationsmittel 3c ist die Blendeneinheit 2 in den Kraftfahrzeugfußraum 9 bewegbar. In 6B ist die ausgeklappte Position der Blendeneinrichtung 1 dargestellt.
  • 6B zeigt die ausgeklappte Position der Blendeneinrichtung 1. Durch den Pfeil bei „D" ist die Klapprichtung oder Verschwenkrichtung gekennzeichnet. Der Stauraum ist nach unten und zu den lateralen Seiten (d. h. parallel zur Längsrichtung des Kraftfahrzeugs oder in Fahrtrichtung) durch die Blendeneinheit 2 begrenzt. Der Stauraum ist gegenüber dem Stauraum in 5A und 5B kleiner ausgebildet. Entsprechend lassen sich kleinere Gegenstände 11, etwas eine Getränkeflasche und ein Trinkglas, in dem Stauraum unterbringen. Die Gegenstände 11 werden ebenfalls im Wesentlichen entlang einer Vertikalrichtung V in den Stauraum gestellt. Um eine zusätzliche Begrenzung, beispielsweise rechtwinklig oder nahezu rechtwinklig zu den lateralen Seiten zu erhalten, ist die Blendeneinheit 2 ebenfalls mehrteilige ausgebildet. Genauer weist die Frontblende 2a an einer Innenseite eine verschwenkbare Innenwand 2d auf, welche sich winklig zu der Frontalblende 2a aufklappen lässt. Diese Anordnung ist in 6c dargestellt.
  • 6c zeigt die Blendeneinrichtung 1 ohne Kraftfahrzeugsitz 7. Die Blendeneinrichtung 1 ist in einem aufgeklappten, d. h. in den Kraftfahrzeugfußraum bewegten, Zustand dargestellt. Um ein Bewegen von in den durch die Blendeneinrichtung 1 gebildeten Stauraum, beispielsweise bei einem Bremsen des Kraftfahrzeugs, zu verhindern, ist die Blendeneinheit 2 mit einer Frontalblende 2a und einer aufklappbaren Innenblende 2d mehrteilig ausgebildet. In dem aufgeklappten Zustand bilden die Frontalblende 2a und die seitlichen Blendenteile 2c einen Stauraum, der in Richtung Kraftfahrzeugfront offen ist. Die Innenblende 2d, die an der Frontalblende 2a verschwenkbar befestigt ist, lässt sich aufklappen, so dass diese eine vertikale Ausrichtung einnimmt, wie die Frontalblende 2a in eingefahrenem Zustand. Auf diese Weise ist ein seitliche Richtungen und in Richtung Kraftfahrzeugboden 5 begrenzter Stauraum ausgebildet. Dabei ragt die Blendeneinrichtung 1 nicht oder nur unwesentlich in den Fußbereich 4 hinein.
  • 1
    Blendeneinrichtung
    2
    Blendeneinheit
    2a
    Frontalblende
    2b
    hinterer Teil (der Blende)
    2c
    seitliches Blendenteil
    2d
    Innenblende
    3
    Befestigungseinrichtung
    3a
    Ausfahrmittel
    3b
    falt- und/oder klappbare Mittel
    3c
    Rotationsmittel
    4
    Fußbereich
    5
    Kraftfahrzeugboden
    6
    Sitzoberfläche
    7
    Kraftfahrzeugsitz
    7a
    Sitzpolster
    8
    Befestigungsvorrichtung
    8a
    Schienensystem
    9
    Kraftfahrzeugfußraum
    10
    Halterung
    11
    Gegenstand
    12
    Kraftfahrzeugsitzeinheit
    13
    Griff
    H
    Ausfahrrichtung (horizontal)
    V
    Vertikalrichtung
    D
    Drehrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0327294 B1 [0006]
    • - DE 8428747 U1 [0006]
    • - DE 9310246 U1 [0006]
    • - DE 19727131 C1 [0006]

Claims (13)

  1. Blendeneinrichtung (1) zum zumindest teilweise Abdecken eines Fußbereichs (9) zwischen einer Sitzoberfläche (6) eines Kraftfahrzeugsitzes (7) und einem darunter befindlichen Kraftfahrzeugboden (5), umfassend eine Blendeneinheit (2), um den Fußbereich (4) zumindest teilweise abzudecken, und eine Befestigungseinrichtung (3), um die Blendeneinheit (2) an dem Fußbereich (4) anzuordnen, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (3) an einem Seitenbereich des Fußbereichs (4) angeordnet ist und die Blendeneinrichtung (1) Mittel (3a, 3b, 3c) aufweist, um zumindest einen Teil der Blendeneinheit (2) aus einer ersten Position an dem Fußbereich (4), in welchem die Blendeneinrichtung (1) den Fußbereich (4) nicht oder nur unwesentlich beschränkt, in mindestens eine zweite Position in einem benachbarten Kraftfahrzeugfußraum (9) zu bewegen.
  2. Blendeneinrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel Ausfahrmittel (3a) umfassen, um den Teil der Blendeneinheit (2) translatorisch in den Kraftfahrzeugfußraum (9) zu bewegen.
  3. Blendeneinrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausfahrmittel (3a) ein Schienensystem umfassen, um den Teil der Blendeneinheit (2) schienengeführt in den Kraftfahrzeugfußraum zu bewegen.
  4. Blendeneinrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel Rotationsmittel (3c) umfassen, um den Teil der Blendeneinheit (2) rotatorisch in den Kraftfahrzeugfußraum (9) zu bewegen.
  5. Blendeneinrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Rotationsmittel (3c) mindestens ein Drehgelenk umfassen, um den Teil der Blendeneinheit (2) in den Kraftfahrzeugfußraum (9) zu schwenken.
  6. Blendeneinrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (3) lateral an dem Fußbereich (4) angeordnet sind, um den Bereich unter der Sitzfläche (6) nicht zu beeinträchtigen.
  7. Blendeneinrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel als falt- oder klappbare Mittel (3b) ausgebildet sind, um den Teil der Blendeneinheit (2) durch Falten bzw. Klappen in den Kraftfahrzeugfußraum (9) zu bewegen.
  8. Blendeneinrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Blendeneinheit (2) mehrteilig ausgebildet ist, um zumindest einen Teil der Blendeneinheit (2) separat in den Kraftfahrzeugfußraum (9) zu bewegen.
  9. Blendeneinrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil der Blendeneinheit (2) eine Halterung (10) für korrespondierende Gegenstände (11) aufweist.
  10. Kraftfahrzeugsitzeinheit (12), insbesondere ein Kraftfahrzeugsitz (7), die an einem Kraftfahrzeugboden (5) anbringbar ist, mit einer Sitzoberfläche (6), die durch einen Fußbereich (4) unter der Sitzoberfläche (6) zu dem Kraftfahrzeugboden (5) beabstandet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Fußbereich (4) zumindest teilweise durch eine Blendeneinrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 9 zu einem Kraftfahrzeugfußraum (9) hin verdeckt ist.
  11. Kraftfahrzeugsitzeinheit (12) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Fußbereich (4) im Wesentlichen stauraumfrei ausgebildet ist.
  12. Kraftfahrzeug mit einer Kraftfahrzeugsitzeinheit (12) nach einem der vorherigen Ansprüche 10 bis 11.
  13. Verfahren zum Erzeugen eines Stauraums in einem Kraftfahrzeugfußraum (9), dadurch gekennzeichnet, dass eine Blendeneinrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 9 relativ zu einem Kraftfahrzeugsitz (7) in den Kraftfahrzeugfußraum (9) bewegt wird.
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