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Die
Erfindung betrifft eine Blendeneinrichtung zum zumindest teilweise
Abdecken eines Fußbereichs gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Weiter
betrifft die Erfindung eine Kraftfahrzeugsitzeinheit die an einem
Kraftfahrzeugboden eines Kraftfahrzeugs anbringbar ist gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 10.
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Zudem
betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug mit einer Kraftfahrzeugsitzeinheit
gemäß Anspruch 12.
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Nicht
zuletzt betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Erzeugen eines
Stauraums in einem Kraftfahrzeugfußraum gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 13.
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Bekannt
sind Zierleisten für Kraftfahrzeugsitze, die fest an einem
Kraftfahrzeugsitz montiert sind. Diese sind Platz sparend an einem
seitlichen Fußbereich unter einer Sitzoberfläche
eines Kraftfahrzeugsitzes angeordnet. Die Zierleisten lassen sich
jedoch nicht im montierten Zustand von dem Sitz in einen Kraftfahrzeugfußraum
bewegen, um beispielsweise einen zusätzliche Stauraum im
ausgefahren Zustand bereitzustellen.
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Weiterhin
bekannt sind Schubladensysteme, die im Fußbereich eines
Kraftfahrzeugsitzes angeordnet sind und die sich in einen Kraftfahrzeugfußraum
hinein bewegen lassen. Diese Systeme weisen einen Stauraum auf,
der in den Fußbereich unter einem Sitz einfahrbar ist,
so dass in diesem Fußbereich aufgrund des so verringerten
Raumes keine oder weniger Aktuatoren oder andere Einrichtungen, zum
Beispiel zum Verstellen des Sitzes, angeordnet werden können.
Derartige Systeme sind beispielsweise bekannt aus der
EP 0 327 294 B1 ,
DE 84 28 747 U1 ,
DE 93 10 246 U1 und
der
DE 197 27 131
C1 .
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Nachteil
an diesen Systemen ist, dass diese auch im eingefahrenen Zustand
viel Platz im Fußbereich unter einer Sitzoberfläche
eines Kraftfahrzeugsitzes benötigen und somit der Fußbereich
nicht anderweitig für andere Vorrichtungen, wie Aktuatoren zur
Verstellung des Sitzes, verwendet werden können.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Blendeneinrichtung
zu schaffen, welche im eingefahren Zustand Platz sparend als Blende fungiert
und sich in einen ausgefahren Zustand bewegen lässt, um
bei Bedarf einen zusätzlichen Stauraum zu bilden.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Blendeneinrichtung mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst.
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Es
ist weiter eine Aufgabe der Erfindung, eine Kraftfahrzeugsitzeinheit
sowie ein Kraftfahrzeug mit einer Kraftfahrzeugsitzeinheit mit einer
erfindungsgemäßen Blendeneinrichtung zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird von einer Kraftfahrzeugsitzeinheit gemäß Anspruch
10 und einem Kraftfahrzeug gemäß Anspruch 12 gelöst.
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Zudem
ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum
einfachen Erzeugen eines Stauraums in einem Kraftfahrzeugfußraum
zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird gemäß einem Verfahren nach Anspruch
13 gelöst.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen
angegeben.
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Die
Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass bei einer
Blendeneinrichtung zum zumindest teilweise Abdecken eines Fußbereichs
zwischen einer Sitzoberfläche eines Kraftfahrzeugsitzes und
einem darunter befindlichen Kraftfahrzeugboden, umfassend eine Blendeneinheit
um den Fußbereich zumindest teilweise abzudecken, und eine
Befestigungseinrichtung, um die Blendeneinheit in dem Fußbereich
anzuordnen, vorgesehen ist, dass die Befestigungseinrichtung an
einem Seitenbereich des Fußbereichs abgeordnet ist und
Mittel aufweist, um zumindest einen Teil der Blendeneinheit aus
einer ersten Position an dem Fußbereich, in welchem die Blendeneinrichtung
den Fußbereich nicht oder nur unwesentlich beschränkt
oder beeinträchtigt, in mindestens eine zweite Position
in einem benachbarten Kraftfahrzeugfußraum zu bewegen.
Die Bewegung erfolgt von dem Fußbereich weg, so dass der
Fußbereich im Wesentlichen unbeeinträchtigt bzw.
unbeschränkt ist. Unbeschränkt bzw. unbeeinträchtigt hierbei,
dass möglichst wenige oder keine Teile der Blendeneinrichtung
in den Fußbereich hereinragen, so dass der Fußbereich
(nahezu) komplett für die Unterbringung anderer Bauteile
wie Aktuatoren nutzbar ist.
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Die
Blendeneinrichtung umfasst eine Blendeneinheit und eine Befestigungseinrichtung.
Die Blendeneinheit ist bevorzugt nach Art einer Leiste oder Zierleiste
als plattenähnlicher Körper ausgebildet. Die Blendeneinheit
weist dabei an einer äußeren Oberfläche
eine optisch ansprechende Gestaltung auf, um einen hinter der Blendeneinheit
angeordneten Fußbereich zumindest teilweise abzudecken.
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Der
Fußbereich ist im Zusammenhang mit dieser Erfindung als
der Raum oder der Bereich definiert, der zwischen einer Sitzoberfläche
eines Kraftfahrzeugsitzes und dem Kraftfahrzeugboden, auf dem der
Kraftfahrzeugsitz angeordnet ist, liegt. Der Fußbereich
umfasst den Bereich des Kraftfahrzeugsitzes unter der Sitzoberfläche,
das heißt den von dem Sitzpolster ausgefüllten
Raum und den verbleibenden Raum zwischen dem Sitzpolster und dem Kraftfahrzeugboden,
wobei der verbleibende Raum durch die gedachte Verlängerung
des Sitzpolsters in Richtung des Kraftfahrzeugbodens begrenzt wird. Der
Fußbereich ist je nach Ausbildung des Sitzpolsters mehr
oder weniger quaderförmig ausgebildet. Der Raum, den die
Befestigungseinrichtungen zur Befestigung des Kraftfahrzeugsitzes
an dem Kraftfahrzeugboden oder allgemeiner dem Kraftfahrzeug einnehmen,
wird hier nicht durch den Fußbereich eingeschlossen.
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Unmittelbar
an den Fußbereich schließt ein Kraftfahrzeugfußraum
an. Dieser Kraftfahrzeugfußraum ist der Raum in einem Kraftfahrzeug,
der von einem Kraftfahrzeugcockpit, dem Kraftfahrzeugboden, der
Karosserie und dem Fußbereich begrenzt ist. Insbesondere
ist der Kraftfahrzeugfußraum der freie Raum vor einem Kraftfahrzeugsitz,
in dem die Füße und Teile der Beine eines Nutzers
des Kraftfahrzeugsitzes positionierbar sind.
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Die
Blendeneinheit ist über eine Befestigungseinrichtung so
angeordnet, dass diese – betrachtet von dem Kraftfahrzeugfußraum
in Richtung Kraftfahrzeugheck- den Fußbereich zumindest
teilweise abdeckt, wobei die äußere Oberfläche
der Blendeneinheit zu dem Kraftfahrzeugfußraum weist.
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Die
Befestigungseinrichtung kann einteilig oder mehrteilig ausgebildet
sein. Bevorzugt ist die Befestigungseinrichtung an einem Seitenbereich
des Fußbereichs angeordnet, um den Fußbereich
nicht oder nur unwesentlich zu beeinträchtigen, d. h. in
diesen zu ragen.
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Die
Befestigungseinrichtung weist Mittel auf, um zumindest einen Teil
der Blendeneinheit von dem Fußbereich weg in den Kraftfahrzeugfußraum
zu bewegen. Hierbei wird die Blende teilweise oder ganz in den Kraftfahrzeugfußraum
bewegt und bildet so, zusammen mit zumindest Teilen der Befestigungseinrichtung
eine Begrenzung für einen Stauraum. Dieser Stauraum existiert
nur in einem zumindest teilweise ausgefahren Zustand der Blendeneinheit.
In einem eingefahrenen Zustand ist die Blendeneinrichtung stauraumfrei
ausgebildet, um möglichst wenig oder keinen Raum des Fußbereichs
und/oder des Kraftfahrzeugfußraums einzunehmen.
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Das
Bewegen der Blendeneinheit in den Kraftfahrzeugfußraum
kann auf unterschiedliche Weise erfolgen.
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Eine
Ausführungsform sieht vor, dass die Mittel Ausfahrmittel
umfassen, um den Teil der Blendeneinheit translatorisch in einen
Kraftfahrzeugfußraum zu bewegen.
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Eine
andere Ausführungsform sieht vor, dass die Mittel Rotationsmittel
umfassen, um den Teil der Blendeneinheit rotatorisch in den Fußraum
zu bewegen.
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In
wieder eine anderen Ausführungsform ist vorgesehen, dass
die Mittel sowohl Ausfahrmittel als auch Rotationsmittel umfassen.
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Bevorzugt
ist, dass die Ausfahrmittel ein Schienensystem umfassen, um den
zumindest einen Teil der Blendeneinheit schienengeführt
in den Fußraum zu bewegen. Hierbei lässt sich
ein vorhandenes Schienensystem in dem Kraftfahrzeug nutzen, wie beispielsweise
ein Schienensystem, an welchem der Kraftfahrzeugsitz mit dem Kraftfahrzeugsitz
verfahrbar verbunden ist. Das Schienensystem lässt sich
so in ein vorhandenes Schienensystem integrieren und beeinträchtigt
so nicht den Fußbereich unter der Sitzoberfläche.
Alternativ kann seitlich des Fußbereichs ein neues Schienensystem
ausgebildet sein. Da das Schienensystem seitlich des Fußbereichs
angeordnet ist, beeinträchtigt dieses den Fußbereich nicht
oder nur unwesentlich. Weitere Einrichtun gen, wie Aktuatoren, können
problemlos in dem Fußbereich angeordnet werden, ohne von
dem Schienensystem wesentlich beeinträchtigt zu sein. Das
Schienensystem umfasst bevorzugt zwei parallele Schienen. In einem
Ausführungsbeispiel kann das Schienensystem als teleskopartiges
Schienensystem ausgebildet sein, um die Blendeneinheit möglichst
entlang eines großen Verfahrweges zu verfahren.
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Die
Blendeneinheit kann dabei so an dem Schienensystem gelagert sein,
dass diese ihre ursprüngliche, d. h. aufrechte, Position
beibehält. In einer anderen Ausführung kann die
Blendeneinheit schwenk- oder drehbar an dem Schienensystem befestigt
sein, um die Position der Blendeneinheit zu verändern.
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Beim
Herausfahren der Blendeneinheit wird ein Stauraum zwischen der Blendeneinheit,
dem Schienensystem und dem Fußbereich in dem Kraftfahrzeugfußraum
aufgespannt oder definiert. Dieser Stauraum weist hierbei keinen
mit der Blendeneinheit und/oder dem Schienensystem verbundenen Boden auf.
Als Boden dient hier der Kraftfahrzeugboden.
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Zum
leichteren Einfahren der Blendeneinheit sind Rückstellmittel,
beispielsweise in Form von einer Federeinheit an der Blendeneinrichtung
vorgesehen. Diese Federeinheit ist vorgespannt und die Blendeneinheit
wird gegen die Vorspannung der Federeinheit in den Kraftfahrzeugfußraum
bewegt. Ordnet man einen Gegenstand auf dem Kraftfahrzeugboden in
dem Stauraum an, so kann die Federeinheit ein Verklemmen des Gegenstands
bewirken und den Gegenstand so fest halten. Ist ein Verklemmen nicht
erwünscht, so lassen sich Rasteinrichtungen vorsehen, welche
in vorbestimmten Positionen die Blendeneinrichtung arretieren.
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Bei
Rotationsmittel ist insbesondere vorgesehen, dass die Rotationsmittel
mindestens ein Drehgelenk umfassen, um den Teil der Blendeneinheit
oder die gesamte Blendeneinheit in den Fußraum zu schwenken.
Hierbei wird die Blendeneinheit so verschwenkt, dass eine Innenseite
der Blendeneinheit als Boden dienen kann. Je nach Bemessung der
Blendeneinheit ist der so gebildete Stauraum mehr oder weniger groß.
Um eine Sicherung gegen ein Bewegen von auf der Blendeneinheit verstauten Gegenständen,
insbesondere in eine Fahrtrichtung zu verhindern, kann die Blendeneinheit
ein ausklappbares Element, bevorzugt an der Innenseite aufweisen,
so dass dieses im verschwenkten Zustand als Vertikalwand fungieren
kann. Auf diese Weise lässt sich eine Art Schublade aufspannen,
wobei diese im eingefahrenen Zustand jedoch keinen Stauraum bildet.
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Die
Blendeneinheit kann neben der plattenähnlichen Leiste oder
einer Frontalleiste auch noch seitliche Wandungen aufweisen, welche
zum Beispiel das Sitzpolster seitlich umgeben. Bei einem Verschwenken
lässt sich so auch ein seitlicher Schutz gegen Herausbewegen
von Gegenständen aus dem Stauraum bewirken.
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Die
Blendeneinheit ist bevorzugt über ein Drehgelenk mit dem
Kraftfahrzeugsitz, dem Schienensystem oder einer tragenden Struktur
verbunden, ohne den Fußbereich wesentlich zu beeinflussen.
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Insbesondere
ist die Befestigungseinrichtung lateral an dem Fußbereich
angeordnet, um den Bereich unter der Sitzfläche nicht zu
beeinträchtigen. Lateral bedeutet hierbei seitlich parallel
zu einer Längsrichtung oder eine Fahrtrichtung eines Kraftfahrzeugs.
Somit kann die Befestigungseinrichtung beispielsweise an einem vorhandenen
Schienensystem zum Verfahren eines Kraftfahrzeugsitzes oder seitlich
an einem Sitz angeordnet sein. Auf diese Weise wird ein Herausbewegen
der Blendeneinheit in den Kraftfahrzeugfußraum nicht beeinträchtigt.
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In
einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass die
Mittel als falt- oder klappbare Mittel ausgebildet sind, um den
Teil der Blendeneinheit durch Falten bzw. Klappen in den Fußraum
zu bewegen. Die Blendeneinheit kann beispielsweise faltbare Wandungen
umfassen und/oder scharnierartige Abschnitte aufweisen, entlang
welcher sich die Blendeneinheit zusammenlegbar ist.
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Die
Blendeneinheit kann mehrteilig ausgebildet sein, um zumindest einen
Teil der Blendeneinheit separat in den Fußraum zu bewegen.
Somit können mehrere Stauräume gebildet werden.
Alternativ kann die Blendeneinheit mehrere Halterungen aufweisen, welche
sich aus einer bündigen Anordnung mit einer Ebene der Blendeneinheit
in eine abstehende Anordnung bewegen lassen. Diese Halterungen können
an einer Außenseite, d. h. der Seite, die dem Kraftfahrzeugfußraum
zugewandt ist, der Blendeneinheit angeordnet sein. Alternativ können
die Halterungen an einer Innenseite, d. h. der Seite, die dem Fußbereich zugewandt
ist, angeordnet sein. Ist die Blendeneinheit zum Beispiel drehbar
oder schwenkbar gelagert, so kann durch eine Rotation die Innenseite
zur Außenseite umfunktioniert werden und die Halterungen ragen
in den Kraftfahrzeugfußraum.
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An
diese Halterungen lassen sich Gegenstände mit korrespondierenden
Aufnahmen anordnen. Die Gegenstände können elektronische
Geräte wie Laptops oder auch Pflanzen, Koffer oder Reisetaschen
sein.
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Entsprechend
sieht eine Ausführungsform vor, dass mindestens ein Teil
der Blendeneinheit eine Halterung für korrespondierende
Gegenstände aufweist.
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Die
Erfindung schließt weiter die technische Lehre ein, dass
bei einer Kraftfahrzeugsitzeinheit, insbesondere ein Kraftfahrzeugsitz,
die bzw. der an einem Kraftfahrzeugboden anbringbar ist, mit einer Sitzoberfläche,
die durch einen Fußbereich unter der Sitzoberfläche
zu dem Kraftfahrzeugboden beabstandet ist, vorgesehen ist, dass
der Fußbereich zumindest teilweise durch eine erfindungsgemäße Blendeneinrichtung
zu einem Kraftfahrzeugfußraum hin verdeckt ist. Insbesondere
ist die Kraftfahrzeugsitzeinheit benachbart zu einem Fußbereich
anbringbar.
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Der
Kraftfahrzeugsitz ist bevorzugt eine vorderer Kraftfahrzeugsitz
und insbesondere ein Beifahrersitz. Der Kraftfahrzeugsitz weist
ein Sitzpolster und eine Rückenlehne auf. Der Bereich,
auf dem ein Nutzer sitzt, wird durch die Sitzoberfläche
festgelegt. Zwischen der Sitzoberfläche und dem Kraftfahrzeugboden
ist der Fußbereich ausgebildet. Die Blendeneinrichtung,
genauer die Blendeneinheit bildet im eingefahrenen Zustand ein Art
Grenze zwischen Fußbereich und Kraftfahrzeugfußraum.
Im ausgefahrenen Zustand ist die Blendeneinheit in den Fußraum
bewegt und begrenzt dort einen Stauraum. Im eingefahrenen Zustand
ist der Fußbereich im Wesentlichen stauraumfrei ausgebildet.
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Die
Erfindung schließt weiter die technische Lehre ein, dass
bei einem Kraftfahrzeug eine erfindungsgemäße
Kraftfahrzeugsitzeinheit vorgesehen ist.
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Darüber
hinaus schließt die Erfindung weiter die technische Lehre
ein, dass bei eine Verfahren zum Erzeugen eines Stauraums in einem
Kraftfahrzeugfußraum, vorgesehen ist, dass eine erfindungsgemäße
Blendeneinrichtung zumindest teilweise relativ zu einem Kraftfahrzeugsitz
in den Fußbereich bewegt wird.
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Das
Verfahren sieht vor, dass zum Erzeugen eines Stauraums die Blendeneinrichtung
in den Kraftfahrzeugfußraum hinein bewegt wird. Hierzu kann
die Blendeneinrichtung einen Handgriff aufweisen. Alternativ lässt
sich die Blendeneinrichtung auch über einen Aktuator bewegen.
Das Bewegen kann translatorisch, rotatorisch, klappen oder als eine
beliebige Kombination ausgeführt werden. Das Herausbewegen
wird bevorzugt gegen eine Vorspannung ausgeführt. Durch
das Herausbewegen wird ein Stauraum aufgespannt. In diesen Stauraum
lassen sich nun Gegenstände einbringen. Sobald die Gegenstände
in dem Stauraum angeordnet sind, kann ein Verklemmen mittels der
Vorspannung – beispielsweise durch eine Federeinheit – wirken
und den Gegenstand verklemmen. Alternativ kann die Blendeneinrichtung
arretiert werden. Wird zum Beispiel bei Fahrtende der Stauraum nicht
mehr benötigt, wird die Blendeneinrichtung wieder eingefahren.
Dabei ist die Blendeneinrichtung so an der Seite des Fußbereichs angeordnet,
dass dieser nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt
wird. Das heißt, keine oder nur kleine Abschnitte der Blendeneinrichtung
ragen in den Fußbereich hinein.
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Weitere,
die Erfindung verbessernde Maßnahmen sind in den Unteransprüchen
angegeben oder ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von
Ausführungsbeispielen der Erfindung, welche in den Figuren
schematisch dargestellt sind. Für gleiche oder ähnliche
Bauteile oder Merkmale werden dabei einheitliche Bezugszeichen verwendet. Merkmale
oder Bauteile verschiedener Ausführungsformen können
kombiniert werden, um so weitere Ausführungsformen zu erhalten.
Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung
oder den Zeichnungen hervorgehenden Merkmale und/oder Vorteile, einschließlich
konstruktiver Einzelheiten, räumliche Anordnungen und Verfahrensschritte,
können sowohl für sich als auch in den verschiedensten
Kombinationen erfindungswesentlich sein. Es zeigen:
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1A und 1B schematisch
ein erstes Ausführungsbeispiel einer Blendeneinrichtung
in einem nahezu eingefahrenen Zustand (1A) und einem
ausgefahrenen Zustand (1B),
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2A und 2B schematisch
ein zweites Ausführungsbeispiel einer Blendeneinrichtung
in einem nahezu eingeklappten Zustand (2A) und
einem ausgeklappten Zustand (2B),
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3A und 3B schematisch
ein drittes Ausführungsbeispiel einer Blendeneinrichtung
in einem eingefahrenen Zustand (3A) und
einem ausgefahrenen Zustand (3B),
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4A und 4B schematisch
eine Seitenansicht einer Kraft fahrzeugsitzeinheit mit einer Blendeneinrichtung
in einem eingefahrenen Zustand (4A) und
einem ausgefahrenen Zustand (4B),
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5A und 5B schematisch
eine perspektivische, seitliche Ansicht einer Kraftfahrzeugsitzeinheit
mit einer Blendeneinrichtung in einem eingefahrenen Zustand (5A)
und einem ausgefahrenen Zustand (5B) und
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6A bis 6C schematisch
eine perspektivische, seitliche Ansicht einer Kraftfahrzeugsitzeinheit
mit einer weiteren Ausführungsform einer Blendeneinrichtung
in einem eingeklappten Zustand (6A), einem
ausgeklappten Zustand (6B) und der Blendeneinrichtung
ohne die Sitzeinheit (6C).
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1A und 1B zeigen
schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel einer Blendeneinrichtung 1 in
einem nahezu eingefahrenen Zustand (1A) und
einem ausgefahrenen Zustand (1B). Die Blendeneinrichtung 1 umfasst
eine Blendeneinheit 2 und eine Befestigungseinrichtung 3.
Die Blendeneinrichtung 1 ist über die Befestigungseinrichtung 3 seitlich
an einem Fußbereich 4 angeordnet. Der Fußbereich 4 wird
in eine vertikale Richtung von einem Kraftfahrzeugboden 5 und
einer Sitzoberfläche 6 eines Kraftfahrzeugsitzes 7 begrenzt.
Dabei ist der Fußbereich 4 seitlich durch eine
gedachte Projektion eines Sitzpolsters 7a des Kraftfahrzeugsitzes 7 in Richtung
des Kraftfahrzeugbodens 5 begrenzt. Der Fußbereich 4 umfasst
den Raum, der durch das Sitzpolster 7a ausgefüllt
wird, und den darunter angeordneten Raum und ist in den Fig. schematisch
als gestricheltes Rechteck dargestellt. Der Kraftfahrzeugsitz 6 ist über
eine Befestigungsvorrichtung 8, die vorliegend als Schienensystem 8a ausgebildet
ist, mit einem Kraftfahrzeug (nicht dargestellt) an dem Kraftfahrzeugboden 5 verbunden.
Benachbart zu dem Fußbereich 4 ist ein Kraftfahrzeugfußraum 9 ausgebildet.
Die Befestigungseinrichtung 3 weist Mittel auf, um die
Blendeneinheit 2 in den Kraftfahrzeugfußraum 9 zu
bewegen. Dabei ist die Befestigungseinrichtung 3 so ausgebildet,
dass sie nicht oder nur unwesentlich in den Fußbereich 4 hineinragt
und/oder diesen beeinträchtigt. In der 1A ist
die Blendeneinrichtung 1 in einer nahezu eingefahrenen
Position dargestellt. In dieser eingefahrenen Position beansprucht
die Blendeneinrichtung 1 keinerlei Stauraum in dem Fußbereich 4.
Dieser steht somit für Aktuatoren oder dergleichen zur
Verfügung.
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In 1B ist
die Blendeneinrichtung 1 in einer ausgefahrenen Position
dargestellt, in welcher die Blendeneinrichtung 1 in den
Kraftfahrzeugfußraum 9 hinein bewegt ist. Die
ausführliche Beschreibung von bereits beschriebenen Merkmalen
wird zur Klarheit der Beschreibung ausgespart. Die Mittel zum Bewegen
der Blendeneinrichtung 1 sind hier als Ausfahrmittel 3a ausgebildet.
Diese Ausfahrmittel 3a ermöglichen eine translatorische
Bewegung der Blendeneinrichtung 1, genauer der Blendeneinheit 2 in den
Kraftfahrzeugfußraum 9. Begrenzt durch die Blendeneinheit 2,
den Kraftfahrzeugboden 5 und den Fußbereich 4 ist
der dargestellten, ausgefahrenen Position ein Stauraum festgelegt.
In diesen lassen sich entsprechende Gegenstände unterbringen.
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2A und 2B zeigen
schematisch ein zweites Ausführungsbeispiel einer Blendeneinrichtung 1 in
einem nahezu eingeklappten Zustand (2A) und
einem ausgeklappten Zustand (2B). Zur
besseren Darstellung sind in den 2A und 2B nur
den Kraftfahrzeugsitz 7, der Fußbereich 4 und
die Blendeneinrichtung 1 dargestellt. Bis auf die Blendeneinrichtung 1 können
die anderen Teile jedoch gleich zu denen in 1A und 1B ausgebildet
sein.
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2A zeigt
die Blendeneinrichtung 1, die an einem Kraftfahrzeugsitz 7 so über
die Befestigungseinrichtung 3 befestigt ist, dass die Blendeneinrichtung 1 den
Fußbereich 4 nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt,
das heißt in diesen hereinragt.
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Die
Blendeneinheit 2 ist über Mittel der Befestigungseinrichtung 3 mit
dem Sitz 7 verbunden, wobei die Mittel als falt- und/oder
klappbare Mittel 3b ausgebildet sind, so dass die Blendeneinheit 2 durch Entfalten
oder Klappen in den (hier nicht dargestellten) Kraftfahrzeugfußraum 9 bewegt
werden kann. In 2A ist die Blendeneinrichtung 1 in
einer nahezu eingefahrenen Position dargestellt. Der ausgefahrene
Zustand ist in 2B dargestellt.
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In 2B ist
die Blendeneinrichtung 1 in einer ausgefahrenen Position
dargestellt. Dabei ist die Blendeneinrichtung 1 in einen
(nicht dargestellten) Kraftfahrzeugfußraum 9 bewegt.
Durch Ausklappen oder Entfalten der falt- und/oder klappbaren Mittel 3b ist
die Blendeneinheit 2 etwas höher und etwas weiter
in den Kraftfahrzeugfußraum 9 hineinbewegt, als in 2A dargestellt.
Das heißt, die Blendeneinheit 2, die in der eingefahrenen
Position mit ihrem obersten Teil etwa in einer Ebene mit der Sitzoberfläche 6 des
Kraftfahrzeugsitzes 7 angeordnet war, ist nun gegenüber
der Sitzoberfläche 6 etwas erhöht und
von dem Kraftfahrzeugsitz 7 hervorstehend ausgebildet. Auf
diese Weise ist durch die Blendeneinrichtung 1 in der ausgefahrenen
Position in dem Kraftfahrzeugfußraum 9 ein Stauraum
gebildet. Dieser Stauraum ist seitlich durch die Blendeneinrichtung 1 begrenzt.
In vertikale Richtung ist der Stauraum durch den (hier nicht dargstellten)
Kraftfahrzeugboden 5 begrenzt.
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3A und 3B zeigen
schematisch ein drittes Ausführungsbeispiel einer Blendeneinrichtung 1 in
einem eingefahrenen Zustand (3A) und
einem ausgefahrenen Zustand (3B).
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In 3A sind
lediglich die Blendeneinheit 2 und der Kraftfahrzeugsitz 7 dargestellt.
Die Blendeneinheit 2 befindet sich nahezu in einer eingefahrenen Position.
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In 3B sind
zwei Halterungen 10 an der Blendeneinheit 2 dargestellt,
welche einen Gegenstand 11, wie einen Koffer oder dergleichen,
halten. Hierzu weist der Gegenstand zu den Halterun gen 10 korrespondierende
Halterungselemente auf, so dass diese zusammenwirken und der Gegenstand
so von den Halterungen 10 gehalten werden kann. Die Halterungen 10 sind
als Teil der Blendeneinheit 2 ausgebildet und lassen sich
relativ zu dieser bewegen. In 3B sind
die Halterungen winklig abstehend von der Blendeneinheit 2 ausgebildet.
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4A und 4B zeigen
etwas weniger schematisiert, aber immer noch schematisch eine Seitenansicht
einer Kraftfahrzeugsitzeinheit 12 mit einer Blendeneinrichtung 1 in
einem eingefahrenen Zustand (4A) und
einem ausgefahrenen Zustand (4B).
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Die
Kraftfahrzeugsitzeinheit 12 umfasst einen Kraftfahrzeugsitz 7 mit
einem Sitzpolster 7a und einer Rückenlehne 7b und
eine Blendeneinrichtung 1. Der Kraftfahrzeugsitz 7 ist
an dem Kraftfahrzeugboden 5 angeordnet. Die Blendeneinheit 2 ist über die
Befestigungseinrichtung 3 seitlich an dem Kraftfahrzeugsitz 7 angeordnet,
so dass der Fußbereich 4 (hier nicht dargestellt),
nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. An der
Blendeneinheit 2 ist ein Griff 13 angeordnet,
um die Blendeneinrichtung 1 leicht betätigen zu
können. In 4B ist die Blendeneinrichtung 1 in
einer ausgefahrenen Position dargestellt.
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4B zeigt
die Blendeneinrichtung 1 in einer ausgefahrenen Position,
wobei die Blendeneinheit 2 translatorisch mittels Ausfahrmittel 3a ausgefahren
ist. Die Ausfahrmittel 3a sind vorliegend als Schienensystem
ausgebildet. Die Blendeneinrichtung 1 bildet in dem nicht
dargestellten Stauraum zusammen mit dem Kraftfahrzeugboden (ebenfalls nicht
dargestellt). An der Blendeneinheit 2 selbst ist kein Boden
ausgebildet.
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5A und 5B zeigen
schematisch eine perspektivische, seitliche Ansicht einer Kraftfahrzeugsitzeinheit 12 mit
einer Blendeneinrichtung 1 in einem eingefahrenen Zustand
(5A) und einem ausgefahrenen Zustand (5B).
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Die
Blendeneinrichtung 1 umfasst eine zweiteilige Blendeneinheit 2 und
eine Befestigungseinrichtung 3 mit Ausfahrmitteln 3a.
In der 5A ist deutlich zu erkennen,
dass die Befestigungseinrichtung 3 seitlich zu dem Fußbereich 7 (hier
nicht dargestellt) angeordnet ist. Die Ausfahrmittel 3a sind
als Schienensystem ausgebildet.
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5B zeigt
die Blendeneinrichtung 1 in einer ausgefahrenen Position.
In 5B sind Teile der zweiteiligen Blendeneinheit 2 unterschiedlich
weit in den (nicht dargestellten) Kraftfahrzeugfußraum 9 bewegt.
Eine Frontblende 2a ist maximal in den Kraftfahrzeugfußraum 9 beweget.
Ein hinterer Teil 2b der Blendeneinheit 2 ist
weniger weit in den Kraftfahrzeugfußraum 9 bewegt.
Es sind verschiedene Positionen möglich, in welche die
Teile der Blendeneinheit 2 bewegt werden können.
Einige der Positionen sind durch gestrichelte Linien angedeutet.
Die Blendeneinrichtung 1 bildet zusammen mit dem (nicht
dargestellten) Kraftfahrzeugboden 5 einen Stauraum, der nach
untern durch den Kraftfahrzeugboden 5 und seitlich durch
die beiden Teile der Blendeneinheit 2a, 2b und
die Ausfahrmittel 3a begrenzt ist. Die Ausfahrrichtung
der Blendeneinrichtung 1 ist durch den horizontalen Doppelpfeil
bei „H" dargestellt. In eine Vertikalrichtung, dargestellt
durch den vertikal nach unten weisenden Pfeil bei „V",
wird ein Gegenstand 11, in 5B ein
Blumentopf mit Pflanze, in den Stauraum gebracht.
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6A, 6B und 6C zeigen
schematisch eine perspektivische, seitliche Ansicht einer Kraftfahrzeugsitzeinheit 12 mit
einer weiteren Ausführungsform einer Blendeneinrichtung 1 in
einem eingeklappten Zustand (6A), einem
ausgeklappten Zustand (6B) und der Blendeneinrichtung 1 ohne
den Kraftfahrzeugsitz 7 (6C).
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Die
Blendeneinrichtung 1 der Kraftfahrzeugsitzeinheit 12 weist
eine Blendeneinheit 2 auf, welche neben einer Frontalblende 2a noch
seitliche, winklig zu der Frontalblende 2a angeordnete
Blendenteile 2c aufweist. Die Blendeneinheit ist so an
dem Fußbereich 4 angeordnet, dass dieser nicht
oder nur unwesentlich durch die Befestigungseinrichtung 3 beeinträchtigt
ist. Die Befestigungseinrichtung 3 umfasst Rotationsmittel 3c,
welche als Drehgelenk ausgebildet sind. Über die Rotationsmittel 3c ist
die Blendeneinheit 2 in den Kraftfahrzeugfußraum 9 bewegbar.
In 6B ist die ausgeklappte Position der Blendeneinrichtung 1 dargestellt.
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6B zeigt
die ausgeklappte Position der Blendeneinrichtung 1. Durch
den Pfeil bei „D" ist die Klapprichtung oder Verschwenkrichtung
gekennzeichnet. Der Stauraum ist nach unten und zu den lateralen
Seiten (d. h. parallel zur Längsrichtung des Kraftfahrzeugs
oder in Fahrtrichtung) durch die Blendeneinheit 2 begrenzt.
Der Stauraum ist gegenüber dem Stauraum in 5A und 5B kleiner
ausgebildet. Entsprechend lassen sich kleinere Gegenstände 11,
etwas eine Getränkeflasche und ein Trinkglas, in dem Stauraum
unterbringen. Die Gegenstände 11 werden ebenfalls
im Wesentlichen entlang einer Vertikalrichtung V in den Stauraum
gestellt. Um eine zusätzliche Begrenzung, beispielsweise
rechtwinklig oder nahezu rechtwinklig zu den lateralen Seiten zu
erhalten, ist die Blendeneinheit 2 ebenfalls mehrteilige
ausgebildet. Genauer weist die Frontblende 2a an einer
Innenseite eine verschwenkbare Innenwand 2d auf, welche
sich winklig zu der Frontalblende 2a aufklappen lässt.
Diese Anordnung ist in 6c dargestellt.
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6c zeigt
die Blendeneinrichtung 1 ohne Kraftfahrzeugsitz 7.
Die Blendeneinrichtung 1 ist in einem aufgeklappten, d.
h. in den Kraftfahrzeugfußraum bewegten, Zustand dargestellt.
Um ein Bewegen von in den durch die Blendeneinrichtung 1 gebildeten
Stauraum, beispielsweise bei einem Bremsen des Kraftfahrzeugs, zu
verhindern, ist die Blendeneinheit 2 mit einer Frontalblende 2a und
einer aufklappbaren Innenblende 2d mehrteilig ausgebildet.
In dem aufgeklappten Zustand bilden die Frontalblende 2a und
die seitlichen Blendenteile 2c einen Stauraum, der in Richtung
Kraftfahrzeugfront offen ist. Die Innenblende 2d, die an
der Frontalblende 2a verschwenkbar befestigt ist, lässt sich
aufklappen, so dass diese eine vertikale Ausrichtung einnimmt, wie die
Frontalblende 2a in eingefahrenem Zustand. Auf diese Weise
ist ein seitliche Richtungen und in Richtung Kraftfahrzeugboden 5 begrenzter
Stauraum ausgebildet. Dabei ragt die Blendeneinrichtung 1 nicht
oder nur unwesentlich in den Fußbereich 4 hinein.
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- 1
- Blendeneinrichtung
- 2
- Blendeneinheit
- 2a
- Frontalblende
- 2b
- hinterer
Teil (der Blende)
- 2c
- seitliches
Blendenteil
- 2d
- Innenblende
- 3
- Befestigungseinrichtung
- 3a
- Ausfahrmittel
- 3b
- falt-
und/oder klappbare Mittel
- 3c
- Rotationsmittel
- 4
- Fußbereich
- 5
- Kraftfahrzeugboden
- 6
- Sitzoberfläche
- 7
- Kraftfahrzeugsitz
- 7a
- Sitzpolster
- 8
- Befestigungsvorrichtung
- 8a
- Schienensystem
- 9
- Kraftfahrzeugfußraum
- 10
- Halterung
- 11
- Gegenstand
- 12
- Kraftfahrzeugsitzeinheit
- 13
- Griff
- H
- Ausfahrrichtung
(horizontal)
- V
- Vertikalrichtung
- D
- Drehrichtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0327294
B1 [0006]
- - DE 8428747 U1 [0006]
- - DE 9310246 U1 [0006]
- - DE 19727131 C1 [0006]