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DE602004001689T2 - Hutablage für Kraftfahrzeug - Google Patents

Hutablage für Kraftfahrzeug Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Gepäckraumabdeckung für ein Kraftfahrzeug oder Ähnliches. Die Erfindung findet besondere, aber nicht ausschließliche Anwendung in Kraftfahrzeugen mit verschiebbaren Rücksitzen.
  • Es ist bekannt, Kraftfahrzeuge oder andere Fahrzeuge und insbesondere die üblicherweise als "Schräghecklimousinen" bekannten Fahrzeuge mit einer starren oder halbstarren Abdeckung auszustatten, die sich über den Gepäckraum bzw. das Gepäckfach (auch als Kofferraum bezeichnet) zwischen einer Rücksitzbank oder einem Rücksitz und der Heckklappe erstreckt. Solche Abdeckungen sind üblicherweise als Gepäckraumabdeckungen bekannt.
  • Bis vor relativ Kurzem wurden Kraftfahrzeuge nahezu immer mit einer Rücksitzbank bzw. Rücksitzen ausgestattet, die fest und relativ zum Fahrzeug nicht verschiebbar waren. So blieb der Abstand zwischen den Rücksitzen und der Heckklappe konstant und es konnte daher eine Gepäckablage mit fester Größe verwendet werden.
  • Neuere Entwicklungen in der Kraftfahrzeugbranche haben jedoch zur Einführung von Fahrzeugen mit einer Rücksitzbank oder Rücksitzen geführt, die relativ zum Rest des Fahrzeugs verschiebbar sind. Insbesondere haben viele Fahrzeuge nun Rücksitze, die innerhalb der Fahrzeugkabine vor und zurück geschoben werden können, so dass das Volumen des Gepäckraums und damit der Abstand zwischen den Rücksitzen und der Heckklappe verändert wird.
  • Ein Nachteil im Bereitstellen einer herkömmlichen Gepäckraumabdeckung mit fester Größe besteht darin, dass wenn die Sitze nach vorne, von der Heckklappe weg verschoben werden, ein Spalt zwischen den Rücksitzen und der Vorderkante der Gepäckraumabdeckung entsteht. Ein solcher Spalt ist nicht nur unansehnlich und verdirbt die Ästhetik der Fahrzeugkabine, der Spalt stellt außerdem ein Sicherheitsrisiko dar, da Passanten durch den Spalt und in den Gepäckraum blicken können. Möglicherweise im Gepäckraum untergebrachte Wertgegenstände können sichtbar werden. Es ist wohl bekannt, dass in Fahrzeuge, in denen Wertgegenstände sichtbar sind, mit größerer Wahrscheinlichkeit eingebrochen wird.
  • Dieses Problem wurde in einem Fall durch eine aus zwei oder mehr Abdeckungsgliedern gebildeten Gepäckraumabdeckung behandelt, wobei ein vorderes Glied aus einem hinteren Glied ausziehbar ist. Das vordere Glied ist mit den Rücksitzen verbunden und wird aus dem hinteren Glied ausgezogen, wenn die Rücksitze nach vorne verschoben werden. Eine solche Vorrichtung ist insofern wirksam, als der Gepäckraum zu jeder Zeit abgedeckt ist, selbst wenn die Rücksitze ganz nach vorne verschoben sind und als die Abdeckung ästhetisch ansprechend ist.
  • Ein bedeutender Nachteil besteht jedoch darin, dass die Kosten der Vorrichtung und insbesondere des Ausziehmechanismus wesentlich höher sind als die einer herkömmlichen Gepäckraumabdeckung.
  • EP 0857614 und JP 57164833 offenbaren Anordnungen zum Vergrößern der Kofferraumgröße eines Fahrzeug gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Es ist daher eine Absicht der vorliegenden Erfindung, eine Gepäckraumabdeckung bereitzustellen, die das obige Problem behandelt, jedoch nicht unter den Nachteilen des Stands der Technik leidet.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird daher eine Gepäckraumabdeckung für ein Fahrzeug bereitgestellt, die ein vorderes Abdeckungsglied und ein hinteres Abdeckungsglied umfasst, wobei das vordere Abdeckungsglied einen ersten Teil umfasst, der mit einem Sitz des Fahrzeugs verbunden werden kann und einen zweiten Teil umfasst, der mit dem hinteren Glied verbunden ist, wobei der erste und der zweite Teil mit einem Scharniermittel miteinander verbunden sind und zwischen einer, einer hintersten Stellung des Sitzes entsprechenden, nicht ausgefahrenen Stellung und einer, einer vordersten Stellung des Sitzes entsprechenden, ausgefahrenen Stellung beweglich sind, so dass das vordere und das hintere Glied eine im Wesentlichen durchgehende, ebene oder flache Fläche bilden, wenn sich der erste und der zweite Teil in der ausgefahrenen Stellung befinden.
  • Praktischerweise sind der erste und der zweite Teil dazu angeordnet, mittels des Scharniermittels in die nicht ausgefahrene Stellung gefaltet zu werden, wenn sich der Sitz in seiner hintersten Stellung befindet.
  • Vorteilhafterweise sind der erste und der zweite Teil dazu angeordnet, in die ausgefahrene Stellung "entfaltet" zu werden, wenn der Sitz nach vorne verschoben wird, wobei das vordere und das hintere Glied eine im Wesentlichen durchgehende, ebene oder flache Fläche bilden. In einer Ausführungsform der Erfindung bleibt das hintere Abdeckungsglied während des Entfaltungsschritts statisch, während der erste und der zweite Teil des vorderen Glieds ausfahren, um die im Wesentlichen durchgehende, ebene oder flache Fläche zu bilden.
  • FR-A-2307678 beschreibt eine Gepäckraumabdeckung für die Verwendung in Schräghecklimousinen, in der sich ein gelenkiges Glied von der Vorderkante der Gepäckraumabdeckung zu einem Befestigungs-Anbauteil an der Rückenlehne des Rücksitzes erstreckt. Das gelenkige Glied hält die Gepäckraumabdeckung fest, indem es eine Kraft nach unten auf die tragenden Führungsschienen ausübt. Darüber hinaus erstreckt sich das gelenkige Glied im zusammengedrückten Zustand über die horizontale Ebene der Gepäckraumabdeckung und dient dadurch als Barriere, die verhindert, dass Gegenstände wie Hüte oder Regenschirme, die auf die Gepäckraumabdeckung gelegt wurden, nach vorne in das Genick der auf den Rücksitzen sitzenden Fahrgäste rutschen, wenn das Fahrzeug abbremst. Im Gegensatz zur vorliegenden Erfindung betrifft FR-A-2307678 ein Mittel zum Befestigen einer Gepäckraumabdeckung in einem Fahrzeug, in dem die Rücksitze nicht innerhalb der Kabine vor und zurück geschoben werden können, um das Volumen des Gepäckraums zu verändern.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das vordere Glied aus einem anderen Material geformt als das hintere Glied. Beispielsweise kann das hintere Glied aus einem im Wesentlichen starren Material auf Schaumstoff- oder Kunststoffbasis geformt sein und das vordere Glied kann aus einem flexibleren Tuch- oder Stoffmaterial geformt sein. Praktischerweise kann das hintere Glied mit einem Tuch- oder Stoffmaterial überzogen oder verziert sein und das vordere Glied kann aus dem selben Tuch- oder Stoffmaterial geformt sein.
  • Alternativ können das vordere und das hintere Glied aus dem selben Material geformt sein, bei dem es sich beispielsweise um ein mit Tuch oder Stoff bezogenes starres oder im Wesentlichen starres Material wie ein Material auf Schaumstoffbasis oder ein Kunststoff-Verbundmaterial handeln kann.
  • Das Scharniermittel kann eine beliebige geeignete Anordnung umfassen, die zulässt, dass der erste und der zweite Teil relativ zueinander klappen oder drehen können. In einer Ausführungsform umfasst das Scharniermittel einen Bereich verringerter Dicke des vorderen Glieds. In einer anderen Ausführungsform kann das Scharniermittel ein herkömmliches Scharnier oder mehrere Scharniere umfassen.
  • In noch einer weiteren Ausführungsform, die besonders in dem Fall vorteilhaft ist, in dem das vordere Glied aus einem Tuch- oder Stoffmaterial geformt ist, umfasst das Scharniermittel eine Naht im Tuch- oder Stoffmaterial, die zulässt, dass der erste und der zweite Teil relativ zueinander klappen können. In einer bestimmten Ausführungsform der Erfindung ist die Naht durch einen aus elastischem Material wie Kunststoff oder Metall hergestellten Stab weiter verstärkt.
  • Die Erfindung bietet den Vorteil, dass sich die Gepäckraumabdeckung in Abhängigkeit von der Stellung des Sitzes effektiv ausdehnen und zusammenziehen kann, um sicherzustellen, dass der Gepäckraum oder Kofferraum des Fahrzeugs zu jeder Zeit wirksam abgedeckt ist. Darüber hinaus ermöglicht die angemessene Wahl von Materialien für die Gepäckraumabdeckung, dass die Gepäckraumabdeckung in der ausgefahrenen Stellung im Wesentlichen durchgehend erscheinen kann, so dass die Illusion entsteht, dass eine starre Abdeckung den gesamten Gepäckraum abdeckt. Weiter wird in einer Ausführungsform der Erfindung im zusammengefalteten Zustand das vordere Abdeckungsglied in den vorderen Teil des Kofferraums oder Gepäckraums, direkt hinter den Rücksitzen eingezogen. Eine solche Anordnung ermöglicht dadurch, dass nur das hintere Glied der Gepäckraumabdeckung ganz sichtbar ist. Das Ermöglichen, dass die Gepäckraumabdeckung sowohl in der ausgefahrenen als auch in der nicht ausgefahrenen (d.h. zusammengefalteten) Konfiguration als durchgehende starre Abdeckung erscheint, hat aus einer Sicherheitsperspektive erhebliche Vorteile. Außerdem ist die Herstellung der Erfindung möglicherweise deutlich weniger teuer als die vorhandener Gepäckraumabdeckungen.
  • Die vorliegende Erfindung wird nun beispielhaft unter Verweis auf die folgenden Zeichnungen beschrieben, wobei:
  • 1 ein Querschnitt durch eine bekannte Form einer Gepäckrawnabdeckung ist;
  • 2a ein Querschnitt durch eine bevorzugte Form von Gepäckrawnabdeckung in einer nicht ausgefahrenen Stellung ist;
  • 2b ein Querschnitt durch die Gepäckraumabdeckung aus 2a in einer halb ausgefahrenen Stellung ist;
  • 2c ein Querschnitt durch die Gepäckraumabdeckung aus 2a in einer ausgefahrenen Stellung ist;
  • 3 eine vergrößerte Ansicht einer Form eines Scharniermittels für die Verwendung mit einer Ausführungsform der Erfindung ist.
  • In 1 ist allgemein unter 10 eine bekannte Form von Gepäckraumabdeckung im Querschnitt gezeigt. Die Gepäckraumabdeckung, die aus einem beliebigen geeigneten Material geformt sein kann, umfasst ein vorderes Glied 12 und ein hinteres Glied 14. Das hintere Glied 14 ist im Allgemeinen eben und entspricht in der Draufsicht (nicht gezeigt) im Wesentlichen der Form der Öffnung des Gepäckraums oder Kofferraums eines Fahrzeugs (nicht gezeigt). Die Topographie oder das Oberflächenprofil des hinteren Glieds 14 ist aus ästhetischen Zwecken häufig über die Abdeckung veränderlich.
  • Eine Vorderwand 16 des hinteren Glieds 14 ist mit einer länglichen Öffnung 18 versehen, die sich im Wesentlichen über die Breite des hinteren Glieds 14 erstreckt. Das vordere Glied 12 der Gepäckraumabdeckung 10 ist ebenfalls im Wesentlichen eben und ist in oder unter dem hinteren Glied 14 angebracht, um relativ dazu durch die Öffnung 18 gleitend beweglich zu sein.
  • Eine Vorderkante 19 des vorderen Glieds 12 ist mit einer oberen hinteren Oberfläche eines Rücksitzes 15 des Fahrzeugs derart verbunden, dass sich, wenn der Sitz im Fahrzeug nach vorne verschoben wird, das vordere Glied 12 der Gepäckraumabdeckung 10 fortschreitend weiter von der Öffnung 18 erstreckt. Auf diese Weise wird der Gepäckraum im Wesentlichen komplett abgedeckt, selbst wenn sich der Sitz 15 in seiner vordersten Stellung befindet, was normalerweise einen unansehnlichen und bezüglich Sicherheit unvorteilhaften Spalt zwischen der Gepäckraumabdeckung und dem Sitz lassen würde.
  • Die Vorteile dieser Ausführung werden durch übermäßige Herstellungskosten beeinträchtigt, die erforderlich sind, um eine ungehinderte und gleichmäßige Gleitbewegung des vorderen Glieds 12 relativ zum hinteren Glied 14 sicherzustellen.
  • 2a bis 2c zeigen im Schnitt eine erste Form von Gepäckraumabdeckung gemäß der Erfindung.
  • Die Gepäckraumabdeckung der Erfindung, allgemein unter 20 dargestellt, umfasst ein hinteres Glied 24, das im Allgemeinen in Struktur und Funktion ähnlich ist, wie das hintere Glied 14 der Gepäckraumabdeckung 10 in 1. Insbesondere ist das hintere Glied 24 aus einem Kunststoff-Verbundmaterial geformt, das mit einer Lage ästhetisch ansprechendem Tuch- oder Stoffmaterial verziert oder überzogen ist. Das hintere Glied 24 ist im Wesentlichen so geformt, dass es den Gepäckraum des Fahrzeugs abdeckt und hat ein Mittel (nicht gezeigt), um die Gepäckraumabdeckung 20 darüber anzubringen. Ein solches Mittel kann dazu angeordnet sein, zuzulassen, dass sich das hintere Glied 24 beim Öffnen der Heckklappe auf herkömmliche Weise nach oben dreht, beispielsweise mittels Schnüren, die das hintere Glied 24 mit der Heckklappe verbinden.
  • Die Gepäckablage 20 umfasst außerdem ein vorderes Glied 22, das selbst einen ersten, vorderen Teil 22a und einen zweiten, hinteren Teil 22b umfasst. Der erste und der zweite Teil 22a, 22b sind aus einem Material geformt, das bezüglich Steifigkeit und Starrheit identisch ist mit oder ähnliche Eigenschaften aufweist wie das hintere Glied 24. Außerdem sind beide Teile 22a, 22b mit dem selben Tuch- oder Stoffmaterial verziert, mit dem das hintere Glied 24 verziert ist.
  • Der zweite Teil 22b ist mit einer ersten Scharnieranordnung für Drehbewegung relativ dazu mit einem vorderen Bereich, einer vorderen Kante oder Oberfläche des hinteren Glieds 24 verbunden. In der beispielhaften Ausführungsform umfasst die Scharnieranordnung eine oder mehrere am zweiten Teil 22b befindliche Klammern (nicht gezeigt), die dazu angeordnet sind, auf eine entsprechende Anzahl am hinteren Glied 24 angeordnete Stangen (nicht gezeigt) gesteckt zu werden. Es ist jedoch zu beachten, dass Art und Ausführung des Scharniermittels nicht auf dieses Verfahren beschränkt sind und dass im Wesentlichen jede Anordnung verwendet werden kann, die die Drehbewegung des zweiten Teils 22b relativ zum hinteren Glied 24 ermöglicht.
  • Ein vorderer Bereich oder eine vordere Kante des zweiten Teils 22b ist mittels einer zweiten Scharnieranordnung 30 für Drehbewegung relativ dazu mit einem hinteren Bereich oder einer hinteren Kante des ersten Teils 22a verbunden. Auch hier ist die Struktur der zweiten Scharnieranordnung 30 nicht entscheidend und es kann im Wesentlichen jede Anordnung verwendet werden, die die Drehbewegung des ersten Teils 22a relativ zum zweiten Teil 22b zulässt.
  • Ein vorderer Teil oder eine vordere Kante des ersten Teils 22a kann für Drehbewegung relativ dazu mit einem oberen hinteren Bereich oder einer Oberfläche eines Rücksitzes 26 des Fahrzeugs verbunden werden. Eine solche drehbare Verbindung kann mittels geeigneter Klammern oder durch ein flexibles Gestänge ausgeführt werden. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Gestänge zwischen dem vorderen Teil oder der vorderen Kante des ersten Teils 22a und dem oberen hinten Bereich oder der oberen hinteren Oberfläche eines Rücksitzes 26 keine permanente Befestigung.
  • Um Zweifel auszuschließen wird wiederholt, dass der erste Teil 22a drehbar mit einem oder mehreren Rücksitzen 26 des Fahrzeugs verbunden ist, während der zweite Teil 22b zwischen dem ersten Teil 22a und dem hinteren Glied 24 angeordnet ist und mit geeigneten Scharnieranordnungen drehbar mit beiden verbunden ist.
  • 2a zeigt die Anordnung der Gepäckraumabdeckung der Erfindung in dem Fall, in dem sich der Rücksitz bzw. die Rücksitze 26 des Fahrzeugs in der hintersten Stellung befinden, d.h. in einer Stellung, die der Heckklappe (nicht gezeigt) am nächsten ist. In dieser Stellung sind der erste und der zweite Teil 22a, 22b in einer nicht ausgefahrenen Stellung nach unten geklappt und bilden zusammen eine tiefe V-Form. Effektiv sind der erste und der zweite Teil 22a, 22b in einer Zickzackanordnung zusammengefaltet.
  • Vorzugsweise ist die Unterseite mindestens des zweiten Teils 22b mit dem selben oder einem ähnlichen Material wie das hintere Glied 24 verziert, um einen ästhetisch ansprechenden Effekt bereitzustellen, wenn das hintere Glied angehoben wird, beispielsweise wenn die Heckklappe geöffnet wird, da dies der Hauptbereich des vorderen Glieds 22 ist, der in dieser Stellung leicht sichtbar ist.
  • 2b zeigt die Orientierung der Gepäckraumabdeckung 20, wenn der Rücksitz relativ zum hinteren Glied in eine Zwischenstellung nach vorne geschoben wird. Wenn sich der Sitz 26 nach vorne bewegt, drehen sich der erste und der zweite Teil 22a, 22b nach oben, werden aufgefaltet und sorgen dafür, dass der Gepäckraum abgedeckt bleibt. Die erste und die zweite Scharnieranordnung sowie die Verbindung oder das Gestänge zwischen dem ersten Teil 22a und dem Sitz 26 ermöglicht eine im Wesentlichen gleichförmige Bewegung der vorderen Glieder, wodurch ein im Wesentlichen ästhetisch ansprechender Effekt erhalten wird.
  • 2c zeigt die Orientierung der Gepäckraumabdeckung, wenn sich der Rücksitz 26 in der vordersten Stellung befindet. In dieser Stellung ist das vordere Glied 22a im Wesentlichen ganz ausgefahren und definiert eine allgemein flache und horizontale Fläche, die den Gepäckraum abdeckt. Um einen ästhetisch ansprechenden Effekt zu erhalten, sind der erste und der zweite Teil in dieser Stellung relativ straff, lassen aber immer noch die Drehbewegung des hinteren Glieds 24 zu, wenn die Heckklappe geöffnet wird.
  • Die entgegengesetzt Bewegung der vorderen Glieder 22a, 22b findet statt, wenn der Sitz 26 nach hinten verschoben wird.
  • In einer anderen Ausführungsform (nicht gezeigt) sind die vorderen Teile 22a, 22b aus einem anderen Material geformt als das hintere Glied. Vorteilhafterweise aber nicht notwendigerweise sind die vorderen Teile aus einem flexiblen Material geformt, beispielsweise aus dem Tuch- oder Stoffmaterial, das zum Verzieren des hinteren Glied 24 verwendet wird.
  • Der erste und der zweite Teil 22a, 22b sind aus einem einzigen oder unitären Bogen des Materials geformt, wobei der Bogen mittels Heftklammern oder anderer geeigneter Befestigungselemente mit der inneren vorderen Wand des hinteren Glieds 24 verbunden ist. Die Flexibilität des Materials liefert das Mittel, durch das der zweite Teil 22b relativ zum hinteren Glied 24 klappbar ist, wobei die Scharnierwirkung durch eine im Material gebildete Falzlinie (nicht gezeigt) verstärkt werden kann.
  • Der erste und der zweite Teil 22a, 22b sind mittels einer Naht 30, die in vergrößerter Form in 3 gezeigt ist, in dem unitären Materialstück definiert. Die Naht 30 wird an einem mittleren Ort im vorderen Glied erzeugt, der sich über die ganze Breite des vorderen Glieds 22 erstreckt. Die Naht 30 sorgt für eine gute Scharnierbewegung zwischen dem ersten und dem zweiten Teil 22a, 22b und reduziert Kräuseln oder Verdrehen des Materials, ohne dass zusätzliche Elemente wie Klammern oder Scharniere benötigt werden.
  • Die Wirkungsweise dieser Ausführungsform ist ähnlich wie der in 2.
  • Es ist zu beachten, dass die vorliegende Erfindung eine effektive und dennoch preisgünstige Verbesserung vorhandener Gepäckraumabdeckungsstrukturen bereitstellt. Die Erfindung kann dazu dienen, die Fahrzeugsicherheit aufrecht zu halten, indem sie sicherstellt, dass der Gepäckraum des Fahrzeugs zu jeder Zeit abgedeckt ist, und ist dabei ästhetisch annehmbar.
  • Es ist weiter zu beachten, dass eine Reihe von Abwandlungen oder Verbesserungen der Erfindung vorgenommen werden können. Sowohl das vordere als auch das hintere Glied können aus beliebigem geeigneten Material geformt werden. Beispielsweise kann die gesamte Gepäckraumabdeckung als einziges oder unitäres Materialstück aus einem relativ starren Material geformt werden, wie dem, aus dem das hintere Glied 24 geformt ist. In diesem Fall können die Scharnieranordnungen Bereiche reduzierter Dicke umfassen, die eine Klappbewegung zwischen dem hinteren Glied 24, dem zweiten Teil 22b und dem ersten Teil 22a zulassen.
  • Alternativ können der vordere und der hintere Teil 22a, 22b als getrennte, diskrete Elemente geformt werden, die mittels eines einzigen oder unitären Stücks des zum Verzieren der Gepäckablage verwendeten Tuch- oder Stoffmaterials verbunden werden. Der Stoff wirkt so als die Scharnieranordnungen zwischen den Teilen und lässt zu, dass sich jeder Teil wie beschrieben drehen kann. In der Ausführungsform, in der die vorderen Glieder nicht starr sind kann ein unitäres Stück Stoff verwendet werden, um das hintere Glied zu verzieren und die vorderen Glieder zu formen.
  • Der erste Teil kann durch jedes beliebige Verfahren mit dem Sitz 26 verbindbar sein, das zulässt, dass sich der erste Teil relativ zum Sitz dreht.

Claims (9)

  1. Gepäckraumabdeckung (20) für ein Fahrzeug, die ein vorderes Glied (22) und ein hinteres Glied (24) umfasst, wobei das vordere Glied (22) einen ersten Teil (22a) umfasst, der mit einem Sitz (26) des Fahrzeugs verbunden werden kann und einen zweiten Teil (22b) umfasst, der mit dem hinteren Glied verbunden ist, wobei der erste und der zweite Teil (22a, 22b) mit einem Scharniermittel (30) miteinander verbunden sind und zwischen einer, einer hintersten Stellung des Sitzes (26) entsprechenden, nicht ausgefahrenen Stellung und einer, einer vordersten Stellung des Sitzes (26) entsprechenden, ausgefahrenen Stellung beweglich sind, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere und das hintere Glied (22, 24) eine im Wesentlichen durchgehende, ebene oder flache Fläche bilden, wenn sich der erste und der zweite Teil (22a, 22b) in der ausgefahrenen Stellung befinden.
  2. Gepäckraumabdeckung (20) nach Anspruch 1, wobei der erste und der zweite Teil (22a, 22b) des vorderen Glieds (22) aus einem starren Material geformt sind.
  3. Gepäckraumabdeckung (20) nach Anspruch 2, wobei der erste und der zweite Teil (22a, 22b) aus einem unitären Stück des starren Materials geformt sind und das Scharniermittel (30) einen Bereich verminderter Dicke des Materials umfasst.
  4. Gepäckraumabdeckung (20) nach Anspruch 2, wobei der erste und der zweite Teil (22a, 22b) aus diskreten Stücken des starren Materials geformt sind und das Scharniermittel (30) einen Bereich flexiblen Materials umfasst, der die Teile miteinander verbindet.
  5. Gepäckraumabdeckung (20) nach Anspruch 4, wobei das flexible Material zum Verzieren der Gepäckraumabdeckung (20) verwendetes Material umfasst.
  6. Gepäckraumabdeckung (20) nach Anspruch 1, wobei der erste und der zweite Teil (22a, 22b) des vorderen Glieds (22) aus einem flexiblen Material geformt sind.
  7. Gepäckraumabdeckung (20) nach Anspruch 6, wobei der erste und der zweite Teil (22a, 22b) aus einem Stoff oder anderem zum Verzieren des hinteren Glieds (24) verwendeten Material geformt sind.
  8. Gepäckraumabdeckung (20) nach Anspruch 7, wobei das Scharniermittel (30) eine Naht in dem Stoff oder anderem Material umfasst.
  9. Gepäckraumabdeckung (20) nach Anspruch 8, wobei das Scharniermittel (30) eine Naht umfasst, die mit einem aus elastischem Material hergestellten Stab verstärkt ist.
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