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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Gepäckraumabdeckung für ein Kraftfahrzeug
oder Ähnliches.
Die Erfindung findet besondere, aber nicht ausschließliche Anwendung
in Kraftfahrzeugen mit verschiebbaren Rücksitzen.
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Es
ist bekannt, Kraftfahrzeuge oder andere Fahrzeuge und insbesondere
die üblicherweise
als "Schräghecklimousinen" bekannten Fahrzeuge
mit einer starren oder halbstarren Abdeckung auszustatten, die sich über den
Gepäckraum
bzw. das Gepäckfach
(auch als Kofferraum bezeichnet) zwischen einer Rücksitzbank
oder einem Rücksitz
und der Heckklappe erstreckt. Solche Abdeckungen sind üblicherweise
als Gepäckraumabdeckungen
bekannt.
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Bis
vor relativ Kurzem wurden Kraftfahrzeuge nahezu immer mit einer
Rücksitzbank
bzw. Rücksitzen
ausgestattet, die fest und relativ zum Fahrzeug nicht verschiebbar
waren. So blieb der Abstand zwischen den Rücksitzen und der Heckklappe
konstant und es konnte daher eine Gepäckablage mit fester Größe verwendet
werden.
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Neuere
Entwicklungen in der Kraftfahrzeugbranche haben jedoch zur Einführung von
Fahrzeugen mit einer Rücksitzbank
oder Rücksitzen
geführt, die
relativ zum Rest des Fahrzeugs verschiebbar sind. Insbesondere haben
viele Fahrzeuge nun Rücksitze,
die innerhalb der Fahrzeugkabine vor und zurück geschoben werden können, so
dass das Volumen des Gepäckraums
und damit der Abstand zwischen den Rücksitzen und der Heckklappe
verändert wird.
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Ein
Nachteil im Bereitstellen einer herkömmlichen Gepäckraumabdeckung
mit fester Größe besteht
darin, dass wenn die Sitze nach vorne, von der Heckklappe weg verschoben
werden, ein Spalt zwischen den Rücksitzen
und der Vorderkante der Gepäckraumabdeckung
entsteht. Ein solcher Spalt ist nicht nur unansehnlich und verdirbt
die Ästhetik
der Fahrzeugkabine, der Spalt stellt außerdem ein Sicherheitsrisiko
dar, da Passanten durch den Spalt und in den Gepäckraum blicken können. Möglicherweise
im Gepäckraum
untergebrachte Wertgegenstände
können
sichtbar werden. Es ist wohl bekannt, dass in Fahrzeuge, in denen
Wertgegenstände
sichtbar sind, mit größerer Wahrscheinlichkeit
eingebrochen wird.
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Dieses
Problem wurde in einem Fall durch eine aus zwei oder mehr Abdeckungsgliedern
gebildeten Gepäckraumabdeckung
behandelt, wobei ein vorderes Glied aus einem hinteren Glied ausziehbar ist.
Das vordere Glied ist mit den Rücksitzen
verbunden und wird aus dem hinteren Glied ausgezogen, wenn die Rücksitze
nach vorne verschoben werden. Eine solche Vorrichtung ist insofern
wirksam, als der Gepäckraum
zu jeder Zeit abgedeckt ist, selbst wenn die Rücksitze ganz nach vorne verschoben
sind und als die Abdeckung ästhetisch
ansprechend ist.
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Ein
bedeutender Nachteil besteht jedoch darin, dass die Kosten der Vorrichtung
und insbesondere des Ausziehmechanismus wesentlich höher sind als
die einer herkömmlichen
Gepäckraumabdeckung.
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EP 0857614 und
JP 57164833 offenbaren Anordnungen
zum Vergrößern der
Kofferraumgröße eines
Fahrzeug gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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Es
ist daher eine Absicht der vorliegenden Erfindung, eine Gepäckraumabdeckung
bereitzustellen, die das obige Problem behandelt, jedoch nicht unter
den Nachteilen des Stands der Technik leidet.
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Gemäß einem
Aspekt der Erfindung wird daher eine Gepäckraumabdeckung für ein Fahrzeug bereitgestellt,
die ein vorderes Abdeckungsglied und ein hinteres Abdeckungsglied
umfasst, wobei das vordere Abdeckungsglied einen ersten Teil umfasst, der
mit einem Sitz des Fahrzeugs verbunden werden kann und einen zweiten
Teil umfasst, der mit dem hinteren Glied verbunden ist, wobei der
erste und der zweite Teil mit einem Scharniermittel miteinander
verbunden sind und zwischen einer, einer hintersten Stellung des
Sitzes entsprechenden, nicht ausgefahrenen Stellung und einer, einer
vordersten Stellung des Sitzes entsprechenden, ausgefahrenen Stellung beweglich
sind, so dass das vordere und das hintere Glied eine im Wesentlichen
durchgehende, ebene oder flache Fläche bilden, wenn sich der erste
und der zweite Teil in der ausgefahrenen Stellung befinden.
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Praktischerweise
sind der erste und der zweite Teil dazu angeordnet, mittels des
Scharniermittels in die nicht ausgefahrene Stellung gefaltet zu werden,
wenn sich der Sitz in seiner hintersten Stellung befindet.
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Vorteilhafterweise
sind der erste und der zweite Teil dazu angeordnet, in die ausgefahrene Stellung "entfaltet" zu werden, wenn
der Sitz nach vorne verschoben wird, wobei das vordere und das hintere
Glied eine im Wesentlichen durchgehende, ebene oder flache Fläche bilden.
In einer Ausführungsform
der Erfindung bleibt das hintere Abdeckungsglied während des
Entfaltungsschritts statisch, während
der erste und der zweite Teil des vorderen Glieds ausfahren, um
die im Wesentlichen durchgehende, ebene oder flache Fläche zu bilden.
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FR-A-2307678
beschreibt eine Gepäckraumabdeckung
für die
Verwendung in Schräghecklimousinen,
in der sich ein gelenkiges Glied von der Vorderkante der Gepäckraumabdeckung
zu einem Befestigungs-Anbauteil an der Rückenlehne des Rücksitzes
erstreckt. Das gelenkige Glied hält
die Gepäckraumabdeckung
fest, indem es eine Kraft nach unten auf die tragenden Führungsschienen ausübt. Darüber hinaus
erstreckt sich das gelenkige Glied im zusammengedrückten Zustand über die
horizontale Ebene der Gepäckraumabdeckung
und dient dadurch als Barriere, die verhindert, dass Gegenstände wie
Hüte oder
Regenschirme, die auf die Gepäckraumabdeckung
gelegt wurden, nach vorne in das Genick der auf den Rücksitzen
sitzenden Fahrgäste
rutschen, wenn das Fahrzeug abbremst. Im Gegensatz zur vorliegenden
Erfindung betrifft FR-A-2307678 ein Mittel zum Befestigen einer
Gepäckraumabdeckung
in einem Fahrzeug, in dem die Rücksitze
nicht innerhalb der Kabine vor und zurück geschoben werden können, um
das Volumen des Gepäckraums
zu verändern.
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In
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist das vordere Glied aus einem anderen Material
geformt als das hintere Glied. Beispielsweise kann das hintere Glied
aus einem im Wesentlichen starren Material auf Schaumstoff- oder
Kunststoffbasis geformt sein und das vordere Glied kann aus einem
flexibleren Tuch- oder Stoffmaterial geformt sein. Praktischerweise
kann das hintere Glied mit einem Tuch- oder Stoffmaterial überzogen
oder verziert sein und das vordere Glied kann aus dem selben Tuch-
oder Stoffmaterial geformt sein.
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Alternativ
können
das vordere und das hintere Glied aus dem selben Material geformt
sein, bei dem es sich beispielsweise um ein mit Tuch oder Stoff
bezogenes starres oder im Wesentlichen starres Material wie ein
Material auf Schaumstoffbasis oder ein Kunststoff-Verbundmaterial handeln
kann.
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Das
Scharniermittel kann eine beliebige geeignete Anordnung umfassen,
die zulässt,
dass der erste und der zweite Teil relativ zueinander klappen oder
drehen können.
In einer Ausführungsform
umfasst das Scharniermittel einen Bereich verringerter Dicke des
vorderen Glieds. In einer anderen Ausführungsform kann das Scharniermittel
ein herkömmliches
Scharnier oder mehrere Scharniere umfassen.
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In
noch einer weiteren Ausführungsform,
die besonders in dem Fall vorteilhaft ist, in dem das vordere Glied
aus einem Tuch- oder Stoffmaterial geformt ist, umfasst das Scharniermittel
eine Naht im Tuch- oder Stoffmaterial, die zulässt, dass der erste und der
zweite Teil relativ zueinander klappen können. In einer bestimmten Ausführungsform
der Erfindung ist die Naht durch einen aus elastischem Material
wie Kunststoff oder Metall hergestellten Stab weiter verstärkt.
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Die
Erfindung bietet den Vorteil, dass sich die Gepäckraumabdeckung in Abhängigkeit
von der Stellung des Sitzes effektiv ausdehnen und zusammenziehen
kann, um sicherzustellen, dass der Gepäckraum oder Kofferraum des
Fahrzeugs zu jeder Zeit wirksam abgedeckt ist. Darüber hinaus
ermöglicht
die angemessene Wahl von Materialien für die Gepäckraumabdeckung, dass die Gepäckraumabdeckung
in der ausgefahrenen Stellung im Wesentlichen durchgehend erscheinen
kann, so dass die Illusion entsteht, dass eine starre Abdeckung
den gesamten Gepäckraum
abdeckt. Weiter wird in einer Ausführungsform der Erfindung im
zusammengefalteten Zustand das vordere Abdeckungsglied in den vorderen
Teil des Kofferraums oder Gepäckraums, direkt
hinter den Rücksitzen
eingezogen. Eine solche Anordnung ermöglicht dadurch, dass nur das
hintere Glied der Gepäckraumabdeckung
ganz sichtbar ist. Das Ermöglichen,
dass die Gepäckraumabdeckung sowohl
in der ausgefahrenen als auch in der nicht ausgefahrenen (d.h. zusammengefalteten)
Konfiguration als durchgehende starre Abdeckung erscheint, hat aus
einer Sicherheitsperspektive erhebliche Vorteile. Außerdem ist
die Herstellung der Erfindung möglicherweise
deutlich weniger teuer als die vorhandener Gepäckraumabdeckungen.
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Die
vorliegende Erfindung wird nun beispielhaft unter Verweis auf die
folgenden Zeichnungen beschrieben, wobei:
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1 ein
Querschnitt durch eine bekannte Form einer Gepäckrawnabdeckung ist;
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2a ein
Querschnitt durch eine bevorzugte Form von Gepäckrawnabdeckung in einer nicht ausgefahrenen
Stellung ist;
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2b ein
Querschnitt durch die Gepäckraumabdeckung
aus 2a in einer halb ausgefahrenen Stellung ist;
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2c ein
Querschnitt durch die Gepäckraumabdeckung
aus 2a in einer ausgefahrenen Stellung ist;
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3 eine
vergrößerte Ansicht
einer Form eines Scharniermittels für die Verwendung mit einer Ausführungsform
der Erfindung ist.
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In 1 ist
allgemein unter 10 eine bekannte Form von Gepäckraumabdeckung
im Querschnitt gezeigt. Die Gepäckraumabdeckung,
die aus einem beliebigen geeigneten Material geformt sein kann,
umfasst ein vorderes Glied 12 und ein hinteres Glied 14. Das
hintere Glied 14 ist im Allgemeinen eben und entspricht
in der Draufsicht (nicht gezeigt) im Wesentlichen der Form der Öffnung des
Gepäckraums oder
Kofferraums eines Fahrzeugs (nicht gezeigt). Die Topographie oder
das Oberflächenprofil
des hinteren Glieds 14 ist aus ästhetischen Zwecken häufig über die
Abdeckung veränderlich.
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Eine
Vorderwand 16 des hinteren Glieds 14 ist mit einer
länglichen Öffnung 18 versehen,
die sich im Wesentlichen über
die Breite des hinteren Glieds 14 erstreckt. Das vordere
Glied 12 der Gepäckraumabdeckung 10 ist
ebenfalls im Wesentlichen eben und ist in oder unter dem hinteren
Glied 14 angebracht, um relativ dazu durch die Öffnung 18 gleitend
beweglich zu sein.
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Eine
Vorderkante 19 des vorderen Glieds 12 ist mit
einer oberen hinteren Oberfläche
eines Rücksitzes 15 des
Fahrzeugs derart verbunden, dass sich, wenn der Sitz im Fahrzeug
nach vorne verschoben wird, das vordere Glied 12 der Gepäckraumabdeckung 10 fortschreitend
weiter von der Öffnung 18 erstreckt.
Auf diese Weise wird der Gepäckraum
im Wesentlichen komplett abgedeckt, selbst wenn sich der Sitz 15 in
seiner vordersten Stellung befindet, was normalerweise einen unansehnlichen
und bezüglich
Sicherheit unvorteilhaften Spalt zwischen der Gepäckraumabdeckung
und dem Sitz lassen würde.
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Die
Vorteile dieser Ausführung
werden durch übermäßige Herstellungskosten
beeinträchtigt,
die erforderlich sind, um eine ungehinderte und gleichmäßige Gleitbewegung
des vorderen Glieds 12 relativ zum hinteren Glied 14 sicherzustellen.
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2a bis 2c zeigen
im Schnitt eine erste Form von Gepäckraumabdeckung gemäß der Erfindung.
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Die
Gepäckraumabdeckung
der Erfindung, allgemein unter 20 dargestellt, umfasst
ein hinteres Glied 24, das im Allgemeinen in Struktur und
Funktion ähnlich
ist, wie das hintere Glied 14 der Gepäckraumabdeckung 10 in 1.
Insbesondere ist das hintere Glied 24 aus einem Kunststoff-Verbundmaterial
geformt, das mit einer Lage ästhetisch
ansprechendem Tuch- oder Stoffmaterial verziert oder überzogen
ist. Das hintere Glied 24 ist im Wesentlichen so geformt,
dass es den Gepäckraum
des Fahrzeugs abdeckt und hat ein Mittel (nicht gezeigt), um die
Gepäckraumabdeckung 20 darüber anzubringen.
Ein solches Mittel kann dazu angeordnet sein, zuzulassen, dass sich
das hintere Glied 24 beim Öffnen der Heckklappe auf herkömmliche
Weise nach oben dreht, beispielsweise mittels Schnüren, die
das hintere Glied 24 mit der Heckklappe verbinden.
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Die
Gepäckablage 20 umfasst
außerdem
ein vorderes Glied 22, das selbst einen ersten, vorderen Teil 22a und
einen zweiten, hinteren Teil 22b umfasst. Der erste und
der zweite Teil 22a, 22b sind aus einem Material
geformt, das bezüglich
Steifigkeit und Starrheit identisch ist mit oder ähnliche
Eigenschaften aufweist wie das hintere Glied 24. Außerdem sind
beide Teile 22a, 22b mit dem selben Tuch- oder
Stoffmaterial verziert, mit dem das hintere Glied 24 verziert
ist.
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Der
zweite Teil 22b ist mit einer ersten Scharnieranordnung
für Drehbewegung
relativ dazu mit einem vorderen Bereich, einer vorderen Kante oder Oberfläche des
hinteren Glieds 24 verbunden. In der beispielhaften Ausführungsform
umfasst die Scharnieranordnung eine oder mehrere am zweiten Teil 22b befindliche
Klammern (nicht gezeigt), die dazu angeordnet sind, auf eine entsprechende
Anzahl am hinteren Glied 24 angeordnete Stangen (nicht
gezeigt) gesteckt zu werden. Es ist jedoch zu beachten, dass Art
und Ausführung
des Scharniermittels nicht auf dieses Verfahren beschränkt sind
und dass im Wesentlichen jede Anordnung verwendet werden kann, die
die Drehbewegung des zweiten Teils 22b relativ zum hinteren
Glied 24 ermöglicht.
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Ein
vorderer Bereich oder eine vordere Kante des zweiten Teils 22b ist
mittels einer zweiten Scharnieranordnung 30 für Drehbewegung
relativ dazu mit einem hinteren Bereich oder einer hinteren Kante
des ersten Teils 22a verbunden. Auch hier ist die Struktur
der zweiten Scharnieranordnung 30 nicht entscheidend und
es kann im Wesentlichen jede Anordnung verwendet werden, die die
Drehbewegung des ersten Teils 22a relativ zum zweiten Teil 22b zulässt.
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Ein
vorderer Teil oder eine vordere Kante des ersten Teils 22a kann
für Drehbewegung
relativ dazu mit einem oberen hinteren Bereich oder einer Oberfläche eines
Rücksitzes 26 des
Fahrzeugs verbunden werden. Eine solche drehbare Verbindung kann mittels
geeigneter Klammern oder durch ein flexibles Gestänge ausgeführt werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist das Gestänge zwischen
dem vorderen Teil oder der vorderen Kante des ersten Teils 22a und
dem oberen hinten Bereich oder der oberen hinteren Oberfläche eines
Rücksitzes 26 keine
permanente Befestigung.
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Um
Zweifel auszuschließen
wird wiederholt, dass der erste Teil 22a drehbar mit einem
oder mehreren Rücksitzen 26 des
Fahrzeugs verbunden ist, während
der zweite Teil 22b zwischen dem ersten Teil 22a und
dem hinteren Glied 24 angeordnet ist und mit geeigneten
Scharnieranordnungen drehbar mit beiden verbunden ist.
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2a zeigt
die Anordnung der Gepäckraumabdeckung
der Erfindung in dem Fall, in dem sich der Rücksitz bzw. die Rücksitze 26 des
Fahrzeugs in der hintersten Stellung befinden, d.h. in einer Stellung,
die der Heckklappe (nicht gezeigt) am nächsten ist. In dieser Stellung
sind der erste und der zweite Teil 22a, 22b in
einer nicht ausgefahrenen Stellung nach unten geklappt und bilden
zusammen eine tiefe V-Form. Effektiv sind der erste und der zweite
Teil 22a, 22b in einer Zickzackanordnung zusammengefaltet.
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Vorzugsweise
ist die Unterseite mindestens des zweiten Teils 22b mit
dem selben oder einem ähnlichen
Material wie das hintere Glied 24 verziert, um einen ästhetisch
ansprechenden Effekt bereitzustellen, wenn das hintere Glied angehoben
wird, beispielsweise wenn die Heckklappe geöffnet wird, da dies der Hauptbereich
des vorderen Glieds 22 ist, der in dieser Stellung leicht
sichtbar ist.
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2b zeigt
die Orientierung der Gepäckraumabdeckung 20,
wenn der Rücksitz
relativ zum hinteren Glied in eine Zwischenstellung nach vorne geschoben
wird. Wenn sich der Sitz 26 nach vorne bewegt, drehen sich
der erste und der zweite Teil 22a, 22b nach oben,
werden aufgefaltet und sorgen dafür, dass der Gepäckraum abgedeckt
bleibt. Die erste und die zweite Scharnieranordnung sowie die Verbindung
oder das Gestänge
zwischen dem ersten Teil 22a und dem Sitz 26 ermöglicht eine
im Wesentlichen gleichförmige
Bewegung der vorderen Glieder, wodurch ein im Wesentlichen ästhetisch
ansprechender Effekt erhalten wird.
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2c zeigt
die Orientierung der Gepäckraumabdeckung,
wenn sich der Rücksitz 26 in
der vordersten Stellung befindet. In dieser Stellung ist das vordere
Glied 22a im Wesentlichen ganz ausgefahren und definiert
eine allgemein flache und horizontale Fläche, die den Gepäckraum abdeckt.
Um einen ästhetisch
ansprechenden Effekt zu erhalten, sind der erste und der zweite
Teil in dieser Stellung relativ straff, lassen aber immer noch die
Drehbewegung des hinteren Glieds 24 zu, wenn die Heckklappe
geöffnet
wird.
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Die
entgegengesetzt Bewegung der vorderen Glieder 22a, 22b findet
statt, wenn der Sitz 26 nach hinten verschoben wird.
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In
einer anderen Ausführungsform
(nicht gezeigt) sind die vorderen Teile 22a, 22b aus
einem anderen Material geformt als das hintere Glied. Vorteilhafterweise
aber nicht notwendigerweise sind die vorderen Teile aus einem flexiblen
Material geformt, beispielsweise aus dem Tuch- oder Stoffmaterial, das
zum Verzieren des hinteren Glied 24 verwendet wird.
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Der
erste und der zweite Teil 22a, 22b sind aus einem
einzigen oder unitären
Bogen des Materials geformt, wobei der Bogen mittels Heftklammern oder
anderer geeigneter Befestigungselemente mit der inneren vorderen
Wand des hinteren Glieds 24 verbunden ist. Die Flexibilität des Materials
liefert das Mittel, durch das der zweite Teil 22b relativ
zum hinteren Glied 24 klappbar ist, wobei die Scharnierwirkung
durch eine im Material gebildete Falzlinie (nicht gezeigt) verstärkt werden
kann.
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Der
erste und der zweite Teil 22a, 22b sind mittels
einer Naht 30, die in vergrößerter Form in 3 gezeigt
ist, in dem unitären
Materialstück
definiert. Die Naht 30 wird an einem mittleren Ort im vorderen
Glied erzeugt, der sich über
die ganze Breite des vorderen Glieds 22 erstreckt. Die
Naht 30 sorgt für
eine gute Scharnierbewegung zwischen dem ersten und dem zweiten
Teil 22a, 22b und reduziert Kräuseln oder Verdrehen des Materials,
ohne dass zusätzliche
Elemente wie Klammern oder Scharniere benötigt werden.
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Die
Wirkungsweise dieser Ausführungsform ist ähnlich wie
der in 2.
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Es
ist zu beachten, dass die vorliegende Erfindung eine effektive und
dennoch preisgünstige Verbesserung
vorhandener Gepäckraumabdeckungsstrukturen
bereitstellt. Die Erfindung kann dazu dienen, die Fahrzeugsicherheit
aufrecht zu halten, indem sie sicherstellt, dass der Gepäckraum des Fahrzeugs
zu jeder Zeit abgedeckt ist, und ist dabei ästhetisch annehmbar.
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Es
ist weiter zu beachten, dass eine Reihe von Abwandlungen oder Verbesserungen
der Erfindung vorgenommen werden können. Sowohl das vordere als
auch das hintere Glied können
aus beliebigem geeigneten Material geformt werden. Beispielsweise
kann die gesamte Gepäckraumabdeckung
als einziges oder unitäres
Materialstück
aus einem relativ starren Material geformt werden, wie dem, aus
dem das hintere Glied 24 geformt ist. In diesem Fall können die
Scharnieranordnungen Bereiche reduzierter Dicke umfassen, die eine
Klappbewegung zwischen dem hinteren Glied 24, dem zweiten
Teil 22b und dem ersten Teil 22a zulassen.
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Alternativ
können
der vordere und der hintere Teil 22a, 22b als
getrennte, diskrete Elemente geformt werden, die mittels eines einzigen
oder unitären Stücks des
zum Verzieren der Gepäckablage
verwendeten Tuch- oder Stoffmaterials verbunden werden. Der Stoff
wirkt so als die Scharnieranordnungen zwischen den Teilen und lässt zu,
dass sich jeder Teil wie beschrieben drehen kann. In der Ausführungsform,
in der die vorderen Glieder nicht starr sind kann ein unitäres Stück Stoff
verwendet werden, um das hintere Glied zu verzieren und die vorderen
Glieder zu formen.
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Der
erste Teil kann durch jedes beliebige Verfahren mit dem Sitz 26 verbindbar
sein, das zulässt,
dass sich der erste Teil relativ zum Sitz dreht.