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Die
Erfindung betrifft ein Streckwerk nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1 und ein dafür
geeignetes Riemchen.
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Streckwerke
dieser Art, die allgemein als Riemchen-Streckwerke bezeichnet werden,
enthalten u. a. zwei Paare von Streckwerksorganen, die in Transportrichtung
eines zu verfeinernden Fasermaterials hintereinander angeordnet
sind und eine Hauptverzugszone bilden. Während die Streckwerksorgane
des in Transportrichtung vorderen Paars in der Regel aus je einer
Walze bestehen, wird das in Transportrichtung hintere Paar aus je
einer Walze, einem ersten, mit Abstand vor dieser Walze angeordneten,
auch als Wendeschiene bezeichneten Umlenkelement und einem um die
Walze und das Umlenkelement gelegten Riemchen gebildet, wobei dem unteren
Riemchen (auch Unterriemchen genannt) wenigstens ein zweites, zum
Spannen des Riemchens bestimmtes Umlenkelement in Form eines Spannbügels od.
dgl. zugeordnet ist. Außerdem
wird die Walze des Unterriemchens und dadurch auch das Unterriemchen
selbst angetrieben. Dagegen wird das andere, obere Riemchen (auch
Oberriemchen genannt) lediglich mit Hilfe eines Druckarms od. dgl.
gegen das Unterriemchen gedrückt
und von diesem bzw. von dem zwischen den beiden Riemchen geführten Fasermaterial
durch Reibung mitgenommen. Daher kann das untere Streckwerksorgan
des hinteren Paars als antreibendes, das zugehörige obere Streckwerksorgan
dagegen als getriebe nes Streckwerksorgan bezeichnet werden. Mit
anderen Worten wird das untere, von der Unterwalze angetriebene
Unterriemchen über
die zugehörige
Wendeschiene gezogen und daher auf Zug beansprucht, während das
Oberriemchen von der Oberwalze im wesentlichen nur über die
zugehörige
Wendeschiene geschoben, d. h. auf Schub beansprucht wird.
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Die
für die
beschriebenen Streckwerke verwendeten Riemchen bestehen meistens
aus einer mittleren Gewebeschicht und zwei dieser anliegenden äußeren Schichten
aus Gummi. Alternativ sind aber auch einlagige Riemchen aus Kunststoff,
insbesondere Polyurethan bekannt. Die Dicke dieser Riemchen liegt
allgemein zwischen 0,9 mm und 1,1 mm.
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Aufgrund
der beschriebenen Konstruktion besitzt ein Riemchenstreckwerk mehrere
unerwünschte
Eigenschaften.
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Beispielsweise
wird das obere Riemchen wegen der schiebenden Wirkung der getriebenen Oberwalze
und des engen Umlenkradius im Bereich der Wendeschiene trichterförmig bzw.
unter Bildung einer Beule verformt und auf einer undefinierten Wegstrecke
vom Unterriemchen ballonartig abgehoben. Dadurch wird die Faserqualität gerade
in der Hauptverzugszone entscheidend beeinträchtigt, zumal die Verformung
bzw. Ausbeulung des Oberriemchens Schwankungen unterworfen ist.
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Weiter
hat die Schubwirkung insbesondere im Bereich der Wendeschiene des
oberen Riemchens die nachteilige Folge, dass das Riemchen an der
Umlenkstelle außer
einem Reibungsprozeß auch einem
Walkprozeß unterworfen
wird. Dadurch tritt eine Erwärmung
zumindest des Oberriemchens ein, die bei Hochleistungs-Streckwerken
60°C und
mehr betragen kann, was mit einem beträchtlichen Energieverlust verbunden
ist. Diese unerwünschte
Wirkung könnte
zwar durch Anwendung von Wendeschienen und Spannbügeln in
Form von drehbaren Rollen reduziert werden, doch wird auf derartige
Rollen aus Kostengründen
verzichtet. Stattdessen wird die Länge des Oberriemchens meistens
mit einem geringem Übermaß im Vergleich
zu der Hüllkurve eingestellt,
die durch die das Riemchen führenden
Umfangsabschnitte der getriebenen Walze und der zugehörigen Wendeschiene
festgelegt ist. Dadurch wird allerdings die durch die Schubwirkung
bewirkte Verformung des Oberriemchens eher vergrößert als verringert, so dass
durch diese Maßnahme
im Hinblick auf die in erster Linie angestrebte Gleichförmigkeit
des Fasertransports in der Hauptverzugszone keine Vorteile erzielt
werden.
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Schließlich erfordern
die üblicherweise
vorgesehenen, durch das verwendete Riemchenmaterial bedingten Umlenkradien
der Wendeschienen einen gewissen Mindestabstand zwischen dem Austrittsspalt
der beiden Riemchen und der Klemmlinie des in Transportrichtung
folgenden Paars von Streckwalzen, d. h. der Austrittsspalt der Riemchen
kann nicht so tief in den Eingangszwickel dieser Streckwalzen gelegt
werden, wie es zur Vergleichsmäßigung des
Verzugs wünschenswert
wäre. Als
Folge davon bildet sich zwischem dem Austrittsspalt der Riemchen
und der Klemmlinie des nachfolgenden Walzenpaars ein Reibfeld, dass
das anflutende Fasermaterial zu Transversalschwingungen anregt und
dadurch in seiner Ausdehnung unkontrollierten Schwankungen unterworfen
wird. Das wiederum hat zur Folge, dass mal mehr und mal weniger
Fasern von der Klemmlinie des nachfolgenden Streckwalzenpaars erfaßt werden
und ein ungleichmäßiges Fasermaterial
erhalten wird. Diese Transversalschwingungen und nicht, wie von
der Fachwelt fälschlich
angenommen wird, sogenannte "schwimmende
Fasern" sind die
eigentliche Ursache dafür,
dass eine zu einem ausreichend gleichförmigen Fasermaterial führende Einstellung
eines Riemchenstreckwerks häufig schwierig
ist und mehrfach wiederholt werden muss.
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Die
beschriebenen Wirkungen machen sich bei Streckwerken für konventionelles
Ringspinnen vergleichsweise wenig bemerkbar, weil die Riemchengeschwindigkeiten
in diesem Fall klein sind und je nach gewünschten Verzug ca. 0,5 cm/s
bis höchstens
2 cm/s betragen. Bei Streckwerken für unkonventionelles Spinnen,
wozu auch das sogenannte "Spinnstricken" zu zählen ist
(z. B. PCT
WO2004/079068 ),
machen sich diese Effekte wegen der dort erheblich höheren Riemchengeschwindigkeiten
von z. B. 10 m/s und mehr so stark bemerkbar, daß diesbezügliche Verbesserungen dringend benötigt werden.
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Ausgehend
davon besteht das von der Erfindung zu lösende technische Problem darin,
das Streckwerk der eingangs bezeichnenden Gattung so auszubilden,
dass das Ausbeulen und das Walken des Oberriemchens reduziert werden
und der Austrittsspalt der beiden Riemchen tiefer als bisher im Zwickel
des nachfolgenden Paars von Streckwerksorganen angeordnet werden
kann.
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Zur
Lösung
dieses Problems dienen die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 und 15.
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Die
Erfindung beruht auf der überraschenden
Feststellung, dass ein Hauptgrund für die bisher bestehenden Schwierigkeiten
in der Dicke der verwendeten Riemchen, insbesondere der Oberriemchen
zu sehen ist, vor allem wenn hohe Riemchengeschwindigkeiten erwünscht bzw.
erforderlich sind. Dadurch, das erfindungsgemäß eine gegenüber üblichen
Riemchendicken signifikant kleinere Riemchendicke vorgeschlagen
wird, können
Wendeschienen vorgesehen werden, die Umlenkflächen mit wesentlich kleinere
Krümmungsradien
aufweisen. Diese machen es möglich,
den Austrittsspalt des Riemchenpaars bis dicht an die Klemmlinie
des nachfolgenden Streckwalzenpaars heranzuführen und die beschriebenen
Transversalschwingungen sowie deren ungewünschte Folgen weitgehend zu
vermeiden. Außerdem
ermöglicht
es die geringe Dicke des Oberriemchens, den bisher vorgesehenen
spannungslosen Zustand zu vermeiden und das Oberriemchen auch bei
Anwendung hoher Riemchengeschwindigkeiten mit einer gewissen Vorspannung über die
zugehörige
Walze und Wendeschiene laufen zu lassen. Dadurch wird nicht nur
die Walkung des Oberriemchens im Bereich der Wendeschiene wesentlich
reduziert, sondern vor allem auch die Bildung einer Beule in dem
Bereich, in welchem das Oberriemchen gegen das Unterriemchen gedrückt wird,
nahezu vollständig
vermieden.
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Weitere
vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiligenden Zeichnungen
an Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 schematisch
in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht ein herkömmliches
Streckwerk zur Verfeinerung von Fasermaterial;
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2 ein
mit einem Oberriemchen versehenes Streckwerksorgan des Streckwerks
nach 1;
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3 eine
vergrößerte schematische
Darstellung des Streckwerks nach 1 im Übergangsbereich
von den Riemchen zu einem nachfolgenden Paar von Streckwalzen;
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4 vergrößert die
Umlenkung eines Riemchens im Bereich eines Umlenkelements des Streckwerks
nach 1;
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5 einen
Querschnitt durch ein übliches Riemchen
für das
Streckwerk nach 1;
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6 einen
in demselben Maßstab
wie in 5 dargestellten Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Riemchen;
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7 eine
der 3 ähnliche
Darstellung bei Anwendung eines erfindungsgemäßen Riemchenpaars; und
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8 bis 18 Querschnitte
durch erfindungsgemäß ausgebildete
Riemchen und Riemchenpaare für
ein Streckwerk nach 1.
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1 zeigt
ein klassisches Streckwerk, das z. B. zur Verarbeitung von kurzen
Fasern dient und in einer mit Pfeilen 1 angedeuteten Transportrichtung ein
nur schematisch dargestelltes Fasermaterial 2 fördert. Das
Streckwerk weist dazu drei in Transportrichtung hintereinander angeordnete
Paare I, II und III von Streckwerksorganen auf.
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Das
erste Paar I enthält
zwei Walzen 3a und 3b als Streckwerksorgane.
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Das
zweite Paar II enthält
als Streckwerksorgane je eine Walze 4a und 4b,
je ein in Transportrichtung vor dieser Walze 4a, 4b liegendes,
auch als Wendeschiene bezeichnetes, meistens aus einem stationären Stab
bestehendes Umlenkelement 5a und 5b und je ein über die
zugehörigen
Walzen 4a, 4b und Umlenkelemente 5a, 5b geführtes Riemchen 6a und 6b.
Die Riemchen 6a, 6b dienen dem Zweck, das Fasermaterial 2 nach
dem Verlassen der Walzen 4a, 4b bis zu einem Austrittsspalt 7 zu
führen,
der meistens eine einstellbare Maulweite aufweist. Das Riemchen 6a ist
außerdem über ein
Spannelement 8 geführt,
um es mit einer gewünschten
Vorspannung auf der Walze 4a und dem Umlenkelement 5a zu
halten.
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Das
dritte Paar III enhält
analog zum ersten Paar I zwei Walzen 9a und 9b als
Streckwerksorgane.
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Die
beschriebenen Walzen 3, 4 und 9 der drei
Paare I, II und III von Streckwerksorganen bilden zwischen sich übliche Klemmlinien.
Im übrigen
bilden die Paare I und II eine Vorverzugszone, indem die Umfangsgeschwindigkeiten
der Walzen 3 und 4 z. B. so gewählt sind,
dass ein Verzug des Fasermaterials 2 zwischen 5- und 15-fach
erhalten wird. Dagegen wird das Fasermaterial 2 zwischen
den Paaren II und III einem Hauptverzug unterworfen, der zu einer
Streckung des Fasermaterials 2 z. B. um das 50-fache oder
mehr und dadurch zu einer gewünschten
Endfeinheit am Austritt der Walze 9 führt.
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Die
Walzen 3a, 4a und 9a werden in an sich bekannter
Weise zwangsweise angetrieben. Dazu dienen nicht gezeigte, auf ihren
Wellen befestigte Zahnräder
od. dgl. und mit diesen gekoppelte Antriebsmotoren. Dagegen werden
die Walzen 3b, 4b und 9b lediglich durch
Reibung von den Walzen 3a, 4a und 9a mitgenommen,
indem sie wie üblich
an einem nicht dargestellten Druckarm od. dgl. drehbar gelagert
sind, der mit Hilfe einer Kraft, z. B. einer Federkraft, in Richtung
der aus 1 ersichtlichen Pfeile F gegen
die Walzen 3a, 4a und 9a gedrückt wird. An
demselben Druckarm ist auch das Umlenkelement 5b montiert,
so dass dieses und damit ein unteres Trum 10a (2 und 3)
des Riemchens 6b gegen ein oberes Trum 11a des
Riemchens 6a gedrückt
wird. Zu diesem Zweck kann das Umlenkelement 5b ein Bestandteil
eines üblichen,
schematisch angedeuteten Riemchenkäfigs 12 (1)
sein.
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Aufgrund
der aus 1 ersichtlichen Anordnung werden
die zwangsweise angetriebenen, d. h. die treibenden Walzen 3a, 4a und 9a meistens
als Unterwalzen und die von diesen durch Reibung mitgenommenen,
getriebenen Walzen 3b und 4b und 9b als
Oberwalzen bezeichnet. Entsprechend ist das Riemchen 6a ein
Unterriemchen und das Riemchen 6b ein Oberriemchen. Infolgedessen
werden in der nachfolgenden Beschreibung dieselben Bezeichnungen
verwendet, obwohl im Prinzip auch die antreibenden Streckwerkorgane
oben und die getriebenen Streckwerksorgane unten liegen könnten.
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Wie
insbesondere 2 zeigt, wird das untere Trum 10a des
Oberriemchens 6b in dem Bereich zwischen der Walze 4b und
dem Umlenkelement 5b in der oben beschriebenen Weise verformt
und mit einer Beule oder Wölbung 14 versehen,
so dass es dort nicht mit dem unteren Trum 11a des Unterriemchens 6a zusammenwirken
kann. Weiter zeigt 3, dass die Umlenkung der Riemchen 6a, 6b in
einem vergleichsweise großen
Abstand von der Klemmlinie der Walzen des dritten Paars III erfolgt.
Mit anderen Worten reicht der Austrittsspalt 7 des Riemchenpaars nur
sehr wenig in einen am Eingang der Walzen 9a, 9b bestehenden
Zwickel 15 (vgl. auch 1), wodurch
sich im Fasermaterial 2 ein durch Linien 16 angedeutetes
Reibfeld einstellt, das an einer der Klemmlinie der Walzen 9a, 9b nahen
Stelle am größten ist
(Bezugszeichen 18) und von dort in Richtung des anflutenden
Fasermaterials 2, das in 3 übertrieben
groß dargestellt
ist, ständig
abnimmt. Dieses sich ändernde
(pulsierende) Reibfeld 16, 18 ist die Ursache
für die
oben beschriebenen, in 3 durch Pfeile 19 angedeuteten
Transversalschwingungen im Fasermaterial 2 und den ungleichförmigen Fasereinzug
durch die Walzen 9a und 9b.
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Schließlich deutet 4 an,
dass die Riemchen 6a, 6b im Bereich der betreffenden Umlenkelemente 5a, 5b nicht
nur der Reibung, sondern auch der Walkung unterliegen, auf die oben
gesondert hingewiesen wurde.
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Streckwerke
der beschriebenen Art sind allgemein bekannt und brauchen dem Fachmann
daher nicht näher
erläutert
werden.
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Erfindungsgemäß werden
die beschriebenen und andere Probleme bekannter Streckwerke dadurch
vermieden, dass zumindest die Dicke der Oberriemchen 6b erheblich
kleiner gewählt
wird, als dies bisher üblich
ist. In 5 und 6 ist dargestellt,
dass ein erfindungsgemäßes Riemchen 6 höchstens
eine Dicke d (6)
besitzt, die z. B. nur etwa das 0,5- bis 0,6-fache der Dicke D (5) herkömmlicher
Riemchen beträgt.
Dabei ist es gleichgültig,
ob das Riemchen 6 einlagig ist und z. B. aus Polyurethan
besteht oder mehrere Lagen aufweist und z. B. aus zwei äußeren Gummischichten 20a, 20b und
einer zwischen diesen eingebetteten Gewebeschicht 20c hergestellt
wird. In absoluten Zahlen ausgedrückt wird dem erfindungsgemäßen Riemchen 6 eine
Dicke d von höchstens
0,7 mm und vorzugsweise von mehr als 0,1 mm gegeben, obwohl die
untere Grenze hauptsächlich
davon abhängt,
was technisch machbar ist. Nach derzeitigen Erkenntnissen sind auch
Riemchen 6 mit einer Dicke d von
weniger als 0,1 mm für
die Zwecke der Erfindung einsetzbar. Am besten haben sich bisher
Riemchen 6 aus Polyurethan mit Werten d erwiesen, die der Ungleichung 0,2 mm ≤ d ≤ 0,6
mm genügen.
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Durch
die Wahl von Oberriemchen 6b mit diesen Dicken d wird erreicht, dass der Krümmungsradius
der die eigentliche Umlenkung des Oberriemchens 6b bewirkenden
Umlenkfläche 21b (4) des
betreffenden Umlenkelements 5b (1) wesentlich
kleiner als bisher gewählt
und z. B. auf weniger als 2 mm eingestellt werden kann. Am besten
haben sich bisher Krümmungsradien
von 0,5 mm bis 1,5 mm erwiesen. Dadurch ist es möglich, das Oberriemchen 6b (1)
ebenfalls mit einer gewissen Vorspannung anzuordnen, indem der Abstand
zwischen der Oberwalze 4b und dem Umlenkelement 5b entsprechend
vergrößert oder
ein zusätzliches,
vorzugsweise als drehbare Rolle ausgebildetes Spannelement vorgesehen
wird, um das Oberriemchen 6b auf seiner ganzen Länge auf
Zug statt bisher auf Schub zu beanspruchen. Dadurch wird nicht nur
die Walkung des Oberriemchens 6b im Bereich der Umlenkfläche 21b wesentlich
reduziert, sondern auch die Bildung der Beule 14 (2)
wirksam vermieden.
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Mit
besonderem Vorteil wird auch das Unterriemchen 6a mit einer
Dicke hergestellt, die der erfindungsgemäßen Dicke d des Oberriemchens 6b entspricht.
Dadurch ist es möglich,
wie insbesondere 7 zeigt, beide Umlenkelemente 5a, 5b zumindest
im Bereich ihrer Umlenkflächen 21a, 21b messerartig
bzw. scharfkantig auszubilden, d. h. mit sehr kleinen Umlenkradien
zu versehen. Die beiden Umlenkflächen 21a, 21b können dann
sehr tief in den Zwickel 15 des nachfolgenden Walzenpaars 9a, 9b gelegt
werden, insbesondere wenn zusätzlich
die Maulweite klein gewählt
wird. Das ist vor allem dann möglich,
wenn die beiden äußersten
Spitzen bzw. Umlenkflächen 21a, 21b der
beiden Umlenkelemente 5a, 5b in Transportrichtung
(Pfeile 1) relativ zueinander versetzt angeordnet werden,
wie aus 7 ersichtlich ist. Durch diese
Maßnahme
wird der veränderliche,
zu Transversalschwingungen führende
Teil des Reibfeldes (16, 18 in 3)
sehr stark verkürzt mit
der Folge, dass das Fasermaterial 2 am Ausgang der Walzen 9a, 9b des
dritten Paars III eine nur in geringem Umfang schwankende Qualität besitzt.
Nicht unbeachtlich ist schließlich,
dass die Reduzierung der Riemchendicke aufgrund der verminderten
Walkung insbesondere bei schnell laufenden Hochleistungs-Streckwerken
zu einer beträchtlichen
Reduzierung des Energieverbrauchs führt, da die Riemchen 6a, 6b im
Bereich der Umlenkflächen 21a, 21b weniger
stark erwärmt
werden.
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Weitere
Verbesserungen im Hinblick auf die beschriebenen Probleme lassen
sich durch bevorzugte konstruktive Ausgestaltungen der Riemchen 6a, 6b erzielen,
wie nachfolgend anhand der 8 bis 18 erläutert wird.
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8 zeigt,
dass das Unterriemchen 6a auf einer dem Fasermaterial 2 zugewandten
(hier oberen) Seite im Gegensatz zur bisherigen Praxis keine glatte,
sondern eine aufgerauhte Oberfläche 23 besitzt.
Diese entsteht z. B. dadurch, dass ein aus Poly urethan hergestelltes,
zunächst
dickeres Riemchenmaterial mit üblichen
Schleifmitteln, z. B. einer für
den Metallschliff üblichen
Schleifscheibe und Wasserzusatz, auf die erfindungsgemäße Dicke
abgeschliffen wird. Die dadurch nicht mehr glatte, sondern eine
gewisse Rauhtiefe aufweisende Oberfläche 23 fördert das
Halten und Mitnehmen des Fasermaterials 2 beim Transport,
insbesondere wenn entsprechend 9 beide
Riemchen 6a, 6b auf ihren einander zugewandten,
Faser führenden
Seiten aufgerauht sind.
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Das
Unterriemchen 6a nach 10 ist
auf seiner entgegengesetzten Oberfläche 24, die kein Fasermaterial
führt und
von der Faser führenden Oberfläche 23 abgewandt
ist, mit wenigstens einem in Längsrichtung
durchlaufenden Kanal 25a versehen. Dadurch wird die Dicke d des Riemchens 6a in diesem
Bereich noch weiter reduziert, was zu einer weiteren Verminderung
des Walkens beim Überlaufen
der Umlenkfläche 21a (7)
führt.
Daher ist es natürlich
zweckmäßig, vor
allem auch das Oberriemchen 6b (11) mit
einem solchen Längskanal 25b zu
versehen, um den Walkprozess auch im Bereich der Umlenkfläche 21b zu
reduzieren.
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Eine
weitere Variante für
die Riemchen 6a, 6b ist in 12 und 13 dargestellt.
Hiernach ist die Oberfläche 23 (8)
nicht wie in 8 und 9 aufgerauht,
sondern mit in Längs-
bzw. Transportrichtung durchgehenden, nach Art von Sägezähnen ausgebildeten
Längsrillen 26a versehen.
In diese Längsrillen 26a können sich
die Fasern des Fasermaterials 2 beim Transport legen, wodurch
ein quer zur Transportrichtung erfolgendes Weglaufen der Fasern
verhindert wird. Das gilt insbesondere dann, wenn das Oberriemchen 6b auf
seiner dem Unterriemchen 6a zugewandten Seite mit entsprechenden Längsrillen 26b versehen
wird (13).
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14 und 15 zeigen
ein Ausführungsbeispiel,
bei dem auf der vom Fasermaterial 2 abgewandten Seite der
Riemchen 6a, 6b mäanderförmig mehrere Längskanäle 27a, 27b eingebracht
sind, beispielsweise durch Schleifen. Dadurch wird die Biegesteifigkeit
der Riemchen 6a, 6b und damit der Einfluss der
Walkung im Vergleich zu 10 und 11 noch
weiter reduziert. Diese Ausführungsform
ist insbesondere für
das Oberriemchen 6b sinnvoll, wo die Walkung im Bereich
des Umlenkelements 5b bisher ein Problem darstellt.
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16 zeigt
schließlich
ein Ausführungsbeispiel,
bei dem auf den Fasern führenden
Seiten beider Riemchen 6a und 6b je ein Längskanal 28a, 28b in
der betreffenden Riemchenoberfläche
ausgebildet ist. Diese Längskanäle 28a, 28b sind
so angeordnet, dass sie im Gebrauchszustand mit ihren offenen Seiten
einander gegenüberstehen
und dadurch eine in Transportrichtung erstreckte Kammer für das Fasermaterial 2 bilden,
die ein seitliches Entweichen des Fasermaterials 2 sicher
verhindert. Derselbe Effekt kann natürlich auch dadurch erreicht
werden, dass in 16 nur eines der beiden Riemchen 6a, 6b mit
einem Längskanal 28a, 28b ausgebildet
wird und mit diesem an die ihr zugewandte glatte oder aufgerauhte
oder sonstwie gestaltete Oberfläche
des jeweils anderen Riemchens grenzt. Eine derartige Riemchenform
ist insbesondere bei der Verarbeitung von langen, z. B. aus Wolle
bestehenden Fasern zweckmäßig und
für schnell
laufende Streckwerke geeignet, bei denen ein seitliches Entweichen
von Fasern aufgrund unvermeidbarer Luftwirbel bisher nicht ausgeschlossen
werden kann.
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Zur
Reduzierung des Energieverbrauchs insbesondere von Hochleistungs-Streckwerken
kann es weiter zweckmäßig sein,
Riemchen 6a, 6b zu verwenden, die auf ihren vom
Fasermaterial 2 abgewandten Seiten mit Oberflächen versehen
sind, die günstige
Reibungskoeffizienten aufweisen. Gemäß 17 kann
dies beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die erfindungsgemäß ausgebildeten Riemchen 6a, 6b auf
ihrer vom Fasermaterial 2 abgewandten Rückseite 29 eine Gewebeeinlage 30 aufweisen,
die zumindest teilweise aus den übrigen Riemchenmaterial
herausragt und bezüglich
des Materials der Umlenkelemente 5a, 5b einen
geringen Reibungskoeffizienten besitzt. Eine entgegengesetzte, zur
Führung
der Fasern bestimmte Oberfläche 31 der
Riemchen 6a, 6b kann in diesem Fall aus einem zur
Führung
der Fasern zweckmäßigen Material
hergestellt sein. Dagegen zeigt 18 eine
Ausführungsform,
bei der in eine vom Fasermaterial 2 abgewandte Rückseite
des Riemchenmaterials Partikel 32 eingebettet sind, die
für einen
geringen Reibungskoeffizienten bezüglich der Umlenkelemente 5a, 5b sorgen.
Auch hier kann die andere Oberfläche
in einer zur Führung von
Fasern zweckmäßigen Weise ausgebildet
sein. Die Ausführungsbeispiele
nach 17 und 18 werden
daher mit besonderem Vorteil für
die getriebenen Oberriemchen 6b eingesetzt, um dadurch
günstige
Reibungsverhältnisse
im Bereich des Umlenkelements 5b zu erhalten.
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Die
Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die
auf vielfache Weise abgewandelt werden können. Das gilt insbesondere
für die
aus 8 bis 18 ersichtlichen Riemchenformen,
die zwar besonders vorteilhaft sind, aber nur mögliche Ausführungsbeispiele darstellen,
von denen auch abgewichen werden kann. Weiterhin werden bevorzugt
Riemchen, insbesondere Oberriemchen, aus einem geringfügig elastischen Material
wie z. B. Polyurethan vorgesehen, da in diesem Fall zum Spannen
der Riemchen die dem Material innewohnende Elastizität genutzt
werden kann. Bei Anwendung unelastischer Materialien ist es dagegen
zweckmäßig, für das Oberriemchen 6b ein dem
Spannelement 8 entsprechendes Spannmittel vorzusehen. Weiter
kann es zu dem Zweck, die Umlenkstellen der Riemchen 6a, 6b tiefer
in den Zwickel 15 zu verlegen, zweckmäßig sein, schienenartige Bauteile
für die
Umlenkelemente 5a, 5b zu verwenden und diese,
wie in 7 angedeutet ist, etwa längs der Winkelhalbierenden
desjenigen Winkels anzuordnen, der durch die auf die Umlenkflächen zulaufenden
bzw. von diesen weglaufenden Riemchenteile gebildet wird. Außerdem ist
klar, dass die Umlenkelemente 5a, 5b vorzugsweise
so ausgebildet und angeordnet werden, dass die Maulweite im Bereich
des Austrittsspalts 7 der Riemchen 6a, 6b stufenlos
und reproduzierbar eingestellt werden kann. Ferner ist die Erfindung
nicht auf Streckwerke mit drei Paaren I, II und III von Streckwerksorganen
beschränkt,
sondern kann insbesondere auch bei Streckwerken mit vier oder mehr
Paaren von Streckwerksorganen angewendet werden. Schließlich versteht
sich, dass die verschiedenen Merkmale auch in anderen als den beschriebenen
und dargestellten Kombinationen angewendet werden können.