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DE102007000733A1 - Trampolinsichtschutz - Google Patents

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LUDWIG HOELLENREINER, DE
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Abstract

Sichtschutzvorrichtung eines Trampolins mit einer Anzahl von Aufspannstangen, an denen Montageelemente zur Befestigung der Stangen an einem Trampolingestell vorgesehen oder vorsehbar sind und die vorzugsweise mit einem Polstermaterial umhüllt sind, sowie einer Sichtschutzwand, bestehend aus einer flexiblen, vorzugsweise aus einem Polyestertuch gefertigten Stoffbahn, an deren einer Wandseite Schlaufen oder an nur einer Stirnseite geschlossene Schläuche vorzugsweise aus Polyestertuch ausgebildet sind, in welche die Stangen zum Aufspannen der Sichtschutzwand einsteckbar sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Trampolinsichtschutz insbesondere einen optional an einem Trampolingestell befestigbaren Sichtschutz aus flexiblem, im wesentlichen undurchsichtigen Material, der gleichzeitig vorzugsweise Wind- und Wetterschutz bietet.
  • Aus dem Stand der Technik ist es allgemein bekannt, Trampoline mit Auffangnetzen zu versehen, welche an vertikal sich erstreckenden Pfosten um die Sprungfläche des Trampolins herum aufgespannt sind. Derartige Auffangnetze haben die ausschließliche Funktion, Personen, welche sich auf der Trampolinfläche befinden, vor einem unkontrollierten Sturz von der Trampolinfläche zu bewahren.
  • Hierfür sind die vertikal sich erstreckenden Pfosten an dem Trampolingestell fixiert und mit einer Polsterung, vorzugsweise aus Schaumstoff umgeben. Das Auffangnetz wird entweder als sogenanntes Außennetz oder als sogenannntes Innennetz um das Trampolin in Umfangsrichtung geführt und mittels Schlaufen an den Vertikalstangen befestigt. Derartige Auffangnetze bilden zwar einen sicheren Schutz vor unbeabsichtigtem Herabstürzen einer springenden Person, weisen jedoch den Nachteil auf, dass sie aufgrund ihrer Großmaschigkeit weder Sicht- noch Wetterschutz bieten. Darüber hinaus stellen sie im ungünstigsten Fall selbst ein Sicherheitsrisiko dar, insbesondere dann, wenn sich eine springende Person unbeabsichtigt in den Netzmaschen verheddert und somit einen Sturz provoziert.
  • Angesichts dieses Stands der Technik besteht die Aufgabe der Erfindung darin, einen Sicht- und vorzugsweise Wetterschutz für ein Trampolin dieser Gattung zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Sichtschutzvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind dabei Gegenstand der übrigen Unteransprüche.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen
  • 1 eine Sichtschutzvorrichtung gemäß einem ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • 2 eine Sichtschutzvorrichtung gemäß einem zweiten bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • 3 eine Sichtschutzvorrichtung mit vorzugsweise abnehmbarem Sonnenschutz gemäß einem dritten bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • 4 und 5 Varianten der Sichtschutzvorrichtung gemäß der 3.
  • In der 1 ist eine Trampolinsichtschutzvorrichtung 1 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung in der einfachsten Ausführungsform dargestellt. Demzufolge hat die Trampolinsichtschutzvorrichtung Aufspannstangen 2, die an einem Gestell 3 des Trampolins derart montiert sind, dass sie sich bezüglich einer Trampolin-Springfläche senkrecht erstrecken. Die Aufspannstangen 2 sind dabei mittels eines Schaumgummiüberzugs gepolstert.
  • Die Sichtschutzvorrichtung 1 gemäß der 1 besteht dabei aus einer im Wesentlichen rechteckigen Stoffbahn 4 aus einem reißfesten Polyestertuch, an deren einer Wandfläche eine Anzahl von Schlaufen 5 angenäht sind. Das Polyestertuch ist in 1 mit einem Karo-Muster versehen, welches ein reißfestes jedoch undurchsichtiges Stoffgewebe darstellen soll. Beispielsweise kann das Stofftuch ein Rippstopp-Gewebe sein.
  • Vorzugsweise ist das Stofftuch mit einer wind- und/oder wasserundruchlässigen bzw. abweisenden Schicht oder Membran versehen, um gleichzeitig als Wetterschutz zu fungieren.
  • An zumindest einer Stelle der Stoffbahn 4 weist diese eine vorzugsweise rechteckige Öffnung 6 auf, welche mit einem tuchförmigen Rollo 7 verschließbar ist. Dieses Rollo 7 ist entweder an der Stoffbahn 4 angenäht oder bspw. über ein Klettband an der Stoffbahn 4 fixierbar. Die Stoffbahn 4 besteht vorzugsweise aus einem solchen Polyestertuch, welches eine hohe Flexibilität für ein Falten oder ein Aufrollen der Stoffbahn 4 besitzt, jedoch auch eine gewisse Elastizität und Reißfestigkeit aufweist, um die Funktion einer Auffangvorrichtung zu erfüllen. Gleichzeitig ist das Polyestertuch derart engmaschig gewebt, dass dieses im Wesentlichen undurchsichtig wird und somit gleichzeitig die Sichtschutzfunktion übernehmen kann. Darüber hinaus sind die Schlaufen 5 an der im montierten Zustand die Außenseite bildenden Wand der Stoffbahn 4 angeordnet, so dass sich die Aufspannstangen 2 im montierten Zustand an der Außenseite der Stoffbahn 4 befinden. Demzufolge verläuft die Stoffbahn 4 im montierten Zustand im Wesentlichen um die Sprungfläche des Trampolins herum und verhindert somit ein Abgleiten springender Personen in jenem Randbereich des Trampolins, welcher zum Aufspannen der Sprungfläche und somit zur Anordnung von Aufspannfederelementen notwenig ist.
  • An einer Längsseite der Stoffbahn 4 ist eine Schürze 8, vorzugsweise ebenfalls aus einem Polyestertuch angenäht oder mittels eines Klettbandes fixiert und stellt somit eine Art Verbreiterung der Stoffbahn 4 dar. Diese Verbreiterung dient als Sichtblende für das Trampolin-Untergestell 3, so dass dieses umfangsseitig vollständig durch die Sichtschutzvorrichtung 1 eingehaust wird. Darüber hinaus ist die Schürze optional mit Fixiereinrichtungen zur Befestigung am Trampolingestell ausgestattet. Hierdurch erhält die Schürze auch eine zusätzliche Sicherungsfunktion, nämlich sind verhindert, dass Personen, insbesondere Kleinkinder, unter die Sprungfläche des Trampolins unbemerkt gelangen und ggf. von springenden Personen verletzt werden. Die Schürze erhöht somit die Sicherheitswirkung der gesamten Vorrichtung.
  • Zur Montage der Sichtschutzvorrichtung 1 an einem Trampolin werden die Aufspannstangen 2 an einem Ende an dem Trampolingestell 3 mittels Klemmschellen oder dergleichen Befestigungsvorrichtungen fixiert, derart, dass sie sich vertikal erstrecken.
  • Anschließend wird die Stoffbahn 4 ausgelegt und an den jeweils sich zugewandten Seiten der Aufspannstangen 2 entlang geführt. Schließlich werden die Aufspannstangen 2 an den nunmehr an der Außenseite sich befindlichen Schlaufen 5 der Stoffbahn eingeschlauft, wodurch die Stoffbahn 4 eine Spannung erhält.
  • In dieser Aufspannposition befindet sich die Schürze 8 der Stoffbahn 4 unterhalb der Trampolinsprungfläche und umgibt vollständig das Trampolingestell 3. Die Schlaufen 5 sind dabei derart angebracht, dass sich die in der Stoffbahn 4 ausgebildete Öffnung 6 zwischen zwei Aufspannstangen 2 anordnet und somit einen Eingang auf die Trampolinfläche schafft.
  • Gemäß der 1 verläuft die Stoffbahn 4 an der Innenseite der Aufspannstangen 2 und wird durch diese unter Spannung gehalten. Aufgrund der im wesentlichen starren Eigenschaften der Stangen 2 sowie der Reißfestigkeit des Tuchs kann die Stoffbahn 4 die Funktion einer Auffangvorrichtung vergleichbar zu einem Auffangnetz ausüben. Darüber hinaus bewirkt die dicht gewebte Stoffbahnfläche, dass ein sich Verheddern springender Personen in der Auffangvorrichtung vermieden wird. Darüber hinaus übernimmt die Stoffbahn 4 die Funktion einer Sichtschutzwand und optional bei entsprechender Beschichtung der Stoffbahn 4 mit einer wind- und/oder wasserundurchlässigen Lage die Funktion eines Wetterschutzes.
  • Die 2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel für eine Trampolinsichtschutzvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • In diesem Fall sind die Aufspannstangen 2 als federelastische, bügelförmige Streben ausgebildet, die an zwei diametral sich gegenüber liegenden zentralen Gelenken 9 schwenkbar miteinander verbunden sind. Die Gelenke 9 dienen gleichzeitig als Montageelemente zur endseitigen Befestigung der Stangen 2 am Trampolingestell 3.
  • Die Sichtschutzwand 1 ist ebenfalls aus einer Stoffbahn 4 vorzugsweise einem Polyestertuch gefertigt, welches zu einer Kuppelform genäht ist. In vorbestimmten Abständen sind dabei die Aufspannstangen 2 an der Sichtschutzwand 1 eingeschlauft, derart, dass sie bei Auseinanderschwenken um die beiden sich gegenüber liegenden Gelenke 9 die Sichtschutzwand kuppel- oder zeltförmig aufspannen.
  • Der äußere Umfangsrand 10 der Sichtschutzwand, der im Ausführungsbeispiel gemäß 2 kreisförmig ist, ist derart bemessen, dass er sich im aufgespannten Zustand längs des Umfangs des Trampolingestells 3 erstreckt und mit diesem über entsprechend ausgebildeten Schlaufen, bspw. in Form von Klettbändern verbindbar ist. Die von den Aufspannstangen 2 erreichbare Höhe ist derart bemessen, dass eine springende Person nicht das Kuppeldach insbesondere im Bereich der zentralen Trampolinfläche erreichen kann.
  • Wie ferner in 2 dargestellt ist, weist die Stoffbahn 4 ebenfalls eine Anzahl von Öffnungen 6, 11 auf, welche teilweise als Fenster- 11 teilweise als Einstiegsöffnungen 6 dienen. Insbesondere die Fensteröffnungen 11 sind dabei mittels eines gegenüber der Stoffbahn grobmaschigem Netzes verschlossen, welches einerseits Licht hindurch lässt, andererseits ein Herausfallen einer springenden Person verhindert. Die Maschengröße kann dabei so gewählt sein, dass das Netz gleichzeitig als Fliegennetz geeignet ist.
  • Die Sichtschutzvorrichtung 1 gemäß der 2 hat somit sämtliche Vorteile bezüglich Sichtschutz und Schutz vor unbeabsichtigtem Herunterfallen einer springenden Person, wie sie bereits im Rahmen des ersten Ausführungsbeispiels gemäß der 1 beschrieben wurden. Darüber hinaus bewirkt die Kuppelform gleichzeitig Schutz vor einstrahlender Sonne und optional im Falle einer entsprechenden Beschichtung der Stoffbahn mit einer wind- und/oder wasserundurchlässigen Schicht einen entsprechenden Wetterschutz auch gegenüber einfallendem Regen.
  • Die 3 bis 5 zeigen ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung sowie Abwandlungen in Form und Funktion.
  • Gemäß der 3 ist die Sichtschutzvorrichtung 1 ebenfalls mit Aufspannstangen 2 sowie einer Sichtschutzwand 4 ausgerüstet, wie sie bereits anhand der 1 zum ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben wurde. Im Unterschied zu der Sichtschutzwand 4 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel hat die Sichtschutzwand des dritten Ausführungsbeispiels gemäß der 3 eine Anzahl von Fensterartigen Ausnehmungen 11, zusätzlich zu der den Eingang bildenden Öffnung 6, welche mit einem bezüglich der Stoffbahn 4 grobmaschigerem Netz 12 ausgekleidet sind, um ein unbeabsichtigtes Herausfallen einer springenden Person zu vermeiden. Ansonsten besteht die Stoffbahn 4 ebenfalls aus einem flexiblen, undurchsichtigem Tuch vorzugsweise aus Polyester, welches optional mit einer wind- und/oder wasserundurchlässigen Schicht versehen ist.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die in der 1 schematisch dargestellten Schlaufen durch schlauchförmige Aufnahmehüllen 13 ersetzt, welche an einer oberen Stirnseite verschlossen sind und sich in Breitenrichtung der Stoffbahn 4 erstrecken. Dabei verlaufen die Schläuche 13 im Wesentlichen parallel zueinander in einem Abstand, welcher dem Umfangsabstand der bereits montierten Aufspannstangen 2 entspricht. Die Schläuche 13 sind dabei derart dimensioniert, dass sie über die vertikal sich erstreckenden Aufspannstangen 2 gestülpt werden können und somit die flexible Stoffbahn 4 in aufgespanntem Zustand halten.
  • Ferner hat die Sichtschutzvorrichtung 1 gemäß der 3 eine Dachhaube 14, welche im vorliegenden Ausführungsbeispiel am distalen, freien Ende der Aufspannstangen 2 aufgesetzt und mit dem freien Rand der Stoffbahn 4 verbunden werden kann. Die Dachhaube 14 besteht dabei aus einem Stoffdach 15 vorzugsweise aus dem gleichen Material wie die Sichtschutzwand 4, welche zu einer Kegelform genäht ist. Am Umfangsrand ist eine umlaufende Schlaufe ausgebildet, in die ein Ring aus einer hochflexiblen Stange eingesetzt ist. Dieser Ring definiert somit den Grundriss der Dachhaube 14 und ist in seinem Durchmesser dem von den Aufspannstangen 2 gebildeten Durchmesser der Sichtschutzwand 4 angeglichen.
  • Des weiteren sind an der Innenseite der Dachhaube 14 eine Anzahl von weiteren Schlaufen ausgebildet, in welcher Stützstreben 16 in Form von flexiblen Stangen eingesetzt werden können, um die kegelige Dachform des Stoffdaches 15 auszubilden.
  • Am umlaufenden Außenrand der Dachhaube 14 sind Befestigungseinrichtungen zur Fixierung der Dachhaube 14 am freien oberen Rand der Sichtschutzwand 1 und/oder an den freien, oberen Enden der Aufspannstangen 2 vorgesehen. Derartige Befestigungsvorrichtungen können sein Klettbänder, Druckknöpfe, Reißverschlüsse, Schnallen etc. mit entsprechenden Gegenstücken auf Seiten der Sichtschutzwand 1. Alternativ hierzu besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die Dachhaube 14 fest mit der Sichtschutzwand 1 vernäht ist und daher nicht abgenommen werden kann.
  • In der 3 ist die Sichtschutzvorrichtung gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung in Explosionsdarstellung dargestellt. Demzufolge ist die Dachhaube 14 als von der Sichtschutzwand 1 lösbare Einheit ausgebildet, wohingegen die Schürze 8 zur Verblendung des Trampolingestells 3 einstückig mit der Sichtschutzwand 1 ausgebildet ist. Möglich wäre aber auch, sowohl die Dachhaube 14 als auch die Schürze 8 als separate Einheiten auszubilden oder beide einstückig mit der Sichtschutz vorzusehen.
  • In der 4 ist nunmehr die Sichtschutzvorrichtung 1 gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung in Montagezustand abgebildet. Wie sowohl aus der 3 wie insbesondere jedoch auch aus der 4 entnehmbar ist, wird aus Stabilitätsgründen am Außenumfang der Dachhaube 14 eine Stoffscheibe 17 eingenäht, die ein Aufspreizen der Dachhaube 14 verhindern soll. Diese Stoffscheibe 17 ist insofern von Vorteil, als dass für den Fall, dass eine springende Person von der Sichtschutzwand 1 aufgefangen werden muss, die Aufprallkraft über die Stoffscheibe 17 gleichmäßiger auf sämtliche Aufspannstangen 2 verteilt wird, wodurch sich die Sicherheit der Vorrichtung insgesamt erhöht. Jedoch besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Dachhaube 14 ohne Stoffscheibe auszubilden.
  • Die 5 zeigt eine Variante der Sichtschutzvorrichtung gemäß der 3 und 4. In diesem Fall ist die kegelförmige Dachhaube 14 durch eine Kugelkalotte 18 ersetzt, indem die eingezogenen Dachstreben nach dem Prinzip eines Eulerstabs ausgewölbt werden, wodurch das Stoffdach 15 kugelförmig aufgespannt wird. Sämtliche weiteren technischen Merkmale entsprechen dabei dem ersten bzw. dritten Ausführungsbeispiel.

Claims (10)

  1. Sichtschutzvorrichtung eines Trampolins mit einer Anzahl von Aufspannstangen (2), an denen Montageelemente zur Befestigung der Stangen (2) an einem Trampolingestell (3) vorgesehen oder vorsehbar sind und die vorzugsweise mit einem Polstermaterial umhüllt sind, sowie einer Sichtschutzwand (1) bestehend aus einer flexiblen, vorzugsweise aus einem Polyestertuch gefertigten Stoffbahn (4), an deren eine Wandseite Schlaufen (5) oder an nur einer Stirnseite geschlossene Schläuche (13) vorzugsweise aus Polyestertuch ausgebildet sind, in welche die Stangen (2) zum Aufspannen der Sichtschutzwand (1) einsteckbar sind.
  2. Sichtschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stoffbahn aus einem zerreißfesten, engmaschigem Tuch, vorzugsweise einem Ripstop-Gewebe besteht.
  3. Sichtschutzvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stoffbahn aus engmaschigem Tuch mit einer Wind- und/oder Wasserabweisenden Lage beschichtet ist oder eine Wasserundurchlässige Membran aufweist.
  4. Sichtschutzvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stoffbahn aus engmaschigem Tuch eine Anzahl von fensterartigen Öffnungen aufweist, in die bezüglich des Tuchs grobmaschiges Netzmaterial eingesetzt ist.
  5. Sichtschutzvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stoffbahn aus engmaschigem Tuch in ausgelegtem Zustand im wesentlichen eine Rechtecksform besitzt und in am Trampolin montierten Zustand um die Trampolinsprungfläche in vertikaler Ausrichtung herumgeführt ist.
  6. Sichtschutzvorrichtung nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine Dachhaube vorzugsweise aus dem gleichen engmaschigen Tuch wie die Stoffbahn, wobei die Dachhaube mittels einer Anzahl von Streben ausgespannt ist, die in am engmaschigen Tuch angesetzte Schlaufen eingesteckt sind.
  7. Sichtschutzvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachhaube von der Stoffbahn abnehmbar ist und mittels lösbarer Befestigungseinrichtungen vorzugsweise Klettbänder, Druckknöpfe, Schnallen oder einem Reißverschluss an einer Längsseite der Stoffbahn fixierbar ist.
  8. Sichtschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, gekennzeichnet durch einen ringförmigen elastischen Stab, der um den Umfangsrand des die Dachhaube bildenden Tuchs geführt und mit diesem vorzugsweise durch Einschlaufen verbunden ist, um die Grundrissform der Dachhaube zu definieren.
  9. Sichtschutzvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Schürze vorzugsweise aus einem engmaschigen Tuch, das in Verbreiterung zur Stoffbahn an deren eine Längsseite angesetzt oder ansetzbar ist, derart, dass die Schürze in montiertem Zustand der Sichtschutzvorrichtung das Trampolingestell umlaufend verblendet.
  10. Sichtschutzvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stoffbahn aus engmaschigem Tuch mit einer Eingangsöffnung ausgebildet ist, welche durch ein an der Stoffbahn angenähtes oder an dieser lösbar befestigtes Tuchrollo verschließbar ist.
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