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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Trampolinsichtschutz insbesondere
einen optional an einem Trampolingestell befestigbaren Sichtschutz aus
flexiblem, im wesentlichen undurchsichtigen Material, der gleichzeitig
vorzugsweise Wind- und Wetterschutz bietet.
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Aus
dem Stand der Technik ist es allgemein bekannt, Trampoline mit Auffangnetzen
zu versehen, welche an vertikal sich erstreckenden Pfosten um die Sprungfläche des
Trampolins herum aufgespannt sind. Derartige Auffangnetze haben
die ausschließliche
Funktion, Personen, welche sich auf der Trampolinfläche befinden,
vor einem unkontrollierten Sturz von der Trampolinfläche zu bewahren.
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Hierfür sind die
vertikal sich erstreckenden Pfosten an dem Trampolingestell fixiert
und mit einer Polsterung, vorzugsweise aus Schaumstoff umgeben.
Das Auffangnetz wird entweder als sogenanntes Außennetz oder als sogenannntes
Innennetz um das Trampolin in Umfangsrichtung geführt und
mittels Schlaufen an den Vertikalstangen befestigt. Derartige Auffangnetze
bilden zwar einen sicheren Schutz vor unbeabsichtigtem Herabstürzen einer
springenden Person, weisen jedoch den Nachteil auf, dass sie aufgrund
ihrer Großmaschigkeit
weder Sicht- noch Wetterschutz bieten. Darüber hinaus stellen sie im ungünstigsten
Fall selbst ein Sicherheitsrisiko dar, insbesondere dann, wenn sich
eine springende Person unbeabsichtigt in den Netzmaschen verheddert und
somit einen Sturz provoziert.
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Angesichts
dieses Stands der Technik besteht die Aufgabe der Erfindung darin,
einen Sicht- und vorzugsweise Wetterschutz für ein Trampolin dieser Gattung
zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Sichtschutzvorrichtung mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind dabei Gegenstand
der übrigen
Unteransprüche.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen näher erläutert.
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Es
zeigen
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1 eine
Sichtschutzvorrichtung gemäß einem
ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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2 eine
Sichtschutzvorrichtung gemäß einem
zweiten bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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3 eine
Sichtschutzvorrichtung mit vorzugsweise abnehmbarem Sonnenschutz
gemäß einem
dritten bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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4 und 5 Varianten
der Sichtschutzvorrichtung gemäß der 3.
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In
der 1 ist eine Trampolinsichtschutzvorrichtung 1 gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung in der einfachsten Ausführungsform dargestellt. Demzufolge
hat die Trampolinsichtschutzvorrichtung Aufspannstangen 2,
die an einem Gestell 3 des Trampolins derart montiert sind,
dass sie sich bezüglich
einer Trampolin-Springfläche senkrecht
erstrecken. Die Aufspannstangen 2 sind dabei mittels eines
Schaumgummiüberzugs
gepolstert.
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Die
Sichtschutzvorrichtung 1 gemäß der 1 besteht
dabei aus einer im Wesentlichen rechteckigen Stoffbahn 4 aus
einem reißfesten
Polyestertuch, an deren einer Wandfläche eine Anzahl von Schlaufen 5 angenäht sind.
Das Polyestertuch ist in 1 mit einem Karo-Muster versehen,
welches ein reißfestes
jedoch undurchsichtiges Stoffgewebe darstellen soll. Beispielsweise
kann das Stofftuch ein Rippstopp-Gewebe sein.
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Vorzugsweise
ist das Stofftuch mit einer wind- und/oder wasserundruchlässigen bzw.
abweisenden Schicht oder Membran versehen, um gleichzeitig als Wetterschutz
zu fungieren.
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An
zumindest einer Stelle der Stoffbahn 4 weist diese eine
vorzugsweise rechteckige Öffnung 6 auf,
welche mit einem tuchförmigen
Rollo 7 verschließbar
ist. Dieses Rollo 7 ist entweder an der Stoffbahn 4 angenäht oder
bspw. über
ein Klettband an der Stoffbahn 4 fixierbar. Die Stoffbahn 4 besteht vorzugsweise
aus einem solchen Polyestertuch, welches eine hohe Flexibilität für ein Falten
oder ein Aufrollen der Stoffbahn 4 besitzt, jedoch auch
eine gewisse Elastizität
und Reißfestigkeit
aufweist, um die Funktion einer Auffangvorrichtung zu erfüllen. Gleichzeitig
ist das Polyestertuch derart engmaschig gewebt, dass dieses im Wesentlichen
undurchsichtig wird und somit gleichzeitig die Sichtschutzfunktion übernehmen
kann. Darüber
hinaus sind die Schlaufen 5 an der im montierten Zustand
die Außenseite bildenden
Wand der Stoffbahn 4 angeordnet, so dass sich die Aufspannstangen 2 im
montierten Zustand an der Außenseite
der Stoffbahn 4 befinden. Demzufolge verläuft die
Stoffbahn 4 im montierten Zustand im Wesentlichen um die
Sprungfläche
des Trampolins herum und verhindert somit ein Abgleiten springender
Personen in jenem Randbereich des Trampolins, welcher zum Aufspannen
der Sprungfläche
und somit zur Anordnung von Aufspannfederelementen notwenig ist.
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An
einer Längsseite
der Stoffbahn 4 ist eine Schürze 8, vorzugsweise
ebenfalls aus einem Polyestertuch angenäht oder mittels eines Klettbandes
fixiert und stellt somit eine Art Verbreiterung der Stoffbahn 4 dar.
Diese Verbreiterung dient als Sichtblende für das Trampolin-Untergestell 3,
so dass dieses umfangsseitig vollständig durch die Sichtschutzvorrichtung 1 eingehaust
wird. Darüber
hinaus ist die Schürze
optional mit Fixiereinrichtungen zur Befestigung am Trampolingestell
ausgestattet. Hierdurch erhält die
Schürze
auch eine zusätzliche
Sicherungsfunktion, nämlich
sind verhindert, dass Personen, insbesondere Kleinkinder, unter
die Sprungfläche
des Trampolins unbemerkt gelangen und ggf. von springenden Personen
verletzt werden. Die Schürze
erhöht
somit die Sicherheitswirkung der gesamten Vorrichtung.
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Zur
Montage der Sichtschutzvorrichtung 1 an einem Trampolin
werden die Aufspannstangen 2 an einem Ende an dem Trampolingestell 3 mittels Klemmschellen
oder dergleichen Befestigungsvorrichtungen fixiert, derart, dass
sie sich vertikal erstrecken.
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Anschließend wird
die Stoffbahn 4 ausgelegt und an den jeweils sich zugewandten
Seiten der Aufspannstangen 2 entlang geführt. Schließlich werden die
Aufspannstangen 2 an den nunmehr an der Außenseite
sich befindlichen Schlaufen 5 der Stoffbahn eingeschlauft,
wodurch die Stoffbahn 4 eine Spannung erhält.
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In
dieser Aufspannposition befindet sich die Schürze 8 der Stoffbahn 4 unterhalb
der Trampolinsprungfläche
und umgibt vollständig
das Trampolingestell 3. Die Schlaufen 5 sind dabei
derart angebracht, dass sich die in der Stoffbahn 4 ausgebildete Öffnung 6 zwischen
zwei Aufspannstangen 2 anordnet und somit einen Eingang
auf die Trampolinfläche schafft.
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Gemäß der 1 verläuft die
Stoffbahn 4 an der Innenseite der Aufspannstangen 2 und
wird durch diese unter Spannung gehalten. Aufgrund der im wesentlichen
starren Eigenschaften der Stangen 2 sowie der Reißfestigkeit
des Tuchs kann die Stoffbahn 4 die Funktion einer Auffangvorrichtung
vergleichbar zu einem Auffangnetz ausüben. Darüber hinaus bewirkt die dicht
gewebte Stoffbahnfläche,
dass ein sich Verheddern springender Personen in der Auffangvorrichtung
vermieden wird. Darüber
hinaus übernimmt
die Stoffbahn 4 die Funktion einer Sichtschutzwand und
optional bei entsprechender Beschichtung der Stoffbahn 4 mit
einer wind- und/oder wasserundurchlässigen Lage die Funktion eines Wetterschutzes.
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Die 2 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel
für eine
Trampolinsichtschutzvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung.
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In
diesem Fall sind die Aufspannstangen 2 als federelastische,
bügelförmige Streben
ausgebildet, die an zwei diametral sich gegenüber liegenden zentralen Gelenken 9 schwenkbar
miteinander verbunden sind. Die Gelenke 9 dienen gleichzeitig
als Montageelemente zur endseitigen Befestigung der Stangen 2 am
Trampolingestell 3.
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Die
Sichtschutzwand 1 ist ebenfalls aus einer Stoffbahn 4 vorzugsweise
einem Polyestertuch gefertigt, welches zu einer Kuppelform genäht ist.
In vorbestimmten Abständen
sind dabei die Aufspannstangen 2 an der Sichtschutzwand 1 eingeschlauft,
derart, dass sie bei Auseinanderschwenken um die beiden sich gegenüber liegenden
Gelenke 9 die Sichtschutzwand kuppel- oder zeltförmig aufspannen.
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Der äußere Umfangsrand 10 der
Sichtschutzwand, der im Ausführungsbeispiel
gemäß 2 kreisförmig ist,
ist derart bemessen, dass er sich im aufgespannten Zustand längs des
Umfangs des Trampolingestells 3 erstreckt und mit diesem über entsprechend
ausgebildeten Schlaufen, bspw. in Form von Klettbändern verbindbar
ist. Die von den Aufspannstangen 2 erreichbare Höhe ist derart
bemessen, dass eine springende Person nicht das Kuppeldach insbesondere
im Bereich der zentralen Trampolinfläche erreichen kann.
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Wie
ferner in 2 dargestellt ist, weist die Stoffbahn 4 ebenfalls
eine Anzahl von Öffnungen 6, 11 auf,
welche teilweise als Fenster- 11 teilweise als Einstiegsöffnungen 6 dienen.
Insbesondere die Fensteröffnungen 11 sind
dabei mittels eines gegenüber
der Stoffbahn grobmaschigem Netzes verschlossen, welches einerseits
Licht hindurch lässt, andererseits
ein Herausfallen einer springenden Person verhindert. Die Maschengröße kann
dabei so gewählt
sein, dass das Netz gleichzeitig als Fliegennetz geeignet ist.
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Die
Sichtschutzvorrichtung 1 gemäß der 2 hat somit
sämtliche
Vorteile bezüglich
Sichtschutz und Schutz vor unbeabsichtigtem Herunterfallen einer
springenden Person, wie sie bereits im Rahmen des ersten Ausführungsbeispiels
gemäß der 1 beschrieben
wurden. Darüber
hinaus bewirkt die Kuppelform gleichzeitig Schutz vor einstrahlender Sonne
und optional im Falle einer entsprechenden Beschichtung der Stoffbahn
mit einer wind- und/oder wasserundurchlässigen Schicht einen entsprechenden
Wetterschutz auch gegenüber
einfallendem Regen.
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Die 3 bis 5 zeigen
ein drittes Ausführungsbeispiel
der Erfindung sowie Abwandlungen in Form und Funktion.
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Gemäß der 3 ist
die Sichtschutzvorrichtung 1 ebenfalls mit Aufspannstangen 2 sowie
einer Sichtschutzwand 4 ausgerüstet, wie sie bereits anhand
der 1 zum ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung
beschrieben wurde. Im Unterschied zu der Sichtschutzwand 4 gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
hat die Sichtschutzwand des dritten Ausführungsbeispiels gemäß der 3 eine
Anzahl von Fensterartigen Ausnehmungen 11, zusätzlich zu
der den Eingang bildenden Öffnung 6,
welche mit einem bezüglich
der Stoffbahn 4 grobmaschigerem Netz 12 ausgekleidet
sind, um ein unbeabsichtigtes Herausfallen einer springenden Person
zu vermeiden. Ansonsten besteht die Stoffbahn 4 ebenfalls
aus einem flexiblen, undurchsichtigem Tuch vorzugsweise aus Polyester,
welches optional mit einer wind- und/oder wasserundurchlässigen Schicht
versehen ist.
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Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel
sind die in der 1 schematisch dargestellten
Schlaufen durch schlauchförmige
Aufnahmehüllen 13 ersetzt, welche
an einer oberen Stirnseite verschlossen sind und sich in Breitenrichtung
der Stoffbahn 4 erstrecken. Dabei verlaufen die Schläuche 13
im Wesentlichen parallel zueinander in einem Abstand, welcher dem
Umfangsabstand der bereits montierten Aufspannstangen 2 entspricht.
Die Schläuche 13 sind dabei
derart dimensioniert, dass sie über
die vertikal sich erstreckenden Aufspannstangen 2 gestülpt werden
können
und somit die flexible Stoffbahn 4 in aufgespanntem Zustand
halten.
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Ferner
hat die Sichtschutzvorrichtung 1 gemäß der 3 eine Dachhaube 14,
welche im vorliegenden Ausführungsbeispiel
am distalen, freien Ende der Aufspannstangen 2 aufgesetzt
und mit dem freien Rand der Stoffbahn 4 verbunden werden
kann. Die Dachhaube 14 besteht dabei aus einem Stoffdach 15 vorzugsweise
aus dem gleichen Material wie die Sichtschutzwand 4, welche
zu einer Kegelform genäht
ist. Am Umfangsrand ist eine umlaufende Schlaufe ausgebildet, in
die ein Ring aus einer hochflexiblen Stange eingesetzt ist. Dieser
Ring definiert somit den Grundriss der Dachhaube 14 und
ist in seinem Durchmesser dem von den Aufspannstangen 2 gebildeten
Durchmesser der Sichtschutzwand 4 angeglichen.
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Des
weiteren sind an der Innenseite der Dachhaube 14 eine Anzahl
von weiteren Schlaufen ausgebildet, in welcher Stützstreben 16 in
Form von flexiblen Stangen eingesetzt werden können, um die kegelige Dachform
des Stoffdaches 15 auszubilden.
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Am
umlaufenden Außenrand
der Dachhaube 14 sind Befestigungseinrichtungen zur Fixierung
der Dachhaube 14 am freien oberen Rand der Sichtschutzwand 1 und/oder
an den freien, oberen Enden der Aufspannstangen 2 vorgesehen.
Derartige Befestigungsvorrichtungen können sein Klettbänder, Druckknöpfe, Reißverschlüsse, Schnallen
etc. mit entsprechenden Gegenstücken
auf Seiten der Sichtschutzwand 1. Alternativ hierzu besteht
jedoch auch die Möglichkeit,
dass die Dachhaube 14 fest mit der Sichtschutzwand 1 vernäht ist und
daher nicht abgenommen werden kann.
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In
der 3 ist die Sichtschutzvorrichtung gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung in Explosionsdarstellung dargestellt. Demzufolge ist
die Dachhaube 14 als von der Sichtschutzwand 1 lösbare Einheit
ausgebildet, wohingegen die Schürze 8 zur
Verblendung des Trampolingestells 3 einstückig mit
der Sichtschutzwand 1 ausgebildet ist. Möglich wäre aber
auch, sowohl die Dachhaube 14 als auch die Schürze 8 als
separate Einheiten auszubilden oder beide einstückig mit der Sichtschutz vorzusehen.
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In
der 4 ist nunmehr die Sichtschutzvorrichtung 1 gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel der
Erfindung in Montagezustand abgebildet. Wie sowohl aus der 3 wie
insbesondere jedoch auch aus der 4 entnehmbar
ist, wird aus Stabilitätsgründen am
Außenumfang
der Dachhaube 14 eine Stoffscheibe 17 eingenäht, die
ein Aufspreizen der Dachhaube 14 verhindern soll. Diese
Stoffscheibe 17 ist insofern von Vorteil, als dass für den Fall,
dass eine springende Person von der Sichtschutzwand 1 aufgefangen
werden muss, die Aufprallkraft über
die Stoffscheibe 17 gleichmäßiger auf sämtliche Aufspannstangen 2 verteilt
wird, wodurch sich die Sicherheit der Vorrichtung insgesamt erhöht. Jedoch besteht
natürlich
auch die Möglichkeit,
die Dachhaube 14 ohne Stoffscheibe auszubilden.
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Die 5 zeigt
eine Variante der Sichtschutzvorrichtung gemäß der 3 und 4.
In diesem Fall ist die kegelförmige
Dachhaube 14 durch eine Kugelkalotte 18 ersetzt,
indem die eingezogenen Dachstreben nach dem Prinzip eines Eulerstabs ausgewölbt werden,
wodurch das Stoffdach 15 kugelförmig aufgespannt wird. Sämtliche
weiteren technischen Merkmale entsprechen dabei dem ersten bzw.
dritten Ausführungsbeispiel.